Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 08.11.2022
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise und Ausreise
Die Behörden der Elfenbeinküste haben mit Wirkung vom 7. November 2022 die mit COVID-19 verbundenen internationalen Reisebeschränkungen für einreisende Personen gelockert. Die Einschränkungen für Inlands- und Auslandsreisen bleiben bestehen. Ab dem 7. November müssen Reisende, die in die Elfenbeinküste einreisen oder aus der Elfenbeinküste ausreisen und einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, kein Reiseformular (Declaration de Deplacement par Voie Aerienne, DDVA) mehr ausfüllen. Quelle: Garda World
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land - Abu Dhabi
Das Emirat Abu Dhabi hat sämtliche Corona-Einschränkungen für Einreisende aufgehoben. Besucher müssen ihren Impfstatus nicht mehr vor der Ankunft bei der Federal Authority for Identity and Citizenship (ICA) registrieren, auch der PCR-Test entfällt. Zudem können Hotels, Einkaufszentren, Restaurants und Themenparks nun ohne den „Green Pass“ betreten werden, wie das Department of Culture and Tourism (DCT) Abu Dhabi mitteilt. Wer jedoch vor Ort positiv auf Covid-19 getestet wird, muss sich weiterhin fünf Tage lang in Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
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BIrgitt
Die Behörden der Elfenbeinküste haben mit Wirkung vom 7. November 2022 die mit COVID-19 verbundenen internationalen Reisebeschränkungen für einreisende Personen gelockert. Die Einschränkungen für Inlands- und Auslandsreisen bleiben bestehen. Ab dem 7. November müssen Reisende, die in die Elfenbeinküste einreisen oder aus der Elfenbeinküste ausreisen und einen vollständigen Impfschutz nachweisen können, kein Reiseformular (Declaration de Deplacement par Voie Aerienne, DDVA) mehr ausfüllen. Quelle: Garda World
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land - Abu Dhabi
Das Emirat Abu Dhabi hat sämtliche Corona-Einschränkungen für Einreisende aufgehoben. Besucher müssen ihren Impfstatus nicht mehr vor der Ankunft bei der Federal Authority for Identity and Citizenship (ICA) registrieren, auch der PCR-Test entfällt. Zudem können Hotels, Einkaufszentren, Restaurants und Themenparks nun ohne den „Green Pass“ betreten werden, wie das Department of Culture and Tourism (DCT) Abu Dhabi mitteilt. Wer jedoch vor Ort positiv auf Covid-19 getestet wird, muss sich weiterhin fünf Tage lang in Quarantäne begeben. Quelle: touristik aktuell
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 09.11.2022
Eswatini / Swasiland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 9. November 2022 hat die Regierung alle COVID-19-Beschränkungen im nationalen und internationalen Reiseverkehr aufgehoben. Das Land befindet sich in der angepassten Risikostufe 0. Der Nachweis einer Impfung oder eines negativen COVID-19-Testergebnisses ist für die Einreise nicht mehr erforderlich. Das Tragen von Gesichtsmasken ist nicht mehr vorgeschrieben. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, wird empfohlen, sich während der empfohlenen Quarantänezeit selbst zu isolieren und in der Öffentlichkeit eine Gesichtsmaske zu tragen. Die Behörden können die Beschränkungen je nach Krankheitsaktivität jederzeit wieder einführen, lockern oder anderweitig ändern. Zusätzliche Einschränkungen sind als Reaktion auf sicherheitsrelevante Entwicklungen möglich. Quelle: Garda World
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Birgitt
Mit Wirkung vom 9. November 2022 hat die Regierung alle COVID-19-Beschränkungen im nationalen und internationalen Reiseverkehr aufgehoben. Das Land befindet sich in der angepassten Risikostufe 0. Der Nachweis einer Impfung oder eines negativen COVID-19-Testergebnisses ist für die Einreise nicht mehr erforderlich. Das Tragen von Gesichtsmasken ist nicht mehr vorgeschrieben. Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden, wird empfohlen, sich während der empfohlenen Quarantänezeit selbst zu isolieren und in der Öffentlichkeit eine Gesichtsmaske zu tragen. Die Behörden können die Beschränkungen je nach Krankheitsaktivität jederzeit wieder einführen, lockern oder anderweitig ändern. Zusätzliche Einschränkungen sind als Reaktion auf sicherheitsrelevante Entwicklungen möglich. Quelle: Garda World
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 12.11.2022
Bolivien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Wasserweg in ein Drittland ist möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen geschlossenen Räumen (z. B. Stadien) sowie an gut besuchten öffentlichen Plätzen und Märkten wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohle .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
China - Änderung Einreise
Die Behörden in China haben die COVID-19-Vorschriften für internationale Reisende ab dem 12. November 2022 gelockert. Im Rahmen der neuen Maßnahmen wird die Quarantäne für ankommende Reisende von sieben auf fünf Tage in von der Regierung bezeichneten Einrichtungen verkürzt. Ankommende Reisende müssen sich darüber hinaus drei Tage lang einer Selbstquarantäne zu Hause unterziehen. Außerdem müssen sich die Passagiere innerhalb von 48 Stunden vor dem Boarding einmal statt zweimal einem COVID-19-Test unterziehen. Darüber hinaus werden die Behörden das Verfahren zur Aussetzung von Flügen beenden, auf deren Routen bei Einreise COVID-19-Fälle aufgetreten waren. Quelle: Garda World
Eswatini / Swasiland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr vorzulegen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine nennenswerten COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Kosovo - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos.
Einreisenden ab 12 Jahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen können:
1. Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson & Johnson/Janssen)
2. Nachweis einer Impfdosis und negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf
3. Genesenennachweis in Form eines positiven PCR-Tests innerhalb der letzten 90 Tage vor der Einreise
4. Nachweis von drei Impfdosen (Boosterimpfung)
5. Negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
• Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
• ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
• kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
• Minderjährige unter 12 Jahren,
• Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahren mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
• Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.
Das Vorliegen der o.a. Nachweise zum Impf- bzw. Genesenenstatus oder negativer Tests wurden in den letzten Monaten bei der Einreise nach Kosovo regelmäßig nicht mehr kontrolliert. Die entsprechenden Vorschriften sind aber weiterhin in Kraft, so dass es in Einzelfällen auch weiterhin zu Kontrollen kommen kann.
Ausreise und Transit
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. zwei Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen null und fünf Uhr. Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren, etc. ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 gestattet. Veranstaltungen in Innenräumen sind nur mit beschränkter Personenzahl zugelassen, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise muss eines der drei folgenden Dokumente vorgelegt werden:
• Impfzertifikat gegen COVID-19 in physischer oder digitaler Form mit einem vollständigen Impfstatus von zwei Dosen bzw. einer Dosis, wobei die letzte Impfung mindestens 14 Tage vor Einreise stattgefunden haben muss, oder
• Negativer PCR-Test für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Seeweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder
• Negativer nasaler Antigentest für Personen älter als fünf Jahre, wobei das Ergebnis bei Einreise auf dem Luftweg bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf und bei Einreise auf dem Land- oder Wasserweg das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 48 Stunden sein darf.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Wasserweg in ein Drittland ist möglich.
Die internationalen Flugverbindungen sind eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich. In öffentlichen geschlossenen Räumen (z. B. Stadien) sowie an gut besuchten öffentlichen Plätzen und Märkten wird das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohle .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
China - Änderung Einreise
Die Behörden in China haben die COVID-19-Vorschriften für internationale Reisende ab dem 12. November 2022 gelockert. Im Rahmen der neuen Maßnahmen wird die Quarantäne für ankommende Reisende von sieben auf fünf Tage in von der Regierung bezeichneten Einrichtungen verkürzt. Ankommende Reisende müssen sich darüber hinaus drei Tage lang einer Selbstquarantäne zu Hause unterziehen. Außerdem müssen sich die Passagiere innerhalb von 48 Stunden vor dem Boarding einmal statt zweimal einem COVID-19-Test unterziehen. Darüber hinaus werden die Behörden das Verfahren zur Aussetzung von Flügen beenden, auf deren Routen bei Einreise COVID-19-Fälle aufgetreten waren. Quelle: Garda World
Eswatini / Swasiland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr vorzulegen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen keine nennenswerten COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Kosovo - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kosovos.
Einreisenden ab 12 Jahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Reiseweg, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie einen der folgenden Nachweise erbringen können:
1. Nachweis von zwei Impfdosen (oder eine Impfdosis Johnson & Johnson/Janssen)
2. Nachweis einer Impfdosis und negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf
3. Genesenennachweis in Form eines positiven PCR-Tests innerhalb der letzten 90 Tage vor der Einreise
4. Nachweis von drei Impfdosen (Boosterimpfung)
5. Negativer PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf
Ausnahmen von der o.g. Nachweispflicht gelten für folgende Gruppen:
• Berufskraftfahrer im Personen- oder Güterverkehr,
• ausländische Diplomaten, die in Kosovo akkreditiert sind, sowie KFOR-Truppenpersonal,
• kosovarische Staatsangehörige, die sich maximal 12 Stunden im Ausland aufgehalten haben,
• Minderjährige unter 12 Jahren,
• Minderjährige zwischen 12 bis 16 Jahren mit einem negativen PCR-Test, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 48 Stunden alt sein darf,
• Personen, bei denen wissenschaftlich nachgewiesene Kontraindikationen gegen eine COVID-19-Impfung bestehen, mit ärztlicher Bescheinigung und negativem PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
Kosovarische Staatsangehörige, die nicht den Nachweis erbringen können, dass sie mindestens zweimal gegen COVID-19 geimpft sind, müssen sich nach der Einreise in eine siebentägige Selbstisolation begeben.
Das Vorliegen der o.a. Nachweise zum Impf- bzw. Genesenenstatus oder negativer Tests wurden in den letzten Monaten bei der Einreise nach Kosovo regelmäßig nicht mehr kontrolliert. Die entsprechenden Vorschriften sind aber weiterhin in Kraft, so dass es in Einzelfällen auch weiterhin zu Kontrollen kommen kann.
Ausreise und Transit
Die direkte Durchreise von einer Landgrenze zur anderen sowie von und zum Flughafen Pristina ist für alle Reisenden ohne Test gestattet, wenn die Aufenthaltszeit in Kosovo nicht mehr als drei Stunden beträgt bzw. fünf Stunden bei Busreisen im internationalen Linienverkehr. Der öffentliche Nahverkehr und sonstiger Personentransport ist auf 50% Passagierkapazität beschränkt, Taxis dürfen max. zwei Passagiere befördern.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für sportliche Aktivitäten sowie Essen und Trinken im Freien. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre zwischen null und fünf Uhr. Der Zugang zur Innengastronomie, zu Einkaufszentren, etc. ist nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19 gestattet. Veranstaltungen in Innenräumen sind nur mit beschränkter Personenzahl zugelassen, von denen alle über einen Impfnachweis verfügen müssen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Kosovo.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Hotline des Gesundheitsministeriums von Kosovo unter der Telefonnummer +383 (0)38 200 80 800.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.11.2022
Algerien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Weitere Einreisebestimmungen bieten die Hinweise unter Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Vereinigte Arabische Emirate - Aktualisierung
Einreise
Die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen, und nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Andernorts ist dies optional.
Die Organisatoren von Sportveranstaltungen können aufgrund der Art oder Bedeutung der Veranstaltung die Vorlage von PCR-Testergebnissen oder Impfnachweisen verlangen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Weitere Einreisebestimmungen bieten die Hinweise unter Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Je nach Pandemiegeschehen können lokale Behörden jederzeit, auch kurzfristig, einschränkende Anordnungen verfügen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Vereinigte Arabische Emirate - Aktualisierung
Einreise
Die COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausreise und Transit
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen, und nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Es wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Transitbestimmungen zu informieren.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen einschließlich Einrichtungen für Menschen mit Behinderung muss weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Andernorts ist dies optional.
Die Organisatoren von Sportveranstaltungen können aufgrund der Art oder Bedeutung der Veranstaltung die Vorlage von PCR-Testergebnissen oder Impfnachweisen verlangen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
- Achim Vogt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.11.2022
Uganda - Änderung Ein- und Ausreise
Ab sofort müssen Reisende vor Grenzübertritten ein digitales Formular ausfüllen und erhalten dann einen QR-Code zugesandt, der an den Flughäfen und Landgrenzen vorgezeigt werden muss (wie immer am besten ausgedruckt). Das Formular kann nur innerhalb der 24 Stunden vor Abreise (die Formulierung im Englischen ist unklar: "before travel") ausgefüllt werden:
Point of Entry Self Registration Form
Viele Grüße
Achim
Ab sofort müssen Reisende vor Grenzübertritten ein digitales Formular ausfüllen und erhalten dann einen QR-Code zugesandt, der an den Flughäfen und Landgrenzen vorgezeigt werden muss (wie immer am besten ausgedruckt). Das Formular kann nur innerhalb der 24 Stunden vor Abreise (die Formulierung im Englischen ist unklar: "before travel") ausgefüllt werden:
Point of Entry Self Registration Form
Viele Grüße
Achim
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.11.2022
Angola - Änderung Einreise; Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Angolas.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Einige Fluggesellschaften akzeptieren anstelle von PCR-Tests auch Antigen-Tests.
Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land. Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird empfohlen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Irak - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich.
Reisende, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten können, benötigen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Kanada - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die Einschränkungen zur Einreise sind größtenteils aufgehoben. Der Impfstatus der Reisenden wird nicht mehr überprüft. COVID-19-Tests sind weder vor noch nach der Einreise erforderlich.
Personen sollen nicht reisen, wenn sie COVID-19-Symptome zeigen. Wenn Reisende während der Reise Symptome zeigen, sollten sie einen Flugbegleiter, das Kreuzfahrtpersonal oder einen Grenzbeamten informieren. Sie werden dann ggf. an einen Quarantänebeamten verwiesen, der entscheidet, ob der oder die Reisende weiter medizinisch untersucht werden muss.
Das Ausfüllen der ArriveCAN-App vor Einreise ist nicht mehr obligatorisch, sondern optional möglich, z.B. um Zeit am Flughafen zu sparen.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada komplett aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Tests als auch für die Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen, hier spricht die kanadische Regierung allerdings die starke Empfehlung aus, weiterhin Masken zu tragen.
Gäste auf Kreuzfahrtschiffen benötigen weder einen COVID-19-Test vor dem Boarden, noch müssen sie geimpft sein, noch die ArriveCAN-App benutzen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen sowie für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Die ArriveCAN-App kann weiter benutzt werden, ist aber nicht mehr obligatorisch.
Nepal - Änderung Einreise: Entfall der Anmeldungspflicht vor Abreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Weitere Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich.
Bei Ausreise sind die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften zu beachten.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Uganda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit: Kontrollmaßnahmen gegen Ebola
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist bei der Einreise am Flughafen Entebbe und an den Landgrenzen der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Seit dem 14. November 2022 ist auch ein Gesundheitsfragebogen von allen einreisenden Passagieren auszufüllen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Am Flughafen Entebbe wurden neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, um ein Verschleppen von Ebola-Infektionen zu verhindern. Dazu gehören Temperaturkontrollen und seit dem 14. November 2022 auch ein Gesundheitsfragebogen , der von allen ausreisenden Passagieren auszufüllen ist.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Angolas.
Unabhängig vom Impfstatus ist für die Einreise aus dem Ausland die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Einige Fluggesellschaften akzeptieren anstelle von PCR-Tests auch Antigen-Tests.
Ferner muss ein Einreiseformular („Formulário de registo de viagem“) handschriftlich ausgefüllt werden, welches während des Fluges ausgegeben wird.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Aktuell gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land. Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird empfohlen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Abreise bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Art von COVID-19-Test für den Check-in erforderlich ist.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der angolanischen Regierung und der zuständigen Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Corona-Hotline 111.
Irak - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich.
Reisende, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten können, benötigen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Kanada - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die Einschränkungen zur Einreise sind größtenteils aufgehoben. Der Impfstatus der Reisenden wird nicht mehr überprüft. COVID-19-Tests sind weder vor noch nach der Einreise erforderlich.
Personen sollen nicht reisen, wenn sie COVID-19-Symptome zeigen. Wenn Reisende während der Reise Symptome zeigen, sollten sie einen Flugbegleiter, das Kreuzfahrtpersonal oder einen Grenzbeamten informieren. Sie werden dann ggf. an einen Quarantänebeamten verwiesen, der entscheidet, ob der oder die Reisende weiter medizinisch untersucht werden muss.
Das Ausfüllen der ArriveCAN-App vor Einreise ist nicht mehr obligatorisch, sondern optional möglich, z.B. um Zeit am Flughafen zu sparen.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada komplett aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Tests als auch für die Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen, hier spricht die kanadische Regierung allerdings die starke Empfehlung aus, weiterhin Masken zu tragen.
Gäste auf Kreuzfahrtschiffen benötigen weder einen COVID-19-Test vor dem Boarden, noch müssen sie geimpft sein, noch die ArriveCAN-App benutzen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen sowie für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
• Die ArriveCAN-App kann weiter benutzt werden, ist aber nicht mehr obligatorisch.
Nepal - Änderung Einreise: Entfall der Anmeldungspflicht vor Abreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Weitere Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich.
Bei Ausreise sind die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften zu beachten.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Uganda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit: Kontrollmaßnahmen gegen Ebola
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist bei der Einreise am Flughafen Entebbe und an den Landgrenzen der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Seit dem 14. November 2022 ist auch ein Gesundheitsfragebogen von allen einreisenden Passagieren auszufüllen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Am Flughafen Entebbe wurden neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, um ein Verschleppen von Ebola-Infektionen zu verhindern. Dazu gehören Temperaturkontrollen und seit dem 14. November 2022 auch ein Gesundheitsfragebogen , der von allen ausreisenden Passagieren auszufüllen ist.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.11.2022
Laos - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Hotels dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Der Zugang zu vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Peru - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Der Ausnahmezustand und alle im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Beschränkungen wurden am 26. Oktober 2022 aufgehoben.
Kurzfristige Änderungen der Erfordernisse, sowie stichprobenartige PCR-Tests durch die peruanischen Behörden, sind nicht auszuschließen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht in geschlossenen, nicht belüftbaren Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Abreise die geltenden Bestimmungen Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, die von den offiziellen Bestimmungen abweichen können.
• Bitte beachten Sie bei Flughafentransit auch die COVID-19-bedingten Beschränkungen Ihrer Umstiegs- und Weiterreiseländer.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Somalia - Aktualisierung
Vor Reisen nach Somalia wird gewarnt.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Bei Einreise auf dem Luftweg bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Laos.
Für vollständig Geimpfte bestehen keine Einreisebeschränkungen.
Reisende ohne vollständigen Impfstatus müssen einen Nachweis über einen negativen COVID-19-Schnelltest, der innerhalb von 48 Stunden vor Abreise durchgeführt wurde, mit sich führen.
Ausreise und Transit
Die Zahl der regulären, kommerziellen Flugverbindungen von und nach Laos nimmt zu.
Beschränkungen im Land
Es empfiehlt sich, immer einen Nachweis über den Impfstatus mitzuführen. Deutsche Impfnachweise, u.a. das gelbe WHO-Impfbuch, werden in der Regel akzeptiert.
Hotels dürfen nur Übernachtungs- und Restaurantservice anbieten.
Der Zugang zu vielen Einrichtungen ist derzeit nur mit Maske gestattet. Das Tragen von Masken sowie die Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln, insbesondere regelmäßiges Händewaschen, werden von der laotischen Regierung landesweit dringend angeraten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19- Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden telefonisch unter 165, 166 oder unter +856-20 5406-6777 und folgen Sie den dortigen Anweisungen.
Peru - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen den Stellen Perus.
Der Ausnahmezustand und alle im Zusammenhang mit COVID-19-bedingten Beschränkungen wurden am 26. Oktober 2022 aufgehoben.
Kurzfristige Änderungen der Erfordernisse, sowie stichprobenartige PCR-Tests durch die peruanischen Behörden, sind nicht auszuschließen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Maskenpflicht besteht in geschlossenen, nicht belüftbaren Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen. Grundsätzlich sind zwei Masken übereinander (eine chirurgische und eine Stoffmaske oder zwei chirurgische Masken) oder eine KN95-Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Prüfen Sie vor Abreise die geltenden Bestimmungen Ihrer jeweiligen Fluggesellschaft, die von den offiziellen Bestimmungen abweichen können.
• Bitte beachten Sie bei Flughafentransit auch die COVID-19-bedingten Beschränkungen Ihrer Umstiegs- und Weiterreiseländer.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des peruanischen Gesundheitsministeriums.
• Bitte halten Sie Ihre Daten in der Krisenvorsorgeliste unbedingt aktuell und informieren Sie sich über die Webseite der deutschen Botschaft Lima.
Somalia - Aktualisierung
Vor Reisen nach Somalia wird gewarnt.
Angesichts der weltweiten COVID-19-Pandemie bestehen weiterhin Risiken bei internationalen Reisen, insbesondere für Personen ohne vollständigen Impfschutz. Hierzu mehr unter COVID-19. Bei Einreise auf dem Luftweg bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
• Beachten Sie die weiterhin gültige Reisewarnung.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.11.2022
Hongkong - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Bei Einreise nach Hongkong ist kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Die „LeaveHomeSafe“ -App kann bereits in Deutschland auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. Nach Einreise darf man sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau; damit gelten dann keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An den beiden Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am siebten Tag nach zwei negativen Schnelltests am sechsten und siebten Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr- bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Uganda - Änderung Ein- und Ausreise
Seit dem 21. November 2022 haben die ugandischen Behörden das obligatorische Formular zur digitalen Gesundheitserklärung im Zusammenhang mit COVID-19 für ein- und ausreisende Traveller abgeschafft. Die Maßnahme galt zuvor an allen Ein- und Ausreisepunkten.
Alle anderen COVID-19-bezogenen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Bei Einreise nach Hongkong ist kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Die „LeaveHomeSafe“ -App kann bereits in Deutschland auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. Nach Einreise darf man sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau; damit gelten dann keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An den beiden Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am siebten Tag nach zwei negativen Schnelltests am sechsten und siebten Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr- bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr- bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Uganda - Änderung Ein- und Ausreise
Seit dem 21. November 2022 haben die ugandischen Behörden das obligatorische Formular zur digitalen Gesundheitserklärung im Zusammenhang mit COVID-19 für ein- und ausreisende Traveller abgeschafft. Die Maßnahme galt zuvor an allen Ein- und Ausreisepunkten.
Alle anderen COVID-19-bezogenen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.11.2022
Indien - Änderung Einreise: Entfall der Pflicht der elektronischen Einreiseanmeldung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Am 22. November 2022 ist die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung entfallen. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Zufallsprinzip ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen werden und bei positivem Testergebnis kann eine Heimquarantäne verfügt werden.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
Timor-Leste - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste.
Nicht vollständig geimpfte Einreisende, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen nach Einreise eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten in einem zugelassenen Hotel oder der eigenen Wohnung absolvieren. Anschließend muss ein PCR-Test im Nationallabor gemacht werden. Dieser ist der Gesundheitsbehörde vorzulegen. Nach Vorlage eines negativen PCR-Tests kann die Quarantäne verlassen werden.
Die zuständigen Auslandsvertretungen von Timor-Leste informieren über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen, die sich teilweise kurzfristig ändern.
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg ist derzeit nur über Singapur, Kuala Lumpur (Malaysia), Denpasar (Indonesien) oder Darwin (Australien) möglich. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Flughäfen, Landgrenzen und Häfen sind bei eingeschränktem Betrieb grundsätzlich wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt. In der Öffentlichkeit besteht eine Empfehlung zur Wahrung der sozialen Distanz und zur regelmäßigen Handdesinfektion.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung Timor-Lestes.
Togo - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Die Landgrenzen sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet.
Für die Ein- und Ausreise über den Flughafen Lomé bestehen folgende Regeln:
Flugreisende müssen sich vorab elektronisch registrieren; hierbei erhält man eine Bestätigung mit QR-Code (bordereau de voyage). Das Mitführen eines Ausdrucks der Bestätigung hat sich bewährt.
Vollständig geimpfte Reisende müssen im Registrierungsverfahren Angaben zur Impfung machen und den Impfnachweis hochladen.
Nicht (vollständig) geimpfte Reisende müssen im Registrierungsverfahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, hochladen; hierbei erfolgt auch die elektronische Anmeldung und Zahlung für einen weiteren PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé durchgeführt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann man sich frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Flugreisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Impfnachweise werden u.a. in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU akzeptiert.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise über den Flughafen Lomé gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren (bordereau de voyage).
Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen. Alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren veröffentlichen die togoischen Behörden.
Im Fall eines positiven PCR-Tests vor der Ausreise erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen weiterhin besonderen hygienischen Auflagen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist weiterhin offiziell nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr wurde bisher nicht aufgehoben, obwohl sie im täglichen Leben kauf noch eingehalten wird. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Am 22. November 2022 ist die Pflicht zur elektronischen Einreiseanmeldung entfallen. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass nach dem Zufallsprinzip ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen werden und bei positivem Testergebnis kann eine Heimquarantäne verfügt werden.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
In einigen Staaten können weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben gelten. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen einschließlich verpflichtender kostenpflichtiger Corona-Schnelltests können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Verstöße gegen Pandemieauflagen können als Straftaten geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
Timor-Leste - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Timor-Leste.
Nicht vollständig geimpfte Einreisende, auch Minderjährige und Kleinkinder, müssen nach Einreise eine siebentägige Quarantäne auf eigene Kosten in einem zugelassenen Hotel oder der eigenen Wohnung absolvieren. Anschließend muss ein PCR-Test im Nationallabor gemacht werden. Dieser ist der Gesundheitsbehörde vorzulegen. Nach Vorlage eines negativen PCR-Tests kann die Quarantäne verlassen werden.
Die zuständigen Auslandsvertretungen von Timor-Leste informieren über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen, die sich teilweise kurzfristig ändern.
Die Einreise nach Timor-Leste auf dem Luftweg ist derzeit nur über Singapur, Kuala Lumpur (Malaysia), Denpasar (Indonesien) oder Darwin (Australien) möglich. Dortige Einreisebestimmungen sind daher ggf. ebenfalls zu beachten.
Ausreise und Transit
Der kommerzielle Flugverkehr ist weiterhin eingeschränkt. Flughäfen, Landgrenzen und Häfen sind bei eingeschränktem Betrieb grundsätzlich wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt. In der Öffentlichkeit besteht eine Empfehlung zur Wahrung der sozialen Distanz und zur regelmäßigen Handdesinfektion.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung Timor-Lestes.
Togo - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage häufig ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der togoischen Regierung.
Die Landgrenzen sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet.
Für die Ein- und Ausreise über den Flughafen Lomé bestehen folgende Regeln:
Flugreisende müssen sich vorab elektronisch registrieren; hierbei erhält man eine Bestätigung mit QR-Code (bordereau de voyage). Das Mitführen eines Ausdrucks der Bestätigung hat sich bewährt.
Vollständig geimpfte Reisende müssen im Registrierungsverfahren Angaben zur Impfung machen und den Impfnachweis hochladen.
Nicht (vollständig) geimpfte Reisende müssen im Registrierungsverfahren einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, hochladen; hierbei erfolgt auch die elektronische Anmeldung und Zahlung für einen weiteren PCR-Test, der bei Ankunft in Lomé durchgeführt wird. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen sich Reisende in Isolation an einem selbstgewählten Ort begeben; nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses kann man sich frei bewegen.
Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort (falls symptomfrei oder nur leichte Symptome) oder in einem speziellen Krankenhaus (bei schweren Symptomen).
Vollständig geimpfte Flugreisende sind bei der Einreise nach Togo von der Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses sowie des zusätzlichen PCR-Tests bei Ankunft am Flughafen in Lomé befreit. Über die aktuellen Bedingungen und das Registrierungsverfahren für Ein- und Ausreise aus Hochinzidenzländer und Variantengebiete informiert die togoische Regierung .
Impfnachweise werden u.a. in Form des Digitalen COVID-Zertifikats der EU akzeptiert.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise über den Flughafen Lomé gelten ähnliche Bedingungen wie für die Einreise. Alle Flugreisenden müssen sich vorab elektronisch registrieren (bordereau de voyage).
Nicht geimpfte Reisende müssen zusätzlich einen negativen PCR-Test, der bei Abflug nicht älter als fünf Kalendertage sein darf, vorlegen. Alle einschlägigen Bedingungen und das Registrierungsverfahren veröffentlichen die togoischen Behörden.
Im Fall eines positiven PCR-Tests vor der Ausreise erfolgt die verpflichtende und kontrollierte Unterbringung an einem mit den hiesigen Behörden abgestimmten Ort zwecks Isolation. Eine Ausreise ist erst bei einem negativen Testergebnis möglich.
Beschränkungen im Land
Kulturelle oder sportliche Präsenzveranstaltungen und Konferenzen unterliegen ebenso wie traditionelle oder größere private Veranstaltungen weiterhin besonderen hygienischen Auflagen. Der Zugang zu Verwaltungsgebäuden ist weiterhin offiziell nur bei Nachweis einer vollständigen Impfung möglich (akzeptiert werden alle Impfstoffe, die eine WHO-Anerkennung haben).
Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden, zentralen öffentlichen Plätzen, Märkten und im Straßenverkehr wurde bisher nicht aufgehoben, obwohl sie im täglichen Leben kauf noch eingehalten wird. Abstandsregeln sind zu beachten.
Über die allgemeinen und kurzfristigen Regelungen bezüglich COVID-19 informiert die COVID-19-Koordinierungsstelle Togos.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der togoischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die spezielle COVID-19-Notfallnummer in Togo 111.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 25.11.2022
Gambia - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt.
Nicht (vollständig) geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für Kinder (unter 18 Jahren) gelten keine Nachweispflichten.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet regulär statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in den örtlichen Teststellen. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und die üblichen Abstandsregeln wurden bislang nicht offiziell aufgehoben. Restaurants, Nachtclubs, usw. sind geöffnet. Sie können jedoch die Einhaltung von Hygienevorschriften verlangen.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist unterVorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann, grundsätzlich möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, siehe aber Abschnitt Ausreise und Beschränkungen im Land.
Aktuelle Informationen bietet die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für Personen mit Wohnsitz in Marokko, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Dezember 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten. Zugangsbeschränkungen können auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zugangsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die COVID-Bestimmungen im Land.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Paraguay - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 25. November 2022 haben die paraguayischen Behörden alle mit COVID-19 zusammenhängenden Einreisebeschränkungen und innerstaatlichen Maßnahmen des Landes aufgehoben. Besucher müssen sich weder impfen lassen noch COVID-19-Tests vorlegen. Die Behörden werden jedoch weiterhin den Impfstatus der Besucher zu Zwecken der Überwachung der öffentlichen Gesundheit erfassen. Das Tragen eines Mundschutzes ist innerhalb des Landes nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen. Je nach Krankheitsaktivität in den kommenden Wochen könnten die Behörden die Beschränkungen kurzfristig wieder einführen, verlängern, weiter lockern oder anderweitig ändern. Die Behörden könnten in einigen Gemeinden sehr gezielte und lokal begrenzte Maßnahmen durchsetzen. Quelle: Garda World
Senegal - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Für die Einreise nach Senegal sind derzeit keine Impf-, Test- oder Genesenennachweise mehr erforderlich. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Bereich nicht mehr, einige Einrichtungen, etwa des Gesundheitswesens, bestehen jedoch weiterhin auf das Tragen einer Maske und weisen darauf vor Betreten entsprechend hin.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Geimpfte Personen können ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests nach Gambia einreisen. Bei Symptomen einer COVID-19-Erkrankung wird ein Schnelltest am Flughafen durchgeführt.
Nicht (vollständig) geimpfte Personen benötigen einen englischsprachigen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Für Kinder (unter 18 Jahren) gelten keine Nachweispflichten.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet regulär statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in den örtlichen Teststellen. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Beschränkungen im Land
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum und die üblichen Abstandsregeln wurden bislang nicht offiziell aufgehoben. Restaurants, Nachtclubs, usw. sind geöffnet. Sie können jedoch die Einhaltung von Hygienevorschriften verlangen.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist unterVorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“, das online heruntergeladen werden kann, grundsätzlich möglich. Ein Impf- oder Testnachweis ist für die Einreise nach Marokko nach derzeitigem Kenntnisstand nicht erforderlich, siehe aber Abschnitt Ausreise und Beschränkungen im Land.
Aktuelle Informationen bietet die Nationale Flughafenbehörde ONDA (Office National des aéroports).
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sind für EU-Bürger und Inhaber von Schengen-Visa geöffnet. Die Landesgrenze zu Algerien ist weiterhin geschlossen. Verlässliche Informationen zu den Möglichkeiten eines Grenzübertritts auf dem Landweg von und nach Mauretanien liegen nicht vor. Die Deutsche Botschaft Rabat kann keine Bescheinigungen zur Vorlage bei marokkanischen Grenzstellen ausstellen.
Ausreise und Transit
Verbindliche Informationen, welche Unterlagen bei der Ausreise vorgelegt werden müssen können nur die Transportgesellschaften und marokkanischen Behörden erteilen.
Für Personen mit Wohnsitz in Marokko, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ist nach derzeitigem Kenntnisstand ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich.
Ein nationales (marokkanisches) Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen. Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für maximal 28 Tage gültig sein. In diesen Fällen muss zusätzlich ein Nachweis über die durchgemachte Infektion (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) vorgelegt werden.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Annullierungen von Flügen oder Fähren, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernissen) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 31. Dezember 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es besteht grundsätzlich weiterhin die Verpflichtung, einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen.
Ein Impfzertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gültig anerkannt, wenn es den nationalen (marokkanischen) Gültigkeitsstandards entspricht, d.h. wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt. Die Impfung mit Johnson & Johnson zählt als zwei Dosen.
Kinder zwischen 12 und 18 Jahren gelten als vollständig geimpft, sofern sie zwei Dosen eines anerkannten Impfstoffes erhalten haben (Nachweis über Impfpass erforderlich). Verbindliche Auskünfte zur Anerkennung von Impfnachweisen können nur die marokkanischen Behörden erteilen.
Ob ein Genesenennachweis im Zusammenhang mit dem geltenden Impfregime des Wohnsitzlandes als ausreichend anerkannt wird, kann nicht verlässlich bestätigt werden.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein; einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es können kurzfristig Versammlungs- und Feierverbote erlassen werden. Es können außerdem weitere lokale Regelungen und Beschränkungen gelten. Zugangsbeschränkungen können auch kurzfristig erlassen werden. Öffentliche Einrichtungen sind teilweise geschlossen. Zugangsmöglichkeiten bestehen grundsätzlich nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen. Informationen über die genauen Beschränkungsmaßnahmen sind bei den zuständigen Behörden in Marokko zu erfragen.
Nationale öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen zum Teil nur eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen ist in allen Städten möglich.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte kontrolliert.
Landesweit besteht grundsätzlich weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Ein- und Ausreisebestimmungen sowie über die COVID-Bestimmungen im Land.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Bei beabsichtigten Durchreisen durch Marokko erkundigen Sie sich bitte vor Reiseantritt bei den zuständigen marokkanischen Behörden zu den geltenden Vorschriften.
• Für Informationen zu Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort wenden Sie sich bitte an Ihr Hotel oder Ihre Transportgesellschaft. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Paraguay - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 25. November 2022 haben die paraguayischen Behörden alle mit COVID-19 zusammenhängenden Einreisebeschränkungen und innerstaatlichen Maßnahmen des Landes aufgehoben. Besucher müssen sich weder impfen lassen noch COVID-19-Tests vorlegen. Die Behörden werden jedoch weiterhin den Impfstatus der Besucher zu Zwecken der Überwachung der öffentlichen Gesundheit erfassen. Das Tragen eines Mundschutzes ist innerhalb des Landes nicht vorgeschrieben, wird aber dennoch empfohlen. Je nach Krankheitsaktivität in den kommenden Wochen könnten die Behörden die Beschränkungen kurzfristig wieder einführen, verlängern, weiter lockern oder anderweitig ändern. Die Behörden könnten in einigen Gemeinden sehr gezielte und lokal begrenzte Maßnahmen durchsetzen. Quelle: Garda World
Senegal - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der senegalesischen Regierung und der senegalesischen Botschaft in Berlin.
Für die Einreise nach Senegal sind derzeit keine Impf-, Test- oder Genesenennachweise mehr erforderlich. Die Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Eine Maskenpflicht besteht im öffentlichen Bereich nicht mehr, einige Einrichtungen, etwa des Gesundheitswesens, bestehen jedoch weiterhin auf das Tragen einer Maske und weisen darauf vor Betreten entsprechend hin.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Beachten Sie, dass bei der Anreise über Drittländer unter Umständen Bestimmungen der Transitländer zu beachten sind.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der senegalesischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.11.2022
Katar / Qatar - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Aufgrund der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft ist das nachstehend beschriebene Einreiseverfahren vom 1. November bis einschließlich zum 22. Dezember 2022 (einschließlich) ausgesetzt. Informationen zur Einreise während der WM finden Sie unter Aktuelles - FIFA-Fußball WM/Einreise.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist seit dem 1. November 2022 Folgendes zu beachten:
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Einzelisolation zu begeben. Bei Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese Kosten abgedeckt sind.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App "Ehteraz App“ wird am Eingang von Gesundheitseinrichtungen geprüft.
Für die Aktivierung der "Ehteraz“ App sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Offizielles Ziel der Ehteraz-App ist das Tracking von Corona-Infizierten und die damit verbundene Möglichkeit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Die App greift nach Download und Installation auf einen Großteil der Gerätefunktionen zu. Bluetooth- und Telefonfunktionen können ausgelesen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die o.a. Hinweise vor Aktivierung der „Ehteraz“-App.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Tadschikistan - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Tadschikistans.
Die Einreise ist, unabhängig vom Impfstatus, nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich.
Bei Einreise kann am Flughafen ein zusätzlicher PCR-Test durch die örtlichen Behörden durchgeführt werden.
Vereinzelt wurde bei der Einreise ein Impfnachweis gefordert (gelber Impfpass, nicht digitales Impfzertifikat).
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Landgrenzen zu China und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
Uganda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist bei der Einreise am Flughafen Entebbe und an den Landgrenzen der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Am Flughafen Entebbe wurden neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, um ein Verschleppen von Ebola-Infektionen zu verhindern. Dazu gehören vor allem Temperaturkontrollen.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Aufgrund der FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft ist das nachstehend beschriebene Einreiseverfahren vom 1. November bis einschließlich zum 22. Dezember 2022 (einschließlich) ausgesetzt. Informationen zur Einreise während der WM finden Sie unter Aktuelles - FIFA-Fußball WM/Einreise.
Für vorübergehend aus Deutschland Einreisende ist seit dem 1. November 2022 Folgendes zu beachten:
Bei einem positiven COVID-19-Testergebnis nach Einreise sind Erkrankte verpflichtet, sich in Einzelisolation zu begeben. Bei Abschluss einer privaten Auslandsreisekrankenversicherung sollte darauf geachtet werden, dass diese Kosten abgedeckt sind.
Die gesonderten Einreisebestimmungen für katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis veröffentlicht das katarische Gesundheitsministerium.
Ausreise und Transit
Der Internationale Transit über den Flughafen Doha ist möglich. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden darf, maximal 24 Stunden aufhalten. Die Reisenden müssen nachweislich die Einreisebedingungen des Zielstaates erfüllen. Über die jeweiligen Beförderungsbedingungen (z.B. Testerfordernisse) informieren die Fluggesellschaften.
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways nach Deutschland bleibt reduziert.
Beschränkungen im Land
Eine Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske besteht nur in Gesundheitseinrichtungen. Geschäfte und Restaurants sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet. Die aktivierte katarische COVID-19-Tracking-App "Ehteraz App“ wird am Eingang von Gesundheitseinrichtungen geprüft.
Für die Aktivierung der "Ehteraz“ App sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte mit mobilen Daten
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Offizielles Ziel der Ehteraz-App ist das Tracking von Corona-Infizierten und die damit verbundene Möglichkeit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen. Die App greift nach Download und Installation auf einen Großteil der Gerätefunktionen zu. Bluetooth- und Telefonfunktionen können ausgelesen werden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die o.a. Hinweise vor Aktivierung der „Ehteraz“-App.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Tadschikistan - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen von Tadschikistans.
Die Einreise ist, unabhängig vom Impfstatus, nur mit einem negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) möglich.
Bei Einreise kann am Flughafen ein zusätzlicher PCR-Test durch die örtlichen Behörden durchgeführt werden.
Vereinzelt wurde bei der Einreise ein Impfnachweis gefordert (gelber Impfpass, nicht digitales Impfzertifikat).
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Landgrenzen zu China und Afghanistan sind weiterhin für den Personenverkehr geschlossen.
Beschränkungen im Land
Die tadschikische Regierung hat alle Einwohner nachdrücklich zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln aufgefordert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Für unbedingt notwendige Reisen, erkundigen Sie sich unbedingt bei der zuständigen tadschikischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
• Überprüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihres tadschikischen Visums oder kontaktieren Sie die Konsularabteilung des tadschikischen Außenministeriums: Tel. 227-6363, Pushkin-Str. 34, Duschanbe.
Uganda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ugandas, z.B. bei der Botschaft Ugandas in Berlin.
Für vollständig geimpfte Personen, die eine Impfbescheinigung vorlegen, ist bei der Einreise am Flughafen Entebbe und an den Landgrenzen der Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht mehr verpflichtend.
Alle einreisenden Passagiere müssen eine Gelbfieberimpfung nachweisen (s. auch Gesundheit).
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise muss nur dann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, sofern das Zielland oder die genutzte Fluggesellschaft dieses (teilweise auch von geimpften Reisenden) fordern. Der internationale Flughafen Kampala-Entebbe und die Grenzübergänge zu den Nachbarstaaten sind geöffnet. Momentan bestehen keine Einschränkungen bei internationalen Reiseverbindungen.
Am Flughafen Entebbe wurden neue Kontrollmaßnahmen eingeführt, um ein Verschleppen von Ebola-Infektionen zu verhindern. Dazu gehören vor allem Temperaturkontrollen.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum (im Innen- und im Außenraum) Abstandsregeln sind zu beachten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen auf der Website des ugandischen Gesundheitsministeriums, und ergänzende Informationen der ugandischen Regierung.
• Erkundigen Sie sich bitte direkt bei Ihrer Fluglinie nach den aktuellen Beförderungsbedingungen, insbesondere nach eventuell erforderlicher COVID-19-Testung.
• Informieren Sie sich über lokale Medien und die deutsche Botschaft in Kampala.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 04.12.2022
Philippinen - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19.
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft (abhängig vom Impfstoff einfache oder zweifache Impfung mindestens 14 Tage vor Abreise) gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert. Eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend, sondern muss durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) ergänzt werden, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren müssen einen negativen offiziellen Antigentest in englischer Sprache (Selbsttest ist nicht ausreichend), nicht älter als 24 Stunden vor Abreise, vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren, die vor Abreise keinen negativen Antigentest vorweisen können, müssen diesen bei Ankunft am Flughafen durchführen lassen.
Ungeimpfte minderjährige Reisende unter 15 Jahren unterliegen den Vorgaben für ihre sie begleitenden Eltern.
Bei Einreise positive getestete Reisende unterliegen den geltenden Quarantäne-Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Vor Einreise ist eine Registrierung über das Portal des Gesundheitsministeriums erforderlich. Der Nachweis in Form eines QR-Codes oder Barcodes sollte den Fluggesellschaften am Check-in vorgelegt werden.
Nähere Informationen können bei der Philippinischen Botschaft erfragt werden.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt eine niedrige Quarantänestufe mit geringen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Reisen zwischen allen Provinzen sind möglich, COVID-19-spezifische Erfordernisse können in Einzelfällen bestehen und sollten vor Reisen überprüft werden.
Im öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen und Pflegeeinrichtungen gilt Maskenpflicht. Bei großen Menschenansammlungen sollte Abstand gewahrt werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Informieren Sie sich über die Quarantänevorgaben für die Einreise beim Bureau of Quarantine.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Ausreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht Maskenpflicht. Betreiber von Orten mit Publikumsverkehr können per Hausrecht Maskenpflicht anordnen.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Uganda - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 3. Dezember 2022 haben die ugandischen Behörden die COVID-19-bezogenen Maßnahmen im Inland aktualisiert. Personen müssen entweder ein aktuelles Impfzertifikat oder ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist, um an offiziellen Veranstaltungen teilnehmen und öffentliche Einrichtungen betreten zu dürfen. Es ist unklar, wie viele und welche Auffrischungen erforderlich sind, um als vollständig geimpft zu gelten. Das Impfzertifikat ist nun obligatorisch für den Zugang zu Regierungsgebäuden und allen öffentlichen und privaten Büros. Die Behörden haben außerdem das Tragen von Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen empfohlen und die Bevölkerung daran erinnert, dass Händeschütteln und Umarmungen weiterhin verboten sind und dass sich alle Bürger mindestens alle sechs Monate impfen lassen sollten. Alle anderen COVID-19-bezogenen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Für deutsche Touristen wird bei der Einreise unter Vorlage eines gültiges Rück- bzw. Weiterflugtickets ein gebührenfreies Visum (Visa on Arrival) für 30 Tage erteilt.
Die Einreise unterliegt folgenden Voraussetzungen:
• vollständige Impfung gegen COVID-19.
• Vorlage eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses bei Einreise.
• Vorlage eines Flugscheins über einen Rück- oder Weiterflug. Hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder.
• Vorlage einer in den Philippinen anerkannten Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD ist keine Voraussetzung, wird aber dringend angeraten.
Als vollständig geimpft (abhängig vom Impfstoff einfache oder zweifache Impfung mindestens 14 Tage vor Abreise) gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen in den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert. Eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend, sondern muss durch eine Auffrischungsimpfung (Booster) ergänzt werden, um in den Philippinen als vollständig geimpft zu gelten.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren müssen einen negativen offiziellen Antigentest in englischer Sprache (Selbsttest ist nicht ausreichend), nicht älter als 24 Stunden vor Abreise, vorlegen.
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende über 15 Jahren und unbegleitete Minderjährige unter 15 Jahren, die vor Abreise keinen negativen Antigentest vorweisen können, müssen diesen bei Ankunft am Flughafen durchführen lassen.
Ungeimpfte minderjährige Reisende unter 15 Jahren unterliegen den Vorgaben für ihre sie begleitenden Eltern.
Bei Einreise positive getestete Reisende unterliegen den geltenden Quarantäne-Vorschriften des Gesundheitsministeriums.
Vor Einreise ist eine Registrierung über das Portal des Gesundheitsministeriums erforderlich. Der Nachweis in Form eines QR-Codes oder Barcodes sollte den Fluggesellschaften am Check-in vorgelegt werden.
Nähere Informationen können bei der Philippinischen Botschaft erfragt werden.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Ausreise und Transit
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen Impfnachweis, einen negativen PCR- oder einen Antigentest.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen derzeit Transitpassagiere die Flughäfen nicht verlassen. Auskünfte erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt eine niedrige Quarantänestufe mit geringen Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Reisen zwischen allen Provinzen sind möglich, COVID-19-spezifische Erfordernisse können in Einzelfällen bestehen und sollten vor Reisen überprüft werden.
Im öffentlichen Raum, in öffentlichen Verkehrsmitteln und medizinischen und Pflegeeinrichtungen gilt Maskenpflicht. Bei großen Menschenansammlungen sollte Abstand gewahrt werden.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuell gültigen Transitregelungen.
• Informieren Sie sich über die Quarantänevorgaben für die Einreise beim Bureau of Quarantine.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geld- oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Trinidad und Tobago - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine pandemiebedingten Ausreisebeschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht Maskenpflicht. Betreiber von Orten mit Publikumsverkehr können per Hausrecht Maskenpflicht anordnen.
Empfehlungen
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline (868) 800- 9355 oder 877- 9355 – Trinidad bzw. (868) 800-4325 - Tobago oder das nächste Gesundheitscenter.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Uganda - Änderung Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 3. Dezember 2022 haben die ugandischen Behörden die COVID-19-bezogenen Maßnahmen im Inland aktualisiert. Personen müssen entweder ein aktuelles Impfzertifikat oder ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden ist, um an offiziellen Veranstaltungen teilnehmen und öffentliche Einrichtungen betreten zu dürfen. Es ist unklar, wie viele und welche Auffrischungen erforderlich sind, um als vollständig geimpft zu gelten. Das Impfzertifikat ist nun obligatorisch für den Zugang zu Regierungsgebäuden und allen öffentlichen und privaten Büros. Die Behörden haben außerdem das Tragen von Gesichtsmasken in geschlossenen Räumen empfohlen und die Bevölkerung daran erinnert, dass Händeschütteln und Umarmungen weiterhin verboten sind und dass sich alle Bürger mindestens alle sechs Monate impfen lassen sollten. Alle anderen COVID-19-bezogenen Maßnahmen bleiben unverändert. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 13.12.2022
China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Nach landesweiten Protesten hat China Lockerungen im Hinblick auf seine Null-Covid-Politik angekündigt. Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet, sehen die neuen Richtlinien der Nationalen Gesundheitskommission (NHC) unter anderem vor, dass sich mit dem Coronavirus infizierte Personen ohne oder mit milden Symptomen zu Hause isolieren können. Nach einer Woche werden zwei negative PCR-Tests benötigt, um das Haus wieder verlassen zu können. Enge Kontaktpersonen sollen sich den Ankündigungen zufolge fünf Tage lang isolieren und dann freitesten können.
Wie der Staatsrat mitteilt, soll es keine Lockdowns mehr für Bezirke, Straßen oder gesamte Gegenden geben. Lockdowns sollen nur noch für Gebäude, Wohnheiten, Stockwerke und Haushalte gelten.
Darüber hinaus soll weniger auf das Coronavirus getestet werden.
Auch für Reisen und bei der Ankunft benötigt man künftig keinen negativen Test mehr. In Nicht-Hochrisikogebieten soll es keine Bewegungseinschränkungen mehr geben, heißt es. Quelle: touristik aktuell
Dänemark - Aktualisierung
Einreise
Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen auch in deutscher Sprache.
An mehreren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose PCR-Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausreise und Transit
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Beschränkungen im Land
Von staatlicher Seite wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen für Personen empfohlen, die mit COVID-19 infiziert sind oder Symptome haben. Öffentliche Transportmittel sollen von mit COVID-19 Infizierten nicht genutzt werden.
Es gibt keine Isolationspflicht für mit COVID-19 Infizierte. Personen mit Symptomen wird von staatlicher Seite geraten zu Hause zu bleiben, bis die Symptome wieder abgeklungen sind, um andere nicht anzustecken. Für Infizierte gibt es eine Hotline unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.
Mehr Informationen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden, insbesondere auch zu den für Touristen relevanten dänischen Corona-Regelungen , und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr besteht Maskenpflicht, ansonsten ist das Tragen einer Maske freigestellt.
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen)gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
• Bitte beachten Sie, dass für Flugreisen nach Galapagos der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden kann. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Grenada - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Ausreise und Transit
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Honduras - AKtualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Honduras.
Für die Einreise nach Honduras ist nach wie vor ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils zwei Impfdosen) und Johnson & Johnson (eine Impfdosis). Eine Online-Registrierung der Einreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Ausreise und Transit
Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden. Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
In allen öffentlichen Bereichen besteht weiterhin Masken- und Abstandspflicht; eine Aufhebung wird immer wieder erwogen, ist aber noch nicht realisiert.
Empfehlungen
• Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft, die von den staatlichen Bestimmungen in Honduras abweichen können.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
Hongkong - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Bei Einreise nach Hongkong ist kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Die „LeaveHomeSafe“ -App kann bereits in Deutschland auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. Nach Einreise darf man sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau; damit gelten dann keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An fünf weiteren Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am fünften Tag nach zwei negativen Schnelltests am vierten und fünften Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Macau - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Die Einreise nach Macau ist erlaubt. Ein Impfnachweis ist nicht erforderlich.
Reisende, die sich in den letzten fünf Tagen in Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen und sich für fünf Tage in Hotelquarantäne und anschließend drei Tage in Heimquarantäne begeben (Liste der Quarantänehotels ).
Reisende aus Festlandchina (außer Hochrisikogebiete) müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Einreise über Zhuhai/Guangdong darf der PCR-Test jedoch nicht älter als 24 Stunden sein.
Reisende aus anderen Ländern müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen und sich für fünf Tage in Hotelquarantäne und anschließend drei Tage in Heimquarantäne begeben (Liste der Quarantänehotels).
Tests/Screening bei der Ankunft
Macau hat ein QR-System mit dreifarbigen Codes eingeführt, das die bisherige digitale Gesundheitserklärung ersetzt, die an den Grenzkontrollstellen und beim Betreten von öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Kasinos und anderen Einrichtungen erforderlich ist. Mit dem neuen Code müssen die Benutzer bestätigen, ob sie sich zu Hause oder in einer staatlichen Einrichtung in COVID-19-Quarantäne befunden haben. Er besteht aus drei Farben: rot, gelb und grün. Besucher, die einen roten oder gelben Code erhalten, müssen unter Umständen mit Tests, Krankenhausaufenthalten oder Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office .
Ausreise und Transit
Transitreisen über Macau sind nicht erlaubt.
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
Seychellen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Nähere Informationen sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilt die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.
Ausreise und Transit
Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge und Taxis).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Sri Lanka - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. "On-Arrival-Visa" werden jedoch wieder erteilt.
Seit dem 7. Dezember 2022 sind zur Einreise keine Nachweise über eine COVID-Impfung noch über PCR- oder Antigentests mehr erforderlich. Nach einem positiven COVID-Test soll eine siebentägige Isolation in einem privaten Krankenhaus, einem Hotel oder der Wohnung erfolgen.
Weitergehende Informationen zu den vorgenannten Einreisebestimmungen bietet die Webseite des Gesundheitsministeriums.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht mehr verpflichtend, wird aber vom Gesundheitsministerium für geschlossene Räume, öffentliche Verkehrsmittel und große Menschenansammlungen ausdrücklich empfohlen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von einem großen Teil der Bevölkerung praktiziert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regeln und Entwicklungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten sollten Sie das nächstgelegene Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Touristenhotline „1912“ oder die nationale COVID-Hotline „1999“ kontaktieren.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich auch über die Webseite der Deutschen Botschaft Colombo bzw. deren Facebook-Seite .
Tunesien - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Reisende keinen Testnachweis bzgl. COVID-19 vorlegen, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.
Personen, die COVID-19-Symptome zeigen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden. Teils kann in öffentlichen Gebäuden eine Maskenpflicht gelten (z. B. Krankenhäuser, Flughäfen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Vietnam - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Es gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Bei Transitflügen nach Vietnam müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden.
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen und eine entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen. Diese Regelung wurde bisher nicht aufgehoben; sie wird aber nicht mehr umgesetzt.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Grundsätzlich müssen sich Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Bei schwerem Verlauf erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfpass oder COVID-Zertifikat der EU in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Ausreise und Transit
Fluggesellschaften verlangen beim Check-in unter Umständen aktuelle PCR-Tests, dies kann bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (einschließlich Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Straßenbahnen, Fähren, Pkws, Bussen, Taxis usw.), beim Betreten öffentlicher Orte in Gebieten mit COVID-19-Risikostufe 3 oder 4 und beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen und medizinischen Isolationseinrichtungen.
Daneben müssen Personen mit akuten Symptomen einer Atemwegsinfektion und Personen mit bestätigter oder vermuteter COVID-19-Infektion eine Maske tragen. Für Berufstätige können anderweitige Regeln gelten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der sog. 2-K-Regeln (Maskenpflicht und Desinfektion) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Halten Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten eine Selbstisolation ein.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Nach landesweiten Protesten hat China Lockerungen im Hinblick auf seine Null-Covid-Politik angekündigt. Wie die Nachrichtenagentur DPA berichtet, sehen die neuen Richtlinien der Nationalen Gesundheitskommission (NHC) unter anderem vor, dass sich mit dem Coronavirus infizierte Personen ohne oder mit milden Symptomen zu Hause isolieren können. Nach einer Woche werden zwei negative PCR-Tests benötigt, um das Haus wieder verlassen zu können. Enge Kontaktpersonen sollen sich den Ankündigungen zufolge fünf Tage lang isolieren und dann freitesten können.
Wie der Staatsrat mitteilt, soll es keine Lockdowns mehr für Bezirke, Straßen oder gesamte Gegenden geben. Lockdowns sollen nur noch für Gebäude, Wohnheiten, Stockwerke und Haushalte gelten.
Darüber hinaus soll weniger auf das Coronavirus getestet werden.
Auch für Reisen und bei der Ankunft benötigt man künftig keinen negativen Test mehr. In Nicht-Hochrisikogebieten soll es keine Bewegungseinschränkungen mehr geben, heißt es. Quelle: touristik aktuell
Dänemark - Aktualisierung
Einreise
Dänemark hat sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen auch in deutscher Sprache.
An mehreren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose PCR-Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Ausreise und Transit
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Beschränkungen im Land
Von staatlicher Seite wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Arztpraxen und Gesundheitseinrichtungen für Personen empfohlen, die mit COVID-19 infiziert sind oder Symptome haben. Öffentliche Transportmittel sollen von mit COVID-19 Infizierten nicht genutzt werden.
Es gibt keine Isolationspflicht für mit COVID-19 Infizierte. Personen mit Symptomen wird von staatlicher Seite geraten zu Hause zu bleiben, bis die Symptome wieder abgeklungen sind, um andere nicht anzustecken. Für Infizierte gibt es eine Hotline unter Tel. (+45) 32 32 05 11.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland können neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen gelten.
Mehr Informationen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden, insbesondere auch zu den für Touristen relevanten dänischen Corona-Regelungen , und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Ecuador - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Ecuador.
Alle Passagiere müssen vor dem Boarding nach Ecuador eine digitale Gesundheitserklärung (Declaración de salud del viajero) vorlegen und bei Einreise nach Ecuador nochmals vorzeigen.
Für Reisende aus Drittländern können abweichende Regelungen gelten.
Die Ein- und Ausreise ist für Touristen auf dem Luftweg über die Flughäfen Quito und Guayaquil sowie auf dem Landweg über die Grenzen zwischen Peru und Ecuador (Huaquillas (Provinz El Oro) und Macará (Provinz Loja)) bzw. Kolumbien und Ecuador (Rumichaca bei Tulcan) möglich. Der Grenzübergang La Balsa, Grenze zwischen San Ignacio und Zumba ist ebenfalls geöffnet, aber auf ecuadorianischer Seite nicht durchgehend besetzt. Die Einreise über diesen Grenzübergang wird nicht empfohlen, s. auch Einreisekontrolle und Ausweispflicht).
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen und im öffentlichen Nahverkehr besteht Maskenpflicht, ansonsten ist das Tragen einer Maske freigestellt.
Landesweit können jeweils örtliche Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugnutzung (Fahrverbote für bestimmte Endnummern von Kennzeichen)gelten.
Besonderheiten für Reisen nach Galapagos
Die sogenannte Tarjeta de Control de Tránsito/Transit Control Card, ausgestellt von der Lokalverwaltung der Galapagosinseln (Consejo de Gobierno de Régimen Especial de Galápagos) muss bei Einreise vorgelegt werden.
• Bitte beachten Sie, dass für Flugreisen nach Galapagos der niedrigste Tarif ausschließlich für in Ecuador ansässige Personen gebucht werden kann. Ein entsprechender Hinweis ist in der Regel auf der Webseite der jeweiligen Fluggesellschaft vorhanden. Bei Nichteinhaltung fällt eine Zusatzgebühr an, die am Flughafen zu entrichten ist.
Grenada - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Ausreise und Transit
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Alle COVID-19-bedingten Einschränkungen sind aufgehoben.
Empfehlungen
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
Honduras - AKtualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Honduras.
Für die Einreise nach Honduras ist nach wie vor ein negativer PCR- oder Antigentest oder ein Impfnachweis in Papierform erforderlich. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Die Einreise mit Impfnachweis ist frühestens 14 Tage nach der vollständigen Impfung erlaubt. Bei zweistufigen Impfungen 14 Tage nach der zweiten Impfung, bei einstufiger Impfung 14 Tage nach der einmaligen Impfung. Derzeit sind folgende Impfstoffe anerkannt: AstraZeneca, Biontech/Pfizer, Moderna, Sputnik V (jeweils zwei Impfdosen) und Johnson & Johnson (eine Impfdosis). Eine Online-Registrierung der Einreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Ausreise und Transit
Auch bei Transitreisen muss ein negativer PCR-/Antigentest oder ein Impfnachweis vorgelegt werden. Die Anmeldung der Ausreise auf der Webseite des Instituto Nacional de Migración wird empfohlen.
Die Landgrenzen sind nur zwischen 6 und 18 Uhr für den Personenverkehr geöffnet.
Beschränkungen im Land
In allen öffentlichen Bereichen besteht weiterhin Masken- und Abstandspflicht; eine Aufhebung wird immer wieder erwogen, ist aber noch nicht realisiert.
Empfehlungen
• Achten Sie weiterhin auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft, die von den staatlichen Bestimmungen in Honduras abweichen können.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden.
Hongkong - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Bei Einreise nach Hongkong ist kein PCR-Test mehr vorzulegen. Ebenso entfällt die Hotelquarantäne. Folgende Einreisebestimmungen sind zu beachten:
• Personen ohne Aufenthaltstitel in Hongkong müssen bei Einreise vollständig geimpft sein. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit einer geimpften Begleitperson einreisen. Kinder über 12 Jahren müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise gilt die Formel „0+3“, d.h. während der ersten drei Tage erscheint ein gelber Farbcode in dem „Vaccine Pass“ bzw. in der „LeaveHomeSafe“-App. Die „LeaveHomeSafe“ -App kann bereits in Deutschland auf das Mobiltelefon heruntergeladen werden. Nach Einreise darf man sich frei bewegen, jedoch keine Orte aufsuchen, für die die Verwendung der „LeaveHomeSafe“-App erforderlich ist. Fällt der PCR-Test an Tag zwei negativ aus, schaltet der Farbcode um 9 Uhr an Tag drei von gelb auf blau; damit gelten dann keine Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit mehr.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An fünf weiteren Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am fünften Tag nach zwei negativen Schnelltests am vierten und fünften Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften besteht Registrierungspflicht über die „LeaveHomeSafe“-App sowie Vorzeigen des in dieser App gespeicherten Impfnachweises.
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Macau - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Macaus.
Die Einreise nach Macau ist erlaubt. Ein Impfnachweis ist nicht erforderlich.
Reisende, die sich in den letzten fünf Tagen in Hongkong oder Taiwan aufgehalten haben, müssen bei Einreise ein negativen PCR-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, vorlegen und sich für fünf Tage in Hotelquarantäne und anschließend drei Tage in Heimquarantäne begeben (Liste der Quarantänehotels ).
Reisende aus Festlandchina (außer Hochrisikogebiete) müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorlegen. Bei Einreise über Zhuhai/Guangdong darf der PCR-Test jedoch nicht älter als 24 Stunden sein.
Reisende aus anderen Ländern müssen einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, nachweisen und sich für fünf Tage in Hotelquarantäne und anschließend drei Tage in Heimquarantäne begeben (Liste der Quarantänehotels).
Tests/Screening bei der Ankunft
Macau hat ein QR-System mit dreifarbigen Codes eingeführt, das die bisherige digitale Gesundheitserklärung ersetzt, die an den Grenzkontrollstellen und beim Betreten von öffentlichen Verwaltungsgebäuden, Kasinos und anderen Einrichtungen erforderlich ist. Mit dem neuen Code müssen die Benutzer bestätigen, ob sie sich zu Hause oder in einer staatlichen Einrichtung in COVID-19-Quarantäne befunden haben. Er besteht aus drei Farben: rot, gelb und grün. Besucher, die einen roten oder gelben Code erhalten, müssen unter Umständen mit Tests, Krankenhausaufenthalten oder Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit rechnen.
Weitere Informationen zur Einreise bietet das Macao Tourism Office .
Ausreise und Transit
Transitreisen über Macau sind nicht erlaubt.
Die Einreise nach Macau ist mit dem Flugzeug über den Internationalen Flughafen sowie mit dem Fahrzeug oder dem Shuttlebus-Service über die Hong Kong-Zhuhai-Macao-Brücke (Öffnungszeiten täglich von 8 bis 22 Uhr) möglich. Außerdem ist der Grenzübergang Zhuhai von 6 Uhr bis 1 Uhr geöffnet.
Die Fährverbindungen mit Hongkong wurden eingestellt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Macau bestehen nicht.
Im öffentlichen Bereich besteht für alle Personen ab drei Jahren Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen der zuständigen Behörden in Macau zu den Einreisebestimmungen.
Seychellen - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Nähere Informationen sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilt die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern.
Ausreise und Transit
Aufgrund von Vorgaben des Ziellandes evtl. erforderliche COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail an covid19test@health.gov.sc oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen.
Beschränkungen im Land
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge und Taxis).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Sri Lanka - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Sri Lankas.
Die Flughäfen in Colombo und Mattala sind für die Einreise von internationalen Passagieren geöffnet.
Es wird dringend empfohlen, das erforderliche Visum vor Einreise online über das Electronic Travel Authorization (ETA) - Portal der Einwanderungsbehörde zu beantragen. "On-Arrival-Visa" werden jedoch wieder erteilt.
Seit dem 7. Dezember 2022 sind zur Einreise keine Nachweise über eine COVID-Impfung noch über PCR- oder Antigentests mehr erforderlich. Nach einem positiven COVID-Test soll eine siebentägige Isolation in einem privaten Krankenhaus, einem Hotel oder der Wohnung erfolgen.
Weitergehende Informationen zu den vorgenannten Einreisebestimmungen bietet die Webseite des Gesundheitsministeriums.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen können sehr kurzfristig verhängt werden.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist zwar nicht mehr verpflichtend, wird aber vom Gesundheitsministerium für geschlossene Räume, öffentliche Verkehrsmittel und große Menschenansammlungen ausdrücklich empfohlen. Das generelle Maskentragen, d.h. auch im Freien, wird von einem großen Teil der Bevölkerung praktiziert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Regeln und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über die aktuell geltenden Regeln und Entwicklungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten sollten Sie das nächstgelegene Krankenhaus, die 24 Stunden besetzte Touristenhotline „1912“ oder die nationale COVID-Hotline „1999“ kontaktieren.
• Verfolgen Sie die lokalen Medien.
• Informieren Sie sich auch über die Webseite der Deutschen Botschaft Colombo bzw. deren Facebook-Seite .
Tunesien - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Seit dem 1. Dezember 2022 müssen Reisende keinen Testnachweis bzgl. COVID-19 vorlegen, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.
Personen, die COVID-19-Symptome zeigen, müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen – kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften von tunesischer Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket kann verweigert werden.
Ausreise und Transit
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Beschränkungen im Land
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden. Teils kann in öffentlichen Gebäuden eine Maskenpflicht gelten (z. B. Krankenhäuser, Flughäfen).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Vietnam - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Es gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Bei Transitflügen nach Vietnam müssen ggf. ebenfalls die Vorgaben des Transitlands beachtet werden.
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen und eine entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen. Diese Regelung wurde bisher nicht aufgehoben; sie wird aber nicht mehr umgesetzt.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Grundsätzlich müssen sich Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Bei schwerem Verlauf erfolgt eine Behandlung im Krankenhaus. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfpass oder COVID-Zertifikat der EU in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Ausreise und Transit
Fluggesellschaften verlangen beim Check-in unter Umständen aktuelle PCR-Tests, dies kann bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (einschließlich Flugzeugen, Zügen, Schiffen, Straßenbahnen, Fähren, Pkws, Bussen, Taxis usw.), beim Betreten öffentlicher Orte in Gebieten mit COVID-19-Risikostufe 3 oder 4 und beim Besuch von Gesundheitseinrichtungen und medizinischen Isolationseinrichtungen.
Daneben müssen Personen mit akuten Symptomen einer Atemwegsinfektion und Personen mit bestätigter oder vermuteter COVID-19-Infektion eine Maske tragen. Für Berufstätige können anderweitige Regeln gelten.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der sog. 2-K-Regeln (Maskenpflicht und Desinfektion) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Halten Sie bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten eine Selbstisolation ein.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.12.2022
Barbados - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Es ist lediglich vor Einreise ein Online-Einreiseformular auszufüllen.
Ausreise und Transit
Es gelten die selben Bestimmungen wie unter Einreise.
Beschränkungen im Land
Einzelheiten zu Hygienevorschriften in der Öffentlichkeit veröffentlicht der Government Information Service. In öffentlichen Gebäuden und wo kein Abstand gehalten werden kann, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, besteht Maskenempfehlung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
China - Aktualisierung
Die Infektionszahlen in China befinden sich derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020. Das chinesische Gesundheitssystem ist stark belastet.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Über die aktuellen Visaregelungen für die Einreise nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Touristische Reisen nach China sind weiterhin nicht möglich. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit nach China durchgeführt werden. Das negative PCR-Testergebnis muss zusammen mit Reisepass, Flugticket sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis für China über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren und Testergebnis aufführen. Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen (Smartphone).
Sollte die gewählte Teststelle Kinder unter sechs Jahren nicht testen, so können die betroffenen Kinder von der Testpflicht befreit werden. Der begleitende Elternteil muss in diesem Fall einen grünen QR-Code für die Kinder beantragen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings begrenzt.
Einreisen sind auch mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen und den erforderlichen Code beantragen. Bei Testung und Beantragung des Codes in Deutschland ist keine erneute Testung bzw. Beantragung des grünen Codes im Transitland erforderlich. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Ebenfalls möglich ist die Einreise über Hongkong, wobei vor Abreise am Grenzübergang oder Flughafen der negative Status per Schnelltest bestätigt werden muss. Für die Einreise nach Hongkong muss man einen negativen Schnelltest nachweisen, die Online-Anmeldung ausfüllen und die „LeaveHomeSafe“-App herunterladen. Alle Einreisenden über 12 Jahre müssen zweifach geimpft sein. Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt. Nach Einreise in Hongkong wird am Flughafen ein PCR-Test durchgeführt. Direkt im Anschluss kann die Weiterfahrt nach Hause bzw. ins Hotel angetreten und dort das Ergebnis abgewartet werden. An Tag zwei (wobei Tag der Einreise Tag null ist) ist ein weiterer PCR-Test erforderlich. Wenn dieser ebenfalls negativ ist, kann die Weiterreise nach Festlandchina angetreten werden.
Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Hongkong und in den Reise- und Sicherheitshinweisen Hongkong.
Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer achttägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Sofern eine eigene Wohnung am Ort der Einreise vorhanden ist, können die letzten drei Tage bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees sowie des Center for Disease Control and Prevention in dieser Wohnung verbracht werden (sog. „5+3 Regelung“).
Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die Infektionszahlen erreichen gegenwärtig den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie 2020. Gleichzeitig hat China seit 7. Dezember 2022 seine rigiden COVID-Einschränkungen gemildert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte ermöglicht, Lockdown-Maßnahmen reglementiert, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test gestattet, Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente abgeschafft, PCR-Testintervalle gestreckt).
In Krankenhäusern in Peking besteht als Folge der Corona-Welle ein Mangel an Arzt- und Pflegepersonal, bei der Versorgung medizinischer Notfälle kann es in den örtlichen Krankenhäusern zu Schwierigkeiten kommen. Auch die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist nicht durchgehend gewährleistet.
Für den Zugang zu Innenräumen (insbesondere Gastgewerbe, Behörden, Schulen, Krankenhäuser etc.) sind negative PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist zusätzlich zum Nachweis über einen aktuellen PCR-Test häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Seit dem 14. Dezember 2022 besteht bei Einreise keine Quarantänepflicht mehr. Folgende Einreisebestimmungen sind weiterhin zu beachten:
• Alle Personen über 12 Jahren müssen bei Einreise vollständig geimpft sein (zwei Impfungen). Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise darf man sich ohne Einschränkungen bewegen.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An fünf weiteren Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Alle Testergebnisse müssen 90 Tage aufbewahrt werden. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am fünften Tag nach zwei negativen Schnelltests am vierten und fünften Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften ist ein Impfnachweis (über drei Impfungen) vorzuweisen (elektronisch oder in Papierform).
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Mauritius - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Derzeit besteht keine Impfnachweis- oder PCR-Testpflicht bzw. Isolierungspflicht nach Einreise.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen und Flughäfen sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Tuvalu - Aktualisierung
Einreise
Eine Einreise nach Tuvalu ist seit dem 1. Dezember 2022 wieder möglich.
Ausreise- und Transit
Auch die Durch- und Weiterreise via Tuvalu ist wieder möglich.
Der internationale Flugverkehr von und nach Tuvalu läuft langsam an.
Beschränkungen im Land
Der Notstand gilt weiterhin.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen von Barbados.
Alle COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen sind aufgehoben. Es ist lediglich vor Einreise ein Online-Einreiseformular auszufüllen.
Ausreise und Transit
Es gelten die selben Bestimmungen wie unter Einreise.
Beschränkungen im Land
Einzelheiten zu Hygienevorschriften in der Öffentlichkeit veröffentlicht der Government Information Service. In öffentlichen Gebäuden und wo kein Abstand gehalten werden kann, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, besteht Maskenempfehlung.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die Voraussetzungen für Ihre Einreise. Ausführliche, aktuelle Informationen bieten die Regierung von Barbados und die Barbados Travel Protocols.
China - Aktualisierung
Die Infektionszahlen in China befinden sich derzeit auf dem höchsten Stand seit Beginn der Pandemie 2020. Das chinesische Gesundheitssystem ist stark belastet.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Über die aktuellen Visaregelungen für die Einreise nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland. Touristische Reisen nach China sind weiterhin nicht möglich. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Alle Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der PCR-Test muss innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit nach China durchgeführt werden. Das negative PCR-Testergebnis muss zusammen mit Reisepass, Flugticket sowie gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis für China über die Website “Health Declaration Certificate" hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren und Testergebnis aufführen. Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen (Smartphone).
Sollte die gewählte Teststelle Kinder unter sechs Jahren nicht testen, so können die betroffenen Kinder von der Testpflicht befreit werden. Der begleitende Elternteil muss in diesem Fall einen grünen QR-Code für die Kinder beantragen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings begrenzt.
Einreisen sind auch mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen und den erforderlichen Code beantragen. Bei Testung und Beantragung des Codes in Deutschland ist keine erneute Testung bzw. Beantragung des grünen Codes im Transitland erforderlich. Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Ebenfalls möglich ist die Einreise über Hongkong, wobei vor Abreise am Grenzübergang oder Flughafen der negative Status per Schnelltest bestätigt werden muss. Für die Einreise nach Hongkong muss man einen negativen Schnelltest nachweisen, die Online-Anmeldung ausfüllen und die „LeaveHomeSafe“-App herunterladen. Alle Einreisenden über 12 Jahre müssen zweifach geimpft sein. Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt. Nach Einreise in Hongkong wird am Flughafen ein PCR-Test durchgeführt. Direkt im Anschluss kann die Weiterfahrt nach Hause bzw. ins Hotel angetreten und dort das Ergebnis abgewartet werden. An Tag zwei (wobei Tag der Einreise Tag null ist) ist ein weiterer PCR-Test erforderlich. Wenn dieser ebenfalls negativ ist, kann die Weiterreise nach Festlandchina angetreten werden.
Weitergehende Informationen zu den Anforderungen in Hongkong finden Sie auf der Webseite des Deutschen Generalkonsulats Hongkong und in den Reise- und Sicherheitshinweisen Hongkong.
Auskünfte zum Ablauf des Einreiseverfahrens sollten vor Antritt der Reise bei der chinesischen Botschaft in Berlin bzw. den örtlich zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen eingeholt werden, da sich kurzfristig Änderungen ergeben können.
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer achttägigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Sofern eine eigene Wohnung am Ort der Einreise vorhanden ist, können die letzten drei Tage bei Zustimmung des zuständigen Nachbarschaftskomitees sowie des Center for Disease Control and Prevention in dieser Wohnung verbracht werden (sog. „5+3 Regelung“).
Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die Infektionszahlen erreichen gegenwärtig den höchsten Wert seit Beginn der Pandemie 2020. Gleichzeitig hat China seit 7. Dezember 2022 seine rigiden COVID-Einschränkungen gemildert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte ermöglicht, Lockdown-Maßnahmen reglementiert, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test gestattet, Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente abgeschafft, PCR-Testintervalle gestreckt).
In Krankenhäusern in Peking besteht als Folge der Corona-Welle ein Mangel an Arzt- und Pflegepersonal, bei der Versorgung medizinischer Notfälle kann es in den örtlichen Krankenhäusern zu Schwierigkeiten kommen. Auch die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist nicht durchgehend gewährleistet.
Für den Zugang zu Innenräumen (insbesondere Gastgewerbe, Behörden, Schulen, Krankenhäuser etc.) sind negative PCR-Tests erforderlich, die nicht älter als 48 Stunden sein dürfen.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist zusätzlich zum Nachweis über einen aktuellen PCR-Test häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Seit dem 14. Dezember 2022 besteht bei Einreise keine Quarantänepflicht mehr. Folgende Einreisebestimmungen sind weiterhin zu beachten:
• Alle Personen über 12 Jahren müssen bei Einreise vollständig geimpft sein (zwei Impfungen). Das “Digitale COVID-Zertifikat der EU“ wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Einreisende sind verpflichtet, sich vorab online zu registrieren („Health and Quarantine Information Declaration“ des Department of Health). Bei erfolgreicher Registrierung wird ein QR-Code generiert, der ebenfalls beim Check-in vorzulegen ist. Der QR-Code ist 96 Stunden gültig.
• Einreisende müssen beim Check-in einen negativen Schnelltest vorlegen, der auch bei o. g. Registrierung angegeben werden muss. Der Schnelltest muss innerhalb von 24 Stunden vor Abreise erfolgt sein.
• Nach Ankunft erfolgt ein PCR-Test, dessen Ergebnis nicht abgewartet werden muss; Reisende können sich direkt nach Hause bzw. ins Hotel begeben.
• Nach Einreise darf man sich ohne Einschränkungen bewegen.
• Am zweiten Tag nach Einreise muss in einem öffentlichen Testzentrum ein weiterer PCR-Test gemacht werden, wobei der Tag der Einreise als Tag null gilt. An fünf weiteren Tagen nach Einreise müssen Reisende selbständig einen Schnelltest („RAT“) durchführen. Alle Testergebnisse müssen 90 Tage aufbewahrt werden. Wenn einer der Tests positiv ausfällt, hat sich die Person analog zu lokalen Fällen zu isolieren. Ein Ende der Isolation ist frühestens am fünften Tag nach zwei negativen Schnelltests am vierten und fünften Tag möglich. Nähere Auskünfte hierzu gibt die Regierungswebseite.
Ausreise und Transit
Der Transit aus dem Ausland über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der internationale Transit auch aus Festlandchina über Hongkong ist möglich. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (9 Uhr bis 20 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge von 6 Uhr bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Für den Besuch von Restaurants und Geschäften ist ein Impfnachweis (über drei Impfungen) vorzuweisen (elektronisch oder in Papierform).
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis.
Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich auch über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Mauritius - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Derzeit besteht keine Impfnachweis- oder PCR-Testpflicht bzw. Isolierungspflicht nach Einreise.
Allen Reisenden wird empfohlen, vor der Abreise das Formular „All in One Travel Form“ auszufüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungsbehörden zu übergeben.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle" erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Ausreise und Transit
In Abhängigkeit von der Pandemieentwicklung sind kurzfristige Einschränkungen oder Stornierungen nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Eine allgemeine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit gilt nicht mehr. Masken müssen jedoch in Häfen und Flughäfen sowie u.a. in Krankenhäusern, Apotheken, Altersheimen und Behinderteneinrichtungen getragen werden.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Tuvalu - Aktualisierung
Einreise
Eine Einreise nach Tuvalu ist seit dem 1. Dezember 2022 wieder möglich.
Ausreise- und Transit
Auch die Durch- und Weiterreise via Tuvalu ist wieder möglich.
Der internationale Flugverkehr von und nach Tuvalu läuft langsam an.
Beschränkungen im Land
Der Notstand gilt weiterhin.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.12.2022
Gambia - Aktualisierung
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Am 13. Dezember 2022 wurden alle COVID-19-Restriktionen in Gambia offiziell aufgehoben. Einreisende (über Landgrenzen, Flughafen und Seehafen) müssen keinen negativen PCR-Test oder Impfnachweis mehr vorlegen.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet regulär statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in den örtlichen Teststellen. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Jordanien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich, abhängig von der Pandemielage, ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung .
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen, s. aber Ausreise und Transit.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind derzeit unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein- und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Bei Einreise bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Krankenhäusern gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Gambias.
Reisen nach Gambia sind möglich. Bei An- und Abreise vom internationalen Flughafen von Banjul wird eine Sicherheitsabgabe in Höhe von 1.000 gambischen Dalasi (GMD), 20 USD oder 20 EUR, erhoben, die in bar zu zahlen ist.
Am 13. Dezember 2022 wurden alle COVID-19-Restriktionen in Gambia offiziell aufgehoben. Einreisende (über Landgrenzen, Flughafen und Seehafen) müssen keinen negativen PCR-Test oder Impfnachweis mehr vorlegen.
Ausreise und Transit
Der internationale Flugverkehr von und nach Gambia findet regulär statt. Direktverbindungen von Deutschland nach Gambia werden derzeit nicht angeboten.
Bei Ausreise über den internationalen Flughafen Banjul kann seitens der ansässigen Fluggesellschaften ein negativer PCR-Test verlangt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Testung erfolgt gegen eine Gebühr i.H.v. 2.500 GMD in den örtlichen Teststellen. Reisende in offizieller Mission wenden sich vor Abflug aus Gambia an das „MRC Unit“ am Atlantic Boulevard in Serekunda.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuell geltenden Beförderungsregelungen bei Ihrer Fluggesellschaft und den Bestimmungen sowohl im Transitland als auch in Gambia.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Jordanien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich, abhängig von der Pandemielage, ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung .
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen, s. aber Ausreise und Transit.
Ausreise und Transit
Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind derzeit unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein- und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.
Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Paraguay - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Paraguays.
Bei Einreise bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Ausreise und Transit
Es bestehen derzeit keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
In Krankenhäusern gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen der paraguayischen Behörden.
• Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen beim paraguayischen Gesundheitsministerium.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




