Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 30.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 06.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 06.01.2017 (Unverändert gültig seit: 06.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 05.01.2017 ist es in Izmir zu einem Bombenanschlag auf das Justizgebäude in Bayrakli gekommen. Am 01.01.2017 ereignete sich ein Terroranschlag auf den Nachtclub "Reina" in Istanbul. Bei beiden Anschlägen gab es Tote und Verletzte.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser galt zunächst für drei Monate und in allen 81 Provinzen der Türkei. Im Oktober wurde die Verlängerung des Ausnahmezustands, über den 18.10.2016 hinaus, um weitere drei Monate beschlossen. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnah men der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 26.01.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 26.01.2017 (Unverändert gültig seit: 26.01.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am 05.01.2017 ist es in Izmir zu einem Bombenanschlag auf das Justizgebäude in Bayrakli gekommen. Am 01.01.2017 ereignete sich ein Terroranschlag auf den Nachtclub "Reina" in Istanbul. Bei beiden Anschlägen gab es Tote und Verletzte.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen. Es ist nicht auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich gezielt auch gegen Ausländer richten. Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde am 4. Januar 2017 erneut um drei Monate bis zum 19. April 2017 verlängert. Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann die Ausreise untersagt werden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewähr t werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Reisenden wird zu besonderer Wachsamkeit und Vorsicht geraten und empfohlen, sich über die Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen. Im Südosten der Türkei verübt die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) seit Mitte 2015 regelmäßig Anschläge. Im August 2016 hat sie landesweite Anschläge angekündigt.

Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.

Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen und dazu die Stadt Karkamis an der türkisch-syrischen Grenze evakuiert.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 13.03.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 13.03.2017 (Unverändert gültig seit: 13.03.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Am 16. April 2017 wird in der Türkei ein landesweites Referendum über Verfassungsänderungen stattfinden. Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden, die sich auch gegen Deutschland richten können. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.

Reisenden wird daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser gilt derzeit bis zum 19. April 2017, soll aber auch darüber hinaus verlängert werden.

Hiermit können u. a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann u.a die Ausreise untersagt werden. Die vorgenannten Maßnahmen können sich auch gegen Personen richten, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Seit Anfang Februar 2017 wurde in einzelnen Fällen deutschen Staatsangehörigen an den beiden Istanbuler Flughäfen die Einreise in die Türkei ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.

Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.

Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub "Reina" in Istanbul.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Insbesondere in grenznahen Regionen und Städten im Südosten des Landes muss mit längeren Ausgangssperren und bewaffneten Auseinandersetzungen gerechnet werden.

Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten, sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden. Vorsicht ist auch geboten bei Zufallsbekanntschaften in Bars oder Restaurants.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich elektronisch in der Deutschenliste der deutschen Auslandsvertretung zu registrieren und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten.
Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Registrierung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Reisen über Land
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
Auswärtige Amt
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 13.03.2017

Beitrag von Alexander »

The security forces on 11 April arrested 19 suspected members of the extremist Islamic State (IS) group in the Menemen district of Izmir province. According to local reports, the suspects had been plotting to carry out attacks on 16 April, the day of a constitutional referendum. The developments underscore the need for members to defer non-essential travel to Turkey on 16-17 April and minimise movement within the country, avoiding sensitive sites that could serve as potential targets for political unrest and militant attacks.
Quelle: International SOS

Grüsse
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 19.04.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 19.04.2017 (Unverändert gültig seit: 19.04.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Besondere Zollvorschriften

Aktuelle Hinweise

Am 16. April 2017 fand in der Türkei eine Volksabstimmung über Verfassungsänderungen statt. Das amtliche Endergebnis des Referendums wird erst gegen Ende April erwartet. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Reisenden wird daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Juli 2017 fort.

Hiermit können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa im Nachgang des Putschversuchs oder bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Die vorgenannten Maßnahmen können sich auch gegen Personen richten, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Im ersten Quartal 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.

Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Ja
Vorläufiger Personalausweis: grundsätzlich ja, Einschränkungen s. u.
Kinderreisepass: Ja

Anmerkungen:
Nicht möglich ist die Einreise in die Türkei mit einem von der Bundespolizei für Notfälle ausgestellten Reiseausweis als Passersatz.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Empfehlungen
Die Türkei ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Bei der Einreise kann der Reisepass, der vorläufige Reisepass, der Personalausweis oder der Kinderreisepass auch seit höchstens einem Jahr abgelaufen sein, nicht jedoch der vorläufige Personalausweis.

Dies gilt für die folgenden Grenzübergänge:

- am griechisch-türkischen Grenzübergang
- an den Grenzübergängen in Istanbul, Izmir, Çanakkale, Muğla, Antalya, Mersin, Iskenderun und Aydın
- an den Flughäfen Yeşilköy (Istanbul) und Esenboğa (Ankara).

Es kann jedoch bei der Ausreise aus der Türkei mit abgelaufenen Ausweisdokumenten, insbesondere an den Landgrenzen in Edirne und Ipsala, zu Problemen kommen. Reisenden wird empfohlen, sich bereits vor der Reise in die Türkei um gültige Ausweisdokumente zu kümmern.

Bei der Einreise mit dem vorläufigen Personalausweis hat es in der Vergangenheit ebenfalls Probleme gegeben, so dass die Einreise damit nicht weiter empfohlen werden kann.

Bei Einreise mit einem Reisepass muss dieses Dokument noch mindestens über eine leere Seite verfügen.

In der Vergangenheit kam es zu Zurückweisungen an der Grenze, weil Eltern ohne gültige Einreisedokumente für ihre Kinder einreisen wollten. In solchen Fällen können auch die deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei keine Abhilfe schaffen.
Reisenden wird empfohlen, sich stets ausweisen zu können.

Visum
Als Tourist kann man sich bis zu 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen visumfrei im Land aufhalten. Kürzere, in diesen Zeitraum fallende Aufenthalte werden addiert. Damit soll die Rechtslage in der Türkei grundsätzlich der in Deutschland geltenden angepasst werden.

Die bisherige Praxis, nach einer eintägigen Ausreise einen erneuten Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist seit dem 1. Februar 2012 nicht mehr möglich.

Personen, die sich bereits in der Türkei aufhalten und einen längeren Aufenthalt planen, können innerhalb von 90 Tagen nach Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu muss der Reisepass noch 60 Tage über den beabsichtigten Aufenthalt hinaus gültig sein. Ist bereits vor Einreise ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen geplant, sollte bei einer türkischen Auslandsvertretung ein entsprechendes Visum beantragt werden. Reisenden wird empfohlen, sich in Zweifelsfragen an die türkischen Behörden, Konsulate oder Rechtsanwälte zu wenden, insbesondere dann wenn häufigere langfristige Aufenthalte in der Türkei beabsichtigt sind.

Deutsche Staatsangehörige, die in der Vergangenheit ein Visum zur Besteigung des Ararat eingeholt haben, benötigen für einen darüber hinausgehenden Aufenthalt in der Türkei eine Erlaubnis, die umgehend nach Ende der Bergtour bei der Ausländerpolizei der Sicherheitsdirektion der Provinz (Il Emniyet Müdürlüğü) einzuholen ist.

Von Deutschland ausgestellte Reisedokumente oder Reiseausweise für Ausländer anderer Nationalitäten werden von der Türkei anerkannt. Für die Einreise in die Türkei wird jedoch ausnahmslos ein Visum benötigt, das vorab bei einem türkischen Generalkonsulat einzuholen ist. Türkische Staatsangehörige sollten grundsätzlich mit einem türkischen Pass reisen. Eine Einreise ist zwar möglich, die Ausreise aus der Türkei mit einem von deutschen Behörden ausgestellten Pass dagegen nicht immer.

Bei der Reise in die Türkei auf dem Landweg müssen auch die Einreisebestimmungen der Transitländer beachtet werden. In Serbien sind seit dem 12.06.2010 eine Einreise und ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen mit dem Bundespersonalausweis möglich.
Hinweise zur Einreise von Minderjährigen

Besondere Vorschriften für allein reisende Minderjährige oder bei Reise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil gibt es nicht, solange ihre Ausreise aus Deutschland legal erfolgte.

Kinder türkischer Eltern, die sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen zur Wiedereinreise nach Deutschland einen deutschen Kinderreisepass, Reisepass oder Personalausweis, der vor Abreise bei der zuständigen deutschen Behörde beantragt werden muss.

Weiterreise in Drittländer
Grundsätzlich ist das notwendige Visum für eine Weiterreise in die Nachbarstaaten bereits vor der Abreise aus Deutschland bei den entsprechenden Auslandsvertretungen in Deutschland einzuholen. Eine Antragstellung bei den Konsulaten in der Türkei ist in der Regel nicht möglich.

Für Reisende, die über die Türkei nach Afghanistan, Indien, Pakistan, Nigeria oder Tadschikistan reisen möchten, teilte das Gesundheitsministeriums der Türkei im Juli 2011 mit, dass aufgrund der hohen Anzahl an Polioerkrankungen (= Kinderlähmung) in den entsprechenden Ländern der o. g. Personenkreis eine Dosis Schluckimpfung (zwei Tropfen) gegen Polio bei der Ausreise erhalten soll, sofern nicht bescheinigt werden kann, dass innerhalb des letzten Monats vor Reisebeginn eine solche Impfung bereits vorgenommen wurde. Wenn die Impfung abgelehnt wird, ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Eine Ablehnung der Impfung kann die Verweigerung der (Wieder)Einreise zur Folge haben.

Weiterreise nach Georgien
Die Reise von der Türkei nach Georgien ist nur mit einem gültigen Reisepass möglich.

Weiterreise in den Irak
Die Ausreise aus der Türkei in den Irak ist seit dem 01.07.2004 nur für Inhaber eines für Irak gültigen Visums möglich. In diesem Zusammenhang wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Irak hingewiesen. Deutsche Staatsangehörige sind seit dem 01.07.2004 visumspflichtig.

Weiterreise nach Syrien
Anlässlich der aktuellen Situation in Syrien warnt das Auswärtige Amt ausdrücklich vor Reisen in dieses Land. Es wird auf die Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Syrien hingewiesen. Aktuellen Nachrichten zufolge hat die syrische Regierung im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien verstärkt Minen ausgelegt, um syrische Staatsangehörige an der Flucht in die Türkei zu hindern.

Es wird darauf hingewiesen, dass gerade im Grenzgebiet zwischen der Türkei und Syrien das Fotografieren strengstens verboten ist. Dies gilt auch für vermeintlich harmlose Landschaftsaufnahmen.

Einreise in die Türkei aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarates sind
Die Einreise in die Türkei ist aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten des Europarats (wie z. B. Irak) sind, nur mit dem Reisepass möglich.

Einreise mit dem PKW
Bei der Einreise in die Türkei mit dem Pkw ist die Vorlage eines Reisepasses nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es wird aber dringend dazu geraten, den Reisepass mitzuführen, um bei eventueller Unkenntnis der Neuregelung vor Ort Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Der türkische Zoll stellt ein Formular aus, in dem das Datum der spätesten Wiederausfuhr festgelegt wird. Ein Überschreiten dieser individuell festgelegten Frist auch um nur einen Tag muss unbedingt vermieden werden, da anderenfalls erhebliche Geldstrafen, die den Wert des Fahrzeugs um ein Vielfaches übersteigen können, und ein Strafverfahren drohen. Als Frist werden in der Regel 30 Tage eingetragen, auf Antrag auch bis zu 90 Tage.

Bitte beachten Sie, dass die grüne Versicherungskarte nur im europäischen Teil der Türkei anerkannt wird. Beabsichtigen Sie mit dem Fahrzeug auch den asiatischen Teil zu bereisen, kann eine Versicherung an der Grenze für die Dauer von mindestens 30 Tagen abgeschlossen werden. Die Kosten variieren je nach Versicherungsdauer und Fahrzeugtyp. Sinnvoll ist auch, sich bereits vor Antritt der Reise mit dem eigenen Versicherungsunternehmen in Verbindung zu setzen und prüfen zu lassen, ob die Reise in den asiatischen Teil der Türkei nicht bereits in der eigenen Kfz-Versicherung enthalten ist oder gegen Aufpreis für den Zeitraum inkludiert werden kann.

Falls der Halter des Fahrzeugs nicht identisch ist mit dem Reisenden, muss der Reisende/Fahrer über eine Vollmacht des Eigentümers verfügen, die bei einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland ausgestellt oder beglaubigt sein sollte. Einzelheiten zum Verfahren klären Sie bitte vor Abreise, um mehrtägige Wartezeiten an der Grenze zu vermeiden.
In der Türkei gilt für Auto- und Motorradfahrer eine 0,5 Promillegrenze. Für das Führen von Lastkraftwagen, PKW mit Anhänger und Bussen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) gilt eine 0,0 Promillegrenze. Die Strafen bei Verkehrsdelikten wurden in jüngster Zeit drastisch erhöht.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Für Touristen gelten folgende Regeln: Die Einfuhr von Devisen in die Türkei ist unbegrenzt gestattet. Devisenausfuhr aus der Türkei ist bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000,- US Dollar (US-$) oder Gegenwert in TL gestattet. Die beim Geldumtausch in der Türkei ausgehändigte Quittung sollte unbedingt aufbewahrt werden, da sie bei einem Rückumtausch von TL in eine ausländische Währung bei der Ausreise vorgelegt werden muss.

Reisende dürfen persönlichen Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-$ ein- und ausführen. Bei einem höheren Wert muss dieser bei der Einreise deklariert werden. Beim Kauf in der Türkei sind Nachweise bei der Ausfuhr erforderlich.
Im Übrigen dürfen folgende Waren bei Einreise in die Türkei pro Person mitgeführt werden (gilt nicht für Transitreisende):
Persönliche Habe

Gegenstände des persönlichen Gebrauchs inkl. medizinischer Artikel und Medikamente sowie Geschenkartikel bis zu einem Gesamtwert von 300,- Euro (€) dürfen zollfrei in die Türkei eingeführt werden.

Reisemitbringsel
600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos (max. 3 g/Stück) oder 50 Stück Zigarren, 250 g Zigarettentabak (inkl. 200 Stück Zigarettenpapier), 250 g Pfeifentabak oder 200g Kautabak oder 200g blauer Tabak oder 50g Schnupftabak, 1 Liter Getränke, die einen Alkoholgehalt über 22% Alkohol enthalten, 1 Liter Getränke, die einen Alkoholgehalt bis zu 22% Alkohol enthalten
(Reisende unter 18 Jahren dürfen die oben genannten Gegenstände nicht einführen)

Eau de Cologne, Kölnisch Wasser, Lavendelwasser, Parfüm, Essenz oder Lotionen (höchstens 600 ml Gesamtmenge) sowie fünf Stücke Hautpflegemittel und Toilettenartikel, 1 kg Kaffee, 1 kg löslicher Kaffee, 1kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßigkeiten

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei dem Zollamt Ihres Ziellandes, z. B. http://www.gtb.gov.tr. Anfragen können in englischer oder französischer Sprache gestellt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die türkische Botschaft oder eines der türkischen Generalkonsulate in Deutschland zu kontaktieren. Nur dort können Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Die oben genannten Angaben gelten für die Einfuhr von Waren in die Türkei. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Informationen zu Hilfstransporten in die Türkei bzw. im Transitverkehr durch die Türkei in Drittländer finden Sie unter Zollvorschriften.
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Stand 21.06.2017 (Unverändert gültig seit: 21.06.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise

Aktuelle Hinweise

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Reisenden wird daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Am 15. Juli 2016 kam es in der Türkei zu einem gewaltsamen Putschversuch. Die türkische Regierung hat daraufhin in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Juli 2017 fort.

Hiermit können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Personen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung), kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Die vorgenannten Maßnahmen können sich auch gegen Personen richten, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.

Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub "Reina" in Istanbul.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten, sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden. Vorsicht ist auch geboten bei Zufallsbekanntschaften in Bars oder Restaurants.

Deutschen, die sich längerfristig bzw. dauerhaft im Land aufhalten, wird empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten.

Auch bei kurzfristigen Aufenthalten in den Provinzen Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van wird eine Eintragung nahe gelegt.

Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.

Reisen über Land
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen.

Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.

In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.

In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.

Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 12.07.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 12.07.2017 (Unverändert gültig seit: 12.07.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Reisenden wird daher empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Bis zum 15.7.2017 sind im ganzen Land Veranstaltungen, Versammlungen und Großkundgebungen zur Erinnerung an den gewaltsamen Putschversuch vom 15.7.2016 geplant.

Im Hinblick auf die allgemein angespannte Sicherheitssituation wird Reisenden geraten, sich grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Juli 2017 fort.

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. ‎Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten).

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

In letzter Zeit waren auch Personen mit ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit von derartigen Maßnahmen betroffen. Personen, die nicht zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen.
Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass unbeachtlich des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.

Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 20.07.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 20.07.2017 (Unverändert gültig seit: 20.07.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Listen für Deutsche im Ausland bei Konsulaten und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antre ten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.

Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.07.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 21.07.2017 (Unverändert gültig seit: 21.07.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Am frühen Morgen des 21. Juli 2017 ereignete sich in der Ägäis vor der Südwestküste der Türkei ein Erdbeben der Stärke 6,2. Betroffen sind die Umgebung von Bodrum und die griechische Insel Kos. Es sind Opfer und Sachschäden zu verzeichnen. Der Fährverkehr nach Kos ist vorübergehend eingestellt.

Mit vorübergehenden Beeinträchtigungen der Infrastruktur und Verspätungen bei Luft- und Fährverkehr muss gerechnet werden. Reisenden wird empfohlen, sich gegebenenfalls mit ihren Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen sowie den Hinweisen und Empfehlungen der Behörden vor Ort Folge zu leisten.

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.

Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiede rholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.

Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.

Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.

Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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ferdi
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 21.07.2017

Beitrag von ferdi »

"Meiden Sie alles, was Spaß macht":

https://www.taz.de/Archiv-Suche/!5428670&s=gaus/

dann z.B. "gerade nicht" klicken und lesen, was das Auswärtige Amt mit den Reisehinweisen bezweckt.

Gruß
Ferdi
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 26.07.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 26.07.2017
(Unverändert gültig seit: 26.07.2017)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.
Zuletzt waren in der Türkei in einigen Fällen Deutsche von freiheitsentziehenden Maßnahmen betroffen, deren Grund oder Dauer nicht nachvollziehbar war. Hierbei wurde teilweise der konsularische Zugang entgegen völkerrechtlichen Verpflichtungen verweigert. Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen. Die Auslandsvertretungen werden bei Festnahmen deutscher Staatsangehöriger nicht immer rechtzeitig unterrichtet, der Zugang für die konsularische Betreuung wird nicht in allen Fällen gewährt. Seit Anfang 2017 wurde wiederholt deutschen Staatsangehörigen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise ohne Angabe genauer Gründe verweigert. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden ihre Rückreise nach Deutschland antreten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15.07.2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Es kann im Einzelfall auch zu Festnahmen von Personen kommen, gegen die türkische Behörden strafrechtlich vorgehen (etwa bei Verdacht auf Verbindungen zur sogenannten Gülen-Bewegung, der verbotenen „Kurdischen Arbeiterpartei“ PKK oder tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Straftaten ).
Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 05.09.2017

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Türkei:
Stand 05.09.2017
(Unverändert gültig seit: 05.09.2017)

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise
- Landesspezifische Sicherheitshinweise


Aktuelle Hinweise
Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden in der Türkei vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Dabei waren weder Grund noch Dauer der Inhaftierung nachvollziehbar. Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen. Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Seit Anfang 2017 wurde deutschen Staatsangehörigen in zahlreichen Fällen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise verweigert. Den Betroffenen wurden weder nachvollziehbare Gründe für diese Maßnahme genannt, noch wurde ihnen eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgehändigt. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen zum Teil auch ihre Mobiltelefone abgenommen.
Deutschen Staatsangehörigen wird zu erhöhter Vorsicht geraten und empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste der Konsulate und der Botschaft einzutragen, siehe auch „Krisenvorsorgeliste“.
Von einer Einreiseverweigerung betroffenen deutschen Staatsangehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen und bis dahin keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.
Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. Oktober 2017 fort.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Festnahmen ist vor diesem Hintergrund deutlich angestiegen. Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens kann u.a. die Ausreise untersagt werden. Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen können Verdächtige auch bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann ihnen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht von bis zu fünf Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.
In der Türkei ist es, insbesondere seit Mitte 2015, wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen auch weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Reisende sollten besonders aufmerksam sein und Menschenansammlungen und Orte, an denen sich regelmäßig viele Ausländer aufhalten, möglichst meiden.
Reisenden wird ferner empfohlen, sich über Medien und diese Reise- und Sicherheitshinweise zur weiteren Lageentwicklung informiert zu halten sowie engen Kontakt mit ihrem Reiseveranstalter oder ihrer Fluglinie zu halten.
In der Öffentlichkeit gemachte politische Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.
Terrorismus
Landesweit ist weiter mit politischen Spannungen sowie gewaltsamen Auseinandersetzungen und terroristischen Anschlägen zu rechnen.
Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub "Reina" in Istanbul.
Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.
Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.
Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.
Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.
In Folge des gescheiterten gewaltsamen Putschversuchs soll es vereinzelt zu aggressiven Übergriffen von Anhängern politischer Lager gegen vermeintlich Andersdenkende kommen. Es wird dringend geraten, auf solche Eskalationen zu achten, sich umgehend zu entfernen und einen sicheren Ort aufzusuchen. Zudem sollte die Nutzung von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs auf das erforderliche Maß eingeschränkt werden. Vorsicht ist auch geboten bei Zufallsbekanntschaften in Bars oder Restaurants.
Generell wird geraten, den Anweisungen der türkischen Sicherheitskräfte Folge zu leisten.
Reisen über Land
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Das türkische Militär hat am 24. August 2016 mit militärischen Aktionen in Syrien begonnen.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den letzten Monaten wurden mehrfach „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und Ausgangssperren verhängt, darunter in Cizre, Silopi, Nusaybin, in Stadtteilen von Diyarbakır und in Silvan. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten, eine Verletzung der Ausgangssperren kann im Falle von Kampfhandlungen lebensgefährlich sein. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.
Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.
Die Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch durch den Reisenden selbst. Für die Eingabe ist eine einmalige Registrierung und eine zuständige Auslandsvertretung (Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) zu wählen. Die Zuständigkeiten nach Provinzen sind im Konsulatfinder der Vertretungen in der Türkei zu finden.
Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 20.09.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand 20.09.2017 (Unverändert gültig seit: 20.09.2017)

Letzte Änderungen:
Medizinische Hinweise

Impfschutz
Für die Einreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Das Auswärtige Amt empfiehlt grundsätzlich, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich jeder Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen.

Malaria
Die Türkei ist nahezu malariafrei, insbesondere auch die touristischen Regionen im Süden und Westen des Landes. Nur im Südosten Anatoliens. In den Regionen Diyarbakir, Mardin und Sanliurfa ist ein minimales Malariarisiko (100% Plasmodium vivax) von Mai bis Oktober vorhanden.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist eine schnelle Vorstellung beim Arzt mit dem Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken in den o.g. Regionen wird allen Reisenden empfohlen,
• körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
• in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
• ggf. unter einem (imprägnierten) Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS
Die HIV-Inzidenz in der Türkei ist sehr gering.
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Cholera vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende grundlegende Hinweise:
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen wo möglich Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Selten kommt Tuberkulose, Leishmaniose, Krim-Kongo Hämorrhagisches Fieber und Brucellose vor.

Medizinische Versorgung
Die ärztlichen Behandlungsmöglichkeiten in den Großstädten des Landes sowie in den touristischen Regionen sind in den letzten Jahren deutlich besser geworden. Insbesondere die große Anzahl privater Krankenhäuser bieten ein annähernd europäisches Niveau. Die medizinische Versorgung in ländlichen Gebieten ist vielfach mit Westeuropa nicht zu vergleichen und kann technisch, apparativ und hygienisch problematisch sein. Ein evtl. vorhandener gültiger Krankenversicherungsschutz (Auslandskrankenschein) ist oft nicht ausreichend. Es wird daher dringend angeraten, eine private Reisekrankenversicherung und eine zuverlässige Reiserückholversicherung abzuschließen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs vor den heißen Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist eine individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.

Bei Einführung von verschreibungspflichtigen Medikamenten für den eigenen Bedarf ist es ratsam, eine Bescheinigung des verschreibenden Arztes mit sich zu führen, die die medizinische Notwendigkeit bestätigt.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 22.01.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand: 22.01.2018 (Unverändert gültig seit: 22.01.2018)

Im Zusammenhang ‎mit den laufenden militärischen Operationen der türkischen Streitkräfte in Nordsyrien hat es seit dem 20. Januar 2018 mehrfach Raketenbeschuss türkischen Territoriums gegeben. Dabei sollen auch eine Person getötet und etliche verletzt worden sein. Die Lage ist unübersichtlich.

Besonders betroffen ist das Grenzgebiet zu Syrien, dort die Provinzen Hatay, Kilis und Gaziantep‎. Von nicht erforderlichen Reisen in diese Provinzen wird dringend abgeraten.

Seit dem Putschversuch im Juli 2016 wurden in der Türkei vermehrt deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert. Dabei waren weder Grund noch Dauer der Inhaftierung nachvollziehbar. Mit derartigen Festnahmen ist in allen Landesteilen der Türkei einschließlich der touristisch frequentierten Regionen zu rechnen. Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.

Seit Anfang 2017 wurde deutschen Staatsangehörigen in zahlreichen Fällen an den Flughäfen in der Türkei die Einreise verweigert. Den Betroffenen wurden weder nachvollziehbare Gründe für diese Maßnahme genannt, noch wurde ihnen eine Rechtsbehelfsbelehrung ausgehändigt. Die betroffenen Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu wenigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen zum Teil auch ihre Mobiltelefone abgenommen. Vorfälle im Transitbereich sind bisher nicht bekannt geworden.

Von einer Einreiseverweigerung betroffenen deutschen Staatsangehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen und bis dahin keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.

Nach dem gewaltsamen Putschversuch am 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde erneut verlängert und gilt zumindest bis zum 19. April 2018 fort.

Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Festnahmen ist vor diesem Hintergrund deutlich angestiegen. Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.

Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen kann Verdächtigen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden, außerdem können sie bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens u.a. die Ausreise untersagt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht bis zu sieben Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

In der Öffentlichkeit gemachte politische Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten und werden mit Geldbußen oder Haftstrafen geahndet. Unter diesen Straftatbestand können auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.
Im Reiseverkehr kann es weiterhin zu Beeinträchtigungen und insbesondere zu verstärkten Sicherheitskontrollen an den Flughäfen kommen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis Türkei 07.05.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
Türkei:

Stand: 07.05.2018 (Unverändert gültig seit: 07.05.2018)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Allgemeine Reiseinformationen

Aktuelle Hinweise

Am 24. Juni 2018 finden in der Türkei vorgezogene Parlaments- und Präsidentschaftswahlen statt. Im Zuge des Wahlkampfes muss mit erhöhten politischen Spannungen und Protesten gerechnet werden. Hiervon können im Einzelfall auch deutsche Reisende in der Türkei betroffen sein.
Reisenden wird empfohlen, sich von politischen Veranstaltungen und grundsätzlich von größeren Menschenansammlungen fernzuhalten.

Inhaftierungen/Verhaftungen
Unter Geltung des seit Juli 2016 bestehenden Notstands wurden vermehrt auch deutsche Staatsangehörige willkürlich inhaftiert.
Entgegen ihrer völkerrechtlichen Verpflichtungen hat die Türkei in einigen dieser Fälle den deutschen Auslandsvertretungen in der Türkei den konsularischen Zugang zu den Gefangenen erst mit teilweise mehrmonatiger zeitlicher Verzögerung gewährt.
Betroffen von derartigen Maßnahmen sind insbesondere, aber nicht ausschließlich deutsche Staatsangehörige mit engen privaten und persönlichen Bindungen in die Türkei sowie Personen, die neben der deutschen auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzen.

Einreiseverweigerungen
Zudem wurde deutschen Staatsangehörigen seit Anfang 2017 in zahlreichen Fällen ohne Mitteilung der Gründe die Einreise verweigert. Betroffene Personen mussten nach einer Wartezeit in Gewahrsam von mehreren Stunden bis zu einigen Tagen ihre Rückreise nach Deutschland antreten. Dabei wurden ihnen auch ihre Mobiltelefone abgenommen und auf gespeicherte Inhalte sowie Kontakte durchsucht.

Von einer Einreiseverweigerung, aber auch von einer Festnahme oder Untersagung der Ausreise betroffenen deutschen Staatsangehörigen oder ihren Angehörigen wird geraten, Kontakt mit der nächsten deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. Es wird außerdem empfohlen, keine Aussagen ohne Anwesenheit eines Anwalts und eines Dolmetschers zu machen oder Dokumente zu unterschreiben, deren Inhalt sie nicht verstehen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass ungeachtet des gesetzlichen Anspruchs deutscher Staatsangehöriger auf konsularischen Rat und Beistand, konsularischer Schutz gegenüber hoheitlichen Maßnahmen der türkischen Regierung und ihrer Behörden nicht in jedem Fall gewährt werden kann, wenn der oder die Betroffene auch die türkische Staatsangehörigkeit besitzt.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Innenpolitische Lage
Nach dem Putschversuch am 15. Juli 2016 hat die türkische Regierung in allen 81 Provinzen der Türkei den Notstand nach Art. 119 und 120 der türkischen Verfassung und des Notstandgesetzes von 1983 ausgerufen. Dieser wurde mehrfach verlängert, zuletzt mit Wirkung bis zum 19. Juli 2018.
Auf dieser Grundlage können u.a. Ausgangssperren kurzfristig verhängt, Durchsuchungen vorgenommen und allgemeine Personenkontrollen jederzeit durchgeführt werden. Die Wahrscheinlichkeit von Festnahmen ist vor diesem Hintergrund deutlich angestiegen. Behörden berufen sich bei Festnahmen auf die Mitgliedschaft in Organisationen, die auch in Deutschland oder der EU als terroristische Vereinigung eingestuft sind (IS, PKK), aber auch auf Mitgliedschaft in der so genannten „Gülen-Bewegung“, die nur in der Türkei unter der Bezeichnung „FETÖ“ als terroristische Vereinigung eingestuft ist. Auch geringfügige, den Betroffenen unter Umständen gar nicht bewusste oder lediglich von Dritten behauptete Berührungspunkte mit dieser Bewegung oder mit ihr verbundenen Personen oder Unternehmen können für eine Festnahme ausreichen.
Unter den während des Notstands geltenden Bestimmungen kann Verdächtigen für 24 Stunden jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt werden, außerdem können sie bis zu 14 Tagen in Polizeigewahrsam genommen werden, bevor sie einem Haftrichter vorzuführen sind. Außerdem kann während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens u.a. die Ausreise untersagt werden. Von diesen Maßnahmen, sowie von der Möglichkeit zur Verhängung von Untersuchungshaft (nach türkischem Recht bis zu sieben Jahren möglich) im Anschluss an den Polizeigewahrsam, wird unter der Geltung des Notstands reger Gebrauch gemacht. Dabei genügen oft bereits geringe Verdachtsmomente.

Die innenpolitische Lage in der Türkei ist weiterhin angespannt. Es ist nicht auszuschließen, dass es zu vereinzelten Demonstrationen und Großveranstaltungen kommen kann.
Öffentliche Äußerungen gegen den türkischen Staat, Sympathiebekundungen mit von der Türkei als terroristisch eingestuften Organisationen und auch die Beleidigung oder Verunglimpfung von staatlichen Institutionen und hochrangigen Persönlichkeiten sind verboten, worunter auch regierungskritische Äußerungen im Internet und in den sozialen Medien fallen, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften.

Terrorismus
In der Türkei ist es insbesondere seit Mitte 2015 wiederholt zu terroristischen Anschlägen gekommen.
Es ist keinesfalls auszuschließen, dass terroristische Gruppierungen – auch vor dem Hintergrund der jüngsten türkischen Militäraktionen in Syrien - weiterhin versuchen werden, Anschläge, insbesondere in den großen Metropolen, durchzuführen. Diese können sich auch gezielt gegen Ausländer richten.
Der internationale Flughafen Istanbul Atatürk, sowie wiederholt die Innenstädte von Istanbul und Ankara waren Ziele von Anschlägen mit hohen Opferzahlen, so zuletzt am 1. Januar 2017 der Nachtclub "Reina" in Istanbul.

Die als terroristische Vereinigung gelistete „Kurdische Arbeiterpartei“ (PKK) sowie ihre Splittergruppe „Freiheitsfalken Kurdistans“ verüben seit Mitte 2015 vor allem im Südosten der Türkei, aber auch in anderen Landesteilen wiederholt Anschläge.

Aus den touristischen Reisezielen entlang der Mittelmeerküste wurden bislang keine sicherheitsrelevanten Ereignisse gemeldet, bei denen ausländische Touristen zu Schaden gekommen sind.

Die Sicherheitsvorkehrungen befinden sich landesweit auf hohem Niveau. Angesichts von Anschlägen terroristischer Gruppierungen auch gegen nicht-militärische Ziele muss aber in allen Teilen der Türkei grundsätzlich von einer terroristischen Gefährdung ausgegangen werden.

Deshalb wird Deutschen, die sich in der Türkei aufhalten oder dorthin reisen möchten, generell empfohlen, sich zur Sicherheitslage laufend, mittels dieser Reise- und Sicherheitshinweise sowie der Medienberichterstattung, informiert zu halten. Menschenansammlungen, auch auf öffentlichen Plätzen und vor touristischen Attraktionen sowie der Aufenthalt nahe Regierungs- und Militäreinrichtungen sollten gemieden werden.

Reisen über Land
Auch bei Reisen über Land wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Von Reisen in das Grenzgebiet der Türkei zu Syrien und Irak, insbesondere in die Städte Diyarbakır, Cizre, Silopi, Idil, Yüksekova und Nusaybin sowie generell in die Provinzen Mardin, Şırnak und Hakkâri wird dringend abgeraten.
In den Provinzen Hatay, Kilis, Gaziantep, Şanlıurfa, Diyarbakır, Mardin, Batman, Bitlis, Bingöl, Siirt, Muş, Tunceli, Şırnak, Hakkâri und Van besteht ein erhöhtes Risiko für Reisende. Alle nicht zwingend erforderlichen Reisen in diese Gebiete sollten vermieden werden. Es wird weiterhin zu größter Vorsicht geraten. Die aktuelle Berichterstattung in den Medien sollte aufmerksam verfolgt werden.
In den genannten Gebieten werden immer wieder „zeitweilige Sicherheitszonen“ eingerichtet und regionale Ausgangssperren verhängt. Sicherheitszonen und Ausgangssperren werden streng kontrolliert, das Betreten der Sicherheitszonen ist strikt verboten. Zur Einrichtung von Sicherheitszonen und Verhängung von Ausgangssperren kam es bisher insbesondere im Gebiet südöstlich von Hakkâri entlang der Grenze zum Irak sowie in Diyarbakır und Umgebung sowie südöstlich der Ortschaft Cizre (Dreiländereck Türkei - Syrien - Irak), aber auch in den Provinzen Gaziantep, Kilis, Urfa, Hakkâri, Batman und Aǧrı.
Die türkischen Behörden erteilen aus Sicherheitsgründen keine Erlaubnis mehr, den Berg Ararat zu besteigen.

Kriminalität
Die Türkei zeichnet sich bislang als ein Land mit vergleichsweise gering ausgeprägter Gewaltkriminalität aus. In letzter Zeit waren jedoch auch Reisende Opfer von Gewaltverbrechen. Es wird deshalb besonders bei einem Aufenthalt an einsamen Orten und gemeinsamen Unternehmungen mit wenig bekannten Personen zu Vorsicht geraten.
Wie auch in anderen Großstädten ist in Istanbul Vorsicht vor Taschendieben angezeigt. Dabei werden die Opfer vielfach von bettelnden Kindern abgelenkt.
Vor allem im Stadtteil Beyoğlu wurden vermehrt Betrugsfälle bekannt, in denen Touristen unter einem Vorwand in eine Bar eingeladen und anschließend gezwungen wurden, zur Begleichung der extrem überhöhten Rechnung eine größere Summe Bargeld von einem Geldautomaten abzuheben.
Auch kommt es immer wieder zu Passdiebstählen. Reisende sollten Pässe bzw. Personalausweise aufgrund des Ausnahmezustands stets mit sich zu führen und Kopien anfertigen.
Deutsche Türkei-Urlauber wurden in der Vergangenheit nach ihrer Rückkehr in das Bundesgebiet Opfer von Betrugsfällen. Unter dem Vorwand einer fälligen Steuerrückzahlung oder einer Gebühr für einen Lotteriegewinn werden die Urlauber telefonisch zu einer Geldüberweisung per Western Union in die Türkei veranlasst. Diese Aufforderungen entbehren jeglicher rechtlichen Grundlage. Reisenden wird empfohlen, sich in solchen Fällen vorab an die zuständen Polizeibehörden in Deutschland zu wenden.

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, sich auch bei kurzfristigen Aufenthalten in die Krisenvorsorgeliste einzutragen und die dort hinterlegten Kontaktdaten auf dem aktuellen Stand zu halten, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt.
Die Eintragung erfolgt ausschließlich elektronisch durch den Reisenden selbst. Für die Eingabe ist eine einmalige Registrierung und eine zuständige Auslandsvertretung (Ankara, Istanbul, Izmir oder Antalya) zu wählen.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.


Allgemeine Reiseinformationen

Die Türkei ist ein beliebtes Reiseland, das Touristen grundsätzlich herzlich und offen empfängt. Wie auch in anderen Urlaubsländern gibt es jedoch einige wichtige Punkte, die beachtet werden sollten, um einen sorglosen Aufenthalt verbringen zu können.

Militärische Sperrgebiete, Sicherheitszonen und -einrichtungen
Militärsperrgebiete sind nicht immer eindeutig gekennzeichnet und unterliegen Anpassungen. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Reisenden, die beabsichtigen, die entsprechenden Provinzen, in denen Sicherheitszonen und Sperrgebiete ausgewiesen sind, zu bereisen, wird geraten, vor Reiseantritt das für ihren Wohnort zuständige türkische Generalkonsulat oder die türkische Botschaft in Berlin zu kontaktieren, um dort nach der genauen, aktuellen Lage von Sperrgebieten und Sicherheitszonen in der bereisten Region zu fragen. Außerdem ist es empfehlenswert, sich während der Reise tagesaktuell bei der örtlichen Jandarma oder der Polizei nach der Lage dieser Gebiete zu erkundigen. Von Reisen in bestimmte Gebiete im Südosten des Landes wird dringend abgeraten (s. Landesspezifische Sicherheitshinweise).
Zu beachten ist grundsätzlich, dass bezüglich militärischer oder anderer der Sicherheit dienender Einrichtungen regelmäßig ein Fotografier- bzw. Filmverbot besteht. Das gilt insbesondere für Grenzanlagen. Auch wenn ein solches nicht ausdrücklich kenntlich gemacht ist, sollte im Zweifel eher von Foto- oder Filmaufnahmen absehen werden. Ganz besonders gilt dies in Grenzgebieten. Dort wird zu besonderer Vorsicht geraten.
Weisungen türkischer Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Umgang mit sexuellen Minderheiten
Homosexualität ist in der Türkei nicht strafbar. An der jährlich stattfindenden Pride Parade in Istanbul nahmen bis 2014 mehrere zehntausend Menschen teil. Seit 2015 ist die Parade von den türkischen Behörden jedoch untersagt worden. Es wird auf Vorfälle von Gewalt nicht-staatlicher Seite hingewiesen, bei denen es zu Übergriffen auf LGBTI Personen gekommen ist. Mit z.T. starken Vorurteilen gegenüber dieser Personengruppe in der türkischen Gesellschaft sollte deshalb gerechnet werden.

Geld/Kreditkarten
Landeswährung ist die Türkische Lira (TRY). Mit einer deutschen Bankkarte (Maestro) kann an vielen Geldautomaten problemlos Geld abgehoben werden.
Auch Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert. In den meisten Fällen muss man dazu zusätzlich den Reisepass oder Personalausweis vorlegen. Unter Angabe der PIN kann man mit der Kreditkarte außerdem Geld bei Banken oder an entsprechend gekennzeichneten Automaten Bargeld abheben.

Taxi
Grundsätzlich bestimmt bei Taxifahrten der Taxameter den Preis, bei längeren Fahrten ist Handeln durchaus erlaubt. Bei viel Gepäck wird z. T. ein Aufschlag verlangt. Besonders in Istanbul sollte man sich vorher über den ungefähren Fahrpreis informieren, damit Taxifahrten nicht ungewollt zu kostspieligen Stadtrundfahrten werden. Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Taxameter bei Fahrtantritt eingeschaltet wird. Die Hotels dienen hierbei als eine sichere Informationsquelle.

Straßenverkehr
Das Straßennetz innerhalb der Türkei ist gut ausgebaut. Der türkische Straßenverkehr ist insbesondere in den Städten meist sehr lebhaft und dicht. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden oft nicht eingehalten. Reisende sollten sich defensiv verhalten und sich nicht auf Auseinandersetzungen einlassen, da bei vermeintlichen oder tatsächlichen Verkehrsverstößen aggressive Reaktionen anderer Autofahrer drohen können.
Die Promillegrenze beträgt 0,5, bei Fahren mit Anhänger 0,0.
Autofahrten nach Einbruch der Dunkelheit, auch auf größeren Verbindungsstraßen, sind mit erhöhten Gefahren verbunden, gerade auch im Hinblick auf die fehlende Beleuchtung, und sollten vermieden werden. Wer im Auto übernachten möchte, sollte dazu einen bewachten Parkplatz oder Campingplatz aufsuchen.
Bei angebotenen Jeepsafaris sollten Anbieterfirmen und technischer Zustand der Fahrzeuge kritisch geprüft werden, vor allem wenn die Reiseveranstalter keine Gewähr übernehmen. Die Jeeps sollten nur Personen fahren, die über Erfahrung mit derartigen Fahrzeugtypen und Fahren auf off-road-Strecken verfügen.

Führerschein
Der deutsche Führerschein wird anerkannt.

Bahnreisen
Die kürzlich eröffnete Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Ankara und Istanbul wurde trotz Warnungen von Experten bereits für den Zugverkehr geöffnet, ist jedoch bisher nicht völlig fertiggestellt. Deswegen besteht auf dieser Strecke derzeit noch ein erhöhtes Risiko von Zugausfällen und Unfällen.

Hinweise für Menschen mit Behinderungen:
In der Türkei gibt es nur an wenigen Orten eine behindertengerechte Infrastruktur. Dies gilt auch für öffentliche Einrichtungen. Der teilweise schlechte Zustand der Gehwege auch in Großstädten kann die Mobilität von gehbehinderten Menschen deutlich einschränken.

Ausflüge
Bei angebotenen Ausflügen mit Werksbesichtigung und Kaufgelegenheiten sollten sich Reisende vorher erkundigen, wie lange diese Besuche dauern. Es besteht kein Kaufzwang. Gegen die mögliche Ausübung von Druck durch Mitarbeiter der Unternehmen oder Reiseleiter sollten sich Reisende verwahren und ggf. später auch bei den Reiseveranstaltern beschweren.

Alkohol
Die türkische Regulierungsbehörde für Tabakwaren und Alkoholika (TAPDK) macht auf die Gefahr durch den Verzehr von gepanschtem Alkohol aufmerksam und empfiehlt, beim Kauf von Alkohol auf die Originalverpackung und Lizenzierung (TAPDK-Logo auf dem Flaschendeckel, unbeschädigte, blau-türkisfarbene Banderole) zu achten.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
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