So einen Vollspaten von Anwalt muss aber auch erst finden, der in diesem glasklaren Fall den Falschen vor den Kadi zerrt.
Wenn Du einen Amtshaftungsprozeß führst wird Dir die Gemeinde vorhalten, daß Du nicht versucht hast, das Ereignis als "höhere Gewalt" zu qualifizieren mit der Folge daß der Reisepreis zu erstatten ist (Schadensminderungspflicht).
Vielleicht läuft ja bereits ein Amtshaftungsprozeß und der ist ausgesetzt bis die Angelegenheit der "höheren Gewalt" geklärt wurde. Aber der BGH hat irgendwie Recht: Wo ist die "Gewalt" ? Ist bloße menschliche Dummheit Gewalt, weil der Versand von Reisepässen nicht geklappt hat und weil niemand nachfragte ?
Aber:
1) Es ging um einen USA - Flug. Ein ESTA wurde für einen abhanden gekommenen Reisepaß gewährt ? Oder erfolgte die Mitteilung des Abhandenkommens nach der Ausstellung des ESTA ?
2) Wie soll denn der einfache Bürger erkennen, daß sein Reisepaß, den er in Händen hält, für Reisen taugt weil die Behörde den Reisepaß nicht zufällig als abhanden gekommen sperrt ? Sicher ist es die Verpflichtung des Reisenden, ordnungsgemäße Reisedokumente zu haben, aber der Reisende hat das seinerseits erforderliche getan. Aber dem Reiseveranstalter kann man den Schaden auch nicht auferlegen.
3) Der Reisende hätte ja mit dem Personalausweis ausreisen können - mache ich immer, es geht die vom Amt nichts an, wo ich hinfahre bzw. gewesen bin. Vielleicht ist das ja der Königsweg. Wie das mit den USA Flügen ist weiß ich nicht, vor allem, ob da nicht die Pässe bei Abflug gecheckt werden.