Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

für den, der es mit dem Zweiradantrieb gemütlicher angehen will

Moderator: Moderatoren

Antworten
Arakis
Beiträge: 62
Registriert: Di 19. Dez 2017, 03:46

Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von Arakis »

Es gibt 2 Situationen bzw. Fragen, welche mir schon seit längerem durch gen Kopf geistern.

Situation 1:
Grenzübergang zwischen 2 Ländern. Du bist im alten Land ausgestempelt und das neue Land lässt dich nicht herein. Dein Visum für das alte Land ist aber quasi abgelaufen bzw. deinen maximalen Aufenthalt maximal ausgereizt (Visafrei/VOA). Es kann auch viele weitere Gründe geben die Wiedereinreise zu verweigern z.B. plötzlich fehlenden Impfung, nicht (mehr) akzeptierte Krankenkasse, KFZ, Tagesabhängige Stimmung des Grenzbeamten. Sagen wir einfach, du kommst nicht wieder rein. "Punkt". Dann hängt man zwischen 2 Ländern fest?

Situation 2:
wie oben, jedoch hat man noch nur 3 Tage über und kann unmöglich selbst bei Vollgas innerhalb 3 Tagen das Land durchqueren.

Grundsätzlich können beide Situation weitestgehend durch vorausschauende Planung und genügend Puffer vermieden werden. Aber es kann immer wieder mal Situation geben, wo es "knapp" wird, und sei es durch eine vorhergegangene Reparatur des Fahrzeugs (mir schon passiert, aber knapp ist halt immer noch pünktlich).

Ein Horror-Szenario was mir im Kopf rumgeistert ist übrigens, wenn man von Land A nach Land C über Land B reist, ohne Ausweichmöglichkeit, Land C aber kein Visum erteilt, man zwar durch Land B wieder zurück kann/darf, aber Land A einem dann nicht wieder reinlässt, die Zeit in Land B Knapp wird und das Land visa-technsich verlassen muss. Soweit so gut, nimmt man ein Flugzeug. Blöd nur, dass ein KFZ nicht ins Handgepäck passt. Ausreise ohne KFZ wäre ja auch Carnet-Mäßig eine Katastrophe. Und sei es nur, weil eine Pandemie oder politischer Konflikt auftritt und sich alle Grenzen schließen. Ich stelle mir stets die Frage, wann dann mit dem KFZ passiert, vor allem in Bezug auf Carnet.

Das Gebiet zwischen den beiden Grenzposten nennt sich Niemandsland, richtig? Natürlich ist klar definiert, welcher welches Fläche zu welchem Land gehört. Aber kann man darin stranden bzw. darf man sich dort aufhalten? Ich stelle mir das manchmal ein wenig ulkig vor: Bleibste auf dem Hohheitsgebiet von Land A, kommt ein Beamter von Land A, musste 2 Meter weitergehen und bist auf Land B. Zwei stunden später kommt ne Wache von Land B uns sagt, du musst da weg. Blöd nur wenn auf beiden Seiten der "Linie" plötzlich Beamten stehen. "Dann gehe ich auf den Strich". Naja, Spaß beiseite, mag ne blöde Frage sein, aber dennoch finde ich die Antwort darauf interessant.
sysiphus
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Dez 2022, 16:18

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von sysiphus »

Arakis hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 13:56
Es gibt 2 Situationen bzw. Fragen, welche mir schon seit längerem durch gen Kopf geistern.

Das Gebiet zwischen den beiden Grenzposten nennt sich Niemandsland, richtig? Natürlich ist klar definiert, welcher welches Fläche zu welchem Land gehört. Aber kann man darin stranden bzw. darf man sich dort aufhalten? Ich stelle mir das manchmal ein wenig ulkig vor: Bleibste auf dem Hohheitsgebiet von Land A, kommt ein Beamter von Land A, musste 2 Meter weitergehen und bist auf Land B. Zwei stunden später kommt ne Wache von Land B uns sagt, du musst da weg. Blöd nur wenn auf beiden Seiten der "Linie" plötzlich Beamten stehen. "Dann gehe ich auf den Strich". Naja, Spaß beiseite, mag ne blöde Frage sein, aber dennoch finde ich die Antwort darauf interessant.
Nur mal so: hast Du Langeweile? :mrgreen:

Diese Fragen betreffen absolute Ausnahmesituationen! Und da jede Ausnahmesituation besondere Umstände hat, die auch von den jeweiligen Ländern und der akuten Situation abhängen (z.B. Kriegserklärungen, Putsch usw.), wird es dafür kaum eine generelle Regel geben. Vergiss nicht, Du bist Tourist und solltest Dich also um die Vorschriften einer geregelten Einreise kümmern. Der Rest ist Völkerrecht, und das kannst Du mit Tante Google selbst ein wenig kennen lernen.... :wink:
Arakis
Beiträge: 62
Registriert: Di 19. Dez 2017, 03:46

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von Arakis »

Es mögen Ausnahmefälle sein, sind aber laut Morphys Gesetz schneller eintreten als man denkt. Nur mal so als relativ mildes Beispiel: Unseren Hund haben wir kurz vor Kriegsbeginn in der Ukraine erworben (bzw. als Streuner von der Straße). Haben uns sofort um Tollwut-Impfung gekümmert, es wäre zeitlich sehr knapp geworden, hatten aber schon einen Plan wir wir die 90 Tage strecken könnten (wenn man zu zweit ist). Tja, und dann hat sich der Konflikt von Woche zu Woche zugespitzt. Also dachten wir, könnten wir ja Moldau nehmen, scheinbar hatten die strenge Tollwut-Vorschrift - zumindest hatte ich im ersten Moment das so gedacht. Aber angenommen, die Moldauer hätten uns mit dem Hund nicht reingelassen, und die Ukrainer sagen, nene, mag sein dass du gerade mit dem Hund aus der Ukraine kommst, aber wir würden jetzt auch gern eine Impfung sehen, obwohl ich 30 Minuten vorher im Land war - theoretisch kann es den Beamten völlig egal sein. Wir sind dann per Autofähre nach Türkei ausgereist. 4 Tage später begann der Krieg - erst später habe ich erfahren, und vor allem wurde die Entscheidung dann auch erst veröffentlicht, hätte ich das Haustier als Sonderausnahme wegen des Kriegs in die EU nehmen dürfen. PS: Monatelange Tierquarantäne war für uns keine Option.

Erschwerend kommt hinzu, du kannst ja nicht mal eben als den Grenzbeamten von Land A vorbei marschieren und sagen "Ich bin in 5 Minuten zurück, ich muss nur kurz ne Frage beim Beamten in Land B stellen". Nicht alle Dinge lassen sich problemlos vorab auf Google recherchieren. Dies war natürlich ein ironisches Beispiel.

Habe ich Langeweile? Nein, auf keinen Fall. Aber auf der einen Seite sagt man, man soll sich mehr erkundigen, auf der anderen, ich mache mir zu viel Gedanken. Nun ja, das Mittelmaß wäre vielleicht angebracht.

Dennoch finde ich die Fragen nach wie vor sehr interessant.
sysiphus
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Dez 2022, 16:18

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von sysiphus »

Arakis hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 15:45
Es mögen Ausnahmefälle sein, sind aber laut Morphys Gesetz schneller eintreten als man denkt.

Erschwerend kommt hinzu, du kannst ja nicht mal eben als den Grenzbeamten von Land A vorbei marschieren und sagen "Ich bin in 5 Minuten zurück, ich muss nur kurz ne Frage beim Beamten in Land B stellen". Nicht alle Dinge lassen sich problemlos vorab auf Google recherchieren. Dies war natürlich ein ironisches Beispiel.

Dennoch finde ich die Fragen nach wie vor sehr interessant.

Sicher, sicher....

Morpheus ist der griechische Traumgott. Er kann bekanntlich jede Gestalt annehmen. Hat er vielleicht auch bei beim E. Murphy getan - und nun bei Dir. Kein Wunder, dass Du beide im duftenden Maroc so beharrlich zusammenziehst; passt irgendwie gut zum Problem, welches Dich umtreibt. :lol:
°Daniel
Administrator
Beiträge: 1038
Registriert: Di 7. Jul 2020, 19:42
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von °Daniel »

Ich denke nicht, dass Arakis an Mopheus aus der Unterwelt dachte.
Wohl eher an einen jüngeren Genossen der Zeitgeschichte: Murphys-Law

CU, :wink:
°Daniel
Surfy
Beiträge: 585
Registriert: Mo 30. Mai 2011, 12:50

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von Surfy »

Arakis hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 13:56
Situation 1:
Grenzübergang zwischen 2 Ländern. Du bist im alten Land ausgestempelt und das neue Land lässt dich nicht herein. Dein Visum für das alte Land ist aber quasi abgelaufen bzw. deinen maximalen Aufenthalt maximal ausgereizt (Visafrei/VOA). Es kann auch viele weitere Gründe geben die Wiedereinreise zu verweigern z.B. plötzlich fehlenden Impfung, nicht (mehr) akzeptierte Krankenkasse, KFZ, Tagesabhängige Stimmung des Grenzbeamten. Sagen wir einfach, du kommst nicht wieder rein. "Punkt". Dann hängt man zwischen 2 Ländern fest?

Deine Gedankengänge sind leider nicht ganz utopisch - es könnte passieren dass man zwischen 2 Ländern strandet. Sich solchen Fragen zu stellen und sich vorzubereiten - schützt einem vor späteren Sorgen.

Dies ist in der Regel unwahrscheinlich, aber natürlich kann eine Grenzstation Gründe finden um die Einreise zu verweigern - und so eine deftigere Drohkulisse aufbauen und damit auch z.B. eine Geldforderung stellen, damit sie Dich passieren lassen. Aber auch (C)ovid hat gezeigt dass Grenzübergänge auch mal geschlossen werden können, oder lokale Unruhen.

Dies lässt sich entschärfen, in dem man ein "Muliple-Entry" Visum beantragt. DIeses stellt sicher, dass man in diesem Fall wieder einreisen könnte, sogar mehrfach hin und her Reisen könnte, falls sich dies unterwegs so anbieten sollte.

Auf unserer Transafrika haben wir dies im 2012 für zwei Ländern als "angenehm" betrachtet - und haben dort ein Multiple Entry Visum beantragt (und erhalten). Auch dafür, wenn eine Passage nicht fahrbar ist, und ein neuer Anlauf erst über ein bypass im vorherigen Land notwendig sein sollten.

Nutzen mussten wir es nicht - aber - wir hatten diesbezüglich auch keine Sorgen. Natürlich kostet ein Visum mit "Multiple Entry" zuweilen etwas mehr, je nach Herkunftsland :wink: - gefunden hier: https://portal.immigration.gov.ng/?p=visaguidelines so als Beispiel (not verified)

Bild

Surfy
Zuletzt geändert von Surfy am Do 2. Feb 2023, 21:59, insgesamt 1-mal geändert.
sysiphus
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Dez 2022, 16:18

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von sysiphus »

°Daniel hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 21:00
Ich denke nicht, dass Arakis an Mopheus aus der Unterwelt dachte.
Wohl eher an einen jüngeren Genossen der Zeitgeschichte: Murphys-Law

CU, :wink:
°Daniel
Tja, nicht zu vergessen Sigmund F., der unerwartet so manche Verbindungen knüpft...
Aber gut, lassen wir uns lieber vom sanften Gesang des Orpheus betören - und das nicht nur in der Unterwelt. :wink:
Arakis
Beiträge: 62
Registriert: Di 19. Dez 2017, 03:46

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von Arakis »

Morpheus, Sigmund, Orpheus .... nix für ungut Sysiphus, aber du hast nix geraucht, oder? Ich meinte natürlich Murphys-Law :lach: Okay, vielleicht bist du einfach genau so durchgeknallt mit deinen Gedanken so wie ich, zumindest in um die Ecke denken :mrgreen:

Der Tipp mit den Multiple-Entry ist natürlich gut. War mir zwar bereits bekannt, aber ich hatte darin noch keinen großes Nutzen gesehen. Von daher, vielen Dank für den Hinweis auch auf diesen Verwendungszweck.
sysiphus
Beiträge: 397
Registriert: Mi 28. Dez 2022, 16:18

Re: Gefangen im Niemandsland - Verweigerung der Wiedereinreise

Beitrag von sysiphus »

Arakis hat geschrieben:
Do 2. Feb 2023, 22:42
Morpheus, Sigmund, Orpheus .... nix für ungut Sysiphus..... zumindest in um die Ecke denken :mrgreen:
Schön, dass Du verstanden hast! Wir Bayern sind halt so, viele Berge und Täler und wie Karl V. so richtig sagt: "Fremd ist der Fremde nur in der Fremde!" :lol:
Antworten