Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 16.05.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 14.11.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 14.11.2016

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Landeswährung ist der namibische Dollar (N$). Daneben wird im Alltag auch der südafrikanische Rand als Zahlungsmittel akzeptiert. Beide Währungen sind im Verhältnis 1:1 aneinander gekoppelt. Geldabhebungen sind mit allen gängigen Kreditkarten sowie Maestro-Karten möglich. Reisende sollten darauf achten, dass insbesondere Maestro-Karten für den Gebrauch im südlichen Afrika freigeschaltet wurden.
Besucher sollten in Namibia immer eine Kopie ihres Reisepasses mit Einreisevisum bei sich führen und das Original an sicherer Stelle verwahren.

Flugverkehr nach Namibia
Air Namibia verkehrt täglich zwischen Windhuk und Frankfurt am Main. Condor fliegt 2x wöchentlich direkt von Windhuk nach Frankfurt am Main und zeitweise 1x wöchentlich von Windhuk nach München. Daneben bestehen täglich mehrere Verbindungen nach Johannesburg mit Air Namibia, British Airways und South African Airways (SAA) - Flugzeit ca. 2 Stunden. Von dort sind tägliche Verbindungen mit Lufthansa (LH) und SAA nach Frankfurt, München und Berlin möglich. Beim Einchecken sollte ein Ausdruck der Rückflugbuchung mitgeführt werden. Der internationale Flughafen von Windhuk (Hosea Kutako Airport) liegt ca. 40 km vom Stadtzentrum entfernt. Die Fahrzeit (Transfer Bus/Auto) beträgt ca. 30 Minuten.

Mehrwertsteuererstattung bei Ausfuhr
Die Erstattung der Mehrwertsteuer an Touristen anlässlich der Ausfuhr von Souvenirs usw. bei Abreise kann nach Berichten von Betroffenen mit praktischen administrativen Hindernissen verbunden sein (z. B. lange Bearbeitungsfristen, Ablauf von Schecks usw). Die Deutsche Botschaft Windhuk verfügt über keinerlei Möglichkeiten, im konkreten Einzelfall auf das Privatunternehmen einzuwirken, das im Auftrag der namibischen Regierung die Mehrwertsteuer-Rückerstattung abwickelt. Um in Problemfällen bei der namibischen Seite nachhaken zu können, wird empfohlen, sich bereits beim Kauf zwei Originalrechnungen ("tax invoice" und "duplicate tax invoice") ausstellen und beide Rechnungen vom namibischen Zoll mit einem Stempel ("zur Ausfuhr"/ "for export") versehen zu lassen.

Fahrzeuganmietung in Namibia
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit hier ansässigen Mietwagenfirmen/Versicherungen. Es wird empfohlen, bereits bei der Reservierung in Deutschland die vollständigen Vertragsbedingungen einzusehen, genauestens zu studieren und Unklarheiten vor der Unterzeichnung auszuräumen (Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko- werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland).
Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Versicherungen hiesiger Mietwagenfirmen im Schadensfall die Beweislast umkehren und vom Versicherten den Nachweis verlangen, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher - auch renommierte Firmen - schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen - wie der Erlangung eines Haftbefehls - den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Nutzer eines Mietwagens (möglichst eines Autovermieters, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN - ist), sollten vor Fahrtantritt unbedingt Bremsen und Reifenzustand auf ihre Zuverlässigkeit kontrollieren. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten sollten zwei Reserveräder mitgeführt werden. (Werkzeug/Wagenheber vorführen lassen).
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 03.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 03.02.2017

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
[b]Reisedokumente
[/b]Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Es handelt sich hierbei nicht um namibische Rechtsvorschriften. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.

Um Schwierigkeiten bei der Ein- und Ausreise zu vermeiden, wird daher bis auf Weiteres empfohlen, internationale Geburtsurkunden, bzw. gegebenenfalls beglaubigte englische Übersetzungen mitzuführen.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.

Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird der Sichtvermerk auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens so viele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt werden. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration), Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden. Hier wird dann jedoch eine Gebühr in Höhe von derzeit ca. 780,- N$ erhoben.

In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia, Reichsstraße 17 14052Berlin, Tel.: +49 30 25 40 95 0, Fax: +49 30 25 40 955 5, www.namibia-botschaft.de .

Von dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen zu den namibischen Einreisebestimmungen. Das Auswärtige Amt rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu „vereinfachen“, dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs and Immigration beantragt wird.

Einreise nach Namibia über Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia über Südafrika ist zu beachten, dass dort seit dem 01. Juni 2015 neue Einreisebestimmungen gelten. Wichtige Änderungen sind unter anderem: Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 14.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 14.02.2017

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der Einreise aus Deutschland (Direktflug) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieber-Endemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt (Internationales Impfzertifikat mit lebenslanger Gültigkeit). Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete (z. B. Nachbarland Angola) finden Sie unter www.who.int .

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen ( http://www.rki.de )

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im äußersten Norden des Landes, entlang des Kawango und Kuneneflusses sowie in der Region Sambesi (ehemals Caprivi-Streifen). Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht in den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (Etosha-Nationalpark) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke. Kein Risiko besteht im zentralen Hochland, in der Hauptstadt Windhuk sowie in den südlichen und westlichen Landesteilen.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mafloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Etwa 17% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Namibia zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders Risikogruppen (Prostituierte, Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, sog. MSM) sind darüber hinaus deutlich stärker betroffen Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden des Landes, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen, die auch die Hauptstadt Windhuk erreicht haben. Die Cholera ist grundsätzlich eine gut zu behandelnde Erkrankung; eine erhöhte Gefährdung für Reisende aus Europa besteht daher nicht.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia (auch in Windhuk) eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte zum Teil auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Weitere Gesundheitsgefahren
Immer wieder treten Milzbrand-Erkrankungen bei Tieren aber auch beim Menschen besonders im Norden Namibias (Oshikoto) auf. Milzbrand wird von erkrankten Tieren auf z.B. Farmarbeiter und Tierärzte übertragen, aber auch über das Fleisch infizierter Tiere.

Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter „Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk führt online eine Liste deutschsprachiger Mediziner.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 24.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 24.02.2017

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei der Einreise aus Deutschland (Direktflug) sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.

Bei Einreise aus einem von der WHO als Gelbfieber-Endemiegebiet deklariertem Land wird der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung verlangt (Internationales Impfzertifikat mit lebenslanger Gültigkeit). Eine Liste der Gelbfieber-Endemiegebiete (z. B. Nachbarland Angola) finden Sie unter http://www.who.int .

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen ( http://www.rki.de )

Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio, gegen Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht ganzjährig im äußersten Norden des Landes, entlang des Kawango und Kuneneflusses sowie in der Region Sambesi (ehemals Caprivi-Streifen). Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) besteht in den Provinzen Omusati, Oshana (östliches Ovamboland) Ohangwena, Oshikoto (Etosha-Nationalpark) sowie in den nordöstlichen Teilen von Otjozondjupa und Omaheke. Kein Risiko besteht im zentralen Hochland, in der Hauptstadt Windhuk sowie in den südlichen und westlichen Landesteilen.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung in einer geeigneten medizinischen Institution mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe ggfs. eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

· körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
· in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
· ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen

Weitere nur durch Expositionsprophylaxe vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Etwa 17% der 15-49 Jährigen sind HIV positiv; damit gehört Namibia zu den Ländern mit der höchsten HIV-Prävalenz der Welt. Besonders Risikogruppen (Prostituierte, Männer, die gleichgeschlechtlichen Verkehr haben, sog. MSM) sind darüber hinaus deutlich stärker betroffen Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. In den letzten Jahren ist es wiederholt, v.a. im Norden des Landes, zu einer Häufung von Cholerafällen gekommen, die auch die Hauptstadt Windhuk erreicht haben. Die Cholera ist grundsätzlich eine gut zu behandelnde Erkrankung; eine erhöhte Gefährdung für Reisende aus Europa besteht daher nicht.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Gifttiere
Wie in allen tropischen Ländern kommen auch in Namibia (auch in Windhuk) eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte zum Teil auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u. a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.

Zeckenübertragbare Erkrankungen
Eine Reihe von Erkrankungen nach Zeckenbissen sind aus Namibia bekannt.

Krim-Kongo-Hämorrhagisches Fieber
Diese hämorrhagische Viruserkrankung tritt sporadisch in Namibia auf. Das Virus wird hauptsächlich durch Zecken der Gattung Hyalomma oder durch Kontakt zu Fleisch oder Blut infizierter Tiere übertragen. Häufig kommt es auch durch engen Kontakt zu Infizierten in den Gesundheitseinrichtungen zu Folgeerkrankungen. Ein Charakteristikum dieser Infektion ist hohes Fieber, ausgeprägtes Krankheitsgefühl und eine Blutungsneigung. Die Erkrankung ist mit einer hohen Sterberate assoziiert.

Afrikanisches Zeckenbissfieber
Eine nach der Malaria häufigste fieberhafte Infektionskrankheit nach Aufenthalt in afrikanischen Nationalparks ist das afrikanische Zeckenbissfieber (african tick bite fever). Der Erreger, Rickettsia africae, wird durch z.T. sehr stechaggressive Zecken bei ungeschütztem Aufenthalt in Gras- und Savannenlandschaften übertragen. Die Erkrankung ist durch Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und später durch einen Hautausschlag (Exanthem) gekennzeichnet. Charakteristisch ist die blutverkrustete Einstichstelle (Eschar), die oft zunächst nicht bemerkt wird. Doxyzyclin zur Behandlung ist gut wirksam.
Schutz ist nur durch adäquate Bekleidung, Insektenabwehrmittel und Körperkontrolle auf Zecken nach Exposition spätestens am Abend möglich.

Weitere Gesundheitsgefahren
Immer wieder treten Milzbrand-Erkrankungen bei Tieren aber auch beim Menschen besonders im Norden Namibias (Oshikoto) auf. Milzbrand wird von erkrankten Tieren auf z.B. Farmarbeiter und Tierärzte übertragen, aber auch über das Fleisch infizierter Tiere.

Die UV-Strahlung in Namibia ist sehr hoch. Zum Schutz von Haut und Augen sind Sonnenschutz wie bedeckende Kleidung, Hut, Sonnenbrille und Sunblocker mit hohem Lichtschutzfaktor daher unbedingt erforderlich.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht immer vergleichbar, auf dem Lande kann sie technisch und apparativ problematisch sein, auch die hygienischen Standards sind nicht immer ausreichend. In Windhuk und den größeren Städten gibt es eine gute ambulante und stationäre Versorgung, ähnlich wie in Deutschland. Die Ärzte stehen im Telefonbuch ganz vorn unter „Medical Practitioners”. Die deutsche Botschaft in Windhuk führt online eine Liste deutschsprachiger Mediziner.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen. Selbstfahrer sollten mit ihren Autovermietern anhand der geplanten Reiseroute die Notwendigkeit eines Abschlusses einer Kurzzeitversicherung zur Rettung nach einem Verkehrsunfall abklären.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 15.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 15.03.2017

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- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk als auch in der Provinz unvermindert hoch. In Einzelfällen kommen bewaffnete Raubüberfälle vor. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren auch von innen immer verriegelt halten und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden.

In Namibia gehört Kriminalität in stärkerem Maß zum Alltag als in Deutschland. Es wird daher empfohlen, die nachfolgenden Hinweise zu befolgen:
Grundsätzlich gilt: Besondere Achtsamkeit und Vorsicht ist bei unklaren Situationen geboten, etwa wenn Reisende in der Stadt von mehreren unbekannten Personen umringt werden oder z. B. ein verlassener Kindersitz am Straßenrand auffällt. Es kann sich um Täuschungsmanöver handeln, um einen Überfall zu ermöglichen. Reisende sollten nicht anhalten, sondern die Polizei verständigen (10111).

Immer wieder werden Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt und dann direkt bei der Ankunft ausgeraubt. Ebenso ereignen sich häufiger Überfälle auf Personen, die in ihren Fahrzeugen an der Einfahrt zur Unterkunft warten, während sich das Tor öffnet. Reisende sollten sich vergewissern, dass bei diesem Vorgang niemand in der Nähe ist. Wer den Eindruck hat, verfolgt oder beobachtet zu werden, sollte die Polizei verständigen und/oder vorzugsweise die nächste Polizeistation ansteuern.

Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.

PKW-Fahrer sollten nicht an unbewirtschafteten, unbewachten oder unübersichtlichen Rastplätzen anhalten, da es dort wiederholt zu Überfällen auf Touristen gekommen ist. Autoeinbrüche kommen jedoch auch auf bewachten Parkplätzen vor.
Hohes Gras und Buschland werden von Kriminellen gezielt als Sichtschutz vor und nach Überfällen genutzt.

Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.

Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem (immer weiter verbreiteten) mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten.
Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.

Reisen über Land / Straßenverkehr
In Namibia herrscht Linksverkehr.

Touristen dürfen in Namibia grundsätzlich mit ihrem nationalen Führerschein fahren. Es wird dennoch empfohlen, einen Internationalen Führerschein (der z.B. bei der Führerscheinstelle oder über den Automobil-Club beantragt werden kann) oder eine amtliche englische Übersetzung des deutschen Führerscheins mitzuführen.

Es wird empfohlen, direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen zu fahren. Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen.

Von Überlandfahrten während der Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).
Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs in uneinsehbaren Kurven oder vor Sicht nehmenden Hügeln gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch (z. B. Vollbremsung vor grüner Ampel).

Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen. Hier kommt es immer wieder – meist ohne Beteiligung anderer Parteien - zu schweren Unfällen, wenn Fahrzeuge infolge überhöhter Geschwindigkeit außer Kontrolle geraten und sich überschlagen.

Zur Vermeidung gefährlicher Situationen wird daher empfohlen, die Fahrgeschwindigkeit an die Straßenverhältnisse anzupassen und nicht zu überholen, wenn eine Staubfahne des vorausfahrenden Wagens die Sicht auf den Gegenverkehr nimmt. Bei Überholmanövern und bei Gegenverkehr ist mit Steinschlag zu rechnen. Reisenden wird zudem empfohlen, Fahrspuren zu halten, da das Wechseln über die daneben befindlichen Schotter-Anhäufungen hinweg zu Schleudergefahr führt. Hindernisse wie Schlaglöcher, Sandverwehungen, große Steine oder Rinnen sind wegen des starken Sonnenlichts oft erst im letzten Augenblick zu erkennen.

Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von berschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein, die entsprechende Auswirkungen auf die Befahrbarkeit der Straßen haben. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder der Deutschen Botschaft in Windhuk, eingeholt werden.

Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 01.09.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 01.09.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. In Einzelfällen kommen bewaffnete Raubüberfälle vor. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden.

Besondere Achtsamkeit und Vorsicht ist bei unklaren Situationen geboten, etwa wenn Reisende in der Stadt von mehreren unbekannten Personen umringt werden oder z. B. ein verlassener Kindersitz am Straßenrand auffällt. Es kann sich um Täuschungsmanöver handeln, um einen Überfall zu ermöglichen. Reisende sollten nicht anhalten, sondern die Polizei verständigen (10111).

Immer wieder werden Touristen von der Übernahme ihres Mietwagens am Flughafen an gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt und dann direkt bei der Ankunft ausgeraubt. Auch werden Fahrzeuge unter dem Vorwand einer angeblichen technischen Störung zum Halten genötigt und die Insassen ausgeraubt. Die Polizei rät daher, nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anzuhalten, wo sich auch andere Personen befinden.

Ebenso ereignen sich häufiger Überfälle auf Personen, die in ihren Fahrzeugen an der Einfahrt zur Unterkunft warten, während sich das Tor öffnet. Reisende sollten sich vergewissern, dass bei diesem Vorgang niemand in der Nähe ist. Wer den Eindruck hat, verfolgt oder beobachtet zu werden, sollte die Polizei verständigen und/oder vorzugsweise die nächste Polizeistation ansteuern.

Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.

Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.

Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten.

Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.

Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 24.11.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand: 24.11.2017

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch in Gästehäusern. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden.

Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Die Polizei rät daher, nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anzuhalten, wo sich auch andere Personen befinden. Im Notfall ist die Polizei unter 10111 zu rufen.

Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.

Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.

Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten.

Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.

Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung un- oder schwer leserlich sein.

In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde. Bei der Einreise wird dringend empfohlen, auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum zu achten.

Hinweise für die Ein- und Ausreise von Minderjährigen
Unter Verweis auf die Einreisebestimmungen benachbarter Länder ist es derzeit gängige Praxis an namibischen Grenzkontrollstellen, bei der Ein- und Ausreise minderjähriger Kinder die Sorgerechtslage zu prüfen. Personen unter 18 Jahren müssen neben dem Reisepass eine Geburtsurkunde vorweisen können, in der die Eltern aufgeführt sind.
Erforderlich ist eine internationale Geburtsurkunde, bzw. gegebenenfalls eine beglaubigte englische Übersetzung.
Unbegleitete minderjährige Kinder benötigen zur Ein- und Ausreise die Zustimmung beider Elternteile („Affidavit“ in englischer Sprache), dass das Kind alleine reisen darf. Die beglaubigten Kopien der Reisepässe beider Elternteile müssen dem Affidavit angeheftet werden.

Reist ein Minderjähriger nicht in Begleitung beider sorgeberechtigter Elternteile, muss außerdem nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil entweder mit der Reise einverstanden ist (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils), bzw. dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht oder Sterbeurkunde oder Negativbescheinigung des deutschen Jugendamts, wenn die minderjährige Person in Deutschland wohnhaft ist).

Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen neben der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen.

Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben einschließlich Kontaktdaten und Wohnanschrift, eine Passkopie und gegebenenfalls eine Kopie der namibischen Aufenthaltserlaubnis derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Namibia reisen soll.

Eidesstattliche Versicherungen („affidavits“) bedürfen der Beglaubigung durch einen „commissioner of oaths“ (in Namibia), einen Notar oder eine namibische Auslandsvertretung.

Es wird dringend empfohlen, englischsprachige Erklärungen, Urkunden bzw. Übersetzungen vorzulegen. Kurzfristige Änderungen der Bestimmungen oder abweichende Auslegungen durch einzelne Dienststellen können nicht ausgeschlossen werden. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie beim namibischen Ministry of Home Affairs and
Immigration oder der für Ihren Wohnort zuständigen namibischen Auslandsvertretung.

Visum
Deutsche können für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Jahr zu ausschließlich touristischen Zwecken ohne Visum einreisen. Ein gebührenfreier Einreisestempel (Visitors Entry Permit) wird bei Ankunft an allen offiziellen Grenzübergängen erteilt.

Der Einreisestempel "Visitors Entry Permit" kann für einen Zeitraum bis zu 90 Tagen erteilt werden. Dies muss jedoch nicht zwingend der Fall sein. In der Regel wird der Sichtvermerk auf eine Einreise beschränkt, sowie auf den Zeitraum des tatsächlich beabsichtigten Aufenthalts, der sich aus dem Rückflugdatum ergibt. Es wird jedoch dringend empfohlen, sofort bei Einreise zu kontrollieren, ob mindestens so viele Aufenthaltstage genehmigt wurden wie tatsächlich benötigt werden. Eine - auch unbeabsichtigte - Überziehung der Aufenthaltsgenehmigung kann zur Verhängung drastischer (Haft-) Strafen führen. Falls sich während des Aufenthalts die Notwendigkeit zur Verlängerung ergibt - z. B. im Krankheitsfall -, sollte unbedingt rechtzeitig eine Verlängerung des Visums beim Innenministerium (Ministry of Home Affairs and Immigration), Independence Avenue/Ecke Kasino Str., Windhuk, beantragt werden. Hier wird dann jedoch eine Gebühr in Höhe von derzeit ca. 780,- N$ erhoben.

In allen anderen Fällen - auch für Geschäftsreisen oder unbezahlte Tätigkeiten wie Praktika, Studienaufenthalte, Freiwilligendienste o. ä. - ist ein Visum erforderlich, das frühzeitig vor Einreise beantragt werden muss. Journalisten benötigen für eine Tätigkeit in Namibia ein Arbeitsvisum, sowie unter Umständen eine beim namibischen „Ministry of Information and Communication Technology“ nach der Einreise einzuholende Akkreditierung. Ansprechpartner für diesbezügliche Fragen und Anträge ist die Botschaft der Republik Namibia .

Das Auswärtige Amt rät dringend von dem Versuch ab, das Visumverfahren dadurch zu "vereinfachen", dass die Einreise als Tourist erfolgt und das Visum unter Änderung des Aufenthaltszwecks erst danach beim Ministry of Home Affairs and Immigration beantragt wird.

Einreise nach Namibia über Südafrika
Bei der Einreise nach Namibia über Südafrika ist zu beachten, dass dort seit dem 01. Juni 2015 neue Einreisebestimmungen gelten. Wichtige Änderungen sind unter anderem: Jedes Überziehen eines Visums führt zur Erklärung zur unerwünschten Person und zu einer Einreisesperre. Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern sind das Mitführen einer internationalen Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, sowie gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder eines Nachweises des alleinigen Sorgerechts erforderlich. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 16.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand: 16.03.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch in Gästehäusern. Spaziergänge sollten möglichst ohne Wertsachen und nicht in der Dunkelheit unternommen werden. In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Bei Fahrten im Land wird auch bei kurzzeitigen Zwischenstopps zu erhöhter Vorsicht geraten: Reisende sollten z.B. nur in bewachten Unterkünften übernachten, Fahrzeugtüren immer verriegeln und Wertsachen auch auf Busreisen im Blick behalten. Im eigenen oder gemieteten Fahrzeug sollten Wertsachen, Hand- oder Aktentaschen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen gelassen werden.

Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt. Die Polizei rät daher, nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen anzuhalten, wo sich auch andere Personen befinden. Im Notfall ist die Polizei unter 10111 zu rufen.

Ein erhöhtes Überfall-/Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden. Alleinreisende sollten darauf bestehen, dass kein weiterer Fahrgast hinzusteigt.

Besondere Wachsamkeit ist auch an Geldautomaten geboten. Reisende sollten sich dort keinesfalls helfen oder von Umstehenden ablenken lassen.
Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu. Reisende sollten daher bei Kreditkartenzahlungen möglichst während des gesamten Zahlungsvorgangs die Karte im Auge behalten, in Restaurants nach dem mobilen Kartenlesegerät fragen oder das Personal zur Kasse begleiten.

Reisende sollten sich am Flughafen nicht überreden lassen, Wertsachen angeblich aus Sicherheitsgründen in das einzucheckende Gepäck statt ins Handgepäck zu geben.

Hinweis beim Besuch von Nationalparks im Norden Namibias
In den Nationalparks im Norden Namibias sind seitens der Regierung die offiziellen Aktivitäten zur Bekämpfung der Wilderei verstärkt worden. Touristen sollten sich bei Einfahrt in einen Nationalpark ausdrücklich nach Aktivitäten der Anti Poaching Units (APU) und eventuell nach gesperrten Wegen erkundigen. Für den Fall eines Zusammentreffens mit Einheiten der APU, welche nicht immer in Uniformen auftreten, wird ein zurückhaltendes und maßvolles Verhalten angeregt.

Hinweis zur Besichtigung touristischer Attraktionen im Grenzgebiet zu Angola
Die Grenze zu Angola ist an verschiedenen Stellen gar nicht oder nur durch einen niedrigen Drahtzaun markiert. Wer die Grenze (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die namibische oder angolanische Grenzpolizei, Geldbuße und/oder Haftstrafe rechnen.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um in einem Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 13.06.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 13.06.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr)


Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Straßenverkehr
In Namibia herrscht Linksverkehr.

Es wird empfohlen, direkt nach Ankunft am Flughafen keine weiten Strecken mit einem Mietwagen zu fahren. Übermüdung, ungewohnte Hitze, Höhenunterschiede und anstrengende Fahrten auf unbefestigten Straßen können gefährliche Erschöpfungszustände verursachen.
Von Überlandfahrten bei Dunkelheit wird abgeraten. Neben erhöhter Gefährdung durch kriminelle Übergriffe besteht das Risiko eines Verkehrsunfalls wegen unbeleuchtet abgestellter Fahrzeuge und Wildwechsel (Lebensgefahr!).

Es muss stets mit gefährlichen Überholmanövern des Gegenverkehrs auch in nicht einsehbaren Streckenabschnitten gerechnet werden. Taxis führen zur Aufnahme von Passagieren oft überraschende und völlig unberechenbare Fahrmanöver durch.

Besondere Vorsicht wird bei Fahrten auf Schotterpisten empfohlen, wo es immer wieder zu schweren Unfällen kommt.

Einige von Touristen weniger besuchte Gebiete im Norden Namibias zwischen der Etoscha-Pfanne und der angolanischen bzw. sambischen Grenze können in der Regenzeit, besonders in den Monaten Februar bis April, von Überschwemmungen großen Ausmaßes betroffen sein, die entsprechende Auswirkungen auf die Befahrbarkeit der Straßen haben. Vor Reisen in diese Landesteile sollten daher Erkundigungen, z.B. beim namibischen Tourismusbüro, landeskundigen Reiseveranstaltern oder der deutschen Botschaft in Windhuk, eingeholt werden.

Im Falle der Verwicklung in Verkehrsdelikte ist eine Sofortzahlung der auferlegten Bußgelder -nicht- erforderlich; vielmehr sollte die Zahlung bei der nächstgelegenen Polizeistation erfolgen, um womöglich erhöhte Bußgeldzahlungen zu vermeiden.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 22.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand: 22.08.2018

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise (AKtuelles: Hepatitis E-Ausbruch)


Gesundheit
AKtuelles: Hepatitis E - Ausbruch

Seit Juli 2018 sind von 14 Regionen 4 - Khomas, Omusati, Erongo und Oshana - von einem Ausbruch der Hepatitis E mit über 2400 Erkrankten und 10 Todesfällen bei Schwangeren betroffen. Das Epizentrum des Ausbruchs ist die Hauptstadt Windhuk.
Schwangere im letzten Drittel der Schwangerschaft sind durch den in der Region vorherrschenden Genotyp 1 besonders gefährdet.
Auswärtiges Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 10.09.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 10.09.2018

Letzte Änderungen:
- Allgemeine Reiseinformationen (Mietwagen)


Allgemeine Reiseinformationen
Mietwagen
Vorsicht ist geboten beim Vertragsabschluss mit in Namibia ansässigen Mietwagenfirmen/Versicherungen.
Vor der Reservierung bzw. Buchung sollten die vollständigen Vertragsbedingungen eingesehen, genauestens studiert und Unklarheiten vor der Unterzeichnung ausgeräumt werden. Vollkasko -und Anwendung der Vollkasko werden in Namibia anders vereinbart als in Deutschland.
Lokale Mietwagenfirmen statten Mietwagen in der Regel mit einem „Tracker“ aus, der es erlaubt, die gefahrene Strecke und Geschwindigkeit des Fahrzeugs jederzeit nachprüfen zu können. Schon bei geringfügiger Geschwindigkeitsübertretung erlischt bei einigen Mietwagenfirmen bzw. Versicherungen jeglicher Versicherungsschutz.
Versicherungen lokaler Mietwagenfirmen haben im Schadensfall zudem die Beweislast des Öfteren umgekehrt und vom Versicherten den Nachweis verlangt, nicht fahrlässig gehandelt zu haben. Gelingt dieser Nachweis nicht, so verweigert die Versicherung oftmals jegliche Leistung und der Versicherte muss für relativ hohe Beträge aufkommen. Manche Verleiher, auch renommierte Firmen, schrecken nicht davor zurück, bei ausstehenden Zahlungen mit drastischen Maßnahmen wie der Erlangung eines Haftbefehls den Versicherten an der Ausreise zu hindern.
Mietwagen sollten daher möglichst nur von einem Autovermieter, der Mitglied der namibischen Vereinigung der Autovermieter - CARAN – ist, angemietet Bremsen und Reifenzustand vor Fahrtantritt unbedingt auf ihre Zuverlässigkeit kontrolliert sowie Werkzeug und Wagenheber gezeigt bzw. vorgeführt werden. Wegen der häufigen Reifenpannen auf Schotterpisten sollten zwei Reserveräder mitgeführt werden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 14.06.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 14.06.2019

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die namibische Regierung hat am 6. Mai 2019 wegen der Dürre im Land den Ausnahmezustand ausgerufen. Die Wasserversorgung in den Städten und Tourismusregionen ist jedoch weiterhin gewährleistet.
  • Achten Sie auf Hinweise der lokaler Behörden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 25.09.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 25.09.2019

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)
- Reiseinfos (Führerschein)


Sicherheit
Kriminalität

Die Zahl der Diebstahlsdelikte gegen Ausländer ist sowohl in Windhuk, als auch in der Provinz unvermindert hoch. Es kommt vermehrt zu bewaffneten Raubüberfällen, auch in Unterkünften für Touristen.

In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle oft an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind. Überfälle ereigneten sich zuletzt auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill.

Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen z.B. auf einen angeblichen technischen Defekt zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.

Die Zahl der Fälle von Kreditkartenbetrug, bei denen Touristen bevorzugte Opfer sind, nimmt rapide zu.
  • Unternehmen Sie Spaziergänge möglichst ohne Wertsachen und nicht im Dunkeln und seien Sie im Stadtrandgebiet von Windhuk besonders vorsichtig.
  • Seien Sie bei Fahrten im Land auch bei kurzen Zwischenstopps vorsichtig.
  • Übernachten Sie nur in bewachten Unterkünften.
  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
  • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum mit sich.
  • Als allein Reisende lassen Sie keine anderen Personen in Taxis zusteigen.
  • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
  • Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht außer Hand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Führerschein

Es ist entweder der Internationale Führerschein erforderlich, der stets in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig ist, oder zumindest eine amtliche Übersetzung des deutschen Führerscheins in die englische Sprache mitzuführen.
Auswärtiges Amt

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 10.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 10.08.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit: Weiterreise nach Südafrika)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Namibias sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein und noch mindestens zwei freie Seiten enthalten. Sie müssen in einwandfreiem Zustand sein, d.h. weder beschädigt (beispielsweise eingerissen, geknickt, selbst „repariert“ oder auch versehentlich gewaschen) noch durch Verschmutzung schwer leserlich sein.

In der letzten Zeit kam es in Einzelfällen zu Problemen mit den Einreisebehörden am Flughafen und an den Grenzen auf dem Landweg, da die Gültigkeitsdauer von Einreisesichtvermerken willkürlich festgelegt wurde.
  • Achten Sie bei der Einreise auf die Übereinstimmung von erteilten Aufenthaltserlaubnissen mit dem Reisezeitraum, siehe auch Visum.
Weiterreise nach Südafrika mit Kinderreisepässen
Bei der Weiterreise mit Kindern nach Südafrika sind die geltenden Einreisebestimmungen unbedingt zu beachten, da ansonsten die Einreise durch die südafrikanischen Grenzbeamten verwehrt wird. Weitere Informationen bieten die Reise- und Sicherheitshinweise Südafrika - Reisedokumente.

Bitte beachten Sie bei einer geplanten Weiterreise mit Kindern nach Südafrika unbedingt die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.

Gesundheit
Impfschutz

Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.

Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Namibia selbst ist kein Gelbfiebergebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. In Namibia gibt es keine ausreichenden Daten über die Verbreitung von Dengue-Fieber, es wird jedoch ein geringes Risiko vermutet. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. Komplikationen sind bei Reisenden sehr selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Namibia 20.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Namibia:
Stand 20.09.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

Grundsätzlich ist Namibia ein sicheres Reiseland. Allerdings können Eigentumsdelikte in ganz Namibia vorkommen, insbesondere in Windhuk und in abgelegenen Gebieten. Auch bewaffnete Raubüberfälle werden vermehrt registriert, Touristenunterkünfte (auch Campingplätze) sind hiervon nicht ausgenommen.

In Windhuk ereignen sich Raubüberfälle vor allem an Sonn- und Feiertagen, wenn die Straßen menschenleer sind, so z.B. auf Spaziergänger im Stadtrandgebiet wie Farm Windhuk, Avis Damm und Lovers Hill, aber auch mitten in der Innenstadt.

Nach Übernahme eines Mietwagens wurden Reisende vereinzelt bereits vom Flughafen gezielt bis zu ihrer Unterkunft verfolgt, durch Ablenkungen (z.B. Hinweis auf einen angeblichen technischen Defekt) zum Anhalten gebracht und ausgeraubt. Dabei wurden auch schon Fahrzeuge mit Regierungskennzeichen benutzt.
Ein erhöhtes Überfall- bzw. Diebstahlsrisiko besteht in Taxis, in denen sich außer dem Fahrer bereits andere Personen befinden.

Touristen sind aufgrund der mitgeführten Kameraausstattung, etc. bevorzugte Opfer von Raubüberfällen; die Zahl der Kreditkartenbetrugsfälle bei Touristen ist nicht unerheblich.
  • Verriegeln Sie Fahrzeugtüren immer, behalten Sie Wertsachen auch auf Busreisen im Blick und lassen Sie sie in Fahrzeugen auch während der Fahrt nicht sichtbar liegen.
  • Halten Sie nur an Tankstellen und belebten Rastplätzen an, an denen sich auch andere Personen befinden. Im Notfall rufen Sie die Polizei unter 10111.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf und führen Sie Kopien von Pass und Visum an anderer Stelle Ihres Gepäcks mit sich, speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Verstauen Sie Ihr Gepäck in sicherer Umgebung in Ihrem Kofferraum.
  • Lassen Sie Ihre Wertsachen auch in Ihrer bewachten Unterkunft bzw. auf bewachten Campingplätzen nicht offen liegen.
  • Nutzen Sie keine Taxis, in denen sich weitere Fahrgäste befinden und lassen Sie keine unbekannten Fahrgäste in Taxis zusteigen.
  • Nehmen Sie Wertsachen stets im Handgepäck mit und lassen Sie sich nicht überreden, es im aufzugebenden Gepäck zu befördern.
  • Geben Sie bei Kartenzahlungen Ihre Kreditkarte nicht aus der Hand.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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