Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 04.11.2024
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung, Doppelstaater)
- Einreise und Zoll (Visum)
Aktuelles
Willkürliche Festnahmen und Strafverfolgung
Für deutsche Staatsangehörige besteht die konkrete Gefahr, willkürlich festgenommen, verhört und zu langen Haftstrafen verurteilt zu werden. Vor allem Doppelstaater, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, sind gefährdet. In jüngster Vergangenheit kam es zu einer Vielzahl willkürlicher Verhaftungen ausländischer Staatsangehöriger.
Am 28. Oktober 2024 ordnete die Bundesregierung nach der Hinrichtung des deutsch-iranischen Staatsangehörigen Jamshid Sharmahd in Iran die Schließung der drei iranischen Generalkonsulate in Hamburg, München und Frankfurt an.
Vor Reisen nach Iran wird daher gewarnt.
Verhaftungen und Verurteilungen können jederzeit aufgrund konstruierter Vorwände wie beispielsweise Spionagevorwürfen erfolgen. Sie können als politisches Druckmittel dienen und setzen so unschuldige Betroffene einer langen Haft unter harten Bedingungen aus. Irankritische Äußerungen, auch vor der Reise und beispielsweise in sozialen Medien, können von iranischer Seite überwacht werden und ein Grund für Strafverfolgung sein. Individualreisende können Spionagevorwürfen ausgesetzt sein, beispielsweise wegen Fotografie. Iranische Behörden verweigern deutsch-iranischen Doppelstaatern ihr Recht auf konsularische Betreuung und machen eine solche Betreuung durch die Deutsche Botschaft Teheran unmöglich. Die Haftbedingungen sind sehr hart; die Versorgung mit medizinisch notwendigen Medikamenten oder medizinisch notwendiger ärztlicher Behandlung ist nicht immer gegeben.
Bei Reisen besteht die Gefahr, dass Gepäck ausführlich durchsucht und gegebenenfalls beschlagnahmt wird. Elektronische Kommunikationsmittel wie Mobiltelefone, Notebooks, Tablets können eingehenden Untersuchungen unterzogen und die ausgelesenen Daten als Vorwand für strafrechtliche Vorwürfe genutzt werden. Besonders gefährdet sind Individualreisende, zum Beispiel mit einem Motorrad, Fahrrad oder Reisemobil/Camper, denn die Daten in elektronischen Karten und Navigationssysteme oder eingegebene Routen, insbesondere zur Planung von Offroad-Fahrten, können von den iranischen Sicherheitsbehörden als Hinweis auf Ausspähungs- und Spionageversuche gewertet werden. Sperrgebiete sind meistens nicht deutlich markiert. Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch technischer Geräte wie auffällige Kameras, GPS-Geräte und Drohnen kann zu Kontrollen und schnell zum Spionagevorwurf führen. Die Nutzung von Drohnen ist grundsätzlich verboten. (s. u. Sicherheit – „Fotografieren und Filmen“).
Selbst Personen, die in der Vergangenheit ohne Probleme ein- und ausreisen konnten, können willkürlich aufgrund zeitlich weit zurückliegender oder neuer Tatvorwürfe festgenommen werden. Lange Haftstrafen unter harten Bedingungen sind möglich; bei schwerwiegenderen Vorwürfen auch die Verhängung von Körperstrafen oder der Todesstrafe.
Strafrechtliche Vorschriften sind vage formuliert und können eine Vielzahl an alltäglichen Verhaltensweisen erfassen, ohne dass dies den Betroffenen vorher deutlich sein muss.
So können mit hohen Haftstrafen oder sogar der Todesstrafe geahndete Vergehen wie „Spionage“, „Terrorismus“ oder sog. „Korruption auf Erden“ bereits durch private Äußerungen, das Teilen, Kommentieren oder Liken von Beiträgen in sozialen Medien erfüllt sein. Auch persönliche Aufzeichnungen wie Videos und Fotos auf dem Handy, Tagebucheinträge und sonstige Notizen sowie private Kontakte können als Beweise herangezogen werden.
- Für Iran besteht eine Reisewarnung, unterlassen Sie Reisen nach Iran.
- Unterlassen Sie insbesondere „Abenteuertourismus“ mit Fahrrad, Motorrad, Reisemobil/Camper, da hier eine besonders hohe Gefahr einer willkürlichen Verhaftung besteht.
- Reisen Sie insbesondere nicht nach Iran, wenn Sie sich in der Vergangenheit kritisch gegenüber dem Land und dem politischen System geäußert haben.
Seien Sie sich bewusst, dass nicht nur in Iran, sondern auch in Deutschland getätigte Meinungsäußerungen und Handlungen in Iran als kritisch wahrgenommen werden können und dort deshalb zu strafrechtlichen Konsequenzen führen können. Dies umfasst bereits die Teilnahme an regimekritischen Demonstrationen in Deutschland, das bloße Teilen oder Liken eines fremden, regierungskritischen Beitrags oder der Besitz regierungskritischer Videos oder Fotos auf dem Handy.
- Löschen Sie Fotos und Dokumente mit politischem Bezug vor Ihrer Einreise. Beachten Sie, dass Telefongespräche von und zu iranischen Telefonnummern abgehört werden können.
- Führen Sie für den Fall einer Verhaftung unbedingt benötigte Medikamente in für mehrere Tage ausreichender Menge am Körper mit.
- Treffen Sie für den Fall einer längerdauernden Verhaftung Vorkehrungen zu familienrechtlichen Angelegenheiten (z. B. zum Sorgerecht für Ihre Kinder oder zur Betreuung von Angehörigen mit Pflegebedarf) und erteilen Sie ggf. Vollmachten zur stellvertretenden Erledigung Ihrer privaten und beruflichen Verpflichtungen.
- Beachten Sie die Hinweise unter Sicherheit - Innenpolitische Lage und Rechtliche Besonderheiten.
- Beachten Sie auch die Hinweise unter Einreise und Zoll zu Einreisekontrolle und Zurückweisungen.
Doppelstaater
Das Auswärtige Amt weist nachdrücklich auf die besonderen Risiken eines Iranaufenthalts für Doppelstaater hin.
Ausländische Staatsangehörige, die
aus Sicht der iranischen Behörden auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, können nur mit ihrem iranischen Reisepass nach Iran einreisen. Iranische Behörden werten die Beantragung eines iranischen Reisepasses und die Einreise als Bekenntnis zur iranischen Staatsangehörigkeit und
nutzen sie als Vorwand, Deutschen ihr Recht auf konsularische Betreuung durch die deutsche Botschaft zu verweigern. Siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage und Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
Doppelstaater mit auch iranischer Staatsangehörigkeit sind in besonderem Maße Verhören und/oder Verhaftungen ohne nachvollziehbare Gründe ausgesetzt. Es mehren sich Fälle, in denen Doppelstaater am Flughafen an der Ausreise gehindert werden bzw. eine Ausreisesperre verhängt wird, auch gegen Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Auch Familienangehörige von Inhaftierten werden regelmäßig stark unter Druck gesetzt.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung und Ausreiseaufforderung für alle deutschen Staatsangehörigen für Iran.
- Beachten Sie, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung konsularische Unterstützung allenfalls in stark eingeschränktem Maß gewähren und Sie nicht vor teils erheblicher strafrechtlicher Verfolgung schützen kann. Dies gilt insbesondere, wenn Sie bei Einreise Ihren iranischen Pass verwenden.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Informationen zum Visum erteilt die
iranische Botschaft in Berlin.
Das Visum wird nicht in den Pass geklebt, sondern als elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines Ausdrucks mitgeführt wird. Dadurch entfällt auch die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.
- Bewahren Sie während der gesamten Aufenthaltsdauer Ihren Reisepass und Ihr Visum sicher auf.
Für nicht-touristische Aufenthalte in Iran muss das korrekte Visum (zum Beispiel Journalistenvisum, Arbeitsvisum) beantragt werden. Bei Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährigen Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exit-Visum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung der Visumsdauer in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exit-Visum fällig.
- Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft Teheran zur Vorgehensweise bei Verlust oder Ablauf Ihres deutschen Reisepasses und zu den Beantragungsschritten eines iranischen Exit-Visums.
Visum vor der Einreise
Vor Einreise kann ein Online-Visum (
e-Visa) für die Einreise nach Iran beantragt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Es liegen keine gesicherten Informationen vor, ob der Visa on arrival-Prozess seit der COVID 19-Pandemie wieder zuverlässig funktioniert.
Von der Nutzung von „Visa on arrival“ wird dringend abgeraten.
Krankenversicherung
Für die Dauer des Aufenthaltes in Iran ist eine iranische oder deutsche Unfall- und Krankenversicherung notwendig.
Oftmals wird ein Krankenversicherungsnachweis gefordert, der eine COVID-19-Erkrankung einschließt.
- Bitte informieren Sie sich bei der iranischen Botschaft in Deutschland über die genauen Anforderungen an Ihre Auslandskrankenversicherung.