Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 09.04.2017 (Unverändert gültig seit: 09.04.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta (ca. 80 km nördlich von Kairo) und in Alexandria verübt. Dabei waren zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen. Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Damit wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen zu Anschlagszielen.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 09.04.2017
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Teilreisewarnung Ägypten 10.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 10.04.2017 (Unverändert gültig seit: 10.04.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen. Mit Wirkung vom 10.04.2017 wurde in Ägypten landesweit, für die Dauer von drei Monaten, der Ausnahmezustand verhängt. Noch ist nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Damit wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen zu Anschlagszielen.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Anfang 2016 kam es zu einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Hurghada am Roten Meer und in der Nähe der Pyramiden von Giza zu einem Anschlag auf einen mit israelischen Touristen besetzten Reisebus. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Polizeiposten, zuletzt am 9. Dezember 2016 in Kairo, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden.
2015 kam es vermehrt zu terroristischen Anschlägen gegen ägyptische Sicherheitsbehörden und kritische Infrastruktur, aber auch gegen westliche Einrichtungen.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird dringend gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm al-Sheikh in Richtung Nuweiba und zum Katharinenkloster. Es wird empfohlen vor der Reise bei den Reiseveranstaltern nachzufragen.
Bei Angriffen der Terrormiliz ISIS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert, zuletzt im Januar 2017 bis Ende April 2017. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird dringend gewarnt.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Am 13.09.2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Auch wenn Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden können, wird derzeit dringend davon abgeraten. Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reise warnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter http://www.kairo.diplo.de..
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Teilreisewarnung Ägypten 19.04.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 19.04.2017 (Unverändert gültig seit: 19.04.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Am 18. April 2017 kam es zu einem Anschlag auf einen Kontrollposten in unmittelbarer Nähe des Katharinenklosters im Süden der Sinai-Halbinsel, bei dem ein Polizist getötet und weitere Personen verletzt wurden.
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen.
Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde in Ägypten für die Dauer von drei Monaten landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Noch ist nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Damit wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen zu Anschlagszielen.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Anfang 2016 kam es zu einem Anschlag auf ein Touristenhotel in Hurghada am Roten Meer und in der Nähe der Pyramiden von Giza zu einem Anschlag auf einen mit israelischen Touristen besetzten Reisebus. Darüber hinaus kommt es immer wieder zu Anschlägen auf Polizeiposten, zuletzt am 9. Dezember 2016 in Kairo, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden.
2015 kam es vermehrt zu terroristischen Anschlägen gegen ägyptische Sicherheitsbehörden und kritische Infrastruktur, aber auch gegen westliche Einrichtungen.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Bei Angriffen der Terrormiliz ISIS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert, zuletzt im Januar 2017 bis Ende April 2017. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Am 13.09.2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Auch wenn Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden können, wird derzeit dringend davon abgeraten. Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
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Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
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Alexander
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Teilreisewarnung Ägypten 26.05.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 26.05.2017 (Unverändert gültig seit: 26.05.2017)
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Aktuelle Hinweise
Am 26. Mai 2017 erfolgte ein Angriff auf einen mit koptischen Christen besetzten Bus auf dem Weg zum St.-Samuel-Kloster im Gouvernorat Al-Minja, rund 220 km südlich von Kairo, der zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.
Am 18. April 2017 kam es zu einem Anschlag auf einen Kontrollposten in unmittelbarer Nähe des Katharinenklosters im Süden der Sinai-Halbinsel, bei dem ein Polizist getötet und weitere Personen verletzt wurden.
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen.
Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde in Ägypten für die Dauer von drei Monaten landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Noch ist nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Damit wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen zu Anschlagszielen.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 05.06.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.06.2017
(Unverändert gültig seit: 05.06.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Das ägyptische Außenministerium hat am 5. Juni 2017 eine Erklärung abgegeben, durch die der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Katar angekündigt wird. In der gleichen Erklärung wird ferner die Einstellung des Luft- und Seeverkehrs mit Katar angekündigt. Laut Medienberichten haben auch Saudi-Arabien, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate die Beziehungen zu Katar abgebrochen.
Auswirkungen auf den Luftverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen. Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend aktualisiert.
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Am 26. Mai 2017 erfolgte ein Angriff auf einen mit koptischen Christen besetzten Bus auf dem Weg zum St.-Samuel-Kloster im Gouvernorat Al-Minja, rund 220 km südlich von Kairo, der zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.
Am 18. April 2017 kam es zu einem Anschlag auf einen Kontrollposten in unmittelbarer Nähe des Katharinenklosters im Süden der Sinai-Halbinsel, bei dem ein Polizist getötet und weitere Personen verletzt wurden.
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen.
Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde in Ägypten für die Dauer von drei Monaten landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Noch ist nicht bekannt, welche konkreten Maßnahmen damit verbunden sind.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Damit wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen zu Anschlagszielen.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten. Bei Reisen nach Ägypten einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen sollten unbedingt gemieden werden.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 14.06.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 14.06.2017
(Unverändert gültig seit: 14.06.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Das ägyptische Außenministerium hat am 5. Juni 2017 eine Erklärung abgegeben, durch die (gemeinsam mit Saudi-Arabien, Bahrain und die Vereinigten Arabischen Emirate) der Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Katar angekündigt wurde. In der gleichen Erklärung wurde ferner die Einstellung des Luft- und Seeverkehrs mit Katar angekündigt. Auswirkungen auf den Luftverkehr, insbesondere im Bereich der Golfstaaten, können nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen direkt mit ihrer jeweiligen Fluglinie in Verbindung zu setzen sowie diese Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen. Reise- und Sicherheitshinweise werden fortlaufend aktualisiert.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Seitdem wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen oder ihre Mitglieder zu Anschlagszielen.
Am 26. Mai 2017 erfolgte ein Angriff auf einen mit koptischen Christen besetzten Bus auf dem Weg zum St.-Samuel-Kloster im Gouvernorat Al-Minja, rund 220 km südlich von Kairo, der zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.
Am 18. April 2017 kam es zu einem Anschlag auf einen Kontrollposten in unmittelbarer Nähe des Katharinenklosters im Süden der Sinai-Halbinsel, bei dem ein Polizist getötet und weitere Personen verletzt wurden.
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen.
Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde in Ägypten für die Dauer von drei Monaten landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, z. B. in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2017 auf einen Polizeiposten in Kairo, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
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Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert, zuletzt im Januar 2017 bis Ende April 2017. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Am 13.09.2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Auch wenn Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden können, wird derzeit dringend davon abgeraten. Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Reisende, die nicht mit Pauschalangeboten reisen und über ihre Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen informiert werden können.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 05.07.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 05.07.2017
(Unverändert gültig seit: 05.07.2017)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden.
Bereits am 11. Dezember 2016 fielen Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer. Seitdem wurden im zeitlichen Zusammenhang mit hohen christlichen Feiertagen wiederholt koptische Kirchen oder ihre Mitglieder zu Anschlagszielen.
Am 26. Mai 2017 erfolgte ein Angriff auf einen mit koptischen Christen besetzten Bus auf dem Weg zum St.-Samuel-Kloster im Gouvernorat Al-Minja, rund 220 km südlich von Kairo, der zahlreiche Todesopfer und Verletzte forderte.
Am 18. April 2017 kam es zu einem Anschlag auf einen Kontrollposten in unmittelbarer Nähe des Katharinenklosters im Süden der Sinai-Halbinsel, bei dem ein Polizist getötet und weitere Personen verletzt wurden.
Am Palmsonntag, 9. April 2017, wurden zwei Anschläge auf christlich-koptische Kirchen in der Stadt Tanta, ca. 80 km nördlich von Kairo entfernt, und in Alexandria verübt. Es sind zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen.
Der mit Wirkung vom 10. April 2017 landesweit verhängte Ausnahmezustand wurde durch Parlamentsbeschluss vom 4. Juli 2017 um weitere drei Monate bis zum 10. Oktober 2017 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, z. B. in der Nacht vom 1. auf den 2. Mai 2017 auf einen Polizeiposten in Kairo, bei dem mehrere Polizisten getötet wurden.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert, zuletzt im Januar 2017 bis Ende April 2017. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen finden Sie auf der Website der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kairo unter www.kairo.diplo.de.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Reisende, die nicht mit Pauschalangeboten reisen und über ihre Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen informiert werden können.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 17.07.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 17.07.2017 (Unverändert gültig seit: 17.07.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Aktuelle Hinweise
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden.
Der mit Wirkung vom 10. April 2017 landesweit verhängte Ausnahmezustand wurde durch Parlamentsbeschluss vom 4. Juli 2017 um weitere drei Monate bis zum 10. Oktober 2017 verlängert. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, wie am 14. Juli 2017 auf einen Polizeiposten, rund 40 km südlich von Kairo, bei dem 5 Polizisten getötet wurden.
Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert, zuletzt im Januar 2017 bis Ende April 2017. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr. Gleichzeitig ist der Grenzübergang Rafah zum Gaza-Streifen bis auf weiteres geschlossen.
Vor Versuchen, über den Sinai nach Gaza einzureisen, wird gewarnt.
Von Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
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Teilreisewarnung Ägypten 29.09.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Ägypten:
Stand 29.09.2017 (Unverändert gültig seit: 29.09.2017)
Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise
Aktuelle medizinische Hinweise
Im September 2017 kam es zum ersten Ausbruch von Dengue-Fieber am Roten Meer (Alquaseer) seit 10 Jahren.
Dengue wird bisher nur an der Küste zum Roten Meer durch tagaktive Mücken übertragen.
Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende.
In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Minimierung von Mückenstichen, z.B. lange bedeckende Kleidung und Auftragen von Repellentien auf unbedeckte Hautpartien.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 27.11.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 27.11.2017
(Unverändert gültig seit: 27.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 24. November 2017 wurden in Rawda im Nord-Sinai durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Die ägyptische Regierung hat Gegenmaßnahmen angekündigt und ergriffen, um die Sicherheit auf dem Nord-Sinai zu gewährleisten. Für das Gebiet des Nord-Sinai besteht weiterhin eine Teilreisewarnung, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden. Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern.
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 05.12.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben: Ägypten:
Stand: 05.12.2017 (Unverändert gültig seit: 05.12.2017)
Letzte Änderungen:
Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilreisewarnung)
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, wie am 14. Juli 2017 auf einen Polizeiposten, rund 40 km südlich von Kairo, bei dem 5 Polizisten getötet wurden.
Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Im Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Reisen über Land
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage grundsätzlich geschlossen. Er wird in unregelmäßigen Abständen kurzzeitig (wenige Tage oder Stunden) eingeschränkt für bestimmte Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen. Auf die Reisewarnung für den Gaza-Streifen wird hingewiesen.
Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen sind auf der Webseite der deutschen Botschaft Kairo zu finden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 21.12.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 21.12.2017
(Unverändert gültig seit: 21.12.2017)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Einführung E-Visa)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu muss ein Passfoto mitgebracht werden.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22 € von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg bzw. seit Dezember 2017 auch als "E-Visa" ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt 25 US-$ (bzw. entsprechender Gegenwert in €) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
Im Dezember 2017 hat die ägyptische Regierung ein internetbasiertes System zur Erteilung von „E-Visa“ eingeführt. Anträge auf elektronische Visa können über die Plattform visa2egypt gestellt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa „on arrival“ an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25,- US-$) zu erwerben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der ägyptischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate.
Gruß
Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 02.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 02.01.2018
(Unverändert gültig seit: 02.01.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Am 29. Dezember 2017 kam es vor einer koptischen Kirche in Helwan im südlichen Großraum von Kairo zu einem Anschlag mit neun Todesopfern.
Am 24. November 2017 wurden in Bir al-Abed im Nord-Sinai durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt. Die ägyptische Regierung hat Gegenmaßnahmen angekündigt und ergriffen, um die Sicherheit auf dem Nord-Sinai zu gewährleisten. Für das Gebiet des Nord-Sinai besteht weiterhin eine Teilreisewarnung, siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten. Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sollten unbedingt gemieden werden. Mit Wirkung vom 10. April 2017 wurde landesweit der Ausnahmezustand verhängt. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern.
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Gruß
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Teilreisewarnung Ägypten 16.01.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 16.01.2018
(Unverändert gültig seit: 16.01.2018)
Letzte Änderungen:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Personalausweis)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja. Es wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen; z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über Western Union die Vorlage eines Reisepasses verlangt.
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Ausweisdokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Das Visum wird gegen eine Gebühr von 22,- € von der ägyptischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten in Frankfurt und Hamburg bzw. seit Dezember 2017 auch als "E-Visa" ausgestellt. Es kann auch bei Einreise nach Ägypten kostenpflichtig erworben werden. Die Gebühr beträgt 25,- US-$ (bzw. entsprechender Gegenwert in €) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten.
Im Dezember 2017 hat die ägyptische Regierung ein internetbasiertes System zur Erteilung von „E-Visa“ eingeführt. Anträge auf elektronische Visa können über die Plattform visa2egypt gestellt werden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand wird das vorstehend beschriebene System (insbesondere die Möglichkeit der Erteilung von Visa „on arrival“ an den Flughäfen) hierdurch bis auf weiteres lediglich ergänzt, aber nicht ersetzt.
Einreise aus Israel
Besondere Auflagen sind bei einer Einreise aus Israel zu beachten. Am Grenzübergang Taba/Eilat erhält man lediglich ein 14-tägiges Visum für die Sinai-Halbinsel.
Möchte man hingegen weitere Teile Ägyptens bereisen, ist das Visum zuvor in Deutschland oder im ägyptischen Generalkonsulat in Eilat (25,- US-$) zu erwerben.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der ägyptischen Botschaft oder einem der Generalkonsulate.
Gruß
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Teilreisewarnung Ägypten 26.03.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten:
Stand 26.03.2018
(Unverändert gültig seit: 26.03.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aktuelle Hinweise
Am 24. März 2018 kam es in Alexandria mittels eines in einem geparkten Fahrzeug versteckten Sprengsatzes zu einem Anschlag auf einen Fahrzeugkonvoi des örtlichen Sicherheitsdirektors, bei dem mindestens zwei Polizisten getötet wurden.
Es besteht landesweit ein erhöhtes Risiko terroristischer Anschläge und die Gefahr von Entführungen. Diese können sich auch gegen ausländische Ziele und Staatsbürger richten.
Bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, wird generell zu Vorsicht geraten.
Demonstrationen und Menschenansammlungen, insbesondere vor religiösen Stätten, Universitäten und staatlichen Einrichtungen, sowie im Kontext mit den vom 26. bis 28. März 2018 stattfindenden Wahlen, sollten unbedingt gemieden werden.
Seit dem 10. April 2017 gilt landesweit der Ausnahmezustand. Die Maßnahme geht mit erhöhten Eingriffsbefugnissen für Sicherheitskräfte und Militär einher.
Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Ägypten befindet sich seit der Januarrevolution von 2011 in einer Umbruchphase, die wiederholt zu Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen geführt hat.
Es kommt immer wieder zu Anschlägen auf Einrichtungen ägyptischer Sicherheitsbehörden, wie am 14. Juli 2017 auf einen Polizeiposten, rund 40 km südlich von Kairo, bei dem 5 Polizisten getötet wurden.
Seit dem 11. Dezember 2016, als Teilnehmer an einem Gottesdienst in der koptischen Kirche Peter und Paul in Kairo einem Attentat zum Opfer fielen, kam es wiederholt zu Anschlägen auf koptische Christen und koptische Kirchen mit zahlreichen Toten und Verletzten. Zuletzt kam es am 29. Dezember 2017 vor einer koptischen Kirche in Helwan im südlichen Großraum von Kairo zu einem Anschlag mit neun Todesopfern.
Am 21. Oktober 2017 starben nach offiziellen Angaben 16 Polizisten bei einem Schusswechsel mit Terroristen etwa 135 km südwestlich von Giza-Stadt, abseits der Straße nach Bahariya. Medien berichteten teilweise von einer deutlich höheren Anzahl von Opfern.
Am 14. Juli 2017 fielen an einem Hotelstrand in Hurghada zwei deutsche Urlauberinnen einem Angriff mit einem Messer zum Opfer. Ein terroristischer Hintergrund kann nicht ausgeschlossen werden.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel und das ägyptisch-israelische Grenzgebiet wird gewarnt.
Dies gilt auch für den Reiseort Taba. In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, und es kam zu terroristischen Anschlägen. In Taba kam es im Februar 2014 zu einem Anschlag auf einen Reisebus mit koreanischen Touristen.
In allen anderen Regionen der Sinai-Halbinsel wird insbesondere von individuell organisierten und nicht durch staatliche Sicherheitskräfte begleiteten Überlandfahrten abgeraten, ebenso von unbegleiteten Busfahrten im Großraum Sharm el-Sheikh in Richtung Nuweiba.
Von Fahrten abseits des Küstenstreifens wie zum Berg Sinai und dem Katharinenkloster wird gänzlich abgeraten.
Am 31. Oktober 2015 stürzte ein Passagierflugzeug nach dem Start in Sharm el-Sheikh über dem Sinai ab. Als Absturzursache wurde ein Sprengsatz an Bord ermittelt.
Bei Angriffen der Terrormiliz IS gegen Stellungen der ägyptischen Sicherheitskräfte im Raum Sheikh Zuwayd auf der nördlichen Sinai-Halbinsel am 1. Juli 2015 kam es zu einer Vielzahl von Todesopfern.
Im gesamten Norden der Sinai-Halbinsel kam es wiederholt zu schweren Anschlägen.
Zuletzt wurden am 24. November 2017 in Bir al-Abed im Nord-Sinai durch einen besonders schweren terroristischen Anschlag nach dem Freitagsgebet in einer Moschee mehr als 300 Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt.
Über den nördlichen Teil der Sinai-Halbinsel (Gouvernorat Nord-Sinai) wurde im August 2013 der Ausnahmezustand verhängt und seitdem immer wieder verlängert. Es gilt dort auch eine tägliche Ausgangssperre von 19.00 Uhr bis 6.00 Uhr.
Der Grenzübergang Rafah, zwischen Ägypten und dem Gaza-Streifen, ist aufgrund der aktuellen Sicherheitslage grundsätzlich geschlossen. Er wird in unregelmäßigen Abständen kurzzeitig (wenige Tage oder Stunden) eingeschränkt für bestimmte Personengruppen (u. a. humanitäre Notfälle, ausländische Staatsangehörige und Studenten) geöffnet. Der Grenzübergang kann dann nach Angaben der ägyptischen Behörden regulär - nur - von Palästinensern mit gültigen Ausweispapieren der Palästinensischen Behörde benutzt werden. Für die Ausreise aus dem Gaza-Streifen bedarf es eines ägyptischen Visums und einer palästinensischen Ausreiseerlaubnis. Eine Ausreise aus dem Gaza-Streifen kann bei erfolgter Einreise über Rafah auch nicht über den israelischen Grenzübergang Erez erfolgen. Auf die Reisewarnung für den Gaza-Streifen wird hingewiesen.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara wird gewarnt.
Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und zum Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt.
Von Überlandfahrten ohne ortskundige Begleitung wird dringend abgeraten.
Im September 2015 wurde im Bereich der westlichen Wüste, nahe Farafra, eine Touristengruppe versehentlich durch ägyptische Sicherheitskräfte beschossen; es gab mehrere Todesopfer. Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Derzeit wird jedoch dringend davon abgeraten, Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen zu bereisen.
Alle Arten von Wüstenexkursionen sollten stets durch professionelle Reiseveranstalter bzw. Touranbieter organisiert und durch diese ortskundig begleitet werden. Es kommt jedoch vor, dass bereits genehmigte Wüstenexkursionen durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
Aufgrund militärischer Operationen im Bereich der westlichen Wüste, gilt insbesondere die Verbindung von 6th of October City in Richtung Bahariya für Touristen und Ausländer nach offiziellen Angaben noch immer als gesperrt. Es kann zu Zurückweisungen kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete ständigen Veränderungen unterliegt.
Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.
Demonstrationen
Seit dem politischen Umbruch im Januar 2011 und verstärkt noch seit der Absetzung von Präsident Mursi im Juli 2013 kam es über das gesamte Land verteilt immer wieder zu Demonstrationen, die teilweise auch einen gewalttätigen Verlauf mit Toten und Verletzten nahmen. Seit der Wahl von Präsident Sisi im Mai 2014 hat sich die Lage wieder etwas stabilisiert. Es ist aber auch weiterhin mit Demonstrationen und Angriffen auf ägyptische Sicherheitskräfte zu rechnen. Menschenansammlungen sollten unbedingt gemieden werden. Aufgrund der Sicherheitslage ist vor allem nachts mit Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.
Reisenden wird empfohlen, Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter zu beachten und die aktuelle Medienberichterstattung zu verfolgen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise gering. Vor dem Hintergrund der prekären wirtschaftlichen und sozialen Situation weiter Teile der Bevölkerung ist wird zur üblichen Vorsicht geraten.
Warnung vor Reisen in den Gazastreifen
Vor Reisen in den Gazastreifen wird nach wie vor dringend gewarnt; dies gilt insbesondere auch für Personen mit Familienangehörigen im Gazastreifen. Der Grenzübergang Rafah zwischen Ägypten und dem Gazastreifen wird regelmäßig nach Anschlägen auf ägyptische Sicherheitskräfte geschlossen. Es ist nicht vorhersehbar, wann die Schließungen jeweils aufgehoben werden und ob der Grenzübergang wieder einen regulären Betrieb aufnehmen wird. Dies birgt stets die Gefahr, aus dem Gazastreifen nicht wieder ausreisen zu können. Auch bei einer Wiedereröffnung des Grenzübergangs werden die Regelungen für den Grenzübertritt in Rafah durch die ägyptischen Behörden sehr restriktiv gehandhabt. Die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen können keine Unterstützung bei der Ein- oder Ausreise über den Grenzübergang Rafah leisten. Die Überlandfahrt nach Rafah ist besonders gefährlich. Aufgrund der für den Norden der Sinai-Halbinsel bestehenden Reisewarnung kann dort keine konsularische Hilfe geleistet werden.
Minengefahr
Wegen unzureichend gekennzeichneter Minenfelder ist besondere Vorsicht abseits regulärer Straßen und Wege auf dem Sinai, in einigen nicht erschlossenen Küstenbereichen des Roten Meeres, am nicht erschlossenen Mittelmeerküstenstreifen westlich von El Alamein und in Grenzregionen zu Sudan und Libyen geboten.
Schiffs-, Bahn- und Luftverkehr
Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen mit Toten. Der Zugverkehr ist stark eingeschränkt. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Die Sicherheitsstandards auf den Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht immer internationalen Standards. Vor diesem Hintergrund sollten Überlandfahrten auf der Schiene - mit Ausnahme der Schnellzüge zwischen Alexandria und Kairo - so weit wie möglich vermieden und wo möglich auf Flugverbindungen zurückgegriffen werden.
Taxibenutzung
Aus den Urlaubsgebieten (u. a. Hurghada) gibt es vermehrt Meldungen über betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern. Es sollten daher nur Taxis mit eingeschaltetem Taxameter benutzt werden. Fahrgäste sollten sich vorher, bspw. in ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrtpreis, informieren. Die Bezahlung sollte nach dem Aussteigen durch das Fenster erfolgen.
Flughafen
Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend. In der Vergangenheit kam es vermehrt zu Beschwerden von Reisenden, deren Gepäckstücke am Internationalen Flughafen Kairo geplündert wurden bzw. ganz abhanden kamen.
Allgemeine Informationen sind auf der Webseite der deutschen Botschaft Kairo zu finden.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Gruß
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