Auswärtiges Amt hat geschrieben:Vereinigte Arabische Emirate
Stand 03.03.2026
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Sicherheitslage in der Region)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
Aktuelles
Vor Reisen in die Vereinigten Arabischen Emirate wird gewarnt.
Sicherheitslage in der Region
Seit dem 28. Februar 2026 führen Israel und die USA Luftschläge gegen Ziele in Iran durch. In Reaktion darauf erfolgen Luftangriffe aus Iran auf zahlreiche Ziele in der Region. Die Lufträume mehrerer Staaten wurden gesperrt. Auch weitere Luftraumsperrungen sind möglich. Zahlreiche Fluggesellschaften haben den Flugbetrieb in die Region eingestellt. Hiervon sind auch internationale Drehkreuze wie bspw. die Flughäfen in den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar betroffen.
Die Behörden der Vereinigten Arabischen Emirate haben ihre Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, erhöht.
- Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
- Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts bzw. prüfen Sie, ob Ihre dort hinterlegten Daten aktuell sind. Dies gilt insbesondere, wenn Sie zwischenzeitlich in ein anderes Land weitergereist sind.
- Beachten Sie die Informationen von NCEMA (National Emergency Crisis and Disasters Management Authority der VAE).
- Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte.
- Informieren Sie sich regelmäßig zur aktuellen Lage über die Medien.
- Seien Sie vor allem an belebten Orten und zu besonderen Anlässen, insbesondere rund um jüdische und israelische Einrichtungen, äußerst aufmerksam.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Laden Sie Mobiltelefone sowie andere Kommunikationsmittel und verfügbare externe Batterien immer voll auf.
- Beachten Sie die Hinweise zum Film- und Fotoaufnahmen unter Reiseinfos – Rechtliche Besonderheiten.
- Bei Fragen zu gebuchten Flügen/Reisen in die Region kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft oder Ihren Reiseveranstalter.
Rechtliche Besonderheiten
In den VAE wird die Todesstrafe auch für ausländische Staatsangehörige verhängt und vollstreckt, wie zuletzt im Februar 2025.
Es gibt in den VAE eine Vielzahl von
Rechtsanwaltskanzleien, die zu Rechtsfragen und rechtlichen Besonderheiten beraten.
Auf die flächendeckende Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird besonders hingewiesen.
Offene oder strittige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen in den VAE können auch nach langer Zeit bei Einreise oder im Transit zur vorläufigen Festnahme zwecks Begleichung von Altschulden führen.
Rechtliche Auseinandersetzungen und offene Forderungen können zur Verhängung einer Ausreisesperre („travel ban“) bis hin zu (Untersuchungs-)Haft führen, sodass die betroffene Person mindestens für mehrere Monate nicht aus den VAE ausreisen kann. Ausreisesperren können z. B. auch nach dem Zeigen beleidigender Gesten (auch online), verbaler Auseinandersetzungen, kritischer Online-/Restaurant- oder anderer Bewertungen und bei Kritik an den VAE selbst verhängt werden. Die Aufgabe einer Anzeige bei der Polizei kann auch für die Person, die die Anzeige aufgibt, zur Ausreisesperre führen. Diese wird regelmäßig erst dann aufgehoben, wenn der Sachverhalt aus Sicht der emiratischen Behörden geklärt ist oder die Anzeige zurückgezogen wurde.
Eine Fundsache an sich zu nehmen, auch mit dem Ziel, diese dem rechtmäßigen Besitzer zurückzugeben, kann als Diebstahl gewertet werden.
Das Strafrecht ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Prostitution ist strafbar. Der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. „Cross-dressing“ sind verboten und können bei Anzeige auch strafrechtlich geahndet werden. Das Zusammenleben nicht verheirateter Personen verschiedenen Geschlechts steht in den VAE nicht unter Strafe.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. bei ärztlicher Behandlung oder bei Anzeige), weiterhin zu strafrechtlicher Verfolgung der Mutter und auch des biologischen Vaters führen. Ledige Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst sein. Die Anerkennung des Kindes durch den Vater und die anschließende Registrierung des Kindes bewirken jedoch Straffreiheit. In den letzten Jahren sind keine Fälle vollzogener Strafen mehr bekannt geworden, die Ausstellung von Geburtsurkunden (insbesondere bei muslimischer Mutter und nicht angegebenem Vater) und Aufenthaltserlaubnissen („residency visas“) ist in diesen Fällen jedoch häufig mit administrativen Schwierigkeiten verbunden, sodass sich z. B. der Abschluss von Krankenversicherungen und die Erstattung der lokalen hohen Behandlungskosten verzögern können.
Nach einer ehelichen Geburt wird die Ausstellung einer emiratischen Geburtsurkunde ohne persönliche Vorsprache des Ehemanns/Vater des Kindes verweigert, auch wenn dieser sich diesem Zeitpunkt außerhalb der VAE aufhält. Dies kann eine Ausreise der Mutter mit dem Kind erschweren.
Die Teilnahme an einer öffentlichen Versammlung, die als die öffentliche Sicherheit gefährdend bewertet wird, ist mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr und einer Geldstrafe von mindestens 100.000 AED strafbewehrt. Sofern strafverschärfende Merkmale hinzukommen, erhöht sich das Strafmaß; so z. B. bei Vermummung mit dem Ziel der Begehung einer Straftat auf mindestens drei Jahre Haft und Geldstrafe von maximal 200.000 AED, bei Randalieren/Sachbeschädigung auf mindestens fünf Jahre Haft und bei Tragen einer Waffe auf mindestens zehn Jahre Haft. Die Verhöhnung, Beleidigung oder Schädigung des Rufs oder des Ansehens des Staates oder seiner Gründer kann mit bis zu fünf Jahren Haft und der Zahlung von bis zu 500.000 AED bestraft werden.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der Missionierung und Bekehrung muslimischer Personen.
Im Emirat Fujairah besteht vor Bergausflügen Anmeldepflicht (z.B. via Code am Beginn des Bergpfads). Verstöße hiergegen und gegen andere Regelungen des Bergsports werden mit einer Strafe in Höhe von 50.000 AED geahndet.
Weitere Hinweise zu Problemen bei der Ausreise aus den VAE (hier: bei Nutzung bestimmter Reisedokumente), siehe Einreise und Zoll – Reisedokumente.
Filmaufnahmen/Fotografieren/VPN
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) von zahlreichen Einrichtungen, wie z.B. militärischen Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpalästen, öffentlichen und Botschaftsgebäuden, Industrieanlagen, Erdöl-/Erdgasanlagen und Brücken, ist streng verboten. Dies gilt auch für das Fotografieren und Filmen im Zusammenhang mit der aktuellen militärischen Auseinandersetzung mit Iran, insbesondere das Fotografieren von Einschlägen, Bränden, Raketenabschüssen oder Trümmerteilen. Die nicht immer klar erkennbaren Fotografier- und Filmverbote werden von den Behörden dennoch konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen, Ausreisesperren (s.o.) und/oder Ausweisung.
Die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen, elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen kann eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte bedeuten und mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu sechs Monaten geahndet werden.
Die Nutzung von VPN (Virtual Private Network) Software steht unter Strafe, wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Alkohol/Drogen
Alkoholkonsum und Trunkenheit in der Öffentlichkeit sind ein Straftatbestand. Alkohol wird nur in lizensierten Geschäften, Hotels, Restaurants und Bars angeboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum (dazu gehört auch Medikamentenmissbrauch) stehen drakonische Strafen. Als Droge werden z.B. auch CBD-Öl oder Nahrungsmittel mit Hanfgeschmack gewertet. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende (auch vor der Einreise erfolgte) Konsum auch sogenannter weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden. Zur Einfuhr von Medikamenten siehe auch Einreise und Zoll – Einfuhrbestimmungen – Medikamente.