Die alten Banknoten sind ab dem 31. Juli 2026 kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Die Frist für die Einziehung und den Rückkauf der alten Geldscheine beginnt sofort und dauert fünf Jahre. Die Einziehungsverfahren werden ausschließlich über die Zentralbank von Syrien abgewickelt. Der Begriff „syrisches Pfund“ in offiziellen Beschlüssen, Anweisungen und Transaktionen bezieht sich ab dem 31. Juli somit ausschließlich auf die neue syrische Währung.
Ein-/Ausfuhr von Landeswährung
Angesichts widersprüchlicher Informationen in den sozialen Medien sind Fragen darüber aufgekommen, wie viel Bargeld Reisende an syrischen Grenzübergängen mit sich führen dürfen. Eine gut informierte Quelle aus dem Zollbereich am Grenzübergang Jdeidet Yabous (Rif Dimashq, Südwest-Syrien) an der Grenze zum Libanon bestätigte Berichte, wonach die syrische Zentralbank ein Rundschreiben für alle Land-, See- und Luftgrenzübergänge herausgegeben habe, in dem Obergrenzen für die Beträge in alter und neuer syrischer Währung festgelegt wurden, die Reisende ins Land ein- oder aus dem Land ausführen dürfen.
Laut dem neuen Rundschreiben der Zentralbank gilt Folgendes:
- Reisende, die nach Syrien einreisen, das Land verlassen oder auf der Durchreise sind, dürfen nicht mehr als 20.000 neue syrische Pfund mit sich führen.
- Reisende dürfen nicht mehr als eine Million alte syrische Pfund ins Land einführen.
Gemäß dem von der Kommission im Jahr 2023 erlassenen Rundschreiben gelten für
- Reisende, die syrisches Hoheitsgebiet betreten, folgende Vorschriften:
- Reisende dürfen Bargeld in Höhe von bis zu 500.000 US-Dollar oder den entsprechenden Gegenwert in anderen Fremdwährungen nach Syrien einführen. Beträge in Höhe von 5.000 US-Dollar oder mehr bzw. den entsprechenden Gegenwert in anderen Fremdwährungen müssen angemeldet werden.
- Reisende, die syrisches Hoheitsgebiet verlassen, unterliegen folgenden Vorschriften:
- Syrer und Personen, die rechtlich als Syrer behandelt werden, dürfen bis zu 10.000 US-Dollar in Fremdwährung oder den entsprechenden Gegenwert aus dem Land ausführen. Beträge in Höhe von 5.000 US-Dollar oder mehr bzw. den entsprechenden Gegenwert in anderen Fremdwährungen müssen angemeldet werden.
- Nicht-Syrer dürfen bis zu 5.000 US-Dollar in Fremdwährung oder einen Betrag in Höhe der bei der Einreise nach Syrien deklarierten Fremdwährung aus dem Land ausführen. Sie müssen die Erklärung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das Geld ins Land gebracht wurde. Beträge in Höhe von 5.000 US-Dollar oder mehr bzw. deren Gegenwert in anderen Fremdwährungen müssen deklariert werden.
Syrian Central Bank Ends Debate: Old Pound Invalid After July
26.07.2026 - Enab Baladi
How Much Syrian Currency Can Travelers Carry?
27.07.2026 - Enab Baladi
Gruß
Birgitt




