Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 23.07.2026 | Ausreiseaufruf Nord- und Süd-Kivu

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 30.09.2019

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo:
Stand 30.09.2019

Letzte Änderungen:
Sicherheit - Teilreisewarnung (Innenpolitische Lage)


Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Innenpolitische Lage
Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt:
Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.

In diesen Provinzen finden immer wieder Kämpfe zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen statt. In einigem Gebieten ist es in der Vergangenheit auch zu Entführungen gekommen. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

Auch vor Besuchen von Nationalparks in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt. Im Mai 2018 wurden britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark nördlich von Goma entführt. Der seit Juni 2018 für Besucher geschlossene Virunga-Nationalpark ist seit Mitte Februar 2019 wieder geöffnet. Sofern Reisende einen Besuch trotz allem planen, sollten sie sich unbedingt und ausschließlich mit der zur Verfügung stehenden Flugverbindung direkt in den Park begeben. Vor Anreisen auf dem Landweg wird gewarnt.

Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.


In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt teilweise gewalttätige Proteste gegen die Regierung zur Verwendung scharfer Munition, Todesopfern und Verletzen sowie zahlreichen Festnahmen. Auch weiterhin kann es im ganzen Land im Zusammenhang mit Protestaktionen und Versammlungen zu Gewalt kommen. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften gerechnet werden.

Im Zuge des Wahlkampfes für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzratswahlen im Dezember 2018 kam es bei Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu gewaltsamen Vorfällen.

Bei Studentenprotesten in Lubumbashi kamen im Januar 2019 mehrere Zivilisten durch Schusswaffeneinsatz ums Leben.

Kurzfristige Abschaltung von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich, wie auch Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt wie auch im Stadtgebiet von Kinshasa, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.

• Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
• Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
• Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 02.12.2019

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo:
Stand: 02.12.2019

Letzte Änderungen:
Innenpolitische Lage


Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt:
Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.


In diesen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der Allied Democratic Force (ADF).Von der kongolesischen Armee wird derzeit eine Großoffensive gegen die ADF durchgeführt, welche zu einer weiteren Zunahme an Gefechten und Gewalt führen kann. Vor allem in und um Beni (Nord-Kivu) könnte sich die angespannte Sicherheitslage vor diesem Hintergrund noch verschärfen.

Ende November 2019 kam es bei Protesten Bewohner Benis zu Übergriffen auf einzelne Einheiten der VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal können nicht ausgeschlossen werden.

In einigen Gebieten ist es in der Vergangenheit auch zu Entführungen gekommen. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

Auch vor Besuchen von Nationalparks in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt. Im Mai 2018 wurden britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark nördlich von Goma entführt. Der seit Juni 2018 für Besucher geschlossene Virunga-Nationalpark ist seit Mitte Februar 2019 wieder geöffnet. Sofern Reisende einen Besuch trotz allem planen, sollten sie sich unbedingt und ausschließlich mit der zur Verfügung stehenden Flugverbindung direkt in den Park begeben. Vor Anreisen auf dem Landweg wird gewarnt.

Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.


In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt teilweise gewalttätige Proteste gegen die Regierung zur Verwendung scharfer Munition, Todesopfern und Verletzen sowie zahlreichen Festnahmen. Auch weiterhin kann es im ganzen Land im Zusammenhang mit Protestaktionen und Versammlungen zu Gewalt kommen. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften gerechnet werden.

Im Zuge des Wahlkampfes für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzratswahlen im Dezember 2018 kam es bei Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu gewaltsamen Vorfällen.

Bei Studentenprotesten in Lubumbashi kamen im Januar 2019 mehrere Zivilisten durch Schusswaffeneinsatz ums Leben.

Kurzfristige Abschaltung von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich, wie auch Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt wie auch im Stadtgebiet von Kinshasa, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 29.10.2020

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 29.10.2020

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Die Sicherheitslage ist äußerst instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dies betrifft neben zahlreichen Provinzen inzwischen auch die Hauptstadt Kinshasa.

Der Ebola-Ausbruch im Nordosten des Landes, der 2018 begann, wurde am 25. Juni 2020 für beendet erklärt. Seit Ende Mai 2020 werden jedoch aus dem Westen des Landes Ebola-Fälle gemeldet, siehe Gesundheit.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Demokratischen Republik Kongo siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 07.05.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 07.05.2021

Letzte Änderungen:
- Sicherheit – Innenpolitische Lage (Etat de Siège in Nord-Kivu und Ituri)
- Gesundheit


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Vor Reisen in die östlichen und nordöstlichen Landesteile sowie die Kasai- und Lomami-Provinzen wird gewarnt:
Bas-Uele, Haut-Uele, Tshopo, Ituri, Nord-Kivu, Süd-Kivu, Maniema, Tanganyika, Haut-Lomami, Haut-Katanga (nur nördliche Gebiete), Lomami, Kasai, Kasai-Central und Kasai Oriental.


In den o.a. Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der Allied Democratic Force (ADF). Von der kongolesischen Armee wird derzeit eine Großoffensive gegen die ADF durchgeführt, welche zu einer weiteren Zunahme an Gefechten und Gewalt führen kann. Seit 6. Mai 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri zunächst bis zum 5. Juni 2021, ein „État de Siège“, durch den die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage könnte sich vor diesem Hintergrund noch verschärfen.

Ende November 2019 kam es bei Protesten Bewohner Benis zu Übergriffen auf einzelne Einheiten der VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal können nicht ausgeschlossen werden.

In einigen Gebieten ist es in der Vergangenheit auch zu Entführungen gekommen. Ein Aufenthalt in diesen Gebieten muss unbedingt durch ein tragfähiges Sicherheitskonzept abgesichert sein. In den anderen Landesteilen wird zu erhöhter Wachsamkeit geraten.

Auch vor Besuchen von Nationalparks (z.B. Virunga oder Kahuzi-Biega) in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt. Der im Februar 2019 für Besucher wiedereröffnete Virunga-Nationalpark ist zurzeit geschlossen. Im Februar 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. Im Mai 2018 wurden in der gleichen Region zwei britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark entführt. Im April 2020 wurden auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru in Rugari, unweit des Hauptquartiers der Parkverwaltung bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten führten in der Vergangenheit wiederholt, teilweise gewalttätige, Proteste gegen die Regierung zur Verwendung scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten, sowie zu zahlreichen Festnahmen. Die Sicherheitslage ist instabil. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu unvorhersehbaren sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften gerechnet werden.

Im Zuge des Wahlkampfes für die Präsidentschafts-, Parlaments- und Provinzratswahlen im Dezember 2018 kam es bei Wahlkundgebungen in Kinshasa und anderen kongolesischen Städten zu gewaltsamen Vorfällen.

Bei Studentenprotesten in Lubumbashi kamen im Januar 2019 mehrere Zivilisten durch Schusswaffeneinsatz ums Leben.

Kurzfristige Abschaltung von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich, wie auch Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa, ab den frühen Abendstunden vermehrt. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Gesundheit
Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Pest
Aus der Provinz Ituri im Nordosten des Landes werden seit August 2020 wieder gehäuft Beulenpestfälle gemeldet (mehrere hundert). Das Ansteckungsrisiko ist sehr gering (siehe unten).

Impfschutz
Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.

Reisende unter 4 Wochen Reisezeit sollten einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) mit Auffrischimpfungen alle 10 Jahre haben. Einwohner und Langzeitreisenden über 4 Wochen wird gemäß WHO eine Auffrischimpfung 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise empfohlen, siehe Merkblatt Poliomyelitis.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auf einen Polio-Impfschutz ist besonders zu achten, da Impfpolioausbrüche berichtet werden.

Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein sehr hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) zwingend notwendig.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden eine Expositionsprophylaxe empfohlen. Speziell sollte auf folgende Punkte geachtet werden:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden)
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen[**]unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen
Weitere, nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen, wie Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber und Schlafkrankheit kommen gelegentlich vor. Seit September 2018 wurde aus der Provinz Zentralkongo und Kinshasa eine Zunahme der Fälle von Chikungunya-Fieber gemeldet.

HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2019) sind etwa 0,8% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthalts nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Cholera ist derzeit landesweit präsent und ein großes Gesundheitsproblem der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat.

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera.

Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf.

Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Darüber hinaus kann sie in Abhängigkeit von der jeweils infektionsepidemiologischen Lage bei Reisen im Land sinnvoll sein. Das hängt vom persönlichen Reiseprofil des Reisenden ab. Eine individuelle Beratung durch einen Tropen- oder Reisemediziner dazu wird empfohlen.

Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)
Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ z.B. durch Anhusten) kommt in der Demokratischen Republik Kongo vor; Reisende sollten bei entsprechender Exposition geimpft sein (tetravalenter Konjugatimpfstoff), vor allem bei längeren Aufenthalten und engen Kontakten zur einheimischen Bevölkerung.

Pest
Die Pest ist im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, endemisch. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet. Es handelt sich um eine durch Rattenflohbisse übertragene bakterielle Erkrankung, welche nur unter einfachen Lebensbedingungen vorkommt, z.B. wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen übergehen. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, kann bei rechtzeitiger Diagnosestellung problemlos behandelt werden.

Das äußerst geringe Infektionsrisiko kann durch das Einhalten von hygienischen Grundregeln und präventiv unter Anwendung von Repellentien auf Haut und Kleidung weiter minimiert werden, siehe Merkblatt Pest.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Schlafkrankheit (Trypanosomiasis)
Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).

Tollwut
Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). 2018 wird ein Ausbruch in der auch vom Ebola-Fieber-Ausbruch betroffenen Provinz Ituri gemeldet.

Ebola-Fieber
In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokalen Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Norden, Nordwesten und auch im Osten des Landes. Am 3. Mai 2021 wurde der jüngste Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo offiziell für beendet erklärt.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer, vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in der Demokratischen Republik Kongo siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 01.11.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 01.11.2021

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld, Kreditkarten)
- Gesundheit, redaktionelle Änderungen


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Kongo Franc (CDF); der US-Dollar wird jedoch ebenfalls in allen urbanen Räumen akzeptiert. Häufig bekommt man das Rückgeld in Kongo Francs, welche sich aufgrund der kleineren Stückelung auch gut als Trinkgeld eignen. Das Geschäftsleben wird weitestgehend mit US-Dollar abgewickelt. Es empfiehlt sich die Mitnahme von US-Dollar nicht älter als Druckjahr 2013. Ältere Scheine sowie 1-Dollar-Noten aller Druckjahre werden häufig abgelehnt.

Der Umtausch von Devisen in einheimische Währung ist problemlos möglich. Euro werden zum Umtausch entgegengenommen. Der Wechselkurs des US-Dollars ist erfahrungsgemäß etwas günstiger. In den größeren Städten können mit gängigen Kreditkarten (z.B. Visa, Mastercard) je nach Vorrat bis zu 500 USD pro Tag abgehoben werden.

Kreditkarten werden nur an wenigen Stellen angenommen. Nur in größeren Hotels, bei den Vertretungen der Fluglinien SN-Brussels und Air France sowie bei einigen größeren Supermärkten werden sie akzeptiert. Man sollte die übliche Vorsicht walten lassen (keine doppelten Belege anfertigen lassen etc.).

Gesundheit
Aktuelles

Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat die Erkrankung COVID-19, die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöst wird, zur Pandemie erklärt.
  • Beachten Sie die fortlaufend aktualisierten Informationen zu COVID-19 sowie die Hinweise im Merkblatt COVID-19, auf den Seiten der WHO, des RKI und der BZgA.
Ebola-Fieber
In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokalen Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Osten, seltener im Norden / Nordwesten des Landes. Zuletzt wurden wieder Fälle in der Provinz Nord-Kivu gemeldet, nachdem erst im Mai 2021 der letzte Ebola Ausbruch für beendet erklärt worden war. Die WHO koordiniert vor Ort die Eindämmungsmaßnahmen.

Ebola ist ein hochansteckendes hämorrhagisches Fieber. Die Viruserkrankung ist schwerwiegend und führt häufig zum Tod.
  • Beachten Sie hinsichtlich der individuellen Schutzmaßnahmen bei Ebola das Merkblatt Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber.
  • Meiden Sie vorerst möglichst die Region um Nord-Kivu.
Masern
Die WHO hat im Januar 2019 das Verzögern oder Auslassen von Impfungen zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Insbesondere der fehlende Impfschutz gegen Masern birgt bei international steigenden Fallzahlen ein hohes Risiko.
  • Überprüfen Sie im Rahmen der Reisevorbereitung Ihren sowie den Impfschutz Ihrer Kinder gegen Masern und lassen diesen ggf. ergänzen.
Impfschutz
Die Demokratische Republik Kongo ist Gelbfieberübertragungsgebiet. Der Nachweis einer Gelbfieberimpfung wird für alle Personen ab dem vollendeten 9. Lebensmonat bei der Einreise verlangt und ist auch medizinisch sinnvoll. Es empfiehlt sich, das Dokument während der gesamten Reise dabei zu haben. Eine einmalige Impfung gilt als lebenslanger Nachweis über die Gelbfieberimpfung im internationalen Reiseverkehr.
  • Beachten Sie, dass laut WHO Einwohner und Langzeitreisende über 4 Wochen eine Impfung gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) 4 Wochen bis 12 Monate vor Ausreise benötigen, siehe Merkblatt Poliomyelitis . Falls Sie kürzer als 4 Wochen im Land sind, ist ein vollständiger Impfschutz gegen Poliomyelitis empfohlen.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A, Polio und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut und Meningokokken-Krankheit (ACWY) empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auf einen Polio-Impfschutz ist besonders zu achten, da Impfpolioausbrüche berichtet werden.

Malaria
Malaria wird durch dämmerungs- und nachtaktive Anopheles-Mücken übertragen. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann noch Wochen bis Monate nach Aufenthalt im Risikogebiet ausbrechen, siehe Merkblatt Malaria.
  • Stellen Sie sich beim Auftreten von Fieber während oder auch noch Monate nach einer entsprechenden Reise schnellstmöglich beim Arzt vor und weisen Sie ihn auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet hin.
Es besteht ganzjährig im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica, siehe Ständiger Ausschuss Reisemedizin (StAR) der DTG.

Schützen Sie sich zur Vermeidung von Malaria im Rahmen einer Expositionsprophylaxe konsequent vor Insektenstichen. Speziell sollten Sie auf folgende Punkte achten:
  • Tragen Sie körperbedeckende, helle Kleidung (lange Hosen, lange Hemden).
  • Applizieren Sie wiederholt Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen, tagsüber (Dengue) sowie in den Abendstunden und nachts (Malaria).
  • Schlafen Sie ggf. unter einem imprägnierten Moskitonetz.
Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe sollte zudem eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) durchgeführt werden. Hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon-Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich.
  • Besprechen Sie die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner oder Reisemediziner.
  • Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats wird empfohlen.
Andere hämorrhagische Fieber
Chikungunya-Fieber, Dengue-Fieber und Schlafkrankheit kommen gelegentlich vor. Seit September 2018 wurde aus der Provinz Zentralkongo und Kinshasa eine Zunahme der Fälle von Chikungunya-Fieber gemeldet.
  • Beachten Sie die Hinweise zur Expositionsprophylaxe.
HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2019) sind etwa 0,8% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochrisikogruppen wesentlich mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Infektionsrisiko. Kondombenutzung wird daher immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen
Bei Durchfallerkrankungen handelt es sich um häufige Reiseerkrankungen, siehe Merkblatt Durchfallerkrankungen . Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera (s.u.) jedoch vermeiden. Zum Schutz Ihrer Gesundheit beachten Sie daher folgende grundlegende Hinweise:
  • Trinken Sie ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs, nie Leitungswasser. Durch Kauf von Flaschenwasser mit Kohlensäure kann eine bereits zuvor geöffnete Flasche leichter identifiziert werden.
  • Benutzen Sie unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser.
  • Falls kein Flaschenwasser zur Verfügung steht, verwenden Sie gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser.
  • Kochen oder schälen Sie Nahrungsmittel selbst.
  • Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern.
  • Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, stets jedoch vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.
  • Wenn möglich, desinfizieren Sie Ihre Hände mit Flüssigdesinfektionsmittel.
Cholera
Cholera ist derzeit landesweit (vor allem in den Provinzen Nord-und Südkivu) präsent und ein großes Gesundheitsproblem von weiten Teilen der lokalen Bevölkerung, die keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser hat

Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen und kann daher gut durch entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermieden werden. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden Verlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist nur sehr selten gegeben, in der Regel nur bei besonderen Expositionen wie z.B. der Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten, siehe Merkblatt Cholera .
  • Lassen Sie sich hinsichtlich Ihres Risikoprofils ggf. durch einen Tropen- oder Reisemediziner beraten.
Meningokokken-Krankheit (Meningitis, bakterielle Hirnhautentzündung)
Diese bakterielle Erkrankung („Tröpfcheninfektion“ z.B. durch Anhusten) kommt in der Demokratischen Republik Kongo vor. Als Erreger werden überwiegend Pneumokokken und Meningokokken identifiziert.
  • Lassen Sie sich hinsichtlich einer Meningokokken-Impfung (ACWY) beraten und ggf. impfen.
Pest
Die Pest ist im Nordosten des Landes v.a. in der Provinz Ituri, endemisch. Sporadisch werden aus dieser Region immer wieder kleinere Ausbrüche gemeldet. Es handelt sich um eine durch Rattenflohbisse übertragene bakterielle Erkrankung, welche nur unter einfachen Lebensbedingungen vorkommt, z.B. wenn sich Ratten in Menschennähe aufhalten und Rattenflöhe auf den Menschen übergehen. Die mit Abstand häufigste Form, die Beulenpest, kann bei rechtzeitiger Diagnosestellung problemlos behandelt werden.

Das äußerst geringe Infektionsrisiko kann durch das Einhalten von hygienischen Grundregeln und präventiv unter Anwendung von Repellentien auf Haut und Kleidung weiter minimiert werden, siehe Merkblatt Pest.

Schistosomiasis (Bilharziose)
Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Schlafkrankheit (Trypanosomiasis)
Die Schlafkrankheit wird durch den Stich der tagaktiven Tse-Tse-Fliege übertragen und kommt landesweit vor (selten).

Tollwut
Hunde, Fledermäuse und andere Wildtiere übertragen durch ihren Biss diese bei Ausbruch immer tödliche Erkrankung auf Menschen. Wer unter einfachen Reisebedingungen unterwegs ist, sollte sich vorher impfen lassen. Es gibt regelmäßig Tollwut bei Menschen in der Demokratischen Republik Kongo (nach WHO Schätzung von 2015 bis zu 5000 Fälle landesweit pro Jahr). 2018 wird ein Ausbruch in der auch vom Ebola-Fieber-Ausbruch betroffenen Provinz Ituri gemeldet.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Land ist mit der in Europa nicht zu vergleichen, sie ist vielfach technisch und apparativ problematisch, die hygienischen Standards sind oft unzureichend, im unzugänglichen Landesinneren ist eine medizinische Versorgung oft gar nicht verfügbar.

In der Hauptstadt Kinshasa sind die meisten Medikamente erhältlich, aber sehr teuer, vorübergehende Engpässe können nie ausgeschlossen werden. In Kinshasa und anderen Städten des Landes sind private Arztpraxen und Kliniken verfügbar.

Alle Behandlungen, auch Notfälle, sind grundsätzlich im Voraus bar zu bezahlen.
  • Schließen Sie für die Dauer des Auslandsaufenthaltes eine Auslandsreise-Kranken- und Rückholversicherung ab. Ausführliche Informationen bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland.
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit und schützen Sie diese unterwegs gegen hohe Temperaturen, siehe Merkblatt Reiseapotheke.
  • Lassen Sie sich vor einer Reise durch tropenmedizinische Beratungsstellen, Tropenmediziner oder Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben. Entsprechende Ärzte finden Sie z. B. über die DTG.
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Hinweise zum Corona-Virus in der Demokratischen Republik Kongo siehe:
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 17.06.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 17.06.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kriegerische Auseinandersetzungen)
- Reiseinfos (Führerschein)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen)


Aktuelles
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Aufgrund der seit einigen Wochen eskalierenden Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda wird noch einmal ausdrücklich vor Reisen in diese Grenzregionen gewarnt. Eine Bedrohung der Stadt Goma durch M23 kann nicht ausgeschlossen werden.

Reiseinfos
Führerschein

Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Eine Absicherung vor Missbrauch bei Polizeikontrollen ist dies aber nicht. Man kann trotzdem an der Weiterfahrt gehindert und zu Zahlungen aufgefordert werden. Es sollte sich immer eine ortskundige Person mit im Auto befinden.

Einreise und Zoll
Anmerkungen

Alle Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.

Es gibt keine offiziellen Bestätigungen über die Anerkennung der obigen Reisedokumente durch die zuständigen Behörden der Demokratischen Republik Kongo. Die Angaben beruhen auf Erfahrungswerten.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab.

Bei der Ausreise wird am Flughafen eine Ausreisegebühr in Höhe von derzeit ca. 55 USD erhoben („Go-Pass“).
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 10.10.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 10.10.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kriegerische Auseinandersetzungen; Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke)
- Gesundheit (Streichung im Absatz Ebola)


Aktuelles
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Aufgrund der seit einigen Wochen eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda wird noch einmal ausdrücklich vor Reisen in diese Grenzregionen gewarnt. Eine Bedrohung der Stadt Goma durch M23 kann nicht ausgeschlossen werden.

Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu kommt es seit August 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen sind der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth und die Gegend um die Stadt Bagata. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird besondere Wachsamkeit angeraten.

Gesundheit
Ebola-Fieber

In der Demokratischen Republik Kongo kommt es immer wieder zu lokalen Ebola-Fieber-Ausbrüchen vor allem im Osten, seltener im Norden/Nordwesten des Landes.

Ebola ist ein hochansteckendes hämorrhagisches Fieber. Die Viruserkrankung ist schwerwiegend und führt häufig zum Tod.
  • Beachten Sie hinsichtlich der individuellen Schutzmaßnahmen bei Ebola das Merkblatt Maßnahmen bei Verdacht auf Ebolafieber.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 18.11.2022

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 18.11.2022

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23)
- Sicherheit (Teilreisewarnung)


Aktuelles
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Aufgrund der seit einigen Wochen eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda wird noch einmal ausdrücklich vor Reisen in diese Grenzregionen gewarnt. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 und die Einnahme des nur ca. 20 km entfernten Grenzortes Kibumba nochmals akuter geworden. Warenlieferungen nach Goma sind hierdurch ebenfalls beeinträchtigt. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage wäre das Verlassen der Stadt über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen eventuell nicht mehr oder nur erschwert möglich. Bereits jetzt kommt es durch die militärische Nutzung des Flughafens regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge.
  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in die folgenden Provinzen wird gewarnt:
  • Die Ostprovinzen Nord-Kivu, Sud-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami.
  • Die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi.
  • Die Gebiete der Bateke- und Bayaka-Volksgruppen in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles).
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.03.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 22.03.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23; Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke)
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Verlängerung des Aufenthaltes)


Aktuelles
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit einigen Monaten eskalieren Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).
  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen sind der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth und die Gegend um die Stadt Bagata. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird besondere Wachsamkeit angeraten.

Sicherheit
Innenpolitische Lage

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit Ende 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda erobert hat und derzeit erhebliche Teile der südliche Gebiete Nord-Kivus rund um die Provinzhauptstadt Goma kontrolliert. Im Norden von Nord-Kivu führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch verschärft.

In jüngster Zeit kommt es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, gehäuft zu teilweise gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO und gegen die seit November 2022 in dem Gebiet stationierte Friedenstruppe (Regional Force) der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Vor Besuchen von Nationalparks (z.B. Virunga oder Kahuzi-Biega) in der Region wird aufgrund konkreter Gefahren durch bewaffnete Gruppen und kriminelle Banden gewarnt.

Der Virunga-Nationalpark ist zurzeit geschlossen. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. 2018 wurden in der gleichen Region zwei britische Touristen auf dem Weg zum Virunga-Nationalpark entführt. 2020 wurden auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru in Rugari, unweit des Hauptquartiers der Parkverwaltung bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten, sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz von bewaffneten Sicherheitskräften gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil, im Vorfeld der für Ende 2023 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen muss mit einer weiteren Verschlechterung gerechnet werden.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Verlängerung des Aufenthalts

Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d'Etablissement“ vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 21.11.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 21.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Aktuelles
Vor Reisen in
  • die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),
  • die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie
  • die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles)
wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Präsidentschaftswahlen

Am 20. Dezember 2023 stehen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Demokratischen Republik Kongo an. Der Wahlkampf hat offiziell am 19. November 2023 begonnen. Das Wahlergebnis wird voraussichtlich am 10. Januar 2024 verkündet werden.
  • Meiden Sie Wahlveranstaltungen, Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Verfolgen Sie die lokalen Medien.
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit Anfang 2022 kommt es immer wieder zu neu eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).
  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste, um über aktuelle Entwicklungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen zu werden.
Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu sowie zuletzt auch Kwango sowie Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen ist der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird besondere Wachsamkeit angeraten.

Sicherheit
Innenpolitische Lage

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit Ende 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda erobert hat und derzeit erhebliche Teile der südlichen Gebiete Nord-Kivus rund um die Provinzhauptstadt Goma kontrolliert. Im Norden von Nord-Kivu führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. Um die Stadt Goma, besonders am Fuße des Nyiragongovulkans, sind weitläufige Camps von Binnenvertriebenen entstanden. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch verschärft.

In jüngster Zeit kommt es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, gehäuft zu teilweise gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO und gegen die seit November 2022 in dem Gebiet stationierte Friedenstruppe (Regional Force) der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2020 wurden unweit des Hauptquartiers der Virunga-Parkverwaltung in Rugari, auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru, bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil, im Vorfeld der für den 20. Dezember 2023 geplanten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen muss mit einer weiteren Verschlechterung gerechnet werden.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der DR Kongo sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 25.01.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 25.01.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit Ende 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda erobert hat und derzeit erhebliche Teile der südlichen Gebiete Nord-Kivus rund um die Provinzhauptstadt Goma kontrolliert. Die zunehmende Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) gegen die M23 – teilweise im Verbund mit kongolesischen Streitkräften – hat die Unstetigkeit in diesen Gebieten nochmals verstärkt. Im Norden von Nord-Kivu führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. Um die Stadt Goma, besonders am Fuße des Nyiragongo-Vulkans, sind weitläufige Camps von Binnenvertriebenen entstanden. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2020 wurden unweit des Hauptquartiers der Virunga-Parkverwaltung in Rugari, auf der Straße zwischen Goma und Rutshuru, bei einem Hinterhalt der Rebellengruppe FDLR mehrere Parkranger und Zivilisten getötet. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar, längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 11.02.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 11.02.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles


Aktuelles
Aktuell kann es in Kinshasa zu Demonstrationen gegen ausländische Botschaften und internationale Organisationen kommen.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:
  • Vermeiden Sie nicht dringend notwendige Fahrten und Bewegungen im Stadtgebiet von Kinshasa.
  • Bleiben Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien zur aktuellen Lage.
Vor Reisen in
  • die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),
  • die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie
  • die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu (siehe Aktuelles)
wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23

Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit Anfang 2022 kommt es immer wieder zu neu eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).
  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
  • Registrieren Sie sich auf der Krisenvorsorgeliste , um über aktuelle Entwicklungen schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen zu werden.
Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu sowie zuletzt auch Kwango sowie Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen ist der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Auf dem Fluss Kongo kam es im März 2023 zu einem Angriff auf ein aus Kinshasa stammendes Schiff. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.04.2024

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Stand 22.04.2024

Letzte Änderungen:
- Gesundheit (Aktuelles)


Gesundheit
Aktuelles

Der Mpox-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo hat sich im Frühjahr 2024 auf einen Großteil des Landes ausgebreitet, einschließlich der Hauptstadt Kinshasa. Im Gegensatz zum internationalen Mpox-Ausbruch der Klade II, der seit 2022 große Teile der Welt betrifft, wird der Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo durch die Klade I verursacht. Das Virus der Klade 1 ist virulenter und hat eine höhere Sterblichkeitsrate. Dies ist der erste Ausbruch von Klade 1, bei dem es zu einer homo- und heterosexuellen Übertragung gekommen ist. Das Risiko für Reisende wird aktuell als gering eingeschätzt.
  • Verwenden Sie auf Reisen grundsätzlich Kondome, um das Ansteckungsrisiko mit sexuell übertragbaren Infektionen zu minimieren.
  • Insbesondere Männer, die Sex mit Männern haben, sollten sich vor Reisebeginn bzgl. einer Mpox-Impfung beraten lassen.
  • Stellen Sie sich bei typischen Symptomen ärztlich vor.
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 22.05.2024

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 22.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles
- Sicherheit (Teilreisewarnung, Innenpolitische Lage, Kriminalität)
- Natur und Klima
- Einreise und Zoll (Visum)


Aktuelles
Vor Reisen in
  • die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die dort an angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),
  • die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie
  • die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe, Kwango und Kwilu (siehe Aktuelles)
wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Unruhen

Am Morgen des 19. Mai 2024, kam es in der Nähe des Präsidentenpalasts im Bezirk Gombe von Kinshasa zu Unruhen mit Schüssen, einer Explosion und mehreren Toten.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:
  • Vermeiden Sie nicht dringend notwendige Fahrten und Bewegungen in der Nähe von Demonstrationen und Menschenansammlungen im Stadtgebiet von Kinshasa.
  • Bleiben Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen auch sonst weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die Medien zur aktuellen Lage.
Kriegerische Auseinandersetzungen mit der bewaffneten Gruppe M23
Die Sicherheitslage im Osten der Demokratischen Republik Kongo hat sich zuletzt erheblich verschlechtert. Seit Anfang 2022 kommt es immer wieder zu neu eskalierenden Kämpfen zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppe M23 im Grenzgebiet zu Ruanda und Uganda (siehe Teilreisewarnung). Bemühungen um eine Waffenruhe blieben bislang weitestgehend erfolglos. Die Bedrohung der Stadt Goma in der Provinz Nord-Kivu ist durch das weitere Vorrücken der M23 weiterhin hoch. Bei einer weiteren Zuspitzung der Lage können Ausreisemöglichkeiten über den Grenzposten Goma/Gisenyi oder den Flughafen womöglich nicht mehr oder nur erschwert gegeben sein. Bereits jetzt kommt es regelmäßig zu Ausfällen ziviler Flüge. Warenlieferungen nach Goma sind ebenfalls beeinträchtigt. Zuletzt rückten die M23 zudem Richtung Süd-Kivu, u.a. in die Stadt Minova, vor.

Daneben führt v.a. die Miliz der Allied Democratic Forces (ADF) in der Provinz Nord-Kivu und Ituri, insbesondere in der Region um Beni, wieder verstärkt Angriffe auf Zivilisten durch. Insgesamt sind in den o.g. Ostprovinzen über 100 bewaffnete Gruppen aktiv (siehe Sicherheit – Innenpolitische Lage).
  • Bitte beachten Sie die Informationen unter Sicherheit – Teilreisewarnung.
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Konflikte zwischen den Volksgruppen der Bayaka und Bateke
In den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu sowie zuletzt auch Kwango sowie Kongo Central kommt es seit 2022 zu gewaltsamen Konflikten zwischen den beiden Volksgruppen Bateke und Bayaka. Besonders betroffen ist der Verwaltungsbezirk („Territoire“) Kwamouth. Kriminelle Banden nutzen die Abwesenheit der Sicherheitsbehörden und agieren verstärkt unter dem Deckmantel des aktuellen Konfliktes, z.B. im Verwaltungsbezirk Maluku in der Provinz Kinshasa. Es wurde eine größere Anzahl an Binnenvertriebenen beobachtet. Diese sind teilweise auch nahe des Stadtgebiets von Kinshasa anzutreffen. Angehörige anderer Volksgruppen wurden bisher nicht Ziel der Angriffe. Da die beiden Volksgruppen auch am Rande der vielbefahrenen Nationalstraße N1 zwischen Kinshasa und Kikwit ansässig sind, wird dort besondere Wachsamkeit angeraten. Im April 2024 wurde ein Friedensabkommen zwischen den Volksgruppen geschlossen. Trotzdem finden weiterhin Überfälle statt.

Sicherheit - Teilreisewarnung
Vor Reisen in
  • die Ostprovinzen Nord-Kivu, Süd-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die dort an angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami (siehe Sicherheit - Innenpolitische Lage),
  • die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi, sowie
  • die vorwiegend von den Bateke- und Bayaka-Volksgruppen bewohnten Gebiete in den Provinzen Mai-Ndombe, Kwango und Kwilu (siehe Aktuelles)
wird gewarnt.

Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.

Innenpolitische Lage

In den östlichen Provinzen kommt es immer wieder zu gewaltsamen Zwischenfällen zwischen den kongolesischen Sicherheitskräften und bewaffneten Gruppen, insbesondere der M23, die seit Ende 2021 sukzessive Gebiete im Grenzgebiet zu Uganda und Ruanda erobert hat und derzeit erhebliche Teile der südlichen Gebiete Nord-Kivus rund um die Provinzhauptstadt Goma kontrolliert. Die zunehmende Aktivität lokaler Milizen („Wazalendo“) gegen die M23 – teilweise im Verbund mit kongolesischen Streitkräften – hat die Unstetigkeit in diesen Gebieten nochmals verstärkt. Im Norden von Nord-Kivu führt die kongolesische Armee mit Unterstützung ugandischer Streitkräfte Operationen gegen die islamistischen „Allied Democratic Forces“ (ADF) durch. Um die Stadt Goma, besonders am Fuße des Nyiragongo-Vulkans, sind weitläufige Camps von Binnenvertriebenen entstanden. Mögliche humanitäre Katastrophen, wie Choleraausbrüche oder Lebensmittelmangel, bedrohen die Stabilität der Region zusätzlich. Seit 2021 gilt für die Provinzen Nord-Kivu und Ituri das Kriegsrecht („Etat de Siège“), durch das die zivilen Regierungen temporär durch Militär- und Polizeiregierungen ersetzt werden. Die ohnehin angespannte Sicherheitslage hat sich vor diesem Hintergrund noch verschärft.

In der Vergangenheit kam es vor dem Hintergrund der schlechten Sicherheitslage, vor allem in den Ostprovinzen, teilweise zu gewaltsamen Protesten gegen die VN-Mission MONUSCO. Weitere Ausschreitungen, auch gegenüber Nichtregierungsorganisationen und internationalem Personal, können nicht ausgeschlossen werden.

Die Nationalparks „Virunga“ und „Kahuzi-Biega“ sind unmittelbar von bewaffneten Gruppen bedroht. 2021 starben bei einem bewaffneten Überfall auf einen Konvoi des WFP (World Food Programme) nördlich von Goma drei Menschen, darunter der italienische Botschafter. In den vergangenen Jahren kam es vereinzelt zu Entführungen und sicherheitsrelevanten Vorfällen.

In Kinshasa und anderen kongolesischen Städten kam es in der Vergangenheit wiederholt bei teilweise gewalttätigen Protesten gegen die Regierung zum Einsatz scharfer Munition, Todesopfern und Verletzten sowie zu zahlreichen Festnahmen. Versammlungen, Proteste und bestimmte Veranstaltungen können, selbst ohne erkennbaren äußeren Anlass, jederzeit zu sicherheitsrelevanten Ereignissen oder gewalttätigen Ausschreitungen führen und scharfe Gegenmaßnahmen zur Folge haben. Dabei muss auch mit weitreichenden Störungen des öffentlichen Lebens sowie einer hohen Präsenz bewaffneter Sicherheitskräfte gerechnet werden. Die Sicherheitslage ist instabil.

Kurzfristige Abschaltungen von SMS- und Internetdiensten sind jederzeit möglich. Es kann zu Straßensperren auf dem Weg zwischen Flughafen und Innenstadt und im Stadtgebiet von Kinshasa kommen, vermehrt ab den frühen Abendstunden. Sie sind nicht immer als solche erkennbar; längere Wartezeiten können auftreten.
  • Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Kriminalität
Die Kriminalitätsrate ist im gesamten Land hoch, der Schutz durch die Polizei nicht immer effektiv. Sowohl Gewaltkriminalität als auch Taschendiebstähle kommen vor, insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit und in Menschenmengen.

Vereinzelt ereigneten sich in Kinshasa bewaffnete Überfälle auf Ausländer, bei denen das Opfer unter einem Vorwand in ein Auto gedrängt und dann ausgeraubt wurde. Die Täter gaben sich dabei als Sicherheitskräfte aus.

Straßenkinder (sogenannte „shégués“) fallen durch aggressives Betteln an stark belebten Orten und im zähfließenden Straßenverkehr auf. Darüber hinaus gibt es in manchen Stadtvierteln jugendliche Banden (sog. „Kuluna“), die bewaffnete Überfälle ausführen.
  • Verhalten Sie sich unauffällig und verzichten Sie auf teuren Schmuck oder extravagante Kleidung.
  • Meiden Sie unsichere Stadtviertel und gehen Sie nie alleine, sondern nur in kleinen Gruppen mit lokaler Begleitung aus.
  • Bewahren Sie Geld, Ausweise, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Bevorzugen Sie bargeldlose Zahlungen und nehmen Sie nur das für den Tag benötigte Bargeld und keine unnötigen Wertsachen mit.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch.
  • Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
Natur und Klima
Der Nordosten der Demokratischen Republik Kongo liegt in einer seismisch aktiven Zone und ist aktives Vulkangebiet. Der Vulkan Nyiragongo ist zuletzt 2021 ausgebrochen und ist weiterhin seismologisch aktiv.

Das Klima ist tropisch. Die Regenzeit erstreckt sich im Norden von März bis November und im Süden von Oktober bis Mai. In dieser Zeit können Straßen aufgrund von Überflutungen schnell unpassierbar werden.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben und Vulkanen vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
Einreise und Zoll
Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die DR Kongo ein Visum, das vor der Reise bei der kongolesischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.

Visa werden nicht an der Grenze oder am Flughafen ausgestellt. Die Mindestbearbeitungsdauer beträgt zehn Tage, amtlich bestätigte Einladungen müssen vorgelegt werden. Einzelheiten des Verfahrens können sich ggf. schnell ändern. Nähere Auskünfte erteilt die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo in Berlin.

Es ist mittlerweile möglich, ein Visum für Kurzaufenthalte bis zu sieben Tage online zu beantragen. Die Kosten sind jedoch deutlich höher als bei Beantragung über die Botschaft der Demokratischen Republik Kongo.

Wichtiger Hinweis für Globetrotter, Individual- und Expeditionsreisende
Es werden keine Visa für Personen ausgestellt, die sich lediglich auf der Durchreise befinden.
  • Beantragen Sie bei beabsichtigter Reise in die beiden Kongos und Angola Richtung Süden unbedingt vor Reiseantritt Visa für die Demokratische Republik Kongo und ihre Nachbarstaaten bei den zuständigen Botschaften/Konsulaten in Deutschland bzw. im Land ihres gewöhnlichen Aufenthaltes.
Verlängerung des Aufenthalts
Für die Verlängerung von Visa nach Einreise in die DR Kongo, wie auch die Umsetzung der kongolesischen Einreise- und Aufenthaltsvorschriften ist die „Direction Générale de Migration“ (DGM) zuständig. Diese Behörde überwacht auch alle Bewegungen von Ausländern innerhalb des Landes, weswegen sie nach jedem Ortswechsel zur Registrierung aufzusuchen ist. Dies gilt sowohl für Verlegungen des Lebensmittelpunkts als auch für Kurzaufenthalte. Meistens sind die Nennung des Reisezwecks und das Vorzeigen von Reisepass samt gültigem Aufenthaltstitel ausreichend. Für weitergehende Informationen kann die Direction Générale de Migration, 65, Boulevard du 30 Juin, Commune de Gombe, Kinshasa kontaktiert werden.

Für die Aufnahme einer Berufs- oder Geschäftstätigkeit ist der Erwerb eines „Visa d'Etablissement“ vorgeschrieben. Der illegale Aufenthalt kann ein Strafverfahren und möglicherweise auch einen Gefängnisaufenthalt nach sich ziehen.
  • Informieren Sie sich rechtzeitig über die Voraussetzungen für den Erhalt oder die Verlängerung des jeweiligen Visums.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Birgitt
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Teilreisewarnung Demokratische Republik Kongo 31.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Demokratische Republik Kongo
Stand 31.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Unruhen)


Aktuelles
Unruhen

Im Mai 2024 kam es in der Nähe des Präsidentenpalasts im Bezirk Gombe von Kinshasa zu Unruhen mit Schüssen, einer Explosion und mehreren Toten. Seitdem kommt es im gesamten Stadtgebiet von Kinshasa - vor allem um den Präsidentenpalast - zu zahlreichen Straßensperren und erhöhter Polizei- und Militärpräsenz.

Bitte beachten Sie folgende Verhaltenshinweise:
  • Vermeiden Sie nicht dringend notwendige Fahrten und Bewegungen in der Nähe von Demonstrationen und Menschenansammlungen im Stadtgebiet von Kinshasa.
  • Bleiben Sie wachsam und meiden Sie Menschenansammlungen auch sonst weiträumig.
  • Informieren Sie sich über die Medien zur aktuellen Lage.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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