Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Pakistan
Stand 21.09.2022
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
Aktuelles
Überschwemmungen
In den von anhaltenden Überschwemmungen betroffenen Gebieten im Süden des Punjab und des Sindh sind erhöhte Gesundheitsrisiken und eine eingeschränkte Versorgungslage möglich.Sicherheit
- Überprüfen Sie eventuelle Reisepläne und informieren sich zur aktuellen Lage über die lokalen und sozialen Medien.
Innenpolitische Lage
Die Koalitionsregierung von Premierminister Shabaz Sharif aus PML-N, PPP und mehreren kleinen Parteien hat nur eine knappe Mehrheit im Parlament in Islamabad und erfährt starken politischen Gegenwind durch den im Frühjahr durch Misstrauensvotum gestürzten früheren Premierminister Imran Khan/PTI. Diese angespannte Stimmung kann zu Demonstrationen mit Eskalationspotential führen. Im ganzen Land, insbesondere in Großstädten, können sich immer wieder spontane oder organisierte Demonstrationen aus unterschiedlichsten Anlässen ereignen, z.B. nach den Freitagsgebeten. Auch wenn diese zunächst friedlich verlaufen, können sie zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und Verkehrsbeeinträchtigungen führen und zum Ziel terroristischer Anschläge werden.
In Belutschistan sowie in den sogenannten „newly merged districts“ (NMDs) in Khyber Pakhtunkhwa kommt es immer wieder zu bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitskräften und militanten Gruppen, denen auch unbeteiligte Zivilisten zum Opfer fallen können. Weite Teile dieser Gebiete sind für Ausländer gesperrt.
Die pakistanischen Behörden stellen keine aktuelle Liste der für Ausländer gesperrten Gebiete im Internet ein. Für einige dieser Gebiete können offizielle Reisegenehmigungen bei pakistanischen Behörden beantragt werden. Die Beantragung einer solchen Genehmigung ist in der Regel sehr zeitintensiv. Bei Aufenthalten in solchen Gebieten ohne erforderliche Genehmigung droht eine Inhaftierung für mehrere Tage.Reiseinfos
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Beachten Sie Absperrungen und halten Sie sich von gesperrten Gebieten ohne eine erforderliche Genehmigung fern.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Rechtliche Besonderheiten
Pakistan ist ein islamisches Land. Allerdings sind bisher keine Fälle bekannt, in denen EU-Bürger nach Scharia-Recht (z.B. zu Körperstrafen) verurteilt worden sind. Straftaten wie Blasphemie (Gotteslästerung), Ehebruch und Drogendelikte sowie das Verunglimpfen der Streitkräfte werden mit hohen Gefängnisstrafen, und je nach Schwere des Delikts unter Umständen mit der Todesstrafe, geahndet.
Seit Aufhebung des Todesstrafenmoratoriums im Dezember 2014 für Terrorismus-Straftatbestände und im März 2015 für alle mit der Todesstrafe bewehrten Straftatbestände, gab es bereits zahlreiche Hinrichtungen.
Die für das Verhältnis zwischen Mann und Frau geltenden Gesetze und Regeln sind unbedingt zu beachten. Kontakte zwischen Nichtverheirateten, welche über das im alltäglichen Umgang Übliche hinausgehen, können geahndet werden.
Der Besitz und Genuss alkoholischer Getränke ist für Muslime verboten. Nicht-Muslime können Alkohol in speziell lizensierten Geschäften kaufen und in lizensierten, meist internationalen Hotels bestellen. Es werden vermehrt Straßenkontrollen durchgeführt.
Fotografieren von öffentlichen Einrichtungen, wasserwirtschaftlichen Anlagen, Kasernen und anderen (militärischen) Sicherheitsbereichen, Flughäfen und Häfen, Brücken, Sicherheits- und Regierungsfahrzeugen etc. ist verboten, kann als Straftatbestand der Spionage gewertet und mit entsprechend langen Freiheitsstrafen belegt werden. Besonders für Individualreisende besteht das Risiko, auch durch auffälliges Verhalten oder den Gebrauch von technisch höher entwickelten Geräten, wie GPS-Geräten und Drohnen, unter Spionageverdacht zu geraten. In diesem Zusammenhang wird bei Aufenthalten in der Nähe von Sicherheitsobjekten besondere Zurückhaltung empfohlen.
Hinweise zum Corona-Virus in Pakistan siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus
Gruß
Birgitt




