Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 08.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 08.10.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Am 15./16. Oktober 2024 findet in Islamabad das Treffen der Regierungschefs der Shanghai Cooperation Organization (SCO) statt. Bis zum 17. Oktober 2024 befinden sich daher Militäreinheiten in Islamabad Capital Territory und Rawalpindi im Einsatz. Drei Feiertage (14.-16. Oktober 2024) wurden ausschließlich für diese beiden Städte ausgerufen.

In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen (wie am 4./5. Oktober 2024), gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können. Auch mit Großdemonstrationen, unangekündigten Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden muss gerechnet werden.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zum Thema Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär im Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Im September und Oktober 2024 fanden die größten Demonstrationen seit Mai 2023 statt. Zudem befindet sich das Land weiterhin in einer Wirtschaftskrise mit hoher Inflation, die das Alltagsleben weiter Teile der Bevölkerung belastet.

Diese angespannte politische, wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. In Belutschistan werden immer wieder tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gezielt angegriffen. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 25.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 25.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage)


Aktuelles
Ab dem 24. November 2024 hat die Opposition zu Großkundgebungen in Islamabad aufgerufen, die weiterhin anhalten. Aus diesem Grund ist mit Straßensperrungen im Großraum Islamabad / Rawalpindi sowie möglicherweise im nördlichen Punjab und mit erheblichen Einschränkungen der Telefon- und Internetverbindungen zu rechnen.

Sicherheitslage
In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können. Auch mit Großdemonstrationen, unangekündigten Demonstrationen und Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden muss gerechnet werden.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zum Thema Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 26.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 26.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles)


Aktuelles
Ab dem 24. November hat die Opposition zu Großkundgebungen in Islamabad aufgerufen, die weiterhin anhalten. Aufgrund des aktuellen Demonstrationsgeschehens sind die Verkehrswege insbesondere in Islamabad, Lahore und dem nördlichen Punjab erheblich gestört, auch alle anderen Teile Pakistans können betroffen sein. Internet-Dienstleistungen, Social Media und teilweise auch Telefon sind stark beeinträchtigt bzw. abgestellt. Sicherheitsmaßnahmen sind insbesondere im Stadtzentrum von Islamabad verschärft, u.a. durch Armeeeinheiten.

Beachten Sie die Hinweise unter der Rubrik Sicherheitslage.
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Siehe dazu auch BPfeilB Pakistan | Proteste für die Freilassung von Imran Khan

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Teilreisewarnung Pakistan 29.11.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 29.11.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles)
- Sicherheit (Kriminalität)


Aktuelles
Wegen akuter Hinweise auf terroristische Anschläge wird insbesondere auf die Reisewarnung für Peshawar verwiesen. Bitte beachten Sie alle untenstehenden Reisewarnungen und die Hinweise unter der Rubrik Sicherheitslage.

Sicherheit
Kriminalität

Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in den Großstädten. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa sowie in den Großstädten, insbesondere Karachi. Kleinkriminalität wie insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität kommen in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

Entführungen von Ausländern erfolgten zuletzt in Belutschistan sowie in Teilen Khyber Pakhtunkhwas.

Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung Ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.
  • Stimmen Sie Reisepläne möglichst mit Partnern vor Ort sorgfältig ab.
  • Vermeiden Sie möglichst Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie dort auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Teilreisewarnung Pakistan 29.04.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 29.04.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung)
- Gesundheit (Impfschutz)


Aktuelles
Aufgrund von erhöhten Spannungen nach dem Terroranschlag in Pahalgam im indisch kontrollierten Teil Kaschmirs am 22. April 2025 kommt es zu Einschränkungen im Reiseverkehr. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan ist aktuell geschlossen, eine Einreise nach oder Ausreise aus Pakistan ist dort derzeit nicht möglich. Inlandsflüge können kurzfristig gestrichen oder gänzlich eingestellt werden, in den Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wurden bereits Flüge ausgesetzt.
  • Halten Sie sich über mögliche Reiseeinschränkungen informiert und verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen, insbesondere in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir.
  • Beachten Sie alle untenstehenden Reisewarnungen und die Hinweise unter der Rubrik Sicherheitslage.
Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
  • Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt.
Von nicht notwendigen Reisen, vor allem in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir, wird abgeraten.

Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
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Teilreisewarnung Pakistan 07.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 07.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Nach indischen Luftschlägen in der Nacht zum 7. Mai 2025 hat Pakistan seinen Luftraum für voraussichtlich 48 Stunden geschlossen. Internationale Flüge von und nach Pakistan wie auch Inlandsflüge sind ausgesetzt.

Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere Reiseeinschränkungen im Land sind möglich.
  • Verschieben Sie geplante Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand von gebuchten Flügen.
  • Halten Sie sich über weitere mögliche Reiseeinschränkungen informiert und verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen, insbesondere in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir.
  • Beachten Sie alle untenstehenden Reisewarnungen und die Hinweise unter der Rubrik Sicherheitslage.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, unter dem Link https://krisenvorsorgeliste.diplo.de.
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Teilreisewarnung Pakistan 07.05.2025 | update

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 07.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Nach indischen Luftschlägen in der Nacht zum 7. Mai 2025 auf mehrere Ziele im von Pakistan kontrollierten Teil Kaschmirs sowie in benachbarten Regionen kam es zu einer vorübergehenden Schließung des pakistanischen Luftraums. Auch nach deren Ende finden viele Flüge nicht statt. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere, auch kurzfristige Reiseeinschränkungen im Land sowie erneute Schließungen des Luftraums können nicht ausgeschlossen werden.
  • Verschieben Sie bis auf weiteres nicht notwendige Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Halten Sie sich über mögliche Reiseeinschränkungen informiert und verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen, insbesondere in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
  • Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt.
Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten.
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Teilreisewarnung Pakistan 08.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 08.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Pakistanische Regierungsstellen berichten die Sichtung und den Abschuss von Drohnen im pakistanischen Luftraum, insbesondere in der Nähe der pakistanisch-indischen Grenze und in einem Fall auch im Stadtgebiet von Lahore. Es kommt weiterhin zu kurzfristigen Schließungen des pakistanischen Luftraums und zur Absage von Flugverbindungen. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere, auch kurzfristige Reiseeinschränkungen im Land sowie erneute Schließungen des Luftraums können nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Verschieben Sie bis auf weiteres nicht notwendige Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Halten Sie sich über mögliche Reiseeinschränkungen informiert und verzichten Sie auf nicht notwendige Reisen, insbesondere in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir.
  • Verhalten Sie sich auf allen Fahrten umsichtig.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
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Teilreisewarnung Pakistan 09.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 09.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In den vergangenen Tagen ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen Angriffen gekommen.

Es kommt weiterhin zu kurzfristigen Schließungen des pakistanischen Luftraums und zur Absage von Flugverbindungen. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere, auch kurzfristige Reiseeinschränkungen im Land sowie erneute Schließungen des Luftraums können nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Indien.
  • Verschieben Sie bis auf weiteres nicht notwendige Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Verhalten Sie sich auf allen Fahrten umsichtig.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
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Teilreisewarnung Pakistan 10.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 10.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In den vergangenen Tagen ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen Angriffen gekommen.

Es kommt weiterhin zu kurzfristigen Schließungen des pakistanischen Luftraums und zur Absage von Flugverbindungen. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere, auch kurzfristige Reiseeinschränkungen im Land sowie erneute Schließungen des Luftraums können nicht ausgeschlossen werden.
  • Bitte verzichten Sie bis auf Weiteres auf nicht notwendige Reisen im Land. Beschränken Sie wenn möglich auch Fahrten innerhalb von Städten.
  • Sorgen Sie dafür, dass Sie eine Unterkunft haben, beispielsweise durch Verlängerung Ihrer Hotelbuchung. Versorgen Sie sich mit ausreichend Vorräten an Lebensmitteln, Wasser und Medikamenten.
    Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Indien.
  • Verschieben Sie bis auf weiteres nicht notwendige Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Verhalten Sie sich auf allen Fahrten umsichtig.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
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Teilreisewarnung Pakistan 10.05.2025 | update

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 10.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
In den vergangenen Tagen ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen Angriffen gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist.

Es kommt weiterhin zu Unterbrechungen im Flugverkehr. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen. Weitere, auch kurzfristige Reiseeinschränkungen im Land sowie erneute Schließungen des Luftraums können nicht ausgeschlossen werden.
  • Verschieben Sie bis auf weiteres nicht notwendige Flugreisen. Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten.
  • Verhalten Sie sich auf allen Fahrten umsichtig.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
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Teilreisewarnung Pakistan 21.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 21.05.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Aktuelles; Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus; Innenpolitische Lage; Grenzgebiete; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr)


Aktuelles
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Nach einem Terroranschlag am 22. April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über den Stand bereits gebuchter Flüge.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
Sicherheitslage
In Pakistan kann es jederzeit zu nicht genehmigten politischen Kundgebungen und unangekündigten Großdemonstrationen, gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können (siehe Sicherheit Terrorismus). Ausschreitungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden sind keine Seltenheit. Zudem muss mit erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Kontrollen und Straßenblockaden sowie Einschränkung und Abschaltung des Mobilfunknetzes zu rechnen.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban erklärten 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet und riefen ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land auf. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zu Religion und zu politisch aufgeladenen Themen. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
  • Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.

Von nicht notwendigen Reisen in die Regionen Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten, siehe auch Teilreisewarnung Indien.


Terrorismus
Die Anzahl terroristischer Anschläge mit Todesopfern in Pakistan steigt von erhöhtem Niveau aus weiter an. Schwerpunkte sind die Provinzen Khyber Pakhtunkhwa und Belutschistan einschließlich der Provinzhauptstädte Quetta und Peshawar.
Vor Reisen in diese Regionen wird daher gewarnt.

Die Gefahr terroristischer Anschläge – insbesondere seitens der Pakistanischen Taliban, des sogenannten Islamischen Staates Provinz Khorasan, belutschischer Separatisten - meist durch Sprengstoffanschläge, Selbstmordattentate sowie Angriffe mit Granaten und Schusswaffen – besteht landesweit und mit steigender Tendenz. Dies gilt insbesondere in den Provinzen Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa, aber auch für die Großstädte Islamabad, Lahore, Karachi, Multan und Rawalpindi, verstärkt bei Freitagsgebeten, an Feiertagen wie zu Beginn und Ende des Ramadans. Terroranschläge richten sich zumeist gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste, Polizei, Märkte, Einrichtungen der Infrastruktur, religiöse Stätten (Moscheen, Schreine, Kirchen) sowie gegen ethnische Minderheiten. Auch Demonstrationen können Ziel terroristischer Anschläge werden. In den meisten Fällen sind Todesopfer und Verletzungen auch unter der Zivilbevölkerung zu beklagen.

In Belutschistan und in Khyber Pakhtunkhwa (dort insbesondere in den sogenannten „merged districts“ (MDs)) besteht zudem ein erhöhtes Entführungsrisiko. In Belutschistan, Sindh und im Süden Punjabs agieren kriminelle Banden, sog. „Dacoits“, die Reisende überfallen und auch Lösegeld erpressen. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen dieser Gruppen mit den Sicherheitskräften.
In Karachi kommt es zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit den Sicherheitskräften.
  • Holen Sie vor Reiseantritt ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel ein und erkundigen Sie sich bei den pakistanischen Behörden oder einem Reisebüro, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind.
  • Rechnen Sie mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fern.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär im Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Im September und Oktober 2024 fanden die größten Demonstrationen seit Mai 2023 statt. Die wirtschaftliche Lage im Land hat sich verbessert; es ist noch nicht absehbar, ob dieser Trend andauern wird. Diese angespannte politische und wirtschaftliche Stimmung kann zu weiteren Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

Das Verhältnis zum Nachbarstaat Indien ist angespannt. Zwischen dem 7. und 10. Mai 2025 kam es zu wechselseitigen Luftangriffen. Die Lage hat sich nach der Vereinbarung eines Waffenstillstands am 10. Mai 2025 beruhigt. Ein auch kurzfristiges Wiederaufflammen der Spannungen sowie eine daraus folgende erneute Verschärfung der Sicherheitslage können nicht ausgeschlossen werden.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Belutschistan und Khyber Pakhtunkhwa
Vor Reisen in diese Regionen wird gewarnt.
In Belutschistan sowie in den sogenannten „merged districts“ (MDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. In Belutschistan werden nicht aus Belutschistan stammende pakistanische Staatsangehörige teilweise gezielt angriffen. Personen, die für pakistanische Staatsangehörige gehalten werden, aber keine gebürtigen Belutschen sind, sind dort einem besonders hohen Entführungsrisiko ausgesetzt. Auch in Khyber Pakhtunkhwa gab es zuletzt Entführungen von Ausländern. Auf tatsächliche oder vermeintliche chinesische Staatsangehörige gibt es immer wieder Angriffe. Auch andere Ausländer müssen mit Anfeindungen bis hin zu Übergriffen rechnen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen; prüfen Sie die Notwendigkeit eines Aufenthalts in gesperrten Gebieten kritisch und halten Sie sich ohne eine erforderliche Genehmigung nicht dort auf.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
Siehe Aktuelles.

Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes, siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus.
  • Beachten Sie die Reisewarnungen für Afghanistan, Iran und die Teilreisewarnung für Indien.
  • Von nicht notwendigen Reisen in die Region Gilgit-Baltistan und Kaschmir wird dringend abgeraten, siehe Abschnitt Sicherheit bzw. Teilreisewarnung für Indien.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu); rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
  • Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.
Kriminalität
Kriminalität nimmt insgesamt zu, insbesondere in Großstädten wie Karachi. Gewaltkriminalität (Raub, Mord) wird im gesamten Land beobachtet, insbesondere in Belutschistan und Khyber-Pakhtunkhwa, wo es auch Entführungen gegeben hat, siehe Innenpolitische Lage. Kleinkriminalität, insbesondere Taschendiebstähle und andere Straßenkriminalität, kommt in den großen Städten auch in den von Ausländern bewohnten Bezirken und insbesondere in Karachi, vor. Fußgänger sind in der Dunkelheit leichte Opfer. Reisepässe, Kreditkarten und mobile Geräte sind oft begehrtes Diebesgut; Kreditkartenbetrug ist nicht unüblich. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z. B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.

Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort, siehe auch Sicherheit – Innenpolitische Lage.
  • Vermeiden Sie Spaziergänge in den Städten bei Dunkelheit und verzichten Sie auch tagsüber auf das Zeigen von Wertgegenständen in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Siehe Aktuelles.

Der Luftverkehr entspricht nicht immer europäischen Sicherheitsstandards. Pakistan International Airlines (PIA) wurde bis Anfang 2025 die Landeerlaubnis in der EU durch die European Union Aviation Safety Agency verwehrt. Seit Januar 2025 fliegt PIA wieder die französische Hauptstadt Paris an.

Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz, die Verbindungen sind aber nicht immer zuverlässig und es kommt zu Verspätungen. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die jedoch teilweise nicht verkehrssicher sind.

In Pakistan herrscht Linksverkehr. Nachtfahrten sollten unbedingt vermieden werden.

In den Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 16.07.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 16.07.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Nach einem Terroranschlag am 22. April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die Provinzhauptstadt Peshawar und die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätte Taxila sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad sowie die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
  • Belutschistan, einschließlich der Provinzhauptstadt Quetta und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt.
Vor Ein- und Ausreisen auf dem Landweg von und nach Iran sowie Afghanistan wird gewarnt.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 20.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 20.08.2025

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Starke Monsun-Regenfälle führen derzeit in Teilen des Nordens Pakistans zu Überschwemmungen und Erdrutschen. Die Regierung von Khyber Pakhtunkhwa hat den Notstand ausgerufen. Es kommt zur Unterbrechung von Verkehrswegen sowie der Strom- und Wasserversorgung.
  • Bitte beachten und folgen Sie den Anweisungen der örtlichen Behörden.
Nach einem Terroranschlag am 22. April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 29.08.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 29.08.2025

Letzte Änderungen:
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Aktuelles
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Extreme Monsun-Regenfälle führen derzeit in weiten Teilen Pakistans zu Überschwemmungen und besonders in gebirgigen Gegenden zu Erdrutschen. Für einige Landesteile und Flussgegenden wurden Flut und Wetterwarnungen ausgerufen. Aufgrund von Unterspülungen kommt es zur Unterbrechung von Verkehrswegen. Es besteht zudem Einsturzgefahr, z.B. von Tunneln. Auch die Strom- und Wasserversorgung sind eingeschränkt. Nach einem Terroranschlag am 22. April 2025 in Pahalgam im indisch verwalteten Teil Kaschmirs ist es zwischen Indien und Pakistan zu wechselseitigen militärischen Angriffen, auch über die Kaschmirregion hinaus, gekommen. Am 10. Mai 2025 haben sich Pakistan und Indien auf einen Waffenstillstand geeinigt, der inzwischen in Kraft getreten ist. Der Grenzübergang Wagah-Attari zwischen Indien und Pakistan bleibt geschlossen.
  • Beachten Sie die Teilreisewarnung und die Hinweise im Abschnitt Sicherheit.
  • Überprüfen Sie Ihre Angaben und Kontaktdaten in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts.
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