Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 27.01.2006 - 10.08.2011

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reisewarnung Guinea 15.10.2009 | Ausreiseempfehlung

Beitrag von Birgitt »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 15.10.2009 (Unverändert gültig seit: 15.10.2009)

Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird bis auf Weiteres gewarnt.
Allen Deutschen in Guinea wird empfohlen, das Land zu verlassen.

Bei einer Großdemonstration in Conakry am Montag, dem 28. September 2009, zu der die Opposition aufgerufen hatte, kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und den Demonstranten. Es gab eine große Zahl von Todesopfern und viele Verletzte.
Die Oppositionskräfte haben den Rücktritt des Junta-Chefs Moussa Dadis Camara und die Auflösung der Junta gefordert. Darum muss mit Gewalttätigkeiten gerechnet werden.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Präsident Lansana Conté verstarb am 22.12.2008. Am 23.12. putschte eine Offiziersgruppe, suspendierte die Verfassung und übernahm am Tag darauf unter dem Namen "Conseil National pour la Démocratie et le Développement" die Staatsgeschäfte. Im ganzen Land gibt es vor und hinter den Städten sowie an wichtigen Brücken Militärkontrollen. Die Lage in Conakry wie im Lande ist gespannt.
Guinea befand sich zuvor seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führte, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr.  (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 22.02.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 22.02.2010 (Unverändert gültig seit: 22.02.2010)

Aktuelle Hinweise
Nach Ernennung eines neuen Premierministers durch den Interimspräsidenten Konaté und Einsetzung einer neuen Übergangsregierung am 15. Februar 2010 sollen nun innerhalb der nächsten sechs Monate demokratische Präsidentschaftswahlen organisiert werden und die seit dem 23. Dezember 2008 regierende Militärjunta ihre Macht an einen zivilen gewählten Präsidenten abgeben.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Guinea befindet sich noch immer in einer krisenhaften Übergangszeit. Reisende nach Conakry und im Lande sollten dies berücksichtigen und weiterhin besondere Vorsicht walten lassen.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 25.06.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 25.06.2010 (Unverändert gültig seit: 25.06.2010)

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 findet der erste Präsidentschafts-Wahlgang statt, ein möglicher zweiter Wahlgang am 18. Juli. Es werden zahlreiche Wahlveranstaltungen und Demonstrationen stattfinden. Während des gesamten Wahlzeitraums, auch nach den Wahlen, ist besondere Vorsicht angebracht.
Jeglicher Fahrzeugverkehr ist am 27. Juni 2010 in der Zeit von 06.00 – 00.00 Uhr in Guinea verboten (mit Ausnahme von Fahrzeugen gewisser staatlicher Organisationen).
Zudem sind die Landesgrenzen (sowohl Land-, See- als auch Luftweg) Guineas am 27. Juni 2010 von 06.00 – 00.00 Uhr geschlossen.

Allgemeine Reiseinformationen

Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 28.06.2010

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 28.06.2010 (Unverändert gültig seit: 28.06.2010)

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden, die vorläufigen Endergebnisse werden bis Mittwoch, 30. Juni, erwartet. Bis zur Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses und in den Tagen danach ist besondere Vorsicht angebracht, Demonstrationen sollten vermieden werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 27.07.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 27.07.2010
(Unverändert gültig seit: 27.07.2010)

Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Der zweite Wahlgang wird voraussichtlich Mitte August abgehalten.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. Nähere Informationen siehe www.who.int/ith/countries/en/index.html
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 12.08.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 12.08.2010
(Unverändert gültig seit: 12.08.2010)

Aktuelle Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Der zweite Wahlgang findet am 19. September 2010 statt.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 22.09.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 22.09.2010
(Unverändert gültig seit: 22.09.2010)

Aktuelle Hinweise
-

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Das Datum für den zweiten Wahlgang der Präsidentschaftswahlen steht noch nicht fest. So wie bereits am 11./12.09.2010 geschehen, kann es auch im weiteren Verlauf vor den Wahlen zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 11.10.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 11.10.2010
(Unverändert gültig seit: 11.10.2010)

Aktuelle Hinweise
-

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé wird am 24. Oktober stattfinden, zuvor wird es noch einen offiziellen Wahlkampf geben. Es wird empfohlen, in der Zeit bis zur Stichwahl wie auch in den Tagen danach, in denen das Ergebnis bekanntgegeben wird, besondere Vorsicht zu beachten, insbesondere sich von Demonstrationen fernzuhalten. Es wird angeregt, dass Deutsche in Guinea ihre Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Treibstoff, besonders aber an Bargeld ausreichend ergänzen, denn es erscheint möglich, dass Geschäfte und Banken nicht geöffnet sein werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 25.10.2010

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 25.10.2010
(Unverändert gültig seit: 25.10.2010)

Aktuelle Hinweise
-
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé wird demnächst bestimmt, zuvor wird es noch einen offiziellen Wahlkampf geben. Es wird empfohlen, in der Zeit bis zur Stichwahl wie auch in den Tagen danach, in denen das Ergebnis bekanntgegeben wird, besondere Vorsicht zu beachten, insbesondere sich von Demonstrationen fernzuhalten. Es wird angeregt, dass Deutsche in Guinea ihre Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Treibstoff, besonders aber an Bargeld ausreichend ergänzen, denn es erscheint möglich, dass Geschäfte und Banken nicht geöffnet sein werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 27.10.2010

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Stand 27.10.2010
(Unverändert gültig seit: 27.10.2010)

Aktuelle Hinweise
-
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé wird demnächst bestimmt. Es wird empfohlen, in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere sich von Demonstrationen fernzuhalten. Deutschen in Guinea wird empfohlen, ihre Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Treibstoff und Bargeld ausreichend zu ergänzen, denn es erscheint möglich, dass Geschäfte und Banken nicht geöffnet sein werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 29.10.2010

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 29.10.2010 (Unverändert gültig seit: 29.10.2010)

Aktuelle Hinweise
-

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé wurde auf den 7. November 2010 festgelegt. Es wird empfohlen, in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere sich von Demonstrationen fernzuhalten. Deutschen in Guinea wird empfohlen, ihre Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Treibstoff und Bargeld ausreichend zu ergänzen, denn es erscheint möglich, dass Geschäfte und Banken nicht geöffnet sein werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 12.11.2010

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 12.11.2010 (Unverändert gültig seit: 12.11.2010)

Aktuelle Hinweise
-

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé fand am 7. November 2010 statt. Trotz eines friedlichen Verlaufs dieses zweiten Wahlgangs wird empfohlen, in der Zeit bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses besondere Vorsicht walten zu lassen, insbesondere sich von Demonstrationen fernzuhalten. Deutschen in Guinea wird empfohlen, ihre Vorräte an Wasser, Lebensmitteln, Treibstoff und Bargeld ausreichend zu ergänzen, denn es erscheint möglich, dass Geschäfte und Banken vorübergehend nicht geöffnet sein werden.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 17.11.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 17.11.2010
(Unverändert gültig seit: 17.11.2010)

Aktuelle Hinweise
Nach Bekanntgabe des vorläufigen Wahlergebnisses hat sich die Sicherheitslage in Guinea verschlechtert. Es kommt vereinzelt zu gewalttätigen Auseinandersetzungen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Guinea wird derzeit abgeraten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Am 27. Juni 2010 hat der erste Präsidentschafts-Wahlgang in ruhiger Atmosphäre stattgefunden. Die Stichwahl zwischen den Kandidaten Cellou Dalein Diallo und Alpha Condé fand am 7. November 2010 statt. Alpha Condé wurde zum vorläufigen Sieger erklärt.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 19.11.2010

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 19.11.2010
(Unverändert gültig seit: 19.11.2010)

Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Guinea wird derzeit abgeraten.

Am 15. November 2010 erklärte die unabhängige Wahlkommission CENI im vorläufigen Wahlergebnis den Kandidaten Alpha Condé zum Sieger der Präsidentschaftswahlen vom 7. November 2010. Seitdem ist es zu zahlreichen Konfrontationen in Conakry, in Mittelguinea und in einigen weiteren Städten gekommen. Am 17. November 2010 wurde daraufhin der Notstand bis zur Verkündung des endgültigen Ergebnisses der Präsidentschaftswahl ausgerufen; voraussichtlich wird dieses Ergebnis am 7. Dezember verkündet. Bis zu diesem Zeitpunkt herrscht eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 18 bis 6 Uhr.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Auswärtiges Amt
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 20.01.2011

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 20.01.2011
(Unverändert gültig seit: 20.01.2011)

Aktuelle Hinweise
Prof. Alpha Condé wurde am 21. Dezember 2010 offiziell in sein Amt als Präsident eingeführt. Die Sicherheitslage in Guinea hat sich seitdem beruhigt.

Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja mit gültigen Visum
Vorläufiger Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Weitere Anmerkungen -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja mit gültigem Visum
Reisepass Ja mit gültigem Visum
Personalausweis Nein
Vorläufiger Personalausweis Nein
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Nein
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja, mit gültigem Visum, es wird aber davon abgeraten diesen weiterhin zu benutzen.
Weitere Anmerkungen Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Sprachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen.
Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muss ebenfalls gerechnet werden.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter einem Jahr. Nähere Informationen siehe auch www.who.int
In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
  • Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
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