Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
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- Achim Vogt
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Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Ich bin gerade von einer Reise in den Libanon zurückgekehrt, aus dem ja auch unser Reisefahrzeug "Paji" stammt. Außer uns gibt es nur wenige Overlander im Libanon, deshalb treffe ich mich regelmäßig mit Rabih, der zuletzt mit seinem alten VW-Bus, ebenfalls mit libanesischem Kennzeichen, auf Island war!
Rabih erläuterte mir nun, ich sei mit "Paji" illegal unterwegs, da ich das Land nur maximal sechs Monate verlassen dürfe. Das mochte ich nun nicht glauben, da wir ja immer schön offiziell mit einem Carnet des libanesischen Automobilclubs unterwegs sind. Heute aber erzählte mir ein deutscher Reisefreund, das sei in der EU tatsächlich offiziell nicht anders: wer nach mehr als drei Jahren wieder zurückkehre, müsse Einfuhrsteuer und erneut die Mehrwertsteuer entrichten (wobei zur Erhebung des Marktwertes auch die Transportkosten eingerechnet würden).
In dem Land, in dem sein aktuelles Fahrzeug angemeldet sei, Namibia, sei das übrigens ähnlich, sogar noch strikter, denn dort dürften Fahrzeuge nur maximal ein Jahr im Ausland unterwegs sein.
Jetzt mal abgesehen davon, dass sich im Libanon (oft leider) immer eine Lösung findet, die auch an gesetzlichen Regelungen vorbeigeht, interessiert mich doch, was es für Erfahrungen und eben Lösungen zur Umgehung dieses Problems gibt. Meinen nun 14 Jahre alten Pajero, der ja aus Dubai stammt, werde ich vermutlich auch nicht ohne größeren Umrüstungsaufwand in die EU einführen können. Mit der EU-Einfuhrsteuer und der deutschen Mehrwertsteuer ließe sich vermutlich leben.
Was tun?
Bin gespannt auf die Diskussion und Eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Achim
Rabih erläuterte mir nun, ich sei mit "Paji" illegal unterwegs, da ich das Land nur maximal sechs Monate verlassen dürfe. Das mochte ich nun nicht glauben, da wir ja immer schön offiziell mit einem Carnet des libanesischen Automobilclubs unterwegs sind. Heute aber erzählte mir ein deutscher Reisefreund, das sei in der EU tatsächlich offiziell nicht anders: wer nach mehr als drei Jahren wieder zurückkehre, müsse Einfuhrsteuer und erneut die Mehrwertsteuer entrichten (wobei zur Erhebung des Marktwertes auch die Transportkosten eingerechnet würden).
In dem Land, in dem sein aktuelles Fahrzeug angemeldet sei, Namibia, sei das übrigens ähnlich, sogar noch strikter, denn dort dürften Fahrzeuge nur maximal ein Jahr im Ausland unterwegs sein.
Jetzt mal abgesehen davon, dass sich im Libanon (oft leider) immer eine Lösung findet, die auch an gesetzlichen Regelungen vorbeigeht, interessiert mich doch, was es für Erfahrungen und eben Lösungen zur Umgehung dieses Problems gibt. Meinen nun 14 Jahre alten Pajero, der ja aus Dubai stammt, werde ich vermutlich auch nicht ohne größeren Umrüstungsaufwand in die EU einführen können. Mit der EU-Einfuhrsteuer und der deutschen Mehrwertsteuer ließe sich vermutlich leben.
Was tun?
Bin gespannt auf die Diskussion und Eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Achim
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middeldorfklaus3
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Wäre mir für A und D neu - Problem ist nur TÜV-wenn der gewisse Zeit abgelaufen ist dann muss neue Abnahme des kfz erfolgen. Woher soll den irgendjemand vom Amt in A und D wissen ob du mit Auto im Ausland warst oder das Dimg in der Garage stand wenn in A oder D nicht endgültig abgemeldet.
Als umzugsgut kannst du glaub ich jeder Auto einführen wenn im Ausland angemeldet gewesen
Als umzugsgut kannst du glaub ich jeder Auto einführen wenn im Ausland angemeldet gewesen
Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Salut,Achim Vogt hat geschrieben: ↑Do 12. Sep 2024, 20:38Meinen nun 14 Jahre alten Pajero, der ja aus Dubai stammt, werde ich vermutlich auch nicht ohne größeren Umrüstungsaufwand in die EU einführen können. Mit der EU-Einfuhrsteuer und der deutschen Mehrwertsteuer ließe sich vermutlich leben.
Was tun?
Bin gespannt auf die Diskussion und Eure Erfahrungen!
Viele Grüße
Achim
verstehe ich es richtig: Dein Pajero ist in Dubai zuerst zugelassen worden und danach im Libanon? Er fährt also mit Schildern aus dem Libanon?
Das größte Problem wird im Fall einer Zulassung in D (die Du wohl planst?) nicht finanzieller, sondern technischer Natur sein.
Das Auto entspricht ja in den wesentlichen Kriterien keinem europäischen Mustergutachten. Er müsste also durch eine sehr detaillierte Einzelabnahme, um den TÜV zu bekommen. Das ist besonders dann leichter möglich, wenn es sich um ein Ursprungsland handelt, welches mit der EU assoziiert ist. (Ich habe es mal so gemacht.)
Bei Deinem Wagen befürchte ich allerdings schon einen erheblichen Aufwand: Sicherheitsbestimmungen, aber vor allem die inzwischen scharfen Abgasvorschriften (was auch mit Getriebeabstufungen zu tun hat)! Die waren zwar vor 14 Jahren noch weniger rigoros, was Dir aber nicht hilft, da der Wagen ja von sehr "außerhalb" kommt und so wahrscheinlich nicht nach Baujahr, sondern nach den neuesten Vorschriften geprüft werden wird.
Du scheinst ja im Behördenkram erfahren zu sein, aber da musst Du Hürdensprinter mit sehr starken Nerven und zeitlich “flexibel” sein.
Ich würde als erstes bei Mitsubishi Deutschland anfragen, fürchte aber, Du wirst dort nur mit Glück auf kompetente Kooperation treffen.
Grüsse
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middeldorfklaus3
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Einzelabnahme wirds sicher sein -als umzugsgut aber sicher möglich. Frag mal im buschtaxi-forum nach ist zwar falsches auto aber da kennen sich einige aus
- Achim Vogt
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Lieber Klaus,
unser Fahrzeug ist ein Reisefahrzeug und wird - auch wenn wir zur Zeit in Uganda leben - dort nicht angemeldet, sondern fährt mit Carnet (vor allem für Kenia) und einem TIP (Temporary Import Permit) im Land mit seinem libanesischen Kennzeichen umher.
Ganz so einfach scheint das in der Tat nicht zu sein, wie diese Diskussion im Buschtaxi-Forum zeigt (dort gab es keine Aufklärung, was aus der Sache am Ende geworden ist):
Fahrzeug nach 3 Jahren wieder "einführen"
Da argumentiert der Zoll zumindest, dass das Fahrzeug nach drei Jahren als Ausfuhrgut angesehen wird. Völlig absurd natürlich, aber offenbar in vielen Ländern (siehe oben) usus.
Lieber Sysiphus,
herzlichen Dank - und Du hast völlig recht. Das ist ein ganz schöner Aufwand! Als ich mit meinem ersten "Paji" 2009 von Jordanien kommend im Städtchen Stahnsdorf bei Berlin zum Mitsubishi-Händler meines Vertrauens ging, erzählte der mir damals schon von dem Hindernislauf bei der Homologation. Anlass unserer Diskussion war ein zweiter Pajero aus Sharjah, den ein Ingenieur von dort mitgenommen hatte:
Ja, Paji fährt mit einem Nummernschild aus dem Libanon und war zunächst acht Jahre in Dubai unterwegs. Die Überlegung mit der Anmeldung in Deutschland stünde nur dann an, wenn es im Libanon mit der Rückkehr überhaupt nicht funktioniert (was ich mir noch nicht vorstellen möchte) oder wir das Auto verkaufen möchten (im Libanon gibt es dafür absolut keinen Markt wie in Europa, es fährt schlicht niemand so rum).
Du hast vermutlich auch recht mit Deiner Annahme, dass es gar nicht so leicht wäre, kompetente Beratung bei Mitsubishi selbst zu bekommen (bei Reparaturen etc. sieht das anders aus). Ich würde vermutlich eher mal bei einer jener Firmen anfragen, die qua Geschäftsmodell die Homologation ausländischer Fahrzeuge vornehmen. Die wissen da vermutlich sehr viel eher Bescheid.
Übrigens dürfen Privatpersonen weder im Libanon noch in Jordanien Diesel-Fahrzeuge fahren. Ob das bei den Vorschriften einen Unterschied macht, weiß ich nicht. Aber unser "Paji" ist jedenfalls ein Benziner.
Viele Grüße
Achim
unser Fahrzeug ist ein Reisefahrzeug und wird - auch wenn wir zur Zeit in Uganda leben - dort nicht angemeldet, sondern fährt mit Carnet (vor allem für Kenia) und einem TIP (Temporary Import Permit) im Land mit seinem libanesischen Kennzeichen umher.
Ganz so einfach scheint das in der Tat nicht zu sein, wie diese Diskussion im Buschtaxi-Forum zeigt (dort gab es keine Aufklärung, was aus der Sache am Ende geworden ist):
Fahrzeug nach 3 Jahren wieder "einführen"
Da argumentiert der Zoll zumindest, dass das Fahrzeug nach drei Jahren als Ausfuhrgut angesehen wird. Völlig absurd natürlich, aber offenbar in vielen Ländern (siehe oben) usus.
Lieber Sysiphus,
herzlichen Dank - und Du hast völlig recht. Das ist ein ganz schöner Aufwand! Als ich mit meinem ersten "Paji" 2009 von Jordanien kommend im Städtchen Stahnsdorf bei Berlin zum Mitsubishi-Händler meines Vertrauens ging, erzählte der mir damals schon von dem Hindernislauf bei der Homologation. Anlass unserer Diskussion war ein zweiter Pajero aus Sharjah, den ein Ingenieur von dort mitgenommen hatte:
Ja, Paji fährt mit einem Nummernschild aus dem Libanon und war zunächst acht Jahre in Dubai unterwegs. Die Überlegung mit der Anmeldung in Deutschland stünde nur dann an, wenn es im Libanon mit der Rückkehr überhaupt nicht funktioniert (was ich mir noch nicht vorstellen möchte) oder wir das Auto verkaufen möchten (im Libanon gibt es dafür absolut keinen Markt wie in Europa, es fährt schlicht niemand so rum).
Du hast vermutlich auch recht mit Deiner Annahme, dass es gar nicht so leicht wäre, kompetente Beratung bei Mitsubishi selbst zu bekommen (bei Reparaturen etc. sieht das anders aus). Ich würde vermutlich eher mal bei einer jener Firmen anfragen, die qua Geschäftsmodell die Homologation ausländischer Fahrzeuge vornehmen. Die wissen da vermutlich sehr viel eher Bescheid.
Übrigens dürfen Privatpersonen weder im Libanon noch in Jordanien Diesel-Fahrzeuge fahren. Ob das bei den Vorschriften einen Unterschied macht, weiß ich nicht. Aber unser "Paji" ist jedenfalls ein Benziner.
Viele Grüße
Achim
Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Achim Vogt hat geschrieben: ↑Do 12. Sep 2024, 22:01Ich würde vermutlich eher mal bei einer jener Firmen anfragen, die qua Geschäftsmodell die Homologation ausländischer Fahrzeuge vornehmen. Die wissen da vermutlich sehr viel eher Bescheid.
Das ist sicher richtig! Ich weiss ja nicht, ob das Modell (Links-oder Rechtslenker...) in Südafrika bekannt ist. Falls ja, dann wäre vielleicht ein Verkauf dort noch die wirtschaftlichste Entscheidung. (An der deutschen Bürokratie zerbrechen inzwischen auch starke Charaktere. Selbst Olaf stimmt mir da zu!
Wenn Du dann aber einen der in Afrika gar nicht seltenen libanesischen Geschäftsleute findest, ist der vielleicht nicht nur vom heimatlichen Nummernschild gerührt, sondern hat u.U. auch spezielle Verbindungen, ihn dort in Afrika zuzulassen.
Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Achtung: bitterböse Satire...
Da gäbe es noch eine "identitäre" Lösung für Deinen Paji: Du musst eine "Umvolkung" an Deinem Auto vornehmen; sprich ihm eine neue, deutsche Identität verleihen. Dazu besorgst Du Dir für wenig Geld ein nahezu schrottreifes gleiches Auto mit deutschen Papieren. Mit etwas krimineller Energie tauschst Du dann die Fahrgestellnummer und das Typenschild aus.
Dann kannst Du den vermeintlich libanesischen Schrotthaufen abschieben... hmm, ich meinte in die Schrottpresse fahren. Und, voila, Problem gelöst.
Das machst Du dann aber am besten in einem der östlichen Bundesländer , die nach den Wahlen dann eine Regierung haben, die solche Ideen auch unterstützt...
Viel Erfolg!
Da gäbe es noch eine "identitäre" Lösung für Deinen Paji: Du musst eine "Umvolkung" an Deinem Auto vornehmen; sprich ihm eine neue, deutsche Identität verleihen. Dazu besorgst Du Dir für wenig Geld ein nahezu schrottreifes gleiches Auto mit deutschen Papieren. Mit etwas krimineller Energie tauschst Du dann die Fahrgestellnummer und das Typenschild aus.
Dann kannst Du den vermeintlich libanesischen Schrotthaufen abschieben... hmm, ich meinte in die Schrottpresse fahren. Und, voila, Problem gelöst.
Das machst Du dann aber am besten in einem der östlichen Bundesländer , die nach den Wahlen dann eine Regierung haben, die solche Ideen auch unterstützt...
Viel Erfolg!
- Achim Vogt
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Lieber Sysiphus,
unser "Paji" ist ein Linkslenker! Während Linkslenker zum Beispiel in Uganda offiziell zugelassen werden dürfen, geht das in Südafrika nicht!
Wenn es um findige libanesische Geschäftsleute geht, gibt es davon wesentlich mehr im Westen des Kontinents (und da sind dann auch Linkslenker). Aber davon gibt es ja im Libanon auch genug.
Insofern, lieber Rufus, muss ich Paji gar nicht umvolken, denn Lösungen dieser Art finden sich auch im Libanon immer - und da habe ich deutlich mehr Kontakte
Spaß und Satire beiseite: ich denke, die entscheidende Frage - sowohl im Libanon als auch in Deutschland - wird sein, ob die Reise mit einem Carnet auch als solche anerkannt wird oder ob diese nach einem bestimmten Zeitraum automatisch als Ausfuhr angesehen wird, mit den entsprechenden Folgen.
Viele Grüße
Achim
unser "Paji" ist ein Linkslenker! Während Linkslenker zum Beispiel in Uganda offiziell zugelassen werden dürfen, geht das in Südafrika nicht!
Wenn es um findige libanesische Geschäftsleute geht, gibt es davon wesentlich mehr im Westen des Kontinents (und da sind dann auch Linkslenker). Aber davon gibt es ja im Libanon auch genug.
Insofern, lieber Rufus, muss ich Paji gar nicht umvolken, denn Lösungen dieser Art finden sich auch im Libanon immer - und da habe ich deutlich mehr Kontakte
Spaß und Satire beiseite: ich denke, die entscheidende Frage - sowohl im Libanon als auch in Deutschland - wird sein, ob die Reise mit einem Carnet auch als solche anerkannt wird oder ob diese nach einem bestimmten Zeitraum automatisch als Ausfuhr angesehen wird, mit den entsprechenden Folgen.
Viele Grüße
Achim
- Wolfgang131
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Da es immer wieder verschiedene Meinungen bezüglich der 3 Jahresfrist gibt:
Die Verschiffung kommt noch hinzu.
Einfach D meiden
Die Verschiffung kommt noch hinzu.
Einfach D meiden
Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
OK. Aber darum geht es doch wohl gar nicht! Das Auto war - wie die Geschichte dargestellt ist - nie der EU (also in Deutschland) zugelassen. Folglich kann es also auch nicht von dort ausgeführt worden sein. Und WIEDER eingeführt werden auch nicht, sondern bestenfalls erstmals eingeführt. Damit hat die CP-Erklärung mit der Frist, hin oder her, keine Bedeutung für die Zulassung in Deutschland.
- Wolfgang131
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Ist schon klar, aber oben ist das Stichwort 3 Jahre sogar in rot geschrieben.
Somit passt er doch zum Thema.
Die Diskussion mit den 3 Jahren kommt immer wieder auf.
Wen es nicht interessiert: OK
Viele Grüße
Wolfgang
Somit passt er doch zum Thema.
Die Diskussion mit den 3 Jahren kommt immer wieder auf.
Wen es nicht interessiert: OK
Viele Grüße
Wolfgang
- Achim Vogt
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Danke für alle Kommentare! Ich hoffe, wir bekommen am Ende doch noch etwas Klarheit da rein. Deshalb erstmal zur Klärung in eigener Sache:
1.) Ich möchte unseren "Paji" gerne in drei Jahren von Uganda aus, wo wir derzeit leben, zurück in den Libanon fahren und versuche - ohne jetzt schon schlafende Hunde zu wecken - zu klären, was überhaupt Sache ist und wie ich um die Sechs-Monats-Frist herumkomme.
2.) Würde das überhaupt nicht klappen, würde ich den Wagen womöglich versuchen in Deutschland anzumelden. Hier hat Sysiphus recht: es wäre eine erstmalige Einfuhr, keine Rückware, das heißt, der Einfuhrzoll und die Mehrwertsteuer (plus natürlich etwaige Umrüstungen) müssten auf jeden Fall bezahlt werden.
3.) Bei der Gelegenheit wurde in der Diskussion mit einem deutschen Reisefreund überhaupt erst klar, dass das offenbar ein globales Problem ist, da es ähnliche Regelungen in der EU (drei Jahre) und in Namibia, aber womöglich auch in den USA und anderswo gibt. Deshalb habe ich die Debatte hier auch angestoßen, um zu sehen, wer welche Erfahrungen hat.
Nach den Kommentaren hier und in anderen Gruppen, dazu später, scheint das wie folgt zu sein:
Die Regelung ist offiziell so, wird aber selten angewandt. Im Hafen Hamburg scheint es bislang keine Probleme zu geben. Ob eine (Wieder-)Einreise an einer EU-Außen-Landgrenze (Türkei, Marokko) statt über einen Hafen-Zoll unproblematischer ist, ist unklar. Klar ist jedenfalls, dass eine Einreise in einem anderen EU-Land (Antwerpen etc.) nicht hilft.
Auch ist unklar, ob es womöglich Entwicklungen in eine problematischere Richtung gibt. Ein Artikel im "Explorer" von 2022 lässt zumindest darauf schließen (und enthält auch sonst interessante Infos):
Teure Heimkehr
(Explorer-Magazin, 9. Februar 2022)
Die Diskussion ist offenbar vor Jahren schon immer mal wieder aufgepoppt, danach aber nicht mehr. Auch deshalb wäre es hilfreich, aktuelle Infos zu erhalten. Hier ein spannender Thread von 2016:
Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?
(aus: Allrad-Lkw-Gemeinschaft)
Dabei sind mir vor allem folgende Infos aufgefallen:
1.) nach der telefonischen Auskunft des Zolls (also nicht verbindlich!) falle "für die Autos, die mit dem Carnet de Passage unterwegs sind, (...) keine Einfuhrsteuer an, solange das Carnet bei Einreise noch gültig ist."
2.) Die Drei-Jahres-Frist ist "grundsätzlich" so, aber es kann Ausnahmen geben:
Für mich am interessantesten: solange wir mit einem Carnet unterwegs sind, sollte es eigentlich (im Libanon gibt es das Wort eigentlich unter Beamten allerdings entweder nie oder immer, so genau weiß man das eigentlich
nicht) möglich sein, ohne Zahlung der Einfuhrsteuer wieder zurückzukommen.
Viele Grüße
Achim
1.) Ich möchte unseren "Paji" gerne in drei Jahren von Uganda aus, wo wir derzeit leben, zurück in den Libanon fahren und versuche - ohne jetzt schon schlafende Hunde zu wecken - zu klären, was überhaupt Sache ist und wie ich um die Sechs-Monats-Frist herumkomme.
2.) Würde das überhaupt nicht klappen, würde ich den Wagen womöglich versuchen in Deutschland anzumelden. Hier hat Sysiphus recht: es wäre eine erstmalige Einfuhr, keine Rückware, das heißt, der Einfuhrzoll und die Mehrwertsteuer (plus natürlich etwaige Umrüstungen) müssten auf jeden Fall bezahlt werden.
3.) Bei der Gelegenheit wurde in der Diskussion mit einem deutschen Reisefreund überhaupt erst klar, dass das offenbar ein globales Problem ist, da es ähnliche Regelungen in der EU (drei Jahre) und in Namibia, aber womöglich auch in den USA und anderswo gibt. Deshalb habe ich die Debatte hier auch angestoßen, um zu sehen, wer welche Erfahrungen hat.
Nach den Kommentaren hier und in anderen Gruppen, dazu später, scheint das wie folgt zu sein:
Die Regelung ist offiziell so, wird aber selten angewandt. Im Hafen Hamburg scheint es bislang keine Probleme zu geben. Ob eine (Wieder-)Einreise an einer EU-Außen-Landgrenze (Türkei, Marokko) statt über einen Hafen-Zoll unproblematischer ist, ist unklar. Klar ist jedenfalls, dass eine Einreise in einem anderen EU-Land (Antwerpen etc.) nicht hilft.
Auch ist unklar, ob es womöglich Entwicklungen in eine problematischere Richtung gibt. Ein Artikel im "Explorer" von 2022 lässt zumindest darauf schließen (und enthält auch sonst interessante Infos):
Teure Heimkehr
(Explorer-Magazin, 9. Februar 2022)
Die Diskussion ist offenbar vor Jahren schon immer mal wieder aufgepoppt, danach aber nicht mehr. Auch deshalb wäre es hilfreich, aktuelle Infos zu erhalten. Hier ein spannender Thread von 2016:
Rückführsteuer nach 3 Jahren Ausland?
(aus: Allrad-Lkw-Gemeinschaft)
Dabei sind mir vor allem folgende Infos aufgefallen:
1.) nach der telefonischen Auskunft des Zolls (also nicht verbindlich!) falle "für die Autos, die mit dem Carnet de Passage unterwegs sind, (...) keine Einfuhrsteuer an, solange das Carnet bei Einreise noch gültig ist."
2.) Die Drei-Jahres-Frist ist "grundsätzlich" so, aber es kann Ausnahmen geben:
Die Frage wäre dann, was diese besonderen Umstände sind - siehe den Explorer-Artikel, der 2022 auf Corona Bezug nahm.RÜCKWAREN
Artikel 185
(1) Gemeinschaftswaren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft
ausgeführt worden sind und innerhalb von drei Jahren wieder
in dieses Zollgebiet eingeführt und dort in den zollrechtlich freien
Verkehr übergeführt werden, werden auf Antrag des Beteiligten von
den Einfuhrabgaben befreit.
Jedoch gilt folgendes:
— Die Frist von drei Jahren kann überschritten werden, um besonderen
Umständen Rechnung zu tragen
Für mich am interessantesten: solange wir mit einem Carnet unterwegs sind, sollte es eigentlich (im Libanon gibt es das Wort eigentlich unter Beamten allerdings entweder nie oder immer, so genau weiß man das eigentlich
Viele Grüße
Achim
Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Unser deutscher Truck war zehn Jahre in Afrika mit einem deutschen CDP. Der Zoll in Bremerhaven gab mir vor der Verschiffung von Durban nach Bremerhaven telefonisch die Auskunft, dass "ein CDP ein laufendes Zollverfahren darstellt und das Auto so lange niemals als ausgeführt gelten kann. Bloß weil man ins Ausland reist, auch für längere Zeit, gilt das Fahrzeug noch nicht als ausgeführt. Eine Ausfuhr eines Fahrzeuges ist eine aktive Maßnahme, und das passiert nicht mal so nebenbei, während man sich die schönsten Gegenden der Welt anschaut."
Frei formuliert, aber inhaltlich richtig nacherzählt.
Der Zoll hat unser Auto bei der Ankunft in Bremerhaven problemlos durchgewunken. Und das Ding war nicht einmal (mehr) zugelassen in Deutschland.
Grüße
Frei formuliert, aber inhaltlich richtig nacherzählt.
Der Zoll hat unser Auto bei der Ankunft in Bremerhaven problemlos durchgewunken. Und das Ding war nicht einmal (mehr) zugelassen in Deutschland.
Grüße
- Achim Vogt
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Re: Rückkehr nach mehreren Jahren - Zulassung?
Hallo pefra,
herzlichen Dank für das Teilen Eurer Erfahrung! Das geht zum Glück in die gleiche Richtung.
Viele Grüße
Achim
herzlichen Dank für das Teilen Eurer Erfahrung! Das geht zum Glück in die gleiche Richtung.
Viele Grüße
Achim




