In Italien gelten seit dem 1. Juli neue Regelungen für die Nutzung von Bargeld:
Die Obergrenze für Barzahlungen in Italien wurde zum 1. Juli 2020 von 3.000 Euro auf 2.000 Euro herabgestuft. In ganz Italien sind somit Bargeldzahlungen nur noch bis zu einem Höchstbetrag von 1999,99 Euro erlaubt.
Ab dem 1. Januar 2022 beträgt die Höchstgrenze 1.000 €. Auch Touristen sind davon betroffen, wenn diese z.B. gebuchte Unterkünfte oder Mietwagenrechnungen und Ähnliches begleichen wollen. Rechnungen, die über diesen Betrag hinausgehen, können nur noch mit Kreditkarte, EC-Karte oder per Überweisung beglichen werden. Nähere Informationen erteilt die deutsche Botschaft in Rom.
Quelle: Auswärtiges Amt, 09.07.2020
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Birgitt
Bargeld unerwünscht | Neue Regelungen im Ausland
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