Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.07.2007 - 01.03.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 03.07.2007 - 01.03.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 03.07.2007 (Unverändert gültig seit: 03.07.2007)

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Landesspezifischer Hinweis/ Terrorismus


Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.

Allerdings ist auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte strategische Lage Dschibutis am Golf von Aden und die hohe westliche Truppenpräsenz nicht auszuschließen, dass westliche Einrichtungen Anschlagsziel terroristischer Gruppen werden könnten. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.

In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Das Risiko bewaffneter Zwischenfälle ist vergleichsweise groß, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.

Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia verwiesen.

Reisen über Land / Straßenverkehr
Bei Überlandsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden. 2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden. Die Piste zwischen Tadjourah und Obock wird zu einer Straße ausgebaut, es kommt zu Behinderungen oder Gefährdungen durch die Bauarbeiten. Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich. Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten (mind. zwei Geländewägen), umfangreichen Wasser- (8 l/Person und Tag) und ausreichenden Treibstoffreserven geraten.

Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.

Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.

Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):

Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91

Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33

Gendarmerie Arta: 42 20 69

Gendarmerie Dikil: 42 00 81

Gendarmerie Obock: 42 81 68

Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache gestaltet sich eine Reise nach Dschibuti schwierig. Wer keine Französischkenntnisse hat, sollte unbedingt auf einen Dolmetscher und Führer zurückgreifen, den jedes größere Hotel vermitteln kann.

Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung sind einfach herzustellen und werden von den Dschibutern lange gepflegt. Reisen nach Dschibuti sind wegen der weltweit erhöhten terroristischen Gefährdung mit einem entsprechenden Risiko verbunden, siehe dazu die vom Auswärtigen Amt gegebenen Sicherheitshinweise. Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden.

Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihr Zugeständnis fotografiert werden.

Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (FD) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollar in ausreichender Menge empfohlen. Reisecheques und Kreditkarten können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt eingelöst und benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im allgemeinen mindestens 4 Wochen.

Bei Einreise am Flughafen Dschibuti-Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Visum erworben werden. Dies ist jedoch zeitraubend, der Pass wird i.d.R. mindestens zwei Tage einbehalten. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.

In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Photoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist hingegen strikt untersagt.

Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.

Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert. Obwohl sie strafrechtlich nicht verboten ist, sollte mit hartem Durchgreifen der Sicherheitsbehörden oder verärgerten Reaktionen aus der Bevölkerung gerechnet werden.

Weitere Hinweise:

In Dschibuti gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Die zuständige deutsche Botschaft befindet sich in Addis Abeba und ist zu erreichen unter: Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52.

In Notfällen kann der Honorargeneralkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Dschibuti, Maître Jean Montagné, unter Tel: (00253) 35 57 35, Fax: 35 13 29 kontaktiert werden. Maître Montagné spricht kein Deutsch!

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.

Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.

In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko. Dengue-Fieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.

Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtige Amt
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Reise/Sicherheitshinweis Dschibuti 30.01.2008

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 30.01.2008 (Unverändert gültig seit: 30.01.2008)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung/allgemeinen Reisehinweise für Somalia verwiesen.
Reisen über Land / Straßen- und Zugverkehr
Bei Überlandsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Die Piste zwischen Tadjourah und Obock wird zu einer Straße ausgebaut, es kommt zu Behinderungen/Gefährdungen durch Bauarbeiten. Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):
Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91
Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33
Gendarmerie Arta: 42 20 69
Gendarmerie Dikil: 42 00 81
Gendarmerie Obock: 42 81 68
Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen
Am 8. Februar 2008 finden Parlamentswahlen statt.
Reisen über Land
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, in der Regel nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache bzw. Dolmetscher/Führer kann sich eine Reise nach Dschibuti schwierig gestalten..
Kontakte mit der einheimischen Bevölkerung sind einfach herzustellen und werden von den Dschibutern lange gepflegt. Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihr Zugeständnis fotografiert werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (FD) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollar in ausreichender Menge empfohlen. Reisecheques und Kreditkarten können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt eingelöst und benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Die zuständige deutsche Botschaft befindet sich in Addis Abeba und ist zu erreichen unter: Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52.
In Notfällen kann der Honorargeneralkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Dschibuti, Maître Jean Montagné, unter Tel: (00253) 35 57 35, Fax: 35 13 29 kontaktiert werden. Maître Montagné spricht kein Deutsch!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti-Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Visum erworben werden. Dies ist jedoch zeitraubend, der Pass wird i.d.R. mindestens zwei Tage einbehalten. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Photoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist hingegen strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert. Obwohl sie strafrechtlich nicht verboten ist, sollte mit hartem Durchgreifen der Sicherheitsbehörden oder verärgerten Reaktionen aus der Bevölkerung gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko. Dengue-Fieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.

Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 09.06.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 09.06.2009 (Unverändert gültig seit: 09.06.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Spannungen im Grenzbereich zwischen Eritrea und Dschibuti bestehen fort. Seit April 2008 sind eritreische und dschibutische Truppen an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis stationiert. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Reisen über Land / Straßen- und Zugverkehr
Bei Überlandsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Die Piste zwischen Tadjourah und Obock wird zu einer Straße ausgebaut, es kommt zu Behinderungen/Gefährdungen durch Bauarbeiten. Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):
Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91
Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33
Gendarmerie Arta: 42 20 69
Gendarmerie Dikil: 42 00 81
Gendarmerie Obock: 42 81 68
Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, in der Regel nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache bzw. Dolmetscher/Führer kann sich eine Reise nach Dschibuti schwierig gestalten.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihr Zugeständnis fotografiert werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollar in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Die zuständige deutsche Botschaft befindet sich in Addis Abeba und ist zu erreichen unter: Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52.
In Notfällen kann der Honorargeneralkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Dschibuti, Maître Jean Montagné, unter Tel: (00253) 35 57 35, Fax: 35 13 29 kontaktiert werden. Maître Montagné spricht kein Deutsch!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti-Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Visum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (auch Gegenwert in Devisen) erworben werden. Dies ist meist langwierig, es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass der Pass zur Visumserteilung vorübergehend einbehalten wird. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Dengue-Fieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 15.12.2009

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 15.12.2009 (Unverändert gültig seit: 15.12.2009)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Spannungen im Grenzbereich zwischen Eritrea und Dschibuti bestehen fort. Seit April 2008 sind eritreische und dschibutische Truppen an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis stationiert. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Reisen über Land / Straßen- und Zugverkehr
Bei Überlandsfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach
das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253)
Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91
Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33
Gendarmerie Arta: 42 20 69
Gendarmerie Dikil: 42 00 81
Gendarmerie Obock: 42 81 68
Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56
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Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, in der Regel nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache bzw. Dolmetscher/Führer kann sich eine Reise nach Dschibuti schwierig gestalten.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihr Zugeständnis fotografiert werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollar in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks und Kreditkarten können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich. Einziger funktionierender Geldautomat für die Nutzung von EC-Karten ist der Automat der Saba Islamic Bank am Place Menelik.
Weitere Hinweise
In Dschibuti gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Die zuständige deutsche Botschaft befindet sich in Addis Abeba und ist zu erreichen unter: Tel: (00251 11) 123 51 39, Fax: (00251 11) 123 51 52.
In Notfällen kann der Honorargeneralkonsul der Bundesrepublik Deutschland in Dschibuti, Maître Jean Montagné, unter Tel: (00253) 35 57 35, Fax: 35 13 29 kontaktiert werden. Maître Montagné spricht kein Deutsch!
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
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Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.
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Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 16.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 16.08.2010
(Unverändert gültig seit: 16.08.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Spannungen im Grenzbereich zwischen Eritrea und Dschibuti bestehen fort. Seit April 2008 sind eritreische und dschibutische Truppen an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis stationiert. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Reisen über Land / Straßen- und Zugverkehr
Bei Überlandfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):
Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91
Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33
Gendarmerie Arta: 42 20 69
Gendarmerie Dikil: 42 00 81
Gendarmerie Obock: 42 81 68
Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Englisch wird in Dschibuti, selbst in der Hauptstadt, in der Regel nur in den großen Hotels gesprochen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache bzw. Dolmetscher/Führer kann sich eine Reise nach Dschibuti schwierig gestalten.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland sind nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur auf äußerst niedrigem Niveau. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht ) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti gibt es seit kurzem eine deutsche Auslandsvertretung. Die Botschaft ist jedoch noch im Aufbau und daher nur eingeschränkt arbeitsfähig. Sie kann allenfalls Nothilfe leisten. Für die Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben bleibt weiterhin die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Sie ist zu erreichen unter:
Telefon: (00251 11) 123 51 39
Fax: (00251 11) 123 51 52

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 15.10.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 15.10.2010
(Unverändert gültig seit: 15.10.2010)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im seit 2008 andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Dschibuti hat sich das Emirat Katar als Vermittler eingeschaltet. Katarische Beobachter stehen zwischen den Truppen beider Seiten an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die hohe westliche Truppenpräsenz Anschläge terroristischer Gruppen nicht auszuschließen. Es wird bei Reisen nach Dschibuti grundsätzlich zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und Vermeiden von Menschenansammlungen oder Demonstrationen geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Es besteht das Risiko bewaffneter Zwischenfälle, da sich noch viele Waffen aus dem Bürgerkrieg vor wenigen Jahren in Umlauf befinden. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.
Nützliche Telefonnummern (Vorwahl jeweils 00253):
Polizeikommissariat in Dschibuti: 35 38 91
Gendarmerie Ali-Sabieh: 42 60 33
Gendarmerie Arta: 42 20 69
Gendarmerie Dikil: 42 00 81
Gendarmerie Obock: 42 81 68
Gendarmerie Tadjourah: 42 40 56

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Wenn auch Französisch -neben Somali, Afar und Arabisch- weiter dominiert, sind bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten auch Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung dennoch schwierig gestalten.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, jedoch ist die touristische Infrastruktur kaum entwickelt. Bei Reisen über Land muss mit Behinderungen wegen unzureichender Infrastruktur gerechnet werden. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht eine erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten vermieden werden.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt jedoch keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.
Die Deutsche Botschaft Dschibuti ist derzeit provisorisch untergebracht. Sie kann Besucher nur in eingeschränktem Umfang nach vorheriger Terminvereinbarung empfangen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen ins die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise ebenfalls nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend, Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass man nicht bereits abgelaufene Medikamente kauft und dass es sich um Produkte aus zuverlässiger Produktion handelt. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 17.01.2011
(Unverändert gültig seit: 17.01.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Im seit 2008 andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Dschibuti hat sich das Emirat Katar als Vermittler eingeschaltet. Katarische Beobachter stehen zwischen den Truppen beider Seiten an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die starke westliche Truppenpräsenz Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben
Auswärtiges Amt
Birgitt
Moderator
Beiträge: 35253
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 10.02.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Dschibuti:
Stand 10.02.2011
(Unverändert gültig seit: 10.02.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Zurzeit kommt es des Öfteren zu Demonstrationen unzufriedener Schüler und Studenten im Umfeld von Schulen und Universitäten, häufig nach Unterrichtsschluss. Zudem protestieren gelegentlich Angehörige unterprivilegierter Bevölkerungsgruppen in den ärmeren Stadteilen von Dschibuti, gelegentlich auch in den kleinen Städten außerhalb der Hauptstadt. Dabei kommt es zu Gewaltanwendung, Steinwürfen und Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Solche Demonstrationen sollten gemieden werden. Ein direkter Bezug zu den Präsidentschaftswahlen am 8. April 2011 oder zu den jüngsten Ereignissen in einigen arabischen Staaten scheint nicht zu bestehen.
Im seit 2008 andauernden Grenzkonflikt zwischen Eritrea und Dschibuti hat sich das Emirat Katar als Vermittler eingeschaltet. Katarische Beobachter stehen zwischen den Truppen beider Seiten an der gemeinsamen Grenze im Nordosten Dschibutis. Es wird davon abgeraten, sich auf dem Land- oder Luftwege oder zu Wasser in die dschibutisch-eritreische Grenzregion zu begeben.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die starke westliche Truppenpräsenz Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtiges Amt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Dschibuti 01.03.2011

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Dschibuti:
Stand 01.03.2011 (Unverändert gültig seit: 01.03.2011)

Landesspezifische Sicherheitshinweise
In den letzten Wochen ist es des Öfteren zu Demonstrationen im Stadtgebiet von Dschibuti, gelegentlich auch in den kleinen Städten außerhalb der Hauptstadt, gekommen. Dabei kam es zu Gewaltanwendung, Steinwürfen und Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften. Mit weiteren Demonstrationen von Regimegegnern ist bis zur Verkündung der Ergebnisse der Präsidentschaftswahlen zur rechnen, deren Wahlgänge für den 8. und 22. April anberaumt sind. Es wird empfohlen, Demonstrationen weiträumig zu meiden. Die Sicherheitskräfte haben angekündigt, bei Gewaltanwendung aus Demonstrationen heraus künftig rigoros durchzugreifen.
Terrorismus / Kriminalität
Touristische und geschäftliche Aufenthalte in Dschibuti-Stadt und Umgebung verlaufen in aller Regel problemlos.
Allerdings sind auch bei Fehlen aktueller Hinweise durch die exponierte Lage Dschibutis am Horn von Afrika und die starke westliche Truppenpräsenz Terroranschläge nicht auszuschließen. Zu erhöhter Aufmerksamkeit, Beachtung der aktuellen Nachrichten und zum Vermeiden von Menschenansammlungen und Demonstrationen wird daher geraten.
In wenig bevölkerten und grenznahen Landesteilen Dschibutis (nördlich des Golfs von Tadjoura, westlich des Lac Assal, südlich an der Grenze zu Somalia/Somaliland) sind reguläre Sicherheitskräfte nur spärlich vertreten. Die Region Mabla (nördlich von Tadjoura) gilt wegen kleinerer noch vorhandener Rebellengruppen als unsicher.
Nördlich der gedachten Linie Balho - Addailou - Godoria hat das dschibutische Militär eine Sperrzone eingerichtet, die nicht betreten werden kann.
Piraterie
Wegen Piratenüberfällen wird für die Schifffahrt östlich von Dschibuti entlang der somalischen Küste auf die Reisewarnung für Somalia und den Golf von Aden verwiesen.
Minengefahr
2004 erklärte die Regierung mehrere Minenräumprojekte für erfolgreich abgeschlossen. Dennoch sollten die Küstenstraße nach Obock und andere Pisten nicht verlassen werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land, Straßen- und Zugverkehr
Reisen sind im Gruppenrahmen oder als Individualreisen mit oder ohne ständige Begleitung möglich. Amtssprachen sind Französisch und Arabisch, verbreitete Umgangssprachen auch Somali und Afar. Bei Angehörigen der jüngeren urbanen Schichten sind zudem Englischkenntnisse anzutreffen. Ohne Kenntnisse der französischen Sprache kann sich die Verständigung schwierig gestalten, während andererseits auch nicht jeder Einwohner Dschibutis des Französischen mächtig ist.
Eine Genehmigung für Reisen ins Inland ist nicht notwendig, die touristische Infrastruktur ist aber kaum entwickelt. Informationen der nationalen Tourismusbehörde können unter (00253) 35 28 00 erfragt werden.
Bei Überlandfahrten besteht erhöhte Unfallgefahr durch übermüdete Lkw-Fahrer, nicht angepasste Geschwindigkeit, Gegenverkehr und Straßenschäden. Nachtfahrten sollten unterbleiben.
Auf wenig befahrenen Straßen wird zu Konvoifahrten mit umfangreichen Wasser- und Treibstoffreserven geraten.
Bei Unfällen bitte die Polizei holen (Notfalltelefonnummer 17) und einen Unfallbericht erstellen lassen.
Vor der Weiterfahrt über Obock hinaus nach Ras Siyyan sollte Kontakt mit den dschibutischen Behörden in Tadjoura oder Obock aufgenommen werden. Eine Registrierung von Abfahrt und Rückkehr beim Posten der französischen Armee in Weah ist möglich.
Passagierzüge der Strecke Dschibuti-Dire Dawa (von Ausländern allerdings kaum benutzt) stellen wegen des schlechten Streckenzustands, der häufiger zu Entgleisungen führt, ein generelles Sicherheitsrisiko dar, waren aber auch in früheren Jahren mehrfach das Ziel von Sabotageakten und Sprengstoffattentaten.
Von Reisenden wird erwartet, dass sie sich den Verhaltensregeln eines islamisch geprägten Landes anpassen und diese respektieren. Es dürfen keine Personen ohne ihre ausdrückliche und vorherige Erlaubnis fotografiert werden.
Der Gebrauch der Droge Khat ist besonders unter der männlichen Bevölkerung verbreitet. Sie hat zunächst aufputschende, dann ermüdende Wirkung. Dies sollte bei ungewohnt erscheinenden Verhaltensweisen berücksichtigt werden.
Geld / Kreditkarten
Der Umtausch von Euro in Dschibutische Francs (DJF) ist nur in den großen Hotels (Achtung: bedeutender Abschlag!), Banken und Wechselstuben der Hauptstadt möglich, ansonsten wird die Mitnahme von US-Dollarnoten ab dem Jahr 2000 (ältere Banknoten werden nicht umgetauscht, und selbst neuere werden zurückgewiesen, wenn sie zu zerknittert oder beschädigt sind) in ausreichender Menge empfohlen. Reiseschecks, EC-Karten und Kreditkarten (überwiegend Visa, vereinzelt auch Mastercard ) können ebenfalls lediglich in der Hauptstadt weitgehend verlässlich eingelöst bzw. benutzt werden, ansonsten ist ausschließlich Barzahlung möglich.
Weitere Hinweise
In Dschibuti wurde 2010 eine deutsche Botschaft eröffnet. Sie nimmt keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr und erteilt keine Visa, sondern leistet nur Nothilfe. Für Konsularangelegenheiten, die der Honorargeneralkonsul nicht erledigen kann, ist die Deutsche Botschaft in Addis Abeba zuständig. Visa für Besuchsaufenthalte in Deutschland von bis zu 90 Tagen ohne Aufnahme einer Beschäftigung werden vertretungsweise vom französischen Generalkonsulat in Dschibuti erteilt. Sonstige Visa müssen bei der Botschaft in Addis Abeba beantragt werden.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Republik Dschibuti ein Visum, das vorab von jeder dschibutischen, aber auch von der französischen Botschaft in Berlin bzw. dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt ausgestellt wird. Die Bearbeitungszeit beträgt im Allgemeinen bis zu 4 Wochen.
Bei Einreise am Flughafen Dschibuti - Ambouli bzw. am Hafen Dschibuti kann auch bei der dschibutischen Einwanderungsbehörde ein Kurzzeit-Touristenvisum gegen Bezahlung von 5.000 DJF (bzw. Gegenwert in Devisen) erworben werden. Die Visumerteilung ist jedoch teilweise langwierig. Bei der Ausreise wird eine Flughafengebühr von 5000 DJF (bei Reisen in Nachbarländer: 3000 DJF) erhoben, die die meisten Fluggesellschaften inzwischen in die Kosten des Flugtickets integrieren.
In Dschibuti wird der deutsche Kinderausweis nicht zur Einreise anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs, u.a. auch Fotoapparate, Camcorder, Radios und ausländische Publikationen können in der Regel problemlos eingeführt werden. Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden und müssen bei Einreise nicht deklariert werden. Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt untersagt.
Die Einfuhr jeder Art pornographischen Materials ist verboten. Die Einfuhr von Alkohol ist bis zu einem Liter pro Person gestattet.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Brücken, Hafenanlagen, Regierungsgebäude etc.) zu fotografieren.
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen geahndet. Der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln in der Öffentlichkeit, außer in Restaurants mit Ausschanklizenz, ist verboten.
Homosexualität ist gesellschaftlich tabuisiert.

Medizinische Hinweise
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist unzureichend. Medikamente, Verbandsstoffe, medizinische Instrumente und Hilfsmittel müssen vor der Behandlung in Apotheken erworben werden. Es sollte darauf geachtet werden, keine abgelaufenen oder gefälschten Medikamente zu kaufen. Krankenhäuser bieten in keinem Fall westlichen Standard. Ernstere Erkrankungen sollten deshalb in anderen Ländern behandelt werden.
Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene
Angesichts des mangelhaften Gesundheitswesens und häufiger Durchfall und Hepatitis A-Erkrankungen sollte die Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene strikt beachtet werden. Auf Reisen ins Inland wird wegen der mangelhaften Trinkwasseraufbereitung die Mitnahme eines ausreichenden Trinkwasservorrats empfohlen. Trinkwasser in versiegelten Flaschen gilt als unbedenklich.
Malaria
In Dschibuti besteht ganzjährig und landesweit Malariarisiko.
Denguefieber
Denguefieber wird in der feuchten Jahreszeit und nach Regenfällen beobachtet.
Vor Reiseantritt sollten sich Reisende von einem erfahrenen Tropenmediziner beraten und ausreichend impfen lassen. Bei Einreise aus Endemiegebieten ist die Gelbfieberimpfung vorgeschrieben.
Auswärtige Amt

MODERATOR-NOTE:   Die Reise-/Sicherheitshinweise Djibouti wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Reise-/Sicherheitshinweise Dschibuti ab 20.05.2011

The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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