Das deutsche Zollkennzeichen
Moderator: Moderatoren
Das deutsche Zollkennzeichen
hallo!
aus gewissen gründen brauche ich für ein in österreich registriertes, aber nicht zugelassenes fahrzeug deutsche zollkennzeichen. wie ich zu einer versicherung komme, ist mir klar. in den diversen einschlägigen unterlagen ist von einer notwendigen HU die rede. gibts da alternativen dazu?
http://www.bernkastel-wittlich.de/filea ... eichen.pdf
warum brauchts für die zollkennzeichen eine HU, für die orangenen kurzzeitkennzeichen brauchts doch keine - oder?
hat jemand weiterführende infos/links für mich?
das verzwickte ist wohl, dass das fahruzeug mit österreichischem kennzeichen nach deutschland verbracht wurde, dort nie geprüft und angemeldet wurde und nun das land verlassen soll. eine erteilung eines österreichischen kennzeichens ist ausgeschlossen.
grüße
martin
aus gewissen gründen brauche ich für ein in österreich registriertes, aber nicht zugelassenes fahrzeug deutsche zollkennzeichen. wie ich zu einer versicherung komme, ist mir klar. in den diversen einschlägigen unterlagen ist von einer notwendigen HU die rede. gibts da alternativen dazu?
http://www.bernkastel-wittlich.de/filea ... eichen.pdf
warum brauchts für die zollkennzeichen eine HU, für die orangenen kurzzeitkennzeichen brauchts doch keine - oder?
hat jemand weiterführende infos/links für mich?
das verzwickte ist wohl, dass das fahruzeug mit österreichischem kennzeichen nach deutschland verbracht wurde, dort nie geprüft und angemeldet wurde und nun das land verlassen soll. eine erteilung eines österreichischen kennzeichens ist ausgeschlossen.
grüße
martin
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
Für ein Kurzzeitkennzeichen (gelber Streifen) 
wird keine HU verlangt und das würde doch für eine Überführung nach A reichen ...
Diese Kennzeichen sind 5 Tage gültig!
Zitat des StVa:
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.
Link für Deckungskartenversand:
http://deckungskarten.eu/?gclid=CLiWxYi ... ZwodQmUBDg

wird keine HU verlangt und das würde doch für eine Überführung nach A reichen ...
Diese Kennzeichen sind 5 Tage gültig!
Zitat des StVa:
bei der Benutzung von Kurzzeitkennzeichen sind folgende Einzelheiten zu beachten:
Das Fahrzeug darf nicht zum Verkehr zugelassen sein.
Kurzzeitkennzeichen dürfen nur für Prüfungsfahrten (z.B. beim TÜV, DEKRA, GTÜ), Probefahrten (z.B. beim Verkauf oder Kauf des Fahrzeugs) und Überführungsfahrten (z.B. beim Kauf eines stillgelegten Fahrzeuges außerhalb von Stadt und Kreis Aachen) verwendet werden.
Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein. Für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist der Fahrzeughalter verantwortlich. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen auf öffentlichen Straßen nur bis zu dem auf dem Kennzeichen angegebenen Ablaufdatum in Betrieb gesetzt werden; die Gültigkeit des Kennzeichens ist bis zu dem Ablaufdatum (höchstens fünf Tage ab Zuteilung) beschränkt.
Die Gültigkeitsdauer ist auf dem roten Fahrzeugschein vermerkt. Der Fahrzeugschein ist, wenn nicht vom Straßenverkehrsamt geschehen, vor Antritt der Fahrt in deutlicher Schrift auszufüllen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Der Fahrzeugschein ist bei allen Fahrten mitzuführen.
Die Kurzzeitkennzeichen müssen am Fahrzeug angebracht sein. Etwa vorhandene andere Kennzeichen sind abzudecken.
Die zugeteilten Kurzzeitkennzeichen und der ausgegebene Kfz.-Schein müssen nicht zurückgegeben werden.
Zur Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV (für Kurzzeitkennzeichen)
Ausweis des Antragstellers bzw. bei Firmen Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, oder
Pass mit Meldebestätigung
Vollmacht (wenn der Antragsteller nicht selbst erscheint) und Ausweis des Bevollmächtigten
Bei einer späteren regulären Zulassung des Fahrzeuges benötigen Sie eine weitere Versicherungsbestätigung gem. § 23 FZV.
Die Zulassung mit Kurzzeitkennzeichen ist steuerfrei. Die Gebühren bei den Kfz-Zulassungsstelle betragen z.Z.10,50 € . Die Kosten für die Schilder trägt der Antragsteller. Diese können im Haus sofort erworben werden.
Link für Deckungskartenversand:
http://deckungskarten.eu/?gclid=CLiWxYi ... ZwodQmUBDg
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
imho stimmt das nicht, siehe
http://www.google.com/search?sourceid=n ... hen+export
erster link nach der werbung.
Mit den Kurzzeitkennzeichen darfst Du aber nicht ins Ausland fahren!
sagen die...
und österreichische blaue (händler) oder grüne (kurzzeit) sind zum verbringen von deutschland ins ausland auch nicht zulässig, so help.gv.at http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061520.html
http://www.google.com/search?sourceid=n ... hen+export
erster link nach der werbung.
Mit den Kurzzeitkennzeichen darfst Du aber nicht ins Ausland fahren!
sagen die...
und österreichische blaue (händler) oder grüne (kurzzeit) sind zum verbringen von deutschland ins ausland auch nicht zulässig, so help.gv.at http://www.help.gv.at/Content.Node/6/Seite.061520.html
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
In der Praxis werden die "gelben" in Österreich tolerierrt.
Wenn Du ganz auf Nummer Sicher gehen willst dann ist
das doch auch ganz einfach ... "gelbe" innerhalb Deutschlands
und an der Grenze auf Österreichische Händlernummern
oder Kurzzeitkennzeichen wechseln. Wo ist da das Problem?
Handelt es sich zufällig um einen Unimog der in Neuss steht?
Wenn Du ganz auf Nummer Sicher gehen willst dann ist
das doch auch ganz einfach ... "gelbe" innerhalb Deutschlands
und an der Grenze auf Österreichische Händlernummern
oder Kurzzeitkennzeichen wechseln. Wo ist da das Problem?
Handelt es sich zufällig um einen Unimog der in Neuss steht?
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
hi
krieg ich zu den "gelben" auch eine grüne versicherungskarte bzw. bin ich damit in österreich versichert?
österreichiche kurzzeit kosten 168 EUR und verlangen eine österreichische HU (pickerl) - also nicht möglich.
zu österreichischen händlerkennzeichen habe ich keinen zugriff.
nein, kein unimog.
mal sehen. gibts eigentlich versicherungen, die nicht zum verkehr zugelassene fahrzeuge haftpflicht versichern? mauretanische kennzeichen wärn vielleicht auch einfacher
...

austrianplates sind wohl nicht so gefragt...
krieg ich zu den "gelben" auch eine grüne versicherungskarte bzw. bin ich damit in österreich versichert?
österreichiche kurzzeit kosten 168 EUR und verlangen eine österreichische HU (pickerl) - also nicht möglich.
zu österreichischen händlerkennzeichen habe ich keinen zugriff.
nein, kein unimog.
mal sehen. gibts eigentlich versicherungen, die nicht zum verkehr zugelassene fahrzeuge haftpflicht versichern? mauretanische kennzeichen wärn vielleicht auch einfacher

austrianplates sind wohl nicht so gefragt...
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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
Nein, die grüne Karte gibt es nur bei den Ausfuhrkennzeichen.martääh hat geschrieben:krieg ich zu den "gelben" auch eine grüne versicherungskarte bzw. bin ich damit in österreich versichert?
Es sei denn der Versicherer macht eine Ausnahme.
Also - Händlerkennzeichen besorgen oder ab A-Grenze auf den
Anhänger.
Chinesische Kennzeichen könnten vielleicht gehen ...
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
also bis zur grenze hätten wirs geschafft. für dahinter brauchts noch eine lösung.


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Manfred Franz
- Beiträge: 2036
- Registriert: So 11. Sep 2005, 17:55
Re: Das deutsche Zollkennzeichen
Nach der Grenze bin ich nicht mehr zuständig ...martääh hat geschrieben:also bis zur grenze hätten wirs geschafft.




