Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 23.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 12.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 12.10.2015
(Unverändert gültig seit: 12.10.2015)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Aktuell:
Polioausbruch in Syrien
Die in den letzten Jahren nachgewiesenen Poliofälle in Syrien spielen bei den zunehmenden Flüchtlingsströmen nach Jordanien eine wichtige Rolle. Die WHO und nationale Behörden führen Impfkampagnen durch, Reisende sollten ihren Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) überprüfen.
Neues Coronavirus (MERS-CoV)
Seit dem Sommer 2012 kommt es in Ländern der arabischen Halbinsel vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden aus Saudi-Arabien bekannt. Im Jahr 2015 haben sich die Fälle auch in Jordanien wieder gehäuft. Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist noch unklar. Es gibt Hinweise, dass Fledermäuse das Virusreservoir sind und Kamele an der Übertragung beteiligt sein könnten. Reisende sollten unnötige Kontakte mit Tieren meiden. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Es gibt nach wie vor aber keinen Nachweis einer kontinuierlichen Mensch-zu-Mensch-Übertragung.
Eine aktuelle Risikobewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) findet sich für Deutschland unter http://www.rki.de/.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO sieht keinen Grund für Einschränkungen im Reiseverkehr oder Handel mit Ländern der arabischen Halbinseln und ihren Nachbarn. Das europäische Center for Disease Control (ECDC) betont jedoch, dass EU-Bürger, die in die Region reisen, auf die Existenz des MERS-CoV und das geringe Infektionsrisiko hinzuweisen sind (siehe ECDC Rapid Risk Assessment – Update vom 25.11.2013 unter http://www.ecdc.europa.eu).
Aktuelle Merkblätter finden Sie unter http://www.auswaertiges-amt.de/Reisemedizin.
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt weiterhin, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung) sowie Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
HIV/AIDS
ist weltweit ein großes Problem und kommt auch in Jordanien vor, die Inzidenz ist allerdings sehr gering (< 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen oder sonstigen Kontakten zu Blut besteht grundsätzlich ein Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniasis, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung).
Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist zumindest in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit einigen Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 15.10.2015

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Jordanien:

Stand 15.10.2015 (Unverändert gültig seit: 15.10.2015)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise

Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.

Als Reaktion auf die gewalttätigen Auseinandersetzungen in Jerusalem und im Westjordanland haben verschiedene jordanische Parteien und zivilgesellschaftliche Gruppen für Freitag, dem 16.10. 2015 landesweit zu Protestmärschen nach den Freitagsgebeten aufgerufen. Vergleichbare Kundgebungen nach den Freitagsgebeten sind bisher in der Regel friedlich verlaufen. Es wird dennoch empfohlen, am kommenden Freitag besondere Vorsicht walten zu lassen und in Amman den Altstadtbereich um die Al Husseini Moschee und im Stadtteil Rabia den Bereich um die Al Kalouti Moschee zu meiden.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 21.10.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 21.10.2015
(Unverändert gültig seit: 21.10.2015)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 06.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Jordanien:

Stand 06.01.2016 (Unverändert gültig seit: 06.01.2016)

Letzte Änderung:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja (nur mit Lichtbild)

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen!
Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.
Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen nach Erfahrungen der Botschaft nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin oder der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen können.

Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird deshalb dringend empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder Berlin aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.

Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden.

Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.
Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.

Sonstiges
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 26.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Jordanien:

Stand 26.01.2016 (Unverändert gültig seit: 26.01.2016)

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Hinweise


Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen!
Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.

Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen nach Erfahrungen der Botschaft nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin oder der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen können.

Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird deshalb dringend empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder Berlin aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.

Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden.

Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.

Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.

Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.

Sonstiges
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 24.03.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 24.03.2016
(Unverändert gültig seit: 24.03.2016)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise (gelöscht)
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es besteht eine allgemeine Gefahr von Terroranschlägen in Jordanien und eine Sicherheitsgefährdung, insbesondere an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen an diesen Orten entsprechend erhöht.
Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.
In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird empfohlen, generell Aufmerksamkeit walten zu lassen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und die Anweisungen von Sicherheitskräften zu befolgen.
Deutsche, die sich - auch nur vorübergehend - in Jordanien aufhalten, können sich online auf der Krisenvorsorgeliste der deutschen Botschaft in Amman registrieren (http://service.diplo.de/registrierungav).
Vor und während der Reise nach Jordanien wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Internetseiten der Botschaft zu konsultieren (http://www.amman.diplo.de/Vertretung/am ... seite.html).
Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak und Syrien sind geschlossen. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien.
Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Strassen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen.
Personen irakischer, syrischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen!
Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.
Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40,- JOD (jordanische Dinar) muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden).
Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen nach Erfahrungen der Botschaft nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der jordanischen Botschaft in Berlin oder der jordanischen Botschaft in Tel Aviv beantragen können.
Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird deshalb dringend empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Tel Aviv oder Berlin aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.
Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden.
Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.
Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.
Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.
Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 18.12.2016

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Am 18. Dezember 2016 kam es in der Stadt Kerak in der Umgebung der dortigen Kreuzritter-Festung zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Es gab vermutlich Tote und Verletzte. Reisenden wird bis auf Weiteres abgeraten, die Stadt Kerak zu besuchen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 21.12.2016

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 18. Dezember 2016 kam es in der Stadt Kerak in der Umgebung der dortigen Kreuzritter-Festung zu Feuergefechten zwischen Sicherheitskräften und einer Gruppe von Bewaffneten, in deren Verlauf auch eine ausländische Touristin getötet wurde. Die jordanischen Sicherheitsbehörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen landesweit verstärkt. Bei Reisen in Jordanien wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und den Anordnungen der jordanischen Sicherheitskräften Folge leisten.

In Jordanien besteht landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
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Aktuelle Hinweise (entfällt)
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Medizinische Hinweise

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten. Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.

In Jordanien besteht landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.

Am 18. Dezember 2016 kam es in der Stadt Kerak in der Umgebung der dortigen Kreuzritter-Festung zu Feuergefechten zwischen Sicherheitskräften und einer Gruppe von Bewaffneten, in deren Verlauf auch eine ausländische Touristin getötet wurde. Die jordanischen Sicherheitsbehörden haben ihre Sicherheitsvorkehrungen landesweit verstärkt. Bei Reisen in Jordanien wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten. Reisende sollten Menschenansammlungen meiden und den Anordnungen der jordanischen Sicherheitskräften Folge leisten.

In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird empfohlen, generell Aufmerksamkeit walten zu lassen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und die Anweisungen von Sicherheitskräften zu befolgen.

Deutsche, die sich - auch nur vorübergehend - in Jordanien aufhalten, können sich online auf der Krisenvorsorgeliste der deutschen Botschaft in Amman registrieren.

Vor und während der Reise nach Jordanien wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die
Internetseite der Botschaft zu konsultieren.

Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak und Syrien sind geschlossen. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien.

Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Strassen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen.

Personen irakischer, syrischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de).
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

MERS Coronavirus
Seit 2012 kommt es vor allem in Ländern der arabischen Halbinsel zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV = Middle East Respiratory Syndrome Corona Virus). Die meisten Erkrankungen wurden in Saudi-Arabien registriert, 2015 gab es auch Fälle in Jordanien. Wo genau und wie sich Menschen anstecken können, ist noch unklar. Kamele (Dromedare) scheinen aber an der Übertragung beteiligt zu sein. Reisende sollten deshalb unnötige Kontakte zu Tieren meiden. Auch eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist möglich; es gibt aber keinen Hinweis auf eine kontinuierliche Mensch-zu-Mensch-Übertragung.

HIV/AIDS
Die Inzidenz von HIV-Infektionen in Jordanien ist sehr gering (< 0,01% der Bevölkerung). Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden.

Um Ihre Gesundheit nicht zu gefährden, beachten Sie bitte folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggf. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Insbesondere einige durch Mücken übertragene Infektionskrankheiten kommen vor, sind insgesamt aber selten (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber). Insektenschutz beachten (z. B. Repellentien, Moskitonetz, langärmlige Kleidung). Durch nicht pasteurisierte Milchprodukte kann Brucellose übertragen werden.

Medizinische Versorgung
Das Versorgungsniveau ist in Amman sehr gut. Hier sind besonders die beiden großen Privatkrankenhäuser der Maximalversorgung, das Al-Khalidi Medical Center und das Arab Medical Center, zu nennen. Außerhalb der Hauptstadt ist mit starken Einschränkungen zu rechnen, v.a. auch hinsichtlich des Rettungsdienstes bei Unfällen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall dringend zu empfehlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 27.07.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 27.07.2017

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund eines andauernden Konflikts zwischen lokaler Bevölkerung und jordanischer Regierung kann es in Südjordanien, insbesondere in der Gegend um Ma’an, zu Zusammenstößen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften und zu Straßensperrungen kommen. Zurzeit ist auch der Zugang zum Wadi Rum durch jordanische Sicherheitskräfte gesperrt. Reisenden wird empfohlen, bis auf weiteres nicht den Desert Highway südlich von Ma’an bzw. den Kings Highway südlich von Tafileh zu befahren und Fahrten in das Wadi Rum zu verschieben, sowie Menschansammlungen in diesen Gebieten zu vermeiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Für Fahrten nach Aqaba sollte der Dead Sea Highway genutzt werden.
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Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 03.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Jordanien:

Stand 03.08.2017 (Unverändert gültig seit: 03.08.2017)
Letzte Änderungen:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen!
Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.

Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der jordanischen Botschaft in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40,- JOD (jordanische Dinar) muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden).

Einreise von Israel
Die bis Ende 2015 bestehende Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/ Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze) wurde geändert. Deutsche Staatsangehörige, die auf dem Landweg von Israel nach Jordanien reisen möchten, benötigen grundsätzlich nun vorab ein Visum, das sie vor Reiseantritt bei der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv beantragen können.

Reiseveranstalter Bisher wurde die Änderung der Einreisepraxis noch nicht offiziell von jordanischer Seite bestätigt. Reiseveranstalter bieten weiterhin Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.

Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.

Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.
Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden.

Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.

Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.

Auch wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.

Sonstiges
Israelische Stempel im Pass führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten)!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 07.08.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 07.08.2017

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Seit Juli kommt es in Südjordanien zu Straßensperrungen aufgrund von Protesten. Reisenden wird empfohlen, die örtlichen Nachrichten zu verfolgen und bis auf weiteres nicht den Desert Highway (Highway 15) südlich von Ma’an bzw. den Kings Highway (Highway 35) südlich von Tafileh zu befahren und auch Fahrten in das Wadi Rum nach Möglichkeit zu verschieben, sowie Menschenansammlungen in diesen Gebieten zu vermeiden und den Anweisungen der Sicherheitskräfte Folge zu leisten. Für Fahrten nach Aqaba sollte der Dead Sea Highway genutzt werden
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 07.12.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 07.12.2017

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In Jordanien kommt es wie in weiteren Ländern zu Demonstrationen und Protesten im Zusammenhang mit der Erklärung der US-amerikanischen Regierung vom 6. Dezember 2017 zum Status von Jerusalem. Gewalttätige Ausschreitungen können dabei nicht ausgeschlossen werden.
Reisende werden gebeten, die lokalen und internationalen Medien zu verfolgen, Menschenansammlungen weiträumig zu meiden und den Anweisungen von lokalen Sicherheitskräften Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 12.04.2018

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand 12.04.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise (Teilentfall)
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsagehörige


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Aufgrund wiederholter Zwischenfälle an den Grenzen zu Syrien und Irak wird von einer Reise in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes in der Grenzregion zum Irak dringend abgeraten.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass sowohl das syrisch-jordanische als auch das irakisch-jordanische Grenzgebiet militärisches Sperrgebiet ist, in dem besondere Bestimmungen gelten.
In Jordanien besteht landesweit die Gefahr von Terroranschlägen, auch an Orten, die von Ausländern besucht werden. Die jordanischen Behörden haben daher ihre Sicherheitsvorkehrungen erhöht.
In Jordanien kann es regelmäßig sowohl in Amman als auch in anderen Städten und Ortschaften des Landes vor allem an den Wochenenden nach dem Freitagsgebet zu Demonstrationen und Protestaktionen kommen, in denen verschiedene Bevölkerungsgruppen ihre wirtschaftlichen, sozialen und politischen Forderungen artikulieren. Diese Kundgebungen richten sich nicht primär gegen Ausländer und blieben bisher zum weitaus größten Teil friedlich. Es wird empfohlen, generell Aufmerksamkeit walten zu lassen, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und die Anweisungen von Sicherheitskräften zu befolgen.
Vor und während der Reise nach Jordanien wird geraten, sich über aktuelle Entwicklungen zu informieren sowie die Webseite der deutschen Botschaft in Amman zu konsultieren.
Auch aufgrund der geographischen Nähe zu den Nachbarstaaten Syrien und Irak sollte die weitere Entwicklung vor Ort stets aufmerksam verfolgt werden. Grenzübergänge nach Irak und Syrien sind geschlossen. Das Auswärtige Amt warnt unabhängig davon eindringlich vor Reisen nach Irak und Syrien.
Vor allem nachts erhöht sich die Unfallgefahr auf den Straßen außerhalb Ammans durch unbeleuchtete Fahrzeuge sowie Tiere und Menschen, die sich auf den Straßen befinden. Es wird daher geraten, nach Einbruch der Dunkelheit nach Möglichkeit keine Überlandfahrten außerhalb Ammans zu planen.
Personen irakischer, syrischer und palästinensischer Abstammung können nach wie vor Probleme bei der Einreise bekommen. Diesen Personen wird geraten, ggf. Visa nicht erst bei Einreise am Flughafen, sondern bereits vor Abflug in Deutschland zu beschaffen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere für Reisende, die nicht mit Pauschalangeboten reisen und über ihre Reiseveranstalter über aktuelle Entwicklungen informiert werden können.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch sechs Monate gültig sein.

Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen!
Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils oder Sorgeberechtigten reisen, müssen eine durch den/die Sorgeberechtigten unterschriebene schriftliche Bestätigung in englischer und deutscher Sprache mit sich führen, aus der die Erlaubnis des/der Sorgeberechtigten zur Durchführung dieser Reise hervorgeht. Diese Bestätigung muss die vollständigen Ein- und Ausreisedaten, Name/-n der Sorgeberechtigten, Namen des Kindes und der Begleitpersonen beinhalten. Ferner muss der Bestätigung eine Kopie des Reisepasses der sorgeberechtigten Person/-en beiliegen.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Jordanien ein Visum. Zum Zeitpunkt der Einreise nach Jordanien muss der Pass noch eine Mindestgültigkeit von 6 Monaten haben.
Ein Visum zur einmaligen Einreise kann bei der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin beantragt werden, wird aber auch an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba ausgestellt. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40,- JOD (jordanische Dinar) muss an den Flughäfen sofort in jordanischen Dinar bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden).

Einreise von Israel
Es besteht die Möglichkeit der Visumerteilung direkt bei der Einreise an den Grenzübergängen Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh Hussein Bridge (Nördliche Grenze). Reiseveranstalter bieten weiterhin Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, so dass keine vorherige Visumerteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus der Westbank (Palästinensische Gebiete) kommend keine Visa ausgestellt werden. Bei einer geplanten Ersteinreise nach Jordanien über die King-Hussein-Brücke muss daher in jedem Fall vorher ein Visum bei der jordanischen Botschaft beantragt werden.
Sollte eine Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg geplant sein, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der Botschaft des Königreichs Jordanien in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.
Visa für eine mehrfache Einreise nach Jordanien stellen ausschließlich die jordanischen Auslandsvertretungen aus.

Die Visa haben ab dem Zeitpunkt der Ausstellung eine Gültigkeit von zwei Monaten. Sollten Sie jedoch beabsichtigen, länger als vier Wochen in Jordanien zu bleiben, müssen Sie bei der Polizeistation, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist, nach Ablauf der ersten vier Wochen Ihres Aufenthalts vorsprechen, um eine Verlängerung zu beantragen. Hierfür ist der Nachweis des Grenzübertritts/der Einreise erforderlich, was durch den Einreisestempel in Ihrem Pass belegt wird. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke muss darauf geachtet werden, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman allerdings sehr zeitaufwändig nachgeholt werden.
Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.

Deutsche, die in der Region geboren wurden (aber nicht in Jordanien), müssen damit rechnen, bei der Einreise zurückgewiesen oder durch die jordanischen Sicherheitsbehörden befragt zu werden. In Einzelfällen können Reisende auch zu einem Gespräch am folgenden Tag geladen werden. Dieser Aufforderung sollte unbedingt Folge geleistet werden, da ansonsten eine Ausreise verweigert wird. Das Auswärtige Amt rät diesen Reisenden daher, Visa nicht erst am Flughafen, sondern schon in Deutschland zu beschaffen.

Hinweise für Doppelstaater
Der folgende wichtige Hinweis betrifft Minderjährige (sowohl nach jordanischem als auch nach deutschem Recht bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres), die mit dem jordanischen Vater in Jordanien eingereist sind oder deren jordanischer Vater sich in Jordanien aufhält: Falls die Minderjährigen bei der Ausreise nicht vom Vater begleitet werden, muss dieser schriftlich zustimmen, dass die Minderjährigen Jordanien verlassen dürfen. Die Erklärung muss von den örtlich zuständigen Behörden beglaubigt werden. Der Botschaft sind Fälle bekannt, in denen sich der jordanische Vater anlässlich eines gemeinsamen Urlaubsaufenthalts der Familie in Jordanien unerwartet dazu entschied, auf Dauer in Jordanien zu bleiben. In diesem Fall ist eine Rückreise des Kindes ohne Einverständnis des Vaters nicht mehr möglich.
Wenn das Kind einen jordanischen Familiennamen in einem deutschen Ausweisdokument hat, vermuten die jordanischen Behörden, dass das Kind auch die jordanische Staatsangehörigkeit besitzt. Bereits aus diesem Grund kann die Ausreise von dem schriftlichen Einverständnis des Vaters abhängig gemacht werden.

Sonstiges
Israelische Stempel im Pass als auch Stempel der jordanischen Grenzübergangsstellen zu Israel führen zur Zurückweisung bei der Weiterreise in arabische Nachbarstaaten (außer Ägypten).

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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Reise-/Sicherheitshinweis Jordanien 04.06.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Jordanien:
Stand: 04.06.2018

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


In Jordanien ist es in den letzten Tagen landesweit wiederholt zu Demonstrationen gegen die Wirtschaftspolitik der Regierung gekommen. Die Proteste fanden aufgrund des Ramadan in der Regel in den Nachtstunden statt, dabei kam es in einigen Fällen auch zu gewaltsamen Zusammenstößen mit den Sicherheitskräften. Trotz Rücktritt der jordanischen Regierung am 4. Juni 2018 muss mit weiteren Protesten gerechnet werden. Berufsverbände haben zu einem landesweiten Streik am 6. Juni 2018 aufgerufen.

Reisenden wird empfohlen, besonders vorsichtig zu sein, die Medienberichterstattung zu verfolgen, sich von Menschenansammlungen fernzuhalten, diese nicht zu fotografieren und Anweisungen von Sicherheitskräften Folge zu leisten.
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