Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Belize - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Belizes.
Zur Einreise über den internationalen Flughafen Belize City oder die Landesgrenzen ist kein Impfnachweis oder COVID-19-Test erforderlich.
Das Gesundheitsministerium behält sich das Recht vor, Reisende auf deren Kosten auf COVID-19 zu testen.
Die westlichen (Benque Viejo del Carmen) und nördlichen (Santa Elena) Landgrenzen sind für die Einreise ausländischer Touristen geöffnet (täglich zwischen 6 und 22 Uhr). Die Einreise über die nördliche Grenze Belizes ist nur über die Chetumal-Brücke möglich.
Kreuzfahrtpassagiere müssen einen Impfnachweis bei sich führen. Wenn kein Impfnachweis vorhanden ist, wird ein PCR- oder Antigentest 72 Stunden vor dem Einschiffen und ein Schnelltest am Tag des Einschiffens vorgenommen. Die Seehäfen sind von 6 bis 16 Uhr für die Einreise geöffnet.
Ausländische Touristischen können bei Einreise nach Belize eine Reiseversicherung von einer örtlichen Versicherungsgesellschaft für 18 USD erwerben. Die Versicherung kann online oder bei Ankunft am Philip Goldson International Airport, Santa Elena Border oder Belize Western Border abgeschlossen werden. Die belizischen Behörden empfehlen den Aufenthalt und das Reisen im Land nur bei „Gold Standard Hotels“ bzw. im „Tourism Safe Corridor“ mit zertifizierten Reiseunternehmen durchzuführen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Belize (nur auf Englisch).
• Beachten Sie bei Transit über die USA die dort aktuell geltenden Bestimmungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die belizischen Gesundheitsbehörden unter der Telefon-Nr. 0-800-664-2273 (gebührenfrei) oder per E-Mail.

Guatemala - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Bei Einreise nach Guatemala kann von den Behörden eine Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem. Die Regierung veröffentlicht den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk und die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen. In der roten Ampelphase des jeweiligen Bezirks besteht auch im Freien die Maskenpflicht. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.

Timor-Leste - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste.
Nicht vollständig geimpfte Einreisende, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen nach Einreise eine zehntägige Quarantäne auf eigene Kosten in einer staatlichen Einrichtung absolvieren. Heimquarantäne ist möglich, wenn zuvor die Genehmigung des Gesundheitsministeriums eingeholt wird.
Die zuständigen Auslandsvertretungen von Timor-Leste informieren über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen, die sich teilweise kurzfristig ändern.
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg ist derzeit nur über Kuala Lumpur (Malaysia), Denpasara (Indonesien) oder Australien möglich. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Flughäfen, Landgrenzen und Häfen sind bei eingeschränktem Betrieb grundsätzlich wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur ist stark eingeschränkt. In der Öffentlichkeit besteht eine Empfehlung zur Wahrung der sozialen Distanz und zur regelmäßigen Handdesinfektion.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Bitte beachten Sie die derzeit schwierige Versorgung mit Bargeld an Geldautomaten (s. Reiseinfos Geld/Kreditkarten).
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung Timor-Lestes.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Andorra - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Die Einreise nach Andorra kann ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test erfolgen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Frankreich oder Spanien.
Beschränkungen im Land
Es bestehen bis auf wenige Ausnahmen (beispielsweise Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen) keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.

Aserbaidschan - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. September 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

China - Änderung Einreise
Aktuelle Quarantänebestimmungen
Für Shanghai sind seit Beendigung des stadtweiten Lockdowns am 1. Juni 2022 weiterhin regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Flughäfen, Bahnhöfe, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch.
Für ganz China gilt, dass bei Auftreten neuer positiver Fälle in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Massentestungen, Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen gerechnet werden muss.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.  
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle“ für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website „Health Declaration Certificate“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring Formular einzureichen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und seit 27. Juli 2022 auch wieder nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Einreisen sind auch mit Transitflügen möglich, die derzeit über Paris, Moskau, Dubai, Abu Dhabi, Tokio und Taipei mit Ankunft in Peking erfolgen können. Bei Abflügen aus Deutschland müssen sich die Passagiere sowohl in Deutschland als auch in den Transitländern testen lassen und die erforderlichen Codes beantragen. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens in dem jeweiligen Transitland sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.
Ebenfalls möglich ist die Einreise mit Flügen über Hongkong, wobei vor Weiterreise nach China eine mindestens siebentägige Quarantäne in Hongkong absolviert werden muss. Für die Einreise nach Hongkong gilt: Einreisende müssen vollständig geimpft sein und ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Anforderungen sind eine Reservierung in einem Quarantänehotel für sieben Tage und der online zu beantragende Einreise-OR-Code für Hongkong.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Website des Deutschen Generalkonsulats Hongkong.
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens siebentägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Im Anschluss sind weitere drei Tage Isolation vorgesehen. Sofern eine eigene Wohnung vorhanden ist, kann die Isolation nur bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Finnland - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands. Die Einreise aus Deutschland, den Schengen-Staaten und den EU-Staaten nach Finnland ist ohne Beschränkungen möglich.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
Ausreise und Transit
Für Transitreisen bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die finnischen Behörden empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Nachverkehr sowie die Einhaltung von Abstand. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen möglichst im Freien stattfinden. Die Besucherzahl im Innenbereich und die Besuchsdauer ist begrenzt.
Finnland hat einen COVID-19-Pass (Impf-, Genesungs- oder Testzertifikat) eingeführt. Betreiber von Einrichtungen (z.B. Restaurants, Sportstätten, Museen), die Beschränkungen unterliegen, können ihre Kunden verpflichten, den COVID-19-Pass vorzulegen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code wird als gleichwertig anerkannt.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Komoren - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Komoren.
Reisende ab einem Alter von 12 Jahren, die den Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 erbringen, müssen bei Einreise in die Komoren keinen RT-PCR-Test vorweisen.
Für Reisende in die Komoren, die kein vollständiges Impfschema vorweisen können, ist der Nachweis eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, weiterhin obligatorisch.
Ausreise und Transit
Für Reisende mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 ist kein RT-PCR-Test bei Ausreise erforderlich, sofern er im Zielland nicht als Reisedokument verlangt wird.
Für Reisende, die kein vollständiges Impfschema nachweisen können, ist die Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, unabhängig vom Reiseziel erforderlich.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Epidemie halten die komorischen Behörden im gesamten Hoheitsgebiet folgende restriktive Maßnahmen aufrecht, die je nach positiver Entwicklung der Gesundheitslage gelockert werden können:
• Ausgangssperre von 23 bis 5 Uhr
• Strandschließungen
Des Weiteren ist das Tragen eines Mundschutzes bei Menschenansammlungen in geschlossenen Räumen, in medizinischen Einrichtungen, in Apotheken, in den Abfertigungshallen und Warteräumen von Häfen und Flughäfen, etc. erforderlich.
Am Eingang der meisten öffentlichen Verwaltungen sowie für den Zugang zu Flughäfen ist ein Impfausweis erforderlich. Zudem werden bei der Ankunft auf der Insel Mohéli systematisch ein Antigentest sowie ein Malaria-Schnelltest durchgeführt.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen und kontaktieren Sie die jeweilige Fluggesellschaft, um den Status des Fluges und die Abflugbedingungen zu überprüfen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der komorischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Moroni.

Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht in öffentlichen Innenräumen (Taxis, öffentlichen Verkehrsmitteln, Theater, Einkaufszentren, Geschäfte). Sitz- und Essbereiche in Restaurants sind davon ausgenommen. Hygieneregeln sind einzuhalten. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache (die Regeln sind aktuell, auch wenn die Daten nicht angepasst wurden).
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.08.2022

Beitrag von Birgitt »

Demokratische Republik Kongo - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Offiziell benötigen Reisende zur Einreise unabhängig vom Impfstatus weiterhin einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. In der Praxis wird das Vorliegen eines solchen Tests aber nicht mehr kontrolliert. Vollständig geimpfte Personen müssen bei Ankunft am Flughafen keinen PCR-Test mehr durchführen, wenn sie einen Nachweis über ihre Impfung vorlegen können. Lediglich Personen ab 12 Jahren ohne Impfschutz müssen bei Ankunft am Flughafen weiterhin einen PCR-Test durchführen, für den sie sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD. Der vorhandene Impfschutz kann per Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, zwei Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen. Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als sieben Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen vereinzelt Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri und Nordkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre.
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten. Auch wenn diese Vorgaben von der breiten Öffentlichkeit häufig ignoriert werden wird Reisenden dringend empfohlen, die genannten Regeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.

Namibia - Änderung Einreise
Da in Namibia die Corona-Infektionszahlen weiter sinken, hat das Gesundheitsministerium die Aufhebung sämtlicher Corona-bedingten Einreisebestimmungen beschlossen. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung können nun Gäste auch wieder ohne Impfnachweis und PCR-Test nach Namibia einreisen. Man werde die Situation im Land weiter beobachten, teilte das Ministerium mit. Quelle: touristik aktuell

São Tomé und Príncipe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der saotomeischen Regierung.
Bei der Einreise müssen Geimpfte einen negativen Antigentest nachweisen. Ungeimpfte, älter als 12 Jahre, müssen einen maximal 72 Stunden alten negativen Antigen- oder PCR-Test nachweisen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Reisebeschränkungen sind weiterhin in Kraft. Die touristische Infrastruktur ist zum Teil noch geschlossen.
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie die Wahrung von Distanz in der Öffentlichkeit und eine obligatorische häusliche Quarantäne für Personen mit einem positiven COVID-19-Testergebnis.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der saotomeischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer +239 222 6145.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.08.2022

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Gabun - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung .
Für die Einreise bestehen derzeit keine Test- und Quarantänebestimmungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen aktuell keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht derzeit keine Maskenpflicht. Die üblichen Abstandsregeln sind einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.

Indonesien - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes und die Nutzung der mit persönlichen Daten auszufüllenden App PeduliLindungi verlangt. Ausnahmen gelten für Genesene mit entsprechendem Nachweis einer offiziellen staatlichen Stelle und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen eines staatlichen Krankenhauses verfügen.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht.
Derzeit gilt man bei Einreise mit zwei Impfungen als vollständig geimpft.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen sowie zweifach geimpfte ausländische Reisende, die aus dem Ausland eingereist sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test mehr. Bei allen anderen Personengruppen mit zweifacher Impfung ist ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden und bei einfach Geimpften ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden erforderlich. Ausländische Reisende im Alter von sechs bis unter 18 Jahren benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen Testnachweis, für alle anderen minderjährigen Reisenden entfällt dieser bei zweifacher Impfung.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können im innerindonesischen Reiseverkehr vom Erfordernis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses befreit werden. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Taiwan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Die Einreise nach Taiwan ist bis auf Weiteres nur taiwanischen Staatsangehörigen, Ausländern mit Daueraufenthaltstitel (Alien Residence Certificate, ARC), nahen Familienangehörigen, Studierenden und Geschäftsreisenden gestattet. Familienangehörige, Studierende und Geschäftsreisende müssen vorab eine Einreisegenehmigung/Visum bei der zuständigen Taipeh-Vertretung in Deutschland einzuholen.
Seit dem 25. Juli 2022 können Visa für Freiwilligendienste, missionarische Zwecke, religiöse Studien, Praktika, internationaler Austausch und Working Holiday beantragt werden.
Ausnahmegenehmigungen für die Einreise nach Taiwan können für Notfälle und aus humanitären Gründen durch das CEEC (Central Epidemic Command Center) erteilt werden.
Seit dem 15. August 2022 müssen Reisende beim Check-in keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen. Falls Reisende jedoch vor dem Rückflug positiv getestet werden, ist eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme einzuhalten, bevor der Rückflug angetreten werden kann.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden abhängig von der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen regelmäßig angepasst. Strikte Hygienemaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben landesweit bis auf Weiteres bestehen.
Im Freien besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.08.2022

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Antigua und Barbuda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda .
Am 29. August 2022 wurden alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Für Reisende auf Kreuzfahrtschiffen können gesonderte Regeln (je nach Gesellschaft) gelten, die beachtet werden müssen.
Private Boote und Schiffe sollen ihre Ankunft mit mindestens sechs Stunden Vorlauf auf VHF-Kanal 16 anzeigen.
Ausreise und Transit
Für Transit und Ausreise bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen und die Abstandsempfehlungen einzuhalten. In öffentlichen Innenräumen wie Restaurants, Geschäften, lokalen Reiseanbietern können per Hausrecht gesonderte Hygiene- und Abstandsregeln gelten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Barbados - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Je nach Impfstatus und Herkunftsland gelten in Barbados unterschiedliche Regeln. Sie werden jeweils aktuell in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht. Für Personen mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen von Barbados bestehen keine Einreisebesonderheiten.
Ungeimpfte Reisende benötigen einen gültigen negativen PCR- oder Antigentest. Vor Antritt der Reise muss eine Einreisegenehmigung elektronisch beantragt werden. Bei Ankunft können Reisende zufällig oder symptombezogen zu Antigen-Schnelltests aufgefordert werden, bevor sie endgültig einreisen dürfen.
Ausreise und Transit
Ungeimpfte Reisende müssen auch für die Durchreise einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der je nach Testart nicht älter als 24 (Antigen) bzw. 72 (PCR) Stunden sein darf. Weitere Transitregeln werden jeweils in den Barbados Travel Protocols veröffentlicht.
Informationen für Reisende, die zur Rück- oder Weiterreise einen COVID-19-Test benötigen, befinden sich am Ende der Travel Protocols.
Beschränkungen im Land
Einzelheiten zu Hygienevorschriften in der Öffentlichkeit veröffentlicht der Government Information Service. In öffentlichen Gebäuden und wo kein Abstand gehalten werden kann, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, besteht Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Barbados geltende Definition bezieht.

Gambia - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt.
Nicht (vollständig) geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet regulär statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in den örtlichen Teststellen. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und die üblichen Abstandsregeln wurden bislang nicht offiziell aufgehoben. Restaurants, Nachtclubs, usw. sind geöffnet. Sie können jedoch die Einhaltung von Hygienevorschriften verlangen.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Bitte beachten Sie auch, dass im Falle einer von den gambischen Gesundheitsbehörden angeordneten Quarantäne die Kosten durch die Einreisenden selbst zu tragen sind (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

Indonesien - Änderung Einreise
Indonesien erleichtert es Reisenden, mehrere Provinzen im Land zu besuchen. So benötigen Urlauber, die in mehrere Regionen reisen, keine Covid-Auffrischungsimpfung mehr. Dreifach geimpfte Personen sowie zweifach geimpfte ausländische Reisende, die nicht in Indonesien leben, benötigen für den innerindonesischen Verkehr keinen PCR- oder Antigen-Test mehr. Einfach Geimpfte benötigen einen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, um zwischen den Provinzen zu reisen.
Erleichterung gibt es auch für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren: Sie benötigen weder einen Impfnachweis, noch einen negativen Covid-19-Test.
Für die Einreise nach Indonesien gilt weiterhin: Das Visa on Arrival, das rund 30 Euro kostet, erhalten Touristen bei Ankunft. Vor der Reise müssen Touristen die App Peduli Lindungi auf ihrem Smartphone installiert und sich registriert haben. Es ist nicht nötig, in der App Impfungen und Testzertifikate hochzuladen. Diese sollten jedoch zur Sicherheit in Papierform und in englischer Sprache mitgenommen werden.
Für geboosterte und vollständig geimpfte Reisende gibt es keine Einreisebeschränkungen. Nicht vollständig Geimpfte müssen jedoch weiterhin in eine fünftägige Quarantäne. Die indonesische Regierung hat dazu Isolationshotels ausgewählt.
Für Minderjährige gelten dem Ministerium zufolge die Quarantäneauflagen der mitreisenden Betreuungspersonen. Eine Corona-Krankenversicherung müsse nicht abgeschlossen werden. Quelle: touristik aktuell

Kanada - Änderung Einreise; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einreisenden vollständig geimpft sein müssen. Über die Anforderungen an Impfnachweise informiert die kanadische Regierung. Für vollständig geimpfte Einreisende wurde die Testung in Einzelfällen am Flughafen nach dem Zufallsprinzip wiederaufgenommen. Die Benachrichtigung über eine vorzunehmende Testung wird auf die bei der Registrierung in der ArriveCan-App angegebene E-Mail Adresse versandt. E-Mails sollten daher nach Ankunft am Flughafen regelmäßig abgerufen werden. Mitunter erfolgt die Übermittlung auch zeitverzögert.
Für Personen, die nicht als vollständig geimpft gelten, ist eine Einreise weiterhin nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich.
Vor der Einreise müssen sich alle Einreisenden über die ArriveCAN-App registrieren und bei oder vor der Einreise genaue Kontaktinformationen angeben und ihren Impfnachweis hochladen. Die Verwendung der App ist bindend. Die kanadischen Behörden verfolgen die Einhaltung der Quarantänebestimmungen nach. Die kanadische Regierung stellt bei technischen Problemen weitere Informationen bereit. Es treten mitunter technische Programmfehler in der App auf, die in Aufforderungen an eingereiste Personen resultieren, sich unter Androhung von Strafe in Quarantäne zu begeben. Der Programmfehler ist den kanadischen Behörden bekannt.
Für die Einreise besteht eine Testpflicht für alle nicht vollständig geimpften Reisenden ab fünf Jahren, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit. Ungeimpfte Minderjährige unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit, wenn sie mit einer sorgeberechtigten Person reisen, die vollständig geimpft ist. Es gelten die veröffentlichten Regelungen der kanadischen Regierungen für die Anforderungen an den Test.
Reisende, die ein positives PCR-Testergebnis haben, bei der die Abstrichentnahme 10 bis 180 Tage vor der Einreise erfolgte, erfüllen ebenfalls die Test-Anforderungen vor der Einreise.
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich weiterhin bei Einreise am jeweiligen internationalen Flughafen bzw. bei Einreise auf dem Landweg am Grenzübergang einem PCR-Test unterziehen. Anschließend müssen sie sich in 14-tägige Quarantäne begeben. Gegen Ende der Quarantäne müssen alle Reisenden einen von der kanadischen Regierung bereitgestellten COVID-19-Schnelltest als Selbsttest vornehmen. Auch vollständig Geimpfte werden stichprobenweise einem PCR-Test bei Einreise unterzogen, müssen sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses jedoch nicht in Quarantäne begeben. Nach Vorliegen des negativen Testergebnisses gelten folgende Regeln:
• Die lokalen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit müssen befolgt werden. Diese können in den einzelnen Provinzen unterschiedlich sein.
• Für die Dauer der Reise bis zum Zielort besteht Maskenpflicht.
• Reisende sollen sich selbst auf Anzeichen und Symptome einer COVID-Erkrankung beobachten.
Kopien des Impfnachweises und der Tests vor der Ankunft müssen 14 Tage lang aufbewahrt werden. Bei Missachtung können Geld- und Freiheitsstrafen verhängt werden. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu Reisebeschränkungen, Ausnahmen und Verhaltenshinweisen vor.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada für nicht vollständig geimpfte Personen vorübergehend aufgehoben. Eine Ausreise ist nun auch für ungeimpfte Personen möglich, allerdings können diese nur nach Maßgabe der bestehenden Ausnahmeregelungen für die Einreise ungeimpfter Personen erneut nach Kanada einreisen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Das Personal aller Beförderungsunternehmen kann Personen von der Beförderung ausschließen, die keinen ausreichenden Mund-Nasen-Schutz tragen. Es gelten die üblichen Hygieneregeln. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Für den Fall von Wartungsarbeiten oder Serviceausfällen der ArriveCAN-App sollte ein Screenshot oder Ausdruck des QR-Codes mitgeführt werden.
• Erkundigen Sie sich bei einer geplanten Weiterreise auf dem Landweg in die USA , ob die elektronische Einreiseanmeldung ESTA erforderlich ist.

Kuwait - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen von Kuwait.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. Zur Einreise werden keine Impf-, Test- oder Genesenennachweise benötigt.
Ausreise und Transit
Es gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Personen mit COVID-19-Symptomen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben. Sollte während des Aufenthaltes in Kuwait eine Infektion mit COVID-19 eintreten bzw. nachgewiesen werden, ist eine Quarantäne von fünf Tagen vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen des kuwaitischen Gesundheitsministeriums , auch auf Twitter .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kuwaitischen Behörden oder Telefon: 151

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Dies ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• mit gültigem Impfpass (ab Vollendung des 12. Lebensjahres)
oder
• bei Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden bei Boarding; ab Vollendung des 12. Lebensjahres)und
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Bei Einreise kann bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt werden. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort nach 48 Stunden einen PCR-Test durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden zu absolvieren. Bei schweren Verläufen erfolgt die Einweisung in ein lokales Krankenhaus. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle verbringen.
Kinder unter 12 Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit. Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. September 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuell bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis zur Vorlage eines Impfnachweises).
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Je nach Impfstatus und Transportmittel gelten unterschiedliche Einreisemodalitäten.
Vollständig geimpfte Personen können ohne Einschränkungen einreisen. Nicht (vollständig) geimpfte Reisende müssen mit einem negativen COVID-19-Test (Antigen-Test nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 72 Stunden) einreisen. Für Minderjährige gelten jeweils die Regeln ihrer volljährigen Begleitperson.
Unabhängig vom Impfstatus können Einreisende stichprobenartig einem COVID-19-Test unterzogen werden. Ist das Testergebnis positiv, wird der Reisende in staatliche Quarantäne eingewiesen.
Über Einzelheiten zum Einreiseverfahren informiert die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Die Regierung von St. Vincent und die Grenadinen hält Protokolle für Regeln in bestimmten Bereichen, zum Beispiel für die Einreise per Yacht, vor.
Ausreise und Transit
Bei Transit gelten dieselben COVID-19-Bestimmungen wie bei Einreise.
Für die Ausreise bestehen keine gesonderten Regeln. Zu den jeweiligen Beförderungsbestimmungen informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Versammlungen und Feiern sind auf 20 Personen beschränkt. Weitere Einschränkungen sind in den Public Health Rules 2021 geregelt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Beiträge: 35266
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 31.08.2022

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China - Änderung Aktuelle Quarantänebestimmungen, Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Aktuelle Quarantänebestimmungen
In Peking und Shanghai sind regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch. Landesweit dürfen PCR-Tests für den Zugang zu Flughäfen und Bahnhöfen nicht älter als 48 Stunden sein. Zum Check-in und während der Unterkunft im Hotel und Gastgewerbe wird ein PCR-Test verlangt, der nicht älter als 48 Stunden sein darf.
COVID-19
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit oder Studium, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst unter anderem:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.  
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Visa werden ebenfalls für Studierende erteilt, wenn ein langfristiges Studium in China geplant ist.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Tests muss mindestens 24 Stunden betragen. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren und Testergebnis aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring-Formular einzureichen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Einreisen sind auch mit Transitflügen möglich, die derzeit über Paris, Moskau, Dubai, Abu Dhabi, Tokio und Taipei mit Ankunft in Peking erfolgen können. Bei Abflügen aus Deutschland müssen sich die Passagiere sowohl in Deutschland als auch in den Transitländern testen lassen und die erforderlichen Codes beantragen. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens in dem jeweiligen Transitland sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden.
Ebenfalls möglich ist die Einreise mit Flügen über Hongkong, wobei vor Weiterreise nach China eine mindestens siebentägige Quarantäne in Hongkong absolviert werden muss. Für die Einreise nach Hongkong gilt: Einreisende müssen vollständig geimpft sein und ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Anforderungen sind eine Reservierung in einem Quarantänehotel für sieben Tage und der online zu beantragende Einreise-OR-Code für Hongkong.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Website des Deutschen Generalkonsulats Hongkong .
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer siebentägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Im Anschluss sind weitere drei Tage Isolation vorgesehen. Sofern eine eigene Wohnung vorhanden ist, kann die Isolation nur bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees sowie des Center for Disease Control and Prevention in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-in negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne. Die Erfahrungen der Botschaft Peking und des Generalkonsulats Shanghai der letzten Monate haben gezeigt, dass in Fällen, in denen die Kinder deutscher Staatsangehöriger positiv getestet wurden, die Kinder und jeweils ein Elternteil nach Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gemeinsam in einem Quarantänekrankenhaus untergebracht werden konnten. Eine Garantie hierfür besteht jedoch nicht. Vor der gemeinsamen Unterbringung im Krankenhaus ist die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung erforderlich. Im Falle einer Positivtestung nach Einreise wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Auslandsvertretung gebeten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Japan - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen.
Die Beantragung von Visa für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen Zwecken erlaubt. Voraussetzung ist, dass der touristische Aufenthalt über ein in Japan ansässiges und bei den zuständigen japanischen Behörden registriertes Reisebüro erfolgt. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft Japans in Berlin.
Deutschland gilt als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug entfällt ab dem 7. September 2022, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen bieten die Botschaft Japans in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).

Singapur - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Am 29. August 2022 sind die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen weitestgehend aufgehoben worden.
Deutsche Staatsangehörige, die vollständig geimpft sind, sowie Kinder, die am oder nach dem 1. Januar 2010 geboren sind, können ohne COVID-19-bedingte Einreisebeschränkungen nach Singapur einreisen. Die Anforderungen an eine vollständige Impfung können der Webseite der ICA entnommen werden.
Ungeimpfte Reisende müssen vor Einreise einen negativen Schnell- oder PCR-Test nachweisen, der zwei Tage vor Abflug erfolgt sein muss. Schnelltests (ART) müssen von geschultem Personal durchgeführt worden sein. Das Testergebnis muss auf Englisch vorliegen und folgende Daten enthalten: Name, Datum des Tests sowie Geburtsdatum oder Passnummer. Weiterhin muss eine Krankenversicherung mit einer Deckung in Höhe von 30.000 SGD nachgewiesen werden, die auch Behandlungen im Rahmen einer COVID-19-Erkrankung abdeckt. Eine Übersicht der Einreisebestimmungen findet sich auf der Webseite der ICA.
Bei Einreise wird grundsätzlich eine Passgültigkeit von mindestens sechs Monaten gefordert. Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen.
Ausreise und Transit
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Ein Transit ist uneingeschränkt möglich. Für Transitreisende gibt es keine Test- oder Visaerfordernisse.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln und Gesundheitseinrichtungen besteht grundsätzlich Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.

Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Quarantäne, Q-Code
Für Einreisende nach Südkorea besteht keine Quarantänepflicht. Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.
Testpflicht
Alle Einreisenden müssen sich innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen oder in einer medizinischen Einrichtung unterziehen. Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den PCR-Test nach Ankunft kostenlos in einem „public health center“ durchführen.
Mit Wirkung vom 3. September 2022 entfällt die Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests bei Einreise.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Uruguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Uruguays.
Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen COVID-19-Test für die Einreise. Es werden sämtliche Impfstoffe anerkannt, die im jeweiligen Herkunftsland zugelassen sind.
Ungeimpfte Personen (ab sechs Jahren) müssen bei Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, der bei Reisebeginn nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der COVID-19-Test muss bei einer dafür zugelassenen Stelle durchgeführt werden (keine Selbsttests). Ungeimpfte Genesene müssen als Nachweis einen Positivtest vorlegen, der nicht älter als 90 Tage sein darf, aber mindestens zehn Tage zurückliegen muss.
Weitere Einreisevoraussetzung (unabhängig vom Impfstatus) ist der Nachweis einer Krankenversicherung, die Behandlungskosten in Uruguay abdeckt.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise auf dem Landweg gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird vielerorts (öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Einrichtungen, Einkaufszentren, Supermärkte und Ladengeschäfte) empfohlen, ist aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der uruguayischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das uruguayische Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Chile - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Einreisebestimmungen für Touristen ohne Wohnsitz in Chile haben sich am 1. September 2022 wie folgt geändert:
Für Geimpfte ist die Einreise nach Chile mit einer Impfbescheinigung des Landes möglich, in dem man geimpft wurde. Dazu muss zusätzlich ein gültiger Identitätsnachweis vorgelegt werden. Künftig gilt die Impfbescheinigung als „Pase de Movilidad“ für ausländische Touristen, s. auch Beschränkungen im Land.
Ungeimpfte Reisende müssen vor Abreise nach Chile einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen.
Eine Krankenversicherung, die auch COVID-19-Behandlungen abdeckt, ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen.
Stichprobenartig werden nach Einreise PCR-Tests am Flughafen von der chilenischen Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Die für Chilenen und Ausländer mit Wohnsitz in Chile gültigen Einreisebestimmungen veröffentlichen die chilenischen Behörden in spanischer Sprache.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso “ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Einteilung in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit „Pase de Movilidad“ (PdM) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.

Katar / Qatar - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Die katarischen Behörden haben die Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen, außer in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen Einrichtungen, ab 1. September 2022 aufgehoben. Angestellte, die aufgrund ihrer Arbeit mit Kunden zu tun haben, müssen jedoch weiterhin Masken tragen. Darüber hinaus werden die Behörden ab dem 4. September um 18:00 Uhr die internationalen Reisebeschränkungen lockern, einschließlich der Aufhebung der Roten Liste der Länder und der Quarantänevorschriften für ankommende Reisende. Quelle: Garda World

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden COVID-bedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren ;(Dubai unter 16 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden. Außerdem empfehlen die Behörden, bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn herunterzuladen, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Aufgrund auch kurzfristig möglicher pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und/oder der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Innenräumen (z.B. Banken, Supermärkten, Einkaufszentren, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch; auf Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln ist zu achten
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants, etc. nur betreten werden, wenn entweder der „grüne Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachgewiesen wird (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist) oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden. Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Zypern - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Zyperns. Für die Einreise in die Republik Zypern stellt die zyprische Regierung Informationen zur Verfügung.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns übt die international anerkannte Republik Zypern die tatsächliche Kontrolle nur im Südteil der Insel aus. Es gelten daher für die Einreise in den Nord- bzw. Südteil unterschiedliche Bestimmungen.
Die Einreise in die Republik Zypern ist ohne zusätzliche COVID-19-bedingte Nachweise möglich. Für Informationen zu den sonstigen Einreisevoraussetzungen siehe Einreise und Zoll.
Eine Online-Registrierung ist nicht nötig.
Werden Reisende bei Ankunft oder später positiv getestet, verpflichtet sich die zyprische Regierung zu deren Betreuung während des Aufenthalts und zur Betreuung der engen Kontaktpersonen. Dies bedeutet Kontaktaufnahme, Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel und Übernahme der Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Medikamente. Die Quarantäne soll sieben Tage dauern; falls der Reisende symptomfrei ist, erfolgt die Freigabe am Ende der sieben Tage ohne weiteren Test. Eine Freitestung ist am fünften Tag nach dem positiven Test mit einem PCR-Test möglich (der Test wird als Tag null gezählt), die Kosten für den Test müssen von dem Reisenden getragen werden. Informationen werden unter den Telefonnummern 1474 (in Zypern) oder +357 22 285 75 (aus dem Ausland) erteilt.
Weitere Informationen über Einreisevorschriften nach Zypern, z.B. detaillierte Informationen zu den Quarantänebestimmungen veröffentlicht die zyprische Regierung.
Die „Behörden“ des nicht unter effektiver Kontrolle der Regierung der Republik Zypern stehenden Nordteils der Insel (sogenannte „Türkische Republik Nordzypern“, „TRNZ“) haben die Notwendigkeit der Vorlage COVID-19-bedingter Nachweise aufgehoben.
Bei Übertritt über die Demarkationslinie in beide Richtungen gibt es keine Beschränkungen.
Aufgrund der faktischen Teilung Zyperns kann konsularische Unterstützung im Nordteil der Insel generell nur eingeschränkt und in der gegenwärtigen Situation und aufgrund faktischer Hindernisse nur minimal geleistet werden.
Ausreise und Transit
Es werden Flugreisen nach Larnaka und Paphos angeboten.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur noch für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel. Die zyprische Regierung veröffentlicht die aktuellen Regeln auch in englischer Sprache (die Regeln sind aktuell, auch wenn die Daten nicht angepasst wurden).
Im Nordteil der Insel besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für Hochrisiko-Bereiche wie Krankenhäuser und öffentliche Verkehrsmittel, Bereiche mit größeren Personenansammlungen und für Personen, die selbst einer Risikogruppe angehören.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Erkundigen Sie sich bei der zyprischen Botschaft in Berlin zu den aktuellen Einreisevorschriften. Überprüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands in Zypern.
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in der „Türkischen Republik Nordzypern“ über die Einreisebestimmungen in die „TRNZ“ bei den dortigen offiziellen Stellen oder im Internet. Erkundigen Sie sich zudem über die Einzelheiten beim Übertritt über die Demarkationslinie.
• Informieren Sie sich zu aktuellen Regelungen beim Gesundheitsministerium von Zypern oder unter VisitCyprus.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline 1420.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.09.2022

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Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass; bei verlängerten Kinderreisepässen kann es zu Schwierigkeiten beim Check-in kommen)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein englischsprachiger Nachweis über zwei Impfungen (mindestens 14 Tage vor Abreise; gilt als vollständige Impfung) und die Nutzung der mit persönlichen Daten auszufüllenden App PeduliLindungi verlangt. Ausnahmen bezüglich Impfnachweis gelten für Minderjährige, Genesene mit entsprechendem Nachweis einer offiziellen staatlichen Stelle und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen eines staatlichen Krankenhauses verfügen.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Dreifach geimpfte Personen sowie zweifach geimpfte ausländische Reisende, die aus dem Ausland eingereist sind, benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen PCR- oder Antigen-Test mehr. Bei allen anderen Personengruppen mit zweifacher Impfung ist ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden und bei einfach Geimpften ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden erforderlich. Ausländische Reisende im Alter von sechs bis unter 18 Jahren benötigen im innerindonesischen Reiseverkehr keinen Testnachweis, für alle anderen minderjährigen Reisenden entfällt dieser bei zweifacher Impfung.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können im innerindonesischen Reiseverkehr vom Erfordernis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses befreit werden. Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Japan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Die Visafreiheit ist für deutsche Staatsangehörige jedoch weiterhin ausgesetzt. Die Einreise für erstmalig einreisende ausländische Staatsangehörige mit Visa für Geschäftsreisen, Studienaufenthalten und mittel- und langfristigen Aufenthalten (mit Certificate of Eligibility) ist wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus und gültiger Wiedereinreisegenehmigung („re-entry permit“) sind davon nicht betroffen.
Die Beantragung von Visa für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen Zwecken ist unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, jedoch noch keine touristischen Individualreisen. Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Deutschland gilt als Land der Kategorie blau. Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Ein Test 72 Stunden vor Abflug entfällt mit Wirkung vom 7. September 2022, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Transit aus Drittstaaten über japanische Flughäfen ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen werden muss. Es gibt weiterhin kommerzielle Flugmöglichkeiten zwischen Japan und Deutschland. Einschränkungen und Flugausfälle sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Verkehrsmittel dürfen benutzt werden. Regional kann es Einschränkungen bezüglich der Öffnungszeiten von Restaurants und Bars geben. Die Bevölkerung wird gebeten, Ansammlungen in größeren Gruppen zu vermeiden und keine Feiern zu veranstalten.
Das Tragen von Masken ist in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft von Japan in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen unter denen eine Einreise/Ausreise nach und aus Japan und auch ein Transit möglich ist (PCR-Test).

Die japanische Regierung hat beschlossen, Touristen ab dem 7. September 2022 auch ohne geführte Gruppenreise wieder ins Land einreisen zu lassen. Allerdings muss ihre Reise von einem Veranstalter mit Partneragentur in Japan organisiert sein, heißt es. Gäste aus Übersee müssen zudem weiterhin ein Visum bei den japanischen Generalkonsulaten oder der Botschaft ihres Landes beantragen. Bereits in der vergangenen Woche hatte die Regierung verkündet, dass dreifach geimpfte Einreisende keinen PCR-Test mehr vor der Abreise benötigten. Die neuen Regelungen bedeuten laut der Fremdenverkehrszentrale zwar einen weiteren Öffnungsschritt. Allerdings bedeuteten sie noch keine volle Öffnung für den individuellen Tourismus. Weitere Infos gibt es auf der Website der Fremdenverkehrszentrale. Quelle: touristik aktuell

Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist seit dem 4. September 2022 Folgendes zu beachten:
Reisende können entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder einen durch geschultes Personal vorgenommenen Antigen-Schnelltest (RAT), der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein darf. Selbst durchgeführte Tests werden nicht anerkannt. Innerhalb von drei Tagen vor Ankunft in Katar ist eine Vorabregistrierung durchzuführen. Die Nachweise können entweder vorab elektronisch hochgeladen oder bei der Einreise als Original vorgelegt werden.
Bei der Einreise müssen alle Einreisenden die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca (jeweils 2 Impfungen) und Johnson & Johnson (eine Impfung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung (Grundimmunisierung) beträgt neun Monate, mit Booster-Impfung 12 Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt. Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in öffentlichen Transportmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App „Ehteraz App“ wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Taiwan - Änderung Einreise
Taiwan kündigt neue Einreiseregelungen an. Ab dem 12. September 2022 können Staatsangehörige der europäischen Länder, der Vereinigten Staaten, Kanadas, Neuseelands, Australiens und der diplomatischen Verbündeten Taiwans wieder ohne Visum die Grenzen passieren. Weiterhin gültig bleibt jedoch die Quarantäne-Pflicht. Taiwan-Reisende müssen sich nach ihrer Ankunft drei Tage lang in einem Quarantäne-Hotel selbst isolieren und anschließend vier Tage lang selbst kontrollieren. Um ihre Unterkunft zu verlassen, benötigen sie ein negatives Schnelltest-Ergebnis. Darüber hinaus sollen Kontakte reduziert werden. Gruppenreisen können nach wie vor nicht stattfinden. Quelle: touristik aktuell

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Argentinien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Für Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO).
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in ausgeschilderten Bereichen erforderlich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung , ggf. auch der Provinzregierungen.

Ecuador - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Bei Einreisen auf dem Luftweg müssen alle Einreisenden ab drei Jahren vor dem Boarding nach Ecuador einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).
Ausreise und Transit
Passagiere, die sich nur im Transitbereich aufhalten, müssen keinen Impfschutz oder negativen PCR-Test vorweisen.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht in Ecuador wurde abgeschafft. Dennoch tragen die meisten Personen in der Öffentlichkeit weiterhin Masken. Viele Geschäfte und öffentliche Gebäude machen von ihrem Hausrecht Gebrauch, das Tragen von Masken zu verlangen. Temperaturmessung und Handdesinfektion sind üblich. Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen) sowie Beschränkungen für Kapazitäten von Geschäften, Restaurants, usw. gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Alle Einreisenden ab drei Jahren müssen einen weniger als 72 Stunden alten negativen PCR-Test oder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgte, vorlegen. Antigentests werden nicht akzeptiert.
In Ecuador kann der PCR-Test nur von speziell hierfür autorisierten Laboren erfolgen.
Auch ist die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) bei Einreise vorzulegen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Achten Sie bei der Buchung von Flügen nach Galapagos bitte unbedingt darauf, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Die Fluggesellschaften weisen auf ihrer Webseite darauf hin.

Fidschi / Fiji - Änderung Einreise
Die Regierung der Fidschi-Inseln wird ab dem 5. September 2022 die COVID-19-Testpflicht für internationale Reisende aufheben. Passagiere mit COVID-19-Symptomen müssen sich jedoch bei der Ankunft einem Antigen-Schnelltest unterziehen und bei positivem Ergebnis für einen kürzeren Zeitraum von fünf Tagen in Quarantäne gehen. Zuvor mussten alle Reisenden bei der Einreise einen Antigen-Schnelltest (RAT) für FJD 38 buchen, sich innerhalb von 72 Stunden nach der Ankunft testen lassen und bei positivem Test sieben Tage lang in Quarantäne bleiben. Quelle: Garda World

Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung.
Es ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Ausreise und Transit
Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden.
• Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire, Curaçao, Saba, St. Eustatius und St. Maarten.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 07.09.2022

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Namibia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Am 25. August 2022 wurden die bislang geltenden COVID-19-Einreisebestimmungen außer Kraft gesetzt. Es gelten die unter Einreise und Zoll aufgeführten Einreisebestimmungen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. In geschlossenen und schlecht belüfteten Räumen sowie in Flugzeugen wird allerdings empfohlen, Maske zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geschäfte, Restaurants, etc. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration, Corner of Hosea Kutako Drive and Harvey Street, Erf: 6971, Windhoek North Opposite Electoral Commission of Namibia (ECN), und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.

St. Lucia - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Lucia.
Reisende müssen ein ausgefülltes Einreiseformular (Health Screening Form ) ausgedruckt bei Einreise mitführen. Alle anderen COVID-19-bedingten Einschränkungen wurden am 5. September 2022 aufgehoben.
Über weitere Einzelheiten zur Einreise informiert die Regierung von St. Lucia.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Maskenpflicht besteht in der Öffentlichkeit sowie in Hotels und Restaurants in ausgewiesenen öffentlichen Bereichen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der Regierung von St. Lucia.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt von St. Lucia.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.09.2022

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Indonesien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Touristische Visa für deutsche Staatsangehörige können bei der Einreise beantragt werden. Hierfür werden benötigt:
• Reisepass (kein vorläufiger Reisepass; bei verlängerten Kinderreisepässen haben einige Fluggesellschaften bereits die Beförderung nach Indonesien abgelehnt)
• Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• Visumgebühren i.H.v. 500.000 IDR
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Von ausländischen Reisenden ab 18 Jahren wird ein englischsprachiger Nachweis über zwei Impfungen (mindestens 14 Tage vor Abreise; gilt als vollständige Impfung) und die Nutzung der mit persönlichen Daten auszufüllenden App PeduliLindungi verlangt. Ausnahmen bezüglich Impfnachweis gelten für Minderjährige, Genesene mit entsprechendem Nachweis einer offiziellen staatlichen Stelle und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen eines staatlichen Krankenhauses verfügen.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Sollte ein entsprechendes Symptom festgestellt und/oder die Körpertemperatur mehr als 37,5 °C betragen, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test.
Für vollständig Geimpfte (mindestens 14 Tage vor Abreise) entfällt die Quarantänepflicht.
Nicht vollständig Geimpfte müssen eine fünftägige Quarantäne in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier (Hotel) auf eigene Kosten absolvieren. Am vierten Tag der Quarantäne erfolgt ein kostenpflichtiger PCR-Test. Für einreisende Minderjährige gelten die Quarantäneauflagen der mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen kommen. Bei Änderungen besteht kein Bestandsschutz.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Beschränkungen im Land
Sowohl im öffentlichen Bereich als auch in Innenräumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App PeduliLindungi verlangt. Bei einem Inlandsflug wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Reisende im Alter von über 18 Jahren benötigen für innerindonesische Reisen einen Nachweis über drei Impfungen. Bei ausländischen Reisenden, die nach Einreise zum innerindonesischen Zielort weiterreisen, genügt der Nachweis über zwei Impfungen. Innerindonesisch Reisende im Alter von sechs bis 17 Jahren benötigen zwei Impfungen, bei Ein- und anschließend innerindonesischer Weiterreise kann eine Befreiung erfolgen. Kinder unter sechs Jahren benötigen in Begleitung ihrer nach den vorherigen Regelungen geimpften Eltern keinen Impfnachweis.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können im innerindonesischen Reiseverkehr vom Erfordernis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses befreit werden.
Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App PeduliLindungi verlangt. Kinder unter sechs Jahren können nur in Begleitung reisen und unterliegen keinen Testerfordernissen.
In Indonesien ersetzt ein Genesenennachweis keinen Impfnachweis.
Die jeweiligen Nachweiserfordernisse können sich kurzfristig ändern.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
Zugang zu Geschäften, Restaurants, Märkten, etc. besteht grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App PeduliLindungi. Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen und Städten unterschiedlich gehandhabt und sind auch kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.

Mikronesien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mikronesiens, z.B. auf der Website der Regierung.
Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung (Johnson & Johnson: eine Impfung) nachweisen. Eine Befreiung vom Impfnachweis gilt derzeit für Reisende unter fünf Jahren. Alle über 18-jährigen Reisenden müssen zusätzlich eine Boosterimpfung nachweisen, wenn sie für diese berechtigt sind.
Zusätzlich ist ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden vor Einreise vorzulegen, wenn die Reise in einen Staat Mikronesiens stattfindet, in dem es noch keine COVID-19-Infektionen gegeben hat (derzeit Chuuk und Yap). Dort gilt auch eine fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) nach Einreise (Lebensmitteleinkäufe sind gestattet). Unter Zweijährige sind von dieser Testpflicht befreit.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Mikronesien ist möglich.
Der kommerzielle internationale Flugverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Behörden Mikronesiens.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.09.2022

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Portugal - Maskenpflicht aufgehoben
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks, keine Test-, Impfnachweis- bzw. Genesenennachweispflicht und keine Quarantänevorschriften.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweiseexternal arrow icon aller Transitländer zu beachten.
Informationen zur Umbuchung, zu stornierten Flügen und weiteren Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal.external arrow icon
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht ist weitgehend aufgehoben; sie gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.). Auch die portugiesischen Fluggesellschaften haben die Maskenpflicht an Bord aufgehoben.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behördenexternal arrow icon und Re-open EU.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeiraexternal arrow icon und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht wie auf dem Festland, siehe Beschränkungen im Land.
Für die Einreise auf den Flughäfen, in Häfen und Yachthäfen der Autonomen Region von Madeira gibt es keine Beschränkungen. Weitere Informationen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.external arrow icon
Bei der Einreise auf die Azoren gibt es derzeit keine Beschränkungen. Es sind keine Impf-, Test-, oder Genesenennachweise vorzulegen.
Bei Reisen zwischen den Inseln bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einschränkungen; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungenexternal arrow icon, die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheitexternal oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.10.2022 - Teil 1

Beitrag von Birgitt »

Angola - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Angolas.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Einige Fluggesellschaften akzeptieren anstelle von PCR-Tests auch Antigen-Tests.
Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.
Unmittelbar nach Einreise erfolgt ein Antigen-Schnelltest am Flughafen in Luanda. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne. Vollständig Geimpfte können sich bei einem negativen Testergebnis im Land frei bewegen.
Ausreise und Transit
Der internationale und nationale Flugverkehr wurde wiederaufgenommen. Die Landgrenzen sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
In öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt Maskenpflicht, Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.

Barbados - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Seit dem 22. September 2022 sind alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen unabhängig vom Impfstatus aufgehoben. Es ist lediglich 72 Stunden vor Einreise ein Online-Einreiseformular auszufüllen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einzelheiten zu Hygienevorschriften in der Öffentlichkeit veröffentlicht der Government Information Service. In öffentlichen Gebäuden und wo kein Abstand gehalten werden kann, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, besteht Maskenempfehlung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.

Botswana - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskünfte zu den Beförderungsbedingungen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist optional.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.

Brunei Darussalam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bruneis.
Mit Wirkung vom 15. September 2022 entfällt die Nachweispflicht des Impfschutzes gegen COVID-19 bei Einreise. Es wird kein Unterschied mehr gemacht zwischen geimpften und ungeimpften Reisenden.
Der Nachweis einer COVID-19-Reisekrankenversicherung (in englischer Sprache) mit einer Mindestdeckung von 20.000 BND (ca. 13.500 EUR), welche den gesamten Aufenthaltszeitraum in Brunei abdeckt, ist weiterhin erforderlich.
Die Einreise auf dem Luftweg ist zu touristischen Zwecken gestattet.
Für Einreisen zu Studienzwecken oder für eine Arbeitsaufnahme gelten Sonderregelungen.
Einreisen über den Land- und Seeweg sind ohne Angabe eines wichtigen Grundes („essential travel“) möglich. Dies betrifft größtenteils Einreisen aus dem malaysischen Teil Borneos.
Ausreise und Transit
Ausländische Staatsangehörige benötigen keine Genehmigungen zur Ausreise aus Brunei.
Der Flugverkehr von und nach Deutschland ist noch nicht in vollem Umfang wieder aufgenommen. Transit ist möglich.
Beschränkungen im Land
Die Nutzung einer Tracking-/Gesundheits-App (BruHealth) ist nur vorgeschrieben für COVID-19-positive Fälle: die regelmäßige Meldung von Testergebnissen hat über die App zu erfolgen.
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gesundheitseinrichtungen, für das Personal gastronomischer Betriebe, bei Personen mit Krankheitssymptomen und auf Basis des Hausrechts eines Veranstalters.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise unbedingt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung von Brunei.
• Informieren Sie sich über die geltenden Beförderungsbedingungen Ihrer Fluglinie.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorgaben und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen Zugangsregelungen können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen beim bruneiischen Ministry of Health.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Health Advice Line des bruneiischen Gesundheitsministeriums unter +673 148.

Burkina Faso - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Burkina Faso hat seine Luftgrenzen nach dem Militärputsch wieder geöffnet, die Landgrenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen.
Die regelmäßigen Linienverbindungen nach Europa sind weiterhin ausgesetzt, nicht-europäischer kommerzieller Flugverkehr ist wieder aufgenommen worden.
Bei Einreise ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Am Flughafen gilt Maskenpflicht
Ausreise und Transit
Burkina Faso hat seine Luftgrenzen wieder geöffnet, die Landgrenzen bleiben für den Personenverkehr geschlossen.
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. wieder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.

China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit oder Studium, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst unter anderem:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.  
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Visa werden ebenfalls für Studierende erteilt, wenn ein langfristiges Studium in China geplant ist.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Tests muss mindestens 24 Stunden betragen. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren und Testergebnis aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen (Smartphone).
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring-Formular einzureichen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Einreisen sind auch mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich. Bei Abflügen aus Deutschland müssen sich die Passagiere sowohl in Deutschland als auch in den Transitländern testen lassen und die erforderlichen Codes beantragen. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Ebenfalls möglich ist die Einreise mit Flügen über Hongkong, wobei vor Weiterreise nach China eine mindestens siebentägige Quarantäne in Hongkong absolviert werden muss. Für die Einreise nach Hongkong gilt: Einreisende müssen vollständig geimpft sein und ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Anforderungen sind eine Reservierung in einem Quarantänehotel für sieben Tage und der online zu beantragende Einreise-QR-Code für Hongkong. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Website des Deutschen Generalkonsulats Hongkong .
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer zehntägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Sofern eine eigene Wohnung am Ort der Einreise vorhanden ist, können die letzten drei Tage bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees sowie des Center for Disease Control and Prevention in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers während der Quarantäne, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Für ganz China gilt, dass bei Auftreten neuer positiver Fälle in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Massentestungen, Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen gerechnet werden muss.
In vielen Städten, darunter Peking und Shanghai sind regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch. Je nach lokaler Regelung darf der letzte PCR-Test meist nicht älter als 48 oder 72 Stunden sein. Landesweit dürfen PCR-Tests für den Zugang zu Flughäfen und Bahnhöfen in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein. Zum Check-in und während der Unterkunft im Hotel und Gastgewerbe wird in der Regel ein PCR-Test verlangt, der je nach lokaler Regelung nicht älter als 48 oder 72 Stunden sein darf. Lokal können, auch kurzfristig, zusätzliche oder abweichende Regelungen erlassen werden. Bei Ausländern kann auch ein Nachweis darüber verlangt werden, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Der Nachweis über den PCR-Test wird über eine von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung geführt, in die die Testergebnisse eingepflegt werden. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist zusätzlich zum Nachweis über einen aktuellen PCR-Test häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne. Die Erfahrungen der Botschaft Peking und des Generalkonsulats Shanghai der letzten Monate haben gezeigt, dass in Fällen, in denen die Kinder deutscher Staatsangehöriger positiv getestet wurden, die Kinder und jeweils ein Elternteil nach Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gemeinsam in einem Quarantänekrankenhaus untergebracht werden konnten. Eine Garantie hierfür besteht jedoch nicht. Vor der gemeinsamen Unterbringung im Krankenhaus ist die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung erforderlich. Im Falle einer Positivtestung nach Einreise wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Auslandsvertretung gebeten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Cabo Verde / Kapverden - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Die Maskenpflicht besteht seit dem 14. September 2022 nur noch in Krankenhäusern, Seniorenheimen und sonstigen Gesundheitseinrichtungen. Die kapverdische Regierung hat den „nationalen Alarmzustand“ („situação de alerta“) für beendet erklärt.
Bei Flugreisen nach Cabo Verde sowie bei nationalen Reisen (Flug- und Schifffahrt) besteht keine Maskenpflicht. Bei internationalen Flugreisen richten sich die Hygiene-Regelungen nach den am Zielort geltenden einschlägigen Vorschriften.
Empfehlungen
• Achten Sie angesichts des dynamischen Infektionsgeschehens möglichst auch weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.

Fidschi / Fiji - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Fidschis.
Die derzeitigen Einreisebestimmungen sind:
• Nachweis eines vollständigen Impfschutzes (mindestens zwei Impfungen) für alle Personen ab 16 Jahren.
• Nachweis einer Reiseversicherung, die auch COVID-Isolationskosten und -Behandlung abdeckt.
Weitere Informationen stellt das fidschianische Tourismusministerium zur Verfügung.
Ausreise und Transit
Aktuell bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht weiterhin Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Fidschi .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das COVID Call Center.

Hongkong - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Seit dem 26. September 2022 ist bei Einreise nach Hongkong kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Reisende dürfen sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau, damit gelten keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• An den Tagen zwei, vier und sechs nach Einreise müssen in einem öffentlichen Testzentrum PCR-Tests gemacht werden, der Tag der Einreise gilt als Tag null. An Tag eins bis Tag sieben müssen Einreisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am siebten Tag nach zwei negativen Schnelltests am sechsten und siebten Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr- bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Restaurants dürfen jedoch weiterhin nur eingeschränkt öffnen und dürfen höchstens acht Personen pro Tisch zulassen. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Irak - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist seit 1. April 2022 mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich.
Reisende, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, können mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, einreisen.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Kanada - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Ab dem 01.10.2022 gelten folgende Maßnahmen:
Die Einschränkungen zur Einreise sind größtenteils aufgehoben. Der Impfstatus der Reisenden wird nicht mehr überprüft. COVID-Tests sind weder vor noch nach der Einreise erforderlich.
Personen sollen nicht reisen, wenn sie COVID-19-Symptome zeigen. Wenn Reisende während der Reise Symptome zeigen, sollten sie einen Flugbegleiter, das Kreuzfahrtpersonal oder einen Grenzbeamten informieren. Sie werden dann ggf. an einen Quarantänebeamten verwiesen, der entscheidet, ob der oder die Reisende weiter medizinisch untersucht werden muss.
Das Ausfüllen der ArriveCAN-App vor Einreise ist nicht mehr obligatorisch, sondern optional möglich, z.B. um Zeit am Flughafen zu sparen.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada komplett aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Tests als auch für die Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen, hier spricht die kanadische Regierung allerdings die starke Empfehlung aus, weiterhin Masken zu tragen.
Gäste auf Kreuzfahrtschiffen benötigen weder einen COVID-Test vor dem Boarden, noch müssen sie geimpft sein, noch die ArriveCAN-App benutzen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die Landgrenze zu den USA ist für vollständig Geimpfte geöffnet.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht hierfür eine Empfehlung. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Die ArriveCAN-App darf weiter benutzt werden, ist aber nicht mehr obligatorisch.
• Erkundigen Sie sich bei einer geplanten Weiterreise auf dem Landweg in die USA , ob die elektronische Einreiseanmeldung ESTA erforderlich ist.

Katar / Qatar - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist seit dem 4. September 2022 Folgendes zu beachten:
Reisende ab sechs Jahren können entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder einen durch geschultes Personal vorgenommenen Antigen-Schnelltest (RAT), der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein darf. Selbst durchgeführte Tests werden nicht anerkannt. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit. Mindestens drei Tage vor Ankunft in Katar ist eine Vorabregistrierung durchzuführen. Die Nachweise können entweder vorab elektronisch hochgeladen oder bei der Einreise als Original vorgelegt werden.
Bei der Einreise müssen alle Einreisenden die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTec, Moderna, AstraZeneca (jeweils 2 Impfungen) und Johnson & Johnson (eine Impfung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung (Grundimmunisierung) beträgt neun Monate, mit Booster-Impfung 12 Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium .
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt. Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in öffentlichen Transportmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App „Ehteraz App“ wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Kenia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Alle Passagiere über 12 Jahren müssen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführt worden sein muss. Passagiere unter 12 Jahren sind davon befreit und müssen nichts nachweisen. Einreisende über 12 Jahren ohne Impfnachweis bzw. negativem Testergebnis oder mit grippeähnlichen Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.
Anforderungen an den Impfschutz können in den Bestimmungen der zuständigen kenianischen Behörde nachgelesen werden. Der Nachweis über einen vollständigen Impfschutz bzw. ein negatives PCR-Testergebnis muss vor Reiseantritt auf die Zertifizierungswebseite von „Global Haven“ hochgeladen werden.
Reisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen zusätzlich das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App „Jitenge MoH Kenya“ verwendet werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge sind geöffnet; internationale Flugverbindungen bestehen. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden und auf der Zertifizierungswebseite Trusted Travel hochgeladen werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, Zügen und Flugzeugen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Libanon - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Nach Erlasslage des libanesischen Gesundheitsministeriums vom 27. September 2022 muss weder das Ergebnis eines PCR-Tests noch eines Antigen-Schnelltests bei Einreise vorgelegt werden. Die Bestimmungen von Fluggesellschaften können ggf. hiervon abweichen.
Ausreise und Transit
Weder für den Transit am Flughafen noch für die Durchreise gelten besondere Regeln.
Der Flughafen Beirut ist geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Für den öffentlichen Raum (allerdings nur bei Ansammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen) sowie in medizinischen Einrichtungen gilt eine Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken und zur Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die Isolationsbestimmungen.
• Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Macau - Änderung Einreise; Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Die Einreise nach Macau ist erlaubt. Ein Impfnachweis ist nicht erforderlich.
Reisende, die sich in den letzten zehn Tage in Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen und sich für sieben Tage in medizinische Beobachtung in einem hierfür vorgesehenen Hotel begeben (Liste der Quarantänehotels).
Reisende aus Festlandchina müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als sieben Tage sein darf, vorlegen. Bei Einreise über Zhuhai/Guangdong darf der PCR-Test jedoch nicht älter als 24 Stunden sein.
Reisende aus anderen Ländern müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen und sich für sieben Tage in medizinische Beobachtung in einem hierfür vorgesehenen Hotel begeben (Liste der Quarantänehotels) mit anschließender dreitägiger Selbstkontrolle.
Tests/Screening bei der Ankunft
Macau hat ein QR-System mit dreifarbigen Codes eingeführt, das die bisherige digitale Gesundheitserklärung ersetzt, die an den Grenzkontrollstellen und beim Betreten von öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Kasinos und anderen Einrichtungen erforderlich ist. Mit dem neuen Code müssen die Benutzer bestätigen, ob sie sich zu Hause oder in einer staatlichen Einrichtung in COVID-19-Quarantäne befunden haben. Er besteht aus drei Farben: rot, gelb und grün. Besucher, die einen roten oder gelben Code erhalten, müssen unter Umständen mit Tests, Krankenhausaufenthalten oder Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office .
Ausreise und Transit
Transitreisen über Macau sind nicht erlaubt.
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.

Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias.
Malaysia hat alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Es wird empfohlen, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen, da andernfalls der Zugang zu Einkaufszentren, etc. beeinträchtigt sein kann.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen; darüber hinaus für Personen mit COVID-19-Symptomen oder einem positiven COVID-19-Test. Einkaufszentren, etc. können die Vorlage der App „MySejahtera“ verlangen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).

Marokko - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Einreise
Die Einreise ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist seit dem 30.September 2022 die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises für die Einreise nach Marokko nicht mehr erforderlich.
Im Land (z.B. in Hotels oder Restaurants) kann die Vorlage eines Impfnachweises jedoch noch verlangt werden. Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend für die Einreise nach Marokko anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Durch die Botschaft können keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausgestellt werden.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Marshallinseln - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Marshallinseln, z.B. auf der Webseite der Regierung.
Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung und zusätzlich eine Boosterimpfung nachweisen, wenn sie für diese berechtigt sind. Die Impflicht gilt mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 auch für Kinder ab sechs Monaten.
Die Einreise ist nur mit Direktflügen möglich, der Impfnachweis ist der Fluggesellschaft bei Buchung vorzulegen. Während der Reise besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bei Ankunft wird ein Antigentest durchgeführt. Ist der Test positiv, ist eine fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) vorgeschrieben.
Findet nach internationaler Einreise eine Reise auf eine Insel statt, auf der es noch keine COVID-19-Infektionen gegeben hat, ist ein negativer Antigentest erforderlich.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über die Marshallinseln ist möglich. Der internationale Flugverkehr und Personenschiffsverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Behörden der Marshallinseln.

Neuseeland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration.
Die neuseeländische Regierung hat ihre COVID-19-bedingten Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen aufgehoben. Somit ist die internationale Einreise auf dem Luft- und Seeweg uneingeschränkt möglich. Eine verpflichtende Quarantäne nach Einreise bzw pre-departure COVID-19-Tests sind nicht mehr erforderlich.
Seit dem 12. September 2022 ist kein Impfnachweis für die Einreise nach Neuseeland mehr erforderlich. Einreisenden wird jedoch geraten, sich dies vor Abflug zusätzlich von der jeweiligen Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Auch der bislang nach Einreise an Tag 1 sowie Tag 5 vorgeschriebene Schnelltest (Rapid Antigen Test RAT) ist nicht mehr verpflichtend, sondern optional. Reisende erhalten zu diesem Zweck RAT-Tests am Flughafen und werden gebeten, Tests am Ankunftstag und an Tag 5 oder 6 durchzuführen. Wenn einer dieser Selbsttests positiv ausfällt, ist eine siebentägige Selbstisolation einzuhalten, weitere Informationen, auch für Mitreisende des selben Haushalts können den Hinweisen der neuseeländischen Behörden entnommen werden. Die Maskenpflicht ist seit dem 12. September 2022 auf allen internationalen Flügen nach Neuseeland aufgehoben.
Alle Reisenden sind weiterhin verpflichtet, vor Abflug die „New Zealand Traveller Declaration“ online auszufüllen.
Reisende ohne gültiges Visum müssen vor der Einreise nach Neuseeland zusätzlich zur „New Zealand Traveller Declaration“ ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) beantragt und erhalten haben. Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Transitreisende sind von der COVID-19-Impfpflicht sowie von der Vorlage einer „New Zealand Traveller Declaration“ befreit. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against COVID-19 oder Immigration NZ.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern, sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft nach dem ggf. dort noch bestehenden Erfordernis eines Impfnachweises und den allgemeinen Beförderungsbedingungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.10.2022 - Teil 2

Beitrag von Birgitt »

Pakistan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans.
Pakistan erlaubt internationale Flugreisen nur vollständig geimpften Personen. Dies gilt für Einreisen nach und Ausreisen aus Pakistan. Ausnahmen gelten nur für ausreisende Ausländer sowie für Reisende unter 17 Jahren und Inhabern von Attesten, nach denen aus medizinischen Gründen von einer Impfung abgeraten wird.
Reisende aus Deutschland benötigen bei Einreise in Pakistan zusätzlich kein negatives PCR-Testergebnis. Allerdings können einzelne Fluggesellschaften trotzdem ein negatives PCR-Testergebnis verlangen.
Reisende sollten sich grundsätzlich über die gerade geltende Regelung informieren, die sich sehr rasch ändern kann.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise aus Pakistan ist kein PCR-Test erforderlich.
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.
Internationale Flugverbindungen bleiben eingeschränkt. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Kurzfristige, unvorhergesehene Streichungen von internationalen Flügen sind jederzeit möglich.
Beschränkungen im Land
Die Regierung Pakistans und die Regierungen der Provinzen des Landes haben zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie diverse Beschränkungen im Land verfügt, die allerdings in der Praxis wegen zurzeit anscheinend niedriger Infektionszahlen kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehören u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants). Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.
Die üblichen AHA-Empfehlungen wie Wahrung eines angemessenen Abstandes, regelmäßiges Händewaschen sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind zu berücksichtigen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über das Infektionsgeschehen und ergänzende Informationen der pakistanischen Regierung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Ort über die geltenden Bestimmungen. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.

Panama - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Mit Dekret vom 14. September 2022 hat Panama alle durch COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Rückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
Panama hat den pandemiebedingten Ausnahmezustand beendet und alle Abstandsregelungen sowie Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben.
Es besteht Maskenpflicht weiterhin im öffentlichen Personenverkehr, in Gesundheitseinrichtungen und für Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten. Verstöße können mit Geldstrafe geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
• Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.

Peru - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) erfolgt ist. In Peru wohnhafte Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Vor der Einreise sind Reisende verpflichtet, sich elektronisch zu registrieren und den bei der Registrierung erhaltenen QR-Code vorzulegen.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Einreisenden durchzuführen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht in geschlossenen, nicht belüftbaren Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

Polen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Polens.
Bei Einreise nach Polen aus der EU, aus einem Schengenstaat oder Drittstaaten bestehen keinerlei Nachweispflichten und auch keine Quarantänepflicht mehr. Aus Belarus dürfen nur bestimmte Personengruppen einreisen.
Seit dem 19. September 2022 wird russischen Staatsangehörigen (bis auf wenige Ausnahmen) die Einreise nach Polen auf dem Land- und Luftweg vorübergehend nicht mehr gestattet. Einzelheiten erteilen die zuständigen polnischen Behörden.
Ausführliche Informationen bieten die polnischen Auslandsvertretungen in Deutschland, die polnische Regierung und der polnische Grenzschutz.
Ausreise und Transit
Die Einreiseinformationen werden ebenso wie eine Übersicht geöffneter Grenzübergänge vom polnischen Grenzschutz bereitgestellt.
Beschränkungen im Land
Die meisten der bisher geltenden Einschränkungen, Anforderungen und Verbote wurden aufgehoben. Das polnische Gesundheitsministerium informiert auf seiner Website , über Twitter und auf der Website der polnischen Regierung über die noch verbliebenen Maßnahmen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von der Polizei verstärkt kontrolliert, bei Verstößen drohen Geldstrafen.
Eine Maskenpflicht besteht nur noch in Gebäuden, in denen gesundheitliche Leistungen erbracht werden, sowie in Apotheken.
Empfehlungen
• Beachten Sie weiterhin die Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC. Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Polen und der polnischen Regierung.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere im Hinblick auf potentiell mögliche Einschränkungen bei zukünftig veränderter Infektionslage und informieren Sie sich ggf. über das polnische Gesetzblatt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten besteht die Möglichkeit, die Hotline des polnischen Gesundheitsministeriums (auf Polnisch und auf Englisch) unter Rufnummer 800 190 590 zu kontaktieren.

St. Vincent und die Grenadinen - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich je nach Entwicklung der Pandemielage wieder ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Vincent und die Grenadinen.
Am 18. September 2022 wurden alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
In medizinischen Einrichtungen und staatlichen Gebäuden besteht weiterhin Maskenpflicht. In der Öffentlichkeit wird das Tragen von Masken und Einhaltung der anderen AHA-Regeln empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen und detaillierte Maßnahmen bei der Regierung von St. Vincent und den Grenadinen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und lassen sich bestätigen, dass der Flug tatsächlich stattfindet.

Sudan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Sudans.
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein. Der internationale Flugverkehr findet statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Taiwan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Seit dem 12. September 2022 dürfen deutsche Staatsangehörige für Besuchszwecke wieder visumfrei nach Taiwan einreisen, siehe Abschnitt Einreise und Zoll.
Die nachfolgenden Bestimmungen zu PCR-Test und Quarantänepflicht bestehen weiterhin.
Reisende müssen beim Check-in keinen negativen PCR-Test vorlegen. Falls Reisende jedoch vor dem Rückflug positiv getestet werden, ist eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme einzuhalten, bevor der Rückflug angetreten werden kann.
Alle Reisenden müssen sich ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit oder Herkunftsland nach Einreise drei Tage in Isolation begeben mit anschließenden vier Tagen verschärfter Selbstkontrolle (bei notwendigem Verlassen der Unterkunft ist eine Schnelltest erforderlich, Kontakte sollen auf ein Mindestmaß reduziert werden). Ansonsten hat die Quarantäne in einer von der Regierung bestimmten Quarantäneunterkunft (Hotel) zu erfolgen. Die Isolation im Quarantänehotel muss in einem Einzelzimmer erfolgen. Die Kosten sowohl für anfallende COVID-19-Tests als auch einer eventuellen COVID-19-Behandlung muss der Reisende tragen. Direkt nach der Einreise am Flughafen ist zwingend ein weiterer PCR-Test erforderlich. Der Test wird durch das Flughafenpersonal organisiert. Einreisende aus Hochrisikoländern müssen die Quarantäne in Gruppenquarantäneeinrichtungen der Regierung verbringen. Kosten hierfür entstehen nicht. Genauere Informationen zur Einreise aus Hochrisikoländern sind bei den taiwanischen Behörden zu erfragen. Deutschland gehört nicht zur Gruppe der Hochrisikoländer.
Die taiwanischen Gesundheitsbehörden überwachen die Einhaltung der Quarantänemaßnahmen streng und ahnden die Nichtbeachtung mit empfindlichen Geldstrafen.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden abhängig von der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen regelmäßig angepasst. Strikte Hygienemaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben landesweit bis auf Weiteres bestehen.
Im Freien besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Tansania - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Tansanias. Grundsätzlich wird bei der Einreise zwischen Geimpften und Ungeimpften differenziert.
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig geimpft gilt, wer mit einem von der WHO anerkannten und einem in der Vereinigte Republik Tansania lokal registrierten Impfstoff in der entsprechend erforderlichen Anzahl geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR-Code geführt werden.
Kinder (unter 12 Jahren):
Dürfen sowohl in Festland Tansania als auch auf Sansibar ohne (PCR-/Schnelltest)-Nachweis einreisen.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen sowie Personen, die aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind:
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test- oder NAAT-Zertifikat mit QR-Code vorweisen, das bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Reise nach Tansania kann jedoch auch ohne PCR-Test angetreten werden (s.u.). In diesem Fall ist dann eine Testung in Tansania erforderlich (mit Wartezeiten ist zu rechnen).
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR-Testnachweis bei Einreise:
Festland Tansania:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff), die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen, müssen sich bei Ankunft auf eigene Kosten (23.000 TZS/ca. 10 USD) einem COVID-19-Schnelltest unterziehen. Sollte der Schnelltest positiv ausfallen, muss dieser durch einen RT-PCR-Test auf eigene Kosten (50 USD) bestätigt werden. Bleibt es bei einem positiven Testergebnis, ist Selbst-Isolation oder eine Unterbringung in einem Quarantäne-Hotel wahrscheinlich.
Sansibar
Einreisende müssen sich auf eigene Kosten einem RT-PCR-Test unterziehen (100 USD) und sich in Selbstisolation begeben, bis das Ergebnis vorliegt.
Ausreise und Transit
Informationen zu den Beförderungsbedingungen erteilen die Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test online für das Zanzibar COVID-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam. Für das Festland Tansania ist der Gesundheitsnotruf 199; für Sansibar der Gesundheitsnotruf 190 eingerichtet.

Thailand - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Thailands.
Seit dem 1. Oktober 2022 bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen mehr.
Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
Ausreise und Transit
Pandemiebedingte Beschränkungen beim Transit sind mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 entfallen.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur entspricht noch nicht in allen Bereichen wieder dem Niveau vor der Pandemie. Weitergehende Auskünfte können telefonisch bei der thailändischen Tourismusbehörde unter der Nummer 1672 oder der Touristenpolizei unter der Nummer 1155 erfragt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben und wird vielfach noch, u.a. in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren, erwartet. Darüber hinaus wird Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten öffentlichen Orten und bei großen Menschenansammlungen empfohlen.
Bei COVID-19-Symptomen sowie Infektionen auch mit asymptomatischen und milden Verläufen empfiehlt das thailändische Department of Disease Control die strikte Einhaltung von Abstandsregeln, Mund-Nase-Schutz, Händewaschen und Temperaturkontrolle für 5 Tage. Kontaktpersonen wird empfohlen für 10 Tage auf Symptome zu achten und am 5. und 10. Tag nach dem Kontakt einen Antigentest durchzuführen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt unbedingt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen bei der thailändischen Tourismusbehörde. Zu weiteren Einreisefragen gibt die zuständige thailändische Auslandsvertretung in Deutschland Auskunft.
• Achten Sie insbesondere bei Krankheitssymptomen oder bei nachgewiesener COVID-19 Infektion auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 bei der thailändischen Botschaft.
• Tragen Sie sich in die Krisenvorsorgeliste ein.

Vanuatu - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Eine Impfung gegen COVID-19 wird von den Behörden Vanuatus für die Einreise empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Seit dem 12. September 2022 besteht für die Einreise nach Vanuatu keine COVID-19 Testpflicht mehr. Mit einem Touristenvisum reisende Personen können beim Check-in jedoch dazu aufgefordert werden, ein Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für eine Unterkunft – oder alternativ ein Schreiben von Verwandten/Bekannten in Vanuatu – vorzuzeigen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch und können sich kurzfristig ändern.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Venezuela - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Venezuelas.
Die Einreise nach Venezuela ist mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschutzes oder der Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Der Nachweis des Testergebnisses muss einen QR-Code zur Überprüfung der Echtheit enthalten.
Reisende müssen sich vor Abreise auf der Webseite Casa Lab registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der beim Check-in am Flughafen vorzuzeigen ist. Bei Einreise in Venezuela erfolgt am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test (60 USD) durch lokale Behörden. Eine Einreiseerlaubnis auf Grundlage einer Genesung wird nach jetzigem Stand nicht erteilt.
Ausreise und Transit
Auch bei Ausreise kann eine Gesundheitsuntersuchung mit Messung der Körpertemperatur erfolgen. Bei COVID-19-Symptomen wird die Ausreise verweigert. Auch bei Reisen zwischen Bundesstaaten oder beim Verlassen der Margarita-Inseln können Behörden von Reisenden einen COVID-19-Test verlangen und die Weiterreise von einem negativen Ergebnis abhängig machen.
Der internationale Flugverkehr ist in ausgewählte Länder wie von und nach Bolivien, Panama, Mexiko, Russland, Türkei und in die Dominikanische Republik möglich. Nationale Flugverbindungen bleiben weiterhin eingeschränkt. Mit kurzfristig angekündigten Unterbrechungen des nationalen Flugverkehrs muss gerechnet werden.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Hotels, Restaurants und Geschäfte sind meist geöffnet und können Gäste beherbergen, verlangen aber häufig einen negativen COVID-19-Test.
Versammlungen in der Öffentlichkeit sind untersagt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 06.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Libyen - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Libyen wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Libyens.
Die Einreise ist grundsätzlich sowohl für libysche Staatsangehörige als auch für Ausländer mit gültigem Visum möglich. Die Grenzübergänge nach Tunesien und nach Ägypten (letztere aktuell allerdings nicht für Drittstaatsangehörige) sind geöffnet. Es bestehen in eingeschränktem Umfang Flugverbindungen ins Ausland.
Einreisende Personen, die zwei oder mehr Impfdosen erhalten haben, benötigen bei Einreise weder einen Testnachweis noch müssen sie sich in Quarantäne begeben. Die Impfung muss mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoff erfolgt sein und es müssen mindestens 14 Tage und maximal sechs Monate seit der letzten Impfung vergangen sein.
Einreisende ohne oder ohne vollständige bzw. „abgelaufene“ Impfung müssen einen negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Test vorlegen.
Kinder unter 12 Jahren benötigen für die Einreise weder Impfnachweis noch Test.
Reisende mit Erkältungssymptomen können unabhängig von Alter und Impfstatus verpflichtet werden, bei Einreise einen Antigentest vornehmen zu lassen.
Beschränkungen im Land
Der nationale Flugverkehr sowie andere Verkehrsverbindungen im Land wurden wieder aufgenommen. Ausgangssperren können kurzfristig und regional verhängt werden.
Eine Maskenpflicht besteht aktuell nicht mehr; Abstandsregeln werden kaum eingehalten.
Empfehlungen
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.

Mongolei - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Mongolei.
Im Personenverkehr ist die Einreise über den internationalen Flughafen Chinggis Khaan möglich, außerdem ist die Landgrenze zu Russland geöffnet. Sämtliche in die Mongolei einreisenden Personen müssen bei der Grenzkontrolle eine Gesundheitserklärung vorlegen. Eine Test- und Quarantänepflicht besteht nicht, diese Regelung gilt unabhängig vom Impfstatus.
Ausreise und Transit
Ein Transitaufenthalt ist grundsätzlich möglich.
Im Personenverkehr ist die Grenze zu China nach wie vor für den Personenverkehr geschlossen, hier ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Beschränkungen im Land
Die mongolische Regierung hat diverse Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung beschlossen. In Ulan Bator gilt derzeit die Stufe der Bereitschaft (Level Gelb, Stufe 2 von 4). An den Landgrenzen gilt nach wie vor die Stufe der erhöhten Bereitschaft (Level Orange, Stufe 3 von 4), eine Einreise per Auto auf dem Landweg ist aus Russland möglich, für die Einreise auf dem Landweg aus China ist eine Genehmigung der mongolischen Staatssonderbehörde erforderlich.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Maßnahmen der mongolischen Regierung bei der staatlichen Nachrichtenagentur Montsame und auf der Webseite des mongolischen Außenministeriums.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Wenn Sie sich derzeit in der Mongolei aufhalten, informieren Sie sich auch über die Homepage der Deutschen Botschaft Ulan Bator.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei der mongolischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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