Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.05.2022
Philippinen - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Tunesien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-in geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, zum Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen. Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines Pkws ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Quelle: AA
Auch ungeimpfte und nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Passagiere ab 18 Jahren können nun leichter nach Tunesien einreisen. Wie das tunesische Fremdenverkehrsamt mitteilt, müssen sie lediglich einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest beim Check-in vorlegen. Eine Quarantäne ist im Anschluss nicht mehr notwendig. Quelle: touristik aktuell
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist mit Wirkung vom 1. Juni 2022 ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten.
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 besteht diese Pflicht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Tunesien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-in geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, zum Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen. Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines Pkws ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen. Quelle: AA
Auch ungeimpfte und nicht vollständig gegen das Coronavirus geimpfte Passagiere ab 18 Jahren können nun leichter nach Tunesien einreisen. Wie das tunesische Fremdenverkehrsamt mitteilt, müssen sie lediglich einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen maximal 24 Stunden alten negativen Schnelltest beim Check-in vorlegen. Eine Quarantäne ist im Anschluss nicht mehr notwendig. Quelle: touristik aktuell
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist mit Wirkung vom 1. Juni 2022 ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen können die Anforderungen unterschiedlich ausgelegt werden. Hierzu veröffentlicht die örtliche UN-Mission weitere Einzelheiten.
Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Innerhalb von geschlossenen Räumen besteht ab sechs Jahren grundsätzlich die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 besteht diese Pflicht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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- Beiträge: 35266
- Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.05.2022
Hongkong - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee und Taiwan die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich ein Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften, neunten und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und der Antigen-Schnelltest am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Die PCR-Tests am neunten und 12. Tag erfolgen in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der sinkenden Zahl an COVID-19-Fällen die meisten einschränkenden Maßnahmen zurückgenommen.. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Impfnachweispflicht.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Japan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 gilt Deutschland als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug ist weiterhin notwendig.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen wieder benutzt werden.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. Juni 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Seit dem 28. Mai 2022 gelten für alle Ausländer und paraguayische Staatsangehörige ab 12 Jahren folgende Einreisebestimmungen:
1. Reisende mit vollständiger Impfung (zwei Dosen plus Booster-Impfung, zwei Dosen mit zweiter Dosis vor weniger als sechs Monaten, bzw. vor weniger als drei Monaten bei eindosigen Impfstoffen. Bei Impfungen mit eindosigen Impfstoffen vor mehr als drei Monaten plus Booster-Impfung) müssen einen Nachweis über den gültigen Impfschutz erbringen. Der genannte Nachweis muss in französischer, spanischer, portugiesischer und englischer Sprache sein und folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum
- Ausweis-/Passnummer
- Informationen zum Hersteller des Impfstoffes
- Datum der Impfung
- Chargennummer der Impfstoffe
2. Reisende ohne vollständige Impfung müssen einen gültigen, negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren ermittelt worden sind.
3. Reisende, die als genesen gelten, müssen einen Nachweis über die Erkrankung in Form eines SARS-CoV20-Test vorlegen. Die Erkrankung muss innerhalb von 10 bis 90 Tagen vor Abflug liegen. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren oder per Antigen-Test ermittelt worden sind.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Südafrika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Ankunft einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
• gültiger Impfnachweis mit auslesbarem QR-Code (mindestens einmalige Impfung ausreichend) mit einem in Südafrika oder von der WHO zugelassenen COVID-Impfstoff. Die Daten auf dem Impfnachweis müssen mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen.
• gültiger Nachweis eines negativen, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf.
• gültiger Nachweis eines negativen COVID-19 Antigen-Tests, durchgeführt von Ärzten, Gesundheitsbehörden oder dafür zugelassenen Laboren, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 48 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf, oder
• gültiger Nachweis eines positiven, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Einreise in Südafrika nicht älter sein darf als 90 Tage und nicht frischer als zehn Tage ist, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung in englischer Sprache aus dem Herkunftsland der Reisenden, wonach die Person vollständig von COVID-19 genesen ist, keine neuen Symptome zeigt und reisefähig ist.
Reisende, die die obigen Vorgaben nicht erfüllen, müssen sich am Einreiseflughafen auf eigene Kosten einem COVID-19 Antigentest unterziehen. Bei positivem Testergebnis und Symptomen müssen sich die Reisenden zehn Tage in Selbstisolation in Südafrika begeben.
Bei Einreise muss ferner ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen.
Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft),
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft),
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft),
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Ausreise und Transit
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee und Taiwan die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich ein Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften, neunten und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und der Antigen-Schnelltest am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Die PCR-Tests am neunten und 12. Tag erfolgen in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der sinkenden Zahl an COVID-19-Fällen die meisten einschränkenden Maßnahmen zurückgenommen.. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Impfnachweispflicht.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Japan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen. Touristische Reisen hingegen sind weiterhin nicht möglich.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Mit Wirkung vom 1. Juni 2022 gilt Deutschland als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug ist weiterhin notwendig.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen wieder benutzt werden.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. Juni 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Seit dem 28. Mai 2022 gelten für alle Ausländer und paraguayische Staatsangehörige ab 12 Jahren folgende Einreisebestimmungen:
1. Reisende mit vollständiger Impfung (zwei Dosen plus Booster-Impfung, zwei Dosen mit zweiter Dosis vor weniger als sechs Monaten, bzw. vor weniger als drei Monaten bei eindosigen Impfstoffen. Bei Impfungen mit eindosigen Impfstoffen vor mehr als drei Monaten plus Booster-Impfung) müssen einen Nachweis über den gültigen Impfschutz erbringen. Der genannte Nachweis muss in französischer, spanischer, portugiesischer und englischer Sprache sein und folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum
- Ausweis-/Passnummer
- Informationen zum Hersteller des Impfstoffes
- Datum der Impfung
- Chargennummer der Impfstoffe
2. Reisende ohne vollständige Impfung müssen einen gültigen, negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren ermittelt worden sind.
3. Reisende, die als genesen gelten, müssen einen Nachweis über die Erkrankung in Form eines SARS-CoV20-Test vorlegen. Die Erkrankung muss innerhalb von 10 bis 90 Tagen vor Abflug liegen. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren oder per Antigen-Test ermittelt worden sind.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es gelten Beschränkungen für den Grenzverkehr seitens der Nachbarländer. Für die Einreise auf dem Landweg nach Paraguay bestehen jedoch keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Südafrika - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Ankunft einen der folgenden Nachweise vorlegen können:
• gültiger Impfnachweis mit auslesbarem QR-Code (mindestens einmalige Impfung ausreichend) mit einem in Südafrika oder von der WHO zugelassenen COVID-Impfstoff. Die Daten auf dem Impfnachweis müssen mit den Angaben im Reisepass übereinstimmen.
• gültiger Nachweis eines negativen, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf.
• gültiger Nachweis eines negativen COVID-19 Antigen-Tests, durchgeführt von Ärzten, Gesundheitsbehörden oder dafür zugelassenen Laboren, welcher bei Reiseantritt nicht älter als 48 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf, oder
• gültiger Nachweis eines positiven, von der WHO zugelassenen COVID-19 PCR-Tests, der zum Zeitpunkt der Einreise in Südafrika nicht älter sein darf als 90 Tage und nicht frischer als zehn Tage ist, zusammen mit einer ärztlichen Bescheinigung in englischer Sprache aus dem Herkunftsland der Reisenden, wonach die Person vollständig von COVID-19 genesen ist, keine neuen Symptome zeigt und reisefähig ist.
Reisende, die die obigen Vorgaben nicht erfüllen, müssen sich am Einreiseflughafen auf eigene Kosten einem COVID-19 Antigentest unterziehen. Bei positivem Testergebnis und Symptomen müssen sich die Reisenden zehn Tage in Selbstisolation in Südafrika begeben.
Bei Einreise muss ferner ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Am 5. April 2022 wurde der nationale Notstand aufgehoben. Es gilt allerdings weiterhin Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen.
Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft),
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft),
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft),
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Ausreise und Transit
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.06.2022
Italien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Seit dem 1. Juni 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
• bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit zehn Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR- Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King-Hussein-Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen (wie Kinos, Sportanlagen, Einkaufszentren, Flughäfen, etc.) und verschiedener touristischer Ziele (wie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel) ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen und öffentlichen Gebäuden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, ggf. auch Ausgangssperren, und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften können hohe Bußgelder oder auch Haftstrafen verhängt werden.
Kuba - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kubas.
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen eine COVID-19-Infektion sowie eines negativen Tests entfällt. Bislang war ein negativer PCR-Test verpflichtend. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko, können PCR- oder Antigen-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.
Ausreise und Transit
Die Flughäfen sind in allen Provinzen für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Direkte Flugverbindungen von Deutschland bestehen aktuell nach Havanna, Varadero und Holguín.
Beschränkungen im Land
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde aufgehoben, Ausnahmen können möglich sein.
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Slowenien - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die Einreise nach Slowenien ist uneingeschränkt möglich. Detaillierte Informationen zu den bei Einreise zu beachtenden Bestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument - auch für Kinder - mitzuführen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 31. Mai 2022 sind sämtlich COVID-19 bezogene Maßnahmen und Beschränkungen aufgehoben.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Thailand - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen sich über die Anwendung Thailand-Pass registrieren und hierüber eine Passkopie, einen Impfnachweis und einen Krankenversicherungsnachweis mit Deckungssumme in Höhe von 10.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, hochladen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie anstelle des Impfnachweises einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder offiziell durchgeführten negativen Antigentest über die Anwendung Thailand-Pass hochladen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für Reisende mit thailändischer Staatsangehörigkeit besteht keine Pflicht zur Registrierung über den Thailand Pass mehr.
Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. .
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok mit einer maximalen Transitzeit von 24 Stunden und über Phuket International Airport mit einer maximalen Transitzeit von acht Stunden möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird generell außerhalb der eigenen Wohnung erwartet. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten oder Scan über die Tracking App „MorChana“ sind möglich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Für die Einreise benötigen Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus, gemäß den Bestimmungen von Trinidad und Tobago einen negativen COVID-19-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Am 1. Juni 2022 ist die Pflicht zur Beantragung der Einreisegenehmigung entfallen.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Seit dem 1. Juni 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 15. Juni 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr, bei Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Jordanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
• bereits bei Beginn der Reise eine ausgefüllte Gesundheitserklärung vorlegen.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) derzeit geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Transitpassagiere, deren Transitzeit zehn Stunden nicht überschreitet, müssen einen PCR- Test vorweisen, der bei Abflug vom ersten Flughafen nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King-Hussein-Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Zum Betreten von öffentlichen Einrichtungen (wie Kinos, Sportanlagen, Einkaufszentren, Flughäfen, etc.) und verschiedener touristischer Ziele (wie der Aqaba Economic Free Zone und der Grenzübergänge zum Westjordanland und nach Israel) ist die Vorlage eines Impfnachweises in englischer oder arabischer Sprache (gelber Impfausweis wird akzeptiert) erforderlich. Ungeimpfte benötigen einen maximal 72 Stunden alten negativen PCR-Test. Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie von Handschuhen beim Betreten von Geschäften, Firmen, Ministerien, Institutionen und öffentlichen Gebäuden. Zuwiderhandlungen können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, ggf. auch Ausgangssperren, und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften können hohe Bußgelder oder auch Haftstrafen verhängt werden.
Kuba - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Kubas.
Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen eine COVID-19-Infektion sowie eines negativen Tests entfällt. Bislang war ein negativer PCR-Test verpflichtend. Alle Einreisenden müssen eine Erklärung zum Gesundheitszustand (Declaración Jurada de Salud) abgeben. Diese ist, zusammen mit weiteren Informationen zu Einreise und Zollangaben, verpflichtend online über das System „D’Viajeros" abzugeben.
Stichprobenartig, im Verdachtsfall oder bei Reisenden aus Ländern mit erhöhtem Infektionsrisiko, können PCR- oder Antigen-Tests bei Einreise vorgenommen werden.
Einreisende, die Symptome zeigen, werden in eine Gesundheitseinrichtung gebracht. Dort wird ein PCR-Test durchgeführt. Die Kosten dafür tragen die Reisenden. In den Hotels werden sanitäre Kontrollen durchgeführt. Die Inhaber von Privatunterkünften sind verpflichtet, Gäste mit Symptomen an die Gesundheitsbehörden zu melden.
Positiv auf eine COVID-19-Infektion getestete Reisende werden in dafür vorgesehenen Einrichtungen auf eigene Kosten isoliert. Alle Kontaktpersonen müssen damit rechnen, zur Isolation und weiteren Untersuchung in dafür vorgesehene Einrichtungen (ebenfalls kostenpflichtig) gebracht zu werden.
Ausreise und Transit
Die Flughäfen sind in allen Provinzen für kommerzielle, reguläre Flüge geöffnet. Direkte Flugverbindungen von Deutschland bestehen aktuell nach Havanna, Varadero und Holguín.
Beschränkungen im Land
Es gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde aufgehoben, Ausnahmen können möglich sein.
Das Angebot von Unterkünften und touristischen Dienstleistungen sowie Reisemöglichkeiten innerhalb des Landes sind weiterhin eingeschränkt. Es kann zu Engpässen bei Dingen des täglichen Bedarfs und Medikamenten kommen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kubanischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Reiseveranstalter zu den aktuellen Beförderungsbedingungen und möglichen Änderungen im Flugplan.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die nächsten Gesundheitsbehörden bzw. Ihr Hotel oder den Reiseveranstalter.
Slowenien - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise nach Slowenien ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Hinweise finden Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Die Einreise nach Slowenien ist uneingeschränkt möglich. Detaillierte Informationen zu den bei Einreise zu beachtenden Bestimmungen bietet die Webseite der Deutschen Botschaft Laibach.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Slowenien ist derzeit uneingeschränkt möglich. Bei der Weiterreise nach Kroatien ist ein gültiges Ausweisdokument - auch für Kinder - mitzuführen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 31. Mai 2022 sind sämtlich COVID-19 bezogene Maßnahmen und Beschränkungen aufgehoben.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie Ihren slowenischen Hausarzt oder wenden Sie sich, wenn Sie nicht in Slowenien wohnhaft sind, bei Infektionsverdacht an die zentrale Notrufnummer 112. Mit allgemeinen Fragen jenseits eines Infektionsverdachts wenden Sie sich an die Hotline unter der Telefonnummer +386 1 478 7550. Es kann in englischer Sprache kommuniziert werden.
• Informieren Sie sich auf der englischsprachigen Webseite der slowenischen Regierung über die geltenden Einreiseregeln. Dort finden Sie auch Links zu aktuellen COVID-19-Maßnahmen sowie zu ausführlichen Informationen der slowenischen Polizei über Transitreisen durch Slowenien. Einzelfragen können per E-Mail gestellt werden.
• Weitere allgemeine Informationen zu COVID-19 erhalten Sie auf der Webseite der slowenischen Regierung.
Thailand - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich.
Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen sich über die Anwendung Thailand-Pass registrieren und hierüber eine Passkopie, einen Impfnachweis und einen Krankenversicherungsnachweis mit Deckungssumme in Höhe von 10.000 USD, die auch die Behandlung von COVID-19 einschließt, hochladen. Der über das Programm zur Verfügung gestellte QR-Code ist bei der Fluggesellschaft vor Abreise und bei der Einreise vorzuzeigen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie anstelle des Impfnachweises einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder offiziell durchgeführten negativen Antigentest über die Anwendung Thailand-Pass hochladen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für Reisende mit thailändischer Staatsangehörigkeit besteht keine Pflicht zur Registrierung über den Thailand Pass mehr.
Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. .
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok mit einer maximalen Transitzeit von 24 Stunden und über Phuket International Airport mit einer maximalen Transitzeit von acht Stunden möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird generell außerhalb der eigenen Wohnung erwartet. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten oder Scan über die Tracking App „MorChana“ sind möglich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde . Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und an öffentlichen Orten).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Für die Einreise benötigen Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus, gemäß den Bestimmungen von Trinidad und Tobago einen negativen COVID-19-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Am 1. Juni 2022 ist die Pflicht zur Beantragung der Einreisegenehmigung entfallen.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Trinidad und Tobago geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.06.2022
Gabun - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test nicht mehr erforderlich. Der internationale Flugbetrieb läuft derzeit normal.
Beschränkungen im Land
Die COVID-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
In der Öffentlichkeit besteht keine Maskenpflicht mehr. Die üblichen Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und auch Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land: Lockerungen bei der Maskentragepflicht
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Malta - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Palau - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus, z.B. beim Gesundheitsministerium von Palau.
Reisende ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein. Zusätzlich müssen sie einen der folgenden drei Nachweise vorlegen:
• Einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug.
• Einen negativen ANTIGEN-Test (WHO oder US FDA zugelassener Test), ausgestellt innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug.
• Den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist.
Ungeimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich einreisen, müssen aber auch einen der obenstehenden drei Nachweise vorlegen.
Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen. Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten, welche von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden. Dazu gehört eine viertägige Selbstbeobachtung auf COVID-19-Symptome. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend. Ein COVID-Test nach Einreise ist nicht vorgeschrieben, wird aber zwischen dem dritten bis fünften Tag nach Ankunft empfohlen.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Palau ist wieder möglich.
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Philippinen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend. Auch nach einem durchgemachten Infekt ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) erforderlich, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Spanien - Änderung Einreise
Spanien hat sämtliche Corona-bedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Seit 2. Juni 2022 benötigen Reisende aus EU-Staaten keinen Impfnachweis, negativen Corona-Test oder Genesenen-Nachweis mehr. Auch das Ausfüllen des Einreiseformulars ist nicht mehr erforderlich. Im Amtsblatt erklärt das spanische Gesundheitsministerium diesen Schritt mit der hohen Impfquote in Spanien und der guten Situation des Gesundheitssystems. Für Reisende aus allen anderen Ländern bleiben die Auflagen jedoch weiterhin bestehen. Menschen, die von außerhalb der EU und des Schengenraums einreisen, müssen sich möglicherweise weiterhin Gesundheitskontrollen unterziehen. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test nicht mehr erforderlich. Der internationale Flugbetrieb läuft derzeit normal.
Beschränkungen im Land
Die COVID-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
In der Öffentlichkeit besteht keine Maskenpflicht mehr. Die üblichen Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und auch Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
Griechenland - Änderung Beschränkungen im Land: Lockerungen bei der Maskentragepflicht
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne angeordnet. Die Quarantäne ist in der Regel im Hotelzimmer zu absolvieren. Für Individualreisende wird ein geeigneter, von den zuständigen Behörden bestimmter Aufenthaltsort zugewiesen. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Malta - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr besteht eine allgemeine Verpflichtung zum Mitführen eines COVID-Nachweises. Akzeptiert werden Impf-, Test- und Genesenennachweise.
Anforderung an die Nachweise:
• Es muss sich um eine Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Vektor- bzw. mRNA-Impfstoff oder mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff handeln. Kreuzimpfungen mit von der EMA zugelassenen Impfstoffen werden anerkannt. Der vollständige Impfschutz muss seit mindestens 14 Tagen bestehen. Impfnachweise ohne Auffrischungsimpfung (Booster) dürfen nicht älter als neun Monate sein.
• Es werden sowohl PCR- als auch Antigenschnelltests akzeptiert. PCR-Tests dürfen zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden, Antigenschnelltests nicht älter als 24 Stunden sein. Im Fall von PCR-Tests muss es sich um einen nasopharyngeal durchgeführten Test handeln (Abstrich muss durch die Nase vorgenommen worden sein). Oropharyngeal durchgeführte PCR-Tests (Abstrich wurde durch den Mund vorgenommen) werden nicht akzeptiert.
• Im Fall von Genesenennachweisen darf der erste positive PCR-Test, mit dem die Infektion festgestellt wurde, zum Zeitpunkt der Einreise höchstens 180 Tage alt sein.
Nachweise werden in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert. Darüber hinaus werden auch nationale Impfnachweise einzelner Länder akzeptiert. Die vollständige Länderliste ist auf der Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht. Die nationalen Impfnachweise/-pässe von Ländern, die nicht auf der Liste geführt sind, werden nicht anerkannt, somit auch nicht der in Deutschland gebräuchliche gelbe Impfausweis.
In Malta erhaltene vollständige Impfungen sind drei Monate, und in Malta erhaltene Boosterimpfungen neun Monate gültig.
Reisende, die nicht über den notwendigen COVID-Nachweis verfügen, müssen am Flughafen einen PCR-Test auf eigene Kosten (120 EUR) vornehmen lassen und sich in ein vorgegebenes Quarantänehotel (100 EUR/Nacht) begeben. Personen, die ihren Wohnsitz nachweislich in Malta haben, können beantragen, eine ggf. erforderliche Quarantäne in einer anderen Unterkunft als dem Quarantänehotel zu verbringen. Eine Wiederausreise aus Malta ist erst bei negativem Ergebnis eines erneuten COVID-19-Tests nach Ablauf des Quarantänezeitraums von 14 Tagen möglich. Die Nichteinhaltung der Quarantäne kann mit einer Geldstrafe von 3.000 EUR geahndet werden.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Der Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, bei denen die Teilnehmenden stehen, ist Personen, die älter als 11 Jahre alt sind, nur gestattet, wenn sie in Besitz eines gültigen Impfnachweises sind.
Umfassende Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie, dass der gelbe Impfausweis aus Deutschland als alleiniger Nachweis für eine vollständige Impfung gegen COVID-19 von den maltesischen Behörden nicht anerkannt wird. Als Nachweis wird nur das Digitale COVID-Zertifikat der EU (sowohl in Papierform als auch abgespeichert in einer App) akzeptiert.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086, wenn Sie Tourist sind oder über die Hotline 111, wenn Sie in Malta wohnhaft und gemeldet sind, über die Hotline 111.
Palau - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus, z.B. beim Gesundheitsministerium von Palau.
Reisende ab Vollendung des 18. Lebensjahres müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein. Zusätzlich müssen sie einen der folgenden drei Nachweise vorlegen:
• Einen negativen PCR-Test, ausgestellt innerhalb von 72 Stunden vor Abflug.
• Einen negativen ANTIGEN-Test (WHO oder US FDA zugelassener Test), ausgestellt innerhalb von 24 Stunden vor dem Abflug.
• Den Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung, nachgewiesen durch einen aktuellen virologischen Test, sowie ein ärztliches Attest oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes, dass die Person genesen und reisefähig ist.
Ungeimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich einreisen, müssen aber auch einen der obenstehenden drei Nachweise vorlegen.
Alle Nachweise sind der Fluggesellschaft vorzulegen. Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten, welche von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden. Dazu gehört eine viertägige Selbstbeobachtung auf COVID-19-Symptome. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend. Ein COVID-Test nach Einreise ist nicht vorgeschrieben, wird aber zwischen dem dritten bis fünften Tag nach Ankunft empfohlen.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Palau ist wieder möglich.
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Philippinen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend. Auch nach einem durchgemachten Infekt ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) erforderlich, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Spanien - Änderung Einreise
Spanien hat sämtliche Corona-bedingten Einreisebestimmungen aufgehoben. Seit 2. Juni 2022 benötigen Reisende aus EU-Staaten keinen Impfnachweis, negativen Corona-Test oder Genesenen-Nachweis mehr. Auch das Ausfüllen des Einreiseformulars ist nicht mehr erforderlich. Im Amtsblatt erklärt das spanische Gesundheitsministerium diesen Schritt mit der hohen Impfquote in Spanien und der guten Situation des Gesundheitssystems. Für Reisende aus allen anderen Ländern bleiben die Auflagen jedoch weiterhin bestehen. Menschen, die von außerhalb der EU und des Schengenraums einreisen, müssen sich möglicherweise weiterhin Gesundheitskontrollen unterziehen. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.06.2022
Angola - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Unmittelbar nach Einreise ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest obligatorisch. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen. Für Ungeimpfte kann, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, sofern das Beförderungsunternehmen, das Transitland oder das Land des Reiseziels dies verlangen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Für angolanische Staatsangehörige, die nicht geimpft sind, verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde wiederaufgenommen. Die Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt. Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Japan - Änderung Einreise
Geführte Gruppenreisen nach Japan sind ab Freitag 10. Juni 2022 wieder möglich. Ein negativer PCR-Test ist Bedingung für die Einreise. Außerdem müssen Masken getragen und eine Versicherung abgeschlossen werden. Mehr dazu bei: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. Juni 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Die marokkanischen Behören heben die CoVid-19-Warnstufe wieder an (von grün auf orange) und raten zum Masketragen in geschlossenen Räumen. Mehr dazu bei: Maghreb Post
Mauretanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Für die Einreise ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mit WHO-zertifiziertem Impfstoff) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, notwendig. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Marokko, Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Spanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Bei der Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien müssen derzeit keine COVID-19-bedingten Nachweise (weder EU-COVID-Zertifikat noch Einreiseformular des Spain Travel Health Portals) mehr vorgelegt werden.
Bei Einreise können noch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Die Grenzübergänge nach Ceuta (El Tarajal) und Melilla (Beni Enzar) werden schrittweise wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Verordnung des spanischen Innenministeriums.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung.
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Ferner muss das Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) 72 Stunden vor Einreise online ausgefüllt werden und bei der Einreise vorgelegt werden können. In der Praxis wurden auch unmittelbar vor Abreise durchgeführte Online-Registrierungen anerkannt.
Unmittelbar nach Einreise ist ein weiterer COVID-19-Schnelltest obligatorisch. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen. Für Ungeimpfte kann, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise aus Angola ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich, sofern das Beförderungsunternehmen, das Transitland oder das Land des Reiseziels dies verlangen. Der Test darf maximal 72 Stunden vor Ausreise erfolgen. Für angolanische Staatsangehörige, die nicht geimpft sind, verkürzt sich die Frist auf 48 Stunden. Dies gilt auch für Doppelstaater.
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde wiederaufgenommen. Die Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt. Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Japan - Änderung Einreise
Geführte Gruppenreisen nach Japan sind ab Freitag 10. Juni 2022 wieder möglich. Ein negativer PCR-Test ist Bedingung für die Einreise. Außerdem müssen Masken getragen und eine Versicherung abgeschlossen werden. Mehr dazu bei: tagesschau.de
Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Ausreise aus Marokko ist mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. Juni 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA
Die marokkanischen Behören heben die CoVid-19-Warnstufe wieder an (von grün auf orange) und raten zum Masketragen in geschlossenen Räumen. Mehr dazu bei: Maghreb Post
Mauretanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Für die Einreise ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mit WHO-zertifiziertem Impfstoff) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, notwendig. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Marokko, Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Spanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Bei der Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien müssen derzeit keine COVID-19-bedingten Nachweise (weder EU-COVID-Zertifikat noch Einreiseformular des Spain Travel Health Portals) mehr vorgelegt werden.
Bei Einreise können noch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Die Grenzübergänge nach Ceuta (El Tarajal) und Melilla (Beni Enzar) werden schrittweise wieder geöffnet. Die genauen Bestimmungen finden sich in der Verordnung des spanischen Innenministeriums.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung.
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.06.2022
China - Aktuelle Quarantänebestimmungen, Änderung Einreise
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Der stadtweite Lockdown in Shanghai ist seit dem 1. Juni 2022 beendet. Für einige Wohnblöcke und Compounds bestehen allerdings weiterhin lokale Lockdowns. Regelmäßige PCR-Tests sind für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen in Shanghai (ÖPNV, Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch. Treten positive Fälle auf, muss jederzeit mit erneuten Massentestungen und Schließungen von Wohnvierteln und Compounds gerechnet werden. Im Falle einer solchen Schließung darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden; auch Flüge zur Ausreise aus China können dann nur mit Einwilligung des Nachbarschaftskomitees angetreten werden.
Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Bei Ausbrüchen in anderen Regionen Chinas muss mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
• Prüfen Sie geplante Reisen nach China unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Pandemieentwicklung auf ihre Notwendigkeit und verschieben Sie diese, falls möglich.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Antigentest muss in Form eines Nasopharyngealabstrichs oder Nasen-Rachenabstrichs von einer fachlichen Teststelle durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist der Fluggesellschaft in Papier- oder elektronischer Form vor Abflug vorzulegen. Abfotografierte Nachweise gelten nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Hierfür sind die PCR-Testergebnisse, das Isolationsprotokoll sowie Reisepass, Flugticket und gültiges chinesisches Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltstitel hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Kasachstan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise und Quarantäne ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Kasachstan.
Für die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird seit dem 8. Juni 2022 weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test-Nachweis benötigt.
Ausreise und Transit
Die Ausreise aus Kasachstan ist möglich, sofern man nicht Verdachtsfall oder Kontaktperson von COVID-19-Infizierten ist.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19 bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurden landesweit weitestgehend aufgehoben.
Empfehlungen
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (Selbsttests werden nicht akzeptiert) vorgelegt werden, wobei der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden und der Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich spätestens drei Tage nach Ankunft einem weiteren kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den PCR-Test nach Ankunft kostenlos in einem „public health center“ durchführen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Usbekistan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der usbekischen Regierung.
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf Weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Mit Wirkung vom 10. Juni 2022 sind zur Einreise nach Usbekistan auf dem Luft- und Landweg keine Nachweise zum COVID-Impfschutz oder PCR-Tests mehr vorzulegen.
Ausreise und Transit
Der Linienflugverkehr findet regulär statt. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist derzeit aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Grenzübergang auf dem Landweg ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Dies kann sich aber jederzeit kurzfristig ändern. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr oder belebten Plätzen wie Schulen, Einkaufszentren, etc. wird empfohlen.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Zypern - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist seit 1. Juni 2022 ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Für die Einreise über andere Übergänge gilt: Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Der stadtweite Lockdown in Shanghai ist seit dem 1. Juni 2022 beendet. Für einige Wohnblöcke und Compounds bestehen allerdings weiterhin lokale Lockdowns. Regelmäßige PCR-Tests sind für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen in Shanghai (ÖPNV, Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch. Treten positive Fälle auf, muss jederzeit mit erneuten Massentestungen und Schließungen von Wohnvierteln und Compounds gerechnet werden. Im Falle einer solchen Schließung darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden; auch Flüge zur Ausreise aus China können dann nur mit Einwilligung des Nachbarschaftskomitees angetreten werden.
Es kann zudem nicht ausgeschlossen werden, dass positiv getestete Kinder von ihren Eltern getrennt und ins Krankenhaus eingewiesen werden.
Bei Ausbrüchen in anderen Regionen Chinas muss mit vergleichbaren Maßnahmen gerechnet werden.
• Prüfen Sie geplante Reisen nach China unter Berücksichtigung der nicht vorhersehbaren Pandemieentwicklung auf ihre Notwendigkeit und verschieben Sie diese, falls möglich.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Antigentest muss in Form eines Nasopharyngealabstrichs oder Nasen-Rachenabstrichs von einer fachlichen Teststelle durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist der Fluggesellschaft in Papier- oder elektronischer Form vor Abflug vorzulegen. Abfotografierte Nachweise gelten nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Hierfür sind die PCR-Testergebnisse, das Isolationsprotokoll sowie Reisepass, Flugticket und gültiges chinesisches Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltstitel hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Kasachstan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise und Quarantäne ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Kasachstan.
Für die Einreise aus Deutschland nach Kasachstan wird seit dem 8. Juni 2022 weder ein Impfnachweis noch ein PCR-Test-Nachweis benötigt.
Ausreise und Transit
Die Ausreise aus Kasachstan ist möglich, sofern man nicht Verdachtsfall oder Kontaktperson von COVID-19-Infizierten ist.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19 bedingten Einschränkungen des öffentlichen Lebens wurden landesweit weitestgehend aufgehoben.
Empfehlungen
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline der kasachischen Gesundheitsbehörden unter der Telefonnummer +7 7172 768 043 oder 1406.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen. Für nicht geimpfte Personen gilt eine siebentägige Quarantänepflicht.
Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (Selbsttests werden nicht akzeptiert) vorgelegt werden, wobei der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden und der Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich spätestens drei Tage nach Ankunft einem weiteren kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den PCR-Test nach Ankunft kostenlos in einem „public health center“ durchführen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Usbekistan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der usbekischen Regierung.
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf Weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Mit Wirkung vom 10. Juni 2022 sind zur Einreise nach Usbekistan auf dem Luft- und Landweg keine Nachweise zum COVID-Impfschutz oder PCR-Tests mehr vorzulegen.
Ausreise und Transit
Der Linienflugverkehr findet regulär statt. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist derzeit aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Grenzübergang auf dem Landweg ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Dies kann sich aber jederzeit kurzfristig ändern. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr oder belebten Plätzen wie Schulen, Einkaufszentren, etc. wird empfohlen.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Zypern - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist seit 1. Juni 2022 ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Einteilung in Kategorien der Herkunftsländer aufgehoben und für alle Reisenden geltende Einreisevorschriften eingeführt.
Die Einreisebestimmungen in die sogenannte „TRNZ“ ändern sich häufig (s. Empfehlungen). Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Für die Einreise über andere Übergänge gilt: Impfungen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson werden nur drei Monate anerkannt, Impfungen mit den Impfstoffen von BioNtech/Pfizer, AstraZeneca und Moderna sechs Monate, beginnend jeweils 14 Tage nach Erhalt der zweiten Dosis (nach der ersten Dosis für Johnson & Johnson). Danach gelten die Personen als ungeimpft, es sei denn, sie haben eine Auffrischungsimpfung erhalten.
Es gilt grundsätzlich Folgendes:
Geimpfte Personen:
Reisende aus Deutschland müssen bei Einreisen über den Flughafen Ercan oder aus der Republik Zypern über die die beiden Inselteile trennende Demarkationslinie einen Impfnachweis (vollständige Impfung vor mehr als 14 Tagen, nicht älter als neun Monate) Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten ebenfalls als geimpft. Alle Nachweise müssen in englischer Sprache in Papierform vorgelegt werden.
Genesene Personen:
Bei Einreise Genesener über den Flughafen Ercan ist der Nachweis einer überstandenen COVID-19-Erkrankung (30 bis 180 Tage vor Einreise) erforderlich. Der Nachweis muss in Papierform in englischer Sprache vorgelegt werden.
Eine genesene Person, die eine Impfdosis bekommen hat, gilt als geimpft.
Beim Übertritt über die Demarkationslinie werden Nachweise einer überstandenen COVID-19-Erkrankung nicht anerkannt, Reisende gelten als ungeimpft. Es wird ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test verlangt, der in Papierform in englischer Sprache vorzulegen ist.
Ungeimpfte Personen:
Einreisende ohne Impfnachweis müssen einen höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen 24 Stunden alten negativen Schnelltest vorweisen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel benötigen Ungeimpfte zum Besuch von Orten, an denen üblicherweise mehr als zehn Personen über längere Zeit in geschlossenen Räumen zusammenkommen einen Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.06.2022
Belize - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Belize.
Der internationale Flughafen von Belize City ist für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen wurden für die Einreise von ausländischen Touristen geöffnet (täglich zwischen 6 und 22 Uhr). Personen, die über die nördliche Grenze von Belize einreisen, dürfen nur über die Chetumal Brücke einreisen. Die Seehäfen sind von 6 bis 16 Uhr für die Einreise geöffnet.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen zur Einreise nach Belize über den Flughafen, die Landesgrenzen oder die Seehäfen kein negatives Testergebnis. Kann der Nachweis der Impfung nicht erbracht werden, muss ein negatives PCR-Ergebnis nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft oder einen negativen Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden bei Ankunft vorgewiesen werden. Ein Test kann vom Gesundheitsministerium am Flughafen für 50 USD pro Person durchgeführt werden. Antigen-Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, jeden Reisenden ohne Grund auf Kosten des Reisenden zu testen. Kinder unter fünf Jahren werden bei der Einreise nach Belize über den Flughafen, den Landweg oder den Seehafen nicht auf COVID-19 getestet.
Die belizischen Behörden empfehlen den Aufenthalt und das Reisen im Land nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen durchzuführen.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
Ausländische Touristischen müssen bei Einreise nach Belize zwingend eine Reiseversicherung von einer örtlichen Versicherungsgesellschaft vorweisen. Eine Versicherung einer ausländischen Versicherungsgesellschaft wird nicht akzeptiert. Diese Versicherung ist für Erwachsene als auch für Kinder abzuschließen. Die Versicherung kann online oder bei Ankunft am Philip Goldson International Airport, Santa Elena Border oder Belize Western Border abgeschlossen werden. Ausländische Personen mit Wohnsitz in Belize, Ausländer mit Langzeitaufenthalt, Flugpersonal, Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sowie Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Belize aufhalten können, sind davon ausgenommen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Belize (nur auf Englisch).
• Beachten Sie bei Transit über die USA die dort aktuell geltenden Bestimmungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die belizischen Gesundheitsbehörden unter der Telefon-Nr. 0-800-664-2273 (gebührenfrei) oder per E-Mail.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht. Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zwei- oder dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen über einen negativen PCR-Test, der nicht älter 72 Stunden ist, und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Am 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Mit Wirkung vom 10. Juni 2022 ist die Beantragung von Visa für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen Zwecken erlaubt. Voraussetzung ist, dass der touristische Aufenthalt über ein in Japan ansässiges und bei den zuständigen japanischen Behörden registriertes Reisebüro erfolgt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt Deutschland als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug ist weiterhin notwendig.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Kambodscha - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
E-Visa können beantragt werden, Visa on Arrival werden wieder ausgestellt.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen nach Einreise eine siebentägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 USD für die Unterbringung hinterlegt werden.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zu Laos ist bis auf Weiteres geschlossen. Die Landgrenzen zu Thailand (teilweise) und Vietnam sind geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Türkei - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Ausreise und Transit
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei. Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Belize.
Der internationale Flughafen von Belize City ist für den internationalen Reiseverkehr geöffnet. Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen wurden für die Einreise von ausländischen Touristen geöffnet (täglich zwischen 6 und 22 Uhr). Personen, die über die nördliche Grenze von Belize einreisen, dürfen nur über die Chetumal Brücke einreisen. Die Seehäfen sind von 6 bis 16 Uhr für die Einreise geöffnet.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen zur Einreise nach Belize über den Flughafen, die Landesgrenzen oder die Seehäfen kein negatives Testergebnis. Kann der Nachweis der Impfung nicht erbracht werden, muss ein negatives PCR-Ergebnis nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft oder einen negativen Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden bei Ankunft vorgewiesen werden. Ein Test kann vom Gesundheitsministerium am Flughafen für 50 USD pro Person durchgeführt werden. Antigen-Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, jeden Reisenden ohne Grund auf Kosten des Reisenden zu testen. Kinder unter fünf Jahren werden bei der Einreise nach Belize über den Flughafen, den Landweg oder den Seehafen nicht auf COVID-19 getestet.
Die belizischen Behörden empfehlen den Aufenthalt und das Reisen im Land nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen durchzuführen.
Für ausländische Personen mit Wohnsitz, Immobilien oder Geschäftsinteressen in Belize gibt es von den genannten Regelungen und Beschränkungen abweichende Regelungen.
Ausländische Touristischen müssen bei Einreise nach Belize zwingend eine Reiseversicherung von einer örtlichen Versicherungsgesellschaft vorweisen. Eine Versicherung einer ausländischen Versicherungsgesellschaft wird nicht akzeptiert. Diese Versicherung ist für Erwachsene als auch für Kinder abzuschließen. Die Versicherung kann online oder bei Ankunft am Philip Goldson International Airport, Santa Elena Border oder Belize Western Border abgeschlossen werden. Ausländische Personen mit Wohnsitz in Belize, Ausländer mit Langzeitaufenthalt, Flugpersonal, Passagiere und Besatzungsmitglieder von Kreuzfahrtschiffen sowie Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Belize aufhalten können, sind davon ausgenommen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Belize (nur auf Englisch).
• Beachten Sie bei Transit über die USA die dort aktuell geltenden Bestimmungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die belizischen Gesundheitsbehörden unter der Telefon-Nr. 0-800-664-2273 (gebührenfrei) oder per E-Mail.
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht. Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Zwei- oder dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test.
Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen über einen negativen PCR-Test, der nicht älter 72 Stunden ist, und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Am 8. April 2022 hat Japan das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Mit Wirkung vom 10. Juni 2022 ist die Beantragung von Visa für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen Zwecken erlaubt. Voraussetzung ist, dass der touristische Aufenthalt über ein in Japan ansässiges und bei den zuständigen japanischen Behörden registriertes Reisebüro erfolgt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt Deutschland als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug ist weiterhin notwendig.
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).
Kambodscha - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
E-Visa können beantragt werden, Visa on Arrival werden wieder ausgestellt.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen nach Einreise eine siebentägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 USD für die Unterbringung hinterlegt werden.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zu Laos ist bis auf Weiteres geschlossen. Die Landgrenzen zu Thailand (teilweise) und Vietnam sind geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Türkei - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen. Es bestehen derzeit keine COVID-bedingten Einreisebeschränkungen.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-in überprüft.
Ausreise und Transit
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten. Weiteres siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist nur noch in Gesundheitseinrichtungen Pflicht. Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei. Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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- Kontaktdaten:
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.06.2022
Gabun - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun derzeit keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr. Touristenvisa werden wieder erteilt, siehe Einreise und Zoll – Visum.
Ausreise und Transit
Es bestehen aktuell keine COVID-19-bedingten Bestimmungen.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
In der Öffentlichkeit besteht keine Maskenpflicht mehr. Die üblichen Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Reisende, die in die USA fliegen, müssen voraussichtlich ab Sonntag 12. Juni 2022 keinen negativen Coronatest mehr vorlegen. Mehrere US-Medien berichten, dass die Vorschrift abgeschafft werden soll. Mehr dazu bei tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun derzeit keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr. Touristenvisa werden wieder erteilt, siehe Einreise und Zoll – Visum.
Ausreise und Transit
Es bestehen aktuell keine COVID-19-bedingten Bestimmungen.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
In der Öffentlichkeit besteht keine Maskenpflicht mehr. Die üblichen Abstandsregeln sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Reisende, die in die USA fliegen, müssen voraussichtlich ab Sonntag 12. Juni 2022 keinen negativen Coronatest mehr vorlegen. Mehrere US-Medien berichten, dass die Vorschrift abgeschafft werden soll. Mehr dazu bei tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.06.2022
China - Änderung Beschränkungen im Land
Für Peking gelten neue Beschränkungen. siehe tagesschau.de.
Auch in Shanghai werden die Corona-Auflagen, die erst vor weniger als zwei Wochen für die meisten Einwohner gelockert wurden, wieder verschärft. Seit Samstag 11. Juni 2022 stehen erneut Ausgangssperren und Massentests an. Mehr dazu bei tagesschau.de.
St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Je nach Impfstatus und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten.
Vollständig geimpfte Personen können ohne Einschränkungen einreisen. Nicht (vollständig) geimpfte Reisende benötigen einen negativen COVID-Test (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) und müssen nach Einreise in Quarantäne.
Unabhängig vom Impfstatus können Einreisende stichprobenartig einem COVID-Test unterzogen werden.
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Ausreise und Transit
Bei Transit gelten dieselben COVID-19-Testbestimmungen wie bei Einreise. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Für die Ausreise bestehen keine gesonderten Regeln. Zu den jeweiligen Beförderungsbestimmungen informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben mit Wirkung vom 13. Juni 2022 die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Für Peking gelten neue Beschränkungen. siehe tagesschau.de.
Auch in Shanghai werden die Corona-Auflagen, die erst vor weniger als zwei Wochen für die meisten Einwohner gelockert wurden, wieder verschärft. Seit Samstag 11. Juni 2022 stehen erneut Ausgangssperren und Massentests an. Mehr dazu bei tagesschau.de.
St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Je nach Impfstatus und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten.
Vollständig geimpfte Personen können ohne Einschränkungen einreisen. Nicht (vollständig) geimpfte Reisende benötigen einen negativen COVID-Test (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) und müssen nach Einreise in Quarantäne.
Unabhängig vom Impfstatus können Einreisende stichprobenartig einem COVID-Test unterzogen werden.
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Ausreise und Transit
Bei Transit gelten dieselben COVID-19-Testbestimmungen wie bei Einreise. Transit ohne Übernachtung muss im Flughafengebäude erfolgen, die Durchreise mit Übernachtung in einem der ausgewiesenen Quarantänehotels. Über aktuelle Durchreisebestimmungen informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Für die Ausreise bestehen keine gesonderten Regeln. Zu den jeweiligen Beförderungsbestimmungen informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland .
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention .
Zypern - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben mit Wirkung vom 13. Juni 2022 die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.06.2022
Kolumbien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Janssen von Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis) ist.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen oder die Impfung mit dem Impfstoff Janssen weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Beschränkungen im Land
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt Maskenpflicht. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich die Hände desinfizieren. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden. Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Das Ausfüllen der Passenger Locator Form ist nicht mehr erforderlich.
Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Antigentests. Je nach Reiseziel kann ein COVID-Test vor Abreise erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, ist zu beachten, dass die Testauswertung bis zu 48 Stunden dauern kann. Testergebnisse werden per SMS bzw. E-Mail übermittelt und können online abgerufen werden.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Bei Weiterreise in Nachbarländer sind die dortigen Einreisebeschränkungen zu beachten.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben; es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Janssen von Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis) ist.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen oder die Impfung mit dem Impfstoff Janssen weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Beschränkungen im Land
Im gesamten öffentlichen Raum, auch im Freien, gilt Maskenpflicht. Die Nichtbeachtung kann mit einer hohen Geldstrafe sanktioniert werden. Vor dem Betreten von Geschäften, Banken oder öffentlichen Gebäuden wird die Körpertemperatur kontrolliert; Besucher müssen sich die Hände desinfizieren. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Es kann regional/örtlich unterschiedliche Regelungen wie Ausgangssperren geben. Besonders in Bogotá und weiteren großen Städten kann die Bewegungsfreiheit auch kurzfristig immer wieder eingeschränkt werden. Restaurants und Geschäfte können eingeschränkte Öffnungszeiten haben oder auch ganz geschlossen sein. Nur Supermärkte und Apotheken sind meist ganztägig geöffnet. Der Zugang kann jedoch jederzeit beschränkt werden (z. B. nach Endziffer des Ausweisdokuments).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Das Ausfüllen der Passenger Locator Form ist nicht mehr erforderlich.
Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Antigentests. Je nach Reiseziel kann ein COVID-Test vor Abreise erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, ist zu beachten, dass die Testauswertung bis zu 48 Stunden dauern kann. Testergebnisse werden per SMS bzw. E-Mail übermittelt und können online abgerufen werden.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Bei Weiterreise in Nachbarländer sind die dortigen Einreisebeschränkungen zu beachten.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben; es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.06.2022
Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.
Mit Wirkung vom 15. Juni 2022 gelten folgende Regeln:
Die Einreise über den Luftweg ist wieder gestattet, auch zu touristischen Zwecken. Für Einreisen über den Land- und Seeweg bedarf es nach wie vor eines wichtigen Grundes („essential travel“), dies betrifft größtenteils Einreisen aus dem malaysischen Teil Borneos.
Folgende pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Online-Registrierung (Ausfüllen der sog. arrival declaration form ) der Einreise 24 Stunden vor Abflug.
• Nachweis einer COVID-Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 20.000 Brunei Doller/ BND (ca. 13.500 EUR), welche den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke von Studium oder Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Reisende ohne vollständigen Impfschutz müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Nach Einreise in Brunei: Antigentest (ART), drei Tage Selbstisolierung und PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses darf die Selbstisolierung beendet werden. Die nach Einreise vorzunehmenden PCR- und Antigentests (ART) sind bereits vor der Abreise zu buchen und zu bezahlen. Die Bezahlung (insges. 100 BND, ca. 65 EUR) kann online über die o.g. „arrival declaration form“ erfolgen. Ein Ausdruck der Quittung (payment receipt) mit Name und Passnummer des Reisenden muss mitgeführt werden.
Als vollständig geimpft gilt in Brunei:
• Wer dreimal geimpft ist,
• Wer zweimal geimpft ist, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate vor der Einreise verabreicht wurde.
Anerkannt sind alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe.
COVID-19-Tests vor Abreise („pre-departure test“) sind unabhängig vom Impfstatus nicht notwendig.
Alle notwendigen Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.
Ausreise und Transit
Bisher benötigte Genehmigungen zur Ausreise sind nicht mehr notwendig. Nur bruneiische Staatsangehörige und Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Brunei (sog. “permanent residents“) benötigen den Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 30.000 BND (ca. 13.500 EUR).
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist weiterhin eingeschränkt. Transit ist möglich.
Beschränkungen im Land
Die Nutzung einer Tracking-/Gesundheits-App ist nicht mehr vorgeschrieben. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzuzeigen. Ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.
Die Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch im Freien, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gilt weiterhin. Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen werden empfohlen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen Zugangsregelungen können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Jordanien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind derzeit unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein- und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, ggf. auch Ausgangssperren, und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien.
Taiwan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Touristische Reisen nach Taiwan sind weiterhin nicht möglich.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh Vertretung in Deutschland einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Reisende müssen beim Check-in am Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als zwei Tage (Kalendertage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Zahl der COVID-19-Infektionen in Taiwan steigt seit April 2022 kontinuierlich. Dabei werden fast täglich neue Höchststände erreicht. Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden regelmäßig angepasst. Landesweit bleiben zudem strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf Weiteres bestehen.
Es besteht auch im Freien die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden COVID-bedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden. Außerdem empfehlen die Behörden, bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn herunterzuladen, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Aufgrund auch kurzfristig möglicher pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und/oder der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Innenräumen (z.B. Banken, Supermärkten, Einkaufszentren, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch; auf Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist zu achten.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants, etc. nur betreten werden, wenn entweder der „grüne Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachgewiesen wird (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist) oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden. Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.
Mit Wirkung vom 15. Juni 2022 gelten folgende Regeln:
Die Einreise über den Luftweg ist wieder gestattet, auch zu touristischen Zwecken. Für Einreisen über den Land- und Seeweg bedarf es nach wie vor eines wichtigen Grundes („essential travel“), dies betrifft größtenteils Einreisen aus dem malaysischen Teil Borneos.
Folgende pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen müssen erfüllt sein:
• Online-Registrierung (Ausfüllen der sog. arrival declaration form ) der Einreise 24 Stunden vor Abflug.
• Nachweis einer COVID-Reisekrankenversicherung mit einer Mindestkostendeckung von 20.000 Brunei Doller/ BND (ca. 13.500 EUR), welche den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt. Für Reisende nach Brunei zum Zwecke von Studium oder Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Reisende ohne vollständigen Impfschutz müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen:
• Nach Einreise in Brunei: Antigentest (ART), drei Tage Selbstisolierung und PCR-Test am dritten Tag nach der Einreise. Erst nach Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses darf die Selbstisolierung beendet werden. Die nach Einreise vorzunehmenden PCR- und Antigentests (ART) sind bereits vor der Abreise zu buchen und zu bezahlen. Die Bezahlung (insges. 100 BND, ca. 65 EUR) kann online über die o.g. „arrival declaration form“ erfolgen. Ein Ausdruck der Quittung (payment receipt) mit Name und Passnummer des Reisenden muss mitgeführt werden.
Als vollständig geimpft gilt in Brunei:
• Wer dreimal geimpft ist,
• Wer zweimal geimpft ist, wenn die zweite Impfung weniger als drei Monate vor der Einreise verabreicht wurde.
Anerkannt sind alle von der WHO zugelassenen Impfstoffe.
COVID-19-Tests vor Abreise („pre-departure test“) sind unabhängig vom Impfstatus nicht notwendig.
Alle notwendigen Unterlagen sind in englischer Sprache bei der Einreise mitzuführen und werden kontrolliert.
Ausreise und Transit
Bisher benötigte Genehmigungen zur Ausreise sind nicht mehr notwendig. Nur bruneiische Staatsangehörige und Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Brunei (sog. “permanent residents“) benötigen den Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit einer COVID-19-Mindestdeckung von 30.000 BND (ca. 13.500 EUR).
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist weiterhin eingeschränkt. Transit ist möglich.
Beschränkungen im Land
Die Nutzung einer Tracking-/Gesundheits-App ist nicht mehr vorgeschrieben. Ein Impfnachweis ist zwingend vorzuzeigen. Ungeimpfte Kinder dürfen in Begleitung geimpfter Elternteile Gebäude betreten.
Die Maskenplicht in Innenräumen und grundsätzlich auch im Freien, wenn Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, gilt weiterhin. Social Distancing und generelle Hygienemaßnahmen werden empfohlen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen Zugangsregelungen können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.
Jordanien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.
Alle Einreisenden auf dem Land- oder Luftweg, die älter als fünf Jahre sind, müssen vor der Reise
• einen QR-Code über die Webseite der jordanischen Regierung beantragen.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind derzeit unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein- und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie die geltenden Bestimmungen, ggf. auch Ausgangssperren, und informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Regelungen über die lokalen und sozialen Medien.
Taiwan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Touristische Reisen nach Taiwan sind weiterhin nicht möglich.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh Vertretung in Deutschland einzuholen.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Reisende müssen beim Check-in am Abflughafen einen negativen PCR-Test vorlegen. Dies gilt unabhängig von der Nationalität der Reisenden oder des Reisezwecks. Der Test darf zum Zeitpunkt des Boardings nicht älter als zwei Tage (Kalendertage) sein. Das Testergebnis muss von einem im Abflugland anerkannten Labor in englischer oder chinesischer Sprache oder in beiden Sprachen ausgestellt sein. Akzeptiert werden neben der Papierform auch Testergebnisse in elektronischer Form, wenn sie den Anforderungen entsprechen.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Zahl der COVID-19-Infektionen in Taiwan steigt seit April 2022 kontinuierlich. Dabei werden fast täglich neue Höchststände erreicht. Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden regelmäßig angepasst. Landesweit bleiben zudem strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf Weiteres bestehen.
Es besteht auch im Freien die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden COVID-bedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden. Außerdem empfehlen die Behörden, bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn herunterzuladen, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Aufgrund auch kurzfristig möglicher pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und/oder der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Innenräumen (z.B. Banken, Supermärkten, Einkaufszentren, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch; auf Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist zu achten.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants, etc. nur betreten werden, wenn entweder der „grüne Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachgewiesen wird (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist) oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden. Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.06.2022
Ägypten - Änderung Einreise
Die ägyptischen Behörden haben alle COVID-19-bezogenen Reisebeschränkungen des Landes mit Wirkung vom 19. Juni 2022 aufgehoben. Reisende müssen bei der Ankunft keinen Nachweis über eine COVID-19-Impfung oder ein negatives COVID-19-Testergebnis mehr vorlegen. Quelle: Garda World
Benin - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Es gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Für die Ausreise müssen die ggf. geltenden pandemiebedingten Einreisebeschränkungen des Ziellandes erfüllt sein. Eine generelle Testpflicht für die Ausreise besteht nicht mehr.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Demokratische Republik Kongo - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Zur Einreise benötigen Reisende entweder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen vollständigen Impfschutz. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen. Personen ab 12 Jahren ohne Impfschutz müssen bei Ankunft am Flughafen einen weiteren PCR-Test durchführen, für den sie sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, 2 Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen. Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als sieben Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen vereinzelt Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri, und Nordkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre.
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten. Auch wenn diese Vorgaben von der breiten Öffentlichkeit häufig ignoriert werden wird Reisenden dringend empfohlen, die genannten Regeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
Indien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und Visa aller Kategorien, einschließlich e-Tourist Visa/Tourist Visa, werden wieder erteilt. Auch Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Mexico - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Es gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten.
Beschränkungen im Land
Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. In privaten Kliniken werden auch COVID-Infektionen nur gegen Vorkasse behandelt. Die Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich ergänzend über die Informationskanäle der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein; weitere Detailinformationen der myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Einreisenden müssen das Ergebnis eines am Flughafen durchgeführten Schnelltests abwarten. Personen ohne vollständigen Impfschutz müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum soll weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Nicaragua - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Nicaraguas.
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 nachzuweisen. Nicht vollständig geimpfte Personen müssen zur Einreise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bitte beachten Sie etwaige Hinweise der Fluggesellschaften.
Der PCR-Test muss vor der Einreise auf dem Luftweg an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt. Beim Grenzübergang auf dem Landweg muss dieser spätestens 36 Stunden vor der Einreise an die nicaraguanischen Behörden per E-Mail (solicitudes@migob.gob.ni) übermittelt werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet. Vor der Ausreise ist der Grenzübertritt bei den nicaraguanischen Behörden anzuzeigen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Klären Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Details zur Übermittlung des PCR-Tests (s. Einreise) mit Ihrer Fluggesellschaft (insbesondere Frist zum Übersenden, Empfängeradresse).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die ägyptischen Behörden haben alle COVID-19-bezogenen Reisebeschränkungen des Landes mit Wirkung vom 19. Juni 2022 aufgehoben. Reisende müssen bei der Ankunft keinen Nachweis über eine COVID-19-Impfung oder ein negatives COVID-19-Testergebnis mehr vorlegen. Quelle: Garda World
Benin - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Es gelten keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Für die Ausreise müssen die ggf. geltenden pandemiebedingten Einreisebeschränkungen des Ziellandes erfüllt sein. Eine generelle Testpflicht für die Ausreise besteht nicht mehr.
Beschränkungen im Land
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Demokratische Republik Kongo - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Zur Einreise benötigen Reisende entweder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder einen vollständigen Impfschutz. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen. Personen ab 12 Jahren ohne Impfschutz müssen bei Ankunft am Flughafen einen weiteren PCR-Test durchführen, für den sie sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, 2 Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen. Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als sieben Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen vereinzelt Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri, und Nordkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre.
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten. Auch wenn diese Vorgaben von der breiten Öffentlichkeit häufig ignoriert werden wird Reisenden dringend empfohlen, die genannten Regeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
Indien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und Visa aller Kategorien, einschließlich e-Tourist Visa/Tourist Visa, werden wieder erteilt. Auch Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Mexico - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mexikos.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Es gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten.
Beschränkungen im Land
Ein ausreichendes Abstandhalten wird empfohlen. Weitere Beschränkungen bestehen nicht. In privaten Kliniken werden auch COVID-Infektionen nur gegen Vorkasse behandelt. Die Kosten sind sehr hoch (siehe Medizinische Versorgung). Kreditkartenlimits sollten entsprechend erhöht werden – auch bei bestehendem Reisekrankenversicherungsschutz. Patienten müssen meist in Vorlage treten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können in einzelnen Bundesstaaten Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte sehen Sie von der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich Überlandbussen sowie Kleinbussen im Großstadtbereich wegen der hohen Infektionsgefahr ab.
• Informieren Sie sich ergänzend über die Informationskanäle der mexikanischen Regierung.
• Informieren Sie sich auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Mexiko-Stadt.
• Informieren Sie sich im Fall einer Zwischenlandung in einem Drittland auch über die dortigen Ein- und Durchreise-Bestimmungen, z.B. anhand der Reise- und Sicherheitshinweise für das betreffende Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Ihrem Bundesstaat, z.B. über den nationalen Notruf 911 oder COVID-19-Hotlines.
Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein; weitere Detailinformationen der myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Alle Einreisenden müssen das Ergebnis eines am Flughafen durchgeführten Schnelltests abwarten. Personen ohne vollständigen Impfschutz müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Die Fluggesellschaften müssen die Passagierlisten den myanmarischen Behörden ca. zehn Tage vor dem Flug zur Genehmigung vorlegen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum soll weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.
Nicaragua - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Nicaraguas.
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein vollständiger Impfschutz gegen Covid-19 nachzuweisen. Nicht vollständig geimpfte Personen müssen zur Einreise einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bitte beachten Sie etwaige Hinweise der Fluggesellschaften.
Der PCR-Test muss vor der Einreise auf dem Luftweg an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt. Beim Grenzübergang auf dem Landweg muss dieser spätestens 36 Stunden vor der Einreise an die nicaraguanischen Behörden per E-Mail (solicitudes@migob.gob.ni) übermittelt werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzen zu Honduras und Costa Rica sind geöffnet. Vor der Ausreise ist der Grenzübertritt bei den nicaraguanischen Behörden anzuzeigen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
• Klären Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Details zur Übermittlung des PCR-Tests (s. Einreise) mit Ihrer Fluggesellschaft (insbesondere Frist zum Übersenden, Empfängeradresse).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.06.2022
Georgien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der georgischen Regierung.
Seit dem 15. Juni 2022 bestehen von ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Georgien keine pandemiebedingten Nachweispflichten mehr.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Beschränkungen im Land
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht nur noch innerhalb medizinischer Einrichtungen. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
Nauru - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Naurus.
Aufgrund erster Infektionsfälle unter der Bevölkerung wurden Passagierflüge nach Nauru Mitte Juni 2022 bis auf Weiteres eingestellt.
Die Einreise nach Nauru ist nur für Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Nauru möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach nauruischen Bestimmungen nachweisen. Aktuell sind Reisen nach Nauru nur über Brisbane (Australien) möglich.
Alle von Brisbane aus nach Nauru reisenden Personen müssen bereits vor Reiseantritt zwei Tage in einer von der nauruischen Regierung designierten Unterkunft in Brisbane in Isolation verbringen („Pre-Travel Covid Safe Accomodation“). Während der Isolation muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Innerhalb von 24 Stunden vor der Weiterreise nach Nauru muss zudem ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Passagierflüge nach Nauru wurden Mitte Juni 2022 bis auf Weiteres eingestellt, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf Weiteres. Aufgrund erster Infektionsfälle unter der Bevölkerung kann es aktuell zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen. Die Lage bleibt dynamisch und kann sich kurzfristig ändern.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Das Thailand-Pass-Verfahren für ausländische Besucher wird abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2022 können Urlauber ohne den Pass einreisen. Darüber hinaus benötigen sie keinen Nachweis mehr über eine Corona-Krankenversicherung, die eventuelle Corona-Kosten abdeckt. Aufgehoben werden zudem die Gesundheitskontrollen bei der Ankunft. Und auch die Maskenpflicht wird gelockert: Empfohlen wird das Tragen von Masken nur noch in geschlossenen und überfüllten Bereichen. Bereits im Mai hatte Thailand die Testanforderungen für vollständig geimpfte Besucher abgeschafft. Sie müssen bei Einreise einen vollständigen Impfschutz vorweisen. Seit 1. Juni können zudem ungeimpfte Touristen ohne Quarantäne einreisen, wenn sie ein maximal 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der georgischen Regierung.
Seit dem 15. Juni 2022 bestehen von ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise nach Georgien keine pandemiebedingten Nachweispflichten mehr.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind möglich. Transit-Aufenthalte am Flughafen Tiflis sind erlaubt.
Beschränkungen im Land
In Georgien gilt eine allgemeine Maskenpflicht nur noch innerhalb medizinischer Einrichtungen. Zu Abchasien und Südossetien siehe Innenpolitische Lage.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der georgischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden unter Tel. 112 oder das Ministry of Health.
Nauru - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Naurus.
Aufgrund erster Infektionsfälle unter der Bevölkerung wurden Passagierflüge nach Nauru Mitte Juni 2022 bis auf Weiteres eingestellt.
Die Einreise nach Nauru ist nur für Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Nauru möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach nauruischen Bestimmungen nachweisen. Aktuell sind Reisen nach Nauru nur über Brisbane (Australien) möglich.
Alle von Brisbane aus nach Nauru reisenden Personen müssen bereits vor Reiseantritt zwei Tage in einer von der nauruischen Regierung designierten Unterkunft in Brisbane in Isolation verbringen („Pre-Travel Covid Safe Accomodation“). Während der Isolation muss ein PCR-Test durchgeführt werden. Innerhalb von 24 Stunden vor der Weiterreise nach Nauru muss zudem ein Antigen-Schnelltest durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Passagierflüge nach Nauru wurden Mitte Juni 2022 bis auf Weiteres eingestellt, siehe Einreise.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf Weiteres. Aufgrund erster Infektionsfälle unter der Bevölkerung kann es aktuell zu erheblichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen. Die Lage bleibt dynamisch und kann sich kurzfristig ändern.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Das Thailand-Pass-Verfahren für ausländische Besucher wird abgeschafft. Ab dem 1. Juli 2022 können Urlauber ohne den Pass einreisen. Darüber hinaus benötigen sie keinen Nachweis mehr über eine Corona-Krankenversicherung, die eventuelle Corona-Kosten abdeckt. Aufgehoben werden zudem die Gesundheitskontrollen bei der Ankunft. Und auch die Maskenpflicht wird gelockert: Empfohlen wird das Tragen von Masken nur noch in geschlossenen und überfüllten Bereichen. Bereits im Mai hatte Thailand die Testanforderungen für vollständig geimpfte Besucher abgeschafft. Sie müssen bei Einreise einen vollständigen Impfschutz vorweisen. Seit 1. Juni können zudem ungeimpfte Touristen ohne Quarantäne einreisen, wenn sie ein maximal 72 Stunden altes negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Diese Regelungen bleiben weiterhin bestehen. Quelle: touristik aktuell
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.06.2022
Bahamas - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der offiziellen Webseite der Bahamas.
Für nach den Bestimmungen der Bahamas vollständig geimpfte Personen und Kinder unter zwei Jahren gibt es keine Einschränkungen bei der Einreise. Der Impfschutz wird bei Einreise überprüft. Nicht vollständig geimpfte Reisende ab vollendetem zweiten Lebensjahr müssen bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Als vollständig geimpft gelten in den Bahamas Personen zwei Wochen, nachdem sie ihre zweite Impfdosis AstraZeneca (Vaxzevria/Covishield), Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax), Sinopharm, Covaxin oder Sinovac bzw. zwei Wochen, nachdem sie ihre erste Impfdosis Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben. Kreuzimpfungen mit den o.g. Impfstoffen werden anerkannt.
Ausreise und Transit
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf Weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Aktuelle Einschränkungen können vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Für Reisen zwischen Inseln der Bahamas können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.
Italien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 30. September 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr fort. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme aus Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
In Saudi-Arabien ist die Nutzung der Impf-App „Tawakkalna“ nur noch sehr vereinzelt verpflichtend (unter anderem möglich im Personenverkehr oder Gesundheitseinrichtungen). Die App gibt grundsätzlich Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus, ohne den Status „immun“ wird der Zugang verweigert. Als „immun“ gelten Personen ab 12 Jahren, die vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sind. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen + Booster), AstraZeneca (zwei Dosen + Booster), Moderna (zwei Dosen + Booster) und Johnson & Johnson (eine Dosis + Booster). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Soweit vorhanden sollten Reisende ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien. Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats.
Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 13. Juni 2022 wurden die Corona-Maßnahmen in Saudi-Arabien im öffentlichen Leben weitgehend aufgehoben: Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch ist die Öffentlichkeit weiterhin zu erhöhter Vorsicht und dem freiwilligen Tragen einer Maske aufgerufen. Das Vorzeigen der „Tawakkalna“-App kann in Einzelfällen noch verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Sri Lanka - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. "On-Arrival-Visa" werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer/BioNTech) erhalten haben.
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mit sich führen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Ausreise und Transit
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der offiziellen Webseite der Bahamas.
Für nach den Bestimmungen der Bahamas vollständig geimpfte Personen und Kinder unter zwei Jahren gibt es keine Einschränkungen bei der Einreise. Der Impfschutz wird bei Einreise überprüft. Nicht vollständig geimpfte Reisende ab vollendetem zweiten Lebensjahr müssen bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Als vollständig geimpft gelten in den Bahamas Personen zwei Wochen, nachdem sie ihre zweite Impfdosis AstraZeneca (Vaxzevria/Covishield), Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax), Sinopharm, Covaxin oder Sinovac bzw. zwei Wochen, nachdem sie ihre erste Impfdosis Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben. Kreuzimpfungen mit den o.g. Impfstoffen werden anerkannt.
Ausreise und Transit
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf Weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden. Aktuelle Einschränkungen können vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden. Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Für Reisen zwischen Inseln der Bahamas können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.
Italien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 30. September 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln im Nah- und Fernverkehr fort. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme aus Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
In Saudi-Arabien ist die Nutzung der Impf-App „Tawakkalna“ nur noch sehr vereinzelt verpflichtend (unter anderem möglich im Personenverkehr oder Gesundheitseinrichtungen). Die App gibt grundsätzlich Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus, ohne den Status „immun“ wird der Zugang verweigert. Als „immun“ gelten Personen ab 12 Jahren, die vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sind. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen + Booster), AstraZeneca (zwei Dosen + Booster), Moderna (zwei Dosen + Booster) und Johnson & Johnson (eine Dosis + Booster). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Soweit vorhanden sollten Reisende ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien. Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats.
Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 13. Juni 2022 wurden die Corona-Maßnahmen in Saudi-Arabien im öffentlichen Leben weitgehend aufgehoben: Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch ist die Öffentlichkeit weiterhin zu erhöhter Vorsicht und dem freiwilligen Tragen einer Maske aufgerufen. Das Vorzeigen der „Tawakkalna“-App kann in Einzelfällen noch verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Sri Lanka - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. "On-Arrival-Visa" werden jedoch wieder erteilt.
Ungeimpfte und nicht vollständig geimpfte Reisende ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test (Abstrich max. 72 Stunden vor Abflug) oder einen Antigen-Test (Abstrich max. 48 Stunden vor Abflug, Selbsttests werden nicht anerkannt) in englischer Sprache vorlegen. Gegebenenfalls abweichende Vorgaben der Fluggesellschaft sind zu beachten. Vollständig geimpfte Reisende und Genesene (Genesung zwischen sechs Monaten und sieben Tagen vor Einreise) mit einer Impfdosis sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Ausgenommen von der Testpflicht vor Einreise sind auch Kinder unter 12 und Kinder zwischen 12 und 18 Jahren, die eine Impfdosis (Pfizer/BioNTech) erhalten haben.
Vollständig geimpfte Reisende und Reisende, die eine Impfdosis erhalten haben, müssen bei Einreise zusätzlich ihren Impfnachweis in englischer Sprache vorlegen. Genesene müssen zusätzlich ihren Genesenennachweis mit sich führen.
Weitergehende Informationen sind auf der Webseite der sri-lankischen Tourismusbehörde und des sri-lankischen Gesundheitsministeriums eingestellt.
Ausreise und Transit
Ein Transit durch Sri Lanka ist möglich. Die Ein- und Ausreise aus Sri Lanka auf kommerziellen Fluglinien ist möglich.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden. Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von der Mehrheit der Bevölkerung praktiziert. Die üblichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die geltenden Regeln für Touristen ("Sri Lanka Tourism Safety Protocol“) und aktuelle Entwicklungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, wenden Sie sich an das nächstgelegene staatliche Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Tourismushotline „1912“ oder wählen die nationale COVID-Hotline „1999".
• Verfolgen Sie die lokalen Medien. Informieren Sie sich auch über die Webseite der deutschen Botschaft Colombo bzw. Facebook-Seite der Botschaft.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.06.2022
Ägypten - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.
Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.
An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Beschränkungen im Land
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. September 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Belarus - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines COVID-Impfzertifikats entfällt.
Ausreise und Transit
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland und eine Ausreise nach Litauen sind grundsätzlich möglich, s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen bzw. Litauen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Cabo Verde - Kapverden - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen. Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung und mindestens einer Auffrischungsimpfung (mindestens drei Dosen) oder Genesung vorlegen können, sind von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte und weniger als dreimal Geimpfte benötigen ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Rapid-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden bei Abflug) Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet. Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln müssen Ungeimpfte, weniger als dreimal Geimpfte und Nichtgenesene ab Vollendung des 12. Lebensjahres beim jeweiligen Check-in einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingência).
Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht im Flugzeug und im Innenbereich von Schiffen.
Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind eingeschränkt möglich, private Versammlungen sind mit Einschränkungen gestattet, sofern ein Impf- oder Testnachweis für die Teilnehmer vorgelegt wird. Auch der Zugang zu Nachtlokalen erfolgt unter 3G-Regelung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
Chile - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Die Einreise nach Chile ist derzeit grundsätzlich für alle Personen wieder möglich. Bestimmungen zur Einreise können sich jedoch mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Pandemiesituation in Chile wird durch die zuständigen chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt, welche sowohl die Ein-und Ausreise aus dem Land als auch die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb Chiles betreffen.
Das Land befindet sich derzeit in Krisenstufe 1. Dies bedeutet, dass die Ein-und Ausreise uneingeschränkt unter Beachtung der regulären Bestimmungen möglich ist. Zur Einreise wird in Krisenstufe 1 kein Impfnachweis gefordert, jedoch ist dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles nötig. Es wird daher empfohlen, die im Ausland erhaltenen Impfungen in Chile vor Einreise in das Land anerkennen zu lassen. Dies geschieht über die Beantragung eines sogenannten Pase de Movilidad (PdM) ein elektronischer Impfpass. Die Bearbeitungszeit wird von den chilenischen Behörden mit max. 48 Stunden angegeben. Wenn diese Frist nicht erfüllt wird, wird automatisch ein temporärer PdM gültig für 96 Stunden ausgestellt, welcher bei Einreise aktiviert wird. Die Vorgehensweise zur Beantragung veröffentlichen die chilenischen Behörden in spanischer Sprache.
Auch ist in Krisenstufe 1 zur Einreise kein negativer PCR-Test erforderlich, wird aber von den chilenischen Behörden empfohlen. Es werden stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Unabhängig von der Krisenstufe müssen alle Reisenden einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ) mitführen, der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf.
Eine Krankenversicherung ist nicht obligatorisch; es wird jedoch empfohlen, mit einer Versicherung zu reisen, die auch COVID-19-Behandlungen abdeckt.
Die genau aufgeschlüsselten Einreisebestimmungen für alle drei Krisenstufen sowie die Mitteilung in welcher Krisenstufe das Land sich jeweils aktuell befindet, werden auf Spanisch hier mitgeteilt.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso “ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
China - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Antigentest muss in Form eines Nasopharyngealabstrichs oder Nasen-Rachenabstrichs von einer fachlichen Teststelle durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist der Fluggesellschaft in Papier- oder elektronischer Form vor Abflug vorzulegen. Abfotografierte Nachweise gelten nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Hierfür sind die PCR-Testergebnisse, das Isolationsprotokoll sowie Reisepass, Flugticket und gültiges chinesisches Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltstitel hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Finnland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands. Die Einreise aus Deutschland, den Schengen-Staaten und den EU-Staaten nach Finnland ist ohne Beschränkungen möglich. Nach der Grenzkontrolle sind jedoch Gesundheitsschutzmaßnahmen möglich, z.B. die Überprüfung von Zertifikaten wie folgt:
• Nachweis über eine vollständige Impfung oder Digitales EU-COVID-Zertifikat , das nachweist, dass die Person innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist, oder
• Negatives COVID-19-Testzertifikat, das nachweist, dass die Person frühestens 72 Stunden vor Einreise getestet (PCR- oder Antigentest) wurde. Innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ankunft muss ein zweiter COVID-19-Test durchgeführt werden.
• Personen, die eine Bescheinigung über eine einzelne Impfung haben, müssen sich innerhalb von drei bis fünf Tagen nach ihrer Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
Personen, die keines der oben aufgeführten Zertifikate besitzen, müssen sich einmal bei Einreise und ein zweites Mal drei bis fünf Tage nach Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Gesundheitsbehörde THL und Finentry.
Ausreise und Transit
Für Transitreisen bestehen mit Wirkung vom 1. Juli 2022 keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
Die finnischen Behörden empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Nachverkehr sowie die Einhaltung von Abstand. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen möglichst im Freien stattfinden. Die Besucherzahl im Innenbereich und die Besuchsdauer ist begrenzt.
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Finnland hat einen COVID-19-Pass (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat) eingeführt. Betreiber von Einrichtungen (z.B. Restaurants, Sportstätten, Museen), die Beschränkungen unterliegen, können ihre Kunden verpflichten, den COVID-19-Pass vorzulegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code wird als gleichwertig anerkannt.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Marokko - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Juli 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Niger - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Beschränkungen im Land
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und im Flugzeug selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die Einreise nach Rumänien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende mit dem Flugzeug und dem Schiff grundsätzlich gestattet. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19-bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen über die Landgrenze gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen, Einzelheiten siehe Einreise. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen das allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden Zugangsvoraussetzungen (mit QR-Code) für Restaurants oder Hotels.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.
Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilen die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.
Ausreise und Transit
Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Sierra Leone - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Alle Flugreisenden müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte weisen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nach, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist für nicht oder nicht vollständig Geimpfte die Durchführung eines kostenpflichtigen Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und von allen Reisenden, die mindestens fünf Tage im Land waren, ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Südafrika - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr nachzuweisen.
Ausreise und Transit
Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Tschad - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern dies Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist. Ausschließlich vom „Hôpital Amitié-Tchad-Chine“ oder in der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) durchgeführte PCR-Tests werden akzeptiert.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben mit Wirkung vom 13. Juni 2022 die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ägyptens.
Die Einreise unterliegt zurzeit keinen COVID-19-bedingten Einschränkungen.
An Flughäfen sind Temperaturmessungen möglich.
Ausreise und Transit
Der Flugverkehr findet eingeschränkt wieder statt. Die Weiter- oder Durchreise in andere Länder kann eingeschränkt oder mit einer Testpflicht vor Abreise verbunden sein. Die Vorschriften für die Durchführung dieser Tests können restriktiver sein, als das Zielland vorschreibt.
Beschränkungen im Land
Bei Reisen im Land können Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf COVID-19 stattfinden. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen. Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften. Vermeiden Sie insbesondere Orte, an denen sich Menschen auf engem Raum versammeln, wie den öffentlichen Nahverkehr.
• Rechnen Sie beim Auftreten von Krankheitssymptomen oder Aufenthalt in der Umgebung eines Erkrankten mit zwangsweisen Quarantänemaßnahmen.
Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. September 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Belarus - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines negativen PCR-Tests oder eines COVID-Impfzertifikats entfällt.
Ausreise und Transit
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland und eine Ausreise nach Litauen sind grundsätzlich möglich, s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen bzw. Litauen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Cabo Verde - Kapverden - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen. Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung und mindestens einer Auffrischungsimpfung (mindestens drei Dosen) oder Genesung vorlegen können, sind von der Testpflicht befreit. Ungeimpfte und weniger als dreimal Geimpfte benötigen ab Vollendung des 12. Lebensjahres einen negativen COVID-19-Test (PCR-Test nicht älter als 72 Stunden oder Antigen-Rapid-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden bei Abflug) Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet. Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln müssen Ungeimpfte, weniger als dreimal Geimpfte und Nichtgenesene ab Vollendung des 12. Lebensjahres beim jeweiligen Check-in einen negativen PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingência).
Abstandsregeln sind einzuhalten. Es gilt Maskenpflicht im Flugzeug und im Innenbereich von Schiffen.
Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind eingeschränkt möglich, private Versammlungen sind mit Einschränkungen gestattet, sofern ein Impf- oder Testnachweis für die Teilnehmer vorgelegt wird. Auch der Zugang zu Nachtlokalen erfolgt unter 3G-Regelung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
Chile - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Die Einreise nach Chile ist derzeit grundsätzlich für alle Personen wieder möglich. Bestimmungen zur Einreise können sich jedoch mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Pandemiesituation in Chile wird durch die zuständigen chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt, welche sowohl die Ein-und Ausreise aus dem Land als auch die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb Chiles betreffen.
Das Land befindet sich derzeit in Krisenstufe 1. Dies bedeutet, dass die Ein-und Ausreise uneingeschränkt unter Beachtung der regulären Bestimmungen möglich ist. Zur Einreise wird in Krisenstufe 1 kein Impfnachweis gefordert, jedoch ist dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles nötig. Es wird daher empfohlen, die im Ausland erhaltenen Impfungen in Chile vor Einreise in das Land anerkennen zu lassen. Dies geschieht über die Beantragung eines sogenannten Pase de Movilidad (PdM) ein elektronischer Impfpass. Die Bearbeitungszeit wird von den chilenischen Behörden mit max. 48 Stunden angegeben. Wenn diese Frist nicht erfüllt wird, wird automatisch ein temporärer PdM gültig für 96 Stunden ausgestellt, welcher bei Einreise aktiviert wird. Die Vorgehensweise zur Beantragung veröffentlichen die chilenischen Behörden in spanischer Sprache.
Auch ist in Krisenstufe 1 zur Einreise kein negativer PCR-Test erforderlich, wird aber von den chilenischen Behörden empfohlen. Es werden stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Unabhängig von der Krisenstufe müssen alle Reisenden einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen ) mitführen, der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf.
Eine Krankenversicherung ist nicht obligatorisch; es wird jedoch empfohlen, mit einer Versicherung zu reisen, die auch COVID-19-Behandlungen abdeckt.
Die genau aufgeschlüsselten Einreisebestimmungen für alle drei Krisenstufen sowie die Mitteilung in welcher Krisenstufe das Land sich jeweils aktuell befindet, werden auf Spanisch hier mitgeteilt.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso “ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
China - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Der Antigentest muss in Form eines Nasopharyngealabstrichs oder Nasen-Rachenabstrichs von einer fachlichen Teststelle durchgeführt werden. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Das Testergebnis ist der Fluggesellschaft in Papier- oder elektronischer Form vor Abflug vorzulegen. Abfotografierte Nachweise gelten nicht als in digitaler Form vorliegende Nachweise.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Hierfür sind die PCR-Testergebnisse, das Isolationsprotokoll sowie Reisepass, Flugticket und gültiges chinesisches Visum oder gültiger chinesischer Aufenthaltstitel hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Finnland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands. Die Einreise aus Deutschland, den Schengen-Staaten und den EU-Staaten nach Finnland ist ohne Beschränkungen möglich. Nach der Grenzkontrolle sind jedoch Gesundheitsschutzmaßnahmen möglich, z.B. die Überprüfung von Zertifikaten wie folgt:
• Nachweis über eine vollständige Impfung oder Digitales EU-COVID-Zertifikat , das nachweist, dass die Person innerhalb der letzten sechs Monate genesen ist, oder
• Negatives COVID-19-Testzertifikat, das nachweist, dass die Person frühestens 72 Stunden vor Einreise getestet (PCR- oder Antigentest) wurde. Innerhalb von drei bis fünf Tagen nach Ankunft muss ein zweiter COVID-19-Test durchgeführt werden.
• Personen, die eine Bescheinigung über eine einzelne Impfung haben, müssen sich innerhalb von drei bis fünf Tagen nach ihrer Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
Personen, die keines der oben aufgeführten Zertifikate besitzen, müssen sich einmal bei Einreise und ein zweites Mal drei bis fünf Tage nach Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen.
Detaillierte Informationen zu den Einreisebeschränkungen, zur Testpflicht und zur Quarantäne finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes , der finnischen Gesundheitsbehörde THL und Finentry.
Ausreise und Transit
Für Transitreisen bestehen mit Wirkung vom 1. Juli 2022 keine Beschränkungen mehr.
Beschränkungen im Land
Die finnischen Behörden empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Nachverkehr sowie die Einhaltung von Abstand. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen möglichst im Freien stattfinden. Die Besucherzahl im Innenbereich und die Besuchsdauer ist begrenzt.
Es gelten regional unterschiedliche Regelungen und Beschränkungen bei den Öffnungszeiten der Gastronomiebetriebe, den Ausschankzeiten für Alkohol und der Anzahl der Plätze, die in Restaurants besetzt werden dürfen. Es besteht außerdem je nach Region eine Obergrenze der Anzahl von Personen für Versammlungen.
Finnland hat einen COVID-19-Pass (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat) eingeführt. Betreiber von Einrichtungen (z.B. Restaurants, Sportstätten, Museen), die Beschränkungen unterliegen, können ihre Kunden verpflichten, den COVID-19-Pass vorzulegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code wird als gleichwertig anerkannt.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL und installieren Sie ggf. die mobile COVID-19 Tracing App "Koronavilkku".
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.
Marokko - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Juli 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Niger - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Bei Einreise ist entweder ein Nachweis über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Einreise verabreicht worden sein muss, oder ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als fünf Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise ist die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung (in der Regel drei Impfungen), deren letzte Dosis mindestens vier Wochen vor Ausreise verabreicht worden sein muss, oder eines von „Trusted Travel" generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000 XOF, ca. 38 EUR) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahren ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert: Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58.
Beschränkungen im Land
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und im Flugzeug selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Rumänien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die Einreise nach Rumänien ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Russische Föderation - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende mit dem Flugzeug und dem Schiff grundsätzlich gestattet. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19-bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen über die Landgrenze gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen, Einzelheiten siehe Einreise. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Deutschland durch Estland, Finnland, Lettland, Litauen und Polen mit eigenem Fahrzeug grundsätzlich gestattet.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen das allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden Zugangsvoraussetzungen (mit QR-Code) für Restaurants oder Hotels.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Seychellen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.
Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 24 Stunden vor Abreise erfolgt ist. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilen die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.
Ausreise und Transit
Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Sierra Leone - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Alle Flugreisenden müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte weisen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nach, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist für nicht oder nicht vollständig Geimpfte die Durchführung eines kostenpflichtigen Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und von allen Reisenden, die mindestens fünf Tage im Land waren, ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Südafrika - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr nachzuweisen.
Ausreise und Transit
Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Tschad - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen tschadischen Stellen.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht länger als 96 Stunden zurückliegen darf. Hiervon befreit sind vollständig Geimpfte bei Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises. Nicht vollständig geimpfte einreisende Flugpassagiere sind verpflichtet, noch vor der Sicherheitskontrolle und Gepäckabholung einen kostenlosen PCR-Test durchführen zu lassen. Die Maßnahme gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Tschad muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern dies Voraussetzung für die Einreise im Zielland ist. Ausschließlich vom „Hôpital Amitié-Tchad-Chine“ oder in der Klinik „Programme National de Tuberculose“ (PNT) durchgeführte PCR-Tests werden akzeptiert.
Beschränkungen im Land
Auf Basis der regionalen Infektionslage können jederzeit örtliche Maßnahmen wie z.B. Ausgangssperren oder Zugangssperren zu einzelnen Städten verhängt werden. Zudem gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Nichtbefolgung ist unter Strafe gestellt. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Achten Sie insbesondere auch bei unvermeidbaren Reisen innerhalb des Landes auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich über die jeweils aktuellen Einreisebestimmungen Ihrer Transit- und Zielländer.
• Beachten Sie die OCHA-Informationen zu COVID-19 in Tschad.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten melden Sie sich unter der COVID-19 Hotline 1313.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben mit Wirkung vom 13. Juni 2022 die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache .
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




