Auswärtiges Amt hat geschrieben:Afghanistan
Stand 03.01.2024
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll
- Gesundheit (Malaria)
Aktuelles
Vor Reisen nach Afghanistan wird gewarnt.
Deutsche Staatsangehörige werden aufgefordert, Afghanistan zu verlassen.
Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in Afghanistan ist schlecht. Seit Machtübernahme durch die Taliban am 15. August 2021 ist die
Deutsche Botschaft Kabul geschlossen. Eine konsularische Unterstützung vor Ort ist daher nicht möglich.
Die Ausreise aus Afghanistan ist schwierig. Der internationale Flughafen Kabul ist zwar geöffnet, verfügt jedoch nur über ein eingeschränktes Flugangebot und wurde in der Vergangenheit bereits Ziel terroristischer Anschläge. Zudem entsprechen Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des internationalen Flughafens Kabul nicht internationalen Standards. Die Lage an den Grenzübergängen zu den Nachbarländern ist unübersichtlich. Es kommt immer wieder kurzfristig zu Schließungen. An Grenzübergängen zu Pakistan ereignen sich vereinzelt auch bewaffnete Auseinandersetzungen.
Mit der Machtübernahme stellten die Taliban die Kampfhandlungen weitestgehend ein. Die Sicherheitslage bleibt dennoch landesweit insgesamt schlecht. In Kabul und in anderen Landesteilen gibt es immer wieder schwere terroristische Anschläge. Diese richten sich auch gegen ausländische Staatsangehörige. Zudem besteht die Gefahr, Opfer von Entführungen oder willkürlichen Inhaftierungen zu werden.
Sofern Sie sich trotz Reisewarnung in Afghanistan aufhalten,
- folgen Sie stets den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte. Beachten Sie dabei, dass Personen, die seit der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar sind.
- Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
Sicherheit
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage hat sich durch Machtübernahme der Taliban in weiten Teilen des Landes und besonders in Kabul und den großen Städten fundamental verändert. Zwar sind die Kriegshandlungen durch Machtübernahme der Taliban weitestgehend beendet, doch bleibt die Sicherheitslage insgesamt schlecht.
Es gibt Berichte über schwere Menschenrechtsverletzungen und Übergriffe durch Taliban-Vertreter, u.a. gegenüber Mitgliedern der bisherigen Sicherheitskräfte und Regierung, aber auch gegen Zivilisten. Viele, zumindest in den Großstädten bis zur Machtübernahme der Taliban vorhandene bürgerliche Freiheiten, wurden stark eingeschränkt Insbesondere wurden zahlreiche Restriktionen gegen Frauen und Mädchen erlassen (siehe Absatz Reiseinfos „Rechtliche Besonderheiten“).
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien, einschließlich sozialer Medien.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Sicherheitslage.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Vermeiden Sie Konflikte mit den lokalen Sicherheitskräften.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Infrastruktur im Land hat unter den Kriegswirren erheblich gelitten, ein Großteil des Straßennetzes ist zerstört. Eisenbahnverkehr gibt es nicht.
Die Infrastruktur und Flugsicherheitseinrichtungen des Flughafens Kabul entsprechen nicht internationalen Standards.
Afghanistan war viele Jahre Schauplatz militärischer Auseinandersetzungen und gilt als eines der Länder mit hoher Gefährdung durch Landminen. Wanderungen und Überlandfahrten, insbesondere abseits befestigter Straßen, können daher lebensgefährlich sein. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden.
- Unternehmen Sie keine Wanderungen oder Überlandfahrten.
- Führen Sie zwingend notwendige Fahrten nur im Konvoi und möglichst in professioneller Begleitung durch.
- Reisen Sie nicht mit afghanischen Fluglinien.
Rechtliche Besonderheiten
Die Taliban haben verfügt, dass Frauen und Mädchen durch ein männliches Familienmitglied begleitet werden müssen und zudem außerhalb des Hauses ihr Haar und Gesicht bedecken müssen. Enger Kontakt zwischen Männern und Frauen ist illegal. Nach der faktischen Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Taliban sind Personen, die als Sicherheitskräfte der de-facto-Regierung agieren, nicht immer an einheitlichen Uniformen o.ä. erkennbar.
Die afghanischen Rechtsvorschriften gelten für alle sich in Afghanistan aufhaltenden Personen, unabhängig von ihrer Religion.
Alkohol-/Drogenverkauf und Alkohol/Drogenkonsum sind untersagt und stehen unter Strafe.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgeländen, Flughäfen, Sicherheits- und von den Taliban genutzten Fahrzeugen, Polizisten und Sicherheitskräften ist verboten und kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mindestens mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Das Fotografieverbot gilt auch für Botschaftsgebäude.
Einreise und Zoll
Zu Einreise- und Zollbestimmungen können keine rechtsverbindlichen Angaben gemacht werden. Im Folgenden stehende Angaben beziehen sich auf die bis August 2021 bestehende Regeln, die nach Kenntnis des Auswärtigen Amts weiter angewandt werden. Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Die Einreise war bislang für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Nein
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Nein
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente mussten noch mindestens sechs Monate über die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts hinaus gültig sein und noch mindestens eine freie Seite enthalten.
Der Pass sollte bei Einreise abgestempelt werden, insbesondere wenn Reisende nicht mit einem regulären Linienflug unterwegs sind. Ohne Einreisestempel kann es bei der Wiederausreise zu Problemen kommen.
Es muss durch einen Impfpass eine frische Polio-Impfung nachgewiesen werden, die bei Ausreise aus Afghanistan nicht älter als ein Jahr sein darf. Dies kann bei Ausreise überprüft werden; ohne Impfnachweis kann die Ausreise untersagt werden. Hintergrund ist das Auftreten mehrerer Polio-Fälle in Afghanistan, siehe Gesundheit. Bei länger zurückliegender Impfung kann der Reisende die Krankheit zwar selbst nicht bekommen, aber dennoch übertragen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Afghanistan ein Visum, das vor der Einreise bei einer afghanischen Auslandsvertretung wie der Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan beantragt werden muss.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährung kann uneingeschränkt eingeführt, muss aber bei Einreise deklariert werden. Die Ausfuhr von Fremdwährung darf den eingeführten und deklarierten Betrag nicht übersteigen.
Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung ist auf 500 AFN beschränkt.
Gesundheit
Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria .
- Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
In Afghanistan findet sich zu 95% Malaria vom Typ vivax. In den östlichen, an Pakistan grenzenden Provinzen unter 2.500 m Höhe existiert von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Malariarisiko. Unter 2.500 m Höhe besteht im übrigen Land, inklusive Kabul, ein geringes Malariarisiko, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Hierdurch wird auch das Risiko für seltene Erkrankungen wie Phlebotomen-Fieber (durch Stechmücken übertragen), Krim-Kongo-Hämorrhagischem Fieber und Rückfall-Fieber (beide durch Zecken übertragen) vermindert. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
- Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
- Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
- Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll (nicht für Kurzaufenthalte in Kabul und den militärischen Stützpunkten). Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
- Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
- Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.