Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 09.08.2008 (Unverändert gültig seit: 09.08.2008)
Reisewarnung
Vor Reisen nach Georgien wird gewarnt. In Südossetien finden aktuell militärische Auseinandersetzungen statt, bei denen auch schwere Waffen eingesetzt werden. Es ist zu Bombardierungen von strategischen Orten wie Bahnlinien, Hafenanlagen und militärischen Einrichtungen auch außerhalb des eigentlichen Konfliktgebietes gekommen. Deutschen Staatsangehörigen wird wegen der unübersichtlichen Lage geraten, Georgien zu verlassen. Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Regionale Konflikte
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien.
• Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Aktuell: Ende Juni / Anfang Juli kam es in den Badeorten Gagra und Suchumi sowie in Gali zu Anschlägen mit Toten und Verletzten. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt; die Ein- und Ausreise ist weder über die russische Nordgrenze noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Enguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-abchasisch/georgische Grenze (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde.
• Oberes Kodorital: In diesem unter georgischer Kontrolle stehenden Teil Abchasiens, der erst im Juli 2006 Ziel einer großangelegten halbmilitärischen Polizeioperation der georgischen Regierung war, kann es auch weiterhin zu bewaffneten Angriffen durch unbekannte Kräfte kommen.
• Südossetien: In Südossetien finden aktuell militärische Auseinandersetzungen statt, bei denen auch schwere Waffen eingesetzt werden. Ausdrücklich gewarnt wird vor allen Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion. Dies umfasst auch die Umgebung und die Stadtgebiete von Gori und Kareli sowie den Straßenabschnitt zwischen Kareli und Igoeti (Nähe Kaspi).
Besondere Verhaltensmaßnahmen sollten getroffen werden für:
• Westmegrelien (Umgebung von Sugdidi): Hier besteht aufgrund der hohen Zahl von Vertriebenen aus Abchasien und der damit verbundenen sozialen Spannungen sowie der Nähe des Konfliktgebietes ein Risiko von Übergriffen. Besondere Vorsicht ist daher geboten.
• Pankisi-Tal: Im Pankisi-Tal leben u. a. etwa 1.500 tschetschenische Flüchtlinge. Nach mehreren Sicherheitsoperationen seit August 2002 haben die georgischen Sicherheitskräfte die Kontrolle zumindest über den besiedelten, unteren Teil des Tals wiedererlangt. Insgesamt bleibt die Sicherheitslage dort aber unübersichtlich.
• Swanetien: Hier bestand in der Vergangenheit eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch bewaffnete Raubüberfälle. Die Sicherheitslage in dieser Hochgebirgsregion hat sich zuletzt stabilisiert. Von Erkundungen auf eigene Faust wird aber weiter dringend abgeraten. Bei den Reiseplanungen sollte man sich nur auf erfahrene, bekannte Reiseunternehmen verlassen. Insbesondere sollten nach Swanetien keine Wertsachen, nur das nötigste Bargeld und Reisedokumente möglichst nur in Kopie mitgenommen werden.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden, ebenso das Tragen von auffälligem Schmuck oder teuren Uhren.
Reisen über LandBeim Besuch entlegener Gegenden ist für Reisende ohne georgische oder russische Sprachkenntnisse generell sprach- und ortskundige Begleitung zu empfehlen. In Georgien gibt es keine Campingplätze oder Parkzonen für Wohnmobile. Von wildem Camping wird aus Sicherheitsgründen dringend abgeraten, es besteht eine erhebliche Gefahr durch Überfälle. Bei Klettertouren im Hohen Kaukasus hat es in der Vergangenheit wiederholt tödliche Unfälle gegeben, meist aufgrund plötzlichen Wetterwechsels.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Vor Reisen nach Georgien wird gewarnt.
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.
Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 90 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Auch in Georgien besteht eine erhöhte Gefahr, dass die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) auftreten könnte. Bestätigte Fälle gibt es bisher nicht. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Vorgeschriebene Impfungen gibt es nicht. Auch die Vorlage von ärztlichen Attesten (z.B. HIV-Negativbescheinigung) wird nicht verlangt. Vor einer Reise nach Georgien sollte aber erforderlichenfalls der Impfschutz gegen Diphtherie, Polio und Tetanus aufgefrischt werden. Als weitere Schutzimpfung wird die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Bei Trekking-Reisen oder Daueraufenthalten sollte auch Impfschutz gegen Tollwut erwogen werden. Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche etc.) sollten mitgebracht werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Weiterhin ist ein erhöhtes TBC-Ansteckungsrisiko gegeben (Infektionsrate etwa 10-mal höher als in Deutschland). Sonstige besondere Erkrankungsrisiken sind nicht bekannt. Empfehlungen hinsichtlich zu meidender Speisen bestehen nicht. Das Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden. Im Sommer 2007 gab es große Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest in ganz Georgien. Die Mitnahme von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch und Wurstwaren, in Nachbarländer oder in die EU ist streng verboten. Menschen werden vom Schweinpestvirus nicht infiziert.
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Die Deutsche Botschaft empfiehlt für ambulante Behandlungen den „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Tschawtschawadse Straße 5, Tiflis, Tel. +995-32-251991 (24-Std. Mobilnummer: +995-99-581991) bzw. die Kontaktaufnahme mit dem deutschsprachigen Vertrauensarzt der Botschaft (Name und Telefon sind über die Botschaft erhältlich). Ein weiterer qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist 24 Stunden lang unter der Nummer +995-32-901111 zu erreichen. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser in Deutschland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung im Lande ist nicht mit der in Mitteleuropa zu vergleichen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
Teilreisewarnung Georgien 09.08.2008 - 02.06.2010
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Teilreisewarnung Georgien 09.08.2008 - 02.06.2010
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Teilreisewarnung Georgien 18.08.2008
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 18.08.2008 (Unverändert gültig seit: 18.08.2008)
Landesspezifische Sicherheitshinweise/ Teilreisewarnung
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Tiflis wird dringend abgeraten. Außerhalb von Tiflis ist die Sicherheitslage weiterhin so unsicher, dass vor allen Reisen über die Hauptstadt hinaus gewarnt wird.
Trotz weitgehender Einstellung der Kampfhandlungen und während laufender Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes, kommt es vereinzelt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. In Südossetien, in Abchasien und auch außerhalb der eigentlichen Konfliktgebiete ist die Lage angespannt und unübersichtlich. Die öffentliche Sicherheit ist in manchen Landesteilen, insbesondere in Gori und Sugdidi, nicht gewährleistet. Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Die Deutsche Lufthansa AG hat den Flugverkehr von und nach Tiflis wieder aufgenommen.
Regionale Konflikte
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien.
• Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt; die Ein- und Ausreise ist weder über die russische Nordgrenze noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Enguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-abchasisch/georgische Grenze (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde.
• Oberes Kodorital: Die Lage in diesem Teil Abchasiens, der bis zum Beginn der Kampfhandlungen noch unter georgischer Kontrolle stand, ist zur Zeit unübersichtlich.
• Südossetien: In Südossetien sind die Hauptkampfhandlungen eingestellt. Die Lage ist aber immer noch unübersichtlich. Es finden noch bewaffnete Zwischenfälle statt. Ausdrücklich gewarnt wird daher vor allen Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion. Dies umfasst insbesondere die Umgebung und das Stadtgebiet von Gori und die Hauptverbindungsstrasse (M1) zwischen Tiflis und Chaschuri. Auf dieser Strecke ist es auch zum Beschuss von zivilen Fahrzeugen gekommen. Von der Nutzung der M1 in Nähe der Konfliktgebiete wird daher dringend abgeraten.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden, ebenso das Tragen von auffälligem Schmuck oder teuren Uhren.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.
Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 90 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 90-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Auch in Georgien besteht eine erhöhte Gefahr, dass die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) auftreten könnte. Bestätigte Fälle gibt es bisher nicht. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Vorgeschriebene Impfungen gibt es nicht. Auch die Vorlage von ärztlichen Attesten (z.B. HIV-Negativbescheinigung) wird nicht verlangt. Vor einer Reise nach Georgien sollte aber erforderlichenfalls der Impfschutz gegen Diphtherie, Polio und Tetanus aufgefrischt werden. Als weitere Schutzimpfung wird die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Bei Trekking-Reisen oder Daueraufenthalten sollte auch Impfschutz gegen Tollwut erwogen werden. Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche etc.) sollten mitgebracht werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Weiterhin ist ein erhöhtes TBC-Ansteckungsrisiko gegeben (Infektionsrate etwa 10-mal höher als in Deutschland). Sonstige besondere Erkrankungsrisiken sind nicht bekannt. Empfehlungen hinsichtlich zu meidender Speisen bestehen nicht. Das Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden. Im Sommer 2007 gab es große Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest in ganz Georgien. Die Mitnahme von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch und Wurstwaren, in Nachbarländer oder in die EU ist streng verboten. Menschen werden vom Schweinpestvirus nicht infiziert.
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Die Deutsche Botschaft empfiehlt für ambulante Behandlungen den „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Tschawtschawadse Straße 5, Tiflis, Tel. +995-32-251991 (24-Std. Mobilnummer: +995-99-581991) bzw. die Kontaktaufnahme mit dem deutschsprachigen Vertrauensarzt der Botschaft (Name und Telefon sind über die Botschaft erhältlich). Ein weiterer qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist 24 Stunden lang unter der Nummer +995-32-901111 zu erreichen. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser in Deutschland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung im Lande ist nicht mit der in Mitteleuropa zu vergleichen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
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Teilreisewarnung Georgien 12.05.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 12.05.2009 (Unverändert gültig seit: 12.05.2009)
Sicherheitshinweise
Für Reisen nach Georgien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage empfohlen, die Reisenotwendigkeit jeweils sorgfältig zu prüfen.
Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt.
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kommt es in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Abchasien und Südossetien immer noch zu Zwischenfällen.
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze in Abchasien noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze der Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. bei der Ausreise über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Südossetien: In Südossetien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Es kommt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien noch über die Verwaltungsgrenze zwischen Südossetien und den angrenzenden georgischen Regionen möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird daher ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges im August 2008 von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.
Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1) bestehen hingegen keine Bedenken.
Anlässlich von bereits seit dem 9. April 2009 andauernden Demonstrationen und damit verbundenen Blockaden im Stadtzentrum von Tiflis wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten.
Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.
Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Auch in Georgien besteht eine erhöhte Gefahr, dass die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) auftreten könnte. Bestätigte Fälle gibt es bisher nicht. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de.
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de ... rippe.html
Vorgeschriebene Impfungen gibt es nicht. Auch die Vorlage von ärztlichen Attesten (z.B. HIV-Negativbescheinigung) wird nicht verlangt. Vor einer Reise nach Georgien sollte aber erforderlichenfalls der Impfschutz gegen Diphtherie, Polio und Tetanus aufgefrischt werden. Als weitere Schutzimpfung wird die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung empfohlen. Bei Trekking-Reisen oder Daueraufenthalten sollte auch Impfschutz gegen Tollwut erwogen werden. Ständig benötigte Medikamente und die übliche Reiseapotheke (Schmerz-, Durchfall-, Erkältungsmittel, Salben gegen Insektenstiche etc.) sollten mitgebracht werden. Im Sommer besteht aufgrund der höheren Temperaturen und der mit mehr Öl als in Deutschland zubereiteten Speisen ein erhöhtes Risiko von Durchfallerkrankungen. Weiterhin ist ein erhöhtes TBC-Ansteckungsrisiko gegeben (Infektionsrate etwa 10-mal höher als in Deutschland). Sonstige besondere Erkrankungsrisiken sind nicht bekannt. Empfehlungen hinsichtlich zu meidender Speisen bestehen nicht. Das Leitungswasser sollte nicht als Trinkwasser verwendet werden. Im Sommer 2007 gab es große Ausbrüche von Afrikanischer Schweinepest in ganz Georgien. Die Mitnahme von Lebensmitteln, insbesondere von Fleisch und Wurstwaren, in Nachbarländer oder in die EU ist streng verboten. Menschen werden vom Schweinpestvirus nicht infiziert.
Leichte Erkrankungen können in Georgien behandelt werden. Die Deutsche Botschaft empfiehlt für ambulante Behandlungen den „MediClub Georgia“ (englischsprachig), Tschawtschawadse Straße 5, Tiflis, Tel. +995-32-251991 (24-Std. Mobilnummer: +995-99-581991) bzw. die Kontaktaufnahme mit dem deutschsprachigen Vertrauensarzt der Botschaft (Name und Telefon sind über die Botschaft erhältlich). Ein weiterer qualifizierter Rettungsdienst mit englischsprachigem Personal ist 24 Stunden lang unter der Nummer +995-32-901111 zu erreichen. Operative Eingriffe und komplizierte Zahnbehandlungen sollten besser in Deutschland durchgeführt werden, da die Ausstattung der meisten georgischen Krankenhäuser mit Geräten, Verbrauchsgütern und Medikamenten unzureichend ist. Die medizinische Versorgung im Lande ist nicht mit der in Mitteleuropa zu vergleichen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, auf Auslandskrankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung zu achten.
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Reise-/Sicherheitshinweis/Teilreisewarnung Georgien 28.10.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 28.10.2009 (Unverändert gültig seit: 28.10.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Für Reisen nach Georgien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage empfohlen, die Reisenotwendigkeit jeweils sorgfältig zu prüfen.
Vor Reisen in die Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien sowie in deren unmittelbare Nähe wird gewarnt.
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des ausgehandelten Waffenstillstandes kommt es in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Abchasien und Südossetien immer noch zu Zwischenfällen.
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich weiter zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu bewaffneten Zwischenfällen. In mehreren Teilen des Landes liegen ferner teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze in Abchasien noch über die Waffenstillstandslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze der Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bei Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. bei der Ausreise über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Vor Reisen nach Abchasien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Südossetien: In Südossetien ist die Lage weiterhin unübersichtlich. Es kommt immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist weder über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien noch über die Verwaltungsgrenze zwischen Südossetien und den angrenzenden georgischen Regionen möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die georgisch-russische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird daher ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Es besteht immer noch eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition in Gebieten, die während des Krieges im August 2008 von Kampfhandlungen betroffen oder von russischen Truppenteilen nach dem Ende der Kampfhandlungen kontrolliert wurden.
Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1) bestehen hingegen keine Bedenken.
Anlässlich von bereits seit dem 9. April 2009 andauernden Demonstrationen und damit verbundenen Blockaden im Stadtzentrum von Tiflis wird empfohlen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten.
Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen ausdrücklich abgeraten.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis besteht eine erhöhte Sicherheitsgefährdung durch Raubüberfälle, nicht selten auch unter brutaler Gewaltanwendung selbst auf belebten Straßen. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch für die von Ausländern bevorzugten Stadtviertel wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebiete (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Personalausweis oder Reisepass erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich. Der Kinderausweis sowie der Eintrag im Reisepass eines Elternteils werden anerkannt.
Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Reist ein minderjähriges Kind georgischer Staatsangehörigkeit mit nur einem Elternteil oder einer fremden Person nach Georgien, so wird bei der Einreisekontrolle in Georgien die Vorlage einer formlosen, ins Georgische übersetzten Vollmacht des anderen Elternteils bzw. der Eltern verlangt. Auch in diesem Fall ist die Beglaubigung nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
HIV/ AIDS
HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen / Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.
Tuberkulose
Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.
Tollwut
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. 2007 sind 7 Menschen in Georgien an Tollwut verstorben.
Radioaktive Risiken
Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Teilreisewarnung Georgien 03.11.2009
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Georgien:
Stand 03.11.2009 (Unverändert gültig seit: 03.11.2009)
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind unterbrochen.
Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.
Von Reisen in das Konfliktgebiet Abchasien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage abgeraten. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium www.mfa.gov.ge und das Reintegrationsministerium www.smr.gov.ge
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990 er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien. Im August 2008 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland; in beiden Konfliktgebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind seitdem russische Truppen stationiert. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge Englischer Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments unter http://www.parliament.ge/index.php?lang ... o_id=18768
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird daher grundsätzlich abgeraten.
Aus der angrenzenden georgischen Region Sugdidi ist der Zugang nach Abchasien über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss unter bestimmten eingeschränkten Umständen, z.B. für humanitäre Organisationen, möglich. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.
Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Nach dem Krieg von 2008 bleibt die Lage in Südossetien weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtvierteln wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebieten (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
Vorläufiger Reisepass
Personalausweis Ja, der Personalausweis muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
Vorläufiger Personalausweis
Weitere Anmerkungen Bei Anreise über bestimmte Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit Air Baltic) ist die Mitnahme des Reisepasses weiterhin unerlässlich.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, der Kinderreisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
Reisepass Ja, der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
Personalausweis Ja, der Personalausweis muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein
Vorläufiger Personalausweis
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
HIV/ AIDS
HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen / Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.
Tuberkulose
Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.
Tollwut
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. 2007 sind 7 Menschen in Georgien an Tollwut verstorben.
Radioaktive Risiken
Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
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Birgitt
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Teilreisewarnung Georgien 02.06.2010
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Georgien:
Stand 02.06.2010
(Unverändert gültig seit: 02.06.2010)
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Die Lage in Georgien ist – mit Ausnahme der Konfliktgebiete Abchasien und Südossetien - insgesamt ruhig. Verkehrsverbindungen über Land zwischen der Russischen Föderation und Georgien sind unterbrochen.
Vor Reisen in das Konfliktgebiet Südossetien sowie in dessen unmittelbare Nähe wird gewarnt.
Von Reisen in das Konfliktgebiet Abchasien wird wegen der weiterhin schwierigen Sicherheitslage abgeraten. Es wird empfohlen, die Notwendigkeit von Reisen nach Abchasien jeweils sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen. Hinweise dazu gibt das Georgische Außenministerium www.mfa.gov.ge und das Reintegrationsministerium www.smr.gov.ge
1. Sicherheit in den Landesteilen Südossetien und Abchasien und in der Nähe der Verwaltungsgrenzen
In Georgien gibt es seit Beginn der 1990 er Jahre zwei ungelöste regionale Konflikte in Abchasien und Südossetien. Im August 2008 kam es zu einem bewaffneten Konflikt zwischen Georgien und Russland; in beiden Konfliktgebieten und an deren Verwaltungsgrenzen sind seitdem russische Truppen stationiert. Das georgische „Gesetz über die besetzten Gebiete“ untersagt Reiseverkehr, wirtschaftliche Aktivitäten, Erwerb von Grund und Boden bzw. Immobilien sowie andere Aktivitäten in Abchasien und Südossetien mit nur wenigen Ausnahmen. Es wird daher dringend geraten, im konkreten Fall rechtzeitig vorher das einschlägige Gesetz bzw. das zuständige Ministerium für Reintegration zu konsultieren, siehe www.smr.gov.ge Englischer Gesetzestext auf der Internetseite des Parlaments unter http://www.parliament.ge/index.php?lang ... o_id=18768
Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist seitdem prekär. Es kommt zu Zwischenfällen. In einigen Teilen der Region liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Abchasien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist gemäß dem „Gesetz über die besetzten Gebiete“ über die russisch-georgische Grenze in Abchasien nicht möglich – es sei denn in besonderen Ausnahmefällen mit vorheriger Zustimmung der georgischen Regierung. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze in die Region Abchasien (z. B. Grenzübergang Psou) von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt nach Georgien behandelt wird. Bei anschließender Weiterreise über die Waffenstillstandslinie am Inguri-Fluss in benachbarte georgische Landesteile bzw. beim Ausreiseversuch über reguläre georgische Grenzübergänge drohen daher Festnahme und Strafverfahren. Auch bei späteren Reisen nach Georgien droht die Verweigerung der Einreise, sollte sich aus dem Pass ergeben, dass zuvor auf illegalem Wege nach Abchasien/ Georgien eingereist wurde. Von Reisen nach Abchasien wird daher grundsätzlich abgeraten.
Aus der angrenzenden georgischen Region Sugdidi ist der Zugang nach Abchasien über die Waffenstillstandslinie am Enguri-Fluss unter bestimmten eingeschränkten Umständen, z.B. für humanitäre Organisationen, möglich. Wegen der schwierigen Sicherheitslage, insbesondere im Bezirk Gali nahe der Waffenstillstandslinie, wird empfohlen, die Reisenotwendigkeit sehr sorgfältig zu prüfen und die vorherige Zustimmung der georgischen Regierung einzuholen.
Südossetien: Das Gebiet Südossetien gehört völkerrechtlich zu Georgien, steht seit 1993 aber nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Nach dem Krieg von 2008 bleibt die Lage in Südossetien weiterhin prekär und unübersichtlich. Trotz der Bemühungen zur Umsetzung des Waffenstillstandes kommt es insbesondere in der Umgebung der Verwaltungsgrenzen von Südossetien immer noch zu bewaffneten Zwischenfällen. Es besteht in diesem Gebiet auch weiterhin eine erhöhte Gefahr durch Minen und nicht explodierte Munition, da es während des Krieges von Kampfhandlungen betroffen war. Auch Südossetien ist für den internationalen Reiseverkehr gesperrt. Eine legale Ein- und Ausreise nach Georgien bzw. aus Georgien heraus ist über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nicht möglich. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die Einreise über die russisch-georgische Grenze des Gebietes Südossetien nach Georgien von den georgischen Behörden als illegaler Grenzübertritt behandelt wird. Bezüglich der möglichen Konsequenzen gilt das oben zu Abchasien Gesagte. Vor Reisen nach Südossetien und in die unmittelbare Nähe der Konfliktregion wird ausdrücklich gewarnt.
Die Situation kann sich jederzeit ändern. Informieren Sie sich daher auch über die lokalen Medien.
2. Sicherheit im übrigen Georgien
Die Lage im übrigen Georgien ist ruhig. Gegen die Nutzung der Hauptverbindungsstraße zwischen Ost und West (M 1), die relativ nahe an Südossetien vorbei führt, bestehen keine Bedenken.
Kriminalität
Grundsätzlich gilt in allen größeren Städten Georgiens, dass die gleichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen sind, die auch in Metropolen anderswo angewandt werden.
In Tiflis gibt es gelegentlich Berichte über Raubüberfälle. Eine besondere Aufmerksamkeit empfiehlt sich insbesondere auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtvierteln wie Wake, Wera und Saburtalo sowie Parks und Naherholungsgebieten (z. B. Schildkrötensee). Reisende sollten sich bei Dunkelheit nach Möglichkeit nicht alleine auf der Straße aufhalten und auf eine angemessene Sicherung ihrer Unterkünfte achten. Einsame Strecken sind unbedingt zu meiden.
Straßenverkehr
Die schlechten Straßenverhältnisse und die von in Deutschland gängigen Verkehrsgewohnheiten abweichende, teilweise aggressive Fahrweise bringen erhöhte Unfallgefahren im Straßenverkehr mit sich. Von Nachtfahrten wird aus Sicherheitsgründen abgeraten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Personalausweis Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis k.A.
Weitere Anmerkungen Bei Anreise über Drittstaaten (z. B. über Istanbul mit „Turkish Airlines“ oder Riga mit „Air Baltic“) wird wegen vereinzelt auftretender Schwierigkeiten weiterhin die Mitnahme eines Reisepasses empfohlen.
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
Kinderreisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Reisepass Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Personalausweis Ja, muss vom Zeitpunkt der Einreise bis zum Zeitpunkt der Ausreise gültig sein.
Vorläufiger Personalausweis k.A.
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Ja
Weitere Anmerkungen Wenn ein minderjähriges Kind deutscher Staatsangehörigkeit mit eigenem Pass nur mit einem Elternteil nach Georgien einreist, ist das Mitführen der Vollmacht des anderen Elternteils nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Tiflis rät dennoch dazu, insbesondere bei Kindern deutsch-georgischer Eltern, dass der mit dem Kind reisende Elternteil die Einverständniserklärung des anderen Elternteils bei sich führt. Einer Begleitperson, die nicht Vater oder Mutter des Kindes ist, sollte immer eine Vollmacht der Eltern mitgegeben werden. Eine Beglaubigung der Vollmacht durch die Konsularabteilung der Georgischen Botschaft in Berlin ist nicht erforderlich.
Visum/ Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt bis zu 360 Tagen kein Visum zur Einreise nach Georgien, unabhängig vom Aufenthaltszweck.
Soll der Aufenthalt 360 Tage überschreiten, bedarf es eines Visums, das die Georgische Botschaft in Berlin erteilt (Heinrich-Mann-Str. 32, 13156 Berlin, Tel.: 030/ 48490751, Fax: 030/ 48490720). Visa können auch ohne persönliche Vorsprache auf dem Postwege beantragt werden.
Wird der Beschluss zu einem längeren Aufenthalt erst in Georgien gefasst, bedarf es der rechtzeitigen (mindestens 30 Tage vor Ablauf der 360-tägigen Aufenthaltsdauer) Beantragung einer vorübergehenden Aufenthaltsgenehmigung beim Justizministerium von Georgien. Die beiden zuständigen Stellen befinden sich in der Abaschidse Straße 68 (in Wake) und in der Budapeschti Straße 2 (in Saburtalo). Die einschlägigen Vorschriften sind die Artikel 18, 19 und 22, 23 des georgischen Ausländergesetzes (in deutscher Übersetzung auf der Internetseite der Deutschen Botschaft Tiflis eingestellt).
Sollte die Aufenthaltsfrist bereits abgelaufen sein, liegt eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit vor, wenn die Ausreise nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Aufenthaltsfrist erfolgt. Das anfallende Bußgeld kann vor oder nach der Ausreise gezahlt werden. Hat der illegale Aufenthalt den Zeitraum von drei Monaten bereits überschritten, werden ein Jahr lang kein Visum und keine Einreisegenehmigung für Georgien erteilt. Nach Ablauf der Aufenthaltsfrist kann es zudem zu einer Ausweisung kommen.
Besondere Zollvorschriften
Mit Ausnahme der international üblichen Einfuhrverbote bestehen keine Einfuhrbeschränkungen, auch nicht für größere Geldsummen. Eine Liste der Zollsätze kann beim georgischen Zollamt angefordert werden.
Wer humanitäre Hilfsgüter in größerer Menge mitbringt, sollte den Empfänger veranlassen, alle Zollfragen vor Ankunft zu klären.
Die Ausfuhr von Teppichen und handelsüblichen Antiquitäten erfordert eine Genehmigung des Kulturministeriums, die mit Hilfe der Verkäufer meist in kurzer Zeit erhältlich ist. Besonders wertvolle Antiquitäten und andere bedeutende Kulturgüter unterliegen einem Ausfuhrverbot. Vor Geschäftsabschluss sollte sich jeder Käufer unbedingt über mögliche Ausfuhrbeschränkungen informieren.
Bei Einreise mit dem eigenen PKW nach Georgien gelten seit kurzem besondere georgische Zollbestimmungen. Diese sehen eine maximale Verweildauer von 20 Tagen (bei Transitreisenden nur 10 Tage) für das Kraftfahrzeug im Lande vor. Können diese Fristen nicht eingehalten werden, muss eine Ummeldung des KFZ erfolgen oder ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Bei Überschreitung der genannten Fristen drohen empfindliche Geldbußen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Georgien sind nicht vorgeschrieben.
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe http://www.rki.de/
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern/Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfung wird eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B und Tollwut.
HIV/ AIDS
HIV/AIDS kommt auch in Georgien vor. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.
Durchfallerkrankungen / Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).
Weitere Infektionskrankheiten
Auch in Georgien ist es zu zahlreichen Fällen der Neuen Grippe H1N1 gekommen. Die georgische Regierung hat ein Impfprogramm zum Schutz der eigenen Bevölkerung ins Leben gerufen. Diese Impfkampagne läuft derzeit an.
Tuberkulose
Tuberkuloseerkrankungen sind in Georgien mit ca.112 Erkrankungen pro 100.000 Einwohner nach wie vor deutlich mehr verbreitet, als in Mitteleuropa, hierbei macht besonders die Zunahme an multiresistenten Tuberkuloseerkrankungen große Sorge.
Tollwut
Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. 2007 sind 7 Menschen in Georgien an Tollwut verstorben.
Radioaktive Risiken
Derzeit gibt es kein Kernkraftwerk in Georgien. Das nächste Kernkraftwerk liegt in Armenien (Metsamor).
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb von Tiflis ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. Häufig sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Tiflis und Batumi gibt es einige private Einrichtungen, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.
Die staatlichen Kliniken entsprechen in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard.
In privaten Einrichtungen, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Georgien durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten, siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de
MODERATOR-NOTE: Die Reise-/Sicherheitshinweise Georgien wurden seitens AA vollständig überarbeitet. Wir haben dazu einen neuen Thread gestartet: Teilreisewarnung Georgien ab 02.04.2012




