Bei Fahrten durch Serbien soll in letzter Zeit insbesondere von türkischstämmigen Autofahrern mit deutscher Fahrerlaubnis der Internationale Führerschein verlangt worden sein...mehr
Quelle:ADAC
Das AA schreibt hierzu:
GrüsseFührerschein, Kfz-Dokumente und Kfz-Haftpflicht
Für den Transit durch bzw. den vorübergehenden Aufenthalt in Serbien benötigen deutsche Staatsangehörige lediglich den nationalen deutschen Führerschein in den bestehenden drei Ausführungen (grauer Pass, rosaroter Ausweis oder Führerschein im Kartenformat). Der Besitz eines internationalen Führerscheins ist nicht erforderlich.
Sofern der Fahrer des Kfz nicht identisch mit dem in den Kfz-Dokumenten eingetragenen Halter ist, muss eine beglaubigte Vollmacht des Halters mitgeführt werden.
Die grüne Versicherungskarte gilt seit 01.03.2002 wieder für Serbien, sofern die Länderangabe “SRB“ auf der Karte eingetragen ist. Versicherungskarten mit dem alten Länderkürzel „SCG“ werden seit dem 31.07.2009 nicht mehr akzeptiert. Wenn dennoch „SCG“ eingetragen ist, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung bei einer serbischen Haftpflichtversicherung erforderlich. Eine solche Versicherung kann an den Grenzübergängen gegen eine Prämie von derzeit ca. 110,- Euro (zahlbar in Dinar) für Pkw (+ ggfls. Zuschläge für Anhänger oder Wohnwagen) für 30 Tage abgeschlossen werden. Nicht an allen serbischen Grenzübergängen sind die entsprechenden Verkaufsstellen bzw. Versicherungsagenturen rund um die Uhr geöffnet.
Ohne gültige Haftpflichtversicherung wird die Einreise per Pkw nach Serbien verweigert.
Die serbische Polizei widmet im Rahmen von Verkehrskontrollen Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen besondere Aufmerksamkeit.
Jürgen




