rbs Magazin: Grundsatzurteil zugunsten von TemposündernDas Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat mit dem Aktenzeichen 2Ss-OWi942/19 ein Grundsatzurteil gefällt, das die juristische Verfolgung von Schnellfahrern, die mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarkontrolle geraten sind, auf den Kopf stellen könnte. Danach sind nämlich Bußgeldbescheide ungültig, die aufgrund einer Tempomessung durch private Dienstleister ergangen sind.
Grüsse
Alexander




