Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 27.01.2006 Unverändert gültig seit: 27.01.2006
Die Sicherheitslage ist durch latente innenpolitische, soziale und wirtschaftlicheSpannungen beeinträchtigt. Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Liberia, Region Waldguinea, wegen Anwesenheit ehemaliger ULIMO-Söldner sowie in die Grenzgebiete zur Elfenbeinküste und zu Mali, einschließlich Siguiri, Dinguiraye und Mandiana (Region Kankan) wegen Bandentätigkeiten in den Gold- und Diamantenschürfregionen, sollte Verbindung mit der Botschaft in Conakry aufgenommen werden.
Guinea hat die Grenze zur Elfenbeinküste seit September 2002 für den Warenverkehr und Tourismus geschlossen, um das Eindringen ivorischer Rebellen (Forces Nouvelles) zu verhindern.
Die Telefonnummer der Deutschen Botschaft in Conakry lautet:
(00224) - 41.15.06, -45 15 08 oder -13 40.83.43
Fax: (00224) -45 22 17 oder -13 40 92 55
E-Mail: amball@sotelgui.net.gn
Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 27.01.2006 - 10.08.2011
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 27.01.2006 - 10.08.2011
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Sicherheitshinweis Guinea 04.07.2006
Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 04.07.2006 (Unverändert gültig seit: 04.07.2006)
Die Sicherheitslage ist durch latente innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt.
Im Zusammenhang mit einem Generalstreik kam es zwischen dem 8. und 16. Juni 2006 zu gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und Demonstranten, bei denen mehr als zehn Menschen getötet wurden. Nach einer Einigung zwischen den Gewerkschaften und der Regierung hat sich die Lage wieder beruhigt.
Vor Reisen in die Grenzgebiete zu Liberia, Region Waldguinea, wegen Anwesenheit ehemaliger ULIMO-Söldner sowie in die Grenzgebiete zur Elfenbeinküste und zu Mali, einschließlich Siguiri, Dinguiraye und Mandiana (Region Kankan) wegen Bandentätigkeiten in den Gold- und Diamantenschürfregionen, sollte Verbindung mit der Botschaft in Conakry aufgenommen werden.
Guinea hat die Grenze zur Elfenbeinküste seit September 2002 für den Warenverkehr und Tourismus geschlossen, um das Eindringen ivorischer Rebellen (Forces Nouvelles) zu verhindern.
Die Telefonnummer der Deutschen Botschaft in Conakry lautet:
(00224) -30. 41.15.06, -30.45.15.08 oder -63.40.83.43
Fax: (00224) -30.45.22.17 oder -63.40.92.55
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Auswärtiges Amt
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Reisewarnung Guinea 24.01.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 24.01.2007 (Unverändert gültig seit: 24.01.2007)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird gewarnt. Deutschen Staatsangehörigen in Guinea wird geraten, zu Hause zu bleiben. Der seit 10. Januar andauernde Generalstreik hat sich seit dem 17. Januar deutlich verschärft. Bei Demonstrationen in Conakry und anderen Städten sind mittlerweile mindestens 50 Menschen getötet worden. Die Sicherheitskräfte haben zum Teil mit scharfer Munition auf Demonstranten geschossen. Öffentliche Demonstrationen sind von der Regierung untersagt worden.
Deutsche Staatsangehörige in Guinea sollten den öffentlichen Raum meiden.
Der Flughafen Conakry ist bislang geöffnet. Es wird geraten, sich vor der Ausreise aus Guinea bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu erkundigen, ob der gebuchte Flug tatsächlich durchgeführt werden kann.
Allgemeine landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in Guinea erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus , evtl. Meningokokken-Meningitis A und C sinnvoll sein. Es wird ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Tropenarzt bzw. einem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung empfohlen, um auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen.
Ein Gelbfieber-Impfnachweis, im gelben internationalen Impfausweis eingetragen, wird offiziell bei allen Einreisenden aus Gelbfieber-Infektionsgebieten verlangt. Bei der Kontrolle wird in der Praxis jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt. Gelbfieber bricht regional unterschiedlich von Zeit zu Zeit aus. Eine Impfung bietet wirksamen Schutz.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englisch sprechende Ärzte sind so gut wie nicht vorhanden. Ein ausreichender, in Guinea gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
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Reisewarnung Guinea 09.02.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 09.02.2007 (Unverändert gültig seit: 09.02.2007)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird gewarnt. Der Generalstreik, der am 10. Januar begann, ist am 27. Januar ausgesetzt worden. Ab dem 12. Februar werden eventuell die Gewerkschaften den Generalstreik wieder aufnehmen, falls bis dahin kein neuer Premierminister ernannt wurde. Mit Demonstrationen ist zu rechnen, die blutig verlaufen können. Die Sicherheitslage bleibt durch innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt. Innerhalb eines Jahres kam es zu drei Generalstreiks. Auf den ruhig verlaufenen Generalstreik vom Februar/März 2006 folgte ein Generalstreik im Juni, bei dem mehr als 20 Menschen den Tod fanden. Beim jüngsten Generalstreik wurden mindestens 59 Menschen bei Demonstrationen getötet. Grundsätzlich sollte vor Reisen in die Grenzgebiete zu Liberia, Region Waldguinea, wegen Anwesenheit ehemaliger Rebellen sowie bei Reisen in die Grenzgebiete zur Elfenbeinküste und zu Mali wegen Bandentätigkeiten in den Gold- und Diamentenschürfregionen Verbindung mit der Botschaft in Conakry aufgenommen werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in Guinea erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über drei Monate auch Hepatitis B. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut und Typhus , evtl. Meningokokken-Meningitis A und C sinnvoll sein. Es wird ein persönliches Beratungsgespräch mit einem Tropenarzt bzw. einem Impfarzt mit tropen- und reisemedizinischer Erfahrung empfohlen, um auf dieser Grundlage die Entscheidung zu treffen.
Ein Gelbfieber-Impfnachweis, im gelben internationalen Impfausweis eingetragen, wird offiziell bei allen Einreisenden aus Gelbfieber-Infektionsgebieten verlangt. Bei der Kontrolle wird in der Praxis jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt. Gelbfieber bricht regional unterschiedlich von Zeit zu Zeit aus. Eine Impfung bietet wirksamen Schutz.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durch hygienisches Essen und Trinken (nur abgekochtes, nichts lau aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Englisch sprechende Ärzte sind so gut wie nicht vorhanden. Ein ausreichender, in Guinea gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reisewarnung Guinea 26.02.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 26.02.2007 (Unverändert gültig seit: 26.02.2007)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird gewarnt. Deutschen, die sich derzeit in Guinea aufhalten, wird empfohlen, möglichst im Haus zu bleiben.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften wurden in den letzten Tagen erneut zahlreiche Menschen getötet oder verletzt. Der Generalstreik wurde am 12. Februar wieder aufgenommen. Der ebenfalls am 12. Februar verhängte Ausnahmenzustand ist am 23. Februar aufgehoben worden. Internationale Fluggesellschaften fliegen Conakry wieder an.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 02.03.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 02.03.2007 (Unverändert gültig seit: 02.03.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Guinea wird abgeraten. Deutschen, die sich derzeit in Guinea aufhalten, wird empfohlen, weiterhin Vorsicht walten zu lassen.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften waren in den vergangenen Wochen mehr als 110 Menschen getötet und viele verletzt worden. Der Generalstreik wurde am 27. Februar unterbrochen, der Ausnahmezustand am 23. Februar aufgehoben. Internationale Fluggesellschaften fliegen Conakry wieder an. Trotzdem bleibt die Lage in Guinea instabil.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
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Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 01.06.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 01.06.2007 (Unverändert gültig seit: 01.06.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage ist durch innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt. Bei Reisen nach Guinea wird daher zur Vorsicht geraten.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften waren im Januar und Februar mehr als 110 Menschen getötet und hunderte verletzt worden. Der Generalstreik wurde am 27. Februar unterbrochen, der Ausnahmezustand am 23. Februar aufgehoben.
Die Lage in Guinea bleibt gleichwohl instabil.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 31.07.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 31.07.2007 (Unverändert gültig seit: 31.07.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage ist durch innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt. Bei Reisen nach Guinea wird daher zur Vorsicht geraten.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften waren im Januar und Februar mehr als 110 Menschen getötet und hunderte verletzt worden. Der Generalstreik wurde am 27. Februar unterbrochen, der Ausnahmezustand am 23. Februar aufgehoben.
Reisen über Land / Straßenverkehr: Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexualität steht nach guineischem Recht nicht unter Strafe. Unter Berufung auf die moslemische Wertegemeinschaft fehlt in Guinea allgemein unter der Bevölkerung gleichwohl die Akzeptanz zu dieser Lebensform. Reisende sind daher wohl beraten, sich in der Öffentlichkeit hierzu nicht zu erklären und auch nicht durch intime Gestik zu offenbaren.
Reisende müssen das Fotografier- und Filmverbot (Dekret No 169/PRG/SGG vom 31.08.1990) in folgenden Sicherheitsbereichen respektieren: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Dies gilt auch für die dort Beschäftigten. Die Beschlagnahme des Geräts und oder des Films ist zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de)
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 02.10.2007 (Unverändert gültig seit: 02.10.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage ist durch innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt. Bei Reisen nach wird daher zur Vorsicht geraten.
Bei gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften waren im Januar und Februar mehr als 110 Menschen getötet und hunderte verletzt worden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
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Alexander
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Reise/Sicherheitshinweis Guinea 07.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Guinea:
Stand 07.01.2008 (Unverändert gültig seit: 07.01.2008)
Aktueller Hinweis
Die Gewerkschaften haben zu einem landesweiten Generalstreik ab dem 10. Januar 2008 aufgerufen. Dies dürfte zu Beeinträchtigungen im Verkehr und bei der Versorgung führen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Sicherheitslage ist durch innenpolitische, soziale und wirtschaftliche Spannungen beeinträchtigt. Bei Reisen nach Guinea wird daher zur Vorsicht geraten.
Nach dem Generalstreik im Januar und Februar 2007 hat sich die Sicherheitslage im Land entspannt, bleibt jedoch labil.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen. Neben der ständig eingerichteten Straßensperre am sog. „km 36“ (Kourya/Coyah) muss auch mit nichtautorisierten Straßensperren gerechnet werden. Französische Sprachkenntnisse sind bei Reisen in Guinea erforderlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (einschließlich Typ A und W).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber: In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria: Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS: 85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2005 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung und ca. 4,4 % der Schwangeren HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro auf.
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden.
Einige Grundregeln:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen ausschließlich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten:
Dengue-Fieber kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose): Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber: In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung:
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die Zahl adäquat ausgebildeter Fachärzte ist begrenzt. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Die Stadt verfügt über einzelne deutsch sprechenden Ärzte, einschließlich einer deutschen Allgemeinmedizinerin. Es sind französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen vorhanden.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten vorher eine zusätzliche Reisekrankenversicherung abschließen. Personen, die sich längerfristig in Guinea aufhalten wollen, sollten über eine private Krankenversicherung verfügen, die Behandlungskosten in Guinea, aber auch in Deutschland abdeckt. Es wird der Abschluss einer Luftrettungsversicherung bei einer Flugrettungsorganisation empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 04.11.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 04.11.2008 (Unverändert gültig seit: 04.11.2008)
Aktueller Hinweis
Von nicht unbedingt notwendigen Reisen nach Guinea wird bis auf Weiteres abgeraten.
Trotz Benzinpreissenkungen am 31.10.2008 kommt es seitdem zu spontanen, auch gewaltsamen, Demonstrationen. Den Demonstranten sind die Treibstoffpreise immer noch zu hoch. Die Regierung antwortete bisher mit dem Einsatz bewaffneter Sicherheitskräfte, bei deren Zusammenstößen mit den Protestierern schon Menschen umgekommen und verletzt worden sind. Die Unruhen beschränkten sich bisher auf die Hauptstadt Conakry und die Regionalstädte Kankan, Kindia und Boké.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Guinea befindet sich seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führt, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.
Ein Generalstreik im Januar und Februar 2007 hat offiziell 137 Todesopfer gefordert, tatsächlich wahrscheinlich mehrere Hundert. Nach der Ernennung des neuen Premierministers A. T. Souaré am 20. Mai 2008 haben Soldaten in Conakry und einigen Provinzkasernen Ende Mai gemeutert, bis die Regierung ihre Forderungen erfüllte. Mitte Juni 2008 traten dann auch Polizisten und Zöllner in einen Streik und bei Kämpfen zwischen Armeeteilen und der Polizei wurden erneut Menschen getötet bzw. verletzt.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen.
Die Lage in Conakry ist instabil und tendenziell gefährlich.
Flugreisende sollten dafür sorgen, dass sie am Flughafen abgeholt werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostiuierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 23.12.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 23.12.2008 (Unverändert gültig seit: 23.12.2008)
Aktueller Hinweis
Von Reisen nach Guinea wird bis auf Weiteres abgeraten.
Am Abend des 22.12.2008 ist der guineische Staatspräsident Conté verstorben. Eine Gruppe Offiziere hat am 23.12.2008 die Macht übernommen, mit gewaltsamen Auseinandersetzungen muss gerechnet werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
In der Hauptstadt Conakry kommt es immer wieder zu sozial begründeten Unruhen, bei denen jugendliche Demonstranten Straßensperren errichten. Dann ist mit Steinewerfen und direkten Angriffen auf Passanten zu rechnen. Die letzten Unruhen, die Anfang November 2008 begannen, sind beendet.
Guinea befindet sich seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führt, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.
Ein Generalstreik im Januar und Februar 2007 hat offiziell 137 Todesopfer gefordert, tatsächlich wahrscheinlich mehrere Hundert. Nach der Ernennung des neuen Premierministers A. T. Souaré am 20. Mai 2008 haben Soldaten in Conakry und einigen Provinzkasernen Ende Mai gemeutert, bis die Regierung ihre Forderungen erfüllte. Mitte Juni 2008 traten dann auch Polizisten und Zöllner in einen Streik und bei Kämpfen zwischen Armeeteilen und der Polizei wurden erneut Menschen getötet bzw. verletzt.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen.
Die Lage in Conakry ist instabil und tendenziell gefährlich.
Flugreisende sollten dafür sorgen, dass sie am Flughafen abgeholt werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert erst in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostiuierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
Siehe dazu auch
Alexander
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Guinea 13.03.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 13.03.2009 (Unverändert gültig seit: 13.03.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Präsident Lansana Conté verstarb am 22.12.2008. Am 23.12. putschte eine Offiziersgruppe, suspendierte die Verfassung und übernahm am Tag darauf unter dem Namen "Conseil National pour la Démocratie et le Développement" die Staatsgeschäfte. Im ganzen Land gibt es vor und hinter den Städten sowie an wichtigen Brücken Militärkontrollen. Die Lage in Conakry wie im Lande ist ruhig.
Guinea befand sich zuvor seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führte, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.
Ein Generalstreik im Januar und Februar 2007 forderte offiziell 137 Todesopfer , tatsächlich wahrscheinlich mehrere Hundert.
Reisende müssen sich auf Schikanen durch Zoll, Militär oder Polizei einstellen.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• unter einem Moskitonetz zu schlafen
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reisewarnung Guinea 29.09.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 29.09.2009 (Unverändert gültig seit: 29.09.2009)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird bis auf Weiteres gewarnt.
Bei einer Großdemonstration in Conakry am Montag, dem 28. September 2009, zu der die Opposition aufgerufen hatte , kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und den Demonstranten. Es gab eine größere Zahl von Todesopfern und viele Verletzte.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Präsident Lansana Conté verstarb am 22.12.2008. Am 23.12. putschte eine Offiziersgruppe, suspendierte die Verfassung und übernahm am Tag darauf unter dem Namen "Conseil National pour la Démocratie et le Développement" die Staatsgeschäfte. Im ganzen Land gibt es vor und hinter den Städten sowie an wichtigen Brücken Militärkontrollen. Die Lage in Conakry wie im Lande ist gespannt.
Guinea befand sich zuvor seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führte, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Mit deutschem Kinderausweis kann nur dann ein Visum beantragt werden, wenn dieser mit einem Lichtbild versehen ist und das Kind in Begleitung einer mit einem gültigen Pass versehenen erwachsenen Person reist. Der Eintrag mit Lichtbild im Reisepass eines Elternteils wird zur Visabeantragung ebenfalls anerkannt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),
• Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Reisewarnung Guinea 03.10.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Guinea:
Stand 03.10.2009 (Unverändert gültig seit: 03.10.2009)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Guinea wird bis auf Weiteres gewarnt.
Bei einer Großdemonstration in Conakry am Montag, dem 28. September 2009, zu der die Opposition aufgerufen hatte , kam es zu schweren Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und den Demonstranten. Es gab eine größere Zahl von Todesopfern und viele Verletzte.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Präsident Lansana Conté verstarb am 22.12.2008. Am 23.12. putschte eine Offiziersgruppe, suspendierte die Verfassung und übernahm am Tag darauf unter dem Namen "Conseil National pour la Démocratie et le Développement" die Staatsgeschäfte. Im ganzen Land gibt es vor und hinter den Städten sowie an wichtigen Brücken Militärkontrollen. Die Lage in Conakry wie im Lande ist gespannt.
Guinea befand sich zuvor seit 2006 in einer anhaltenden Krise, die immer wieder zu Gewaltausbrüchen führte, insbesondere in Conakry, aber manchmal auch in Provinzstädten.
Allgemeine Reiseinformationen
Eine touristische Infrastruktur existiert nur in Ansätzen. Conakry weist mehrere Hotels mit europäischem Standard auf. Attraktivstes Ausflugsziel sind die der Hauptstadt vorgelagerten Inseln. Im Landesinnern gibt es nur einfache Hotels.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Geteerte Straßenverbindungen bestehen zwischen Conakry und Boké, Labé, Kourémalé (Grenzübergang nach Bamako/Mali) und Forécariah. Die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Taxis, Busse) ist wegen des technischen Zustands der Fahrzeuge nicht ohne Risiken. Schwere Unfälle sind häufig.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Für die Einreise nach Guinea ist ein Visum erforderlich, ebenso Impfpass mit Nachweis der Gelbfieberimpfung.
Reisedokumente
Alleinreisende Kinder/ Jugendliche sollten eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten in französischer Spachfassung, die sog. „Authorisation Parental“ bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist unbegrenzt zulässig. Devisen sind bei Einreise zu deklarieren. Die Ausfuhr von guineischer Währung sowie die Einfuhr von Waffen und Drogen ist verboten.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Homosexuelle Handlungen werden mit Freiheitsstrafen von 6 Monaten bis zu 3 Jahren und einer Geldstrafe bestraft. Wenn diese Handlung mit einem Minderjährigen unter 21 Jahren durchgeführt wird, muss stets die Höchststrafe verhängt werden. Wurde bei der vollendeten oder versuchten Handlung Gewalt angewandt, ist Haft von 5 bis 10 Jahren zu verhängen. Es ist verboten, folgende Sicherheitsbereiche (einschließlich der dort Beschäftigten) zu fotografieren und zu filmen: Kasernen, Polizeistationen (Kommissariate, Gendarmeriebrigaden), Flughäfen, Seehafen, Zoll, Feuerwehr. Bei Verstößen ist die Beschlagnahme des Geräts und/oder des Films/Chips zu erwarten. Mit Schwierigkeiten beim ungefragten Ablichten von Privatpersonen muß ebenfalls gerechnet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Guinea ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet vorgeschrieben, Ausnahmen: Kinder unter 1 Jahr. (www.who.int/ith/countries/en/index.html). In der Praxis wird bei der Kontrolle jedoch zumeist nicht differenziert und der Impfnachweis von allen Einreisenden verlangt.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_049/nn_195844/DE/ ... /30_07.pdf) sollten auf aktuellem Stand sein.
Gelbfieber
In den vergangenen Jahren wurden zwischen 6 bis 688 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.
Malaria
Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Guinea. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (> 90 % der Fälle in Guinea!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Es besteht ein hohes, ganzjähriges Malariarisiko im ganzen Land. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!),Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,unter einem Moskitonetz zu schlafen.HIV / AIDS
85.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Guinea gemeldet. 2004/5 waren 1,5 % der erwachsenen Bevölkerung, ca. 4,2 % der Schwangeren und ca. 40 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Cholera tritt immer wieder in Epidemien mit bis zu mehreren tausend Fällen pro Jahr auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.
Weitere Infektionskrankheiten
Dengue-Fieber
kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.
Lassa-Fieber
In Guinea ist die Lassa-Fieber-Infektion endemisch, es kommt aber auch immer wieder zu kleineren Ausbrüchen. In den Jahren 1998 bis 2002 wurden 24 Fälle erfasst. Der Übertragungsweg auf den Menschen ist der orale oder inhalative Kontakt mit durch Rattenurin kontaminierten Lebensmitteln oder Aerosole. Besonders bei Reisen im Landesinneren unter einfachen Bedingungen ist Vorsicht geboten.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Conakry ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte der wichtigen Fachrichtungen sind vorhanden, einzelne davon sprechen auch deutsch.
Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen nur einzelne Privatkliniken in Betracht.
Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Guinea haben ein begrenztes Sortiment wichtiger Standardmedikamente häufig europäischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.
Die wenigen Touristen, die nach Guinea kommen, sollten über einen ausreichenden auch für das Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Guinea durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.




