Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand 27.11.2015 (Unverändert gültig seit: 27.11.2015)
Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026
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Alexander
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Teilreisewarnung Pakistan 27.11.2015
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Teilreisewarnung Pakistan 11.02.2016
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand 11.02.2016 (Unverändert gültig seit: 11.02.2016)
Letzte Änderung:
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, Süd-Punjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch.
Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan.
2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums Leben.
Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in Karachi, Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar.
In Karachi kommt es immer wieder zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer Gruppen mit Sicherheitskräften.
Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden. Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem Goethe-Institut betreut werden.
Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
2014 wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.
Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt.
Aufständische und separatistische Kräfte greifen regelmäßig Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Für weitere Informationen stehen die Deutsche Botschaft Islamabad und das Deutsche Generalkonsulat Karachi zur Verfügung.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten: http://www.auswaertiges-amt.de
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Teilreisewarnung Pakistan 02.06.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 02.06.2016
(Unverändert gültig seit: 02.06.2016)
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Landesspezifische Sicherheitshinweise – Teilreisewarnung
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, Süd-Punjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch.
Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan.
2015 kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums Leben.
Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar.
Karachi
In Karachi kommt es zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.
Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden. Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem Goethe-Institut betreut werden.
Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
2014 wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.
Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt.
Aufständische und separatistische Kräfte greifen Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die Deutsche Botschaft Islamabad stellt keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
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Teilreisewarnung Pakistan 31.10.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 31.10.2016
(Unverändert gültig seit: 31.10.2016)
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Für den 2. November 2016 sind umfangreiche politische Demonstrationen in und um die Hauptstadt Islamabad angekündigt, die möglicherweise einige Tage anhalten. Gewalttätige Ausschreitungen sind nicht auszuschließen. Verkehrsbeeinträchtigungen bis hin zu Totalsperrungen bestimmter Straßen sind zu erwarten. Dies gilt auch für die Strecke vom internationalen Flughafen Islamabad in die Innenstadt. Betroffenen wird empfohlen, besonnen und flexibel auf derartige Einschränkungen zu reagieren, den Anweisungen der Sicherheitskräfte dringend Folge zu leisten und größere Menschenansammlungen möglichst zu meiden.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
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Teilreisewarnung Pakistan 03.11.2016
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 03.11.2016
(Unverändert gültig seit: 03.11.2016)
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Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
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Teilreisewarnung Pakistan 17.02.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 17.02.2017 (Unverändert gültig seit: 17.02.2017)
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Aktuelle Hinweise
Am 16. Februar 2017 kam es zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan, der jede Woche Tausende Gläubige anzieht. Es kam dabei zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten.
Zuvor kam es am 13. Februar 2017 in Lahore im Norden des Landes zu einer Bombenexplosion, die ebenfalls Todesopfer forderte.
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge insbesondere auf Ziele von religiös-symbolischer Bedeutung.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
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Teilreisewarnung Pakistan 22.05.2017
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 22.05.2017 (Unverändert gültig seit: 22.05.2017)
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Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Landesweit besteht eine Gefährdung durch politisch-religiös motivierte Gewalttaten. Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
Zuletzt wurden im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist in Khyber-Pakhtunkhwa und im März 2013 in Belutschistan zwei tschechische Touristinnen, die von Iran auf dem Landweg nach Pakistan eingereist waren, entführt. Auch in anderen Landesteilen (Lahore, Süd-Punjab) ist es vor längerer Zeit zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Terrorismus
Die Gefährdung durch terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate, bleibt in Pakistan hoch.
Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten FATA und in Belutschistan.
In den vergangenen Jahren kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ismailiten zahlreiche Menschen ums Leben.
Ebenso gab es Anschläge auf Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung, u.a. in Islamabad und Rawalpindi, am indisch-pakistanischen Grenzübergang Wagah bei Lahore sowie in Peshawar.
Karachi
In Karachi kommt es zu innenpolitisch, religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften.
Geschäftsreisen nach Karachi sollten mit Betreuung bzw. Begleitung ortskundiger lokaler Partner durchgeführt werden. Entsprechend sollten z. B. Kurzaufenthalte von Wissenschaftlern und Künstler von lokalen Universitäten, Forschungseinrichtungen oder dem Goethe-Institut betreut werden.
Vom Besuch abgelegener Stadtbezirke sollte abgesehen werden. Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort oder mit dem deutschen Generalkonsulat in Karachi. Auch im inneren Sindh besteht eine Gefährdung durch hohe Kriminalität.
Reisen über Land
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz NWFP), insbesondere nach Peshawar und in das Swat-Tal, sowie in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (Federally Administered Tribal Areas, FATA), wird gewarnt.
Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
2014 wurden mehrmals Flugzeuge beim Landeanflug auf den Flughafen Peshawar von Unbekannten beschossen. Dabei kam eine Person ums Leben, zwei weitere wurden verletzt.
Es wird deshalb ausdrücklich davor gewarnt, auf dem Luftweg nach Peshawar zu reisen.
In Gilgit-Baltistan, den früheren Northern Areas, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Im Juni 2013 wurden in einem Basiscamp, das zum Nanga Parbat führt, zehn ausländische Bergsteiger sowie ein pakistanischer Begleiter durch Terroristen ermordet. Seither wurden die Sicherheitsmaßnahmen der pakistanischen Regierung zum Schutz ausländischer Touristen in der Region um den Nanga Parbat und in anderen Teilen von Gilgit-Baltistan deutlich verstärkt. Das Auswärtige Amt rät dazu, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
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Aufständische und separatistische Kräfte greifen Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Im Grenzgebiet zu Iran operieren sunnitische anti-iranische Aufständische. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras.
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. In der jüngeren Vergangenheit wurden Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhielten, wiederholt für mehrere Tage in Haft genommen.
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Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Deutsche Staatsangehörige werden gebeten, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.
Ausnahmen (Visa on Arrival) für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben, sind weggefallen.
Einreisevisa für Pakistan müssen in jedem Fall vor Reiseantritt bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind erhältlich beimpakistanischen Innenministerium.
Bisher unbestätigten Pressemeldungen zufolge plant die pakistanische Regierung in Kürze die Einführung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (sog. No-Objection-Certfificate) für ausländische Touristen für Aufenthalte in Gilgit-Baltistan. Verlässliche Informationen hierzu, insbesondere zum genauen Zeitpunkt des Inkrafttretens und zum Antragsverfahren, sind noch nicht bekannt. Reisenden in diese Gegenden wird empfohlen, diesen Punkt unmittelbar im Zusammenhang mit der Beantragung des pakistanischen Visums und ggf. mit dem eingeschalteten Reiseveranstalter zu klären.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand 21.07.2017 (Unverändert gültig seit: 21.07.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge, insbesondere auf Ziele von religiöser Bedeutung (z.B. Sufi-Schreine, Moscheen) oder von hohem, sonstigem Symbolwert (insbesondere öffentliche Gebäude und Einrichtungen).
Am 16. Februar 2017 kam es zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan, der jede Woche Tausende Gläubige anzieht. Es kam dabei zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Zuvor kam es am 13. Februar 2017 in Lahore, im Norden des Landes, zu einer Bombenexplosion, die ebenfalls Todesopfer forderte.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen: Schwierigkeiten wegen israelischer Einreisestempel im Reisepass sind in letzter Zeit nicht mehr gemeldet worden.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Visum
Deutsche Reisende benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum. Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.
Ausnahmen (Visa on Arrival) für Geschäftsleute mit Empfehlungsschreiben und Touristen, die ihre Reise bei bestimmten pakistanischen Reiseveranstaltern gebucht haben, sind weggefallen.
Einreisevisa für Pakistan müssen in jedem Fall vor Reiseantritt bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind erhältlich beim pakistanischen Innenministerium.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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Teilreisewarnung Pakistan 25.11.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 25.11.2017
(Unverändert gültig seit: 25.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Seit dem Vormittag des 25.11.2017 löst die Polizei teils gewaltsam eine mehrwöchig andauernde Demonstration islamistischer Anhänger im Stadtviertel Rawalpindi/Islamabad auf.
Es kam bereits zu Ausschreitungen, eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet ist nicht ausgeschlossen. Der Flughafen Islamabad ist derzeit nicht zu erreichen.
In Lahore und Karachi finden ebenfalls Demonstrationen statt.
Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fern zu halten sowie die lokale Medienberichterstattung und diese Reise-und Sicherheitsinweise zu verfolgen.
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge, insbesondere auf Ziele von religiöser Bedeutung (z.B. Sufi-Schreine, Moscheen) oder von hohem, sonstigem Symbolwert (insbesondere öffentliche Gebäude und Einrichtungen).
Am 16. Februar 2017 kam es zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan, der jede Woche Tausende Gläubige anzieht. Es kam dabei zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Zuvor kam es am 13. Februar 2017 in Lahore, im Norden des Landes, zu einer Bombenexplosion, die ebenfalls Todesopfer forderte.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
Gruß
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Teilreisewarnung Pakistan 25.11.2017 - update
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 25.11.2017
(Unverändert gültig seit: 25.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Aktuelle Hinweise
Seit dem Vormittag des 25.11.2017 löst die Polizei teils gewaltsam eine mehrwöchig andauernde Demonstration islamistischer Anhänger im Stadtviertel Rawalpindi/Islamabad auf.
Es kam bereits zu Ausschreitungen mit Verletzten, eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet ist nicht ausgeschlossen. Der Flughafen Islamabad ist derzeit nicht zu erreichen. Der Verkehr ist zum Erliegen gekommen. Social media Kanäle sind abgeschaltet, das Mobilfunknetz ist teilweise abgeschaltet, die TV Nachrichtensender mussten landesweit den Betrieb vorübergehend einstellen.
In Lahore und Karachi finden ebenfalls Demonstrationen statt. Auch dort ist der Verkehr zusammengebrochen, die Hauptzufahrten zum Flughafen Karachi sind lahmgelegt.
Deutschen Staatsangehörigen wird geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fern zu halten sowie die lokale Medienberichterstattung und diese Reise-und Sicherheitsinweise zu verfolgen.
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge, insbesondere auf Ziele von religiöser Bedeutung (z.B. Sufi-Schreine, Moscheen) oder von hohem, sonstigem Symbolwert (insbesondere öffentliche Gebäude und Einrichtungen).
Am 16. Februar 2017 kam es zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan, der jede Woche Tausende Gläubige anzieht. Es kam dabei zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Zuvor kam es am 13. Februar 2017 in Lahore, im Norden des Landes, zu einer Bombenexplosion, die ebenfalls Todesopfer forderte.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
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Teilreisewarnung Pakistan 28.11.2017
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 28.11.2017
(Unverändert gültig seit: 28.11.2017)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise - Teilentfall
Aktuelle Hinweise
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge, insbesondere auf Ziele von religiöser Bedeutung (z.B. Sufi-Schreine, Moscheen) oder von hohem, sonstigem Symbolwert (insbesondere öffentliche Gebäude und Einrichtungen).
Am 16. Februar 2017 kam es zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan, der jede Woche Tausende Gläubige anzieht. Es kam dabei zu zahlreichen Todesopfern und Verletzten. Zuvor kam es am 13. Februar 2017 in Lahore, im Norden des Landes, zu einer Bombenexplosion, die ebenfalls Todesopfer forderte.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte haben ihr Vorgehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land deutlich verschärft. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
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Teilreisewarnung Pakistan 27.03.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 27.03.2018
(Unverändert gültig seit: 27.03.2018)
Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (Entfall)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise / Teilreisewarnung
Terrorismus
Es besteht weiterhin landesweit eine erhöhte Gefahr für terroristische Anschläge seitens der Pakistanischen Taliban und mit den Taliban verbundener Gruppen, insbesondere Sprengstoffanschläge und Selbstmordattentate. Daneben besteht weiterhin die Gefahr religiös motivierter Terroranschläge durch radikale Gruppierungen, die sich vor allem gegen Streitkräfte, Sicherheitsdienste und Polizei sowie gegen religiöse Stätten richten. Der regionale Schwerpunkt terroristischer Anschläge mit den meisten Opfern liegt in Khyber-Pakhtunkhwa, den Stammesgebieten an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und in Belutschistan.
In den vergangenen Jahren kamen bei mehreren Anschlägen auf schiitische Verehrungsstätten und auf christliche Kirchen sowie auf Angehörige der religiösen Minderheit der Ahmadis zahlreiche Menschen ums Leben. Ebenso gab es Anschläge auf Polizeistationen, Märkte, Infrastruktureinrichtungen und öffentliche Gebäude mit Todesopfern unter der Zivilbevölkerung.
Zuletzt kam es im Februar 2017 zu einem schweren Anschlag auf den Lal Shahbaz Qalandar-Schrein in der südpakistanischen Stadt Sehwan mit zahlreichen Todesopfern und einer Bombenexplosion in Lahore.
Die pakistanischen Sicherheitskräfte gehen gegen terroristische und extremistische Kräfte im Land zugleich deutlich verschärft vor. Insbesondere die Operationen gegen Terroristen und Extremisten in Nord-Wasiristan halten an. Da vor diesem Hintergrund mit Racheanschlägen terroristischer Elemente im ganzen Land zu rechnen ist, sollte bei der Planung von Reisen nach Pakistan Sicherheitsaspekten besondere Beachtung geschenkt werden.
Reisende sollten vor und während der Reise nach Pakistan ortskundigen Rat zur Sicherheitslage am Reiseziel einholen. Außerdem sollte bei den pakistanischen Behörden oder Reisebüros nachgefragt werden, welche Gegenden für Touristen gesperrt sind. Reisende müssen im Übrigen mit regelmäßigen Kontrollen, gelegentlich auch mit kurzfristig verfügten Reisebeschränkungen rechnen.
Grundsätzlich sollten Reisende sich von größeren Menschenansammlungen, politischen Demonstrationen, und - insbesondere freitags und an hohen islamischen Feiertagen - von religiösen Stätten, Prozessionen und Feierlichkeiten fernhalten. Gleiches gilt für Einrichtungen von Armee und Sicherheitskräften. Beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Vor Reisen nach Khyber-Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), in die Stammesgebiete an der Grenze zu Afghanistan (die sog. Federally Administered Tribal Areas, FATA) und nach Belutschistan wird gewarnt.
Entführungen
In Belutschistan, Khyber-Pakhtunkhwa und FATA besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko.
In Belutschistan wurden 2017 zwei chinesische Sprachlehrer, die des Missionierens bezichtet wurden, entführt und getötet. In Khyber-Pakhtunkhwa wurde im Mai 2014 ein chinesischer Fahrradtourist, in Belutschistan wurden und im März 2013 zwei tschechische Touristinnen entführt. In anderen Landesteilen ist es seit längerer Zeit nicht mehr zu Entführungen von Ausländern gekommen.
Karachi
In Karachi kommt es gelegentlich zu religiös, ethnisch oder kriminell motivierten Anschlägen und zu Auseinandersetzungen terroristischer oder krimineller Gruppen mit Sicherheitskräften. Ein chinesischer Geschäftsmann wurde jüngst nach Einkauf auf einem Markt in seinem Auto erschossen. Als gefährlich gelten Abhebungen an Geldautomaten und das Anhalten an großen Kreuzungen bei Nacht; dabei kommt es nicht selten zu Raubüberfällen.
Ortsüblich ist, dass Kurzaufenthalte z.B. von Geschäftsreisenden, Künstlern oder SES-Experten in Karachi von ortskundigen, verlässlichen lokalen Partnern begleitet werden.
Generell empfiehlt sich für Besucher eine enge Abstimmung ihrer Reisepläne mit den Partnern vor Ort.
Reisen über Land
Insbesondere in FATA kommt es weiter zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen dem Militär und militanten Gruppen sowie gezielten Militärschlägen gegen Unterschlupfe, Waffenlager, Trainingscenter und andere Einrichtungen militanter Gruppen. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
In Gilgit-Baltistan, den früheren „Northern Areas“, führen Konflikte zwischen Schiiten und Sunniten gelegentlich zu gewaltsamen Auseinandersetzungen. Ausländer waren bislang nicht Ziel dieser Gruppen, sie können aber bei Ausschreitungen gefährdet werden.
Seit Juni 2013, als 10 Bergsteiger an einem Basiscamp des Nanga Parbat ermordet wurden, kam es zu keinen gegen ausländische Touristen oder Bergsteiger gerichteten Anschlägen mehr. Reisenden wird dennoch dringend empfohlen, sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage zu informieren.
Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans sollten aus Sicherheitsgründen bevorzugt auf dem Luftweg (Flughäfen Gilgit und Skardu) durchgeführt werden; allerdings können die Flugverbindungen kurzfristig wetterbedingt, z. T. über mehrere Tage, ausfallen.
Vor Reisen nach Belutschistan wird gewarnt.
Aufständische und separatistische Kräfte greifen Infrastruktureinrichtungen und Armeekräfte an und verüben Sprengstoffanschläge. Armee und Luftwaffe gehen gegen die Aufständischen vor. Auch Aktivitäten afghanischer und pakistanischer Taliban werden in Belutschistan beobachtet. Daneben kommt es zu religiös motivierten Anschlägen, denen v. a. Schiiten zum Opfer fallen. In Quetta richten sich die Anschläge vielfach gegen die Volksgruppe der Hazaras bzw. gegen Christen, die des Missionierens verdächtigt werden.
Grenzübergänge nach Afghanistan, Iran und Indien
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie (Line of Control, LoC) und für weitere Regionen das Landes. Über Land Reisende sollten sich vorab bei den pakistanischen Behörden darüber informieren, ob sie für ihre Reiseroute oder ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung (Non-Objection-Certificate) beantragen müssen. Reisende, die sich ohne Genehmigung in solchen Gebieten aufhalten, können für mehrere Tage in Haft genommen werden.
Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.
Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
Der Grenzübergang nach Indien (Wagah/Atari zwischen Lahore und Amritsar) ist offen, ebenso wie die direkte Transitstrecke dorthin. Die Mitnahme eines Kfz bei der Grenzüberquerung erfordert meist eine gesonderte Genehmigung.
Naturkatastrophen
Während der Haupt-Monsunzeit (Juni bis September) lösen starke Regenfälle besonders in den gebirgigen Teilen des Landes als auch in Küstennähe immer wieder Überschwemmungen und Erdrutsche aus. Dadurch können Straßen zeitweise unpassierbar, Zugverbindungen unterbrochen oder einzelne Orte vorübergehend nicht mehr zugänglich sein. Reisende in dieser Zeit werden gebeten, die Wettervorhersagen und Anweisungen lokaler Behörden zu beachten.
Pakistan liegt in einer seismisch aktiven Zone, so dass eine Erdbebengefahr besteht. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben gibt es im Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.
Krisenvorsorgeliste
Deutsche Staatsangehörige werden gebeten, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Allgemeine Reiseinformationen
Infrastruktur/Straßenverkehr
Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz. Bahnverbindungen gibt es zwischen großen Städten, allerdings ist der Zustand des Schienenverkehrsnetzes meist veraltet und nicht zuverlässig. Als öffentliche Verkehrsmittel gibt es Pick-up Trucks, Kleinbusse und große Reisebusse, die teilweise nicht verkehrssicher sind.
In Pakistan herrscht Linksverkehr. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.
In den meisten Großstädten Pakistans gibt es Hotels, die hohe Sicherheitsstandards einhalten.
Besondere Verhaltenshinweise
Hinsichtlich der Kleidung (z.B. keine Shorts und schulterfreie Kleidung) und des allgemeinen Verhaltens sollte auf örtliche Sitten und Gebräuche geachtet werden. Während in den Großstädten mitunter eine gegenüber ausländischen Gepflogenheiten tolerantere Haltung zu beobachten ist, muss insbesondere bei Reisen über Land unbedingt auf angemessene Kleidung und angemessenes Auftreten geachtet werden, um der vielfach religiös-konservativen Grundeinstellung in der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Personen sollten nur zurückhaltend fotografiert und vorher um ihr Einverständnis gebeten werden.
Ramadan
Der islamische Fastenmonat Ramadan wird in weiten Teilen Pakistans streng eingehalten, was erhebliche Auswirkungen auf das öffentliche Leben hat. Im Ramadan ist der Genuss von Speisen und Getränken und das Rauchen in der Öffentlichkeit während der Stunden des Tages, in denen das Fastengebot gilt, untersagt.
Beim Umgang der Behörden mit ausländischen Besuchern ist in letzter Zeit aus Misstrauen, aber auch zum Schutz der Reisenden, eine eher restriktive Auslegung und Anwendung der Regeln zu Aufenthalt und Bewegungsfreiheit im Land festzustellen. In solchen Fällen können die deutschen Auslandsvertretungen nur sehr begrenzt auf die jeweils zuständigen pakistanischen Behörden Einfluss nehmen. Sind berechtigte Sicherheitsbedenken der Behörden für deren Haltung ausschlaggebend, so sollte dies generell respektiert werden.
Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
Besondere Zollvorschriften
Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 US-Dollar ausgeführt werden, Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.
Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500g Tabak sowie ¼ Liter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 US-Dollar zollfrei eingeführt werden.
Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Aktueller medizinischer Hinweis
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den Ländern mit anhaltendem Risiko für Polio (Kinderlähmung). Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen.
Die WHO fordert seit 2014, dass Reisende, die das Land verlassen, über eine maximal 12 Monate zurückliegende, dokumentierte Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Die Impfpflicht ist weiter in Kraft. Sie gilt für alle, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben.
Die Impfung soll spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung.
Die Polio-Schutzimpfungen sollen möglichst mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen, der jedoch in Deutschland nicht mehr verfügbar ist. Bei der Ausreise von Ausländern werden von pakistanischer Seite und von der WHO Impfungen mit injizierbarem Impfstoff (IPV) akzeptiert. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen wird. Sie soll im internationalen Impfzertifikat (ggf. unter der Gelbfieberimpfung) als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit für das Flughafenpersonal erkennbar in dem vorgesehen Feld eingetragen werden.
Die Vorschrift der Pflichtimpfung bei Ausreise soll den Poliovirus-Export aus Pakistan in Drittländer verhindern. Aber auch innerhalb Pakistans ist der Polio-Impfschutz dringend zu empfehlen. Auffrischimpfungen gegen Polio sind regulär 10 Jahre wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die beste Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen. Auch in Islamabad und Lahore waren in den letzten Jahren Ausbrüche zu verzeichnen.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Malaria
Unterhalb einer Höhe von 2.000 Metern besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria mit saisonalen Schwankungen. Besonders während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, am höchsten. In circa einem Drittel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Je nach Reiseprofil wird neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen. Verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, Chikungunya), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Leitungswasser kann mit fäkalen Keimen kontaminiert sein. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. . Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz bietet nur die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Insektenschutz tagsüber sollte deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es, wenn Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird abgeraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergungsrisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
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Teilreisewarnung Pakistan 10.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 10.07.2018
(Unverändert gültig seit: 10.07.2018)
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Medizinische Hinweise (Typhus)
Medizinische Hinweise
Aktueller medizinischer Hinweis
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Pakistan gehört zu den Ländern mit anhaltendem Risiko für Polio (Kinderlähmung). Die Übertragung erfolgt durch fäkal verunreinigtes Trinkwasser oder Nahrungsmittel. Ein ausreichender Impfschutz wird dringend empfohlen.
Die WHO fordert seit 2014, dass Reisende, die das Land verlassen, über eine maximal 12 Monate zurückliegende, dokumentierte Poliomyelitis (Kinderlähmung)-Impfung verfügen. Die Impfpflicht ist weiter in Kraft. Sie gilt für alle, die sich länger als 4 Wochen im Land aufgehalten haben.
Die Impfung soll spätestens 4 Wochen vor Ausreise erfolgt sein. Bei kurzfristiger Ausreise reicht auch der Nachweis einer aktuell durchgeführten Impfung.
Die Polio-Schutzimpfungen sollen möglichst mit einem oralen Impfstoff (OPV) erfolgen, der jedoch in Deutschland nicht mehr verfügbar ist. Bei der Ausreise von Ausländern werden von pakistanischer Seite und von der WHO Impfungen mit injizierbarem Impfstoff (IPV) akzeptiert. Wird die Impfung in Pakistan durchgeführt, ist darauf zu achten, dass sie von einer staatlich autorisierten Stelle vorgenommen wird. Sie soll im internationalen Impfzertifikat (ggf. unter der Gelbfieberimpfung) als separate Impfung (auch bei Verwendung von Kombinationsimpfstoffen) und somit für das Flughafenpersonal erkennbar in dem vorgesehen Feld eingetragen werden.
Die Vorschrift der Pflichtimpfung bei Ausreise soll den Poliovirus-Export aus Pakistan in Drittländer verhindern. Aber auch innerhalb Pakistans ist der Polio-Impfschutz dringend zu empfehlen. Auffrischimpfungen gegen Polio sind regulär 10 Jahre wirksam.
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird nur für die Einreise aus einem Gelbfieber-Endemie Gebiet gefordert (siehe www.who.int). Bei direkter Einreise aus Deutschland bestehen keine Impfvorschriften.
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Standardimpfungen gemäß dem aktuellen Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene (siehe: www.rki.de) anlässlich einer Reise zu überprüfen und gegebenenfalls zu vervollständigen. Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), ggf. auch gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und gegen Influenza (Grippe) und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
Dengue-Fieber
Dengue-Fieber wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und ein Hautausschlag kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. In Einzelfällen können schwere Verläufe mit ernsthaften Gesundheitsschäden oder Todesfolge auftreten. Es gibt keine Impfung gegen die Dengue-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie unten für Malaria beschrieben, ist die beste Schutzmaßnahme. Dengue-Fieber kommt landesweit, besonders an den Küsten und in den großen Zentren des Landes, während und in den Monaten nach der Regenzeit bis in Höhen von circa 2.000 Metern vor. Davon sind die großen Städte nicht ausgenommen. Auch in Islamabad und Lahore waren in den letzten Jahren Ausbrüche zu verzeichnen.
Chikungunya
Chikungunya wird durch den Stich tagaktiver Mücken übertragen. Fieber, Kopf- und Gelenkschmerzen kennzeichnen den Verlauf und können mit den Beschwerden einer Malaria oder Grippe verwechselt werden. Es gibt keine Impfung und keine wirksamen Medikamente gegen die Chikungunya-Viren. Eine sorgfältige Expositionsprophylaxe tagsüber, wie oben für Malaria beschrieben, ist die einzige mögliche Schutzmaßnahme. Chikungunya kommt zunehmend während und unmittelbar nach der Regenzeit in der bevölkerungsreichen Küstenregion um Karachi vor.
Malaria
Unterhalb einer Höhe von 2.000 Metern besteht in Pakistan ganzjährig ein mittleres Übertragungsrisiko für Malaria mit saisonalen Schwankungen. Besonders während und nach der Regenzeit steigen die Fallzahlen. Das Risiko nimmt von Norden nach Süden zu und ist in der Indus-Tiefebene und im Sindh, am höchsten. In circa einem Drittel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles Mücken.
Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate (insbesondere Malaria tertiana) nach dem Aufenthalt ausbrechen. Je nach Reiseprofil wird neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) empfohlen. Verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) sollten aus Deutschland mitgebracht werden.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:Siehe dazu auch das Merkblatt Expositionsprophylaxe.
- körperbedeckende helle, ggf. imprägnierte Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- tagsüber (Dengue, Chikungunya), in den Abendstunden und nachts (Malaria) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
- unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS/Geschlechtskrankheiten
Durch sexuelle Kontakte, bei intravenösem Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen), durch Tätowierungen oder Piercings und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer HIV- und einer Hepatitis B Infektion.
Durchfall- und Darmerkrankungen
Leitungswasser kann mit fäkalen Keimen kontaminiert sein. Durchfallerkrankungen sind überall im Land ganzjährig häufig. Leitungswasser, auch in den Städten, hat keine Trinkwasserqualität. Es wird empfohlen, nur originalverpackte Getränke in Flaschen oder Dosen zu konsumieren oder Wasser vor dem Genuss gründlich abzukochen, zu filtern oder chemisch zu desinfizieren. Auf den Verzehr roher, ungekochter und ungeschälter Produkte sollte verzichtet werden. Fleisch sollte vor dem Verzehr ebenfalls gut durchgebraten worden sein. Allgemeine Hygienemaßnahmen wie regelmäßiges Händewaschen oder Händedesinfektion nach dem Toilettengang und vor dem Essen und das Fernhalten von Fliegen von Nahrungsmitteln können die Gefahr einer Infektion vermindern.
Cholera tritt in Pakistan, vor allem nach Überschwemmungen auf, ist aber in aller Regel für Reisende kein Problem. Eine Impfung gegen Cholera steht zur Verfügung, wird aber nicht generell empfohlen.
Typhus
Typhus abdominalis wird durch Bakterien (sog. Salmonellen) verursacht. Typische Anfangsbeschwerden sind Fieber und Kopfschmerzen. Im weiteren Verlauf können u.a. wässrige Durchfälle oder Verstopfung, Husten und Hautrötungen auftreten. Die Erreger werden über verunreinigte Nahrungsmittel und Trinkwasser aufgenommen. In Pakistan gab es in den letzten Jahren immer wieder schwer zu behandelnde Typhuserkrankungen (Antibiotikaresistenzen), deswegen sollte auf eine gute Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene geachtet werden. Die Impfung gegen Typhus kann schützen.
Tollwut
Bei der Tollwut handelt es sich um eine tödlich verlaufende Infektionskrankheit, die durch Viren verursacht wird, welche mit dem Speichel infizierter Tiere oder Menschen übertragen werden (durch Biss, Belecken verletzter Hautareale oder Speicheltröpfchen auf den Schleimhäuten von Mund, Nase und Augen). Landesweit besteht ein hohes Risiko an Bissverletzungen durch streunende Hunde. . Affen können ebenfalls Tollwut übertragen und sollten niemals gefüttert werden. Die notwendigen medizinischen Maßnahmen nach Bissverletzungen von Ungeimpften sind in Pakistan außerhalb der Großstädte, z.B. auch auf den Trekkingrouten im Karakorum Gebirge, nicht immer möglich. Zuverlässigen Schutz bietet nur die Impfung vor einem Biss. Deshalb kommt einer vorbeugenden Tollwutimpfung für Reisen nach Pakistan eine besondere Bedeutung zu. Die Impfserie sollte unbedingt vor Reiseantritt abgeschlossen sein.
Leishmaniasis
Insbesondere die Haut-Leishmaniasis (eine von Sandfliegen übertragene, parasitäre Erkrankung mit Hautveränderungen, die meist erst Wochen bis Monate nach dem Stich auftreten und lange persistieren) ist in ländlichen Gegenden verbreitet. Maßnahmen für einen zuverlässigen Insektenschutz tagsüber sollte deshalb dringend beachtet werden. Bei nicht heilenden Hautgeschwüren nach einem Pakistan Aufenthalt muss an die Möglichkeit einer Haut-Leishmaniasis gedacht werden. Bei anhaltenden, unklaren Fieberschüben und Milzvergrößerung kann auch die gefährliche, generalisierte (sog. „viszerale“) Form vorliegen, die dann in einer tropenmedizinisch erfahrenen Klinik behandelt werden muss.
Tuberkulose
Die Tuberkulose kommt landesweit wesentlich häufiger als in Mitteleuropa vor. Die Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch über Tröpfcheninfektion oder enge Kontakte. Durch unsachgemäße oder abgebrochene Behandlungen gibt es zunehmend resistente und multiresistente Tuberkuloseerreger.
Japanische Enzephalitis
Bei der Japanischen Enzephalitis (JE) handelt es sich um eine Entzündung des Gehirns, die von Viren verursacht wird. Diese werden von nachtaktiven Stechmücken übertragen. Vor allem Schweine und Wasservögel sind mit dem Virus infiziert, ohne dabei selbst krank zu werden. Erkrankungen beim Menschen sind eher selten, verlaufen dann aber häufig schwer und hinterlassen bleibende Schäden oder enden tödlich. Es gibt keine wirksamen Medikamente gegen die JE Viren. Deshalb sind ein sorgfältiger Mückenschutz und gegebenenfalls eine vorbeugende Schutzimpfung besonders wichtig. Ein geringes Übertragungsrisiko für JE besteht in Pakistan im Indusdelta und der Provinz Sindh, im Südosten des Landes.
Grippe (Saisonale Influenza)
Saisonale Influenzaviren, einschließlich der Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“), zirkulieren in Pakistan vor allem in den Wintermonaten. Ein Impfschutz empfiehlt sich bei den vom Robert-Koch-Institut angesprochenen Risikogruppen (siehe: www.rki.de). Persönliche Hygienemaßnahmen (Händewaschen oder -desinfektion, Einmalhandtücher in öffentlichen Einrichtungen u .s. w.) und die vorbeugende Grippeschutzimpfung sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung einer Infektion.
Geographisch bedingte Erkrankungen
Nordpakistan ist derzeit ein eher seltenes Reiseziel für Trekkingtouristen. Bei Aufenthalten über 2.300 Meter Höhe kann es vereinzelt und besonders bei Missachtung höhentaktischer Grundsätze, zu Anpassungsstörungen und zu den verschiedenen Formen der Höhenkrankheit kommen.
Die Höhenkrankheit ist eine potentiell sehr gefährliche Funktionsstörung von Lunge und Gehirn. Erkranken können besonders auch junge, gesunde und gut trainierte Personen, auch solche, die bereits früher große Höhen und rasche Aufstiege ohne Probleme bewältigt haben. Zu Todesfällen kommt es, wenn Frühsymptome falsch gedeutet und Medikamente unvernünftig eingesetzt werden. Bestimmte Erkrankungen von Herz und Lungen erhöhen ebenfalls das Risiko, eine Höhenkrankheit zu erleiden.
Beschwerden, die Hinweise auf eine beginnende Höhenkrankheit geben können, sind Kopfschmerzen, Müdigkeit, Desinteresse und Leistungsabfall. In diesem Fall ist Rast und Ruhe bis zur Beschwerdefreiheit geboten, ein weiterer Aufstieg verbietet sich. Treten u. a. Schlaflosigkeit, Sehstörungen, Schwindel, Gangunsicherheit, Atemnot oder Erbrechen auf, sollte unverzüglich mit dem Abstieg begonnen werden - nie alleine, sondern immer in Begleitung. Das ist auch dann der Fall, wenn Frühsymptome innerhalb von 24-36 Stunden nicht vollständig verschwinden.
Vor Reisen in große Höhen (über 2.300 m) empfiehlt sich deshalb vor der endgültigen Reiseplanung eine individuelle Beratung durch einen höhenmedizinisch erfahrenen Arzt. Von der Einnahme von Medikamenten zur Vorbeugung oder Behandlung der Höhenkrankheit ohne Anweisung eines Arztes oder eines erfahrenen Bergführers wird abgeraten. Eine Reisekrankenversicherung, die das Bergungsrisiko (z.B. eine Hubschrauber-Evakuierung) mit abdeckt, ist unbedingt empfohlen.
Intensive Sonneneinstrahlung, Blendung durch Schnee und Eis, starker Wind, extreme Kälte und unwegsames oder unbekanntes Gelände bergen weitere Risiken für den Reisenden in großer Höhe. Durch Erdbeben oder anhaltende Niederschläge kann es an gefährdeten Stellen zu Lawinen, Muren und Abrutschen von ganzen Berghängen kommen.
Für die Hubschrauberrettung aus Bergnot gibt es in Pakistan nach Kenntnis der Botschaft keine zivilen Luftrettungsunternehmen, sondern lediglich die Möglichkeit einer Evakuierung durch das pakistanische Militär, die sich sehr bürokratisch und zeitaufwändig gestaltet. Die Alarmierung kann sich je nach Unfallort sehr verzögern.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung ist weiten Landesteilen unzureichend und entspricht medizinisch, hygienisch, technisch und organisatorisch meist nicht europäischem Standard. Sprachbarrieren können gerade auf dem Land die Kommunikation erheblich erschweren. In Islamabad und Karachi ist die medizinische Versorgung in allen Fachdisziplinen meist auf einem hohen Niveau und damit auch teuer.
Ein ausreichender und gültiger Krankenversicherungsschutz einschließlich einer Reiserückholversicherung ist dringend notwendig.
Eine individuelle Beratung durch einen reisemedizinisch erfahrenen Arzt in ausreichendem Abstand vor der Ausreise wird empfohlen (www.dtg.org oder www.frm-web.de). Besonders chronisch kranke und behandlungsbedürftige Menschen müssen sich des gesundheitlichen Risikos einer Reise nach Pakistan bewusst sein.
Die Versorgung mit zuverlässigen Medikamenten und eine ununterbrochene Kühlkette sind nicht überall gesichert. Es muss damit gerechnet werden, dass insbesondere in kleinen Apotheken auch gefälschte Produkte verkauft werden. Reisende sollten regelmäßig einzunehmende Medikamente in ausreichender Menge nach Pakistan mitbringen und sich für die Einreise die Notwendigkeit von ihrem Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Die Apotheken der großen Privatkliniken bieten ein breites Spektrum zuverlässiger Medikamente an.
Die deutsche Botschaft in Islamabad und das Generalkonsulat in Karachi verfügen für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten und Krankenhäusern in der jeweiligen Stadt.
Gruß
Birgitt
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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 17.07.2018
Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan:
Stand 17.07.2018
(Unverändert gültig seit: 17.07.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise (eingefügt)
Aktuelle Hinweise
Am 25. Juli 2018 stehen in Pakistan landesweit Wahlen an. Die Sicherheitsmaßnahmen wurden im ganzen Land verschärft. Es muss mit vermehrten und intensiveren Kontrollen gerechnet werden. Auch das Anschlagsrisiko wird als erhöht eingestuft. Am 10. und 13. Juli 2018 kam es bei Wahlkampfveranstaltungen in Mastung/Belutschistan, Bannu/Südwasiristan sowie in Peshawar zu Anschlägen mit insgesamt über 130 Todesopfern und Hunderten von Verletzten.
Reisenden wird dringend geraten, Menschenansammlungen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit den Wahlen zu meiden, Demonstrationen weiträumig zu umfahren und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Weitere Informationen siehe Landesspezifische Sicherheitshinweise - Teilreisewarnung
Gruß
Birgitt
-
Alexander
- Administrator
- Beiträge: 24253
- Registriert: Sa 30. Jul 2005, 19:12
- Wohnort: Dubai/Vereinigte Arabische Emirate
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Teilreisewarnung Pakistan 27.07.2018
Auswärtige AmtDas Auswärtige Amt hat geschrieben:
Pakistan:
Stand: 27.07.2018 (Unverändert gültig seit: 27.07.2018)
Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Auch nach den Wahlen zur Nationalversammlung und den Provinzparlamenten, vom 25.07.2018, muss mit größeren Demonstrationen und zum Teil gewalttätigen Auseinandersetzungen gerechnet werden.
Reisenden wird dringend geraten, Menschenansammlungen zu meiden, Demonstrationen weiträumig zu umfahren und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.
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