Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 20.12.2005 Unverändert gültig seit: 20.12.2005
Es wird empfohlen, von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) abzusehen.
Reisen sind derzeit im gesamten Tschad mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders betroffen ist die Grenzregion zu Sudan. Von Reisen in dieses Gebiet wird dringend abgeraten.
Im Tibesti, für den die generell erforderlichen Reisegenehmigungen zur Zeit ohnehin nicht erteilt werden, gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder.
Bei Überlandfahrten besteht erhebliche Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (Straßensperren!) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden besteht Gefahr von Aggressionen durch Angehörige des Opfers.
Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht landesweit gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Tschad wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich–( keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa ) . Ihre Adresse lautet: Av. Félix Eboué, N'Djamena, Tschad, Postadresse: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne, B.P. 893, N'Djamena, Tschad. F: (00 235) 51 56 47 FAX: (00 235) 51 48 00 E-Mail: allemagne@intnet.td und L@ndja.auswaertiges-amt.de.
Reise-/Sicherheitshinweis Tschad 20.12.2005 - 08.02.2011
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschad 20.12.2005 - 08.02.2011
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Reisewarnung Tschad 08.04.2006 | Ausreiseempfehlung
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand: 18.04.2006 Unverändert gültig seit: 18.04.2006
Die jüngsten Ereignisse im Südosten und im Zentrum des Landes beeinträchtigen die allgemeine Sicherheitslage erheblich. Deutschen Staatsangehörigen wird die Ausreise empfohlen. Derzeit sollte von Reisen in den Tschad unter allen Umständen abgesehen werden. Die Botschaft beobachtet die Ereignisse vor Ort und wird zeitnah neue Informationen einstellen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich–
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa ) . Ihre Adresse lautet: Av. Félix Eboué, N'Djamena, Tschad, Postadresse: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne, B.P. 893, N'Djamena, Tschad. F: (00 235) 51 56 47 FAX: (00 235) 51 48 00 E-Mail: allemagne@intnet.td und L@ndja.auswaertiges-amt.de.
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Sicherheitshinweis Tschad 30.10.2006
Auswärtiges AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 30.10.2006 (Unverändert gültig seit: 30.10.2006)
In den letzten Tagen ist es im Osten/Südosten des Tschad wieder zu erheblichen Rebellenbewegungen kommen. Bisher ist es nicht zu Zusammenstößen mit der regulären tschadischen Armee oder zu sonstigen gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Über Absichten und Schlagkraft der Rebellen besteht noch weitgehende Ungewissheit. Die Tatsache, dass ihnen jetzt auch Boden-Luftraketen zur Verfügung stehen, lässt auf ein beunruhigendes Potential schliessen.
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Tschad sollte vorerst abgesehen werden.
Der Aufenthalt in den größeren Zentren (N’Djaména, Abéché, Moundou, Sarh) ist, abgesehen von erheblicher Kriminalität, noch relativ gefahrlos.
Reisen innerhalb des Tschads sollten nur per Flugzeug durchgeführt werden. Der Landweg sollte wegen der Rebellenaktivitäten und häufiger Überfälle (Kfz-Raub mit Waffengewalt) vermieden werden.
Von touristischen Reise in den Tschad wird weiterhin abgeraten.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Tschad wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa). Ihre Adresse lautet: Av. Félix Eboué, N'Djamena, Tschad, Postadresse: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne, B.P. 893, N'Djamena, Tschad.
Tel.: (00 235) 51 56 47, Fax: (00 235) 51 48 00 E-Mail: allemagne@intnet.td und L@ndja.auswaertiges-amt.de.
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Sicherheitshinweis Tschad 14.11.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 14.11.2006 (Unverändert gültig seit: 14.11.2006)
Von Reisen in den Tschad wird derzeit dringend abgeraten.
In den letzten Tagen ist es im gesamten Osten des Tschad zu schweren Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Volksgruppen gekommen. Die Bemühungen der Regierung, die Lage in den Griff zu bekommen, waren bisher erfolglos. Angesichts der durch die latente Rebellengefahr bereits instabilen Lage hat die tschadische Regierung am 13.11.2006 über weite Teile des Landes den Ausnahmezustand verhängt, der u. a. die Reisemöglichkeiten im Tschad weiter einschränkt.
Der Aufenthalt in den größeren Zentren (N’Djaména, Abéché, Moundou, Sarh) ist, abgesehen von erheblicher Kriminalität, noch relativ gefahrlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Tschad wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa). Ihre Adresse lautet: Av. Félix Eboué, N'Djamena, Tschad, Postadresse: Ambassade de la République fédérale d'Allemagne, B.P. 893, N'Djamena, Tschad.
Tel.: (00 235) 51 56 47, Fax: (00 235) 51 48 00 E-Mail: L@ndja.auswaertiges-amt.de.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschad 28.11.2006
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 28.11.2006 (Unverändert gültig seit: 28.11.2006)
1. Aktueller Hinweis
Für dieses Land bestehen derzeit keine aktuellen Hinweise.
Bitte beachten Sie unbedingt den nachfolgenden Sicherheitshinweis.
2. Sicherheitshinweise
Landesspezifischer Hinweis
Von Reisen in den Tschad wird derzeit dringend abgeraten. In den letzten Wochen ist es im gesamten Osten des Tschad zu schweren Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen Volksgruppen gekommen. Die Bemühungen der Regierung, die Lage in den Griff zu bekommen, waren bisher erfolglos. Angesichts der durch die latente Rebellengefahr bereits instabilen Lage hat die tschadische Regierung am 13.11.2006 über weite Teile des Landes den Ausnahmezustand verhängt, der u. a. die Reisemöglichkeiten im Tschad weiter einschränkt. Der Ausnahmezustand wurde über den 25.11.2006 hinaus um weitere sechs Monate verlängert.
Am 25. Nov. 2006 haben Rebellen mehrere Städte im Osten eingenommen und tags darauf wieder mit unbekanntem Ziel verlassen, auch in anderen Teilen des Landes kam es zu Rebellenbewegungen.
Das tschadische Militär seine Präsenz um N’Djamena verstärkt, die Lage ist gespannt., Aufenthalt für Ausländer jedoch noch relativ gefahrlos.
Reisen über Land
Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Tschad wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
3. Reisehinweise
Allgemeine Informationen
Über die Sicherheitslage im Tschad gibt der obige Sicherheitshinweis Auskunft
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschad 29.01.2007
Auswärtig AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 29.01.2007 (Unverändert gültig seit: 29.01.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad sollten weiterhin zurückgestellt werden. In den letzten Wochen ist es insgesamt zu einer Beruhigung der Lage gekommen. Bis auf einige Teile im Osten des Landes scheint die Regierung wieder weitgehend die Kontrolle zu haben. Der am 13.11.2006 über weite Teile des Landes verhängte Ausnahmezustand ist nach wie vor in Kraft. Mit erneutem Aufflackern gewaltsamer Auseinandersetzungen muss zumindest punktuell weiterhin gerechnet werden.
Reisen über Land: Es wird darauf hingewiesen, dass die Botschaft im Tschad wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
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Reise-/Sicherheitshinweis Tschad 16.08.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Stand 16.08.2007 (Unverändert gültig seit: 16.08.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden. Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder.
Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten.
Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Der am 13.11.2006 wegen innerer Unruhen über weite Teile des Landes verhängte Ausnahmezustand ist seit dem 26.05.2007 außer Kraft. Mit erneutem Aufflackern gewaltsamer Auseinandersetzungen muss zumindest punktuell weiterhin gerechnet werden.
Reisen über Land: Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reise/Sicherheitshinweis Tschad 01.11.2007
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Stand 01.11.2007 (Unverändert gültig seit: 01.11.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand wurde am 26.10.2007 um 45 Tage (bis ca. 10.12.2007) verlängert.
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
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Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
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Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
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Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
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Stand 15.11.2007 (Unverändert gültig seit: 15.11.2007)
Aktueller Hinweis
Im Zusammenhang mit der versuchten Verbringung von 103 Kindern durch die französische NRO „Arche de Zoe“ ins Ausland kam es am 14.11.2007 auf den Straßen von N’Djamena zu Schülerdemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen, die sich gegen Ausländer weißer Hautfarbe richteten. Weitere Ausschreitungen können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand wurde am 26.10.2007 um 45 Tage (bis ca. 10.12.2007) verlängert.
Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden. Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Weitere Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
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Reise/Sicherheitshinweis Tschad 26.11.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tschad:
Stand 26.11.2007 (Unverändert gültig seit: 26.11.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand wurde am 26.10.2007 um 45 Tage (bis ca. 10.12.2007) verlängert.
Im Zusammenhang mit der versuchten Verbringung von 103 Kindern durch die französische NRO „Arche de Zoe“ ins Ausland kam es am 14.11.2007 auf den Straßen von N’Djamena zu Schülerdemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen, die sich gegen Ausländer weißer Hautfarbe richteten. Weitere Ausschreitungen können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Reisedokumente
Der Reisepass muß noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
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Reise/Sicherheitshinweis Tschad 27.12.2007
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tschad:
Stand 27.12.2007 (Unverändert gültig seit: 27.12.2007)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand ist am 12.12.2007 ausgelaufen. Jedoch bestehen gebietsweise weiterhin Einschränkungen (z.B. nächtliche Ausgangssperre in Abeche).
Im Zusammenhang mit der versuchten Verbringung von 103 Kindern durch die französische NRO „Arche de Zoe“ ins Ausland kam es am 14.11.2007 auf den Straßen von N’Djamena zu Schülerdemonstrationen mit gewalttätigen Ausschreitungen, die sich gegen Ausländer weißer Hautfarbe richteten. Weitere Ausschreitungen können nicht völlig ausgeschlossen werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Reisedokumente
Der Reisepass muß noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Bestehender Gelbfieber-Impfschutz ist vorgeschrieben.
Kurzzeitreisende sollten darüber hinaus darauf achten, dass ihr Impfschutz gegen Tetanus und Diphtherie sowie Polio noch gültig ist. Impfungen gegen Hepatitis, Tollwut und Typhus sind ebenfalls zu empfehlen.
Vor der Reise sollte ein Beratungsgespräch mit einem erfahrenen Tropenmediziner durchgeführt werden.
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Reise/Sicherheitshinweis Tschad 15.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Tschad:
Stand 15.01.2008 (Unverändert gültig seit: 15.01.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Nicht unbedingt erforderliche Reisen in den Tschad (Ausnahme: Hauptstadt N’Djamena) sollten weiterhin zurückgestellt werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand ist Anfang Januar 2008 aufgehoben worden. Weitere Auseinandersetzungen sind jedoch nicht auszuschließen.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Reisedokumente
Der Reisepass muß noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria: Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten im Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern).
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise/Sicherheitshinweis Tschad 31.01.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Tschad:
Stand 31.01.2008 (Unverändert gültig seit: 31.01.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in den Tschad und die Hauptstadt N’Djamena wird wegen aktueller Unruhen abgeraten. Mit erheblichen Bewegungseinschränkungen und Risiken muß gerechnet werden.
Reisen über Land
Reisen im Land sind mit erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand ist Anfang Januar 2008 aufgehoben worden. Seit dem 28.1.2008 gibt es erneut Rebellenangriffe vom Osten her, die sich bis nach N’Djamena ausdehnen könnten.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich
(keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Reisedokumente
Der Reisepass muß noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist überall nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Bemühungen um Durchsetzung dieser Vorschrift sind von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Extremfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zu Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz: Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen älter als 1 Jahr zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden
Malaria: Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
• ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS: Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionenen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera: Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten im Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern).
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Reisewarnung Tschad 03.02.2008
Quelle: Auswärtiges AmtStand 03.02.2008(Unverändert gültig seit: 01.02.2008)
Reisewarnung
Vor Reisen in den Tschad wird wegen aktueller Unruhen gewarnt.
Wer dennoch reist, muss mit erheblichen Risiken rechnen.
Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten sowie akut auch die Hauptstadt N’Djamena und die angrenzende Region des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Bei Reisen in die Grenzregion zu Sudan besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Seit dem 28.1.2008 bewegt sich eine Rebellenarmee von bis zu 3.500 Kämpfern von der sudanesischen Grenze auf die Hauptstadt N’Djamena zu. Die tschadischen Streitkräfte haben Verteidigungsstellungen in der Nähe der Hauptstadt bezogen. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu kriegerischen Auseinandersetzungen in unmittelbarer Nähe oder auch in der Hauptstadt kommen wird.
Der am 16.10.2007 wegen des Aufflackerns gewaltsamer Auseinandersetzungen über weite Gebietsteile im Norden und Osten entlang der Grenze zum Sudan (Quaddai/Abeche, Wadi Fira, Borkou-Ennedi-Tibesti) verhängte Ausnahmezustand ist Anfang Januar 2008 aufgehoben worden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Es wird darauf hingewiesen, dass die deutsche Botschaft N’Djamena wegen der mangelhaften Infrastruktur (große Entfernungen, fehlende oder schlechte Straßen, kaum Telefonverbindungen) nur in sehr beschränktem Umfang Hilfe leisten kann. Im Notfall sollten sich Reisende an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Die deutsche Botschaft N’Djamena hat nur einen eingeschränkten Zuständigkeitsbereich (keine Wahrnehmung von Rechts- und Konsularaufgaben - nur Nothilfe, keine Erteilung von Visa).
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen in den Tschad wird wegen aktueller Unruhen gewarnt.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in den Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei den tschadischen Botschaften in Brüssel oder Paris beantragt werden kann. Die Botschaft in Bonn ist geschlossen.
Reisedokumente
Der Reisepass muß noch mindestens 6 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. Deutsche Kinderausweise werden nicht anerkannt.
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. Innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Grenzkontrollen finden an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen des Landes ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss bei Einreise auf dem Landweg bereits zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
jürgen
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
Reisewarnung Tschad 04.02.2008
jürgenDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Stand 04.02.2008
(Unverändert gültig seit: 04.02.2008)
Reisewarnung
Vor Reisen in den Tschad wird wegen aktueller Unruhen gewarnt.
Am Wochenende des 02. / 03. Februar ist es in N’Djamena zu schweren Gefechten zwischen bewaffneten Rebellen und tschadischen Regierungstruppen gekommen. Die Rebellen haben sich nach eigenen Angaben inzwischen wieder aus N’Djamena zurückgezogen; gleichwohl bleibt die Lage dort äußerst angespannt.
Die deutsche Botschaft wurde am 3. Februar 2008 evakuiert und ist geschlossen; sie kann keine konsularische Hilfe mehr leisten. Zahlreiche deutsche Staatsangehörige wurden mit französischer Unterstützung evakuiert.
Eventuell noch in N’Djamena und Umgebung befindlichen deutschen Staatsangehörigen wird dringend empfohlen, das Land umgehend zu verlassen. Deutschen Staatsangehörigen, die sich in anderen, bislang von den Auseinandersetzungen nicht betroffenen Landesteilen aufhalten, wird empfohlen, die Entwicklung der Lage über die Medien sorgfältig zu verfolgen und kritisch zu überprüfen, ob die Sicherheitslage eine Verweilen vor Ort weiterhin erlaubt. Im Notfall sollten sie sich an die nächste tschadische oder ggf. französische Militärstation wenden, da nur diese über einigermaßen funktionierende Kommunikationsmöglichkeiten verfügen.
Wer dennoch reist, muss mit erheblichen Risiken rechnen.
Besonders gefährdet sind der Norden, Osten und Südosten sowie akut auch die Hauptstadt N’Djamena und die angrenzende Region des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es ausgedehnte, kartographisch nicht erfasste Minenfelder. Bei Reisen in die Grenzregion zu Sudan besteht jederzeit die Gefahr, Opfer von Gewaltkriminalität (z.B. Straßensperren) zu werden.
Bei Unfällen mit Personenschäden muß mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet
Es gibt Leute die WISSEN ALLES - es gibt Leute die WISSEN es BESSER - aber am schlimmsten sind die die meinen ALLES BESSER ZU WISSEN!
Mitglied der DTG
Ich war Tot, wurde aber wieder geholt. Gott sei Dank oder leider
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