Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen durch Coronavirus - 2022
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 14.03.2022
Bangladesch - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis (Einzel-/Doppeldosis, je nach Anwendung für alle Dosen) des von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis (einzelne/doppelte Dosis je nach Impfstoff) des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer/em von der Regierung benannte/n Einrichtung oder Hotel isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Für ankommende Passagiere unter 12 Jahren ist kein RT-PCR-Negativzertifikat erforderlich. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienmitglieder bei der Ankunft gelten.
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht. In Bangladesch müssen einreisende und ausreisende Passagiere die neuesten Einschränkungen/Anforderungen befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Großstadt Jilin wurde am Sonntag teilweise abgeriegelt. In zahlreichen Stadtvierteln wurde ein Lockdown verhängt. In der benachbarten Millionenstadt Changchun hatten die Behörden bereits am Freitag einen Lockdown angeordnet. Die Stadt Yanji an der Grenze zu Nordkorea wurde am Sonntag vollständig abgeriegelt. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Frankreich ist seit heute die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit zu Ende gegangen. Ausgenommen sind lediglich öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen. Die Maskenpflicht entfällt offiziell auch am Arbeitsplatz, allerdings ist es Unternehmen freigestellt, das Tragen von Corona-Schutzmasken dennoch weiter zu empfehlen. In Kinos, Cafés, Museen und Restaurants müssen keine Impfpässe mehr vorgelegt werden. In Krankenhäusern und Altenheimen wird lediglich ein Gesundheitspass verlangt, der auch aus einem negativen Corona-Test bestehen kann. Notfälle sind davon ausgenommen. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Die Einreise für EU-Staatsangehörige ist wieder gestattet. Visa können auf der Seite der Direction Centrale de la Police aux Frontières beantragt werden.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Reisende und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren. Letztere müssen ein Genesenenzertifikat vorlegen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die ein Impfschema mit einem von Guinea anerkannten Impfstoff erhalten haben. Guinea erkennt die COVID-19-Impfstoffe der folgenden Hersteller an: AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V, Johnson & Johnson.
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen, und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Von dieser Testpflicht sind vollständig geimpfte Reisende ausgenommen, wenn das Zielland zur Einreise keinen COVID-Test verlangt.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
• Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über die entsprechenden Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
Katar / Qatar - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die katarischen Behörden haben ab dem 14. März 2022 weitere COVID-19-Beschränkungen gelockert. Der ÖPNV kann nur bei voller Kapazität operieren. Alle Zugangsbeschränkungen zu geschlossenen öffentlichen Orten sind für vollständig geimpfte Personen aufgehoben. Personen, die nicht vollständig geimpft sind, dürfen geschlossene öffentliche Räume jedoch nur betreten, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können (nicht älter als 24 Stunden). Darüber hinaus darf die Kapazität ungeimpfter Personen 20 Prozent des Veranstaltungsortes nicht überschreiten. Gesichtsmasken bleiben in geschlossenen öffentlichen Räumen obligatorisch. Quelle: Garda World
Malediven - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Malediven haben die Einreiseregeln geleockert: ab dem 14. März 2022 ist kein Test vor der Abreise auf die Maldiven mehr notwenndig, auch die Quarantäne entfällt. Der landesweite Gesundheitsnotstand ist am 14. März aufgehoben worden; das Dekret war seit März 2020 in Kraft. Die landesweitere Verpflichtung zum Tragen von Gesichtsmasken an öffentlichen Orten ebenfalls außer Kraft gesetzt, außer in Gesundheitseinrichtungen und Gebieten mit einer Positivitätsrate von mehr als 20 Prozent. Die Behörden empfehlen den Menschen jedoch, in Umgebungen mit hohem Risiko, wie z. B. Massenversammlungen, weiterhin Gesichtsmasken zu tragen. Garda World
Mauritius - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Die Einreise nach Mauritius ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen vor der Abreise das obligatorische Formular ausfüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden übergeben. Ferner müssen sie eine Krankenversicherung (in englischer Sprache) nachweisen, die die Behandlung von COVID-19 abdeckt. Seit dem 12. März 2022 entfällt das Erfordernis eines negativen COVID-19 Testergebnisses vor Abreise. Reisende müssen sich jedoch bei Ankunft in Mauritius (Tag 0) testen lassen.
Je nach Impfstatus gelten darüber hinaus unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsmodalitäten:
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich nach Ankunft sieben Tage lang in einer Unterkunft ihrer Wahl selbst isolieren.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle “ erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO-Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Der „Visa-on-Arrival“-Service steht ausschließlich vollständig Geimpften zur Verfügung.
Unter bestimmten Umständen (ohne weitere Information) kann für Ungeimpfte eine zehntägige Hotel-Quarantäne-Pflicht bestehen.
Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht seit dem 10. März 2022 weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht.
Die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften sind jedoch zu beachten. Die Erfüllung der Vorschriften der Zielländer ist bei Abflug nachzuweisen.
Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist auch weiterhin nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen. Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Rumänien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die elektronische Einreiseanmeldung ist entfallen. Bei Einreise auf dem Luftweg sollte bei der Fluggesellschaft erfragt werden, ob und welche Nachweise über Impf-, Test- oder Genesenenstatus dennoch vorgelegt werden müssen.
Der Impf-, Genesenen-, oder Teststatus ist über das Digitale COVID-Zertifikat der EU bzw. bei Einreise aus einem Drittstaat durch ein gleichwertiges Dokument (in der Landessprache oder in englischer Sprache ausgestellt) nachzuweisen.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden ohne Einschränkungen statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen.
Hygieneregeln
Nach wie vor ist die Zahl der Corona-Infektionen hoch. Es wird daher auch weiterhin zur Beachtung der Hygiene-Regeln und zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen aufgerufen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Quarantäneregeln bestehen nicht mehr. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich eigenverantwortlich bei Vorliegen einer Infektion zu isolieren.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln - Moskau
Russlands Hauptstadt Moskau hebt die Maskenpflicht auf. Damit sind Unternehmen auch nicht mehr verpflichtet, die Körpertemperatur von Beschäftigten zu messen und Trennwände an den Arbeitsplätzen aufzustellen. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für EU-Staatsangehöriger sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test oder Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Tschechische Staatsangehörige und Personen mit langfristiger- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können auch mit einem Antigentest einreisen. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen zwischen dem 5. bis 7. Tag nach Einreise einen PCR-Test machen lassen.
Zu Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer für Kinder bis 12 Jahre und Grenzpendler und Grenzgänger.
Die Tschechische Republik setzt nur noch für Fragen der Einreise von Drittstaatern ohne langfristige oder Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines Staates der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein das Europäische Ampelsystem um. Staaten werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate sowie der Impfquote der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Staaten wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Drittstaatler ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Nachbarstaat der Tschechischen Republik einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich. Sofern die Durchreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Tunesien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-In geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Nach Ankunft müssen sich ungeimpfte Reisende ab 18 Jahren in eine fünftägige Heimisolation begeben.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und eine Maske zu tragen. Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.
Reisende, die die vollständige Dosis (Einzel-/Doppeldosis, je nach Anwendung für alle Dosen) des von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.
Reisende, die keine volle Dosis (einzelne/doppelte Dosis je nach Impfstoff) des COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.
Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer/em von der Regierung benannte/n Einrichtung oder Hotel isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt. Für ankommende Passagiere unter 12 Jahren ist kein RT-PCR-Negativzertifikat erforderlich. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienmitglieder bei der Ankunft gelten.
Reisende benötigen zur Einreise ein Visum. Die Erteilung von „Visa on Arrival“ ist grundsätzlich ausgesetzt, Ausnahmen gibt es für Geschäftsreisende und Investoren.
Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht. In Bangladesch müssen einreisende und ausreisende Passagiere die neuesten Einschränkungen/Anforderungen befolgen, die von den Transit- und Zielländern oder von den Fluggesellschaften auferlegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr ist nicht beeinträchtigt. Der öffentliche überregionale Personentransport (Busse, Züge, Fähren, etc.), der öffentliche Nachverkehr und der nationale Flugverkehr wurden wieder aufgenommen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Einkaufszentren und Märkte dürfen unter Beachtung der Hygieneregeln von 10 bis 20 Uhr öffnen.
Lebensmittelgeschäfte und Restaurants können von 8 bis 20 Uhr mit halber Kapazität geöffnet bleiben.
Supermärkte und Apotheken dürfen eingeschränkt öffnen.
Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit. Auch in Geschäften, Supermärkten, in Shopping-Malls sowie auf Märkten ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Die Großstadt Jilin wurde am Sonntag teilweise abgeriegelt. In zahlreichen Stadtvierteln wurde ein Lockdown verhängt. In der benachbarten Millionenstadt Changchun hatten die Behörden bereits am Freitag einen Lockdown angeordnet. Die Stadt Yanji an der Grenze zu Nordkorea wurde am Sonntag vollständig abgeriegelt. Quelle: tagesschau.de
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Frankreich ist seit heute die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit zu Ende gegangen. Ausgenommen sind lediglich öffentliche Verkehrsmittel und medizinische Einrichtungen. Die Maskenpflicht entfällt offiziell auch am Arbeitsplatz, allerdings ist es Unternehmen freigestellt, das Tragen von Corona-Schutzmasken dennoch weiter zu empfehlen. In Kinos, Cafés, Museen und Restaurants müssen keine Impfpässe mehr vorgelegt werden. In Krankenhäusern und Altenheimen wird lediglich ein Gesundheitspass verlangt, der auch aus einem negativen Corona-Test bestehen kann. Notfälle sind davon ausgenommen. Quelle: tagesschau.de
Guinea - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Guineas.
Die Einreise für EU-Staatsangehörige ist wieder gestattet. Visa können auf der Seite der Direction Centrale de la Police aux Frontières beantragt werden.
Reisende müssen bei Einreise ein Attest auf Grundlage eines negativen PCR-Tests vorlegen, der maximal 72 Stunden alt sein darf. Es werden ausschließlich PCR-Tests akzeptiert.
Von dieser Pflicht ausgenommen sind vollständig geimpfte Reisende und Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate an COVID-19 erkrankt waren. Letztere müssen ein Genesenenzertifikat vorlegen.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die ein Impfschema mit einem von Guinea anerkannten Impfstoff erhalten haben. Guinea erkennt die COVID-19-Impfstoffe der folgenden Hersteller an: AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna, Sinopharm, Sinovac, Sputnik V, Johnson & Johnson.
Reisenden wird bei Ankunft die Temperatur gemessen, und sie müssen in einem Formular Angaben zu Voraufenthalten und geplantem Aufenthaltsort in Guinea machen. Bei Verdacht auf eine COVID-19-Erkrankung wird Quarantäne angeordnet. Die Kosten tragen die Reisenden selbst.
Fluggesellschaften können strengere Anforderungen stellen.
Bei Ausreise müssen Reisende einen maximal 72 Stunden alten negativen COVID-19-Test des Institut National de la Santé Publique (INSP) vorlegen. Ein INSP-Testtermin muss online so rechtzeitig gebucht werden, dass der Test drei Tage vor Reiseantritt durchgeführt werden kann. Reisenden ohne negatives Testergebnis wird der Zugang zum Flughafen verwehrt. Eine Kontrolle des Testergebnisses am Flughafen Conakry erfolgt seitens guineischer staatlicher Behörden. Die anfallenden Kosten für den Test sind durch die Reisenden selbst zu tragen.
Von dieser Testpflicht sind vollständig geimpfte Reisende ausgenommen, wenn das Zielland zur Einreise keinen COVID-Test verlangt.
Reiseverbindungen
Der Flughafen Conakry ist für den internationalen Passagierverkehr geöffnet. Mehrere Fluggesellschaften bieten regelmäßige Flüge nach Conakry an. Die Landgrenzen zu Guinea-Bissau und zum Senegal wurden für den Personenverkehr wieder geöffnet. Die kurzzeitige Schließung der übrigen Landgrenzen in Folge der Unruhen wurde aufgehoben.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Reisebeschränkungen innerhalb des Landes.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel, sowie private Fahrzeuge.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der Guineischen Botschaft Berlin.
• Bitte tragen Sie sich vor Einreise unbedingt in die Krisenvorsorgeliste ein und informieren Sie sich ggf. vor Ort bei der Deutschen Botschaft Conakry.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich kurz vor Abreise über die aktuell gültigen Regeln, insbesondere hinsichtlich einer erneuten Testpflicht bei Einreise.
• Bitte informieren Sie sich rechtzeitig vor Abreise über die entsprechenden Einreisebestimmungen in Ihrem Zielland.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitsbehörde ANSS auf Facebook über aktuelle Maßnahmen der guineischen Regierung.
Katar / Qatar - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die katarischen Behörden haben ab dem 14. März 2022 weitere COVID-19-Beschränkungen gelockert. Der ÖPNV kann nur bei voller Kapazität operieren. Alle Zugangsbeschränkungen zu geschlossenen öffentlichen Orten sind für vollständig geimpfte Personen aufgehoben. Personen, die nicht vollständig geimpft sind, dürfen geschlossene öffentliche Räume jedoch nur betreten, wenn sie einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen können (nicht älter als 24 Stunden). Darüber hinaus darf die Kapazität ungeimpfter Personen 20 Prozent des Veranstaltungsortes nicht überschreiten. Gesichtsmasken bleiben in geschlossenen öffentlichen Räumen obligatorisch. Quelle: Garda World
Malediven - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Malediven haben die Einreiseregeln geleockert: ab dem 14. März 2022 ist kein Test vor der Abreise auf die Maldiven mehr notwenndig, auch die Quarantäne entfällt. Der landesweite Gesundheitsnotstand ist am 14. März aufgehoben worden; das Dekret war seit März 2020 in Kraft. Die landesweitere Verpflichtung zum Tragen von Gesichtsmasken an öffentlichen Orten ebenfalls außer Kraft gesetzt, außer in Gesundheitseinrichtungen und Gebieten mit einer Positivitätsrate von mehr als 20 Prozent. Die Behörden empfehlen den Menschen jedoch, in Umgebungen mit hohem Risiko, wie z. B. Massenversammlungen, weiterhin Gesichtsmasken zu tragen. Garda World
Mauritius - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Mauritius Tourism Promotion Authority .
Die Einreise nach Mauritius ist für Ausländer grundsätzlich möglich. Alle Reisenden müssen vor der Abreise das obligatorische Formular ausfüllen und bei der Ankunft am Flughafen Mauritius den Einwanderungs- und Gesundheitsbehörden übergeben. Ferner müssen sie eine Krankenversicherung (in englischer Sprache) nachweisen, die die Behandlung von COVID-19 abdeckt. Seit dem 12. März 2022 entfällt das Erfordernis eines negativen COVID-19 Testergebnisses vor Abreise. Reisende müssen sich jedoch bei Ankunft in Mauritius (Tag 0) testen lassen.
Je nach Impfstatus gelten darüber hinaus unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsmodalitäten:
Ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende müssen sich nach Ankunft sieben Tage lang in einer Unterkunft ihrer Wahl selbst isolieren.
Ausführliche Informationen in deutscher Sprache zu Test- und Nachweiserfordernissen für die Einreise und den Aufenthalt in Mauritius bietet die Mauritius Tourism Promotion Authority (MTPA) . Einzelheiten sind in der dort abrufbaren Broschüre „Reiseprotokolle “ erklärt. Anbei eine Zusammenfassung zu häufig gestellten Fragen.
Reiseverbindungen
Abhängig von der Pandemieentwicklung ist eine kurzfristige Reduzierung der Flugverbindungen nach Europa bis hin zur Flughafenschließung in Mauritius nicht auszuschließen.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Märkte, Strände und Nationalparks sind geöffnet, Restaurants und Schnellimbisse ebenfalls, jedoch ausschließlich für Geimpfte.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht, in der Öffentlichkeit einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daneben gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Befassen Sie sich unbedingt vorab mit den Informationen zur Einreise der MTPA (auch deutschsprachig).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt.
Nepal - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Die Einreise nach Nepal ist auf dem Luft- wie Landweg möglich.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung erforderlich oder ein negativer PCR-Test.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäß den WHO-Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen.
Alle Reisenden müssen vor Abflug ein Online-Formular ausfüllen und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorweisen.
Der „Visa-on-Arrival“-Service steht ausschließlich vollständig Geimpften zur Verfügung.
Unter bestimmten Umständen (ohne weitere Information) kann für Ungeimpfte eine zehntägige Hotel-Quarantäne-Pflicht bestehen.
Für die Ausreise aus Nepal auf dem Luftweg besteht seit dem 10. März 2022 weder Impfnachweis- noch PCR-Test-Pflicht.
Die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften sind jedoch zu beachten. Die Erfüllung der Vorschriften der Zielländer ist bei Abflug nachzuweisen.
Dazu muss, falls aktuell erforderlich, ein „Passenger Locator Form“ des Ziellandes vorgelegt werden (für Deutschland derzeit nicht notwendig). Das Testergebnis und ggfs. die Einreiseanmeldung müssen als Ausdruck vorliegen.
Durch- und Weiterreise
Transit durch den Flughafen Kathmandu ist möglich. Ein Transit durch Nepal von und nach Indien ist auch weiterhin nicht erlaubt.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt. Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Reiseverbindungen
Der internationale kommerzielle Flugverkehr unterliegt derzeit keinen Einschränkungen. Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Hygieneregeln
Es gelten weiterhin Abstands- und Hygieneregeln sowie Mundschutzpflicht im öffentlichen Raum.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
• Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Rumänien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.
Die elektronische Einreiseanmeldung ist entfallen. Bei Einreise auf dem Luftweg sollte bei der Fluggesellschaft erfragt werden, ob und welche Nachweise über Impf-, Test- oder Genesenenstatus dennoch vorgelegt werden müssen.
Der Impf-, Genesenen-, oder Teststatus ist über das Digitale COVID-Zertifikat der EU bzw. bei Einreise aus einem Drittstaat durch ein gleichwertiges Dokument (in der Landessprache oder in englischer Sprache ausgestellt) nachzuweisen.
Die Straßengrenzübergänge sind geöffnet. Die Grenzübergangsstellen und Wartezeiten können tagesaktuell bei der rumänischen Grenzpolizei abgerufen werden.
Durch- und Weiterreise
Der Transit auf dem Landweg ist möglich.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr nach Deutschland und der internationale Bus- und Bahnverkehr für Fahrten aus und nach Rumänien finden ohne Einschränkungen statt.
Beschränkungen im Land
Es gibt derzeit keine inländischen Reisebeschränkungen.
Hygieneregeln
Nach wie vor ist die Zahl der Corona-Infektionen hoch. Es wird daher auch weiterhin zur Beachtung der Hygiene-Regeln und zum Tragen von Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und geschlossenen Räumen aufgerufen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
Quarantäneregeln bestehen nicht mehr. Die Bevölkerung ist aufgefordert, sich eigenverantwortlich bei Vorliegen einer Infektion zu isolieren.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung. Weitere Informationen finden Sie beim rumänischen Gesundheitsministerium , bei der rumänischen Regierung und dem rumänischen Nationalinstitut für Öffentliche Gesundheit (Liste der Länder mit Quarantänebeschränkungen) auf Rumänisch.
• Bitte erkundigen Sie sich beim jeweils zuständigen regionalen Gesundheitsamt nach den aktuell geltenden Regelungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.
Russische Föderation - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln - Moskau
Russlands Hauptstadt Moskau hebt die Maskenpflicht auf. Damit sind Unternehmen auch nicht mehr verpflichtet, die Körpertemperatur von Beschäftigten zu messen und Trennwände an den Arbeitsplätzen aufzustellen. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder Antigen-Test (maximal 24 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Sofern die Einreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für EU-Staatsangehöriger sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem EU-Staat, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test oder Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich.
Tschechische Staatsangehörige und Personen mit langfristiger- oder Daueraufenthaltserlaubnis für die Tschechische Republik können auch mit einem Antigentest einreisen. Personen ohne Impf- oder Genesenennachweis müssen zwischen dem 5. bis 7. Tag nach Einreise einen PCR-Test machen lassen.
Zu Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden in Nachbarländer für Kinder bis 12 Jahre und Grenzpendler und Grenzgänger.
Die Tschechische Republik setzt nur noch für Fragen der Einreise von Drittstaatern ohne langfristige oder Dauer-Aufenthaltserlaubnis eines Staates der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein das Europäische Ampelsystem um. Staaten werden in Abhängigkeit der Infektions- und Testrate sowie der Impfquote der grünen, orangen, roten oder dunkelroten Kategorie zugerechnet. Die Kategorisierung der Staaten wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Drittstaatler ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder einem anderen Nachbarstaat der Tschechischen Republik einreisen, ist die Durchreise auf dem Landweg ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich. Sofern die Durchreise mit einem Privat-PKW erfolgt, in dem sich ausschließlich Mitglieder des gleichen Haushalts befinden, ist für Staatsangehörige der EU, der Schweiz, Norwegens, Islands und Liechtensteins sowie Personen mit langfristiger oder Daueraufenthaltserlaubnis in einem dieser Staaten keine elektronische Einreiseanmeldung sowie kein Test-, Genesenen- oder Impfnachweis erforderlich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106, +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Tunesien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Tunesiens.
Geimpfte Reisende müssen bei Einreise ein von den Behörden des Heimatlandes ausgestelltes Impfzertifikat vorlegen. Vollständig geimpft sind diejenigen, deren Impfschema mindestens 14 Tage vor der Einreise bzw. bei Impfung mit Johnson & Johnson mind. 28 Tage vor der Einreise abgeschlossen wurde.
Ungeimpfte Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen negativen, maximal 48 Stunden alten PCR-Test vorlegen, der mit einem QR-Code versehen oder von den zuständigen Gesundheitsbehörden ausgestellt ist. Alternativ kann auch ein bei Einreise maximal 24 Stunden alter Antigentest vorgelegt werden.
Der in englischer oder französischer Sprache ausgestellte Testnachweis ist in ausgedruckter Form vorzulegen. Das Dokument wird beim Flughafen Check-In geprüft und muss bei Ankunft den Verantwortlichen des Gesundheitsministeriums im Rahmen der Temperaturkontrolle übergeben werden.
Nach Ankunft müssen sich ungeimpfte Reisende ab 18 Jahren in eine fünftägige Heimisolation begeben.
Bei Einreise auf dem Seeweg – insbesondere mit Campingfahrzeugen - kann es aufgrund mangelnder einschlägiger Vorschriften der tunesischen Seite zu Schwierigkeiten kommen. Eine Einreise ohne Hotelbuchung und Rückfahrticket könnte verweigert werden.
Die tunesischen Behörden behalten sich das Recht vor, bei einreisenden Personen stichprobenartig Antigentests durchzuführen, bei dessen positiven Ergebnis die getestete Person zu einer fünftägigen häuslichen Quarantäne verpflichtet ist. Bei anhaltenden Symptomen verlängert sich die Quarantäne auf sieben Tage.
Weitere Informationen veröffentlicht das Observatoire National des Maladies Nouvelles et Émergentes.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei der Einreise.
Reiseverbindungen
Der internationale Flug- und Fährverkehr findet in reduziertem Umfang statt.
Beschränkungen im Land
Öffentliche Versammlungen bleiben weiterhin verboten.
Für den Zugang zu öffentlichen Gebäuden, Flughafen, etc. benötigt man einen tunesischen Gesundheitsausweis, einen Impfnachweis oder einen aktuellen negativen PCR-Test. Personen, die aus dem Ausland kommen und dort geimpft wurden, können diesen Nachweis durch ein Ausweisdokument und einen Impfpass erbringen. Es wird empfohlen, einen Ausdruck der Bestätigung der gegenseitigen Anerkennung von tunesischen und europäischen Impfzertifikaten des tunesischen Gesundheitsministeriums bei sich zu führen.
Einzelne, besonders von COVID-19 betroffene Gebiete können von den Gouvernoraten eigenständig abgeriegelt bzw. mit anderweitigen Beschränkungen versehen werden.
Restaurants und Cafés dürfen im Freiluftbereich 100% und in geschlossenen Räumen 75% ihrer Platzkapazitäten für die Bewirtung nutzen. Es ist der Impfnachweis vorzulegen und eine Maske zu tragen. Hotels und Touristenbusse dürfen wieder voll ausgelastet werden.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 vorgesehen, die Bewirtung in geschlossenen Räumen bei voller Kapazität zu ermöglichen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt in öffentlichen Gebäuden, Hotels und Geschäften die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes; im Großraum Tunis im gesamten öffentlichen Raum. Dies gilt auch beim Fahren eines PKW ab einem Beifahrer.
Es gelten spezielle Hygieneregeln für die Gastronomie: Maskenpflicht (außer am Tisch), Einhaltung von Mindestabständen, konstante Belüftung der Räumlichkeiten, sowie Verbot der Nutzung von Wasserpfeifen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen tunesischen Auslandsvertretung zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 15.03.2022
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Für vollständig Geimpfte reicht die Vorlage des Impfnachweises aus.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Für nicht vollständig Geimpfte, oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, ist die Ausreise nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Zur Durchführung eines PCR-Tests ist zunächst eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieses Registrierungsformular ist nur für nicht vollständig Geimpfte oder für Reisende, deren Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, notwendig.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und für den erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
• Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Dänemark - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inklusive der Ausnahmetatbestände sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Seit dem 1. März 2022 gelten keine Einreiserestriktionen mehr für Reisende aus EU- und Schengenländern. Auch ungeimpfte Personen sind dann von der Testpflicht befreit.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Das dänische Behördenportal bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier) wird von staatlicher Seite nur noch in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) empfohlen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Estland - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inkl. Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Für Reisende aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt
• die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder die Abgabe eines PCR-Test nach Einreise und
• eine siebentägige Quarantänepflicht. Nach frühestens vier Tagen kann ein zweiter PCR-Test mit einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit:
• Vollständig geimpfte Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
• Genesene Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein ärztliches Schreiben oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
Für Minderjährige unter 12 Jahre gilt, dass, sofern sie mit Eltern oder Begleitpersonen reisen, die selbst durch Impfung oder Genesung von den Test- und Quarantänepflichten befreit sind, ebenfalls von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind.
Bei Einreise von Minderjährigen (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) mit ungeimpften Eltern/Begleitpersonen oder solchen, die nicht genesen sind, gilt die Isolationspflicht, von der Schüler sich nach dem vierten Tag nach Einreise zum Schulbesuch mit einem PCR-Test freitesten können.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen COVID-19-Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behöden, auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres) und die Abstandsregelung (zwei Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220. Quelle: AA
Estland wird die Nutzung von Corona-Zertifikaten aussetzen: für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen muss von nun an kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Auch die bisher geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten für Bars und andere Unterhaltungsstätte werden aufgehoben. Gültig bleiben Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Mit Wirkung vom 17. März 2022 wird daher kein COVID-19-Nachweis mehr für die Einreise in die Republik Moldau benötigt.
Bis einschließlich 16. März 2022 gilt:
Bei der Einreise in die Republik Moldau für alle Reisenden die Pflicht einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und sich verpflichten, die Quarantäne an der angegebenen Adresse einzuhalten. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Begleitperson oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen für symptomfreie Reisende, die nachweislich folgenden Gruppen angehören:
• Kinder unter 12 Jahre.
• Schüler und Studenten unter 18 Jahre, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Berufspendler, die aus Rumänien oder der Ukraine einreisen.
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind, sowie deren gesetzliche Vertreter.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden), wobei die Transitroute von der Grenzpolizei festgelegt wird.
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
S. Aktuelles
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Mongolei - Änderung Einreise
Die Mongolei hat die internationalen Einreisebestimmungen ab dem 15. März 2022 gelockert. Alle Personen können unabhängig vom Impfstatus in die Mongolei einreisen. Passagiere müssen kein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests mehr vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder sich bei der Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen. Passagiere müssen bei der Ankunft an den Grenzkontrollstellen ein Formular für eine medizinische Erklärung ausfüllen. Darüber hinaus haben die Behörden alle Quarantäne- und Selbstisolierungsanforderungen für Einreisende aufgehoben. Quelle: Garda World
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Niederlande schaffen auch die letzten Schutzmaßnahmen gegen Corona ab. Vom 23. März 2022 an muss auch in Bussen und Bahnen keine Maske mehr getragen werden. Die Testpflicht vor Großereignissen wird gestrichen. Auch die Quarantänepflicht entfällt: Wer ein positives Testergebnis hat, soll zu Hause bleiben. Das ist dann aber nur noch eine Empfehlung. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise
Die Seychellen erlauben vollständig geimpften Besuchern die Einreise, ohne einen negativen PCR-Test vorweisen zu müssen. Ab dem 15. März 2022 gelten Besucher über 18 Jahre, die die ersten beiden Dosen des Covid-19-Impfstoffs erhalten haben, einschließlich einer Auffrischungsdosis nach sechs Monaten seit Abschluss der ersten Impfserie als vollständig geimpft. Für eine vollständige Immunisierung von Besuchern im Alter von 12 bis 18 Jahren sind nur zwei Impfstoffdosen erforderlich. Alle vollständig geimpften Besucher sind daher von der Anforderung eines PCR-Tests vor Reiseantritt befreit, während ungeimpfte oder teilweise geimpfte Besucher einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden oder einen Antigen-Schnelltest in einem zertifizierten Labor innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise auf die Seychellen vorlegen müssen. Potenzielle Besucher, die zwischen 2 und 12 Wochen vor der Reise positiv auf das COVID-19-Virus getestet wurden, sind ebenfalls von COVID-19-Tests vor der Reise befreit, wenn sie einen Nachweis über die Infektion und die Genesung erbringen. Darüber hinaus müssen alle Besucher zusätzlich zu ihrem Krankenversicherungsschutz eine Reiseversicherung abschließen und werden aufgefordert, ihren Aufenthalt in einer zertifizierten Unterkunft zu buchen. Außerdem müssen alle Besucher vor ihrer Reise eine Reisegenehmigung beantragen. Quelle: aerotelegraph
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln - Abu Dhabi
Der Golfstaat Abu Dhabi hat seine Corona-Einreiseregeln deutlich gelockert. Demnach wurde das System der „Grünen Liste“ für alle Einreisenden abgeschafft. Vollständig geimpfte Reisende müssen sich vor dem Flug nun nicht mehr einem PCR-Test unterziehen, sondern brauchen nur noch bei der Ankunft eine offizielle Covid-19-Impfbescheinigung mit einem lesbaren QR-Code vorzulegen. Bei ungeimpften Reisenden ist weiterhin entweder ein negatives PCR-Testergebnis nötig, das innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Abreise durchgeführt wurde, oder eine Genesenenbescheinigung, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise ausgestellt wurde und einen QR-Code enthält. Reisende unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Eine weitere Neuerung: Personen, die in engem Kontakt mit einem positiven Corona-Fall standen, müssen nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen sollen sie an fünf aufeinander folgenden Tagen täglich einen PCR-Test durchführen.
Geändert wurde auch die Regelung zum PCR-Test bei der Ankunft am Internationalen Flughafen von Abu Dhabi: Dieser ist für Reisende nicht mehr obligatorisch. Wer sich aber einem Test unterziehen möchte, kann das Testzentrum am Airport weiterhin nutzen. Die Kosten pro Abstrich liegen bei etwa zehn Euro. Das Emirat empfiehlt insbesondere ungeimpften Urlaubern auch diesen PCR-Test, damit sie ihren „Grünen Pass“ in der „Al Hosn“-App aktivieren können. Die örtliche Corona-App ist nach wie vor für den Zugang zu vielen touristischen Attraktionen in Abu Dhabi wie Einkaufszentren, Hotels, Themenparks und Restaurants erforderlich. Auch um Zugang zu Ausstellungen und Veranstaltungen zu erhalten, ist der Grüne Pass notwendig – oder alternativ ein negatives PCR-Testergebnis, das maximal 96 Stunden zurückliegt.
Ebenfalls freigegeben ist der Grüne Pass für Personen, die vollständig geimpft sind und ein 14 Tage lang gültiges negatives PCR-Testergebnis vorweisen können, die offiziell von der Impfung befreit sind und ein sieben Tage lang gültiges negatives PCR-Testergebnis vorweisen können oder die unter 16 Jahre alt sind. Dabei muss der Test in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) durchgeführt worden sein. Touristen gelten auch ohne Booster-Impfung als vollständig geimpft. Alternativ haben geimpfte Touristen Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen, wenn sie ihren Corona-Impfausweis oder den vollständigen Impfstatus auf der mobilen App ihres Heimatlandes vorlegen sowie ein negatives PCR-Testergebnis, das innerhalb der letzten 14 Tage durchgeführt wurde. Der Test muss in den VAE durchgeführt worden sein.
Weitere Lockerungen betreffen das tägliche Leben in dem Emirat. So ist in Abu Dhabi das Tragen von Gesichtsmasken in Außenbereichen jetzt fakultativ, in Innenräumen aber weiterhin vorgeschrieben. Social Distancing ist nicht mehr erforderlich. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Sämtliche Land- und Seegrenzen bleiben für den Personenverkehr weiterhin offiziell geschlossen.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Vor der Einreise ist eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Die Registrierung kostet 2.000 XOF (ca. 3 Euro). Die Zahlung mittels Bezahldienst „Orange Money“ und Kreditkarte ist möglich. Das elektronische Registrierungsformular muss sodann heruntergeladen und gespeichert oder ausgedruckt werden.
• Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen den Nachweis eines negativen PCR-Tests erbringen. Das Testzertifikat darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Für vollständig Geimpfte reicht die Vorlage des Impfnachweises aus.
Die aktuellen Regelungen können sich jederzeit ändern.
Durch- und Weiterreise
Sämtliche Land- und Seegrenzen von Côte d‘Ivoire bleiben für den Personenverkehr offiziell geschlossen. Eine Aus- oder Weiterreise ist nur per Flugzeug möglich.
Für die Ausreise aus Côte d’Ivoire bestehen aktuell folgende Voraussetzungen:
• Für nicht vollständig Geimpfte, oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, ist die Ausreise nur unter Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses möglich, das nicht älter als 72 Stunden sein darf.
• Zur Durchführung eines PCR-Tests ist zunächst eine Online-Registrierung unter Angabe einer Mobilfunknummer notwendig. Das elektronische Registrierungsformular muss heruntergeladen und ausgedruckt werden. Dieses Registrierungsformular ist nur für nicht vollständig Geimpfte oder für Reisende, deren Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, notwendig.
• Bei der Online-Registrierung für die Ausreise und für den erforderlichen PCR-Test ist eine Zahlung in Höhe von 25.000 XOF (ca. 37 Euro) zu leisten. Die Zahlung ist mittels Bezahldienst „Orange Money" und Kreditkarte möglich.
• Bei positivem Testergebnis müssen sich Ausreisende für mindestens zehn Tage in Quarantäne begeben. Diese endet frühestens nach dem zehnten Tag durch Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses.
Reiseverbindungen
Internationale Flugverbindungen sind vorhanden. Der internationale Busverkehr ist aufgrund der Schließung der Landgrenzen eingestellt.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand gilt offiziell weiterhin, zudem wurde der Gesundheitsnotstand ausgerufen. Die innerhalb des Landes verhängten Reisebeschränkungen zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes wurden aber wieder aufgehoben. Ausgangssperren bestehen nicht mehr. Auch Hotels, Restaurants, Kinos, Bars und Nachtklubs haben unter Hygieneauflagen wieder geöffnet.
Hygieneregeln
Es gelten Maßnahmen zur Begrenzung von Kontakten und Versammlungen sowie eine allgemeine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Weitere Einschränkungen können jederzeit angeordnet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über ergänzende Informationen der ivorischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das ivorische Gesundheitsamt.
Dänemark - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Die jeweils geltenden Einreiseregeln inklusive der Ausnahmetatbestände sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Seit dem 1. März 2022 gelten keine Einreiserestriktionen mehr für Reisende aus EU- und Schengenländern. Auch ungeimpfte Personen sind dann von der Testpflicht befreit.
Für Reisende aus anderen Ländern kann ggf. neben einem Test nach Einreise auch eine häusliche Selbstisolation erforderlich sein. Das dänische Behördenportal bietet auch eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich. Personen, die die Corona- bedingten Einreisebestimmungen nicht erfüllen, können an der Grenze zurückgewiesen werden.
Für Fragen zu Coronaregelungen in Dänemark (u.a. zu den Einreisebestimmungen) haben die dänischen Behörden eine Hotline unter +45 70 20 02 33 (Mo-Fr 7-20 Uhr) eingerichtet.
Durch- und Weiterreise
Personen, die sich weniger als 24 Stunden in Dänemark aufhalten werden, sind von der Testpflicht befreit, außer sie haben sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise nach Dänemark in einem vom dänischen Außenministerium als kritisch eingestuften Corona-Virusvariantengebiet aufgehalten. Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier) wird von staatlicher Seite nur noch in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) empfohlen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Estland - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Estlands.
Die Einreise nach Estland ist grundsätzlich möglich. Über geltende Auflagen inkl. Ausnahmeregelungen für Geimpfte und Genesene informiert das estnische Außenministerium.
Für Reisende aus EU/EFTA-Ländern, deren Koeffizient oberhalb von 300 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Zwei-Wochen-Frist liegt, gilt
• die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis (max. 72 Stunden alt) oder die Abgabe eines PCR-Test nach Einreise und
• eine siebentägige Quarantänepflicht. Nach frühestens vier Tagen kann ein zweiter PCR-Test mit einem negativen Ergebnis die Quarantäne beenden.
Folgender Personenkreis ist von Test- bzw. Quarantäne-Auflagen befreit:
• Vollständig geimpfte Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten vollständig gegen COVID-19 geimpft wurden. Nachweis durch WHO-Impfnachweis oder ärztliche Bescheinigung mit Informationen u.a. zur Anzahl der verabreichten Impfdosen und Impfstoff-Zusammensetzung in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
• Genesene Personen, die nachweislich in den letzten sechs Monaten von COVID-19 genesen mit Nachweis durch ein ärztliches Schreiben oder des Gesundheitsamtes entweder in englischer, estnischer oder russischer Sprache.
Für Minderjährige unter 12 Jahre gilt, dass, sofern sie mit Eltern oder Begleitpersonen reisen, die selbst durch Impfung oder Genesung von den Test- und Quarantänepflichten befreit sind, ebenfalls von der Test- und Quarantänepflicht befreit sind.
Bei Einreise von Minderjährigen (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) mit ungeimpften Eltern/Begleitpersonen oder solchen, die nicht genesen sind, gilt die Isolationspflicht, von der Schüler sich nach dem vierten Tag nach Einreise zum Schulbesuch mit einem PCR-Test freitesten können.
Die aktuelle Länderliste mit den entsprechenden COVID-19-Koeffizienten veröffentlicht das estnische Außenministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem darauffolgenden Montag.
Zu Testmöglichkeiten und Verhaltensempfehlungen informiert das estnische Health Board.
Durch- und Weiterreise
Transitreisende auf dem Weg in ihre Heimatstaaten dürfen Estland durchqueren, sofern sie keine Symptome zeigen, allerdings sollten Übernachtungen möglichst unterbleiben. Die Grenzen zu Russland sind geöffnet. Grenzübertritte sind vorab beim jeweiligen Grenzübergang elektronisch über das Grenzportal anzumelden. Die estnischen Grenzbehörden führen keine Ausreisekontrollen durch, raten jedoch den Reisenden sich mit den Einreisebestimmungen des Ziellandes sowie der Transitländer vertraut zu machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen wöchentliche Direktflugverbindungen sowie diverse Umsteigeverbindungen von und nach Deutschland. Land- und Seegrenzen sind passierbar. Es empfiehlt sich, sich über die jeweiligen COVID-19-Auflagen auf beiden Seiten der Grenze zu informieren.
Beschränkungen im Land
Über aktuelle Regelungen informieren die estnischen Behöden, auch unter der Hotline: +372 600 1247.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und ÖPNV gelten Maskenpflicht (Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres) und die Abstandsregelung (zwei Meter). Das Tragen medizinischer Masken und häufiges Händewaschen und Desinfektion wird dringend empfohlen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der estnischen Behörden und Polizei und Grenzbehörden.
• Beachten Sie stets die Hinweise des estnischen Gesundheitsamtes.
• Nutzen Sie die zur Verfügung stehende estnische Corona-App „HOIA“ , die auch im europäischen Ausland angewandt werden kann.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer +372 600 1220. Quelle: AA
Estland wird die Nutzung von Corona-Zertifikaten aussetzen: für den Besuch von öffentlichen Veranstaltungen in Innenräumen muss von nun an kein sogenannter Grüner Pass für Geimpfte oder Genesene mehr vorgezeigt werden. Auch die bisher geltenden Beschränkungen der Öffnungszeiten für Bars und andere Unterhaltungsstätte werden aufgehoben. Gültig bleiben Maskenpflicht, Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Quelle: tagesschau.de
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Mit Wirkung vom 17. März 2022 wird daher kein COVID-19-Nachweis mehr für die Einreise in die Republik Moldau benötigt.
Bis einschließlich 16. März 2022 gilt:
Bei der Einreise in die Republik Moldau für alle Reisenden die Pflicht einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• einen Nachweis der vollständigen COVID-19-Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt; in rumänischer, englischer, französischer, deutscher, italienischer oder russischer Sprache.
• einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache. Der Test darf bei Einreise per Bahn, Flug, Reisebus beim Check-in/Einsteigen nicht älter als 72 Stunden, bei Einreise mit privatem Verkehrsmittel zum Zeitpunkt der Einreise in die Republik Moldau nicht älter als 72 Stunden sein. Bei einem Antigen-Schnelltest beträgt die Frist 48 Stunden.
• ein Attest über eine überstandene COVID-19-Erkrankung, die 15 bis 180 Tage zurückliegt, oder einen höchstens 90 Tage alten Antikörpernachweis. Die Bestätigung ist in rumänischer, englischer, französischer, italienischer, deutscher oder russischer Sprache vorzulegen.
Reisende, die keinen der zuvor genannten Nachweise vorlegen können und auch nicht zu den untenstehenden Ausnahmegruppen gehören, sind verpflichtet, sich in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Zudem müssen diese Reisenden ein Online-Einreiseformular (fişa epidemiologică) ausfüllen und sich verpflichten, die Quarantäne an der angegebenen Adresse einzuhalten. Bei Kindern unter 14 Jahren wird das Formular durch die Begleitperson oder den gesetzlichen Vertreter ausgefüllt.
Die verpflichtende Quarantäne kann nach sieben Tagen mit einem Nachweis über einen negativen PCR- oder Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden.
Ausnahmen bestehen für symptomfreie Reisende, die nachweislich folgenden Gruppen angehören:
• Kinder unter 12 Jahre.
• Schüler und Studenten unter 18 Jahre, die Prüfungen ablegen oder zu Studienzwecken reisen oder die im Zusammenhang mit einer Teilnahme/Organisation an einem internationalen Wettbewerb reisen, sowie ihre Begleitpersonen.
• Kraftfahrer und Besatzung im Luft-, Schiffs-, Schienen- und kommerziellen Personen- und Warenverkehr.
• Reisen aus medizinischen Gründen, einschließlich Begleitung (Vorlage entsprechender Nachweise erforderlich).
• Berufspendler, die aus Rumänien oder der Ukraine einreisen.
• Personen, die gerichtlich oder behördlich vorgeladen sind, sowie deren gesetzliche Vertreter.
• Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen oder eines VN-Laissez-Passer sowie Familienangehörige von Botschafts- und Konsulatsangehörigen und Personal internationaler Organisationen und Missionen mit Akkreditierung in der Republik Moldau und Personal im Bereich der Humanitären Hilfe.
• Transitreisende (Aufenthalt weniger als 24 Stunden), wobei die Transitroute von der Grenzpolizei festgelegt wird.
Falsche oder unwahre Angaben im Einreiseformular sowie die Nichteinhaltung der Corona-Maßnahmen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
S. Aktuelles
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Mongolei - Änderung Einreise
Die Mongolei hat die internationalen Einreisebestimmungen ab dem 15. März 2022 gelockert. Alle Personen können unabhängig vom Impfstatus in die Mongolei einreisen. Passagiere müssen kein negatives Ergebnis eines COVID-19-Tests mehr vorlegen, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde, oder sich bei der Ankunft einem COVID-19-Test unterziehen. Passagiere müssen bei der Ankunft an den Grenzkontrollstellen ein Formular für eine medizinische Erklärung ausfüllen. Darüber hinaus haben die Behörden alle Quarantäne- und Selbstisolierungsanforderungen für Einreisende aufgehoben. Quelle: Garda World
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Niederlande schaffen auch die letzten Schutzmaßnahmen gegen Corona ab. Vom 23. März 2022 an muss auch in Bussen und Bahnen keine Maske mehr getragen werden. Die Testpflicht vor Großereignissen wird gestrichen. Auch die Quarantänepflicht entfällt: Wer ein positives Testergebnis hat, soll zu Hause bleiben. Das ist dann aber nur noch eine Empfehlung. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise
Die Seychellen erlauben vollständig geimpften Besuchern die Einreise, ohne einen negativen PCR-Test vorweisen zu müssen. Ab dem 15. März 2022 gelten Besucher über 18 Jahre, die die ersten beiden Dosen des Covid-19-Impfstoffs erhalten haben, einschließlich einer Auffrischungsdosis nach sechs Monaten seit Abschluss der ersten Impfserie als vollständig geimpft. Für eine vollständige Immunisierung von Besuchern im Alter von 12 bis 18 Jahren sind nur zwei Impfstoffdosen erforderlich. Alle vollständig geimpften Besucher sind daher von der Anforderung eines PCR-Tests vor Reiseantritt befreit, während ungeimpfte oder teilweise geimpfte Besucher einen negativen PCR-Test innerhalb von 72 Stunden oder einen Antigen-Schnelltest in einem zertifizierten Labor innerhalb von 24 Stunden vor der Abreise auf die Seychellen vorlegen müssen. Potenzielle Besucher, die zwischen 2 und 12 Wochen vor der Reise positiv auf das COVID-19-Virus getestet wurden, sind ebenfalls von COVID-19-Tests vor der Reise befreit, wenn sie einen Nachweis über die Infektion und die Genesung erbringen. Darüber hinaus müssen alle Besucher zusätzlich zu ihrem Krankenversicherungsschutz eine Reiseversicherung abschließen und werden aufgefordert, ihren Aufenthalt in einer zertifizierten Unterkunft zu buchen. Außerdem müssen alle Besucher vor ihrer Reise eine Reisegenehmigung beantragen. Quelle: aerotelegraph
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln - Abu Dhabi
Der Golfstaat Abu Dhabi hat seine Corona-Einreiseregeln deutlich gelockert. Demnach wurde das System der „Grünen Liste“ für alle Einreisenden abgeschafft. Vollständig geimpfte Reisende müssen sich vor dem Flug nun nicht mehr einem PCR-Test unterziehen, sondern brauchen nur noch bei der Ankunft eine offizielle Covid-19-Impfbescheinigung mit einem lesbaren QR-Code vorzulegen. Bei ungeimpften Reisenden ist weiterhin entweder ein negatives PCR-Testergebnis nötig, das innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Abreise durchgeführt wurde, oder eine Genesenenbescheinigung, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise ausgestellt wurde und einen QR-Code enthält. Reisende unter zwölf Jahren sind davon ausgenommen. Eine weitere Neuerung: Personen, die in engem Kontakt mit einem positiven Corona-Fall standen, müssen nicht mehr in Quarantäne. Stattdessen sollen sie an fünf aufeinander folgenden Tagen täglich einen PCR-Test durchführen.
Geändert wurde auch die Regelung zum PCR-Test bei der Ankunft am Internationalen Flughafen von Abu Dhabi: Dieser ist für Reisende nicht mehr obligatorisch. Wer sich aber einem Test unterziehen möchte, kann das Testzentrum am Airport weiterhin nutzen. Die Kosten pro Abstrich liegen bei etwa zehn Euro. Das Emirat empfiehlt insbesondere ungeimpften Urlaubern auch diesen PCR-Test, damit sie ihren „Grünen Pass“ in der „Al Hosn“-App aktivieren können. Die örtliche Corona-App ist nach wie vor für den Zugang zu vielen touristischen Attraktionen in Abu Dhabi wie Einkaufszentren, Hotels, Themenparks und Restaurants erforderlich. Auch um Zugang zu Ausstellungen und Veranstaltungen zu erhalten, ist der Grüne Pass notwendig – oder alternativ ein negatives PCR-Testergebnis, das maximal 96 Stunden zurückliegt.
Ebenfalls freigegeben ist der Grüne Pass für Personen, die vollständig geimpft sind und ein 14 Tage lang gültiges negatives PCR-Testergebnis vorweisen können, die offiziell von der Impfung befreit sind und ein sieben Tage lang gültiges negatives PCR-Testergebnis vorweisen können oder die unter 16 Jahre alt sind. Dabei muss der Test in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) durchgeführt worden sein. Touristen gelten auch ohne Booster-Impfung als vollständig geimpft. Alternativ haben geimpfte Touristen Zutritt zu öffentlichen Einrichtungen, wenn sie ihren Corona-Impfausweis oder den vollständigen Impfstatus auf der mobilen App ihres Heimatlandes vorlegen sowie ein negatives PCR-Testergebnis, das innerhalb der letzten 14 Tage durchgeführt wurde. Der Test muss in den VAE durchgeführt worden sein.
Weitere Lockerungen betreffen das tägliche Leben in dem Emirat. So ist in Abu Dhabi das Tragen von Gesichtsmasken in Außenbereichen jetzt fakultativ, in Innenräumen aber weiterhin vorgeschrieben. Social Distancing ist nicht mehr erforderlich. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 16.03.2022
Griechenland - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Empfehlungen
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Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Reisende aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tage gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt, oder eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu speziellen Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden, ist nicht abschließend geklärt. Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher jedoch keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung bekannt geworden.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt, Änderungen sind kurzfristig möglich. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die gleichen, oben genannten, Bedingungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) oder eine Genesenenbescheinigung. Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests). Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben seit dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands verloren. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt, daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Irak - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Zusätzlich muss bei Einreise nach Zentralirak ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung .
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Mit Wirkung vom 28. Februar 2022 gelten neue Einreiseregeln; Länder werden in zwei Kategorien unterteilt („Standard“ und „rote Liste“).
Bei Einreisen aus Deutschland („Standard“) ist Folgendes zu beachten:
Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind möglich. Alle vorübergehend Einreisenden müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Seit dem 16. März 2022 haben EU-Staatsangehörige und EU-Residenten, die aus nicht gelisteten Staaten einreisen, die Möglichkeit, ihren Immun-Status mittels der COVPass-App nachzuweisen. Sie sind dann von der Prä-Registrierung (s.u.) befreit und benötigen keinen PCR-Test für die Einreise nach Katar. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Katar ist ein Antigen-Schnelltest in einer anerkannten privaten Klinik durchzuführen. Die Ehteraz-App ist weiterhin nach der Einreise verpflichtend zu installieren.
Vollständig geimpfte/genesene Reisende sind von einer Quarantäne befreit. Dies betrifft alle Altersgruppen. Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger bzw. nur bedingt anerkannter Impfung müssen sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Test bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Für Einreisende aus Ländern der “roten Liste “ gelten besondere Regeln. Ankommende aus diesen Ländern müssen einen PCR-Test vor der Einreise durchführen, sich in Hotelquarantäne begeben und einen Antigen-Schnelltest nach Ankunft durchführen lassen. Vorübergehende Einreisen von nicht vollständig Geimpften/Nicht-Genesenen sind weiterhin nicht erlaubt. Die Quarantäne muss in speziellen Hotels absolviert werden. Die Buchung ist im Zusammenhang mit der Flugbuchung vorzunehmen. Änderungen und Stornierungen der Hotelbuchungen sind in vielen Fällen nicht oder nur kostenpflichtig möglich.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Hinweise für alle Einreisenden:
Die elektronische Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung) spätestens drei Tage vor Abflug ist für vorübergehend Einreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Eine Pflicht zur Prä-Registrierung besteht seit dem 16. März 2022 nicht mehr, wenn der aktive Immun-Status mittels einer der folgenden Apps nachgewiesen wird: COVPass-App der EU, BeAwareBahrain, Tawakkalna, Shlonik, Tarrasud, Al Hosn.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem nicht gelisteten Land einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Namibias.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zunächst 15. April 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte benötigen zur Einreise nach Namibia keinen negativen PCR-Test. Zur Einreise für vollständig Geimpfte ist hier die Vorlage eines gültigen Impfnachweises erforderlich.
Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert. Nähere Informationen für die Einreise ungeimpfter fünf- bis elfjähriger Kinder können bei der Botschaft Namibias erfragt werden.
Alle anderen Einreisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Es werden für die Einreise nach Namibia nur Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern. Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 1000 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Neuseeland - Änderung Einreise
Neuseeland lässt früher als geplant wieder Touristen ins Land einreisen. Den meisten Besuchern wird ab Mai 2022 die Einreise wieder erlaubt. Ursprünglich war geplant, die Grenzen erst im Oktober wieder für ausländische Gäste zu öffnen. Touristen aus Australien dürfen nun ab dem 12. April und Touristen aus anderen Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, ab dem 1. Mai einreisen. Touristen müssen vor der Abreise aus ihrem Heimatland geimpft und getestet sein und werden nach ihrer Ankunft in Neuseeland erneut getestet. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.
Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 48 Stunden vor Abreise erfolgt ist Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilen die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Diskotheken sind geschlossen. Massenveranstaltungen, auch im Freien, sind derzeit nicht zulässig.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter 12 Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 12 Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine fünftägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann direkt nach der Einreise durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Kinder bis 12 Jahren und zwei Monaten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen (bzw. 21 Tagen bei einer Impfung mit Novavax), aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Impf- und Genesenennachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern, für die die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger und für Personen, bei denen eine Contra-Indikation gegen eine Impfung vorliegt (Nachweis erfolgt durch entsprechende Bestätigung des slowakischen Hausarztes gemäß dieses Musterformulars. Es gibt keine Regelung zur Anerkennung ausländischer Nachweise). Wenn eine der Ausnahmen von der Quarantäne greift, ist in der Regel ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test bereits bei der Einreise mitzuführen.
Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Seit dem 16. Februar 2022 gilt bei der Durchreise durch die Slowakei eine Sonderregelung für Personen, die aus Nachbarstaaten einreisen, in denen es einen bewaffneten Konflikt gibt:
Diese Personen können sich bis zu 72 Stunden in der Slowakei aufhalten. Zwischenübernachtungen sind gestattet, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Einreiseanmeldung und Quarantäne sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bezogene Beschränkungen sind weitestgehend außer Kraft gesetzt. In Hotels, Restaurants, beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Ab dem 21. März 2022 wird die Quarantänepflicht für Einreisende nach Südkorea wegfallen. Dies gilt zuerst für Reisende, die im koreanischen Impfsystem registriert sind. Ab dem 1. April 2022 werden auch nicht in Korea registrierte ausländische Impfungen anerkannt. Für nicht geimpfte Personen gilt weiter die siebentägige Quarantänepflicht. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei der Einreise bleibt bestehen.
Bis einschließlich 20. März 2022 gilt:
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten gesonderte Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine siebentägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter eine Wiedereinreisegenehmigung (re-entry permit).
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Südkorea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Südkorea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, weitere kostenpflichtige PCR-Tests durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind nur bei Vorlage eines Impfnachweises zugänglich.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Türkei - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt noch Einschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland.
Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der nationale und internationale Flug-, Bus-, Zug- und Fährverkehr findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr; beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
In öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird nach wie vor angeraten.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Vietnam - Änderung Einreise
Vietnam ermöglicht internationalen Touristen wieder die quarantänefreie Einreise. Als Voraussetzung ist entweder ein negativer PCR-Test, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Wer ohne anreist, muss sich nach Ankunft innerhalb von 24 Stunden testen lassen und kann dann bei negativem Ergebnis seine Unterkunft verlassen. Ein Zertifikat, das eine doppelte Corona-Impfung bescheinigt, ist demnach nicht erforderlich - allerdings müssen Reisende eine in Vietnam zugelassene Covid-App nutzen. Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Reisende aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tage gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt, oder eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu speziellen Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden, ist nicht abschließend geklärt. Den deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland sind bisher jedoch keine Probleme hinsichtlich der Anerkennung bekannt geworden.
Unabhängig davon wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Griechenland wird entsprechend der epidemiologischen Belastung in verschiedene Risikozonen eingeteilt, Änderungen sind kurzfristig möglich. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Test (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die gleichen, oben genannten, Bedingungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) oder eine Genesenenbescheinigung. Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in deutscher, englischer, französischer, griechischer, italienischer, spanischer oder russischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests). Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben seit dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands verloren. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt, daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece sowie in der App VisitGreece.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Irak - Änderung Einreise
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen. Zusätzlich muss bei Einreise nach Zentralirak ein negativer PCR-Test vorgelegt werden. Das Ergebnis darf für die Einreise maximal 72 Stunden alt sein und muss bei Einreise ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorliegen.
Die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist nur mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und einem negativen PCR-Tests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist, möglich. Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Durch- und Weiterreise
Für die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak ist für Personen, die auch die irakische Staatsangehörigkeit besitzen, eine vollständige Impfung Voraussetzung. Dies gilt möglicherweise auch für Personen, die nicht in der Region wohnhaft sind. Für Ausländer ist die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak weiterhin mit einem negativen PCR-Test möglich, der nur von staatlichen Stellen vorgenommen werden darf. Fällt dieser positiv aus, wird eine Ausreise so lange nicht erlaubt, bis ein neuerlicher PCR-Test ein negatives Ergebnis hat. Ein Antigen-Schnelltest reicht nicht aus.
Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen, im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt. Deatillierte Informationen finden sich auf der Webseite der kurdischen Regionalregierung .
Hygieneregeln
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt eine Maskenpflicht, bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren, Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen einer Maske. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund- und Nasenschutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in den Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Katar / Qatar - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der katarischen Regierung.
Mit Wirkung vom 28. Februar 2022 gelten neue Einreiseregeln; Länder werden in zwei Kategorien unterteilt („Standard“ und „rote Liste“).
Bei Einreisen aus Deutschland („Standard“) ist Folgendes zu beachten:
Reisen zu Besuchs-, Geschäfts- und touristischen Zwecken sind möglich. Alle vorübergehend Einreisenden müssen, unabhängig vom Impfstatus, einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt des Abflugs höchstens 48 Stunden alt sein darf.
Seit dem 16. März 2022 haben EU-Staatsangehörige und EU-Residenten, die aus nicht gelisteten Staaten einreisen, die Möglichkeit, ihren Immun-Status mittels der COVPass-App nachzuweisen. Sie sind dann von der Prä-Registrierung (s.u.) befreit und benötigen keinen PCR-Test für die Einreise nach Katar. Innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft in Katar ist ein Antigen-Schnelltest in einer anerkannten privaten Klinik durchzuführen. Die Ehteraz-App ist weiterhin nach der Einreise verpflichtend zu installieren.
Vollständig geimpfte/genesene Reisende sind von einer Quarantäne befreit. Dies betrifft alle Altersgruppen. Es werden Impfungen mit Pfizer/BioNTech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson (eine Impfung für Grundimmunisierung) anerkannt. Die Gültigkeit der Impfung beträgt neun Monate. Weitere Impfstoffe sind nur bedingt anerkannt. Detaillierte Informationen hierzu bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Genesene nach einer ärztlich bestätigten Erkrankung werden für 12 Monate nach der Infektion als immunisiert eingestuft. Es muss ein offizielles, nachprüfbares Testergebnis vorgelegt werden. Erkrankungen im Ausland werden berücksichtigt.
Ungeimpfte Reisende bzw. Reisende mit nicht vollständiger bzw. nur bedingt anerkannter Impfung müssen sich nach Einreise aus Deutschland für fünf Tage in Hotelquarantäne begeben. Für Besucher, die nachweislich Verwandte ersten Grades besuchen und deren Adresse in Katar vorlegen, kann die fünftägige Quarantäne als Heimquarantäne absolviert werden. Zur Beendigung der Quarantäne muss ein Antigen-Test bei einer zugelassenen Teststelle gemacht werden.
Für Einreisende aus Ländern der “roten Liste “ gelten besondere Regeln. Ankommende aus diesen Ländern müssen einen PCR-Test vor der Einreise durchführen, sich in Hotelquarantäne begeben und einen Antigen-Schnelltest nach Ankunft durchführen lassen. Vorübergehende Einreisen von nicht vollständig Geimpften/Nicht-Genesenen sind weiterhin nicht erlaubt. Die Quarantäne muss in speziellen Hotels absolviert werden. Die Buchung ist im Zusammenhang mit der Flugbuchung vorzunehmen. Änderungen und Stornierungen der Hotelbuchungen sind in vielen Fällen nicht oder nur kostenpflichtig möglich.
Katarische Staatsangehörige und Residenten: Für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis aus nicht gelisteten Staaten besteht für vollständig Geimpfte / Genesene die Auflage binnen 24 Stunden nach Einreise einen Antigen-Schnelltest zu machen. Es muss kein PCR-Test für die Wiedereinreise vorgewiesen werden und es besteht keine Pflicht zur Quarantäne. Nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Rückkehrende müssen sich für fünf Tage in Heimquarantäne begeben und einen PCR-Test innerhalb von 24 Stunden und zusätzlich einen Antigen-Schnelltest fünf Tage nach Einreise durchführen.
Hinweise für alle Einreisenden:
Die elektronische Einreiseanmeldung (Prä-Registrierung) spätestens drei Tage vor Abflug ist für vorübergehend Einreisende verpflichtend, für die (Wieder-)Einreise von katarischen Staatsangehörigen und Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis wird sie von den katarischen Behörden empfohlen, um die Einreisekontrollen zu beschleunigen.
Eine Pflicht zur Prä-Registrierung besteht seit dem 16. März 2022 nicht mehr, wenn der aktive Immun-Status mittels einer der folgenden Apps nachgewiesen wird: COVPass-App der EU, BeAwareBahrain, Tawakkalna, Shlonik, Tarrasud, Al Hosn.
Bei der Einreise müssen alle Passagiere die katarische Corona-Tracking-App „Ehteraz“ herunterladen und auf ihren Smartphones aktivieren. Dazu sind erforderlich:
• Katarische oder internationale SIM-Karte
• Internetzugang
• Smartphone mit mindestens Android 6 oder IOS 13.5
Katarische SIM-Karten (und ggfs. auch geeignete Smartphones) können am Flughafen oder an der Landgrenze im Zusammenhang mit der Einreise gekauft werden.
Die aktivierte App wird am Eingang der meisten öffentlichen Gebäude (Hotels, Malls, Museen, Restaurants etc.) geprüft. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und drei Jahren Haft) geahndet werden.
Reisende müssen vor der Einreise ein Formular unterzeichnen, mit dem sie sich verpflichten, die katarischen COVID-19-Vorschriften einzuhalten. Ausgenommen sind vollständig geimpfte katarische Staatsangehörige und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, die aus einem nicht gelisteten Land einreisen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Durch- und Weiterreise
Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der internationale Transitverkehr über den Flughafen Doha wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Passagiere müssen eine durchgehend gebuchte Flugverbindung nachweisen und können sich nur im Transitbereich des Flughafens, der nicht verlassen werden kann, maximal 24 Stunden aufhalten. Für diesen Flughafentransit ist kein PCR-Test erforderlich.
Reiseverbindungen
Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland bleibt weiterhin reduziert.
Der direkte Flug- und Schifffahrtsverkehr zwischen Katar und den umliegenden Staaten Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten wurde wieder aufgenommen. Es bestehen noch keine Flug-/Schiffsverbindungen zwischen Katar und Bahrain. Der Übergang an der Landgrenze nach Saudi-Arabien in Abu Samra ist wieder geöffnet.
Beschränkungen im Land
Der öffentliche Personennahverkehr operiert mit eingeschränkter Kapazität. Geschäfte sind unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln mit begrenzter Kapazität geöffnet. Restaurants sind mit eingeschränkter Kapazität wieder geöffnet. Private Treffen sind mit festgelegten maximalen Teilnehmerzahlen erlaubt. Die Obergrenze liegt in Abhängigkeit vom Ort (Innen/Außen) und Impfstatus der Teilnehmer zwischen zehn und 50 Personen.
Weitere Informationen bietet das katarische Gesundheitsministerium.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen Schutzes, sobald die Wohnung verlassen wird und es sind Abstandsregeln von mindestens einem Meter einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit hohen Strafen (bis zu ca. 50.000 EUR und 3 Jahre Haft) geahndet werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der katarischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das katarische Gesundheitsministerium (Hotline 16000).
Namibia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle Namibias.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zunächst 15. April 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte benötigen zur Einreise nach Namibia keinen negativen PCR-Test. Zur Einreise für vollständig Geimpfte ist hier die Vorlage eines gültigen Impfnachweises erforderlich.
Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert. Nähere Informationen für die Einreise ungeimpfter fünf- bis elfjähriger Kinder können bei der Botschaft Namibias erfragt werden.
Alle anderen Einreisenden müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Bei Vorlage eines PCR-Tests, der bei Einreise älter als 72 Stunden ist, wird nicht-namibischen Staatsangehörigen ohne Ausnahme die Einreise verweigert.
Besondere Regelungen können im internationalen Grenzverkehr für Flug- und Schiffspersonal, humanitäres Hilfspersonal, Dienstleister im essentiellen Service- oder Warenbereich, sowie Personal im grenzüberschreitenden Transportbetrieb gelten. Die Einreisebestimmungen sind hier mit den jeweils zuständigen namibischen Behörden zu klären.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System. Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Trusted Travel (TT) soll das Prüfen von Corona-Testergebnissen verbessern und Reisenden die Einreise nach Namibia erleichtern. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Es werden für die Einreise nach Namibia nur Testergebnisse akzeptiert, die über die Trusted Travel Plattform generiert oder über das Global Haven System geprüft wurden.
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist. Wichtig ist bei Einreise nach Deutschland die Beachtung der geltenden Corona-Einreiseverordnung.
Reiseverbindungen
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland, teilweise mit Umstieg in Drittländern. Bei Umsteigeverbindungen über Äthiopien ist ein PCR-Testzertifikat in digitaler Form gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform vorzulegen. Weitere Einzelheiten bieten die Reise- und Sicherheitshinweise für Äthiopien.
Beschränkungen im Land
Die nächtliche Ausgangssperre ist aufgehoben. Öffentliche Veranstaltungen, Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen mit nicht mehr als 1000 Teilnehmern dürfen unter Auflagen stattfinden. Das gilt auch für Sportveranstaltungen und Beerdigungen. Geschäfte und Einkaufszentren, Friseure, Wäschereien und Restaurants dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Hygieneregeln
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Sollten Sie sich touristisch in Namibia aufhalten, halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Neuseeland - Änderung Einreise
Neuseeland lässt früher als geplant wieder Touristen ins Land einreisen. Den meisten Besuchern wird ab Mai 2022 die Einreise wieder erlaubt. Ursprünglich war geplant, die Grenzen erst im Oktober wieder für ausländische Gäste zu öffnen. Touristen aus Australien dürfen nun ab dem 12. April und Touristen aus anderen Ländern, die von der Visumpflicht befreit sind, ab dem 1. Mai einreisen. Touristen müssen vor der Abreise aus ihrem Heimatland geimpft und getestet sein und werden nach ihrer Ankunft in Neuseeland erneut getestet. Quelle: tagesschau.de
Seychellen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Seychellen.
Zur Einreise ist für Reisende ab 12 Jahren kein negativer PCR-Test erforderlich, wenn vollständiger Impfschutz besteht.
Ungeimpfte Personen ab 12 Jahren müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein Antigen-Schnelltest, der höchstens 48 Stunden vor Abreise erfolgt ist Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Nähere Informationen, Ausnahmeregeln für Genesene sowie Regelungen für ausländische Arbeitnehmer (Gainful Occupation Permits, GOP), Deutsche mit Wohnsitz auf den Seychellen und auf dem Seeweg Einreisende erteilen die Behörden der Seychellen.
Reisende müssen vor Abflug eine Gesundheitsgenehmigung (Travel Health Authorization) über die offizielle Webseite der seychellischen Regierung oder die mobile App beantragen. Hierfür werden Reisepass, Passbild, Kontaktdaten, Flugdaten, Nachweis zu allen (zertifizierten) Unterkünften, negatives PCR-Testergebnis, Genesenennachweis und/oder Impfnachweis, Auslandskrankenversicherungsnachweis mit COVID-19-Deckung und Kredit- oder Bankkarte benötigt. Die Bearbeitung kann bis zu neun Stunden dauern. Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt.
Durch- und Weiterreise
COVID-19-Tests für die Weiterreise sind nach Voranmeldung mindestens eine Woche im Voraus per E-Mail oder telefonisch unter +248 4388410 kostenpflichtig in Testzentren auf Mahé, Praslin und La Digue erhältlich, außerdem in folgenden Einrichtungen:
• Dr. Jivan’s Private Clinic (Tel 4324008, 2713610) –Antigen-Schnelltest
• EuroMedical (Tel 4324999, 2715763) – PCR und Antigen-Test
• Seychelles Medical Services (Tel 4366999) – PCR-Test und Antigen-Schnelltest
• Future Care (Tel 4225252, 2593593) – PCR und Antigen-Schnelltest
• Victoria Health Clinic (Tel 2421880) – Antigen-Schnelltest.
Reiseverbindungen
Kreuzfahrtschiffe mit maximal 300 Passagieren dürfen die Häfen der Seychellen anlaufen. Alle Schiffe müssen ihre Tracking Systeme (z.B. Vessel Monitoring System VMS) zu jeder Zeit eingeschaltet lassen.
Beschränkungen im Land
Diskotheken sind geschlossen. Massenveranstaltungen, auch im Freien, sind derzeit nicht zulässig.
Hygieneregeln
Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, besteht in weiten Teilen des öffentlichen Lebens (Gesundheitseinrichtungen, Banken, Kundenservicecenter, Geschäfte, Kinos, Sportstätten, Gotteshäuser, Märkte, Flughafen, Busbahnhof, Beerdigungen, Sitzungsräume, Friseursalons), in Verkehrsmitteln (Busse, Fähren, Flugzeuge, Taxis) und überall dort, wo ein Abstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen des seychellischen Tourismusministeriums .
• Beachten Sie die Listen zugelassener Reiseveranstalter, Gastronomiebetriebe und Unterkünfte.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die 24-Stunden-Hotline der seychellischen Gesundheitsbehörden unter 141 oder wenden Sie sich an eine der drei Fieberstationen (Mont Fleuri/Corgat Estate Health Center, Baie Lazare Health Center, Glacis Health Center).
Slowakei - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei.
Alle Reisenden müssen frühestens 30 Tage vor der Einreise in die Slowakei und spätestens beim Grenzübertritt ihre Einreise online in „eHranica" anmelden. Kinder unter 12 Jahren und zwei Monaten sind von der Anmeldung befreit.
Reisende ab 12 Jahren und zwei Monaten müssen grundsätzlich eine fünftägige Quarantäne einhalten. Die Quarantäne kann direkt nach der Einreise durch ein negatives PCR-Testergebnis eines slowakischen Labors verkürzt werden. Die Einreise mit einem negativen PCR-Testergebnis reicht nicht aus, um eine Quarantäne zu vermeiden. Kinder bis 12 Jahren und zwei Monaten sind von der Quarantäne befreit, wenn sie nicht mit anderen Quarantänepflichtigen in einem Haushalt leben.
Flugreisende müssen darüber hinaus ihre Einreise auf der Seite des slowakischen Verkehrsministeriums registrieren, wenn ihr Flugzeug auf einem Flughafen in der Slowakei landet. Bei Landungen in Nachbarländern (z.B. Wien, Budapest) reicht die Registrierung über „eHranica “ aus.
Geimpfte und Genesene sind von der Quarantäne befreit. Als geimpft gelten Personen:
• bei Impfung mit einem zugelassenen zweistufigen Impfstoff, wenn sie die zweite Dosis vor mindestens 14 Tagen (bzw. 21 Tagen bei einer Impfung mit Novavax), aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Impfung mit einem zugelassenen einstufigen Impfstoff (z.B. Johnson & Johnson), wenn sie die einmalige Dosis vor mindestens 21 Tagen, aber nicht mehr als neun Monaten erhalten haben,
• bei Genesenen, wenn sie die erste Dosis eines zugelassenen Impfstoffs (ein- oder zweistufig) innerhalb von 180 Tagen nach der Genesung von COVID-19 erhalten haben und seitdem mindestens 14 Tage und höchstens neun Monate vergangen sind.
Als genesen gelten Personen, die in den 180 Tagen vor der Einreise an COVID-19 erkrankt waren.
Impf- und Genesenennachweise in slowakischer, tschechischer oder englischer Sprache sowie das Digitale COVID-Zertifikat der EU („Green Pass“ mit QR-Code) werden anerkannt. Andere nationale Bescheinigungen eines Drittlandes werden anerkannt, wenn sie den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum, die Bezeichnung des Impfstoffs und dessen Hersteller, die Reihenfolge der Impfung und die Gesamtzahl der Impfungen mit dem betreffenden Impfstoff sowie das Datum der letzten Impfung enthalten. Diese nationale Bescheinigung muss von der zuständigen Behörde des betreffenden Landes abgestempelt werden oder elektronisch überprüfbar und außerdem in englischer Sprache abgefasst sein. Eine Person, die dies nicht nachweisen kann, gilt nicht als vollständig geimpft.
Ausnahmen von der Quarantänepflicht sowie gesonderte Regelungen gelten u.a. für den gewerblichen Personen- und Güterverkehr, für die Durchführung dringend erforderlicher medizinischer Behandlungen, für die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern, für die die Teilnahme an Beerdigungen naher Angehöriger und für Personen, bei denen eine Contra-Indikation gegen eine Impfung vorliegt (Nachweis erfolgt durch entsprechende Bestätigung des slowakischen Hausarztes gemäß dieses Musterformulars. Es gibt keine Regelung zur Anerkennung ausländischer Nachweise). Wenn eine der Ausnahmen von der Quarantäne greift, ist in der Regel ein max. 72 Stunden alter negativer PCR-Test bereits bei der Einreise mitzuführen.
Den vollständigen Verordnungstext veröffentlicht die slowakische Regierung .
An allen geöffneten Grenzübergängen werden Stichproben-Kontrollen durchgeführt.
Verstöße gegen die Anmelde- und Quarantänepflichten können mit Geldstrafen von bis zu 1659,- € bestraft werden.
Durch- und Weiterreise
Transitreisen durch die Slowakei sind möglich, wenn die Einreise in den Zielstaat sichergestellt ist und die Durchreise durch die Slowakei auf direktem Weg ohne Zwischenstopps (Ausnahme: Tanken) erfolgt. Die Transitreise darf nicht länger als acht Stunden dauern und muss über die in der Verordnung bezeichneten Transitkorridore erfolgen.
Diese entsprechen zumeist den Autobahntrassen. Transitreisen müssen nicht angemeldet werden. Ein negatives Corona-Testergebnis ist grundsätzlich nicht erforderlich, kann aber verlangt werden, wenn dieses für die Einreise in den Zielstaat vorgeschrieben ist.
Seit dem 16. Februar 2022 gilt bei der Durchreise durch die Slowakei eine Sonderregelung für Personen, die aus Nachbarstaaten einreisen, in denen es einen bewaffneten Konflikt gibt:
Diese Personen können sich bis zu 72 Stunden in der Slowakei aufhalten. Zwischenübernachtungen sind gestattet, wenn ein 3G-Nachweis vorliegt. Einreiseanmeldung und Quarantäne sind in diesem Fall nicht erforderlich.
Reiseverbindungen
Die drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice sind geöffnet, internationale Bus- und Zugverbindungen verkehren eingeschränkt nach Fahrplan.
Beschränkungen im Land
COVID-19-bezogene Beschränkungen sind weitestgehend außer Kraft gesetzt. In Hotels, Restaurants, beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht.
Hygieneregeln
Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen, insbesondere in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr. Draußen gilt die Mundschutzpflicht nur wenn ein Abstand von zwei Meter zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bei Verdacht auf eine COVID-19-Infektion melden Sie sich bei den vom slowakischen Amt für öffentliche Gesundheit (Telefonnummer: 0917 222 682) und allen Regionalämtern (Regionalamt für öffentliche Gesundheit mit Sitz in Bratislava: 0917 426 075) eingerichteten Hotlines, um weitere Anweisungen zu erhalten. Sollten Sie kein Slowakisch sprechen, wählen Sie ggf. die zentrale COVID-19-Hotline +421 222 113 333.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen und Verhaltensregelungen unter der Hotline 0800 221 234 oder auf der zentralen Info-Website zu COVID-19 der slowakischen Regierung auch in englischer Sprache. Eine verkürzte deutsche Sprachversion ist ebenfalls verfügbar.
• Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Erkrankung in der Slowakei nicht in jedem Fall deutschsprechendes ärztliches Personal zur Verfügung steht.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Ab dem 21. März 2022 wird die Quarantänepflicht für Einreisende nach Südkorea wegfallen. Dies gilt zuerst für Reisende, die im koreanischen Impfsystem registriert sind. Ab dem 1. April 2022 werden auch nicht in Korea registrierte ausländische Impfungen anerkannt. Für nicht geimpfte Personen gilt weiter die siebentägige Quarantänepflicht. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei der Einreise bleibt bestehen.
Bis einschließlich 20. März 2022 gilt:
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten gesonderte Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine siebentägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Die Einreise aus mehreren afrikanischen Ländern ist derzeit nur für Personen koreanischer Staatsangehörigkeit oder Personen mit längerfristigem koreanischem Aufenthaltstitel möglich. Nähere Informationen können bei der zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung erfragt werden.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter eine Wiedereinreisegenehmigung (re-entry permit).
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Südkorea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Südkorea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, weitere kostenpflichtige PCR-Tests durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind nur bei Vorlage eines Impfnachweises zugänglich.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Türkei - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Türkei.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, es gibt noch Einschränkungen beim Fährverkehr mit Griechenland.
Reisende aus Deutschland ab 12 Jahren müssen bei Einreise auf dem Luft-, Land und Seeweg eines der folgenden Dokumente vorlegen:
• Ergebnis eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 72 Stunden vor Ankunft)
• Ergebnis eines Antigen-Tests (nicht älter als 48 Stunden vor Ankunft)
• amtlicher Nachweis einer vollständigen Impfung (mindestens zwei Dosen Impfstoff, Einzeldosis für Johnson & Johnson mindestens 14 Tage vor Ankunft)
• amtliche Dokumentation einer Genesung von einer COVID-19-Infektion (nicht älter als sechs Monate).
Dies gilt nicht für den Transportsektor (Flugpersonal, LKW-Fahrer, Seeleute) und für Transitpassagiere. Bei Flugreisen sind die Nachweise beim Check-in vorzulegen.
Bei der Einreise aus Drittstaaten können abweichende Regelungen gelten.
Für Reisen von der Türkei nach Deutschland gelten die Vorschriften der deutschen Einreiseverordnung. Dies wird beim Check-In überprüft.
Durch- und Weiterreise
Für Transitpassagiere gelten keine besonderen Vorschriften, die Einreisevorschriften des Ziellands sind zu beachten siehe Einreise.
Reiseverbindungen
Der nationale und internationale Flug-, Bus-, Zug- und Fährverkehr findet regulär statt.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr; beschränkende Maßnahmen können abhängig vom Infektionsgeschehen jederzeit erneut angeordnet werden.
Hygieneregeln
In öffentlichen geschlossenen Räumen ohne ausreichende Belüftung und Abstandsmöglichkeit und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird nach wie vor angeraten.
Empfehlungen
• Halten Sie sich bei Aufenthalten in der Türkei unbedingt an die geltenden Hygienemaßnahmen und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über die Webseiten der deutschen Vertretungen in der Türkei . Erkundigen Sie sich bei Einreise aus einem Drittstaat außerdem bei der türkischen Auslandsvertretung vor Ort nach den aktuellen Einreisebedingungen. Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Notrufnummer 112.
Vietnam - Änderung Einreise
Vietnam ermöglicht internationalen Touristen wieder die quarantänefreie Einreise. Als Voraussetzung ist entweder ein negativer PCR-Test, der bei Ankunft nicht älter als 72 Stunden sein darf, oder ein maximal 24 Stunden alter negativer Antigen-Schnelltest vorzuweisen. Wer ohne anreist, muss sich nach Ankunft innerhalb von 24 Stunden testen lassen und kann dann bei negativem Ergebnis seine Unterkunft verlassen. Ein Zertifikat, das eine doppelte Corona-Impfung bescheinigt, ist demnach nicht erforderlich - allerdings müssen Reisende eine in Vietnam zugelassene Covid-App nutzen. Kinder unter zwei Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Quelle: tagesschau.de
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 17.03.2022
Antigua und Barbuda - Änderung Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda .
Die Einreise ist nur vollständig geimpften Personen gestattet. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz gemäß den Bestimmungen von Antigua und Barbuda nachweisen. Ausnahmen gelten für Kinder. Impf-, Test- und ggf. Quarantäneerfordernisse sowie weitere detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in bestimmten Ländern innerhalb der letzten 14 Tage besteht Einreiseverbot; die jeweils aktuelle Liste wird in den Travel Advisory veröffentlicht.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen und müssen ggf. erforderliche Übernachtungen in einem zugelassenen Hotel oder einer Quarantäneeinrichtung verbringen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs; Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Bahamas - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der offiziellen Webseite der Bahamas.
Touristen und andere nicht in den Bahamas ansässige Personen benötigen für die Einreise ein elektronisches Bahamas Health Visa. Hierfür muss ein negativer COVID-Test hochgeladen werden. Für nach den Bestimmungen der Bahamas vollständig geimpfte Personen und Kinder zwischen 2 und 11 Jahren wird auch ein Antigen-Test akzeptiert. Für nicht vollständig geimpfte Reisende ab vollendetem 12. Lebensjahr ist ein negativer PCR-Test verpflichtend. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Als vollständig geimpft gelten in den Bahamas Personen zwei Wochen nachdem sie ihre zweite Impfdosis AstraZeneca (Vaxzevria/Covishield), Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax), Sinopharm, Covaxin oder Sinovac bzw. zwei Wochen, nachdem sie ihre erste Impfdosis Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben. Kreuzimpfungen mit den o.g. Impfstoffen werden anerkannt.
Bahamaische Staatsangehörige und Residenten benötigen kein elektronisches Bahamas Health Visa ; es gelten für sie aber die gleichen Regelungen bzgl. der Tests vor und 48 Stunden nach Einreise.
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen einigen Inseln können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Momentan gibt es keine Ausgangssperren, aber bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Diese können sich je nach Infektionsgeschehen auf den verschiedenen Inseln unterscheiden und sollten vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.
Benin - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen. Dabei muss es sich um einen zum Zeitpunkt der Einreise höchstens fünf Tage alten PCR-Test oder einen höchstens 72 Stunden alten Antigen-Test handeln. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die in der Vergangenheit üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt.
Der bislang bei Ausreise übliche PCR-Test muss nur noch vorgewiesen werden, wenn das Zielland einen solchen verlangt. Erforderlichenfalls muss ein Testtermin zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird die Ausreise verweigert.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schutzmasken zu tragen und der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Kambodscha - Änderung Einreise
Kambodscha passt seine Einreiseregelungen an und hat mitgeteilt, dass geimpfte internationale Reisende keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen müssen. Auch entfällt der Antigen-Test bei der Ankunft. Ungeimpfte Reisende müssen jedoch auch weiterhin in die Quarantäne. Quelle: aerotelegraph
Niederlande - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung.
Mit Wirkung vom 23. März 2022 ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden müssen jedoch weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 23. März 2022 bestehen keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf Flughäfen und in Flugzeugen Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.
Spanien - Änderung Beschränkungen auf den Inseln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Bei Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder bei Reisen zwischen einzelnen Kanarischen Inseln ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats nicht mehr erforderlich. Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Timor-Leste - Änderung Einreise
Timor-Leste hat die Einreiseregeln ab dem 17. März 2022 gelockert. Einreisende müssen nun entweder einen vollständigen Impfpass vorlegen oder sich bei der Ankunft in ausgewiesenen Einrichtungen bis zu 14 Tage in Quarantäne begeben. Garda World
Usbekistan - Änderung Einreise
Seit dem 17. März 2022 erleichtert Usbekistan die internationale Einreise. Nach neuen Vorschriften, die am 16. März in Kraft getreten sind, dürfen ausländische Staatsangehörige, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, ohne Einschränkungen nach Usbekistan einreisen. Ungeimpfte Reisende müssen jedoch ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor der Reise) oder sich bei der Ankunft testen lassen. Usbekische Staatsangehörige, die positiv getestet wurden, werden in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt, während ausländische Staatsangehörige, die positiv getestet wurden, von der Einreise ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus haben die Behörden die Landgrenzkontrollpunkte mit Kasachstan und Tadschikistan wiedereröffnet. Der Schienenverkehr mit Kasachstan wurde ebenfalls wieder aufgenommen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Website der Regierung von Antigua und Barbuda .
Die Einreise ist nur vollständig geimpften Personen gestattet. Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz gemäß den Bestimmungen von Antigua und Barbuda nachweisen. Ausnahmen gelten für Kinder. Impf-, Test- und ggf. Quarantäneerfordernisse sowie weitere detaillierte Reiseinformationen, auch für Schiffsreisende, veröffentlicht die Regierung in ihrem Travel Advisory.
Für Personen mit einem Voraufenthalt in bestimmten Ländern innerhalb der letzten 14 Tage besteht Einreiseverbot; die jeweils aktuelle Liste wird in den Travel Advisory veröffentlicht.
Durch- und Weiterreise
Reisende müssen auch für eine Durchreise einen negativen PCR-Test vorlegen und müssen ggf. erforderliche Übernachtungen in einem zugelassenen Hotel oder einer Quarantäneeinrichtung verbringen.
Reiseverbindungen
Der internationale Flughafen ist geöffnet. Der Schiffsverkehr ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen einige Einschränkungen zur Versammlung größerer Gruppen und Feierlichkeiten und eine zeitliche Beschränkung des Strandzugangs; Einzelheiten sind den Regulations zu entnehmen.
Hygieneregeln
Die örtlichen Hygienevorschriften müssen beachtet werden. Die örtlichen Behörden empfehlen nachdrücklich, in der Öffentlichkeit eine Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen im „Travel Advisory “ von Antigua und Barbuda. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Antigua und Barbuda geltende Auslegung bezieht.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Bahamas - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der offiziellen Webseite der Bahamas.
Touristen und andere nicht in den Bahamas ansässige Personen benötigen für die Einreise ein elektronisches Bahamas Health Visa. Hierfür muss ein negativer COVID-Test hochgeladen werden. Für nach den Bestimmungen der Bahamas vollständig geimpfte Personen und Kinder zwischen 2 und 11 Jahren wird auch ein Antigen-Test akzeptiert. Für nicht vollständig geimpfte Reisende ab vollendetem 12. Lebensjahr ist ein negativer PCR-Test verpflichtend. Die Tests dürfen bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein.
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen bei Einreise vollständig geimpft sein.
Als vollständig geimpft gelten in den Bahamas Personen zwei Wochen nachdem sie ihre zweite Impfdosis AstraZeneca (Vaxzevria/Covishield), Pfizer-BioNTech (Comirnaty), Moderna (Spikevax), Sinopharm, Covaxin oder Sinovac bzw. zwei Wochen, nachdem sie ihre erste Impfdosis Janssen (Johnson & Johnson) erhalten haben. Kreuzimpfungen mit den o.g. Impfstoffen werden anerkannt.
Bahamaische Staatsangehörige und Residenten benötigen kein elektronisches Bahamas Health Visa ; es gelten für sie aber die gleichen Regelungen bzgl. der Tests vor und 48 Stunden nach Einreise.
Durch- und Weiterreise, Reisen zwischen den Inseln
Für Reisen zwischen einigen Inseln können kurzfristig Beschränkungen erlassen werden.
Reiseverbindungen
Der Reiseverkehr findet zu zugelassenen Flug- und Seehäfen in eingeschränktem Umfang statt. Bei Flug- wie auch Fährverbindungen kann es jederzeit zu Ausfällen kommen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gilt in den Bahamas der Notstand. Die Notstandsgesetze sind auf der Webseite des Premierministeramts einzusehen und werden fortlaufend aktualisiert. Momentan gibt es keine Ausgangssperren, aber bestimmte Einrichtungen sind weiterhin geschlossen oder können Beschränkungen unterliegen. Versammlungen von bis zu 30 Personen sind gestattet. Mit weiteren Einschränkungen im täglichen Leben wie Schließungen von Geschäften und Einrichtungen muss gerechnet werden.
Diese können sich je nach Infektionsgeschehen auf den verschiedenen Inseln unterscheiden und sollten vor der Reise auf der Webseite des Premierministeramts überprüft werden.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Maßnahmen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden.
Hygieneregeln
Auf allen Inseln der Bahamas gelten Maskenpflicht und Abstandsregeln auf öffentlichen Plätzen. Vor dem Betreten von Geschäften müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen auf der Webseite des bahamaischen Gesundheitsministeriums und der offiziellen Tourismus-Webseite der bahamaischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das für Ihren Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt.
• Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Flugplan und der aktuellen Beförderungsbedingungen.
Benin - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die Regierung von Benin.
Reisende müssen bei der Ankunft in Benin ein negatives COVID-19-Testergebnis nachweisen. Dabei muss es sich um einen zum Zeitpunkt der Einreise höchstens fünf Tage alten PCR-Test oder einen höchstens 72 Stunden alten Antigen-Test handeln. Fluggesellschaften sind aufgefordert, Reisenden ohne entsprechendes Testergebnis die Mitnahme zu verweigern. Die in der Vergangenheit üblichen PCR-Tests am Flughafen Cotonou werden nicht mehr durchgeführt.
Der bislang bei Ausreise übliche PCR-Test muss nur noch vorgewiesen werden, wenn das Zielland einen solchen verlangt. Erforderlichenfalls muss ein Testtermin zuvor online gebucht und bezahlt werden. Bei einem positiven PCR-Testergebnis wird die Ausreise verweigert.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin findet regelmäßig statt.
Beschränkungen im Land
In öffentlichen Verkehrsmitteln sind Schutzmasken zu tragen und der Zutritt zu Krankenhäusern ist nur Geimpften gestattet. Ansonsten gelten keine nennenswerten Einschränkungen.
Hygieneregeln
Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie eine Empfehlung zum Tragen von Schutzmasken.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Benin.
• Die Botschaft von Benin in Berlin hat ihren Betrieb eingestellt. Bei dringend notwendigen Reisen erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei den Honorarkonsuln von Benin in München, Saarbrücken oder in Köln oder auf der Webseite der Regierung von Benin zu den aktuellen Einreisebestimmungen und bei den Fluggesellschaften zu Flugverbindungen.
Kambodscha - Änderung Einreise
Kambodscha passt seine Einreiseregelungen an und hat mitgeteilt, dass geimpfte internationale Reisende keinen negativen PCR-Test mehr vorweisen müssen. Auch entfällt der Antigen-Test bei der Ankunft. Ungeimpfte Reisende müssen jedoch auch weiterhin in die Quarantäne. Quelle: aerotelegraph
Niederlande - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der niederländischen Regierung.
Mit Wirkung vom 23. März 2022 ist kein Impf-, Genesenen- oder Testnachweis mehr notwendig. Es gilt die Empfehlung direkt nach Ankunft und fünf Tage danach einen Selbsttest durchzuführen. Nähere Informationen bietet die niederländische Regierung.
Alle Flugreisenden müssen jedoch weiterhin vor Reiseantritt zusätzlich ein Gesundheitsformular ausfüllen und mit sich führen.
Durch- und Weiterreise
Die entsprechenden Regelungen veröffentlicht die niederländische Regierung in den englischsprachigen Informationen im Abschnitt „Rules when changing planes“.
Reiseverbindungen
Es bestehen in Einzelfällen Einschränkungen, Streichungen und Ausfälle bei Flugverbindungen und Fernbussen, sowie auch beim grenzüberschreitenden Gebrauch von Mietwagen.
Beschränkungen im Land
Mit Wirkung vom 23. März 2022 bestehen keine einschränkenden Maßnahmen mehr. Weitere Informationen in englischer Sprache bietet die niederländische Regierung.
Hygieneregeln
Es besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes auf Flughäfen und in Flugzeugen Das Nicht-Tragen kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Besonderheiten in den Überseegebieten
Die Inseln Bonaire, Saba und St. Eustatius als karibische Teile des Königreichs der Niederlande sowie die autonomen Länder Aruba, Curaçao und St. Maarten gehören weder zur Europäischen Union noch zum Schengen-Gebiet. Das hat u.a. Konsequenzen für die Einreisebestimmungen, s. Einreise und Zoll, und den Krankenversicherungsschutz, s. Medizinische Versorgung. Die Einreise ist auf alle Inseln grundsätzlich möglich, auf Curaçao unter Auflagen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über Maßnahmen der niederländischen Regierung bezüglich Tourismus in den Niederlanden ; Beachten Sie auch die speziellen Hinweise der niederländischen Regierung. Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie den niederländischen Gesundheitsdienst GGD unter der Telefonnummer +31 800 1202.
• Bei Transitreisen prüfen Sie die entsprechenden Regelungen der niederländischen Regierung unbedingt vor Reiseantritt über die vorliegenden englischsprachigen Informationen im Abschnitt „ Rules when changing planes“.
• Beachten Sie bei Reisen nach Curaçao die Hinweise der Regierung von Curaçao.
Erkundigen Sie sich zu den aktuellen Einreisebedingungen und zur tagesaktuellen Situation in den Überseegebieten bei den jeweils zuständigen Tourismusbehörden in Aruba, Bonaire , Curaçao , Saba , St. Eustatius und St. Maarten.
Spanien - Änderung Beschränkungen auf den Inseln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung .
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Bei Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder bei Reisen zwischen einzelnen Kanarischen Inseln ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats nicht mehr erforderlich. Auf den Kanaren existieren Zugangsbeschränkungen in der Gastronomie, bei sozialen Zusammenkünften und bei Kulturveranstaltungen. Eine für alle Inseln einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht. Einzelheiten sind der Internetseite des staatlichen kanarischen Fremdenverkehrsverbandes zu entnehmen.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Timor-Leste - Änderung Einreise
Timor-Leste hat die Einreiseregeln ab dem 17. März 2022 gelockert. Einreisende müssen nun entweder einen vollständigen Impfpass vorlegen oder sich bei der Ankunft in ausgewiesenen Einrichtungen bis zu 14 Tage in Quarantäne begeben. Garda World
Usbekistan - Änderung Einreise
Seit dem 17. März 2022 erleichtert Usbekistan die internationale Einreise. Nach neuen Vorschriften, die am 16. März in Kraft getreten sind, dürfen ausländische Staatsangehörige, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, ohne Einschränkungen nach Usbekistan einreisen. Ungeimpfte Reisende müssen jedoch ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests vorlegen (nicht älter als 72 Stunden vor der Reise) oder sich bei der Ankunft testen lassen. Usbekische Staatsangehörige, die positiv getestet wurden, werden in einer staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt, während ausländische Staatsangehörige, die positiv getestet wurden, von der Einreise ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus haben die Behörden die Landgrenzkontrollpunkte mit Kasachstan und Tadschikistan wiedereröffnet. Der Schienenverkehr mit Kasachstan wurde ebenfalls wieder aufgenommen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 18.03.2022
Andorra - Änderung Einreise, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden vor Abflug sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung/Auffrischungsimpfung oder Genesung vorlegen können, sind von der Testpflicht befreit. Ein ggf. erforderlicher Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingência).
Eine Unterbringung in touristischen Komplexen und lokalen Unterkünften ist nur möglich, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) haben ihren Betrieb mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder aufgenommen. Für den Zugang wird ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind mit bis zu 40 Personen, private Versammlungen mit bis zu 20 Personen gestattet, sofern jeweils ein Impf- oder Testnachweis für die Teilnehmer vorgelegt wird. Restaurants und Bars sind weder zahlenmäßig noch zeitlich beschränkt geöffnet. Dies gilt auch für sonstige Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. Im Freien sowie in allen geschlossenen Räumlichkeiten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahmen gelten für Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen einen gültigen Impfnachweis, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigen-Test. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Kinder unter 12 Jahre sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären bzw. dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen. Dies ist verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne im Fall eines positiven Tests nach der Einreise und mit Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings evtl. nur eingeschränkt verfügbar. Innerhalb Frankreichs ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass vaccinal“ (entspricht in Deutschland der 2G-Regelung, nur ein Testnachweis ist nicht ausreichend) verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Seit 14. März 2022 gelten für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen, Freizeitparks, Festivals, Konzertsäle etc.) keine COVID-19-bedingten Einschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Seit 14. März 2022 besteht für Personen ab sechs Jahren eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3-G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Seit 15. Februar 2022 ist zur Gültigkeit des Impfnachweises im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Gabun - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugbetrieb läuft derzeit normal.
Beschränkungen im Land
Die COVID-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen und die Einhaltung des von den Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Impfplans ist unerlässlich. Es gelten die allgemein üblichen Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und auch Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Reisende aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tage gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt, oder eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung auf der Webseite Destination Greece zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Es ist außerdem nicht abschließend geklärt, ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden. Mit der App „Covid Free GR Verifier“ können Sie jedoch problemlos selbstständig prüfen, ob Ihr Zertifikat für die Einreise nach Griechenland anerkannt wird.
Unabhängig von den o. a. Einreiseregelungen wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzstellen Kakavia, Krystallopigi, Mavromati und Mertziani (Albanien), Evzoni (Evzones), Doirani und Niki (Nordmazedonien), Exochi, Nymphaea (Nymfaia), Ormenio und Promachonas (Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (Türkei) möglich.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die oben genannten, Bedingungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung oder eine Genesenenbescheinigung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in der jeweiligen Landessprache des Ausstellungsstaats und zusätzlich mindestens in englischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests).
Mit der App „Covid Free GR Verifier“ können Sie problemlos selbstständig prüfen, ob Ihr Zertifikat in Griechenland anerkannt wird. Nach Erkenntnissen der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland, verwenden sowohl offizielle Stellen (z. B. Grenzschutz, Behörden) als auch Hotels und andere private Unternehmen (z. B. Einzelhandel, Fährgesellschaften, Gastronomie, Kinos, etc.) diese App, um die Gültigkeit von Zertifikaten zu überprüfen.
Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland für die Verwendung innerhalb Griechenlands nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben seit dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands verloren. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt. Daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit sich zu führen.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durchreise, Reiseverbindungen: Störung des Fährverkehrs auf der Strecke Dover-Calais, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Ab Freitag, dem 18. März 2022 (5 Uhr), entfällt für Einreisende in das Vereinigte Königreich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) sowie jeglicher Testnachweis, und zwar unabhängig vom Impfstatus. Für die Einreise kommen damit derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen mehr zur Anwendung.
Bis Freitag, den 18. März 2022 (5 Uhr) gilt:
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben. Auch ist kein Test nach Einreise erforderlich. Minderjährige unterliegen keiner Test- oder Quarantäneverpflichtung.
Ähnliche Regeln gelten in Schottland , Wales und Nordirland .
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise einen weiteren PCR-Test bis spätestens am Tag 2 nach Einreise machen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist keine Quarantäne erforderlich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Vollständig geimpfte Transitreisende müssen sich weder vorab elektronisch anmelden noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch anmelden.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Der Fährverkehr mit P&O Ferrries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Am 24. Februar 2022 wurden verpflichtende Beschränkungen aufgehoben, das Tragen einer Maske an belebten Plätzen und in geschlossenen Räumen wird empfohlen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen (COVID passports) bei bestimmten Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist mit Wirkung vom 28. Februar 2022 aufgehoben worden.
Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) soll voraussichtlich zum 29. März 2022 überprüft werden. Weitere Maßnahmen wie das Erheben von Daten zur Kontaktnachverfolgung sind mit Wirkung vom 21. März 2022 auf das Niveau der Empfehlung heruntergestuft worden. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Aufhebung der Maßnahmen abhängig von der Infektionsentwicklung ab 28. März 2022 vorgesehen. Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen. Eine Empfehlung gilt auch für die Vorlage eines COVID-Passes (alternativ ein negativer Schnelltest) für Veranstaltungen und die Gastronomie.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Alle Reisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan. Quelle: AA
Bei der Einreise nach Großbritannien müssen Ankommende ab sofort keinerlei Corona-Reiseregeln mehr beachten. Die britische Regierung hat die letzten noch verbliebenen Reiseregeln aufgehoben. Damit müssen sich auch ungeimpfte Reisende nicht mehr verpflichtend vor ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen, für Geimpfte gilt dies schon länger nicht mehr. Außerdem sind die Formulare, die alle Ankommenden durch die Pandemie hinweg vor Übertritt der Grenze ausfüllen mussten, Geschichte. Quelle: tagesschau.de
Malediven - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt.
Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Niger - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist in der Regel ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als 5 Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Auch bei der Ausreise ist die Vorlage eines von „Trusted Travel “ generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahre ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert:
Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Samoa - Änderung Beschränkungen im Land
Samoa wird von Samstag 19. März 2022 an wegen seines ersten Ausbruchs des Coronavirus einen Lockdown verhängen. Ab Samstag um Mitternacht bleiben alle Schulen geschlossen, öffentliche Versammlungen werden verboten und alle Geschäfte und sonstigen Dienstleistungen geschlossen, außer denen, die als wesentlich angesehen werden. Seit Freitag um Mitternacht müssen die Menschen Masken tragen und Impfausweise verwenden. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Einreise
Thailand verzichtet bei Touristen künftig auf den Corona-Test vor dem Abflug. Die Auflage, innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise einen PCR-Test zu machen, fällt ab dem 1. April 2022 weg. Urlauber werden dann nur noch bei der Ankunft in Thailand getestet. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren ohne Einreiseanmeldung und COVID-Nachweis möglich. Einreisen aus Staaten außerhalb der EU und der oben genannten Staaten und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb der EU aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich
• und sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt wird, mit einem PCR-Test zwischen dem 5. und 7. Tag nach Einreise
möglich.
Zu weiteren Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr und für Kinder bis 12 Jahre.
Drittstaater ohne Aufenthaltserlaubnis in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein einreisen, ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug aus einem Staat außerhalb der EU und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind ohne COVID-Nachweis möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation. Quelle: AA
Tschechien hebt seine Corona-Einreiseregeln für Reisende aus EU-Staaten auf. Die bisherigen Melde-, Nachweis- und Testpflichten entfallen mit sofortiger Wirkung. Die Lockerungen gelten unter anderem auch für Urlauber aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. EU-Bürger, die aus einem Drittstaat einreisen, müssen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur von Personen betreten werden, die entweder einen „grünen Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachweisen (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist) oder einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. In öffentlichen Innenräumen (z.B. Bibliotheken, Banken, Supermärkten, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Hygieneregeln
Es besteht u.a. in geschlossenen öffentlichen Räumen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Restaurants eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung. Diese Pflicht gilt ab Vollendung des sechsten Lebensjahres.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Cabo Verde / Kapverden - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Cabo Verdes.
Die Einreise nach Cabo Verde kann über die vier internationalen Flughäfen (Praia, Sal, Boa Vista, São Vicente) erfolgen, soweit für alle Reisenden ab 12 Jahren ein negativer COVID-19-Test (PCR-Test oder Antigen-Rapid-Schnelltest (Ag-RDT)) vorliegt, der nicht älter als 72 bzw. 48 Stunden vor Abflug sein darf. Diese Regeln gelten auch für die Einreise auf dem Seeweg.
Reisende, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU ) über eine vollständige Impfung/Auffrischungsimpfung oder Genesung vorlegen können, sind von der Testpflicht befreit. Ein ggf. erforderlicher Test wird bereits von den Fluglinien vor Abflug verlangt. Bei der Einreise erfolgt eine Temperaturmessung. Das Ausfüllen eines Online-Formulars als Reiseregistrierung ist erforderlich, siehe auch Einreise und Zoll: Visum. Zusätzlich muss bei Ankunft eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Seegrenzen von Cabo Verde sind geöffnet.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr nach Cabo Verde läuft normal.
Zwischen den einzelnen Inseln findet ein regelmäßiger Flug- und Schiffsverkehr statt. Bei Reisen zwischen den Inseln muss für alle Reisende ab 12 Jahren beim jeweiligen Check-in ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigen-Schnelltest, nicht älter als 48 Stunden, vorgelegt werden.
Von der Testpflicht sind Reisende ausgenommen, die ein von Cabo Verde anerkanntes COVID-19-Zertifikat (u.a. Digitales COVID-Zertifikat der EU) über eine vollständige Impfung oder Genesung vorlegen können. Bei Reisen zwischen São Vicente und Santo Antão müssen derzeit keinerlei Nachweise erbracht werden.
Beschränkungen im Land
Die Regierung von Cabo Verde kann je nach Entwicklung der Infektionszahlen Maßnahmen ergreifen, die sich von Insel zu Insel unterscheiden können.
Auf allen Inseln gilt bis auf weiteres der Katastrophenfall (estado de contingência).
Eine Unterbringung in touristischen Komplexen und lokalen Unterkünften ist nur möglich, wenn ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen beim Check-In vorgelegt wird. Mitreisende minderjährige Kinder sind davon befreit.
Nachtlokale (Diskotheken, Tanzlokale) haben ihren Betrieb mit eingeschränkten Öffnungszeiten wieder aufgenommen. Für den Zugang wird ein anerkanntes COVID-19-Zertifikat über eine vollständige Impfung oder Genesung oder ein Testnachweis unter den oben genannten Voraussetzungen verlangt. Öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen sind mit bis zu 40 Personen, private Versammlungen mit bis zu 20 Personen gestattet, sofern jeweils ein Impf- oder Testnachweis für die Teilnehmer vorgelegt wird. Restaurants und Bars sind weder zahlenmäßig noch zeitlich beschränkt geöffnet. Dies gilt auch für sonstige Erholungs-, Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten, die eine Ansammlung von Personen mit sich bringen.
Hygieneregeln
Abstandsregeln sind einzuhalten. Im Freien sowie in allen geschlossenen Räumlichkeiten, z.B. in Verkehrsmitteln, Geschäften und öffentlichen Verwaltungsgebäuden besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Ausnahmen gelten für Kinder unter zehn Jahren und in Fällen medizinischer Unzumutbarkeit. Die Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch die Polizei streng kontrolliert, bei Nichteinhaltung drohen Geldstrafen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung von Cabo Verdes.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 800 1112
• Bei Kontakt mit Infizierten oder Verdachtsfällen kontaktieren Sie die lokalen Gesundheitsbehörden auf der jeweiligen Insel.
Frankreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des französischen Außenministeriums.
I. Für Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind, gilt folgendes:
Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise nach Frankreich lediglich einen gültigen Impfnachweis. Vollständig geimpfte Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen einen gültigen Impfnachweis, sowie eine Erklärung zur Symptomfreiheit.
Als vollständig geimpft gelten Personen, die einen von der EMA zugelassenen Impfstoff erhalten haben, entweder
• 7 Tage nach der Zweitimpfung mit einem Vakzin, für das zwei Impfdosen erforderlich sind (Pfizer, Moderna, AstraZeneca (Vaxevira und Covishield));
• 4 Wochen nach der Impfung mit einem Vakzin, für das nur eine Impfdosis erforderlich ist (Johnson & Johnson);
• 7 Tage nach der Impfung für COVID-19-Genesene (eine einzige Impfdosis erforderlich).
Für minderjährige Kinder gelten - unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht - in Bezug auf die Quarantäne und den Reisegrund die gleichen Vorgaben wie für die sie begleitenden geimpften Volljährigen. Ungeimpfte Kinder ab Vollendung des 12. Lebensjahres müssen jedoch unabhängig vom Impfstatus der sie begleitenden volljährigen Person einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen negativen Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden alt sein darf, vorweisen.
II. Für Personen, die nicht vollständig geimpft sind (s.o.) oder ihren Impfstatus nicht nachweisen können, gilt folgendes:
Für von der französischen Regierung „grün“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „grün“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigen-Test. Gleichwertig ist der Nachweis einer mindestens 11 Tage, aber höchstens sechs Monate zurückliegenden Genesung von COVID-19.
Den Impf-, Test- oder Genesenenstatus können Reisende in Papierform oder digital z.B. über einen Eintrag in der französischen App „TousAntiCovid" oder auch einer deutschen App („CovPass“ oder „Corona-Warn-App“) nachweisen. Alle nach EU-Vorgaben ausgestellten digitalen Nachweise anderer Staaten sind kompatibel und zur Einreise verwendbar.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für folgende Einreisen auf dem Landweg: Reisen von weniger als 24 Stunden Dauer und in einem Umkreis von weniger als 30 km vom eigenen Wohnort; beruflich veranlasste Reisen, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen und berufliche Reisen von im gewerblichen Straßenverkehr Tätigen. Das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes müssen Reisende mit geeigneten Dokumenten nachweisen.
Für von der französischen Regierung „orange“ eingestufte Länder:
Reisende aus Ländern der Kategorie „orange“ benötigen für die Einreise einen höchstens 72 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen negativen PCR-Test oder einen höchstens 48 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen Antigentest. Kinder unter 12 Jahre sind von der Vorlage eines Tests befreit. Außerdem müssen Reisende aus diesen Ländern einen zwingenden persönlichen oder familiären bzw. dringenden gesundheitlichen oder unaufschiebbaren beruflichen Grund erklären und durch geeignete Dokumente, einem Transportunternehmen ggf. vor Abreise, nachweisen. Dies ist verbunden mit einer Selbstverpflichtung zu einer siebentägigen Quarantäne im Fall eines positiven Tests nach der Einreise und mit Duldung weiterer Tests nach Einreise bzw. Quarantäneende.
Die Hinweise für Reisende werden vom französischen Außenministerium laufend aktualisiert. Für Reisen nach Korsika und in die französischen Überseegebiete siehe Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise aus EU- und Schengen-Staaten ist möglich.
Einzelheiten siehe Beschränkungen im Land. Transitreisende im Flugverkehr sollten ihre Anschlussreisemöglichkeit nachweisen können. EU-Bürger dürfen zur Durchreise an ihren in der EU gelegenen Wohnsitz im Transit auch aus Drittstaaten durch Frankreich reisen.
Wenn nicht anders vermerkt, gelten für alle Durchreisenden die im Abschnitt Einreise genannten länderabhängigen Zusatzerfordernisse (ggf. negativer PCR- oder Antigen-Test oder Nachweis des Impfstatus, Erklärungen zu Einreisegrund, COVID-19-Symptomfreiheit). Detailliertere Informationen bietet das französische Außenministerium.
Reiseverbindungen
Reisemöglichkeiten mit dem Zug oder Flugzeug von und nach Deutschland bestehen, sind allerdings evtl. nur eingeschränkt verfügbar. Innerhalb Frankreichs ist in allen Flugzeugen, überregionalen Zügen und Bussen die Vorlage eines „pass vaccinal“ (entspricht in Deutschland der 2G-Regelung, nur ein Testnachweis ist nicht ausreichend) verpflichtend, siehe Beschränkungen im Land.
Beschränkungen im Land
Gastronomiebetriebe im Außenbereich, auch nicht-essentielle Geschäfte, Museen, Konzertsäle, Sporthallen, Vergnügungsparks, Freibäder, Sportstadien und ähnliche Veranstaltungsorte sind mit Einschränkungen geöffnet. Seit 14. März 2022 gelten für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen, Freizeitparks, Festivals, Konzertsäle etc.) keine COVID-19-bedingten Einschränkungen mehr.
Hygieneregeln
Seit 14. März 2022 besteht für Personen ab sechs Jahren eine bußgeldbewehrte Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske nur noch in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sowie im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr. In den Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege sowie den Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen gilt zusätzlich weiterhin die Vorlagepflicht des „pass sanitaire“ (3-G-Regel). Hinweise veröffentlicht die französische Regierung.
Seit 15. Februar 2022 ist zur Gültigkeit des Impfnachweises im „pass sanitaire“/„pass vaccinal“ für Personen ab 18 Jahren und einem Monat der Nachweis einer dritten Impfung (Booster) erforderlich, sofern die letzte Impfung mehr als vier Monate zurückliegt. Für Reisende, die mit dem Impfstoff von Janssen (Johnson&Johnson) geimpft wurden, gilt dies, sofern die Impfung vor mehr als einem Monat stattfand.
Besonderheiten in den Regionen/Überseegebieten
Für die Einreise nach Korsika sind entweder der Nachweis des Impfstatus oder ein negativer PCR- oder ein Antigen-Test sowie eine entsprechende Erklärung dazu erforderlich. Weitere Informationen bietet die Präfektur von Korsika .
Reisen zwischen Französisch Guayana und Guadeloupe sowie Martinique sind für ungeimpfte Reisende nur mit einem wichtigen Reisegrund und Quarantäne möglich. Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in den Überseegebieten Martinique von 19 bis 5 Uhr und La Réunion von 18 bis 5 Uhr.
Über die aktuellen Regelungen informiert die französische Regierung
Reisen in die Überseegebiete oder von dort nach Festlandsfrankreich sind weiteren in den einzelnen Überseegebieten und je nach Ausgangspunkt und Verlauf der Einreise unterschiedlichen besonderen Bedingungen unterworfen, die den Nachweis des Impfstatus oder die Verpflichtung zur Einhaltung einer Quarantäne nach Einreise oder das Vorliegen eines wichtigen Reisegrundes betreffen können oder von der Verbreitung besorgniserregender Virusvarianten in der jeweiligen Region abhängen. Nähere Informationen bieten die auf der Internetseite des französischen Innenministeriums verlinkten Internetseiten der örtlichen Behörden.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie bei Reisen zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich die Informationen unter Einreise sowie die aktuellen Informationen der französischen Regierung , die auch in englischer Sprache abgerufen werden können.
• Informieren Sie sich regelmäßig über detaillierte Maßnahmen bei der französischen Regierung und ggf. auf der Webseite des Überseegebiets, das Sie besuchen möchten, sowie in deutscher Sprache auf der Webseite der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich oder des französischen Außenministeriums.
• Sofern Sie in ein französisches Überseegebiet nicht via Zentralfrankreich, sondern aus einem anderen Staat oder einer anderen Überseeregion einreisen wollen, können andere Bestimmungen gelten. Bitte informieren Sie sich vor Abreise genau bei dem Gebiet, in das Sie reisen möchten.
• Nutzen Sie bei einem Aufenthalt in Frankreich die französischen Corona-App "Tous Anti Covid".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten bleiben Sie in Ihrer Unterkunft. Bei ernsten Beschwerden (Fieber, Atemnot) rufen Sie die Notrufnummer 15 des Rettungsdienstes (SAMU). Gehen Sie nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung zu einem Arzt.
Gabun - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der gabunischen Regierung.
Es bestehen für die Einreise nach Gabun keine Test- und Quarantänebestimmungen mehr.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugbetrieb läuft derzeit normal.
Beschränkungen im Land
Die COVID-bedingten Beschränkungen im Land wurden gänzlich aufgehoben.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes mehr. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen wird nach wie vor dringend empfohlen und die Einhaltung des von den Gesundheitsbehörden vorgeschriebenen Impfplans ist unerlässlich. Es gelten die allgemein üblichen Abstandsregeln.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen und auch Haftstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der gabunischen Regierung und verfolgen Sie die lokalen Medien insbesondere zu Bewegungseinschränkungen im Land.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zentrale Rufnummer 1401.
Griechenland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Griechenlands.
Detaillierte Informationen zu touristischen Reisen und den geltenden Maßnahmen bietet die Greek National Tourism Organisation unter VisitGreece und Destination Greece und werden auch über die kostenlose App VisitGreece zur Verfügung gestellt.
Für alle Einreisen auf dem See-, Luft- und Landweg ist seit dem 15. März 2022 die Online-Anmeldepflicht (Passenger Locator Form) entfallen.
Reisende aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Schengen-Raums sowie u.a. aus den Nachbarländern Griechenlands (unabhängig von der Staatsangehörigkeit), die im Besitz des digitalen COVID-Zertifikats der EU (EUDCC) sind, können nach Griechenland einreisen. Inhaber des EUDCC (z.B. in der Cov-Pass-App oder Corona-Warn-App) müssen Informationen über ihren Status in Form
• einer COVID-19-Impfbescheinigung, die bis zu neun Monate für diejenigen gültig ist, die ihre erste und zweite Dosis (abhängig vom Impfstoff) erhalten haben, und auf unbestimmte Zeit für diejenigen, die auch die Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben, oder
• einer Genesenenbescheinigung, die bis zu 180 Tage gültig ist, oder
• eines negativen PCR-Tests, dessen Probenentnahme bei Ankunft nicht mehr als 72 Stunden zurückliegt, oder eines Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden)
nachweisen.
Informationen zu Regelungen für Einreisende aus anderen, hier nicht aufgeführten Staaten, stellt die griechische Regierung auf der Webseite Destination Greece zur Verfügung.
Ob auch weiterhin die Vorlage des internationalen Impfausweises („Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch“, gelb) als Nachweis ausreicht, ist nicht bekannt. Es ist außerdem nicht abschließend geklärt, ob Kreuzimpfungen oder nur eine Impfung nach einer Genesung als vollständiger Impfstatus anerkannt werden. Mit der App „Covid Free GR Verifier“ können Sie jedoch problemlos selbstständig prüfen, ob Ihr Zertifikat für die Einreise nach Griechenland anerkannt wird.
Unabhängig von den o. a. Einreiseregelungen wird bei Ankunft in Einzelfällen ein kostenloser COVID-19-Schnelltest durchgeführt, der verpflichtend ist.
Bei einem positiven Testergebnis wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet. Die Zuweisung des Aufenthaltsorts kann längere Zeit in Anspruch nehmen. In der Regel können Reisende den Quarantäne-Ort nicht selbst bestimmen, es sei denn sie haben ein 4- oder 5-Sterne-Hotel gebucht, das den Service von Quarantäne-Zimmern, wie von der griechischen Zivilschutzbehörde vorgeschrieben, gewährleisten kann. Die deutschen Auslandsvertretungen haben keinen Einfluss auf dieses Verfahren. Fragen und Beschwerden können direkt an die griechische Zivilschutzbehörde, entweder telefonisch unter 0030-213-1510-100/171/172/186/196 oder per E-Mail gerichtet werden.
Die Einreise ist über alle internationalen Flughäfen möglich. Reisen auf dem Seeweg sind in ganz Griechenland erlaubt und ankommende ausländische Schiffe jeglicher Art können in jeden griechischen Hafen einlaufen (siehe Ausnahmen unter „Reiseverbindungen“).
Einreisen auf dem Landweg sind über die Grenzstellen Kakavia, Krystallopigi, Mavromati und Mertziani (Albanien), Evzoni (Evzones), Doirani und Niki (Nordmazedonien), Exochi, Nymphaea (Nymfaia), Ormenio und Promachonas (Bulgarien) sowie Kipoi und Kastanies (Türkei) möglich.
Die Einreise am Grenzübergang Mertziani (Albanien) ist nur von 8 – 20 Uhr möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Ein- bzw. Ausreise auf dem Landweg von/nach Deutschland sind die Einreisebestimmungen der Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Der Direktflugverkehr zwischen Deutschland und Griechenland findet statt, die tatsächliche Durchführung von Flugverbindungen hängt von der Entscheidung der jeweiligen Fluggesellschaft ab.
Der Fährverkehr zwischen Griechenland und Italien findet statt. Sportboote dürfen Griechenland mit max. 49 Passagieren wieder anlaufen. (Kreuzfahrtschiffe sind von dieser Einschränkung ausgenommen). Es gelten zudem die unter Einreise genannten Voraussetzungen. Reisende werden gebeten, die tagesaktuellen Sicherheitsinformationen über das NAVTEX-System abzurufen.
Die Seeverbindungen mit der Türkei sind eingeschränkt. Das Einlaufen von aus der Türkei kommenden Sportbooten, unabhängig von ihrer Flagge, ist erlaubt. Die Passagiere müssen bei Ankunft die o.g. Voraussetzungen erfüllen.
Sportboote aus der Türkei dürfen ausschließlich die nachfolgend genannten Häfen anlaufen: Kavala, Mytilini und Petra auf Lesbos, Chios, Vathy und Pythagorio auf Samos, Myrina auf Lemnos, Agia Marina auf Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die Touristenhäfen von Kos und Rhodos.
Beschränkungen im Land
Auf der Webseite der griechischen Regierung ist eine aktuelle Karte Griechenlands, mit der Einstufung der Regionalbezirke in belastete und weniger belastete Gebiete sowie weiteren Informationen zur Entwicklung der Inzidenz und Impfquote veröffentlicht. Es sind weiterhin Maßnahmen gegen die Pandemie in Kraft.
Beschränkungen des öffentlichen Lebens betreffen beispielsweise Kapazitätsbeschränkungen in Geschäften, ÖPNV und Taxis. Zutritt zu Innenräumen von bestimmten Einrichtungen, z.B. Gastronomie (Innenräume), Kinos, Museen und Clubs, ist ausschließlich Geimpften und Genesenen gestattet („2G-Regel“). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren genügt ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std).
In den meisten übrigen Einrichtungen (Einzelhandel, Banken oder Behörden) gilt mindestens die „3G-Regel“. Nicht Geimpfte oder Genesene müssen einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.) vorweisen können. Für Minderjährige gelten die oben genannten, Bedingungen.
Für überregionale Inlandsreisen mit einem Flugzeug, Zug, Schiff oder Fernbus gilt: Personen ab 18 Jahren benötigen entweder eine Impfbescheinigung oder eine Genesenenbescheinigung oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Std.) oder einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 48 Std.). Für Minderjährige von vier bis 17 Jahren ist ein negativer Antigen-Selbsttest (nicht älter als 24 Std.) ausreichend. Für Fahrten per Schiff müssen Reisende vor Einschiffung eine Gesundheitserklärung ausfüllen.
Touristenunterkünfte (Campingplätze, Jugendherbergen und Ferienwohnungen) und Hotels dürfen öffnen, über die tatsächliche Öffnung entscheiden die Betriebe selbst.
Der Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung kann nur über eine App (z.B. CovPass-App, Corona-Warn-App oder über die griechische App „Covid Free GR Wallet“) oder eine mit Barcode versehene Bescheinigung in der jeweiligen Landessprache des Ausstellungsstaats und zusätzlich mindestens in englischer Sprache geführt werden (ausgenommen Selbsttests).
Mit der App „Covid Free GR Verifier“ können Sie problemlos selbstständig prüfen, ob Ihr Zertifikat in Griechenland anerkannt wird. Nach Erkenntnissen der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland, verwenden sowohl offizielle Stellen (z. B. Grenzschutz, Behörden) als auch Hotels und andere private Unternehmen (z. B. Einzelhandel, Fährgesellschaften, Gastronomie, Kinos, etc.) diese App, um die Gültigkeit von Zertifikaten zu überprüfen.
Das gelbe Impfbuch wird nach Kenntnisstand der deutschen Auslandsvertretungen in Griechenland für die Verwendung innerhalb Griechenlands nicht anerkannt. Eine Genesenenbescheinigung wird zur Verwendung innerhalb Griechenlands nur anerkannt, wenn diese frühestens 30 Tage nach dem ersten positiven Test, durchgeführt durch eine öffentliche Behörde oder ein zertifiziertes Labor, ausgestellt wurde. Sie ist bis zu 90 Tage danach gültig. Die Impfbescheinigungen von Personen, die innerhalb von sieben Monaten nach der abgeschlossenen Impfung noch keine Boosterimpfung erhalten haben, haben seit dem 1. Februar 2022 ihre Gültigkeit für die Verwendung innerhalb Griechenlands verloren. Im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung findet auch eine Identitätsprüfung statt. Daher empfiehlt es sich, immer ein aktuelles Ausweisdokument mit sich zu führen.
Freier Zutritt wird nur in Apotheken und Lebensmittelgeschäften gewährt.
Hygieneregeln
Es gilt eine generelle Tragepflicht für einen Mund-Nasen-Schutz für alle Personen ab vier Jahren in allen öffentlichen, geschlossenen Räumen, z.B. in Supermärkten, allen Geschäften des Einzelhandels, öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis, Aufzügen, Arztpraxen, Krankenhäusern, Bankfilialen sowie generell in Büros mit Kundenverkehr und auf Wochenmärkten. In Supermärkten und im ÖPNV muss ein doppelter Mund-Nasen-Schutz oder mindestens ein Mund-Nasen-Schutz der Klasse KN95 getragen werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld in Höhe von 300,- Euro geahndet. Abstandsregeln müssen überall eingehalten werden. Zur Kontrolle werden die Polizeikräfte landesweit verstärkt eingesetzt.
Für Hotels und andere Unterkünfte gelten spezielle Hygieneprotokolle mit Hygiene-, Distanz- und Auslastungsbeschränkungen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Nachweisführung über eine Impfung, Genesung oder Testung auch eine Identitätsprüfung stattfindet. Führen Sie daher immer ein aktuelles Ausweisdokument mit.
• Beachten Sie dringend die Erforderlichkeit der Vorlage eines höchstens 72 Stunden alten negativen PCR-Tests oder eines höchstens 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests eines anerkannten Testlabors, sofern Sie kein EUDCC besitzen (s. Einreise).
• Informieren Sie sich bei den deutschen Vertretungen in Griechenland zur aktuellen Situation.
• Bei Einreise auf dem Landweg beachten Sie bitte unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise der Transitländer sowie die Informationen zum Transit der deutschen Auslandsvertretungen der für den Landweg relevanten Länder.
• Bei Fragen zu Einreisen aus Drittländern, wenden Sie sich an die griechische Botschaft oder ein griechisches Konsulat in Ihrem Aufenthaltsstaat.
• Sollten Sie bei Einreise oder während Ihres Aufenthaltes positiv auf COVID-19 getestet werden, wird eine mindestens fünftägige Quarantäne an einem geeigneten, von den zuständigen Behörden bestimmten Aufenthaltsort angeordnet.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte Ihre Reiseleitung oder das Hotelpersonal, eine Ärztin oder einen Arzt oder die nationale Gesundheitsbehörde (National Public Health Organization, Tel. 1135 (24-Stunden-Hotline; nur innerhalb Griechenlands anwählbar) und isolieren Sie sich.
• Das Tourismusministerium hat eine Servicerufnummer unter 1572 (nur aus Griechenland anwählbar, montags bis freitags 8 bis 16 Uhr) geschaltet. Fragen und Beschwerden zu Ihrem Aufenthalt in Griechenland richten Sie bitte direkt an die Servicerufnummer.
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durchreise, Reiseverbindungen: Störung des Fährverkehrs auf der Strecke Dover-Calais, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Ab Freitag, dem 18. März 2022 (5 Uhr), entfällt für Einreisende in das Vereinigte Königreich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) sowie jeglicher Testnachweis, und zwar unabhängig vom Impfstatus. Für die Einreise kommen damit derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen mehr zur Anwendung.
Bis Freitag, den 18. März 2022 (5 Uhr) gilt:
Für alle Einreisenden gilt grundsätzlich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) frühestens 48 Stunden vor Einreise. Diese muss bei Einreise nachgewiesen werden. Verletzungen der Anmeldepflicht können mit empfindlichen, regional unterschiedlichen Bußgeldern geahndet werden. Bei Rückfragen steht montags bis freitags eine Hotline der britischen Regierung unter +44 800 678 1767 zur Verfügung.
Alle vollständig geimpften Personen benötigen für die Einreise nach England keinen COVID-Test mehr und müssen sich nach Einreise nicht in Quarantäne begeben. Auch ist kein Test nach Einreise erforderlich. Minderjährige unterliegen keiner Test- oder Quarantäneverpflichtung.
Ähnliche Regeln gelten in Schottland , Wales und Nordirland .
Nicht oder nicht vollständig geimpfte Personen müssen neben dem Test vor Einreise einen weiteren PCR-Test bis spätestens am Tag 2 nach Einreise machen. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses ist keine Quarantäne erforderlich.
Für alle nach England einreisenden LKW-Fahrer , gilt ein verpflichtender COVID-19-Test nach Einreise bei Aufenthalt von mehr als 48 Stunden. Nicht vollständig geimpfte LKW-Fahrer müssen zusätzlich jeweils alle 72 Stunden einen weiteren COVID-19 Test machen (max. zwei Tests).
Für Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Land auf der „roten Liste" aufgehalten haben, gelten abweichende Regelungen. Sie müssen einen Test vor Einreise vorweisen und sich für zehn Tage in Hotelquarantäne begeben. Aufenthalt, Verpflegung und die Tests während der Quarantäne kosten mindestens 2.285 GBP. Informationen können auf der Webseite der britischen Regierung nachgelesen werden. Verstöße gegen die Hotelquarantäne und falsche Angaben hinsichtlich des Voraufenthalts werden mit hohen Geldstrafen geahndet.
Für eine Reihe von Berufen und Tätigkeiten gelten Ausnahmen von den vorgenannten Einreiseregeln.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt. Vollständig geimpfte Transitreisende müssen sich weder vorab elektronisch anmelden noch einen negativen COVID-19-Test vorlegen. Vollständig geimpfte Transitreisende, die einreisen, um beispielsweise den Flughafen zu wechseln, müssen sich dagegen vor Einreise elektronisch anmelden.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Der Fährverkehr mit P&O Ferrries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Am 24. Februar 2022 wurden verpflichtende Beschränkungen aufgehoben, das Tragen einer Maske an belebten Plätzen und in geschlossenen Räumen wird empfohlen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen (COVID passports) bei bestimmten Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist mit Wirkung vom 28. Februar 2022 aufgehoben worden.
Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) soll voraussichtlich zum 29. März 2022 überprüft werden. Weitere Maßnahmen wie das Erheben von Daten zur Kontaktnachverfolgung sind mit Wirkung vom 21. März 2022 auf das Niveau der Empfehlung heruntergestuft worden. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Aufhebung der Maßnahmen abhängig von der Infektionsentwicklung ab 28. März 2022 vorgesehen. Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen. Eine Empfehlung gilt auch für die Vorlage eines COVID-Passes (alternativ ein negativer Schnelltest) für Veranstaltungen und die Gastronomie.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Alle Reisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan. Quelle: AA
Bei der Einreise nach Großbritannien müssen Ankommende ab sofort keinerlei Corona-Reiseregeln mehr beachten. Die britische Regierung hat die letzten noch verbliebenen Reiseregeln aufgehoben. Damit müssen sich auch ungeimpfte Reisende nicht mehr verpflichtend vor ihrer Einreise auf das Coronavirus testen lassen, für Geimpfte gilt dies schon länger nicht mehr. Außerdem sind die Formulare, die alle Ankommenden durch die Pandemie hinweg vor Übertritt der Grenze ausfüllen mussten, Geschichte. Quelle: tagesschau.de
Malediven - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei den maledivischen Grenzbehörden.
Die Einreise auf die Malediven ist für Touristen mit einer Buchungsbestätigung für die gesamte Dauer des Aufenthalts möglich. Visa werden bei Einreise kostenlos erteilt.
Die Abgabe einer elektronischen Einreiseerklärung, die vor Abflug auf der Internetseite der maledivischen Grenzbehörden ausgefüllt werden muss, ist verpflichtend.
Bei Einreise erfolgen Temperaturmessungen. Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich einem kostenpflichtigen PCR-Test am Flughafen unterziehen. Darüber hinaus können stichprobenartige, kostenlose Tests durchgeführt werden. Positiv getestete Personen verbringen die notwendige Quarantäne, je nach Gesundheitszustand, im Resort oder in einer Quarantäneeinrichtung der maledivischen Regierung. Ausführliche Informationen zu den maledivischen Quarantänebestimmungen finden Sie auf der Internetseite des maledivischen Gesundheitsministeriums .
Den Quarantäneanordnungen der maledivischen Behörden ist Folge zu leisten. Die Kosten für Behandlung, Quarantäne und Tests werden gemäß den geltenden Regelungen vom Resort auf den Gast übertragen. Der Abschluss einer Ergänzungsversicherung, welche die Erstattung solcher Mehrkosten abdeckt, wird dringend empfohlen.
Durch- und Weiterreise
Transit ist auf den Malediven möglich, ausgewiesene Transithotels in Malé und Hulhumalé stehen zur Verfügung. Informationen zu den Transithotels bietet das maledivische Tourismusministerium.
Reiseverbindungen
Kommerzielle Fluglinien haben den internationalen Flugverkehr in die Malediven wieder aufgenommen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum und geschlossenen Räumen empfehlen die lokalen Behörden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Die maledivische Regierung empfiehlt Reisenden die Nutzung der lokalen Tracing-App Trace Ekee .
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie den COVID-19-Safety-Manager Ihres Resorts oder das maledivische Gesundheitsministerium unter der COVID-19-Hotline 1676.
Niger - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nigers.
Der internationale Flughafen Niamey ist für reguläre internationale Flugverbindungen von und nach Niger geöffnet.
Bei Einreise ist in der Regel ein negativer PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Für Reisende aus der UEMOA-Region (Länder der westafrikanischen Wirtschafts- und Währungsunion) darf der Test bei der Einreise nach Niger nicht älter als 5 Tage sein.
Es werden nur PCR-Testzertifikate akzeptiert, die über die "Trusted Travel " Plattform generiert oder über das „Global Haven System" geprüft wurden. Dafür müssen Reisende sich vor Reiseantritt bei "Trusted Travel " registrieren und einen PCR-Test bei einem von „Trusted Travel “ akkreditierten Labor durchführen oder alternativ ihr Testergebnis nachträglich über das „ Global Haven System" überprüfen lassen.
Reisende, die ausnahmsweise ohne gültigen PCR-Test und ohne dritte COVID-19-Impfung („Boosterimpfung“), die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, einreisen, müssen sich für sieben Tage in Quarantäne bzw. Selbstisolierung begeben. Am siebten Tag der Selbstisolierung erfolgt ein Antigen-Test. Bei negativem Testergebnis ist die Selbstisolierung beendet. Werden bei der Einreise COVID-19 Symptome festgestellt (z.B. erhöhte Körpertemperatur), wird noch am Flughafen ein kostenloser Antigen-Test durchgeführt, gefolgt von einem PCR-Test. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung in eine von der Regierung bestimmte medizinische Einrichtung für weitere Isolierung und kostenlose Behandlung.
Auch bei der Ausreise ist die Vorlage eines von „Trusted Travel “ generierten PCR-Testzertifikates erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden sein darf und auf eigene Kosten (25.000,- FCFA, ca. 38,- €) vorzunehmen ist. Für Kinder unter fünf Jahre ist der Test kostenlos. In Niamey ist bisher ausschließlich folgende Institution bei „Trusted Travel “ akkreditiert:
Centre de Recherches Médicales et Sanitaires (CERMES): Tel.: +227 20 75 20 40; +227 20 75 20 45; +227 99 90 24 58
Reiseverbindungen
Der Flughafen ist geöffnet. Es gibt einige wenige Umsteigeflugverbindungen nach Deutschland.
Beschränkungen im Land
Beschränkungen ergeben sich aus der Sicherheitslage im Land, siehe Sicherheit.
Hygieneregeln
Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in den Flugzeugen selbst zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Samoa - Änderung Beschränkungen im Land
Samoa wird von Samstag 19. März 2022 an wegen seines ersten Ausbruchs des Coronavirus einen Lockdown verhängen. Ab Samstag um Mitternacht bleiben alle Schulen geschlossen, öffentliche Versammlungen werden verboten und alle Geschäfte und sonstigen Dienstleistungen geschlossen, außer denen, die als wesentlich angesehen werden. Seit Freitag um Mitternacht müssen die Menschen Masken tragen und Impfausweise verwenden. Quelle: tagesschau.de
Thailand - Änderung Einreise
Thailand verzichtet bei Touristen künftig auf den Corona-Test vor dem Abflug. Die Auflage, innerhalb von 72 Stunden vor der Abreise einen PCR-Test zu machen, fällt ab dem 1. April 2022 weg. Urlauber werden dann nur noch bei der Ankunft in Thailand getestet. Quelle: tagesschau.de
Tschechische Republik - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren ohne Einreiseanmeldung und COVID-Nachweis möglich. Einreisen aus Staaten außerhalb der EU und der oben genannten Staaten und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb der EU aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung möglich
• und sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt wird, mit einem PCR-Test zwischen dem 5. und 7. Tag nach Einreise
möglich.
Zu weiteren Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium . Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr und für Kinder bis 12 Jahre.
Drittstaater ohne Aufenthaltserlaubnis in der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein einreisen, ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich.
Bei Einreise mit dem Flugzeug aus einem Staat außerhalb der EU und Weiterreise auf dem Land- oder Luftweg ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatlern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind ohne COVID-Nachweis möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation. Quelle: AA
Tschechien hebt seine Corona-Einreiseregeln für Reisende aus EU-Staaten auf. Die bisherigen Melde-, Nachweis- und Testpflichten entfallen mit sofortiger Wirkung. Die Lockerungen gelten unter anderem auch für Urlauber aus Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz. EU-Bürger, die aus einem Drittstaat einreisen, müssen weiterhin geimpft, getestet oder genesen sein. Quelle: tagesschau.de
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Die Flugverbindungen sowie Einreise- und Testvorschriften können sich für die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie schnell ändern. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisevorschriften können bei den emiratischen Behörden, der emiratischen Botschaft in Berlin und der Fluggesellschaft erfragt werden.
Ausländische Reisende, die einen kurzfristigen Aufenthalt in den Vereinigten Arabischen Emiraten anstreben (z.B. Touristen oder Geschäftsleute), können einreisen, sofern sie die allgemeinen Einreisevoraussetzungen erfüllen. Sie müssen eine Auslandsreisekrankenversicherung nachweisen können.
Reisende nach Abu Dhabi sollten sich rechtzeitig vor Abflug auf dem Portal „ICA Smart Travel Service“ registrieren. Ausgenommen sind Transitreisende. Auf dem Portal können auch ausländische Impfzertifikate zwecks Anerkennung in den VAE hochgeladen werden (freiwillig). Eine Genehmigung der GDRFA oder ICA ist für Touristen, die in Dubai einreisen, nicht erforderlich.
Testpflichten vor Abflug sind u.a. abhängig von Abflugort, Impfstatus, Voraufenthalten und dem endgültigen Zielort. Konkrete Auskunft, welche Vorschriften im Einzelfall gelten, kann die Fluggesellschaft erteilen.
In der Regel gilt:
Flugreisende in die VAE müssen eine der nachfolgenden covidbedingten Einreisevoraussetzungen erfüllen:
• Vorlage eines gültigen Impfzertifikats über eine vollständige Impfung mit einem von der WHO zugelassenen Impfstoffes mit einem QR-Code,
• Vorlage eines gültigen PCR-Tests, dessen Abstrich bei Abflug nicht länger als 48 Stunden zurückliegt; (in Dubai mit einem QR Code), oder
• Vorlage einer gültigen, medizinischen Genesenenbescheinigung von einer COVID-19-Erkrankung mit einem QR-Code, wobei die Genesung nicht länger als 30 Tage zurückliegen darf;
Am Flughafen in Abu Dhabi sind Kinder unter 16 Jahren (Dubai unter 12 Jahren) von den zuvor genannten Voraussetzungen befreit.
Die Nachweise können von der Fluggesellschaft bereits beim Abflug kontrolliert werden.
Außerdem muss bei Ankunft in Abu Dhabi die COVID-19 Smart App AlHosn heruntergeladen werden, in Dubai die COVID-19-DXB Smart App.
Nach Ankunft in Dubai können stichprobenartig PCR-Tests durchgeführt werden. Kinder unter 12 Jahren sind ausgenommen.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Durch- und Weiterreise
Transitfluggäste über die VAE müssen alle Bestimmungen des endgültigen Reiseziels erfüllen. Fluggäste im Transit aus bestimmten Ländern müssen eine Bescheinigung über einen negativen PCR-Test vorlegen.
Alle anderen Fluggäste im Transit müssen nur dann einen PCR-Test vorlegen, wenn der endgültige Zielort dies verlangt.
Aufgrund auch kurzfristig eingeführter pandemiebedingter Ein- und Durchreiseverbote (aktuell für Fluggäste nach Aufenthalt oder Transit in einigen afrikanischen Staaten) über die Flughäfen in Dubai und Abu Dhabi wird dringend geraten, sich bei der Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die geltenden Einreisebestimmungen zu informieren.
Reiseverbindungen
Es gibt keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Einkaufszentren, Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen sind unter Auflagen geöffnet.
Im Emirat Abu Dhabi dürfen zahlreiche Einrichtungen wie Einkaufszentren, Cafés und Restaurants, Fitnessstudios, Museen, Behörden, Freizeitparks, Kulturzentren etc. nur von Personen betreten werden, die entweder einen „grünen Status“ auf der staatlichen AlHosn-App nachweisen (vollständig geimpft und zusätzlich ein in den Emiraten gemachter PCR-Test, der nicht älter als 14 Tage ist) oder einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Für Dubai ist der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen nicht an eine App oder einen Testnachweis gebunden.
Hygieneregeln
Die emiratischen Sicherheitsbehörden fordern dazu auf, streng auf sozialen Abstand und die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten. In öffentlichen Innenräumen (z.B. Bibliotheken, Banken, Supermärkten, etc.) ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes obligatorisch.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung der VAE und den zuständigen Behörden.
• Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Flug bei Ihrer Fluggesellschaft und der emiratischen Botschaft in Berlin über die aktuellen COVID-19-Testerfordernisse und die geltenden Einreisebestimmungen für Reisen in die VAE und von den VAE ins Ausland oder für Transitreisen über die Flughäfen Abu Dhabi und Dubai.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch die VAE Gesundheitsbehörden (Notfalltelefon +971 800 11111) oder die Dubai Health Authority (Notfalltelefon +971 800 342).
• Bitte beachten Sie, dass Reisende, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde oder die sich in engem Kontakt mit einer infizierten Person befunden haben, damit rechnen müssen, auf eigene Kosten in Quarantäne eingewiesen zu werden. Dies gilt auch für symptomfreie Personen. Eine Rückreise nach Deutschland ist erst nach Ende der Quarantänepflicht möglich.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
- Achim Vogt
- Moderator
- Beiträge: 2854
- Registriert: Fr 2. Jan 2009, 19:32
- Wohnort: Kampala / Uganda
Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 19.03.2022
Tansania - Änderung Einreise
Tansania verzichtet künftig bei der Einreise auf den verpflichtenden PCR-Test - zumindest für diejenigen, die vollständig (im tansanischen Verständnis mindestens zweimal) geimpft sind.
Viele Grüße
Achim
Tansania verzichtet künftig bei der Einreise auf den verpflichtenden PCR-Test - zumindest für diejenigen, die vollständig (im tansanischen Verständnis mindestens zweimal) geimpft sind.
Viele Grüße
Achim
-
Birgitt
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- Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 20.03.2022
China - Änderung Beschränkungen im Land
Chinas Behörden haben für Millionen weitere Menschen einen Lockdown verhängt. In Jilin, der zweitgrößten Stadt der gleichnamigen nordöstlichen Provinz, sollen ab Montagabend 21. März 2022 etwa 4,5 Millionen Menschen ihre Häuser drei Tage lang nicht mehr verlassen, wie die örtlichen Behörden mitteilten. In der Provinzhauptstadt Changchun werden die Corona-Restriktionen ebenfalls für drei Tage verschärft. Seit dem 11. März durften die neun Millionen Einwohner der Stadt nur alle zwei Tage ihre Wohnung verlassen, um Lebensmittel einzukaufen. Nun soll vorerst nur noch medizinisches und anderes zur Pandemie-Bekämpfung notwendiges Personal nach draußen gehen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Myanmar - Änderung Einreise
Myanmar öffnet nach einem zweijährigen Einreisestopp wieder seine Grenzen für ausländische Touristen. "Wir werden alle internationalen Flüge am 17. April 2022 eröffnen", erklärte die staatliche Gesundheitsbehörde. Einreisende müssen demnach vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein, sich eine Woche in Quarantäne begeben und zwei PCR-Tests machen. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich werden die Regeln wieder verschärft. Ab Mitte kommender Woche wird wieder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen gelten. Eine entsprechende Verordnung soll bis Mittwoch 23. März 2022 vorliegen. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Covid-Beschränkungen und Hygieneregeln
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Covid-Beschränkungen und Hygieneregeln
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von Covid-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen etwa die von der russischen Verbraucher- und Gesundheitsschutzbehörde Rospotrebnadzor allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden QR-Code-Verpflichtungen als Zugangsvoraussetzungen für Restaurants oder Hotels. Deshalb ist es empfehlenswert, sich stets nach den konkreten aktuellen Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Chinas Behörden haben für Millionen weitere Menschen einen Lockdown verhängt. In Jilin, der zweitgrößten Stadt der gleichnamigen nordöstlichen Provinz, sollen ab Montagabend 21. März 2022 etwa 4,5 Millionen Menschen ihre Häuser drei Tage lang nicht mehr verlassen, wie die örtlichen Behörden mitteilten. In der Provinzhauptstadt Changchun werden die Corona-Restriktionen ebenfalls für drei Tage verschärft. Seit dem 11. März durften die neun Millionen Einwohner der Stadt nur alle zwei Tage ihre Wohnung verlassen, um Lebensmittel einzukaufen. Nun soll vorerst nur noch medizinisches und anderes zur Pandemie-Bekämpfung notwendiges Personal nach draußen gehen dürfen. Quelle: tagesschau.de
Myanmar - Änderung Einreise
Myanmar öffnet nach einem zweijährigen Einreisestopp wieder seine Grenzen für ausländische Touristen. "Wir werden alle internationalen Flüge am 17. April 2022 eröffnen", erklärte die staatliche Gesundheitsbehörde. Einreisende müssen demnach vollständig gegen das Coronavirus geimpft sein, sich eine Woche in Quarantäne begeben und zwei PCR-Tests machen. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Österreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
In Österreich werden die Regeln wieder verschärft. Ab Mitte kommender Woche wird wieder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen gelten. Eine entsprechende Verordnung soll bis Mittwoch 23. März 2022 vorliegen. Quelle: tagesschau.de
Russische Föderation - Änderung Covid-Beschränkungen und Hygieneregeln
Einreise
Eine Einreise ist für deutsche Staatsangehörige und für Bürger anderer Staaten mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für Deutschland (Vorlage im Original erforderlich) sowie Diplomaten- und Dienstpassinhaber bei Anreise per Direktflug aus bestimmten Staaten gestattet. Darüber hinaus müssen Reisende im Besitz eines gültigen russischen Visums sein. Aufgrund der Einreisebeschränkungen infolge der COVID-19-Pandemie werden derzeit keine e-Visa erteilt. Auch die visafreie Einreise im Rahmen von Kreuzfahrten ist derzeit COVID-19 bedingt ausgesetzt.
Für Einreisen auf anderem Weg, insbesondere über die Landgrenze sowie auf dem Luftweg aus anderen Staaten gelten weiterhin Einreisebeschränkungen. Zu den jeweils geltenden Beschränkungen kann die Konsularabteilung der Botschaft der Russischen Föderation Auskunft geben, für Geschäftsreisende die Webseite der Deutsch-Russischen Auslandshandelskammer in Moskau.
Ausländer müssen beim Einsteigen in ein Flugzeug mit Ziel Russland auch dann, wenn sie nur im Transit durchreisen wollen, den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Dies gilt auch für Genesene und Geimpfte. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein. Das Testergebnis muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen und bei der Grenzkontrolle vorgezeigt werden. Ausländer können bei der Einreise am russischen Flughafen stichprobenartig zu COVID-19-Tests verpflichtet werden. Bei anderen Arten der Einreise ist das Testergebnis bei der Grenzkontrolle vorzulegen.
Für Einreisende in die Russische Föderation aus Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien auf dem Luftweg ist die im Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entwickelte App "Reisen ohne COVID" (für iOS bzw. für Android ) verpflichtend, der die Ergebnisse von PCR-Tests enthält (als QR-Code), die in zertifizierten Laboren in den jeweiligen Ländern gemacht werden. Dies gilt nicht für Transit-bzw. Durchreisende. Nähere Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilt die zuständige russische Auslandsvertretung.
Durch- und Weiterreise
Die unmittelbare Durchreise im internationalen Flugverkehr ohne eine Einreise in die Russische Föderation (Flughafentransit) ist gestattet, der russische Luftraum ist allerdings für Flugzeuge aus zahlreichen europäischen Staaten geschlossen, s. Aktuelles. Reisende müssen auch hier den Nachweis über einen negativen PCR-Test erbringen. Der Test darf nicht früher als 48 Stunden vor der Ankunft des Flugzeugs in Russland abgenommen worden sein und muss auf Russisch oder Englisch ausgedruckt vorliegen. Zusätzlich müssen auch die Einreisebedingungen des Ziellands erfüllt sein. Die maximale Aufenthaltsdauer im Transitbereich beträgt 24 Stunden.
Reiseverbindungen
Der Flugverkehr zwischen Deutschland und Russland ist eingestellt, s. Aktuelles.
Der Zugverkehr zwischen Deutschland und Russland und der Fährverkehr sind eingestellt.
Der Inlandsflugverkehr ist umfangreich. Einige Flughäfen in Südrussland sind geschlossen, siehe Aktuelles.
Die Ausreise über die Landgrenze der Russischen Föderation einschließlich der Grenze nach Belarus ist für Reisende eingeschränkt. Für Deutsche ist die Ausreise nach Estland , Finnland , Lettland , Litauen , Norwegen und Polen mit eigenem Fahrzeug oder Bus zu den jeweiligen Öffnungszeiten der Grenzübergangsstellen grundsätzlich gestattet. Der Zugverkehr zwischen Russland und Finnland ist nur russischen und finnischen Staatsangehörigen zugänglich.
Covid-Beschränkungen und Hygieneregeln
In Teilen der Russischen Föderation bestehen aufgrund der Regionalisierung von Covid-Schutzmaßnahmen noch – z. T. erhebliche - Einschränkungen. Diese umfassen etwa die von der russischen Verbraucher- und Gesundheitsschutzbehörde Rospotrebnadzor allgemein für alle öffentlich zugänglichen Räume empfohlene Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes bis hin zu den in Einzelfällen immer noch bestehenden QR-Code-Verpflichtungen als Zugangsvoraussetzungen für Restaurants oder Hotels. Deshalb ist es empfehlenswert, sich stets nach den konkreten aktuellen Vorschriften im Zielgebiet der Reise zu erkundigen.
Der europäische Impfnachweis wird nicht anerkannt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der zuständigen russischen Auslandsvertretung zu den Einreisemöglichkeiten sowie
• über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der russischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das örtliche Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 21.03.2022
Algerien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate alt ist. Der bisher bei Einreise am Flughafen durchgeführte Antigentest entfällt.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Botswana - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Nicht vollständig Geimpfte und Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Sie müssen sich bei Einreise einem kostenpflichtigen Schnelltest unterziehen und sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.
Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskunft zu den Beförderungsbedingungen.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wiederaufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Hotels werden regulär betrieben; Reisen innerhalb Botsuanas sind uneingeschränkt möglich, sofern die Hygieneregeln beachtet werden. Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land Hygieneregeln
In Bulgarien ist die 3G-Regel nach fünf Monaten abgeschafft worden. Für den Zutritt etwa zu Einkaufszentren oder Lokalen sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen brauchen von heute 21. März 2022 an Kunden und Besucher sowie das Personal keine Zertifikate mehr, die eine Covid-19-Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Die Maskenpflicht etwa in Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt aber in Bulgarien weiter erhalten. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Seit Freitag, dem 18. März 2022, entfällt für Einreisende in das Vereinigte Königreich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) sowie jeglicher Testnachweis, und zwar unabhängig vom Impfstatus. Für die Einreise kommen damit derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen mehr zur Anwendung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt und unterliegt keinen pandemiebedingten Beschränkungen.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Der Fährverkehr mit P&O Ferries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Am 24. Februar 2022 wurden verpflichtende Beschränkungen aufgehoben, das Tragen einer Maske an belebten Plätzen und in geschlossenen Räumen wird empfohlen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen (COVID passports) bei bestimmten Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist mit Wirkung vom 28. Februar 2022 aufgehoben worden.
Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) soll voraussichtlich zum 29. März 2022 überprüft werden. Weitere Maßnahmen wie das Erheben von Daten zur Kontaktnachverfolgung sind mit Wirkung vom 21. März 2022 auf das Niveau der Empfehlung heruntergestuft worden. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Aufhebung der Maßnahmen abhängig von der Infektionsentwicklung ab 28. März 2022 vorgesehen. Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen. Eine Empfehlung gilt auch für die Vorlage eines COVID-Passes (alternativ ein negativer Schnelltest) für Veranstaltungen und die Gastronomie.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Alle Reisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Hongkong - Änderung Einreise
Die Dauer der Quarantäne für Einreisende wird vom 1. April 2022 von 14 auf sieben Tage reduziert. Auch dürfen dann wieder Flugzeuge aus neun Ländern, darunter Großbritannien, Frankreich und die USA, in Hongkong landen. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Neuseeland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der neuseeländischen Regierung.
Ende Februar 2022 hat Neuseeland mit einer schrittweisen Öffnung seiner Grenzen für internationale Einreisen begonnen. Seit dem 14. März 2022 können neben neuseeländischen Staatsangehörigen und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“) auch Hochqualifizierte und Working Holiday Visa-Inhaber wieder einreisen. Andere Berechtigte können nur in Ausnahmefällen (ggf. mit einer sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde) einreisen. Touristische Reisen sollen mit Wirkung vom 2. Mai 2022 wieder möglich sein. Weitere Informationen dazu bietet New Zealand Immigration.
Nach derzeitigem Stand müssen Einreisende sich nach Ankunft nicht in Selbstisolation begeben. Einreisevoraussetzung ist aber, dass Reisende vollständig geimpft sind, eine Reiseerklärung ausfüllen, einen negativen PCR-/Antigen-Schnelltest oder LAMP-Test (jeweils mit unterschiedlichen Fristen) vor Abreise vorweisen und nach Ankunft zwei Selbsttests an Tag 0/1 und 5/6 durchführen.
Ungeimpfte Einreisende, soweit berechtigt, müssen weiterhin eine Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung absolvieren, für die das „Managed Isolation Allocation System“ gilt. Detaillierte Informationen dazu - und zu den wenigen Ausnahmen davon - stellt die neuseeländische Regierung zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Die Beförderungsbedingungen der Fluglinien können von den Einreisebestimmungen abweichen. Informationen sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft erhältlich.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework („Traffic Light System“), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht. Ungeimpfte bzw. einfach Geimpfte müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Der Besuch von Restaurants und Veranstaltungen wird ohne Impfnachweis z.T. nicht mehr möglich sein.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Abstandsregeln (1,5 Meter) sind vielerorts einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
Philippinen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Die Einreise für vollständig geimpfte Ausländer ist für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen bis zu längstens 30 Tagen möglich, wenn sie unter Executive Order No. 408 (s. 1960) fallen und durch diese von der Visumspflicht befreit, sowie bei Einreise im Besitz eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses sind und einen Flugschein über einen Rück- oder Weiterflug (hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder) sowie eine in den Philippinen anerkannte Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD für den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum vorlegen können. Die Staatenliste kann auf der Webseite der philippinischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Deutschland gehört derzeit zu diesen Ländern. Ausländische Kinder unter 12 Jahre müssen nicht voll geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen, wenn sie ihre vollständig geimpften Eltern begleiten.
Für länger als 30 Tage geplante nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte der Visumskategorie 9 (a) ist ein „Entry Exemption Document (EED)“ erforderlich.
Die Einreise für vollständig geimpfte Inhaber von Langzeitvisa anderer Kategorien ist unter den unten genannten Bedingungen ebenfalls möglich.
Nicht vollständig geimpften ausländischen Reisenden wird die Einreise verweigert.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Nachweis des Impfstatus der Reisenden:
• Vollständig geimpft mit anerkanntem Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer laborbasierter Antigentest nicht älter als 24 Stunden (Antigentest gilt nicht für Inhaber von Langzeitvisa) vor Abflug → keine Quarantäne, Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage. Verpflichtende Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden bei Auftreten von Symptomen.
• Vollständig geimpft, aber kein anerkannter Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
• Die Quarantänevorgaben für Kinder unter 12 Jahre, die nicht geimpft werden können, richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Alle Reisenden (ausgenommen Diplomaten) müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich, die Einreiseregularien variieren stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest oder Impfnachweise vorgelegt werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zunehmend nur noch für geimpfte Personen erlaubt. Dies betrifft auch Inlandsflug- und Fährverbindungen.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR- oder Antigentest oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Samoa - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Samoa.
Nach dem Auftreten einer ersten Übertragung von COVID-19 innerhalb Samoas wurden am 18. März 2022 die Grenzen vollständig geschlossen. Bereits zuvor war eine Einreise nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Generell müssen Reisende vollständig geimpft sein. Ein Impfnachweis in englischer Sprache ist erforderlich. Reisende müssen zudem vor Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 19. März 2022 befindet sich das gesamte Land in einem Lockdown. Geschäfte und Schulen sind geschlossen und Veranstaltungen verboten. Der Notstand ist bis auf weiteres verlängert worden. Die umfangreichen Beschränkungen, Abstandsregelungen und Personenbegrenzungen des nationalen COVID-19 Management Plans gelten weiterhin.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samoanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Die Quarantänepflicht für Einreisende nach Südkorea, die im koreanischen Impfsystem registriert sind, ist seit 21. März 2022 entfallen. Ab dem 1. April 2022 werden auch nicht in Korea registrierte ausländische Impfungen anerkannt. Für nicht geimpfte Personen gilt weiter die siebentägige Quarantänepflicht. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei der Einreise bleibt bestehen.
Bis einschließlich 31. März 2022 gilt für Reisende, deren Impfungen nicht in Korea registriert sind:
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten gesonderte Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine siebentägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter eine Wiedereinreisegenehmigung (re-entry permit).
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Südkorea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Südkorea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, weitere kostenpflichtige PCR-Tests durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind nur bei Vorlage eines Impfnachweises zugänglich.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Algeriens.
Die Einreise nach Algerien ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Landgrenzen bleiben weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen. Derzeit werden wieder kommerzielle Fährverbindungen von und nach Spanien (Alicante) und Frankreich (Marseille) angeboten.
Bei Einreise ist für Ungeimpfte ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden (ab Entnahme des Abstrichs), nachzuweisen. Der PCR-Test muss in ausgedruckter Form und in französischer oder englischer Sprache vorgelegt werden. Geimpfte müssen ein gültiges Impfzertifikat bzw. einen gültigen Impfpass vorlegen, der nicht älter als neun Monate alt ist. Der bisher bei Einreise am Flughafen durchgeführte Antigentest entfällt.
Durch- und Weiterreise
Der nationale Flugverkehr findet statt. Taxis verkehren normal.
Die Landgrenzen sind weiterhin für den regulären Personenverkehr geschlossen.
Reiseverbindungen
Es finden regelmäßig Flüge von und nach Algerien statt.
Beschränkungen im Land
In vielen Provinzen, darunter Algier und Oran, wurde die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben. Öffentliche Strände, Kultur- und Sporteinrichtungen sind wieder geöffnet. In Teilen ist der Zutritt allerdings nur mit Impfnachweis möglich. Aufgrund von örtlichen Infektionsherden können lokale Behörden jederzeit auch kurzfristig einschränkende Anordnungen verfügen.
Hygieneregeln
Außerhalb der eigenen Wohnung gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen. Zu anderen Personen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 Meter eingehalten werden.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die staatlichen Sicherheitskräfte (Polizei, Gendarmerie) kontrolliert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt auch bei Ihrem Reiseunternehmen über die aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
Botswana - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Einreise nach Botsuana ist für vollständig Geimpfte ohne Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.
Nicht vollständig Geimpfte und Genesene benötigen weiterhin einen aktuellen negativen PCR-Test. Der Test darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Sie müssen sich bei Einreise einem kostenpflichtigen Schnelltest unterziehen und sich bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses auf eigene Kosten in Quarantäne am Einreiseort begeben.
Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskunft zu den Beförderungsbedingungen.
Ausreise und Transit
Alle Grenzübergänge an den Landesgrenzen sind derzeit geöffnet.
Der internationale Flugverkehr wird sukzessive wiederaufgenommen. Regulärer Flugverkehr besteht von und nach Gaborone, Maun und Kasane.
Beschränkungen im Land
Geschäfte, Restaurants und Hotels werden regulär betrieben; Reisen innerhalb Botsuanas sind uneingeschränkt möglich, sofern die Hygieneregeln beachtet werden. Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Es finden Temperaturkontrollen statt.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land Hygieneregeln
In Bulgarien ist die 3G-Regel nach fünf Monaten abgeschafft worden. Für den Zutritt etwa zu Einkaufszentren oder Lokalen sowie kulturellen und sportlichen Einrichtungen brauchen von heute 21. März 2022 an Kunden und Besucher sowie das Personal keine Zertifikate mehr, die eine Covid-19-Impfung, Genesung oder einen negativen Test nachweisen. Die Maskenpflicht etwa in Supermärkten oder öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt aber in Bulgarien weiter erhalten. Quelle: tagesschau.de
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
Seit Freitag, dem 18. März 2022, entfällt für Einreisende in das Vereinigte Königreich die Pflicht zur elektronischen Anmeldung (Passenger Locator Form) sowie jeglicher Testnachweis, und zwar unabhängig vom Impfstatus. Für die Einreise kommen damit derzeit keine pandemiebedingten Sonderregelungen mehr zur Anwendung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit durch das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sowie die Weiterreise von Nordirland nach Irland ist erlaubt und unterliegt keinen pandemiebedingten Beschränkungen.
Die Bestimmungen für die Weiterreise aus dem Vereinigten Königreich nach Frankreich, Belgien und die Niederlande haben sich mehrfach kurzfristig geändert. Einreisen mit dem Flugzeug oder der Autofähre in die Niederlande oder Belgien sind unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen und zum Teil auch Zugverbindungen verkehren regelmäßig. An Häfen, am Eurotunnel und an Flughäfen ist mit Wartezeiten zu rechnen.
Der Fährverkehr mit P&O Ferries zwischen Dover und Calais ist aktuell ausgesetzt. Sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Frankreich ist mit sehr langen Wartezeiten und Nichtbeförderung zu rechnen.
Beschränkungen im Land
England: Am 24. Februar 2022 wurden verpflichtende Beschränkungen aufgehoben, das Tragen einer Maske an belebten Plätzen und in geschlossenen Räumen wird empfohlen. Einzelheiten können der Webseite der englischen Regierung entnommen werden.
Schottland: Die Pflicht zur Vorlage von Impfnachweisen (COVID passports) bei bestimmten Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich ist mit Wirkung vom 28. Februar 2022 aufgehoben worden.
Maskenpflicht im Nahverkehr und den meisten Innenräumen (z.B. Geschäfte) soll voraussichtlich zum 29. März 2022 überprüft werden. Weitere Maßnahmen wie das Erheben von Daten zur Kontaktnachverfolgung sind mit Wirkung vom 21. März 2022 auf das Niveau der Empfehlung heruntergestuft worden. Einzelheiten können der Webseite der schottischen Regierung entnommen werden.
Wales: Das Tragen einer Maske bleibt im öffentlichen Nahverkehr, im Einzelhandel und in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen verpflichtend; Aufhebung der Maßnahmen abhängig von der Infektionsentwicklung ab 28. März 2022 vorgesehen. Einzelheiten können der Webseite der walisischen Regierung entnommen werden.
Nordirland: Maßnahmen, wie das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr, Geschäften oder anderen Veranstaltungsräumen werden empfohlen. Eine Empfehlung gilt auch für die Vorlage eines COVID-Passes (alternativ ein negativer Schnelltest) für Veranstaltungen und die Gastronomie.
Einzelheiten können der Webseite der nordirischen Regierung entnommen werden.
Hygieneregeln
Es wird weiterhin empfohlen, die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln in England , Wales , Schottland und Nordirland einzuhalten.
Besonderheiten auf den Kanalinseln, der Isle of Man, in Gibraltar und in den Überseegebieten
Guernsey/Alderney: Da sich Deutschland nicht auf der „roten“ Liste befindet, wird lediglich zwischen vollständig und nicht vollständig geimpften Personen unterschieden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Guernsey.
Jersey: Alle Reisebeschränkungen sind aufgehoben worden. Weitere Informationen bieten die Behörden von Jersey.
Isle of Man: Informationen bieten die Behörden der Isle of Man.
Gibraltar hat sich weitgehend den Regelungen der Britischen Regierung angeschlossen. Weitere Informationen bietet die britische Regierung.
Einreisen nach Anguilla sind möglich, bedürfen jedoch einer Genehmigung . Alle volljährigen Besucher (außer Schwangere) müssen vollständig geimpft sein (die letzte Impfung muss 21 Tage zurückliegen). Eine elektronische Anmeldung sowie ein negativer COVID-19-Test, der drei bis fünf Tage vor der geplanten Ankunft vorgenommen werden muss, sind erforderlich. Weitere Informationen bietet die Regierung von Anguilla.
Die Einreise nach Bermuda ist für Besucher ab 18 Jahren grundsätzlich nur mit vollständigem Impfnachweis unter Einschränkungen möglich. Reisende müssen maximal 72 Stunden vor Einreise nach Bermuda eine Einreiseerlaubnis einholen. Verpflichtende Corona-Tests werden bei Einreise und erneut vier und zehn Tage nach Einreise durchgeführt. Weitere Informationen bietet die Regierung von Bermuda.
Die Einreise auf die britischen Jungferninseln (British Virgin Islands) ist unter Einschränkungen möglich. Die Einreise muss online im BVI Portal angemeldet werden. Je nach Impfstatus gelten unterschiedliche Einreisebeschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der British Virgin Islands und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Kaimaninseln (Cayman Islands) ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Die Einreise unterliegt Beschränkungen. Weitere Informationen bieten die Regierung der Cayman Islands und die britische Regierung.
Die Einreise nach Montserrat ist für touristische Zwecke gestattet. Weitere Informationen bieten die Regierung von Montserrat und die britische Regierung.
Die Einreise auf die Turks & Caicos Islands ist für vollständig geimpfte Touristen möglich. Für die Einreise muss ein maximal drei Tage alter negativer PCR-Test vorgelegt und eine Reisegenehmigung beantragt werden. Die Reisegenehmigung enthält eine lokale Krankenversicherung. Es besteht keine Quarantänepflicht. Infektionszahlen und weitere Informationen bieten Regierung der Turks & Caicos Islands und die britische Regierung.
Reisen nach St. Helena & Dependencies sind wieder möglich. Ein innerhalb von 72 Stunden vor Einreise erhaltenes negatives COVID-19-Testergebnis sowie eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise sind erforderlich. Weitere Informationen bieten die Regierung von St. Helena und die britische Regierung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zur Einreise nach Großbritannien und Nordirland immer aktuell bei den zuständigen britischen Vertretungen in Deutschland.
• Informieren Sie sich stets über aktuelle Maßnahmen in England, Wales, Schottland und Nordirland.
• Beachten Sie das umfangreiche Informationsangebot der deutschen Vertretungen im Vereinigten Königreich.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt über Drittstaaten genau über die geltenden Bestimmungen für Einreisen aus dem Vereinigten Königreich (siehe z.B. Hinweise von den Niederlanden, Belgien und Frankreich) und rechnen Sie mit ggf. längeren Wartezeiten.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen, die benötigen Testnachweise und über mögliche Änderungen im Flugplan.
Hongkong - Änderung Einreise
Die Dauer der Quarantäne für Einreisende wird vom 1. April 2022 von 14 auf sieben Tage reduziert. Auch dürfen dann wieder Flugzeuge aus neun Ländern, darunter Großbritannien, Frankreich und die USA, in Hongkong landen. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Neuseeland - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der neuseeländischen Regierung.
Ende Februar 2022 hat Neuseeland mit einer schrittweisen Öffnung seiner Grenzen für internationale Einreisen begonnen. Seit dem 14. März 2022 können neben neuseeländischen Staatsangehörigen und Inhabern von Daueraufenthaltserlaubnissen („(permanent) residents“) auch Hochqualifizierte und Working Holiday Visa-Inhaber wieder einreisen. Andere Berechtigte können nur in Ausnahmefällen (ggf. mit einer sog. Border Exception der Einwanderungsbehörde) einreisen. Touristische Reisen sollen mit Wirkung vom 2. Mai 2022 wieder möglich sein. Weitere Informationen dazu bietet New Zealand Immigration.
Nach derzeitigem Stand müssen Einreisende sich nach Ankunft nicht in Selbstisolation begeben. Einreisevoraussetzung ist aber, dass Reisende vollständig geimpft sind, eine Reiseerklärung ausfüllen, einen negativen PCR-/Antigen-Schnelltest oder LAMP-Test (jeweils mit unterschiedlichen Fristen) vor Abreise vorweisen und nach Ankunft zwei Selbsttests an Tag 0/1 und 5/6 durchführen.
Ungeimpfte Einreisende, soweit berechtigt, müssen weiterhin eine Quarantäne in einer staatlichen Quarantäneeinrichtung absolvieren, für die das „Managed Isolation Allocation System“ gilt. Detaillierte Informationen dazu - und zu den wenigen Ausnahmen davon - stellt die neuseeländische Regierung zur Verfügung.
Durch- und Weiterreise
Ein Transit ist unter Auflagen nur über den Flughafen Auckland möglich, sofern keine COVID-19-Symptome festgestellt werden, kein Verlassen des Transitbereichs und keine Einreise nach Neuseeland erfolgt, der Transitaufenthalt nicht länger als 24 Stunden beträgt und ein Nachweis wie ein bestätigtes Weiter-/Rückflugticket ab Auckland vorliegt. Bei Nichtverlassen des Flughafens muss kein Test vor Abreise erfolgen. Transitbedingungen können sich schnell verändern. Aktuelle Informationen finden Sie auf Unite against Covid-19 oder Immigration NZ.
Reisende, denen die Ausreise aufgrund von internationalen Reisebeschränkungen nicht möglich ist, können ein sogenanntes „COVID-19-Kurzzeitvisum“ beantragen. Die Website der neuseeländischen Einreisebehörde informiert dazu umfassend. Es können Gebühren für Visaverlängerungen anfallen.
Die Beförderungsbedingungen der Fluglinien können von den Einreisebestimmungen abweichen. Informationen sind bei der jeweiligen Fluggesellschaft erhältlich.
Reiseverbindungen
Es gibt regelmäßige Flugverbindungen verschiedener Airlines von und nach Neuseeland. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
In Neuseeland gilt das COVID-19 Protection Framework („Traffic Light System“), das je nach Pandemielage Regionen mit Beschränkungen versieht. Ungeimpfte bzw. einfach Geimpfte müssen mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Der Besuch von Restaurants und Veranstaltungen wird ohne Impfnachweis z.T. nicht mehr möglich sein.
Hygieneregeln
In den öffentlichen Verkehrsmitteln (einschließlich Fähren) und auf allen Flügen sowie in Geschäften ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht.
Abstandsregeln (1,5 Meter) sind vielerorts einzuhalten. Zur Kontaktnachverfolgung wird das Nutzen der App „NZ Covid Tracker“ empfohlen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
• Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
• Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Fluggesellschaft bezüglich Transitflügen und informieren sich bei den neuseeländischen Behörden dazu.
Philippinen - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der Regierung der Philippinen.
Die Einreise für vollständig geimpfte Ausländer ist für touristische Aufenthalte und Geschäftsreisen bis zu längstens 30 Tagen möglich, wenn sie unter Executive Order No. 408 (s. 1960) fallen und durch diese von der Visumspflicht befreit, sowie bei Einreise im Besitz eines noch sechs Monate gültigen Reisepasses sind und einen Flugschein über einen Rück- oder Weiterflug (hiervon ausgenommen sind ausländische Ehepartner und Kinder philippinischer Staatsangehöriger sowie ehemalige philippinische Staatsangehörige mit „Balikbayan Privileg“ und deren mitreisende ausländische Ehepartner und Kinder) sowie eine in den Philippinen anerkannte Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckungsschutz in Höhe von 35.000 USD für den vorgesehenen Aufenthaltszeitraum vorlegen können. Die Staatenliste kann auf der Webseite der philippinischen Botschaft in Berlin abgerufen werden. Deutschland gehört derzeit zu diesen Ländern. Ausländische Kinder unter 12 Jahre müssen nicht voll geimpft sein und auch keinen Nachweis über ihren Impfstatus vorlegen, wenn sie ihre vollständig geimpften Eltern begleiten.
Für länger als 30 Tage geplante nicht-touristische oder nicht-geschäftliche Aufenthalte der Visumskategorie 9 (a) ist ein „Entry Exemption Document (EED)“ erforderlich.
Die Einreise für vollständig geimpfte Inhaber von Langzeitvisa anderer Kategorien ist unter den unten genannten Bedingungen ebenfalls möglich.
Nicht vollständig geimpften ausländischen Reisenden wird die Einreise verweigert.
Als vollständig geimpft gilt, wer einen Impfnachweis über eine in den Philippinen erfolgte vollständige Impfung oder einen von den Philippinen anerkannten ausländischen Impfnachweis vorlegt. Deutsche Impfnachweise in Form des gelben WHO-Impfbuches oder das Digitale COVID-Zertifikat der EU werden anerkannt. Kreuzimpfungen werden akzeptiert, eine einfache Impfung nach einem durchgemachten Infekt ist hingegen nicht ausreichend.
Die Quarantänevorgaben richten sich nach dem Nachweis des Impfstatus der Reisenden:
• Vollständig geimpft mit anerkanntem Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden oder negativer laborbasierter Antigentest nicht älter als 24 Stunden (Antigentest gilt nicht für Inhaber von Langzeitvisa) vor Abflug → keine Quarantäne, Selbstbeobachtung auf Symptome für sieben Tage. Verpflichtende Kontaktaufnahme mit den lokalen Gesundheitsbehörden bei Auftreten von Symptomen.
• Vollständig geimpft, aber kein anerkannter Impfnachweis, negativer PCR-Test nicht älter als 48 Stunden vor Abflug → Quarantäne in Quarantäne-Einrichtung, Buchung muss bei Abflug vorliegen, PCR-Test am fünften Tag, nach negativem Ergebnis Entlassung und Heimquarantäne bis zum 14. Tag.
• Die Quarantänevorgaben für Kinder unter 12 Jahre, die nicht geimpft werden können, richten sich nach den Vorgaben für begleitende Sorgeberechtigte/Eltern.
Nähere Informationen können bei der philippinischen Botschaft erfragt werden.
Alle Reisenden (ausgenommen Diplomaten) müssen sich vor Einreise über das Portal „One Health Pass “ registrieren. Der Nachweis in Form eines QR Codes ist den Fluggesellschaften beim Einchecken vorzulegen.
Informationen zu eventuellen Erfordernissen für Flugreisen erteilen die einzelnen Fluggesellschaften.
Durch- und Weiterreise
Reisen zwischen den Provinzen sind eingeschränkt möglich, die Einreiseregularien variieren stark. Es müssen teilweise Gesundheitszeugnisse, ein negativer PCR- oder Antigentest oder Impfnachweise vorgelegt werden. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ist zunehmend nur noch für geimpfte Personen erlaubt. Dies betrifft auch Inlandsflug- und Fährverbindungen.
Die Ausreise ist Ausländern, die sich im Land aufhalten, jederzeit erlaubt. Manche Fluggesellschaften verlangen für den Reiseantritt in den Philippinen einen negativen PCR- oder Antigentest oder einen Impfnachweis.
Reiseverbindungen
Für die Einreise über die Flughäfen in Manila, Clark und Cebu bestehen Kontingente. Fluggesellschaften erhalten ihre Kontingente mit geringem zeitlichen Vorlauf, was zu kurzfristigen Umbuchungen oder Flugstornierungen führen kann.
Beschränkungen im Land
Die Quarantänemaßnahmen sind regional unterschiedlich. Derzeit gilt im Großraum Manila eine niedrige Quarantänestufe mit teilweise Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit. Stadtbezirke können diese Einschränkungen eigenständig verschärfen.
Die zwischenzeitlich unterbrochenen regulären Verkehrsverbindungen zwischen den Inseln des Landes wurden wieder aufgenommen, können jedoch jederzeit kurzfristig wiedereingestellt werden.
Die touristische Infrastruktur ist eingeschränkt, einige Hotels und Resorts sind geschlossen.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum (in Gebäuden, aber auch im Freien) gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Es gibt das Gebot, sozialen Abstand zu wahren. Massenansammlungen sind eingeschränkt zulässig.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen oder Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der philippinischen Regierung .
• Erkundigen Sie sich bei den philippinischen Behörden, in Deutschland z.B. bei der Philippinischen Botschaft, über die aktuellen Einreisevorschriften.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Vorgaben.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Samoa - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung von Samoa.
Nach dem Auftreten einer ersten Übertragung von COVID-19 innerhalb Samoas wurden am 18. März 2022 die Grenzen vollständig geschlossen. Bereits zuvor war eine Einreise nur für samoanische Staatsangehörige möglich und auch für diese nur nach Einzelfallgenehmigungen. Generell müssen Reisende vollständig geimpft sein. Ein Impfnachweis in englischer Sprache ist erforderlich. Reisende müssen zudem vor Einreise einen negativen COVID-19-Test nachweisen und sich nach Ankunft in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Eine Ausnahme gibt es nur für Einreisende aus Amerikanisch-Samoa, die sich dort in den letzten 14 Tagen aufgehalten haben und vor Abreise einen PCR-Test durchgeführt haben.
Durch- und Weiterreise
Eine Durch- oder Weiterreise via Samoa ist nicht möglich, auch inländische Flugverbindungen gibt es nur im Notfall.
Reiseverbindungen
Es gibt derzeit nur vereinzelte Repatriierungsflüge (Charterflüge) der samoanischen Regierung; der allgemeine Flugverkehr ist ausgesetzt. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen bis auf weiteres nicht anlegen.
Beschränkungen im Land
Seit dem 19. März 2022 befindet sich das gesamte Land in einem Lockdown. Geschäfte und Schulen sind geschlossen und Veranstaltungen verboten. Der Notstand ist bis auf weiteres verlängert worden. Die umfangreichen Beschränkungen, Abstandsregelungen und Personenbegrenzungen des nationalen COVID-19 Management Plans gelten weiterhin.
Hygieneregeln
Die Bevölkerung ist dazu aufgefordert, die Abstands- und Hygieneregeln zu befolgen sowie Maske zu tragen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der samoanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium.
Südkorea - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der südkoreanischen Botschaft in Berlin.
Die Quarantänepflicht für Einreisende nach Südkorea, die im koreanischen Impfsystem registriert sind, ist seit 21. März 2022 entfallen. Ab dem 1. April 2022 werden auch nicht in Korea registrierte ausländische Impfungen anerkannt. Für nicht geimpfte Personen gilt weiter die siebentägige Quarantänepflicht. Die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Tests bei der Einreise bleibt bestehen.
Bis einschließlich 31. März 2022 gilt für Reisende, deren Impfungen nicht in Korea registriert sind:
Angesichts der Omikron-Variante des Coronavirus gelten gesonderte Einreisbestimmungen für die Republik Korea. Alle Einreisenden müssen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Impfstatus - eine siebentägige Quarantäne absolvieren. In Korea wohnhafte Personen können diese grundsätzlich zu Hause verbringen, ansonsten ist eine kostenpflichtige Unterkunft zu beziehen. Anträge auf Quarantänebefreiung werden von koreanischen Behörden derzeit nur restriktiv erteilt.
Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten können visumfrei in die Republik Korea (Südkorea) einreisen, Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage und keine Erwerbstätigkeit) sind ohne Visum möglich.
Allerdings müssen alle Einreisenden ohne Visum eine „elektronische Reisegenehmigung“ (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 24 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Webseite oder die K-ETA App beantragen. Weitere Informationen stellt die K-ETA Webseite oder die zuständige südkoreanische Auslandsvertretung zur Verfügung.
Nicht beantragt werden muss K-ETA von Personen, die bereits in Südkorea registriert sind, also einen Aufenthaltstitel haben. Dieser Personenkreis benötigt jedoch weiter eine Wiedereinreisegenehmigung (re-entry permit).
Alle Inhaber von längerfristigen Aufenthaltstiteln (mit Ausnahme A-1, A-2, A-3 und F-4 Visa) mit Wohnsitz in Südkorea müssen vor der Ausreise aus Südkorea eine Wiedereinreiseerlaubnis online beantragen (in dringenden Notfällen ausnahmeweise auch am Flughafen Incheon). Ohne diese Erlaubnis wird die „Alien Registration Card“ ungültig und es muss ein neues Einreisevisum beantragt werden. Vollständig geimpfte Personen können eine Wiedereinreiseerlaubnis beantragen, die für mehrere Einreisen und für ein Jahr gültig ist.
Für die Einreise nach Südkorea muss vor Reiseantritt am Flughafen ein negatives PCR-Testergebnis vorgelegt werden, wobei der Test innerhalb von 48 Stunden (zwei Tage) vor dem Abreisedatum gemacht worden sein muss. Das Testergebnis muss im Original in englischer oder koreanischer Sprache vorgelegt werden. Bei anderen Sprachen muss eine beglaubigte Übersetzung beiliegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden. Ausnahmen bestehen nur für Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende, die den internationalen Transitbereich nicht verlassen.
Ferner besteht eine Verpflichtung, bei Einreise eine „Self Diagnosis“-App bzw. eine „Self Quarantine Safety“-App auf das Smartphone herunterzuladen, mittels derer unter anderem Gesundheitsdaten und Aufenthaltsorte an die südkoreanischen Behörden bis zu maximal 14 Tage nach Einreise übermittelt werden.
Personen, die aus einem wichtigen humanitären oder akademischen Grund das Land kurzzeitig besuchen, sind von der Selbstquarantäneverpflichtung befreit, wenn sie vor Reiseantritt von der jeweiligen südkoreanischen Botschaft in ihrem Herkunftsland ein „Isolation Exemption Certificate“ erhalten haben.
Geschäftsreisende nach Südkorea müssen das Quarantine Exemption Certificate beantragen. Diese Antragsseite ist nur auf Koreanisch verfügbar. Die Kontaktfirma in Südkorea muss bei der Antragstellung einbezogen werden. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Alle Einreisenden müssen sich bei Ankunft einem zweiten COVID-19-Test unterziehen (abhängig von der Dauer des Testergebnisses ist mit der Übernachtung in einer von der Regierung zugewiesenen Einrichtung zu rechnen).
Ausnahmen gelten für Inhaber der „Alien Registration Card“. Dieser Personenkreis kann den zweiten COVID-19-Test innerhalb von einem Tag nach Ankunft durchführen. Sofern der Test positiv ausfällt, erfolgt eine Überweisung in das Krankenhaus bzw. in leichten Fällen in eine anderweitige medizinische Einrichtung („Living Treatment Center“).
Zudem müssen sich ausländische Staatsangehörige grundsätzlich einem weiteren COVID-19--Test vor Beendigung der Quarantäne unterziehen. Personen, die mit einer „Isolation Exemption Certificate“ einreisen und beabsichtigen, sich länger als acht Tage in Südkorea aufzuhalten, sind ferner verpflichtet, weitere kostenpflichtige PCR-Tests durchführen zu lassen.
Im Falle eines positiven COVID-19-Tests werden die Behandlungskosten vom südkoreanischen Staat nicht übernommen. Ausländer müssen alle Kosten für die Behandlung und Verpflegung im Krankenhaus selbst übernehmen. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Republik Korea in Berlin.
Der Verstoß gegen die genannten Gesundheitsauflagen einschließlich der Verletzung der Quarantänerichtlinien oder anderer COVID-19-Maßnahmen der südkoreanischen Regierung kann mit einer Haft- oder Geldstrafe sowie einer Ausweisung und Einreisesperre geahndet werden.
Durch- und Weiterreise
Der reine Transitaufenthalt am Incheon Airport ist zurzeit möglich, vorausgesetzt der internationale Transitbereich wird nicht verlassen, es erfolgt kein Terminalwechsel und der Aufenthalt im internationalen Transitbereich dauert nicht länger als 24 Stunden. Das Gepäck sollte bis zum Zielflughafen durchgecheckt sein. Zudem finden am Flughafen und vor dem Boarding mehrfache Temperaturkontrollen statt. Im Falle von Symptomen oder eines Verdachts kann ein Test angeordnet werden, der die Weiterreise verzögern bzw. einen Quarantäneaufenthalt erfordern kann.
Reisen innerhalb Südkoreas sind möglich. Überlandbusse und Züge verkehren in gewohnter Regelmäßigkeit.
Reiseverbindungen
Südkorea wird von mehreren Fluggesellschaften mehrmals die Woche angeflogen. Die Möglichkeiten für Direktflüge nach Deutschland und in andere EU-Staaten sind gegeben.
Beschränkungen im Land
Viele touristische Einrichtungen wie Museen oder Parks sind nur bei Vorlage eines Impfnachweises zugänglich.
Hygieneregeln
Wichtigste Schutzmaßnahmen sind die Abstands- und Hygieneregeln (social distancing). Insbesondere die Maskenpflicht wird von der Bevölkerung strikt eingehalten.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich für nähere Informationen bzgl. der aktuell geltenden neuen Einreisebestimmungen bei der zuständigen koreanischen Auslandsvertretung (s. Einreise).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südkoreanischen Regierung. Die Stadt Seoul bietet ebenfalls übersichtliche Informationen.
• Erkundigen Sie sich ggf. vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen südkoreanischen Auslandsvertretung.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die genauen Bedingungen des Transits am Flughafen Incheon.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt Ihres Aufenthaltsortes, zentrale Rufnummer 1339 (auch englischsprachig).
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 22.03.2022
Bolivien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise wird aktuell zwischen vollständig gegen COVID-19 geimpften (14 Tage nach letzter Dosis) und ungeimpften Personen unterschieden:
• Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Auf dem Luftweg darf das Ergebnis bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Auf dem Land- oder Seeweg darf das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei Ungeimpften gilt zusätzlich, dass diese 72 Stunden nach Einreise einen PCR-Test vorzunehmen haben. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses müssen sie in Quarantäne.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist, mit Ausnahme von Peru und einzelnen Grenzübergängen zu Argentinien, Brasilien und Paraguay, nicht möglich. Die Durch- und Weiterreise auf dem Landweg nach Chile ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen sind bis auf die Peruanische und einzelne Grenzübergänge zu Argentinien, Brasilien und zu Paraguay bis auf weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Chile ist geschlossen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Chinas Behörden haben über eine weitere Stadt den Lockdown verhängt. Für die neun Millionen Einwohner des Industriestandorts Shenyang gilt seit dem späten Montagabend eine Ausgangssperre, sie dürfen ihre Wohnanlagen nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test verlassen. In Shenyang steht unter anderem eines der größten BMW-Werke weltweit. Quelle: tagesschau.de
Guatemala - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis (letzte Dosis zwei Wochen vor der Reise) oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis (kein Bluttest) vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahre. Kinder unter zehn Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen. Der Grenzübergang Benque Viejo Del Carmen nach Belize bleibt für Touristen unter weiteren Voraussetzungen geöffnet. Die Tourismusbehörde von Belize stellt weitere Informationen zu Einreisebestimmungen zur Verfügung. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Indonesien - Änderung Einreise
Nach einer Testphase auf Bali wird nun ganz Indonesien zweifach gegen das Coronavirus geimpfte Touristinnen und Touristen quarantänefreie Urlaub ermöglichen. Gäste müssen nun überall im Land lediglich einen PCR-Test nach der Ankunft machen. Welche weiteren Regeln gelten sollen, wollen die Behörden noch bekanntgeben. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre und 2 Monate sind und auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor dem Abflug:
• entweder ein Impfzertifikat, das ein vollständiges Impfschema gegen COVID-19 bescheinigt, unter der Bedingung, dass der verabreichte Impfstoff im Großherzogtum akzeptiert wird. Akzeptiert sind Impfzertifikate, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Schengen-Raums (EU27 + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ausgestellt wurden. Von bestimmten Drittländern ausgestellte Zertifikate werden ebenfalls akzeptiert. Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten beträgt 9 Monate ab dem Datum, ab dem das Impfschema als vollständig betrachtet wird. Impfzertifikate einer Auffrischungsimpfung sind unbegrenzt gültig,
• oder eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums (EU27 + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ausgestellte Genesungsbescheinigung, sowie Bescheinigungen, die von einer Reihe von Drittländern ausgestellt und von Luxemburg akzeptiert werden, für Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Reise an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt sind und die geltende Isolationszeit im jeweiligen Land mit dem vollständigen Abklingen der Infektionssymptome abgeschlossen haben,
• oder das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAT) auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, oder eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, der weniger als 24 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das negative Ergebnis des Tests muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.
Dies gilt für alle Abflüge nach Luxemburg, auch für Abflüge aus Mitgliedsstaaten der EU oder dem Schengen-Raum.
Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung .
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten für einen kostenpflichtigen PCR-Test anzumelden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Beschränkungen aufgehoben. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin 3G, d.h. Nachweis einer zertifizierten Impfung, zertifizierten Genesung oder eines zertifizierten Tests; es besteht gelegentlich auch die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort unter Aufsicht vorzunehmen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken vorgeschrieben, ebenso in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und in Haftanstalten.
Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.
Nordmazedonien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.
Alle Reisenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen sowohl für die Einreise als auch für die Ausreise einen der folgenden Nachweise:
• Nachweis einer vollständigen Impfung, oder
• Nachweis eines negativen Testergebnisses (PCR nicht älter als 72 Stunden; Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden), oder
• Nachweis einer in den letzten 180 Tagen vor Ein- oder Ausreise erfolgten Genesung (zwecks Fristberechnung muss ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung Genesungsdatum nennen).
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten für Unterkunft etc. selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt, solange der Transitaufenthalt die Dauer von derzeit fünf Stunden nicht überschreitet. Transitreisende, die keinen der oben beschriebenen Nachweise für die Ein- und Ausreise vorlegen, müssen bei Grenzübertritt ein sogenanntes „Transit Statement“ ausfüllen.
Für längere Aufenthalte gelten die oben beschriebenen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu Restaurants, Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel). Sonstige Geschäfte und Einkaufszentren, insbesondere Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sind weiterhin geöffnet.
In Innenräumen gelten zusätzlich besondere Abstands- und Hygieneregeln. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden (Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022) vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.
Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg gelten die Regeln wie auf dem Luft- und Seeweg (Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Auch für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU und die Passenger Locator Card zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Ab sofort gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, Bars und Diskotheken, touristischen Komplexen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen und Fitness-Studios wird nunmehr nicht mehr beschränkt. Testpflichten gibt es nur noch bei Besuchen in Altersheimen und Krankenhäusern, davon befreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Es gibt keinerlei Kapazitätsbeschränkungen, wie z.B. in Einkaufszentren, mehr.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auf Madeira auch im Freien.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und ab sofort kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Beim Zugang zu Supermärkten oder anderen essentiellen Einrichtungen bzw. Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr gibt es ab sofort keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der internationalen Einreise auf dem Luft- oder Seeweg auf die Azoren bzw. die Zielinsel der Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Tansania - Änderung Einreise
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt wer mit einem von der WHO und der Vereinigte Republik Tansania anerkannten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder über sechs Jahre):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test oder NAAT Zertifikat mit QR-Code vorzuweisen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die in einem Land abgereist sind, welches hier gelistet ist, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD) durchgeführt. Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR Testung zur Bestätigung des Ergebnisses und man wird gebeten sich zu isolieren. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Das Ergebnis des PCR-Tests wird per E-Mail übersandt. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff) die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten $100,-) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben.
Eine Liste mit den für eine Quarantäne bestimmten Hotels findet sich hier .
Vor Ausreise wird dringend empfohlen sich über die Einreisebestimmungen des Ziel- oder Transitlandes und über die aktuellen Beförderungsbedingungen der Fluglinie zu informieren. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden kann. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet. Testergebnisse liegen häufig nicht rechtzeitig vor und werden nur bei negativem Testergebnis übermittelt. Bei positivem Ergebnis erhält der Getestete stattdessen die Aufforderung, sich in sieben Tagen einem weiteren Test zu unterziehen.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von einigen Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich, siehe Einreise.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Regeln bzw. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Tschechiche Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren ohne Einreiseanmeldung und COVID-Nachweis möglich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU und der oben genannten Staaten und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb der EU aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung
• und sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt wird, mit einem PCR-Test zwischen dem 5. und 7. Tag nach Einreise
möglich.
Zu weiteren Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium. Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für tschechische und EU-Staatsangehörige, deren Familienangehörige und für Personen mit befristeter oder Daueraufenthaltserlaubnis in der EU.
Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein einreisen, ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich.
Bei Einreise aus einem Staat außerhalb der EU ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind ohne COVID-Nachweis möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Vietnam - Änderung Einreise; Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Seit dem 16. März 2022 gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen, entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen eines in Vietnam durchgeführten COVID-19-Tests eine Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt werden, muss davon ausgegangen werden, dass die vietnamesischen Behörden die Unterbringung der betroffenen Person in einer zentralen Quarantäneeinrichtung anordnen. Über Dauer des notwendigen Aufenthaltes oder Behandlungsmöglichkeiten gibt es bisher keine belastbaren Informationen. Sollte ein Kind infiziert sein, so darf es durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden. Die zentralen Quarantäneeinrichtungen entsprechen nicht immer europäischen Ansprüchen und die Versorgungslage ist nicht immer optimal. Es ist daher ratsam, bei Einreise Devisen mit sich zu führen, um sich im Falle einer Einweisung in eine zentrale Quarantäneeinrichtung Waren liefern und bezahlen zu können. Die Auslandsvertretungen haben weder die Möglichkeit Betroffene in den Einrichtungen aufzusuchen, noch eine Verlegung in eine andere Einheit zu organisieren.
Grundsätzlich müssen Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, sich an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfbuch oder EU-COVID-Zertifikat in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Die Anzahl an angebotenen (Transit-)Flugverbindungen zwischen Europa und Vietnam steigt mit zunehmender Öffnung des Landes. Es kann jedoch weiterhin zu Annullierungen und/oder Umbuchungen kommen. Informationen dazu sollten kurz vor Reisebeginn bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Vietnam erlebt aktuell eine landesweite COVID-19-Welle der Omikron-Varianten. Die Fallzahlen steigen derzeit nicht nur in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt stark, sondern auch in anderen Landesteilen.
In verschiedenen Provinzen wurden erneut Einschränkungen verhängt.
Die Eindämmungsmaßnahmen werden situativ angepasst und örtlich beschränkt, je nach Risikoeinstufung. Die jeweils aktuelle Situation wird durch vier Risikostufen mit entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen definiert:
Stufe 1: Geringes Risiko - neuer Normalzustand (grün)
Stufe 2: Mittleres Risiko (gelb)
Stufe 3: Hohes Risiko (orange)
Stufe 4: Sehr hohes Risiko (rot)
Der Personenverkehr innerhalb des Landes wurde größtenteils wiederaufgenommen, unterliegt jedoch weiterhin örtlichen Beschränkungen.
Inlandsflüge finden wieder regulär statt. Ungeimpfte Reisende, auch Kinder, müssen nicht länger ein negatives COVID-Testergebnis bei Check-In vorlegen. Reisende aus Gebieten der Risikostufe 4 oder aus den Lockdown-Gebieten müssen auch bei vollständiger Impfung oder Genesung ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 72 Stunden) vorlegen.
Der interprovinzielle Personenverkehr mit den Bussen und mit der Bahn wurde wiederaufgenommen. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 4 müssen ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 3 müssen im Verdachtsfall oder aufgrund einer Anordnung zur epidemiologischen Untersuchung auf COVID-19 getestet werden.
In Hanoi ist der öffentliche Personennahverkehr wieder aufgenommen worden. Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren sowie Behörden und Unternehmen arbeiten wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Aktuell jedoch wird in vielen Bezirken Hanois die Bewirtung in Gastronomiebetrieben aufgrund steigender Fallzahlen erneut nur auf Take-away Angebote beschränkt.
In Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (sog. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Boliviens.
Bei der Einreise wird aktuell zwischen vollständig gegen COVID-19 geimpften (14 Tage nach letzter Dosis) und ungeimpften Personen unterschieden:
• Alle Reisenden ab fünf Jahren müssen ein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Auf dem Luftweg darf das Ergebnis bei Abflug nicht älter als 72 Stunden sein. Auf dem Land- oder Seeweg darf das Ergebnis bei Einreise nach Bolivien nicht älter als 72 Stunden sein.
• Bei Ungeimpften gilt zusätzlich, dass diese 72 Stunden nach Einreise einen PCR-Test vorzunehmen haben. Bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses müssen sie in Quarantäne.
Ausländer, die nicht über einen gültigen Aufenthaltstitel für Bolivien verfügen, müssen bei Einreise einen Krankenversicherungsschutz vorlegen, der auch eine COVID-19 Behandlung abdeckt. Außerdem muss eine eidesstattliche Versicherung zum Gesundheitszustand abgegeben werden.
Grundsätzlich müssen sich alle Ausländer, auch solche mit Wohnsitz in Bolivien, innerhalb von 48 Stunden nach Einreise im System SIGEMIG online registrieren . Eine Registrierung ist immer an den aktuellen Aufenthaltsort gebunden, sodass bei Ortswechseln auch die Registrierung aktualisiert werden muss. Einzelheiten siehe auch Einreise und Zoll.
Bei Nichtbeachtung drohen Strafen seitens der bolivianischen Behörden.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise auf dem Land- oder Seeweg in ein Drittland ist, mit Ausnahme von Peru und einzelnen Grenzübergängen zu Argentinien, Brasilien und Paraguay, nicht möglich. Die Durch- und Weiterreise auf dem Landweg nach Chile ist nicht möglich.
Reiseverbindungen
Die internationalen Flugverbindungen sind stark eingeschränkt. Einreisen auf dem Landweg sind nur mit Einschränkungen möglich. Die Landesgrenzen sind bis auf die Peruanische und einzelne Grenzübergänge zu Argentinien, Brasilien und zu Paraguay bis auf weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Chile ist geschlossen.
Beschränkungen im Land
Das Reisen im Land ist nur eingeschränkt und unter Beachtung strenger Hygienemaßnahmen möglich.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich vor Reiseantritt bei der zuständigen bolivianischen Auslandsvertretung und der Fluglinie über die aktuellen Beförderungs- und Einreisebestimmungen.
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Chinas Behörden haben über eine weitere Stadt den Lockdown verhängt. Für die neun Millionen Einwohner des Industriestandorts Shenyang gilt seit dem späten Montagabend eine Ausgangssperre, sie dürfen ihre Wohnanlagen nur mit einem aktuellen negativen Corona-Test verlassen. In Shenyang steht unter anderem eines der größten BMW-Werke weltweit. Quelle: tagesschau.de
Guatemala - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Guatemalas.
Die Flughäfen in Guatemala sowie die Landesgrenzen sind für ausländische Reisende geöffnet.
Zum Zeitpunkt der Einreise bzw. des Grenzübertritts müssen ein Impfnachweis (letzte Dosis zwei Wochen vor der Reise) oder ein negatives PCR-/Antigen-Testergebnis (kein Bluttest) vorgelegt werden. Der Test darf beim Check-In nicht älter als drei Tage sein. Ausgenommen vom Erfordernis des Impfnachweises sind Kinder unter 12 Jahre. Kinder unter zehn Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Von den Behörden kann Quarantäne angeordnet werden, wenn Symptome bei der Einreise festgestellt werden und sich daraus die Notwendigkeit eines am Flughafen durchgeführten PCR-Tests ergibt. Alle Reisenden, die älter als zwei Jahre sind, müssen einen Mund-Nasenschutz tragen.
Die Einwanderungsbehörde informiert über die pandemiebedingten Einreisevoraussetzungen.
In Guatemala können PCR-/Antigentest-Termine online mit den Laboren vereinbart werden. Die Probeentnahme kann direkt vor Ort im Labor erfolgen. Es besteht auch die Möglichkeit, gegen Kostenaufschlag einen Hausbesuch zu vereinbaren.
Je nach Labor und Test variieren die Preise sowie die Wartedauer für die Laborergebnisse (bis zu 24 Stunden). Die Kosten für Antigen-Tests beginnen bei Q300,00 (EUR 35,00) und für PCR-Tests bei Q600,00 (EUR 65,00).
Am Flughafen Aeropuerto Internacional La Aurora in Guatemala-Stadt können auch vor Ort Tests durchgeführt werden.
Durch- und Weiterreise
Die Grenzen zu den Nachbarländern sind offen. Der Grenzübergang Benque Viejo Del Carmen nach Belize bleibt für Touristen unter weiteren Voraussetzungen geöffnet. Die Tourismusbehörde von Belize stellt weitere Informationen zu Einreisebestimmungen zur Verfügung. Die Landgrenze nach Mexiko ist geöffnet. Weitere Nachbarländer können aufgrund der COVID-19-Pandemie verschärfte Einreisebedingungen haben.
Reiseverbindungen
Der öffentliche Personenverkehr im Binnenverkehr ist eingeschränkt. Die internationalen Flugverbindungen von und nach Guatemala wurden wieder aufgenommen, wenngleich auch in eingeschränktem Maße.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im Land richten sich nach einem Ampelsystem, das alle zwei Wochen aktualisiert wird. Den aktuellen Stand für jeden Gemeindebezirk finden Sie auf der Regierungswebseite. Die in der jeweiligen Ampelphase geltenden Beschränkungen können diesem Dokument entnommen werden. Öffentliche Events, Versammlungen oder Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sind so gut wie in allen Gemeindebezirken verboten. Behörden, Kirchen, Institutionen, Geschäfte und Märkte unterliegen zum Teil beschränkten Kapazitäten und Öffnungszeiten.
Hygieneregeln
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Ausnahmen gelten für Kinder unter zwei Jahren. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie genau auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Strafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der guatemaltekischen Regierung (nur auf Spanisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Behörden unter der Rufnummer 1517.
Indonesien - Änderung Einreise
Nach einer Testphase auf Bali wird nun ganz Indonesien zweifach gegen das Coronavirus geimpfte Touristinnen und Touristen quarantänefreie Urlaub ermöglichen. Gäste müssen nun überall im Land lediglich einen PCR-Test nach der Ankunft machen. Welche weiteren Regeln gelten sollen, wollen die Behörden noch bekanntgeben. Quelle: tagesschau.de
Luxemburg - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Luxemburgs.
Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt. Es bestehen auf dem Landweg keine Einschränkungen bei der Einreise, auch keine Quarantänevorschriften.
Alle Einreisenden, die älter als 12 Jahre und 2 Monate sind und auf dem Luxemburger Flughafen Findel ankommen, müssen vor dem Abflug:
• entweder ein Impfzertifikat, das ein vollständiges Impfschema gegen COVID-19 bescheinigt, unter der Bedingung, dass der verabreichte Impfstoff im Großherzogtum akzeptiert wird. Akzeptiert sind Impfzertifikate, die von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Schengen-Raums (EU27 + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ausgestellt wurden. Von bestimmten Drittländern ausgestellte Zertifikate werden ebenfalls akzeptiert. Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten beträgt 9 Monate ab dem Datum, ab dem das Impfschema als vollständig betrachtet wird. Impfzertifikate einer Auffrischungsimpfung sind unbegrenzt gültig,
• oder eine von einem Arzt oder einer nationalen Behörde eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats des Schengen-Raums (EU27 + Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) ausgestellte Genesungsbescheinigung, sowie Bescheinigungen, die von einer Reihe von Drittländern ausgestellt und von Luxemburg akzeptiert werden, für Personen, die innerhalb der letzten 6 Monate vor der Reise an einer SARS-CoV-2-Infektion erkrankt sind und die geltende Isolationszeit im jeweiligen Land mit dem vollständigen Abklingen der Infektionssymptome abgeschlossen haben,
• oder das negative Ergebnis (auf Papier oder elektronisch) eines Nukleinsäure-Amplifikationstests (NAT) auf SARS-CoV-2-Virus-RNA (PCR-, TMA- oder LAMP-Methode), der weniger als 48 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, oder eines SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests, der weniger als 24 Stunden vor dem Flug durchgeführt wurde, durch ein medizinisches Analyselabor oder eine andere zu diesem Zweck zugelassene Stelle. Das negative Ergebnis des Tests muss, ggf. mit einer Übersetzung, in einer der luxemburgischen Verwaltungssprachen oder in Englisch, Italienisch, Spanisch oder Portugiesisch vorgelegt werden.
Dies gilt für alle Abflüge nach Luxemburg, auch für Abflüge aus Mitgliedsstaaten der EU oder dem Schengen-Raum.
Weitere Details sowie Ausnahmeregelungen finden sich auf der Internetseite der luxemburgischen Regierung .
Für Reisen ins Ausland können sich in Luxemburg wohnende oder mit Sozialversicherungsnummer arbeitende Personen online unter Angabe von Namen und Kontaktdaten für einen kostenpflichtigen PCR-Test anzumelden. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, sich aufgrund einer ärztlichen Überweisung testen zu lassen.
Durch- und Weiterreise
Durchreisen sind möglich. Zwischen Luxemburg und Deutschland finden keine Grenzkontrollen statt.
Reiseverbindungen
Es bestehen Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug- und Busverkehr. Es gibt mehrere innereuropäische Flugverbindungen. Busse, Überlandbusse und Bahnen verkehren in reduziertem Umfang.
Beschränkungen im Land
Mit wenigen Ausnahmen sind alle Beschränkungen aufgehoben. In Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen gilt weiterhin 3G, d.h. Nachweis einer zertifizierten Impfung, zertifizierten Genesung oder eines zertifizierten Tests; es besteht gelegentlich auch die Möglichkeit, Selbsttests vor Ort unter Aufsicht vorzunehmen.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Masken vorgeschrieben, ebenso in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen und in Haftanstalten.
Diese Regelungen sind auch veröffentlicht durch das Ministerium für Gesundheit der Luxemburger Regierung.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Luxemburger Regierung sowie auf der Seite der Europäischen Kommission .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die Gesundheitsbehörden Luxemburgs unter der Telefonnummer 8002 8080 (aus dem Inland) oder +352 4977 1 9200 (aus dem Ausland) oder bei der offiziellen Stelle zur Kontaktnachverfolgung.
Nordmazedonien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Nordmazedoniens.
Alle Reisenden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, benötigen sowohl für die Einreise als auch für die Ausreise einen der folgenden Nachweise:
• Nachweis einer vollständigen Impfung, oder
• Nachweis eines negativen Testergebnisses (PCR nicht älter als 72 Stunden; Antigen-Schnelltest nicht älter als 48 Stunden), oder
• Nachweis einer in den letzten 180 Tagen vor Ein- oder Ausreise erfolgten Genesung (zwecks Fristberechnung muss ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung Genesungsdatum nennen).
Wenn die lokalen Gesundheitsbehörden Quarantäne- oder Isolationsmaßnahmen anordnen, müssen ausländische Staatsangehörige die Kosten für Unterkunft etc. selbst tragen.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise durch Nordmazedonien ist uneingeschränkt erlaubt, solange der Transitaufenthalt die Dauer von derzeit fünf Stunden nicht überschreitet. Transitreisende, die keinen der oben beschriebenen Nachweise für die Ein- und Ausreise vorlegen, müssen bei Grenzübertritt ein sogenanntes „Transit Statement“ ausfüllen.
Für längere Aufenthalte gelten die oben beschriebenen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise.
Reiseverbindungen
Derzeit bestehen keine Einschränkungen der Reiseverbindungen.
Beschränkungen im Land
Der Zutritt zu Restaurants, Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben ist für Erwachsene nur mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder einem Genesenennachweis (ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache oder mit Übersetzung mit Genesungsdatum, welches nicht mehr als 180 Tage zurückliegen darf) erlaubt (vergleichbar 2G-Regel). Sonstige Geschäfte und Einkaufszentren, insbesondere Lebensmittelläden, Supermärkte und Apotheken sind weiterhin geöffnet.
In Innenräumen gelten zusätzlich besondere Abstands- und Hygieneregeln. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur begrenzt ausgelastet sein.
Hygieneregeln
In geschlossenen Räumen und öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Bei COVID-19-Symptomen ist ab dem Moment der Vereinbarung eines Testtermins bis zum Erhalt des Testergebnisses eine Selbstquarantäne vorgeschrieben. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird die Selbstquarantäne durch Verfügung des lokalen Gesundheitsamtes entsprechend verlängert.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden, insbesondere die öffentlichen Verlautbarungen zum Versammlungsverbot. Verstöße, auch gegen die Masken- und Quarantänepflichten, werden mit empfindlichen Geldstrafen geahndet.
• Informieren Sie sich beim Institut für öffentliche Gesundheit über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise der Regierung der Republik Nordmazedonien.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten konsultieren Sie die Broschüre „Empfehlungen für Reisende" in englischer Sprache oder die Informationen des Instituts für öffentliche Gesundheit.
Portugal - Änderung Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Portugals.
Zu unterscheiden ist zwischen dem Festland und Madeira und den Azoren, siehe Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren. Die folgenden Informationen beziehen sich auf das Festland.
Für Einreisende auf dem Luft-, See- und Landweg aus Deutschland, wie aus allen EU- und Schengen-Staaten, gelten keine Beschränkungen bezüglich des Reisezwecks und keine Quarantänevorschriften.
Für die Einreise nach Portugal - auch für Transitaufenthalte - ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test für alle Einreisende verpflichtend, der nicht mehr als 72 bzw. 24 Stunden (Verkürzung gilt seit dem 6. Februar 2022) vor Abflug erstellt worden und stets gegenüber der Fluggesellschaft nachzuweisen ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit.
Reisende müssen für die Einreise auf dem Luftweg eine elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card ) ausfüllen. Es wird zudem bei allen Einreisenden auf dem Luftweg die Körpertemperatur gemessen; übersteigt diese 38° C, ist mit weiteren Untersuchungen und Maßnahmen der Gesundheitsbehörden, wie Selbstisolation bzw. häuslicher Quarantäne, zu rechnen.
Für Reisen nach Madeira und auf die Azoren, siehe Abschnitt Madeira und Azoren.
Durch- und Weiterreise
Die Landgrenze zu Spanien ist wieder geöffnet. Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg gelten die Regeln wie auf dem Luft- und Seeweg (Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit dem 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Auch für Transitaufenthalte, beispielsweise auf dem Weg nach Madeira/Azoren, ist eine eventuell bestehende Testpflicht bzw. die Nachweispflicht des Digitalen COVID-Zertifikats der EU und die Passenger Locator Card zu befolgen.
Für die Rückreise von Portugal nach Deutschland auf dem Landweg sind die Reise- und Sicherheitshinweise aller Transitländer zu beachten.
Reiseverbindungen
Für alle portugiesischen Flughäfen gelten weiterhin geänderte Zugangsregelungen. Informationen zum Umbuchen, zu stornierten Flügen und allen Maßnahmen bieten die portugiesischen Flughäfen Aeroportos de Portugal .
Portugiesische Häfen auf dem Festland und in den Autonomen Regionen sind wieder geöffnet, es gelten grundsätzlich die Einreisebestimmungen wie auf dem Luftweg. Die Öffnung der Häfen schließt Kreuzfahrttourismus ein.
Beschränkungen im Land
Ab sofort gilt der Zustand der Alarmbereitschaft (estado de alerta), der weitreichende Lockerungsmaßnahmen umfasst. Der Zugang zu Restaurants, Bars und Diskotheken, touristischen Komplexen, kulturellen und sportlichen Veranstaltungen, Hotels und sonstigen regionalen Unterkünften, Veranstaltungen und Fitness-Studios wird nunmehr nicht mehr beschränkt. Testpflichten gibt es nur noch bei Besuchen in Altersheimen und Krankenhäusern, davon befreit sind Personen, deren Boosterimpfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Es gibt keinerlei Kapazitätsbeschränkungen, wie z.B. in Einkaufszentren, mehr.
Je nach Pandemieentwicklung können regional unterschiedliche Beschränkungen und Maßnahmen gelten, die von der portugiesischen Regierung regelmäßig veröffentlicht werden. Detaillierte Informationen bieten die portugiesischen Behörden und Re-open EU.
Hygieneregeln
Temperaturmessungen als Zugangsvoraussetzung zu öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln können auch weiterhin vorgenommen werden. Wer im öffentlichen Raum unterwegs ist, sollte grundsätzlich einen Mindestabstand von zwei Metern zu allen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einhalten. Das Tragen von Masken ist in allen geschlossenen Räumen verpflichtend. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter zehn Jahren und Personen mit einem ärztlichen Attest. Bei Verstoß kann eine Geldstrafe gegen Einzelpersonen von bis zu 500 Euro, gegen Gruppen von bis zu 5.000 Euro verhängt werden.
Besonderheiten in den Autonomen Regionen Madeira und Azoren
Die Autonomen Regionen Madeira und die Azoren haben eigene Maßnahmen ergriffen. Bei Transitaufenthalten auf dem Festland gelten zusätzlich die unter Einreise genannten Regelungen für das Festland Portugal.
In den Autonomen Regionen Madeira und den Azoren gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Raum, auf Madeira auch im Freien.
Innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise nach Madeira (ausnahmsweise auch noch bei Ankunft) soll eine Gesundheitserklärung abgegeben werden, hierbei werden keine Unterlagen mehr hochgeladen und es wird auch kein QR-Code mehr erzeugt. Kinder unter 12 Jahre werden in die Gesundheitserklärung des mitreisenden Erwachsenen aufgenommen. Weitere Einreisebeschränkungen (zu Luft oder zu Wasser) gibt es derzeit nicht. Informationen zu den Voraussetzungen bietet die Tourismusbehörde von Madeira.
Bei Reisen auf dem Luft- oder Seeweg von Madeira nach Porto Santo muss ebenfalls eine digitale Einreiseanmeldung gemacht werden. Auch beim Reisen zwischen den Inseln gibt es derzeit keine weiteren Beschränkungen, siehe auch Einreise Madeira.
Die Autonome Region Madeira hat den Hafen in Funchal für Kreuzfahrtschiffe geöffnet.
Auf Madeira ist der Zugang zu Sport- und Kultureinrichtungen, Frisörgeschäften, Restaurants, Bars und Diskotheken beschränkt auf Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres Jahren, die entweder geimpft (auch ohne Boosterimpfung) oder genesen sind oder einen Antigenschnelltest vorweisen können, der auf Madeira eine wöchentliche Gültigkeit besitzt und ab sofort kostenpflichtig ist. Dies gilt auch für die Teilnahme an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen. Beim Zugang zu Supermärkten oder anderen essentiellen Einrichtungen bzw. Dienstleistungen wie dem öffentlichen Nahverkehr gibt es ab sofort keine Zugangsbeschränkungen mehr.
Bei der nationalen Einreise auf die Azoren gibt es keinerlei Beschränkungen mehr.
Bei der internationalen Einreise auf die Azoren muss 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt ein Fragebogen online ausgefüllt werden, mit welchem der Reisende für die Einreise einen Barcode erhält. Der Fragebogen muss bei Inhabern eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU hingegen nicht ausgefüllt werden.
Bei der internationalen Einreise auf dem Luft- oder Seeweg auf die Azoren bzw. die Zielinsel der Azoren muss entweder ein negativer PCR-Test, der nicht länger als 72 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde oder ein Antigen-Schnelltest, der nicht länger als 24 Stunden vor Abflug/Abfahrt durchgeführt wurde, vorgelegt werden. Davon ausgenommen sind Kinder bis zu 12 Jahre. Das Testergebnis ist nach Ausfüllen des Fragebogens zur Validierung hochzuladen. Ein PCR-Test oder Antigen-Schnelltest kann ausnahmsweise auch noch bei Einreise durchgeführt werden; das Ergebnis liegt in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor. Eine Selbstisolation im Hotel bis zum Erhalt des Testergebnisses ist von den Gesundheitsbehörden vorgeschrieben. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind von der Testpflicht befreit. Bei Reisen zwischen den Inseln ist derzeit kein PCR-Test bzw. Antigen-Schnelltest erforderlich; dies kann sich jedoch je nach Risikoeinstufung der Herkunftsinsel kurzfristig ändern.
Die Häfen der Autonomen Region Azoren sind für Kreuzfahrttourismus wieder geöffnet. Der Landgang von Touristen ist nur im sogenannten „Bubble-System“ möglich (organisierte Gruppenausflüge mit besonderem Hygienekonzept).
Auf den Azoren gelten fünf Risikoeinstufungen , die von Insel zu Insel variieren können und unterschiedliche Maßnahmen nach sich ziehen können.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen. Falls der Testnachweis anhand eines RT-PCR Tests erbracht wird, bestehen einige Fluggesellschaften auf einer exakten Benennung des RT-PCR Tests im Nachweisdokument.
• Beachten Sie die eventuell bestehende Test- und Reiseanmeldungspflicht auch bei Transitaufenthalten auf dem Festland. Dies gilt auch bei Rückkehr von den Autonomen Regionen auf bzw. über das Festland.
• Bei einem Hotelaufenthalt auf Madeira erkundigen Sie sich vor Anreise beim Hotel nach den vorzulegenden Nachweisen beim Check-In (Impfnachweis und/oder Testnachweis).
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der Generaldirektion für Gesundheit oder über die Regierungsseite Reposta de Portugal à COVID-19 sowie den Gesundheitsbehörden der Autonomen Regionen Madeira bzw. Azoren.
• Sofern Sie Krankheitssymptome haben, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten, wenden Sie sich auf dem Festland Portugal telefonisch an die folgende Hotline des Nationalen Gesundheitsdienstes: 808 24 24 24 (9 für Englisch). Auf den Azoren lautet die Hotline: 808 24 60 24. Auf Madeira: 800 24 24 20.
Tansania - Änderung Einreise
Einreise
Bei Einreise nach Tansania ist vorab von sämtlichen Reisenden ein Gesundheitsformular einzureichen. Im Fall einer Einreise nach Sansibar ist dieses Gesundheitsformular zu nutzen.
Zudem wird bei Einreise nunmehr zwischen vollständig geimpften und ungeimpften Personen differenziert:
Einreiseregelungen für Geimpfte:
Als vollständig Geimpft gilt wer mit einem von der WHO und der Vereinigte Republik Tansania anerkannten Impfstoff geimpft wurde.
Dieser Personenkreis ist davon ausgenommen bei Einreise einen negativen RT PCR-Test und/oder Schnelltest vorzulegen. Der Nachweis muss durch einen Impfpass/Zertifikat mit QR Code geführt werden.
Einreiseregelungen für ungeimpfte bzw. unvollständig geimpfte Personen, sowie Personen welche aufgrund staatlicher Bestimmungen von einer Impfung ausgenommen sind (z.B. Kinder über sechs Jahre):
Bei Einreise ist ein negativer RT-PCR-Test oder NAAT Zertifikat mit QR-Code vorzuweisen, der bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
Bei o.g. als ungeimpft geltenden Reisenden, die in einem Land abgereist sind, welches hier gelistet ist, wird bei Einreise ein weiterer Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (10 USD) durchgeführt. Sollten Reisende positiv getestet werden, folgt eine RT-PCR Testung zur Bestätigung des Ergebnisses und man wird gebeten sich zu isolieren. Positiv getestete symptomatische Reisende werden zur Behandlung in einer medizinischen Einrichtung isoliert. Das Ergebnis des PCR-Tests wird per E-Mail übersandt. Die Zahlung sollte online für das Festland Tansania bzw. für Sansibar erfolgen. Die automatisch generierte Kontrollnummer sollte man bei Einreise vorlegen können.
Kinder unter sechs Jahren und Transitreisende sind von der Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests und eines weiteren Schnelltests bei Ankunft ausgenommen. Bei allen Reisenden werden Temperaturmessungen bei Einreise durchgeführt. Personen mit COVID-19-Symptomen können unmittelbar bei Einreise einem COVID-19-Test unterzogen werden.
Bestimmungen für den als ungeimpft geltenden Personenkreis ohne negativen RT-PCR Test Nachweis bei Einreise:
Einreisende (via Flugzeug/Schiff) die nicht über die o.g. grundsätzlich vorzulegenden Nachweise verfügen müssen sich bei Ankunft einem RT-PCR Test unterziehen (Kosten $100,-) und sich anschließend bis zum Eingang des (negativen) Ergebnisses in Selbst-Isolation begeben.
Eine Liste mit den für eine Quarantäne bestimmten Hotels findet sich hier .
Vor Ausreise wird dringend empfohlen sich über die Einreisebestimmungen des Ziel- oder Transitlandes und über die aktuellen Beförderungsbedingungen der Fluglinie zu informieren. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden kann. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet. Testergebnisse liegen häufig nicht rechtzeitig vor und werden nur bei negativem Testergebnis übermittelt. Bei positivem Ergebnis erhält der Getestete stattdessen die Aufforderung, sich in sieben Tagen einem weiteren Test zu unterziehen.
Durch- und Weiterreise
Der inländische Flugverkehr wurde wieder aufgenommen, die Durchreise mit Auto oder Bus ist ohne Einschränkungen möglich.
Reiseverbindungen
Reisen am internationalen Flughafen in Daressalam sowie mit inländischen Flügen sind wieder möglich. Daressalam wird von einigen Fluggesellschaften wieder angeflogen.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich, siehe Einreise.
Hygieneregeln
Es gelten keine besonderen Regeln bzw. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam.
• Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen.
Tschechiche Republik - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des Innenministeriums der Tschechischen Republik.
Nach der Definition der tschechischen Behörden wird der vollständige Impfstatus gegen COVID-19 bei einem Impfschema mit einer Dosis 14 Tage nach der Impfung erreicht. Bei einem Impfschema mit zwei Dosen ist der vollständige Impfstatus 14 Tage nach der Zweitimpfung erreicht.
Der Status einer „Booster-Impfung“ ist für die tschechischen Behörden ab dem Zeitpunkt einer weiteren Impfung nach einer vollständigen Impfung erreicht.
Es werden das digitale COVID-Zertifikat der EU und Zertifikate weiterer Staaten zur Einreise akzeptiert.
COVID-Impfzertifikate sind in Tschechien für Personen ab 18 Jahren nur noch neun Monate nach der letzten erfolgten Impfung gültig, sofern eine Booster-Impfung erfolgte, sind die Zertifikate unbegrenzt gültig.
Für Genesene, die in den letzten 180 Tagen erkrankt waren, ist kein negativer Test erforderlich, wenn der Genesenennachweis mit einem digitalen COVID-Zertifikat erbracht wird.
Die Einreise ist grundsätzlich aus jeglichem Grund möglich.
Aus Deutschland und anderen Staaten der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein ist, sofern man sich in den letzten 14 Tagen nicht mehr als 12 Stunden außerhalb dieser Staaten aufgehalten hat und keine COVID-Symptome aufweist, die Einreise für alle Personen ab 12 Jahren ohne Einreiseanmeldung und COVID-Nachweis möglich.
Einreisen aus Staaten außerhalb der EU und der oben genannten Staaten und von Personen, die sich in den letzten 14 Tagen mehr als 12 Stunden außerhalb der EU aufgehalten haben und keine COVID-Symptome aufweisen, sind nur
• mit negativem PCR (maximal 72 Stunden alt) oder einem in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis und
• mit elektronischer Einreiseanmeldung
• und sofern kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt wird, mit einem PCR-Test zwischen dem 5. und 7. Tag nach Einreise
möglich.
Zu weiteren Ausnahmen von der Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises und der Einreiseanmeldung informiert das tschechische Innenministerium. Ausnahmen bestehen u.a. für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für tschechische und EU-Staatsangehörige, deren Familienangehörige und für Personen mit befristeter oder Daueraufenthaltserlaubnis in der EU.
Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltserlaubnis in einem Staat der EU, der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein können, bis auf Ausnahmen, nur mit einem von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellten Visum in die Tschechische Republik einreisen.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist für Deutsche, alle weiteren EU-Staatsangehörige und Drittstaatenangehörige mit Aufenthaltserlaubnis in Deutschland oder einem anderen EU-Staat möglich. Die Durchreise darf höchstens 12 Stunden dauern und es sind keine Zwischenstopps (außer Tanken, Umsteigen) erlaubt.
Sofern diese aus Deutschland oder der EU, der Schweiz, Norwegen, Island, Andorra, Monaco, San Marino, dem Vatikan und Liechtenstein einreisen, ist die Durchreise ohne Einreiseanmeldung oder Test möglich.
Bei Einreise aus einem Staat außerhalb der EU ist eine elektronische Einreiseanmeldung und ein negativer PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden vor Einreise) oder ein digitaler Impf- oder Genesenennachweis erforderlich.
Durchreisen von Drittstaatern ohne Aufenthaltserlaubnis für die EU, die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein mit kurz- oder langfristigem Visum, das nicht von einer tschechischen Auslandsvertretung oder Behörde ausgestellt wurde, sind, bis auf Ausnahmen, nicht möglich.
Reiseverbindungen
Für den grenzüberschreitenden Verkehr in alle Nachbarstaaten sind alle Straßengrenzübergänge geöffnet. Grenzüberschreitender Bus- und Bahnverkehr findet statt. Für den internationalen Flugverkehr sind die Flughäfen geöffnet.
Beschränkungen im Land
In Tschechien gilt ein Maßnahmenpaket mit verschiedenen Verhaltensmaßregeln und Hygienemaßnahmen. Das tschechische Gesundheitsministerium informiert im COVID-Portal (auf Englisch) über die jeweils aktuellen Maßnahmen.
Treffen und Veranstaltungen sind ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl möglich.
Geschäfte sind geöffnet. Körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik) können ohne Einschränkung wahrgenommen werden. Kulturelle Einrichtungen (Museen, Schlösser, Sehenswürdigkeiten, Kino), botanische und zoologische Gärten, Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Wellness- und Fitnesseinrichtungen und Kultureinrichtungen wie Kinos und Theater, sind geöffnet. Besuche in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sind ohne COVID-Nachweis möglich.
Restaurants und Hotels sind ohne Einschränkungen geöffnet.
Hygieneregeln
In öffentlichen Verkehrsmitteln, in Taxis und in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen besteht eine Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95/N95/AS/NZ P2, DS FFR-Maske.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über weitere Maßnahmen beim tschechischen Gesundheitsministerium oder dem tschechischen Innenministerium .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das National Institute of Public Health, Tel +420 724 810 106 , +420 725 191 367 und + 420 725 191 370 (24h) oder die regionale Hygienestation.
Vietnam - Änderung Einreise; Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der Botschaft von Vietnam.
Seit dem 16. März 2022 gelten folgende Bestimmungen bei Einreise:
Alle Reisenden müssen nach Einreise zehn Tage Selbstbeobachtung absolvieren. Währenddessen darf die Wohnung verlassen werden. Falls in dieser Zeit COVID-19-Symptome beobachtet werden, sind geeignete Maßnahmen zum Infektionsschutz zu treffen, entsprechende Selbstisolierung durchzuführen. Zudem ist für weitere Vorgehensweisen eine medizinische Einrichtung zu benachrichtigen.
Diese Regelungen gelten auch für unbegleitet eingereiste Kinder.
Wichtiger Hinweis: Sollte im Rahmen eines in Vietnam durchgeführten COVID-19-Tests eine Infektion mit der Omikron-Variante festgestellt werden, muss davon ausgegangen werden, dass die vietnamesischen Behörden die Unterbringung der betroffenen Person in einer zentralen Quarantäneeinrichtung anordnen. Über Dauer des notwendigen Aufenthaltes oder Behandlungsmöglichkeiten gibt es bisher keine belastbaren Informationen. Sollte ein Kind infiziert sein, so darf es durch eine/n Erziehungsberechtigte/n begleitet werden. Die zentralen Quarantäneeinrichtungen entsprechen nicht immer europäischen Ansprüchen und die Versorgungslage ist nicht immer optimal. Es ist daher ratsam, bei Einreise Devisen mit sich zu führen, um sich im Falle einer Einweisung in eine zentrale Quarantäneeinrichtung Waren liefern und bezahlen zu können. Die Auslandsvertretungen haben weder die Möglichkeit Betroffene in den Einrichtungen aufzusuchen, noch eine Verlegung in eine andere Einheit zu organisieren.
Grundsätzlich müssen Reisende, die während ihres Aufenthaltes in Vietnam an COVID-19 erkranken, sich an die geltenden Vorschriften zum Infektionsschutz halten und isolieren, bis sie negativ getestet sind. Ein Verstoß gegen die Vorschriften wird mit hohen Geldstrafen belegt.
Ein Impf- oder Genesenennachweis ist zwar aktuell nicht ausdrücklich vorgeschrieben, es wird jedoch angeraten, einen solchen Nachweis mitzuführen.
Bei dem Impfnachweis muss es sich um ein Impfzertifikat handeln, das in Vietnam anerkannt wird (für Reisende aus Deutschland: WHO-Impfbuch oder EU-COVID-Zertifikat in Papierformat). Eine Vorlage per App ist nicht möglich. Sofern das Impfzertifikat des ausstellenden Landes nicht bereits von Vietnam anerkannt wurde, muss es durch die zuständige Behörde legalisiert werden. Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage vor Einreise und nicht länger als 12 Monate vor Einreise erfolgt sein.
Genesene müssen eine Bescheinigung über die Genesung von COVID-19, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Behandlung stattgefunden hat, vorlegen. Die Zeit von der Erkrankung bis zum Tag der Einreise darf sechs Monate nicht überschreiten.
Weitere Informationen erteilt die Botschaft von Vietnam.
Durch- und Weiterreise
Fluggesellschaften verlangen beim Check-In aktuelle PCR-Tests. Andere Beschränkungen der Weiter- und Ausreise bestehen nicht.
Reiseverbindungen
Die Anzahl an angebotenen (Transit-)Flugverbindungen zwischen Europa und Vietnam steigt mit zunehmender Öffnung des Landes. Es kann jedoch weiterhin zu Annullierungen und/oder Umbuchungen kommen. Informationen dazu sollten kurz vor Reisebeginn bei den Fluggesellschaften bzw. örtlichen Reisebüros erfragt werden.
Beschränkungen im Land
Vietnam erlebt aktuell eine landesweite COVID-19-Welle der Omikron-Varianten. Die Fallzahlen steigen derzeit nicht nur in Hanoi und Ho-Chi-Minh-Stadt stark, sondern auch in anderen Landesteilen.
In verschiedenen Provinzen wurden erneut Einschränkungen verhängt.
Die Eindämmungsmaßnahmen werden situativ angepasst und örtlich beschränkt, je nach Risikoeinstufung. Die jeweils aktuelle Situation wird durch vier Risikostufen mit entsprechenden Einschränkungsmaßnahmen definiert:
Stufe 1: Geringes Risiko - neuer Normalzustand (grün)
Stufe 2: Mittleres Risiko (gelb)
Stufe 3: Hohes Risiko (orange)
Stufe 4: Sehr hohes Risiko (rot)
Der Personenverkehr innerhalb des Landes wurde größtenteils wiederaufgenommen, unterliegt jedoch weiterhin örtlichen Beschränkungen.
Inlandsflüge finden wieder regulär statt. Ungeimpfte Reisende, auch Kinder, müssen nicht länger ein negatives COVID-Testergebnis bei Check-In vorlegen. Reisende aus Gebieten der Risikostufe 4 oder aus den Lockdown-Gebieten müssen auch bei vollständiger Impfung oder Genesung ein negatives Testergebnis (PCR- oder Schnelltest, nicht älter als 72 Stunden) vorlegen.
Der interprovinzielle Personenverkehr mit den Bussen und mit der Bahn wurde wiederaufgenommen. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 4 müssen ein negatives Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) vorlegen, unabhängig davon, ob sie vollständig geimpft oder genesen sind. Passagiere aus Gebieten der Risikostufe 3 müssen im Verdachtsfall oder aufgrund einer Anordnung zur epidemiologischen Untersuchung auf COVID-19 getestet werden.
In Hanoi ist der öffentliche Personennahverkehr wieder aufgenommen worden. Betriebe, Dienstleister, Einzelhändler und Einkaufszentren sowie Behörden und Unternehmen arbeiten wieder im Normalbetrieb. Gastronomiebetriebe, Hotels und Beherbergungsbetriebe sind geöffnet. Aktuell jedoch wird in vielen Bezirken Hanois die Bewirtung in Gastronomiebetrieben aufgrund steigender Fallzahlen erneut nur auf Take-away Angebote beschränkt.
In Ho-Chi-Minh-Stadt sind die Einschränkungen des öffentlichen und geschäftlichen Lebens ebenso weitgehend gelockert.
Hygieneregeln
Landesweit sind in Geschäften, öffentlichen Gebäuden und im öffentlichen Personennahverkehr die Infektionsschutz- und Hygieneauflagen (sog. 5-K-Regeln) einzuhalten (generelle Maskenpflicht, keine Menschenansammlung, Erklärungen zum Gesundheitszustand, Mindestabstand, Desinfektion).
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der vietnamesischen Regierung.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 23.03.2022
Namibia - Änderung Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zunächst 15. April 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte können mit Impfnachweis einreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Nähere Informationen für die Einreise ungeimpfter fünf- bis elfjähriger Kinder stellt die Botschaft Namibias auf Anfrage zur Verfügung.
Abweichungen der COVID-19-Einreisebestimmungen für bestimmte Berufsgruppen wie Schiffspersonal oder aus der humanitären Hilfe können mit der zuständigen namibischen Behörde geklärt werden.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System (TT). Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist.
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geschäfte, Restaurants, etc. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates (s. o.).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Neuseeland hebt über die kommenden zwei Wochen zahlreiche Corona-Beschränkungen auf. Menschen müssen vom 4. April 2022 an nicht mehr gegen das Virus geimpft sein, um Orte wie Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Bars zu besuchen. Auch den Besuch über QR-Codes zu registrieren, soll dann nicht mehr nötig sein. Zudem wird eine Impfpflicht für mehrere Berufsgruppen gestrichen. Davon betroffen sind etwa Lehrer, Polizisten und Kellner. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, Grenzbeamte und Gefängniswärter beziehungsweise Justizvollzugsbeamte soll diese jedoch weiter gelten. Von Freitag 25. März an soll die bisherige Beschränkung auf 100 Personen für Versammlungen im Freien nicht mehr gelten. Dadurch werden einige Konzerte und größere Sportveranstaltungen wieder möglich. Eine Beschränkung für Veranstaltungen in Innenräumen auf 100 Teilnehmer wird auf 200 angehoben und könnte später ganz aufgehoben werden. Eine Maskenpflicht in vielen geschlossenen Bereichen, darunter in Geschäften, im Nahverkehr und für Kinder ab acht Jahren in Klassenräumen, bleibt jedoch bestehen. Quelle: tagesschau.de
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Niederlande haben auch die letzten Corona-Maßnahmen abgeschafft. Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen keine Masken mehr tragen. Auch die Testpflicht für Nachtclubs und Großveranstaltungen ohne feste Sitzplätze entfällt. Wegen internationaler Vereinbarungen müssen Masken zwar weiterhin auf Flughäfen und in Flugzeugen getragen werden, aber Fluggesellschaften erklärten bereits, dass sie dies nicht kontrollieren würden. Die Regierung rät dazu, allgemeine Hygieneregeln zu befolgen wie Händewaschen und Räume lüften. Bei Symptomen sollen sich Menschen testen lassen und bei einem positiven Ergebnis zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR- sowie ein Antigen-Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (insgesamt 65 USD). Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird. Die Landgrenzen Ruandas sind für den Reiseverkehr wieder geöffnet. Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich wieder geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Zu den Einreisebedingungen sind die Vorgaben der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Tansanias zu konsultieren.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Südafrika - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism oder auf der speziellen Coronavirus-FAQ-Seite für internationale Reisen der südafrikanischen Regierung (nur in englischer Sprache).
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von fünf Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan. Quelle: AA
Südafrika hat die Maskenpflicht im Freien aufgehoben und Einreisebestimmungen gelockert. Geimpfte Reisende müssen bei der Ankunft in Südafrika nicht länger einen negativen PCR-Test nachweisen. Die gelockerten Beschränkungen ermöglichen es auch, dass Sportstadien und Musikveranstaltungen bis zu 50 Prozent ihrer Kapazität auslasten dürfen. Eingelassen werden aber nur Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung oder einem negativen PCR-Test. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der usbekischen Regierung.
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird bei Vorlage eines gültigen Impfzertifikats bzw. Impfpasses gestattet. Kann kein gültiges Impfzertifikat vorgelegt werden, wird die Einreise nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 (Zeitpunkt der Entnahme der Probe) Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss von einem der gelisteten Labore stammen, mit einem QR-Code versehen sein und in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Welche Impfzertifikate anerkannt werden, kann bei der Usbekischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Beim Grenzübertritt auf dem Landweg kann ein zusätzlicher, selbst zu zahlender, Schnelltest erforderlich sein.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet regulär statt. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist derzeit aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich.
Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
Seit dem 1. März 2022 wurde die allgemeine Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgehoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr oder anderen belebten Plätzen wie Schulen, Shoppingcentern wird weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein.
Ungeimpfte und nicht vollständig Geimpfte dürfen nur auf dem Landweg einreisen und müssen nachweisen, dass sie das Land noch am selben Tag auf dem Luftweg verlassen.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Botschaft Namibias in Berlin.
Die Einreise ist grundsätzlich auf dem Luftweg über den Hosea Kutako International Airport in Windhuk und den Flughafen Walvis Bay möglich. Südafrika hat zwei Grenzübergänge zu Namibia geöffnet: Nakop/Ariamsvlei und Vioolsdrift/Noordoewer. Einreisen auf dem Landweg aus Botsuana sind über die Grenzübergänge Ngoma, Mohembo, Mamuno und Impalila Island möglich, ebenso wie die Einreise aus Sambia über Katima Mulilo.
Bis zunächst 15. April 2022 gelten folgende Einreisebestimmungen:
Vollständig Geimpfte können mit Impfnachweis einreisen. Nicht geimpfte Reisende müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist und von einem im Land der Abreise zertifizierten Labor ausgestellt wurde. Nähere Informationen für die Einreise ungeimpfter fünf- bis elfjähriger Kinder stellt die Botschaft Namibias auf Anfrage zur Verfügung.
Abweichungen der COVID-19-Einreisebestimmungen für bestimmte Berufsgruppen wie Schiffspersonal oder aus der humanitären Hilfe können mit der zuständigen namibischen Behörde geklärt werden.
In Namibia gilt das sogenannte Trusted Travel System (TT). Reisende, die für die Einreise ein negatives PCR-Testzertifikat in digitaler Form benötigen, müssen dieses zum Überprüfen auf der Webseite gemäß der Trusted Travel Initiative der Afrikanischen Union oder der Global Haven Plattform hochladen. Dafür müssen Reisende für einen PCR-Test ein von TT autorisiertes Labor aufsuchen. Einreisende mit Ergebnissen von nicht-gelisteten Laboren müssen ihr Testergebnis zum Überprüfen auf der Website des Global Haven Systems hochladen.
Ausreise und Transit
Bei der Ausreise aus Namibia ist ebenfalls die Trusted Travel Plattform zu nutzen, sofern nach den Einreisebestimmungen des Ziellandes bei Einreise der Nachweis eines negativen PCR-Testergebnisses erforderlich ist.
Es bestehen mehrmals wöchentlich internationale Flugverbindungen mit Deutschland.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die örtlichen Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Geschäfte, Restaurants, etc. dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
• Beachten Sie bei Umsteigeverbindungen über Addis Abeba die zwingende Vorlage eines digitalen PCR-Testzertifikates (s. o.).
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Halten Sie unbedingt Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
• Falls Ihr Visum/Ihre zulässige Aufenthaltsdauer abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte an das namibische Innenministerium/Ministry of Home Affairs and Immigration in Windhuk im Cohen Building, Kasino Street-Ecke Independence Avenue, und lassen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis verlängern.
Neuseeland - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Neuseeland hebt über die kommenden zwei Wochen zahlreiche Corona-Beschränkungen auf. Menschen müssen vom 4. April 2022 an nicht mehr gegen das Virus geimpft sein, um Orte wie Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants und Bars zu besuchen. Auch den Besuch über QR-Codes zu registrieren, soll dann nicht mehr nötig sein. Zudem wird eine Impfpflicht für mehrere Berufsgruppen gestrichen. Davon betroffen sind etwa Lehrer, Polizisten und Kellner. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Altenpflege, Grenzbeamte und Gefängniswärter beziehungsweise Justizvollzugsbeamte soll diese jedoch weiter gelten. Von Freitag 25. März an soll die bisherige Beschränkung auf 100 Personen für Versammlungen im Freien nicht mehr gelten. Dadurch werden einige Konzerte und größere Sportveranstaltungen wieder möglich. Eine Beschränkung für Veranstaltungen in Innenräumen auf 100 Teilnehmer wird auf 200 angehoben und könnte später ganz aufgehoben werden. Eine Maskenpflicht in vielen geschlossenen Bereichen, darunter in Geschäften, im Nahverkehr und für Kinder ab acht Jahren in Klassenräumen, bleibt jedoch bestehen. Quelle: tagesschau.de
Niederlande - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Niederlande haben auch die letzten Corona-Maßnahmen abgeschafft. Passagiere in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen keine Masken mehr tragen. Auch die Testpflicht für Nachtclubs und Großveranstaltungen ohne feste Sitzplätze entfällt. Wegen internationaler Vereinbarungen müssen Masken zwar weiterhin auf Flughäfen und in Flugzeugen getragen werden, aber Fluggesellschaften erklärten bereits, dass sie dies nicht kontrollieren würden. Die Regierung rät dazu, allgemeine Hygieneregeln zu befolgen wie Händewaschen und Räume lüften. Bei Symptomen sollen sich Menschen testen lassen und bei einem positiven Ergebnis zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Ruanda - Änderung Einreise, Ausreise und Transit
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Eine Einreise über den Flughafen Kigali ist für Touristen möglich. Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren, die in Begleitung der Eltern reisen, müssen keinen Test vorweisen. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen Reisende zudem ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das Testergebnis hochladen.
Nach Einreise erfolgt ein PCR- sowie ein Antigen-Schnelltest am Flughafen auf eigene Kosten (insgesamt 65 USD). Alle Reisenden müssen sich im Anschluss an die Einreise bis zum Erhalt des PCR-Testergebnisses in Heimquarantäne begeben. Bei einem positiven Testergebnis findet eine Behandlung in einer staatlichen medizinischen Einrichtung auf eigene Kosten statt oder es ergeht eine Anweisung zur Heimquarantäne, die gegebenenfalls durch ein GPS-Gerät überwacht wird. Die Landgrenzen Ruandas sind für den Reiseverkehr wieder geöffnet. Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartigen Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise auf dem Luftweg müssen Reisende innerhalb von 72 Stunden vor Abflug einen PCR-Test bei ruandischen Stellen auf eigene Kosten (50 USD) durchführen lassen. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Testauswertung kann bis zu 48 Stunden dauern.
Passagiere im Flughafentransit mit einem Aufenthalt von bis zu 12 Stunden unterliegen nicht der Testpflicht bei Einreise am Flughafen.
Die Landgrenzen Ruandas sind grundsätzlich wieder geöffnet. Die Ausreise nach Burundi ist jedoch weiterhin nicht möglich. Zu den Einreisebedingungen sind die Vorgaben der Demokratischen Republik Kongo, Ugandas und Tansanias zu konsultieren.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Besucher öffentlich zugänglicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich bei den offiziellen Stelle Ruandas über die Öffnung von Grenzübergängen zu den Nachbarländern.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie telefonisch 114.
Südafrika - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism oder auf der speziellen Coronavirus-FAQ-Seite für internationale Reisen der südafrikanischen Regierung (nur in englischer Sprache).
Alle Personen ab Vollendung des fünften Lebensjahres müssen bei Ankunft Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorweisen, der bei Reiseantritt nicht älter als 72 Stunden (ab dem Zeitpunkt der Abstrichnahme) sein darf. Dies gilt auch für Genesene. Ungeimpften Personen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Bei Einreise muss ein vollständig ausgefüllter Reise-Gesundheitsfragebogen abgegeben werden.
Von allen Reisenden wird zudem erwartet, dass sie die App „COVID Alert South Africa“ auf ihrem Mobiltelefon installiert haben, eine Reisekrankenversicherung vorweisen und ihren Unterkunftsnachweis inkl. Anschrift vorlegen, sollte eine Quarantäne erforderlich werden. Fluglinien und Einreisekontrollstellen überprüfen die Einhaltung dieser Vorgaben. Eine Auslandsreisekrankenversicherung ist für die Einreise nicht mehr zwingend, jedoch weiterhin dringend empfohlen.
Ausreise und Transit
Die Nachweispflicht einer Impfung oder eines negativen PCR-Tests bei Einreise in Südafrika gilt auch für den Fall einer geplanten Durchreise. Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an 20 Grenzübergängen erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Seit 1. Oktober 2021 gilt der Lockdown in der untersten von fünf Stufen (adjusted Alert Level 1). Es gilt Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen Räumen für Personen ab sechs Jahren, Abstandsregeln (mindestens ein Meter) sind einzuhalten. Ausführliche Informationen in englischer Sprache bietet die südafrikanische Regierung .
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- und auch Gefängnisstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
• Installieren Sie die mobile App "COVID Alert South Africa".
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
• Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan. Quelle: AA
Südafrika hat die Maskenpflicht im Freien aufgehoben und Einreisebestimmungen gelockert. Geimpfte Reisende müssen bei der Ankunft in Südafrika nicht länger einen negativen PCR-Test nachweisen. Die gelockerten Beschränkungen ermöglichen es auch, dass Sportstadien und Musikveranstaltungen bis zu 50 Prozent ihrer Kapazität auslasten dürfen. Eingelassen werden aber nur Menschen mit einer Corona-Schutzimpfung oder einem negativen PCR-Test. Quelle: tagesschau.de
Usbekistan - Änderung Einreise, Reiseverbindungen, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der usbekischen Regierung.
Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf weiteres komplett geschlossen.
Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.
Die Einreise nach Usbekistan wird bei Vorlage eines gültigen Impfzertifikats bzw. Impfpasses gestattet. Kann kein gültiges Impfzertifikat vorgelegt werden, wird die Einreise nur bei Vorlage eines negativen PCR-Tests gestattet, der zum Zeitpunkt des Grenzübertritts nicht älter als 72 (Zeitpunkt der Entnahme der Probe) Stunden sein darf. Der Nachweis über das negative PCR-Testergebnis muss von einem der gelisteten Labore stammen, mit einem QR-Code versehen sein und in englischer oder russischer Sprache vorgelegt werden. Welche Impfzertifikate anerkannt werden, kann bei der Usbekischen Botschaft in Berlin erfragt werden.
Beim Grenzübertritt auf dem Landweg kann ein zusätzlicher, selbst zu zahlender, Schnelltest erforderlich sein.
Nähere Informationen können bei der zuständigen usbekischen Botschaft erfragt werden.
Reiseverbindungen
Der Linienflugverkehr findet regulär statt. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist derzeit aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich.
Der Grenzübergang zu Lande ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. In der Vergangenheit hat die usbekische Regierung einschränkende Maßnahmen (Lockdown) sehr kurzfristig bekannt gegeben.
Hygieneregeln
Seit dem 1. März 2022 wurde die allgemeine Pflicht des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit aufgehoben. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr oder anderen belebten Plätzen wie Schulen, Shoppingcentern wird weiterhin empfohlen.
Empfehlungen
• Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
Zimbabwe - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der simbabwischen Botschaft in Berlin.
Reisende müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, und bei der Einreise symptomfrei sein.
Ungeimpfte und nicht vollständig Geimpfte dürfen nur auf dem Landweg einreisen und müssen nachweisen, dass sie das Land noch am selben Tag auf dem Luftweg verlassen.
Einreisevisa mit einer Gültigkeit von 30 Tagen werden gegen eine Gebühr von 30 USD an den beiden internationalen Flughäfen Harare und Victoria Falls ausgestellt.
Die Einreise für Touristen auf dem Landweg ist derzeit nur an den Grenzübergängen Kazungula (von und nach Botsuana) und Victoria Falls Bridge (von und nach Sambia) möglich.
Ausreise und Transit
Die Durch- oder Weiterreise ist derzeit nur über die beiden internationalen Flughäfen oder unter Einschränkungen auf dem Landweg (s. Einreise) zur unmittelbaren Weiterreise möglich. Mehrere Fluggesellschaften bieten Flugverbindungen nach Harare und Victoria Falls an.
Beschränkungen im Land
In Simbabwe gelten weiterhin besondere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie. Es gilt eine Ausgangssperre von null Uhr bis 5.30 Uhr morgens. Für Geschäfte, Hotels, Restaurants, etc. gelten eingeschränkte Öffnungszeiten.
Es besteht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Bei Betreten von Geschäften, Restaurants, Hotels usw. erfolgen Temperaturmessungen und Desinfektion der Hände.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei unbedingt notwendigen Reisen informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise bei der simbabwischen Botschaft in Berlin und dem Gesundheitsministerium von Simbabwe und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die geltenden Beförderungsrichtlinien.
• Informieren Sie sich vor Ort über den aktuellen Stand der Beschränkungen.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
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Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 24.03.2022
Äquatorialguinea - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Ab dem 23. März 2022 lockern die Behörden in Äquatorialguinea die nationalen und internationalen Beschränkungen.
Die Regierung erlaubt jetzt pro Fluggesellschaft vier internationale Flüge pro Woche. Die landesweite Ausgangssperre von 00:00 bis 06:00 Uhr wurde aufgehoben.
Reisen zwischen Provinzen und Distrikten innerhalb des kontinentalen Äquatorialguineas sind mit einer Kapazität von bis zu 50 Prozent gestattet. Reisende müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Reisende aus Malabo und Bata müssen zusätzlich zu einem Impfpass einen negativen PCR-Test vorlegen, der 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Der Seeverkehr darf ohne Frequenzbeschränkungen zwischen beiden Regionen des Landes und mit maximal 250 Reisenden wieder aufgenommen werden. Für alle Passagiere sind ein Impfpass und der Nachweis eines kürzlich durchgeführten PCR-Tests erforderlich. Quelle: Garda World
Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt auch die Hinweise im Abschnitt Beschränkungen im Land im Hinblick auf die Gültigkeit von COVID-Zertifikaten beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen, u.a. auch eine Direktverbindung mit Frankfurt. Bei Umsteigeverbindungen sind die jeweiligen Einreiseerfordernisse der Ziel- und Durchreiseländer zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Seit dem 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden – mit Ausnahme des speziellen Touristenvisums für Bali (s. unten) - keine Visa bei Einreise erteilt.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, das Ergebnis ist im Hotel oder der jeweiligen Unterkunft oder bei inländischem Anschlussflug vor Ort abzuwarten.
Es folgt eine fünftägige Quarantäne für nicht vollständig Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier auf eigene Kosten. Am vierten Tag der Quarantäne muss ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bali
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/Bali gilt:
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich. Die Kosten betragen 500.000 IDR. Benötigt werden:
• ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass,
• ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung
• ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19-Erkrankungen abdeckt
• ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “
Nach Ankunft mit einem internationalen Direktflug wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, dessen Ergebnis in der Unterkunft abzuwarten ist, Quarantänevorschriften s.o.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App "PeduliLindungi" verlangt. Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR- oder Antigen-Test. Nicht vollständig Geimpfte oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen, müssen einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Antigentests vorlegen.
Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App "PeduliLindungi" verlangt.
Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung reisen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Isolation (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Isolationsmaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Kongo, Demokratische Republik (Kinshasa) - Änderung Einreise, Ausreise/Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Beim Abflug ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise am Flughafen Kinshasa findet ein verpflichtender COVID-19-Test statt, für den sich Reisende im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen 45 USD. Vollständig Geimpfte und Kinder bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen. Als vollständig geimpft gilt man mit der vom Hersteller des verwendeten Vakzins empfohlenen Anzahl von Impfungen, Boosterimpfungen sind irrelevant. Aktuell gibt es keine Einschränkungen beim verwendeten Impfstoff.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Der nationale und internationale Flugverkehr unterliegt keinen Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als 7 Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri, Nord- und Sudkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre. Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test nur von Ungeimpften vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten. Auch wenn diese Vorgaben von der breiten Öffentlichkeit häufig ignoriert werden wird Reisenden dringend empfohlen, die genannten Regeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Durch- und Weiterreise
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen
• Medininkai–Kamenyj Log,
• Šalčininkai–Benekainys,
• Raigardas–Privalka,
• Lavoriškės–Kotlovka,
• Kybartai–Černiševskoje,
• Panemunė–Sovetsk,
• Tverečius-Vidzy,
• Šumskas-Losha und
• Papelekis-Lyntupy
möglich.
Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Es bestehen direkte Flugverbindungen nach Deutschland. Auch der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Eine Quarantäneverpflichtung besteht nur noch für Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden bzw. die mit einem positiven Testergebnis rechnen. Kontaktpersonen wird lediglich empfohlen, sich zu isolieren, eine Verpflichtung besteht nicht.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand ist bis zum 30. April 2022 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Mit Wirkung vom 17. März 2022 wird daher kein COVID-19-Nachweis mehr für die Einreise in die Republik Moldau benötigt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
S. Aktuelles
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Polen hebt die Maskenpflicht weitestgehend auf. Ab dem 28. März 2022 muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nur noch in medizinischen Einrichtungen getragen werden. Bislang galt in Polen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen. Künftig sollen auch die Gesundheitsämter nicht mehr die Isolation der Covid-Erkrankten überwachen. Es reicht, wenn diese mit einer Krankschreibung zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Saudi-Arabien - Änderung Einreise
Die Behörden in Saudi-Arabien haben bestimmte internationale Reisebeschränkungen gelockert. Ab dem 24. März 2022 müssen Personen, die nach Saudi-Arabien reisen, ihren Impfstatus für die Einreise in das Land nicht mehr angeben. Die COVID-19-bezogenen Einreisebestimmungen sind für alle Reisenden nach Saudi-Arabien gleich, unabhängig vom Impfstatus. Quelle: Garda World
Singapur - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Singapur schafft zum 31. März 2022 die sogenannten Vaccinated Travel Lanes (VTL) ab und öffnet sich für geimpfte Reisende aus aller Welt. Einreisende brauchen keinen Vaccinated Travel Pass mehr beantragen. Zudem entfallen die Corona-Tests nach Ankunft am Changi Airport und vor Ort. Voraussetzung für die Einreise ist eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Einreisende müssen vor der Abreise einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest machen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Durch diesen wird eine Quarantäne überflüssig. Um einreisen zu können, müssen Touristen zudem maximal drei Tage vor der Einreise die sogenannte SG Arrival Card ausfüllen und einreichen. Diese umfasst unter anderem eine elektronische Gesundheitserklärung. Weitere Voraussetzung für Kurzzeitbesucher ist laut der Abschluss einer Corona-Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Singapur-Dollar. Darüber hinaus müssen Reisende jederzeit per E-Mail und Telefon erreichbar sein und die Trace-Together-App auf ihr Mobiltelefon laden.
Bereits am 29. März werden zudem die Sicherheitsbestimmungen in Singapur gelockert: Das Tragen einer Maske im Freien ist ab dann nicht mehr verpflichtend. Es dürfen sich zudem wieder Gruppen ab zehn Personen ohne Maske treffen – auch im Innenbereich von Restaurants. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ab dem 23. März 2022 lockern die Behörden in Äquatorialguinea die nationalen und internationalen Beschränkungen.
Die Regierung erlaubt jetzt pro Fluggesellschaft vier internationale Flüge pro Woche. Die landesweite Ausgangssperre von 00:00 bis 06:00 Uhr wurde aufgehoben.
Reisen zwischen Provinzen und Distrikten innerhalb des kontinentalen Äquatorialguineas sind mit einer Kapazität von bis zu 50 Prozent gestattet. Reisende müssen einen Impfnachweis vorlegen.
Reisende aus Malabo und Bata müssen zusätzlich zu einem Impfpass einen negativen PCR-Test vorlegen, der 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Der Seeverkehr darf ohne Frequenzbeschränkungen zwischen beiden Regionen des Landes und mit maximal 250 Reisenden wieder aufgenommen werden. Für alle Passagiere sind ein Impfpass und der Nachweis eines kürzlich durchgeführten PCR-Tests erforderlich. Quelle: Garda World
Aserbaidschan - Änderung Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Aserbaidschans.
Die Einreise ist derzeit nur auf dem Luftweg möglich. Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige auch ohne vorherige Sondergenehmigung möglich (s. Einreise und Zoll). Bei der Einreise muss bereits beim Check-in ein Nachweis über das Vorliegen einer vollständigen Impfung oder ein Genesenennachweis und ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Die Vorlage eines negativen PCR-Tests ohne Impf- oder Genesenennachweis ist nur in Sonderfällen ausreichend (z. B. Einreise zum Besuch naher Verwandter in Aserbaidschan, soweit diese aserbaidschanische Staatsangehörige sind; Einreise von in Aserbaidschan lebenden Ausländern, die eine aserbaidschanische Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis haben, sowie deren Ehepartner, Eltern, und Kinder). Kinder ab Vollendung des ersten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres benötigen einen negativen PCR-Test. Für Kinder bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres ist kein Nachweis nötig. Eine Selbstisolation nach Einreise ist nicht erforderlich.
Bitte unbedingt auch die Hinweise im Abschnitt Beschränkungen im Land im Hinblick auf die Gültigkeit von COVID-Zertifikaten beachten.
Durch- und Weiterreise
Die Durch- und Weiterreise ist derzeit nur über den Flughafen Heydar-Aliyev in Baku möglich. Für die Ausreise müssen die Unterlagen, die für die Einreise ins Zielland erforderlich sind, vorgelegt werden.
Reiseverbindungen
Der internationale Zug-, Bus-, Fährverkehr ist ausgesetzt. Es bestehen zahlreiche internationale Flugverbindungen, u.a. auch eine Direktverbindung mit Frankfurt. Bei Umsteigeverbindungen sind die jeweiligen Einreiseerfordernisse der Ziel- und Durchreiseländer zu beachten.
Beschränkungen im Land
Das spezielle Quarantäne-Regime wurde bis 1. Mai 2022 verlängert, allerdings mit großzügigen Lockerungen. Einkaufszentren, Geschäfte, Museen, Fitnessstudios, Restaurants und Cafés sind geöffnet. Für ungeimpfte Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres gelten Einschränkungen bei der Inanspruchnahme von Serviceleistungen (wie z. B. Besuch von Gastronomie und Hotels, Benutzung des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs, große Einkaufszentren, Hochschulbesuch). Als Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung werden bei Ausländern auch Zertifikate akzeptiert, die im Heimatland ausgestellt worden sind. Seit dem 15. Februar 2022 verlieren Impfzertifikate ihre Gültigkeit sechs Monate nach Erhalt der zweiten Impfung.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Innenbereichen und insbesondere auch im ÖPNV.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der aserbaidschanischen Regierung sowie dem aserbaidschanischen Migrationsdienst .
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die zuständige Behörde unter der Nummer 103 (in Baku) oder 113 (in den übrigen Regionen).
Indonesien - Änderung Einreise
Einreise
Touristen ist die Einreise mit einem vorab zu beantragendem Visum gestattet, es werden – mit Ausnahme des speziellen Touristenvisums für Bali (s. unten) - keine Visa bei Einreise erteilt.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Reisende (auch Kinder jeden Alters) müssen bei Einreise einen bei Abflug maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test in englischer Sprache vorlegen. Darüber hinaus wird ab einem Alter von 18 Jahre ein Nachweis über eine vollständige Impfung nach Maßgaben des Heimatlandes verlangt. Ausnahmen gelten für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen verfügen.
Bei Abflug nach Indonesien wird grundsätzlich eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi" verlangt.
Bei der Einreise wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, das Ergebnis ist im Hotel oder der jeweiligen Unterkunft oder bei inländischem Anschlussflug vor Ort abzuwarten.
Es folgt eine fünftägige Quarantäne für nicht vollständig Geimpfte in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Hotel auf eigene Kosten in einem von der indonesischen Regierung vorgegebenen Isolationsquartier auf eigene Kosten. Am vierten Tag der Quarantäne muss ein weiterer kostenpflichtiger PCR-Test erfolgen.
Bei positivem Testergebnis kann bei asymptomatischen oder milden Fällen eine kostenpflichtige Einweisung in ein spezielles Isolationshotel oder eine Isolationseinrichtung erfolgen. Bei schwereren Symptomen oder im Falle von Vorerkrankungen erfolgt in jedem Fall eine kostenpflichtige Unterbringung in einem COVID-19-Krankenhaus. Es damit zu rechnen, dass ein Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz, der auch COVID Behandlungskosten abdeckt, vorgelegt werden muss.
Die Deutsche Botschaft Jakarta hat auf die nach nationalen Infektionsschutzbestimmungen getroffenen Maßnahmen keinen Einfluss.
Für zweifach Geimpfte entfällt die Quarantänepflicht. Einreisende Minderjährige folgen den Quarantäneauflagen ihrer mitreisenden Eltern/Betreuungspersonen.
Bali
Für Einreisen über den internationalen Flughafen Ngurah Rai in Denpasar/Bali gilt:
Deutsche Staatsangehörige können für touristische Aufenthalte bei Direkteinreise in Bali (nicht über einen anderen internationalen Flughafen in Indonesien) ein spezielles Tourismusvisum für 30 Tage erhalten („Visit Visa on Special Arrival for Tourism“). Die Ausreise mit diesem Visum ist über jeden internationalen Flughafen möglich. Die Kosten betragen 500.000 IDR. Benötigt werden:
• ein noch mindestens sechs Monate gültiger Reisepass,
• ein Rückflug- oder Weiterflugticket in ein anderes Land
• ein Nachweis über Voll- oder Boosterimpfung
• ein bei Abflug maximal 48 Stunden alter negativer PCR-Test in englischer Sprache
• Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die auch COVID-19-Erkrankungen abdeckt
• ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der indonesischen App „PeduliLindungi “
Nach Ankunft mit einem internationalen Direktflug wird am Flughafen ein kostenpflichtiger PCR-Test durchgeführt, dessen Ergebnis in der Unterkunft abzuwarten ist, Quarantänevorschriften s.o.
Es kommt immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Quarantäneregelungen. Kommt es während der Quarantäne zu Änderungen, besteht kein Bestandsschutz.
Nähere Informationen zur Visumerteilung und zum Bali-Einreisevisum-Programm können bei einer Auslandsvertretung Indonesiens erfragt werden. Die indonesische Immigrationsbehörde informiert über die aktuell geltenden Einreisebestimmungen.
Durch- und Weiterreise
Einreisen zu Transitzwecken sind möglich. Die Einreise- und Quarantänebestimmungen sind einzuhalten.
Für die Ausreise aus Indonesien wird gegenwärtig von offizieller Seite kein Gesundheitszeugnis, PCR-Test oder Impfnachweis verlangt. Je nach Fluggesellschaft und Ziel-/ Umsteigeflughafen kann bei Ausreise die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Reiseverbindungen
Beim regulären internationalen kommerziellen Flugverkehr von und nach Europa kommt es zu Einschränkungen. Auch der Fährverkehr unterliegt ggf. Einschränkungen. Informationen erteilen die entsprechenden Fluglinien und Transportunternehmen.
Beschränkungen im Land
Bis auf weiteres gelten Beschränkungen im inländischen Reiseverkehr zu Wasser, zu Land und in der Luft.
Im innerindonesischen Reiseverkehr außerhalb eines zusammenhängenden Stadtgebiets/Großraums wird die Benutzung der App "PeduliLindungi" verlangt. Vollständig geimpfte Reisende benötigen keinen PCR- oder Antigen-Test. Nicht vollständig Geimpfte oder Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses verfügen, müssen einen negativen, maximal 72 Stunden alten PCR- oder einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Antigentests vorlegen.
Zusätzlich wird bei Flugreisen am Abflughafen eine ausgefüllte „eHAC“ (Indonesia Health Alert Card) in der App "PeduliLindungi" verlangt.
Kinder unter 6 Jahren können nur in Begleitung reisen.
Der Test (PCR oder Antigen) muss durch ein vom indonesischen Gesundheitsministerium zertifiziertes Labor erfolgen und mit einem auslesbaren Barcode versehen sein.
Die jeweiligen Testerfordernisse ändern sich mitunter täglich.
Ergänzende Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben auch die Transportunternehmen.
In Jakarta, Bali und anderen Landesteilen können Einkaufs- und Handelszentren wieder eingeschränkt öffnen. Zugang wird grundsätzlich nur nach Vorlage eines Impfnachweises über die App Peduli Lindungi gewährt. Die App mit hochgeladenem Impfnachweis ist auch Voraussetzung für den Zutritt zu Supermärkten, Malls, Dienstleistern und Restaurants. Dies wird strikt kontrolliert; in Einzelfällen wird die Vorlage des gelben Impfbuchs oder einer Impfbescheinigung akzeptiert.
Ungeimpfte oder nicht über einen in Indonesien akzeptierten Impfnachweis verfügende Personen müssen im Alltag mit zahlreichen Zugangsbeschränkungen rechnen. Auch Geimpfte oder Genesene unterliegen weiter Einschränkungen.
Gültigkeit und Fortbestand der Quarantäne- und sonstiger infektionsrechtlicher Maßnahmen und Bestimmungen für Bewegungen innerhalb des Landes werden in den Provinzen, Städten, Stadt-und Wohnbezirken sehr unterschiedlich gehandhabt und sind laufend auch sehr kurzfristigen Änderungen unterworfen. Reisende müssen mit weiteren kurzfristigen Einschränkungen rechnen.
Derzeit müssen Reisende damit rechnen, während des Aufenthalts, in Einzelfällen auch ohne Anzeichen einer möglichen Infektion zur kostenpflichtigen Isolation in indonesischen Krankenhäusern bzw. Quarantänezentren verpflichtet zu werden. Die Entscheidungskriterien für die zum Teil drastischen Maßnahmen zur Isolation (Abriegelung des Aufenthaltsbereichs, kein Internetzugang, Sammelunterbringung von Verdachtsfällen mit infektiösen Patienten) oder zur weiteren Diagnostik und Therapie sind oft unklar. Die für die Isolationsmaßnahmen vorgesehenen medizinischen Einrichtungen entsprechen nicht europäischem Standard Eine angemessene notfallmedizinische Versorgung ist derzeit nicht gewährleistet.
Hygieneregeln
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten Abstandsregeln von 1,5 Meter zu anderen Personen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, die Testerfordernisse können sich kurzfristig ändern.
• Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreise aus dem Ausland nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
• Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen wie einen negativen COVID-19-Test, sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens; berücksichtigen Sie auch, dass es zu kurzfristigen Stornierungen oder Flugplanänderungen aufgrund der genannten Beschränkungen kommen kann.
• Bitte informieren Sie sich auf der Website der indonesischen Corona Taskforce über die jeweils geltenden Testerfordernisse, die sich sehr kurzfristig ändern können.
Kongo, Demokratische Republik (Kinshasa) - Änderung Einreise, Ausreise/Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Beim Abflug ist ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei Einreise am Flughafen Kinshasa findet ein verpflichtender COVID-19-Test statt, für den sich Reisende im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium registrieren sollen. Die Kosten für diesen Test betragen 45 USD. Vollständig Geimpfte und Kinder bis zum Tag vor dem 12. Geburtstag sind von der Testpflicht ausgenommen. Als vollständig geimpft gilt man mit der vom Hersteller des verwendeten Vakzins empfohlenen Anzahl von Impfungen, Boosterimpfungen sind irrelevant. Aktuell gibt es keine Einschränkungen beim verwendeten Impfstoff.
Ausreise und Transit
Für die Ausreise ist ein höchstens 48 Stunden alter negativer COVID-19-Test vorzulegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Der nationale und internationale Flugverkehr unterliegt keinen Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als 7 Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri, Nord- und Sudkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre. Um innerhalb der Demokratischen Republik Kongo reisen zu können, muss den Grenzbehörden vor Antritt der Reise am Flughafen ein negativer COVID-19-Test nur von Ungeimpften vorgelegt werden. Dieser darf nicht älter als sieben Tage sein.
Im gesamten Stadtgebiet Kinshasas gelten Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes an öffentlichen Orten. Auch wenn diese Vorgaben von der breiten Öffentlichkeit häufig ignoriert werden wird Reisenden dringend empfohlen, die genannten Regeln einzuhalten.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen beim kongolesischen Gesundheitsministerium .
• Erkundigen Sie sich vor Antritt der Reise bei der zuständigen Fluggesellschaft über die jeweiligen Beförderungsbedingungen.
Litauen - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite der litauischen Regierung.
Für Einreisende aus Deutschland besteht derzeit grundsätzlich keine Quarantäne- und Testpflicht. Es werden auch keine Nachweise über Impfung oder Genesung oder ein negativer PCR-Test verlangt.
Durch- und Weiterreise
Viele Grenzübergänge sind für die Einreise von Privatpersonen aus Belarus und Russland kommend geschlossen, z.B. auf der kurischen Nehrung. Die Ausreise (mit dem Kfz) ist an den Grenzübergängen
• Medininkai–Kamenyj Log,
• Šalčininkai–Benekainys,
• Raigardas–Privalka,
• Lavoriškės–Kotlovka,
• Kybartai–Černiševskoje,
• Panemunė–Sovetsk,
• Tverečius-Vidzy,
• Šumskas-Losha und
• Papelekis-Lyntupy
möglich.
Für den gewerblichen Gütertransport gelten gesonderte Regelungen.
Reiseverbindungen
Es bestehen direkte Flugverbindungen nach Deutschland. Auch der Fährverkehr verzeichnet keine Einschränkungen. In öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Mindestabstand von einem Meter zum nächsten Passagier zu wahren.
Beschränkungen im Land
Eine Quarantäneverpflichtung besteht nur noch für Personen, die positiv auf COVID-19 getestet wurden bzw. die mit einem positiven Testergebnis rechnen. Kontaktpersonen wird lediglich empfohlen, sich zu isolieren, eine Verpflichtung besteht nicht.
Hygieneregeln
Es besteht Maskenpflicht in Innenräumen wie Büros, Schulen, Supermärkten, öffentlichen Verkehrsmitteln etc., unabhängig von einer Impfung o.ä. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Bei sportlicher Betätigung gilt die Maskenpflicht nicht. Vor dem Betreten von Geschäften wird um Handdesinfektion gebeten. Es dürfen ausschließlich medizinische und FFP2-Masken verwendet werden, bei Veranstaltungen ausschließlich FFP2-Masken.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Prüfen Sie vor Reiseantritt die Einstufung Deutschlands bzw. Ihres Aufenthaltslandes anhand der litauischen Länderliste .
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft, ob gem. Beförderungsrichtlinien ein negativer COVID-19-Test erforderlich ist.
• Beachten Sie die ergänzenden Informationen der litauischen Regierung.
• Wenn Sie aus einem Drittland einreisen, informieren Sie sich vor Reiseantritt beim litauischen Außenministerium oder der litauischen Botschaft vor Ort, ob für Sie eine Registrierungspflicht gilt.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie für weitere Anweisungen die zentrale litauische Hotline für COVID-19 Verdachtsfälle unter: 1808 (in Litauen) oder aus dem Ausland unter +370 (37) 367 963. Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Marokko - Änderung Beschränkungen im Land
Der Gesundheitsnotstand ist bis zum 30. April 2022 verlängert worden. Quelle: Maghreb Post
Moldau, Republik / Moldawien - Änderung Einreise, Hygieneregeln, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Republik Moldau.
Mit Wirkung vom 17. März 2022 wird daher kein COVID-19-Nachweis mehr für die Einreise in die Republik Moldau benötigt.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise ist auf festgelegten Routen möglich. Bei Einreise entscheidet der Grenzbeamte über gewährte Transitzeit und Route. Detaillierte Informationen gibt die moldauische Grenzpolizei.
Reiseverbindungen
S. Aktuelles
Beschränkungen im Land
Mit Ausnahme von Minderjährigen sind alle Personen, die sich im öffentlichen Raum bewegen, verpflichtet, ein gültiges Ausweisdokument oder dessen Kopie/Foto mit sich führen.
Bei Teilnahme an Veranstaltungen in Innenräumen oder im Außenbereich können weitere Verschärfungen, wie die Notwendigkeit des Impfnachweises oder eines aktuellen negativen COVID-19-Tests, gelten. Je nach 7-Tage-Inzidenz gelten in verschiedenen Landesteilen unterschiedliche Einschränkungen. Es empfiehlt sich daher, das Tagesgeschehen zu verfolgen.
Hygieneregeln
Es besteht eine generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in geschlossenen Räumen und im Personennahverkehr. Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
Besonderheiten in den Regionen
Die Einschränkungen für den abtrünnigen Landesteil Transnistrien wurden bis auf weiteres ausgesetzt. Aktuell dürfen Ausländer einreisen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der moldauischen Regierung.
• Beachten Sie zudem die landesweit geltende Maskenpflicht in allen Bereichen, wo ein Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann.
• Bei COVID-19-Symptomen kontaktieren Sie den moldauischen medizinischen Notruf 112.
Polen - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Polen hebt die Maskenpflicht weitestgehend auf. Ab dem 28. März 2022 muss eine Mund-Nasen-Bedeckung nur noch in medizinischen Einrichtungen getragen werden. Bislang galt in Polen eine Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Innenräumen. Künftig sollen auch die Gesundheitsämter nicht mehr die Isolation der Covid-Erkrankten überwachen. Es reicht, wenn diese mit einer Krankschreibung zu Hause bleiben. Quelle: tagesschau.de
Saudi-Arabien - Änderung Einreise
Die Behörden in Saudi-Arabien haben bestimmte internationale Reisebeschränkungen gelockert. Ab dem 24. März 2022 müssen Personen, die nach Saudi-Arabien reisen, ihren Impfstatus für die Einreise in das Land nicht mehr angeben. Die COVID-19-bezogenen Einreisebestimmungen sind für alle Reisenden nach Saudi-Arabien gleich, unabhängig vom Impfstatus. Quelle: Garda World
Singapur - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Singapur schafft zum 31. März 2022 die sogenannten Vaccinated Travel Lanes (VTL) ab und öffnet sich für geimpfte Reisende aus aller Welt. Einreisende brauchen keinen Vaccinated Travel Pass mehr beantragen. Zudem entfallen die Corona-Tests nach Ankunft am Changi Airport und vor Ort. Voraussetzung für die Einreise ist eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus, die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Einreisende müssen vor der Abreise einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest machen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Durch diesen wird eine Quarantäne überflüssig. Um einreisen zu können, müssen Touristen zudem maximal drei Tage vor der Einreise die sogenannte SG Arrival Card ausfüllen und einreichen. Diese umfasst unter anderem eine elektronische Gesundheitserklärung. Weitere Voraussetzung für Kurzzeitbesucher ist laut der Abschluss einer Corona-Reiseversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Singapur-Dollar. Darüber hinaus müssen Reisende jederzeit per E-Mail und Telefon erreichbar sein und die Trace-Together-App auf ihr Mobiltelefon laden.
Bereits am 29. März werden zudem die Sicherheitsbestimmungen in Singapur gelockert: Das Tragen einer Maske im Freien ist ab dann nicht mehr verpflichtend. Es dürfen sich zudem wieder Gruppen ab zehn Personen ohne Maske treffen – auch im Innenbereich von Restaurants. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 27.03.2022
China - Änderung Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land - Shanghai
Die chinesische Metropole Shanghai kündigt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einen zweistufigen Lockdown an. Zur Testung der Bevölkerung wird das öffentliche Leben in zwei Stufen von Montag 28. März 2022 bis 5. April heruntergefahren. Der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel wird eingestellt. Mitarbeiter der meisten Unternehmen dürfen nur noch im Homeoffice arbeiten. Ausgenommen sind öffentliche Dienste und Lebensmittelversorgung. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Fidschi / Fiji - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Zweifach Geimpfte aus aller Welt können in zwei Wochen ohne Isolationszeit in Fidschi Ferien machen. Bisher gilt noch eine dreitägige Quarantänezeit nach der Einreise. Ab dem 7. April 2022 ist ein Antigen-Schnelltest nach der Ankunft in einem der offiziellen Zentren der Inseln ausreichend. Ab sofort fällt auch die Maskenpflicht weg und Veranstaltungsorte im Inselstaat, einschließlich Stadien, können mit voller Kapazität betrieben werden. Quelle: tagesschau.de
Grenada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich, Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 12 Jahren, die zusammen mit vollständig geimpften Begleitpersonen einreisen. Die Einreisemodalitäten wie verpflichtende vorherige elektronische Einreiseanmeldung sowie Test- und ggf. Quarantänepflichten veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Grenada nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können. In gemischten Reisegruppen gelten alle Teilnehmer als ungeimpft.
Bei Einreise ab dem 5. April 2022 entfallen Test- und Quarantänepflicht sowie die Einreiseanmeldung. Es gelten ab diesem Datum keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen mehr für Reisende.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Masken- und Abstandspflicht. Restaurants sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet. Öffentliche Veranstaltungen sind in der Personenzahl begrenzt.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen (Travel Protocols) der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Grenada geltende Auslegung bezieht.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Hongkong lockert seine strengen Corona-Bestimmungen für den Flugverkehr. Fluggesellschaften, die infizierte Reisende nach Hongkong gebracht haben, dürfen die Strecke ab dem 1. April 2022 nur noch eine Woche lang nicht mehr bedienen. Bisher gilt das Verbot zwei Wochen lang. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler, sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend dem individuellen Reisezweck unter Berücksichtigung des COVID-19-Nachweises.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonomen Provinzen sind bis zum Ablauf des nationalen Notstands am 31. März 2022 je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) und die italienische Regierung (nur in italienischer Sprache).
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt mit Wirkung vom 1. April 2022 die 3G-Regel. Für den Innenbereich von Restaurants und den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Bis zum 30. April 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kambodscha - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
E-Visa können beantragt werden, Visa on Arrival werden wieder ausgestellt.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen sich nach Einreise einem PCR-Test unterziehen und anschließend eine 14-tägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 USD für die Unterbringung hinterlegt werden.
Ausreise und Transit
Alle Landgrenzen zu Thailand und Laos sind bis auf Weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Vietnam ist geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln.
Das derzeit geltende generelle Einreiseverbot wird für vollständig geimpfte Personen zum 1. April 2022 aufgehoben. Die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe werden von Malaysia anerkannt.
Reisende sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera" herunterzuladen, das „pre-departure“ Formular auszufüllen und innerhalb von zwei Tagen vor Abreise einen PCR-Test durchzuführen (Kinder: erst ab Vollendung des siebten Lebensjahres). Für innerhalb der letzten 60 Tage nachweislich von COVID-19-Genesene genügt ein professioneller RTK-Antigentest. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Behandlung einschließt, erforderlich. Teilweise müssen die Nachweise bereits beim Check-in vorgelegt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss ein professioneller RTK-Antigentest durchgeführt werden (Ausnahme: Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres).
Nicht vollständig geimpfte Personen müssen sich einer fünftägigen Quarantäne und in deren Verlauf weiteren Tests unterziehen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten. Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App „MySejahtera" erfolgen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Philippinen - Änderung Einreise
Die Philippinen erlauben ab dem 1. April 2022 allen vollständig geimpften internationalen Passagieren, einschließlich Touristen, die Einreise. Ankommende müssen einen Impfnachweis sowie einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder einen RAT-Test, der innerhalb von 24 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Einreisende müssen außerdem einen Reisepass mit sich führen, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ankommende werden bei Einreise nicht unter Quarantäne gestellt, müssen sich jedoch sieben Tage lang selbst auf Symptome überwachen. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum ) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Auch die Regelungen zur häuslichen und institutionellen Quarantäne wurden aufgehoben. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich. Ausnahmen bleiben Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
In Saudi-Arabien ist die Nutzung der App „Tawakkalna“ verpflichtend – ein Umstand, der die Bewegungsfreiheit nicht geimpfter Personen stark einschränkt. Die App gibt Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus und wird an allen öffentlichen Plätzen, Einrichtungen und Verkehrsmitteln kontrolliert. Ohne den Status „immun“ wird der Zugang verweigert. Als „immun“ gelten Personen ab 12 Jahren, die vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sind. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen + Booster), AstraZeneca (zwei Dosen + Booster), Moderna (zwei Dosen + Booster) und Johnsson & Johnsson (eine Dosis + Booster). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Soweit vorhanden sollten Reisende ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien . Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen im öffentlichen Leben sind fast vollständig aufgehoben, allerdings nur für Personen, die mindestens eine dritte, anerkannte COVID-Impfung erhalten haben. Ausnahmen gelten für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht und beim Betreten jeglicher Einrichtungen ist die Corona-App „Tawakkalna“ vorzuzeigen, in der als Status "immun" angezeigt werden muss.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Bei Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder bei Reisen zwischen einzelnen Kanarischen Inseln ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats nicht mehr erforderlich.
Die kanarische Regionalregierung hat nahezu alle Corona-Schutzbestimmungen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Die in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt jedoch weiterhin auch auf den Kanaren.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise
Voraussichtlich ab Juni 2022 will Thailand die Einreiseregelungen für vollständig geimpfte Touristen weiter lockern. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA könnte ab 1. Juni das derzeitige Modell, nach dem PCR-Tests vor der Abreise und nach der Ankunft obligatorisch sind, sowie die Online-Registrierung für den „Thailand Pass“ komplett abgeschafft werden, zitiert DPA den thailändischen Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn. Voraussetzung für die Lockerungen ist laut dem Tourismusminister jedoch, dass die Corona-Zahlen nach dem traditionellen Neujahrsfest Songkran nicht dramatisch steigen. Das Fest findet vom 13. bis zum 15. April statt. Quelle: touristik aktuell
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Die nationale Alarmstufe Rot, die höchste Stufe, bleibt bestehen. Der Lockdown von Tongatapu und den Vava'u-Inseln ist bis mindestens 2. April 2022 verlängert. Die meisten Einwohner an beiden Orten müssen zu Hause bleiben, es sei denn, sie reisen in Notfällen. Eine verschärfte Ausgangssperre von 20:00 bis 08:00 Uhr bleibt in Kraft. Die Behörden erlauben nur wichtigen Arbeitern und Anwohnern, die medizinische Versorgung benötigen, Farmen besuchen oder dringende Besorgungen erledigen, sich außerhalb der Ausgangssperre zu bewegen. Fast alle Einzelhandelsgeschäfte sind geschlossen. Versammlungen für Beerdigungen können weiterhin nach nationalen Richtlinien stattfinden. Der öffentliche Verkehr bleibt auf Tongatapu und den Vava'u-Inseln ausgesetzt. Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Die chinesische Metropole Shanghai kündigt zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einen zweistufigen Lockdown an. Zur Testung der Bevölkerung wird das öffentliche Leben in zwei Stufen von Montag 28. März 2022 bis 5. April heruntergefahren. Der Betrieb öffentlicher Verkehrsmittel wird eingestellt. Mitarbeiter der meisten Unternehmen dürfen nur noch im Homeoffice arbeiten. Ausgenommen sind öffentliche Dienste und Lebensmittelversorgung. Quelle: tagesschau.de und Garda World
Fidschi / Fiji - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Zweifach Geimpfte aus aller Welt können in zwei Wochen ohne Isolationszeit in Fidschi Ferien machen. Bisher gilt noch eine dreitägige Quarantänezeit nach der Einreise. Ab dem 7. April 2022 ist ein Antigen-Schnelltest nach der Ankunft in einem der offiziellen Zentren der Inseln ausreichend. Ab sofort fällt auch die Maskenpflicht weg und Veranstaltungsorte im Inselstaat, einschließlich Stadien, können mit voller Kapazität betrieben werden. Quelle: tagesschau.de
Grenada - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Grenadas.
Die Einreise ist nur für vollständig geimpfte Personen möglich, Ausnahmen gelten für Einheimische und für Kinder unter 12 Jahren, die zusammen mit vollständig geimpften Begleitpersonen einreisen. Die Einreisemodalitäten wie verpflichtende vorherige elektronische Einreiseanmeldung sowie Test- und ggf. Quarantänepflichten veröffentlichen das Gesundheitsministerium von Grenada und die Grenada Tourism Authority.
Auch Genesene müssen einen vollständigen Impfschutz nach den Bestimmungen von Grenada nachweisen, um die Regelungen für vollständig geimpfte Reisende in Anspruch nehmen zu können. In gemischten Reisegruppen gelten alle Teilnehmer als ungeimpft.
Bei Einreise ab dem 5. April 2022 entfallen Test- und Quarantänepflicht sowie die Einreiseanmeldung. Es gelten ab diesem Datum keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen mehr für Reisende.
Durch- und Weiterreise
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie bei Einreise. Es ist kein erneuter Test für die Ausreise notwendig.
Reiseverbindungen
Der internationale Flugverkehr findet statt. Auch Schiffsverkehr (Fähren, Privatboote) ist zugelassen.
Beschränkungen im Land
Es gilt eine Masken- und Abstandspflicht. Restaurants sind für vollständig geimpfte Personen geöffnet. Öffentliche Veranstaltungen sind in der Personenzahl begrenzt.
Hygieneregeln
Am Flughafen und in der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Machen Sie sich rechtzeitig vor einer Reise nach Grenada mit den aktuellen Einreisebestimmungen (Travel Protocols) der Regierung von Grenada und den Informationen der Grenada Tourism Authority vertraut.
• Die Einreisevorschriften können sich kurzfristig ändern. Prüfen Sie vor Reiseantritt erneut die lokalen Bestimmungen.
• Beachten Sie, dass sich der in diesem Text verwendete Ausdruck „vollständig geimpft“ auf die in Grenada geltende Auslegung bezieht.
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Hongkong lockert seine strengen Corona-Bestimmungen für den Flugverkehr. Fluggesellschaften, die infizierte Reisende nach Hongkong gebracht haben, dürfen die Strecke ab dem 1. April 2022 nur noch eine Woche lang nicht mehr bedienen. Bisher gilt das Verbot zwei Wochen lang. Quelle: tagesschau.de
Italien - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln, Besonderheiten in den Regionen, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler, sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend dem individuellen Reisezweck unter Berücksichtigung des COVID-19-Nachweises.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Es gilt der gesundheitliche Notstand.
Die Regionen und autonomen Provinzen sind bis zum Ablauf des nationalen Notstands am 31. März 2022 je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache) und die italienische Regierung (nur in italienischer Sprache).
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt mit Wirkung vom 1. April 2022 die 3G-Regel. Für den Innenbereich von Restaurants und den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Bis zum 30. April 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni .
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Kambodscha - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kambodschas.
E-Visa können beantragt werden, Visa on Arrival werden wieder ausgestellt.
Reisende, die vollständig geimpft sind, benötigen keinen negativen PCR-Test zur Einreise nach Kambodscha.
Ungeimpfte Reisende müssen sich nach Einreise einem PCR-Test unterziehen und anschließend eine 14-tägige Quarantäne in einem von den kambodschanischen Behörden zugelassenen Quarantäne-Hotel verbringen. Kann bei Einreise keine Hotelbuchung in einem entsprechenden Hotel nachgewiesen werden, muss eine Kaution in Höhe von 2.000 USD für die Unterbringung hinterlegt werden.
Ausreise und Transit
Alle Landgrenzen zu Thailand und Laos sind bis auf Weiteres geschlossen. Die Landesgrenze zu Vietnam ist geöffnet.
Der Flugverkehr zwischen Kambodscha und Europa findet in reduziertem Umfang statt.
Für einige Transitpunkte besteht die Notwendigkeit, einen negativen COVID-19-Test für den Transit vorzulegen. Weitere Informationen bietet die ausführende Fluggesellschaft.
Beschränkungen im Land
Den Anordnungen der Behörden ist Folge zu leisten. Im Falle der Nichtbeachtung und des Verletzens von Quarantäne-Regelungen drohen hohe Geld- und Freiheitsstrafen. Änderungen, insbesondere Verschärfungen, der geltenden Regelungen können landesweit kurzfristig erfolgen.
Bei Betreten von Geschäften, Hotels, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen ist das Einchecken mit dem QR-Code „StopCovid“ vorzunehmen und ein Impfnachweis vorzulegen. Zudem sind Fiebermessung und Handhygiene vorgesehen.
Empfehlungen
• Bei unbedingt notwendigen Reisen, erkundigen Sie sich kurz vor Reiseantritt bei Ihrem Reiseveranstalter bzw. der Fluggesellschaft, ob Ihr Flug auch tatsächlich stattfindet.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Malaysia - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die von der Regierung Malaysias zur Verfügung gestellten aktuellen Einreisebestimmungen und die Quarantäneregeln.
Das derzeit geltende generelle Einreiseverbot wird für vollständig geimpfte Personen zum 1. April 2022 aufgehoben. Die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe werden von Malaysia anerkannt.
Reisende sind verpflichtet, sich vor Einreise die App „MySejahtera" herunterzuladen, das „pre-departure“ Formular auszufüllen und innerhalb von zwei Tagen vor Abreise einen PCR-Test durchzuführen (Kinder: erst ab Vollendung des siebten Lebensjahres). Für innerhalb der letzten 60 Tage nachweislich von COVID-19-Genesene genügt ein professioneller RTK-Antigentest. Das Testergebnis soll auf Englisch vorliegen oder von einer Übersetzung in die englische Sprache begleitet sein. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die eine COVID-19-Behandlung einschließt, erforderlich. Teilweise müssen die Nachweise bereits beim Check-in vorgelegt werden. Innerhalb von 24 Stunden nach Einreise muss ein professioneller RTK-Antigentest durchgeführt werden (Ausnahme: Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres).
Nicht vollständig geimpfte Personen müssen sich einer fünftägigen Quarantäne und in deren Verlauf weiteren Tests unterziehen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. Über ihre konkreten Beförderungsbedingungen (z.B. Erforderlichkeit von Testnachweisen) informieren die Fluggesellschaften.
Beschränkungen im Land
Es besteht Maskenpflicht. Abstandsregeln von mindestens einem Meter sind zu beachten. Vor Betreten jeglicher Einrichtungen oder öffentlicher Verkehrsmittel muss eine Registrierung über die App „MySejahtera" erfolgen.
Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.
Empfehlungen
• Es wird dringend empfohlen, sich über die lokalen Medien über die jeweils aktuellen Beschränkungen und weitere Entwicklung zu informieren.
• Bei dringend notwendigen Reisen, informieren Sie sich vor Abreise bei den malaysischen Behörden oder der für Sie zuständigen malaysischen Auslandsvertretung über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen, bei Geschäftsreisen auch über die Webseite der Malaysian Investment Development Authority (MIDA).
Philippinen - Änderung Einreise
Die Philippinen erlauben ab dem 1. April 2022 allen vollständig geimpften internationalen Passagieren, einschließlich Touristen, die Einreise. Ankommende müssen einen Impfnachweis sowie einen negativen PCR-Test vorlegen, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde, oder einen RAT-Test, der innerhalb von 24 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Einreisende müssen außerdem einen Reisepass mit sich führen, der zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. Ankommende werden bei Einreise nicht unter Quarantäne gestellt, müssen sich jedoch sieben Tage lang selbst auf Symptome überwachen. Quelle: Garda World
Saudi-Arabien - Änderung Einreise, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Die Einreise aus Deutschland nach Saudi-Arabien ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum ) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum.
Die Vorlage von PCR-Test und Impfnachweis bei Einreise nicht mehr notwendig. Auch die Regelungen zur häuslichen und institutionellen Quarantäne wurden aufgehoben. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich. Ausnahmen bleiben Libyen, Syrien, Libanon, Iran, die Türkei, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
In Saudi-Arabien ist die Nutzung der App „Tawakkalna“ verpflichtend – ein Umstand, der die Bewegungsfreiheit nicht geimpfter Personen stark einschränkt. Die App gibt Auskunft über den Impf- und Gesundheitsstatus und wird an allen öffentlichen Plätzen, Einrichtungen und Verkehrsmitteln kontrolliert. Ohne den Status „immun“ wird der Zugang verweigert. Als „immun“ gelten Personen ab 12 Jahren, die vollständig mit einem in Saudi-Arabien zugelassen Impfstoff immunisiert sind. Anerkannt sind die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (zwei Dosen + Booster), AstraZeneca (zwei Dosen + Booster), Moderna (zwei Dosen + Booster) und Johnsson & Johnsson (eine Dosis + Booster). Die entsprechenden Impfnachweise müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise auf der Webseite der saudi-arabischen Regierung registriert werden und werden dann automatisch in die App „Tawakkalna“ übernommen. Die Registrierung muss unbedingt vor Einreise vorgenommen werden, ansonsten ist die Übertragung der Impfung in Tawakkalna nicht mehr möglich. Die Impfnachweise der Einreisenden müssen von den offiziellen Gesundheitsbehörden des Landes, das die Impfung durchgeführt hat, anerkannt und in englischer oder arabischer Sprache gefasst sein. Soweit vorhanden sollten Reisende ihren Impfnachweis für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Original mit sich führen. Weitere Informationen zur Anerkennung von Impfnachweisen bietet die Botschaft des Königreichs Saudi-Arabien . Zudem müssen Reisende über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion abdeckt. Davon ausgenommen sind saudi-arabische Staatsangehörige, Wohnsitz-Inhaber in Saudi-Arabien und Bürger der Staaten des Golf-Kooperationsrats. Die Krankenversicherung sollte ambulante Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Notfälle und institutionelle Quarantäne von bis zu 14 Tagen abdecken.
Durch- und Weiterreise
Der Flughafentransit ist grundsätzlich möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, siehe Einreise.
Für die Ausreise aus dem Land gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Für Inlandsflüge muss zwingend ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden; die finale Dosis muss mindestens 14 Tage zurückliegen.
Reiseverbindungen
Reiseverbindungen von und nach Saudi-Arabien sind zurzeit eingeschränkt.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen im öffentlichen Leben sind fast vollständig aufgehoben, allerdings nur für Personen, die mindestens eine dritte, anerkannte COVID-Impfung erhalten haben. Ausnahmen gelten für Kinder unter 16 Jahren und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. In geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht und beim Betreten jeglicher Einrichtungen ist die Corona-App „Tawakkalna“ vorzuzeigen, in der als Status "immun" angezeigt werden muss.
Hygieneregeln
Neben der Nutzung der „Tawakkalna“-App besteht im öffentlichen Raum die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, zum regelmäßigen Händewaschen und zur Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Spanien - Änderung Besonderheiten auf den Inseln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Spaniens.
Die Einreise aus allen EU- und Schengen-assoziierten Staaten nach Spanien ist grundsätzlich möglich. Reisende, die nach Spanien auf dem Luft- oder Seeweg einreisen, inkl. Transitreisende, müssen ein Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der beim Check-in und bei Einreise vorgelegt werden muss. Dies kann auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen. Der generierte QR-Code kann auch als Papierausdruck vorgelegt werden.
Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich vor Abflug das elektronische Einreiseformular (QR-Code) vorlegen zu lassen. Falschangaben oder das Fehlen des QR-Codes können mit Geldstrafen geahndet werden. Wichtig: Das Formular kann maximal 48 Stunden vor geplanter Einreise ausgefüllt werden. Die Sitzplatznummer kann auch nachträglich in das bereits ausgefüllte elektronische Formular eingetragen werden. Der QR-Code wird jedoch erst generiert, wenn der Reisende die Sitzplatznummer in das Formular einträgt.
Die spanische Regierung veröffentlicht eine regelmäßig aktualisierte Liste der als Risikogebiete eingestuften Länder. Deutschland ist als Risikogebiet eingestuft. Für alle Reisenden ab einem Alter von 12 Jahre, die sich in einem Risikoland/-gebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, einen der folgenden Nachweise mitzuführen:
• entweder ein negatives Testergebnis; anerkannt werden: Nukleinsäureamplifikationstests, z.B. PCR-, LAMP-, oder TMA-Test oder in der Europäischen Union anerkannte Antigen-Tests (sog. „Schnelltest“). Die Testung darf höchstens 72 Stunden (Nukleinsäureamplifikationstests) bzw. 24 Stunden (Antigen-Tests) vor Einreise vorgenommen worden sein. Der Nachweis des negativen Testergebnisses muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme, angewandtes Testverfahren, Sitzstaat des Labors, negatives Testergebnis.
• oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung gegen COVID-19. Im Falle einer Vollimpfung muss diese mindestens 14 Tage und darf höchstens 270 Tage vor Reiseantritt mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) oder der WHO im Wege der Notfallzulassung zugelassenen Impfstoff erfolgt sein. Der Nachweis der Impfung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Impfung, Impfstoff, Anzahl der Impfungen, Ausstellungsstaat, zuständige Stelle.
• oder einen Nachweis, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 11 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen. Der Nachweis der Genesung muss folgende Angaben enthalten: Vor- und Nachname des Reisenden, Datum der Testabnahme des ersten positiven Nukleinsäureamplifikationstests, angewandtes Testverfahren und Ausstellungsstaat.
Diese Verpflichtung gilt auch für Einreisende aus einem Risikogebiet in Frankreich, die auf dem Landweg nach Spanien einreisen.
Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Transportunternehmen, Grenzpendler und Grenzgänger, die auf dem Landweg einreisen.
Alle Nachweise müssen elektronisch oder in Papierform auf Spanisch, Englisch, Französisch oder Deutsch vorliegen. Nähere Informationen auf Deutsch finden sich auf dieser Webseite.
Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.
Für die Einreise von außerhalb der EU setzt Spanien die EU-Ratsempfehlung zur teilweisen Aufhebung von Einreiseverboten für Drittstaaten für bestimmte Staaten durch die Verordnung des spanischen Innenministeriums um. Die genauen Regelungen finden sich auf dem Spain Travel Health-Portal. Die Einreise aus anderen Ländern unterliegt an den EU-Außengrenzen weiterhin Einschränkungen, nicht jedoch aus Andorra und Gibraltar.
Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.
Spanische Häfen sind für international verkehrende Kreuzfahrtschiffe wieder geöffnet.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Portugal auf dem Landweg ist ein PCR-Test bzw. Antigen-Test verpflichtend, der höchstens 72 (PCR) bzw. 48 (Antigentest) Stunden vor Einreise erfolgt ist. Diese Pflicht gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren. Inhaber eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU sind seit 6. Februar 2022 von der Testpflicht befreit. Weitere Informationen finden sich in den Reisehinweisen zu Portugal.
Reiseverbindungen
Das Flugangebot zwischen Deutschland und Spanien ist noch nicht wieder auf Vor-Pandemie-Niveau.
Beschränkungen im Land
Die Autonomen Gemeinschaften können mit Zustimmung der Gerichte und abhängig von der Infektionslage örtlich begrenzte Mobilitäts- und andere Beschränkungen verhängen sowie Zusammenkünfte auf eine Personenzahl begrenzen. Einzelne Autonome Gemeinschaften können zudem Anmeldeerfordernisse bei Einreise aus bestimmten Gebieten in Spanien oder aus dem Ausland erlassen. Weiterführende Links zu den Regelungen der einzelnen Autonomen Gemeinschaften finden sich auf der Webseite des spanischen Gesundheitsministeriums .
In Andalusien gibt es in einigen Provinzen noch Beschränkungen der Öffnungszeiten und Besucherzahlen in Restaurants und bei Freizeitangeboten in geschlossenen Räumen. Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die andalusische Regionalregierung.
Informationen zu möglichen Einschränkungen in den übrigen Autonomen Gemeinschaften auf dem Festland werden auf den Webseiten der jeweiligen Regionalregierung veröffentlicht.
Besonderheiten auf den Inseln
Für Reisende, die aus dem Ausland auf die Balearen reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien. Von Besuchern, die unmittelbar vom spanischen Festland oder den Kanaren auf die Balearen reisen, wird kein Test-, Impf- oder Genesungszertifikat verlangt.
Aktuelle und detaillierte Informationen sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen bietet die balearische Regionalregierung.
Für Besucher, die aus dem Ausland auf die Kanaren reisen, gelten die oben dargestellten Einreisebestimmungen für Spanien.
Bei Einreise aus anderen Teilen Spaniens oder bei Reisen zwischen einzelnen Kanarischen Inseln ist die Vorlage eines Impf-, Genesungs- oder Testzertifikats nicht mehr erforderlich.
Die kanarische Regionalregierung hat nahezu alle Corona-Schutzbestimmungen bis auf Weiteres außer Kraft gesetzt. Die in ganz Spanien geltende Maskenpflicht in geschlossenen Räumen gilt jedoch weiterhin auch auf den Kanaren.
Hygieneregeln
Landesweit gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung an allen öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Räume sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch bei Großveranstaltungen im Freien besteht dann eine Maskenpflicht, wenn die Teilnehmer stehen; im Sitzen nur, wenn der Abstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Verstöße gegen die Maskenpflicht werden mit Geldstrafen (ca. 100,- Euro) geahndet. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Es empfiehlt sich, eine entsprechende Bescheinigung mitzuführen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie bei Flugreisen die Notwendigkeit eines Formulars im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle vor Einreise.
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen in Spanien beim spanischen Gesundheitsministerium und der spanischen Regierung sowie bei der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft.
• Bitte beachten Sie bei Reisen aus oder nach Portugal die Reise- und Sicherheitshinweise zu Portugal.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie die örtlich zuständige Stelle.
Thailand - Änderung Einreise
Voraussichtlich ab Juni 2022 will Thailand die Einreiseregelungen für vollständig geimpfte Touristen weiter lockern. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur DPA könnte ab 1. Juni das derzeitige Modell, nach dem PCR-Tests vor der Abreise und nach der Ankunft obligatorisch sind, sowie die Online-Registrierung für den „Thailand Pass“ komplett abgeschafft werden, zitiert DPA den thailändischen Tourismusminister Phiphat Ratchakitprakarn. Voraussetzung für die Lockerungen ist laut dem Tourismusminister jedoch, dass die Corona-Zahlen nach dem traditionellen Neujahrsfest Songkran nicht dramatisch steigen. Das Fest findet vom 13. bis zum 15. April statt. Quelle: touristik aktuell
Tonga - Änderung Beschränkungen im Land
Die nationale Alarmstufe Rot, die höchste Stufe, bleibt bestehen. Der Lockdown von Tongatapu und den Vava'u-Inseln ist bis mindestens 2. April 2022 verlängert. Die meisten Einwohner an beiden Orten müssen zu Hause bleiben, es sei denn, sie reisen in Notfällen. Eine verschärfte Ausgangssperre von 20:00 bis 08:00 Uhr bleibt in Kraft. Die Behörden erlauben nur wichtigen Arbeitern und Anwohnern, die medizinische Versorgung benötigen, Farmen besuchen oder dringende Besorgungen erledigen, sich außerhalb der Ausgangssperre zu bewegen. Fast alle Einzelhandelsgeschäfte sind geschlossen. Versammlungen für Beerdigungen können weiterhin nach nationalen Richtlinien stattfinden. Der öffentliche Verkehr bleibt auf Tongatapu und den Vava'u-Inseln ausgesetzt. Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 28.03.2022
Ägypten - Änderung Beschränkungen im Land
Ägypten will eine Reihe von Schutzmaßnahmen lockern. Unter anderem dürfen nach dem jüngsten Beschluss an Moscheen angeschlossene Veranstaltungshallen ab dem 1. April 2022 wieder für Beerdigungen und Feiern öffnen. Aufgehoben wurde demnach auch das Verbot von wohltätigen Ramadan-Banketten. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr voraussichtlich am 2. April. Quelle: tagesschau.de
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Behörden in der Elfenbeinküste lockern ab dem 28. März 2022 die nationalen und internationalen COVID-19-Beschränkungen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske im Außenbereich wurde aufgehoben; das Tragen einer Gesichtsmaske bleibt in geschlossenen Räumen und bei großen Versammlungen obligatorisch. Geimpfte Personen, die an Zeremonien und Shows teilnehmen, müssen keinen negativen Antigentest mehr vorlegen. Reisende nach Côte d’Ivoire, die einen vollständigen Impfnachweis vorlegen, müssen bei der Ankunft kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Geimpfte Reisende, die die Elfenbeinküste verlassen, sind von PCR-Tests befreit, wenn das Land, in das sie reisen, dies nicht als Gesundheitsdokument für die Einreise verlangt. Quelle: Garda World
Ghana - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach zweijähriger Schließung hat Ghana seine Land- und Seegrenzen wieder geöffnet. Präsident Nana Akufo-Addo gab in einer Fernsehansprache zudem die Aufhebung der Maskenpflicht bekannt. Veranstaltungen im Freien können nun wieder mit voller Auslastung stattfinden, wenn alle Teilnehmer vollständig geimpft sind. Geimpfte müssen bei der Einreise nach Ghana keinen Corona-Test mehr vorlegen. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Ab dem 1. April 2022 gelten für die Einreise nach Hongkong aus allen Ländern dieselben Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften.
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Bis zum 31. März 2022 ist es Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Australien, Frankreich, Indien, Kanada, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Großbritannien und den USA aufgehalten haben, nicht erlaubt nach Hongkong einzureisen.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen. Für den 21. April 2022 hat die Regierung erste Lockerungen dieser Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Änderung Einreise
Nach rund zwei Jahren hat Indien coronabedingte Einschränkungen für den Flugverkehr aufgehoben. Seit Sonntag gibt es wieder mehr als 3000 Direktflüge wöchentlich, etwa aus den Golfstaaten oder Singapur. Während der vergangenen zwei Jahre durften nur Passagier-Maschinen aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, unter gewissen Bedingungen direkt nach Indien fliegen. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens.
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter 12 Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über weitere Ausnahmen informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist ohne digitales COVID-Zertifikat der EU, Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Marokko - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („Booster“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus, vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind weiterhin geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. April 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein, einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Bitte informieren Sie sich selbständig.
Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte weiter kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Sambia / Zambia - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Sambia keinen negativen PCR-Test mehr. Stattdessen muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die jeweilige vollständige Anzahl an Impfdosen erhalten haben (z. B Erst- und Zweitimpfung bei einem Impfstoff, der zweimalige Impfung zum vollständigen Impfschutz verlangt).
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden vor Abflug) nachweisen. In Ausnahmefällen kann auch eine kostenpflichtige Testung bei Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne auf eigene Kosten.
Kinder unter 12 Jahren sind von den o.g. Einreiseregelungen ausgenommen.
Ausreise und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise
Reisende, die über eine Landgrenze in die VAE einreisen, müssen ab dem 29. März 2022 keinen PCR-Test vor der Abreise mehr durchführen. Die Regel gilt auch für diejenigen, die nicht geimpft sind. Reisende müssen jedoch bei der Ankunft einen schnellen Exponential Deep Examination (EDE)-Test durchführen. Seit dem 25. März gibt es aktualisierte Protokolle für Personen, die in engem Kontakt mit einem COVID-19-Fall standen. Personen, die engen Kontakt zu einem COVID-19-positiven Fall hatten, müssen sich ebenfalls nicht mehr in Quarantäne begeben. Die Personen werden nun am ersten und am siebten Tag einem PCR-Test unterzogen, wobei der erste Tag der Tag des ersten Kontakts mit der Person ist, die positiv auf COVID-19 getestet wurde. Früher mussten die Menschen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen PCR-Test machen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Ägypten will eine Reihe von Schutzmaßnahmen lockern. Unter anderem dürfen nach dem jüngsten Beschluss an Moscheen angeschlossene Veranstaltungshallen ab dem 1. April 2022 wieder für Beerdigungen und Feiern öffnen. Aufgehoben wurde demnach auch das Verbot von wohltätigen Ramadan-Banketten. Der islamische Fastenmonat Ramadan beginnt in diesem Jahr voraussichtlich am 2. April. Quelle: tagesschau.de
Côte d'Ivoire / Elfenbeinküste - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Die Behörden in der Elfenbeinküste lockern ab dem 28. März 2022 die nationalen und internationalen COVID-19-Beschränkungen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Gesichtsmaske im Außenbereich wurde aufgehoben; das Tragen einer Gesichtsmaske bleibt in geschlossenen Räumen und bei großen Versammlungen obligatorisch. Geimpfte Personen, die an Zeremonien und Shows teilnehmen, müssen keinen negativen Antigentest mehr vorlegen. Reisende nach Côte d’Ivoire, die einen vollständigen Impfnachweis vorlegen, müssen bei der Ankunft kein negatives PCR-Testergebnis vorlegen. Geimpfte Reisende, die die Elfenbeinküste verlassen, sind von PCR-Tests befreit, wenn das Land, in das sie reisen, dies nicht als Gesundheitsdokument für die Einreise verlangt. Quelle: Garda World
Ghana - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach zweijähriger Schließung hat Ghana seine Land- und Seegrenzen wieder geöffnet. Präsident Nana Akufo-Addo gab in einer Fernsehansprache zudem die Aufhebung der Maskenpflicht bekannt. Veranstaltungen im Freien können nun wieder mit voller Auslastung stattfinden, wenn alle Teilnehmer vollständig geimpft sind. Geimpfte müssen bei der Einreise nach Ghana keinen Corona-Test mehr vorlegen. Quelle: tagesschau.de
Hongkong - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Empfehlungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Ab dem 1. April 2022 gelten für die Einreise nach Hongkong aus allen Ländern dieselben Einreisebestimmungen und Quarantänevorschriften.
• Die Einreise ist nur für geimpfte Personen möglich, die im Besitz eines Aufenthaltstitels (z.B. Hongkong-ID) oder eines Visums sind. Ungeimpfte Kinder unter 12 Jahren dürfen nur zusammen mit ihren Eltern/Begleitperson einreisen, sofern die Begleitpersonen geimpft sind. Kinder über 12 Jahre müssen geimpft sein, um einreisen zu dürfen. Das Digitale COVID-Zertifikat der EU wird von den Hongkonger Behörden anerkannt.
• Bei der Einreise nach Hongkong muss ein negativer PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) eines von den Behörden des jeweiligen Landes anerkannten Labors vorgelegt werden. Für deutsche Labore finden Sie diese Bestätigung auf der Webseite des deutschen Generalkonsulats Hongkong . Nach der Ankunft ist ein weiterer PCR-Test am Flughafen in Hongkong erforderlich. Erst wenn das negative Ergebnis vorliegt, erfolgt der Transfer in das vom Reisenden vorab gebuchte Quarantänehotel.
• Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, wobei nur die ersten sieben Tage zwingend im Quarantänehotel zu verbringen sind. Während der Quarantänezeit werden täglich Antigen-Schnelltests (RAT) und am fünften und 12. Tag je ein PCR-Test durchgeführt. Wenn die Ergebnisse des PCR-Tests am fünften Tag und die Antigen-Schnelltests am sechsten und siebten Tag negativ sind, ist eine frühzeitige Entlassung aus dem Quarantänehotel möglich mit einer anschließenden siebentägigen Selbstkontrolle zuhause. Der PCR-Test am 12. Tag erfolgt in einem kommunalen Testzentrum.
Reisende können sich auch entscheiden, die gesamte 14-tägige Quarantänezeit im Hotel zu verbringen. Sie können das Hotel nach 14 Tagen verlassen, wenn der PCR-Test am 12. Tag negativ ist.
Wenn Reisende nach ihrer Ankunft in Hongkong bei einem der Virustests positiv getestet werden, werden Sie in ein staatliches Isolationshotel eingewiesen. Die Isolations- und Entlassungsbedingungen sind die gleichen wie für lokale COVID-19-Patienten, d.h. Entlassung bei einem negativen Test am sechsten und siebten Tag.
Bis zum 31. März 2022 ist es Personen, die sich in den letzten 14 Tagen vor Einreise in Australien, Frankreich, Indien, Kanada, Nepal, Pakistan, den Philippinen, Großbritannien und den USA aufgehalten haben, nicht erlaubt nach Hongkong einzureisen.
Durch- und Weiterreise
Der Transit über Hongkong zur Einreise nach Festlandchina ist zurzeit nicht erlaubt.
Der Transit aus Festlandchina über Hongkong ist möglich, sofern der Weiterflug mit derselben Fluggesellschaft erfolgt, eine Bordkarte für den Anschlussflug vorliegt und das Gepäck bis zum endgültigen Ankunftsort durchgecheckt ist. Der Anschlussflug muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Weitergehende Informationen bietet die Webseite des Flughafens Hongkong.
Alle Transitpassgiere aus Übersee und Taiwan müssen beim Einsteigen einen Nachweis über einen negativen PCR-Test vorlegen, wobei die Probe innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit entnommen worden sein muss.
Reiseverbindungen
Folgende Grenzübergänge sind geöffnet:
• Hong Kong International Airport (24 Stunden),
• Shenzhen Bay (10 Uhr bis 22 Uhr),
• Hong Kong-Zhuhai-Macao Brücke (10 Uhr bis 20 Uhr, für Fahrzeuge bis 22 Uhr).
Aktuelle Informationen bietet die Regierung von Hongkong.
Beschränkungen im Land
Einschränkungen der Reise- und Bewegungsfreiheit in Hongkong bestehen nicht. Die Hongkonger Regierung hat angesichts der gestiegenen COVID-19-Fälle umfangreiche einschränkende Maßnahmen verfügt: Darunter fallen u.a. die Schließung von Bars, Museen, religiösen Einrichtungen (außer bei Beisetzungen), Fitnesseinrichtungen sowie weiteren Unterhaltungslokalitäten. Kindergärten, Schulen und Universitäten sind zum Online-Betrieb übergegangen. Restaurants dürfen nur von 6 bis 18 Uhr öffnen. Für den Besuch von Restaurants besteht Impfpflicht. Solange Gäste sich online registrieren, können Einrichtungen des täglichen Bedarfs weiterhin genutzt werden. In der Öffentlichkeit sind nur Gruppen von maximal zwei Personen erlaubt, in den Wohnungen dürfen sich nur Mitglieder von zwei Familien treffen. Für den 21. April 2022 hat die Regierung erste Lockerungen dieser Maßnahmen angekündigt.
Hygieneregeln
Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen eines Mund-und-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum sowie während des Aufenthalts in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis. Aktuelle Informationen sind auf der Website der Regierung von Hongkong veröffentlicht.
Empfehlungen
• Beachten Sie die aktuellen Hygieneregeln der Regierung von Hongkong.
• Informieren Sie sich über die Seite des Hongkonger Centre for Health Protection CHP und der Regierung von Hongkong.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen Hongkonger Vertretung und kontaktieren Sie ggf. Ihre Fluggesellschaft, auch im Falle eines Weiterflugs.
Indien - Änderung Einreise
Nach rund zwei Jahren hat Indien coronabedingte Einschränkungen für den Flugverkehr aufgehoben. Seit Sonntag gibt es wieder mehr als 3000 Direktflüge wöchentlich, etwa aus den Golfstaaten oder Singapur. Während der vergangenen zwei Jahre durften nur Passagier-Maschinen aus bestimmten Ländern, darunter Deutschland, unter gewissen Bedingungen direkt nach Indien fliegen. Quelle: tagesschau.de
Kroatien - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kroatiens.
Reisende aus Deutschland sowie dem EU/EWR- und Schengenraum können nach Kroatien einreisen, wenn sie über ein digitales COVID-Zertifikat der EU verfügen. Kinder unter 12 Jahren, die mit einem Elternteil/Erziehungsberechtigten reisen, sind von der Vorlage eines negativen Testergebnisses oder der Selbstisolierung befreit, wenn die Eltern/Erziehungsberechtigten ein gültiges digitales COVID-Zertifikat der EU bzw. einen negativen PCR oder einen Antigen-Schnelltest vorweisen können oder über eine Impf- oder Genesungsbescheinigung verfügen. Über weitere Ausnahmen informiert das kroatische Innenministerium. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert.
Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.
Die geltenden Test- und Quarantänevorschriften werden vom kroatischen Innenministerium auch in deutscher Sprache veröffentlicht. Verstöße gegen die Test- und Quarantäneauflagen werden mit einem hohen Ordnungsgeld geahndet.
Durch- und Weiterreise
Der Transit durch Kroatien ist ohne digitales COVID-Zertifikat der EU, Impf-, Genesenen- oder Testnachweis erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus.
Reiseverbindungen
Die Verfügbarkeit von regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmitteln (Flugzeug, Bus, Bahn) hat noch nicht das Niveau vor Ausbruch der Corona-Pandemie erreicht. Der Fährverkehr zu den Inseln läuft regelmäßig, die Verbindungen werden auf der Webseite des Betreibers Jadrolinija veröffentlicht.
Beschränkungen im Land
Die touristische Infrastruktur steht im Rahmen der behördlichen Hygieneempfehlungen zur Verfügung.
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften ist eine reduzierte Anzahl von Personen zugelassen. Sollten einzelne Gespanschaften aufgrund ansteigenden Infektionsgeschehens eigene Maßnahmen zum Infektionsschutz erlassen, werden diese auf der Webseite der kroatischen Regierung veröffentlicht.
Hygieneregeln
Es gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften und Krankenhäusern sowie im Freien überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Bei Nichtbeachtung der Maskenpflicht drohen Bußgelder.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Bitte informieren Sie sich ergänzend über die Website der kroatischen Regierung .
• Verlassen Sie bei Auftreten von COVID-19-Symptomen Ihre Unterkunft nicht und kontaktieren Sie ggf. mit Hilfe Ihres Gastgebers das nächstgelegene Krankenhaus. Im Fall einer stark ausgeprägten Symptomatik wählen Sie die medizinische Notfallnummer 112.
Marokko - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Die Einreise ist seit dem 7. Februar 2022 unter folgenden Voraussetzungen möglich:
• Gültiger Impfpass für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ein Zertifikat wird nach derzeitigem Kenntnisstand verlässlich als gültig anerkannt, wenn es den Erhalt der Auffrischungsimpfung („Booster“) bestätigt. Die Grundimmunisierung wird nur noch verlässlich anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt
und
• Vorlage eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden bei Boarding) ) für alle Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben.
und
• Vorlage des ausgefüllten "Fiche Sanitaire“ , das online heruntergeladen werden kann.
Ein Genesenennachweis wird nach Kenntnisstand des Auswärtigen Amtes nicht als ausreichend für die Einreise anerkannt.
Bei Einreise wird bei Reisenden ab dem sechsten Lebensjahr nach Zufallsprinzip ein Schnelltest durchgeführt. Reisende können aufgefordert werden, an ihrem Zielort einen PCR-Test nach 48 Stunden durchführen zu lassen. Im Fall eines positiven Ergebnisses ist eine Selbst-Quarantäne mit engmaschiger Kontrolle, bei schweren Verläufen die Einweisung in ein lokales Krankenhaus, vorgesehen. Personen mit Wohnsitz in Marokko können bei positivem Testergebnis die Quarantäne in der eigenen Wohnung mit engmaschiger Kontrolle durch die marokkanischen Behörden absolvieren.
Kinder unter sechs Jahren sind von den genannten Einreisebedingungen befreit.
Ausnahmen für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind nicht bekannt. Auskünfte können bei den jeweiligen Anbietern eingeholt werden.
Eine Wiederaufnahme der Fährverbindungen ist vorerst nicht beabsichtigt. Zu Sonderfähren liegen keine Informationen vor.
Für die Ausreise ist seit 7. Februar 2022 für alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ebenfalls ein gültiger Impfpass erforderlich (s. o.). Bei Genesenen tritt an die Stelle einer evtl. noch fehlenden dritten. Impfdosis der Genesenennachweis. Dieser soll für max. 28 Tage gültig sein.
Die Grenzübergänge in Ceuta und Melilla sowie die Landgrenze zu Algerien sind weiterhin geschlossen. Ein Grenzübertritt auf dem Landweg nach Mauretanien ist nicht möglich.
Durch- und Weiterreise
Nationale/Öffentliche Verkehrsverbindungen (Flug-, Zug-, Bus- und Taxiangebote) stehen eingeschränkt zur Verfügung. Die Zufahrt zu den Flughäfen in allen Städten ist weiter möglich.
Reiseverbindungen
Die Ausreise aus Marokko ist seit dem 7. Februar 2022 mit Flügen verschiedener Airlines möglich. Über Einzelheiten informieren die Transportgesellschaften.
Personen, die auch die marokkanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich hinsichtlich etwaiger Sonderbestimmungen für die Ausreise mit den lokalen marokkanischen Behörden in Verbindung setzen.
Es kann zu kurzfristigen Änderungen der Bedingungen und Stornierungen bzw. Flugannullierungen, möglicherweise auch ohne vorherige Mitteilung, kommen. Reisende müssen sich zur Klärung möglicher Verbindungen und Beförderungsbestimmungen (z.B. Testerfordernisse) unmittelbar mit den Anbietern in Verbindung setzen.
Beschränkungen im Land
Bis zunächst 30. April 2022 gilt der Ausnahmezustand.
Es gilt eine weitreichende Verpflichtung einen gültigen Impfnachweis in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Lebens mitzuführen. Ein gültiges Zertifikat setzt den Erhalt der Auffrischungsimpfung („Boosterimpfung“) voraus. Die Grundimmunisierung wird nur noch anerkannt, wenn die letzte Impfung nicht mehr als vier Monate zurückliegt.
Öffentliche Einrichtungen und Gastronomie dürfen nur zu höchstens 50% ausgelastet sein, einige sind ganz geschlossen. Der ÖPNV darf nur zu höchstens 75% ausgelastet sein. Es gelten ferner zum Teil Versammlungs- und Feierverbote. Weiterhin können lokale Regelungen und Beschränkungen gelten.
Aus Infektionsschutzgründen können Zugangsbeschränkungen für die Großräume auch kurzfristig erlassen werden öffentliche Einrichtungen sind teilweise noch geschlossen. Zu- und Abgangsmöglichkeiten gibt es nur für geimpfte Personen (Nachweis erforderlich) oder mit Sondergenehmigung. Bitte informieren Sie sich selbständig.
Einige Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.
Die Einhaltung der Maßnahmen wird durch die lokalen Sicherheitskräfte weiter kontrolliert.
Hygieneregeln
Landesweit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes außerhalb der eigenen Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen, sofern nicht nur Familienangehörige eines Hausstandes in einem Fahrzeug unterwegs sind. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich bei den zuständigen marokkanischen Behörden und Auslandsvertretungen über die genauen Einreisebestimmungen.
• Kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter bzw. Ihre Flug- oder Fährgesellschaft, um die ab dem 7. Februar 2022 bestehenden Reisemöglichkeiten zu prüfen und die aktuellen Einreisebestimmungen und Beförderungsbedingungen zu erfragen.
• Erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Anbietern bzgl. Ausnahmen von den aktuellen Vorschriften für Genesene oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
• Bitte erkundigen Sie sich dort auch nach den aktuell geltenden Ausreisebestimmungen (u.a. Erfordernis Vorlage Impfnachweis).
• Ungeimpfte Reisende ab sechs Jahren benötigen einen Testnachweis für die Einreise nach Deutschland. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Ihrer Fluggesellschaft nach Testlaboren an Ihrem Aufenthaltsort. Rechnen Sie mit mehrstündigen Wartezeiten bis zur Probeentnahme.
• Informieren Sie sich als Autoreisender über die marokkanische Zollbehörde.
• Halten Sie sich bei Aufenthalt im Land bei der deutschen Botschaft in Rabat über aktuelle Entwicklungen informiert.
Sambia / Zambia - Änderung Einreise; Ausreise und Transit
Einreise
Alle Reisenden müssen einen negativen PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Ausgenommen sind Kinder unter fünf Jahren.
Vollständig geimpfte Reisende benötigen für die Einreise nach Sambia keinen negativen PCR-Test mehr. Stattdessen muss der vollständige Impfschutz nachgewiesen werden. Als vollständig geimpft gelten Reisende, die die jeweilige vollständige Anzahl an Impfdosen erhalten haben (z. B Erst- und Zweitimpfung bei einem Impfstoff, der zweimalige Impfung zum vollständigen Impfschutz verlangt).
Nicht vollständig geimpfte Reisende müssen weiterhin einen negativen PCR-Test (höchstens 72 Stunden vor Abflug) nachweisen. In Ausnahmefällen kann auch eine kostenpflichtige Testung bei Einreise erfolgen. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine Quarantäne auf eigene Kosten.
Kinder unter 12 Jahren sind von den o.g. Einreiseregelungen ausgenommen.
Ausreise und Transit
Die Einreisebedingungen der jeweiligen Ziel- oder Transitländer sind einzuhalten. Es kann jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen.
Beschränkungen im Land
Im öffentlichen Raum gilt Maskenpflicht. Personen mit COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Empfehlungen
• Bei dringend notwendigen Reisen informieren Sie sich bei der zuständigen sambischen Auslandsvertretung und der sambischen Gesundheitsbehörde zu den aktuellen Einreisebestimmungen und Visavoraussetzungen, da sich die sambischen Einreiseregelungen kurzfristig ändern können.
• Beachten Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die aktuellen Hinweise der Fluglinien, z.B. die aktuellen Hinweise von Ethiopian Airlines zu den Beförderungsvoraussetzungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Vereinigte Arabische Emirate - Änderung Einreise
Reisende, die über eine Landgrenze in die VAE einreisen, müssen ab dem 29. März 2022 keinen PCR-Test vor der Abreise mehr durchführen. Die Regel gilt auch für diejenigen, die nicht geimpft sind. Reisende müssen jedoch bei der Ankunft einen schnellen Exponential Deep Examination (EDE)-Test durchführen. Seit dem 25. März gibt es aktualisierte Protokolle für Personen, die in engem Kontakt mit einem COVID-19-Fall standen. Personen, die engen Kontakt zu einem COVID-19-positiven Fall hatten, müssen sich ebenfalls nicht mehr in Quarantäne begeben. Die Personen werden nun am ersten und am siebten Tag einem PCR-Test unterzogen, wobei der erste Tag der Tag des ersten Kontakts mit der Person ist, die positiv auf COVID-19 getestet wurde. Früher mussten die Menschen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen PCR-Test machen. Quelle: Garda World
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 29.03.2022
Bulgarien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Seit dem 1. Februar 2022 ist die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten der roten Zone nur für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Reisende möglich. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Test/Nachweis.
Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, welche bei Einreise keinen der o. g. Nachweise vorlegen, können einreisen, müssen sich aber in zehntägige Quarantäne begeben. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich frühestens 72 Stunden nach Einreise einem PCR- oder Antigen-Test zu unterziehen. Wenn das Resultat dieses Tests negativ ist, wird die Quarantäne ab dem Tag der Registrierung des negativen Testergebnisses im bulgarischen nationalen Informationssystem beendet.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahre u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand endet am 31. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Dänemark - Änderung Einreise
Schon seit Anfang Februar sind in Dänemark so gut wie alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Nun folgt auch noch die letzte Einschränkung. Sie betraf Personen, die von außerhalb des EU- und Schengenraums einreisen wollen. Diese Reisenden mussten sich spätestens 24 Stunden, nachdem sie die dänische Grenze überquert hatten, auf das Virus testen lassen. Das ist ab jetzt nicht mehr nötig. Quelle: tagesschau.de
Eswatini / Swasiland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Einreisen über den internationalen Flughafen King Mswati III. sind möglich.
Zwischen Südafrika und Eswatini sind folgende Grenzübergänge für die Einreise über Land geöffnet: Ngwenya/Oshoek, Lavumisa/Golela, Matsamo/Jeppes Reef, Mananga und Mahamba. Zu Mosambik ist der Grenzübergang Lomahasha/Namaacha geöffnet. Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie für Personengruppen über fünf Personen auch im Freien. Daneben ist eine Abstandsregel von einem Meter im gesamten öffentlichen Raum zu befolgen. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Ghana - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ghanas.
Alle Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über vollständigen Impfschutz. Vollständig Geimpfte sowie nicht (vollständig) geimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Quarantänepflicht nach Ghana einreisen. Vollständig geimpfte Personen benötigen für die Einreise weder einen PCR-Test noch einen Antigen-Test. Alle Passagiere müssen jedoch vor Reisebeginn online die „Health Declaration Form“ ausfüllen.
Ausnahmen vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gelten für Ghanaer und Ausländer mit Wohnsitz (Residence Permit) in Ghana. Dieser Personenkreis muss einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen (Anleitung) und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT-Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden.
Weiterhin muss dieser Personenkreis beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von 150 USD ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Ghana wird eine Impfung angeboten. Sofern dieses Angebot nicht wahrgenommen wird, gilt eine verpflichtende, kostenpflichtige siebentägige Hotelquarantäne. Ausgenommen vom Antigen-Test am Flughafen Accra sind Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren.
Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Die Quarantänezeit beträgt sieben Tage für Personen ohne Symptome. Eine „Freitestung“ drei Tage nach positivem Antigen-Schnelltest am Flughafen zur Beendigung der Quarantäne scheint weiter möglich zu sein. Hospitalisierte Personen werden nach (frühestens) zehn Tagen aus der Quarantäne entlassen.
Ausreise und Transit
Sofern bei Ausreise aufgrund der Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist, muss dieser durch ein in Ghana zertifiziertes Labor durchgeführt werden, welches das Ergebnis über das Panabios-Portal elektronisch zur Verfügung stellt. Im Panabios-Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Die See- und Landgrenzen in die Nachbarländer sind wieder geöffnet. Für den Grenzübertritt gelten hinsichtlich des Impfschutzes dieselben Vorschriften wie bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht vollständig geimpfte, einreiseberechtigte Personen müssen an der Grenze einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ihnen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Weitere Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen können auf der Webseite der Ghana Airports Company eingesehen werden.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht mehr. Veranstaltungen jeder Art (Gottesdienste, Konferenzen, Partys, Kino, Sportveranstaltungen etc.) dürfen wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden, sofern alle Teilnehmer vollständig geimpft sind.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt zeitnah vor Reiseantritt (auch bei der Ausreise aus Ghana) nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Transit- und Ziellandes und bei Ihrer Fluglinie über die aktuellen Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Singapur - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Ab dem 1. April 2022 gilt das sogenannte "Vaccinated Travel Framework". Danach richten sich die Einreisevoraussetzungen nach dem Impfstatus der Reisenden. Vollständig geimpfte Personen können grundsätzlich jederzeit und auf jedem Weg (Luft, See, Land) quarantänefrei nach Singapur einreisen.
Bei Einreise wird eine Passgültigkeit von mindestens sechs Monate gefordert. Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen. Weiterhin ist ein negativer PCR- oder Schnelltest, max. zwei Tage vor Abflug, vorzulegen.
Deutsche Staatsangehörige, die vollständig geimpft sind sowie Kinder unter 12 können visumfrei nach Singapur einreisen. Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 SGD vorzuweisen, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem sind das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben.
Auf der Webseite Safetravel kann eine Checkliste für vollständig geimpfte Personen abgerufen werden.
Für ungeimpfte Personen über 12 Jahren gilt folgendes: Einreisen sind für kurzfristige Aufenthalte nur für Familienmitglieder von singapurischen Staatsangehörigen oder Permanent Residents (PR) oder mit außergewöhnlichem Grund (z.B. Tod oder schwere Erkrankungen eines Familienangehörigen) möglich und müssen vorab beantragt werden. Auch hier sind die Krankenversicherung, die SG Arrival Card, das negative Testergebnis und das Herunterladen der Trace Together App erforderlich. Daueraufenthaltsberechtigte können die Einreiseerlaubnis beantragen, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Quarantäne (Stay-Home-Notice, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden. Am Ende der Quarantäne ist ein PCR-Test erforderlich.
Auf der Webseite Safetravel gibt es eine Checkliste zu den Einreisebestimmungen von nicht (vollständig) geimpften Personen.
Ausreise und Transit
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Ein Transit ist uneingeschränkt möglich. Für Transitreisende gibt es keine Test- oder Visaerfordernisse.
Beschränkungen im Land
Im Freien besteht lediglich die Empfehlung eine Maske zu tragen, ansonsten besteht Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein Check-in mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so z.B. beim Zugang zu Restaurants.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach Angaben der Türkiye Tourismus- und Entwicklungsagentur gilt zwar bei Einreise per Flugzeug nach wie vor die 3G-Regelung. Bei Einreisen über den Land- und Seeweg hingegen werden keine 3G-Nachweise mehr verlangt. Darüber hinaus müssen Urlauber auch keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen, sodass das Vorzeigen des HES-Codes zur Nachverfolgung entfällt. Auch im Hinblick auf die Maskenpflicht gibt es einige Änderungen: Laut Go Türkiye müssen keine Masken mehr im Freien getragen werden. Und auch in Innenräumen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Lockerungen – unter anderem, wenn die Belüftung ausreichend ist und ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Im öffentlichen Nahverkehr gilt hingegen weiterhin eine Maskenpflicht. Weitere Informationen auch zu den Einreisebedingungen finden Sie auf der Homepage von Go Turkiye. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Seit dem 1. Februar 2022 ist die Einreise aus Deutschland und anderen EU-Staaten der roten Zone nur für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Reisende möglich. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Test/Nachweis.
Personen mit gültigem bulgarischen Aufenthaltstitel und ihre Familienangehörigen sowie bulgarische Staatsangehörige, welche bei Einreise keinen der o. g. Nachweise vorlegen, können einreisen, müssen sich aber in zehntägige Quarantäne begeben. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich frühestens 72 Stunden nach Einreise einem PCR- oder Antigen-Test zu unterziehen. Wenn das Resultat dieses Tests negativ ist, wird die Quarantäne ab dem Tag der Registrierung des negativen Testergebnisses im bulgarischen nationalen Informationssystem beendet.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahre u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand endet am 31. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Dänemark - Änderung Einreise
Schon seit Anfang Februar sind in Dänemark so gut wie alle Corona-Maßnahmen aufgehoben. Nun folgt auch noch die letzte Einschränkung. Sie betraf Personen, die von außerhalb des EU- und Schengenraums einreisen wollen. Diese Reisenden mussten sich spätestens 24 Stunden, nachdem sie die dänische Grenze überquert hatten, auf das Virus testen lassen. Das ist ab jetzt nicht mehr nötig. Quelle: tagesschau.de
Eswatini / Swasiland - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Tourismusorganisation Eswatinis.
Einreisen über den internationalen Flughafen King Mswati III. sind möglich.
Zwischen Südafrika und Eswatini sind folgende Grenzübergänge für die Einreise über Land geöffnet: Ngwenya/Oshoek, Lavumisa/Golela, Matsamo/Jeppes Reef, Mananga und Mahamba. Zu Mosambik ist der Grenzübergang Lomahasha/Namaacha geöffnet. Reisende ab 12 Jahre müssen bei Einreise entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung (ohne Auffrischungsimpfung) oder einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Wer bei Einreise COVID-19-Symptome aufweist, muss sich auf eigene Kosten einem Test unterziehen. Einreisende können auch eine 14-tägige Selbstisolation bzw. Quarantäne auf eigene Kosten auferlegt bekommen.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Es gelten eine umfassende Maskenpflicht in geschlossenen öffentlichen Räumen sowie für Personengruppen über fünf Personen auch im Freien. Daneben ist eine Abstandsregel von einem Meter im gesamten öffentlichen Raum zu befolgen. Beim Betreten von Geschäften und Bürogebäuden müssen die Hände desinfiziert werden.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich bei Aufenthalt in einem Virusvarianten-Gebiet bei Ihrer Fluggesellschaft bzw. Ihrem Transportunternehmen über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Reiseplan.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das jeweils zuständige Gesundheitsamt.
• Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Ghana - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Ghanas.
Alle Personen ab vollendetem 18. Lebensjahr benötigen für die Einreise nach Ghana einen Nachweis über vollständigen Impfschutz. Vollständig Geimpfte sowie nicht (vollständig) geimpfte Personen unter 18 Jahren dürfen ohne Quarantänepflicht nach Ghana einreisen. Vollständig geimpfte Personen benötigen für die Einreise weder einen PCR-Test noch einen Antigen-Test. Alle Passagiere müssen jedoch vor Reisebeginn online die „Health Declaration Form“ ausfüllen.
Ausnahmen vom Vorliegen eines vollständigen Impfschutzes gelten für Ghanaer und Ausländer mit Wohnsitz (Residence Permit) in Ghana. Dieser Personenkreis muss einen negativen PCR-Test mit sich führen, der bei Abflug nicht älter als 48 Stunden sein darf. Der PCR-Test muss vor Reiseantritt auf dem Panabios Portal hochgeladen (Anleitung) und zertifiziert werden. Der vom System generierte Zertifizierungscode (TT-Code) muss mitgeführt und auf Nachfrage beim Check-in vorgelegt werden.
Weiterhin muss dieser Personenkreis beim Einchecken am Flughafen in Deutschland einen Zahlungsnachweis für einen kostenpflichtigen Antigen-Test am Flughafen Accra vorlegen. Die Bezahlung der Kosten von 150 USD ist ausschließlich online bei Ghana Airports möglich. Bei Ankunft am Flughafen in Ghana wird eine Impfung angeboten. Sofern dieses Angebot nicht wahrgenommen wird, gilt eine verpflichtende, kostenpflichtige siebentägige Hotelquarantäne. Ausgenommen vom Antigen-Test am Flughafen Accra sind Transitpassagiere und Kinder unter fünf Jahren.
Positiv getestete Reisende werden vom Ghana Health Service in ein Quarantäne-Hotel überführt. Die Hotelkosten sind vom Reisenden zu tragen. Die Quarantänezeit beträgt sieben Tage für Personen ohne Symptome. Eine „Freitestung“ drei Tage nach positivem Antigen-Schnelltest am Flughafen zur Beendigung der Quarantäne scheint weiter möglich zu sein. Hospitalisierte Personen werden nach (frühestens) zehn Tagen aus der Quarantäne entlassen.
Ausreise und Transit
Sofern bei Ausreise aufgrund der Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes die Vorlage eines negativen PCR-Tests erforderlich ist, muss dieser durch ein in Ghana zertifiziertes Labor durchgeführt werden, welches das Ergebnis über das Panabios-Portal elektronisch zur Verfügung stellt. Im Panabios-Portal ist auch eine Liste der in Ghana anerkannten Testlabore abrufbar.
Die See- und Landgrenzen in die Nachbarländer sind wieder geöffnet. Für den Grenzübertritt gelten hinsichtlich des Impfschutzes dieselben Vorschriften wie bei der Einreise auf dem Luftweg. Nicht vollständig geimpfte, einreiseberechtigte Personen müssen an der Grenze einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Ihnen wird bei Einreise eine Impfung angeboten.
Weitere Informationen zu den Ein- und Ausreisebestimmungen können auf der Webseite der Ghana Airports Company eingesehen werden.
Beschränkungen im Land
Es gibt keine Maskenpflicht mehr. Veranstaltungen jeder Art (Gottesdienste, Konferenzen, Partys, Kino, Sportveranstaltungen etc.) dürfen wieder ohne Einschränkungen durchgeführt werden, sofern alle Teilnehmer vollständig geimpft sind.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich unbedingt zeitnah vor Reiseantritt (auch bei der Ausreise aus Ghana) nach den aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Transit- und Ziellandes und bei Ihrer Fluglinie über die aktuellen Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste. Sofern es eine Lageänderung gibt, wird die Botschaft Accra über diesen Kanal informieren.
Singapur - Änderung Einreise, Ausreise und Transit, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Immigration and Checkpoints Authority (ICA).
Ab dem 1. April 2022 gilt das sogenannte "Vaccinated Travel Framework". Danach richten sich die Einreisevoraussetzungen nach dem Impfstatus der Reisenden. Vollständig geimpfte Personen können grundsätzlich jederzeit und auf jedem Weg (Luft, See, Land) quarantänefrei nach Singapur einreisen.
Bei Einreise wird eine Passgültigkeit von mindestens sechs Monate gefordert. Alle Reisenden müssen zudem vor Antritt der Reise online eine Gesundheitserklärung (SG Arrival Card) ausfüllen. Weiterhin ist ein negativer PCR- oder Schnelltest, max. zwei Tage vor Abflug, vorzulegen.
Deutsche Staatsangehörige, die vollständig geimpft sind sowie Kinder unter 12 können visumfrei nach Singapur einreisen. Für kurzfristige Aufenthalte ist eine Reisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 SGD vorzuweisen, die auch im Fall einer COVID-19-Erkrankung greift (auch ausländische Reisekrankenversicherungen sind möglich). Zudem sind das Herunterladen und die Nutzung der „Trace Together“-App vorgeschrieben.
Auf der Webseite Safetravel kann eine Checkliste für vollständig geimpfte Personen abgerufen werden.
Für ungeimpfte Personen über 12 Jahren gilt folgendes: Einreisen sind für kurzfristige Aufenthalte nur für Familienmitglieder von singapurischen Staatsangehörigen oder Permanent Residents (PR) oder mit außergewöhnlichem Grund (z.B. Tod oder schwere Erkrankungen eines Familienangehörigen) möglich und müssen vorab beantragt werden. Auch hier sind die Krankenversicherung, die SG Arrival Card, das negative Testergebnis und das Herunterladen der Trace Together App erforderlich. Daueraufenthaltsberechtigte können die Einreiseerlaubnis beantragen, wenn eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Die Quarantäne (Stay-Home-Notice, SHN) beträgt sieben Tage und kann in der eigenen Wohnung oder einer geeigneten, selbstgewählten Unterkunft verbracht werden. Am Ende der Quarantäne ist ein PCR-Test erforderlich.
Auf der Webseite Safetravel gibt es eine Checkliste zu den Einreisebestimmungen von nicht (vollständig) geimpften Personen.
Ausreise und Transit
Reisemöglichkeiten bestehen über diverse kommerzielle Flugverbindungen von und nach Europa. Ein Transit ist uneingeschränkt möglich. Für Transitreisende gibt es keine Test- oder Visaerfordernisse.
Beschränkungen im Land
Im Freien besteht lediglich die Empfehlung eine Maske zu tragen, ansonsten besteht Maskenpflicht. Beim Betreten und Verlassen von Geschäften, Malls, Restaurants und Dienstleistern muss ein Check-in mittels der „Trace-Together“-App oder –Token erfolgen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben setzt zunehmend den Nachweis eines vollständigen Impfschutzes voraus, so z.B. beim Zugang zu Restaurants.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Einreise- und Transitbestimmungen bei der ICA sowie zu den Gesundheitsmaßnahmen in Singapur beim Ministry of Health.
• Überprüfen Sie Ihre Reisepläne, kontaktieren Sie Ihren Reiseveranstalter und erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft.
• Prüfen Sie vor Abreise, ob Ihre Reisekrankenversicherung auch den Fall einer COVID-19-Erkrankung abdeckt.
Türkei - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Nach Angaben der Türkiye Tourismus- und Entwicklungsagentur gilt zwar bei Einreise per Flugzeug nach wie vor die 3G-Regelung. Bei Einreisen über den Land- und Seeweg hingegen werden keine 3G-Nachweise mehr verlangt. Darüber hinaus müssen Urlauber auch keine digitale Einreiseanmeldung mehr ausfüllen, sodass das Vorzeigen des HES-Codes zur Nachverfolgung entfällt. Auch im Hinblick auf die Maskenpflicht gibt es einige Änderungen: Laut Go Türkiye müssen keine Masken mehr im Freien getragen werden. Und auch in Innenräumen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Lockerungen – unter anderem, wenn die Belüftung ausreichend ist und ein Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann. Im öffentlichen Nahverkehr gilt hingegen weiterhin eine Maskenpflicht. Weitere Informationen auch zu den Einreisebedingungen finden Sie auf der Homepage von Go Turkiye. Quelle: touristik aktuell
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Corona COVID-19 | Reisebeschränkungen - 02.04.2022 - Teil 1
Andorra - Streichung Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Belarus - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
Siehe auch Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche pandemiebedingte Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen belarussischen Stelle.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Die Ausreise auf dem Landweg unterliegt bestimmten COVID-19 bedingten Einschränkungen, unter anderem für Personen, die über einen Daueraufenthaltstitel in Belarus verfügen. Ausführlichere Informationen können der Internetseite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Um etwaige Probleme an der Grenze zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor der geplanten Ausreise auf dem Landweg bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Pflicht zum Tragen einer Maske– kaum einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Bhutan - Änderung Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung Bhutans.
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen einhalten, Ungeimpfte von drei Wochen. Zudem gelten Quarantänevorschriften bei Reisen innerhalb Bhutans von Gebieten mit hohem in solche mit niedrigem Risiko.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Bhutan sind weiterhin nur sehr eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell einen wöchentlichen Flug von und nach New Delhi mit Druk Air (Royal Bhutan Airlines).
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.
Bulgarien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist die Einreise für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Reisende möglich. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Test/Nachweis.
Personen, welche bei Einreise keinen der o. g. Nachweise vorlegen, können einreisen, müssen sich aber in zehntägige Quarantäne begeben. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich frühestens 72 Stunden nach Einreise einem PCR- oder Antigen-Test zu unterziehen. Wenn das Resultat dieses Tests negativ ist, wird die Quarantäne ab dem Tag der Registrierung des negativen Testergebnisses im bulgarischen nationalen Informationssystem beendet.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahre u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand endet am 31. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Chile - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Chiles.
Bei den Einreisebestimmungen nach Chile gibt es mehrere Fallgruppen, wobei die chilenische Coronastrategie auf dem sog. Pase de Movilidad (PdM), einem elektronischen Impfpass aufbaut:
Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer wurde teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen PdM besitzen. Die im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen müssen vor Einreise durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden. Für diese Gruppe keine Quarantäne nach Einreise. Es werden allerdings stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage. Kinder unter sechs Jahren, welche noch nicht geimpft werden konnten, dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auch ohne PdM einreisen.
Ausländer ohne Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre. Diese Personen müssen vor Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat in Deutschland erhalten. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen. Für diese Gruppe gilt generell eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt keine Quarantäne nach Einreise. Es werden allerdings stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Es gilt generell eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Alle Einreisenden müssen vor Abflug Folgendes nachweisen:
• einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)
• einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen), der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf
• den Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen für Personen, die nicht in Chile ansässig sind.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Einreise aus Herkunftsländern mit Virusvarianten, erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Pandemiestufen.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste , die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasopharyngealabstrich oder Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate “ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Die Corona-Situation in Shanghai ist derzeit angespannt. Vom 28. März bis 5. April 2022 sind großflächige Lockdowns ausgesprochen worden. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Für die Zeit nach dem 5. April 2022 ist mit weiteren lokalen Lockdowns und Testungen zu rechnen.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Costa Rica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Dänemark hat am 29. März 2022 sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier) wird von staatlicher Seite nur noch in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) empfohlen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen. Die dänischen Behörden haben eine Hotline für Infizierte/Nahkontakte eingerichtet: Tel. (+45) 32 32 05 11 (täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr)).
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Grenada - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Zum 4. April 2022 hebt Grenada alle Einreisebeschränkungen auf. Unabhängig vom Impfstatus können alle Urlauber einreisen - Test- und Quarantänepflicht sowie die Einreiseanmeldung entfallen. Auch die Maskenpflicht entfällt. Zur Einreise genügt für deutsche Staatsangehörige ein noch mindestens sechs Monate lang gültiger Reisepass. touristik aktuell
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Schottland lockert weiter: ab Montag 4. April 2022 müssen bei Hochzeiten und Beerdigungen keine Masken mehr getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll die Maskenpflicht zwei Wochen später, am 18. April, fallen und in eine Empfehlung umgewandelt werden. Quelle: tagesschau.de
Guyana - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Guyana hat zum 31. März 2022 alle Einschränkungen und Beschränkungen im Land aufgehoben. Gesichtsmasken sind nicht mehr obligatorisch, es wird aber empfohlen, diese weiterhin zu verwenden. Auch die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben, nur die staatlich vorgegebenen Hygienekonzepte müssen weiterhin umgesetzt werden. Die internationalen Reisebeschränkungen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Irak - Änderung Einreise, Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist seit 1. April 2022 mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich.
Reisende, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, können mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, einreisen.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann seit dem 1. April 2022 entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Bis auf Weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen; im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt.
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Iran - Änderung Einreise
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 kurzfristig ausgesetzt werden. Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland . Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Einreise nach Iran ist für nicht-iranische Staatsangehörige ab 12 Jahren nach vollständiger Impfung ohne negativen PCR-Test möglich. Seit der zweiten Impfung müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Iranische Staatsangehörige können statt des Impfnachweises auch das negative Ergebnis eines höchstens 72 Stunden vor Abflug durchgeführten PCR-Tests vorzeigen. Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Kurzfristige Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen auferlegt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebedingungen und –verbote, auch in Hinblick auf Veränderungen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweisen.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler, sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend dem individuellen Reisezweck unter Berücksichtigung des COVID-19-Nachweises.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr, dem Innenbereich von Restaurants und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt mit Wirkung vom 1. April 2022 die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Bis zum 30. April 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Andorras.
Reisende aus Deutschland und den EU-Mitgliedstaaten können ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises und ohne COVID-Test einreisen.
Durch- und Weiterreise
Es bestehen keine Einschränkungen für eine Durchreise nach Spanien.
Für eine Weiterreise nach Frankreich muss ein Impfnachweis, ein Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis mitgeführt werden. Dies gilt nicht für Kinder unter 12 Jahre und im Falle eines Aufenthalts von weniger als 24 Stunden in Ariège und den östlichen Pyrenäen. Weitere Informationen erteilen die französischen Behörden.
Reiseverbindungen
Es gibt keinen Flughafen in Andorra, die Landverbindungen mit Spanien und Frankreich sind geöffnet.
Empfehlungen
• Informieren Sie sich zu den aktuellen Maßnahmen unter VisitAndorra.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die 116 und warten Sie auf Instruktionen.
Belarus - Änderung Durch- und Weiterreise
Einreise
Siehe auch Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Je nach Einreiseweg bestehen unterschiedliche pandemiebedingte Einreisebeschränkungen. Die Einreise für Ausländer über den internationalen Flughafen Minsk ist weiterhin möglich. Die Einreise auf dem Landweg ist nur in folgenden Ausnahmefällen möglich:
• Ausländer, die Ehegatten, Eltern oder Kinder von belarussischen Staatsangehörigen sind,
• Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsnachweis,
• Ausländer, die aufgrund einer schweren Krankheit oder des Todes einer nahestehenden Person einreisen wollen,
• Ausländer mit Diplomaten- oder Dienstpässen und Mitglieder offizieller Delegationen,
• Personen, die im internationalen Güterverkehr beschäftigt sind,
• Bürger der russischen Föderation, die im Transit in ihren Heimatstaat reisen.
Von Personen, die auf dem Landweg einreisen, wird ein Nachweis des Aufenthaltszwecks in Belarus verlangt, der in russischer oder belarussischer Übersetzung mit notarieller Beglaubigung vorzulegen ist.
Sowohl für die Einreise über den internationalen Flughafen Minsk als auch für die Einreise auf dem Landweg gelten zudem nachstehende pandemiebedingte Vorgaben:
Nicht geimpfte Einreisende benötigen einen negativen PCR-Test. Bei Vorlage eines COVID-Impfzertifikats (Ausstellungsdatum frühestens ein Monat und nicht älter als 12 Monate vor Einreisedatum) entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests. Das Impfzertifikat ist in Papierform in Belarussisch, Russisch und/oder Englisch vorzulegen und muss Namen, Vornamen und das Datum der letzten Impfung enthalten. Personen, die zum Zwecke einer COVID-Impfung nach Belarus einreisen, sind ebenfalls von der Selbstisolation befreit.
Ausländer ab einem Alter von sechs Jahren, die weder über ein COVID-19-Impfzertifikat verfügen, noch einen befristeten oder ständigen Wohnsitz in Belarus haben, müssen bei Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Über das negative Testergebnis muss das Original eines medizinischen Attests (in russischer, belarussischer, oder englischer Sprache) vorgelegt werden. Aus dem Befund müssen Name, Vorname und Vatersname (sofern vorhanden) hervorgehen. Das Attest kann auch der Ausdruck eines elektronischen Testergebnisses sein, muss aber Unterschrift und Stempel der ausstellenden Behörde beinhalten. Die belarussischen Grenzbehörden können bei Nichtvorliegen des negativen Testergebnisses die Einreise verweigern. Ein nachträglicher Test (z.B. am Flughafen Minsk) ist nicht vorgesehen. Es gilt eine Ausreisesperre für belarussische Staatsangehörige sowie für Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis in Belarus für alle Grenzübergänge auf dem Landweg, nicht aber für den Flugverkehr.
Nähere Informationen, auch zu Ausnahmefällen, können der Seite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen belarussischen Stelle.
Durch- und Weiterreise
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland ist grundsätzlich möglich s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen.
Reiseverbindungen
Es bestehen keine direkten Flugverbindungen zwischen Deutschland und Belarus, s. Grenzschließungen/Einschränkungen des Flugverkehrs.
Die Ausreise auf dem Landweg unterliegt bestimmten COVID-19 bedingten Einschränkungen, unter anderem für Personen, die über einen Daueraufenthaltstitel in Belarus verfügen. Ausführlichere Informationen können der Internetseite des belarussischen Grenzschutzes entnommen werden. Um etwaige Probleme an der Grenze zu vermeiden, informieren Sie sich bitte vor der geplanten Ausreise auf dem Landweg bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 3291898).
Beschränkungen im Land
Es bestehen – abgesehen von der Pflicht zum Tragen einer Maske– kaum einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Hygieneregeln
In Minsk und anderen Städten bzw. Bezirken gilt die allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nur noch in wenigen öffentlichen Einrichtungen.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt zu den aktuellen Einreise- und ggf. Quarantänebestimmungen bei der belarussischen Botschaft in Berlin.
• Halten Sie engen Kontakt mit Ihrer Fluggesellschaft hinsichtlich Änderungen im Reiseplan. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der belarussischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten können Sie sich über das belarussische Gesundheitsministerium oder dessen COVID-Hotline informieren (+ 375 29 156 85 65).
• Kontaktieren Sie vor dem Überqueren der Grenze die 24-Stunden-Hotline +375 17 329 1898 des belarussischen Grenzschutzes für aktuelle Informationen.
Bhutan - Änderung Reiseverbindungen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen Vertretung Bhutans.
Bhutan erlaubt wieder touristische Einreisen. Allerdings müssen vollständig geimpfte Personen eine verpflichtende Quarantäne von zwei Wochen einhalten, Ungeimpfte von drei Wochen. Zudem gelten Quarantänevorschriften bei Reisen innerhalb Bhutans von Gebieten mit hohem in solche mit niedrigem Risiko.
Reiseverbindungen
Flugverbindungen von und nach Bhutan sind weiterhin nur sehr eingeschränkt verfügbar. Es gibt aktuell einen wöchentlichen Flug von und nach New Delhi mit Druk Air (Royal Bhutan Airlines).
Beschränkungen im Land
Zur Eindämmung lokaler Infektionscluster insbesondere an der Grenze zu Indien verfügt die Regierung temporäre, lokale Lockdowns, die je nach Pandemieentwicklung angepasst oder aufgehoben werden.
Die Regierung Bhutans bietet detaillierte Informationen zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie. Es gilt eine generelle Empfehlung, zu Hause zu bleiben, soziale Distanz zu wahren und sich oft die Hände zu waschen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist für Mitarbeiter in Restaurants verpflichtend.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der für Sie zuständigen Vertretung Bhutans.
• Bitte beachten Sie auch die jeweils aktuellen Ein- und Durchreisebestimmungen Indiens.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen bei der Regierung Bhutans.
Bulgarien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bulgariens.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 ist die Einreise für vollständig geimpfte, genesene oder getestete Reisende möglich. Die Nachweise müssen im einheitlichen EU-Format vorliegen. Kinder unter 12 Jahre benötigen keinen Test/Nachweis.
Personen, welche bei Einreise keinen der o. g. Nachweise vorlegen, können einreisen, müssen sich aber in zehntägige Quarantäne begeben. Diese Personen haben die Möglichkeit, sich frühestens 72 Stunden nach Einreise einem PCR- oder Antigen-Test zu unterziehen. Wenn das Resultat dieses Tests negativ ist, wird die Quarantäne ab dem Tag der Registrierung des negativen Testergebnisses im bulgarischen nationalen Informationssystem beendet.
Befreit von der Vorlage der o.g. Test- bzw. Impfbescheinigung sind neben Minderjährigen unter 12 Jahre u.a. Busfahrer im internationalen Personenverkehr, LKW-Fahrer im internationalen Fracht- und Güterverkehr sowie Flugzeugbesatzungen.
Durch- und Weiterreise
Für die Einreise nach Bulgarien auf dem Landweg stehen zurzeit ausschließlich folgende Grenzübergänge zur Verfügung:
• Bulgarisch-rumänische Grenze: die Grenzübergänge Vidin (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Ruse, Durankulak, Oryahovo und Nikopol.
• Bulgarisch-serbische Grenze: die Grenzübergänge Vrashka Chuka, Kalotina (s. Reiseinfos: Grenzkontrollen), Oltomantsi und Strezimirovtsi.
• Bulgarisch-nordmazedonische Grenze: die Grenzübergänge Gyueshevo, Stanke Lisichkovo und Zlatarevo.
• Bulgarisch-griechische Grenze: die Grenzübergänge Ilinden, Kapitan Petko Voyvoda, Kulata und Makaza.
• Bulgarisch-türkische Grenze: die Grenzübergänge Kapitan Andreevo, Malko Tarnovo und Lesovo.
Im Rahmen der Grenzkontrollen wird auch eine Überprüfung des Fahrzeugführers auf unbezahlte Verwarngelder vorgenommen.
Reiseverbindungen
Es bestehen aktuell regelmäßige Flugverbindungen von Sofia nach Deutschland sowie zu zahlreichen Flughäfen in Anrainerstaaten. Der Inlandsflugverkehr zwischen Sofia und Varna wurde wieder aufgenommen. Der internationale Personenzugverkehr ist nach wie vor eingestellt. Es werden lediglich Verbindungen nach Rumänien befahren.
Beschränkungen im Land
Der epidemiologische Ausnahmezustand endet am 31. März 2022. Ab diesem Zeitpunkt gibt es keine Einschränkungen mehr in Bezug auf die Öffnungszeiten und Zutrittsbedingungen öffentlicher Gebäude. Auch die Maskenpflicht entfällt.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU .
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen bei der deutschen Botschaft in Sofia, auf der Webseite des bulgarischen Gesundheitsministeriums (nur auf Bulgarisch) sowie auf dem bulgarischen COVID-19 Informationsportal (nur auf Bulgarisch).
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die bulgarischen Behörden unter der zentralen Notrufnummer 112 (neben Bulgarisch auch auf Englisch verfügbar).
• Befolgen Sie stets die Hinweise lokaler Behörden.
Chile - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Chiles.
Bei den Einreisebestimmungen nach Chile gibt es mehrere Fallgruppen, wobei die chilenische Coronastrategie auf dem sog. Pase de Movilidad (PdM), einem elektronischen Impfpass aufbaut:
Ausländer ohne Aufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Die grundsätzliche Einreisesperre für alle nicht in Chile wohnhaften Ausländer wurde teilweise aufgehoben. Dies gilt für diejenigen Personen, die vor Einreise einen PdM besitzen. Die im Ausland erhaltene COVID-19-Impfungen müssen vor Einreise durch das chilenische Gesundheitsministerium anerkannt werden. Für diese Gruppe keine Quarantäne nach Einreise. Es werden allerdings stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage. Kinder unter sechs Jahren, welche noch nicht geimpft werden konnten, dürfen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten auch ohne PdM einreisen.
Ausländer ohne Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt weiterhin eine grundsätzliche Einreisesperre. Diese Personen müssen vor Einreise eine Einreisegenehmigung (Salvoconducto) von dem für sie zuständigen chilenischen Konsulat in Deutschland erhalten. Die Gewährung von Ausnahmen liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der chilenischen Behörden. Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen. Für diese Gruppe gilt generell eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, mit Pase de Movilidad (PdM):
Für diese Gruppe gilt keine Quarantäne nach Einreise. Es werden allerdings stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Chilenen und Ausländer mit Daueraufenthaltstitel in Chile, ohne Pase de Movilidad (PdM):
Es gilt generell eine siebentägige (168 Stunden) Quarantäne.
Alle Einreisenden müssen vor Abflug Folgendes nachweisen:
• einen negativen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden)
• einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen), der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf
• den Nachweis einer ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen für Personen, die nicht in Chile ansässig sind.
Zu den aktuell geltenden Ausnahmeregelungen, insbesondere auch im Hinblick auf die Einreise aus Herkunftsländern mit Virusvarianten, erteilen die chilenische Botschaft in Berlin bzw. die chilenischen Einreise-/Gesundheitsbehörden weitere Informationen.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Die Landgrenzen und Seehäfen sind grundsätzlich geschlossen.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Paso a Paso" erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in fünf Pandemiestufen.
Im öffentlichen Raum besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
China - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich gilt für u.a. deutsche Staatsangehörige eine Einreisesperre. Deutsche Staatsangehörige mit einer gültigen chinesischen Aufenthaltsgenehmigung zur Erwerbstätigkeit, für persönliche Angelegenheiten oder zur Familienzusammenführung dürfen mit dieser nach China einreisen. Inhaber abgelaufener Aufenthaltsgenehmigungen dieser Art können bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung einen Antrag auf Wiedereinreise stellen.
Diese Regelung gilt nicht für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Frankreich, Belgien, Italien, Großbritannien, Russland, Ukraine, Indien, Äthiopien, Bangladesch und Philippinen.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Neue Visa für sonstige, individuelle Einreisen nach China werden weiterhin nur für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis bzw. Aufenthaltszweck erteilt (u.a. zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Zur Durchführung des Visumsverfahrens ist eine sog. „PU-Einladung“ bei den zuständigen chinesischen Lokalbehörden einzuholen. Einzelheiten und etwaige Aktualisierungen bietet das Außenministerium der VR China.
Reisen nach China sind zurzeit grundsätzlich nur per Direktflug ab Frankfurt/Main möglich. Transitreisen, mit Frankfurt/Main als einzigem Zwischenhalt, können nur angetreten werden, wenn im Abflugland keine Direktverbindungen nach China bestehen. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die sich in Deutschland dauerhaft aufhalten, müssen bei der Beantragung des „Health Declaration Certificate“ (s. unten) ein deutsches Visum, einen Aufenthaltstitel, oder eine Anmeldebestätigung aus Deutschland vorlegen.
Für alle geimpften Fluggäste , die nach China einreisen wollen, gelten folgende Voraussetzungen: Es werden zwei negative RT-PCR-Testergebnisse (Nasopharyngealabstrich oder Nasen-Rachenabstrich) und ein negatives Antigen-Testergebnis verlangt. Die PCR-Testergebnisse müssen nacheinander, innerhalb von 48 Stunden vor geplanter Abflugzeit, von zwei unterschiedlichen Teststellen ausgestellt werden. Der zweite PCR-Test darf maximal 24 Stunden, der Antigen-Test maximal 12 Stunden vor geplanter Abflugzeit in einer Teststelle durchgeführt werden. Sollten der erste und der zweite PCR-Test nicht im selben Konsularbezirk durchgeführt worden sein, kann bei „Ort der Teststelle” für beide Tests der Ort der ersten PCR-Testung angekreuzt werden. Bei Transitflügen über Frankfurt/Main besteht die Möglichkeit, sich im Transitbereich in der Flughafenklinik am Flughafen Frankfurt (Medical Center Flughafen Frankfurt) testen zu lassen. Die Ergebnisse der dort angebotenen Real-time-PCR-Doppeltests mit zwei unterschiedlichen Reagenzien werden von den chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland anerkannt.
Ungeimpfte Fluggäste müssen jeweils ein negatives Antigen-, PCR- und IgM-Antikörper-Testergebnis vorlegen. Der Antigen-Test darf maximal 12 Stunden, der PCR-Test maximal 24 Stunden und der IgM-Antikörper-Test maximal 48 Stunden vor geplantem Abflug durchgeführt werden. IgM-Antikörper-Testergebnisse werden nur mit venös entnommenem Blut akzeptiert.
Diese negativen Testergebnisse müssen zusammen mit Reisepass, Flugticket, Impfnachweis und digitalem Impfzertifikat der EU (für Geimpfte) sowie Letter of Commitment on COVID-19 Vaccination und gültigem Visum oder Aufenthaltserlaubnis (für nicht-deutsche Staatsangehörige) über die Website “Health Declaration Certificate “ hochgeladen werden, um einen QR-Code zu erhalten, der von den chinesischen Auslandsvertretungen ausgestellt wird und Voraussetzung für die Einreise nach China ist.
Alle Testergebnisse müssen maschinenschriftlich den Namen der getesteten Person, den Namen und die Anschrift der Teststelle, das Eingangsdatum, die Art und Zeit der Probenahme sowie das Testverfahren aufführen.
Ferner ist auf der Webseite des chinesischen Zolls eine Gesundheitserklärung abzugeben. Für diese und weitere Einreiseformalitäten ist die Nutzung eines mobilen Endgeräts mit Scan-Funktion zu empfehlen.
Für Kinder unter sechs Jahren muss eine Erklärung ausgefüllt und die zuständige chinesische Auslandsvertretung kontaktiert werden.
Reisende mit nachgewiesener auskurierter COVID-19-Erkrankung müssen mindestens drei Wochen vor Abflug die zuständigen chinesischen Auslandsvertretungen für eine Vorprüfung kontaktieren. Einzureichen sind hierfür ein Röntgenbild der Lunge bzw. ein Lungen-CT und zwei, im Abstand von 24 Stunden durchgeführte, Nukleinsäure-Tests. Diese dürfen bei Einreichen nicht älter als drei Tage sein. Ebenfalls einzureichen sind eine Kopie der Bildseite des Reisepasses und eine deutsche Meldebescheinigung. Nach erfolgreicher Vorprüfung ist eine 14-tägige Selbstisolation einzuhalten und in einem hierfür bereitgestellten Formular zu protokollieren.
Nach erfolgter Selbstisolation kann 48 Stunden vor Abreise der erforderliche QR-Code beantragt werden. Zusätzlich zu den negativen PCR- und IgM-Testergebnissen sind hierfür das Lungenbild sowie das Isolationsprotokoll und Screenshots der Vorprüfungsergebnisse hochzuladen.
Bei Einreise aus Hongkong muss ein negativer COVID-19-Test eines anerkannten Labors in Hongkong vorgelegt werden, der bei Einreise nicht älter als 24 Stunden sein darf. Zusätzlich muss eine Gesundheitserklärung ausgefüllt werden.
Alle aus dem Ausland einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort auf COVID-19 getestet und einer mindestens 14-tägigen, oft aber auch einer dreiwöchigen Quarantäne in zentralen Einrichtungen unterworfen. Zusätzlich nach Einreise an manchen Flughäfen (Shanghai) auch noch ein Bluttest (IgM und IgG) durchgeführt.
Die Provinz des innerchinesischen Zielorts kann abweichende Regelungen vorsehen, wie z.B. zusätzliche Quarantänezeiten im Anschluss an den o.g. Zeitraum oder die Möglichkeit einer Heimquarantäne. Anfallende Kosten für Quarantäne-, Test- und sonstige Maßnahmen müssen selbst getragen werden.
Kleinkinder werden in der Regel bei einem Elternteil untergebracht. Kinder ab 14 Jahren können isoliert von den Eltern untergebracht werden. Die Quarantänebedingungen in den Hotels, insbesondere das strikte Verbot des Verlassens des Zimmers über einen Zeitraum von zwei Wochen, sind besonders für Kinder und ältere Menschen belastend.
Im Falle einer positiven Testung erfolgt grundsätzlich – auch in asymptomatischen Fällen - die Zwangseinweisung in ein spezielles COVID-Krankenhaus. Der Aufenthalt dort kann sich über mehrere Wochen hinziehen.
Es ist vorgekommen, dass Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung werden, trotz negativer PCR- und IgM-Antikörpertests und grünem QR-Code, bei Einreise in sofortige, teils mehrwöchige Krankenhausquarantäne überführt und weitreichenden Untersuchungen unterzogen. Dies kann auch Personen betreffen, die aufgrund einer unentdeckten Erkrankung an COVID-19 noch Antikörper aufweisen. Gleiches kann für Personen gelten, die mit demselben Flug eingereist sind wie eine Person, die z. B. im Anschluss positiv auf COVID-19 getestet wird.
In einigen Fällen wurden auch geimpfte Reisende, trotz Impfnachweis und grünem QR-Code, aufgrund positiver IgM-Antikörpertests nach Einreise in teils mehrtägige Krankenhausisolation verbracht und dort täglichen weiteren Untersuchungen sowie verschiedenen Tests unterzogen. Dies erfolgte nahezu ausnahmslos in Shanghai und erfolgt unabhängig davon, ob eine Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe oder einem chinesischen Impfstoff vorliegt. Die Vorgehensweise der lokalen Gesundheitsbehörden, insbesondere der erneute Bluttest, ist in dieser Fallkonstellation nicht einheitlich und sollte mit Verweis und Vorlage der vor Abflug eingereichten Impfunterlagen hinterfragt werden.
Medizinische Maßnahmen der chinesischen Seite sind invasiv und beinhalten neben teils täglichen Blutentnahmen häufig auch Computertomografie-Aufnahmen und bisweilen Rektalabstriche. Derartige Abstriche können von den Reisenden verweigert werden. Erst wenn die behandelnden Stellen von einer Genesung ausgehen, kann die reguläre Zentralquarantäne mit weiteren Testungen angetreten werden. Bei erneutem Verdacht erfolgt die sofortige Rückverlegung in die Krankenhausisolation.
Falschangaben zum Gesundheitszustand können strafrechtlich verfolgt werden.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Durch- und Weiterreise
Transitaufenthalte von ausländischen Staatsangehörigen in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage bleiben ausgesetzt.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können.
Reiseverbindungen
Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Direktflüge zwischen Peking und Griechenland, Dänemark, Österreich sowie Schweden finden unregelmäßig statt. Internationale Flüge nach Peking können weiterhin kurzfristig auf andere Flughäfen in China umgeleitet werden, die zum Teil weit entfernt von Peking liegen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Chengdu, Nanjing, Shanghai, Shenyang) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen allerdings stark begrenzt.
Beschränkungen im Land
Bei Auftreten lokaler Ausbrüche muss in den betroffenen Gebieten kurzfristig mit Verhängung von Ausgangssperren sowie Reisebeschränkungen gerechnet werden.
Die Corona-Situation in Shanghai ist derzeit angespannt. Vom 28. März bis 5. April 2022 sind großflächige Lockdowns ausgesprochen worden. Bereits zuvor waren diverse Wohnviertel (inkl. Compounds und Hotels) nacheinander -und teilweise wiederholt- von bis zu zweiwöchigen Lockdowns und obligatorischen Massentestungen betroffen. In dieser Zeit darf die Unterkunft grundsätzlich nicht verlassen werden, auch nicht, um Flüge zur Ausreise aus China anzutreten.
Für die Zeit nach dem 5. April 2022 ist mit weiteren lokalen Lockdowns und Testungen zu rechnen.
Für den Besuch einiger touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich. Hotels und andere Unterkunftseinrichtungen verlangen beim Check-In teilweise negative COVID-19-Testergebnisse oder Nachweise darüber, wie lange die Einreise nach China zurückliegt. Ausländern kann vereinzelt der Zugang verwehrt werden.
Das Betreten vieler Gebäude, Bahnhöfe, sonstiger Compounds und auch die Nutzung des ÖPNV sind teilweise nur mit einer von Stadt zu Stadt unterschiedlichen, auf der App WeChat oder Alipay basierenden Gesundheitsanwendung möglich. Nur wenn diese den korrekten Farbcode generiert, wird der Zugang gestattet. Vereinzelt werden Bahnreisen nur nach Vorlage eines negativen COVID-19-Tests gestattet. Teilweise wird bereits bei Einreise in eine andere Provinz oder Stadt die Vorlage des entsprechenden Gesundheitscodes gefordert.
Das Reisen in China kann darüber hinaus die Installation weiterer Apps erfordern, z.B. da spezielle lokale Gesundheitscodes gefordert werden oder um sämtliche Aufenthaltsorte in den letzten 14 Tagen zurückverfolgen zu können.
Hygieneregeln
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht. Temperaturmessungen an Gebäudeeingängen sind weiterhin üblich. Abstandsregeln sind in dicht besiedelten Ballungsräumen kaum einzuhalten.
Empfehlungen
• Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen teils gravierende, staatlich angeordnete medizinische Maßnahmen. Das gilt insbesondere für Personen mit auskurierter COVID-19-Erkrankung.
• Bei Einreise mit Kindern beachten Sie, dass chinesische Regelungen vorsehen, dass Minderjährige im Fall einer positiven Testung nach Einreise nicht von ihren Eltern im Krankenhaus betreut und besucht werden dürfen und überprüfen Sie ggf. Ihre Reisepläne.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und der den Flug durchführenden Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
• Beachten Sie die Informationen zu Umsteige- und Transferflügen, sowie Informationen zum auszufüllenden Gesundheitszertifikat auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Costa Rica - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land
Einreise
Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.
Ausreise und Transit
Durchreisen sind auf dem Landweg möglich.
Beschränkungen im Land
In geschlossenen Räumen (Restaurants, Hotels, Geschäfte, Banken, etc.) und Nationalparks gilt Maskenpflicht.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Dänemark - Änderung Einreise, Durch- und Weiterreise, Hygieneregeln
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der Regierung von Dänemark.
Dänemark hat am 29. März 2022 sämtliche Einreisebeschränkungen aufgehoben. Nähere Informationen sind auf dem dänischen Behördenportal veröffentlicht.
Das dänische Behördenportal bietet eine Zusammenfassung der speziell für Touristen relevanten Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen in deutscher Sprache. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
An Flughäfen und zahlreichen weiteren Standorten im Land sind öffentliche Testzentren eingerichtet, in denen kostenlose Tests möglich sind. Darüber hinaus können Antigen-Schnelltests bei kommerziellen Anbietern, z.B. Falck an den Flughäfen Kopenhagen und Billund, Copenhagen Medical, Carelink oder einigen Arztpraxen auf eigene Kosten vorgenommen werden.
Die Einreise über die deutsch-dänische Landgrenze ist an allen Grenzübergängen möglich.
Durch- und Weiterreise
Bei Durchreise durch Dänemark müssen die Einreisebestimmungen des Ziellandes beachtet werden. Zur Einreise nach Schweden informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Schweden ; zur Einreise nach Norwegen informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Norwegen.
Reiseverbindungen
Aktuell gibt es keine Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Alle Einschränkungen wurden aufgehoben. Handel, Gastronomie, kulturelle und Vergnügungseinrichtungen wie Kinos, Theater, Museen, Diskotheken, etc. sind geöffnet. Für den Zugang zu Einrichtungen im Gesundheitsbereich (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) ist weiterhin ein sog. „Coronapass“, d.h. ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis oder über eine erfolgte vollständige Impfung oder Genesung erforderlich. Ein "Coronapass" kann auch von privaten Unternehmen oder privaten Kultureinrichtungen gefordert werden.
Die dänischen Behörden stellen Informationen zu den dänischen Corona-Regelungen für einzelne Bereiche auch in deutscher Sprache zur Verfügung. Die Informationen in deutscher Sprache werden teilweise verzögert aktualisiert.
Hygieneregeln
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Maske oder Visier) wird von staatlicher Seite nur noch in Einrichtungen des Gesundheitsbereichs (Krankenhäuser, Pflegeheime, etc.) empfohlen. Darüber hinaus können private Unternehmen oder private Kultureinrichtungen weiter auf Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen. Die dänischen Behörden haben eine Hotline für Infizierte/Nahkontakte eingerichtet: Tel. (+45) 32 32 05 11 (täglich von 8 Uhr bis 22 Uhr)).
Besonderheiten in den Regionen
Für Reisen auf die Färöer und nach Grönland gelten neben den dänischen Einreisebestimmungen zusätzliche Regelungen.
Mehr Informationen zu den Einreise- und Quarantänebestimmungen und Einschränkungen in einzelnen Regionen bieten die Regierung und Gesundheitsbehörden der Färöer und Grönland.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Beachten Sie die Hinweise der zuständigen dänischen Behörden und befolgen Sie deren Anweisungen.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, isolieren Sie sich und kontaktieren Sie einen Arzt oder die Corona Hotline der Region, in der Sie sich aufhalten.
• Informieren Sie sich zum Reiseverkehr nach Dänemark bei DSB bzw. für Zugverbindungen nach Deutschland auch bei der Deutschen Bahn, für Verbindungen nach Schweden SJ oder bei Skanetrafiken sowie für den Fährverkehr bei Scandlines.
Grenada - Änderung Einreise, Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Zum 4. April 2022 hebt Grenada alle Einreisebeschränkungen auf. Unabhängig vom Impfstatus können alle Urlauber einreisen - Test- und Quarantänepflicht sowie die Einreiseanmeldung entfallen. Auch die Maskenpflicht entfällt. Zur Einreise genügt für deutsche Staatsangehörige ein noch mindestens sechs Monate lang gültiger Reisepass. touristik aktuell
Großbritannien und Nordirland/Vereinigtes Königreich - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Schottland lockert weiter: ab Montag 4. April 2022 müssen bei Hochzeiten und Beerdigungen keine Masken mehr getragen werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften soll die Maskenpflicht zwei Wochen später, am 18. April, fallen und in eine Empfehlung umgewandelt werden. Quelle: tagesschau.de
Guyana - Änderung Beschränkungen im Land, Hygieneregeln
Guyana hat zum 31. März 2022 alle Einschränkungen und Beschränkungen im Land aufgehoben. Gesichtsmasken sind nicht mehr obligatorisch, es wird aber empfohlen, diese weiterhin zu verwenden. Auch die Kapazitätsbeschränkungen wurden aufgehoben, nur die staatlich vorgegebenen Hygienekonzepte müssen weiterhin umgesetzt werden. Die internationalen Reisebeschränkungen bleiben weitgehend unverändert. Quelle: Garda World
Indien - Änderung Einreise
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Indiens.
Touristische Einreisen auf dem Luft- und Wasserweg sind zugelassen und e-Tourist Visa/Tourist Visa werden erteilt, wobei die maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage beträgt und vor dem 6. Oktober 2021 erteilte Touristenvisa ungültig sind, siehe Abschnitt Einreise und Zoll - Visum.
Eine Einreise auf dem Wasser- und Luftweg für andere Reisezwecke ist möglich, sofern die Gültigkeit bereits erteilter Visa nicht erloschen ist oder entsprechende Visa neu erteilt wurden.
Die Einreise auf dem Landweg ist weiterhin nicht möglich.
Fluglinien, die Indien anfliegen, dürfen deutsche Staatsbürger nur unter Vorlage eines negativen PCR-Tests (max. 72 Stunden alt) befördern. Vor Antritt der Reise ist zwingend eine Self-Declaration-Form auszufüllen, bei der von Reisenden aus Deutschland neben dem Reisepass das negative PCR-Testergebnis als PDF-Datei hochzuladen ist. Ein Ausdruck der Registrierung, sowie eine Passkopie sollten mitgeführt werden. Die Nutzung der COVID-19-Tracking-App „Aarogya Setu" ist verpflichtend. Aktuelle Informationen zu herkunftslandspezifischen Einreisemodalitäten, Test- und Quarantäneregelungen finden sich auf der Webseite des Flughafens New Delhi.
Nach dem Zufallsprinzip werden 2% aller ankommenden Flugpassagiere einem kostenpflichtigen COVID-19-Test am Flughafen unterzogen.
Bei positivem Testergebnis oder sonstigen Krankheitssymptomen kann die Aufnahme in eine staatliche Einrichtung und/oder Heimquarantäne verfügt werden. In den staatlichen Quarantäneeinrichtungen müssen sich die Reisenden einer Behandlung einschließlich mehrerer PCR-Tests und weiterer Überwachung unterziehen.
Die Einreise- und Quarantänebestimmungen können in den verschiedenen Staaten für internationale und inländische Flugreisen variieren und sich zudem sehr kurzfristig ändern.
Ausreise und Transit
Durch- und Weiterreisen auf dem Landweg sind aufgrund der Schließung der Grenzen mit den Nachbarländern nicht möglich.
Die Frequenz internationaler Linienflugverbindungen bleibt bis auf Weiteres reduziert. In einigen Staaten gelten weiterhin Beförderungseinschränkungen bzw. COVID-Testpflichten für Reisende, die sich zuvor – auch im Transit – in Indien aufgehalten haben. Beförderungsrichtlinien sind ständigen kurzfristigen Änderungen unterworfen.
Beschränkungen im Land
Ausgangssperren, bundesstaatliche Einreisebeschränkungen und Kontrollmaßnahmen sowie sonstige einschränkende Maßnahmen können orts- und lageabhängig kurzfristig verhängt werden. Es werden mancherorts verpflichtende kostenpflichtige Schnelltests an stark frequentierten Orten durchgeführt. Bei positivem Ergebnis werden die betroffenen Personen in ein Krankenhaus verlegt. Die Verweigerung des Tests stellt eine Straftat dar und kann mit hohen Bußgeldern oder Haftstrafen geahndet werden.
Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei der indischen Auslandsvertretung bzw. Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuell geltenden Einreise- und Beförderungsbestimmungen.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geld- oder andere Strafen verhängt werden.
• Halten Sie sich bei den lokalen indischen Behörden über die jeweils geltenden Regelungen informiert und verfolgen Sie die örtlichen Medien.
• Sofern Sie sich momentan mit einem vor dem 6. Oktober 2021 ausgestellten touristischen Visum in Indien aufhalten, sollten Sie dringend eine Verlängerung des Visums über das örtliche Foreigners Regional Registration Office (FRRO) beantragen. Rechnen Sie damit ggf. zur Ausreise aus Indien innerhalb eines Monats aufgefordert zu werden.
• Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt über die genauen Vorschriften Ihres indischen Ziel-Bundesstaates, sollten Sie innerhalb Indiens reisen.
• Bei geplanter Einreise nach Indien, prüfen Sie vor Flugbuchung über das Bureau of Immigration, ob Ihr Visum Sie aktuell zur Einreise berechtigt.
Irak - Änderung Einreise, Ausreise und Transit; Beschränkungen im Land
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.
Für alle Reisenden nach Zentralirak ist ein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.
Auch die Einreise in die Region Kurdistan-Irak ist seit 1. April 2022 mit einem gültigen Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 bestehend aus mindestens zwei Dosen möglich.
Reisende, die nachweislich aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sind, können mit einem negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist, einreisen.
Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.
Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.
Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann seit dem 1. April 2022 entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.
Beschränkungen im Land
Bis auf Weiteres gilt in Zentralirak eine nächtliche Ausgangssperre und ein Versammlungsverbot.
In der Region Kurdistan-Irak sollen Restaurants und Cafés möglichst im Außenbereich bedienen; im Inneren gelten Kapazitätsbeschränkungen. Abstandsregeln müssen beachtet werden. Zugang zu Einkaufszentren, Supermärkten, Restaurants und öffentlichen Gebäuden soll nur gegen Vorlage eines Impfnachweises oder negativen Tests möglich sein. Versammlungen und Konferenzen dürfen nur von vollständig Geimpften, Genesenen oder Getesteten besucht werden, Beerdigungszeremonien sind untersagt.
Auf öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Taxis gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
In der Region Kurdistan-Irak gilt auf öffentlichen Plätzen und Märkten sowie in öffentlichen Einrichtungen, Einkaufszentren Taxis und öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Touristen müssen an allen touristischen Orten einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Es sind Abstandsregeln einzuhalten und regelmäßig die Hände zu waschen. Hygieneregeln werden nicht überall eingehalten.
Empfehlungen
• Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
• Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
• Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.
Iran - Änderung Einreise
Einreise
Die Visaerteilung für ausländische Staatsangehörige durch Iran (insbesondere für touristisch Reisende) wird zurzeit uneinheitlich gehandhabt und kann insbesondere beim Auftreten von neuen Mutationen von COVID-19 kurzfristig ausgesetzt werden. Auskunft zu Visafragen erteilen die iranischen Auslandsvertretungen in Deutschland . Nähere Auskünfte über die aktuellen Einreise- und Beförderungsbedingungen können auch bei der Fluggesellschaft erfragt werden.
Die Einreise nach Iran ist für nicht-iranische Staatsangehörige ab 12 Jahren nach vollständiger Impfung ohne negativen PCR-Test möglich. Seit der zweiten Impfung müssen mindestens zwei Wochen vergangen sein. Neun Monate nach der Zweitimpfung wird eine Boosterimpfung benötigt. Folgende Impfstoffe sind anerkannt: BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca, Johnson & Johnson, Sinopharm, Sinovac, Covishield, Bharat und die in der Islamischen Republik Iran registrierten Impfstoffe. Aus dem Impfnachweis müssen die persönlichen Daten sowie der verabreichte COVID-19-Impfstoff, die Anzahl und Daten jeweiliger Impfungen hervorgehen. Der Impfnachweis muss auf Englisch verfasst sein und sollte einen QR-Code enthalten.
Iranische Staatsangehörige können statt des Impfnachweises auch das negative Ergebnis eines höchstens 72 Stunden vor Abflug durchgeführten PCR-Tests vorzeigen. Genesene genießen bei Einreise keine Privilegien.
Die direkte oder indirekte Einreise nach Iran aus Virusmutationsgebieten kann untersagt werden.
Alle Reisenden müssen zusätzlich bei Check-in die Erklärung “COVID-19 Self Declaration Form“ abgeben. Außerdem stellt die Fluggesellschaft während des Fluges ein „Pledge Form“ zur Verfügung, mit dem man seine Zustimmung für weitere COVID-19-Maßnahmen am Flughafen gibt.
Reisende können bei Einreise zusätzlich zu ihrem gesundheitlichen Befinden und ihrer Reiseroute nach ihren geplanten Aufenthaltsorten in Iran befragt werden. Bei COVID-19-Symptomen können ärztliche Untersuchungen und ein COVID-19-Test vorgenommen werden. Ein erneuter COVID-19-Test kann von den iranischen Behörden angeordnet und durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses wird für ausländische Staatsangehörige Selbstisolation in einer staatlichen Unterkunft angeordnet. Bei positivem Testergebnis erfolgt eine rigorose Kontrolle der Kontaktpersonen und ggfs. ergehen weitere verpflichtende (Quarantäne-) Anweisungen. Alle entstehenden Kosten sind von den Reisenden zu tragen. Sollten Reisende innerhalb von zwei Wochen nach Einreise Symptome entwickeln, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hinweisen, kann ebenfalls ein erneuter Test durchgeführt werden. Abweichende Handhabungen sind jederzeit und kurzfristig möglich. Nähere Auskünfte zu Gesundheitskontrollen am Flughafen Teheran-Imam Khomeini (IKA) gibt es unter der dortigen Hotline +98 21 5100 111.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ausreise aus Iran die Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Testergebnisses verlangt wird, unabhängig der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und der Einreisevoraussetzungen des Ziellandes.
Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zur Türkei, zu Armenien, Aserbaidschan, Turkmenistan, Afghanistan, Pakistan und Irak für deutsche Staatsangehörige möglich ist. Über die genauen Einreisevoraussetzungen und Testpflichten informieren die für den Grenzübertritt zuständigen iranischen Behörden.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise können Temperaturmessungen und medizinische Untersuchungen stattfinden. Es kann zu Verzögerungen am Flughafen kommen.
Landgrenzen bleiben weiterhin größtenteils geschlossen. Es gibt Einschränkungen im Flugverkehr. Transitflüge einiger internationaler Fluglinien sowie Direktflüge zu verschiedenen europäischen Destinationen werden durchgeführt. Es kann dabei stets zu kurzfristigen Änderungen des Flugplans kommen.
Beschränkungen im Land
Die Beschränkungen im öffentlichen Leben gelten auch für vollständig Geimpfte und Genesene. Es gilt eine generelle Maskenpflicht an allen öffentlichen Orten, in geschlossenen Räumlichkeiten und im öffentlichen Personennahverkehr.
Kurzfristige inneriranische Reisebeschränkungen können eingeführt werden, z.B. in Bezug auf Mobilität zwischen den Provinzen. Kurzfristige Beschränkungen werden in der Regel einige Tage vorher über die Medien bekanntgegeben.
Der Zugang zu öffentlichen Einrichtungen und Services sowie dem öffentlichen Personennahverkehr kann kontrolliert und beschränkt werden. Zusätzlich können Kontrollen und Temperaturmessungen an Provinz- und Stadtgrenzen durchgeführt werden. Bei Infektionsverdacht können Quarantänemaßnahmen oder die Einweisung in ein Krankenhaus angeordnet werden. Für Inlandsreisen mit dem Flugzeug, der Bahn oder dem Bus sowie für Hotels kann ein Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 und/oder ein negatives PCR-Testergebnis verlangt werden. Informationen erteilen die jeweiligen Transportunternehmen und die Beherbergungsbetriebe. Im Alltag können auch kurzfristig Einschränkungen bei Öffnungszeiten und Serviceangebot vor allem in „gelb“, „orange“ und „rot“ eingestuften Regionen auferlegt werden.
Empfehlungen
• Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
• Bitte informieren Sie sich bei den iranischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Einreisebedingungen und –verbote, auch in Hinblick auf Veränderungen aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus.
• Erkundigen Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den Beförderungsbestimmungen und für die Einreise erforderlichen Nachweisen.
• Beachten Sie zu visumrechtlichen Fragen auch die Abschnitte Reiseinfos – Besondere Verhaltensweisen und Einreise und Zoll – Visum.
• Seien Sie für Abreisen frühzeitig vor Abflug am Flughafen, da ggf. mit Verzögerungen bei Kontrollen und Check-in zu rechnen ist. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Ihre Airline die Vorlage eines aktuellen negativen COVID-19-Testergebnisses verlangt.
• Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der iranischen Regierung.
• Gesundheitsinformationen in englischer Sprache gibt es unter der Hotline +98 992 158 2247.
Italien - Änderung Beschränkungen im Land
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Italiens.
Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.
Reisende müssen bei Einreise über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung (nicht älter als neun Monate) mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder einen Nachweis einer Genesung von COVID-19 (nicht älter als sechs Monate) oder ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) verfügen.
Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.
Reisende, die über keinen Nachweis einer vollständigen Impfung, Genesung oder eines negativen Tests verfügen, sind verpflichtet, sich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen.
Kinder unter sechs Jahren sind von der Nachweispflicht befreit. Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn sie in Begleitung eines Elternteils reisen, für den keine Quarantänepflicht besteht.
Grenzgänger aus beruflichen oder schulischen Gründen und Berufspendler, sind von der Nachweis- und Quarantänepflicht ausgenommen.
Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.
Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend dem individuellen Reisezweck unter Berücksichtigung des COVID-19-Nachweises.
Durch- und Weiterreise
Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Reiseverbindungen
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin .
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB .
Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.
Beschränkungen im Land
Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer seit mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung ist nur zum Zwecke der Einreise nach Italien bis zu neun Monate gültig. Innerhalb Italiens, d.h. für den Zugang zu Dienstleistungen und Infrastrukturen, darf das Zertifikat nicht älter als sechs Monate sein. Das digitale COVID-Zertifikat der EU in Folge einer Genesung ist in Italien sechs Monate gültig – unabhängig von einer ggf. abweichenden Gültigkeit im Ausstellungsstaat.
Für Reisende aus dem Ausland, deren vollständige Impfung oder Genesung länger als sechs Monate zurückliegt, ist der Zugang zu Dienstleistungen bzw. Aktivitäten, für die in Italien der sog. „Super Green Pass“ (2G-Nachweis) erforderlich ist, nur mit einem zusätzlichen negativen Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 48 Stunden) gestattet. Diese zusätzliche Testpflicht gilt auch für Personen, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Italien nicht zugelassen sind. Ausgenommen sind Personen, die nach der vollständigen Impfung entweder eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben oder vollständig geimpft und anschließend genesen sind. In diesen Fällen bleibt das digitale COVID-Zertifikat der EU dauerhaft gültig.
In Italien gilt für Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres die 2G-Regel in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben, in Restaurants und Bars (auch im Außenbereich), in öffentlichen Verkehrsmitteln (Nah- und Fernreiseverkehr), in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Kinos, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Skianlagen u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen und in den Wintersportgebieten. Für internationale Flüge und den Transfer zwischen dem italienischen Festland und den italienischen Inseln ist ein 3G-Nachweis ausreichend.
Gleiches gilt für den Zugang zu öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken.
Mit Wirkung vom 1. April 2022 wird die COVID-19-Nachweispflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie für den Zugang zu Hotels, Außenbereichen von Restaurants, Museen, Geschäften, öffentlichen Ämtern, Postämtern und Banken abgeschafft. Im Fernverkehr, dem Innenbereich von Restaurants und bei Sportveranstaltungen im Freien gilt mit Wirkung vom 1. April 2022 die 3G-Regel. Für den Besuch von Freizeiteinrichtungen (z.B. Kinos, Schwimmbäder, Fitnessstudios, Diskotheken) besteht die 2G-Regel zunächst fort.
Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.
Hygieneregeln
Bis zum 30. April 2022 besteht die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei öffentlichen Kulturveranstaltungen im Freien und in geschlossenen Räumen sowie bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen. In all diesen Fällen ist der Verzehr von Speisen und Getränken in geschlossenen Räumen verboten. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Metern zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel nach wie vor Pflicht.
In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestens ein Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.
Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.
Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.
Besonderheiten in den Regionen
Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen.
Empfehlungen
• Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
• Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrem Reisezweck und unter Berücksichtigung Ihres COVID-19-Nachweises.
• Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
• Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
• Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
• Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
• Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.
Quelle, soweit nicht anders vermerkt: Auswärtiges Amt
Gruß
Birgitt




