Ich habe gehört, daß die Gesetze über Kreditkarten zur Zeit geändert werden, vgl. etwa:
http://www.focus.de/finanzen/news/wirts ... 16004.html
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/dig ... 66318.html
Dies betrifft auch den Kreditkartenmißbrauch.
Der eine oder andere hatte hier negative Erfahrungen mjt Mißbrauch gemacht vgl. etwa die nachfolgenden Threads:
kreditkarten-gebuhren-fur-auslandeinsatz-t46474.html
vorsicht-an-geldautomaten-kreditkartenb ... 75-15.html
wer-hat-erfahrungen-mit-der-fa-fluege-de-t47914-30.html
gemacht, doch sollte von Seiten der Weltreisenden folgendes klar sein:
1) klare und transparente Regeln - die Kreditkartenfirma muß die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beweisen
2) niedrige Verfügungsrahmen weil es gibt Leute, denen wird die Waffe vorgehalten etwa beim Bargeldabheben .. oder man wird überfallen (man denke zB daran daß in Kenia durchaus bewaffnete Sicherheitskräfte neben dem Geldautomaten stehen). die aber im Notfall schnell erhöht werden können
3) klare und transparente Kurse und Gebühren für die Währungsumrechnung
4) klare Regeln für Mietwagenfirmen die zu gern einen Beleg ohne festen Betrag haben wollen und dann Geld abbuchen "fürs Tanken" oder was auch immer - deswegen zahle ich auch Hotels nur bar.
5) - und das hab ich nachfolgend vergessen - man ist irgendwo z. B. in Indien und zahlt mit der Karte einen Flug auf einem deutschen Server online. Die Kartenzahlung geht nicht, weil z. B. die Karte nur mit "Verified by VISA" geht was aber der Server auf dem man den Flug bucht, nicht anbietet. Dann geht das Gezicke los weil man den Flug gebucht aber nicht bezahlt hat mit der Folge, daß dann Stornogebühren etc fällig werden.
Ich füge nachfolgend den Text der Petition bei damit sich vielleicht auch andere die Mühe machen, die Petiton online einzureichen oder vielleicht dem einen oder andern Abgeordneten drauf anzusprechen, den man kennt.
Der Deutsche Bundestag möge für die konkrete Verwendung der Kreditkarten Vorgaben zu machen: Verfügungsrahmen, doppelte Sicherheit durch PIN und Unterschrift, dynamische PIN und Blankobelege
Daneben sollte man mal regeln, wie hoch das Auslandseinsatzentgelt für EU - Staaten die nicht den Euro haben, sein darf und auf welcher transparenten Basis (EZB Referenzkurs für Kreditkarten) die Währungsumrechnung erfolgt.
Ich lese im Internet davon, daß gerade die EU-Zahlungsdiensterichtlinie per Gesetzesänderung umgesetzt wird. Damit soll auch die Mißbrauchshaftung der Kunden verbessert werden.
Ich meine der beste Mißbrauch ist, wenn die Karte einen geringen Verfügungsrahmen hat. Wenn eine Karte z. B. 20.000 € Verfügungsrahmen hat, beträgt der maximale Schaden 20.000 € auch wenn der Kunde die Karte vielleicht mit 200 € / Jahr benutzt.
Deswegen sollte man ins Gesetz reinschreiben, daß der Kunde verlangen kann, daß die Begrenzung des Verfügungsrahmens nach bestimmten Zeiträumen begrenzt werden kann wie z. B. am Tag, innerhalb von 7 Tagen, innerhalb von 30 Tagen ...
und zwar
1) als permanente Sperre die nur per Brief und Unterschrift änderbar ist
oder
2) als online - verwaltbare Sperre - man trägt z. B. einen Verfügungsrahmen von 300 € am Tag ein und wenn man doch mal 1.000 € braucht ändert man das online vor dem Karteneinsatz
Es sollte Umsatzbegrenzungen geben getrennt nach
- pysikalisches Bezahlen durch Vorlage der Karte
- Bargeldabhebungen
- Online - Bezahlen
Weitere Vorschläge:
1) Der Kunde sollte verlangen können, daß die Zahlung zweifach gesichert wird (PIN + Unterschrift)
2) Es sollte die Möglichkeit geben, eine dynamische PIN aufs Handy zu bekommen - Beispiel:
statische PIN 1 2 3 4
dynamische PIN 9 9 9 9
einzugeben ist
PIN Zahl 1: 1+9 = 10 also 0
PIN Zahl 2: 2+9 = 11 also 1
PIN Zahl 3: 3+9 = 12 also 2
PIN Zahl 4: 4+9= 13 also 3
Selbst wenn es gelingen sollte, die Hin - Übermittlung der PIN von der Bank auf das Handy oder die Rück - Übermittlung der PIN vom Terminal zur Bank abzufangen oder selbst wenn man die Eingabe am Terminal sieht, hilft das nicht weiter, weil die statische PIN niemandem bekannt ist.
Wenn man mal das Handy nicht dabei hat kann man immer noch mit der statischen PIN einkaufen oder eine andere PIN für diese Fälle verwenden.
3) vielleicht kriegt man das Thema auch anders in den Griff:
Man legt die Karte vor. Das Terminal das die Karte akzeptiert, hat einen statischen Standort.
Die Bank frägt - mit Einwilligung des Kunden - den Standort des Handy des Kunden ab. Ist das Handy nahe dem Terminal eingebucht, ist die Transaktion wenig risikobehaftet, ist das Handy wo anders, erfolgt eine Mitteilung der erhöhten Risikolage an die Stelle, die die Karte akzeptiert.
4) Der Kunde kann eine Karte ohne CVV Code verlangen und Umsätze von vornherein blocken, die nur mit Kartennummer und Gültigkeit der Karte belastet werden oder mit Kartennummer und Gültigkeit und CVV Code belastet werden.
5) Es gibt eine *gesetzliche* Sonderregelungen für Mietwagen und Hotels denn Mietwagenfirmen - auch im außereuropäischen Ausland - verlangen gern einen Blankobeleg ohne Betrag und nutzen den dann, um "fürs Tanken" oder "für Schäden" Nachbelastungen vorzunehmen, wenn der Kunde längst x.000 km weiter weg ist. Das gleiche gilt für Hotels.