Teilreisewarnung Burkina Faso 21.04.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Burkina Faso 07.03.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 07.03.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Teilreisewarnung; Terrorismus; Innenpolitische Lage)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen nach Burkina Faso - mit Ausnahme von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso - wird gewarnt.

Von der Nutzung der Straßenverbindung N1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.

Terrorismus

Die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle verbleibt auf hohem Niveau. Auch touristische Ziele sind betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung).

Außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Kidnapping. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen.

Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. Auch in den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht die Gefahr von Terroranschlägen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein.
  • Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous und Bobo-Dioulassos nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Von der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, bei besonderen Anlässen und in der Innenstadt von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in der Umgebung von Einrichtungen der burkinischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und militärische Anlagen).
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
2022 kam es in Burkina Faso zu einem erneuten Militärputsch. Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter um das Amt des Premierministers (Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 Uhr bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend-und Nachtstunden nicht die Wohnung.
  • Verzichten Sie auf Fotos öffentlicher, polizeilicher und militärischer Einrichtungen, Regierungsgebäude und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es zur Verhängung von Reisebeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 26.06.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 26.06.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Terrorismus; Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)


Sicherheit
Terrorismus

Die Zahl sicherheitsrelevanter Vorfälle verbleibt auf hohem Niveau.

Außerhalb der großen Städte besteht eine hohe Gefahr terroristischer Gewaltakte und Entführungen. In den beiden großen Städten Bobo-Dioulasso und Ouagadougou besteht das Risiko von Terroranschlägen.

Touristische Ziele sind ebenfalls betroffen, wie z.B. die Nationalparks „W“ und Arly im Südosten (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage), der geschützte Wald von Nazinga im Süden an der Grenze zu Ghana, die Wasserfälle von Banfora im Südosten und die Stadt Pô im Süden (siehe Sicherheit - Teilreisewarnung). Sport- und Kulturveranstaltungen außerhalb Ouagadougous und Bobo-Dioulassos sind mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden. In der Vergangenheit waren auch westliche Ausländer Opfer gezielter Entführungen.
  • Reisen Sie nur auf dem Luftweg und nicht auf dem Landweg nach Burkina Faso ein.
  • Führen Sie unbedingt notwendige, längere Reisen auf dem Landweg außerhalb des unmittelbaren Stadtgebiets Ouagadougous und Bobo-Dioulassos nur mit einem tragfähigen Sicherheitskonzept und nur tagsüber durch.
  • Von der Nutzung der Straßenverbindung N 1 zwischen Ouagadougou und Bobo-Dioulasso wird dringend abgeraten.
  • Seien Sie insbesondere an belebten Orten, bei unvorhergesehenen Ereignissen und in der Innenstadt von Ouagadougou und Bobo-Dioulasso besonders vorsichtig.
  • Vermeiden Sie Aufenthalte in der Umgebung von Einrichtungen der burkinischen Sicherheitskräfte (z.B. Kasernen und militärische Anlagen).
  • Beachten Sie auch den weltweiten Sicherheitshinweis.
Innenpolitische Lage
Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter um das Amt des Premierministers (Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 Uhr bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend-und Nachtstunden nicht die Wohnung.
  • Verzichten Sie auf Fotos öffentlicher, polizeilicher und militärischer Einrichtungen, Regierungsgebäude und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es zur Verhängung von Reisebeschränkungen, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in letzter Zeit stark angestiegen, auch in Ouagadougou. Die Verfügbarkeit von Waffen hat sich erhöht. Bei Überfällen und Einbrüchen kam es zuletzt wiederholt zum Einsatz von Schusswaffen.

Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Auf Überlandstraßen kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen, aber auch im Südwesten kam es zu mehreren Vorfällen. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei Unfällen, insbesondere solchen mit Personenschäden, kommt es häufig sofort zu Menschenansammlungen und in der Folge zu teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie möglichst Fahrten über Land und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie auch am Tag unausweichliche Reisen über Land ausschließlich mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 18) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und führen Sie möglichst keine Wertgegenstände mit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der an den EUR gekoppelte westafrikanische Franc CFA (1 EUR = 656 FCFA). Kreditkarten werden in größeren Hotels, einzelnen Restaurants und Einkaufsgeschäften akzeptiert. An Geldautomaten kann mit internationalen Kreditkarten, ggf. gegen eine Gebühr, Geld abgehoben werden.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 15.09.2025

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 15.09.2025

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf hohe gesellschaftliche Ablehnung. Im Strafgesetzbuch war homosexuelle Handlung bislang nicht explizit erwähnt – sie konnte jedoch unter Umständen etwa als „Störung der öffentlichen Ordnung“ mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden. Nach dem neuen Familien- und Personenstandsrecht, können homosexuelle Handlungen und deren Förderung mit mehrjähriger Haft und einer Geldstrafe geahndet werden. Ausländische Staatsangehörige können des Landes verwiesen werden. Das neue Gesetz ist bereits durch das Übergangsparlament angenommen, aber noch nicht in Kraft. In der Öffentlichkeit sollte auf Darstellungen von LGBTIQ-Rechten oder Nutzung von entsprechender Symbolik verzichtet werden.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 17.10.2025

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 17.10.2025

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Reiseinfos (LGBTIQ)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter des Präsidialamtes (Ex-Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 21 Uhr bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden nicht die Wohnung, seien Sie auf jeden Fall in den Abend- und Nachtstunden nicht zu Fuß unterwegs.
  • Verzichten Sie auf Fotos öffentlicher, polizeilicher und militärischer Einrichtungen, Regierungsgebäude und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Personen und deren Privatbesitz nur mit deren Einverständnis.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es auch gegenüber Reisenden aus dem Ausland zur Verhängung von Reisebeschränkungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Befragungen wegen z.B. Spionageverdachts, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen. Die burkinischen Behörden informieren zuständige Auslandsvertretungen u.U. gar nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung über die Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen. Dadurch kann die konsularische Betreuung stark eingeschränkt sein.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf hohe gesellschaftliche Ablehnung. Nach dem neuen Familien- und Personenstandsrecht können homosexuelle Handlungen und deren Förderung mit mehrjähriger Haft und einer Geldstrafe geahndet werden. Ausländische Staatsangehörige können des Landes verwiesen werden. Das neue Gesetz ist Mitte Oktober 2025 in Kraft getreten. Auch unabhängig von der Gesetzeslage können als queer erkennbare Menschen in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt sein. In der Öffentlichkeit sollte auf Darstellungen von LGBTIQ-Rechten oder Nutzung von entsprechender Symbolik verzichtet werden. Zurückhaltendes Verhalten wird empfohlen.
  • Beachten Sie die allgemeinen Hinweise für LGBTIQ.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 04.03.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 04.03.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage; Kriminalität)
- Reiseinfos (LGBTIQ)
- Gesundheit (Impfschutz: Pflichtimpfungen)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Nach mehreren Zwischenfällen am Sicherungsperimeter des Präsidialamtes (Ex-Primature) in der Innenstadt wird empfohlen, den Bereich von 19 Uhr bis 5 Uhr weiträumig zu umfahren.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden nicht die Wohnung, seien Sie auf jeden Fall in den Abend- und Nachtstunden nicht zu Fuß unterwegs.
  • Verzichten Sie auf Foto- und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit (Straßen, Gebäude) und machen Sie insbesondere keine Aufnahmen von polizeilichen und militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Personen und deren Privatbesitz nur mit deren Einverständnis.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es auch gegenüber Reisenden aus dem Ausland zur Verhängung von Reisebeschränkungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Befragungen wegen z.B. Spionageverdachts, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen. Die burkinischen Behörden informieren zuständige Auslandsvertretungen u.U. gar nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung über die Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen. Dadurch kann die konsularische Betreuung stark eingeschränkt sein.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Kriminalität
Landesweit besteht die erhebliche Gefahr von Entführungen, siehe Terrorismus, und krimineller Übergriffe. Die räuberische Kriminalität ist in letzter Zeit angestiegen, auch in Ouagadougou. Die Verfügbarkeit von Waffen hat sich erhöht. Bei Überfällen und Einbrüchen kam es zuletzt wiederholt zum Einsatz von Schusswaffen.

Es kommt gelegentlich zu Überfällen an vielbesuchten öffentlichen Orten wie dem beliebten Stadtpark „Parc Urbain Bangr-Weogo“ oder den bei westlichen Staatsangehörigen beliebten Wohngegenden „Zone du Bois“ und „Ouaga 2000“.

Auf Überlandstraßen kommt es immer wieder zu bewaffneten Überfällen und Entführungen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen, aber auch im Südwesten kam es zu mehreren Vorfällen. Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz.

Bei Unfällen, insbesondere solchen mit Personenschäden, kommt es häufig sofort zu Menschenansammlungen und in der Folge zu teilweise gewalttätige Ausschreitungen.
  • Vermeiden Sie Fahrten über Land und unbedingt Nachtfahrten.
  • Führen Sie unausweichliche Reisen über Land ausschließlich am Tag, mit bewaffneter Eskorte und nach Anmeldung bei der Polizei und/oder Gendarmerie durch.
  • Ziehen Sie bei Verkehrsunfällen immer Polizei oder Gendarmerie hinzu (Tel. 17 und 18) und bewahren Sie Ruhe.
  • Seien Sie auch während des Tages und an stark frequentierten Orten grundsätzlich vorsichtig und wachsam und zeigen Sie mitgeführte Wertgegenstände nicht in der Öffentlichkeit.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen oder auffälligen Schmuck mit.
  • Seien Sie insbesondere an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Reiseinfos
LGBTIQ

Homosexuelle Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf hohe gesellschaftliche Ablehnung und sind seit Oktober 2025 auch rechtlich verboten. Das Familien- und Personenstandsrecht sieht für homosexuelle Handlungen und deren Förderung mehrjährige Haft- und eine Geldstrafe vor. Ausländische Staatsangehörige werden des Landes verwiesen. Auch unabhängig von der Gesetzeslage können als queer erkennbare Menschen in der Öffentlichkeit Anfeindungen ausgesetzt sein. In der Öffentlichkeit sollte auf Darstellungen von LGBTIQ-Rechten oder Nutzung von entsprechender Symbolik verzichtet werden. Zurückhaltendes Verhalten wird empfohlen. Gesundheit
Impfschutz
  • Pflichtimpfungen:
    Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen ab dem Alter von 9 Monaten zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch sinnvoll. Bei der Einreise wird zudem stellenweise der Nachweis einer Meningokokkenimpfung kontrolliert.
  • Reiseimpfungen:
    Es sind Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen Chikungunyafieber, Denguefieber, Hepatitis B, Meningokokken ACWY, Tollwut und Typhus angeraten. Eine Cholera-Impfung ist in der Regel nicht notwendig.
  • Standardimpfungen:
    Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender der STIKO auf aktuellem Stand befinden. Aufgrund wiederholter Ausbrüche sollte ein adäquater Impfschutz für Masern sichergestellt werden.
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Teilreisewarnung Burkina Faso 21.04.2026

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Burkina Faso
Stand 21.04.2026

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen: Einreiseformular)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Die Lage in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso ist weitgehend stabil. Eine, auch kurzfristige, Verschlechterung der Lage kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
  • Beachten Sie die geltende Teilreisewarnung.
  • Seien Sie besonders vorsichtig, auch in städtischen Gebieten wie der Hauptstadt Ouagadougou oder Bobo-Dioulasso. Dies gilt explizit auch für Veranstaltungen wie Festivals und weitere Orte, die von Ausländern frequentiert werden.
  • Meiden Sie Menschenansammlungen und Demonstrationen weiträumig.
  • Beschränken Sie Fahrten in Ouagadougou und Bobo-Dioulasso auf ein notwendiges Minimum. Der Bereich um das Präsidialamt (Ex-Primature) in der Innenstadt wird derzeit im Zeitraum von 20 Uhr bis 5 Uhr weiträumig abgesperrt und muss umfahren werden.
  • Verlassen Sie nach Möglichkeit in den Abend- und Nachtstunden nicht die Wohnung, seien Sie auf jeden Fall in den Abend- und Nachtstunden nicht zu Fuß unterwegs.
  • Verzichten Sie auf Foto- und Videoaufnahmen in der Öffentlichkeit (Straßen, Gebäude) und machen Sie insbesondere keine Aufnahmen von polizeilichen und militärischen Einrichtungen, Regierungsgebäuden und Flughäfen. Sie riskieren damit eine Festnahme. Fotografieren Sie Zivilisten und deren Privatbesitz nur mit deren Einverständnis.
  • Halten Sie ihre Kommunikationsmittel stets einsatzbereit und verfolgen Sie aktiv die Lageentwicklung, auch in den lokalen Medien.
  • Folgen Sie den Anweisungen der Behörden und Sicherheitskräfte und verhalten Sie sich z. B. bei Fahrzeugkontrollen kooperativ.
  • Registrieren Sie sich in der Krisenvorsorgeliste des Auswärtigen Amts, wenn Sie sich aktuell in Burkina Faso aufhalten. Wenn Sie bereits registriert sind, kontrollieren Sie, ob Ihre Daten noch aktuell sind.
Die Sicherheitslage außerhalb der großen Städte bleibt sehr angespannt. Die Sicherheitskräfte gehen landesweit gegen terroristische Gruppen vor. In diesem Zusammenhang kann es auch gegenüber Reisenden aus dem Ausland zur Verhängung von Reisebeschränkungen, Festnahmen, Inhaftierungen und Befragungen wegen z.B. Spionageverdachts, nächtlichen Ausgangssperren, spontanen Hausdurchsuchungen und Abriegelung bestimmter Zonen kommen. Die burkinischen Behörden informieren zuständige Auslandsvertretungen u.U. gar nicht oder mit großer zeitlicher Verzögerung über die Inhaftierung von ausländischen Staatsangehörigen. Dadurch kann die konsularische Betreuung stark eingeschränkt sein.

Die Regierung hat folgende Zonen und Gebiete zu militärischen Sperrzonen erklärt. Jeder Aufenthalt in diesen Gebieten ist Zivilisten untersagt:
  • Parc National du „W“,
  • Réserve Totale de Faune de Singou,
  • Réserve Partielle de Faune de Pama,
  • Réserve Totale de Faune de Madjoari,
  • Réserve Partielle de Faune de Kourtiagou,
  • Réserve Totale de Faune d´Arly,
  • Réserve Partielle de Faune d´Arly
  • Gebiet, das durch die Grenze zu Mali im Norden, durch die Orte Soum Bella, Gaskindé, Oka und Souma im Osten, die Orte Souma, Filio und Damba im Süden und die Orte Damba, Tem und Pogol Djambe im Westen begrenzt wird.
Einreise und Zoll
Anmerkungen

Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Visumsantragsstellung noch mindestens sechs Monate nach Ende des geplanten Aufenthaltes in Burkina Faso gültig sein.

Bei der Einreise muss ein Einreiseformular (QR-Code) vorgelegt werden. Das Formular muss online ausgefüllt werden. Dies kann ab 72 Stunden vor Abflug erfolgen. Der nach dem Ausfüllen generierte und bei Einreise vorzuzeigende QR-Code muss vor dem Schließen der Webseite heruntergeladen werden bzw. es muss eine Bildschirmaufnahme davon gemacht werden, da kein Versand per E-Mail erfolgt.
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