Reise-/Sicherheitshinweis Benin 01.02.2006 - 02.05.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 01.02.2006 - 02.05.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 01.02.2006 Unverändert gültig seit: 01.02.2006
In Benin finden im März 2006 Präsidentschaftswahlen statt (erster Wahlgang am 5. März; Amtseinführung des neuen Präsidenten voraussichtlich einen Monat später).

In dieser Zeit ist vor allem in grösseren Städten verstärkt mit Kundgebungen und Demonstrationen mit entsprechenden Behinderungen zu rechnen.
Grössere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 01.03.2006

Beitrag von Alexander »

Stand: 01.03.2006 Unverändert gültig seit: 01.03.2006
In Benin finden im März 2006 Präsidentschaftswahlen statt (erster Wahlgang am 5. März; Amtseinführung des neuen Präsidenten voraussichtlich einen Monat später).

In dieser Zeit ist vor allem in grösseren Städten verstärkt mit Kundgebungen und Demonstrationen mit entsprechenden Behinderungen zu rechnen.

Die Grenzen zu den Nachbarländern werden vom 4.3.06 (ab 18.00 Uhr) bis zum 6.3.06 (bis 6.00 Uhr) geschlossen bleiben.

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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 07.03.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 07.03.2006 Unverändert gültig seit: 07.03.2006
In Benin finden im März 2006 Präsidentschaftswahlen statt (erster Wahlgang am 5. März; Amtseinführung des neuen Präsidenten voraussichtlich einen Monat später).

In dieser Zeit ist vor allem in grösseren Städten verstärkt mit Kundgebungen und Demonstrationen mit entsprechenden Behinderungen zu rechnen.

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Sicherheitshinweis Benin 31.03.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 31.03.2006 Unverändert gültig seit: 31.03.2006
Für dieses Land besteht momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.

Das Auswärtige Amt informiert über die Sicherheitslage im Ausland durch Sicherheitshinweise, die regelmäßig überprüft, angepasst und aktualisiert werden. Diese Überprüfung erfolgt auch für die Länder, bei denen - wie im vorliegenden Fall - kein Sicherheitshinweis für erforderlich erachtet wird.

Weitere Informationen über das von Ihnen gewählte Land können Sie unter der Rubrik "Reise- und Sicherheitshinweise" finden.
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Sicherheitshinweis Benin 01.11.2006

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 01.11.2006 (Unverändert gültig seit: 01.11.2006)

Die Straßenkriminalität ist noch relativ gering, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher möglichst verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.

Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben in den letzten Monaten zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt zur Zeit besonders für das Grenzgebiet zwischen Benin, Burkina Faso (Straße Porga – Ouagadougou) und Niger, wo sich Überfälle häufen, ferner für die Straße zwischen Dassa und Savalou sowie den Großraum Parakou.

Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.

Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 13.03.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 15.03.2007 (Unverändert gültig seit: 15.03.2007)

Aktueller Hinweis
In Benin finden am 25. März 2007 Parlamentswahlen statt. Die Stimmen werden in der Zeit vom 26.-31.3.2007 ausgezählt. Erste Ergebnisse werden am 2.4.2007 bekannt gegeben.

In dieser Zeit und unmittelbar danach kann es vor allem in grösseren Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen mit entsprechenden Behinderungen kommen.

Grössere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.

Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Kriminalität

Die Straßenkriminalität ist noch relativ gering, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher möglichst verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.

Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.

Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben in den letzten Monaten zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt zur Zeit besonders für das Grenzgebiet zwischen Benin, Burkina Faso (Straße Natitingou- Porga – Ouagadougou) und Niger, wo sich Überfälle häufen, ferner für die Straße zwischen Dassa und Savalou sowie den Großraum Parakou.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.

Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen. An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.

Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.

Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen.

Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 12.07.2007

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 12.07.2007 (Unverändert gültig seit: 12.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.

Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Kriminalität
Die Straßenkriminalität ist noch relativ gering, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher möglichst verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.

Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.

Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für das Grenzgebiet zwischen Benin, Burkina Faso (Straße Natitingou- Porga – Ouagadougou) und Niger, wo sich Überfälle häufen, und für die Straße zwischen Dassa und Savalou. Erhöhte Überfallgefahr besteht im Großraum Parakou sowie auf der Straße zwischen Dassa und Parakou (Grenzgebiet zu Nigeria).

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.

Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen. An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.

Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.

Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.

Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.

Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr.

Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen.

Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.

Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt.

Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.

Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Reise/Sicherheitshinweis Benin 02.10.2007

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:
Stand 02.10.2007 (Unverändert gültig seit: 02.10.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Kriminalität
Die Straßenkriminalität ist noch relativ gering, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher möglichst verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.
Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.
Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für das Grenzgebiet zwischen Benin, Burkina Faso (Straße Natitingou- Porga – Ouagadougou) und Niger, wo sich Überfälle häufen, und für die Straße zwischen Dassa und Savalou. Erhöhte Überfallgefahr besteht im Großraum Parakou sowie auf der Straße zwischen Dassa und Parakou (Grenzgebiet zu Nigeria).

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen. An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen.
Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

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Reise/Sicherheitshinweis Benin 15.11.2007

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:
Stand 15.11.2007 (Unverändert gültig seit: 15.11.2007)
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Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.
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Die Straßenkriminalität hält sich noch in Grenzen;, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.
Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für alle Überlandstraßen nördlich Dassa, wo auch tags über gelegentlich Überfälle vorkommen.
Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.

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Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen.
Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Auswärtige Amt
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:
Stand 18.12.2007 (Unverändert gültig seit: 18.12.2007)
Aktueller Hinweis
Vogelgrippe
In Benin wurden am 16.12.2007 zwei Fälle von Vogelgrippe offiziell bekanntgegeben. Die betroffenen Tierbestände wurden nach Angaben der Behörden gekeult.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität hält sich noch in Grenzen;, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.
Bewaffnete Angriffe auf Autofahrer (sog. „Carjacking“) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für alle Überlandstraßen nördlich Dassa, wo auch tags über gelegentlich Überfälle vorkommen.
Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Eine spätestens elf Tage vor Einreise erfolgte Gelbfieberimpfung ist vorgeschrieben. Ohne sie ist eine Einreise nicht möglich. Ausgenommen sind Kinder unter einem Lebensjahr.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging, u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Meningokokken-Meningitis (ACWY) sehr sinnvoll sein. Im persönlichen Beratungsgespräch mit dem Tropenarzt bzw. dem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung sollten diese und andere Fragen entschieden werden: Im Lande ist eine größere Zahl von Tropenkrankheiten verbreitet, die auch für den Reisenden eine Gefahr darstellen.
Ein gültiger Nachweis einer Choleraimpfung wird manchmal bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleragefährdung verlangt. Bei Reisen ins Landesinnere empfiehlt sich die Cholera-Schluckimpfung mit dem Medikament Dukoral, das gleichzeitig auch vor anderen Durchfallerkrankungen schützt. Die Verbreitung von HIV / Aids ist auf dem Vormarsch. Es wird daher dringend geraten, sich keinen Infektionsrisiken auszusetzen. Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch gewissenhafte Hygiene beim Essen und Trinken (nur abgekochte, nicht lediglich aufgewärmte Lebensmittel zu sich nehmen, Wasser abkochen, filtern bzw. desinfizieren) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfall- und Infektionserkrankungen vermieden werden. Dazu zählt auch die Malaria, die in Benin ganzjährig auftritt.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden (Kühlkette!). Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Benin 15.04.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:

Stand 15.04.2008 (Unverändert gültig seit: 15.04.2008)
Aktueller Hinweis
In Benin finden am 20. April 2008 Kommunal- und Bürgermeisterwahlen statt. Die Auszählung der Stimmen wird nach bisherigen Erfahrungen etwa eine Woche in Anspruch nehmen.
In dieser Zeit und unmittelbar danach kann es vor allem in größeren Städten zu Kundgebungen und Demonstrationen mit entsprechenden Behinderungen kommen. Lokale Unruhen sind nicht auszuschließen.
Größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität hält sich noch in Grenzen, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.
Bewaffnete Angriffe im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“ und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für alle Überlandstraßen nördlich Dassa, wo auch tagsüber gelegentlich Überfälle vorkommen. Jüngste Zwischenfälle lassen es geraten erscheinen, stets mit verriegelten Türen zu fahren
Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Vogelgrippe
In Benin wurden am 16.12.2007 zwei Fälle von Vogelgrippe offiziell bekanntgegeben. Die betroffenen Tierbestände wurden nach Angaben der Behörden gekeult.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reise/Sicherheitshinweis Benin 08.05.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:

Stand 08.05.2008 (Unverändert gültig seit: 08.05.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität hält sich noch in Grenzen, es ist jedoch eine steigende Tendenz zu beobachten, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber unsicher.
Bewaffnete Angriffe im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“ und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse) haben zugenommen. Von nächtlichen Überlandfahrten wird angesichts der Überfallgefahr, aber auch der Unfallgefahr, dringend abgeraten. Dies gilt besonders für alle Überlandstraßen nördlich Dassa, wo auch tagsüber gelegentlich Überfälle vorkommen. Jüngste Zwischenfälle lassen es geraten erscheinen, stets mit verriegelten Türen zu fahren
Besonders zur Weihnachtszeit und zum Jahreswechsel muss verstärkt mit Überfällen gerechnet werden.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou mit ca. 1 Mio. Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Kinder können für die Einreise in den Pass der Eltern eingetragen werden; ein Lichtbild ist nicht erforderlich. Der deutsche Kinderausweis wird akzeptiert (dieser sollte jedoch mit einem Foto versehen sein), der deutsche Personalausweis allerdings nicht. Es empfiehlt sich, die Kinder in den Pass eines Elternteils eintragen zu lassen, da sie dann kein eigenes Visum beantragen müssen. Sollen Kinder alleine reisen, so benötigen sie einen Reisepass mit genügend Platz für Visum und Einreise-/Ausreisestempel. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpaß mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Franc-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Vogelgrippe
In Benin wurden am 16.12.2007 zwei Fälle von Vogelgrippe offiziell bekanntgegeben. Die betroffenen Tierbestände wurden nach Angaben der Behörden gekeult.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 16.02.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Benin:
Stand 16.02.2010 (Unverändert gültig seit: 16.02.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in engen Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“ und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse).
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte häufig und in der Regel mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, von Fahrten mit „Zemidjans“ Abstand zu nehmen und bei jeder Fahrt einen Schutzhelm zu tragen.
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Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou ca. zwei Millionen Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderreisepass sowie der frühere Kinderausweis -beide allerdings nur mit Foto- werden akzeptiert. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
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Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.
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Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Benin 23.06.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 23.06.2010
(Unverändert gültig seit: 23.06.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in engen Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“ und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse).
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte häufig und in der Regel mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, von Fahrten mit „Zemidjans“ Abstand zu nehmen und bei jeder Fahrt einen Schutzhelm zu tragen.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou ca. zwei Millionen Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderreisepass sowie der frühere Kinderausweis -beide allerdings nur mit Foto- werden akzeptiert. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
* körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
* in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
* ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Benin:
Stand 06.07.2010
(Unverändert gültig seit: 06.07.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität einschließlich der Straßenkriminalität hält sich in engen Grenzen. Insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit, auf unbeleuchteten Straßen und im Zusammenhang mit den auch länger andauernden Stromausfällen, können Überfälle und Diebstähle jedoch nicht ausgeschlossen werden. Auf das Tragen oder die Mitnahme von Schmuck und Wertsachen sollte daher stets verzichtet werden. Der Strand von Cotonou ist auch tagsüber nicht sicher.
Vereinzelt kommt es zu bewaffneten Angriffen im Straßenverkehr (sog. „Carjacking“) und Überfälle auf Fahrzeuge aller Art – auch Reisebusse. In jüngster Zeit gab es am Flughafen und in der Innenstadt von Cotonou bewaffnete Überfälle am frühen Abend, bei denen hochwertige Geländewagen entwendet wurden.
Von nächtlichen Überlandfahrten, dies gilt auch auf der Strecke Cotonou – Porto Novo, wird angesichts der besonders hohen Unfallgefahr, aber auch der Überfallgefahr, dringend abgeraten. Es wird grundsätzlich geraten, stets mit verriegelten Türen zu fahren.
Sonstige Hinweise
Baden im Meer ist aufgrund starker Strömung und Brandung z.T. mit Lebensgefahr verbunden.
Angepasste und vorsichtige Fahrweise ist bei Teilnahme im Straßenverkehr wegen der hohen Unfallgefahr dringend anzuraten.
Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt.
Unfälle von Motorradtaxis („Zemidjan“) sind aufgrund der technischen Mängel der Motorräder, der mangelnden Ausbildung der Fahrer sowie der Verkehrsdichte häufig und in der Regel mit Personenschäden verbunden. Die überwiegende Zahl der Verkehrstoten in Benin sind Fahrer und Passagiere von Motorradtaxis. Es wird daher dringend geraten, von Fahrten mit „Zemidjans“ Abstand zu nehmen und bei jeder Fahrt einen Schutzhelm zu tragen.

Allgemeine Reiseinformationen
Porto-Novo ist die nominelle Hauptstadt Benins, wirtschaftliches Zentrum aber ist die Küstenstadt Cotonou ca. zwei Millionen Einwohnern. Die wichtigsten Volks- und gleichzeitig Sprachgruppen sind Fon, Adja, Yoruba und Bariba. Französisch ist Amtssprache.
Benin ist Mitglied der Westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), der außerdem die Staaten Burkina Faso, Elfenbeinküste, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo angehören. Zahlungsmittel ist der westafrikanische CFA, der zu einem Fixkurs an den Euro gebunden ist (1 Euro entspricht derzeit 655,957 CFA).
Beim Fotografieren sollte die gebotene Rücksichtnahme geübt werden, insbesondere bei religiösen Kultstätten des in Benin verbreiteten Ahnenkultes (Voodoo). Das Fotografieren von Militär- und Grenzanlagen ist untersagt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige sind bei der Einreise in die Republik Benin visapflichtig. Es wird daher angeraten, sich rechtzeitig vor Reisebeginn um die Erteilung eines Visums zu bemühen und gegebenenfalls weitere Informationen bei der konsularischen Abteilung der Botschaft der Republik Benin in Berlin zu erfragen.
An der Grenze bzw. am Flughafen werden keine Visa erteilt. Bei der Visabeantragung müssen bereits Flugticket und Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung vorgelegt werden (siehe auch Reisedokumente).
Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf des Visums bei der Direction de l'Immigration in Cotonou (Avenue Jean Paul II) beantragt werden. Sollte ein Visum nicht rechtzeitig erneuert werden, ist pro Woche eine Strafgebühr von 25.000,- FCFA fällig.
Reisedokumente
Zur Visaerteilung wird ein gültiger Reisepass benötigt. Der deutsche Kinderreisepass sowie der frühere Kinderausweis -beide allerdings nur mit Foto- werden akzeptiert. Der deutsche Personalausweis wird nicht akzeptiert. Alleinreisende Minderjährige sollten eine von beiden Eltern unterschriebene Erlaubnis in französischer Sprache mit sich führen. Es empfiehlt sich, dass Kinder, die nur von einem Elternteil begleitet werden, eine einfache Bestätigung des anderen Elternteils über die Zustimmung zur Reise in französischer Sprache dabei haben.
Die Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über die Dauer des gewünschten Aufenthaltes hinaus gültig sein und über ausreichend Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist möglich.
Für die Einreise ist ferner ein Impfpass mit gültiger Gelbfieberimpfung erforderlich. Der Impfpass wird insbesondere bei der Einreise am Flughafen Cotonou kontrolliert und sollte unbedingt mitgeführt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Zahlungsmitteln der Euro-Zone sowie von auf Devisen ausgestellten anderen Zahlungsmitteln ist für Reisende unbegrenzt möglich. In Benin ansässige Reisende dürfen jedoch nur einen Betrag im Gegenwert von FCFA 2 Mio. (ca. € 3.000,-) ausführen. Für die nicht in Benin ansässigen Reisenden ist der Betrag auf FCFA 500.000 (ca. € 762,-) begrenzt.
Die Goldausfuhr ins Ausland erfordert eine vorherige Genehmigung durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft. Lediglich Mengen bis zu 500 Gramm sind von dieser Regelung ausgenommen, wenn sie in verarbeiteter Form (z.B. Ketten, Ringe) vom Reisenden mitgeführt werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Nachweis einer Choleraimpfung wird gelegentlich bei Einreise über Land oder aus einem Land mit Choleraausbrüchen verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land entspricht sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor bei weitem nicht europäischen Standards. Die medizinische Notfallversorgung ist – auch in größeren Städten – nicht sichergestellt. Eine Auslandskrankenversicherung und eine zuverlässige Rückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe auch www.dtg.org/ oder www.frm-web.de
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