Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit auf dem Luft-, Land- und Seeweg möglich. Einreisen, die von Marokko aus erfolgen, sind hingegen nicht möglich. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate ist. Als geimpft gilt, wer mindestens zwei Impfdosen erhalten hat. Einzige Ausnahme gilt für Johnson & Johnson, hier reicht eine Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten.
Ausreise und Transit
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis, Busse und Bahnen verkehren normal.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Algeriens (mit Ausnahme von Marokko) sind wieder für den Personen- und Güterverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es bestehen im ganzen Land keine Ausgangssperren mehr. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Estland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Reisende nach Estland werden gebeten vor Reiseantritt und bei Ankunft selbstständig einen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis von der Reise abzusehen.
Reisende ohne Symptome unterliegen keinen Beschränkungen.
Das estnische Health Board informiert zu Verhaltensregelungen, Isolationsauflagen und Testmöglichkeiten.
Ausreise und Transit
Für Transitreisende gelten analoge Regelungen, wie für Reisende. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Kolumbien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Janssen von Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis) ist.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen oder die Impfung mit dem Impfstoff Janssen weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Inlandsflügen herrscht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.

Nauru - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Die Behörden erlauben einige wichtige internationale Flüge, vor allem über Brisbane, Australien. Die Regierung verlangt einen vollständigen Impfschutz für Reisende ab 12 Jahren. Einreisende müssen sich innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einem COVID-19-Test unterziehen und ein Formular zur Gesundheitserklärung ausfüllen. Ankommende Reisende müssen sich bei ihrer Ankunft einem Antigen-Schnelltest (RAT) unterziehen.
Reisende, die ein negatives RAT-Ergebnis zurückliefern, müssen sich in der Unterkunft oder zu Hause in Quarantäne begeben, bis sie am Tag nach ihrer Ankunft die Ergebnisse eines PCR-Tests erhalten. Personen mit negativem Testergebnis können die Quarantäne verlassen, müssen aber einen RAT-Test machen, wenn sie innerhalb der folgenden sieben Tage COVID-19-Symptome entwickeln. Ankommende Passagiere, die ein positives RAT- oder PCR-Testergebnis erhalten, müssen sich selbst für mindestens 10 Tage oder bis zur Freigabe durch die Gesundheitsbehörden an einem bestimmten Ort, möglicherweise an ihrem Wohnort, in Quarantäne halten. Die Behörden gestatten positiv getesteten Personen 13 Tage lang nach der Diagnose nicht die Ausreise aus dem Land; ausreisende Reisende müssen ebenfalls drei Tage lang symptomfrei sein. Ausnahmen sind für Personen möglich, die von den Gesundheitsbehörden eine Genesungsbescheinigung erhalten.
Die COVID-19-Beschränkungen ab dem 22. Juli 2022 weiter gelockert. Die Regierung hat die Anordnung, zu Hause zu bleiben, aufgehoben, aber die Behörden fordern die Einwohner auf, so oft wie möglich zu Hause zu bleiben. Hausversammlungen mit bis zu fünf Personen aus verschiedenen Haushalten und öffentliche Versammlungen mit bis zu 20 Personen können stattfinden. Gottesdienste können ab dem 24. Juli mit bis zu 50 Teilnehmern (vorher 30) abgehalten werden, sofern die Leiter die Fenster öffnen und die Kontaktdaten der Teilnehmer sammeln. Beerdigungen können mit den Lebensgefährten des Verstorbenen und bis zu 30 weiteren Personen stattfinden. Schüler der Klassen 11 und 12 können ab dem 25. Juli wieder zur Schule gehen. Die meisten nicht lebensnotwendigen Geschäfte können wieder aufgenommen werden; Bars und Spielhöllen bleiben geschlossen. Restaurants können bis zu einer Kapazität von 20 Personen speisen. Quelle: Garda World

Togo - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Die Landgrenzen sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet.
Für die Ein- und Ausreise über den Flughafen Lomé bestehen folgende Regeln:
Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen dabei zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé durchgeführt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann man sich frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Flugreisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Impfnachweise werden u.a. in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU akzeptiert.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise über den Flughafen Lomé gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren. Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen. Alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren veröffentlichen die togoischen Behörden.
Im Fall eines positiven Tests vor der Ausreise erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen besonderen hygienischen Auflagen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Brunei Darussalam - Änderung Einreise
Die Behörden werden ab dem 1. August 2022 den grenzüberschreitenden Reiseverkehr auf dem Land- und Seeweg für nicht unbedingt erforderliche Zwecke wieder zulassen. Nach der Lockerung müssen Ausländer ab 18 Jahren, die mit einem beliebigen Verkehrsmittel nach Brunei einreisen wollen, vollständig geimpft sein; die bruneianischen Behörden betrachten einen Ausländer als vollständig geimpft, wenn er mindestens zwei Dosen eines von der WHO anerkannten COVID-19-Impfstoffs erhalten hat. Ausnahmen sind für Ausländer möglich, die eine Bescheinigung über die medizinische Befreiung von der COVID-19-Impfung erhalten haben. Bruneianische Staatsbürger können unabhängig von ihrem Impfstatus in das Land zurückkehren.
Alle einreisenden Reisenden müssen ein Online-Formular zur Gesundheitserklärung ausfüllen. Teilgeimpfte oder ungeimpfte Reisende, die nach Brunei einreisen dürfen, müssen eine Vorauszahlung von 100 BND für die Kosten eines COVID-19-Tests bei der Einreise leisten, mindestens drei Tage lang zu Hause oder in ihrer Unterkunft unter Quarantäne stehen, am ersten Tag eine ART und am dritten Tag einen PCR-Test machen und vor Verlassen der Quarantäne ein negatives PCR-Testergebnis erhalten. Die meisten Ausländer, die für weniger als 90 Tage nach Brunei einreisen, müssen eine Versicherung für die COVID-19-Behandlung in Höhe von mindestens 20.000 BND abschließen; Ausnahmen sind für ausländische Staatsangehörige möglich, die zu langfristigen Zwecken nach Brunei einreisen, z. B. für eine Beschäftigung, und für zurückkehrende ständige Einwohner Bruneis (PR). Quelle: Garda World

Dominica - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Für vollständig geimpfte Personen sind alle COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Ungeimpfte Personen benötigen für die Einreise einen Negativtest.
Reisende mit COVID-19-typischen Symptomen werden bei Einreise getestet und müssen im Positivfall die Infektionszeit auf eigene Kosten in einem sogenannten "safe-in-nature" Hotel verbringen.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Ausreise und Transit
Es gelten für die Durch- und Weiterreise grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise.
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden einplanen, bis das Ergebnis vorliegt. PCR-Tests können online gebucht oder gegen Gebühr vom Hotel organisiert werden.
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich in Ihrer Unterkunft nach kurzfristigen Änderungen der Bestimmungen.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Dominica geltende Auslegung bezieht.

Luxemburg - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.
Zwischen Luxemburg und Deutschland bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Zusätzliche sanitäre Maßnahmen (Impf-, Testnachweis) für alle Flugreisen in das Großherzogtum wurden aufgehoben. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Vorzeigen eines Impfzertifikats oder einer Genesungsbescheinigung weiterhin ein zulässiges Mittel ist, um die Berechtigung zur Einreise nach Luxemburg im Rahmen der befristeten Beschränkungen für Drittstaatsangehörige nachzuweisen.
Weitere Details finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung .
Ohne Symptome und ohne ärztliche Verordnung besteht die Möglichkeit, sich bei verschiedenen Laboren kostenpflichtig einem PCR-Test zu unterziehen (z.B. bei Reisen ins Ausland mit entsprechenden Vorgaben). Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Beschränkungen im Land
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Beschränkungen aufgehoben.
Eine Masken- oder Testpflicht gibt es derzeit nicht, jedoch gibt das Hausrecht Firmen, Einrichtungen oder Behörden die Möglichkeit davon abweichender Regelungen. Beispielsweise kann das Tragen von Masken vorgegeben oder ein Selbsttest als Kontrolle eingesetzt werden, zum Beispiel beim Besuch eines Pflegeheims.
Das positive Resultat eines Antigen-Selbsttestes muss gemeldet werden. Eine Liste mit in Luxemburg als Antigen-Selbsttest empfohlenen Tests bieten die luxemburgischen Behörden.
Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.

Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.
Testpflicht
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis (Selbsttests werden nicht akzeptiert) vorgelegt werden, wobei der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden und der Antigentest innerhalb von 24 Stunden vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für genesene Einreisende, die in Korea leben und deren Genesenenstatus in Korea registriert ist, für Kinder unter sechs Jahren und für Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Alle Einreisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft einem weiteren kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den PCR-Test nach Ankunft kostenlos in einem „public health center“ durchführen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Albanien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Albaniens.
Alle COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen sind entfallen.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge zu den Nachbarländern sind von albanischer Seite geöffnet. Die Grenze zu Griechenland ist ebenfalls wieder geöffnet. Der Grenzübergang Mertziani ist die Öffnungszeit von 8 Uhr bis 20 Uhr (albanische Zeit) geöffnet. Kurzfristige Änderungen sind möglich.
Reisende müssen sich vor Reiseantritt erkundigen, ob die Grenzübergänge ihrer Zielländer geöffnet sind und welche Einreisebedingungen bestehen.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht nicht mehr. Es wird jedoch empfohlen, den Mund-Nasen-Schutz in Innenräumen weiterhin zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Maßnahmen beim albanischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 127. Gegebenenfalls wird ein Testtermin vereinbart, bis zum Erhalt des Ergebnisses ist eine Selbstisolation vorgeschrieben.
• Informieren Sie sich zur Lage in Albanien auf der Webseite der Deutschen Botschaft Tirana.
• Freiwillige PCR-Tests für Reisende können in Albanien durchgeführt werden, das Testergebnis wird in der Regel innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt. Informieren Sie sich auf der Webseite des albanischen Gesundheitsministeriums über zugelassene Labore. Die Anforderungen für die Anerkennung in Deutschland veröffentlicht das RKI.

Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien.
Ausreise und Transit
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen alle Grenzübergänge zur Verfügung. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wiederaufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Die Zutrittsbedingungen zu öffentlichen Gebäuden werden regional in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst.
In Sofia besteht aktuell Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Hongkong - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Seit dem 1. Mai 2022 ist die Einreise auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Mit Wirkung vom 28. Juli 2022 sind alle Einreisenden verpflichtet, sich vorab online zu registrieren. Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code zugeschickt, der beim Check-in am Flughafen vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test und ein Schnelltest am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis des Schnelltests vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich ein Antigen-Schnelltests (RAT) und am dritten, fünften, neunten und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am dritten und fünften Tag sowie das Ergebnis des Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Die PCR-Tests am neunten und 12. Tag erfolgen in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern Person und Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt sind. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-APP sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Kiribati - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kiribatis.
Die Einreise nach Kiribati ist auch für Ausländer wieder möglich. Seit dem 9. Juli 2022 wird kein pre-departure COVID-19-Test mehr verlangt. Ableistung von Quarantäne ist inzwischen weder vor noch nach Einreise in Kiribati erforderlich. Einreisende sind lediglich gehalten, sich spätestens drei Tage nach Ankunft einem klinisch überwachten COVID-19-Test zu unterziehen.
Gleiches gilt für den internationalen Schiffsverkehr.
Ausreise und Transit
Obige Regelungen gelten auch für Transitreisende bzw für Reisende von Tarawa auf die Outer Islands.
Beschränkungen im Land
Es gilt bis auf weiteres der Ausnahmezustand. Die Regierung hat eine nächtliche Ausgangssperre angeordnet und Zusammenkünfte von mehr als zehn Personen untersagt.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.

Mikronesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Mehr als zweieinhalb Jahre lang konnte Mikronesien Corona-Ausbrüche verhindern. Nach einem Coronavirus-Ausbruch steigt die Zahl der Fälle dort rasant an. Bis heute gibt es mehr als 1000 Infektionen in der pazifischen Föderation, wie die Regierung bekannt gab. In gut zwei Wochen wollte die Regierung eigentlich die Quarantänebeschränkungen aufheben und ab dem 1. August die Grenzen auch wieder für Touristen öffnen. Die Einwohner des Inselstaates wurden aufgerufen, öffentliche Zusammenkünfte zu meiden und Masken zu tragen. Es würden aber keine "öffentlichen Dienstleistungen" eingestellt. Der Staat hat eine hohe Impfrate, da im vergangenen Jahr eine weitreichende Corona-Impfpflicht eingeführt wurde. Quelle: tagesschau.de

Nordmazedonien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.
Reisende benötigen zur Einreise keine Impf- oder Testnachweise.
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten selbst tragen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt.
Beschränkungen im Land
In gesundheitlichen Einrichtungen (z.B. Krankenhäusern, Kliniken, Arztpraxen und Apotheken, aber auch Altersheimen) und öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Zug, Flugzeug, Taxi) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen.
Der Zutritt zu den Innenräumen von Restaurants, Hotels etc. ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel). Zwar wird diese Zutrittsbeschränkung aktuell praktisch nirgendwo durchgesetzt, dies kann sich aber je nach Infektionslage schnell ändern.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Österreich schafft die Quarantäne für Infizierte ab. Die grundsätzliche Lockerung soll ab 1. August 2022 gelten. Auch Infizierte dürfen dann weiter unterwegs sein, allerdings mit FFP2-Maske. Wer krank ist, soll zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de

Tonga - Änderung Einreise
Die tonganischen Behörden werden die Einreise für ausländische Staatsangehörige ab dem 1. August 2022 erlauben. Ausländische Reisende, die 12 Jahre und älter sind, müssen vollständig geimpft sein. Die Passagiere müssen dem Gesundheitsministerium per E-Mail (travel@health.gov.to) 48 Stunden vor Abflug einen Nachweis über eine bestätigte Unterkunft und ein Impfzertifikat oder eine medizinische Ausnahmegenehmigung in englischer Sprache vorlegen. Die Behörden verlangen Kopien beider Dokumente, um an Bord gehen zu können. Reisende müssen innerhalb von 24 Stunden nach der Abreise einen überwachten negativen Antigen-Schnelltest (RAT) machen und diesen dem Gesundheitsministerium melden. Passagiere mit einer Zwischenlandung von mehr als 24 Stunden oder die den Transitflughafen verlassen, müssen vor dem Einsteigen in den Flug nach Tonga einen weiteren RAT durchführen. Die Behörden empfehlen den Einreisenden, die mobile Anwendung Tonga 'Atautolu zur Ermittlung von Kontaktpersonen herunterzuladen.
Eingereiste Passagiere müssen sich innerhalb von drei bis fünf Tagen nach ihrer Ankunft einem PCR-Test unterziehen; Reisende zu abgelegenen Inseln können alternativ einen überwachten RAT-Test durchführen lassen. Die Regierung wird die Quarantäne für die meisten einreisenden Passagiere ab dem 1. August aufheben. Die Behörden verlangen jedoch von allen, die positiv getestet wurden, eine fünftägige Selbstquarantäne; Personen, die am fünften Tag immer noch Symptome aufweisen, müssen für weitere drei Tage in Quarantäne bleiben. Ungeimpfte tonganische Staatsbürger müssen auf eigene Kosten fünf Tage lang in einer dafür vorgesehenen Einrichtung unter Quarantäne gestellt werden. Nach der Quarantäne müssen die Betroffenen in der Öffentlichkeit fünf Tage lang einen Mundschutz tragen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Barbados - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Die Einreisemodalitäten können sich in Abhängigkeit von der Infektionslage schnell ändern. Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados können ohne COVID-19-Test und Quarantäne einreisen.
Ungeimpfte Reisende benötigen einen gültigen negativen PCR- oder Antigentest und müssen bei Ankunft einen Antigentest machen. Bei negativem Ergebnis kann die Einreise erfolgen.
Positiv getestete Reisende verbleiben für 24 Stunden in einer Isoliereinrichtung und können anschließend auf eigene Kosten in eine zugelassene Unterkunft wechseln. Auch Kontaktpersonen von positiv Getesteten müssen zunächst in einer zugelassenen Unterkunft bleiben.
Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden.
Ausreise und Transit
Ungeimpfte Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der je nach Testart nicht älter als 24 (Antigen) bzw. 72 (PCR) Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Informationen für Reisende, die zur Rück- oder Weiterreise einen COVID-19-Test benötigen, befinden sich am Ende der Travel Protocols.
Beschränkungen im Land
Es gibt Personenzahlbeschränkungen für Veranstaltungen und Hygienevorgaben für öffentliche Bereiche wie z.B. Bars, Restaurants, Fitness-Clubs, ÖPNV. Einzelheiten veröffentlicht der Government Information Service. In öffentlichen Gebäuden und wo kein Abstand gehalten werden kann, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.

China - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.  
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring Formular einzureichen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und seit 27. Juli 2022 auch wieder nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Einreisen sind auch mit Transitflügen möglich, die derzeit über Paris, Moskau, Dubai, Abu Dhabi, Tokio und Taipei mit Ankunft in Peking erfolgen können. Bei Abflügen aus Deutschland müssen sich die Passagiere sowohl in Deutschland als auch in den Transitländern testen lassen und die erforderlichen Codes beantragen. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens in dem jeweiligen Transitland sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.
Ebenfalls möglich ist die Einreise mit Flügen über Hongkong, wobei vor Weiterreise nach China eine mindestens siebentägige Quarantäne in Hongkong absolviert werden muss. Für die Einreise nach Hongkong gilt: Einreisende müssen vollständig geimpft sein und ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Anforderungen sind eine Reservierung in einem Quarantänehotel für sieben Tage und der online zu beantragende Einreise-OR-Code für Hongkong.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Website des Deutschen Generalkonsulats Hongkong .
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens siebentägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Im Anschluss sind weitere drei Tage Isolation vorgesehen. Sofern eine eigene Wohnung vorhanden ist, kann die Isolation nur bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Kanada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen. Über die Anforderungen an Impfnachweise informiert die kanadische Regierung. Für vollständig geimpfte Einreisende wurde die Testung in Einzelfällen am Flughafen (Zufallsprinzip) wiederaufgenommen.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise weiterhin nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit. Es treten mitunter technische Programmfehler in der App auf, die in Aufforderungen an eingereiste Personen resultieren, sich unter Androhung von Strafe in Quarantäne zu begeben. Der Programmfehler ist den kanadischen Behörden bekannt.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.

Mali - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malis.
Für die Einreise nach Mali ist ein gültiges Visum erforderlich. Bei Einreise kann ein ausgefülltes Formular des malischen Gesundheitsministeriums (Fiche de surveillance infection à coronavirus aux points d’entrée/Coronavirus disease control form), welches grundsätzlich am Flughafen Bamako erhältlich ist, verlangt werden.
Bei Einreise wird der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 (Impfpass oder COVID-Zertifikat) und eine Gelbfieberimpfung verlangt. Alternativ kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Ausreise und Transit
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf oder eine vollständige Impfung gegen COVID-19.
Prüfen Sie bitte vor jeder Reise die Bestimmungen der Fluglinien und die jeweiligen Einreisebestimmungen Ihrer Reiseländer.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der malischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die staatliche COVID-19-Hotline 36061.
• Der für Reisende erforderliche, kostenpflichtige PCR-Test wird angeboten durch das Institut National de Santé Publique (INSP), Hippodrome - Route de Koulikoro, Rue 235 Porte 52, Commune I, Tel: +223 20 21 42 31; +223 20 21 43 20. Auch einige private Gesundheitseinrichtungen bieten PCR-Tests an.

Malta - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Malta sind mit Wirkung vom 25. Juli 2022 aufgehoben worden. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.
Ausreise und Transit
Der Flughafen in Malta ist für den regulären Flugverkehr geöffnet. Direktflüge nach Deutschland werden angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.
Aktuelle Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086.

Marokko - Änderung Einreise
Die Behörden haben das Einreiseformular "fiche sanitaire" aktualisiert. Grundsätzlich hat sich nur das Formular geändert, das nun auch genutzt werden muss. Es gibt keine neuen Regeln für die Aus- und Einreise. Quelle: Maghreb Post

Mauritius - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority.
Seit dem 1. Juli 2022 (unabhängig vom Impfstatus) müssen Reisende weder vor dem Flug nach Mauritius einen negativen PCR-Test vorlegen, noch müssen sie sich bei der Ankunft auf Mauritius einem Test unterziehen. Ungeimpfte Reisende müssen sich bei der Ankunft nicht mehr selbst isolieren.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt seit 1. Juli 2022 nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen, Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden. Für Geimpfte gibt es keine weiteren Beschränkungen. Zugang zu Restaurants, Geschäften, etc. wird nur vollständig Geimpften gewährt.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.07.2022

Beitrag von Birgitt »

Estland - Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Reisende nach Estland werden gebeten vor Reiseantritt und bei Ankunft selbstständig einen Test durchzuführen und bei einem positiven Ergebnis von der Reise abzusehen.
Reisende ohne Symptome unterliegen keinen Beschränkungen.
Das estnische Health Board informiert zu Verhaltensregelungen, Isolationsauflagen und Testmöglichkeiten.
Ausreise und Transit
Für Transitreisende gelten die o.g. Regeln.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behörden , auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220.

Japan - Änderung Einreise
Die japanischen Behörden haben mit Wirkung vom 28. Juli 2022 die COVID-19-Anforderungen für einige Reisende bei der Ankunft gelockert. Ungeimpfte Reisende aus gelben Regionen und vollständig geimpfte Reisende aus roten Regionen brauchen anstatt sieben nur noch fünf Tage in Quarantäne zu gehen. Personen, die am dritten Tag negativ auf COVID-19 getestet werden, können die Quarantäne verlassen. Quelle: Garda World

Marokko - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise kann bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt werden. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. August 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert. Quelle: AA

Der Gesundheitsnotstand ist bis zum 30. September 2022 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post

Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Bis vorerst 12. August 2022 gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Gebäuden, Lebensmittelläden, Apotheken, Tankstellen und Gesundheitseinrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Trinidad und Tobago - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Seit dem 29. Juli 2022 haben die Behörden von Trinidad und Tobago die mit COVID-19 verbundenen nationalen und internationalen Reisebeschränkungen weiter gelockert. Nach den aktuellen Richtlinien ist das Tragen von Gesichtsmasken in den meisten öffentlichen Innenräumen nicht mehr erforderlich; einige Unternehmen können jedoch weiterhin das Tragen einer Gesichtsmaske verlangen. Darüber hinaus haben die Behörden das Erfordernis eines negativen PCR- oder Antigentests für die Einreise nach Trinidad und Tobago aufgehoben, womit alle COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen entfallen. Quelle: Garda World

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Frankreich - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
In Frankreich endet der Gesundheitsnotstand. Das Auslaufen des Notstandes ist Teil eines Gesetzes, das heute in Kraft tritt und den Handlungsspielraum der Regierung zur Bekämpfung der Pandemie stark einschränkt.
An der französischen Grenze benötigen Reisende keinen Impfnachweis mehr. Lediglich einen negativen Test kann die Regierung noch von Einreisenden nach Frankreich verlangen und auch nur dann, wenn eine besonders gefährliche neue Corona-Variante auftaucht.
Der zur Bekämpfung der Pandemie äußerst erfolgreiche digitale Impfnachweis für die Teilnahme an Kultur- oder Sportveranstaltungen im Land ist ebenfalls Geschichte und kann ohne Beschluss im Parlament nicht wieder eingeführt werden. Gleiches gilt für eine Vielzahl an Maßnahmen wie etwa ein Lockdown, eine abendliche Ausgangssperre oder die Verpflichtung, eine Maske zu tragen. Quelle: tagesschau.de

Kiribati - Änderung Einreise
Die Behörden in Kiribati haben die Grenze für internationale Reisende ab dem 1. August 2022 wieder geöffnet. Die Behörden haben auch die Quarantänebestimmungen für einreisende Reisende aufgehoben. Internationale kommerzielle Flüge werden in nächster Zeit wahrscheinlich eingeschränkt bleiben. Quelle: Garda World

Malaysia - Änderung Einreise
Die Behörden verlangen von internationalen Einreisenden seit dem 1. August 2022 keinen digitalen Reisepass mehr, obwohl die COVID-19-Aktivität noch andauert. Die Einreisenden werden bei der Ankunft weiterhin einer Gesundheitskontrolle unterzogen und müssen sich möglicherweise weiteren medizinischen Untersuchungen unterziehen, wenn sie Symptome zeigen. Quelle: Garda World

Myanmar - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Die Behörden in Myanmar haben die Einreisebeschränkungen verschärft und verlangen von allen internationalen Reisenden auf kommerziellen Flügen und Rückführungsflügen ab dem 1. August 2022 einen negativen RT-PCR- oder Antigen-Schnelltest (RAT), der innerhalb von 48 Stunden vor Reiseantritt durchgeführt werden muss. Vollständig geimpfte myanmarische Staatsbürger auf Rückführungsflügen, alle teilweise oder nicht geimpften einreisenden Reisenden und Passagiere, die die Testanforderungen vor der Abreise nicht erfüllen, müssen bei ihrer Ankunft sieben Tage lang in ausgewiesenen Einrichtungen in Quarantäne bleiben. Die betroffenen Passagiere müssen sich außerdem am ersten bzw. fünften Tag der Quarantäne einem RAT- und einem RT-PCR-Test unterziehen und dürfen die Quarantänestation erst nach einem negativen Ergebnis des RT-PCR-Tests verlassen.
Darüber hinaus verlangen die Behörden von Reisenden, die auf dem Land- oder Seeweg einreisen, einen negativen RAT-Test, der innerhalb von 48 Stunden vor der Reise durchgeführt wurde. Vollständig geimpfte Reisende auf dem Land- und Seeweg müssen bei ihrer Ankunft fünf Tage lang in Quarantäne bleiben, während teilweise oder nicht geimpfte Reisende sieben Tage lang in Quarantäne bleiben müssen. Quelle: Garda World

Neuseeland - Änderung Einreise
Neuseeland hat seine Corona-Regeln gelockert. Staatsangehörige aller Länder können nun wieder Visa beantragen und einreisen, ohne - wie bislang - zwei Wochen lang in Quarantänehotels zu müssen. Sie müssen allerdings nach wie vor gegen Corona geimpft sein und sich nach ihrer Ankunft zwei Tests unterziehen. Auch internationale Studierende dürfen vor Ort an die Hochschulen, Kreuzfahrtschiffe und ausländische Sportboote können wieder anlegen. Quelle: tagesschau.de

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
In Österreich ist die Quarantänepflicht - vorerst - Geschichte. Wer positiv auf das Coronavirus getestet ist, sich aber nicht krank fühlt, darf künftig das Haus verlassen. Allerdings müssen positiv Getestete eine FFP2-Maske tragen - es sei denn, sie befinden sich im Freien und halten zu anderen Menschen einen Abstand von zwei Metern ein. Auch Arbeiten mit positivem Test ist demnach möglich. Allerdings nur in Berufen, in denen eine Maske getragen werden kann.
Bei einem positiven Antigen- oder PCR-Test muss also eine FFP2-Maske getragen werden, wenn weniger als zwei Meter Abstand zu anderen Menschen möglich sind oder man in Innenräumen zusammenkommt. Darüber hinaus gibt es Betretungsverbote in Kindergärten, Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind davon jedoch ausgenommen. Quelle: tagesschau.de

Samoa - Änderung Einreise
Die Regierung von Samoa hat die Grenzkontrollen aufgehoben und erlaubt Ausländern seit dem 1. August 2022 die Einreise in das Land. Quelle: Garda World

Südsudan - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Südsudan wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.
Die Einreise ist für Personen möglich, die über ein gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben.
Seit 23. Juli 2022 ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise nach Südsudan für mit einem Impfstoff gemäß WHO Emergency Use Listing (EUL) vollständig geimpfte Personen nicht mehr erforderlich.
Für alle anderen Personen ist weiterhin die Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich, bei dem die Probeentnahme bei Einreise maximal 72 Stunden zurückliegen darf. Der Nachweis ist in englischer Sprache in Papierform mit Stempel und Unterschrift des ausstellenden Labors vorzulegen. Eine weitere Kopie in Papierform sollte mitgeführt werden. Ein Scan oder das elektronische Dokument sollte zugriffsbereit auf dem Smartphone abgespeichert werden.
Ausreise und Transit
Bestimmungen zur Ausreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Südsudans.
Bei Ausreise muss grundsätzlich ein negatives PCR-Testergebnis in Form eines Unified COVID-19 Certificate vorgelegt werden. Neben dem Originalnachweis wird auch eine Fotokopie des Testergebnisses verlangt, die am Flughafen verbleibt. Auf die Vorlage eines PCR-Testergebnisses kann verzichtet werden, sofern das Zielland bei Einreise keinen Nachweis eines PCR-Testergebnisses verlangt.
Es werden diverse kommerzielle Passagierflüge angeboten.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Die Einhaltung der Ausgangssperre wird von den Sicherheitskräften kontrolliert.
Es besteht Maskenpflicht in Geschäften, Behörden sowie im öffentlichen Nahverkehr.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Personen mit Einreiseabsicht setzen sich bitte vorab mit ihrem Arbeitgeber in Südsudan und der Deutschen Botschaft Dschuba in Verbindung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen und das Erfordernis eines PCR-Tests bei Ausreise.
• Sollten Sie Symptome von COVID-19 zeigen, wenden sich an die kostenlose Hotline des Gesundheitsministeriums unter der landesweiten Telefonnummer 6666.

Uruguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Einreisende müssen vor Einreise eine online-basierte Gesundheitserklärung mit eidesstattlicher Versicherung abgeben. Die Erklärung kann frühestens 48 Stunden vor Einreise abgegeben werden.
Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen COVID-19-Test für die Einreise. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind.
Ungeimpfte Personen (ab sechs Jahren) müssen bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der bei Reisebeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der COVID-19-Test muss bei einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt werden (keine Selbsttests). Ungeimpfte Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens zehn Tage zurückliegen muss.
Weitere Einreisevoraussetzung (unabhängig vom Impfstatus) ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.08.2022

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Neuseeland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration.
Die neuseeländische Regierung hat mit Wirkung vom 31. Juli 2022 ihre COVID-19-bedingten Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen aufgehoben. Somit ist die internationale Einreise auf dem Luft- und Seeweg für doppelt Geimpfte wieder uneingeschränkt möglich. Eine verpflichtende Quarantäne nach Einreise bzw pre-departure COVID-19-Tests sind nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss nach Einreise an Tag 1 sowie Tag 5 ein Schnelltest (Rapid Antigen Test RAT) gemacht werden, dessen Ergebnis jeweils den neuseeländischen Gesundheitsbehörden zu übermitteln ist.
Ungeimpften Einreisenden – außer neuseeländische Staatsangehörige bzw. Kinder unter 16 Jahren bzw. Personen mit ärztlichem Attest, das Impfausschluss bescheinigt – ist die Einreise derzeit nicht gestattet. In wenigen Ausnahmefällen kann bis spätestens fünf Tage vor Abreise nach Neuseeland auf Antrag eine Befreiung von der Impfpflicht gewährt werden.
Alle Reisenden sind verpflichtet, vor Abflug die „New Zealand Traveller Declaration“ online auszufüllen.
Reisende ohne gültiges Visum müssen vor der Einreise nach Neuseeland zusätzlich zur „New Zealand Traveller Declaration“ ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) beantragt und erhalten haben. Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Transitreisende sind von der COVID-19-Impfpflicht sowie von der Vorlage einer „New Zealand Traveller Declaration“ befreit. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against COVID-19 oder Immigration NZ.
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework (Traffic Light System), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht.
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. Abstandsregeln (1,5 Meter) sind einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.

Österreich - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des österreichischen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Binnengrenzkontrollen und die Kontrolle der coronaspezifischen Einreisevoraussetzungen finden stichprobenartig statt. Mit Verzögerungen an der Grenze bei Einreise nach Österreich muss gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp ist ohne Einschränkungen möglich. Mit Verzögerungen an den Grenzen ist zu rechnen. Transitreisende sind von der elektronischen Registrierung und der Testnachweispflicht ausgenommen.
Beschränkungen im Land
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
• Kranken- und Kuranstalten,
• Alten- und Pflegeheimen und
• Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Weitere detaillierte Informationen zu aktuellen Maßnahmen bietet das österreichische Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der österreichischen Regierung unter den o.g. Webseiten.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie zu Hause und kontaktieren Sie telefonisch die 1450 oder das Gesundheitsamt AGES.

Venezuela - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.
Seit dem 1. August 2022 ist für die Einreise nach Venezuela eine schriftliche Einreiseerlaubnis notwendig. Diese muss mindestens 72 Stunden vor Abflug über die Webseite Biocheck beantragt werden. Dort müssen Daten zu Reisenden sowie Nachweise über einen vollständigen Impfschutz oder einen PCR-Test angegeben werden. Eine Einreiseerlaubnis wird nur dann ausgestellt, wenn ein vollständiger Impfschutz besteht, bei dem die letzte Impfung mindestens 14 Tage und nicht länger als 270 Tage zurückliegt.
Ohne Impfnachweis ist die Einreise mit Vorlage eines PCR-Tests möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei erfolgreicher Registrierung wird innerhalb von 72 Stunden eine schriftliche Einreiseerlaubnis (Pase Viajero de Bioseguridad) per E-Mail versandt. Die Einreiseerlaubnis ist beim Check-in am Flughafen vorzuzeigen. In Venezuela wird unmittelbar nach Ankunft am Flughafen zusätzlich ein kostenpflichtiger PCR-Test (60 USD) durch lokale Behörden durchgeführt. Für diesen PCR-Test muss vor Abreise eine weitere Registrierung auf der Webseite Casa Lab erfolgen. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in am Flughafen vorzuzeigen ist. Eine Einreiseerlaubnis auf Grundlage einer Genesung wird nach jetzigem Stand nicht erteilt.
Ausreise und Transit
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Der internationale Flugverkehr wurde in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko, Russland, Türkei und in die Dominikanische Republik wiederaufgenommen. Auch nationale Flugverbindungen bestehen wieder, bleiben aber weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig angekündigten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Hotels, Restaurants und Geschäfte sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Zentralafrikanische Republik - Änderung Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.
Ein negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt, ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich. Die Körpertemperatur wird bei Ankunft überprüft und das Ausfüllen eines Formulars gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Ausreise und Transit
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet und bei Dunkelheit grundsätzlich geschlossen. Es gibt nur wenige Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen. Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt Maskenpflicht. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
Empfehlungen
• Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Botswana - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte mit entsprechendem Nachweis ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Alle anderen Personen benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein.
Nicht vollständig Geimpfte ohne aktuellen negativen PCR-Test werden bei der Einreise einem PCR-Test vor Ort unterzogen und müssen sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf eigene Kosten in fünftägige Quarantäne am Einreiseort begeben.
Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskunft zu den Beförderungsbedingungen.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Internationaler Flugverkehr besteht. Nationale Flugverbindungen gibt es von und nach Gaborone, Maun, Francistown und Kasane.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Hotels werden regulär betrieben; Reisen innerhalb Botsuanas sind uneingeschränkt möglich, sofern die Hygieneregeln beachtet werden. Im öffentlichen Raum ist das Tragen von Masken optional. In geschlossenen Räumen gilt weiter Maskenpflicht. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Frankreich - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums .
Am 1. August 2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.
Der Nachweis über den Reisegrund in bestimmten Konstellationen („zwingender Grund“) ist entfallen, ebenso ist eine eidesstattliche Erklärung von Reisenden zur Bereitschaft einer Antigentestung nach Einreise nicht mehr erforderlich.
Nur im Fall der Verbreitung einer neuen COVID-19-Variante und einer daraus resultierenden ernsthaften Gesundheitsgefahr können weiterhin Notmaßnahmen ergriffen werden.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert.
Ausreise und Transit
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe, auch nicht-essentielle Geschäfte, Sporthallen, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind geöffnet.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie an geschlossenen oder überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. Nachdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Gesichtsmaske in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC (Europäische Zentrum für Prävention und Kontrolle von Krankheiten), bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung, insbesondere dem Ministerium der französischen Überseegebiete und dort bei dem Gebiet, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Achten Sie bitte auf lokale Warnungen und Hinweise in den französischen Medien und halten Sie sich an Weisungen der französischen Behörden.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.

Malaysia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias.
Alle Reisenden sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Für Aufenthalte im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).

Myanmar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung . Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein; weitere Detailinformationen der myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, vollständig geimpfte Personen einen negativen Antigen-Schnelltest, die nicht älter als 48 Stunden bei Einreise sein dürfen. Alle Einreisenden müssen das Ergebnis eines am Flughafen durchgeführten kostenpflichtigen Schnelltests abwarten. Personen ohne vollständigen Impfschutz müssen sich weiterhin in Quarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines (zweimal wöchentlich), Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum soll weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Nigeria - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Für vollständig geimpfte Einreisende bestehen keine Einreisebeschränkungen. Nicht Geimpfte müssen vor Flugantritt einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Ungeimpfte müssen zudem am ersten und siebten Tag nach Einreise einen weiteren PCR-Test durchführen lassen. Die Tests müssen im nigerianischen Einreiseformular vor Ankunft online gebucht und bezahlt werden. Damit verbunden ist eine siebentägige Quarantäne. Ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren. Der PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach sieben Tagen muss bereits vor Reiseantritt im Zuge der Online -Registrierung gebucht und bezahlt werden. Die davon betroffenen Einreisenden, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Quarantäne beendet werden.
Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahren) müssen weiterhin über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahren müssen alle ungeimpften Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochladen. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR-Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem Impf- oder- negativen PCR-Testnachweis beim bei Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Ausreise und Transit
Die nigerianischen Landgrenzen sind geöffnet; bei Grenzübertritt ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen.
Von allen ausreisenden Passagieren, unabhängig von den Anforderungen der Zielländer, wird verlangt, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen PCR-Test vorzulegen, der spätestens 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde. Der internationale Flugverkehr findet derzeit statt, Verspätungen oder kurzfristige Annullierungen sind jedoch möglich.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden. Im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory und in Lagos gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 0 bis 4 Uhr. Aus dem Ausland nachts Einreisende sind von der nächtlichen Ausgangssperre ausgenommen. Geschäfte, Hotels, Märkte etc. sind geöffnet, in manchen Bundesstaaten dürfen Restaurants nur im Außenbereich bewirten.
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über den Nigerian Immigration Service, die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen und das nigerianische Seuchenkontrollzentrums NCDC zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen PCR-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.

Tonga - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung von Tonga, insbesondere der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
Seit dem 1. August 2022 sind die Grenzen des Inselstaates Tonga im Rahmen einer graduellen und mit Bedingungen versehenen Strategie („Open Border Policy Framework for Tonga“) wieder geöffnet.
Die Anzahl der internationalen Flüge nach Tonga ist zunächst auf insgesamt fünf pro Woche (zwei aus Neuseeland, zwei aus Fidschi sowie ein Flug aus Australien) begrenzt und soll sich ab Anfang September stetig erhöhen.
Voraussetzung für die Einreise ist für alle Einreisenden ab 12 Jahren ein mindestens zweifacher Impfschutz (Ausnahme: eine Dosis Johnson & Johnson ist ausreichend) gegen COVID-19. Der jeweilige Impfnachweis ist spätestens 48 Stunden vor Abflug an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) zu übermitteln und sodann beim Check-In sowie bei Ankunft in Tonga im Original vorzulegen.
Ungeimpfte können grundsätzlich nicht nach Tonga einreisen, es sei denn, ein entsprechendes ärztliches Attest wurde mindestens 48 Stunden vor Abflug per E-Mail an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) übermittelt, wobei auch dann die Einreise nicht garantiert ist und von den tongaischen Gesundheitsbehörden jederzeit verweigert werden kann.
Weitere Einreisevoraussetzung ist die Vorlage eines negativen, überwachten Schnelltestergebnisses (Supervised Rapid Antigen Test negative result) binnen 24 Stunden vor Abreise. Auf dem Testergebnis müssen Stempel und Briefkopf des ausstellenden Labors bzw der Klinik erkenntlich sein. Auch dieses Dokument muss vorab per E-Mail an travel@health.gov.to übersandt werden, das Original des Testergebnisses ist zusätzlich beim Check-In vorzulegen.
Zusätzlich zu obigen COVID-19-spezifischen Einreisevoraussetzungen wird die Mitführung einer gültigen Reiseversicherung dringend empfohlen. Auch verlangt das tongaische Gesundheitsministerium Vorabübermittlung (mind. 48 Stunden vor Abreise) von Hotel- bzw Unterkunftsbuchung unter travel@health.gov.to.
Alle obigen Dokumente müssen in englischer Sprache vorgelegt werden.
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht. Des Weiteren muss nach Einreise unter Aufsicht ein PCR-Test in einem hierfür ermächtigten Gesundheitszentrum oder im Vaiola Krankenhaus an Tag 3 sowie Tag 5 gemacht werden (Selbsttests sind nicht zulässig).
Ausreise und Transit
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise. Bei geplanter Weiterreise auf die Outer Islands binnen drei bis fünf Tagen ist ein überwachter PCR-Test vorzulegen. Falls dies zeitlich nicht möglich sein sollte, kann alternativ ein überwachter Schnelltest (RAT) gemacht werden.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.08.2022

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Philippinen - Änderung Ausreise und Transit; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend. Auch nach einem durchgemachten Infekt ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) erforderlich, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden wie auch im Freien) gilt Maskenpflicht, Abstand ist zu wahren. Menschenansammlungen sind nur eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Samoa - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Samoa.
Seit dem 1. August 2022 sind die Grenzen des Inselstaates Samoa wieder geöffnet.
Alle Einreisenden ab 12 Jahren müssen mindestens zweifach gegen COVID-19 geimpft sein (Ausnahme: bei Johnson & Johnson ist 1 Dosis ausreichend. Alle zugelassenen Impfstoffe: Die letzte Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein). Der jeweilige Impfnachweis ist vor Abflug am Check-In sowie bei Ankunft in Samoa im Original vorzulegen. Elektronische Impfnachweise (QR-Code auf dem Handy, etc.) werden nicht akzeptiert.
Bei Einreise muss ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden vor Abflug, oder alternativ ein unter Aufsicht erfolgtes Schnelltestergebnis (Supervised Rapid Antigen negative result), nicht älter als 24 Stunden vor Abflug, mitgeführt werden.
Alle obigen Dokumente müssen in englischer Sprache und in Papierform vorgelegt werden.
Am Flughafen gilt Maskenpflicht. Des Weiteren muss nach Einreise ein unter Aufsicht erfolgter Schnelltest (Supervised Rapid Antigen Test RAT) bei einem hierzu befugten Gesundheitszentrum an Tag 5 nach Ankunft gemacht werden. Das diesbezügliche Testergebnis ist dem samoanischen Gesundheitsministerium per E-Mail vorzulegen (häuslich durchgeführte Selbsttests sind nicht zulässig). Bei positivem Testergebnis muss eine Selbstisolation von sieben Tagen (ab Erhalt des Testergebnisses) absolviert werden. Ein weiterer Selbsttest (RAT) ist am Tag 7 erforderlich; bei positivem Ergebnis muss ein weiterer Selbsttest an Tag 3 gemacht werden.
Ausreise und Transit
Soweit der Transitbereich des Flughafens Apia nicht verlassen wird, ist kein weiterer COVID-19-Test erforderlich.
Beschränkungen im Land
Schulen und Geschäfte sind geöffnet. Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten; in einigen Geschäften und am Flughafen gilt weiterhin Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samoanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.08.2022

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Guyana - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Guyana.
Die Einreise ist unter Einhaltung diverser Vorschriften möglich. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Guyana nachweisen.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Einreise; Ausnahmen beim Flughafentransit werden Reisenden von ihrer Fluggesellschaft mitgeteilt.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet; auch die Grenzübergänge nach Brasilien und Suriname sind geöffnet. Die Grenze zwischen Guyana und Venezuela ist geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine staatliche Empfehlung zum Tragen von Masken in der Öffentlichkeit. Restaurants, Kinos und sonstige Freizeiteinrichtungen dürfen nur von Geimpften besucht werden und müssen mit reduzierter Gästezahl operieren. Öffentliche Gebäude dürfen nur mit Impfnachweis oder gültigem negativem PCR-Test betreten werden. Die jeweils gültigen Einschränkungen im Einzelnen werden in der Regierungspublikation „The Official Gazette" (Ausgabe: The Public Health Ordinance) veröffentlicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guyanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt von Guyana.

Israel und Palästinensische Gebiete - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.
Reisende sind weiterhin verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang auszufüllen und gegebenenfalls einen digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung hochzuladen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Kolumbien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Kolumbiens.
Die Einreise nach Kolumbien über den Luft- und Seeweg ist für deutsche Staatsangehörige über 18 Jahre grundsätzlich mit vollständiger COVID-19-Impfung und entsprechendem Nachweis oder mit einem negativen PCR- oder Antigentest möglich.
Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Die Impfung wird anerkannt, wenn sie mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte und vollständig (mindestens zwei Impfungen bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen, bei Janssen von Johnson & Johnson genügt eine Impfdosis) ist.
Liegt keine Impfung vor oder liegt die Zweitimpfung bei einem Impfschema mit zwei Impfdosen oder die Impfung mit dem Impfstoff Janssen weniger als 14 Tage zurück, muss zusätzlich ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Personen unter 18 Jahren sind sowohl von dem Nachweis der Impfung als auch von der Vorlage eines PCR- oder Antigentests befreit.
Reisende müssen sich innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise über das Formular Check-Mig der Migración Colombia online registrieren. Die Registrierungsbestätigung muss der Fluggesellschaft vor Abflug in Deutschland vorgelegt werden. Die übermittelten Daten werden an die kolumbianischen Gesundheitsbehörden weitergegeben. Einreisende werden von diesen nach Ankunft meist telefonisch kontaktiert.
Nähere Auskünfte erteilen das kolumbianische Außenministerium, die kolumbianischen Auslandsvertretungen oder die Migrationsbehörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise ist das Formular Check-Mig der Migracion Colombia erneut auszufüllen.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Inlandsflügen herrscht Maskenpflicht. Ein Mindestabstand von zwei Metern wird empfohlen.
Da die COVID-19-Regeln (Maskenpflicht etc.) regional variieren können, wird empfohlen, sich vor Ort über die jeweils geltenden Bestimmungen zu informieren.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften, informieren Sie sich vor Ort über die jeweils geltenden Bestimmungen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Vergewissern Sie sich vor Einreise nach Kolumbien über die geltenden Einreisebestimmungen bei den kolumbianischen Behörden sowie über die aktuellen Beförderungsbedingungen bei der Fluggesellschaft, insbesondere auch hinsichtlich der vorzulegenden Registrierungsbestätigung.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim kolumbianischen Gesundheitsministerium.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.08.2022

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Bahrain - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Die Einreise nach Bahrain ist für alle Personen möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Bahrain wird kein PCR-Test durchgeführt. Es ist auch kein PCR-Test vor Abflug nach bahrainischen Bestimmungen erforderlich. Alle Reisenden, die bei Ankunft Symptome aufweisen, werden Quarantänemaßnahmen unterzogen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Quarantänepflicht befreit.
Die Einreise auf dem Landweg aus Saudi-Arabien (King Fahd Causeway) ist ohne PCR Test möglich. Auch für Ausreisen nach Saudi-Arabien auf dem Landweg ist kein negativer PCR-Test erforderlich. Visa für Bahrain werden „on arrival“ am „Causeway“ erteilt.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Das vierstufige Ampelsystem ist für Bahrain ausgesetzt. Sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden besteht keine Maskenpflicht mehr. Im Rahmen des Hausrechts kann das Tragen von Masken trotzdem obligatorisch sein. Detaillierte Informationen bietet die Webseite der Task Force.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.

Chile - Änderung Einreise - Osterinsel
Nach 868 Tagen Corona-bedingter Schließung empfängt die Osterinsel wieder Besucher. Der erste Flug landete bereits am 4. August 2022 auf dem internationalen Flughafen Mataveri. Touristen, die das entfernte Eiland im Pazifik besuchen möchten, benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht länger als 24 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde. Für Kinder unter sechs Jahren genügt ein Antigen-Test. Darüber hinaus müssen Gäste für die Einreise über einen so genannten Mobilitätspass verfügen. Touristen, die direkt aus dem Ausland auf die Osterinsel reisen, müssen außerdem vor Ort einen Antigen-Test absolvieren. Weiter nötig ist ein spezielles Formular für die einmalige Einreise auf die Osterinsel, ein Rückflugticket und eine Reservierung in einer vom Fremdenverkehrsamt Sernatur registrierten touristischen Unterkunft oder ein Einladungsschreiben eines Einwohners von Rapa Nui. Quelle: touristik aktuell

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.
Reisende sind weiterhin verpflichtet, eine digitale Einreiseanmeldung (Entry Statement) innerhalb von 10 Tagen vor Reisebeginn bzw. vor Eintreffen am Grenzübergang auszufüllen und gegebenenfalls einen digitalen Nachweis über Impfung und/oder Genesung hochzuladen.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke, Jordan River/Sheikh Hussein und Yitzak Rabin/Wadi Araba nach Jordanien sowie Taba nach Ägypten sind täglich für einige Stunden geöffnet.
Ausländer ohne palästinensische Personenkennziffer benötigen am Grenzübergang Allenby-Brücke/King-Hussein-Brücke ein jordanisches Visum, das vorab einzuholen ist. Inhaber einer palästinensischen oder israelischen Personenkennziffer müssen die Ausreise vorab bei den jordanischen Behörden registrieren.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Malaysia - Änderung Einreise
Seit Anfang August 2022 können Urlauber ohne Corona-Auflagen nach Malaysia reisen. So ist auch ein Nachweis über eine Impfung oder ein negatives Covid-19-Testergebnis nicht mehr nötig. Weiterhin wird das Gesundheitsministerium aber internationale Gäste bei der Einreise auf mögliche Symptome überprüfen. Wird etwa Fieber oder allgemeines Unwohlsein festgestellt, erfolgt eine Untersuchung. Quelle: touristik aktuell

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 10.08.2022

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China - Änderung Einreise - Macau
Die Behörden in Macau verlangen von Passagieren, die ab dem 10. August 2022 auf dem Luft- oder Seeweg aus dem chinesischen Festland ankommen, mit Ausnahme von Zhuhai, dass sie sich bei ihrer Ankunft einem kostenlosen Nukleinsäuretest unterziehen. Innerhalb von zwei Tagen nach ihrer Ankunft in Macau müssen sich die Reisenden auf eigene Kosten einem weiteren Nukleinsäuretest unterziehen. Andere inländische und internationale Beschränkungen bleiben in Kraft. Quelle: Garda World

Guatemala - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Seit dem 8. August 2022 verlangen die Behörden in Guatemala nicht mehr das Tragen von Gesichtsmasken in allen öffentlichen Innen- und Außenbereichen. Gesichtsmasken sind nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Gesundheitszentren, Pflege- und Altersheimen und Haftanstalten vorgeschrieben. Die Behörden haben auch die farblich gekennzeichnete Liste der Gemeinden in Guatemala nach COVID-19-Warnstufe aktualisiert. Andere COVID-19-bedingte Einschränkungen für internationale Reisen und inländische Aktivitäten bleiben unverändert. Quelle: Garda World

Nauru - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Nauru haben die COVID-19-Beschränkungen ab dem 10. August 2022 weiter gelockert. Die Beschränkungen für private und öffentliche Versammlungen sind aufgehoben. Vergnügungsstätten, Kirchen und Schulen sind wieder geöffnet. Bei Versammlungen in geschlossenen Räumen, in Unternehmen, an Arbeitsplätzen und in Bildungseinrichtungen muss für eine angemessene Belüftung gesorgt werden, oder die Fenster müssen geöffnet werden. Die Behörden schreiben außerdem vor, dass in allen öffentlichen Einrichtungen Gesichtsmasken getragen werden müssen, mit Ausnahmen beim Essen und Trinken. Quelle: Garda World

Sao Tome und Principe - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Regierung von São Tomé und Príncipe hat mit Wirkung vom 10. August 2022 einige Beschränkungen für Inlandsreisen und Reisen gelockert. Gesichtsmasken sind in geschlossenen öffentlichen Räumen und in Fahrzeugen nicht mehr vorgeschrieben; für den Zutritt zu Gesundheitseinrichtungen bleibt die Pflicht bestehen. Außerdem können ungeimpfte Reisende in das Land einreisen, wenn sie einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen können, der nicht länger als 48 bzw. 72 Stunden vor ihrer Ankunft durchgeführt wurde. Garda World

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen 15.08.2022

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Äquatorialguinea - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Für Einreisende ohne Wohnsitz in Äquatorialguinea ist eine dreitägige Quarantäne in einem zugelassenen Quarantänehotel auf eigene Kosten vorgeschrieben. Nach drei Tagen soll ein zusätzlicher PCR-Test durchgeführt werden. Ist dieser auch negativ, endet die Quarantäne. Andernfalls folgen ggf. weitere Quarantänemaßnahmen, bei Symptomen muss mit Einweisung in die für COVID-19-Patienten reservierte Klinik in Sampaka gerechnet werden.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine COVID-19-Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr eine Ausgangssperre. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind im Abstand von wenigen Kilometern Militärkontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen. Reisende, die die Stadtgebiete von Malabo oder Bata verlassen, müssen neben dem Impfnachweis ein negatives PCR-Testzertifikat mitführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine vorherige Reisegenehmigung durch die Regierung verlangt, um die Stadt Malabo zu verlassen.
Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen. In Supermärkten und Banken besteht Maskenpflicht. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

Bulgarien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Beschränkungen für die Einreise nach Bulgarien.
Ausreise und Transit
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen alle Grenzübergänge zur Verfügung. Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wiederaufgenommen.
Beschränkungen im Land
Die Zutrittsbedingungen zu öffentlichen Gebäuden werden regional in Abhängigkeit des aktuellen Infektionsgeschehens unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsregeln kurzfristig angepasst.
In Sofia besteht aktuell Maskenpflicht bei der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, in Apotheken, Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.

Burundi - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.
Die burundischen Gesundheitsbehörden führen nach Ankunft am Flughafen Bujumbura einen kostenpflichtigen PCR-Test durch, der vor Ort oder bereits vorab im Zuge der verpflichtenden Online-Registrierung bezahlt werden muss (100 USD für ausländische Staatsangehörige, vorherige Bezahlung online möglich, auch vor Ort per Mastercard und Visa). Die Zeit bis zum Eingang des Testergebnisses (in der Regel innerhalb von 24 Stunden) muss in Quarantäne an einem selbst gewählten Ort verbracht werden. Ein positiver Test führt zu einer Einweisung in ein örtliches Krankenhaus und Behandlung auf eigene Kosten.
Für die Durchführung des Tests bei Einreise am Flughafen Melchior Ndadaye ist eine vorherige Online-Registrierung erforderlich. Erleichterungen für Geimpfte und Genesene gibt es bisher nicht.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Kosten ca. 25 EUR), nur dann nachzuweisen, wenn die Fluglinie und das Zielland dies verlangen.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Demokratische Republik Kongo, Ruanda und Tansania sind mit Ausnahme der Grenzübergänge Gatumba (Demokratische Republik Kongo) Kobero und Mugina (Tansania) sowie der Häfen Bujumbura und Rumonge für den Personenverkehr geschlossen. Der Corona-Schnelltest an diesen Orten kostet für Ausländer 5 USD.
Beschränkungen im Land
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße durch Bußgelder geahndet werden. Für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr besteht Maskenpflicht. Handhygieneregeln werden empfohlen, werden jedoch von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Hongkong - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Für die Einreise nach Hongkong gelten aus Übersee die folgenden Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften:
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich. Die Einreise ist auch für Personen ohne Aufenthaltstitel (z.B. Hongkong ID) möglich. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Alle Einreisenden sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren. Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code zugeschickt, der beim Check-in am Flughafen vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit (bei Umsteigeverbindungen gilt der letzte Flug) erfolgt sein. Kinder unter drei Jahren benötigen keinen PCR-Test. Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test und ein Schnelltest am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis des Schnelltests vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Hotelquarantäne dauert mit Wirkung vom 12. August 2022 drei Nächte. Wenn alle Tests negativ ausfallen, darf das Hotel am Morgen nach der dritten Nacht verlassen werden. Während der anschließenden viertägigen Selbstkontrolle muss täglich ein Schnelltest durchgeführt werden. Wenn diese Tests negativ sind, darf man die Wohnung verlassen, zur Arbeit gehen, öffentliche Verkehrsmittel benutzen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Während der Selbstkontrolle müssen noch zwei weitere Tests in einem kommunalen Testzentrum durchgeführt werden.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind dieselben wie für lokale COVID-19-Patienten: erst nach einem negativen Test am sechsten und am siebten Tag erfolgt die Entlassung.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr- bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-APP sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Madagaskar - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der madagassischen Regierung.
Die Grenzen Madagaskars sind größtenteils wieder geöffnet. Aktuelle Informationen zur Einreise nach Madagaskar finden sich auf der Webseite der nationalen Tourismusbehörde.
Seit dem 10. August 2022 ist für die Einreise nach Madagaskar kein PCR-Test vor Abflug und kein Schnelltest bei Ankunft mehr verpflichtend. Weiterhin bestehen für die Einreise keine Vorgaben hinsichtlich des Impfstatus der Reisenden.
Ausreise und Transit
Bei Inlandsflügen werden nur bei Personen mit erhöhter Temperatur Schnelltests durchgeführt.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine grundsätzliche Maskenpflicht im öffentlichen Raum, sowohl in Gebäuden als auch im Freien. Geschäfte, Restaurants und Bars sind geöffnet.
Überlandbusverkehr ist möglich; in der Hauptstadt fahren Kleinbusse und Taxen vollumfänglich.
Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Gottesdienste finden wieder statt.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne. Die Bedingungen für eine Einreise aus Deutschland können sich aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens plötzlich und ohne Vorwarnung ändern. Halten Sie daher engen Kontakt zu Ihrer Fluggesellschaft und/oder kontaktieren Sie die Botschaft Madagaskars in Deutschland hinsichtlich der aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der madagassischen Regierung.

Salomonen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist für über-18-Jährige erst vier Wochen nach vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen der Salomonen bei negativem PCR-Testergebnis gestattet. Dieses darf zum Einreisezeitpunkt nicht älter als 72 Stunden sein. Das negative Testergebnis und der Impfnachweis müssen der Regierung der Salomonen mindestens einen Tag vor Abreise per E-Mail (NHEOC_repat@moh.gov.sb) übermittelt werden, um eine Gesundheitsgenehmigung für die Einreise zu erhalten. Bei direkter Einreise aus Australien oder Fidschi ist keine Gesundheitsgenehmigung erforderlich. Drei Tage nach der Einreise muss ein weiterer PCR-Test durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests sind zulässig, sofern kein PCR-Test verfügbar ist. Bei positivem Testergebnis müssen sieben Tage Selbstisolation zu Hause abgeleistet werden.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch. Lockdowns können in allen Landesteilen kurzfristig verhängt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Angola - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Angola.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Einige Fluggesellschaften akzeptieren anstelle von PCR-Tests auch Antigen-Tests.
Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein weiterer Antigen-Schnelltest am Flughafen in Luanda. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen.
Für Ungeimpfte kann, unabhängig vom Testresultat, eine Quarantäne mit Freitestungsmöglichkeit nach angolanischem Recht angeordnet werden.
Asymptomatische Fälle dürfen zwecks Isolation zu Hause bleiben und müssen nicht in eine staatliche/medizinische Einrichtung.
Ausreise und Transit
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde wiederaufgenommen. Die Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Für den Verkehr zwischen den Provinzen ist die Vorlage eines Impfnachweises oder eines negativen COVID-19-Tests notwendig, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

Guatemala - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Seit dem 17. August 2022 haben die guatemaltekischen Behörden alle mit COVID-19 zusammenhängenden internationalen Reisebestimmungen aufgehoben. Die inländischen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World

Kambodscha - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen bei Einreise einen kostenpflichtigen Corona-Schnelltest (5 USD) durchführen lassen. Bei einem negativen Ergebnis dürfen sie einreisen. Bei einem positiven Ergebnis müssen sie sich in Quarantäne begeben, entweder in einer Privatwohnung, falls vorhanden, oder an einem vom kambodschanischen Gesundheitsministerium vorgegebenen Ort.
Ausreise und Transit
Die Landgrenzen zu Laos und Vietnam sind geöffnet. Die Landgrenze zu Thailand ist nur teilweise geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen können das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ und ein Impfnachweis verlangt werden. Zudem sind vereinzelt Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Kongo, Republik (Brazza) - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Bei Ein- und Ausreise ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich (max. 72 Stunden alt, in englischer oder französischer Sprache, Vorlage in Papierform).
Ausreise und Transit
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen ab Brazzaville und Pointe-Noire.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zur Einhaltung von Handhygiene und Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.

Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Seit dem 16. August 2022 haben die Behörden in Ruanda alle obligatorischen COVID-19-Tests für internationale Reisende abgeschafft. Die Passagiere müssen auch nicht mehr das Passenger Locator Form ausfüllen. Die inländischen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World

St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis.
Am 15. August 2022 wurden alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Reisende sollen jedoch vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen weiterhin Einschränkungen im öffentlichen Leben.
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich vor dem Betreten öffentlicher Gebäude und Geschäften die Hände zu desinfizieren; teilweise gibt es dabei auch Temperaturmessungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt von Besuchs- und Begleitpersonen zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel. Über die Regelungen im Einzelnen informiert die italienische Regierung in einer tabellarischen Übersicht.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Bis zum 30. September 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken im öffentlichen Personenverkehr und auf Fähren fort. Im Flugzeug besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, sofern die Fluggesellschaft keine abweichende Regelung vorsieht. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Portugal - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks, keine Test-, Impfnachweis- bzw. Genesenennachweispflicht und keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Informationen zur Umbuchung, zu stornierten Flügen und weiteren Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.
Beschränkungen im Land
Es gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Es gibt keine systematische Testpflicht mehr, nur im Einzelfall kann ein Test von der Gesundheitsbehörde angeordnet werden.
Eine Maskenpflicht besteht lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Pflegeheimen und Krankenhäusern, sowie vergleichbaren medizinischen Einrichtungen.
Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, in Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei der Einreise auf die Azoren gibt es derzeit keine Beschränkungen. Es sind keine Impf-, Test-, oder Genesenennachweise vorzulegen.
Bei Reisen zwischen den Inseln bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren .
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.

Ruanda - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Es besteht aktuell keine Testpflicht für die Einreise nach Ruanda mehr.
Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Antigentests. Je nach Reiseziel kann ein COVID-Test vor Abreise erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, ist zu beachten, dass die Testauswertung bis zu 48 Stunden dauern kann. Testergebnisse werden per SMS bzw. E-Mail übermittelt und können online abgerufen werden.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Bei Weiterreise in Nachbarländer sind die dortigen Einreisebeschränkungen zu beachten.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht wurde aufgehoben; es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.

Spanien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Bei der Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien müssen derzeit keine COVID-19-bedingten Nachweise (weder EU-COVID-Zertifikat noch Einreiseformular des Spain Travel Health Portals) mehr vorgelegt werden.
Bei Einreise können noch Kontrollen durch die Gesundheitsbehörden durchgeführt werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die aktuellen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal.
Ausreise und Transit
Informationen zur Weiterreise nach Portugal finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal. Informationen zur Weiterreise nach Marokko können den Reisehinweisen zu Marokko entnommen werden.
Beschränkungen im Land
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung von Mund- und Nasenbedeckung.
Besonderheiten auf den Inseln
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Informationen zu möglichen Einschränkungen in den Autonomen Gemeinschaften werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums.
Aktuelle und detaillierte Informationen für die Region Andalusien bietet die andalusische Regionalregierung .
Aktuelle und detaillierte Informationen zu den Regelungen auf den Balearen bietet die balearische Regionalregierung .
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.

Turkmenistan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans.
Es besteht grundsätzlich eine Einreisesperre. Die Einreise kann derzeit nur nach vorheriger Sondergenehmigung der turkmenischen Regierung über den Flughafen Turkmenabat und über den Hafen und Flughafen der Stadt Turkmenbaschi erfolgen. Reisende müssen eine ein- bis zweiwöchige Quarantäne in einer staatlichen Unterkunft ableisten, die nicht immer europäischen Standards entspricht.
Bei Einreise ist ein negativer, höchstens 48 Stunden vor Einreise (nicht: Beginn der Reise) durchgeführter PCR-Test und ein Impfzertifikat gegen COVID-19 vorzulegen. Seit dem Erhalt der ersten Impfdosis müssen mindestens 42 Tage verstrichen sein. Alternativ zu einem Impfzertifikat kann auch eine Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG) vorgelegt werden. Genesenennachweise werden nicht akzeptiert.
Bei Einreise, während und nach Ableistung der Quarantäne erfolgt jeweils ein weiterer PCR-Test.
Ausreise und Transit
Mit Ausnahme des Flughafens Turkmenabat und des Hafens und Flughafens Turkmenbaschi sind alle übrigen Grenzübergänge für den Personenverkehr gesperrt.
Internationaler Flugverkehr ist derzeit auf unregelmäßig organisierte Charterflüge und Flüge von/nach Kasan, Moskau und Dubai beschränkt, Fährverkehr über Turkmenbaschi findet unregelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
Es besteht die Pflicht, in Innenräumen und Transportmitteln einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Der Abstand zwischen Personen soll zwei Meter betragen. Reisen und Transportmöglichkeiten sind landesweit weiterhin eingeschränkt. Die touristische Infrastruktur ist größtenteils geschlossen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Tuvalu - Änderung Einreise
Einreise
Eine Einreise nach Tuvalu ist weiterhin nicht möglich. Ein Wiederöffnungsdatum der Landesgrenzen steht noch nicht fest.
Ausreise- und Transit
Eine Durch- und Weiterreise via Tuvalu ist nicht möglich.
Der internationale Flugverkehr von und nach Tuvalu ist ausgesetzt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gilt der Notstand. Es gelten Personenbegrenzungen und eine generelle Abstandsregelung von zwei Meter.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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