Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 17.02.2023
Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)
- Einreise und Zoll (Visafreier Transit)
Aktuelles
COVID-19
Die Infektionszahlen in China sind nach dem Höchststand zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder deutlich zurückgegangen. Das chinesische Gesundheitssystem ist weiterhin belastet, die Versorgung in medizinischen Notfällen hat sich inzwischen aber wieder normalisiert.
Seit dem 9. Januar 2023 ist China als drohendes Virusvariantengebiet eingestuft.
- Beachten Sie bei Einreise nach Deutschland die erforderliche Test- und Nachweispflicht für Reisende aus China.
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.
Grundsätzlich möglich ist die Einreise für Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa. Die chinesischen Auslandsvertretungen erteilen wieder Visa für Geschäfts- und Familienbesuchsreisen sowie für familiär oder beruflich bedingte Langzeitaufenthalte. Touristische Reisen nach China sind weiterhin nicht möglich. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China.
Seit Anfang 2023 gelten neue Einreisevorschriften. Unter anderem sind auch visafreie Transitaufenthalte möglich.
Fluggäste, die von Deutschland nach China einreisen wollen, müssen seit dem 8. Januar 2023 ein negatives RT-PCR-Testergebnis (Nasen-Rachenabstrich) vorlegen. Der Test muss innerhalb von 48 Stunden vor Abflugzeit nach China durchgeführt werden und kann von einem Hausarzt in Deutschland sowie einer amtlich anerkannten Teststelle stammen.
Das PCR-Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.
Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.
Einreisen sind mit Transitflügen über Drittländer grundsätzlich möglich, sofern innerhalb von 48 Stunden vor Abflug nach China ein PCR-Test durchgeführt wurde. Bei Abflügen aus Deutschland können sich die Passagiere entweder in Deutschland oder in den Transitländern testen lassen. Bei fristgerechter Testung in Deutschland ist keine erneute Testung im Transitland erforderlich.
Alle aus dem Ausland in die VR China einreisenden Personen werden, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben.
Weitere infektionsrechtliche Maßnahmen für Bewegungen von Ausländern innerhalb Chinas werden in den Provinzen, Städten, Stadt- und Wohnbezirken sehr unterschiedlich und uneinheitlich gehandhabt; sie sind regelmäßig kurzfristigen Änderungen und Anpassungen unterworfen.
Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.
Ausreise und Transit
Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.
Schließungen bzw. zeitlich eingeschränkte Öffnungen von internationalen Grenzübergängen (Land, See, Luft) sowie Beschränkungen für den Personen- und/oder Warenverkehr sind abhängig von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie und werden im Einzelfall von der zuständigen National Immigration Administration (NIA) angeordnet. Es ist daher bis auf Weiteres mit Einschränkungen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr zu rechnen, die auch kurzfristig in Kraft treten können. Es gelten weiterhin erhebliche Einschränkungen des Flugverkehrs auf wenige Flüge und Flughäfen.
Beschränkungen im Land
Die hohen Infektionszahlen sind seit Ende Januar 2023 wieder deutlich zurückgegangen. China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen verringert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte möglich, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test, keine Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente).
In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.
In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.
Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.
Empfehlungen
- Beachten Sie bei Einreise nach Deutschland die erforderliche Test- und Nachweispflicht für Reisende aus China.
- Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Einreise und Zoll
Visafreier Transit
Für den reinen einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Ein Verlassen der Transitzone des Flughafens ist ohne Visum jedoch nicht möglich.
Einige Städte und Regionen bieten zudem deutschen Staatsangehörigen die Möglichkeit eines auf 72 bzw. 144 Stunden beschränkten visafreien Transitaufenthaltes. Die betreffenden Regionen finden sich auf der Website der National Immigration Administration .
Voraussetzung für den alle visafreien Transitaufenthalte ist die Einreise über einen der jeweils vorgegebenen Grenzkontrollpunkte und die Ausreise in ein Drittland, das nicht das Land des Reiseantritts ist.
Ein Ticket für die Anschlussreise und ein evtl. für das Drittland erforderliches Visum müssen bei Einreise vorgelegt werden.
Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas und die anschließende Ausreise in ein Drittland sind bei dieser Regelung nicht zulässig.
Die Entscheidung über den visafreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Die chinesischen Behörden haben in keinem der bekannt gewordenen Fälle eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt. Betroffene berichteten, dass türkische, irakische oder auch pakistanische Visa oder Einreisestempel im Pass der Grund für die Zurückweisung gewesen sein könnten.
Auch beim visafreien Transitaufenthalt müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung. Für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
Ein direkter Hin- und Rückflug (z.B. Frankfurt - Peking - Frankfurt) kann nur mit gültigem Visum erfolgen.
- Beantragen Sie im Zweifel und insbesondere bei türkischen, irakischen oder auch pakistanischen Visa oder Einreisestempeln im Pass ein Visum statt sich auf den visumfreien Transitaufenthalt zu verlassen.
- Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise bei der für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration), sofern dies nicht durch ein Hotel erfolgt.