Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 27.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 22.05.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 22.05.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen wird dringend abgeraten, ebenso von nicht unbedingt notwendigen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz.
Es wird zudem dringend davon abgeraten, in der Ostprovinz während der Freitagsgebete, Moscheen zu besuchen.
Reisende sollten Menschenansammlungen in jedem Fall meiden und den Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.

Innenpolitische Lage/Auswirkungen des Jemenkonflikts
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.
Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts Raketen und Drohnen aus Jemen ein. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Najran, Asir und Jazan. Insbesondere seit Anfang November 2017 kam es wiederholt zu‎ Raketen- und Drohnenangriffen auf die Städte Abha und Jizan. Die Hauptstadt Riad war zuletzt im Juni 2018 Ziel eines Angriffs. Die Angriffe konnten weitestgehend schadlos abgefangen werden.
Die Provinzen Al Bahah, Mekka und Riad waren und sind sporadisch weiterhin Ziel von Raketenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen grundsätzlich nicht auszuschließen.
Reisende werden gebeten, im Fall eines Raketenalarms in sicheren Unterkünften zu bleiben, die lokalen Medien zu verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt zu befolgen.

Terrorismus
Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch.
In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten und bei denen saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen. Deutsche Staatsangehörige waren bisher weder von Drohungen noch von Übergriffen betroffen. Dennoch wird empfohlen, , insbesondere an erklärten terroristischen Zielen wie Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren stets wachsam zu sein, besondere Vorsicht walten zu lassen und sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage zu informieren.

Kriminalität
Die Kriminalitätsrate steigt, bewegt sich jedoch auf vergleichbar niedrigem Niveau. In Riad wurden einige Fälle von Carjacking und Diebstählen bekannt.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 25.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand 25.06.2019

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Im Südwesten des Landes kommt es wiederholt zu Raketen-, Drohnen- und Artillerieangriffen aus Jemen. Auch wenn die Mehrzahl der Raketen abgefangen werden können, treffen einige wenige auch Ziele wie am 12. und 23. Juni 2019 den internationalen Flughafen in Abha, siehe Sicherheit.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 03.07.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand: 03.07.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Im Südwesten des Landes kommt es wiederholt zu Raketen-, Drohnen- und Artillerieangriffen aus Jemen. Auch wenn die meisten Angriffe abgefangen werden können, wurde der internationale Flughafen von Abha mehrfach, am 12. und 23. Juni sowie am 2. Juli 2019 getroffen, wobei es zu erheblichen Personenschäden kam, siehe Sicherheit.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 16.09.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien:
Stand: 16.09.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Am 14. September 2019 erfolgten Drohnenangriffe auf zwei Ölanlagen in Khurais und Abqaiq in der Ostprovinz, die erhebliche Sachschäden anrichteten.

Im Südwesten des Landes kommt es wiederholt zu Raketen-, Drohnen- und Artillerieangriffen aus Jemen. Auch wenn die meisten Angriffe abgefangen werden können, wurde der internationale Flughafen von Abha mehrfach, am 12. und 23. Juni sowie am 2. Juli 2019 getroffen, wobei es zu erheblichen Personenschäden kam, siehe Sicherheit.

Sicherheit
Innenpolitische Lage
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes schlugen seit Beginn des Konflikts Raketen und Drohnen aus Jemen ein. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Najran, Asir und Jazan. Insbesondere seit November 2017 wurden wiederholt Raketen- und Drohnenangriffe auf die Städte Abha und Jizan verübt. Die Hauptstadt Riad war zuletzt im Juni 2018 Ziel eines Angriffs. Die Angriffe konnten weitestgehend schadlos abgefangen werden.
Am 14. September 2019 richteten Drohnenangriffe und anschließende Brände auf zwei Ölanlagen der staatlichen Firma ARAMCO in Khurais und Abqaiq in der Ostprovinz allerdings erhebliche Sachschäden an. Die Huthis (Ansar Allah) aus Jemen haben sich zu den Anschlägen bekannt und weitere angekündigt.
Die Provinzen Jazan, Nadschran, Asir , Mekka und Riad waren und sind sporadisch weiterhin Ziel von Raketenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.

• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
• Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 02.10.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi Arabien
Stand 02.10.2019

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, Besondere Verhaltenshinweise)
- Einreise und Zoll (Visum)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.

Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Katar im Juni 2017 geschlossen. Katarischen Fluggesellschaften wurde darüber hinaus die Nutzung des saudischen Luftraums untersagt.

Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an die General Commission for Tourism & Antiquities wenden, die in allen Provinzen Zweigstellen unterhält.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Hajj.

Besondere Verhaltenshinweise
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln werden.
  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).
Einreise und Zoll
Einreise- und Einfuhrbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie nur direkt bei den Vertretungen Ihres Ziellandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App „Zoll und Reise“ finden oder dort telefonisch erfragen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.
Ende September 2019 hat Saudi-Arabien mit der Einführung eines Tourismus-Visums für Reisende aus aller Welt begonnen. Deutsche Staatsangehörige können dieses Visum vorzugsweise elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen oder ersatzweise bei der Einreise beantragen.
In vielen anderen Ländern wird das Visum durch die saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt. In der Einführungsphase sollte mit Nachfragen und Systemausfällen gerechnet werden.

Seit Ende 2018 besteht die Möglichkeit, in Einzelfällen für besonders ausgewählte Sport- oder Kulturveranstaltungen ein Visum zu beantragen.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA. Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 06.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 06.01.2020

Letzte Änderungen:
Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage in der Region ist nach dem Tod des iranischen Generals Qassem Soleimani bei einem US-Luftangriff in Bagdad am 3. Januar 2020 volatiler geworden und kann sich weiterhin sehr schnell verändern.
  • Seien Sie bei Reisen in die Region besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und diese Reise- und Sicherheitshinweise informiert.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 23.01.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 23.01.2020

Letzte Änderungen:
Gesundheit / Aktuelles (Coronavirus)


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Saudi-Arabien mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 11.02.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 11.02.2020

Letzte Änderungen:
Gesundheit / Aktuelles, Impfschutz


Gesundheit
Aktuelles

Ausgehend von der aktuellen Epidemie mit dem neuartigen Coronavirus 2019-nCoV aus der chinesischen Stadt Wuhan muss auch in Saudi-Arabien mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender insbesondere aus China und importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.
  • Beachten Sie die Informationen im Merkblatt nCoV sowie auf den Seiten der Weltgesundheitsorganisation WHO und des Robert-Koch-Instituts RKI.
Seit Ende Januar kommt es in Sudair und Riad zu einem Ausbruch der Vogelgrippe mit mehreren hunderttausend betroffenen Vögeln. Bisher sind keine Fälle bei Menschen aufgetreten, die Übertragung auf Menschen ist jedoch möglich, siehe Merkblatt Aviäre Influenza.
  • Vermeiden Sie den Kontakt zu Geflügel. Bei Genuss von gekochten oder gebratenen Geflügelgerichten besteht jedoch kein Infektionsrisiko.
  • Bitte beachten Sie zudem die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichten Hinweise.
Impfschutz
Bei direkter Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von zwölf Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Saudi-Arabien selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet

Alle Reisenden, die aus einem Poliomyelitis-Endemiegebiet einreisen, müssen eine Impfung gegen Kinderlähmung nachweisen, die zwischen 12 Monaten und vier Wochen vor Einreise verabreicht wurde. Reisende aus Afghanistan, Myanmar, Nigeria, Pakistan, Papua Neuguinea, Syrien, Somalia und Jemen erhalten zusätzlich eine Dosis oralen Polioimpfstoff bei Einreise nach Saudi Arabien.

Spezifische Impfvorschriften hinsichtlich Pilgerreisen nach Saudi-Arabien finden Sie im Merkblatt Hadsch und Umrah.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfung wird Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Die Impfvorschriften für Reisende aus bestimmten Ländern können sich auch kurzfristig ändern, daher wird eine Rücksprache mit der jeweiligen Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien empfohlen.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 12.11.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 12.11.2020

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus)


Sicherheit
Terrorismus

Die Sicherheitslage in Saudi-Arabien ist weiterhin von der Möglichkeit terroristischer Anschläge geprägt. Zuletzt wurden in Djidda am 29. Oktober 2020 ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen und am 11. November 2020 zwei Personen bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung zur Erinnerung an das Ende des 1. Weltkriegs leicht verletzt.
Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch.
In der Vergangenheit kam es mehrfach zu Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten und bei denen saudische Sicherheitskräfte ums Leben kamen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 25.01.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 25.01.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und - und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, aber auch zivile Infrastruktur.
Die Hauptstadt Riad war am 10. September 2020 und zuletzt am 23. Januar 2021 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern.
Neben den Provinzen Jazan, Nadschran und Asir waren und sind auch Mekka und Riad sporadisch weiterhin Ziel von Raketen- bzw. Drohnenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 03.02.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 03.02.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, aber auch zivile Infrastruktur.
Die Hauptstadt Riad war am 10. September 2020 und zuletzt am 23. und 26. Januar 2021 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern.
Neben den Provinzen Jazan, Nadschran und Asir waren und sind auch Mekka und Riad sporadisch weiterhin Ziel von Raketen- bzw. Drohnenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 01.03.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 01.03.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlichen Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Innenpolitische Lage

Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und - und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, aber auch zivile Infrastruktur.
Die Hauptstadt Riad war am 23. und 26. Januar 2021 und zuletzt am 27. Februar 2021 Ziel von Angriffen mit Flugkörpern.
Neben den Provinzen Jazan, Nadschran und Asir waren und sind auch Mekka und Riad sporadisch weiterhin Ziel von Raketen- bzw. Drohnenangriffen. Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Februar 2021 wieder geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an die General Commission for Tourism & Antiquities wenden, die in allen Provinzen Zweigstellen unterhält.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji.
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Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 31.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 31.05.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Februar 2021 wieder geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji.

Einreise und Zoll
Einfuhrbestimmungen

Ein- bzw. Ausfuhr von Bargeld, konvertierbaren Mitteln, Edelmetallen und Edelsteinen: diese müssen vor der Einreise deklariert werden, wenn ihr Gesamtwert 60.000,- Saudi Riyal (ca. 12.000,- Euro) überschreitet. Hierzu muss beim Zoll eine Zollerklärung („Declaration Form“) des saudi-arabischen Ministeriums für Finanzen ausgefüllt werden (Angabe von Reisegründen, Persönliche Daten, Art und Höhe der eingeführten Werte). Die Erklärung sowie nähere Informationen sind auf der Webseite des saudi-arabischen Zolls erhältlich.

Die Einfuhr von Drogen, Waffen, Alkohol, Schweinefleisch und pornografischem Material ist strengstens verboten.

Bei illegaler Einfuhr schon von geringen Mengen von Drogen, u.a. auch Captagon kann die Todesstrafe drohen. Als pornografisches Material wird jegliche Darstellung von körperlicher Freizügigkeit, auch auf DVDs und CDs, angesehen.

Bei der Einfuhr von Bibeln, Koranen und religiösen Schriften kann es an der Grenze zu erheblichen Schwierigkeiten und Beschlagnahmen kommen.
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Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 25.03.2022

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Stand 25.03.2022

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus, Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr, besondere Verhaltensweisen, rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum)


Sicherheit
Von Reisen in das Grenzgebiet zu Jemen, Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, wird dringend abgeraten.
Von nicht erforderlich Reisen in den Bezirk Qatif in der Ostprovinz wird abgeraten.

Terrorismus

Obwohl die saudischen Sicherheitskräfte in den letzten Jahren bemerkenswerte Erfolge im Kampf gegen terroristische Gruppen wie Al-Qaida auf der Arabischen Halbinsel (AQAH) und den IS erzielen, ist die Bedrohung durch terroristische Anschläge weiterhin hoch. Zuletzt wurde ein französischer Teilnehmer der Rallye Dakar am 30. Dezember 2021 in Djidda bei einer Explosion in seinem Auto schwer verletzt. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden. In Djidda wurde zuvor am 29. Oktober 2020 ein Wachmann vor dem französischen Generalkonsulat mit einem Messer angegriffen und am 11. November 2020 zwei Personen bei einem Sprengstoffanschlag auf eine von Frankreich ausgerichtete Veranstaltung zur Erinnerung an das Ende des ersten Weltkriegs leicht verletzt.

In der Vergangenheit kamen bei weiteren Anschlägen, die Sicherheitskräfte, Regierungsgebäude und schiitische Einrichtungen zum Ziel hatten, saudische Sicherheitskräfte ums Leben.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, Moscheen, Energieinfrastruktureinrichtungen sowie Einkaufszentren besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich über die Medien über die aktuelle Bedrohungslage informiert.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Seit Ende März 2015 beteiligt sich Saudi-Arabien an einer internationalen Koalition zur Unterstützung der jemenitischen Regierung gegen Rebellen und fliegt im Rahmen dieser Koalition auch Luftangriffe in Jemen. In der Folge haben sich die Spannungen an der jemenitisch-saudischen Grenze verschärft und es ist dort wiederholt zu einzelnen, lokal begrenzten Kampfhandlungen gekommen.

Im Südwesten des Landes kommt es seit Beginn des Konflikts immer wieder zu Raketen-, Drohnen- und - und Artillerieangriffen aus Jemen. Besonders betroffen sind militärische Einrichtungen aber auch zivile Infrastruktur in den Provinzen Nadschran, Asir und Jazan, sporadisch auch Mekka und Riad.
Die Hauptstadt Riad war vereinzelt im Januar und Februar 2021 sowie zuletzt am 6. Dezember 2021Ziel von Angriffen mit Flugkörpern. Im März 2022 erfolgten Angriffe auf Ölanlagen und eine Meerwasserentsalzungsanlage im Westen des Landes.

Angesichts vergrößerter Reichweiten der genutzten Raketen und Drohnen sind Angriffe auch auf andere Provinzen und auf wichtige Infrastruktureinrichtungen weiterhin nicht auszuschließen.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Bleiben Sie im Fall eines Raketenangriffs in sicheren Unterkünften.
  • Folgen Sie unbedingt den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.

Es gibt ein Inlandsflugnetz und Eisenbahn- (zwischen Riad und Dammam, Riad/Al Qassim/Hail/Sakaka und Jeddah/Mekka/Medina) sowie Busverbindungen. In den Städten gibt es bisher nur wenig öffentliche Verkehrsmittel, sondern nur Taxis und Mietwagen.
Die Land-, Luft- und Seegrenze zu Katar ist seit Februar 2021 wieder geöffnet. Der Zustand der Straßen ist in den Städten und zwischen großen Ballungszentren sehr gut, allerdings liegen Tankstellen auf weniger frequentierten Fernstraßen zum Teil weit auseinander. Ausschilderungen sind oftmals in Arabisch. Die Verkehrsverhältnisse erfordern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Vorsicht.

Die saudi-arabischen Behörden verbieten Reisen in die Wüste (Durchquerung der Rub al-Khali-Wüste) aus Sorge um die Sicherheit ausdrücklich. Die touristische Infrastruktur des Landes befindet sich noch im Aufbau. Besuchsmodalitäten von Sehenswürdigkeiten und historischen Stätten können sich kurzfristig ändern. Bei Fragen können sich Reisende an das Tourismus-Ministerium bzw. seine Tourismus-Hotline 930 wenden.

Informationen für Pilgerreisende bietet das Ministry of Haji.

Besondere Verhaltenshinweisen
Die bisher bestehenden strengen Kleidungs- und Verhaltensvorschriften nach konservativem wahabitischen Islamverständnis sind im Zuge der Öffnung des Landes für Touristen neu ausgelegt und durch ein allgemeines Gesetz zur öffentlichen Ordnung ergänzt worden. Obwohl das Tragen einer Abbaya (schwarzer Ganzkörperumhang) für Frauen keine Pflicht mehr sein soll, sollten die in Saudi-Arabien vorherrschenden gesellschaftlichen Regeln beachtet werden.
  • Vermeiden Sie auffällige Kleidung und Zurschaustellung oder gar Verteilung christlich-religiöser Symbole.
  • Saudi-Arabien gibt „zurückhaltende Kleidung“ auch für ausländische Reisende vor. Das Tragen von kurzen Hosen wird zwar mehr und mehr geduldet, sollte sich aber auf den Freizeitbereich außerhalb der Städte und Malls beschränken. Hautenge und schulterfreie Kleidungsstücke sind im öffentlichen Bereich unerwünscht.
  • Vermeiden Sie große Menschenmengen und Versammlungen insbesondere nach den Freitagsgebeten (muslimisches Wochenende).
Rechtliche Besonderheiten
Das kaum kodifizierte saudi-arabische Strafrecht beruht auf der islamischen Scharia hiesiger Auslegung mit den bekannten, ggf. bis hin zu Prügel- und sonstigen Körperstrafen und Amputationen reichenden Strafsanktionen.

Drogen- und Alkoholbesitz sind strafbar, bei Drogenbesitz kann die Todesstrafe verhängt werden.

Prostitution, homosexuelle Handlungen und außerehelicher Geschlechtsverkehr werden in Saudi-Arabien nach Ermessen des Richters mit Freiheitsentzug und/oder Stockschlägen bestraft, ggf. kann auch die Todesstrafe verhängt werden.

Unverheirateten Frauen wird angesichts möglicher rechtlicher Konsequenzen dringend von einer Entbindung in Saudi-Arabien abgeraten.

Die unerwünschte Kontaktaufnahme ausländischer Männer zu nicht verwandten saudischen Frauen kann zu einer Anzeige wegen sexueller Belästigung führen. Körperlicher Kontakt muss für dieses Vergehen nicht vorliegen, es reicht zum Teil, dass sich eine Frau sexuell belästigt fühlt.

Das Fotografieren von Sicherheitseinrichtungen, Fahrzeugen oder Personen aus dem Sicherheitsbereich kann zur Festnahme führen. Menschen sollten nicht ungefragt fotografiert werden. Ein ausdrückliches Fotografieverbot besteht in und um die beiden Heiligen Moscheen. Grundsätzlich muss damit gerechnet werden, dass bei unerlaubtem Fotografieren Kamera und Filme bzw. Speicherkarten konfisziert werden.

Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Saudi-Arabien ein Visum.

Ende September 2019 hat Saudi-Arabien mit der Einführung eines Tourismus-Visums für Reisende aus aller Welt begonnen. Deutsche Staatsangehörige können dieses Visum elektronisch vor Antritt der Reise als eVisa beantragen.
In vielen anderen Ländern wird das Visum durch die saudi-arabische Auslandsvertretung ausgestellt. In der Einführungsphase sollte mit Nachfragen und Systemausfällen gerechnet werden.

Grundsätzlich benötigen Geschäftsreisende ein Schreiben ihres Unternehmens, das von der Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. der Handwerkskammer in Deutschland beglaubigt ist, und ein von der lokalen Handelskammer in Saudi-Arabien beglaubigtes Einladungsschreiben des saudischen Partners. Sie können stattdessen auch die Zustimmung der saudischen Investitionsförderungsgesellschaft (SAGIA) vorlegen.

Es besteht gegebenenfalls auch die Möglichkeit der Erteilung eines Visums durch SAGIA . Dies ist auch von Drittländern aus möglich.

Für mehrmalige Einreise kann ein Jahresvisum an Geschäftsleute, Investoren und Firmenbeauftragte erteilt werden, die ihre saudi-arabischen Geschäftspartner besuchen möchten. Nach Mitteilung der saudi-arabischen Botschaft gelten als Geschäftsleute Firmenbesitzer, Vorstandsvorsitzende, Vorstandsmitglieder, Firmenvertreter und Generaldirektoren. Diese Regelung bezieht sich sowohl auf Männer als auch auf Frauen. Für diese Personen ist keine Einladung durch eine saudi-arabische Firma erforderlich.

Für die kleine und große Pilgerfahrt werden besondere Einreisevisa von den saudischen Behörden erteilt. Während der Pilgerzeit gelten für die Einreise von Pilgern besondere Gesundheits- und Hygienebestimmungen (siehe medizinische Hinweise). Mit diesen Visa ist es allerdings nicht möglich, außerhalb Mekkas und Medinas zu reisen oder etwa eine Ehe zu schließen.

Zur Frage der Einreise nach Saudi-Arabien mit einem Pass, der israelische Einreisestempel enthält, wird um direkte Kontaktaufnahme mit der Botschaft Saudi-Arabiens in Berlin gebeten.

Ein HIV-Test wird dann verlangt und auch durchgeführt, wenn ein Langzeit- (Arbeits-) Visum beantragt wird. Ist der HIV-Test positiv, wird das Visum nicht erteilt.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Saudi-Arabien 21.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Saudi-Arabien
Stand 21.06.2022

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)


Einreise & Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Nein
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise bzw. der Beantragung des Visums noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Saudi-Arabien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Birgitt
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