Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 15.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 15.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 05.07.2022

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima (Empfehlungen)
- Reiseinfos (Infrastruktur und Verkehr)
- Gesundheit (Impfschutz)


Natur und Klima
Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.

In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für alpine Wanderer bedeuten.

In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
  • Beachten Sie die auf Wanderwegen eingerichteten Absperrungen und folgen Sie den Warnhinweisen.
  • Beachten Sie die Hinweise der slowenischen Polizei zum Wandern, Klettern und Skifahren.
  • Über den Straßenzustand und Straßensperren informiert Sie das PIC Traffic Information Centre .
  • Verfolgen Sie regelmäßig die Wetterberichte. Aktuelle Hinweise liefert die slowenische Umweltbehörde .
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS .

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS .

Seit dem 1. Februar 2022 werden alle Vignetten nur noch elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Kauf der Vignette muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo -Geräts entrichtet werden.

Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländer sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Internetseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Partnern.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die Einreise nach Slowenien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Slowenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 28.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 28.12.2022

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; Infrastruktur/Verkehr
- Einreise und Zoll (Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 ist die benachbarte Republik Kroatien Teil des Schengen-Gebietes. Alle Grenzübergänge zwischen Slowenien und Kroatien sind ab diesem Datum offen. Dennoch müssen Reisende - auch Kinder - in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen; Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können.
Infrastruktur/Verkehr
Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien gilt Lichtpflicht auch am Tag; es muss ganzjährig auf allen Straßen mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.

Seit dem 1. Februar 2022 werden alle Vignetten nur noch elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Kauf der Vignette muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo -Geräts entrichtet werden.

Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländer sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Internetseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Partnern und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Slowenien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein.

Bei einem Aufenthalt in Slowenien müssen deutsche Staatsangehörige in der Lage sein, sich durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Pass; Personalausweis) zur Person ausweisen zu können. Kann die Identität einer Person gegenüber einem slowenischen Polizeibeamten nicht durch ein Reisedokument nachgewiesen werden, droht ein hohes Bußgeld.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Slowenien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 01.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 01.03.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Seit 2023 ist die benachbarte Republik Kroatien Teil des Schengen-Gebietes. Alle Grenzübergänge zwischen Slowenien und Kroatien sind offen. Dennoch müssen Reisende – auch Kinder - in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen, Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder sogar die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können und nehmen Sie keine Anhalter mit.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 03.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 03.07.2023

Letzte Änderungen:
- Überarbeitung COVID-19
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS .

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS .

Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo -Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.

Bußgelder sind hoch und werden z.B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländer sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Partnern und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sloweniens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 05.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 05.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wetterlage)


Aktuelles
Wetterlage

Aufgrund von starken Regenfällen sind große Teile Sloweniens von Überschwemmungen und Erdrutschen betroffen. Mit weiteren Regenfällen und Sturm ist zunächst bis 07.08.2023 zu rechnen.

Sollten Sie sich in Slowenien befinden, beachten Sie bitte die örtlichen Wetter- und Verkehrshinweise und leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge. Einige Straßen sind gesperrt.

Hier finden Sie aktuelle Hinweise zur Gefahrenlage sowie zur Verkehrslage.

Im Gefahrenfall wählen Sie die 112 oder 113.

Kochen Sie in den betroffenen Gebieten das Leitungswasser ab oder konsumieren Sie nur abgefülltes Wasser. Das Trinkwasser in Ljubljana ist unbedenklich.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 08.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 08.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Wetterlage)


Aktuelles
Wetterlage

Die Lage in dem vom Hochwasser betroffenen Regionen stabilisiert sich. Die Wasserstände der Flüsse gehen kontinuierlich zurück. Das Ausmaß der Schäden ist jedoch groß. Manche Dörfer sind weiterhin abgeschnitten, Evakuierungsmaßnahmen durch die slowenischen Rettungskräfte dauern an. Der internationale Zugverkehr soll ab heute wieder planmäßig laufen. Mit Einschränkungen im innerslowenischen Bus- und Zugverkehr muss weiterhin gerechnet werden. Einige Straßen sind gesperrt. Aktuelle Hinweise zur Gefahrenlage sowie zur Verkehrslage.
  • Meiden Sie bitte die betroffenen Gebiete, falls Sie derzeit touristisch in Slowenien unterwegs sind und beachten Sie bitte die lokalen Wetter- und Verkehrshinweise.
  • Leisten Sie den Anweisungen der lokalen Behörden Folge.
  • Die slowenische Tourismusbehörde bietet aktuelle Informationen zu touristischen Reisen . Falls Sie unsicher sind, ob Sie die gebuchte Reise antreten sollen, informieren Sie sich am besten direkt beim slowenischen Tourismusbüro.
  • Im Gefahrenfall wählen Sie die 112 oder 113.
  • Kochen Sie in den betroffenen Gebieten das Leitungswasser ab oder konsumieren Sie nur abgefülltes Wasser. Das Trinkwasser in Ljubljana ist unbedenklich.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 03.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 03.11.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Grenzkontrollen; LGBTIQ)


Reiseinfos
Grenzkontrollen

Slowenien führt seit dem 21. Oktober 2023 Grenzkontrollen an der slowenisch-kroatischen und an der slowenisch-ungarischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

Reisende – auch Kinder – müssen in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen; Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht. Es droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
  • Beachten Sie die Informationen der slowenischen Regierung zu geöffneten Grenzübergängen.
  • Überzeugen Sie sich als Fahrer von Kraftfahrzeugen stets davon, dass sich alle Mitfahrer ausweisen können und nehmen Sie keine Anhalter mit.
LGBTIQ
Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Slowenien die Ehe für alle, d.h. die rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare.

Das Leben der LGBTIQ-Community konzentriert sich insbesondere auf die Hauptstadt Ljubljana. Hier aber auch in den anderen Teilen des Landes respektiert die Gesellschaft die Mitglieder der LGBTIQ-Community ganz überwiegend. Fälle von Diskriminierung sind nicht bekannt.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 16.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 16.01.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Neustrukturierung Gesundheitsteil


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Das Rauchen in Fahrzeugen ist verboten, wenn sich Personen unter 18 Jahren im Fahrzeug aufhalten.

Besitz und Konsum geringer Mengen des Betäubungsmittels Cannabis sind in Slowenien zwar entkriminalisiert, aber nicht legalisiert. Personen, die mit Cannabis angetroffen werden, erhalten ein Bußgeld; außerdem wird das Cannabis eingezogen.

Dies gilt auch für Personen, die medizinisches Cannabis im Rahmen einer ärztlichen Behandlung mit sich führen, hierüber in Besitz einer Bescheinigung nach § 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) sind und sich – ggf. auch nur vorübergehend – in Slowenien aufhalten.

Gesundheit
Impfschutz / Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung in Slowenien ist in ländlichen Regionen nicht immer mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Die Verständigung mit behandelnden Ärzten kann häufig in der englischen, teilweise auch der deutschen Sprache erfolgen. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
  • Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.
  • Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.
Durch Mücken, Zecken und sonstige Gliederfüßer übertragene Erkrankungen
West-Nil-Fieber kann zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
  • Schützen Sie sich insbesondere tagsüber vor Mückenstichen, siehe Schutz vor Insekten.
Die in Slowenien vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
  • Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken, siehe Schutz vor Insekten.
  • Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.
Erkrankungen im Zusammenhang mit mangelnder Hygiene
Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
  • Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.
Mensch-zu-Mensch-übertragene Erkrankungen
Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
  • Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
  • Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.
Weitere Gesundheitsgefahren
Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
  • Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.
Intensive Sonneneinstrahlung kann insbesondere in den Sommermonaten zu kurz- und langfristigen Haut- und Augenschäden führen.
  • Informieren Sie sich z.B. über die App SunSmart über notwendige Sonnenschutzmaßnahmen.
Reisen ans Meer können mit besonderen Gefahren verbunden sein.
  • Beachten Sie Warnungen lokaler Behörden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 01.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 01.07.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen zu Fällen von Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.

Zudem sind Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
  • Beachten Sie bei einer Autopanne die englischsprachigen Informationen der slowenischen Autobahngesellschaft und deren deutschsprachiges Informationsblatt.
  • Seien Sie zurückhaltend, wenn kurz nach einer Panne ein Abschleppunternehmen zeitnah und ungefragt seine Hilfe anbietet. Lassen Sie sich stichprobenartig und zur eigenen Absicherung die eigenen Daten, Fahrzeugdaten, etc., die nur dem jeweiligen Automobilclub bekannt sind und so an das Abschleppunternehmen übermittelt worden sein müssen, durch das Abschleppunternehmen vor Ort bestätigen. Nur so können Sie sicher sein, dass es sich um das vom jeweiligen Automobilclub beauftragte Abschleppunternehmen handelt.
  • Geben Sie Ihr Telefon nicht aus der Hand und kommunizieren Sie selbst mit dem zuständigen Automobilclub, auch wenn Ihnen Hilfe angeboten wird.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 19.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 19.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Seit dem 18. Juli 2024 wütet einen Flächenbrand im Gebiet der Gemeinde Komen in der Karstregion. Das Feuer erstreckt sich über das gesamte Gebiet des Berges Trstelj und breitet sich aufgrund ungünstiger Windverhältnisse in Richtung Nova Gorica aus.
  • Reisende werden gebeten, das betroffene Gebiet weiträumig zu meiden, um die Arbeit der Einsatzkräfte nicht zu behindern.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 05.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 05.06.2025

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima (Empfehlungen; Freilebende Bärenpopulation)


Natur und Klima
Im Westen und Nordwesten herrscht alpines, im Norden und Osten kontinentales sowie an der Adriaküste mediterranes Klima.

In den Bergregionen Sloweniens ereignen sich häufig plötzliche Wetterumschwünge, die eine Gefahr für Wandernde bedeuten.

In den Sommermonaten kommt es in Slowenien teilweise zu Busch- und Waldbränden. Mit einer Beeinträchtigung der Infrastruktur, auch in Tourismusgebieten, muss in diesen Fällen gerechnet werden.

Slowenien liegt in einer seismisch leicht aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.
  • Beachten Sie die auf Wanderwegen eingerichteten Absperrungen und befolgen Sie die Warnhinweise.
  • Informieren Sie sich vor Aktivitäten in den Bergen über die örtlichen Gegebenheiten, um das Risiko eines Wetterumschwungs einschätzen zu können, die eigenen Kräfte nicht zu überschätzen und mit adäquater Kleidung und Ausrüstung aufzubrechen.
  • Beachten Sie die Hinweise der slowenischen Polizei zum Wandern, Klettern und Skifahren.
  • Aktuelle Hinweise zur Gefahrenlage sowie zur Verkehrslage.
  • Die slowenische Tourismusbehörde bietet aktuelle Informationen zu touristischen Reisen.
  • Über den Straßenzustand und Straßensperren informiert Sie das PIC Traffic Information Centre.
  • Verfolgen Sie regelmäßig die Wetterberichte. Aktuelle Hinweise liefert die slowenische Umweltbehörde.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Freilebende Bärenpopulation
In Slowenien gibt es eine größere freilebende Bärenpopulation.
Braunbären können sich auf der Suche nach Nahrung auch in bewohnte Gegenden und Ortschaften sowie an Landstraßen aufhalten. Vereinzelt kam es in den letzten Jahren zu Angriffen auf Passanten und Wanderer auch in Vororten der Hauptstadt Ljubljana.
  • Beachten Sie entsprechende Hinweisschilder und Warnungen und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich zu Verhaltenshinweisen bei Bärenkontakt.
  • Halten Sie Abstand von den Tieren, bleiben Sie ruhig und rennen Sie nicht weg.
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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 19.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 19.11.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

In den Urlaubsgebieten Sloweniens kommt es bisweilen u.a. zu Taschendiebstählen, Autoaufbrüchen und Eigentumsdelikten. Beim Anhalten an Autobahnraststätten besteht zuweilen die Gefahr von Überfällen. Gewaltdelikte sind ansonsten sehr selten.

Vereinzelt gibt es Berichte gestohlener Kfz-Kennzeichen. Fahrzeuge ohne Kennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nicht bewegt werden, sodass im Fall eines Diebstahls Anzeige bei der Polizei zu erstatten ist und mit dem Polizeiprotokoll und den Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle in Deutschland ggf. durch einen Bevollmächtigten ein Ersatzkennzeichen beschafft werden muss.

Zudem werden regelmäßig Fälle bekannt, in denen bei Autopannen überhöhte Abschleppgebühren verlangt und teils unnötige oder mangelhaft ausgeführte Werkstattleistungen durchgeführt wurden.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Parken Sie Fahrzeuge bei längerem Aufenthalt in verschlossenen Garagen oder auf (bewachten) Hotelparkplätzen.
  • Beachten Sie bei einer Autopanne die englischsprachigen Informationen der slowenischen Autobahngesellschaft und deren deutschsprachiges Informationsblatt. Bei Pannen auf sonstigen Straßen können Sie sich an den slowenischen Automobilverband AMZS wenden.
  • Seien Sie äußerst zurückhaltend, wenn kurz nach einer Panne ein Abschleppunternehmen ungefragt seine Hilfe anbietet. Lassen Sie sich stichprobenartig und zur eigenen Absicherung die eigenen Daten, Fahrzeugdaten, etc., die nur dem jeweiligen Automobilclub bekannt sind und an das Abschleppunternehmen übermittelt worden sein müssen, durch das Abschleppunternehmen bestätigen. Nur so können Sie sicher sein, dass es sich um das vom jeweiligen Automobilclub beauftragte Unternehmen handelt.
  • Geben Sie Ihr Telefon nicht aus der Hand und kommunizieren Sie selbst mit dem zuständigen Automobilclub, auch wenn Ihnen Hilfe angeboten wird.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Busbahnhöfen, auf Märkten aber auch an Autobahnraststätten besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 28.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 28.05.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen; das Autobahn- und Schnellstraßennetz ist gut ausgebaut.
In Slowenien muss ganztägig mit Abblendlicht gefahren werden.
Vom 15. November bis zum 15. März besteht für alle Fahrzeuge Winterreifenpflicht. Bei Fahrten mit Sommerreifen im genannten Zeitraum müssen Schneeketten mitgeführt werden. Weitere Informationen bieten der slowenische Automobilverband AMZS und die Autobahngesellschaft DARS.

Es gilt eine Vignettenpflicht auf Autobahnen, die durch eine grüne Beschilderung angezeigt wird. Sie gilt auch auf (leicht zu übersehenden) blau markierten Fernstraßen. Die Vignettenpflicht lässt sich durch Umfahren der Autobahn somit nicht in jedem Fall umgehen.
Eine Übersicht aller Vignettenarten und der fahrzeugabhängigen Preisstaffelung sowie weitere, ausführliche Informationen bietet die Straßenverkehrsgesellschaft DARS.

Alle Vignetten werden elektronisch ausgestellt und können online bezogen werden. Vom Kauf bei nicht lizensierten Drittanbietern wird abgeraten.
Nach dem Vignetten-Kauf muss die Kaufbestätigung bis zum Ablauf der Vignette aufbewahrt und mitgeführt werden.
Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t muss die Straßennutzungsgebühr durch Erwerb und mit Hilfe eines DarsGo-Geräts entrichtet werden. Das Erfüllen der e-Vignettenpflicht wird engmaschig überwacht.

Bußgelder sind hoch und werden z. B. bei Geschwindigkeitsübertretungen, fehlender e-Vignette sowie für das Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss strikt durchgesetzt. Ausländische Personen sind zur sofortigen Begleichung gezwungen. Die zeitweilige Entziehung von Ausweisdokumenten (auch des Führerscheins) und im äußersten Fall auch die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und vorübergehender Polizeigewahrsam drohen. Wird das Bußgeld innerhalb von acht Tagen bezahlt, reduziert es sich nach slowenischer Gesetzgebung um die Hälfte.
  • Fahren Sie stets vorsichtig und defensiv.
  • Für Reisende, die von der Polizei angehalten werden, gilt: im Auto sitzen bleiben, nicht aussteigen, weitere Anweisungen abwarten.
  • Prüfen Sie für die richtige Vignette die Liste der vermessenen Fahrzeuge, um Unsicherheiten bezüglich der Einstufung von Wohnmobilen zu vermeiden.
  • Kaufen Sie die e-Vignette online nur über die offizielle Webseite der Straßenverkehrsgesellschaft DARS oder bei lizensierten Partnern und überzeugen Sie sich nach dem Kauf von der richtigen Schreibweise des angegebenen Kennzeichens.
  • Bei einem Unfall erreichen Sie die Polizei über die Notrufnummer 113, die Rettungsdienste über die Notrufnummer 112.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Slowenien 15.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Slowenien
Stand 15.06.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Reise in Nachbarländer)


Reiseinfos
Reise in Nachbarländer

Reisende – auch Kinder – müssen stets in der Lage sein, sich durch Pässe oder Personalausweise auszuweisen. Andernfalls droht ein Bußgeld oder die Festnahme zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen. Führerscheine oder Geburtsurkunden für Kinder genügen nicht.

Beihilfe zu illegaler Ein- und Durchreise ist in Slowenien mit hohen Haft- und Geldstrafen belegt. Bei Mitnahme unbekannter Personen wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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