Teilreisewarnung Tschad 26.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Tschad 19.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschad
Stand 19.03.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitshinweis; Terrorismus)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • in die Region des Tschadsees,
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria, Kamerun, Niger sowie zur Zentralafrikanischen Republik,
  • in die Provinzen Borkou sowie Tibesti (BET), Ennedi-Ouest und Ennedi-Est an der Grenze zu Libyen und
  • in die Region des Ost-Tschad (Provinzen Ennedi-Est, Wadi Fira, Quaddai und Sila) an der Grenze zum Sudan.
Von nicht notwendigen Reisen in alle anderen Regionen und Provinzen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, wird abgeraten.

Terrorismus

In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.

Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Im Grenzgebiet zum Sudan, insbesondere in den Provinzen Wadi Fira und Quaddai kommt es aufgrund des andauernden Konflikts im Sudan vermehrt zu grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen und Drohnenangriffen. Die Grenze zum Sudan wurde am 23. Februar 2026 geschlossen.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Tschad 08.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschad
Stand 08.05.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitshinweis; Terrorismus)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • in die Region des Tschadsees, einschließlich der Provinz Lac;
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria, Kamerun, Niger sowie zur Zentralafrikanischen Republik,
  • in die Provinzen Borkou sowie Tibesti (BET), Ennedi-Ouest und Ennedi-Est an der Grenze zu Libyen und
  • in die Region des Ost-Tschad (Provinzen Ennedi-Est, Wadi Fira, Quaddai und Sila) an der Grenze zum Sudan.
Von nicht notwendigen Reisen in alle anderen Regionen und Provinzen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, wird abgeraten.

Terrorismus

Für die Provinz Lac gilt nach einem terroristischen Angriff gegen eine militärische Einrichtung seit dem 7. Mai 2026 der Not- bzw. Ausnahmezustand.

In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.

Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Im Grenzgebiet zum Sudan, insbesondere in den Provinzen Wadi Fira und Quaddai kommt es aufgrund des andauernden Konflikts im Sudan vermehrt zu grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen und Drohnenangriffen. Die Grenze zum Sudan wurde am 23. Februar 2026 geschlossen.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Tschad 11.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschad
Stand 11.05.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Sicherheitshinweis; Terrorismus)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen in folgende Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • in die Region des Tschadsees, einschließlich der Provinz Lac;
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria, Kamerun, Niger sowie zur Zentralafrikanischen Republik,
  • in die Provinzen Borkou sowie Tibesti (BET), Ennedi-Ouest und Ennedi-Est an der Grenze zu Libyen und
  • in die Region des Ost-Tschad (Provinzen Ennedi-Est, Wadi Fira, Quaddai und Sila) an der Grenze zum Sudan.
Von nicht notwendigen Reisen in alle anderen Regionen und Provinzen Tschads, einschließlich der Hauptstadt N’Djamena, wird abgeraten.

Terrorismus

Für die Provinz Lac gilt nach einem terroristischen Angriff gegen eine militärische Einrichtung seit dem 7. Mai 2026 der Not- bzw. Ausnahmezustand. Mit Wirkung vom 8. Mai 2026 wurde eine Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 6 Uhr für die gesamte Provinz Lac und ein Verbot der Benutzung von Booten („Pirogen“) zwischen 18 Uhr und 6 Uhr angeordnet.

Die Sicherheitskräfte haben umfassende Vollmachten erhalten, u.a. für die Errichtung von Check-Points/Kontrollpunkten, Personen- und Gepäckkontrollen, Durchsuchungen von Wohnungen und Unterkünften sowie die Schließung von öffentlichen Orten und Einrichtungen. Versammlungen, Zusammenkünfte und Demonstrationen auf öffentlichen Straßen und Plätzen ohne vorherige Genehmigung sind verboten. Es kann zu Beschlagnahmen und zur Überwachung, Kontrolle und Abschaltung von Kommunikationsmitteln kommen. Jede Person ist unter Strafandrohung verpflichtet, mit allen staatlichen Stellen zusammenzuarbeiten.

In der Region um den Tschadsee kommt es häufig zu Überfällen, Tötungsdelikten und Entführungen in den Dörfern, auf den Straßen und den Inseln durch terroristische Gruppen sowie zu bewaffneten Einsätzen der Sicherheitskräfte gegen terroristische Gruppen. Die Verkehrsverbindungen nach Nigeria und Niger sind aufgrund der Terrorbedrohung im Tschadseegebiet eingestellt.

Anschläge können landesweit nicht ausgeschlossen werden. Öffentliche Plätze und größere Menschenansammlungen gelten immer als gefährdet und sollten gemieden werden. Zudem ist stets mit verschärften Sicherheitskontrollen zu rechnen. Ein erhöhtes Entführungsrisiko existiert für westliche Reisende.

Tschadische Truppen engagieren sich bei der Bekämpfung islamistischer Terrororganisationen (unter anderem Boko Haram); deren Anführer haben dafür Vergeltungsschläge gegen tschadische Ziele angedroht.

Im Grenzgebiet zu Libyen, insbesondere in der Region Tibesti, kommt es immer wieder zu gewaltsamen Auseinandersetzungen.

Im Grenzgebiet zum Sudan, insbesondere in den Provinzen Wadi Fira und Quaddai kommt es aufgrund des andauernden Konflikts im Sudan vermehrt zu grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen und Drohnenangriffen. Die Grenze zum Sudan wurde am 23. Februar 2026 geschlossen.

Die Grenzübergänge zwischen Tschad und Kamerun sowie das gemeinsame Grenzgebiet werden stark kontrolliert. Dasselbe gilt im Grenzgebiet zu Niger.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Prüfen Sie Ihre in der Krisenvorsorgeliste hinterlegten Kontaktdaten fortlaufend auf Aktualität und machen Sie nach Möglichkeit auch andere deutsche Staatsangehörige auf die Möglichkeit einer Registrierung aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Halten Sie sich von Demonstrationen und größeren Menschenansammlungen fern.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Teilreisewarnung Tschad 26.05.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Tschad
Stand 26.05.2026

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das mindestens sieben Tage vor Reiseantritt online beantragt werden muss.

Einreise auf dem Luftweg
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena stempeln die Passbehörden unter Umständen eine Aufforderung in den Pass, sich beim zuständigen Kommissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggf. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.

Einreise auf dem Landweg
Siehe Sicherheit - Teilreisewarnung.

Falls bei Einreise auf dem Landweg die Grenzstation nicht besetzt ist, sollte umgehend bei der nächsten Präfektur oder Unterpräfektur ein Einreisestempel eingeholt werden, da sonst die Gefahr einer Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.

Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Diese wird vor Einreise zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt. Sie wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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