Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.06.2022
China - Änderung Einreise
China verfolgt weiterhin eine äußerst strenge Corona-Politik, lockert aber die Einreiseregeln: Ab sofort müssen ankommende Passagiere nur noch sieben Tage in Hotel-Quarantäne verbringen plus drei Tage zu Hause. Zuvor waren es 21 Tage. Quelle: tagesschau.de
Gruß
Birgitt
China verfolgt weiterhin eine äußerst strenge Corona-Politik, lockert aber die Einreiseregeln: Ab sofort müssen ankommende Passagiere nur noch sieben Tage in Hotel-Quarantäne verbringen plus drei Tage zu Hause. Zuvor waren es 21 Tage. Quelle: tagesschau.de
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.06.2022
Kroatien - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Transitreisen durch Kroatien sind ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Ausreise und Transit
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Beschränkungen im Land
In öffentlich zugänglichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Masken und die Einhaltung von Hygienestandards empfohlen, unabhängig vom Impfstatus. Eine Maskenpflicht besteht nur noch in medizinischen Einrichtungen. Eine Quarantäneanordnung infolge positiver COVID-Tests liegt im Ermessen der Hausärzte. Kontaktpersonen wird empfohlen, sich zu isolieren; eine Verpflichtung besteht nicht. COVID-Tests können nur in Polikliniken und bei Hausärzten durchgeführt werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Namibia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bis zunächst 15. Juli 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte können mit Impfnachweis einreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests sowie anderer COVID-19-bedingter Nachweiserfordernisse ausgenommen.
Abweichungen der COVID-19-Einreisebestimmungen für bestimmte Berufsgruppen wie Schiffspersonal oder aus der humanitären Hilfe können mit der zuständigen namibischen Behörde geklärt werden.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System (TT). Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist.
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. In geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen sowie in Flugzeugen wird allerdings empfohlen, Maske zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geschäfte, Restaurants, etc. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, Corner of Hosea Kutako Drive and Harvey Street, Erf: 6971, Windhoek North Opposite Electoral Commission of Namibia (ECN), und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Für die Einreise benötigen Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus, gemäß den Bestimmungen von Trinidad und Tobago einen negativen COVID-19-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Am 1. Juni 2022 ist die Pflicht zur Beantragung der Einreisegenehmigung entfallen, ab 1. Juli 2022 entfällt auch die Testpflicht.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Uruguay - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen frühestens 48 Stunden vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abgeben und bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind.
Weitere Einreisevoraussetzung ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt.
Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen, sofern sie ab einem Alter von 6 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test (keine Selbsttests) vorlegen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
Volljährige ungeimpfte Personen, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird. Bei Einreise müssen ungeimpfte oder vor mehr als 90 Tagen genesene Personen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige unter 6 Jahren. Die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) noch empfohlen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, kulturelle und soziale Veranstaltungen finden wieder uneingeschränkt statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Einreisen nach Kroatien sind aus Deutschland, den EU-Mitgliedsstaaten und Drittstaaten ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Transitreisen durch Kroatien sind ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich. Bitte beachten Sie die Einreisebestimmungen des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt derzeit nur in medizinischen und Pflegeeinrichtungen.
Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens regional beschränkte Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung.
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Lesotho - Änderung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Folgende Landgrenzen zwischen Südafrika und Lesotho sind derzeit geöffnet: Maserubridge, Ficksburg, Van Rooyensgate, Qachasnek, Caledonspoort, Sanipass und Telle Bridge. Einreisen über diese Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Ausreise und Transit
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen Medininkai–Kamenyj Log, Šalčininkai–Benekainys, Raigardas–Privalka, Lavoriškės–Kotlovka, Kybartai–Černiševskoje, Panemunė–Sovetsk, Tverečius-Vidzy, Šumskas-Losha und Papelekis-Lyntupy möglich. Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Beschränkungen im Land
In öffentlich zugänglichen Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von Masken und die Einhaltung von Hygienestandards empfohlen, unabhängig vom Impfstatus. Eine Maskenpflicht besteht nur noch in medizinischen Einrichtungen. Eine Quarantäneanordnung infolge positiver COVID-Tests liegt im Ermessen der Hausärzte. Kontaktpersonen wird empfohlen, sich zu isolieren; eine Verpflichtung besteht nicht. COVID-Tests können nur in Polikliniken und bei Hausärzten durchgeführt werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung .
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Namibia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind geöffnet.
Bis zunächst 15. Juli 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte können mit Impfnachweis einreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Kinder unter 12 Jahren sind von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests sowie anderer COVID-19-bedingter Nachweiserfordernisse ausgenommen.
Abweichungen der COVID-19-Einreisebestimmungen für bestimmte Berufsgruppen wie Schiffspersonal oder aus der humanitären Hilfe können mit der zuständigen namibischen Behörde geklärt werden.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System (TT). Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist.
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. In geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen sowie in Flugzeugen wird allerdings empfohlen, Maske zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geschäfte, Restaurants, etc. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, Corner of Hosea Kutako Drive and Harvey Street, Erf: 6971, Windhoek North Opposite Electoral Commission of Namibia (ECN), und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Für die Einreise benötigen Personen, unabhängig von ihrem Impfstatus, gemäß den Bestimmungen von Trinidad und Tobago einen negativen COVID-19-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden ist.
Am 1. Juni 2022 ist die Pflicht zur Beantragung der Einreisegenehmigung entfallen, ab 1. Juli 2022 entfällt auch die Testpflicht.
Ausreise und Transit
Transit ist unter den gleichen Bedingungen wie die Einreise möglich.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Dies gilt auch im Freien. Geschäfte, etc. dürfen nur nach Temperaturmessung und Handdesinfektion betreten werden. Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Uruguay - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Für vollständig Geimpfte, Genesene und Minderjährige sind Reisen nach Uruguay zu touristischen und sonstigen Zwecken wieder möglich.
Einreisende müssen frühestens 48 Stunden vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abgeben und bei Ankunft einen amtlichen Impfnachweis über eine vollständige COVID-19-Impfung vorweisen, deren letzte notwendige Dosis mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate zurückliegt. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind.
Weitere Einreisevoraussetzung ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt.
Minderjährige Personen können auch ungeimpft einreisen, sofern sie ab einem Alter von 6 Jahren einen negativen PCR- oder Antigen-Test (keine Selbsttests) vorlegen.
Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens 10 Tage zurückliegen muss.
Volljährige ungeimpfte Personen, die keinen Wohnsitz in Uruguay haben, können nur bei Vorliegen zwingender Gründe und nach Erhalt einer Sondergenehmigung einreisen. Sie müssen sich ferner nach Ankunft für 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Quarantäne kann auf sieben Tage verkürzt werden, wenn am siebten Tag ein zweiter negativer PCR-Test durchgeführt wird. Bei Einreise müssen ungeimpfte oder vor mehr als 90 Tagen genesene Personen einen negativen PCR- oder Antigen-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Von der Testpflicht ausgenommen sind Minderjährige unter 6 Jahren. Die Tests (PCR- oder Antigentest) müssen in einem dafür zugelassenen Labor durchgeführt werden.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise. Für Umsteigeflugverbindungen bestehen keine besonderen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) noch empfohlen, ist aber nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit im Land bestehen nicht. Hotels, Geschäfte, Bars und Restaurants sind geöffnet, kulturelle und soziale Veranstaltungen finden wieder uneingeschränkt statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.07.2022
China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen, Einreise
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Für Shanghai sind seit Beendigung des stadtweiten Lockdowns am 1. Juni 2022 weiterhin regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch.
Für ganz China gilt, dass bei Auftreten neuer positiver Fälle in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Massentestungen, Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen gerechnet werden muss.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring Formular einzureichen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens siebentägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Im Anschluss sind weitere drei Tage Isolation vorgesehen. Sofern eine eigene Wohnung vorhanden ist, kann die Isolation nur bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Guinea-Bissau.
Die Einreise ist für vollständig geimpfte Personen unter Vorlage ihres Impfnachweises möglich (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt komplettiert). Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise und den Transitverkehr gilt ebenfalls die Nachweispflicht einer Impfung, der Genesung oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden.
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos-Inseln finden regulär statt. Alle Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gilt Maskenpflicht; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Im öffentlichen Personenverkehr müssen Fahrer und Passagiere eine Impfung oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage sein darf, nachweisen.
Der interregionale öffentliche Verkehr ist unter Einhaltung der oben genannten Regeln für den öffentlichen Personenverkehr sowie zusätzlicher Hygieneregeln, wie etwa das Fahren mit offenem Fenster und die Pflicht für Passagiere zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, erlaubt.
Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet. Diskotheken, Bars und Sportstätten sind geöffnet, Restaurants dürfen Gäste unter Einhaltung von Hygienekonzepten bedienen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.
Guyana - Änderung Einreise
Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich Reisende vor Einreise keinem CoVid-Test mehr unterziehen. Die meisten Reisenden müssen jedoch weiterhin einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Quelle: Garda World
Kanada - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen . Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung . Die kanadische Regierung hat vorübergehend, zunächst bis Mitte Juli, die bisherige verpflichtende Testung von Flugpassagieren bei Einreise nach Kanada eingestellt.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Portugal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren gelten die folgenden Bestimmungen:
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- bzw. Impfnachweispflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Für Shanghai sind seit Beendigung des stadtweiten Lockdowns am 1. Juni 2022 weiterhin regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch.
Für ganz China gilt, dass bei Auftreten neuer positiver Fälle in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Massentestungen, Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen gerechnet werden muss.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring Formular einzureichen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens siebentägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Im Anschluss sind weitere drei Tage Isolation vorgesehen. Sofern eine eigene Wohnung vorhanden ist, kann die Isolation nur bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Guinea-Bissau - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Guinea-Bissau.
Die Einreise ist für vollständig geimpfte Personen unter Vorlage ihres Impfnachweises möglich (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt komplettiert). Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise und den Transitverkehr gilt ebenfalls die Nachweispflicht einer Impfung, der Genesung oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden.
Der internationale Flugverkehr und der wöchentliche Fährverkehr zu den Bijagos-Inseln finden regulär statt. Alle Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gilt Maskenpflicht; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Nichtbeachtung von Hygieneregeln kann mit Geldstrafe geahndet werden.
Im öffentlichen Personenverkehr müssen Fahrer und Passagiere eine Impfung oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage sein darf, nachweisen.
Der interregionale öffentliche Verkehr ist unter Einhaltung der oben genannten Regeln für den öffentlichen Personenverkehr sowie zusätzlicher Hygieneregeln, wie etwa das Fahren mit offenem Fenster und die Pflicht für Passagiere zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, erlaubt.
Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet. Diskotheken, Bars und Sportstätten sind geöffnet, Restaurants dürfen Gäste unter Einhaltung von Hygienekonzepten bedienen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.
Guyana - Änderung Einreise
Ab dem 1. Juli 2022 müssen sich Reisende vor Einreise keinem CoVid-Test mehr unterziehen. Die meisten Reisenden müssen jedoch weiterhin einen Nachweis über eine vollständige Impfung vorlegen. Quelle: Garda World
Kanada - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen . Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung . Die kanadische Regierung hat vorübergehend, zunächst bis Mitte Juli, die bisherige verpflichtende Testung von Flugpassagieren bei Einreise nach Kanada eingestellt.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
Portugal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Mit Wirkung vom 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren gelten die folgenden Bestimmungen:
Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU unterliegen keiner Testpflicht. Alle anderen Einreisenden müssen entweder einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorlegen. Davon ausgenommen sind Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahrs. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- bzw. Impfnachweispflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.07.2022
Iran - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mauritius hat sämtliche Covid-19-Maßnahmen gelockert. Seit 1. Juli 2022 können Urlauber unabhängig von ihrem Impfstatus auf die Insel im Indischen Ozean reisen – ohne sich vorher auf das Coronavirus testen zu lassen. Darüber hinaus wurde zum 1. Juli auch die Maskenpflicht gelockert. Nur in öffentlichen Bereichen wie Krankenhäusern, Häfen, Flughäfen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin obligatorisch. Quelle: touristik aktuell
Nauru - Änderung Einreise
Wegen erhöhter COVID-19-Aktivität lässt der Inselstaat ab 4. Juli 2022 bis mindestens 14. Juli keine Reisenden ins Land. Beamte erlauben jedoch Einsatzkräften die Einreise. Quelle: Garda World
Russische Föderation - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Russland hat die COVID-19-bezogenen innerstaatlichen Maßnahmen ab dem 4. Juli 2022 gelockert. Das landesweite Maskengebot wurde aufgehoben, und Gastronomiebetriebe dürfen außerhalb der Geschäftszeiten und ohne zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen öffnen. Die Behörden werden auch die internationalen Einreisebeschränkungen ab dem 15. Juli weiter lockern. Ab diesem Datum dürfen alle internationalen Reisenden die Landgrenzen ohne zusätzliche Einschränkungen überschreiten. Darüber hinaus wird Russland alle Ein- und Ausreisebeschränkungen an der Landgrenze zu China aufheben; China hält jedoch immer noch einige Beschränkungen aufrecht, die den grenzüberschreitenden Reiseverkehr weiterhin behindern könnten. Quelle: Garda World
Suriname - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Surinames.
Für vollständig geimpfte Personen ist die Einreise mit Impfnachweis, für ungeimpfte Personen mit negativem Test erlaubt. Einzelheiten sind auf der offiziellen COVID-Seite der Regierung veröffentlicht. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Suriname nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können.
Ausreise und Transit
Transit durch Suriname ist unter den gleichen Bedingungen wie bei der Einreise möglich. Es gibt Flüge in der Region sowie zwischen Amsterdam und Suriname. Die Fährverbindungen und Landgrenzen sind in Betrieb.
Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die die Regierung von Suriname als Maatregelen jeweils aktuell veröffentlicht. Weitere Informationen veröffentlicht auch das nationale Gesundheitsbüro.
Dazu besteht Masken- und Abstandspflicht in der Öffentlichkeit.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Suriname.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Suriname geltende Auslegung gem. Maatregelen bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Mauritius hat sämtliche Covid-19-Maßnahmen gelockert. Seit 1. Juli 2022 können Urlauber unabhängig von ihrem Impfstatus auf die Insel im Indischen Ozean reisen – ohne sich vorher auf das Coronavirus testen zu lassen. Darüber hinaus wurde zum 1. Juli auch die Maskenpflicht gelockert. Nur in öffentlichen Bereichen wie Krankenhäusern, Häfen, Flughäfen und öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiterhin obligatorisch. Quelle: touristik aktuell
Nauru - Änderung Einreise
Wegen erhöhter COVID-19-Aktivität lässt der Inselstaat ab 4. Juli 2022 bis mindestens 14. Juli keine Reisenden ins Land. Beamte erlauben jedoch Einsatzkräften die Einreise. Quelle: Garda World
Russische Föderation - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Russland hat die COVID-19-bezogenen innerstaatlichen Maßnahmen ab dem 4. Juli 2022 gelockert. Das landesweite Maskengebot wurde aufgehoben, und Gastronomiebetriebe dürfen außerhalb der Geschäftszeiten und ohne zusätzliche gesundheitliche Einschränkungen öffnen. Die Behörden werden auch die internationalen Einreisebeschränkungen ab dem 15. Juli weiter lockern. Ab diesem Datum dürfen alle internationalen Reisenden die Landgrenzen ohne zusätzliche Einschränkungen überschreiten. Darüber hinaus wird Russland alle Ein- und Ausreisebeschränkungen an der Landgrenze zu China aufheben; China hält jedoch immer noch einige Beschränkungen aufrecht, die den grenzüberschreitenden Reiseverkehr weiterhin behindern könnten. Quelle: Garda World
Suriname - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Surinames.
Für vollständig geimpfte Personen ist die Einreise mit Impfnachweis, für ungeimpfte Personen mit negativem Test erlaubt. Einzelheiten sind auf der offiziellen COVID-Seite der Regierung veröffentlicht. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Suriname nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können.
Ausreise und Transit
Transit durch Suriname ist unter den gleichen Bedingungen wie bei der Einreise möglich. Es gibt Flüge in der Region sowie zwischen Amsterdam und Suriname. Die Fährverbindungen und Landgrenzen sind in Betrieb.
Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die die Regierung von Suriname als Maatregelen jeweils aktuell veröffentlicht. Weitere Informationen veröffentlicht auch das nationale Gesundheitsbüro.
Dazu besteht Masken- und Abstandspflicht in der Öffentlichkeit.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Suriname.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Suriname geltende Auslegung gem. Maatregelen bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.07.2022
Burundi - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100 USD für ausländische Staatsangehörige, vorherige Bezahlung online möglich, auch vor Ort per Mastercard und Visa). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Für die Durchführung des Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Kosten ca. 25 EUR), nur dann nachzuweisen, wenn die Fluglinie und das Zielland dies verlangen.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 5 USD.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße durch Bußgelder geahndet werden. Für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr besteht Maskenpflicht. Handhygieneregeln werden empfohlen, werden jedoch von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
China - Änderung Beschränkungen im Land - Xi'an
In Chinas 13-Millionen-Stadt Xi'an sind erneut Corona-Fälle aufgetreten. Die Behörden verhängen deshalb zum zweiten Mal einen Lockdown. Schulen, Geschäfte und Restaurants sollen eine Woche geschlossen bleiben. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Anmeldepflicht über die Anwendung Thailand-Pass entfallen. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass und einen Impfnachweis vorlegen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie anstelle des Impfnachweises einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder offiziell durchgeführten negativen Antigentest vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. .
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok mit einer maximalen Transitzeit von 24 Stunden und über Phuket International Airport mit einer maximalen Transitzeit von acht Stunden möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird generell außerhalb der eigenen Wohnung erwartet. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.
Alle Flugpassagiere müssen bei Einreise über ein negatives PCR-Testergebnis verfügen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen führen die burundischen Gesundheitsbehörden einen erneuten Test durch, der vor Ort bezahlt werden muss (100 USD für ausländische Staatsangehörige, vorherige Bezahlung online möglich, auch vor Ort per Mastercard und Visa). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Für die Durchführung des Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Kosten ca. 25 EUR), nur dann nachzuweisen, wenn die Fluglinie und das Zielland dies verlangen.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 5 USD.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße durch Bußgelder geahndet werden. Für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr besteht Maskenpflicht. Handhygieneregeln werden empfohlen, werden jedoch von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.
China - Änderung Beschränkungen im Land - Xi'an
In Chinas 13-Millionen-Stadt Xi'an sind erneut Corona-Fälle aufgetreten. Die Behörden verhängen deshalb zum zweiten Mal einen Lockdown. Schulen, Geschäfte und Restaurants sollen eine Woche geschlossen bleiben. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Einreisen sind auf dem Luft- und Landweg für alle Reisenden möglich. Seit dem 1. Juli 2022 ist die Anmeldepflicht über die Anwendung Thailand-Pass entfallen. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen bei der Einreise einen gültigen Reisepass und einen Impfnachweis vorlegen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende können unter den gleichen Bedingungen wie vollständig geimpfte Personen einreisen, wenn sie anstelle des Impfnachweises einen Nachweis über einen negativen PCR-Test oder offiziell durchgeführten negativen Antigentest vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Eine Testpflicht nach Einreise besteht nicht mehr.
Einzelheiten zu in Thailand anerkannten Impfstoffen, Impferfordernissen von Minderjährigen und Genesenen sind auf der Website der Thailändischen Tourismus Assoziation veröffentlicht.
Für Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Thailand positiv auf COVID-19 getestet werden, erfolgt unabhängig vom Impfstatus die weitere Isolierung und ggf. Behandlung in einem Krankenhaus oder einer anderen von der thailändischen Regierung dafür vorgesehenen Einrichtung. Diese Regelung gilt auch für betroffene Minderjährige. .
Die Anordnung einer Quarantäne kann auch bei Kontakt zu einer infizierten Person (Mitreisende) erfolgen. Die zum Teil sehr hohen Kosten für Quarantäne, Isolation und Behandlung sind selbst zu tragen. Reisende sollten im Vorfeld klären, ob ihre Versicherung die Kosten einer staatlich angeordneten Quarantäne oder Isolation auch bei symptomfreiem Krankheitsverlauf übernimmt. Die Deutsche Botschaft Bangkok hat auf die gemäß nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Ein internationaler Transit ist nur über die Flughäfen Suvarnabhumi International Airport und Don Mueang International Airport in Bangkok mit einer maximalen Transitzeit von 24 Stunden und über Phuket International Airport mit einer maximalen Transitzeit von acht Stunden möglich. Die konkreten Regelungen veröffentlichen die thailändischen Behörden auf der Seite der Civil Aviation Authority. Offene Fragen sollten vorab mit der jeweiligen Fluggesellschaft geklärt werden.
Beschränkungen im Land
Die thailändische Regierung hat den Notstand ausgerufen. Es muss mit Einschränkungen der Bewegungs- und Reisefreiheit, der Versammlungs- und der Meinungsfreiheit gerechnet werden. Reisende müssen sich an die Maßnahmen der Regierung (Überwachungs- und Quarantänemaßnahmen, lückenlose Kontrolle ihrer Bewegungen u.a.) halten. Verstöße werden strikt geahndet und sind mit Haft- und Geldstrafen belegt.
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Gebäuden, Einkaufszentren und Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird generell außerhalb der eigenen Wohnung erwartet. Beim Betreten von Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln wird zusätzlich die Temperatur gemessen. Weitere Maßnahmen wie die Pflicht zur Angabe von Kontaktdaten sind möglich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von SARS-CoV-2 bei der thailändischen Botschaft. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Department of Disease Control oder das nächstgelegene Krankenhaus.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungsmaßnahmen.
• Bitte beachten Sie die lokalen Vorschriften genau (insbesondere die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen).
• Bei Verstößen gegen angeordnete Isolations- und Quarantänemaßnahmen können hohe Geld- bis hin zu Haftstrafen verhängt werden.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.
USA / Vereinigte Staaten - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland.
Vollständig geimpfte Flugreisende können in die USA einreisen. Ausnahmen von der Impfpflicht gibt es in wenigen Fällen. Eine Testpflicht vor Abreise besteht nicht mehr.
Ausführliche Hinweise zu Einreise und Aufenthalt (auch zu Kreuzimpfungen) veröffentlich das Center of Disease Control – CDC.
Vor dem Abflug in die USA muss ein Gesundheitsformular ausgefüllt werden.
Ausreise und Transit
Auch Personen, die sich lediglich zum Transit in den USA aufhalten, müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Beschränkungen im Land
Es gibt in mehreren Bundesstaaten weiterhin Einschränkungen des öffentlichen Lebens.
In einigen Bundesstaaten und Counties gilt in der Öffentlichkeit das Gebot einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise zu den Einreisebestimmungen bei der zuständigen Vertretung der USA in Deutschland und beachten Sie die jeweiligen Quarantänebestimmungen der USA auf bundesstaatlicher und lokaler Ebene.
• Beachten Sie bei Reisen innerhalb des Landes die örtlich unterschiedlichen Hygiene- und Abstandsvorschriften, insbesondere die Hinweise der lokalen Behörden und des Centers for Disease Control and Prevention.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.07.2022
Australien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Seit dem 6. Juli 2022 ist die Einreise nach Australien unabhängig vom Impfstatus möglich. Es sind lediglich die Visumsbestimmungen zu beachten.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort. Auf Inlandsflügen gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums . Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise
Die Cookinseln haben die Einreisebeschränkungen ab dem 5. Juli 2022 gelockert. Die Vorgabe, dass ungeimpfte Kinder unter fünf Jahren und drei Monaten oder teilweise geimpfte Kinder unter 12 Jahren nach der Ankunft in Quarantäne gehen oder sich einem Test unterziehen müssen, ist aufgehoben. Quelle: Garda World
Panama - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Alle Reisenden müssen vor Reiseantritt online registrieren.
Die Einreise nach Panama ist für mindestens zweifach geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis mit Vorlage eines Impfausweises möglich. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt.
Teilweise Geimpfte und Minderjährige können Informationen auf der Website des Ministeriums für Tourismus erhalten.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test muss man sich 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne beenden zu können. Bei positivem Testergebnis folgt eine zehntägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
Salomonen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist erst vier Wochen nach vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen der Salomonen bei negativem PCR-Testergebnis gestattet. Dieses darf zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein. Das negative Testergebnis muss der Regierung der Salomonen per E-Mail NHEOC_REPAT@moh.gov.sb übermittelt und am Check-in vorgelegt werden. Mindestens fünf Tage vor der Reise muss zudem ein vollständig ausgefüllter Reisefragebogen an die Regierung der Salomonen übermittelt werden.
Ausreise und Transit
Internationale Flüge sowie Inlandsflüge finden regulär statt.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch. Lockdowns können in allen Landesteilen kurzfristig verhängt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.
Vanuatu - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Die Einreise nach Vanuatu ist nur mit negativem COVID-Test möglich. Zulässig sind zwischen 24 und 72 Stunden alte PCR-Tests sowie weniger als 24 Stunden alte überwachte Antigen-Schnelltests. Das negative Testergebnis muss am Check-in-Schalter vorgezeigt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind jene Personen, die eine Genesung innerhalb der vergangenen zwei Monate nachweisen können sowie Kinder unter zwei Jahren. Mit einem Touristenvisum reisende Personen können beim Check-in zudem dazu aufgefordert werden, ein Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für eine Unterkunft – oder alternativ ein Schreiben von Verwandten/Bekannten in Vanuatu – vorzuzeigen. Eine Impfung gegen COVID-19 wird von den Behörden Vanuatus für die Einreise empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch und können sich kurzfristig ändern.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.
Seit dem 6. Juli 2022 ist die Einreise nach Australien unabhängig vom Impfstatus möglich. Es sind lediglich die Visumsbestimmungen zu beachten.
Für Passagiere und Besatzungsmitglieder auf internationalen Flügen nach Australien gilt Maskenpflicht, ebenso auf Inlandsflügen in Australien (weitere Details zu den bundesstaatlichen Regelungen, die sich jederzeit und sehr kurzfristig ändern können).
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus. Bei Reisen zwischen den einzelnen Bundesstaaten kann es daher zu Bewegungseinschränkungen kommen. Aktuelle detaillierte Informationen bietet die australische Regierung.
Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts, insbesondere in der Gastronomie, fort. Auf Inlandsflügen gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für ihren spezifischen Flug nach Australien.
• Beachten Sie, dass Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in den einzelnen Bundesstaaten unterschiedlich sind.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, z.B. mit Hilfe des COVID-19-Restriction Checker .
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen des Department of Home Affairs oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige australische Auslandsvertretung vor Einreise.
• Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
• Lassen Sie einen Flug vor Reiseantritt unbedingt von Ihrer Fluggesellschaft im Hinblick auf die bestehenden Restriktionen nochmals bestätigen und beachten Sie die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums . Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise
Die Cookinseln haben die Einreisebeschränkungen ab dem 5. Juli 2022 gelockert. Die Vorgabe, dass ungeimpfte Kinder unter fünf Jahren und drei Monaten oder teilweise geimpfte Kinder unter 12 Jahren nach der Ankunft in Quarantäne gehen oder sich einem Test unterziehen müssen, ist aufgehoben. Quelle: Garda World
Panama - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Alle Reisenden müssen vor Reiseantritt online registrieren.
Die Einreise nach Panama ist für mindestens zweifach geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis mit Vorlage eines Impfausweises möglich. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt.
Teilweise Geimpfte und Minderjährige können Informationen auf der Website des Ministeriums für Tourismus erhalten.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test muss man sich 72 Stunden in Quarantäne begeben und erneut mit negativem Ergebnis getestet werden, um die Quarantäne beenden zu können. Bei positivem Testergebnis folgt eine zehntägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
Salomonen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist erst vier Wochen nach vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen der Salomonen bei negativem PCR-Testergebnis gestattet. Dieses darf zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein. Das negative Testergebnis muss der Regierung der Salomonen per E-Mail NHEOC_REPAT@moh.gov.sb übermittelt und am Check-in vorgelegt werden. Mindestens fünf Tage vor der Reise muss zudem ein vollständig ausgefüllter Reisefragebogen an die Regierung der Salomonen übermittelt werden.
Ausreise und Transit
Internationale Flüge sowie Inlandsflüge finden regulär statt.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch. Lockdowns können in allen Landesteilen kurzfristig verhängt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.
Vanuatu - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Die Einreise nach Vanuatu ist nur mit negativem COVID-Test möglich. Zulässig sind zwischen 24 und 72 Stunden alte PCR-Tests sowie weniger als 24 Stunden alte überwachte Antigen-Schnelltests. Das negative Testergebnis muss am Check-in-Schalter vorgezeigt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind jene Personen, die eine Genesung innerhalb der vergangenen zwei Monate nachweisen können sowie Kinder unter zwei Jahren. Mit einem Touristenvisum reisende Personen können beim Check-in zudem dazu aufgefordert werden, ein Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für eine Unterkunft – oder alternativ ein Schreiben von Verwandten/Bekannten in Vanuatu – vorzuzeigen. Eine Impfung gegen COVID-19 wird von den Behörden Vanuatus für die Einreise empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch und können sich kurzfristig ändern.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.07.2022
Grenada - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Alle COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen sind aufgehoben. Einzelheiten veröffentlicht die Grenada Tourism Authority.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Alle COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Empfehlungen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Katar / Qatar - Änderung Beschränkungen im Land
Die katarischen Behörden haben die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen ab dem 7. Juli 2022 wieder eingeführt, nachdem die Zahl der COVID-19-Fälle in letzter Zeit gestiegen ist. Die Vorschrift gilt für alle Personen ab sechs Jahren. Quelle: Garda World
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Bei Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage in Papierform).
Ausreise und Transit
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen ab Brazzaville und Pointe Noire.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen, etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants, werden nicht durchgesetzt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Seit dem 1. Juli 2022 (unabhängig vom Impfstatus) müssen Reisende weder vor dem Flug nach Mauritius einen negativen PCR-Test vorlegen, noch müssen sie sich bei der Ankunft auf Mauritius einem Test unterziehen. Ungeimpfte Reisende müssen sich bei der Ankunft nicht mehr selbst isolieren.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben. Ferner müssen sie eine Krankenversicherung (in englischer Sprache) nachweisen, die die Behandlung von COVID-19 abdeckt.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt seit 1. Juli 2022 nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen, Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden. Für Geimpfte gibt es keine weiteren Beschränkungen. Zugang zu Restaurants, Geschäften, etc. wird nur vollständig Geimpften gewährt.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Seit dem 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, in Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der Einreise auf die Azoren gibt es derzeit keine Beschränkungen. Es sind keine Impf-, Test-, oder Genesenennachweise vorzulegen.
Bei Reisen zwischen den Inseln bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis.
Die Einreise ist für nachweislich vollständig Geimpfte möglich. Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise muss ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test oder ein höchstens 24 Stunden alter Antigentest ausgedruckt mitgeführt werden. Vollständig geimpfte Personen müssen in der Regel keine Quarantäne absolvieren, dies gilt jedoch nicht für ungeimpfte begleitende Kinder. Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, die mit vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft einem RT-PCR-Test unterziehen (150 USD für Nicht-Staatsangehörige und Nicht-Einwohner/ 100 USD für Staatsangehörige und Einwohner). Die Eltern müssen bis zum Erhalt des negativen RT-PCR-Testergebnisses mit dem Kind in Quarantäne bleiben.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel.
Zurzeit gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude und Geschäften die Hände zu desinfizieren; immer häufiger gibt es dabei auch Temperaturmessungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen und Krankenhausaufenthalte führt Zypern die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wieder ein. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Bei Verstößen wird ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro fällig. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Alle COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen sind aufgehoben. Einzelheiten veröffentlicht die Grenada Tourism Authority.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Alle COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Empfehlungen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Katar / Qatar - Änderung Beschränkungen im Land
Die katarischen Behörden haben die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen ab dem 7. Juli 2022 wieder eingeführt, nachdem die Zahl der COVID-19-Fälle in letzter Zeit gestiegen ist. Die Vorschrift gilt für alle Personen ab sechs Jahren. Quelle: Garda World
Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Bei Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage in Papierform).
Ausreise und Transit
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen ab Brazzaville und Pointe Noire.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln. An den Impfstatus gekoppelte Zugangsbeschränkungen, etwa zu öffentlichen Gebäuden, Banken oder Restaurants, werden nicht durchgesetzt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.
Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Seit dem 1. Juli 2022 (unabhängig vom Impfstatus) müssen Reisende weder vor dem Flug nach Mauritius einen negativen PCR-Test vorlegen, noch müssen sie sich bei der Ankunft auf Mauritius einem Test unterziehen. Ungeimpfte Reisende müssen sich bei der Ankunft nicht mehr selbst isolieren.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben. Ferner müssen sie eine Krankenversicherung (in englischer Sprache) nachweisen, die die Behandlung von COVID-19 abdeckt.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt seit 1. Juli 2022 nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen, Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden. Für Geimpfte gibt es keine weiteren Beschränkungen. Zugang zu Restaurants, Geschäften, etc. wird nur vollständig Geimpften gewährt.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften. Seit dem 1. Juli 2022 müssen bei der Einreise keine Test-, Impf- oder Genesenennachweise mehr vorgelegt werden.
Es wird bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind geöffnet. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, in Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen.
Bei der Einreise auf die Azoren gibt es derzeit keine Beschränkungen. Es sind keine Impf-, Test-, oder Genesenennachweise vorzulegen.
Bei Reisen zwischen den Inseln bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis.
Die Einreise ist für nachweislich vollständig Geimpfte möglich. Kinder unter 18 Jahren können ihre Eltern ohne Impfnachweis begleiten. Vor Einreise muss ein Online-Formular ausgefüllt werden. Bei Einreise muss ein höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführter negativer PCR-Test oder ein höchstens 24 Stunden alter Antigentest ausgedruckt mitgeführt werden. Vollständig geimpfte Personen müssen in der Regel keine Quarantäne absolvieren, dies gilt jedoch nicht für ungeimpfte begleitende Kinder. Nicht geimpfte Kinder zwischen 12 und 17 Jahren, die mit vollständig geimpften Eltern oder Erziehungsberechtigten reisen, müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft einem RT-PCR-Test unterziehen (150 USD für Nicht-Staatsangehörige und Nicht-Einwohner/ 100 USD für Staatsangehörige und Einwohner). Die Eltern müssen bis zum Erhalt des negativen RT-PCR-Testergebnisses mit dem Kind in Quarantäne bleiben.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements bzw. den Nevisisland Travel Protocols veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen und die Häfen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen zahlreiche Beschränkungen im öffentlichen Leben und im Handel.
Zurzeit gibt es keine nächtliche Ausgangssperre. Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude und Geschäften die Hände zu desinfizieren; immer häufiger gibt es dabei auch Temperaturmessungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".
Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Aufgrund steigender Corona-Infektionszahlen und Krankenhausaufenthalte führt Zypern die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen wieder ein. Ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren. Bei Verstößen wird ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro fällig. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 11.07.2022
Griechenland - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen; Ausnahmen siehe Reiseverbindungen.
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Für Reisende, die während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Für die Beendigung der Quarantäne ist keine weitere Testung erforderlich. Positiv getestete Personen mit milderen Symptomen können ohne weitere Einschränkungen ihren Urlaub fortführen, einzige Verpflichtung ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder KN 95). Fragen und Beschwerden können direkt an das griechische Tourismusministerium per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar).
• Das Tourismusministerium hat ein E-Mail-Postfach touristcomplaints@mintour.gr eingerichtet, an das Sie sich bei Fragen oder Beschwerden bezüglich Ihres Aufenthalts in Griechenland wenden können.
Palau - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus, z.B. auf der Website der Regierung.
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein.
Ungeimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich einreisen, müssen jedoch wie alle Reisenden die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten, welche von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden. Dazu gehört gegebenenfalls eine Isolation im Fall eines positiven Testergebnisses während des Aufenthalts.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Palau ist wieder möglich.
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau oder der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
St. Lucia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia .
Geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia mitführen und bei Einreise vorweisen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen maximal fünf Tage alten negativen PCR-Test mitführen und die ersten sieben Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft (sog. „COVID certified accommodation“) verbringen. Wer keine der o.g. Einreiseregeln erfüllt, wird bei Einreise getestet und muss in staatlicher Quarantäne das Testergebnis abwarten.
Alle Reisenden sollen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Ausreise und Transit
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Maskenpflicht besteht in der Öffentlichkeit sowie in Hotels und Restaurants in ausgewiesenen öffentlichen Bereichen.
Vollständig geimpfte ausländische Reisende unterliegen keinen nennenswerten Einschränkungen. Ungeimpfte Reisende müssen die ersten sieben Tage jedoch in einer zugelassenen Unterkunft verbringen. Diese darf nur für speziell zugelassene Touren verlassen werden. Ab dem achten Tag dürfen sie sich mit Einschränkungen in der Öffentlichkeit bewegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands. Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Am 1. Mai 2022 ist die Nachweispflicht über ein negatives Testergebnis, den Impf- oder Genesenenstatus entfallen.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen; Ausnahmen siehe Reiseverbindungen.
Einreisen auf dem Landweg sind über alle offiziellen Grenzstellen möglich.
Für Reisende, die während ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Für die Beendigung der Quarantäne ist keine weitere Testung erforderlich. Positiv getestete Personen mit milderen Symptomen können ohne weitere Einschränkungen ihren Urlaub fortführen, einzige Verpflichtung ist das Tragen einer FFP2-Maske (oder KN 95). Fragen und Beschwerden können direkt an das griechische Tourismusministerium per E-Mail gerichtet werden.
Ausreise und Transit
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Sport- und Ausflugsboote aus der Türkei dürfen ausschließlich solche Häfen anlaufen, die als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum gekennzeichnet sind.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Seit dem 1. Juni 2022 gilt die Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren nur noch in Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie im städtischen, öffentlichen Personennahverkehr, z.B. in Stadtbussen oder Taxis.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie während Ihres Aufenthalts in Griechenland positiv auf COVID-19 getestet werden und keine oder nur leichte Symptome entwickeln, die keinen Krankenhausaufenthalt erfordern, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne empfohlen (keine Verpflichtung). Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar).
• Das Tourismusministerium hat ein E-Mail-Postfach touristcomplaints@mintour.gr eingerichtet, an das Sie sich bei Fragen oder Beschwerden bezüglich Ihres Aufenthalts in Griechenland wenden können.
Palau - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Palaus, z.B. auf der Website der Regierung.
Reisende müssen eine komplette COVID-19-Impfung nachweisen, bei welcher die letzte Dosis mindestens 14 Tage vor Reiseantritt verabreicht wurde. Der erhaltene Impfstoff muss von der US Food and Drug Administration (FDA) oder der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen sein.
Ungeimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich einreisen, müssen jedoch wie alle Reisenden die bei Ankunft mitgeteilten Regelungen einhalten, welche von den Behörden vor Ort nach deren Ermessen angeordnet werden. Dazu gehört gegebenenfalls eine Isolation im Fall eines positiven Testergebnisses während des Aufenthalts.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Palau ist wieder möglich.
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Es muss mit Beschränkungen auch bei der touristischen Infrastruktur gerechnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der palauischen Regierung auf der Seite des Gesundheitsministeriums von Palau oder der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
St. Lucia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia .
Geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen einen vollständigen Impfzyklus nach den Bestimmungen von St. Lucia mitführen und bei Einreise vorweisen.
Nicht vollständig geimpfte Reisende ab fünf Jahren müssen bei Einreise einen maximal fünf Tage alten negativen PCR-Test mitführen und die ersten sieben Tage in einer dafür zugelassenen Unterkunft (sog. „COVID certified accommodation“) verbringen. Wer keine der o.g. Einreiseregeln erfüllt, wird bei Einreise getestet und muss in staatlicher Quarantäne das Testergebnis abwarten.
Alle Reisenden sollen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form) ausgedruckt bei Einreise mitführen.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia. Für Teilnehmer an Kreuzfahrten gibt es spezielle Regelungen unter dem Stichwort „Cruise Arrivals“.
Ausreise und Transit
Die Grenzen sind geöffnet, der Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Maskenpflicht besteht in der Öffentlichkeit sowie in Hotels und Restaurants in ausgewiesenen öffentlichen Bereichen.
Vollständig geimpfte ausländische Reisende unterliegen keinen nennenswerten Einschränkungen. Ungeimpfte Reisende müssen die ersten sieben Tage jedoch in einer zugelassenen Unterkunft verbringen. Diese darf nur für speziell zugelassene Touren verlassen werden. Ab dem achten Tag dürfen sie sich mit Einschränkungen in der Öffentlichkeit bewegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia .
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in St. Lucia geltende Auslegung bezieht.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.07.2022
Indonesien - Änderung Einreise
Angesichts der anhaltenden COVID-19-Aktivität werden die Behörden ab dem 17. Juli 2022 die Impf- und Testanforderungen für Inlands- und Auslandsreisen verschärfen. Inlandsreisende ab 18 Jahren, die keine COVID-19-Impfung erhalten haben, müssen ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde. Reisende, die ihre Erstimpfung abgeschlossen, aber noch keine Auffrischungsdosis erhalten haben, müssen entweder ein negatives Ergebnis eines ART-Tests innerhalb von 24 Stunden oder einen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise vorweisen. Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen für Reisen im Inland keine Testergebnisse vorweisen. Indonesische Staatsbürger ab 18 Jahren müssen ebenfalls nachweisen, dass sie ihre Auffrischungsdosis erhalten haben, um ins Ausland zu reisen. Es ist unklar, ob Ausnahmen möglich sind. Quelle: Garda World
Ruanda - Änderung Einreise
Seit dem 12. Juli 2022 haben die Behörden in Ruanda den obligatorischen COVID-19-Test bei der Ankunft für internationale Reisende abgeschafft. Reisende müssen nicht mehr das Passenger Locator Form ausfüllen. Außerdem müssen abreisende Passagiere vor der Abreise keinen negativen Test mehr vorweisen. Die Maßnahmen im Inland bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Sierra Leone - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Alle Flugreisenden müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nachweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist für nicht oder nicht vollständig Geimpfte die Durchführung eines kostenpflichtigen Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und von allen nicht oder nicht vollständig geimpften Reisenden, die mindestens fünf Tage im Land waren, ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Angesichts der anhaltenden COVID-19-Aktivität werden die Behörden ab dem 17. Juli 2022 die Impf- und Testanforderungen für Inlands- und Auslandsreisen verschärfen. Inlandsreisende ab 18 Jahren, die keine COVID-19-Impfung erhalten haben, müssen ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorweisen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde. Reisende, die ihre Erstimpfung abgeschlossen, aber noch keine Auffrischungsdosis erhalten haben, müssen entweder ein negatives Ergebnis eines ART-Tests innerhalb von 24 Stunden oder einen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise vorweisen. Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, müssen für Reisen im Inland keine Testergebnisse vorweisen. Indonesische Staatsbürger ab 18 Jahren müssen ebenfalls nachweisen, dass sie ihre Auffrischungsdosis erhalten haben, um ins Ausland zu reisen. Es ist unklar, ob Ausnahmen möglich sind. Quelle: Garda World
Ruanda - Änderung Einreise
Seit dem 12. Juli 2022 haben die Behörden in Ruanda den obligatorischen COVID-19-Test bei der Ankunft für internationale Reisende abgeschafft. Reisende müssen nicht mehr das Passenger Locator Form ausfüllen. Außerdem müssen abreisende Passagiere vor der Abreise keinen negativen Test mehr vorweisen. Die Maßnahmen im Inland bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Sierra Leone - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Sierra Leones.
Alle Flugreisenden müssen sich vor Reiseantritt über das Reiseportal von Sierra Leone online registrieren. Nicht oder nicht vollständig Geimpfte müssen mit der Registrierung ein negatives PCR-Testergebnis mit QR-Code nachweisen, das bei Abflug nach Sierra Leone nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise ist für nicht oder nicht vollständig Geimpfte die Durchführung eines kostenpflichtigen Tests verpflichtend. Ungeimpfte Passagiere sind nach der Einreise verpflichtet, auf eigene Kosten eine Quarantäne einzuhalten, bis ihr negatives PCR-Testergebnis vorliegt. Weitere ausführliche Hinweise finden sich auf dem Reiseportal von Sierra Leone.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise muss eine Registrierung auf dem Reiseportal vorgenommen und von allen nicht oder nicht vollständig geimpften Reisenden, die mindestens fünf Tage im Land waren, ein negatives PCR-Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf, am Flughafen nachgewiesen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht für nicht und nicht vollständig geimpfte Personen. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Directorate of Health Security and Emergencies .
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.07.2022
Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht.
Derzeit gilt man bei Einreise mit zwei Impfungen als vollständig geimpft. Da im innerindonesischen Reiseverkehr bereits jetzt drei Impfungen gefordert werden, um als vollständig geimpft zu gelten, ist zu erwarten, dass dies kurzfristig auch auf internationale Einreisen ausgeweitet wird.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test, zweifach Geimpfte einen Antigentest nicht älter als 24 Stunden und einfach Geimpfte einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Reisende unter 18 Jahren benötigen auch bei fehlender dritter Impfung keinen Testnachweis.
Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen über einen negativen PCR-Test, der nicht älter 72 Stunden ist, und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Iran - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. In als rot und orange eingestuften Gebieten gilt eine Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Raum. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die maltesischen Behörden planen die Aufhebung der verbleibenden COVID-19-bedingten internationalen Einreisebeschränkungen des Landes. Ab dem 25. Juli 2022 müssen nicht geimpfte Reisende bei der Einreise kein negatives Testergebnis oder einen Nachweis der Genesung mehr vorlegen. Im Inland gelten nur minimale Beschränkungen. Gesichtsmasken sind nur noch auf Flügen und in bestimmten medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Alle Einschränkungen können aufgrund von Überprüfungen durch die Regierung kurzfristig geändert werden. Quelle: Garda World
Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-in geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines Pkws ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird das Vorhandensein der mit persönlichen Daten ausgefüllten App PeduliLindungi verlangt.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht.
Derzeit gilt man bei Einreise mit zwei Impfungen als vollständig geimpft. Da im innerindonesischen Reiseverkehr bereits jetzt drei Impfungen gefordert werden, um als vollständig geimpft zu gelten, ist zu erwarten, dass dies kurzfristig auch auf internationale Einreisen ausgeweitet wird.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test, zweifach Geimpfte einen Antigentest nicht älter als 24 Stunden und einfach Geimpfte einen PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Reisende unter 18 Jahren benötigen auch bei fehlender dritter Impfung keinen Testnachweis.
Reisende mit nur einer Impfdosis benötigen entweder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 24 Stunden ist oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, müssen über einen negativen PCR-Test, der nicht älter 72 Stunden ist, und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Iran - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. In als rot und orange eingestuften Gebieten gilt eine Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Raum. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen verfügt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung .
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Die maltesischen Behörden planen die Aufhebung der verbleibenden COVID-19-bedingten internationalen Einreisebeschränkungen des Landes. Ab dem 25. Juli 2022 müssen nicht geimpfte Reisende bei der Einreise kein negatives Testergebnis oder einen Nachweis der Genesung mehr vorlegen. Im Inland gelten nur minimale Beschränkungen. Gesichtsmasken sind nur noch auf Flügen und in bestimmten medizinischen Einrichtungen vorgeschrieben. Alle Einschränkungen können aufgrund von Überprüfungen durch die Regierung kurzfristig geändert werden. Quelle: Garda World
Tunesien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, beim Check-in maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein Nachweis über einen negativen beim Check-in maximal 24 Stunden alten Antigenschnelltest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-in geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen weder einen negativen Test noch einen Impfnachweis vorlegen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen (außer am Tisch). Ansonsten gilt in der Gastronomie die Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten sowie das Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines Pkws ab einem Beifahrer.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.07.2022
Tansania - Änderung Einreise
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Aufgrund einer technischen Wartung ist das Gesundheitsformular seit Anfang Mai nicht aufzurufen. Es ist zurzeit ungewiss, wann die erneute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Sofern das Gesundheitsformular nicht bedienbar ist, wird empfohlen, einen Ausdruck der technischen Wartung als Nachweis des unternommenen Versuchs mitzuführen.
Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist am Vortag vor Einreise dieses Gesundheitsformular auszufüllen und der generierte QR-Code mitzuführen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt, wer mit einem von der WHO anerkannten und einem in der Vereinigte Republik Tansania lokal registrierten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR-Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen, welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder unter sechs Jahren):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test- oder NAAT-Zertifikat mit QR-Code vorweisen, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die aus einem dieser Länder einreisen, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD Festland Tansania, 25 USD Sansibar) durchgeführt (in Sansibar zudem auch EDE-Scan für 35 USD möglich). Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR-Testung. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff), die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen, müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten 100 USD) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben oder in ein Quarantäne-Hotel begeben.
Für Einreisende nach Sansibar aus den Vereinten Arabischen Emiraten kommend (ohne gültigen Impfnachweise bzw. Test) gilt, dass sie sich einem EDE-Scan unterziehen müssen (für 110 USD) und sich zunächst in Selbst-Isolation begeben müssen. Testergebnisse werden via E-Mail versandt.
Ausreise und Transit
Informationen zu den Beförderungsbedingungen erteilen die Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test online für das Zanzibar COVID-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Aufgrund einer technischen Wartung ist das Gesundheitsformular seit Anfang Mai nicht aufzurufen. Es ist zurzeit ungewiss, wann die erneute Nutzbarkeit gegeben sein wird. Sofern das Gesundheitsformular nicht bedienbar ist, wird empfohlen, einen Ausdruck der technischen Wartung als Nachweis des unternommenen Versuchs mitzuführen.
Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist am Vortag vor Einreise dieses Gesundheitsformular auszufüllen und der generierte QR-Code mitzuführen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt, wer mit einem von der WHO anerkannten und einem in der Vereinigte Republik Tansania lokal registrierten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR-Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen, welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder unter sechs Jahren):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test- oder NAAT-Zertifikat mit QR-Code vorweisen, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die aus einem dieser Länder einreisen, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD Festland Tansania, 25 USD Sansibar) durchgeführt (in Sansibar zudem auch EDE-Scan für 35 USD möglich). Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR-Testung. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff), die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen, müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten 100 USD) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben oder in ein Quarantäne-Hotel begeben.
Für Einreisende nach Sansibar aus den Vereinten Arabischen Emiraten kommend (ohne gültigen Impfnachweise bzw. Test) gilt, dass sie sich einem EDE-Scan unterziehen müssen (für 110 USD) und sich zunächst in Selbst-Isolation begeben müssen. Testergebnisse werden via E-Mail versandt.
Ausreise und Transit
Informationen zu den Beförderungsbedingungen erteilen die Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test online für das Zanzibar COVID-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Quelle: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.07.2022
Costa Rica - Änderung Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Beschränkungen im Land
Die generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume wurde aufgehoben und gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz eine Maske zu tragen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Fidschi / Fiji - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Fidschis.
Die derzeitigen Einreisebestimmungen sind:
• Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (mindestens zwei Impfungen) für alle Personen ab 16 Jahren.
• Nachweis einer Reiseversicherung, die auch COVID-Isolationskosten und -Behandlung abdeckt.
• Vorgebuchter Antigen-Schnelltest in Fidschi.
Weitere Informationen stellt das fidschianische Tourismusministerium zur Verfügung.
Ausreise und Transit
Aktuell bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das COVID Call Center.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie an geschlossenen oder überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren derzeit nur in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test und ein Schnelltest am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis des Schnelltests vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich ein Antigen-Schnelltests (RAT) und am dritten, fünften, neunten und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am dritten und fünften Tag sowie das Ergebnis des Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Die PCR-Tests am neunten und 12. Tag erfolgen in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-APP sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indonesien - Änderung Einreie, Transit, Beschränkungen im Land
Indonesien ändert seine Corona-bedingten Bestimmungen für Inlandsreisen. Ab 17. Juli 2022 müssen Reisende, die mehrere Inseln besuchen möchten, eine dritte Corona-Impfung, eine Booster-Impfung, beziehungsweise einen negativen Coronatest vorweisen. Ein Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Für die Einreise nach Indonesien gilt weiterhin: Das Visa on Arrival, das rund 30 Euro kostet, erhalten Touristen bei Ankunft. Vor der Reise müssen Touristen die App Peduli Lindungi auf ihrem Smartphone installiert und sich registriert haben. Es sei nicht nötig, in der App Impfungen und Testzertifikate hochzuladen. Diese sollten jedoch zur Sicherheit in Papierform und in englischer Sprache mitgenommen werden. Für geboosterte und vollständig geimpfte Reisende gibt es keine Einreise-Beschränkungen. Nicht vollständig Geimpfte müssen jedoch weiterhin in eine fünftägige Quarantäne. Die indonesische Regierung hat dazu Isolationshotels ausgewählt. Für Minderjährige gelten dem Ministerium zufolge die Quarantäneauflagen der mitreisenden Betreuungspersonen. Eine Corona-Krankenversicherung müsse nicht abgeschlossen werden. Quelle: touristik aktuell
Russische Föderation - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende grundsätzlich gestattet. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen, Einzelheiten siehe Einreise. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen das allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden Zugangsvoraussetzungen (mit QR-Code) für Restaurants oder Hotels.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Beschränkungen im Land
Die generelle Maskenpflicht für geschlossene Räume wurde aufgehoben und gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz eine Maske zu tragen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Fidschi / Fiji - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Fidschis.
Die derzeitigen Einreisebestimmungen sind:
• Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (mindestens zwei Impfungen) für alle Personen ab 16 Jahren.
• Nachweis einer Reiseversicherung, die auch COVID-Isolationskosten und -Behandlung abdeckt.
• Vorgebuchter Antigen-Schnelltest in Fidschi.
Weitere Informationen stellt das fidschianische Tourismusministerium zur Verfügung.
Ausreise und Transit
Aktuell bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das COVID Call Center.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt Folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Deutschland benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Für die Einreise aus anderen Ländern bietet die französische Regierung weitere Informationen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• sieben Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• vier Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• sieben Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden ist, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Reisende aus Deutschland, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt Folgendes:
Reisende, die aus Deutschland nach Frankreich einreisen, benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App (CovPass oder Corona-Warn-App) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von Personen, die im gewerblichen Straßenverkehr tätig sind. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie an geschlossenen oder überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. Eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht für Personen ab sechs Jahren derzeit nur in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Dort gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Zur Gültigkeit des Impfnachweises ist im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika.
Reisen zwischen Französisch-Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung.
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festland-Frankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten geltenden und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test und ein Schnelltest am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis des Schnelltests vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich ein Antigen-Schnelltests (RAT) und am dritten, fünften, neunten und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am dritten und fünften Tag sowie das Ergebnis des Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Die PCR-Tests am neunten und 12. Tag erfolgen in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-APP sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indonesien - Änderung Einreie, Transit, Beschränkungen im Land
Indonesien ändert seine Corona-bedingten Bestimmungen für Inlandsreisen. Ab 17. Juli 2022 müssen Reisende, die mehrere Inseln besuchen möchten, eine dritte Corona-Impfung, eine Booster-Impfung, beziehungsweise einen negativen Coronatest vorweisen. Ein Antigentest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden. Für die Einreise nach Indonesien gilt weiterhin: Das Visa on Arrival, das rund 30 Euro kostet, erhalten Touristen bei Ankunft. Vor der Reise müssen Touristen die App Peduli Lindungi auf ihrem Smartphone installiert und sich registriert haben. Es sei nicht nötig, in der App Impfungen und Testzertifikate hochzuladen. Diese sollten jedoch zur Sicherheit in Papierform und in englischer Sprache mitgenommen werden. Für geboosterte und vollständig geimpfte Reisende gibt es keine Einreise-Beschränkungen. Nicht vollständig Geimpfte müssen jedoch weiterhin in eine fünftägige Quarantäne. Die indonesische Regierung hat dazu Isolationshotels ausgewählt. Für Minderjährige gelten dem Ministerium zufolge die Quarantäneauflagen der mitreisenden Betreuungspersonen. Eine Corona-Krankenversicherung müsse nicht abgeschlossen werden. Quelle: touristik aktuell
Russische Föderation - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende grundsätzlich gestattet. Deutsche müssen im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen, Einzelheiten siehe Einreise. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen das allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden Zugangsvoraussetzungen (mit QR-Code) für Restaurants oder Hotels.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.07.2022
Bolivien - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Eswatini - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie für Personengruppen über fünf Personen auch im Freien. Daneben ist eine Abstandsregel von einem Meter im gesamten öffentlichen Raum zu befolgen. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und Visa aller Kategorien, einschließlich e-Tourist Visa/Tourist Visa, werden wieder erteilt. Auch Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Lesotho - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Ein- und Ausreisen über die Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Marokko - Aktualisierung
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Juli 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Südafrika - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr nachzuweisen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen. Inlandsflüge verkehren genauso wie internationale Flüge regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Es bestehen seit 1. Juli 2022 keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr. Einreise mit Privatboot ist ebenfalls erlaubt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht Maskenpflicht. Darüber hinaus wird das Tragen von Masken empfohlen. Betreiber von Orten mit Publikumsverkehr können per Hausrecht Maskenpflicht anordnen.
Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
Eswatini - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie für Personengruppen über fünf Personen auch im Freien. Daneben ist eine Abstandsregel von einem Meter im gesamten öffentlichen Raum zu befolgen. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und Visa aller Kategorien, einschließlich e-Tourist Visa/Tourist Visa, werden wieder erteilt. Auch Visa zu touristischen Zwecken mit fünfjährigen Gültigkeit, die im März 2020 suspendiert wurden, haben ihre Gültigkeit am 15. März 2022 wiedererlangt, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum. Es ist zu beachten, dass die Erteilung von e-Visa in vorläufige Reisepässe nicht möglich ist, sondern dass in diesem Fall ein Visum bei der indischen Auslandsvertretung einzuholen ist.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis bzw. das Impfzertifikat als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners' Regional Registration Office beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden. Eine Ausreise mit abgelaufenem Visum ist nicht möglich, es ist ein Ausreisevisum (Exit Permit) über das örtlich zuständige FRRO zu beantragen. Im Falle der Visumsüberziehung ist mit der Verhängung einer Geldbuße zu rechnen.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Lesotho - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Lesothos.
Alle Personen müssen bei Einreise einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene.
Ausreise und Transit
Ein- und Ausreisen über die Landgrenzen und über den internationalen Flughafen Moshoeshoe sind grundsätzlich möglich.
Beschränkungen im Land
Es gelten Maskenpflicht und die üblichen Abstandsregeln im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Marokko - Aktualisierung
Einreise
Die Einreise über den Luftweg ist zunächst bis 16. August 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Die Einreise mit der Fähre soll bis auf Weiteres unter folgenden Voraussetzungen möglich sein:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann (s.o.)
und
• mit gültigem Impfpass
oder
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (Probenentnahme max. 72 Stunden vor Registrierung).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen bisher nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein.
Ob für Ausreisen mit Fähren abweichende Regelungen gelten, ist nicht bekannt.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Juli 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten weiter möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Südafrika - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr nachzuweisen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen. Inlandsflüge verkehren genauso wie internationale Flüge regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Trinidad und Tobago.
Es bestehen seit 1. Juli 2022 keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen. Die internationalen Flughäfen sind geöffnet und werden von internationalen Linien angeflogen. Zwischen beiden Inseln besteht sowohl Flug- wie Fährverkehr. Einreise mit Privatboot ist ebenfalls erlaubt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht Maskenpflicht. Darüber hinaus wird das Tragen von Masken empfohlen. Betreiber von Orten mit Publikumsverkehr können per Hausrecht Maskenpflicht anordnen.
Die jeweils gültigen Regelungen im Detail werden per legal notice (Public Health [2019 Novel Coronavirus(2019-nCoV)] Regulations) bekannt gegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise und Vorschriften lokaler Behörden. Informieren Sie sich ggf. in Ihrer Unterkunft nach erfolgten Änderungen. Bei Verstößen gegen die Ausgangs- und Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Trinidad und Tobago.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.07.2022
Antigua und Barbuda - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Vollständig geimpfte Personen können seit dem 20. April 2022 ohne COVID-Test einreisen, sofern sie symptomfrei sind.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen ab fünf Jahren benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden alten PCR- oder einen höchsten 24 Stunden alten Antigen-Test. Sie müssen zusätzlich bei Einreise einen weiteren PCR-Test auf eigene Kosten durchführen und sich für 10 bis 14 Tage in Selbstquarantäne begeben. Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Personen mit Symptomen können in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen werden.
Detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory .
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen. Private Boote und Schiffe sollen ihre Ankunft mit mindestens sechs Stunden Vorlauf anzeigen.
Ausreise und Transit
Für Transit gelten die gleichen Regeln wie für die Einreise, Übernachtung muss ggf. in einem dafür zugelassenen Hotel oder staatlicher Einrichtung erfolgen. Für die Ausreise bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs. Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Eswatini / Swasiland - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine nennenswerten COVID-19-Beschränkungen mehr im Land; die Maskenpflicht ist weggefallen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen . Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung . Die kanadische Regierung hat mit Wirkung vom 19.07.2022 die kurzzeitig suspendierte verpflichtende Testung von Flugpassagieren bei Einreise nach Kanada wieder eingeführt.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise weiterhin nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden. Quelle: AA
Kanada testet seit dem 19. Juli 2022 wieder stichprobenartig auch vollständig geimpfte Einreisende auf das Coronavirus. Die Zufallstests werden an den vier großen kanadischen Flughäfen Vancouver, Calgary, Montreal und Toronto vorgenommen, teilt die Regierung auf ihrer Webseite mit. Fällt das Testergebnis positiv aus, müssen sich Einreisende in eine zehntägige Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
Liberia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums.
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Ein Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung ist bei der Einreise vorzulegen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test nur noch dann vorzulegen, wenn das Zielland diesen verlangt. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Mosambik - Ergänzung
Die Behörden haben den durch COVID-19 ausgelösten Katastrophenzustand am 19. Juli 2022 wieder aufgehoben. Das Tragen von Gesichtsmasken ist in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin Pflicht. Internationale Reisebeschränkungen bleiben in Kraft. Quelle: Garda World
Taiwan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Touristische Reisen nach Taiwan sind weiterhin nicht möglich.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh Vertretung in Deutschland einzuholen. Mit Wirkung vom 25. Juli 2022 können auch wieder Visa für Freiwilligendienste, missionarische Zwecke, religiöse Studien, Praktika, internationaler Austausch und Working Holiday beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden. Das Erfordernis einen PCR Test beim Check-in vorzulegen, besteht für Reisende mit Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC) oder taiwanischer Staatsangehörigkeit sowie für Transitpassagiere mit Wirkung vom 14. Juli 2022, 00:00 Uhr (Ankunft in Taiwan) nicht mehr. Bei einem positiven Testergebnis vor dem Rückflug nach Taiwan muss eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme eingehalten werden, bevor der Rückflug angetreten werden kann.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Zahl der COVID-19-Infektionen in Taiwan steigt seit April 2022 kontinuierlich. Dabei werden fast täglich neue Höchststände erreicht. Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden regelmäßig angepasst. Landesweit bleiben zudem strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf Weiteres bestehen.
Es besteht auch im Freien die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tonga - Änderung Einreise
Tonga erlaubt die Wiederaufnahme von kommerziellen Flügen. Die Quarantäneregelung soll am 1. August 2022 enden. Einreisebeschränkungen und inländische Maßnahmen laufen weiter. Quelle: Garda World
Venezuela - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.
Die Einreise nach Venezuela ist bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (in Dokumentenform oder digital mit QR Code) möglich, wenn die letzte Impfung mindestens 14 Tage und nicht länger als 270 Tage zurückliegt. Ohne Impfschutz ist die Einreise bei Vorlage eines negativen PCR Tests möglich, welcher bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten. In beiden Fällen müssen sich Reisende vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden.
Ausreise und Transit
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko, Russland, Türkei und in die Dominikanische Republik wiederaufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig angekündigten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Hotels, Restaurants und Geschäfte sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda.
Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Vollständig geimpfte Personen können seit dem 20. April 2022 ohne COVID-Test einreisen, sofern sie symptomfrei sind.
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen ab fünf Jahren benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden alten PCR- oder einen höchsten 24 Stunden alten Antigen-Test. Sie müssen zusätzlich bei Einreise einen weiteren PCR-Test auf eigene Kosten durchführen und sich für 10 bis 14 Tage in Selbstquarantäne begeben. Bei Einreise muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Personen mit Symptomen können in eine staatliche Quarantäneeinrichtung eingewiesen werden.
Detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory .
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen. Private Boote und Schiffe sollen ihre Ankunft mit mindestens sechs Stunden Vorlauf anzeigen.
Ausreise und Transit
Für Transit gelten die gleichen Regeln wie für die Einreise, Übernachtung muss ggf. in einem dafür zugelassenen Hotel oder staatlicher Einrichtung erfolgen. Für die Ausreise bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs. Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Eswatini / Swasiland - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine nennenswerten COVID-19-Beschränkungen mehr im Land; die Maskenpflicht ist weggefallen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen . Über die Anforderungen an Impfnachweise und die fortbestehende Testpflicht informiert die kanadische Regierung . Die kanadische Regierung hat mit Wirkung vom 19.07.2022 die kurzzeitig suspendierte verpflichtende Testung von Flugpassagieren bei Einreise nach Kanada wieder eingeführt.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise weiterhin nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden. Quelle: AA
Kanada testet seit dem 19. Juli 2022 wieder stichprobenartig auch vollständig geimpfte Einreisende auf das Coronavirus. Die Zufallstests werden an den vier großen kanadischen Flughäfen Vancouver, Calgary, Montreal und Toronto vorgenommen, teilt die Regierung auf ihrer Webseite mit. Fällt das Testergebnis positiv aus, müssen sich Einreisende in eine zehntägige Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
Liberia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der liberianischen Botschaft bzw. des liberianischen Gesundheitsministeriums.
Der Flughafen Monrovia ist geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen.
Ein Nachweis einer vollständigen COVID-Impfung ist bei der Einreise vorzulegen.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist ein negativer PCR-Test nur noch dann vorzulegen, wenn das Zielland diesen verlangt. Die Teststelle befindet sich im Union Center, Sophia Road, Congo Town, Monrovia (Öffnungszeiten: täglich von 9 bis 16 Uhr). Die Testgebühr beträgt 75 USD.
Die Weiterreise auf dem Luftweg ist möglich, die Land- und Seegrenzen sind für den Personen- und Warenverkehr geöffnet. Mit Einschränkungen im internationalen Flugverkehr ist weiterhin zu rechnen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen im Land.
Die nach wie vor bestehende Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung von Abstandsregeln im öffentlichen Raum wird in der Praxis nicht mehr umgesetzt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der Liberianischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Mosambik - Ergänzung
Die Behörden haben den durch COVID-19 ausgelösten Katastrophenzustand am 19. Juli 2022 wieder aufgehoben. Das Tragen von Gesichtsmasken ist in allen geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin Pflicht. Internationale Reisebeschränkungen bleiben in Kraft. Quelle: Garda World
Taiwan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Touristische Reisen nach Taiwan sind weiterhin nicht möglich.
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen und Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende haben vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh Vertretung in Deutschland einzuholen. Mit Wirkung vom 25. Juli 2022 können auch wieder Visa für Freiwilligendienste, missionarische Zwecke, religiöse Studien, Praktika, internationaler Austausch und Working Holiday beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden. Das Erfordernis einen PCR Test beim Check-in vorzulegen, besteht für Reisende mit Daueraufenthaltsgenehmigung (ARC) oder taiwanischer Staatsangehörigkeit sowie für Transitpassagiere mit Wirkung vom 14. Juli 2022, 00:00 Uhr (Ankunft in Taiwan) nicht mehr. Bei einem positiven Testergebnis vor dem Rückflug nach Taiwan muss eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme eingehalten werden, bevor der Rückflug angetreten werden kann.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Die Zahl der COVID-19-Infektionen in Taiwan steigt seit April 2022 kontinuierlich. Dabei werden fast täglich neue Höchststände erreicht. Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden regelmäßig angepasst. Landesweit bleiben zudem strikte Hygienemaßnahmen wie z.B. das Tragen von Mund-Nasen-Schutz bis auf Weiteres bestehen.
Es besteht auch im Freien die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens von Mundschutz.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Verfolgen Sie die aktuellen Hinweise des MOFA.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Tonga - Änderung Einreise
Tonga erlaubt die Wiederaufnahme von kommerziellen Flügen. Die Quarantäneregelung soll am 1. August 2022 enden. Einreisebeschränkungen und inländische Maßnahmen laufen weiter. Quelle: Garda World
Venezuela - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.
Die Einreise nach Venezuela ist bei Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (in Dokumentenform oder digital mit QR Code) möglich, wenn die letzte Impfung mindestens 14 Tage und nicht länger als 270 Tage zurückliegt. Ohne Impfschutz ist die Einreise bei Vorlage eines negativen PCR Tests möglich, welcher bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten. In beiden Fällen müssen sich Reisende vor Abreise digital in einem Online-Portal registrieren. Bei Einreise erfolgt ein weiterer kostenpflichtiger (60 USD) Test durch lokale Behörden.
Ausreise und Transit
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko, Russland, Türkei und in die Dominikanische Republik wiederaufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig angekündigten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Hotels, Restaurants und Geschäfte sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.07.2022
Belize - Änderung Einreise
Belize hat sämtliche Corona-bedingten Einreiseregelungen gestrichen. Seit 14. Juli 2022 müssen Reisende bei ihrer Ankunft keinen Nachweis mehr über eine Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Das gelte sowohl für den Land- als auch den Seeweg, teilt die Central America Tourism Agency (Cata) mit. Der Abschluss einer Reiseversicherung sei optional, werde jedoch empfohlen, heißt es. Internationale Touristen müssen ihren Aufenthalt in einem vom Fremdenverkehrsamt von Belize anerkannten Hotel buchen. Quelle: touristik aktuell
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise
Einreise
Die Einreise auf die Cookinseln ist für zweifach gegen COVID-19-Geimpfte wieder uneingeschränkt möglich. Bei Impfung mit Janssen/ Johnson&Johnson ist eine Impfung ausreichend. Für Einreisende unter 16 Jahren ist die zweifache COVID-Impfung nicht verpflichtend. Einreisende müssen die regulären Einreisebedingungen wie z.B. Visumserfordernisse erfüllen, ihren COVID-19-Impfstatus mittels offiziellem Impfzertifikat ihres Heimatstaates nachweisen können und ein Online-Formular innerhalb von 96 Stunden vor Abreise ausfüllen. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.
Die Nutzung der beiden Kontaktnachverfolungssysteme CookSafe und CookSafe+ vor Ort ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Internationale Flugverbindungen existieren nur mit Air New Zealand ab und nach Auckland. Inlandsreisen sind möglich.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur aufgrund von COVID-19 muss gerechnet werden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Hygieneregeln sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Die App „CookSafe+“ wird zur Kontaktnachverfolgung verwendet. Einreisenden wird zur Nachverfolgung ebenfalls die QR-Karte „CookSafe“ ausgehändigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
In Österreich gilt die FFP2-Maskenpflicht derzeit nur in öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien sowie im Gesundheitswesen.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der österreichischen Regierung unter den o.g. Webseiten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
Panama - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Alle Reisenden müssen vor Reiseantritt online registrieren.
Die Einreise nach Panama ist für mindestens zweifach geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis mit Vorlage eines Impfausweises möglich. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt.
Teilweise Geimpfte und Minderjährige können Informationen auf der Website des Ministeriums für Tourismus erhalten.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test kann die Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis folgt eine fünftägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, in Gesundheitseinrichtungen und für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
Sierra Leone - Änderung Einreise
Seit dem 20. Juli 2022 haben die Behörden den obligatorischen COVID-19-Test bei der Ankunft für geimpfte Reisende abgeschafft. Die Maßnahmen im Inland bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Belize hat sämtliche Corona-bedingten Einreiseregelungen gestrichen. Seit 14. Juli 2022 müssen Reisende bei ihrer Ankunft keinen Nachweis mehr über eine Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis vorweisen. Das gelte sowohl für den Land- als auch den Seeweg, teilt die Central America Tourism Agency (Cata) mit. Der Abschluss einer Reiseversicherung sei optional, werde jedoch empfohlen, heißt es. Internationale Touristen müssen ihren Aufenthalt in einem vom Fremdenverkehrsamt von Belize anerkannten Hotel buchen. Quelle: touristik aktuell
Cookinseln / Cook Islands - Änderung Einreise
Einreise
Die Einreise auf die Cookinseln ist für zweifach gegen COVID-19-Geimpfte wieder uneingeschränkt möglich. Bei Impfung mit Janssen/ Johnson&Johnson ist eine Impfung ausreichend. Für Einreisende unter 16 Jahren ist die zweifache COVID-Impfung nicht verpflichtend. Einreisende müssen die regulären Einreisebedingungen wie z.B. Visumserfordernisse erfüllen, ihren COVID-19-Impfstatus mittels offiziellem Impfzertifikat ihres Heimatstaates nachweisen können und ein Online-Formular innerhalb von 96 Stunden vor Abreise ausfüllen. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.
Die Nutzung der beiden Kontaktnachverfolungssysteme CookSafe und CookSafe+ vor Ort ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Internationale Flugverbindungen existieren nur mit Air New Zealand ab und nach Auckland. Inlandsreisen sind möglich.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur aufgrund von COVID-19 muss gerechnet werden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Hygieneregeln sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Das Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes wird empfohlen. Die App „CookSafe+“ wird zur Kontaktnachverfolgung verwendet. Einreisenden wird zur Nachverfolgung ebenfalls die QR-Karte „CookSafe“ ausgehändigt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
In Österreich gilt die FFP2-Maskenpflicht derzeit nur in öffentlichen Verkehrsmitteln in Wien sowie im Gesundheitswesen.
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der österreichischen Regierung unter den o.g. Webseiten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.
Panama - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Alle Reisenden müssen vor Reiseantritt online registrieren.
Die Einreise nach Panama ist für mindestens zweifach geimpfte Personen ohne weiteres Testerfordernis mit Vorlage eines Impfausweises möglich. Die Impfungen müssen mindestens 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Kreuzimpfungen werden anerkannt. Die in Panama zugelassenen Impfstoffe sind die von der WHO, FDA oder EMA genehmigten Impfstoffe. Eine frühere COVID-19-Infektion wird in Panama nicht mit einer Impfung gleichgestellt.
Teilweise Geimpfte und Minderjährige können Informationen auf der Website des Ministeriums für Tourismus erhalten.
Ungeimpfte Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test (PCR- oder Antigen-) vorlegen, der höchstens 72 Stunden vor Einreise durchgeführt wurde, oder sich auf eigene Kosten am Flughafen testen lassen. Bei negativem COVID-19-Test kann die Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis folgt eine fünftägige, kostenpflichtige Quarantäne. Nach Ablauf der Zeit wird eine Genesenenbescheinigung ausgestellt. Verstöße werden mit Geldstrafen geahndet. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die Maßnahmen der panamaischen Behörden und kann in keinem Fall diese Quarantäne verkürzen.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet. Alle Gesundheitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie (s. Hygieneregeln) bleiben jedoch weiterhin in Kraft.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Personenverkehr, in Gesundheitseinrichtungen und für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Für Reisen zwischen verschiedenen Landesteilen kann ggf. die Vorlage eines negativen COVID-19-Tests verlangt werden, ebenso können auch entsprechende Tests durch lokale Behörden durchgeführt werden. Nähere Informationen zu regionalspezifischen Besonderheiten stellt das panamaische Gesundheitsministerium zur Verfügung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
Sierra Leone - Änderung Einreise
Seit dem 20. Juli 2022 haben die Behörden den obligatorischen COVID-19-Test bei der Ankunft für geimpfte Reisende abgeschafft. Die Maßnahmen im Inland bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




