Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 25.03.2022
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, besondere Verhaltensweisen, rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)
Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.
Terrorismus
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. Zuletzt wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar am 30. Dezember 2021 in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. In Djidda wurde zuvor am 29. Oktober 2020 ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen und am 11. November 2020 zwei Personen bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung zur Erinnerung an das Ende des ersten Weltkriegs leicht verletzt.
In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudische Sicherheitskräfte ums Leben.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
- Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.
Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und - und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen aber auch zivile Infrastruktur in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, sporadisch auch Mekka und Riad.
Die Hauptstadt Riad war vereinzelt im Januar und Februar 2021 sowie zuletzt am 6. Dezember 2021Ziel von Angriffen mit Flugkörpern. Im März 2022 erfolgten Angriffe auf Ölanlagen und eine Meerwasserentsalzungsanlage im Westen des Landes.
Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Februar 2021 wieder geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.
Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.
Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji.
Besondere Verhaltenshinweisen
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.
- Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
- Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen von kurzen Hosen wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
- Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).
Rechtliche Besonderheiten
Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen.
Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden.
Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.
Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.
Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.
Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Ende September 2019 hat Saudi-Arabien mit der Einführung eines Tourismus-Visums für Reisende aus aller Welt begonnen. Deutsche Staatsangehörige können dieses Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.
In vielen anderen Ländern wird das Visum durch die saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt. In der Einführungsphase sollte mit Nachfragen und Systemausfällen gerechnet werden.
Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.
Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA . Dies ist auch von Drittländern aus möglich.
Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.
Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.
Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.
Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.