Auswärtiges Amt hat geschrieben:Jordanien
Stand 20.06.2025
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage Jordanien)
- Einreise und Zoll (Visum)
Aktuelles
Sicherheitslage Jordanien
Durch die andauernde militärische Auseinandersetzung zwischen Israel und Iran hat sich die Sicherheitslage in der gesamten Region verschärft. Eine regionale Ausweitung des Konflikts kann nicht ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem Konflikt kann es auch in Jordanien jederzeit zu sicherheitsrelevanten Vorfällen und erheblichen Beeinträchtigungen des Flugverkehrs kommen. Auch wenn Jordanien kein direktes Ziel ist, muss mit Überflügen von Drohnen und Raketen und ggf. mit herabfallenden Trümmern gerechnet werden.
Der jordanische Luftraum wird derzeit immer wieder ganz oder teilweise gesperrt. Längerfristige Luftraumsperrungen können nicht ausgeschlossen werden.
Auch aufgrund der angespannten Situation in Israel und den Palästinensischen Gebieten kann es immer wieder zu kurzfristigen Änderungen der Öffnungszeiten sowie auch der zeitweisen Schließung der Grenzübergänge zwischen Israel und Jordanien kommen, insbesondere auch am Grenzübergang King-Hussein-Brücke (Allenby-Brücke) bei Ausreise aus dem Westjordanland, siehe Einreise und Zoll – Einreise aus Israel.
In grenznahen Regionen (insbesondere auch auf dem Dead Sea Highway) kann es zu Sperrungen und/oder zusätzlichen Kontrollstellen kommen.
Derzeit kommt es in Jordanien in Folge der regionalen Konflikte immer wieder zu Demonstrationen mit teilweise hohen Teilnehmerzahlen. Weitere Demonstrationen, vor allem freitags nach dem Mittagsgebet, sind wahrscheinlich. Dabei kann das Aufkommen von antiwestlicher Stimmung nicht ausgeschlossen werden.
- Von nicht notwendigen Reisen nach Jordanien wird abgeraten.
- Von Reisen in das syrisch-jordanische Grenzgebiet sowie in den Nordosten des Landes und in die Grenzregion zu Irak wird dringend abgeraten.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten.
- Informieren Sie sich über die aktuelle Lage in den Medien und leisten Sie den Sicherheitshinweisen der jordanischen Sicherheitskräfte und Behörden Folge.
- Setzen Sie sich bei Fragen bezüglich Umbuchungen mit Ihrer Fluggesellschaft in Verbindung.
- Es wird dringend geraten, sich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.
- Informieren Sie sich vor einem geplanten Grenzübertritt darüber, ob der jeweilige Grenzübergang geöffnet ist, siehe auch Einreise und Zoll - Visum.
- Beachten Sie, dass mit der Beantragung/Erteilung eines eVisum vor Einreise erhebliche Wartezeiten an der Grenze (zur Einholung eines Visum „on arrival“) bei Einreise vermieden werden können.
- Folgen Sie unbedingt den Anweisungen der Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise ein Visum. Die Visumsbeantragung vor der Einreise ist für deutsche Staatsangehörige nicht verpflichtend, die Visumbeantragung bei Einreise (Visum on arrival) kann allerdings mit erheblichen Wartezeiten an den Grenzübergängen verbunden sein.
Visum vor der Einreise
Ein Visum kann vor der Reise online beim
jordanischen Innenministerium beantragt werden. Auch die Antragstellung über die App des Innenministeriums ist möglich.
Die zuständige jordanische Botschaft stellt keine Visa mehr aus. Visa werden nicht mehr in Reisepässe eingetragen. Bei Einreise muss das elektronisch ausgestellte Visum mitgeführt werden.
Visum bei Einreise („on arrival“)
Das Visum kann bei Einreise an den Flughäfen Queen Alia International und Aqaba auch „on arrival“ beantragt werden. Die Visumgebühr in Höhe von derzeit 40 JOD muss an den Flughäfen sofort in JOD bezahlt werden (Wechselstuben/Geldautomat vorhanden). Eine Kreditkartenzahlung ist in der Regel möglich.
Einreise aus Israel
Siehe Aktuelles.
Das Visum kann bei Einreise über die Grenzübergänge Aqaba/Yitzhak Rabin (Nähe Eilat) und Sheikh-Hussein-Brücke (nördliche Grenze) beantragt werden. Momentan muss mit erheblichen Wartezeiten gerechnet werden.
Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke aus dem Westjordanland (Palästinensische Gebiete) kommend informieren Sie sich bitte aktuell zu den derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen bei den jordanischen Behörden.
Reiseveranstalter bieten Ausflüge unter Vermittlung der Grenzabfertigung (gegen Gebühren) an, sodass keine vorherige Visumserteilung, aber die vorherige Übermittlung von Passkopien erforderlich ist.
Bei einer Reise von Israel nach Jordanien auf dem Landweg, wird im Zweifelsfall empfohlen, vor Reiseantritt Kontakt mit der jordanischen Botschaft in Berlin oder in Tel Aviv aufzunehmen.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise zu Israel und den Palästinensischen Gebieten.
Längerfristiger Aufenthalt
Sollte der ein Aufenthalt von mehr als vier Wochen in Jordanien beabsichtigt werden, muss die für den Aufenthaltsort zuständige Polizeistation vor Ablauf der ersten vier Wochen des Aufenthalts aufgesucht werden, um eine Verlängerung des Visums zu beantragen. Hierfür muss die Einreise/Grenzübertritt anhand des Einreisestempels im Pass nachgewiesen werden. Bei Einreise über die King-Hussein-Brücke ist darauf zu achten, dass dieser Stempel in den Pass und nicht auf einen separaten Einlegezettel gestempelt wird. Ggf. kann dies beim zuständigen Residence Department in Amman (allerdings sehr zeitaufwändig) nachgeholt werden. Eine Verlängerung durch die Polizeistation bis zu sechs Monaten ab Einreisedatum ist möglich. In diesem Fall wird eine ärztliche Untersuchung verlangt.