Teilreisewarnung Äthiopien 28.05.2026 | Ausreiseempfehlung aus Regionalstaaten

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Teilreisewarnung Äthiopien 10.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 10.02.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Führerschein)


Reiseinfos
Führerschein

Das Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischen oder internationalen Führerscheinen ist nur innerhalb der ersten 45 Tage nach Einreise gestattet.

Für das Führen eines Kraftfahrzeugs über diesen Zeitraum hinaus wird ein äthiopischer Führerschein benötigt, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba erhalten können. Deutsche Führerscheine müssen hierfür vor der Einreise nach Äthiopien von der zuständigen äthiopischen Botschaft legalisiert werden.

Für deutsche Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden und kein Ablaufdatum enthalten, wird u. U. eine zusätzliche Bescheinigung der Deutschen Botschaft Addis Abeba über die Führerscheingültigkeit benötigt.
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Teilreisewarnung Äthiopien 10.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 10.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen; Streichung des Hinweises zu Demonstrationen)
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Kampfhandlungen

Am Osterwochenende 2023 hat sich die Sicherheitslage in der Region Amhara drastisch verschlechtert. Im Zusammenhang mit den Plänen der äthiopischen Bundesregierung, lokale Milizen in die regulären Streitkräfte und die Polizei zu integrieren, ist es zu Protesten z. B. in Gondar gekommen, bei denen die Sicherheitskräfte auch Schusswaffen eingesetzt haben. Es kam bereits zu Sperrungen von Überlandstraßen; dies kann sich jederzeit wiederholen.

Am 2. November 2022 haben sich die äthiopische Regierung und die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) auf eine dauerhafte Waffenruhe sowie Schritte hin zu einer Entwaffnung der TPLF und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Region Tigray geeinigt. Die Situation bleibt jedoch äußerst volatil, bewaffnete Auseinandersetzungen in Tigray und Amhara sowie den Grenzgebieten der Region Afar zu diesen Regionen können jederzeit ausbrechen.

In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Angriffen und Überfällen der Oromo Liberation Army (OLA)sowie bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen. Zuletzt kam es in Oromia zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge auf Überlandstraßen sowie zu einzelnen Entführungsfällen. Äthiopische Sicherheitskräfte haben ihr militärisches Vorgehen gegen die OLA ausgeweitet.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Bitte registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste (auch bei Kurzzeitaufenthalten).
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit von Flügen innerhalb Äthiopiens.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung

Vor Reisen in die folgenden Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Tigray und Amhara,
  • das Grenzgebiet (ca. 30 km) der Region Afar zu den Regionen Amhara und Tigray
  • die Zonen 2 und 4 in der Afar-Region,
  • die Region Gambella,
  • in zahlreiche Gebiete der Regionen Oromia, Somali und Benishangul-Gumuz (siehe dazu unten Innenpolitische Lage)
  • die Grenzgebiete zu Südsudan und Kenia (ca. 10 Km).
Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der Regionen, Benishangul-Gumuz, Somali und Oromia wird abgeraten.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat, vor allem außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba, nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.

Innenpolitische Lage

Die Sicherheitslage in Äthiopien ist volatil.

Trotz der im November 2022 vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) bleibt die Lage in der Region Tigray und im Grenzgebiet der Region Afar zu Amhara und Tigray extrem volatil.

In der Region Amhara ist es am Osterwochenende 2023 zu Protesten gekommen, bei denen die Sicherheitskräfte von Schusswaffen Gebrauch gemacht haben. Auch kam es zur Sperrung von Überlandstraßen, was sich jederzeit wiederholen kann.

In verschiedenen Regionen des Landes finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee gegen die Oromia Liberation Army (OLA) und anderen bewaffneten Gruppen statt. Die OLA, bzw. bewaffnete Gruppen, üben vor allem innerhalb der Region Oromia regelmäßig Angriffe aus, teilweise kommt es zu Geiselnahmen.

Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern.

Während des Ramadan 2022 kam es im Land zu interreligiösen Auseinandersetzungen mit Todesopfern sowie gewaltsamen Demonstrationen auch in Addis Abeba.

In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen.
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Regionen Tigray, Amhara und Afar
Vor Reisen in die Region Tigray sowie in das Grenzgebiet (ca. 30 km) der Region Afar zu Tigray und Amhara und den Norden Afars (Zonen 2 und 4) wird gewarnt.


In dem 2020 begonnenen bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF haben sich beide Seiten am 2. November 2022 auf eine dauerhafte Waffenruhe geeinigt.

Die Lage bleibt jedoch äußerst volatil.

Ein erneutes Ausbrechen von Kampfhandlungen mitsamt Ausweitung auf Amhara und Afar kann nicht ausgeschlossen werden. In Amhara besteht das Risiko neuerlicher gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und Sicherheitskräften.

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.

In der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. 2017 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste getötet.

Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen, oftmals entlang der Durchgangsstraße von Awash nach Mille (Gabi Rasu Zone, Gewane Woreda).

Auf der Straße Eli Dar Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Somali Region und Grenzgebiet zu Somalia
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 150 km) zu Somalia und Kenia südlich der Farfan-Zone wird gewarnt, ebenso vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 30 km) der Farfan- und Siti-Zonen mit Somalia. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der Somali Region wird abgeraten.


Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der Ogaden National Liberation Front (ONLF), der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten (v.a. Al-Shabaab) stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Metekel-Zone und Maokomo Special Zone wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Zonen wird abgeraten.


Nach bewaffneten Auseinandersetzungen 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee dort seither eine Militäraktion durch.

Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt. Die Lage dort ist sehr volatil.

Oromia-Region
Vor Reisen in die folgenden Gebiete Oromias wird gewarnt: Die Zonen Kelem Wollega, West Wollega, Ost Wollega, Horo Gulu Wollega, Nord Shewa, den Norden der West Hararge-Zone, sowie die Zonen Guji und West Guji und das Grenzgebiet (ca. 30 km) zu Kenia. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der Oromia-Region wird abgeraten.


In zahlreichen Gebieten von Oromia kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und der äthiopischen Armee mit Angriffen auf staatliche Ziele sowie Überfällen auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere in der West Shewa-Zone kommt es aufgrund einer andauernden Operation der Sicherheitskräfte gegen die OLA regelmäßig zu Schießereien zwischen Sicherheitskräften und OLA sowie Luftangriffen der Armee. Immer wieder sind Hauptverbindungsstraßen in Oromia kurzzeitig gesperrt. Rund um den Grenzübergang nach Kenia (Moyale) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen der OLA und Sicherheitskräften. Auf kenianischer Seite gehen die kenianischen Sicherheitskräfte gegen die OLA vor.

Es kommt in Oromia regelmäßig zu teils gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen, Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßenblockaden durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Betroffen davon waren zuletzt v.a. Städte in den Zonen West und Ost Wollega, Shewa und West Arsi, einschließlich Ambo, Wolissa, Nekemte und Shashemene, aber auch in den Zonen Jimma und Bale.

Im westlichen Oromia (Kelem Wollega, West Wollega) besteht ein Entführungsrisiko.

In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.

Gambella-Region
Vor Reisen in die Region Gambella wird gewarnt.


In der Gambella-Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, vor allem im Grenzgebiet zum Südsudan.

Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt.

South West-Region, Southern Nations, Nationalities and Peoples Region; und Sidama Region
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 10 km) zu Südsudan wird gewarnt.


Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden 2022 in Konso und Turmi (Maji District) zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.
  • Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.
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Teilreisewarnung Äthiopien 12.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 12.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen)


Aktuelles
Kampfhandlungen

Am Osterwochenende (7.-10. April 2023) hat sich die Sicherheitslage in der Region Amhara drastisch verschlechtert. Zwei Mitarbeitende einer Hilfsorganisation wurden in Kobo unter noch ungeklärten Umständen erschossen; zwei weitere Menschen kamen in Bahir Dar bei einer Explosion ums Leben. Im Zusammenhang mit den Plänen der äthiopischen Bundesregierung, lokale Milizen in die regulären Streitkräfte und die Polizei zu integrieren, ist es zu Protesten, z. B. in der Region Gondar gekommen, bei denen auch Schusswaffen von den Sicherheitskräften eingesetzt wurden.

Es gibt dort Berichte über Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen, auch unter Einsatz schwerer Waffen. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem hat die äthiopische Bundesregierung in den betroffenen Gebieten Ausgangs- und Straßensperren verhängt und die Internetnutzung eingeschränkt. Es kam ebenfalls zu Strom- und Internetabschaltungen.

Am 2. November 2022 haben sich die äthiopische Regierung und die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) auf eine dauerhafte Waffenruhe sowie Schritte hin zu einer Entwaffnung der TPLF und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Region Tigray geeinigt. Die Situation bleibt jedoch äußerst volatil; bewaffnete Auseinandersetzungen in den Regionen Tigray und Amhara sowie deren Grenzgebieten zur Region Afar können jederzeit ausbrechen.

In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Angriffen und Überfällen der Oromo Liberation Army (OLA) sowie bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen. Zuletzt kam es in Oromia zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge auf Überlandstraßen sowie zu einzelnen Entführungsfällen. Äthiopische Sicherheitskräfte haben ihr militärisches Vorgehen gegen die OLA ausgeweitet.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Bitte registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste (auch bei Kurzzeitaufenthalten).
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit von Flügen innerhalb Äthiopiens.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Äthiopien 21.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 21.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Streichung Mpox)
- Gesundheit (Aktuelles: Streichung Mpox; Masern; Impfschutz; Dengue-Fieber; Gifttiere)


Gesundheit
Masern

Masern sind in Äthiopien endemisch. Seit 2020 steigt die Anzahl der Masernfälle in Äthiopien stark an. Die Erkrankung ist hochansteckend und kann auch tödlich verlaufen.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Eine Gelbfieberimpfung ist jedoch dringend für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten empfohlen, da ein Großteil Äthiopiens Gelbfieberinfektionsgebiet ist. In den Provinzen Afar und Somali besteht ein minimales Gelbfieberrisiko, eine Impfung ist dort nur in besonderen Fällen notwendig. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen.
  • Bitte beachten Sie, dass laut WHO Einwohnern und Langzeitreisenden über vier Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Poliomyelitis. Falls Sie kürzer als vier Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise finden Sie bei der DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Gifttiere
In Äthiopien leben eine Reihe gefährlicher, teils nachtaktiver Giftschlangen, giftiger Spinnen und Skorpione.
  • Laufen Sie nachts nicht im Freien umher und achten Sie darauf, wohin Sie greifen und sich setzen. Schütteln Sie Bettzeug, Kleidungsstücke, Schuhwerk und Kopfbedeckungen vor Gebrauch aus.
  • Beachten Sie bei Schlangenbissen die Hinweise, siehe Erste Hilfe bei Schlangenbissen.
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Teilreisewarnung Äthiopien 20.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Ausgangssperre Region Gambella
Die äthiopischen Behörden haben die unbefristete Ausgangssperre in der Region Gambella auf 19.00 bis 06.00 Uhr verschärft, nachdem es am 20. Juli 2023 zu Ausschreitungen gekommen war. Die Ausgangssperre wurde lokalen Medienberichten zufolge verhängt, nachdem es am 18. Juli zwischen rivalisierenden Gemeinden zu Zusammenstößen gekommen ist, bei denen Dutzende von Menschen ums Leben kamen. Von der Ausgangssperre ausgenommen ist lediglich das diensthabende Sicherheitspersonal. Mit verstärkter Präsenz von Sicherheitskräften ist zu rechnen; weitere Ausschreitungen und Zusammenstöße in der nächsten Zeit sind möglich.

Quelle: Garda World

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Teilreisewarnung Äthiopien 26.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 26.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Kampfhandlungen

Die Sicherheitslage in der Region Amhara bleibt weiterhin schlecht. Anfang April 2023 wurden zwei Mitarbeitende einer Hilfsorganisation in Kobo unter noch ungeklärten Umständen erschossen; zwei weitere Menschen kamen in Bahir Dar bei einer Explosion ums Leben. Im Zusammenhang mit den Plänen der äthiopischen Bundesregierung, lokale Milizen in die regulären Streitkräfte und die Polizei zu integrieren, ist es zu Protesten, z. B. in der Stadt Gondar gekommen, bei denen auch Schusswaffen von den Sicherheitskräften eingesetzt wurden.

Es gibt dort Berichte über Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen, auch unter Einsatz schwerer Waffen. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem hat die äthiopische Bundesregierung in den betroffenen Gebieten zeitweilig Ausgangs- und Straßensperren verhängt und die Internetnutzung eingeschränkt. Es kam ebenfalls zu Strom- und Internetabschaltungen.

Im November 2022 haben sich die äthiopische Regierung und die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) auf eine dauerhafte Waffenruhe sowie Schritte hin zu einer Entwaffnung der TPLF und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Region Tigray geeinigt. Die Situation bleibt jedoch äußerst volatil; bewaffnete Auseinandersetzungen in den Regionen Tigray und Amhara sowie deren Grenzgebieten zur Region Afar können jederzeit ausbrechen.

In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Angriffen und Überfällen der Oromo Liberation Army (OLA) sowie bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen. Zuletzt kam es in Oromia zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge auf Überlandstraßen sowie zu einzelnen Entführungsfällen. Äthiopische Sicherheitskräfte haben ihr militärisches Vorgehen gegen die OLA ausgeweitet.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Bitte registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste (auch bei Kurzzeitaufenthalten).
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen sicheren Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit von Flügen innerhalb Äthiopiens.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen Hariri und Sidawa sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.


Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage in Äthiopien ist volatil.

Trotz der 2022 vereinbarten Waffenruhe zwischen Regierung und der Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) bleibt die Lage in der Region Tigray und im Grenzgebiet der Region Afar zu Amhara und Tigray extrem volatil.

In der Region Amhara kam es am Osterwochenende (7.-10. April 2023) zu Protesten, bei denen auch Schusswaffen durch die Sicherheitskräfte eingesetzt wurden. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden.

In verschiedenen Regionen des Landes finden derzeit Militäraktionen der äthiopischen Armee gegen die Oromia Liberation Army (OLA) und anderen bewaffneten Gruppen statt. Die OLA, bzw. bewaffnete Gruppen, üben vor allem innerhalb der Region Oromia regelmäßig Angriffe aus, teilweise kommt es zu Geiselnahmen.

Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern.

Während des Ramadan 2022 kam es im Land zu interreligiösen Auseinandersetzungen mit Todesopfern sowie gewaltsamen Demonstrationen auch in Addis Abeba.

In den Grenzgebieten des Landes kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen.
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Regionen Afar, Amhara und Tigray
Vor Reisen in die Regionen Afar, Amhara und Tigray wird gewarnt.


In dem 2020 begonnenen bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF haben sich beide Seiten am 2. November 2022 auf eine dauerhafte Waffenruhe geeinigt.

Die Lage bleibt jedoch äußerst volatil.

Ein erneutes Ausbrechen von Kampfhandlungen mitsamt Ausweitung auf Amhara und Afar kann nicht ausgeschlossen werden. In Amhara besteht das Risiko neuerlicher gewaltsamer Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und Sicherheitskräften.

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit dem Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.

In der Danakilsenke in Nord-Afar können gewalttätige Überfälle sowie Entführungen nicht ausgeschlossen werden. 2017 wurde ein deutscher Staatsangehöriger am Rande des Ertale-Vulkans in der Danakil-Wüste getötet.

Ein anhaltender Konflikt zwischen den Volksgruppen der Issa und Afar führt immer wieder zu Auseinandersetzungen, oftmals entlang der Durchgangsstraße von Awash nach Mille (Gabi Rasu Zone, Gewane Woreda).

Auf der Straße von Eli Dar in Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Somali Region
Vor Reisen in die Somali Region wird gewarnt.


Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und Teilen der Ogaden National Liberation Front (ONLF), der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten (v.a. Al-Shabaab) stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region (v.a. Ogaden) besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird gewarnt.


Nach bewaffneten Auseinandersetzungen 2020 zwischen Bevölkerungsgruppen vor allem in der Metekel-Zone führt die äthiopische Armee dort seither eine Militäraktion durch.

Im Grenzgebiet zwischen Benishangul-Gumuz und der Oromia-Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und der äthiopischen Armee statt. Die Lage dort ist sehr volatil.

Oromia-Region
Vor Reisen in die Region Oromia wird gewarnt.


In zahlreichen Gebieten von Oromia kommt es zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und der äthiopischen Armee mit Angriffen auf staatliche Ziele sowie Überfällen auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen. Insbesondere in der West Shewa-Zone kommt es aufgrund einer andauernden Operation der Sicherheitskräfte gegen die OLA regelmäßig zu Schießereien zwischen Sicherheitskräften und OLA sowie Luftangriffen der Armee. Immer wieder sind Hauptverbindungsstraßen in Oromia kurzzeitig gesperrt. Rund um den Grenzübergang nach Kenia in Moyale (Borena-Zone) gibt es immer wieder gewaltsame Zusammenstöße zwischen der OLA und Sicherheitskräften. Auf kenianischer Seite gehen die kenianischen Sicherheitskräfte gegen die OLA vor.

Es kommt in Oromia regelmäßig zu teils gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen, Demonstrationen und Protestaktionen sowie Straßenblockaden durch die lokale Bevölkerung und Milizen. Betroffen davon waren zuletzt v.a. Städte in den Zonen West und Ost Wollega, Shewa und West Arsi, einschließlich Ambo, Wolissa, Nekemte und Shashemene, aber auch in den Zonen Jimma und Bale.

Im westlichen Oromia (Kelem Wollega, West Wollega) besteht ein Entführungsrisiko.

In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borana-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.

Region Gambela
Vor Reisen in die Region Gambella wird gewarnt.


In dieser Region kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen, vor allem im Grenzgebiet zum Südsudan.

Die Lage ist trotz hoher Präsenz von Regierungstruppen und Sicherheitskräften angespannt.

South West Ethiopian Peoples' Region, Southern Nations, Nationalities and Peoples' Region; und Sidama Region
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 10 km) zu Südsudan und Kenia wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der South West Ethiopian Peoples’ Region, Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region und der Region Sidama wird abgeraten.


Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden 2022 in Konso und Turmi (Maji District) zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.
  • Informieren Sie sich für Reisen in der Süd-Omo-Zone, insbesondere abseits der touristischen Routen, unmittelbar vor Reiseantritt bei den örtlichen Behörden über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Unternehmen Sie in der Region nördlich des Omo-Nationalparks keine Individualreisen, sondern nur mit professioneller Begleitung.
Stadt Dire Dawa, Hariri-Region
Von nicht notwendigen Reisen in die Stadt Dire Dawa und die Harari-Region wird abgeraten.

Kriminalität
In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaftlichen Lage Äthiopiens immer häufiger zu Taschendiebstählen und Raubüberfällen auf Ausländer; es wurden seit Ende 2022 mehrere Fälle bekannt, in denen die Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann ausgeraubt wurden. Zuletzt mehren sich Meldungen über Raubüberfälle in entlegenen Teilen öffentlicher Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba sowie in ruhigen Seitenstraßen, insbesondere in der Umgebung der Airport Road im Stadtteil Bole.

Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse können ebenfalls zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer führen.

Taschendiebstähle und das Entwenden von Gepäck vor dem Addis Abeba Bole International Airport und Diebstähle von Wertgegenständen durch Sicherheitspersonal bei der Durchleuchtung des Gepäcks kommen vor.
  • Wenn Sie abgeholt werden, stellen Sie – ggf. durch Anruf bei Ihrem Hotel oder Ihrer Kontaktperson – sicher, dass Sie wissen, wer Sie abholt und wie die Kennzeichennummer des Autos lautet.
  • Nutzen Sie nach Ankunft möglichst nur von Ihrem Hotel oder Reiseunternehmen organisierte Transportmittel oder die gelben Taxiunternehmen.
  • Wenn Sie im Auto unterwegs sind, achten Sie darauf, dass die Fenster allenfalls einen kleinen Spalt geöffnet und die Türen verriegelt sind – insbesondere vor Ampeln und bei Verkehrsstaus kann es aggressiver Bettelei und zu Diebstählen kommen.
  • Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders wachsam.
  • Meiden Sie Spaziergänge, besonders vor Sonnenaufgang und nach Einbruch der Dunkelheit und wenn Sie allein unterwegs sind.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Vermeiden Sie Konfrontationen, die zu Gewaltanwendung gegen Sie führen könnten.
  • Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten (siehe auch Reiseinfos Führerschein).
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Überlegen Sie, während des Aufenthalts in Äthiopien statt eines hochwertigen Smartphones ein günstiges, ggf. gebrauchtes Gerät mitzuführen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Legen Sie bei der Durchleuchtung Ihres Gepäcks am Flughafen Wertgegenstände wie Armbanduhren oder Mobiltelefone nicht einfach in den Behälter, sondern in ein verschließbares Gepäckstück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Äthiopiens sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Reisende, die aktuell mit COVID-19 infiziert sind, dürfen nicht nach Äthiopien einreisen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Äthiopien 01.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 01.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen)


Aktuelles
Kampfhandlungen

Nach Berichten vom 1. August 2023 ist der Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara zurzeit umkämpft; Flüge wurden ausgesetzt.
  • Falls Sie sich zurzeit in Lalibela und Umgebung aufhalten, begeben Sie sich an einen sicheren Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
Die Sicherheitslage in der Region Amhara bleibt weiterhin schlecht. Anfang April 2023 wurden zwei Mitarbeitende einer Hilfsorganisation in Kobo unter noch ungeklärten Umständen erschossen; zwei weitere Menschen kamen in Bahir Dar bei einer Explosion ums Leben. Im Zusammenhang mit den Plänen der äthiopischen Bundesregierung, lokale Milizen in die regulären Streitkräfte und die Polizei zu integrieren, ist es zu Protesten, z. B. in der Stadt Gondar gekommen, bei denen auch Schusswaffen von den Sicherheitskräften eingesetzt wurden.

Es gibt dort Berichte über Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen, auch unter Einsatz schwerer Waffen. Einige Überlandstraßen wurden gesperrt; weitere Sperrungen können nicht ausgeschlossen werden. Außerdem hat die äthiopische Bundesregierung in den betroffenen Gebieten zeitweilig Ausgangs- und Straßensperren verhängt und die Internetnutzung eingeschränkt. Es kam ebenfalls zu Strom- und Internetabschaltungen.

Im November 2022 haben sich die äthiopische Regierung und die Volksbefreiungsfront von Tigray (TPLF) auf eine dauerhafte Waffenruhe sowie Schritte hin zu einer Entwaffnung der TPLF und Wiederherstellung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Region Tigray geeinigt. Die Situation bleibt jedoch äußerst volatil; bewaffnete Auseinandersetzungen in den Regionen Tigray und Amhara sowie deren Grenzgebieten zur Region Afar können jederzeit ausbrechen.

In einigen Gebieten innerhalb der Regionen Oromia und Amhara kommt es zu bewaffneten Angriffen und Überfällen der Oromo Liberation Army (OLA) sowie bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen lokalen Gruppen. Zuletzt kam es in Oromia zu Übergriffen auf zivile Fahrzeuge auf Überlandstraßen sowie zu einzelnen Entführungsfällen. Äthiopische Sicherheitskräfte haben ihr militärisches Vorgehen gegen die OLA ausgeweitet.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Bitte registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste (auch bei Kurzzeitaufenthalten).
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen sicheren Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden.
  • Vermeiden Sie nicht unbedingt notwendige Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, und nutzen Sie stattdessen die Möglichkeit von Flügen innerhalb Äthiopiens.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Äthiopien 03.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 03.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen in der Region Amhara)


Aktuelles
Kampfhandlungen in der Region Amhara

Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage am Flughafen, in Lalibela selbst und in der weiteren Umgebung unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u.a. entlang der Landstraße B22 zwischen Lalibela und dem Flughafen der Stadt Bahir Dar sowie in Gondar. Flüge von und nach Lalibela sind bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Falls Sie sich zurzeit in Lalibela und Umgebung aufhalten, begeben Sie sich an einen sicheren Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
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Teilreisewarnung Äthiopien 04.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 04.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen in der Region Amhara)


Aktuelles
Kampfhandlungen in der Region Amhara

Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u.a. entlang der Landstraße B22 zwischen Lalibela und dem Flughafen der Stadt Bahir Dar sowie in Gondar. Flüge von und nach Gondar (GDQ), Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) sind bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Falls Sie sich zurzeit in der Region Amhara aufhalten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
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Teilreisewarnung Äthiopien 05.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 05.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen in der Region Amhara)


Aktuelles
Kampfhandlungen in der Region Amhara

Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u. a. in Gondar, Bahir Dar sowie in Städten und Dörfern entlang der großen Verbindungsstraßen. Flüge von und nach Bahir Dar (BJR), Gondar (GDQ), Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) sind bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Falls Sie sich zurzeit in der Region Amhara aufhalten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
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Teilreisewarnung Äthiopien 07.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 07.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen in der Region Amhara)


Aktuelles
Kampfhandlungen in der Region Amhara

Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u. a. in Gondar, Bahir Dar sowie in Städten und Dörfern entlang der großen Verbindungsstraßen. Der Flugverkehr an allen Flughäfen in der Region Amhara – Bahir Dar (BJR), Gondar (GDQ), Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) – ist bis auf weiteres ausgesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Falls Sie sich zurzeit in der Region Amhara aufhalten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
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Teilreisewarnung Äthiopien 10.08.2023 | Ausreiseaufruf aus der Region Amhara

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 10.08.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kampfhandlungen in der Region Amhara/Ausreiseaufforderung aus der Region Amhara)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Kampfhandlungen in der Region Amhara

Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region unübersichtlich. Es gibt Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u. a. in Gondar, Bahir Dar sowie in Städten und Dörfern entlang der großen Verbindungsstraßen.

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Die Flughäfen Bahir Dar (BJR) und Gondar (GDQ) wurden am 10. August 2023 wieder angeflogen. Weitere Flüge sind für die Folgetage geplant. Der Flugverkehr an den Flughäfen Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) bleibt weiter ausgesetzt.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort zum Flughafen sorgfältig ab.
  • Nutzen Sie bestehende Ausreisemöglichkeiten aus der Region Amhara. Achten Sie dabei in jedem Fall auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Mitreisender.
  • Falls Sie das Risiko einer Ausreise aus der Region Amhara derzeit als zu hoch bewerten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Vor Reisen in die folgenden Regionen bzw. Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen Harari und Sidama sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Nations, Nationalities and Peoples’ Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
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Teilreisewarnung Äthiopien 22.09.2023 | Ausreiseaufruf aus der Region Amhara

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 22.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit
- Reiseinfos
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Ethiopia Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen Central Ethiopia, Harari und Sidama sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Ethiopia Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.
Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.


Kampfhandlungen in der Region Amhara
Die äthiopische Bundesregierung hat am 4. August 2023 den Ausnahmezustand für die Region Amhara ausgerufen. Nach Kampfhandlungen u. a. am Flughafen der Stadt Lalibela in der Region Amhara seit dem 1. August 2023 ist die Lage in weiten Teilen der Region weiterhin volatil. Es gab Berichte über Kampfhandlungen an mehreren Orten, u. a. in Gondar, Bahir Dar sowie in Städten und Dörfern entlang der großen Verbindungsstraßen. Der vorübergehend eingestellte Flugverkehr an den Flughäfen der Region – Bahir Dar (BJR), Gondar (GDQ), Kombolcha (DSE) und Lalibela (LLI) – wurde wiederaufgenommen. Es kann jedoch jederzeit wieder zu Flughafenschließungen kommen. Nach Medienberichten ereignete sich im August 2023 ein Drohnenangriff in der Stadt Finote Selam, West Gojjam Zone, bei dem Zivilisten ums Leben gekommen sind.

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort zum Flughafen sorgfältig ab.
  • Nutzen Sie bestehende Ausreisemöglichkeiten aus der Region Amhara. Achten Sie dabei in jedem Fall auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Mitreisender.
  • Informieren Sie sich auf der Website von Ethiopian Airlines darüber, welche Flughäfen in der Region derzeit angeflogen werden.
  • Falls Sie das Risiko einer Ausreise aus der Region Amhara derzeit als zu hoch bewerten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
Sicherheitslage
Die Sicherheitslage in der Region Amhara ist kritisch (siehe Aktuelles – Kampfhandlungen in der Region Amhara). Es gibt seit Anfang August 2023 Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen in der Region Amhara und Oromia, gelegentlich unter Einsatz schwerer Waffen. Es kann jederzeit zur Verhängung von Ausgangs- und Straßensperren und Einschränkung der Internetnutzung kommen. Auch Strom- und Internetabschaltungen kamen vor.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit; nutzen Sie für unbedingt notwendigeReisen soweit wie möglich Inlandsflüge.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
E-Visa/ Aussetzung "Visa on Arrival"
Personen, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel für Äthiopien verfügen. Das gilt auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.

Die Erteilung von E-Visa ist möglich; das Verfahren ist jedoch fehleranfällig. Inhaber von E-Visa sollten unbedingt den Ausdruck des Visums sowie den Zahlungsnachweis der Gebühr mit sich führen, da sonst am Flughafen die Gebühr u. U. noch einmal gezahlt werden muss.

Die Möglichkeit für „Visa on arrival“ ist derzeit ausgesetzt.
  • Rechnen Sie bei Ankunft mit intensiven Befragungen durch die Einreisebehörden sowie Gepäckuntersuchungen und mit abweichender Handhabung der Einfuhrbestimmungen, auch für Devisen (siehe Einfuhrbestimmungen) durch die Zollbehörden.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.

Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Afar, Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) der South-West Ethiopian Peoples’ Region;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km) der Southern Ethiopia Region, siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage.
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.
Dies gilt auch für die Stadt Dire Dawa, die Regionen, Central Ethiopia, Harari und Sidama sowie die Gebiete der South-West Ethiopian Peoples’ Region und der Southern Ethiopia Region, die nicht von der Teilreisewarnung betroffen sind.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.


Terrorismus
Die äthiopische Regierung warnt vor Aktivitäten der somalischen Terrororganisation Al-Shabaab auch in Äthiopien. In den vergangenen Jahren konnten Anschlagsversuche von Al-Shabaab in Addis Abeba vereitelt werden.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, in der Nähe westlicher Einrichtungen und touristischer Reiseziele, als auch größerer Hotels und bei unvorhergesehenen, plötzlich auftretenden Anlässen und bei Großveranstaltungen besonders aufmerksam.
  • Achten Sie auf verdächtige Personen und herrenlose Gepäckstücke wie Taschen, Pakete oder Textilbündel und melden diese ggf. der Polizei.
  • Verhalten Sie sich möglichst unauffällig und meiden Sie Menschenansammlungen.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt bleibt volatil. Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern, sowie zu Aktionen der äthiopischen Streitkräfte gegen bewaffnete Gruppen und zu Geiselnahmen bzw. Entführungen. In den Grenzgebieten zu den Nachbarländern ereignen sich immer wieder gewaltsame Zwischenfälle.

Trotz der Beilegung des Tigray-Konflikts Ende 2022 bleibt die Lage in der Region Tigray und in deren Grenzgebiet zu den Regionen Amhara und Afar angespannt. In der Region Amhara kam es Anfang August erneut zu Kampfhandlungen zwischen amharischen Fano-Milizen und äthiopischer Armee (ENDF) in allen größeren Städten, Flughäfen waren vorübergehend geschlossen sowie das Internet abgeschaltet. Es muss jederzeit mit einem erneuten Gewaltausbruch gerechnet werden. Die Regierung hat den Ausnahmezustand in Amhara verhängt. (siehe Aktuelles).
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Streitkräfte, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Regionen Afar, Amhara und Tigray
Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen. Vor Reisen in die Regionen Afar, Amhara und Tigray wird gewarnt.


In dem 2020 begonnenen bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF haben sich Ende 2022 beide Seiten auf eine dauerhafte Waffenruhe zur Beilegung des Tigray-Konflikts geeinigt, die Lage bleibt gleichwohl äußerst volatil; es besteht das Risiko eines erneuten Ausbrechens von Kampfhandlungen. In Amhara muss jederzeit mit gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und Sicherheitskräften gerechnet werden, einschließlich einer Ausweitung des Konflikt auf benachbarte Regionen (siehe Aktuelles).

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.

Anhaltendeethnische Konflikte führen immer wieder zu Auseinandersetzungen.

Auf der Straße von Eli Dar in Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Somali Region
Vor Reisen in die Somali Region wird gewarnt.


Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten wie Al-Shabaab stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird gewarnt.


In der Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und den äthiopischen Streitkräften statt.

Oromia-Region
Vor Reisen in die Region Oromia wird gewarnt.


In der Region Oromia kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und den äthiopischen Streitkräften. Immer wieder gibt es Straßensperrungen, Überfälle auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen sowie Entführungen. -

Es besteht das Risiko einer Ausweitung des Konflikts in der Region Amhara auf die Region Oromia; es ist in den vergangenen Wochen bereits zu Kämpfen unter Beteiligung von Fano-Milizen in an Amhara angrenzenden Teilen von Oromia gekommen.In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borena-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.

Region Gambela
Vor Reisen in die Region Gambella wird gewarnt.


In dieser Region bleibt die Lage trotz Präsenz von Streit- und Sicherheitskräften angespannt.Es kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.

Central Ethiopia Region, South West Ethiopian Peoples’ Region, Sidama und Southern Ethiopia Region
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 10 km) zu Südsudan und Kenia wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der Central Ethiopia Region, South West Ethiopian Peoples’ Region, Southern Ethiopia Region und der Region Sidama wird abgeraten.


Bei Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Volksgruppen wurden 2022 zahlreiche Menschen verletzt, getötet und vertrieben.

Stadt Dire Dawa, Harari-Region
Von nicht notwendigen Reisen in die Stadt Dire Dawa und die Harari-Region wird abgeraten.

Kriminalität
Äthiopien ist eines der am wenigsten entwickelten Länder der Welt. In Addis Abeba, aber auch in anderen Städten und auf dem Land, kommt es im Zusammenhang mit der schlechten wirtschaftlichen Lage Äthiopiens immer häufiger zu Taschendiebstählen und Raubüberfällen auf Ausländer; es wurden seit Ende 2022 mehrere Fälle bekannt, in denen die Opfer bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und dann ausgeraubt wurden. Zuletzt mehren sich Meldungen über Raubüberfälle in öffentliche Parks oder auf Spaziergängen bzw. Wanderungen im Raum Addis Abeba sowie in Seitenstraßen insbesondere in der Umgebung der Airport Road im Stadtteil Bole.

Meinungsverschiedenheiten und Missverständnisse können ebenfalls zu gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer führen.

Taschendiebstähle und das Entwenden von Gepäck vor dem Addis Abeba Bole International Airport und Diebstähle von Wertgegenständen durch Sicherheitspersonal bei der Durchleuchtung des Gepäcks kommen vor.
  • Wenn Sie abgeholt werden, stellen Sie – ggf. durch Anruf bei Ihrem Hotel oder Ihrer Kontaktperson – sicher, dass Sie wissen, wer Sie abholt und wie die Kennzeichennummer des Autos lautet.
  • Nutzen Sie nach Ankunft am Flughafen möglichst nur von Ihrem Hotel oder Reiseunternehmen organisierte Transportmittel oder die gelben Taxiunternehmen.
  • Wenn Sie im Auto unterwegs sind, achten Sie darauf, dass die Fenster allenfalls einen kleinen Spalt geöffnet und die Türen verriegelt sind – insbesondere vor Ampeln und bei Verkehrsstaus kann es aggressiver Bettelei und zu Diebstählen kommen.
  • Seien Sie in touristischen Gegenden und Ausgehvierteln in Addis Abeba besonders wachsam.
  • Unterlassen Sie Spaziergänge, besonders vor Sonnenaufgang und nach Einbruch der Dunkelheit und wenn Sie allein unterwegs sind.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Vermeiden Sie Konfrontationen, die zu Gewaltanwendung gegen Sie führen könnten.
  • Führen Sie stets mehrere Kopien des Reisepasses mit, wenn Sie Wohnraum oder Mietwagen vor Ort anmieten möchten (siehe auch Reiseinfos Führerschein).
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Überlegen Sie, während des Aufenthalts in Äthiopien statt eines hochwertigen Smartphones ein günstiges, ggf. gebrauchtes Gerät mitzuführen.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Legen Sie bei der Durchleuchtung Ihres Gepäcks am Flughafen Wertgegenstände wie Armbanduhren oder Mobiltelefone nicht einfach in den Behälter, sondern in ein verschließbares Gepäckstück.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Die Landgrenzen sind aufgrund der militärischen Auseinandersetzung weiterhin teilweise geschlossen. Es gibt außer einer modernen Eisenbahnverbindung von Addis Abeba nach Dschibuti nur eingeschränkten Zug- und Busverkehr. Die Infrastruktur des Landes ist schwach, gut ausgebaute Straßen für Überlandreisen sind nur begrenzt vorhanden.

Insbesondere in den Grenzregionen und abseits regelmäßig befahrener Straßen ist von einem erhöhten Risiko durch Überfälle und Landminen auszugehen. Zudem sind außerhalb der Hauptstadt die Möglichkeiten, bei Verkehrsunfällen Hilfe zu erhalten, äußerst beschränkt.

Der Grenzübertritt mit einem Privatfahrzeug nach Äthiopien ist in der Zeit von Freitag, 18 Uhr bis Montag, 6 Uhr und unter der Woche in den Nachtstunden zwischen 18 und 6 Uhr grundsätzlich nicht möglich.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Holen Sie vor notwendigen Reisen ins Landesinnere genaue Erkundigungen über die Sicherheitslage im Einzelfall ein.
  • Verzichten Sie möglichst auf Überlandfahrten. Neben sonstigen Gefährdungen ist bei schlechten Lichtverhältnissen (Dämmerung/Nacht) die Unfallgefahr erhöht.
  • Schalten Sie möglichst immer ortskundige Führer ein und stimmen Sie ggf. auch die Reise mit den örtlichen Behörden ab.
  • Bereiten Sie Überlandreisen entsprechend mit Proviant, Wasser und sinnvoller Ausrüstung (Powerbank, Ersatzreifen, Starthilfekabel etc.) vor.
Führerschein
Das Führen von Kraftfahrzeugen mit ausländischen oder internationalen Führerscheinen ist nur innerhalb der ersten 45 Tage nach Einreise gestattet. Ausländische Führerscheine, die in Äthiopien verwendet werden sollen, bedürfen u. U. der Legalisierung durch eine äthiopische Auslandsvertretung.

Für das Führen eines Kraftfahrzeugs über diesen Zeitraum hinaus wird ein äthiopischer Führerschein benötigt, den ausländische Staatsangehörige nur in Addis Abeba erhalten können. Deutsche Führerscheine müssen hierfür vor der Einreise nach Äthiopien ins Englische übersetzt und von der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung legalisiert werden. Informationen hierzu bietet die Website der Deutschen Botschaft Addis Abeba.

LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können Haftstrafen bis zu 15 Jahren zur Folge haben.

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Äthiopiens lehnt LGBTIQ ab. Seit August 2023 kommt es zu vermehrten Festnahmen, Denunziationen und Hasskampagnen in sozialen Netzwerken, gelegentlich auch zu Mordaufrufen. Es wird daher dringend empfohlen, sich nicht in der Öffentlichkeit als LGBTIQ erkennen zu geben und auch im Privaten größte Vorsicht walten zu lassen. Nach europäischen Maßstäben völlig unverfängliche Verhaltensweisen wie das Tragen von Ohrringen durch Männer können bereits zu einer Gefährdung führen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Bei Interaktionen mit staatlichen Behörden sollte bedacht werden, dass Korruption in Äthiopien existiert (Rang 94 von 180 auf dem (Rang 94 von 180 auf dem Korruptionsperzeptionsindex von Transparency International).
  • Zahlen Sie keinesfalls Schmiergelder, da Sie sich hiermit selbst strafbar und somit angreifbar machen.
Bei Beteiligung an Verkehrsunfällen können Autofahrer – unabhängig von der Schuldfrage – in Haft genommen werden, bis die Freilassung richterlich angeordnet wird; dies geschieht in der Regel frühestens am folgenden Arbeitstag.

Drogendelikte werden mit harten Strafen geahndet, diesbezügliche gerichtliche Verfahren können sich Jahrelang hinziehen.

Die gesetzliche Strafandrohung für jeglichen Drogenbesitz beträgt je nach Schwere der Tat zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Drogenschmuggel wird mit Gefängnisstrafe bis zu 17 Jahren geahndet. Dies gilt auch für das Schmuggeln sogenannter „weicher“ Drogen wie zum Beispiel Marihuana.

Es ist strikt verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen (z.B. Flughafen, Eisenbahn, Brücken, Regierungsgebäude usw.) und Militär/Polizei zu fotografieren. Einfuhr und Nutzung von Drohnen, Ferngläsern und Teleobjektiven bedarf der vorherigen Genehmigung der Sicherheitsbehörden.

Es ist verboten, bettelnden Personen etwas zu geben; dies kann Geldstrafen nach sich ziehen.

Der Aufenthalt in Äthiopien ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung sowie die Erwerbstätigkeit ohne Arbeitserlaubnis sind Vergehen, die in der Regel mit Inhaftierung bis zur Ausreise und Geldstrafen geahndet werden.

Sexuelle Handlungen mit Minderjährigen sind strafbar und können in Äthiopien mit Gefängnisstrafen von sechs Monaten bis zu 25 Jahren geahndet werden. Bei Fällen mit Todesfolge oder schweren Verletzungen droht eine lebenslange Haftstrafe.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist der Äthiopische Birr (ETB). Reisende sollten ausreichend EUR oder USD für die gesamte Reisedauer mit sich führen. EUR werden außerhalb der Hauptstadt nur in wenigen Orten gewechselt oder akzeptiert. Innerhalb der Hauptstadt ist der Umtausch von Euro-Noten problemlos möglich. Beim Kauf von USD-Noten sollte darauf geachtet werden, möglichst neue Noten zu erwerben, da Scheine älterer Serien in Äthiopien nicht akzeptiert werden.

Versuche, Geld auf dem Schwarzmarkt zu tauschen, sind strafbar und können mit hohen Geld- und Haftstrafen geahndet werden. Fremdwährung darf nur in Banken und lizensierten Wechselstuben getauscht werden.

Geldabheben per Kreditkarten ist an Geldautomaten in der Hauptstadt sowie den mittleren und größeren Städten Äthiopiens möglich. Außerhalb der Hauptstadt werden oft nur in größeren Hotels akzeptiert, wobei damit gerechnet werden muss, dass Zahlvorgänge an den häufig vorkommenden Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur scheitern.
  • Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise zur Einfuhr von Bargeld im Abschnitt Einreise und Zoll - Einfuhrbestimmungen.
Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe auch Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Ein geringes Malariarisiko besteht in Addis Abeba und in Höhenlagen über 2.500 m. In den anderen Landesteilen unter 2.500 m besteht ein ganzjähriges, hohes Übertragungsrisiko, inkl. der Stadt Lalibela. Der Anteil an Malaria tropica (P. alciparum) und Mischinfektionen beträgt 66 %, Malaria tertiana- Fälle(P. vivax) machen 18% aus. Eine Karte der Risikogebiete stellt die DTG zur Verfügung.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
    Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Äthiopien 02.11.2023 | Ausreiseaufruf aus der Region Amhara

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 02.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (LGBTIQ)
- Einreise und Zoll (Visum; Einreisekontrolle; Einfuhrbestimmungen: Ein- und Ausfuhr bestimmter Gegenstände)


Aktuelles
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und die westliche Zone in Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan (ca. 10 km) und Kenia (ca. 10 km);
  • das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km)
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.


Kampfhandlungen in der Region Amhara
Seit dem 4. August 2023 gilt der Ausnahmezustand für die Region Amhara. Die Lage in der Region bleibt volatil. An verschiedenen Orten der Region wird vereinzelt gekämpft.

Deutsche Staatsangehörige sind aufgefordert, die Region Amhara zu verlassen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Wägen Sie das Risiko einer Bewegung von Ihrem aktuellen Standort zum Flughafen sorgfältig ab.
  • Nutzen Sie bestehende Ausreisemöglichkeiten aus der Region Amhara. Achten Sie dabei in jedem Fall auf Ihre eigene Sicherheit und die anderer Mitreisender.
  • Informieren Sie sich auf der Website von Ethiopian Airlines darüber, welche Flughäfen in der Region derzeit angeflogen werden.
  • Falls Sie das Risiko einer Ausreise aus der Region Amhara derzeit als zu hoch bewerten, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem Reiseveranstalter oder Ihrer Fluggesellschaft zu den aktuell bestehenden Reiseoptionen.
  • Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf, wenn Sie Zugang zu Strom haben.
Sicherheitslage
Es gibt seit Anfang August 2023 Kampfhandlungen zwischen den Sicherheitskräften der Bundesregierung und lokalen Milizen in der Region Amhara und Oromia, gelegentlich unter Einsatz schwerer Waffen. Es kann jederzeit zur Verhängung von Ausgangs- und Straßensperren und Einschränkung der Internetnutzung kommen. Auch Strom- und Internetabschaltungen kamen vor.

In zahlreichen Gebieten im Land kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Protesten und bewaffneten Auseinandersetzungen.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Ergänzen Sie diese bei Bedarf.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten. Falls Sie sich gerade in einem solchen Bereich aufhalten, seien Sie vorsichtig, begeben Sie sich an einen geschützten Ort und bleiben Sie dort, bis Sie ihn sicher verlassen können.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit; nutzen Sie für unbedingt notwendigeReisen soweit wie möglich Inlandsflüge.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Armee, Milizen Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Halten Sie stets ein gültiges Ausweispapier bereit.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig. Dies gilt auch für religiöse Massenveranstaltungen, bei denen es in jüngerer Vergangenheit auch zu Gewalttätigkeiten kam.
Wiederaufnahme „Visa on arrival” für Tourismus
Die äthiopischen Behörden haben Mitte Oktober 2023 mitgeteilt , dass Staatsangehörige bestimmter Länder einschließlich Deutschlands für touristische Reisen wieder Visa bei Ankunft am Flughafen („Visa on arrival“) erhalten können (siehe Einreise und Zoll - Visum).
  • Die Bedingungen für die Erteilung und die Höhe der Gebühr wurden noch nicht bekannt gegeben.
  • Wenn Sie das „Visa on arrival“ nutzen möchten, vergewissern Sie sich vorab bei der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft, dass Ihnen die Beförderung ohne vorab ausgestelltes Visum gestattet wird.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, Somali und die westliche Zone in Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km);
  • das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km)
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba wird abgeraten.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.


Innenpolitische Lage
Die Sicherheitslage außerhalb der Hauptstadt bleibt volatil. Es kommt überall im Land regelmäßig zu Demonstrationen und Unruhen, oft mit Todesopfern, sowie zu Aktionen der äthiopischen Streitkräfte gegen bewaffnete Gruppen und zu Geiselnahmen bzw. Entführungen. In den Grenzgebieten zu den Nachbarländern ereignen sich immer wieder gewaltsame Zwischenfälle.

Trotz der Beilegung des Tigray-Konflikts Ende 2022 bleibt die Lage in Teilen der Region Tigray und in deren Grenzgebiet zu den Regionen Amhara und Afar angespannt. In der Region Amhara kam es Anfang August erneut zu Kampfhandlungen zwischen amharischen Fano-Milizen und äthiopischer Armee (ENDF) in allen größeren Städten, Flughäfen waren vorübergehend geschlossen sowie das Internet abgeschaltet. Es muss jederzeit mit einem erneuten Gewaltausbruch gerechnet werden. Die Regierung hat den Ausnahmezustand in Amhara verhängt (siehe Aktuelles).
  • Vermeiden Sie Überlandfahrten, besonders nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Rechnen Sie vermehrt mit Kontrollen („Checkpoints“) durch Streitkräfte, Milizen, Sicherheitskräfte und Lokalbevölkerung und einer erhöhten Aktivität der Sicherheitskräfte im Land und in Städten, auch in der Hauptstadt Addis Abeba.
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur Sicherheitslage über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
Regionen Afar, Amhara und Tigray
Vor Reisen in die Region Amhara und die westliche Zone in Tigray sowie das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km) wird gewarnt. Von Reisen in die Region Afar und die sonstigen Gebiete in Tigray wird abgeraten.


In dem 2020 begonnenen bewaffneten Konflikt zwischen der äthiopischen Regierung und der TPLF haben sich Ende 2022 beide Seiten auf eine dauerhafte Waffenruhe zur Beilegung des Tigray-Konflikts geeinigt, die Lage bleibt gleichwohl volatil und muss kontinuierlich beobachtet werden. Das westliche Gebiet in Tigray ist zwischen Amhara und Tigray umstritten und wird derzeit von amharischen Milizen kontrolliert.. In Amhara muss jederzeit mit gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und Sicherheitskräften gerechnet werden, einschließlich einer Ausweitung des Konflikt auf benachbarte Regionen (siehe Aktuelles).

Im Grenzgebiet zwischen den Regionen Amhara und Tigray mit Sudan kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen äthiopischen Sicherheitskräften und Milizen mit sudanesischen Sicherheitskräften.

Auf der Straße von Eli Dar in Richtung Assab muss mit Landminen gerechnet werden. Im Südosten der Grenzregion zu Eritrea ist das Gebiet an der Straße Bure-Assab betroffen. Bei unbedingt erforderlichen Fahrten sollten die örtlichen Behörden informiert und um entsprechende Schutzmaßnahmen gebeten werden.

Somali Region
Vor Reisen in die Somali Region wird gewarnt.


Der bewaffnete Konflikt zwischen äthiopischen Streitkräften und bewaffneten Gruppen, der Zustrom somalischer Flüchtlinge sowie Infiltrationsversuche und Angriffe islamischer Fundamentalisten wie Al-Shabaab stellen erhebliche Risikofaktoren dar. Insbesondere besteht die Gefahr von Entführungen, vor allem im Grenzgebiet zu Somalia und Kenia. In der gesamten Somali-Region besteht abseits der Hauptverkehrsstraßen eine erhebliche Minengefahr. Größere Truppenbewegungen erfolgen auch grenzüberschreitend.

Region Benishangul-Gumuz
Vor Reisen in die Region Benishangul-Gumuz wird gewarnt.


In der Region finden seit Jahren bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen lokalen Milizen und den äthiopischen Streitkräften statt.

Oromia-Region
Vor Reisen in die Region Oromia wird gewarnt.


In der Region Oromia kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen der Oromo Liberation Army (OLA) und den äthiopischen Streitkräften. Immer wieder gibt es Straßensperrungen, Überfälle auf Fahrzeuge, auch auf Hauptverkehrsstraßen sowie Entführungen.

Es besteht das Risiko einer Ausweitung des Konflikts in der Region Amhara auf die Region Oromia; es ist in den vergangenen Wochen bereits zu Kämpfen unter Beteiligung von Fano-Milizen in an Amhara angrenzenden Teilen von Oromia gekommen. In der erweiterten Grenzregion zu Kenia (Borena-Zone) besteht Minengefahr abseits der Hauptverkehrsstraßen.

Region Gambela
Vor Reisen in die Region Gambella wird gewarnt.


In dieser Region bleibt die Lage trotz Präsenz von Streit- und Sicherheitskräften angespannt.Es kommt es immer wieder zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen.

Central Ethiopia Region, South West Ethiopian Peoples’ Region, Sidama und Southern Ethiopia Region
Vor Reisen in das Grenzgebiet (ca. 10 km) zu Südsudan und Kenia wird gewarnt. Von nicht notwendigen Reisen in die übrigen Gebiete der Central Ethiopia Region, South West Ethiopian Peoples’ Region, Southern Ethiopia Region und der Region Sidama wird abgeraten.


Stadt Dire Dawa, Harari-Region
Von nicht notwendigen Reisen in die Stadt Dire Dawa und die Harari-Region wird abgeraten.

Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Handlungen sind in Äthiopien strafbar und können Haftstrafen bis zu 15 Jahren zur Folge haben.

Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Äthiopiens lehnt LGBTIQ ab. Seit August 2023 kommt es zu vermehrten Festnahmen, Denunziationen und Hasskampagnen in sozialen Netzwerken, gelegentlich auch zu Mordaufrufen. Es wird daher dringend empfohlen, sich nicht in der Öffentlichkeit als LGBTIQ erkennen zu geben. Nach europäischen Maßstäben völlig unverfängliche Verhaltensweisen wie das Tragen von Ohrringen durch Männer können bereits zu einer Gefährdung führen. Auch im Privaten, besonders bei der Nutzung von Dating-Apps, wird größte Vorsicht empfohlen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Einreise und Zoll
Visum

Personen, die nach Äthiopien einreisen wollen, müssen über ein gültiges Visum oder einen Aufenthaltstitel für Äthiopien verfügen. Das gilt auch für Inhaber von Dienst- oder Diplomatenpässen.

Visum vor der Einreise
Das Visum kann vor Reiseantritt bei der äthiopischen Botschaft in Berlin oder als E-Visum; das E-Visum-Verfahren ist jedoch mitunter fehleranfällig. Inhaber von E-Visa sollten unbedingt den Ausdruck des Visums sowie den Zahlungsnachweis der Gebühr mit sich führen, da sonst am Flughafen die Gebühr u. U. noch einmal gezahlt werden muss. Das E-Visum berechtigt ausschließlich zur Einreise über den Internationalen Flughafen Addis Abeba Bole.

Die genauen Einreisebestimmungen und aktuellen Visagebühren können bei der zuständigen äthiopischen Auslandsvertretung erfragt werden.

Visum bei Einreise („Visa on arrival“)
Die äthiopischen Behörden haben Mitte Oktober 2023 mitgeteilt , dass Staatsangehörige bestimmter Länder einschließlich Deutschlands für touristische Reisen wieder Visa bei Ankunft am Flughafen („Visa on arrival“) erhalten können (siehe Aktuelles).
  • Die Bedingungen für die Erteilung und die Höhe der Gebühr wurden noch nicht bekannt gegeben.
  • Wenn Sie das „Visa on arrival“ nutzen möchten, vergewissern Sie sich vorab bei der von Ihnen gewählten Fluggesellschaft, dass Ihnen die Beförderung ohne vorab ausgestelltes Visum gestattet wird.
Einreisekontrolle
Wenn die Grenzbehörden vermuten, dass Ausländer zu einem Zweck einreisen wollen, der nicht mit dem im Visum angegebenen Aufenthaltszweck übereinstimmt, wird die Einreise verweigert und der Pass bis zum Abflug einbehalten.

Einfuhrbestimmungen
Ein- und Ausfuhr bestimmter Gegenstände

Die Ein- und Ausfuhr von Waffen und Drogen aller Art ist strikt verboten. Jagdwaffen müssen bei der Einreise deklariert und genehmigt werden.

Bestimmte Gegenstände (u. a. Ferngläser, Teleobjektive, Drohnen, sowie Kommunikationsgeräte wie Funkgeräte („Walkie-Talkies“) und Satellitentelefone) dürfen nicht eingeführt werden und werden bei Einreise vom Zoll beschlagnahmt. Bei der Einfuhr von Videokameraausrüstung (abhängig vom Typ und Marke der Kamera) kann es zu Komplikationen bis hin zur Beschlagnahme kommen, vor allem dann, wenn es sich um professionelle Geräte handelt. Trotz Ausstellung einer Quittung und Zusicherung, dass bei Ausreise die Rückgabe erfolgt, wird vielfach berichtet, dass beschlagnahmte Gegenstände angeblich nicht mehr auffindbar waren.

Es können auch weitere Gegenstände betroffen sein. Daher wird dringend davon abgeraten, die vorgenannten Gegenstände sowie andere wertvolle Gegenstände auf Reisen nach Äthiopien mitzuführen.

Wertvolle elektronische Geräte, deren Einfuhr nach Anmeldung beim Zoll gestattet wird, werden bei Einreise in den Pass eingetragen. Bei Ausreise wird dann geprüft, ob diese Geräte tatsächlich wieder ausgeführt werden.

Reisenden wird empfohlen, möglichst über das Reisebüro die Einfuhr der Ausrüstung vor Reiseantritt abzuklären bzw. bei der Visumbeantragung bei der äthiopischen Auslandsvertretung nachzufragen.

Die Einfuhr und der Besitz jeder Art pornographischen Materials sind verboten.

Aus Äthiopien dürfen ohne Genehmigung des Nationalmuseums keine Gegenstände ausgeführt werden, die kunsthistorischen Wert haben (gilt für ältere Gegenstände über 50 Jahre, aber auch zum Teil. für neuere Holzarbeiten, Bibeln, Ikonen, Kreuze etc.). Um Probleme bei der Ausfuhr zu vermeiden, sollte in Zweifelsfällen stets mit ausreichend Vorlauf vor der Ausreise die Genehmigung des Nationalmuseums eingeholt werden.

Bei der Ausfuhr von Steinen, Pflanzen, Gewürzen oder Pflanzenteilen und Tierprodukten (Leder, Federn etc.) kann es zu Problemen kommen.

Für die Ausfuhr von Tee und Kaffee im Reisegepäck beträgt die Höchstmenge pro Person 2 kg; darüber hinausgehende Mengen können beschlagnahmt werden. Einkauf im Duty-free-Bereich des Flughafens auch größerer Mengen möglich. Weitere Informationen erteilt die äthiopische Kaffee- und Teebehörde E-Mail: ectacomm@gmail.com.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Teilreisewarnung Äthiopien 19.12.2023 | Ausreiseaufruf aus der Region Amhara

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Äthiopien
Stand 19.12.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Regionen und Gebiete wird gewarnt:
  • die Regionen Amhara, Benishangul-Gumuz, Gambela, Oromia, (mit Ausnahme der Route von Addis Abeba nach Hawassa, von welcher abgeraten wird), Somali und die westliche Zone in Tigray;
  • das Grenzgebiet zu Südsudan und Kenia (ca. 10 km);
  • das Grenzgebiet zu Eritrea (ca. 10 km)
Von nicht notwendigen Reisen in alle übrigen Gebiete Äthiopiens, mit Ausnahme der Hauptstadt Addis Abeba, wird abgeraten.

Die Deutsche Botschaft Addis Abeba hat außerhalb der Hauptstadt Addis Abeba nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten der konsularischen Hilfeleistung.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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