Reise-/Sicherheitshinweis China 17.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis China 28.04.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 28.04.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (COVID-19)


Aktuelles: COVID-19
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und ggf. zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen Chinas.

Die chinesischen Auslandsvertretungen erteilen seit dem 15. März 2023 wieder Visa aller Kategorien. Ebenfalls möglich ist die Einreise mit gültigen Visa, die vor dem 28. März 2020 ausgestellt wurden sowie visafreie Transitaufenthalte. Über die aktuellen Einreiseregelungen nach China informieren die Webseiten der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland und das Außenministerium der VR China.

Mit Wirkung vom 29. April 2023 ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest für das Boarding erforderlich, der innerhalb von 48 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde. Alternativ dazu kann auch ein negatives PCR-Testergebnis, nicht älter als 48 Stunden vor Abflug, für die Einreise genutzt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 3 Jahren, ebenso wie Personen, die direkt aus Macau anreisen bzw. sich in den letzten 7 Tagen in China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben und per Direktflug aus Hongkong anreisende Kinder unter 4 Jahren.

Das negative Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Der Direktflugverkehr zwischen China und Deutschland wird teilweise von chinesischen Airlines (z.B. Air China, China Eastern) sowie der Lufthansa (Verbindungen ab/nach Shanghai und nach Peking) bedient. Nach wie vor ist die Zahl der Direktflugverbindungen begrenzt.

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, an dem Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Fluggäste, deren Gesundheitserklärung sowie Kontrollergebnis unauffällig sind, dürfen ohne Einschränkungen an ihren Zielort weiterreisen. Einreisende mit Auffälligkeiten müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Vertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Ausreise und Transit
Für den einmaligen Flughafentransit von bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht.

Beschränkungen im Land
China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen verringert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte möglich, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test, keine Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente).

In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen
  • Berücksichtigen Sie bei Ihren Reiseplänen die am Reiseziel geltenden Maßnahmen zur COVID-Prävention.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis China 13.07.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 13.07.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Ausreisesperren)
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)
- Gesundheit (Impfschutz, Dengue-Fieber)


Aktuelles
Ausreisesperren

In letzter Zeit nehmen Ausreisesperren gegen in China wohnhafte Ausländer zu. Auch deutsche Staatsangehörige waren in einigen Fällen betroffen. Ausreisesperren können insbesondere gegen Beteiligte oder Zeugen in Zivil- und Strafverfahren verhängt werden, siehe Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten.

Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Auch gegen Ausländer verhängte Todesstrafen werden in China regelmäßig vollstreckt.

Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt, eine persönliche Anwesenheit bei einem Gerichtsprozess sollte daher kritisch geprüft werden.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bieten weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.

Polizeidienststellen können bei über 200 (teilweise weit interpretierbaren) Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB (ca. 600 EUR), sondern auch bis zu 15 Tagen Arrest ohne richterliches Urteil anordnen. Zu den Tatbeständen gehören u.a. die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z. B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Auch Verstöße gegen sehr weit auslegbare Gesetzgebung zu Nationaler Sicherheit und Spionage werden streng verfolgt.

In letzter Zeit mehren sich Fälle, in denen Ausländer auch wegen geringfügiger Verstöße gegen aufenthaltsrechtliche Vorschriften, auch bei einer bisher möglicherweise geduldeten Arbeits- oder Praktikumsaufnahme ohne korrekten Genehmigungsstatus, inhaftiert werden. Eine obligatorische Freilassung nach der 15-tägigen Haft-Höchstdauer ist nicht unbedingt gewährleistet. In den meisten Fällen erfolgt die Abschiebung aus der Administrativhaft nach Deutschland, oft begleitet von Wiedereinreiseverboten für China.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort seit Dezember 2019 nur noch gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden, von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.

Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit In-Krafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, so besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.
  • Führen Sie keine Gegenstände unbekannten Inhalts für Dritte mit sich.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Seit dem 29. April 2023 ist für Flugreisende nach China nur noch ein selbst durchgeführter, negativer Antigen-Schnelltest (alternativ ein negatives PCR-Testergebnis, jeweils nicht älter als 48 Stunden vor Abflug) für das Boarding erforderlich. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 3 Jahren, Personen, die direkt aus Macau anreisen bzw. sich in den letzten 7 Tagen in China, Hongkong oder Macau aufgehalten haben und per Direktflug aus Hongkong anreisende Kinder unter 4 Jahren.

Das negative Testergebnis ist in die Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls einzutragen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten in Gesundheitserklärung oder Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Ausreise und Transit
Für den einmaligen Flughafentransit bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Zur Ausreise ist eine Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls auszufüllen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Beschränkungen im Land
China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen verringert (z. B. Heimquarantäne für Infizierte möglich, Zugang zum ÖPNV und Flughäfen ohne PCR-Test, keine Registrierungspflicht beim Kauf fiebersenkender Medikamente).

In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das lokale Gesundheitsamt.
Gesundheit
Impfschutz

Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben. Bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet oder Aufenthalt von mehr als 12 Stunden im Transit eines Gelbfiebergebiets müssen alle Personen ab einem Alter von neun Monaten ein Gelbfieberimpfung nachweisen. China selbst ist kein Gelbfieberinfektionsgebiet.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Stellen Sie einen vollständigen Impfschutz gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) sicher, siehe Poliomyelitis.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Poliomyelitis, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Dengue-Fieber, Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung in den Reise-Impfempfehlungen.
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Dengue-Fieber
Dengue-Viren werden in den südlichen Küstenregionen und Landesteilen (Fujian, Guangdong, Guangxi, Hainan, Yunnan) durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag sowie ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Insgesamt sind Komplikationen bei Reisenden jedoch selten. Eine Chemoprophylaxe und eine spezifische Therapie existieren nicht. Eine Impfung ist verfügbar, siehe Dengue-Fieber.
  • Schützen Sie sich zur Vermeidung von Dengue-Fieber im Rahmen einer Expositionsprophylaxe insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen.
  • Lassen Sie sich bezüglich einer Impfung von Tropen- und/oder Reisemedizinern beraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 14.08.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 14.08.2023

Letzte Änderungen:
- Natur und Klima (Starkregen und Tropenstürme)
- Einreise und Zoll (Visumfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan)


Natur und Klima
Starkregen und Tropenstürme

Das Klima ist im Norden kontinental, im Süden subtropisch.
Heftige Regenfälle, wie sie in der Regenzeit von Juni bis Oktober die Regel sind, verursachen in den Berglagen dieser Gegend regelmäßig Erdrutsche, bei denen Todesopfer zu beklagen sind.
Der Süden und Südosten Chinas wird von Juni bis Oktober regelmäßig von Taifunen getroffen, die Überschwemmungen und gefährliche Erdrutsche verursachen können. Ausläufer von Taifunen erreichen aber auch den Norden und Nordosten Chinas und können dort zu Überschwemmungen führen.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Machen Sie sich mit Verhaltenshinweisen bei Erdbeben, Vulkanen und Tsunamis vertraut. Diese bieten die Merkblätter des Deutschen GeoForschungsZentrums.
  • Informieren Sie sich vor Reisen in die Berge der Provinz Sichuan Region in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
  • Informieren Sie sich ggf. beim chinesischen Wetterdienst über die aktuellen Wetterverhältnisse und aktuelle Taifunwarnungen.
  • Beachten Sie im Fall einer Sturmwarnung die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland bzw. die Hinweise des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
Einreise und Zoll
Visumfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan

Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dreißig Tage visumfrei einreisen.

Weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 01.09.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 01.09.2023

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19)


Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China . Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Seit dem 30. August 2023 besteht für Flugreisende nach China keine Testpflicht mehr. Es muss auch kein Testergebnis mehr in die Gesundheitserklärung („Health Declaration“) des chinesischen Zolls eingetragen werden.

Die „Health Declaration“ kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls abgerufen werden.

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten bei der Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Ausreise und Transit
Für den einmaligen Flughafentransit bis zu 24 Stunden besteht keine Visumpflicht. Zur Ausreise ist eine Gesundheitserklärung des chinesischen Zolls auszufüllen. Dies kann über WeChat, die offizielle App oder die Website des chinesischen Zolls geschehen.

Beschränkungen im Land
China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen weitgehend aufgehoben.

In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 30.10.2023

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 30.10.2023

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Rechtliche Besonderheiten)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19: Einreise)


Reiseinfos
Rechtliche Besonderheiten

Die Einfuhr oder der Besitz schon geringer Mengen Drogen jeder Art, auch sog. Designerdrogen ebenso wie Khat, kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50 g Heroin oder 1 kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Auch gegen Ausländer verhängte Todesstrafen werden in China regelmäßig vollstreckt.

Gegen Ausländer kann u.a. dann eine Ausreisesperre verhängt und der Reisepass von der Polizei einbehalten werden, wenn gegen sie eine Strafanzeige vorliegt oder eine Vernehmung als Zeuge in Frage kommt. Dies gilt auch in einem laufenden Zivilprozess. In der letzten Zeit werden länger andauernde Ausreisesperren auch bei zivilen Geschäftsstreitigkeiten verhängt, eine persönliche Anwesenheit bei einem Gerichtsprozess sollte daher kritisch geprüft werden.
Sofern Handelsgesellschaften oder andere Organisationen an einem Verfahren beteiligt sind, kann auch gegen deren gesetzlichen Vertreter oder gegen eine andere Person, die aus chinesischer Sicht für die Gesellschaft verantwortlich ist, eine Ausreisesperre verhängt werden. Die deutschen Auslandsvertretungen bietet weitere Informationen über die Rechtsverfolgung in zivil- und handelsrechtlichen Streitigkeiten in China.

Polizeidienststellen können bei über 200 (teilweise weit interpretierbaren) Tatbeständen nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB (ca. 600 EUR), sondern auch bis zu 15 Tagen Arrest ohne richterliches Urteil anordnen. Zu den Tatbeständen gehören u.a. die Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidriges Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum (auch der Konsum außerhalb Chinas kann verfolgt werden, wenn dieser z. B. noch anhand einer Haarprobe nachgewiesen wird), illegaler Aufenthalt usw. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt. Auch Verstöße gegen sehr weit auslegbare Gesetzgebung zu Nationaler Sicherheit und Spionage werden streng verfolgt.

Fotografieren ist - von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen - nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Videokameras und Smartphones sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.
Mobiltelefonverträge können vor Ort seit Dezember 2019 nur noch gegen Ausweis und Gesichtsscan abgeschlossen werden, von einer Auswertung vieler Nutzerdaten ist auszugehen.

Die Nutzung von sog. VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit In-Krafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
Auch wenn bislang keine Fälle bekannt geworden sind, in denen Ausländer wegen der Nutzung von VPN-Diensten strafrechtlich verfolgt wurden, so besteht dennoch potentiell jederzeit das Risiko einer Strafverfolgung auch mit vorläufiger Inhaftierung.
  • Führen Sie keine Gegenstände unbekannten Inhalts für Dritte mit sich.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Bei Ein- und Ausreisen muss eine Gesundheitserklärung („Health Declaration“) des chinesischen Zolls ausgefüllt werden. Diese kann über die offizielle App oder Website des chinesischen Zolls abgerufen werden.

Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten bei der Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Beschränkungen im Land
China hat inzwischen seine COVID-19-Einschränkungen weitgehend aufgehoben.

In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis China 29.11.2023

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Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 29.11.2023

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Visumfreie Einreise)
- Einreise und Zoll (Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19; Visum)


Aktuelles
Visumfreie Einreise

Vom 1. Dezember 2023 bis voraussichtlich 30. November 2024 wird deutschen Staatsangehörigen unter bestimmten Bedingungen die visumfreie Einreise für Aufenthalte bis zu 15 Tagen in der VR China ermöglicht. Weitere Informationen unter Einreise und Zoll - Visum.

Einreise und Zoll
Mögliche Einreisebeschränkungen/COVID-19

Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt auf der Webseite der chinesischen Botschaft in Berlin und zusätzlich bei weiteren offiziellen Stellen wie dem Außenministerium der VR China. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.

Einreise
Aus dem Ausland in die VR China einreisende Personen können, unabhängig von ihrer Nationalität und unabhängig von etwaiger Impfung oder Genesung, am Erstankunftsort einer routinemäßigen Infektionskontrolle unterzogen werden. Einreisende mit Auffälligkeiten bei der Kontrolle müssen einen Schnelltest absolvieren. Bei positivem Testergebnis dürfen Fluggäste, die keine bzw. nur leichte Symptome haben und keine schwere Vorerkrankung aufweisen, sich in häusliche Quarantäne begeben. Die deutschen Auslandsvertretungen in China haben auf die gemäß Infektionsschutzbestimmungen beschlossenen Maßnahmen sowie auf deren Durchführung auch im Einzelfall keinen Einfluss.

Beschränkungen im Land
In Großstädten ist die Versorgung auch medizinischer Notfälle in den örtlichen Krankenhäusern möglich. Die Versorgung mit notwendigen Medikamenten ist in der Regel gewährleistet.

In Verkehrsmitteln und zahlreichen Gebäuden gilt Maskenpflicht.

Für den Besuch touristischer Sehenswürdigkeiten/Nationalparks ist häufig eine namentliche Voranmeldung erforderlich.

Empfehlungen
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Abreise bei den chinesischen Auslandsvertretungen und Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Einreise- und Beförderungsbedingungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich bei der Nationalen Gesundheitskommission der VR China.
Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visafreie Einreise.

An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visafreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern regelmäßig die Einreise verweigert.

Nach geltendem chinesischem Einreiserecht muss der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Visafreie Einreise
Mit Wirkung vom 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn ihr Reisepass noch für mindestens sechs Monate gültig ist. Die Ausnahme von der Visumpflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen. Diese Regelung wird vorerst bis zum 30. November 2024 gelten. Auch bei visafreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.

Visumfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dreißig Tage visumfrei einreisen.

Weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.

Erwerbstätigkeiten
Es gelten derzeit „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich aus.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Hierunter fallen z.B.
  • Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
  • Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
  • Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der VR China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
  • Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die VR China darauf, dass es zu mehrfachen Einreise berechtigt.
Visumbeantragung
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

Längerfristiger Aufenthalt
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.

Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr .

Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 24.01.2024

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Stand 24.01.2024

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente, Visum: Visafreie Einreise)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit
Reisedokumente müssen zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein und mindestens zwei visierbare Seiten enthalten.
Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischem Visum (Ausnahme bei visafreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.

Visum
Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das vor der Reise bei dem Visa Application Service Center - durch Aufnahme biometrischer Daten (Abgabe von Fingerabdrücken) persönlich - beantragt werden muss. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Ein Visum ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht vor Reiseantritt erforderlich, siehe Visafreie Einreise.

An chinesischen Flughäfen werden für Personen, die nicht über ein erforderliches gültiges Visum verfügen oder die Voraussetzungen für eine visafreie Einreise nicht erfüllen, grundsätzlich keine Visa ausgestellt, sondern regelmäßig die Einreise verweigert.

Nach geltendem chinesischem Einreiserecht muss der Visumantrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts (der im Visumverfahren nachgewiesen werden muss) eingereicht werden. Ein Ausweichen in Drittländer (auch Hongkong) ist nur dann möglich, wenn dort ein dauerhafter, legaler Aufenthalt besteht.

Visafreie Einreise
Seit dem 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen, wenn ihr Reisepass noch für mindestens sechs Monate gültig ist. Die Ausnahme von der Visumpflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen. Diese Regelung wird vorerst bis zum 30. November 2024 gelten. Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf Ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit. Auch bei visafreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.

Visumfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dreißig Tage visumfrei einreisen.

Weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.

Erwerbstätigkeiten
Es gelten derzeit „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich aus.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Hierunter fallen z.B.
  • Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen / Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
  • Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
  • Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
Reisen nach Hongkong und Macau
Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sogenannte Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie. So können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen.

Dabei ist zu beachten, dass Hongkong und Macau nach dem chinesischen Ein- und Ausreisegesetz als „Ausland“ gelten. Sofern die Einreise von Festlandchina aus erfolgt, bedeutet dies in Bezug auf das Visum eine Ausreise aus der VR China.
Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist.
  • Achten Sie bei geplanten Reisen bzw. Ausflügen nach Hongkong und Macau unbedingt bereits bei Beantragung des Visums für die VR China darauf, dass es zu mehrfachen Einreise berechtigt.
Visumbeantragung
Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland bzw. bei einem der „Visa Application Service Center“ einholen, siehe auch Botschaft der Volksrepublik China. Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

Längerfristiger Aufenthalt
Für einen Aufenthalt über 180 Tage hinaus muss nach Einreise in die VR China eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, was nur dann möglich ist, wenn das Visum bereits für solch einen langen Aufenthalt und Zweck beantragt und ausgestellt wurde.

Aufenthaltserlaubnisse für Familienangehörige werden grundsätzlich nur aufgrund von mit einer Apostille versehenen Personenstandsurkunden als Verwandtschaftsnachweis erteilt. Es wird daher empfohlen, bereits vor der Ausreise nach China deutsche Personenstandsurkunden mit einer Apostille versehen zu lassen, siehe Informationen zum internationalen Urkundenverkehr.

Eine Überziehung des Visums zieht mindestens ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geld- in eine Haftstrafe.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 26.04.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 26.04.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen und Erdrutschgefahr; Visumsfreie Einreise)
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Anmerkungen; Visumsfreie Einreise; Erwerbstätigkeiten; Meldepflicht/Registrierung)


Aktuelles
Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

Im Norden der Provinz Guangdong, insbesondere entlang der Flussläufe in den Gebieten der bezirksfreien Städte Qingyuan und Shaoguan, der Provinz Guangxi, der Provinz Jiangxi sowie an den oberen Zuläufen des Flusses Ganjiang kam es durch starke Niederschläge bereits zu Überschwemmungen. Im gesamten Einzugsgebiet des Perlflusses wird vor erhöhtem Hochwasser- und Erdrutschrisiko gewarnt.

Es werden weitere starke Regenfälle in dieser und der nächsten Woche erwartet.

Auch Flug- und Zugverbindungen sowie der Zugang zu touristischen Attraktionen können wetterbedingt beeinträchtigt sein.
  • Reisen Sie aktuell nicht in die Nähe der Flussläufe in den Gebieten Qingyuan und Shaoguan, in die Provinzen Guangxi und Jiangxi sowie an die oberen Zuläufe des Flusses Ganjiang.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
  • Informieren Sie sich vor Reisen in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig)/beim chinesischen Wetterdienst über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
  • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.
Visumsfreie Einreise
Vom 1. Dezember 2023 bis voraussichtlich 30. November 2024 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften. Nur diese kann verbindlich Auskunft erteilen.
Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps geleistet.
  • Halten Sie in jedem Fall vorsorglich Bargeld vor, da ein Bezahlen auf elektronischem Weg über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen nicht immer möglich ist.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit

Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der 15-tägigen visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.

Visumfreie Einreise
Seit dem 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Diese Regelung wird vorerst bis zum 30. November 2024 gelten. Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit. Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.

Visumsfreier Aufenthalt in der Provinz Hainan
Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt auf der Insel Hainan unter bestimmten Voraussetzungen bis zu dreißig Tage visumsfrei einreisen.

Hier finden Sie weitere Informationen über die erforderliche Registrierung durch ein chinesisches Reisebüro oder die verpflichtende direkte Ein- und Ausreise über einen Drittstaat oder Hongkong.

Erwerbstätigkeiten
Es gelten derzeit „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen weiten die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich aus.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die bisher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Hierunter fallen z.B.
  • Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
  • Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
  • Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
  • Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen.
Meldepflicht/Registrierung
Alle Ausländer sind verpflichtet, sich nach jeder Einreise innerhalb von 24 Stunden bei dem für ihren Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzumelden. Bei Unterbringung in einem Hotel übernimmt das Hotel die Anmeldung. In Peking können Reisende sich über die Website des Pekinger Public Security Bureaus auch online registrieren. Die zugehörige App funktioniert gelegentlich nicht störungsfrei, z. B. beim Hochladen von Fotos.

Ein Verstoß gegen diese Regelung wird von den chinesischen Behörden protokolliert und kann zu Befragungen, Geldstrafen und einer späteren Einreiseverweigerung oder Visumsversagung führen.
Ausländer, die in China leben, müssen stets einen Nachweis über ihre Meldebescheinigung mit sich führen.
  • Registrieren Sie sich innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau, wenn Sie nicht in einem Hotel wohnen.
  • Bei Störungen der App führen Sie bitte die Registrierung bei dem nächstgelegenen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) durch.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 28.05.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 28.05.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Überschwemmungen und Erdrutschgefahr; Visumsfreie Einreise)
- Einreise und Zoll (Visumsfreie Einreise)


Aktuelles
Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

Im Norden der Provinz Guangdong, insbesondere entlang der Flussläufe in den Gebieten der bezirksfreien Städte Qingyuan und Shaoguan, in der Nähe des Flusses Guijiang (Provinz Guangxi) sowie an den oberen Zuläufen des Flusses Ganjiang (Provinz Jiangxi) kam es durch starke Niederschläge bereits zu Überschwemmungen. Im gesamten Einzugsgebiet des Perlflusses wird vor erhöhtem Hochwasser- und Erdrutschrisiko gewarnt.

Es werden weitere starke Regenfälle in nächsten Wochen erwartet.

Auch Flug- und Zugverbindungen sowie der Zugang zu touristischen Attraktionen können wetterbedingt beeinträchtigt sein.
  • Reisen Sie aktuell nicht in die Nähe der Flussläufe in den Gebieten Qingyuan und Shaoguan im Norden der Provinz Guangdong, in die Nähe des Flusses Guijiang (Provinz Guangxi) und sowie an die oberen Zuläufe des Flusses Ganjiang in der Provinz Jiangxi.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
  • Informieren Sie sich vor Reisen in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig)/beim chinesischen Wetterdienst über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
  • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.
Visumsfreie Einreise
Vom 1. Dezember 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte von bis zu 15 Tagen in die VR China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften. Nur diese kann verbindlich Auskunft erteilen.
Einreise und Zoll
Visumfreie Einreise

Seit dem 1. Dezember 2023 können deutsche Staatsangehörige für Aufenthalte bis zu 15 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen sowie für Besuchsreisen und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Diese Regelung wird vorerst bis zum 31. Mai 2025 gelten. Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit. Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 27.06.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 27.06.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Kriminalität)


Sicherheit
Kriminalität

Die Kriminalitätsrate ist insgesamt gering und Gewaltakte sind sehr selten.
Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Raub z.B. von Smartphones sowie insbesondere verschiedenste Formen von Trickbetrügereien, Scams und überhöhte Kreditkartenabrechnungen und Preise für Dienstleistungen kommen jedoch vor

Überfälle auf Ausländer werden selten bekannt, sind aber auch an gut bewachten Plätzen nicht auszuschließen. Seit Herbst 2023 wurden aus unterschiedlichen Städten Messerangriffe auf Ausländer bekannt, bei denen es auch immer Verletzte gab.
Betrugsversuche erfolgen auch über das Telefon, wobei sich Anrufer teilweise als Polizei ausgeben.
  • Bewahren Sie Geld, Führerschein und andere wichtige Dokumente sicher auf; speichern Sie ggf. elektronische Kopien/Fotos. Dies erleichtert im Falle von Diebstahl oder Verlust die Ausstellung eines Ersatzdokuments.
  • Führen Sie den Pass mit gültigem Visum stets mit.
  • Lehnen Sie dubiose Angebote konsequent ab oder ignorieren Sie sie und nutzen Sie die ausgeschilderten Taxistände oder öffentliche Verkehrsmittel.
  • Seien Sie in größeren Menschenmengen wie an Flughäfen, Bahnhöfen, in der U-Bahn und im Bus besonders aufmerksam und achten Sie auf Ihre Wertsachen.
  • Lassen Sie Getränke nie unbeaufsichtigt und prüfen Sie Preise vor Bestellungen.
  • Seien Sie bei ungewohnten E-Mails, Telefonanrufen, Gewinnmitteilungen, Angeboten und Hilfeersuchen angeblicher Bekannter skeptisch. Teilen Sie keine Daten von sich mit, sondern vergewissern Sie sich ggf. persönlich der Glaubwürdigkeit oder wenden Sie sich an die Polizei.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 30.07.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 30.07.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschgefahr)


Aktuelles
Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschgefahr

Der nationale chinesische Wetterdienst hat für die bevorstehenden Tage vor Starkregenfällen und sich daraus ergebenden Sekundärschäden in folgenden Risikogebieten gewarnt: Sichuan, Gansu, Shaanxi, Beijing-Tianjin-Hebei, Shandong, Jilin, Liaoning.
Außerdem bestehen Taifun-Warnungen für die Provinzen Hainan, Guangdong, Guangxi sowie die Region Ostchina.

Aufgrund der länger andauernden Regenfälle und Überflutungen kann es vereinzelt zu Strom- und Wasserausfällen kommen.
  • Klären Sie, ob Ihre Reiseroute oder Ihr Aufenthaltsort von den Extremwetterereignissen betroffen ist, und sehen Sie von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die oben genannten Risikogebiete ab. In den Provinzen Shaanxi und Sichuan, ist es im Juli zu Sturzfluten und Brückeneinstürzen gekommen, die mehrere Tote forderten.
  • Beachten Sie stets Verbote, Hinweisschilder und Warnungen sowie die Anweisungen lokaler Behörden.
  • Klären Sie mit Ihrem Reiseveranstalter, ob die eigene Reiseroute/der Aufenthaltsort von den Überschwemmungen betroffen ist.
  • Informieren Sie sich vor Reisen in den lokalen Medien (z.B. ChinaDaily englischsprachig) über die Wetterlage und etwaige wetterbedingte Gefahrensituationen.
  • Informieren Sie sich ggf. bei internationalen Wetterdiensten über die aktuellen Wetterverhältnisse und Gefahrensituation.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 01.08.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 01.08.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Innenpolitische Lage: Übrige Landesteile)


Sicherheit
Innenpolitische Lage

Region Xinjiang

Die chinesische Regierung hat die Sicherheitsmaßnamen in der Region deutlich verschärft. Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Busse, Züge) gelten grundsätzlich die gleichen Sicherheitsvorschriften wie an Flughäfen. Die Mitnahme von Flüssigkeiten (auch Trinkwasser, Speiseöl, Joghurt) sowie Feuerzeugen und Feuerwerkskörpern ist untersagt. Die Polizeipräsenz wurde massiv erhöht.

Verschärfte Kontrollen finden insbesondere in Städten bzw. an deren Zugangspunkten und Hauptverkehrsadern statt. Die Bewegungsfreiheit ist eingeschränkt. Personen-, Pass- und Gepäckkontrollen an Zugangspunkten zu u.a. Märkten, Parks und öffentlichen Plätzen sind die Regel. Ausländische Reisende müssen bei Polizeikontrollen ihren Pass vorzeigen, ihre Telefonnummer angeben und sich fotografieren lassen. Mit eingehenden Befragungen durch Sicherheitskräfte, auch nach Einchecken in Hotels, muss gerechnet werden. Beim Fotografieren und Filmen, auch mit dem Smartphone, ist darauf zu achten, dass keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw. -installationen abgelichtet werden. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einer vorübergehenden Festnahme kommen. In Xinjiang kam es in den letzten Jahren vermehrt zu Verhaftungen und Passentzug. Betroffen sind insbesondere Personen uigurischer Abstammung.
  • Seien Sie bei Reisen in die Autonome Region der Uiguren Xinjiang besonders vorsichtig.
  • Fotografieren Sie keine Polizei- oder Sicherheitskräfte bzw.-installationen.
  • Rechnen Sie mit der Kontrolle von Smartphone und Kamera sowie Befragungen durch Sicherheitskräfte.
  • Rechnen Sie mit einer verschärften Überprüfung bereits bei der Einreise nach China.
  • Berücksichtigen Sie dies insbesondere wenn Sie uigurischer Abstammung sind oder enge private Kontakte in Xinjiang haben.
Übrige Landesteile
Demonstrationen sind ohne vorherige Genehmigung der Regierung illegal, finden gleichwohl gelegentlich statt. Teilnehmer müssen ggf. mit ernsten rechtlichen Maßnahmen gegen sie rechnen.

Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Online-Angebote ist blockiert, darunter die von Google, Facebook, X, Whatsapp und weiteren. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Rechtliche Besonderheiten.

Besonders bei Reisen in mehrheitlich von ethnischen Minderheiten und an die Autonomen Regionen Xinjiang und Tibet angrenzenden Regionen kann es zu unverdeckter Beobachtung und Kontrolle ausländischer Reisender durch die lokalen Sicherheitsorgane kommen.
  • Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen.
  • Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
  • Verzichten Sie auf die Nutzung von VPN-Diensten.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 23.09.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 23.09.2024

Letzte Änderungen:
- Reiseinfos (Geld/Kreditkarten)
- Einreise und Zoll (Visum: Erwerbstätigkeiten; Erfassung biometrischer Daten)


Reiseinfos
Geld/Kreditkarten

Landeswährung ist der Renminbi Yuan (RMB). Das Abheben von Bargeld an Bankautomaten ist mit allen gängigen Kreditkarten möglich. Deutsche Debitkarten (Girocard) sind nur sehr eingeschränkt an Geldautomaten einsetzbar. Vielerorts werden internationale Kreditkarten nicht akzeptiert. In der Regel werden die meisten Zahlungen über gängige chinesische Apps wie Alipay oder Weixin Pay (im chinesischen Messenger WeChat integriert) geleistet.
  • Halten Sie in jedem Fall vorsorglich Bargeld vor, da ein Bezahlen auf elektronischem Weg über die einschlägigen sozialen Dienste für ausländische Touristen nicht immer möglich ist.
Einreise und Zoll
Visum: Erwerbstätigkeiten

Es gelten „Vorläufige Anwendungshinweise betreffend die kurzfristige Arbeitsaufnahme von Ausländern in China“. Diese Regelungen haben die Pflicht zur Einholung einer Arbeitserlaubnis bzw. eines Arbeitsvisums erheblich ausgeweitet.
Viele kurzfristige Tätigkeiten, die früher mit Geschäftsreisevisum (Typ M) ausgeübt werden konnten, sind jetzt nur noch mit Arbeitsvisum (Typ Z) nach Einholung einer Arbeitserlaubnis möglich.

Hierunter fallen z.B.
  • Forschungstätigkeiten, sportliche Trainingsaufenthalte, Teilnahme an Modeschauen/Modeling sowie Dreharbeiten/Filmaufnahmen – selbst wenn der Aufenthalt weniger als 90 Tage dauert - sowie
  • Montage- und Servicearbeiten an abgenommenen Anlagen, Baustellenaufsicht, Entsendung von Mitarbeitern zu Tochterunternehmen/Repräsentanzen sowie Freiwilligenarbeit oder unentgeltliche Tätigkeiten ab einer Aufenthaltsdauer von 90 Tagen.
  • Halten Sie Rücksprache mit dem Arbeitgeber/Ansprechpartner in China, um die korrekte Visumkategorie zu beantragen.
  • Beantragen Sie bei einer Reise mit einem Z-Visum innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis beim lokalen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration).
  • Beachten Sie, dass Sie einen Wechsel des Arbeitgebers oder Arbeitsorts beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) anzeigen müssen.
Erfassung biometrischer Daten
An allen für Ausländer geöffneten Grenzen führen die chinesischen Grenzkontrollbehörden sukzessive Fingerabdruckscanner ein. Grundsätzlich müssen alle Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren ihre Fingerabdrücke abgeben, sofern dies möglich ist.
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Reise-/Sicherheitshinweis China 05.12.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 05.12.2024

Letzte Änderungen:
- Aktuelles (Visumsfreie Einreise)
- Einreise und Zoll (Reisedokumente: Anmerkungen; Visum: visumsfreie Einreise)


Aktuelles
Visumsfreie Einreise

Bis voraussichtlich 31. Dezember 2025 können deutsche Staatsangehörige unter bestimmten Bedingungen visumsfrei für Aufenthalte bis zu 30 Tagen in die Volksrepublik China einreisen. Bei privater Unterkunft ist insbesondere die Registrierungspflicht zu beachten, siehe Einreise und Zoll - Visum.
  • Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen chinesischen Vertretung zu den aktuellen Einreisevorschriften. Nur diese kann verbindlich Auskunft erteilen.
Einreise und Zoll
Anmerkungen/Mindestrestgültigkeit:

Bei Einreise mit Visum müssen Reisedokumente zum Zeitpunkt der Einreise in China noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Bei der visumsfreien Einreise müssen Reisedokumente mindestens für den Zeitraum des geplanten Aufenthalts gültig sein.

Ausländer über 16 Jahre müssen sich zu jeder Zeit mit einem Reisepass mit gültigem chinesischen Visum (Ausnahme bei visumsfreier Einreise, siehe weiter unten) ausweisen können. Polizeiliche Kontrollen sind, insbesondere im Zuge erhöhter Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld von Großereignissen oder Gedenktagen, jederzeit möglich.

Visum
Visumsfreie Einreise

Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich 31. Dezember 2025, siehe Aktuelles. Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit.
  • Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin.
Auch bei visumsfreien Aufenthalten müssen sich Reisende innerhalb von 24 Stunden nach Einreise beim für den Wohnort zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) registrieren; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
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Mehr dazu BPfeilB China ohne Visum - jetzt bis zu 30 Tage

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Reise-/Sicherheitshinweis China 18.12.2024

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:China
Stand 18.12.2024

Letzte Änderungen:
- Sicherheit (Überwachung und Cybersicherheit)


Sicherheit
Überwachung und Cybersicherheit

Der Zugang zum Internet wird staatlich kontrolliert. Der Zugriff auf verschiedene Onlineangebote (z. B. Google, Facebook, X, WhatsApp und andere) ist blockiert. Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist verboten, siehe auch Reiseinfos - Rechtliche Besonderheiten. Es ist damit zu rechnen, dass Onlineaktivitäten von Nutzern nachverfolgt, auf elektronischen Geräten hinterlegte Daten eingesehen und kopiert sowie elektronische Geräte manipuliert werden, z.B. wenn diese in Hotelräumen zurückgelassen werden. Dies ist auch ohne die Kenntnis oder Zustimmung des Inhabers möglich.
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