Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

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Alexander
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Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Beitrag von Alexander »

Viele Gemeinden lassen durch Privatfirmen Radarkontrollen durchführen. Das OLG in Frankfurt hat nun entschieden, dass die ausgestellten Bußgeldbescheide nicht rechtmässig sind. Radarkontrollen und die damit verbundene Ausstellung von Bußgeldbescheiden sei eine hoheitliche Aufgabe und dürfe nur durch die Polizei durchgeführt werden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit dem Aktenzeichen 2Ss-OWi942/19 ein Grundsatzurteil gefällt, das die juristische Verfolgung von Schnellfahrern, die mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten sind, auf den Kopf stellen könnte. Danach sind nämlich Bußgeldbescheide ungültig, die aufgrund einer Tempomessung durch private Dienstleister ergangen sind.
rbs Magazin: Grundsatzurteil zugunsten von Temposündern

Grüsse
Alexander
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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