Auswärtiges Amt hat geschrieben:Iran
Stand 17.05.2021
Letzte Änderungen:
- Sicherheit (alle Abschnitte)
- Reiseinfos (Infrastruktur/Verkehr; Besondere Verhaltenshinweise; Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Visum; Transitreisen; Minderjährige; Deutsch-iranische Doppelstaater; Wehrdienst)
Sicherheit
- Von Reisen von Personen, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, wird aufgrund von Festnahmen und Zurückweisungen ohne erkennbaren Grund dringend abgeraten, siehe Einreise und Zoll - Deutsch-iranische Doppelstaater.
- Von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und Sistan-Belutschistan sowie in die Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan wird dringend abgeraten.
- Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird abgeraten.
- Von Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der kurdischen Gebiete im Nordwesten Irans wird derzeit abgeraten.
Terrorismus
In Iran kommt es, vor allem in Minderheitenregionen, unregelmäßig zu Zwischenfällen mit terroristischem Hintergrund. Die iranischen Behörden haben seit einiger Zeit die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen im Grenzbereich zu Irak und zu Pakistan, aber auch in der Hauptstadt Teheran, erhöht.
Im Osten der Provinz Kerman und in der Provinz Sistan-Belutschistan sowie generell in den Grenzgebieten Irans mit Pakistan und Afghanistan besteht ein erhebliches Entführungs- und Anschlagsrisiko, besonders im Dreieck zwischen den Städten Zabol, Bam, Chabahar. Stabiler ist die Lage in der Hafenstadt Chabahar selbst. Für Afghanistan, Irak und die an Iran grenzende pakistanische Provinz Belutschistan bestehen (Teil-)Reisewarnungen.
Im Juni 2017 ist es in Teheran zu Anschlägen auf das Parlamentsgebäude und auf das Mausoleum von Ayatollah Khomeini gekommen, die Todesopfer und Verletzte forderten. Auch in anderen Landesteilen fanden in den vergangenen Jahren Anschläge statt. Zuletzt 2018 in den Städten Ahwas und Chabahar, sowie 2019 auf einen Bus der Revolutionsgarden in der Nähe der Stadt Zahedan.
Anschläge richteten sich jedoch bisher nicht gegen Ausländer oder Touristen.
In der Provinz Sistan-Belutschistan (Südosten, Grenze zu Pakistan/Afghanistan) kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen iranischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppierungen. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt und es gibt vermehrte Sicherheits- und Personenkontrollen. Wiederholt wurden Ausländer in der Region festgehalten und längeren Verhören unterzogen. Eine Weiterreise war in manchen Fällen nur noch mit iranischer Polizeieskorte möglich. Dies geschah vor dem Hintergrund von seit Jahren häufig auftretenden Fällen bewaffneter Angriffe auf iranische Sicherheitskräfte in der Region.
In der Provinz Kurdistan und der ebenfalls von Kurden bewohnten Provinz West-Aserbaidschan gibt es wiederholt Anschläge gegen Sicherheitskräfte, lokale Repräsentanten der Justiz und des Klerus. In diesem Zusammenhang haben Sicherheitskräfte ihr Vorgehen gegen kurdische Separatistengruppen sowie Kontrollen mit Checkpoints noch einmal verstärkt.
Seit 2015 kommt es nach iranischen Angaben in der Provinz Khuzestan und in anderen Landesteilen, auch in Teheran, wiederholt zu Verhaftungen von Personen, die mit dem sogenannten Islamischen Staat in Verbindung stehen und Terroranschläge in Iran geplant haben sollen.
- Beachten Sie für die Grenzregionen zu Irak und Pakistan immer die aktuelle Lage in den Nachbarländern und die geltenden Teilreisewarnungen.
- Sehen Sie von Reisen in den Osten der Provinz Kerman und nach Sistan-Belutschistan sowie in die unmittelbaren Grenzgebiete zu Pakistan und Afghanistan gänzlich ab.
- Vermeiden Sie nicht notwendige Reisen in die kurdischen Gebiete im Nordwesten.
- Nutzen Sie zur Anreise in die Hafenstadt Chabahar den Luftweg.
- Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen aufmerksam.
- Beachten Sie den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
In Iran kommt es immer wieder zu politisch motivierten Kundgebungen, was zu einem hohen Aufgebot an Sicherheitskräften führen kann. Internetdienste, vor allem soziale Medien und auch Telefonnetze können zeitweilig abgestellt werden.
Insbesondere Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, unterliegen einem erhöhten Risiko, auch ohne erkennbaren Grund festgenommen oder bei Ein- und Ausreise zurückgewiesen zu werden. Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an, sondern behandeln iranische Doppelstaater als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige. Die deutsche Botschaft wird über Vorfälle mit Doppelstaatern nicht informiert und es wird ihr auch keine konsularische Betreuung ermöglicht, wenn eine Inhaftierung erfolgt.
- Klären Sie im Zweifel vor Antritt einer Reise mit der zuständigen iranischen Auslandsvertretung, ob Sie im Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit sind.
- Prüfen Sie bei Besitz der iranischen Staatsangehörigkeit die Notwendigkeit Ihrer Reise.
- Machen Sie keine Film- oder Tonaufnahmen von Demonstrationen und dem Umfeld, von Polizisten/Sicherheitskräften und öffentlichen Gebäuden. Dies kann als Spionagetätigkeit gewertet werden.
- Äußern Sie Ihre politische Meinung nicht vor Ihnen Unbekannten und neuen Bekannten.
- Verfolgen Sie während Ihres Aufenthalts die aktuelle politische Lage.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien oder in Ihrer Unterkunft über aktuelle Entwicklungen.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Meiden Sie derzeit das Grenzgebiet zu Armenien und Aserbaidschan.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
- Seien Sie an folgenden Daten besonders vorsichtig:
- 11. Februar – Revolutionstag
- 4. November - Besetzung der US-Botschaft
- 29. November - Übergriffe auf die britische Botschaft
- 7. Dezember - sog. Studententag
Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan
Durch die militärischen Auseinandersetzungen zwischen Armenien und Aserbaidschan im Rahmen des Bergkarabach-Konflikts können gelegentliche Querschläger auf der iranischen Seite der Grenze nicht ausgeschlossen werden. Die Grenze zu Aserbaidschan ist nicht überall klar erkennbar.
- Von Reisen in die Grenzregionen zu Armenien und Aserbaidschan wird auch nach der beendeten letzten militärischen Auseinandersetzung zwischen den beiden Ländern abgeraten.
Landminen
In den Gebieten an der iranisch-irakischen Grenze (besonders in den westiranischen Provinzen Kermanshah, Khuzestan, Westaserbaidschan, Kurdistan und Ilam) ist als Folge des Iran-Irak-Krieges (1980-1988) mit Landminen zu rechnen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Zwischenfällen, die nicht selten tödlich endeten. Nichtbewohnte Gebiete sollten in diesen Regionen vermieden, befestigte Wege auf keinen Fall verlassen werden.
- Meiden Sie in der Grenzregion zu Irak unbewohnte Gebiete und verlassen Sie keinesfalls die befestigten Wege. Es besteht die Gefahr von Landminen.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im internationalen Vergleich insgesamt niedrig, jedoch kommt es immer wieder zu Taschendiebstählen und Handtaschenraub, besonders durch vorbeifahrende Motorradfahrer. Auch Mobiltelefone werden im Vorbeifahren sowohl auf der Straße als auch aus Fahrzeugfenstern heraus auf diese Art entrissen.
Es gibt Trickbetrüger, die als angebliche Sicherheitsbeamte Personenkontrollen durchführen. Statt die Wertsachen nach der „Kontrolle“ wieder auszugeben, behalten sie die Sachen ein und verschwinden damit.
Fahrzeugdiebstähle betreffen in der Regel solche mit Allradantrieb wie Geländewagen.
In der Vergangenheit gab es einzelne Fälle sexueller Belästigung, insbesondere in Menschenmengen und abgelegenen Gegenden.
- Vermeiden Sie es, nachts oder alleine in entlegenen Gebieten zu reisen.
- Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn, im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
- Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente möglichst im Safe des Hotels sicher auf.
- Tragen Sie stets eine Kopie Ihres Reisepasses und E-Visums bei sich. Lassen Sie während des Tages Ihren Reisepass und das Visum an einem sicheren Ort.
- Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine nicht benötigten Wertsachen mit.
- Halten Sie Fenster und Türen bei Autofahrten geschlossen und bevorzugen Sie vorbestellte Taxis gegenüber denen auf der Straße.
- Halten Sie sich als allein reisende Frauen nicht in menschenleeren Gegenden, z.B. fernab der regelmäßig frequentierten Wanderrouten in den Bergen auf. Meiden Sie Menschenansammlungen.
- Informieren Sie sich über das iranische Konzept des „Taroof“ - nehmen Sie nicht jedes höflich gemeinte Angebot der Gastfreundschaft an, ohne zu verstehen, was dahintersteht.
- Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfsersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Infrastruktur/Verkehr
Die Verkehrswege können aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang zur Eindämmung von COVID-19 beeinträchtigt sein, siehe Aktuelles.
Internationale Flüge ab Teheran werden über den außerhalb der Stadt gelegenen Flughafen Imam Khomeini (IKA) abgewickelt. Der zentral gelegene Flughafen Mehrabad (THR) wird nur noch für nationale Flüge genutzt.
Die Infrastruktur im Land ist gut. Das inneriranische Flugnetz ist eng, per Flugzeug können alle größeren Städte des Landes erreicht werden. Die Bahn- und Busverbindungen, auch Nachtzüge (Schlafwaggons), sind mit europäischem Standard vergleichbar.
Das Straßennetz ist gut ausgebaut.
Innerhalb der Städte empfiehlt sich die Nutzung von Taxis (auch über Apps privater Fahrdienstleistungsanbieter wie „snapp“ oder „TAP30“) oder der Metro.
Die Zahl der Verkehrstoten ist in Iran seit Jahren gleichbleibend hoch. Das Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer ist unberechenbar.
Viele Fahrzeuge werden nur mangelhaft gewartet (Beleuchtung, Bremsen, Reifen, Sicherheitsgurte oft nicht vorhanden), was ein hohes Unfallrisiko darstellt.
An iranischen Tankstellen ist meist nur Benzin und Super in minderer Qualität und niedriger Oktanzahl erhältlich. Diesel ist nur an wenigen Tankstellen und nur außerhalb der Großstädte erhältlich, da in Iran keine privaten Diesel-Kfz gefahren werden. Die Qualität des Diesels ist oft schlecht und manche Tankstellen verweigern den Verkauf an private ausländische Kraftfahrer. In der Regel wird eine gesonderte Tankkarte benötigt, welche bereits bei Grenzübertritt erworben werden sollte.
- Seien Sie insbesondere als Fußgänger sowie Autofahrer in den Großstädten vorsichtig.
- Achten Sie beim Fahren gerade nachts auf Straßenerhebungen zur Verringerung der Geschwindigkeit.
- Beachten Sie unbedingt Hinweisschilder zu militärischen Sperrgebieten, auch wenn bestimmte Straßen auf Karten unter Umständen als befahrbar ausgewiesen sind. Dies gilt insbesondere für die Strecke Semnan - Mo’Alleman - Jandaq durch die Wüste Dasht-e Kavir.
- Vermeiden Sie die Sperrgebiete in der Grenzregion zu Irak und in der Provinz Kurdistan.
- Unternehmen Sie Wüstentouren ausschließlich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Nehmen Sie einen ausreichenden Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen mit.
Besondere Verhaltenshinweise
Respektieren Sie unbedingt die geltenden Gesetze und moralischen Wertvorstellungen, insbesondere die islamischen Kleidungsvorschriften, siehe auch Strafrecht.
Fotografieren und Filmen Sie insgesamt restriktiv und nur mit Genehmigung der aufgenommenen Personen.
Touristen wurden Kameras abgenommen und wegen des Verdachts des Fotografierens öffentlicher Gebäude oder Demonstrationen vorübergehend festgenommen.
Ausländische Staatsangehörige wurden auch schon aufgrund der Kommunikation zu aktuellen politischen Themen sowohl über Telefon, soziale Medien u.ä. mit ihrem Heimatland angeklagt und verurteilt, siehe auch Strafrecht.
Viele Webseiten, Apps und insbesondere soziale Medien wie Facebook sowie einige E-Mail-Anbieter sind in Iran gesperrt und können nur über VPN genutzt werden.
Iranischen Bürgern ist seit Anfang 2010 der Kontakt zu zahlreichen westlichen Organisationen und Medien verboten. Zudem wurden sie aufgefordert, keine Kontakte mit Ausländern, ausländischen Botschaften und mit ihnen zusammenarbeitenden Organisationen „über das normale Maß“ hinaus zu pflegen.
- Versenden Sie keine Fotos oder Reiseberichte mit Bezug zu aktuellen politischen Entwicklungen. Gleiches gilt für SMS und Telefonate.
- Seien Sie sich der Überwachung der technischen Kommunikationswege bewusst.
- Stellen Sie sich auf blockierten Zugang zu vielen ausländischen Webseiten und Apps ein.
- Seien Sie sich der Risiken, die für iranische Anbieter von „Couchsurfing“ bestehen, bewusst.
- Bedenken Sie, dass in der Vergangenheit deutsche Staatsangehörige, die Ihre Unterkunft in Iran über soziale Netzwerke im Internet organisiert hatten, von den iranischen Behörden überprüft und zur sofortigen Ausreise aufgefordert oder an dieser gehindert wurden.
Rechtliche Besonderheiten
Iranische Behörden erkennen keine doppelte Staatsangehörigkeit an. Sie behandeln Personen, die auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, als wären sie ausschließlich iranische Staatsangehörige.
Handlungen, die nach westlichem Rechtsverständnis strafbar sind, werden auch in Iran gerichtlich geahndet. Die verhängten Strafen sind häufig schwer und mit dem westlichen Rechtsverständnis oft nicht vereinbar. Die Haftbedingungen sind sehr hart.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle, schwere Finanzdelikte und bestimmte Sexualhandlungen (Geschlechtsverkehr außerhalb der Ehe, gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr) kann die Todesstrafe verhängt werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Alkoholbesitz und -konsum ist untersagt.
Für Frauen (ab 9 Jahren) und auch Männer gelten die islamischen Kleidungsvorschriften:
Der Mantel für Frauen (genannt Manteau) muss die weiblichen Körperformen verhüllen. Haare und Nacken müssen durch ein Kopftuch bedeckt sein. Arme und Beine müssen bis zu den Handgelenken bzw. Fußknöcheln bedeckt sein. Männer müssen lange Hosen tragen, kurzärmelige T-Shirts sind jedoch akzeptiert. An religiösen Orten wie Moscheen müssen jedoch lange Hemden getragen werden. Es werden vermehrt Kontrollen auf korrekte Kleidung durchgeführt, vor allem in religiös bedeutenden Städten wie Mashhad oder Qom, immer wieder aber auch in Teheran.
Nichteheliche sexuelle Handlungen und teilweise auch Kontakte werden wie homosexuelle Beziehungen als Straftat gewertet. Nach iranischem Rechtsverständnis unzüchtiges Verhalten wird streng geahndet. Teilweise sind sexuelle Handlungen mit Todesstrafe bedroht.
Beim Umgang mit iranischen Frauen oder Männern in der Öffentlichkeit muss mit Polizeikontrollen gerechnet werden.
Auch auffälliges Verhalten oder der Gebrauch von technischen Geräten wie auffälligen Kameras, GPS-Geräten und Drohnen kann schnell zum Spionagevorwurf führen.
Die Nutzung von VPN-Netzwerken wird kontrolliert, die eines nicht verifizierten VPN-Netzwerks ist strafbar.
Schon der bloße Aufenthalt in der Nähe von Militär- oder Atomanlagen kann bereits zu schwerwiegenden Missverständnissen bis hin zu Spionagevorwürfen führen.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, Militärgelände, Flughäfen, Häfen, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen, Polizisten, Sicherheitskräften oder Botschaftsgebäuden kann als Spionage angesehen und als Straftat gewertet und mit langen Freiheitsstrafen belegt werden.
Verstöße gegen das Artenschutzabkommen werden vom Umweltministerium streng verfolgt und können mit Haftstrafen bis zu drei Jahre belegt werden.
- Beachten Sie unbedingt die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln.
- Seien Sie vorsichtig mit Übernachtungen bei iranischen Einzelpersonen oder Familien, deren Anschrift Sie bei Visumbeantragung oder Einreise nicht angegeben haben (insbesondere Couchsurfing). Sowohl Sie als auch Ihre iranischen Gastgeber können mit Passentzug und Gerichtsverfahren bestraft werden.
- Unterlassen Sie die Einfuhr oder Nutzung von Drohnen.
- Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
- Verhalten Sie sich besonders zurückhaltend beim Aufenthalt in der Nähe von Sicherheitsobjekten.
- Meiden Sie Aufenthalten in unmittelbarer Nähe von Standorten von sicherheitsbewehrten Anlagen in Buschher, Natanz, Qom, sowie den entsprechenden Objekten in der Umgebung von Arak und Isfahan.
- Fotografieren Sie keinesfalls staatliche oder militärische Einrichtungen.
- Fotografieren Sie Menschen (auch in Menschenmassen) nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis.
Führen Sie keine Tiere aus.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Es kann vor der Einreise bei den zuständigen Auslandsvertretungen, online als e-Visa oder bei Einreise („on arrival“) beantragt werden.
Seit Ende 2018 wird das Visum nicht mehr in den Pass geklebt, sondern als sogenanntes Blattvisum bzw. elektronisches Visum ausgestellt, das in Form eines losen Blattes mitgeführt wird. Dadurch entfällt die Anbringung eines Einreisestempels im Reisepass.
Beantragen Sie für nicht-touristische Aufenthalte in Iran das korrekte Visum (z.B. Journalistenvisum, Arbeitsvisum). Beim Verstoß gegen die iranischen Einreisebestimmungen muss mit strafrechtlicher Verfolgung und unverhältnismäßig hohen Strafen (u.a. mehrjährige Freiheitsstrafen) gerechnet werden.
Bei Überschreitung der Gültigkeit des Visums oder bei Verlust des Reisepasses ist mit erheblichen Schwierigkeiten zu rechen. Die Ausstellung eines Ausreisevisums („Exitvisum“) durch die iranischen Behörden kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Dabei werden bei einer Überschreitung des Visums in der Regel Strafzahlungen gegenüber der Ausländerpolizei sowie eine Bearbeitungsgebühr für das Exitvisum fällig.
Transitreisen
Wenn der Transitbereich des Flughafens Imam Khomeini nicht verlassen wird, benötigen deutsche Staatsangehörige grundsätzlich kein Visum. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft, ob dieses Verfahren Anwendung findet und ob Ihr aufgegebenes Gepäck automatisch zum Anschlussflug weitergeleitet wird.
Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
- Bitte beachten Sie die vom deutschen Recht abweichenden Sorgerechtsbestimmungen des iranischen Rechts und informieren Sie sich vorab über die gültige Rechtslage und die daraus entstehenden Konsequenzen.
- Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Deutsch-iranische Doppelstaater
Reisende, die neben der deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen, werden vermehrt nach Einreise von den iranischen Sicherheitsbehörden über den Grund ihres Auslandsaufenthaltes verhört. Möglich sind auch Passentzug und Verhängung einer Ausreisesperre (insbesondere bei nichtgeleistetem Militärdienst) sowie Überprüfung von Handys, Kamera und PC. Auch eine strafrechtliche Verfolgung von politischen Aktivitäten in Deutschland (z.B. Teilnahme an anti-iranischen Demonstrationen in Deutschland) bis hin zu Inhaftierung und Verurteilung in Iran kann nicht ausgeschlossen werden.
Als Person, die sowohl die deutsche als auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt (sog. Doppelstaater), werden Sie von den iranischen Behörden beim Aufenthalt in Iran ausschließlich als iranischer Staatsangehöriger behandelt. Bitte klären Sie bei Zweifeln über eine (neben der deutschen) bestehende iranische Staatsangehörigkeit (vor Reiseantritt mit den iranischen Behörden bzw. der zuständigen iranischen Auslandsvertretung ab, ob Sie tatsächlich die iranische Staatsangehörigkeit besitzen.
Nach iranischem Recht ist das Zusammenleben von Mann und Frau in einer eheähnlichen Gemeinschaft ohne Eheschließung strafbar. Sollten Sie Doppelstaater und Ihre Ehe nicht in Iran anerkannt sein, müssen Sie bei Einreise eventuell mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Für miteingereiste Kindern sind in diesem Fall in Iran iranische Geburtsurkunden und Reisepässe zu beantragen, bevor eine Ausreise aus Iran ermöglich wird. Dies kann mit erheblichen Schwierigkeiten und zeitlichen Verzögerungen verbunden sein.
Die Möglichkeiten einer Unterstützung in konsularischen Angelegenheiten durch die deutsche Botschaft sind bei doppelter Staatsangehörigkeit sehr beschränkt und eine konsularische Betreuung von inhaftierten deutsch-iranischen Staatsangehörigen z.B. nicht möglich.
- Führen Sie Ihren gültigen, iranischen Reisepass zur Ein- und Ausreise nach Iran mit sich.
- Sollte die Gültigkeit Ihres iranischen Reisepasses abgelaufen sein oder Ihr Pass von den iranischen Behörden entzogen worden sein, ist die Ausreise erst nach Ausstellung eines neuen iranischen Reisepasses bzw. Rückgabe Ihres Passes durch die iranischen Behörden möglich.
- Ein deutscher Reisepass reicht bei gleichzeitig bestehender iranischer Staatsangehörigkeit für die Ausreise aus Iran nicht aus; Sie benötigen dafür einen iranischen Pass.
- Führen Sie zur Einreise nach Deutschland einen gültigen deutschen Reisepass mit sich. Notfalls berechtigt auch der bis zu einem Jahr abgelaufene deutsche Reisepass oder ein deutscher Personalausweis zur Einreise nach Deutschland.
- Für den Fall, dass Sie ohne gültigen deutschen Reisepass nach Deutschland zurückreisen wollen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft versichern, dass Ihr Transport auch mit einem Personalausweis oder abgelaufenen Reisepass möglich ist.
Wehrdienst deutsch-iranischer Doppelstaater
Mit Beginn des iranischen Kalenderjahres („Nowruz“, 21. März), in dem ein Mann 18 Jahre alt wird, wird er in Iran wehrpflichtig und muss einen aktiven Wehrdienst von 24 Monaten leisten. Nach Erreichen des 50. Lebensjahres ist ein Mann vom Militärdienst befreit; ggf. muss er jedoch bis zum 60. Lebensjahr Wehrdienst leisten. Es besteht die Pflicht, sich zum Militärdienst registrieren zu lassen (Alle im Ausland lebenden Iraner müssen sich unaufgefordert bei der für sie zuständigen iranischen Auslandsvertretung melden).
Auslandsiranern kann unter bestimmten Voraussetzungen einmal jährlich eine Einreise nach Iran ohne Wehrdienstverpflichtung gewährt werden. Einzelheiten sind bei der zuständigen iranischen Auslandsvertretung zu erfragen.
- Beachten Sie, dass Sie als männlicher Doppelstaater bis zur vollständigen Ableistung des Wehrdienstes in Iran (oder Erhalt einer Ausnahmegenehmigung) eine Ausreisesperre erhalten können.