Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022

Reiseinformationen für Unterwegs

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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Bhutan - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung Bhutans.
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Alle Maßnahmen bezüglich der COVID-19 Pandemie wurden für geimpfte Personen (mit Impfnachweis) aufgehoben. Ungeimpfte Personen müssen bei Einreise einen PCR-Test vorlegen, welcher bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Flugverbindungen von und nach Bhutan sind eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell einen Flug pro Woche von und nach New Delhi mit Druk Air (Royal Bhutan Airways).
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisestimmungen nach Israel bei den israelischen Behörden.
Die Einreise nach Israel ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Die bisherigen Test- und Isolationspflichten für Reisende sind bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Einreise ist somit ohne vorherige Tests und ohne Isolation nach Einreise möglich.
Ein Nachweis über eine Reisekrankenversicherung, die auch die Behandlung bei einer COVID-19-Erkrankung abdeckt, ist verpflichtend.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine pandemiebezogenen Einschränkungen für Transit und Ausreise.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bedingte Beschränkungen in Israel werden entsprechend der epidemiologischen Lage laufend angepasst.
In Israel wurde die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes aufgehoben. Eine Empfehlung gilt weiterhin an Orten mit besonders hohem Ansteckungsrisiko (u.a. am Flughafen, in Krankenhäusern und in Pflegeeinrichtungen).
Auch in den Palästinensischen Gebieten besteht im Alltag keine Pflicht mehr zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen (z.B. Einreisesperren) bei der israelischen Botschaft in Berlin oder beim israelischen Ministry of Health.
• Bitte verfolgen Sie aufmerksam aktuelle Hinweise vor Ort bzw. in den Medien.
• Kontaktieren Sie bei Symptomen (z.B. Fieber über 38 Grad, Husten, Atembeschwerden oder andere Atemprobleme) den Notruf 101 und begeben sich in Heimquarantäne.
• Halten Sie sich auch vor Ort über die Corona-Lage informiert. Das israelische Gesundheitsministerium erreichen Sie telefonisch vor Ort von 8 bis 21 Uhr unter Tel. *5400 bzw. 08-6241010.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise für Ägypten - Teilreisewarnung für den Norden der Sinai-Halbinsel -.

Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens, z.B. beim Online-Einreiseportal (in englischer Sprache).
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen für Italien sind aufgehoben. Damit ist für die Einreise nach Italien weder ein COVID-19-Nachweis noch eine vorherige Einreiseanmeldung erforderlich.
Ausreise und Transit
Bei Transit durch Österreich und durch die Schweiz sind die Bestimmungen dieser Länder zu beachten.
Über Zugverbindungen und mögliche Einschränkungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.
Beschränkungen im Land
Die COVID-19-Nachweispflicht für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen innerhalb Italiens wurde abgeschafft. Ausschließlich für den Zutritt von Besuchs- und Begleitpersonen zu Einrichtungen des Gesundheitswesens wie z.B. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, gilt weiterhin die 2G-Regel. Über die Regelungen im Einzelnen informiert die italienische Regierung in einer tabellarischen Übersicht.
Werden Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Seit 1. Oktober 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken nur noch in Einrichtungen des Gesundheitswesens wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Im Flugzeug besteht grundsätzlich keine Maskenpflicht mehr, sofern die Fluggesellschaft keine abweichende Regelung vorsieht. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni. Nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Montenegro - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Montenegros.
Die Einreise nach Montenegro ist ohne pandemiebedingte Einschränkungen möglich.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Es gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gesundheitseinrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der montenegrinischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter Tel:+382-1616 (8 bis 23 Uhr).

Singapur - Änderung Beschränkungen im Land
Die Behörden in Singapur werden ab dem 10. Oktober 2022 einige nationale Maßnahmen lockern. Die Behörden werden ungeimpften Personen den Zutritt zu Restaurants, Nachtlokalen und Veranstaltungen mit mindestens 500 Besuchern nicht mehr verwehren. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Australien - Änderung Beschränkungen im Land
Die australischen Behörden haben die Vorgabe zur Selbstquarantäne für Menschen, die sich mit COVID-19 infiziert haben, am 14. Oktober 2022 aufgehoben. Die meisten Regierungen der Bundesstaaten verlangen weiterhin, dass Personen mit COVID-19 Hochrisikosituationen, vor allem medizinische Einrichtungen, meiden. Die Behörden haben auch die Testpflicht für bestimmte enge Kontaktpersonen aufgehoben. Obwohl die Vorschriften zur Selbstquarantäne aufgehoben wurden, ermutigt die Regierung symptomatische Personen, zu Hause zu bleiben. Unternehmen können selbst entscheiden, ob sie Mitarbeiter, die sich kürzlich mit COVID-19 angesteckt haben, an ihren Arbeitsplatz zurückschicken wollen.
Die Regierungen von Victoria und New South Wales verlangen nicht mehr, dass positive Ergebnisse des Antigen-Schnelltests (RAT) selbst gemeldet werden. In anderen Bundesstaaten und Territorien besteht diese Verpflichtung jedoch weiterhin, und in einigen Staaten können Einzelpersonen mit Geldstrafen belegt werden, wenn sie positive RAT-Ergebnisse nicht melden. Quelle: Garda World

Guyana - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Guyana.
Seit dem 7. Oktober 2022 bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen mehr.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für die Einreise; Ausnahmen beim Flughafentransit werden Reisenden von ihrer Fluggesellschaft mitgeteilt.
Die internationalen Flughäfen sind geöffnet; auch die Grenzübergänge nach Brasilien und Suriname sind geöffnet. Die Grenze zwischen Guyana und Venezuela ist geschlossen.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine staatliche Empfehlung zum Tragen von Masken in der Öffentlichkeit. Restaurants, Kinos und sonstige Freizeiteinrichtungen dürfen nur von Geimpften besucht werden und müssen mit reduzierter Gästezahl operieren. Öffentliche Gebäude dürfen nur mit Impfnachweis oder gültigem negativem PCR-Test betreten werden. Die jeweils gültigen Einschränkungen im Einzelnen werden in der Regierungspublikation „The Official Gazette" (Ausgabe: The Public Health Ordinance) veröffentlicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guyanischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt von Guyana.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.

Japan - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht seit dem 11. Oktober 2022 wieder Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Für die Einreisemaßnahmen werden die Länder in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Deutschland gilt als Land der Kategorie blau.
Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss bei Einreise aus Deutschland kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen in Japan durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Testpflicht innerhalb von 72 Stunden vor Abflug entfällt, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Am 11. Oktober 2022 sind die Beschränkungen für den Transit deutscher Staatsangehöriger entfallen; auch Flughafenwechsel sind wieder möglich.
Beschränkungen im Land
Das Tragen von Masken ist in Verkehrsmitteln, Gebäuden und in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise stets bei der Botschaft von Japan in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich auch bei Ihrer Fluggesellschaft, über eventuelle Bedingungen (PCR-Test) für eine Beförderung nach oder aus Japan oder auch für den Transit über Japan, da die Fluggesellschaften teilweise abweichende Anforderungen stellen.

Malawi - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Malawis.
Alle Einreisenden über 12 Jahren müssen vollständig geimpft sein und dies mit Hilfe eines digitalen Impfzertifikats nachweisen. Ungeimpfte Reisende oder solche ohne entsprechenden Nachweis müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Einreise maximal 72 Stunden alt sein darf (Zeitpunkt der Probenentnahme). Für Kinder unter 12 Jahren bestehen keine Einschränkungen.
Die Botschaft Malawis in Berlin erteilt derzeit keine Einreisevisa. Es besteht jedoch die Möglichkeit, ein elektronisches Visum online zu beantragen. Touristenvisa bei Einreise („visa on arrival“) werden derzeit nur an den Flughäfen in Lilongwe und in Blantyre gegen eine Gebühr in Höhe von 50 USD erteilt.
Reisende sollten genau prüfen, welche Aufenthaltsdauer bei Einreise in den Pass eingetragen wird (insbesondere bei E-Visa) und, falls notwendig, innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen, da ansonsten erhebliche Overstay-Gebühren anfallen könnten.
Ausreise- und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. In Abhängigkeit vom Zielland kann die Notwendigkeit für einen PCR-Test bestehen. Aktuelle Informationen erteilt die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
Beschränkungen im Land
Das malawische Gesundheitsministerium hat die letzten Beschränkungen für den öffentlichen Raum weitestgehend aufgehoben. Die Maskenpflicht besteht nur noch innerhalb von Gesundheitseinrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Vorsorgemaßnahmen wie Handdesinfektion und Abstand sollten weiterhin eingehalten werden.
Empfehlungen
• Prüfen Sie genau, welche Aufenthaltsdauer bei Einreise in Ihren Pass eingetragen wird (insbesondere bei E-Visa) und beantragen Sie ggf. innerhalb dieses Zeitraums eine Verlängerung oder einen Ihrem Aufenthaltszweck entsprechenden Aufenthaltstitel, da ansonsten erhebliche Overstay-Gebühren anfallen könnten.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die Webseite des malawischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden über die kostenfreien Hotline-Nummern der Mobilnetzbetreiber im Land: 54747 (über Airtel) und 321 (über tnm) oder die Funktion *929* über beide Anbieter.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.

Marshallinseln - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Marshallinseln, z.B. auf der Webseite der Regierung.
Alle Reisenden ab sechs Monaten müssen eine vollständige COVID-19-Impfung und ab dem Alter von 12 Jahren zusätzlich eine Boosterimpfung nachweisen, wenn sie für diese berechtigt sind. Mit Wirkung vom 30. Oktober 2022 muss die Boosterimpfung mit dem neuen bivalenten Impfstoff erfolgen.
Die Einreise ist nur mit Direktflügen möglich, der Impfnachweis ist der Fluggesellschaft bei Buchung vorzulegen. Während der Reise besteht Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Bei Ankunft wird ein Antigentest durchgeführt. Ist der Test positiv, ist eine fünftägige Selbstisolation (zu Hause/im Hotel) vorgeschrieben.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über die Marshallinseln ist möglich. Der internationale Flugverkehr und Personenschiffsverkehr ist sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Behörden der Marshallinseln.

Mauritius - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Reisende müssen (unabhängig vom Impfstatus) weder vor dem Flug nach Mauritius einen negativen PCR-Test vorlegen, noch müssen sie sich bei der Ankunft auf Mauritius einem Test unterziehen. Ungeimpfte Reisende müssen sich bei der Ankunft nicht mehr selbst isolieren.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen, Flughäfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.

Mikronesien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Mikronesiens, z.B. auf der Website der Regierung.
Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen eine vollständige COVID-19-Impfung (Johnson & Johnson: eine Impfung) nachweisen. Eine Befreiung vom Impfnachweis gilt derzeit für Reisende unter fünf Jahren. Für alle über 18-jährigen Reisenden wird zusätzlich eine Boosterimpfung empfohlen. Voraussetzung für die Einreiseist sie nicht.
Ausreise und Transit
Eine Durch- und Weiterreise über Mikronesien ist möglich, allerdings ist der kommerzielle internationale Flugverkehr sehr stark eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite der Behörden Mikronesiens.

Myanmar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Vor Reisen nach Myanmar wird derzeit gewarnt.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
Einreise
Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer haben vor Reiseantritt eine staatliche myanmarische Krankenversicherung abzuschließen, nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Zudem müssen alle Einreisenden das Ergebnis eines nach Ankunft am Flughafen durchgeführten kostenpflichtigen Schnelltests abwarten. Bei einem positiven Testergebnis nach Einreise oder bei Vorliegen von Symptomen ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.
Ausreise und Transit
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, zumeist der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Beschränkungen im Land
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum soll weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die geltende Reisewarnung.
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplanungen, dass es derzeit verstärkt zu kurzfristigen Flugabsagen oder -verschiebungen kommen kann.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der myanmarischen Regierung.
• Kontaktieren Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten einen Arzt oder ein Krankenhaus. Aufgrund der Krisenlage arbeitet der öffentliche Gesundheitssektor nur sehr eingeschränkt.

Nigeria - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Für vollständig geimpfte Einreisende bestehen keine Einreisebeschränkungen. Nicht Geimpfte müssen vor Flugantritt einen negativen PCR-Test vorweisen, der maximal 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde. Ungeimpfte müssen zudem am ersten und siebten Tag nach Einreise einen weiteren PCR-Test durchführen lassen. Die Tests müssen im nigerianischen Einreiseformular vor Ankunft online gebucht und bezahlt werden. Damit verbunden ist eine siebentägige Quarantäne. Ausgenommen sind Kinder unter 18 Jahren. Der PCR-Test zur Beendigung der Quarantäne nach sieben Tagen muss bereits vor Reiseantritt im Zuge der Online -Registrierung gebucht und bezahlt werden. Die davon betroffenen Einreisenden, die zum zweiten PCR-Test in Nigeria nicht erscheinen, müssen mit Sanktionen in Form von Reisebeschränkungen rechnen, Inhaber von nigerianischen Visa mit einer Aufhebung ihres Visums. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses des zweiten PCR-Tests darf die Quarantäne beendet werden.
Alle Einreisenden (inkl. Diplomaten und Kinder unter zehn Jahren) müssen weiterhin über ein standardisiertes Formular eine schriftliche Erklärung über ihren Gesundheitszustand abgeben, welche vor Reiseantritt im „Nigeria International Travel Portal“ einzustellen ist. Mit Ausnahme von Kindern unter zehn Jahren müssen alle ungeimpften Einreisenden ihren negativen PCR-Testnachweis vorab online hochladen. Nach erfolgreicher Online-Registrierung generiert das Portal ein Reisezertifikat mit einem QR-Code, der als Ausdruck oder in digitaler Form zusammen mit dem Impf- oder- negativen PCR-Testnachweis beim bei Reiseantritt und bei der Einreise vorgelegt werden muss.
Reisende, die bei Einreise COVID-19 Symptome aufweisen oder diese innerhalb der siebentägigen Quarantäne entwickeln, müssen damit rechnen, unter staatliche Quarantäne gestellt zu werden. Kurzfristig angekündigte zusätzliche Hygienemaßnahmen bei Einreise sind möglich.
Ausreise und Transit
Die nigerianischen Landgrenzen sind geöffnet; bei Grenzübertritt ist jedoch mit Behinderungen zu rechnen.
Von allen ausreisenden Passagieren, unabhängig von den Anforderungen der Zielländer, wird verlangt, einen Nachweis über eine vollständige Impfung oder einen negativen PCR-Test vorzulegen, der spätestens 48 Stunden vor der Abreise durchgeführt wurde. Der internationale Flugverkehr findet derzeit statt, Verspätungen oder kurzfristige Annullierungen sind jedoch möglich.
Beschränkungen im Land
Die Bundesstaaten können auf Grundlage von Empfehlungen der nigerianischen Bundesregierung über das Ausmaß COVID-bezogener Beschränkungen selbständig entscheiden.
In Innenräumen gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die Behörden können Verstöße sanktionieren und Temperaturmessungen an öffentlichen Orten durchführen.
Für den Inlandsflugverkehr gelten die gängigen Abstands- und Hygieneregeln und eine Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt über den Nigerian Immigration Service, die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen und das nigerianische Seuchenkontrollzentrums NCDC zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Nehmen Sie die nigerianischen Einreisebestimmungen, den negativen PCR-Test und den QR-Code für die Einreise nach Nigeria ausgedruckt mit.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell und informieren Sie sich auf der Website der deutschen Vertretungen in Nigeria.

Paraguay - Änderung Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land),
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Für alle Ausländer und paraguayische Staatsangehörige ab 12 Jahren gelten folgende Einreisebestimmungen:
1. Reisende mit vollständiger Impfung (zwei Dosen plus Booster-Impfung, zwei Dosen mit zweiter Dosis vor weniger als sechs Monaten, bzw. vor weniger als drei Monaten bei eindosigen Impfstoffen. Bei Impfungen mit eindosigen Impfstoffen vor mehr als drei Monaten plus Booster-Impfung) müssen einen Nachweis über den gültigen Impfschutz erbringen. Der genannte Nachweis muss in französischer, spanischer, portugiesischer oder englischer Sprache sein und folgende Angaben enthalten:
- Name des Reisenden
- Geburtsdatum
- Ausweis-/Passnummer
- Informationen zum Hersteller des Impfstoffes
- Datum der Impfung
- Chargennummer der Impfstoffe
2. Reisende ohne vollständige Impfung müssen einen gültigen, negativen SARS-CoV-2 Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren ermittelt worden sind.
3. Reisende, die als genesen gelten, müssen einen Nachweis über die Erkrankung in Form eines SARS-CoV20-Test vorlegen. Die Erkrankung muss innerhalb von 10 bis 90 Tagen vor Abflug liegen. Zulässig sind Tests, die mit PCR-, LAMP- oder NAA-Verfahren oder per Antigen-Test ermittelt worden sind.
Für den „kleinen Grenzverkehr“ (Einreise auf dem Landweg) muss eine Bescheinigung vorgelegt werden, dass Einreisende ihren ständigen Wohnsitz in einer Grenzstadt haben. Die Einreise ist dann ohne Impf- oder Testnachweis möglich.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Krankenhäusern gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Philippinen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend. Auch nach einem durchgemachten Infekt ist eine Auffrischungsimpfung (Booster) erforderlich, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes ist den Fluggesellschaften am Check-in vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht, in Innenräumen und bei großen Menschenansammlungen ist Abstand zu wahren.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Visumfreie Einreise
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können für Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage- und keine Erwerbstätigkeit) visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen.
K-ETA
Alle Einreisenden ohne Visum müssen eine elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung. Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben.
Wiedereinreiseerlaubnis
Grundsätzlich benötigen in Südkorea ansässige ausländische Staatsangehörige bei der Wiedereinreise nach Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis (re-entry permit). Deutsche Staatsangehörige müssen keine Wiedereinreisegenehmigung beantragen, wenn die Rückkehr nach Südkorea innerhalb des Zeitraums der Gültigkeit ihres Aufenthaltstitels stattfindet. Detaillierte Auskünfte können bei der südkoreanischen Immigration erfragt werden.
Einreisebeschränkungen
Am 1. Oktober 2022 ist die Testpflicht nach Einreise in Südkorea entfallen. Derzeit bestehen keine COVID-19-Einreisebeschränkungen für die Republik Korea.
„Q-Code“
Zur schnelleren Abfertigung bei der Einreise kann die Plattform „Q-Code“ genutzt werden. Über diese können Informationen zum Impfstatus und Einreisedatum vor Abreise hochgeladen werden und der erzeugte QR-Code dann bei Einreise den südkoreanischen Behörden vorgelegt werden. Detaillierte Informationen erhalten Sie über die zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretungen.
Ausreise und Transit
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfach Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Wichtigste Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie sind die Abstands- und Hygieneregeln. Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Der Verstoß gegen Gesundheitsauflagen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).

Taiwan - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Taiwans und auf der Webseite des CDC (Center for Disease Control).
Deutsche Staatsangehörige dürfen für Besuchszwecke visumfrei nach Taiwan einreisen, siehe Abschnitt Einreise und Zoll.
Bei Einreisen nach Taiwan entfällt seit dem 13. Oktober 2022 die bisherige Quarantänepflicht von drei ganzen Tagen. Sie wird ersetzt durch eine siebentägige Verpflichtung zur „selbständigen Infektionsprävention“. Weitere Infos zur „selbständigen Infektionsprävention“ können direkt der Webseite des CDC (Center for Disease Control) entnommen werden.
Das Einreiseverbot für Reisegruppen wurde aufgehoben; die Regelungen zur Beantragung von „Landing Visa“ für Staatsbürger bestimmter Länder sind wieder in Kraft, s. Einreise und Zoll.
Reisende müssen beim Check-in eines Fluges nach Taiwan keinen negativen PCR-Test mehr vorlegen. Falls Reisende jedoch vor dem Rückflug positiv getestet werden, ist eine siebentägige Wartezeit ab Probeentnahme einzuhalten, bevor der Rückflug angetreten werden darf.
Ausreise und Transit
Transit durch Taiwan ist möglich. Der Flugverkehr von und nach Europa, in die asiatischen Nachbarländer sowie in die Volksrepublik China, Hongkong und Macau findet in reduziertem Umfang statt. China Airlines fliegt derzeit wöchentlich nach Frankfurt und Amsterdam, EVA Air wöchentlich nach Paris. Außerdem gibt es Flugverbindungen mit Transitaufenthalten nach Europa mit Turkish Airlines, Emirates, Cathay Pacific u.a.
Beschränkungen im Land
Quarantäneregelungen für Infizierte und Kontaktpersonen werden abhängig von der Zahl der COVID-19-Neuinfektionen regelmäßig angepasst. Strikte Hygienemaßnahmen, wie z.B. das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, bleiben landesweit bis auf Weiteres bestehen.
Im Freien besteht die grundsätzliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Halten Sie sich an die umfangreichen Empfehlungen der taiwanischen Behörden zur Kontaktvermeidung und des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes.
• Beachten Sie die Informationen des Deutschen Instituts.
• Informieren Sie sich über die Seite des taiwanischen Centre for Disease Control und zu den genauen Quarantänebestimmungen der taiwanesischen Behörden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Guatemala - Änderung Beschränkungen im Land
Am 17. Oktober 2022 haben die Behörden die Liste der Gemeinden nach COVID-19-Warnstufe aktualisiert und die Anforderungen an Gesichtsmasken gelockert. Nach der jüngsten Aktualisierung befinden sich nur noch vier der 340 Gemeinden des Landes in der roten Alarmstufe. Darüber hinaus haben die Behörden die Verwendung von Gesichtsmasken in den meisten Bereichen, auch in öffentlichen Verkehrsmitteln, freigestellt. Nur in einigen wenigen Bereichen wie Krankenhäusern, Test- und Impfzentren, Altersheimen und Haftanstalten ist das Tragen von Gesichtsmasken weiterhin vorgeschrieben. Quelle: Garda World

Kamerun - Änderung Einreise
Die Behörden haben die COVID-19-bezogenen Reiseanforderungen ab dem 17. Oktober gelockert. Ein Test bei der Ankunft ist nicht mehr vorgeschrieben. Alle Reisenden müssen bei der Einreise nach Kamerun entweder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht länger als 72 Stunden vor der Ankunft ausgestellt wurde, oder eine Impfbescheinigung vorlegen. Die Maßnahme gilt an den Land-, Luft- und Seegrenzen. Quelle: Garda World

Kongo, Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der kongolesischen Regierung.
Der Gesundheitsnotstand wurde aufgehoben, bei Einreise muss kein negativer Test mehr vorgelegt werden. Bei Ausreise muss den Erfordernissen im Ziel- und ggfs. Transitland entsprochen werden.
Ausreise und Transit
Die See-, Fluss- und Landgrenzen sind geöffnet, internationale Flugverbindungen bestehen ab Brazzaville und Pointe-Noire.
Beschränkungen im Land
Mit Ende des Gesundheitsnotstandes sind sämtliche Beschränkungen, v.a. auch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, weggefallen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung der Republik Kongo zu den aktuellen Einreisebestimmungen und führen Sie diese, wenn möglich, als Ausdruck bei der Einreise mit sich.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der kongolesischen Regierung.
• Bitte informieren Sie sich auch vor dem Rück- oder Weiterflug noch einmal sorgfältig bei der Fluglinie über die geltenden Bestimmungen für die Ausreise und die Beförderungsbedingungen.

Marokko - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Die Einreise ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist seit dem 30. September 2022 die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises für die Einreise nach Marokko nicht mehr erforderlich.
Im Land (z.B. in Hotels oder Restaurants) kann die Vorlage eines Impfnachweises jedoch noch verlangt werden. Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Die deutsche Botschaft kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Oktober 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Salomonen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Salomonen.
Die Einreise ist für Personen über 12 Jahren nur mit vollständiger Impfung gemäß den Bestimmungen der Salomonen gestattet. Die letzte Impfung (der Grundimmunisierung) muss dabei mindestens vier Wochen zurückliegen. Eine zusätzliche COVID-19-Testpflicht besteht für vollständig geimpfte Personen dann nicht.
Für unter 12-Jährige wird eine vollständige COVID-19 Impfung dringend empfohlen, ist aber nicht Pflicht. Ungeimpfte Personen unter 12 Jahren müssen zur Einreise ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Dieses darf zum Einreisepunkt nicht älter als 72 Stunden sein. Der Impfnachweis bzw. das negative Testergebnis muss beim Check-in und auf Verlangen einer/s Gesundheitsbeamtin/-en oder Einwanderungsbeamtin/-en am Einreiseort auf den Salomonen vorgezeigt werden. Weitere Informationen bieten die Behörden der Salomonen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die lokalen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch. Lockdowns können in allen Landesteilen kurzfristig verhängt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Salomonen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium der Salomonen.

Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig).
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden COVID-bedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
An den Flughäfen in Abu Dhabi und Dubai sind Kinder unter 16 Jahren von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden. Außerdem empfehlen die Behörden, bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn herunterzuladen, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Aufgrund auch kurzfristig möglicher pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und/oder der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen. Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Innenräumen (z.B. Banken, Supermärkten, Einkaufszentren, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr Pflicht.
In Moscheen/Kirchen, Krankhäusern und im öffentlichen Nahverkehr (auch in Taxis) muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Restaurants, etc. nur betreten werden, wenn entweder der „grüne Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachgewiesen wird (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 30 Tage ist) oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.

Vietnam - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Es gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Bei Transitflügen nach Vietnam müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden.
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen und eine entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Grundsätzlich müssen sich Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Bei schwerem Verlauf erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfpass oder COVID-Zertifikat der EU in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Ausreise und Transit
Fluggesellschaften verlangen beim Check-in unter Umständen aktuelle PCR-Tests, dies kann bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (einschließlich Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Straßenbahnen, Fähren, Pkws, Bussen, Taxis usw.), beim Betreten öffentlicher Orte in Gebieten mit COVID-19-Risikostufe 3 oder 4 und beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen und medizinischen Isolationseinrichtungen.
Daneben müssen Personen mit akuten Symptomen einer Atemwegsinfektion und Personen mit bestätigter oder vermuteter COVID-19-Infektion eine Maske tragen. Für Berufstätige können anderweitige Regeln gelten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der sog. 2-K-Regeln (Maskenpflicht und Desinfektion) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Halten Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten eine Selbstisolation ein.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Botswana - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 18. Oktober 2022 hat die Regierung von Botswana ihre pandemiebedingten Einreisebeschränkungen aufgehoben. Quelle: Garda World

Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Deutsche Staatsangehörige dürfen nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) oder eines Nachweises einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 einreisen. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, in die u.a. Datum und Verabreichungsort (Land) der letzten COVID-19-Impfung einzutragen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie, sollten mitgeführt werden. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.

Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt.
Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend.
Seit dem 5. März 2022 ist die Vorlage eines negativen PCR-Tests für vollständig geimpfte Personen nicht mehr erforderlich. Als vollständig geimpft gilt, wer die Impfung mit der vorgeschriebenen Dosis eines von den Malediven oder der WHO anerkannten Impfstoffs nachweisen kann. Die letzte der vorgeschriebenen Impfungen muss mindestens 14 Tage vor Einreise erfolgt sein. Eine Booster-Impfung ist nicht erforderlich, um als vollständig geimpft zu gelten.
Ungeimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 96 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Internetseite des Tourismusministeriums zu finden.
Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Bei Gruppenreisen gilt dies für die ganze Gruppe. Darüber hinaus können stichprobenartige Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen können der Webseite des maledivischen Tourismusministeriums entnommen werden.
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Transit ist in den Malediven möglich; ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Bahamas - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der offiziellen Webseite der Bahamas.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen. Für Reisen zwischen Inseln der Bahamas können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.

Israel und Palästinensische Gebiete - Änderung Einreise
Die israelischen Behörden haben kürzlich die mit COVID-19 zusammenhängenden internationalen Reisebeschränkungen des Landes gelockert. Seit dem 18. Oktober 2022 müssen Reisende bei der Einreise nicht mehr das Israel-Einreiseformular ausfüllen. Andere COVID-19-bezogene inländische Maßnahmen und internationale Reisebeschränkungen sind weitgehend unverändert geblieben. Quelle: Garda World

Libanon - Änderung Einreise
Libanon hat die pandemiebedingten internationalen Reisebeschränkungen mit Wirkung vom 18. Oktober 2022 aufgehoben. Alle ankommenden Reisenden sind nun davon befreit, sich vor der Ausreise in das Land einem COVID-19-Test zu unterziehen, unabhängig vom Impfstatus. Begrenzte COVID-19-bezogene Maßnahmen im Inland bleiben in Kraft. Quelle: Garda World

Zimbabwe - Änderung Beschränkungen im Land
Zimbabwe hat die pandemiebedingten Maßnahmen mit Wirkung ab dem 18. Oktober 2022 gelockert. Personen, die zwei Dosen des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, sind von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsmasken an öffentlichen Plätzen im Freien befreit. In geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Gesichtsmasken jedoch weiterhin vorgeschrieben. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.10.2022

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Ecuador - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist nicht mehr erforderlich.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht in Ecuador wurde abgeschafft. Dennoch tragen einige Personen in der Öffentlichkeit weiterhin Masken. Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen)gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
• Bitte beachten Sie, dass für Flugreisen nach Galapagos der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden kann. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ecuadorianischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
• Achten Sie bei der Buchung von Flügen nach Galapagos bitte unbedingt darauf, dass es verschiedene Tarife für Touristen und in Ecuador ansässige Personen gibt. Die Fluggesellschaften weisen auf ihrer Webseite darauf hin.

Malediven - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt.
Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend.
Reisende müssen keinen negativen PCR-Test bei Einreise vorlegen. Die aktuellen Bestimmungen sind auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden zu finden.
Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem PCR-Test am Flughafen unterziehen. Bei Gruppenreisen gilt dies für die ganze Gruppe. Darüber hinaus können stichprobenartige Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen können der Webseite des maledivischen Tourismusministeriums entnommen werden.
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Transit ist in den Malediven möglich; ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium .
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.

Ruanda - Änderung Ausreise und Transit, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Es besteht aktuell keine Testpflicht für die Einreise nach Ruanda.
Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartige Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Je nach Reiseziel kann ein COVID-Test vor Abreise erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, ist zu beachten, dass die Testauswertung für PCR-Tests bis zu 48 Stunden dauern kann. Testergebnisse werden per SMS bzw. E-Mail übermittelt und können online abgerufen werden.
Die Ausreise nach Burundi ist wieder möglich. Bei Weiterreise in Nachbarländer sind die dortigen Einreisebeschränkungen zu beachten.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Beachten Sie, aufgrund des Ebolavirus-Ausbruchs, bei geplanten Reisen nach Uganda die Reise- und Sicherheitshinweise und verfolgen Sie die Nachrichten- und epidemiologische Lage in den lokalen und sozialen Medien.
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Dominica - Änderung Einreise; Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land; Empfehlungen
Einreise
Alle COVID-19 bedingten Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben. Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite die Regierung von Dominica (Travel Advisory).
Ausreise und Transit
Reisende, die zur Aus- und Rückreise einen COVID-19-Test benötigen, sollten mindestens 48 Stunden einplanen, bis das Ergebnis vorliegt. PCR-Tests können online gebucht oder gegen Gebühr vom Hotel organisiert werden.
Beschränkungen im Land
Für Privatpersonen bestehen keine Einschränkungen mehr.
Empfehlungen
• Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Dominica mit den Voraussetzungen für die Einreise vertraut. Über aktuelle Einreisebestimmungen informieren die Regierung von Dominica und das "Travel Advisory" für Dominica.

Hongkong - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Bei Einreise nach Hongkong ist kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Die „LeaveHomeSafe“ -App kann bereits in Deutschland auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. Nach Einreise darf man sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau; damit gelten dann keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• An den Tagen zwei, vier und sechs nach Einreise müssen in einem öffentlichen Testzentrum PCR-Tests gemacht werden, der Tag der Einreise gilt als Tag null. An Tag eins bis Tag sieben müssen Einreisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am siebten Tag nach zwei negativen Schnelltests am sechsten und siebten Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr- bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.

Iran - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. In als rot und orange eingestuften Gebieten gilt eine Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Raum. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Philippinen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die quarantänefreie Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19 einschließlich Auffrischungsimpfung (Kinder zwischen 12 und 17 Jahren benötigen noch keine Auffrischungsimpfung).
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert. Eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend, sondern muss durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) ergänzt werden, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Nach Einreise ist keine Quarantäne aber Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage erforderlich. Bei Auftreten von Symptomen ist die Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden verpflichtend.
Ausländische Kinder unter 12 Jahren müssen nicht vollständig geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus oder negativen PCR- oder Antigentest vorlegen, wenn sie ihre vollständig (einschließlich Auffrischungsimpfung) geimpften Eltern begleiten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende sowie Reisende über 18 Jahren, die keine Auffrischungsimpfung haben, müssen einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder negativen Antigentest mit englischsprachigem Zertifikat (kein Selbsttest), nicht älter als 24 Stunden, vor Abflug vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich in eine Quarantäne-Einrichtung begeben, deren Buchung bei Abflug vorliegen muss. Nach Vorliegen des negativen Ergebnisses eines am fünften Tag in der Einrichtung abgenommenen PCR-Tests erfolgt Heimquarantäne bis zum 14. Tag unter Aufsicht der lokalen Behörden.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Reisende sollten sich vor Einreise über das Portal des Gesundheitsministeriums in der „e-Arrival Card" registrieren. Der Nachweis in Form eines QR-Codes oder Barcodes sollte den Fluggesellschaften am Check-in vorgelegt werden.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht, in Innenräumen und bei großen Menschenansammlungen ist Abstand zu wahren.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Spanien - Änderung Einreise
Die spanischen Behörden werden ab dem 21. Oktober alle verbleibenden internationalen Reisebeschränkungen für COVID-19 aufheben. Ab diesem Datum müssen Reisende aus Ländern, die nicht der Europäischen Union oder dem Schengen-Raum angehören, bei der Einreise in das Land keinen Nachweis über die Impfung, die Genesung oder einen negativen Test mehr vorlegen. Quelle: Garda World

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Algerien - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit auf dem Luft-, Land- und Seeweg möglich. Einreisen, die von Marokko aus erfolgen, sind hingegen nicht möglich.
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate ist. Bei Überschreitung dieses Zeitraumes ist auch für Geimpfte ein erneuter PCR-Test notwendig. Als geimpft gilt, wer mindestens zwei Impfdosen erhalten hat. Einzige Ausnahme gilt für Johnson & Johnson, hier reicht eine Impfdosis aus, um als geimpft zu gelten.
Ausreise und Transit
Der nationale Flugverkehr findet statt. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante), Frankreich (Sete und Marseille) sowie Italien (Genua) angeboten.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Algeriens (mit Ausnahme von Marokko) sind wieder für den Personen- und Güterverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu einigen Orten des öffentlichen Lebens ist nur mit Impfnachweis möglich. Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Kambodscha - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
Bei Einreise nach Kambodscha wird kein COVID-19-Impfnachweis mehr verlangt. Reisende mit Symptomen erhalten bei der Einreise Instruktionen zum weiteren Vorgehen.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zu Thailand ist nur teilweise geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die jeweilige Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen sind vereinzelt Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Kenia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Bestimmungen bei einer offiziellen Stelle Kenias.
Alle Passagiere über 12 Jahren müssen entweder einen Impfnachweis oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor Abreise durchgeführt worden sein muss. Passagiere unter 12 Jahren sind davon befreit und müssen nichts nachweisen. Einreisende über 12 Jahren ohne Impfnachweis bzw. negativem Testergebnis oder mit grippeähnlichen Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen Antigen-Schnelltest (30 USD) unterziehen. Bei einem positiven Ergebnis folgt ein verpflichtender PCR-Test (50 USD) sowie die Pflicht zur Selbstisolation.
Anforderungen an den Impfschutz können in den Bestimmungen der zuständigen kenianischen Behörde nachgelesen werden.
Reisende mit grippeähnlichen Symptomen müssen zusätzlich das Formular "Travel Health Surveillance Form" vor Einreise online ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen. Hierzu kann auch die App „Jitenge MoH Kenya“ verwendet werden.
Ausreise und Transit
Die Grenzübergänge sind geöffnet; internationale Flugverbindungen bestehen. Sofern das Zielland bei Einreise die Vorlage eines Antigen-Schnelltests erfordert, muss dieser am Flughafen bei der Port Health Facility des kenianischen Gesundheitsministeriums durchgeführt werden.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Verkehrsmitteln, Zügen und Flugzeugen. Das Tragen von Masken in Innenräumen wird empfohlen. Treffen in geschlossenen Räumen sind zugelassen, wenn alle Teilnehmer geimpft sind. Impfnachweise können bei Großveranstaltungen und Veranstaltungen in Innenräumen verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Finnland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Finnlands.
Die Einreise aus Deutschland, den Schengen-Staaten und den EU-Staaten nach Finnland ist ohne Beschränkungen möglich. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code wird in Finnland zurzeit nicht mehr genutzt.
Weitere Informationen finden sich auf den Webseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
Ausreise und Transit
Für Transitreisen bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die finnischen Behörden empfehlen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Innenräumen und im öffentlichen Nachverkehr sowie die Einhaltung von Abstand. Besuche in Sozial- und Gesundheitseinrichtungen sollen möglichst im Freien stattfinden. Die Besucherzahl im Innenbereich und die Besuchsdauer ist begrenzt.
Weitere Informationen bieten die finnische Regierung und die finnische Gesundheitsbehörde THL .
Empfehlungen
• Nutzen Sie die Informationen der finnischen Gesundheitsbehörde THL.
• Informieren Sie sich auf den Internetseiten des finnischen Grenzschutzes, der finnischen Gesundheitsbehörde THL, der finnischen Regierung, der Deutschen Botschaft Helsinki sowie der zuständigen finnischen Vertretung in Deutschland zu möglichen Reisebeschränkungen und Quarantäneauflagen.
• Informieren Sie sich bei den Fähr- und Fluggesellschaften zu den Beförderungsbestimmungen und Testerfordernissen.

Katar / Qatar - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Aufgrund der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft ist das nachstehend beschriebene Einreiseverfahren vom 1. November bis einschließlich zum 22. Dezember 2022 (einschließlich) ausgesetzt. Informationen zur Einreise während der WM finden Sie unter Aktuelles - FIFA-Fußball WM/Einreise.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist derzeit Folgendes zu beachten:
Reisende ab sechs Jahren können entweder einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf, oder einen durch geschultes Personal vorgenommenen Antigen-Schnelltest (RAT), der bei Abflug höchstens 24 Stunden alt sein darf. Selbst durchgeführte Tests werden nicht anerkannt. Kinder unter sechs Jahren sind von der Pflicht zur Vorlage eines negativen COVID-19-Tests befreit.
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Einzelisolation zu begeben. Bei Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese Kosten abgedeckt sind.
Mindestens drei Tage vor Ankunft in Katar ist eine Vorabregistrierung durchzuführen. Die Nachweise können entweder vorab elektronisch hochgeladen oder bei der Einreise als Original vorgelegt werden.
Bei der Einreise müssen alle Einreisenden die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Für die Bestimmung des Impf-/Genesenenstatus in der Ehteraz-App werden Impfungen mit Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca (jeweils 2 Impfungen) und Johnson & Johnson (eine Impfung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung (Grundimmunisierung) beträgt neun Monate, mit Booster-Impfung 12 Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt. Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in öffentlichen Transportmitteln sowie Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App „Ehteraz“ wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Beiträge: 35266
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 26.10.2022

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Paraguay - Änderung Einreise
Mit Wirkung vom 25. Oktober 2022 haben die paraguayischen Behörden die meisten COVID-19-bezogenen Einreisebestimmungen des Landes aufgehoben. Die Behörden unterscheiden nicht mehr zwischen geimpften und ungeimpften Reisenden und verlangen von ungeimpften Reisenden keinen negativen COVID-19-Test vor der Einreise. Es soll jedoch weiterhin der Impfstatus der Besucher zu Zwecken der Überwachung der öffentlichen Gesundheit erfasst werden. Quelle: Garda World

Russische Föderation - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Von Reisen in die Russische Föderation wird abgeraten. Vor Reisen in die an die Ukraine grenzenden Verwaltungsgebiete (Belgorod, Kursk, Brjansk, Woronesch, Rostow, Krasnodar) wird gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der russischen Regierung.
Die Einreise ist für ausländische Reisende grundsätzlich gestattet. Deutsche Staatsangehörige müssen unabhängig von der Passkategorie im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Die Erteilung von e-Visa ist momentan ausgesetzt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19-bedingt nicht möglich.
Am 17. Oktober 2022 wurde das bisherige Erfordernis der Vorlage eines PCR-Tests für die Einreise nach Russland für Ausländer aufgehoben.
Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Ausreise und Transit
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist zwar gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus fast allen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Flug-, Zug- und Fährverkehr zwischen Deutschland und Russland sind eingestellt, s. Aktuelles. Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Beschränkungen im Land
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von COVID-19-Schutzmaßnahmen teilweise noch– Einschränkungen, die Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen oder Zugangsbeschränkungen zu Hotels und Restaurants (QR-Code) beinhalten können.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Es wird empfohlen, sich stets nach den aktuell geltenden COVID-19-Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.

Siehe dazu auch Hinweis von Canadier vom 24.10.2022: Kein PCR-Test mehr für Russland notwendig

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Änderung Katar / Qatar - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Aufgrund der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft ist das nachstehend beschriebene Einreiseverfahren vom 1. November bis einschließlich zum 22. Dezember 2022 (einschließlich) ausgesetzt. Informationen zur Einreise während der WM finden Sie unter Aktuelles - FIFA-Fußball WM/Einreise.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist mit Wirkung vom 1. November 2022 Folgendes zu beachten:
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Einzelisolation zu begeben. Bei Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese Kosten abgedeckt sind.
Bei der Einreise müssen alle Einreisenden die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Für die Bestimmung des Impf-/Genesenenstatus in der Ehteraz-App werden Impfungen mit Pfizer/BioNtech, Moderna, AstraZeneca (jeweils 2 Impfungen) und Johnson & Johnson (eine Impfung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung (Grundimmunisierung) beträgt neun Monate, mit Booster-Impfung 12 Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt. Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App „Ehteraz“ wird am Eingang von Gesundheitseinrichtungen geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Marokko hat den Gesundheitsnotstand bis zum 30. November 2022 verlängert. Quelle: Maghreb Post

Nauru - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Naurus.
Die Einreise nach Nauru ist für Personen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr nur mit vollständiger Impfung und negativem PCR-Testergebnis, nicht älter als 72 Stunden vor Abflug, gemäß den Bestimmungen von Nauru möglich. Der Abschluss der Grundimmunisierung muss dabei mindestens zwei Wochen zurückliegen. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach nauruischen Bestimmungen nachweisen.
Das negative Testergebnis und der Impfnachweis müssen beim Check-in und auf Verlangen vorgezeigt werden. Bei Ankunft wird ein Antigen-Schnelltest durchgeführt; bei positivem Testergebnis müssen zehn Tage Selbstisolation in einer von der nauruischen Regierung designierten Unterkunft abgeleistet werden. Weitere Informationen bietet die Fluggesellschaft.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Notstand wurde ausgerufen und gilt bis auf Weiteres. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung von Nauru .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Nauru RON Hospital.

Peru - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Die Landgrenzen sind seit dem 15. Februar 2022 wieder geöffnet. Der Flugverkehr mit Europa findet statt.
Personen ab dem vollendetem 12. Lebensjahr können einreisen, wenn die vollständige Impfung (zweifache Impfung) erfolgt ist. In Peru wohnhafte Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr können einreisen, wenn sie geboostert sind. Kinder unter 12 Jahren müssen symptomfrei beim Einstieg ins Flugzeug sein. Ungeimpfte Personen müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, dessen Ergebnis bei Abreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Die Nationale Gesundheitsbehörde ist ermächtigt, PCR-Tests bei Einreisenden durchzuführen.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Luftweg (Flughafentransit) ist möglich.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht in geschlossenen, nicht belüftbaren Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.

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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 30.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Äquatorialguinea - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äquatorialguineas.
Die Einreise wird nur geimpften Personen gestattet, die einen negativen PCR-Test vorlegen können, der bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise müssen Reisende, deren Zielland einen PCR-Test verlangt, einen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein sollte, vorlegen. Passagiere, deren Zielland keinen PCR-Test verlangt, können ohne PCR-Test fliegen. Zugang zu Flügen wird nur geimpften Personen gestattet.
Zwischen der Insel und dem Festland verkehren wöchentlich drei Fähren. Zugang zu den Fähren ist nur geimpften Personen mit negativem PCR-Test gestattet.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine COVID-19-Impfpflicht, die auch Ausländer betrifft.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, die nicht in Begleitung ihrer Eltern sind, gilt seit 11. Mai 2022 eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese Ausgangssperre wird verstärkt von der Polizei kontrolliert.
Sowohl auf der Insel als auch auf dem Festland sind im Abstand von wenigen Kilometern Militärkontrollpunkte installiert worden. Für Überlandreisen ist der Impfnachweis mitzuführen.
Auf der Insel Bioko wird ebenfalls ein aktueller Test und ein Impfnachweis sowie eine vorherige Reisegenehmigung durch die Regierung verlangt, um die Stadt Malabo zu verlassen.
Restaurants, usw. können unter Berücksichtigung der Hygienemaßnahmen öffnen.
Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden gelten AHA-Regeln.
Empfehlungen
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne und nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Reiseveranstalter bzw. Ihrer Fluggesellschaft auf.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und die aktuellen Regelungen beim äquatorialguineischen Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das äquatorialguineische Gesundheitsministerium unter der Telefonnummer 111 oder +240 222 517 030.

Aserbaidschan - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Für die Einreise wird ein Impf- oder Genesenennachweis verlangt. Der Nachweis wird in der Regel vor dem Abflug geprüft. Die Einreise ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen möglich (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder benötigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Impf- oder Genesenennachweis. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests bei Einreise ist nicht erforderlich.
Ausreise und Transit
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Die Ausreise und die Durch- und Weiterreise sind derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis zum 1. Januar 2023 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und im ÖPNV ist aufgehoben. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen usw. sind geöffnet. Für Ungeimpfte ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z.B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Impfzertifikate verlieren ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Vorlage des ausgefüllten „Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist seit dem 30. September 2022 die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises für die Einreise nach Marokko nicht mehr erforderlich.
Im Land (z.B. in Hotels oder Restaurants) kann die Vorlage eines Impfnachweises jedoch noch verlangt werden. Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg nach Mauretanien liegen nicht vor. Die deutsche Botschaft kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. November 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

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Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 01.11.2022

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Argentinien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Argentiniens.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen bietet die Webseite der argentinischen Regierung.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Argentinien gilt weiterhin der sanitäre Notstand. Auf dieser Grundlage können kurzfristig Restriktionen für das gesamte öffentliche Leben verhängt werden (ASPO).
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist derzeit nur in ausgeschilderten Bereichen erforderlich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Verfolgen Sie die Informationen der argentinischen Regierung, ggf. auch der Provinzregierungen.

Kambodscha - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
Bei Einreise nach Kambodscha wird kein COVID-19-Impfnachweis mehr verlangt. Reisende mit Symptomen erhalten bei der Einreise Instruktionen zum weiteren Vorgehen.
Ausreise und Transit
Die Landgrenze zu Thailand ist nur teilweise geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
An einigen Einreisepunkten gibt es weiterhin Temperaturmessgeräte. Quarantäne-Offiziere instruieren Reisende mit Symptomen oder Infizierte, wie sie sich bei Einreise zu verhalten haben. Die jeweils aktuellen Verhaltensregeln müssen befolgt werden.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen sind vereinzelt Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite der Nationalen Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Vorlage eines Impf- oder Testnachweises für die Einreise nach Marokko nicht erforderlich.
Im Land (z.B. in Hotels oder Restaurants) kann die Vorlage eines Impfnachweises jedoch noch verlangt werden. Verbindliche Informationen zu den Voraussetzungen zur Gültigkeit und Anerkennung von Impfnachweisen liegen nicht vor. Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen marokkanischen Behörden.
Ausnahmen für Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen, können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für die Ausreise ist für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren festen Wohnsitz in Marokko haben, laut derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. November 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen und im Zusammenhang mit dem geltenden Ausnahmezustand können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.

Papua Neuguinea - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Papua-Neuguineas.
Eine Einreise ist grundsätzlich nur für vollständig geimpfte Personen möglich. Ein Impfnachweis muss beim Check-in am Flughafen vorgelegt werden. Um für die Einreise als vollständig geimpft zu gelten, müssen die Impfungen mit in Papua-Neuguinea zugelassenen Impfstoffen erfolgt sein. Eine Booster-Impfung ist nach aktuellen Vorgaben nicht nötig.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei der Ausreise die Anforderungen der beteiligten Fluglinien an die Buchung und die übrigen Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Papua-Neuguinea.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Paraguay - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Bei Einreise wird regelmäßig der Impfstatus (Impfnachweis) abgefragt; die Einreise wird jedoch auch ohne Nachweis gestattet. Auch die Vorlage eines COVID-19-Tests ist nicht mehr notwendig.
Nähere Informationen erteilt die paraguayische Migrationsbehörde.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Krankenhäusern gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.

Portugal - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten aktuell keine Beschränkungen mehr.
Ausreise und Transit
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Beschränkungen im Land
Der Alarmzustand aufgrund der COVID-19-Pandemie ist beendet.
Die Maskenpflicht gilt nur noch in medizinischen Einrichtungen (wie z.B. Krankenhäusern, Seniorenheimen etc.).
Empfehlungen
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen Arzt, der auch COVID-19 Tests verschreiben kann. Eine Quarantänepflicht gilt nicht mehr.

Sambia / Zambia - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Sambia keinen negativen PCR-Test. Stattdessen muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die jeweilige vollständige Anzahl an Impfdosen erhalten haben (z. B Erst- und Zweitimpfung bei einem Impfstoff, der zweimalige Impfung zum vollständigen Impfschutz verlangt).
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden vor Abflug) nachweisen. In Ausnahmefällen kann auch eine kostenpflichtige Testung bei Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne auf eigene Kosten.
Kinder unter 12 Jahren sind von den o.g. Einreiseregelungen ausgenommen.
Ausreise und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum ist die Maskenpflicht überwiegend aufgehoben. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Saudi-Arabien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme aus Libyen, Syrien, Iran, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
In Saudi-Arabien ist die Nutzung der Impf-App „Tawakkalna“ nur noch sehr vereinzelt verpflichtend (unter anderem möglich im Personenverkehr oder Gesundheitseinrichtungen). Die App gibt grundsätzlich Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus, ohne den Status „immun“ wird der Zugang verweigert. Als „immun“ gelten Personen ab 12 Jahren, die vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sind. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen + Booster), AstraZeneca (zwei Dosen + Booster), Moderna (zwei Dosen + Booster) und Johnson & Johnson (eine Dosis + Booster). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Soweit vorhanden sollten Reisende ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien. Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats.
Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, s. Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Die Corona-Maßnahmen in Saudi-Arabien im öffentlichen Leben weitgehend aufgehoben: Es besteht keine generelle Maskenpflicht mehr (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch ist die Öffentlichkeit weiterhin zu erhöhter Vorsicht und dem freiwilligen Tragen einer Maske aufgerufen. Das Vorzeigen der „Tawakkalna“-App kann in Einzelfällen noch verlangt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.

St. Kitts und Nevis - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von St. Kitts und Nevis.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben. Reisende sollen jedoch vor der Einreise ein Online-Formular ausfüllen.
Einzelheiten sind in den St. Kitts Travel Requirements veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen wurden aufgehoben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Empfehlungen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen der Regierung und den St. Kitts und Nevis „health and travel protocols".

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 03.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Äthiopien - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Äthiopiens.
Die Einreise auf dem Luftweg ist möglich. Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Mit Direktive 933/2022 des äthiopischen Gesundheitsministeriums wurde die bislang geltende Direktive 882/2022 aufgehoben. Für die Einreise nach Äthiopien ist es nicht mehr erforderlich, Impf- oder Testzertifikate vorzulegen.
Für mit COVID-19 infizierte Personen ist die Einreise jedoch weiterhin verboten.
Die geltenden Bestimmungen werden von den äthiopischen Behörden in der Praxis oft uneinheitlich umgesetzt, sodass es vor Ort zu Abweichungen kommen kann.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und sich so bald wie möglich testen zu lassen. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet sind, müssen sich – je nach Schwere der Symptome – zu Hause oder in einer Gesundheitseinrichtung isolieren, bis durch eine Fachperson die Genesung festgestellt ist. In Gesundheitseinrichtungen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Beachten Sie bei allen Flugreisen nach oder über Äthiopien die geltenden COVID-19-Vorschriften Ihrer Ziel- und Transitländer.

China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gelten für u.a. deutsche Staatsangehörige strenge Einreisebeschränkungen. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit oder Studium, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt.
Dieser umfasst unter anderem:
1. Antragsteller, die von zentralen Regierungs- und Staatsbehörden in Peking, Ämtern für auswärtige oder wirtschaftliche Angelegenheiten auf Provinzebene, staatseigenen Unternehmen auf zentraler Ebene und den autorisierten städtischen Ämtern für auswärtige Angelegenheiten zu einem China-Besuch eingeladen sind und ein von der einschlägigen Behörde ausgestelltes amtliches Einladungsschreiben vorweisen können.  
2. Antragsteller, die Berufstätigkeit in China wiederaufnehmen bzw. aufnehmen und gültige Arbeitserlaubnisse wie „Foreigner’s Work Permit“ oder „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ vorweisen können, sowie deren Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Schwiegereltern), die mit einer Verwandtschaftsbescheinigung ein Familienzusammenführungs- oder Besuchervisum beantragen können.
3. Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehegatten der Kinder, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder) chinesischer Staatsbürger bzw. von Ausländern mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung in China, die eine Verwandtschaftsbescheinigung sowie weitere notwendige Unterlagen für ein Besucher- oder Familienzusammenführungsvisum vorweisen können.
Visa werden ebenfalls für Studierende erteilt, wenn ein langfristiges Studium in China geplant ist.
Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Für alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasen-Rachenabstrich) verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zeitliche Abstand zwischen den beiden Tests muss mindestens 24 Stunden betragen. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle“ für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Die negativen PCR-Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis oder digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website „Health Declaration Certificate“ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist. Transitreisende müssen sowohl in Deutschland als auch im Transitland die Testanforderungen erfüllen und den Code beantragen.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren und Testergebnis aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen (Smartphone).
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung und einem seit mindestens 14 Tagen bestehenden Negativstatus unterliegen ebenfalls den oben genannten Anforderungen. Zusätzlich zu den beiden Nukleinsäure-Testergebnissen ist von ihnen ein Personal Health Monitoring-Formular einzureichen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Einreisen sind auch mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich. Bei Abflügen aus Deutschland müssen sich die Passagiere sowohl in Deutschland als auch in den Transitländern testen lassen und die erforderlichen Codes beantragen. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Ebenfalls möglich ist die Einreise mit Flügen über Hongkong, wobei vor Weiterreise nach China eine mindestens siebentägige Quarantäne in Hongkong absolviert werden muss. Für die Einreise nach Hongkong gilt: Einreisende müssen vollständig geimpft sein und ein maximal 48 Stunden altes, negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Weitere Anforderungen sind eine Reservierung in einem Quarantänehotel für sieben Tage und der online zu beantragende Einreise-QR-Code für Hongkong. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden. Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Website des Deutschen Generalkonsulats Hongkong.
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer zehntägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Sofern eine eigene Wohnung am Ort der Einreise vorhanden ist, können die letzten drei Tage bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees sowie des Center for Disease Control and Prevention in dieser Wohnung verbracht werden.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers während der Quarantäne, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen werden. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Für ganz China gilt, dass bei Auftreten neuer positiver Fälle in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Massentestungen, Verhängung von Ausgangssperren und Reisebeschränkungen gerechnet werden muss.
In vielen Städten, darunter Peking und Shanghai sind regelmäßige PCR-Tests für den Zugang zu allen öffentlichen Bereichen (ÖPNV, Geschäfte, Behörden etc.) obligatorisch. Je nach lokaler Regelung darf der letzte PCR-Test meist nicht älter als 48 oder 72 Stunden sein. Landesweit dürfen PCR-Tests für den Zugang zu Flughäfen und Bahnhöfen in der Regel nicht älter als 48 Stunden sein. Zum Check-in und während der Unterkunft im Hotel und Gastgewerbe wird in der Regel ein PCR-Test verlangt, der je nach lokaler Regelung nicht älter als 48 oder 72 Stunden sein darf. Lokal können, auch kurzfristig, zusätzliche oder abweichende Regelungen erlassen werden. Bei Ausländern kann auch ein Nachweis darüber verlangt werden, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Der Nachweis über den PCR-Test wird über eine von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung geführt, in die die Testergebnisse eingepflegt werden. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist zusätzlich zum Nachweis über einen aktuellen PCR-Test häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne. Die Erfahrungen der Botschaft Peking und des Generalkonsulats Shanghai der letzten Monate haben gezeigt, dass in Fällen, in denen die Kinder deutscher Staatsangehöriger positiv getestet wurden, die Kinder und jeweils ein Elternteil nach Einschaltung der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gemeinsam in einem Quarantänekrankenhaus untergebracht werden konnten. Eine Garantie hierfür besteht jedoch nicht. Vor der gemeinsamen Unterbringung im Krankenhaus ist die Unterzeichnung einer Haftungsausschlusserklärung erforderlich. Im Falle einer Positivtestung nach Einreise wird um umgehende Kontaktaufnahme mit der zuständigen Auslandsvertretung gebeten.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Cookinseln - Aktualisierung
Einreise
Die Einreise auf die Cookinseln ist uneingeschränkt möglich. Weitere Informationen stellt die Tourismusbehörde der Cookinseln zur Verfügung.
Ausreise und Transit
Internationale Flugverbindungen bestehen mit Air New Zealand und Jetstar ab und nach Auckland sowie mit Air Rarotonga ab und nach Papeete, Tahiti. Inlandsreisen sind möglich.
Beschränkungen im Land
Mit Beschränkungen auch in der touristischen Infrastruktur aufgrund von COVID-19 muss gerechnet werden. Detaillierte Informationen zu den geltenden Hygieneregeln sind im nationalen COVID-19 Management Plan nachzulesen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der Cookinseln.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokale Telefonhotline.

Iran - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Vor Reisen nach Iran wird gewarnt.
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 umgehend ausgesetzt werden. Die Vorschriften für die Einreise können sich jederzeit kurzfristig ändern. Reisende sollten sich daher vor Antritt der Reise bei den iranischen Behörden oder den iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland über die aktuellen Einreisebestimmungen informieren. Die Bestimmungen werden jedoch von den Behörden und Fluggesellschaften nicht immer einheitlich umgesetzt.
Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der jeweiligen Fluggesellschaft erfragt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand müssen Einreisende nach Iran entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung oder ein negatives, bei Einreise maximal 72 Stunden altes PCR-Testergebnis auf Englisch vorweisen können. Minderjährige unter 12 Jahren sind von dem Impf- und Testnachweiserfordernis ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, deren zweite Impfung vor mindestens zwei Wochen erfolgt ist. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen im öffentlichen Leben können sich kurzfristig ändern und werden nicht immer einheitlich umgesetzt. Nach letzter Kenntnis des Auswärtigen Amtes müssen in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, weiterhin Masken getragen werden. In als rot und orange eingestuften Gebieten gilt eine Maskenpflicht für den gesamten öffentlichen Raum. Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, zum Beispiel in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Die Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen über die aktuellen Einreisebedingungen.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und der für die Einreise erforderlichen Nachweise.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.

Kiribati - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kiribatis.
Die Einreise nach Kiribati ist auch für Ausländer möglich. Vor der Reise müssen die folgenden Unterlagen vorab per E-Mail an covidentry@mhms.gov.ki geschickt und bei Einreise mitgeführt werden werden:
• Impfnachweis,
• Unterschriebene Einverständniserklärung zu den Covid-19-Maßnahmen Kiribatis (kann hier heruntergeladen werden),
• Erklärung über den Gesundheitszustand (kann hier heruntergeladen werden),
• Ein Genesenennachweis, falls zutreffend.
Nach Einreise werden Ankommende einem PCR-Test unterzogen. Bis das Testergebnis vorliegt (i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Std.) müssen Reisende sich an einem Ort aufhalten, z.B. im Hotelzimmer.
Gleiches gilt für den internationalen Schiffsverkehr.
Ausreise und Transit
Obige Regelungen gelten auch für Transitreisende bzw für Reisende von Tarawa auf die Outer Islands.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.

Neuseeland - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration.
Die neuseeländische Regierung hat ihre COVID-19-bedingten Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen aufgehoben. Es ist kein Impfnachweis für die Einreise nach Neuseeland mehr erforderlich. Einreisenden wird jedoch geraten, sich dies vor Abflug zusätzlich von der jeweiligen Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Schnelltests (Rapid Antigen Test RAT) nach Ankunft sind optional. Reisende erhalten RAT-Tests am Flughafen und werden gebeten, Tests am Ankunftstag und an Tag fünf oder sechs durchzuführen. Wenn einer dieser Selbsttests positiv ausfällt, ist eine siebentägige Selbstisolation einzuhalten, weitere Informationen, auch für Mitreisende des selben Haushalts können den Hinweisen der neuseeländischen Behörden entnommen werden.
Reisende ohne gültiges Visum müssen vor der Einreise nach Neuseeland zusätzlich zur „New Zealand Traveller Declaration“ ein NZeTA (New Zealand Electronic Travel Authority) beantragt und erhalten haben. Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen bieten Unite against COVID-19 oder Immigration NZ.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern, sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft nach den geltenden Beförderungsbedingungen.

Philippinen - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19.
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft (abhängig vom Impfstoff einfache oder zweifache Impfung mindestens 14 Tage vor Abreise) gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert. Eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend, sondern muss durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) ergänzt werden, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren müssen einen negativen offiziellen Antigentest in englischer Sprache (Selbsttest ist nicht ausreichend), nicht älter als 24 Stunden vor Abreise, vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren, die vor Abreise keinen negativen Antigentest vorweisen können, müssen diesen bei Ankunft am Flughafen durchführen lassen.
Ungeimpfte minderjährige Reisende unter 15 Jahren unterliegen den Vorgaben für ihre sie begleitenden Eltern.
Bei Einreise positive getestete Reisende unterliegen den geltenden Quarantäne-Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Vor Einreise ist eine Registrierung über das Portal des Gesundheitsministeriums in der „e-Arrival Card" erforderlich. Der Nachweis in Form eines QR-Codes oder Barcodes sollte den Fluggesellschaften am Check-in vorgelegt werden.
Nähere Informationen können bei der Philippinischen Botschaft erfragt werden.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt eine niedrige Quarantänestufe mit geringen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wiederaufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden. Reisen zwischen den Provinzen sind möglich, allerdings variieren die Regularien stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest bzw. Impfnachweise vorgelegt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Im öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen und Pflegeeinrichtungen gilt Maskenpflicht. Bei großen Menschenansammlungen ist Abstand zu wahren.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Informieren Sie sich über die Quarantänevorgaben für die Einreise beim Bureau of Quarantine.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.

Senegal - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Vollständig geimpfte Personen müssen für die Einreise nach Senegal einen digitalen Impfnachweis vorlegen, welcher über einen QR-Code verfügen muss (z.B. digitales COVID-Zertifikat der EU). Der WHO-Impfausweis alleine ist nicht ausreichend. Nur die von der WHO anerkannten Impfstoffe werden akzeptiert. Reisende ohne digitalen Impfnachweis müssen sich bei Ankunft einem obligatorischen und kostenlosen Schnelltest unterziehen. Für Kinder im Alter von 12 Jahren und jünger gelten diese Vorgaben nicht.
Quarantänepflicht besteht derzeit nicht grundsätzlich, kann jedoch im Einzelfall durch das Gesundheitspersonal am Flughafen angeordnet werden. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Bereich nicht mehr, einige Einrichtungen, etwa des Gesundheitswesens, bestehen jedoch weiterhin auf das Tragen einer Maske und weisen darauf vor Betreten entsprechend hin.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Syrien - Änderung Einreise
Die syrischen Behörden haben die COVID-19-Einreisebeschränkungen ab dem 3. November 2022 gelockert. Personen, die über die offiziellen Grenzübergänge auf dem Land-, See- und Luftweg in das Land einreisen, müssen sich nicht mehr einem PCR-Test unterziehen oder eine COVID-19-Impfbescheinigung vorlegen. Quelle: Garda World.
Hinweis: Es besteht eine Reisewarnung des AA!

Tonga - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung von Tonga, insbesondere der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums .
Die Grenzen des Inselstaates Tonga sind im Rahmen einer graduellen und mit Bedingungen versehenen Strategie („Open Border Policy Framework for Tonga“) geöffnet.
Voraussetzung für die Einreise ist für alle Einreisenden ab 12 Jahren ein mindestens zweifacher Impfschutz (Ausnahme: eine Dosis Johnson & Johnson ist ausreichend) gegen COVID-19. Der jeweilige Impfnachweis ist spätestens 48 Stunden vor Abflug an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) zu übermitteln und sodann beim Check-In sowie bei Ankunft in Tonga im Original vorzulegen.
Ungeimpfte können grundsätzlich nicht nach Tonga einreisen, es sei denn, ein entsprechendes ärztliches Attest wurde mindestens 48 Stunden vor Abflug per E-Mail an das tongaische Gesundheitsministerium (travel@health.gov.to) übermittelt, wobei auch dann die Einreise nicht garantiert ist und von den tongaischen Gesundheitsbehörden jederzeit verweigert werden kann.
Zusätzlich zu obigen COVID-19-spezifischen Einreisevoraussetzungen wird die Mitführung einer gültigen Reiseversicherung dringend empfohlen. Auch verlangt das tongaische Gesundheitsministerium Vorabübermittlung (mind. 48 Stunden vor Abreise) von Hotel- bzw Unterkunftsbuchung unter travel@health.gov.to.
Alle obigen Dokumente müssen in englischer Sprache vorgelegt werden.
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit gilt Maskenpflicht. Des Weiteren muss nach Einreise unter Aufsicht ein PCR-Test in einem hierfür ermächtigten Gesundheitszentrum oder im Vaiola Krankenhaus an Tag drei sowie Tag fünf gemacht werden (Selbsttests sind nicht zulässig).
Ausreise und Transit
Für die Durchreise gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Einreise. Bei geplanter Weiterreise auf die Outer Islands binnen drei bis fünf Tagen ist ein überwachter PCR-Test vorzulegen. Falls dies zeitlich nicht möglich sein sollte, kann alternativ ein überwachter Schnelltest (RAT) gemacht werden.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tongaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 05.11.2022

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Algerien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit auf dem Luft-, Land- und Seeweg möglich. Einreisen, die von Marokko aus erfolgen, sind hingegen nicht möglich.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben.
Ausreise und Transit
Der nationale Flugverkehr findet statt. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante), Frankreich (Sete und Marseille) sowie Italien (Genua) angeboten.
Die Landgrenzen zu den Nachbarstaaten Algeriens (mit Ausnahme von Marokko) sind wieder für den Personen- und Güterverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu einigen Orten des öffentlichen Lebens ist nur mit Impfnachweis möglich. Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.

Bangladesch - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt. Ein Visum bei der Ankunft ist unter anderem für Inhabende von Diplomaten- und Beamtenpässen, ausländische Geschäftsleute/Investoren und ausländischen Personen mit bangladeschischer Abstammung möglich.
Bei Einreise nach Bangladesch sind ferner die folgenden, vom Generaldirektor der Gesundheitsdienste vorgeschriebenen, Verfahren zu beachten:
Die Pflicht zum Ausfüllen des Online-Gesundheitserklärungsformulars (HDF) ist entfallen.
Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Möglicherweise werden Flugverbindungen verringert. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nahverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wiederaufgenommen.
Reisende sind zudem aufgefordert, die Anforderungen zu befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren, Märkte und Restaurants sind eingeschränkt und unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet.
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Einkaufszentren und auf Märkten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.

Burkina Faso - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.
Bei Einreise ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Am Flughafen gilt Maskenpflicht.
Ausreise und Transit
Burkina Faso hat seine Luft- und Landgrenzen wieder geöffnet.
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. wieder ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht in vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der burkinischen Regierung.

Guinea-Bissau - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Guinea-Bissau .
Die Einreise ist für vollständig geimpfte Personen unter Vorlage ihres Impfnachweises möglich (mindestens vier Wochen vor Reiseantritt komplettiert). Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen einen negativen PCR-Testnachweis, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Am Flughafen wird Reisenden die Temperatur gemessen. Reisende mit Symptomen werden isoliert und auf COVID-19 getestet. Bei einem positiven Testergebnis wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise und den Transitverkehr gilt ebenfalls die Nachweispflicht einer Impfung, der Genesung oder eines negativen PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen mehr im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Vor Beginn Ihrer Reise, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach COVID-19-bedingten Besonderheiten bei den Beförderungsbestimmungen sowie den Hygienemaßnahmen Ihrer Fluggesellschaft.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Guinea-Bissau.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt oder das nationale Krankenhaus per Rufnummer 1919 oder 2020.

Neuseeland - Redaktionelle Änderungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration.
Die neuseeländische Regierung hat ihre COVID-19-bedingten Grenzschließungen und Einreisebeschränkungen aufgehoben. Es ist kein Impfnachweis für die Einreise nach Neuseeland mehr erforderlich. Einreisenden wird jedoch geraten, sich dies vor Abflug zusätzlich von der jeweiligen Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Schnelltests (Rapid Antigen Test RAT) nach Ankunft sind optional. Reisende erhalten RAT-Tests am Flughafen und werden gebeten, Tests am Ankunftstag und an Tag fünf oder sechs durchzuführen. Wenn einer dieser Selbsttests positiv ausfällt, ist eine siebentägige Selbstisolation einzuhalten, weitere Informationen, auch für Mitreisende des selben Haushalts können den Hinweisen der neuseeländischen Behörden entnommen werden.
Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen bieten Unite against COVID-19 oder Immigration NZ.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt nur noch in Krankenhäusern, sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft nach den geltenden Beförderungsbedingungen.

Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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