Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Ägypten 21.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 21.03.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; LGBTIQ; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll
- Gesundheit (Medizinische Versorgung)


Sicherheit
Terrorismus

Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.

Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Diese fanden in der Vergangenheit (zuletzt 2022) insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel
, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.

In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
  • Beachten Sie die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.


Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.
Innenpolitische Lage
Die innenpolitische Lage in Ägypten ist angespannt (u.a. verstärkt durch die regionalen Konflikte), aber stabil. Demonstrationen, u.a. auch mit Festnahmen, können vor allem in Kairo und anderen Städten nicht ausgeschlossen werden.

Im Oktober 2023 kam es auf dem Sinai zu einem Einschlag durch Flugkörper (vermutlich fehlgeleitete Drohnen), bei dem mehrere Menschen verletzt wurden.

Im Zuge der Terrorismusbekämpfung haben Sicherheitskräfte und Militär erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts und bei Demonstrationen ist mit verstärkten Kontrollen durch die Sicherheitskräfte zu rechnen.

Kritische Äußerungen über Ägypten und politische Kommentare, auch in den sozialen Medien, können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens oder des Staatspräsidenten bzw. als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ angesehen werden und eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Personenkontrollen (auch durch Polizisten in Zivil) und Durchsuchungen u.a. von Mobiltelefonen kommen vor. Weigerungen, den (zivil-) polizeilichen Aufforderungen Folge zu leisten, können zumindest kurzfristige Freiheitsbeschränkungen bzw. Festnahmen zur Folge haben.
  • Seien Sie wachsam und informieren Sie sich über die lokalen Medien oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Beachten Sie Hinweise der Hotels und Reiseveranstalter.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen wie z.B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen weiträumig.
  • Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.
  • Meiden Sie vor allem an Tagen wie dem Jahrestag des Sturzes des ehemaligen Präsidenten Mubarak am 25. Januar oder dem Revolutionsjahrestag am 30. Juni unbedingt religiöse Stätten, Universitäten und staatliche Einrichtungen.
  • Seien Sie sich Ihres Verhaltens und Ihrer Äußerungen in der Öffentlichkeit und in sozialen Medien bewusst.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist in Ägypten vergleichsweise niedrig, auch wegen einer an vielen Orten hohen Polizeipräsenz im öffentlichen Raum. Sexuelle Übergriffe kommen u.a. auch in Hotelanlagen in den Urlaubsgebieten vor. Insbesondere in den Städten kann es zu Kleinkriminalität wie Taschendiebstählen kommen. In den Urlaubsgebieten wie z.B. Hurghada sind teilweise betrügerische bzw. erpresserische Verhaltensweisen bei Taxifahrern zu beobachten.
  • Lassen Sie die übliche Vorsicht walten und seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie allein reisen, auch z.B. als letzter Fahrgast in Sammeltaxis.
  • Vermeiden Sie insbesondere als alleinreisende Frau Spaziergänge in Großstädten und außerhalb von Touristenzonen bei Dunkelheit.
  • Nutzen Sie bevorzugt App-basierte Fahrdienstleister, bei denen der Fahrpreis vor Beginn der Fahrt festgelegt wird. Herkömmliche Taxis sollten nur mit eingeschaltetem Taxameter bzw. nach vorab ausgehandeltem Fahrpreis genutzt werden - zahlen Sie nach dem Aussteigen durch das Fenster. Informieren Sie sich vor Fahrtantritt, z. B. in Ihrem Hotel, über das Fahrtziel und den ungefähren Fahrpreis.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Geben Sie bargeldlosen Zahlungen den Vorzug und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr

Es gibt ein Inlandsflugnetz, eingeschränkten Eisenbahnverkehr und ein auf Hauptstrecken recht gut ausgebautes Straßennetz. Die Sicherheitskontrollen an den ägyptischen Flughäfen sind teilweise unzureichend.

Das ägyptische Schienennetz ist teilweise veraltet. Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen, auch mit Todesopfern. Mit kurzfristigen Zugausfällen ist insbesondere auf Nebenstrecken zu rechnen. Für Ausländer gelten gesonderte Tarife sowie ggf. weitere Einschränkungen.

Die Sicherheitsstandards auf Fährschiffen, wie sie etwa zur Passage über das Rote Meer eingesetzt werden, entsprechen nicht unbedingt internationalen Standards.

In den letzten Jahren sind wiederholt schwere Unfälle mit Touristen- und Tauchbooten bzw. -schiffen vorgekommen, bei denen es zu Todes- und Vermisstenfällen kam. Auch deutsche Staatsangehörige waren betroffen.

Es gibt vielerorts lokal anmietbare Sammelbusse und Sondertaxis. Die Fahrweise von Fahrzeuglenkern ist oft äußerst riskant, das Unfallrisiko sehr hoch. Im Straßenverkehr kommt es regelmäßig zu schweren Unfällen, auch mit Toten und Schwerverletzten.

Aufgrund des schlechten technischen Zustands von Fahrzeugen, Geräten und Ausstattungen wie z.B. Heißluftballons, Tauchausrüstungen und Quads, passieren Unfälle verhältnismäßig oft.

Die meisten, touristisch interessanten Straßenverbindungen sind geteert, für Wüstenpisten ist ein Geländefahrzeug mit Allradantrieb (und entsprechendem Zubehör wie Sandblechen, Sandschaufel, Extrabenzin-/Dieselkanister etc.) notwendig. Für den Bereich des Sinai (Zufahrt zum Suez-Tunnel) existieren derzeit Zufahrtsbeschränkungen für Geländefahrzeuge.

Für die Einreise mit eigenem Fahrzeug ist ein „Carnet de Passage“ und eine lokale Personenhaftpflichtversicherung erforderlich. Zudem wird häufig eine Kaution verlangt, die nicht immer vollständig zurückerstattet wird. Da ägyptische Fahrzeuge oft nur minimale Versicherungen für Personenschäden haben, sollte unbedingt eine zusätzliche Kaskoversicherung abgeschlossen werden.
Übliche verkehrsrechtliche Grundsätze und Vorschriften finden wenig Beachtung. Technischer Zustand und insbesondere die Beleuchtung von Fahrzeugen sind oft mangelhaft.
Es gilt die 0,0-Promillegrenze.
Bei Individualreisen mit eigenem Fahrzeug – von denen aufgrund der o.g. Hinweise derzeit ohnehin weitgehend abgeraten wird – ist zu beachten, dass die Versorgung mit Treibstoff (insbesondere Diesel) nicht in allen Gebieten Ägyptens uneingeschränkt sichergestellt ist.
  • Beachten Sie die bestehende Teilreisewarnung.
  • Verhalten Sie sich im Straßenverkehr auch als Fußgänger besonders vorsichtig.
  • Überzeugen Sie sich bei Anmietung von Ausstattung und Fahrzeugen des technischen Zustands und der Wartung.
  • Vermeiden Sie Nachtfahrten - Fahrzeuge und Fahrbahn sind häufig schlecht beleuchtet, die ohnehin riskante Fahrweise vieler Verkehrsteilnehmer ist nachts besonders gefährlich.
  • Vermeiden Sie soweit wie möglich Langstreckenfahrten mit der Eisenbahn.
  • Beachten Sie, dass beim Kauf von Zugtickets für Ausländer gesonderte Tarife gelten, die grundsätzlich in Fremdwährung (USD, EUR) zu begleichen sind. Nicht jede Zugverbindung kann von Ausländern gebucht werden.
  • Lassen Sie bei der Nutzung von Tauchschiffen und -booten besondere Vorsicht walten. Lassen Sie sich umfassend über die technische Zertifizierung, Wartung, Sicherheitsmaßnahmen und -standards informieren und überzeugen Sie sich vor Ablegen persönlich von getroffenen Sicherheitsvorkehrungen.
  • Die Touristenpolizei ist unter der Nummer 126 erreichbar, die lokale Polizei unter 122. Meist besteht die Möglichkeit, mit Englisch sprechendem Personal verbunden zu werden.
LGBTIQ
Homosexuelle Handlungen stehen in Ägypten nicht explizit unter Strafe. Jedoch bestehen weit gefasste Straftatbestände zum Schutz der Moral oder Religion, nach denen auch Homosexualität geahndet werden kann – vor allem wenn sie offen gezeigt wird. Das ägyptische Strafgesetzbuch stellt „Unzucht“ (debauchery) unter Strafe. Strafverfolgungsbehörden und Gerichte berufen sich u.a. auf den entsprechenden Artikel und ein Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution von 1961. Es sind in diesem Zusammenhang sowohl Geld- als auch Gefängnisstrafen vorgesehen.

Bisher ist kein Fall bekannt geworden, in dem ein ausländischer Tourist tatsächlich aufgrund dieser allgemeinen Bestimmungen strafrechtlich verfolgt wurde. Verhaftungen und anschließende Abschiebungen von Ausländern sind dagegen bereits vorgekommen.

Menschenrechtsorganisationen berichten, dass ägyptische Behörden auch Dating-Apps einsetzen, um LGBTIQ ausfindig zu machen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch ausländische Touristen Opfer dieses Vorgehens werden könnten.

In Einzelfällen berichteten Transgender-Reisende von Kontrollen und Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Verweigerung der Einreise, insbesondere, wenn Name oder Foto im Reisepass nicht der Geschlechtsidentität entsprachen. Zur Einreise mit Reisepässen, in denen nicht das Geschlecht „M“ oder „F“ eingetragen ist, siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.
  • Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
Rechtliche Besonderheiten
Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.

In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes. Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter Gültigkeit
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Trotz der Möglichkeit, damit einzureisen, wird der Personalausweis nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Z.B. wird bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen die Vorlage eines Reisepasses verlangt.

Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum vor der Einreise
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

Visum bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.

Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.
Hinweise für Doppelstaater
Reisende, auch minderjährige Kinder, die neben der deutschen auch die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, z.B. durch Abstammung von einem ägyptischen Elternteil, werden entsprechend der allgemeinen internationalen Praxis in Ägypten ausschließlich als Ägypter behandelt. Personen mit einer solchen doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den ägyptischen Gesetzen, sobald sie sich in Ägypten aufhalten (u.a. Wehrpflicht, familienrechtliche Bestimmungen).

Einreise über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh und aus Israel über den Grenzübergang Taba
Sofern vor Reiseantritt kein Visum bei einer ägyptischen Auslandsvertretung beantragt wurde, kann bei Einreise zu touristischen Zwecken über den internationalen Flughafen Sharm El Sheikh aus dem Ausland und aus Israel über den Grenzübergang Taba ein Visum „on arrival“ mit räumlicher Gültigkeit für ganz Ägypten beantragt werden (Kosten 25 USD bzw. entsprechender Gegenwert in EUR, siehe Visum). Alternativ kann eine kostenfreie Einreiseerlaubnis, die zu einem Aufenthalt bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt, als Stempel in den Pass eingetragen werden.

Minderjährige
Nach ägyptischem Recht dürfen Minderjährige (unter 21 Jahren), die (auch) die ägyptische Staatsangehörigkeit besitzen, ohne Zustimmung des (ägyptischen) Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die deutsche Botschaft in Kairo ist für diesen Personenkreis in der Regel nicht möglich.

Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
  • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Botschaft auf.
Tiere
Für die Einfuhr von Haustieren sind grundsätzlich ein tierärztliches Gesundheitszeugnis, der Nachweis einer gültigen Tollwutimpfung und ggf. auch Nachweise über Laboruntersuchungen und einer Titer-Bescheinigung – meist im Rahmen des EU-Heimtierausweises, übersetzt in englischer Sprache, nötig. Gesundheit
Medizinische Versorgung

In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem tatsächlich eine Anzeige gestellt wurde.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Ägypten 13.05.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 13.05.2025

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima
- Gesundheit (Impfschutz)


Natur und Klima
Ägypten liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann.

Das Klima reicht von mediterran an der Mittelmeerküste und im Nildelta bis wüstenhaft in Kairo, Mittel- und Oberägypten. Vor allem im Frühjahr kann es zu Sandstürmen („khamsim“) kommen, wobei örtlich in Einzelfällen mit stark eingeschränkter Sichtweite, schlechter Luftqualität, selten auch mit gefährlichen Stürmen und heftigem Regen zu rechnen ist.

In seltenen Fällen kann es zu tödlichen Vorfällen mit Haien kommen.
  • Informieren Sie sich über Ihren Reiseanbieter und über die lokalen und internationalen Medien zu aktuellen Wetterereignissen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Hotel oder Reiseveranstalter zu Gefahren durch Wildtiere und verfolgen Sie die Nachrichten.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Gesundheit
Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Polioimpfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
  • Alle Reisenden sollten eine Poliomyelitis-Grundimmunisierung entsprechend STIKO-Empfehlungen besitzen. Bei einem Aufenthalt unter vier Wochen sollte eine Auffrischimpfung erfolgen, wenn die letzte Impfung vor mehr als zehn Jahren verabreicht wurde. Bei einem Aufenthalt von mehr als vier Wochen ist entsprechend WHO-Kriterien eine Impfung vier Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Ägypten 25.11.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 25.11.2025

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)
- Gesundheit (Impfschutz; Hepatitis C; Medizinische Versorgung)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay“) oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.
  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum vor der Einreise
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.

Visum bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.

Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.
Gesundheit
Impfschutz

Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab einem Alter von neun Monaten gefordert, die aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (sowie zusätzlich Eritrea, Ruanda, Somalia, Tansania oder Sambia) einreisen oder sich dort mehr als 12 Stunden im Transit aufgehalten haben. Falls bei Einreise aus den genannten Gebieten keine Gelbfieberimpfung nachgewiesen wird, können Reisende bis zu sechs Tage in Quarantäne genommen werden. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Der Nachweis einer Poliomyelitis-Impfung innerhalb von 12 Monaten bis vier Wochen vor Einreise wird von allen Reisenden verlangt, die aus der Demokratischen Republik Kongo, Kenia, Niger oder Syrien einreisen. Die Impfung muss im Internationalen Impfausweis dokumentiert sein.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis sicher. Es wird eine Auffrischimpfung empfohlen, wenn die letzte Impfung vor mehr als 10 Jahren verabreicht wurde, siehe Poliomyelitis-Impfung.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf dem aktuellen Stand befinden. Insbesondere sollte ein adäquater Impfschutz gegen Masern sichergestellt sein.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition auch gegen Dengueieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
Hepatitis C
Hepatitis C ist eine Form von Leberentzündung, verursacht durch das Hepatitis-C-Virus. Sie wird vorwiegend über Blutkontakte übertragen. Eine Hepatitis-C-Infektion verläuft meist asymptomatisch, wird aber oft chronisch. In diesem Zusammenhang kann es zu Spätfolgen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs kommen. Bislang gibt es keine Impfung gegen den Erreger. Die Prävalenz der Hepatitis C im Land ist deutlich zurück gegangen.
  • Lassen Sie bei jeder Form von Blutkontakten, auch Prozeduren wie Körperpiercing, Nadelstichtätowierungen, Rasuren oder Maniküre Vorsicht walten.
Medizinische Versorgung
In Kairo ist eine ausreichende Versorgung gewährleistet. Die medizinische Versorgung außerhalb Kairos hat sich in den letzten Jahren zwar deutlich verbessert, dennoch entspricht sie nach wie vor selbst in den Haupttouristenzentren oft nicht westeuropäischem Standard. Krankenhaus- und Arztkosten können - insbesondere bei Hotelärzten - auch bei vermeintlich kleineren Eingriffen und Behandlungen äußerst hoch ausfallen. Die meisten Kliniken verlangen vor der Durchführung von Behandlungen und Operationen Vorkasse oder einen Nachweis über die Kostenübernahme. In einigen Fällen wurden Behandelte solange in Krankenhäusern festgehalten, bis eine Zahlung geleistet oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wurde. Um den Druck zu erhöhen, behielten Krankenhäuser Reisedokumente ein. In einigen Fällen ließen Krankenhäuser den Nachweis einer Auslandskrankenversicherung bzw. die Kostendeckungsbescheinigungen der jeweiligen Versicherung nicht gelten oder drohten mit Anzeige gegen die behandelten Personen. Bislang ist kein Fall bekannt, bei dem ein Krankenhaus tatsächlich eine Anzeige gestellt hätte. Hingegen sind Fälle bekannt, in denen Krankenhäuser ehemalige Patientinnen und Patienten nach Rückkehr nach Deutschland per Mahnschreiben zur rückwirkenden Zahlung der Behandlungskosten aufgefordert haben. Das Gouvernorat Rotes Meer (u.a. Region Hurghada, Marsa Alam, Safaga) hat einen Beschwerdemechanismus eingeführt, anhand dessen sich Touristinnen und Touristen über überhöhte Behandlungskosten für erbrachte medizinische Versorgungsleistungen im Gouvernorat beschweren können. Die Beschwerdehotline kann ausschließlich über WhatsApp unter folgender Nummer erreicht werden: +20 1022029758.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Klären Sie ggf. vorab, ob Vorerkrankungen abgedeckt sind.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen.
  • Lassen Sie sich vor der Reise durch eine reisemedizinische Beratungsstellen, Tropen- oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen. Entsprechende Ärzte sind z. B. über die DTG zu finden.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Teilreisewarnung Ägypten 06.02.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 06.02.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen; Visum: Visum vor Einreise; Einfuhrbestimmungen)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Drogendelikte werden schon bei Geringfügigkeit mit harten (Gefängnis-) Strafen geahndet; das mögliche Strafmaß bei Drogenvergehen sieht in besonders schweren Fällen die Todesstrafe vor. In den letzten Jahren ist es wiederholt zur Verhängung von zum Teil langjährigen und auch lebenslangen Haftstrafen gegen Ausländer wegen Drogendelikten gekommen.

Bei Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit ohne Arbeitserlaubnis, der Nichtbefolgung polizeilicher Anordnungen oder bei Verhalten, das nach Auffassung der ägyptischen Behörden zu einer Schädigung des Bildes Ägyptens als Tourismusstandort führen kann, kann es zur Festnahme sowie unmittelbarer Ausweisung aus dem Land kommen.

Es sind Vorfälle bekannt, bei denen mutmaßliche Opfer von Straftaten ihrerseits durch die mutmaßlichen Täter angezeigt wurden. Zudem gab es Fälle, in denen es bis zur Klärung der Vorwürfe zu mehrstündigen Verhören durch Polizei oder Inhaftierung in einer Polizeistation gekommen ist. In einigen Fällen haben die ägyptischen Behörden die Deutsche Botschaft Kairo nicht oder nur verspätet über die Festnahme informiert. Betroffene sollten daher verlangen, dass die Deutsche Botschaft Kairo unverzüglich informiert wird, falls sie konsularisch betreut werden möchten.

Zugang zu einem Rechtsbeistand wurde mehrfach nicht gewährt. In einigen Fällen wurden Betroffene im Rahmen polizeilicher Ermittlungen aufgefordert, Dokumenten in arabischer Sprache zu unterschreiben, z.B. über ein Fallenlassen der Anzeige, ohne dass ein Rechtsbeistand dieses zuvor hätte bewerten können.

In Ägypten sind Prostitution und Ehebruch strafbar.

Das Fotografieren und Filmen von Einrichtungen, Fahrzeugen und Personal des Militärs und der Polizei ohne entsprechende Genehmigung ist nicht gestattet; dasselbe gilt für Gefängnisse bzw. Gebäude der Gefängnisverwaltung. Bei Verstoß drohen Beschlagnahme des Foto-/Filmapparates und Festnahme.

Bei kritischen Äußerungen über Ägypten und politischen Kommentaren in den Sozialen Medien ist besondere Vorsicht geboten. Solche können unter anderem als strafbare Beleidigung und Diffamierung Ägyptens und seiner Institutionen (z.B. Staatspräsident und Sicherheitskräfte) oder als strafbares „Verbreiten falscher Nachrichten“ verfolgt werden.

Nicht offiziell genehmigte Demonstrationen und Proteste sind verboten, die Teilnahme hieran kann zu Strafverfolgung führen.

Zu rechtlichen Besonderheiten bei der Einfuhr von bestimmten Gegenständen wie z.B. Drohnen siehe Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen.

Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja, aber siehe Anmerkungen
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja, nicht jedoch mit manuell geänderter Gültigkeit
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Bei Einreise mit Personalausweis wird eine spezielle Einreisekarte ausgestellt. Hierzu sind zwei biometrische Passfotos erforderlich.
Eine Einreise mit Personalausweis wird nicht empfohlen. Der Personalausweis wird nicht von allen Stellen in Ägypten als ausreichendes Ausweisdokument angesehen. Die Vorlage eines Reisepasses wird u.a. bei Abhebungen von Überweisungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen verlangt.

Laut Mitteilung des ägyptischen Ministeriums für zivile Luftfahrt sollen die bisherigen papierbasierten Ein- und Ausreisekarten im Rahmen der Einführung eines vollständig digitalen Einreisesystems sukzessive ab dem 1. Februar 2026 entfallen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt die zuständige ägyptischen Auslandsvertretung.

Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay“) oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.
  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum vor der Einreise
Gegen eine Gebühr von 25 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Es besteht ferner die Möglichkeit, ein sog. elektronisches Visum (eVisa) vorab auf dem offiziellen Webportal online zu beantragen.

Visum bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 25 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR), für mehrfache Einreisen 60 USD, und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.

Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Es gibt Fälle, in denen Passagieren, die einen Charterflug nur zur Ausreise gebucht hatten, der Antritt des Fluges mitunter verweigert worden ist. Dies geschah insbesondere, wenn zuvor ein Linienflug zur Einreise benutzt wurde oder wenn sich ein Passagier bereits länger als einen Monat in Ägypten aufgehalten hatte.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.
Einfuhrbestimmungen
Fremdwährungen sind ab einem Gegenwert von 10.000 USD bei Einreise zu deklarieren. Die Wiederausfuhr von Beträgen über diesem Wert ist nur bei erfolgter Deklarierung bei Einreise erlaubt.

Die Einfuhr ägyptischer Währung nach Ägypten ist nur in begrenztem Umfang gestattet. Über die aktuellen Einfuhrgrenzen unterrichtet die ägyptische Tourismusbehörde.

Die Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhr von Bargeld kann zu strafrechtlicher Verfolgung inklusive Festnahme sowie Beschlagnahmung des Bargeldes führen.

In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u.a. für alle antiken Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z.B. Korallen, Muscheln, versteinertes Holz), auch wenn diese scheinbar legal käuflich erworben wurden. Auch die Wiederausfuhr ägyptischer Altertümer, die von nach Ägypten einreisenden Ausländern mitgebracht werden, ist nicht gestattet, selbst wenn diese Gegenstände im Herkunftsland auf legalem Wege erworben wurden und dafür ein Nachweis erbracht werden kann.

Die Einfuhr von Drohnen ohne eine vorher einzuholende Genehmigung der ägyptischen Zivilluftfahrtbehörde ist untersagt. Bei Feststellung im Rahmen der Einreisekontrollen durch den Zoll werden Drohnen beschlagnahmt, und es kann zu Verhaftungen und Strafverfolgung kommen, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Auch bei der Einfuhr von Tauch- und Schnorchelrobotern, Satellitentelefonen, Walkie-Talkies und bestimmten GPS-fähigen Geräten (ausgenommen persönlich genutzte Smartphones) kann es bei der Einreise ohne die entsprechenden Genehmigungen zu Problemen bis hin zur Beschlagnahmung der betreffenden Geräte und strafrechtlicher Verfolgung kommen.
  • Nehmen Sie bei Zweifeln darüber, ob ein Gerät oder Medikament nach Ägypten eingeführt werden darf, vorab Kontakt mit der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung auf. Dies gilt insbesondere für Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen könnten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Ägypten 19.02.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 19.02.2026

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen)


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist das ägyptische Pfund (EGP). Die Bezahlung mit Kreditkarten ist in den von Touristen frequentierten Hotels und Lokalen üblicherweise möglich. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist meist mit Kreditkarte, mit Debitkarten (Girocard, ggf. mit Maestro) nur bei Banken, möglich. Es gibt einen Höchstbetrag für Bargeldabhebungen pro Tag. Bei Bargeldabhebungen über die einschlägigen Bargeldtransferunternehmen wird oft der Reisepass als Identitätsnachweis verlangt.

Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Die Einreise mit dem Reisepass wird empfohlen. Der Personalausweis wird nicht von jeder Stelle innerhalb Ägyptens als ausreichendes Ausweisdokument angesehen, siehe auch Reiseinfos – Geld/Kreditkarten.

Die Einreise mit Personalausweis ist möglich. Erfolgt die Einreise mit Personalausweis, sind zwei biometrische Passfotos mitzuführen. Das Visa on Arrival wird auf ein gesondertes Blatt geklebt, zusätzlich wird eines der biometrischen Passfotos zur Identifikation angebracht. Dieses Blatt ist während des Aufenthalts in Ägypten mitzuführen und bei Ausreise vorzulegen.

Laut offizieller Mitteilung sollen die bisherigen papierbasierten Ein- und Ausreisekarten (nicht zu verwechseln mit dem Visa on Arrival) im Rahmen der Einführung eines vollständig digitalen Einreisesystems ab Februar 2026 sukzessive entfallen. Die Einreisemöglichkeit mit Personalausweis oder Reisepass bleibt hiervon unberührt bestehen. Verbindliche Informationen zur Einführung des digitalen Einreisesystems erteilt die zuständige ägyptische Auslandsvertretung.

Für eine Einreise mit Reisepässen werden nur Pässe akzeptiert, in denen das Geschlecht mit „M“ (männlich) oder „F“ (weiblich) eingetragen ist, siehe auch Reiseinfos - LGBTIQ.
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Teilreisewarnung Ägypten 04.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 04.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Ägypten aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Ägypten 06.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 06.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch außerhalb der unmittelbar betroffenen Region können Einschränkungen des Reiseverkehrs daher nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie sich in Ägypten aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Ägypten 11.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 11.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt; weitere Luftraumsperrungen bleiben möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt oder stark eingeschränkt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen. Auch wenn einige Staaten ihre Lufträume inzwischen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen für ein eingeschränktes Flugangebot wieder geöffnet haben, kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der Region nicht vorhergesagt werden.

Falls Sie sich in Ägypten aufhalten:
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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Teilreisewarnung Ägypten 19.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 19.03.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Terrorismus)


Aktuelles
Sicherheitslage

Seit Ende Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen seither Luftangriffe aus Iran auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region aufgrund von Luftraumsperrungen und Sicherheitsbedenken eingestellt oder stark eingeschränkt.

Eine weitere Verschärfung der Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten kann auch Auswirkungen auf Länder haben, die bislang nicht unmittelbar am Konflikt beteiligt sind. Insofern könnte es auch in Ägypten zu terroristischen Anschlägen oder sonstigen sicherheitsrelevanten Vorfällen kommen. Zudem besteht das Risiko plötzlicher Einschränkungen für den Flugverkehr, inklusive der Stornierung von Flügen und anhaltender Sperrung von Lufträumen.
  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
Sicherheit
Terrorismus

Die Sicherheitslage in Ägypten ist aktuell insgesamt stabil und ruhig.

Es besteht jedoch landesweit ein Risiko terroristischer Anschläge. Auch angesichts der fortgesetzten militärischen Auseinandersetzungen in der Region kann nicht ausgeschlossen werden, dass es in Ägypten erneut zu sicherheitsrelevanten Vorfällen einschließlich terroristisch motivierter Angriffe kommt.

In der Vergangenheit (zuletzt 2022) fanden terroristische Anschläge insbesondere in der Sinai-Region statt und richteten sich meist gegen ägyptische Sicherheitsbehörden, teilweise gegen koptische Einrichtungen und vereinzelt auch gegen ausländische Ziele und Staatsangehörige.

Auch nach Aufhebung des Ausnahmezustandes 2021 haben die Sicherheitskräfte und das Militär im Zuge der Terrorismusbekämpfung erhebliche Eingriffsbefugnisse. Vor allem nachts ist mit verstärkten Kontrollen durch Sicherheitskräfte zu rechnen.
  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besondere Vorsicht walten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam.
  • Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Sinai-Halbinsel
Vor Reisen in den Norden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Nordsinai (inklusive Grenzgebiet zum Gazastreifen) sowie das ägyptisch-israelische Grenzgebiet - mit Ausnahme des unmittelbaren Küstenabschnitts und des Grenzortes Taba - wird gewarnt. Vor Nutzung der Straße von Suez nach Taba wird ebenfalls gewarnt.

In diesen Regionen finden militärische Operationen statt, da es in der Vergangenheit zu terroristischen Anschlägen kam.
Im Süden der Sinai-Halbinsel, das Gouvernorat Südsinai mit den Küstenorten Sharm el-Sheikh, Dahab, Nuweiba und Taba am Roten Meer, wird von unbegleiteten, individuellen Ausflügen und Überlandfahrten abgeraten.
  • Beachten Sie zusätzlich die Hinweise von Hotels und Reiseveranstaltern.
  • Buchen und unternehmen Sie Tauch- und Schnorcheltouren, Bergwanderungen sowie Ausflüge in die Wüste nur in hierfür lizenzierter ortsansässiger Begleitung.
Übrige Landesteile
Vor Reisen in entlegene Gebiete der Sahara einschließlich der Grenzgebiete zu Libyen und Sudan wird gewarnt.

Die ägyptischen Behörden haben die Grenzregionen zu Libyen und Sudan zu Sperrgebieten erklärt und Reisen dorthin untersagt. Die Ausdehnung der bestehenden Sperrgebiete unterliegt ständigen Veränderungen.

Ausflugsziele, die sich in den entlegenen westlichen und südlichen Wüstengebieten befinden, können grundsätzlich mit einer Sondergenehmigung bereist werden. Die Reise muss mit einem durch das Tourismusministerium anerkannten Reiseanbieter erfolgen. Auch bereits genehmigte Wüstenexkursionen können durch Militär und Sicherheitsbehörden kurzfristig untersagt werden.
  • Nehmen Sie nur an professionell organisierten und ortskundig begleiteten Wüstenexkursionen mit anerkannten Reiseanbietern teil.
  • Bereisen Sie keinesfalls Ausflugsziele jenseits gesicherter Orte und Straßenverbindungen.
  • Unternehmen Sie Überlandfahrten nur mit ortskundiger Begleitung.
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Teilreisewarnung Ägypten 30.03.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 30.03.2026

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Visum)


Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum.
Das Visum kann vor der Einreise bei einer ägyptischen Auslandsvertretung oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.

In jüngster Zeit wurden Kontrollen des Aufenthaltszweckes verstärkt und die Geldstrafen bei Verstößen merklich erhöht. Bei Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, Überziehen der gültigen Visumsdauer (sog. „Overstay“) oder der Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen/sonstigen politischen Aktionen kam es zuletzt zu Ausweisungen/Abschiebungen durch die ägyptischen Behörden. Davon waren auch deutsche Staatsangehörige betroffen.

Gegen Personen, die infolge von Verstößen gegen den Aufenthaltszweck, die Gültigkeitsdauer des Visums oder aus anderen Gründen ausgewiesen oder abgeschoben wurden, werden in der Regel längere oder permanente Einreisesperren verhängt. Reisende erfahren oftmals erst beim Versuch einer erneuten Einreise an ägyptischen Flughäfen und nicht schon bei Check-In am Ausgangsflughafen von einer bestehenden Einreisesperre.
  • Beachten Sie, dass es sich bei „Visa on arrival“ grundsätzlich um Tourismusvisa handelt. Reisende mit Dienst- und Diplomatenpässen müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.
  • Klären Sie ggf. bei der für Sie zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung vorab, welche Visumskategorie Sie für Ihren Reisezweck benötigen.
Visum vor der Einreise
Gegen eine Gebühr von 35 EUR zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 3 EUR (für ein einfaches Touristenvisum) erteilen die ägyptische Botschaft in Berlin und die Generalkonsulate in Frankfurt und Hamburg auf Antrag Visa. Weitere Informationen bietet die Botschaft der Arabischen Republik Ägypten in Berlin.
Es besteht ferner die Möglichkeit, ein sog. elektronisches Visum (eVisa) vorab auf dem offiziellen Webportal online zu beantragen.

Visum bei Einreise (on arrival)
Die Gebühr beträgt für eine einfache Einreise 30 USD (bzw. entsprechender Gegenwert in EUR) und ist an offiziellen Bankschaltern vor Erreichen der Passschalter zu entrichten. Abweichungen der Gebühren vor Ort sind möglich.

Die Einreise mit einem Visum bei Einreise ist für Inhaber von Dienst- und Diplomatenpässen nicht möglich. Sie müssen zwingend vorab ein Visum bei der zuständigen ägyptischen Auslandsvertretung beantragen.

Gebühren können sich auch kurzfristig ändern.

Einreise über den internationalen Flughafen Sharm el Sheik:
Bei Einreise zu touristischen Zwecken kann am internationalen Flughafen Sharm El Sheikh ein Visum „on arrival“ mit Gültigkeit für ganz Ägypten erworben werden (Kosten 30 USD).
Alternativ kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.

Einreise über den Grenzübergang Taba:
Bei einer Einreise über den Grenzübergang Taba kann eine Einreiseerlaubnis (sog. Sinai-Visum) als Stempel in den Pass eingetragen werden, die zu einem Aufenthalt von bis zu 15 Tagen ausschließlich in den Orten Nuweiba, Taba, Sharm El Sheikh und Dahab berechtigt.
Bei Verlassen des Grenzübergangs Taba und Weiterreise auf den Sinai ist eine Gebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD zu entrichten.
Bei Einreise über die Landgrenze in Taba und Weiterreise zu Zielen außerhalb der Sinai-Halbinsel müssen grundsätzlich ein Visum „on arrival“ (30 USD) und ein Garantieschreiben einer Tourismusagentur (ca. 25 USD) erworben sowie eine Grenzgebühr („border tax“) in Höhe von 120 USD bezahlt werden.
Bei einer Einreise mit einem Fahrzeug fallen weitere Gebühren in Höhe von ca. 100 USD sowie Parkgebühren an.

Gebühren können ausschließlich in USD und in bar entrichtet werden.
Seit März 2026 können Gebühren für die Einreise über Taba auch kurzfristig angehoben werden. Es wird empfohlen, ausreichend Bargeld in USD in neuen, unbeschädigten Banknoten mitzunehmen. Am Grenzübergang Taba besteht nur eingeschränkt die Möglichkeit, Bargeld zu wechseln (EUR bzw. NIS); Geldautomaten geben nur EGP aus.

Ausreise
Gesetzliche Regelungen in Ägypten erlauben Charterflüge mit dem Ausland nur als Gesamtpaket, das Ein- und Ausreiseflug umfasst. Passagieren wurde bereits der Antritt des Rückfluges verweigert, wenn die Einreise mit einem Linienflug erfolgte und für die Ausreise ein Charterflug gebucht wurde - insbesondere, wenn ein Aufenthalt von mehr als einen Monat vorlag oder die Ausreise über einen anderen Flughafen erfolgt als die Einreise.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Zweifeln vor Buchung bei Ihrer Fluggesellschaft oder Ihrem Reisebüro, ob Ihr Flug als Charter- oder Linienflug gilt.
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Teilreisewarnung Ägypten 21.04.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Ägypten
Stand 21.04.2026

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Ende Februar 2026 begannen militärische Auseinandersetzungen zwischen den USA/Israel und Iran. Seitdem kam es zu Angriffen von Iran und Iran-nahen Milizen auf verschiedene Ziele in der Region, u.a. auch auf zivile Einrichtungen wie Hotels, Flughäfen und Büro- und Wohngebäude.

Am 8. April 2026 haben die USA, Israel und Iran eine zweiwöchige Waffenruhe bekannt gegeben.

Die Sicherheitslage in der gesamten Region bleibt höchst volatil.

Es besteht das Risiko einer erneuten Verschärfung der Sicherheitslage und erneuter Einschränkungen des Flugverkehrs. Es besteht weiterhin eine erhöhte abstrakte Gefährdung für terroristische Anschläge.
  • Lassen Sie bei Reisen nach Ägypten besondere Vorsicht walten und achten Sie auf Ihre persönliche Krisenvorsorge!
  • Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
  • Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
  • Meiden Sie die Nähe von Militäreinrichtungen.
  • Seien Sie sich des erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer, jüdischer und israelischer Einrichtungen im Kontext des militärischen Konflikts zwischen Iran und den USA bewusst und meiden Sie diese möglichst weiträumig.
  • Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
  • Generell wird allen Reisenden weltweit empfohlen, sich auf die Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts einzutragen und die dort hinterlegten Daten regelmäßig zu aktualisieren.
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