Auswärtiges Amt hat geschrieben:Israel und Palästinensische Gebiete
Stand: 31.12.2024
Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll
Einreise und Zoll
Siehe Aktuelles.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Staatenlose Personen müssen anstelle eines Reisepasses im Besitz eines gültigen Reiseausweises für Ausländer (früher: Fremdenpasses) sein, der für ein Jahr gültig ist.
Für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID) verfügen sowie für Reisen, die ausschließlich in das Westjordanland führen, gelten besondere Vorschriften, siehe unten.
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, benötigen für einen Aufenthalt von max. drei Monaten kein Visum.
Ab dem 1. Januar 2025 ist für die Einreise nach Israel eine vorherige elektronische Einreisebestätigung durch das elektronische System „ETA-IL“ verpflichtend. Fluglinien werden voraussichtlich bereits vor dem Abflug darauf achten, ob diese Bestätigung vorliegt, um einer späteren Zurückweisung bei der Einreise vorzubeugen. Die elektronische Einreisebestätigung kann über ein Online-Portal der israelischen Regierung beantragt werden. Bitte nutzen Sie ausschließlich dieses Portal.
Weitere Informationen finden Sie zudem auf der Website der Deutschen Botschaft Tel Aviv.
Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit aus Israel ausgewiesen wurden, sich illegal in Israel aufgehalten haben oder denen die Einreise nach Israel verweigert wurde, müssen vor ihrer Einreise bei einer israelischen Auslandsvertretung oder dem israelischen Innenministerium ihren Fall überprüfen lassen und ein Visum einholen.
Deutsche Staatsangehörige, die zudem Staatsangehörige Libanons, Syriens, Iraks oder Irans sind oder dort geboren wurden, benötigen eine gesonderte Einreisegenehmigung, die vorab bei der jeweiligen israelischen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) einzuholen ist und nur im Ausnahmefall erteilt wird. Auch mit entsprechender Genehmigung ist mit einer intensiven Sicherheitsbefragung bei Einreise (s.u.) zu rechnen.
Grenzübergänge
Ein Großteil der Reisenden reist über den internationalen Flughafen Ben Gurion, knapp 20 Kilometer südöstlich von Tel Aviv, nach Israel ein. Dort sowie an den Grenzübergängen Taba (nach Ägypten) und Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke (nach Jordanien) erhält jeder Reisende eine Einreisekarte (B2 Stay-Permit), die bis zur Ausreise aufbewahrt werden muss. Ein Einreisestempel im Pass wird dann nicht mehr angebracht. Bei der Überquerung von Kontrollpunkten, insbesondere im Westjordanland, sollte die Einreisekarte zur Vermeidung von Schwierigkeiten mitgeführt werden.
Bei den Landgrenzen von Israel nach Ägypten Eilat-Taba (Menachem Begin) und von Israel nach Jordanien Eilat-Aqaba (Yitzhak Rabbin) und Beit Shean-Sheikh Hussein (Jordan River) sowie Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke vom Westjordanland nach Jordanien kann es immer wieder zu kurzzeitigen Schließungen bzw. einer Verkürzung der Öffnungszeiten kommen.
Bitte prüfen Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten:
- Beit Shean/King Hussein (Jordan River) 08:30 bis 18:30 Uhr (Anmeldung bis 17:00 Uhr);
Tel: +972 (0) 4-609-3410
- Eilat/Aqaba (Yitzhak Rabin) 08:00 bis 20:00 Uhr
Tel: +972 (0)8-630-0555
- Eilat/Taba (Menachem Begin)
Tel: +972 – (0)8-636-0999
Ein- und Ausreisepraxis Israel
Vorherige Reisen in arabische Staaten oder nach Iran stellen per se kein Einreisehindernis dar.
Sollten im Reisepass Visa arabischer Staaten oder von Iran vorhanden sein, ist jedoch bei der Einreise mit einer Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte zu rechnen (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Dies gilt ebenfalls bei Stempeln/Visa von Malaysia, Indonesien oder Sudan. Des Weiteren müssen deutsche Staatsangehörige mit auch nur vermuteter arabischer oder iranischer Abstammung oder islamischer Religionszugehörigkeit mit einer intensiven Sicherheitsbefragung und möglicher Verweigerung der Einreise rechnen. Bei Verweigerung der Einreise ist bis zum Zeitpunkt des Rückflugs eine Verbringung in ein Abschiebezentrum üblich.
Das israelische Parlament verabschiedete ein Gesetz, wonach nicht-israelischen Staatsangehörigen die Einreise nach Israel grundsätzlich verweigert wird, wenn sie öffentlich und wissentlich zum Boykott Israels aufgerufen oder sich verpflichtet haben, sich an einem solchen Boykott zu beteiligen. Gleiches gilt, wenn sie einer Organisation angehören oder bei einer Einrichtung arbeiten, die zu einem solchen Boykott aufgerufen hat. Hierunter fällt auch der Boykott von Siedlungen im Westjordanland oder Ost-Jerusalem. Diese Regelung betrifft nicht Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Israel.
Auf die Möglichkeit der Ausstellung eines Zweitpasses durch die zuständige Passbehörde wird hingewiesen. Auch deutsche Staatsangehörige palästinensischer Herkunft müssen mit einer Sicherheitsbefragung und ggf. längeren Wartezeiten rechnen, insbesondere bei der Einreise von Ägypten und Jordanien aus. Eine mehrstündige Sicherheitsbefragung, die bis hin zur Verweigerung der Einreise unmittelbar am Grenzübergang führen kann, ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich. Die deutsche Botschaft in Tel Aviv hat in diesen Fällen keine Möglichkeit der Unterstützung.
Bei der Ausreise aus Israel über den Flughafen Ben Gurion finden zeitintensive Sicherheitsüberprüfungen des Gepäcks sowie Befragungen der Reisenden statt. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu erscheinen. Wenn elektrische Geräte, insbesondere Laptops, durch die israelischen Sicherheitsbehörden für Untersuchungen einbehalten werden, werden sie in der Regel nach ein bis drei Tagen an den Aufenthaltsort des Reisenden nachgesandt.
Jede Fluggesellschaft legt ihre Beförderungsbestimmungen eigenständig fest. Das Check-in sowie die Passagier- und Gepäckkontrollen für Flüge nach Israel werden von den Fluggesellschaften unterschiedlich gehandhabt, gegebenenfalls kann es zu zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen und Wartezeiten kommen, die ein frühzeitiges Erscheinen am Flughafen erforderlich machen.
- Fragen Sie bei Zweifeln an Ihrer Einreisemöglichkeit bei der israelischen Botschaft in Berlin nach.
- Machen Sie sich mit den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften vertraut und planen Sie Ihre Reise entsprechend.
Besondere Hinweise für deutsch-israelische Staatsangehörige, die ihren Wehrdienst in Israel noch nicht abgeleistet haben
Israelische Staatsangehörige und „Permanent Residents“ (Inhaber einer Personenkennziffer ohne israelische Staatsangehörigkeit), die ihren Wehrdienst noch nicht abgeleistet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vollendung ihres 16. Lebensjahres aus Israel in ein anderes Land verlegt haben, unterliegen grundsätzlich der israelischen Wehrpflicht, auch wenn sie gleichzeitig die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Nicht-Meldung bei der israelischen Musterungsstelle (israelische Auslandsvertretung) wird als Ordnungswidrigkeit betrachtet. Bei (auch nur besuchsweiser) Einreise wird auf die Musterung verwiesen; eine Ausreise kann nur nach erfolgter Musterung und ggf. erst nach abgeleistetem Wehrdienst wieder erfolgen.
Ein- und Ausreise in das Westjordanland
Siehe Aktuelles und Sicherheit.
2022 sind neue Verfahrensregelungen zur Einreise in das Westjordanland in Kraft getreten, die für eine „Pilotphase“ von zwei Jahren gelten sollen. Danach ist vor der Einreise grundsätzlich eine vorherige Genehmigung bei der zuständigen Behörde (CoGAT) einzuholen, wenn eine Reise ausschließlich in das Westjordanland erfolgt.Dabei gelten unterschiedliche Voraussetzungen für Kurzzeitaufenthalte von bis zu drei Monaten, für längerfristige Aufenthalte (Studium, Volontariat, Lehre, Forschung sowie andere berufliche und geschäftliche Tätigkeiten) sowie für den Aufenthalt von Ehepartnern von Inhabern palästinensischer IDs. Ausführliche Informationen sowie die jeweiligen Antragsformulare bietet die israelische Regierung. Anträge sowie Einzelfragen müssen direkt an CoGAT gerichtet werden.
Die Verfahrensregelungen sehen vor, dass die Einreise in das Westjordanland „generell“ auf dem Landweg von Jordanien aus über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke zu erfolgen hat, und nicht über den israelischen Flughafen Ben Gurion. Falsche Angaben sollten auf keinen Fall gemacht werden, da dies regelmäßig zu Einreiseverboten führt. Faktische Einschränkungen sind jedoch jederzeit auch kurzfristig möglich und sollten entsprechend eingeplant werden.
Die Verfahrensregelungen gelten ausdrücklich nicht für Aufenthalte in Israel, die mit einem kurzzeitigen Besuch im Westjordanland verbunden werden. Die Übergänge zu den Palästinensischen Gebieten zwischen Israel und dem Westjordanland werden von den israelischen Behörden kontrolliert und können ohne vorherige Ankündigung geschlossen werden.
Besondere Hinweise für deutsche Staatsangehörige, die im palästinensischen Personenregister eingetragen sind bzw. über eine palästinensische Personenkennziffer (ID-Nummer) verfügen
Deutsche Staatsangehörige, die über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können nur über Jordanien Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen. Eine Einreise nach Israel, auch nach Jerusalem, ist nur mit einer Genehmigung (Permit) möglich. Deutsche Staatsangehörige, die aus dem Gazastreifen stammen und über eine palästinensische ID-Nummer verfügen, können weder nach Israel (z.B. Flughafen Ben Gurion) noch in das Westjordanland einreisen.
Deutsche Staatsangehörige mit palästinensischer ID-Nummer benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich einen palästinensischen Reisepass.
Weiterreise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg
Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel aus durch das Westjordanland nach Jordanien reisen und dafür den Grenzübergang der Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke nutzen möchten, müssen ihr Visum vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin, der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah beantragen. Der Grenzübergang ist aktuell nicht für Doppelstaater geöffnet.
Beachten Sie die tagesaktuellen Öffnungszeiten des Grenzübergangs:
- Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke
und telefonisch: +072 (0) 2-548-2600
- Beachten Sie die Einreisebestimmungen für Jordanien, z.B. in den Reise- und Sicherheitshinweisen für Jordanien.
- Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, sollten Sie im Zweifel vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin bzw. dem jordanischen Vertretungsbüro in Ramallah aufnehmen.
Minderjährige
Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Einverständniserklärung der Eltern/des anderen Elternteils mitführen.
Einfuhrbestimmungen
Die Ein- oder Ausfuhr von Geldmitteln (Bargeld, Barschecks, Reiseschecks) im Gegenwert von zusammen 80.000 ILS (ca. 19.700 EUR) muss angemeldet werden. Das entsprechende „Zoll-Formular Nr. 84“ kann telefonisch unter +972-2-658 7777 angefordert werden.
Besondere Vorschriften gelten für die Einfuhr von Geldmitteln in die Palästinensischen Gebiete.
Deutsche Staatsangehörige, die über die Allenby-/Sheikh-Hussein-Brücke in das Westjordanland einreisen, müssen mitgeführte Geldmittel (Bargeld, Reiseschecks, Gold), die den Betrag von umgerechnet 2.000 JOD (ca. 2.580 EUR) erreichen oder übersteigen, beim israelischen Zoll anmelden. Anmeldeformulare sollen an den Übergängen erhältlich sein. Missachtung kann Geld- oder Gefängnisstrafe nach sich ziehen und zum Einbehalt des Geldes führen.
Einreise mit dem Fahrzeug
Ein zu touristischen Zwecken eingeführtes Fahrzeug muss zwingend wieder ausgeführt werden. Andernfalls muss das Auto in Israel verzollt werden. Die israelischen Behörden können die Ausreise verweigern, solange sich das Fahrzeug unverzollt in Israel befindet.
Tiere
Die Einreise mit Haustieren ist nur am Ben Gurion International Airport sowie den Seehäfen von Haifa, Ashdod und Eilat möglich. Sie kann aktuell aufgrund der Lage eingeschränkt sein. Es ist ein amtliches Gesundheitszeugnis erforderlich, das nicht älter als zehn Tage ist. Tiere müssen einen Mikrochip nach ISO-Standard besitzen, Hunde und Katzen müssen mindestens vier Monate alt sowie mindestens 31 Tage, aber nicht mehr als 12 Monate vor Einreise gegen Tollwut geimpft worden sein.
- Informieren Sie sich über die Einfuhr von Haustieren bei Go Israel und beim zuständigen israelischen Ministry of Agriculture & Rural Development.