Teilreisewarnung Pakistan 11.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Pakistan 21.09.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 21.09.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)


Aktuelles
Überschwemmungen

In den von anhaltenden Überschwemmungen betroffenen Gebieten im Süden des Punjab und des Sindh sind erhöhte Gesundheitsrisiken und eine eingeschränkte Versorgungslage möglich.
  • Überprüfen Sie eventuelle Reisepläne und informieren sich zur aktuellen Lage über die lokalen und sozialen Medien.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad und erfährt starken politischen Gegenwind durch den im Frühjahr durch Misstrauensvotum gestürzten früheren Premierminister Imran Khan/PTI. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.

Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.

Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.

Der Besitz und Genuss alkoholischer Getränke ist für Muslime verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.

Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Kasernen und anderen (militärischen) Sicherheitsbereichen, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickelten Geräten, wie GPS-Geräten und Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Pakistan 04.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 04.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Nach dem Angriff am 3. November 2022 auf den „Langen Marsch“, bei dem der frühere Premierminister Imran Khan durch Schüsse am Bein verletzt worden ist, erhöht sich das Risiko von spontanen Demonstrationen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen PTI-Anhängern und den Sicherheitskräften.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Pakistan 29.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 29.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Pakistan 23.12.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 23.12.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage: Anschlag)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Am 23. Dezember 2022 hat sich ein Selbstmord-Anschlag in Islamabad mit Toten und Verletzten ereignet.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Pakistan 14.01.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 14.01.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage: Anschlag)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Am 23. Dezember 2022 hat sich ein Selbstmord-Anschlag in Islamabad mit Toten und Verletzten ereignet.

Es besteht die Gefahr weiterer Anschläge in Islamabad, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 02.02.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 02.02.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem haben sich mehrere Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten ereignet, auch in Islamabad am 23. Dezember 2022 und jüngst in Peshawar am 30. Januar 2023.

Es besteht die Gefahr weiterer Anschläge in Islamabad und in anderen Städten Pakistans, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 09.05.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 09.05.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Unruhen)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Aktuelles
Unruhen

Aufgrund der Festnahme des ehemaligen Premierministers, Imran Khan, kommt es derzeit landesweit zu zum Teil gewalttätigen Ausschreitungen. Mit Abschaltungen des Mobilfunknetzes und Straßensperrungen ist landesweit zu rechnen. Lokale Ausgangssperren sind möglich.
  • Halten Sie sich über die lokalen Medien über die aktuellen Entwicklungen und die für Ihren Aufenthaltsort geltenden Bestimmungen informiert.
  • Befolgen Sie die Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Vermeiden Sie Bewegungen im Land.
Gesundheit
Impfschutz

Impfbestimmungen können aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 derzeit abweichen, siehe Aktuelles.

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet müssen alle Personen ab einem Alter von einem Jahr eine Gelbfieberimpfung nachweisen. Pakistan selbst ist kein Gelbfiebergebiet.

Bei Ausreise aus Pakistan ist für Personen, die länger als vier Wochen im Land waren, eine Polio-Impfung von der WHO empfohlen, siehe Poliomyelitis.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Gefährdung auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Typhus, Tollwut, Meningokokken-Meningitis ACWY und - bei Aufenthalten in der südlichen Provinz Sindh - auch gegen Japanische Enzephalitis empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung, siehe Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden landesweit (außer in Höhen über 2.000 m) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Hauptübertragungszeit sind die Monate Juli bis November. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher und betrifft zunehmend auch Reisende. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 23.06.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 23.06.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem ereignen sich vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022 sowie in Peshawar und Karachi seit Beginn 2023.

Es besteht die Gefahr weiterer Anschläge in Islamabad und in anderen Städten Pakistans, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär am 9. Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 20.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 20.07.2023

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Teilreisewarnung

Vor Reisen
  • nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten „newly merged districts“ (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschl. Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad, sowie Nationalpark um Nathia Gali
  • nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der „Line of Control“ (LoC)
wird gewarnt.

In der Zeit vom 18. bis 30. Juli 2023 hat die Provinzregierung von Khyber-Pakthunkhwa alle Reisen von Ausländern in die gesamte Provinz verboten, siehe Innenpolitische Lage.

Innenpolitische Lage
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär am 9. Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die Provinzregierung von Khyber-Pakthunkhwa hat alle Reisen von Ausländern in die gesamte Provinz in der Zeit vom 18. bis 30. Juli 2023 verboten. Während des Beginns des schiitischen Trauermonats Muharram und des Gedenkens an die Schlacht von Kerbela können gewalttätige Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 02.09.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 02.09.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Einreise und Zoll


Aktuelles
Sicherheitslage

In Gilgit-Balistan kommt es derzeit vereinzelt zu religiös-bedingten Demonstrationen, aus denen heraus sich auch gewaltsame Aktionen entwickeln können. Die örtlichen Behörden setzen Militär zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung ein und haben ein allgemeines Versammlungsverbot erlassen.
  • Überprüfen Sie eventuelle Reisepläne und informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban haben einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem ereignen sich vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022 sowie in Peshawar und Karachi seit Beginn 2023.

Es besteht die Gefahr weiterer Anschläge in Islamabad und in anderen Städten Pakistans, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Ausreise und Transit
Die Landesgrenzen sind grundsätzlich offen, jedoch muss mit kurzfristig verfügten und nicht angekündigten Schließungen – auch über längere Zeiträume – gerechnet werden. Der Grenzübergang Wagah nach Indien ist mit deutschen Reisepässen grundsätzlich nicht passierbar.

Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die allerdings in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehört u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants). Weitergehende, räumlich begrenzte, Einschränkungen bis hin zu Ausgangssperren („smart lock-downs“) können in Provinzen, Städten und Gemeinden mit sehr hohem Infektionsgeschehen bestehen. Je nach Entwicklung des Infektionsgeschehens kann die Bewegungsfreiheit im Land teilweise eingeschränkt werden. Reisende können sich nicht darauf verlassen, in Pakistan angemessene gesundheitliche Hilfe zu finden.

Empfehlungen
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden. Die Bevölkerung ist angehalten, Verstöße an die Behörden zu melden.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten suchen Sie ein Testlabor oder ärztliche Einrichtungen auf.
  • Kontaktieren Sie vor Reiseantritt Ihre Fluggesellschaft und erkundigen Sie sich nach den aktuellen Beförderungsbestimmungen. Bitte beachten Sie, dass Fluglinien eventuell nicht Tests aller Labore anerkennen.
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:

• Reisepass: Ja
• Vorläufiger Reisepass: Ja
• Personalausweis: Nein
• Vorläufiger Personalausweis: Nein
• Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Reisedokumente müssen im Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen grundsätzlich ein pakistanisches Einreisevisum, das möglichst vor Reiseantritt beantragt werden sollte. E-Visa befinden sich in der Erprobungsphase; „Visa on arrival“ sind derzeit nicht empfehlenswert.
Reisende, die kein Visum haben, werden an den Flughäfen/Grenzen zurückgewiesen.

Visum vor der Einreise
Vor Reiseantritt einzuholende Visa für Pakistan müssen bei der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main beantragt werden. Informationen zur Verlängerung von Visa in Pakistan sind beim pakistanischen Innenministerium erhältlich.

Online-Visum (E-Visa)
Pakistan hat mit der Einführung eines E-Visa-Systems für Touristen für Aufenthalte bis 30 Tagen begonnen.

Visum bei Einreise („on arrival“)
Daneben wurden sog. „Visa-on arrival“ für Touristen und Geschäftsleute für Aufenthalte bis zu 30 Tagen eingeführt. Diese Visumerleichterung gilt auch für deutsche Staatsangehörige. Informationen hierzu bietet das pakistanische Innenministerium. Da belastbare Angaben zur reibungslosen Umsetzung des Verfahrens nicht vorliegen, wird derzeit empfohlen, Visa weiterhin vor Reiseantritt einzuholen und nicht auf diese Möglichkeit zu vertrauen.

Minderjährige
Es sind keine besonderen Bestimmungen für die Einreise von Minderjährigen bekannt.
  • Beachten Sie ggf. die Hinweise für eine Einverständniserklärung für Minderjährige.
Einfuhrbestimmungen
Ausländische Währungen können unbegrenzt eingeführt und bis zu einem Wert von 10.000 USD ausgeführt werden, die Landeswährung ist bei Ein- und Ausfuhr auf bis zu einem Betrag von 10.000 PKR begrenzt.

Erwachsene dürfen 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 Gramm Tabak sowie ¼ Liter Parfüm und Eau de Toilette zollfrei einführen. Die Mitnahme alkoholischer Getränke ist verboten. Geschenke dürfen bis zu einem Gegenwert von 100 USD zollfrei eingeführt werden.

Heimtiere
Für Heimtiere sind eine Bescheinigung eines Veterinärs über den Gesundheitszustand des Tieres und ein gültiger Impfausweis erforderlich. Hunde sollten bereits vor der Einfuhr gegen die üblichen Hundekrankheiten geimpft sein. Eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Botschaft der Islamischen Republik Pakistan in Berlin bzw. dem pakistanischen Generalkonsulat in Frankfurt am Main wird empfohlen.
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Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Teilreisewarnung Pakistan 03.11.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 03.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Innenpolitische Lage; Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien)


Aktuelles
Sicherheitslage

Derzeit kommt es in Pakistan immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.
  • Meiden Sie Diskussionen zu diesem Thema. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Überprüfen Sie eventuelle Reisepläne und informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen, wie z. B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen, weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022, in Peshawar (30. Januar und 4. März 2023) und in Karachi (17. Februar 2023) verübt.

Es besteht die latente Gefahr weiterer Anschläge in Islamabad und in anderen Städten Pakistans, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
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  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen
  • nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten „newly merged districts“ (NMDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) mit Ausnahme der UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad, sowie des Nationalparks um Nathia Gali,
  • nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt. Ausnahme und damit ohne Reisewarnung: die Fernstraße über Wagah Border nach Indien.
wird gewarnt.

Innenpolitische Lage
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad. Anhänger des Ex-Premierministers Imran Khan sowie Mitglieder seiner Partei PTI sind nach teils gewaltsamen Ausschreitungen gegen das Militär am 9. Mai 2023 inhaftiert oder anderweitig zurückgedrängt worden. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.

In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.

Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien
Die Grenzgebiete zu Afghanistan, Iran und Indien sind nicht oder nur mit offizieller Genehmigung zugänglich; es gelten unterschiedlich breite Verbotszonen entlang der Grenzen. Dies gilt auch für den von Pakistan verwalteten Teil Kaschmirs (Azad Jammu and Kashmir) entlang der Waffenstillstandslinie („Line of Control“ (LoC)) und für weitere Regionen des Landes.

Für Afghanistan besteht eine Reisewarnung.

Vor Ein- und Ausreisen über die pakistanische Landesgrenze mit Iran wird wegen der Entführungsgefahr im iranisch-pakistanischen Grenzgebiet und wegen der bestehenden Reisewarnung für die Provinz Belutschistan ausdrücklich gewarnt.
Die deutschen Vertretungen in Pakistan stellen keine Empfehlungsschreiben im Zusammenhang mit der Einholung von Visa für die vorgenannten Länder aus. Entsprechende Visa sollten vor Reiseantritt bei den Auslandsvertretungen dieser Länder in Deutschland beschafft werden.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Erkundigen Sie sich vor Reisen nach Gilgit-Baltistan bei den pakistanischen Reiseveranstaltern und Behörden umfassend über die aktuelle Sicherheitslage.
  • Führen Sie Reisen in den gebirgigen Norden Pakistans bevorzugt auf dem Luftweg durch (Flughäfen Gilgit und Skardu), rechnen Sie aber auch mit kurzfristigen wetterbedingten Flugausfällen.
  • Informieren Sie sich für Reisen auf dem Landweg vorab bei den pakistanischen Behörden, ob Sie für Ihre Reiseroute oder Ihr Reiseziel eine offizielle Genehmigung („Non-Objection-Certificate“ (NOC)) beantragen müssen und stellen Sie ggf. entsprechende Anträge möglichst frühzeitig.
Auswärtiges Amt

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Teilreisewarnung Pakistan 22.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 22.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage: Terrorwarnung)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Malaria)


Aktuelles
Sicherheitslage
Aufgrund einer Terrorwarnung wurden am 22. Januar 2024 in Islamabad einige Universitäten geschlossen. Es besteht dauerhaft die latente Gefahr terroristischer Anschläge in Islamabad und in anderen Städten Pakistans, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.


Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022, in Peshawar (30. Januar und 4. März 2023) und in Karachi (17. Februar 2023) verübt.

Allgemein ist aufgrund der Spannungen um Belutschistan (iranische und nachfolgend pakistanische Bombardierung von Separatisten beiderseits der gemeinsamen Grenze) sowie aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Derzeit kommt es in Pakistan immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen, insbesondere bei einer zunehmenden Verschärfung der Lage in Gaza, ist auch in den nächsten Wochen zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.
  • Meiden Sie Diskussionen zu diesem Thema. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Überprüfen Sie eventuelle Reisepläne und informieren Sie sich zur aktuellen Lage über die lokalen und sozialen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen, wie z. B. nach dem Freitagsgebet vor Moscheen, weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Pakistans sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Beschränkungen im Land
Es gelten diverse Beschränkungen, die allerdings in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen. Hierzu gehört u.a. die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes an belebten Orten und in geschlossenen Räumlichkeiten (Geschäfte, Restaurants).

Gesundheit
Malaria

Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Unterhalb einer Höhe von 2.500 m besteht in Pakistan in den nördlichen und nordwestlichen Provinzen, dem westlichen Teil von Punjab sowie in Teilgebieten im Süden des Landes von Mai bis November ein hohes sowie von Dezember bis April ein geringes Übertragungsrisiko für Malaria. In den restlichen Teilgebieten im Süden und Südwesten liegt ein geringes Risiko unter 2.500 m Höhe vor, siehe Karten des Ständigen Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG. In circa einem Viertel der Fälle handelt es sich um die potentiell lebensbedrohliche Malaria tropica.

Je nach Reiseprofil ist neben der notwendigen Expositionsprophylaxe zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
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Teilreisewarnung Pakistan 31.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 31.01.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

In Pakistan finden am 8. Februar 2024 Parlamentswahlen statt. In deren zeitlichen Zusammenhang kann es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan, auch in Islamabad im Dezember 2022, in Peshawar (30. Januar und 4. März 2023) und in Karachi (17. Februar 2023) verübt.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.

Weiter kommt es in Pakistan immer wieder zu pro–palästinensischen Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Mit weiteren Großdemonstrationen ist zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zum Thema Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Pakistan 12.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 12.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Sicherheitslage

In Pakistan kann es jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können. Auch mit Großdemonstrationen ist zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
  • Meiden Sie Diskussionen zum Thema Nahost/Gaza. Emotionen können in ungünstigen Fällen unvermittelt in Hass und Gewalt umschlagen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Sicherheit
Teilreisewarnung
Vor Reisen
  • nach Khyber Pakhtunkhwa (ehemals Nordwestgrenzprovinz, NWFP), insbesondere in die sogenannten „merged districts“ (MDs)/ex-FATA (ehemalige Federally Administrated Tribal Areas) und der Benutzung der weiteren Teile des Karakorum-Highways zwischen Mansehra und Einbiegen der N15. Davon ausgenommen sind die UNESCO-Weltkulturerbestätten Taxila und Takht-e-Bahi sowie die Nationalparks um Nathia Gali, einschließlich der Hauptverbindungsstraßen nach Islamabad und die Hauptstraßen von Islamabad über den Babusar-Pass nach Gilgit (M15 bis Mansehra, ab dort N15 über Babusar-Pass bis zum Indus, dann weiter N35 nach Gilgit).
  • nach Belutschistan (und die Ein- und Ausreise auf dem Landweg von und nach Iran) und
  • entlang der Grenze zu Indien, einschließlich der Waffenstillstandslinie „Line of Control“ (LoC) in einem Abstand von 20 km, soweit Pakistan nicht weitere Sperrungen verfügt. Ausnahme und damit ohne Reisewarnung: die Fernstraße über Wagah Border nach Indien.
wird gewarnt.
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Teilreisewarnung Pakistan 05.10.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 05.10.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage)


Aktuelles
Sicherheitslage

Aufgrund von nicht genehmigten Kundgebungen der Opposition kann es derzeit vor allem in Islamabad, Rawalpindi, auf den Verbindungsstraßen zwischen Islamabad und Peschawar sowie in Lahore zu Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und Demonstrierenden kommen. Auch andere Landesteile vor allem in Punjab können betroffen sein.

Auf dem Weg zum und vom Flughafen Islamabad kommt es zu erheblichen Verzögerungen.

In Pakistan kann es jederzeit zu gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen in Islamabad und anderen Städten Pakistans kommen, in deren Fokus auch ausländische Staatsangehörige stehen können. Auch mit Großdemonstrationen ist zu rechnen, dies vor allem freitags nach dem Mittagsgebet.

Die islamistischen, gewaltbereiten pakistanischen Taliban hatten Ende 2022 einseitig eine mit der Regierung vereinbarte Waffenruhe für beendet erklärt und ihre Kämpfer zu Anschlägen im ganzen Land aufgerufen. Seitdem wurden vermehrt Terror- und Selbstmordanschläge mit zahlreichen Toten und Verletzten, insbesondere in Teilen der Provinzen Khyber Pakthunkhwa und Belutschistan verübt. Auch andere islamistische Terrorgruppen, z.B. der Islamische Staat Pakistan (ISPK) sowie belutschische Nationalisten verüben vermehrt Anschläge in diesen Regionen.

Allgemein ist aufgrund der angespannten innenpolitischen Lage mit landesweiten Demonstrationen, Straßenblockaden, erheblicher Präsenz der Sicherheitskräfte, Abschaltungen des Mobilfunknetzes und eventuell gewaltsamen Ausschreitungen zu rechnen, insbesondere in den Großstädten Islamabad, Lahore und Karachi.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen sowie beim Besuch von Einrichtungen mit internationalem Publikumsverkehr und bekannten Treffpunkten von Ausländern besonders aufmerksam.
  • Informieren Sie sich über die sozialen und lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und Menschenansammlungen weiträumig.
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