Auswärtiges Amt hat geschrieben:Katar
Stand 09.03.2026
Letzte Änderungen:
- Eilmeldung
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
Eilmeldung
Vor Reisen in die folgenden Staaten bzw. Gebiete wird gewarnt:
Israel/Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar, Jemen.
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
Falls Sie sich in der Region aufhalten:
- Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts (ELEFAND). Weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Halten Sie Ihre Daten stets aktuell.
- Nehmen Sie Warnungen vor bevorstehenden Luftangriffen ernst. Suchen Sie bei Alarm umgehend nahegelegene Schutzräume oder das Innere eines Gebäudes auf und bleiben Sie Fenstern fern.
- Seien Sie sich des aktuell erhöhten Risikos im Umfeld US-amerikanischer Einrichtungen bewusst. Meiden Sie diese möglichst weiträumig.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Kontaktieren Sie bei Fragen zu gebuchten Flügen Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
- Beachten Sie bitte auch unsere FAQ zur aktuellen Lage im Nahen und Mittleren Osten.
Aktuelles
Vor Reisen nach Katar wird gewarnt.
Sicherheitslage
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste Auswärtigen Amts und weisen Sie auch andere Deutsche auf diese Möglichkeit hin. Prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt besonders, wenn Sie in ein anderes Land weitergereist sind.
- Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Sicherheitskräfte und des Zivilschutzes, insbesondere mit Blick auf öffentliche Orte, Einrichtungen und Veranstaltungen.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
- Beachten Sie die Hinweise zum Film- und Fotoaufnahmen unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei plötzlichen, unvorhergesehenen Anlässen besonders aufmerksam.
- Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten
Die Gebräuche und Gesetze Katars sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt. Trunkenheit, der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit und die Einfuhr von Alkohol nach Katar sind verboten. In lizenzierten Hotels wird Alkohol ausgeschenkt.
Filmen und Fotografieren sind in Katar im öffentlichen Raum grundsätzlich erlaubt, aber mit wichtigen Einschränkungen: Menschen dürfen nicht gezielt und ohne ihre Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden, insbesondere, wenn sie erkennbar sind und/oder in religiösen Situationen, z.B. beim Gebet. Verboten sind Aufnahmen von Militäranlagen, Regierungsgebäuden und Sicherheits- und/oder kritischer Infrastruktur. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Auch das Verbreiten entsprechender Aufnahmen bzw. von Falschinformationen, insbesondere in den sozialen Medien, kann in Katar strafbar sein.
Es sollte Reisenden bewusst sein, dass der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und nichtehelicher Geschlechtsverkehr verboten sind und strafrechtlich geahndet werden können. Das kann im Extremfall bedeuten, dass es bei Anzeige einer Vergewaltigung zur strafrechtlichen Verfolgung des Opfers wegen „außerehelichen Geschlechtsverkehrs“ kommt. Auch nichteheliche Schwangerschaften können im Extremfall und bei Anzeige entsprechend strafrechtlich verfolgt werden. Schwangere Frauen können aufgefordert werden, eine Heiratsurkunde vorzulegen, wenn sie in Katar medizinisch versorgt werden. Unverheirateten schwangeren Frauen und Opfern sexueller Übergriffe bietet die Deutsche Botschaft Doha an, sich zuerst an sie zu wenden, bevor sie sich in Katar behandeln lassen oder Kontakt zu den katarischen Behörden aufnehmen.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in Katar als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden.
Katarische Behörden pflegen eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Drogenvergehen. Die Strafen für Drogenkonsum, -handel, -schmuggel und –besitz (auch in kleinen Mengen) sind hart. Sie können lange Gefängnisstrafen, hohe Geldstrafen und/oder Deportation umfassen. Drogenhandel kann die Todesstrafe zur Folge haben.