Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.05.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Liberia - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums.
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel“ herunterzuladen.
Alle Reisenden müssen bei Einreise den Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung und ein negatives Testergebnis (PCR oder RDT) vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Sofern das Zielland die Vorlage eines COVID19-Tests verlangt, kann dieser in einem Testzentrum in Monrovia vorgenommen werden. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Zusätzlich ist für die Ausreise eine Online-Registrierung vorzunehmen („Request a travel certificate“).
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Liechtenstein - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle des Fürstentums Liechtenstein .
Bei der Einreise nach Liechtenstein gelten aktuell keine Einschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.
Beschränkungen im Land
Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem COVID-19. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt des Fürstentums Liechtenstein .

Luxemburg - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.
Zwischen Luxemburg und Deutschland bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Seit dem 22. April 2022 sind die zusätzlichen sanitären Maßnahmen (Impf-, Testnachweis) für alle Flugreisen in das Großherzogtum aufgehoben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Vorzeigen eines Impfzertifikats oder einer Genesungsbescheinigung weiterhin ein zulässiges Mittel ist, um die Berechtigung zur Einreise nach Luxemburg im Rahmen der befristeten Beschränkungen für Drittstaatsangehörige nachzuweisen.
Weitere Details finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung .
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten für einen kostenpflichtigen PCR-Test anmelden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Beschränkungen im Land
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Beschränkungen aufgehoben. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin 3G, d.h. Nachweis einer zertifizierten Impfung, zertifizierten Genesung oder eines zertifizierten Tests; es besteht gelegentlich auch die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort unter Aufsicht vorzunehmen.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken vorgeschrieben, ebenso in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und in Haftanstalten.
Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.

Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln.
Seit dem 1. April 2022 sind Einreisen auch zu touristischen und Besuchszwecken wieder möglich. Für vollständig geimpfte Personen bestehen mit Wirkung vom 1. Mai 2022 keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe werden von Malaysia anerkannt. Darüber, was vollständig geimpft bedeutet, informieren die Behörden von Malaysia.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen und das „pre-departure“ Formular in der Rubrik „Traveller“ auszufüllen.
Nicht vollständig Geimpfte müssen darüber hinaus innerhalb von zwei Tagen vor Abreise einen PCR-Test und innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen professionellen RTK-Antigen-Test durchführen (Kinder: erst ab Vollendung des zwölften Lebensjahres). Nicht vollständig geimpfte Personen gilt nach Einreise eine fünftägige Quarantänepflicht.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Aufenthalte im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).

Mali - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malis.
Für die Einreise nach Mali ist ein gültiges Visum erforderlich. Bei Einreise kann ein ausgefülltes Formular des malischen Gesundheitsministeriums (Fiche de surveillance infection à coronavirus aux points d’entrée/Coronavirus disease control form), welches grundsätzlich am Flughafen Bamako erhältlich ist, verlangt werden.
Bei Einreise wird der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (Impfpass oder COVID-Zertifikat) und eine Gelbfieberimpfung verlangt. Alternativ kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Ausreise und Transit
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf oder eine vollständige Impfung gegen COVID-19.
Prüfen Sie bitte vor jeder Reise die Bestimmungen der Fluglinien und die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihrer Reiseländer.
Beschränkungen im Land
Die malische Regierung hat den Ausnahmezustand ausgerufen und weitreichende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung von COVID-19-Infektionen einzudämmen. Am Flughafen und im öffentlichen Raum ist verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das Unterlassen kann bestraft werden. Es können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.

Malta - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Alle nach Malta einreisenden Personen müssen sich vor der Einreise digital unter Benutzung des EU Digital Passenger Locator Form (EU-dPLF) registrieren.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 18. Lebensjahres).
und
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des sechsten Lebensjahres
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass.
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landesgrenze zu Algerien sind weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Mai 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Monaco - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Monacos.
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten u.a. Deutschland und alle EU-Staaten. Die Einstufungen anderer Länder können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Einreisende ab 16 Jahren aus diesen Ländern müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 11 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia sowie Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig die Grenze überqueren müssen, und beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis bzw. einen Impfnachweis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass (Monaco Safe Pass = pass sanitaire) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Vorlage eines „Pass sanitaire“ beim Besuch von Gastronomiebetrieben, Kinos, Geschäften, usw. ist seit dem 25. März 2022 nicht mehr notwendig. Ausgenommen hiervon sind Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheime.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.

Niger - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel 3 Impfungen), deren letzte Dosis mindestens 4 Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel 3 Impfungen), deren letzte Dosis mindestens 4 Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Beschränkungen im Land
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und im Flugzeug selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Papua-Neuguinea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Papua-Neuguineas.
Eine Einreise ist grundsätzlich nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Ein Impfnachweis muss beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden. Um für die Einreise als vollständig geimpft zu gelten, müssen die Impfungen mit in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffen erfolgt sein. Eine Booster-Impfung ist nach aktuellen Vorgaben nicht nötig. Staatsangehörige von Papua-Neuguinea sowie Personen unter 18 Jahren sind von der Impfpflicht für die Einreise ausgenommen.
Nach der Ankunft in Papua-Neuguinea wird am Flughafen ein Antigen-Schnelltest durchgeführt. Kinder unter fünf Jahren sind von den Testpflichten ausgenommen.
Innerhalb von 24 Stunden vor der Reise muss eine Gesundheitserklärung online ausgefüllt werden.
Für vollständig geimpfte Personen besteht nach der Einreise keine Quarantänepflicht, sofern der nach Ankunft durchgeführte Antigen-Schnelltest negativ ausfällt. Bei einem positiven Testergebnis muss eine siebentägige Quarantäne in einem der zugelassenen Quarantänehotels abgeleistet werden. Die betroffenen Reisenden dürfen unter den zugelassenen Quarantänehotels selbst ein Hotel für ihren Quarantäneaufenthalt auswählen. Die Kosten für den Aufenthalt im Quarantänehotel trägt der Reisende. Eine Heimquarantäne ist grundsätzlich ebenfalls möglich, sofern der für die Quarantäne vorgesehene Aufenthaltsort von den Behörden als isolationstauglich bewertet wird.
Die Einreise ist nur über den internationalen Flughafen Port Moresby oder eine eng begrenzte Zahl von Häfen erlaubt.
Ausreise und Transit
Der Grenzverkehr mit den Salomonen und Indonesien ist eingestellt.
Es ist mit erheblichen Einschränkungen im Reiseverkehr zu rechnen. Internationale Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Unangekündigte kurzfristige Änderungen des bestehenden Angebots sind nicht auszuschließen. Grundsätzlich müssen sich Reisende Temperaturmessungen unterziehen und während des Flugs eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Inlandsflüge oder Reisen zwischen den Provinzen sind nur ohne Krankheitssymptome möglich. In einzelnen Provinzen muss nach der Einreise ein PCR-Test durchgeführt werden. In als Hochrisikogebiet eingestuften Provinzen ist für Inlandsreisen mit verschärften Maßnahmen zu rechnen, welche im Detail auf der Webseite der Regierung eingesehen werden können.
Beschränkungen im Land
Aufgrund von COVID-19 gilt der öffentliche Notstand, der mit Einschränkungen einhergeht. Die aktuell geltenden Maßnahmen sind detailliert auf der Webseite der Regierung aufgeführt. Es gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sollten beachtet werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei der Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Schweiz - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
Deutsche Staatsangehörige können derzeit in die Schweiz einreisen.
Mit Wirkung vom 2. Mai 2022 gelten bei der Einreise in die Schweiz keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr. Weitergehende Hinweise bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration .
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert.
Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise durch die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
• Beachten Sie ergänzende Informationen der schweizerischen Behörden und Regierungsstellen.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG , das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.

Serbien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Mit Wirkung vom 3. Mai 2022, 0 Uhr, bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Serbien. Es bedarf für Deutsche und andere Einreisende keiner Test-, Impf- oder Genesenennachweise unabhängig vom Abreiseland.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen wird empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Singapur - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Seit dem 1. April 2022 gilt das sogenannte "Vaccinated Travel Framework". Danach richten sich die Einreisevoraussetzungen nach dem Impfstatus der Reisenden. Vollständig geimpfte Personen können grundsätzlich jederzeit und auf jedem Weg (Luft, See, Land) quarantänefrei nach Singapur einreisen.
Bei Einreise wird eine Passgültigkeit von mindestens sechs Monate gefordert. Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen. Mit Wirkung vom 26. April 2022 ist ein negativer COVID-Test vor Einreise nicht mehr erforderlich.
Deutsche Staatsangehörige, die vollständig geimpft sind sowie Kinder unter 12 können visumfrei nach Singapur einreisen. Das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben.
Auf der Webseite Safetravel kann eine Checkliste für vollständig geimpfte Personen abgerufen werden.
Für ungeimpfte Personen über 12 Jahren gilt folgendes: Einreisen sind für kurzfristige Aufenthalte nur für Familienmitglieder von singapurischen Staatsangehörigen oder Permanent Residents (PR) oder mit außergewöhnlichem Grund (z.B. Tod oder schwere Erkrankungen eines Familienangehörigen) möglich und müssen vorab beantragt werden. Hierbei ist die SG Arrival Card, ein negatives Testergebnis und das Herunterladen der Trace Together App erforderlich. Daueraufenthaltsberechtigte können die Einreiseerlaubnis beantragen, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Quarantäne (Stay-Home-Notice, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden. Am Ende der Quarantäne ist ein PCR-Test erforderlich.
Auf der Webseite Safetravel gibt es eine Checkliste zu den Einreisebestimmungen von nicht (vollständig) geimpften Personen.
Ausreise und Transit
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Ein Transit ist uneingeschränkt möglich. Für Transitreisende gibt es keine Test- oder Visaerfordernisse.
Beschränkungen im Land
Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht, wobei die Maske im Freien nur empfohlen wird. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt grundsätzlich einen vollständigen Impfschutz voraus, der v.a. beim Zugang zu Restaurants auch geprüft wird.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.

Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Es bestehen keine Registrierungs- und Quarantänepflichten für Einreisen in die Slowakei.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Beschränkungen für Transitreisen durch die Slowakei.
Beschränkungen im Land
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Krankenhäusern, Arztpraxen, sozialen Einrichtungen und Apotheken. Wer positiv auf COVID-19 getestet wurde, muss während der ersten fünf Tage nach Beendigung der Isolation eine FFP-2-Maske in der Öffentlichkeit tragen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.

Sri Lanka - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. "On-Arrival-Visa" werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer/BioNTech) erhalten haben.
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mitführen. Alle Reisenden sind verpflichtet, eine sri-lankische COVID-19-Versicherung abzuschließen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Ausreise und Transit
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.

Thailand - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen sich über die Anwendung Thailand-Pass registrieren und hierüber einen Impfnachweis und einen Krankenversicherungsnachweis mit Deckungssumme in Höhe von 10.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, hochladen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen. Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie zusätzlich einen Nachweis über einen negativen PCR-Test über die Anwendung Thailand-Pass hochladen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf. Eine Testpflicht nach Einreise besteht dann nicht mehr.
Für nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende, die keinen negativen PCR-Test über die Anwendung Thailand-Pass hochladen, besteht eine Quarantänepflicht von fünf Tagen sowie die Pflicht zu einem PCR-Test am fünften Tag nach Einreise. Buchung des Quarantänehotels und des Tests müssen vor Einreise bei der Registrierung über den Thailand-Pass nachgewiesen werden.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. .
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok mit einer maximalen Transitzeit von 24 Stunden und über Phuket International Airport mit einer maximalen Transitzeit von acht Stunden möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird generell außerhalb der eigenen Wohnung erwartet. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten oder Scan über die Tracking App „MorChana“ sind möglich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen zu internationalem Transit/Transfer und für Reisende nach dem Sandbox-Programm und klären Sie offene Fragen vorab mit Ihrer Fluggesellschaft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Uganda - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Bei der Ein- und Ausreise an allen Landübergängen muss ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden. Der Abstrich für den Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist mit Wirkung vom 28. April 2022 bei der Einreise am Flughafen Entebbe der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden COVID-bedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden. Außerdem empfehlen die Behörden, bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn herunterzuladen, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Aufgrund auch kurzfristig möglicher pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und/oder der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Innenräumen (z.B. Banken, Supermärkten, Einkaufszentren, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch; auf Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist zu achten
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants, etc. nur betreten werden, wenn entweder der „grüne Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachgewiesen wird (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 30 Tage ist) oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden. Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise ist unabhängig vom Herkunftsland für Geimpfte oder Genese möglich. Ungeimpfte müssen einen PCR-Test 72 Stunden vor Abreise oder einen Antigen-Schnelltest 24 Stunden vor Abreise auf eigene Kosten machen lassen und vor Abflug vorlegen.
Genaue Angaben, wie der Nachweis zu führen ist und welche Impfungen wie lange anerkannt werden, können der zyprischen Veröffentlichung entnommen werden.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. zu Restriktionen für Einreisen aus Ländern der „grauen Kategorie“ oder detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten .
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache.
Beim Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen ist ein Impfnachweis, Genesenennachweis oder ein PCR- oder Schnelltest, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, (=SafePass) Zugangsvoraussetzung. Die Tests sind für nicht geimpfte Personen über 16 Jahre kostenpflichtig.
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Belarus - Änderung Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Einreise
Siehe auch Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Bestimmungen zur Einreise und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten, bis auf wenige Ausnahmen, nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen.
Ausreise und Transit
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland und eine Ausreise nach Litauen sind grundsätzlich möglich s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen bzw. Litauen.
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Es bestehen kaum einschränkende COVID-19-Maßnahmen. In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.

Griechenland - Änderung Einreise
Wer ab 1. Mai 2022 nach Griechenland reisen möchte, muss keinen Nachweis mehr darüber vorweisen, dass er gegen das Coronavirus geimpft ist. Darüber hinaus brauchen Urlauber dann auch keinen Impfnachweis mehr vorzuzeigen, wenn sie Tavernen, Bars, Geschäfte und Museen besuchen wollen. Lediglich die Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen. Über die Aufhebung dieser Maßnahmen soll im Herbst entschieden werden. Quelle: touristik aktuell

El Salvador - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen El Salvadors.
Für die Einreise nach El Salvador ist kein Nachweis über eine Impfung oder einen negativen COVID-19-Test erforderlich. Gelegentlich verlangen die Fluggesellschaften einen entsprechenden Nachweis beim Einchecken; über die konkreten Beförderungsbedingungen informieren die Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Für die Durch- und Weiterreise ist für El Salvador kein Nachweis erforderlich. Fluggesellschaften verlangen jedoch abhängig von den Vorgaben des Ziellandes die Vorlage eines Nachweises.
Flugverbindungen sind eingeschränkt. Nähere Informationen zu Flugmöglichkeiten erteilen Fluggesellschaften oder Reisebüros.
Beschränkungen im Land
Es gibt Empfehlungen zur Bekämpfung von COVID-19 wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Handhygiene und die Einhaltung von Abstandsregeln. Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen der touristischen Infrastruktur oder des öffentlichen Verkehrs. Kulturelle, sportliche und sonstige Veranstaltungen sind weiterhin eingeschränkt.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador .
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Peru - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) erfolgt ist. In Peru wohnhafte Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Einreisenden durchzuführen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Beschränkungen im Land
Die peruanische Regierung hat den Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Mai 2022 verlängert.
Maskenpflicht besteht in geschlossenen Räumen und auf öffentlichen Verkehrswegen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen. Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter zu anderen Personen. Personen über 18 Jahre dürfen geschlossene Räume nur betreten, wenn sie geboostert sind, den Nachweis darüber führen können und die Maskenpflicht einhalten. In Restaurants darf die Maske nur während des Verzehrs abgenommen werden.
Die Nutzung von Überlandbussen und Inlandsflügen ist Personen ab12 Jahren nur noch gestattet, wenn sie zweifach geimpft sind oder einen negativen PCR-Test (höchstens 48 Stunden alt) vorweisen können. In Peru wohnhafte Personen müssen ab dem 18. Lebensjahr hierfür geboostert sein oder einen max. 48-Stunden alten PCR-Test beim Einstieg vorweisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und kurze Haftstrafen von maximal vier Stunden verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise
Seit Anfang Mai 2022 sind wieder Reisen von Europa aus auf die Cook-Inseln möglich. EU-Bürger können seit dem 1. Mai unter dem Visa-Waiver-Programm nach Neuseeland einreisen. Falls gewünscht geht es ohne Aufenthalt in Neuseeland und ohne Schnelltests direkt weiter auf die Cook-Inseln. Voraussetzung für einen Aufenthalt auf der Inselgruppe ist eine zweifache Corona-Impfung. Darüber hinaus ist nur noch das Ausfüllen eines Online-Einreise-Formulars nötig. Besucher unter 16 Jahren können ungeimpft auf die Cook-Inseln reisen. Flüge zwischen dem neuseeländischen Auckland und Rarotonga, der Hauptstadt der Cook-Inseln, finden täglich mit Air New Zealand statt. Die Taktung soll erhöht werden. Ab 2. Juni nimmt zudem die Airline Jetstar wieder Flüge zwischen Neuseeland und den Cook-Inseln auf. Quelle: touristik aktuell

Kirgisistan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Mit Wirkung vom 1. Mai 2022 wurden alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist, je nach den Bestimmungen des Ziellandes, ein negativer PCR-Test bzw. ausreichender Impfschutz vorzulegen.
Ausländer, die den 60-tägigen visafreien Aufenthalt überschreiten, benötigen für die Ausreise ein Ausreisevisum. Ausreisevisa sind bei der Konsularabteilung des kirgisischen Außenministeriums zu beantragen, die Zahlung einer Strafe ist in diesen Fällen obligatorisch
Der grenzüberschreitende Bahnverkehr ist noch eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Derzeit wird nur noch in medizinischen Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Beförderungsbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Einreise auf dem Landweg, die Einreise-bzw. Transitregelungen des betreffenden Nachbarlandes.

Kroatien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Transitreisen durch Kroatien sind ohne Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.

Kuwait - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Laut kuwaitischen Stellen ist eine Visumerteilung für Ausländer wieder möglich; es kann ein elektronisches Visum beantragt werden.
Seit dem 1. Mai 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Alle Ausländer, die ein Visum oder einen Aufenthaltstitel für Kuwait besitzen, können einreisen. Weder Impf-, Test- oder Genesenennachweise werden benötigt.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge nach Saudi-Arabien und Irak sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Für Personen mit COVID-19-Symptomen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Malta - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Risikoländer werden von Malta in zwei Kategorien ausgewiesen und entweder in der sog. "red list" oder in der sog. "dark red list" geführt. Deutschland ist derzeit auf der „red list“. Personen, die sich 14 Tage vor Einreise ausschließlich in Ländern der „red list“ oder in Ländern, die auf keiner der beiden Listen geführt werden, aufgehalten haben, dürfen nach Malta einreisen. Eine Einreise aus einem Land der „dark red list“ ist nur in Ausnahmefällen und unter strengen Auflagen möglich und bedarf der vorherigen Genehmigung durch die maltesischen Behörden.
Für Personen ab dem vollendeten fünften Lebensjahr, die aus einem in der "red list" geführten Land kommend nach Malta einreisen, besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.

São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der saotomeischen Regierung.
Bei der Einreise müssen Geimpfte keinen Antigentest mehr nachweisen. Ungeimpfte, die älter als 12 Jahre sind, müssen einen maximal 48 Stunden alten Antigentest nachweisen.
Ausreise und Transit
Der internationale Reiseverkehr findet in eingeschränktem Maße statt. Charterflüge sind zugelassen, Kreuzfahrtschiffe ebenfalls.
Beschränkungen im Land
Das öffentliche Leben hat sich weitestgehend normalisiert. Märkte und Geschäfte sind offen. Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum größten Teil geschlossen.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von Distanz in der Öffentlichkeit und eine obligatorische häusliche Quarantäne für Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.

Taiwan - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 9. Mai 2022 wird die obligatorische Quarantänezeit für ankommende Reisende von 10 auf sieben Tage gekürzt. Den meisten Ausländern ist die Einreise nach wie vor nicht gestattet. Ausnahmen bestehen für zurückkehrende Taiwanesen oder Ausländer, die eine Genehmigung der Regierung erhalten haben, die Insel zu betreten. Reisende müssen bei der Ankunft einen PCR-Test und am letzten Tag der Quarantäne einen Antigen-Schnelltest machen. Quelle: Garda World

Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die zunehmende Entspannung der Corona-Pandemie erleichtert auch das Reisen in und durch die Türkei: Ab sofort ist die Maskenpflicht weitestgehend aufgehoben. Sie gilt nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln und für Gesundheitseinrichtungen. Zuvor hatten die Behörden schon das zuletzt nötige Ausfüllen eines Online-Formulars für die Einreise abgeschafft: Der QR-Code ist nun nicht mehr nötig. Zudem sind sämtliche Freizeit- und Erlebnisaktivitäten wieder uneingeschränkt möglich.
Für die Einreise gelten allerdings noch einige Auflagen – am einfachsten ist es für vollständig geimpfte Reisende: Das digitale Covid-Zertifikat der EU (mit QR-Code) wird anerkannt, ein negativer Corona-Test wird von ihnen nicht verlangt.
Ungeimpfte Reisende über zwölf Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alternativ ist ein negativer Antigen-Test möglich. Er darf bei Ankunft nicht älter als 48 Stunden sein.
Keine Testpflicht besteht für Einreisende mit einer amtlichen Bestätigung der Genesung von einer Covid-19-Infektion. Sie darf nicht älter als sechs Monate vor der Einreise sein. Quelle: touristik aktuell

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.05.2022

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Griechenland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen. Seit dem 1. Mai 2022 ist auch die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300 EUR geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Die 2G- oder 3G-Regelungen für den Zutritt zu Einrichtungen wie z.B. Kinos, Museen, Gastronomie und öffentlichen Einrichtungen sind seit dem 1. Mai 2022 ausgesetzt.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.

Südafrika - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des zwölften Lebensjahres müssen bei Ankunft einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
• gültiger Impfnachweis (mindestens einmalige Impfung ausreichend) mit einem in Südafrika oder von der WHO zugelassenen COVID-Impfstoff
• gültiger Nachweis eines negativen, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf.
• gültiger Nachweis eines negativen COVID-19 Antigen-Tests, durchgeführt von Ärzten, Gesundheitsbehörden oder dafür zugelassenen Laboren, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 48 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf, oder
• gültiger Nachweis eines positiven, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Einreise in Südafrika nicht älter sein darf als 90 Tage und nicht frischer als zehn Tage ist, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung in englischer Sprache aus dem Herkunftsland der Reisenden, wonach die Person vollständig von COVID-19 genesen ist, keine neuen Symptome zeigt und reisefähig ist.
Reisende, die die obigen Vorgaben nicht erfüllen, müssen sich am Einreiseflughafen auf eigene Kosten einem COVID-19 Antigentest unterziehen. Bei positivem Testergebnis und Symptomen müssen sich die Reisenden zehn Tage in Selbstisolation in Südafrika begeben.
Bei Einreise muss ferner ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.05.2022

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Armenien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
Zur Einreise nach Armenien wird kein Impfnachweis oder PCR-Test mehr benötigt. Über die Regelungen zur Einreise informiert das armenische Außenministerium.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Beschränkungen im Land
Abstandsregeln sind zu beachten. In geschlossenen öffentlichen Räumen (z.B. Restaurants, Sporthallen, Konzerthallen) wird teilweise der Impfstatus digital abgefragt. Die generelle Maskenpflicht ist aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).

Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Vollständig geimpfte Reisende müssen bei Einreise ihren Impfstatus nachweisen. Boosterimpfungen werden nicht vorausgesetzt.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen für nicht vollständig geimpfte Reisende folgende Voraussetzungen:
• Nicht vollständig Geimpfte müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
• Vor der Einreise ist für nicht vollständig Geimpfte eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 EUR). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
Ausreise und Transit
Eine Ausreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise von nicht vollständig Geimpften, oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, gelten folgende Bedingungen:
• Die Ausreise ist nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Zur Durchführung eines PCR-Tests ist zunächst eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und für den erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 EUR) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money “ und Kreditkarte möglich.
• Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Hotels, Restaurants, Kinos, etc. sind unter Hygieneauflagen geöffnet.
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.05.2022

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Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz in Indonesien, inklusive COVID-19-Abdeckung
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Nähere Informationen hierzu sind bei der indonesischen Immigrationsbehörde zu finden.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Ab 18 Jahren wird zusätzlich ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/ Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “ verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zweifach Geimpfte benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Das gilt auch für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen den gleichen Testerfordernissen. Kinder im Alter zwischen sechs und 17 Jahren, die nicht zweifach geimpft sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr für jedes Transportmittel einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion, zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Laos - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen. „Visa-on-Arrival“ werden erteilt.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen. Es werden keine Tests bei der Einreise durchgeführt.
Nach Einreise ist keine Quarantäne vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind geöffnet.
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Reisen im Land sind möglich. Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Medizinische Einrichtungen, Geschäfte, Restaurants, etc. sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Der Zugang zu vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.

Malta - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Für Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.

Sudan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Sudans.
Die Einreise aus Deutschland ist grundsätzlich nur mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 96 Stunden sein darf, möglich.
Vollständig geimpfte Fluggäste, deren Impfbescheinigung nicht länger als acht Monate vor der Reise ausgestellt wurde, dürfen ohne negativen PCR Test nach Sudan einreisen.
Diese müssen einen gültigen Impfpass vorlegen (Johnson & Johnson Einzeldosis oder zwei Dosen für andere Impfstoffe). Fluggäste müssen die letzte erforderliche Dosis des Impfstoffs mindestens 14 Tage und nicht länger als acht Monate vor der Ankunft in Sudan erhalten haben.
Ausreise und Transit
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein. Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.05.2022

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Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Reisende für touristische Aufenthalte müssen ein negatives Test-Ergebnis in englischer Sprache und mit eingetragener Passnummer vorlegen. Dabei kann gewählt werden zwischen einem PCR-Test innerhalb von 72 Stunden oder einem Antigen-Test eines zertifizierten Anbieters innerhalb von 24 Stunden - jeweils vor Abflug bzw. vor Einreise über eine Landgrenze. Ein vorheriger Test ist u.a. nicht erforderlich für israelische Staatsangehörige und Personen mit israelischer ID-Karte, Inhaber von Visa (A-1, A-2, A-3, A-4, A-5, B-1, B-3, B4) und für Wiedereinreisende, die Israel für weniger als 72 Stunden verlassen haben.
Für alle Reisenden ist ein kostenpflichtiger PCR-Test unmittelbar bei Ankunft am Flughafen Ben Gurion bzw. nach dem Passieren des Grenzübergangs verpflichtend. Eine Aussetzung dieser Testpflicht ist für Ende Mai 2022 vorgesehen.
Bei Einreisen besteht für alle Reisenden eine Isolationspflicht für die Dauer von 24 Stunden, sofern das PCR-Testergebnis vom Flughafen bzw. vom Grenzübergang nicht vorher vorliegt.
Reisende sind verpflichtet, den digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung im Rahmen der Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang hochzuladen. Nach Ausfüllen des „Entry Statement“ erhält der Reisende per SMS oder Email eine Information des Ministry of Health über die Quarantänedauer und weitere Anweisungen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Für quarantänefreie Aufenthalte im Westjordanland genügt der Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung, unabhängig vom Ort der mpfung oder der Genesung.
Der von israelischen Behörden kontrollierte Übergang Allenby-Brücke/King Hussein-Brücke von Jordanien in das Westjordanland ist täglich für einige Stunden zur Einreise geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer), die nur in das Westjordanland reisen und nach israelischer Definition nicht als geimpft oder genesen gelten, benötigen eine Erlaubnis der israelischen Zivilverwaltung , die mindestens 45 Tage vor der geplanten Einreise zu beantragen ist und nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Sie gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Malawi - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Ab dem 10. Mai 2022 verlangen die Behörden in Malawi keinen negativen PCR-Test mehr von abfliegenden Passagieren. Alle internationalen Ankömmlinge, einschließlich malawischer Staatsangehöriger, müssen zusätzlich zum Nachweis eines negativen PCR-Tests, der weniger als 72 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wurde, weiterhin einen Impfnachweis vorlegen, um in das Land einzureisen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.05.2022

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Armenien - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
Zur Einreise nach Armenien wird kein Impfnachweis oder PCR-Test mehr benötigt. Über die Regelungen zur Einreise informiert das armenische Außenministerium.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die allgemeine Nachweispflicht eines Impfstatus bzw. eines negativen PCR- oder Antigentests entfällt mit Wirkung vom 12. Mai 2022. Die generelle Maskenpflicht wurde aufgehoben.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).

El Salvador - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Fluggesellschaft und offiziellen Stellen El Salvadors.
Für die Einreise nach El Salvador gibt es derzeit keine COVID-19-bedingten Voraussetzungen mehr. In Hinblick auf weitere Einreisevorschriften siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Für die Durch- und Weiterreise ist für El Salvador kein Nachweis über eine Impfung oder einen negativen COVID-19-Test erforderlich. Fluggesellschaften können jedoch abhängig von den Vorgaben des Ziellandes die Vorlage einen Nachweis verlangen.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-bedingten Einschränkungen wurden aufgehoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Handhygiene und die Einhaltung von Abstandsregeln werden empfohlen.
Empfehlungen
• Befolgen Sie die Anweisungen der Gesundheits- und Sicherheitsbehörden von El Salvador.
• Folgen Sie den Nachrichten in El Salvador, die aktuell regelmäßig in den sozialen Medien veröffentlicht werden.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der salvadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche salvadorianische Gesundheitsamt unter der zentralen Telefonnummer 132.

Guatemala - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahren. Kinder unter zehn Jahren müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei 300 GTQ (35 EUR) und für PCR-Tests bei 600 GTQ (65 EUR).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem. Die Regierung veröffentlicht den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk und die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen. In der roten Ampelphase des jeweiligen Bezirks besteht auch im Freien die Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Kenia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Alle Passagiere müssen das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App „Jitenge MoH Kenya“ verwendet werden. Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. ein negatives PCR-Testergebnis muss vor Reiseantritt auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven" hochgeladen werden. Für die Einreise nach Kenia benötigen vollständig geimpfte Reisende keinen negativen PCR-Test. Die Regierung von Kenia hat Ausnahmeregelungen, u.a. für Genesene, veröffentlicht.
Für ungeimpfte Personen ab fünf Jahren ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der höchstens 72 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Zusätzlich hat sich diese Personengruppe bei Einreise einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) zu unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge sind geöffnet; internationale Flugverbindungen bestehen. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden und auf der Zertifizierungswebseite Trusted Travel hochgeladen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, Zügen und Flugzeugen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Nepal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
In Hinblick auf sonstige Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Kurzfristig kann der Transit durch Nepal aus und nach einzelnen Ländern je nach COVID-19-Lage ausgesetzt werden.
Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht derzeit weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht. Die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften sind jedoch zu beachten. Die Erfüllung der Vorschriften der Zielländer ist bei Abflug nachzuweisen. Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggf. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.

Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisenden verpflichtend., Dieser darf bei Einreise auf dem Luftweg nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Regeln gelten gleichermaßen für die Einreise auf dem See- oder Landweg. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira gilt die Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind auf der Seite der Gesundheitsbehörden der Autonomen Regione Madeira zu finden. In der Autonomen Region der Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren gelten die folgenden Bestimmungen:
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen, die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- bzw. Impfnachweispflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Südsudan - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Ein negatives PCR-Testergebnis, maximal 72 Stunden alt ist bei Einreise in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan oder das elektronische Dokument sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.
Für ungeimpfte Personen ist nach Einreise eine verpflichtende zehntägige Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen. Nach dem siebten Tag kann die Quarantäne durch ein negatives PCR-Testergebnis verkürzt werden. Ausgenommen von der Quarantäne sind neben Geimpften auch Genesene, die weniger als sechs Monate vor Einreise an COVID-19 erkrankt waren. Der Nachweis zum Impf- bzw. Genesenenstatus (positives PCR-Testergebnis und Bescheinigung über die Aufhebung der Quarantäne) ist in Papierform zu erbringen.
Ausreise und Transit
Bestimmungen zur Ausreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.
Bei Ausreise muss grundsätzlich ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified COVID-19 Certificate vorgelegt werden. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt. Auf die Vorlage eines PCR-Testergebnisses kann verzichtet werden, sofern das Zielland bei Einreise keinen Nachweis eines PCR-Testergebnisses verlangt.
Es werden diverse kommerzielle Passagierflüge angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen und das Erfordernis eines PCR-Tests bei Ausreise.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.

Taiwan - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Touristische Reisen nach Taiwan sind weiterhin nicht möglich.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh Vertretung in Deutschland einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Reisende müssen beim Check-in am Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als zwei Tage (Kalendertage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise sieben Tage in Isolation begeben. Die Nutzung einer Privatunterkunft für die Quarantäne ist möglich – unter der Voraussetzung, dass die Unterkunft nur von einer Person genutzt wird. Zusammen einreisende Familienangehörige dürfen gemeinsam eine Privatunterkunft nutzen. Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist derzeit nicht möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific, u.a.
Beschränkungen im Land
Die Zahl der COVID-19-Infektionen in Taiwan steigt seit April 2022 kontinuierlich. Dabei werden fast täglich neue Höchststände erreicht. Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden regelmäßig angepasst. Landesweit bleiben zudem strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf Weiteres bestehen.
Es besteht auch im Freien die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.05.2022

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Algerien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit auf dem Luft- und Seeweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate ist. Als geimpft gilt, wer mindestens zwei Impfdosen erhalten hat. Einzige Ausnahme gilt für Johnson & Johnson, hier reicht eine Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten.
Ausreise und Transit
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Es gibt regelmäßig Flüge von und nach Algerien.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Die Anmeldung der Einreise über ein Online Formular ist seit dem 1. Mai 2022 nicht mehr notwendig.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem EMA-zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen. Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in deutscher, italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht. Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe Beschränkungen im Land) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Am 1. Mai 2022 wurde die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Kambodscha - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
E-Visa können beantragt werden, Visa on Arrival werden wieder ausgestellt.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen nach Einreise eine siebentägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 USD für die Unterbringung hinterlegt werden.
Ausreise und Transit
Alle Landgrenzen zu Thailand und Laos sind bis auf Weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Vietnam ist geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Lettland - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der lettischen Behörden.
Die Einreise nach Lettland ist ohne Einschränkungen möglich. Ausgenommen sind Einreisende aus Ländern mit sehr hohem Risiko. Aktuell ist kein Land entsprechend kategorisiert. Änderungen werden vom Lettischen Seuchenkontroll- und Präventionszentrum anlassbedingt veröffentlicht . Weitere Informationen bietet die Webseite des lettischen Außenministeriums.
Weitere Auskünfte erteilt das COVID-19-Informationszentrum zwischen 8:30 und 17 Uhr unter der Telefonnummer +371-6738 7661 in englischer Sprache. Das Informationszentrum kann auch per E-Mail (pasts@spkc.gov.lv) erreicht werden.
Ausreise und Transit
Siehe Aktuelles – Durch- und Weiterreise nach/aus Lettland.
Beschränkungen im Land
Einkaufen und Dienstleistungen sind uneingeschränkt und ohne Platzbeschränkungen oder andere Sicherheitsauflagen zugänglich.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ab dem 15. Mai nicht mehr Pflicht. In medizinischen und sozialen Einrichtungen besteht weiterhin Maskenpflicht (offizielle Empfehlung: chirurgische Maske, besser FFP2, Kinder unter 18 Jahren können Stoffmasken verwenden). Dienstleister und Arbeitgeber haben das Recht, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu verlangen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der lettischen Regierung.
• Prüfen Sie vor Einreise die aktuellen Grenzwerte und Inzidenzen beim Lettischen Zentrum für Seuchenkontrolle und -Prävention.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 8303.

Marokko - Änderung Einreise
Am 17. Mai 2022 werden die Grenzübergänge der Enklaven Ceuta und Melilla nach Marokko wieder geöffnet. Quelle: Maghreb Post

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Bhutan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung Bhutans.
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte und ungeimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von fünf Tagen einhalten.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Bhutan sind eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell wöchentliche Flüge von und nach New Delhi, Bangkok und Kathmandu.
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.

Iran - Änderung Einreise; Empfehlungen
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen für die Einreise nach Iran nicht-iranische Staatsangehörige ab 12 Jahren vollständig geimpft sein. Zusätzlich benötigen Reisende ab zwölf Jahren ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Liberia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums.
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Jeder Reisende muss vor der Einreise online ein „Health Screening Arrival Form“ ausfüllen. Die entsprechende App ist im jeweiligen App-Store unter „Lib Travel" herunterzuladen.
Ein Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung ist bei der Einreise vorzulegen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test nur noch dann vorzulegen, wenn das Zielland diesen verlangt. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Portugal - Änderung Einreise: Wegfall Testpflicht auf dem Landweg; Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren: Wegfall der allgemeinen Maskenpflicht auf Madeira
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisenden verpflichtend., Dieser darf bei Einreise auf dem Luftweg nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden vor Abflug erstellt worden sein und ist stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen. Diese Regeln gelten gleichermaßen für die Einreise zu Wasser. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren gelten die folgenden Bestimmungen:
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- bzw. Impfnachweispflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.05.2022

Beitrag von Birgitt »

China - Änderung Beschränkungen im Land
In Shanghai haben die Behörden nach einem wochenlangen Corona-Lockdown allmähliche Lockerungen in Aussicht gestellt. Doch die Lage bleibt angespannt - und eine Abkehr der chinesischen Null-Covid-Strategie ist nicht zu erwarten. Mehr dazu bei: tagesschau.de

Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Spanien und Marokko haben die Bedingungen für die Ein-/Ausreise auf beiden Seiten der Grenzen Ceuta und Melilla - die heute um Mitternacht geöffnet werden - festgelegt: Vorlage Impfpass (mind. 2 Dosen) oder negativer PCR-Test (max. 72 Stunden alt). Mehr dazu bei: Maghreb Post

Niederlande - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung .
Es ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Ausreise und Transit
Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf Flughäfen und in Flugzeugen Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Darüber hinaus bestehen keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden.
• Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.

Nordkorea - Änderung Beschränkungen im Land
Nordkorea verzeichnet einen größeren Corona-Ausbruch. Seit Ende April erkrankten mehr als 1,2 Millionen Menschen. Nun soll das Militär eingreifen. Mehr dazu bei: tagesschau.de

Serbien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des serbischen Außenministeriums.
Seit dem 3. Mai 2022 bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen für die Einreise nach Serbien. Einreisende müssen derzeit, unabhängig vom Abreiseland, keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise vorlegen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenräumen wird empfohlen. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Antigua und Barbuda - Änderung Einreise
Am 16. Mai 2022 haben die Behörden in Antigua und Barbuda einige internationale Reisemaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 aktualisiert. Besucher ab 18 Jahren, die nicht vollständig geimpft sind, dürfen nach Antigua und Barbuda einreisen. Teilweise geimpfte oder ungeimpfte Personen müssen jedoch das Ergebnis eines negativen PCR-Test (max. 72 Stunden vor Ankunft) oder eines negativen Antigentests (max. 24 Stunden) vorlegen. Alle anderen Reise- und Inlandsmaßnahmen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World

Malawi - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Malawis.
Alle Reisenden müssen bei Einreise vollständig geimpft sein und einen negativen PCR-Test vorlegen. Der Test darf bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein (Zeitpunkt der Probenentnahme) und sollte ausgedruckt in englischer Sprache vorliegen. Zudem ist ein gültiger, elektronischer Nachweis über den vollständigen Impfschutz erforderlich. Andernfalls wird eine kostenfreie Impfung bei Einreise durchgeführt. Bei Verweigerung wird eine zehntägige institutionelle Quarantäne auf eigene Kosten angeordnet.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen.
Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“) werden derzeit an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von 50 USD erteilt.
Ausreise- und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. In Abhängigkeit vom Zielland kann die Notwendigkeit für einen PCR-Test bestehen. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Beschränkungen im Land
Es gelten die üblichen Vorsorgemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, Masken). Die Einhaltung der Regeln im öffentlichen Raum wird kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann mit Bußgeld geahndet werden. Kurzfristige Regeländerungen sind möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Bei Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt und für voll geimpfte Personen das Ergebnis eines am Flughafen durchgeführten Schnelltests abgewartet werden. Personen ohne vollständigen Impfschutz müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Myanmar National Airlines oder ANA handelt, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten diverse Einschränkungen. Viele Restaurants, Geschäfte, Banken, etc. bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Ruanda - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Rwanda ist die obligatorische Maskenpflicht zum 14. Mai 2022 aufgehoben worden. Andere Reise- und Inlandsmaßnahmen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World

Spanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Personen ab 12 Jahren, die nach Spanien auf dem Luftweg einreisen (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), müssen unabhängig von ihrem Herkunftsland über das Spain Travel Health-Portal prüfen, ob sie mit ihrem digitalen COVID-Zertifikat der EU einreisen können oder auf dem Portal ein elektronisches Einreiseformular ausfüllen müssen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Für alle Reisenden ab 12 Jahren (mit Ausnahme von Personen im internationalen Transit), gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Ab diesem Zeitpunkt muss der Impfnachweis eine Booster-Impfung belegen. Der Impfnachweis über die vollständige Impfung für minderjährige Personen unter 18 Jahren hat kein Ablaufdatum.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19 Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis (Nukleinsäureamplifikationstest, z.B. PCR, LAMP oder TMA) oder Antigen-Schnelltest) erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Tests, angewandtes Testverfahren, Ausstellungsstaat.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Die Grenzübergänge nach Ceuta (El Tarajal) und Melilla (Beni Enzar) werden seit dem 17. Mai 2022 schrittweise wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Verordnung des spanischen Innenministeriums.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung.
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.

Togo - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Togo hat heute, 17. Mai 2022, nach zwei Jahren coronabedingter Schließung die Landgrenzen wieder für den Personenverkehr geöffnet. Die Einreise auf dem Landweg ist erlaubt, sofern Reisende vollständig geimpft sind. Andere Inlands- und Reisemaßnahmen bleiben bestehen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Äquatorialguinea - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Einreisende ohne Wohnsitz in Äquatorialguinea ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne; andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Es besteht eine tägliche Ausgangssperre von Mitternacht bis 6 Uhr. Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt seit 11. Mai 2022 eine Ausgangssperre bereits ab 22 Uhr, ebenfalls bis 6 Uhr. Diese Ausgangssperren werden verstärkt von der Polizei kontrolliert. Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen. Die Gäste müssen für den Eintritt ihren Impfnachweis vorlegen. Ein Impfnachweis ist auch für das Betreten von Banken und Supermärkten sowie für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel erforderlich. Nationalparks und Strände sind zugänglich.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind rund um die größeren Orte Hygienekontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine Reisegenehmigung verlangt, um die Bezirksgrenze zu überschreiten.
In der Öffentlichkeit besteht strenge Maskenpflicht. Bei Missachtung drohen Bußgelder. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

Armenien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
Zur Einreise nach Armenien wird kein Impfnachweis oder PCR-Test mehr benötigt. Über die Regelungen zur Einreise informiert das armenische Außenministerium.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zwischen Armenien und Georgien ist geöffnet. Detaillierte Informationen zu den Einreisebestimmungen von Armenien nach Georgien bietet die Webseite des georgischen Außenministeriums . Die Landgrenze in den Iran ist nur unter strengen Gesundheitsauflagen passierbar. Die Grenzen in die Türkei und nach Aserbaidschan sind seit Jahren dauerhaft geschlossen.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des armenischen Außenministeriums.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der armenischen Regierung (in Englisch) und der Gesundheits- und Arbeitsinspektion der Republik Armenien (in Armenisch).

Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Bei Einreisen auf dem Luftweg müssen alle Einreisenden ab drei Jahren vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich.
Ausreise und Transit
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht in Ecuador wurde abgeschafft. Dennoch tragen die meisten Personen in der Öffentlichkeit weiterhin Masken. Viele Geschäfte und öffentliche Gebäude machen von ihrem Hausrecht Gebrauch, das Tragen von Masken zu verlangen. Temperaturmessung und Handdesinfektion sind üblich. Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften, Restaurants, usw. gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Alle Einreisenden ab drei Jahren müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Indonesien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können ab sofort auch wieder bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit Versicherungsschutz in Indonesien, inklusive COVID-19-Abdeckung
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht. Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Derzeit gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zwei- oder dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen über einen negativen PCR-Test, der nicht älter 72 Stunden ist, und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden .
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Mit Wirkung vom 21. Mai 2022 werden die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende ausgesetzt. Die Einreise ist dann ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.
Reisende sind weiterhin verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 48 Stunden vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang auszufüllen und gegebenenfalls einen digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung hochzuladen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Sie gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Katar / Qatar - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Länder sind in zwei Kategorien unterteilt („Standard“ und „rote Liste“). Deutschland gehört zur „Standard“-Liste.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist Folgendes zu beachten:
Geimpfte/genesene EU-Staatsangehörige mit gültiger CovPass-App können entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder innerhalb von 24 Stunden nach Einreise einen Schnelltest in einer zugelassenen Klinik durchführen. Sie sind von der Quarantäne befreit. Eine Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung ) besteht nicht, wird aber von den katarischen Behörden empfohlen. EU-Staatsangehörige ohne CovPass-App sind weiterhin verpflichtet, ihre Einreise vorab elektronisch anzumelden und die entsprechenden Dokumente hochzuladen.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für zwölf Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger/ nur bedingt anerkannter Impfung müssen mindestens drei Tage vor Abflug die elektronische Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung) veranlassen und sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Schnelltest bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest in einer anerkannten Klinik zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Für Einreisende aus Ländern der “roten Liste “ gelten besondere Regeln. Weitere Informationen erteilt das katarische Gesundheitsministerium.
Hinweise für alle Einreisenden:
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem nicht gelisteten Land einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, in manchen öffentlichen Räumen (z.B. Geschäften). Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App „Ehteraz App“ wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres).oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass.
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Mai 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Ruanda - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten. Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird. Die Landgrenzen Ruandas sind für den Reiseverkehr wieder geöffnet. Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen Antigen-Schnelltest auf eigene Kosten bei ruandischen Stellen durchführen. Je nach Reiseziel ist auch ein PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich wieder geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Zu den Einreisebedingungen sind die Vorgaben der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Tansanias zu konsultieren.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben; es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.

Tschechische Republik - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Derzeit bestehen keine Ein- und Durchreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Einschränkungen bestehen derzeit nicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC sowie bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende; informieren Sie sich auch auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Chile - Änderung Einreise (Osterinseln)
Zweieinhalb Jahre lang war eine Einreise unmöglich, jetzt können Touristen ab dem 1. August 2022 auch wieder die Osterinsel besuchen. Bevor es jedoch so weit ist, müssen noch eine Reihe von Maßnahmen für eine verantwortungsvolle Öffnung ergriffen werden. Unter anderem soll die Infrastruktur des Flughafens Mataveri sowie die Gesundheitsinfrastruktur im Hinblick auf die Corona-Pandemie verbessert werden. Quelle: touristik aktuell

Dänemark - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen auch in deutscher Sprache.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausreise und Transit
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine generelle Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier) mehr. Von staatlicher Seite wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Personen empfohlen, die mit COVID-19 infiziert sind oder starke Symptome haben.
Alle sonstigen Einschränkungen wurden aufgehoben.
Für Infizierte gibt es eine Hotline unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.
Mehr Informationen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden, insbesondere auch zu den für Touristen relevanten dänischen Corona-Regelungen , und befolgen Sie deren Anweisungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona-Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Hotline für Infizierte unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.

Japan - Änderung Einreise
Japan lockert die Grenzbeschränkungen ab dem 1. Juni 2022. Die Behörden werden Länder und Regionen je nach COVID-19-Aktivität in drei Kategorien einteilen, mit den folgenden Einschränkungen für internationale Ankünfte:
- Blau: Reisende sind von Test- und Quarantäneanforderungen befreit.
- Gelb: Ungeimpfte Passagiere müssen sich sieben Tage lang in Selbstquarantäne begeben. Personen, die am dritten Tag ein negatives COVID-19-Testergebnis erhalten, können die Quarantäne verlassen. Geimpfte Reisende sind von Test- und Quarantäneanforderungen ausgenommen.
- Rot: Ankommende müssen sich drei Tage lang einer institutionellen Quarantäne unterziehen; Personen, die an Tag 3 negativ auf COVID-19 getestet wurden, können die Quarantäne verlassen. Vollständig geimpfte Passagiere können sich sieben Tage lang selbst unter Quarantäne stellen; Reisende, die sich am 3. Tag einem Test unterziehen und ein negatives Ergebnis erhalten, können die Quarantäne verlassen.
Die Regierung wird auch die tägliche Höchstzahl internationaler Ankünfte auf 20.000 verdoppeln. Touristenreisen sind weiterhin verboten, aber Beamte haben ein Testprojekt gestartet, das einigen Pauschalreise-Arrangements die Einreise nach Japan aus Australien, Singapur, Thailand und den USA ermöglicht. Quelle: Garda World

Laos - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen. „Visa-on-Arrival“ und eVisa werden erteilt, siehe auch Einreise und Zoll.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen. Es werden keine Tests bei der Einreise durchgeführt.
Nach Einreise ist keine Quarantäne vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zwischen Laos und den Nachbarländern sind geöffnet.
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Reisen im Land sind möglich. Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Medizinische Einrichtungen, Geschäfte, Restaurants, etc. sind geöffnet. Hotels und Resorts dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Der Zugang zu vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske und vorheriger Temperaturmessung gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.05.2022

Beitrag von Birgitt »

Barbados - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados können ohne COVID-19-Test und Quarantäne einreisen. Ungeimpfte Reisende benötigen einen gültigen negativen PCR- oder Antigentest und müssen drei Tage in Quarantäne in einer dafür zugelassenen Unterkunft verbringen.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden.
Ausreise und Transit
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, müssen diesen mindestens 72 Stunden vor Ausreise per E-Mail beantragen.
Ungeimpfte Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der je nach Testart nicht älter als 24 (Antigen) bzw. 72 (PCR) Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Es gibt diverse Personenzahlbeschränkungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service. In Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.

Belgien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Belgien.
Seit 23. Mai 2022 müssen Reisende aus einem Land der EU, des Schengenraums oder einem Drittland der „weißen Liste “ bei Einreise nach Belgien nicht mehr das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung (Genesenennachweis/positiver PCR-Test innerhalb der letzten 150 Tage) und auch kein negatives Testergebnis mit sich führen.
Reisende aus einem Land mit sehr hohem Risiko müssen das Digitale COVID-Zertifikat der EU als Nachweis einer vollständigen Impfung bzw. einer Genesung oder ein negatives Testergebnis vorlegen. Derzeit sind keine Länder mit sehr hohem Risiko eingestuft. Aktuelle Informationen zu eingestuften Ländern.
Eine Quarantänepflicht besteht nicht.
Weitere Informationen gibt die aktuelle Übersicht der belgischen Reiseregelungen.
Ausreise und Transit
Für den Transit durch Belgien gelten die gleichen Regeln wie bei der Einreise.
Beschränkungen im Land
Eine Maskenpflicht besteht in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen ab 12 Jahren. Ansonsten wird das Tragen einer Maske in Innenräumen empfohlen, ist aber keine Pflicht. Personen mit COVID-19-Symptomen können sich in Testzentren in Brüssel und Apotheken in Belgien, die Antigentests durchführen, testen lassen.
Im Falle von Symptomen oder einem Hochrisikokontakt veröffentlichen die belgischen Behörden Test- und Quarantäneregeln.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregeln in deutscher Sprache bei den belgischen Behörden.

Bosnien und Herzegowina - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas.
Coronabedingte Einreisebeschränkungen sind am 26. Mai 2022 entfallen. Weitere Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie in der Föderation von Bosnien und Herzegowina telefonisch die örtlich zuständige Ambulanz und in der Republika Srpska die Anstalt für öffentliche Gesundheit.

Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land; redaktionelle Änderungen Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Für die Einreise kommen derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen zur Anwendung.
Ausreise und Transit
Transit durch das Vereinigte Königreich ist problemlos möglich.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind erlaubt.
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Eine Maskenpflicht besteht nur noch in gesundheitlichen Einrichtungen oder Pflegeheimen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Maskenpflicht wurde aufgehoben. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Jersey: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Isle of Man: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Gibraltar: Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden.
Einreisen nach Anguilla sind möglich. Alle Einreisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Ungeimpfte/nicht vollständig Geimpfte müssen die Einreise online im BVI Portal anmelden. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Weitere Informationen zur Einreise bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden , Belgien und Frankreich ) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über aktuelle Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.

Iran - Änderung Einreise
Einreise
Die Visarteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Malawi - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Malawis.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein und dies mit Hilfe eines digitalen Impfzertifikats nachweisen müssen. Ungeimpfte Reisende oder solche ohne entsprechenden Nachweis müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein darf (Zeitpunkt der Probenentnahme).
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit - keine - Einreisevisa. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen.
Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“) werden derzeit an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von 50 USD erteilt.
Ausreise- und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. In Abhängigkeit vom Zielland kann die Notwendigkeit für einen PCR-Test bestehen. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Beschränkungen im Land
Es gelten die üblichen Vorsorgemaßnahmen (Handdesinfektion, Abstand, Masken). Die Einhaltung der Regeln im öffentlichen Raum wird kontrolliert. Die Nichtbeachtung kann mit Bußgeld geahndet werden. Kurzfristige Regeländerungen sind möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand ist bis 30.06.2022 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post

Mauritius - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben. Ferner müssen sie eine Krankenversicherung (in englischer Sprache) nachweisen, die die Behandlung von COVID-19 abdeckt. Reisende müssen sich bei Ankunft in Mauritius (Tag 0) testen lassen.
Ungeimpfte müssen sich nach Ankunft sieben Tage lang in einer Unterkunft ihrer Wahl selbst isolieren.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit gelten Maskenpflicht sowie Hygiene- und Abstandsregeln. Für Geimpfte gibt es keine weiteren Beschränkungen. Zugang zu Restaurants, Geschäften, etc. wird nur vollständig Geimpften gewährt.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.

Oman - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Omans.
Alle Reisenden müssen bei Einreise grundsätzlich den Nachweis eines einmonatigen Krankenversicherungsschutzes, der auch die Behandlungskosten im Falle einer COVID-19-Infektion einschließt, vorlegen. Oman Air bietet aktuell einen COVID-19-Versicherungsschutz an, der bei allen Flügen mit dem Flugticket gebucht werden kann. Aktuelle Informationen zu den Versicherungsbestimmungen erhalten Reisende bei Oman Air.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen in der Region sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19 auf allen öffentlichen Plätzen und in Geschäften aufgehoben. Bei Fieber oder krankhaften Atemwegsbeschwerden wird empfohlen, den Kontakt mit anderen zu vermeiden und eine Gesichtsmaske zu tragen. Alle Personen – insbesondere ältere Menschen, Menschen mit chronischen Krankheiten oder Immunschwäche – werden aufgefordert, die in geschlossenen Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Bürgern und Anwohnern wird dringend die COVID-19-Auffrischungsimpfung empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich aktuelle Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der omanischen Polizei und installieren Sie die App Tarrasud+ aus den gängigen App-Stores.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächstgelegene Gesundheitseinrichtung oder telefonisch das Call Center +968-24441999 im omanischen Gesundheitsministerium.

Russische Föderation - Änderung Einreise
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen, Einzelheiten siehe Einreise. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen die allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden Zugangsvoraussetzungen (mit QR-Code) für Restaurants oder Hotels.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.

Seychellen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.
Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 48 Stunden vor Abreise erfolgt ist Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilen die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.
Ausreise und Transit
Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Geschäfte, Kinos, etc.), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).

Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea, die einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (Selbsttests werden nicht akzeptiert) vorgelegt werden, wobei der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden und der Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten PCR-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen.
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige einem weiteren Antigenschnelltest am sechsten oder siebten Tag nach Ankunft unterziehen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Togo - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung .
Die Landgrenzen sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet.
Für die Ein- und Ausreise über den Flughafen Lomé bestehen folgende Regeln:
Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen dabei zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé durchgeführt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss sich der Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann sich der Reisende frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Flugreisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Impfnachweise werden u.a. in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU akzeptiert.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise über den Flughafen Lomé gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen. Alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen hygienischen Auflagen. Diskotheken bzw. Nachtklubs sind vielfach geschlossen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Vietnam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Es gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Alle ausländischen Touristen sollten über eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 10.000 USD verfügen, die eine COVID-19-Behandlung einschließt.
Bei Transitflügen nach Vietnam müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden.
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen und eine entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen eines in Vietnam durchgeführten COVID-19-Tests eine Infektion mit COVID-19 festgestellt werden, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die vietnamesischen Behörden die Unterbringung der betroffenen Person in einer zentralen Quarantäneeinrichtung anordnen. Über Dauer des notwendigen Aufenthaltes oder Behandlungsmöglichkeiten gibt es bisher keine belastbaren Informationen. Sollte ein Kind infiziert sein, so darf es durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden. Die zentralen Quarantäneeinrichtungen entsprechen nicht immer europäischen Ansprüchen und die Versorgungslage ist nicht immer optimal. Es ist daher ratsam, bei Einreise Devisen mit sich zu führen, um sich im Falle einer Einweisung in eine zentrale Quarantäneeinrichtung Waren liefern zu lassen und bezahlen zu können. Die Auslandsvertretungen haben weder die Möglichkeit Betroffene in den Einrichtungen aufzusuchen, noch eine Verlegung in eine andere Einheit zu organisieren.
Grundsätzlich müssen sich Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfpass oder COVID-Zertifikat der EU in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Ausreise und Transit
Fluggesellschaften verlangen beim Check-in unter Umständen aktuelle PCR-Tests, dies kann bei der Fluggesellschaft erfragt werden. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Die Anzahl an angebotenen (Transit-)Flugverbindungen zwischen Europa und Vietnam steigt mit zunehmender Öffnung des Landes. Es kann jedoch weiterhin zu Annullierungen und/oder Umbuchungen kommen. Informationen dazu sollten kurz vor Reisebeginn bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Inlandsflüge finden regulär statt. Der interprovinzielle Personenverkehr mit Bus und Bahn funktioniert regulär. Ungeimpfte Reisende, auch Kinder, müssen nicht länger ein negatives COVID-Testergebnis bei Check-in vorlegen.
In Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert. Es gilt weiterhin Maskenpflicht im Freien, im öffentlichen Personenverkehr und an verschiedenen anderen Orten.
Landesweit gelten offiziell in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der 5-K-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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