Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 02.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 02.07.2026

Beitrag von Birgitt »

MODERATOR-NOTE:   Da die Reise-/Sicherheitshinweise für Botswana seitens AA vollständig überarbeitet wurden, haben wir diesen neuen Thread gestartet. Die Hinweise vom 14.11.2007 - 01.07.2011 findet ihr unter: Reise/Sicherheitshinweis Botswana 14.11.2007 - 01.07.2011

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 06.09.2011

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit der VISA-Karte plus PIN kann an einigen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard, weniger AMEX) werden weitgehend akzeptiert. Reiseschecks sollten auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein. Mit EC-Karte kann an einigen Bankautomaten (Stanbic Bank) Bargeld abgehoben werden. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist.

Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Gaborone beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer mit anschließenden Fahrzeugentführungen kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden. In besonderem Maße hat die Kriminalität in Maun, dem Eingang zum Okavango-Delta, zugenommen.

Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt.

Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene Einreise möglich / Bedingungen
  • Reisepass: Ja, Gültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, Gültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Weitere Anmerkungen: -
Reisedokumente Kinder/Jugendliche
  • Kinderreisepass: Ja, Gültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
  • Reisepass: Ja, wie oben
  • Personalausweis: nein
  • Vorläufiger Personalausweis: nein
  • Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich): ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Nur mit Lichtbild
  • Weitere Anmerkungen: -
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf 4 Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana erfahren werden.
  • Adresse
    Botschaft der Republik Botsuana
    Avenue de Tervuren, 169
    B-1150 Brüssel, Belgien
    Telefon: 0032-27 35 20 70, 00332-27 35 61 10
    Fax: 0032-27 35 63 18, 0032-27 32 72 64
Devisen können in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren.

Das botsuanische Strafrecht stellt homosexuelle Handlungen unter Strafe, auch wenn Klageerhebungen selten sind.
Da gleichgeschlechtliche Partnerschaften in Botsuana gesellschaftlich nicht toleriert werden, wird sehr zurückhaltendes Verhalten in der Öffentlichkeit empfohlen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (vierfach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden

Malaria
Eine hohes Risiko besteht in der Regenzeit (November-Juni) im Norden in den Distrikten Boteti, Chobe, Ngamiland, Okavango und Tutume.
Ein mittleres Risiko dort in der übrigen Zeit, nach Süden und in der Trockenzeit abnehmend.
Ein geringes bzw. kein Risiko besteht in den übrigen Landesteilen.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern insbesondere entlang des Okavangos. Baden dort sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 16.01.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 16.01.2012

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Visum)


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt.
Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf 90 Tage pro Kalenderjahr.

Für über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Brüssel. Nur dort können Sie eine diesbezüglich rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 16.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 16.05.2013

Letzte Änderung:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer (zum Teil mit anschließenden Fahrzeugentführungen) kommen gelegentlich vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden. In besonderem Maße hat die Kriminalität in Maun, dem Eingang zum Okavango-Delta, zugenommen.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit der VISA-Karte plus PIN kann an einigen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard, weniger AMEX) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein. Mit EC-Karte kann an einigen Bankautomaten (Stanbic Bank) Bargeld abgehoben werden, allerdings häufig beschränkt auf den Gegenwert von ca. 100 €. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.

Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 25.06.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 25.06.2013

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z. B. Nachbarländer – Sambia, Angola) gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. Polio, auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

Malaria
Eine hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark, Moremi-Wildreservat; Nord-Ost-Provinz und Francistown), besonders in der Regenzeit (November bis Mai). Im südlichen Delta mit Maun, Ngamisee-Region ist von einem mittleren Malariarisiko auszugehen, in Bereich des Central Kalahari Nationalpark besteht immer noch ein (geringes) Risiko an Malaria zu erkranken. Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
HIV / AIDS ist in Botsuana eine häufige Erkrankung. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
kommen häufig vor, insbesondere auf Safaris mit eingeschränkten hygienischen Bedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z.B. Limpopo, Molopo river, Francistown, Kasane, Kavimba, Maun (entlang des Okavango, des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte vermieden werden. Spätestens nach der Ausreise aus Botswana sollte überlegt werden, ob eine mögliche Bilhariose-Exposition bestand. Falls dies bejaht wird, sollten Tests auf Bilharzia durchgeführt werden (Stuhl, Urin, Blut).

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfälti ges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Botswanas ist gut, fast mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen. Auf dem Land sind diese Bedingungen nicht überall gegeben. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de/
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 18.03.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 18.03.2014

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Besondere Zollvorschriften


Aktueller Hinweis
Seit Anfang März erfolgen landesweit regelmäßige, längere Stromausfälle. Es muss mit gelegentlichen Einschränkungen von Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten gerechnet werden. Wichtige Dienstleister wie Flughafen, private Krankenhäuser und Hotels verfügen in der Regel über Notstromaggregate.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer (zum Teil mit anschließenden Fahrzeugentführungen) kommen nur selten vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden.
Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z .B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.

Jagdtourismus
Seit dem 01.01.2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und EC-Karten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. EUR 100-300 beschränkt. . Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.
Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand. In Gaborone und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana oder dem jeweiligen Reiseveranstalter erfahren werden.


Adresse Der botsuanische Zolldienst („Botswana Unified Revenue Service“) bietet auf seiner Website u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an: www.burs.org.bw.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 26.03.2014

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 26.03.2014

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformatinen


Aktueller Hinweis
Seit Anfang März 2014 erfolgen muss landesweit gelegentlich mit längeren Stromausfällen gerechnet werden. Dabei kann es zu Einschränkungen von Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten kommen. Wichtige Dienstleister wie Flughafen, Banken, private Krankenhäuser und Hotels verfügen in der Regel über Notstromaggregate.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer (zum Teil mit anschließenden Fahrzeugentführungen) kommen nur selten vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden.
Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z .B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.

Jagdtourismus
Seit dem 01.01.2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten

Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und EC-Karten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. EUR 100-300 pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.

Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).
Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand. In Gaborone und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 10.07.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 10.07.2014

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z. B. Nachbarländer – Sambia, Angola) gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. Polio, auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark, Moremi-Wildreservat; Nord-Ost-Provinz und Francistown), besonders in der Regenzeit (November bis Mai). Im südlichen Delta mit Maun, Ngamisee-Region ist von einem mittleren Malariarisiko auszugehen, in Bereich des Central Kalahari Nationalpark besteht immer noch ein (geringes) Risiko an Malaria zu erkranken. Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
HIV / AIDS ist in Botsuana eine häufige Erkrankung. Botsuana gehört zu den am stärksten betroffenen Ländern Afrikas. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
kommen häufig vor, insbesondere auf Safaris mit eingeschränkten hygienischen Bedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen (auch die bei Touristen sehr seltene Cholera) vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z.B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte vermieden werden.
Spätestens nach der Ausreise aus Botsuana sollte überlegt werden, ob eine mögliche Bilharziose-Exposition bestand. Falls dies bejaht wird, sollten Tests auf Bilharzia durchgeführt werden (Stuhl, Urin, Blut).

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfälti ges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in den großen Städten Botsuanas ist gut, fast mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen. Auf dem Land sind diese Bedingungen nicht überall gegeben. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
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Beiträge: 35280
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
Kontaktdaten:

Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 02.09.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 02.09.2014

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise


Aktueller Hinweis
Wegen Umzugs wird die deutsche Botschaft in der Zeit vom 3. bis 10. September 2014 nur für Notfälle erreichbar sein (telefonisch unter +267-71300139, per Fax unter +267-3956105 und per E-Mail unter germanembassybwa@gmail.com ).

Ab dem 11. September 2014 nimmt die Botschaft wieder ihren normalen Dienstbetrieb auf. Die neuen Diensträume befinden sich in der Queens Road 1079-84, Gaborone (Main Mall), im selben Gebäude wie die britische Botschaft. Postfachanschrift und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) bleiben dieselben wie vor dem Umzug.

Seit Anfang März 2014 muss landesweit gelegentlich mit längeren Stromausfällen gerechnet werden. Dabei kann es zu Einschränkungen von Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten kommen. Wichtige Dienstleister wie Flughafen, Banken, private Krankenhäuser und Hotels verfügen in der Regel über Notstromaggregate.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“, die am 26.05.2014 in Kraft getreten sind, enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika:
http://www.diplo.de/sid_80535C639C70409 ... rheit.html
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (Externer Link, öffnet in neuem Fenster: www.dha.gov.za) bzw. die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum
Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf 90 Tage pro Kalenderjahr.

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u.ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.

Für über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin:
  • Botschaft der Republik Botsuana
    Lennéstraße 5
    10785 Berlin
    Tel. +49-30-887195010
    Fax: +49-30-887195012
    Mail: botgerm@gov.bw
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana oder dem jeweiligen Reiseveranstalter erfahren werden.

Adresse
  • Botschaft der Republik Botsuana
    Lennéstraße 5
    10785 Berlin
    Tel. +49-30-887195010
    Fax: +49-30-887195012
    Mail: botgerm@gov.bw
Der botsuanische Zolldienst („Botswana Unified Revenue Service“) bietet auf seiner Website u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an: www.burs.org.bw.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z. B. Nachbarländer – Sambia, Angola) gefordert. Bei der Einreise aus Deutschland ist das nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika.

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe auch www.rki.de.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. Polio, auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark, Moremi-Wildreservat; Nord-Ost-Provinz und Francistown), besonders in der Regenzeit (November bis Mai). Im südlichen Delta mit Maun, Ngamisee-Region ist von einem mittleren Malariarisiko auszugehen, in Bereich des Central Kalahari Nationalpark besteht immer noch ein (geringes) Risiko an Malaria zu erkranken. Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),[
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
HIV / AIDS ist in Botsuana eine häufige Erkrankung. Botsuana gehört zu den am stärksten betroffenen Ländern Afrikas. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
kommen häufig vor, insbesondere auf Safaris mit eingeschränkten hygienischen Bedingungen. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen (auch die bei Touristen sehr seltene Cholera) vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z.B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte vermieden werden.
Spätestens nach der Ausreise aus Botsuana sollte überlegt werden, ob eine mögliche Bilharziose-Exposition bestand. Falls dies bejaht wird, sollten Tests auf Bilharzia durchgeführt werden (Stuhl, Urin, Blut).

Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden inklusive Todesfolge bewirken kann. Dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlangen. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Auch gibt es einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z.B. bestimmte z.T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, u.a.). Wie in den Tropen allgemein bekannt sein sollte: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt! Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfälti ges Ausschütteln entfernen.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Botsuana ist in großen Teilen nicht mit westeuropäischen Verhältnissen zu vergleichen – insbesondere auf dem Land ist sie nicht überall ausreichend. Ein ausreichender, dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de/
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 10.03.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 10.03.2015

Letzte Änderung:
- Aktueller Hinweis
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebstimmungen für deutsche Staatsangehörige


Aktueller Hinweis
Die deutsche Botschaft ist im September 2014 umgezogen. Die neuen Diensträume befinden sich in der Queens Road 1079-84, Gaborone (Main Mall), im selben Gebäude wie die britische Botschaft. Postfachanschrift und Kontaktdaten (Telefon, Fax, E-Mail) bleiben unverändert.

Allgemeine Reiseinformationen
Seit Anfang März 2014 muss landesweit gelegentlich mit längeren Stromausfällen gerechnet werden. Dabei kann es zu Einschränkungen von Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten kommen. Wichtige Dienstleister wie Flughafen, Banken, private Krankenhäuser und Hotels verfügen in der Regel über Notstromaggregate.

Geld / Kreditkarten
Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und EC-Karten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. EUR 100-300 pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.

Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden weitgehend akzeptiert. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

Straßen- / Luftverkehr
Das Unfallrisiko bei Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit ist extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).

Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand. In Gaborone und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja (nur mit gültigem Visum für Botsuana)
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“, die am 26.05.2014 in Kraft getreten sind, enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.
Weitere Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum
Ein Visum für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf 90 Tage pro Kalenderjahr.

Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden. Nähere Auskunft zur Beantragung von Visa zur Einreise nach Botsuana erteilt Ihnen die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin.

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u.ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.
Für über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin:
  • Botschaft der Republik Botsuana
    Lennéstraße 5
    10785 Berlin
    Tel. +49-30-887195010
    Fax: +49-30-887195012
    Mail: botgerm@gov.bw
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 19.05.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 19.05.2015

Letzte Änderung:
- Aktuelle Hinweise gelöscht
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität

Die Straßenkriminalität in Gaborone und anderen Städten beschränkt sich im Wesentlichen auf Taschendiebstahl und Kreditkartenraub. Einbrüche und Raubüberfälle auf Fußgänger und Autofahrer kommen nur selten vor. Es sollten keine Gegenstände, vor allem Taschen, im Auto gelassen werden.
Auch fahrende Autos sollten verschlossen werden, um z .B. Taschendiebstahl an roten Ampeln zu verhindern.

Jagdtourismus
Seit dem 01.01.2014 ist die Jagd in staatlichen Reservaten und traditionellen Stammesgebieten streng verboten. Bei Jagdreisen sollte unbedingt sichergestellt werden, dass der jeweilige Veranstalter das Jagen ausschließlich in dafür vorgesehenen, eingezäunten Jagdfarmen anbietet.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten:
www.auswaertiges-amt.de

Allgemeine Reiseinformationen
Geld / Kreditkarten

Bankautomaten sind in fast allen größeren Städten vorhanden. Mit Kreditkarten und EC-Karten (Achtung – nur „Maestro“-System) plus PIN kann an vielen Bankautomaten Bargeld gezogen werden. Die Bargeldmenge ist allerdings häufig auf umgerechnet ca. EUR 100-500 pro Karte/Tag beschränkt. Bei der Nutzung von Bankautomaten sollte ein besonderes Augenmerk darauf gerichtet werden, ob der Automat manipuliert worden ist. Jeweils zum Monatsende (Zahltag), ist bei Banken und Geldautomaten mit langen Warteschlangen und zum Teil Bargeldengpässen zu rechnen.

Kreditkarten (insbesondere VISA und Mastercard) werden weitgehend akzeptiert, insbesondere auch in Hotels und Restaurants. Bei Verwendung von Reiseschecks sollten diese auf Euro oder US-Dollar ausgestellt sein.

Straßen- / Luftverkehr
Überlandfahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten unbedingt vermieden werden. Das Unfallrisiko ist dann extrem hoch (Hindernisse wie abgestellte oder liegengebliebene Fahrzeuge und vor allem freilaufende Tiere wie Rinder, Esel, Ziegen, Hunde etc. auf den Straßen).

Flugreisen in den Norden Botsuanas, insbesondere zum Okavango-Delta und dem Chobe-Park, sind ebenso wie Lufttransfers zu den Lodges ohne Schwierigkeiten möglich. Öffentliche Verkehrsmittel (Kleinbusse und Überlandbusse) sollten möglichst nicht genutzt werden. Diese sind meist in einem schlechten technischen Zustand. Die Qualifizierung und Fahrtzeiten der Fahrer werden nicht überwacht. In größeren Städten wie Gaborone, Francistown, Kasane und Maun gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja (aber nur mit gültigem Visum für Botsuana - s.u.)
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“, die am 01.06.2015 in Kraft treten sollen sind, enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.
Auch für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – dass für Kinder unter 16 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen.

Weitere Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden. Nähere Auskunft zur Beantragung von Visa zur Einreise nach Botsuana erteilt Ihnen die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin (Kontaktdaten s.u.).

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u.ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.

Für Informationen zu Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen ist nur für Jagdzwecke erlaubt und bedarf einer gebührenpflichtigen und auf vier Wochen begrenzten Einfuhrerlaubnis. Näheres hierzu kann bei der Botschaft der Republik Botsuana (Kontakt s.o.) oder dem jeweiligen Reiseveranstalter erfahren werden. Auf die oben stehenden Angaben zum landesweiten Jagdverbot wird hingewiesen).

Der botsuanische Zolldienst („Botswana Unified Revenue Service“) bietet auf seiner Website u. a. Informationen zu Einfuhrverboten, zollfreier Einfuhr und Zöllen an: www.burs.org.bw.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur von diesen Stellen können rechtsverbindliche Auskünfte gegeben werden.

Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 22.10.2015

Beitrag von Alexander »

Botsuana:
Stand 22.10.2015

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja (aber nur mit gültigem Visum für Botsuana - s.u.)
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, mit Lichtbild
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier frei Seiten haben.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“, die am 01.06.2015 in Kraft treten sollen sind, enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).

Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.

Auch für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – dass für Kinder unter 16 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen.

Weitere Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (http://www.dha.gov.za) bzw. die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden. Nähere Auskunft zur Beantragung von Visa zur Einreise nach Botsuana erteilt Ihnen die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin (Kontaktdaten s.u.).

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u.ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.

Für Informationen zu Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.[/quote]
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 28.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 28.01.2016

Letzte Änderung:
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Medizinische Hinweise


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja (aber nur mit gültigem Visum für Botsuana - s.u.)
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier frei Seiten haben.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014“, die am 01.06.2015 in Kraft treten sollen sind, enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).

Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.

Auch für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – dass für Kinder unter 16 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, die Geburtsurkunde mitzuführen ist. Bei Einreise mit anderen Erwachsenen als den Eltern ist auch eine beglaubigte Vollmacht der Eltern bzw. Sorgeberechtigten vorzulegen.

Weitere Fragen in diesem Zusammenhang kann nur das Department of Home Affairs (http://www.dha.gov.za) bzw. die zuständige südafrikanische Auslandsvertretung verbindlich beantworten.

Visum
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden. Nähere Auskunft zur Beantragung von Visa zur Einreise nach Botsuana erteilt Ihnen die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin (Kontaktdaten s.u.).

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u.ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.

Für Informationen zu Einreisebestimmungen wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin: Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (z. B. Angola, Kenia, tansania und andere, s. http://www.who.int ) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Botsuana erwartet entgegen der WHO-Empfehlung nach wie vor eine nachgewiesene Auffrischung des Impfschutzes alle 10 Jahre.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch http://www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis) und ggf. Polio, auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark mit Oberzentrum Kasana, Ghanzi (nur N), Ngamiland, Tutume Distrikt, Moremi-Wildreservat) in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer.

Von November bis Mai besteht auch ein Malariarisiko in den weiter östlich und südöstlich gelegenen Landesteilen in den Grenzgebieten zu Simbabwe (Regionen Bobirwa und Selebi-Phikwe) einschließlich Francistown und Palapye.

Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Lariam, Malarone, Doxycyclin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu e mpfehlen.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2014) sind etwa 25% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochriskogruppen auch mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z. B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte vermieden werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur unzureichend erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen. Ein ausreichender und auch in Botsuana gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Rückholversicherung sind dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise http://www.dtg.org oder http://www.frm-web.de/.
Auswärtiges Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 18.11.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 18.11.2016

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
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Birgitt
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Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 30.11.2016

Letzte Änderung:
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise aus einem Gelbfieberendemiegebiet (www.who.int ) gefordert. Bei der direkten Einreise aus Deutschland ist ein Impfnachweis nicht erforderlich, auch nicht bei Einreise über Südafrika, Sambia oder Zimbabwe. Eine einmalige Impfung gegen Gelbfieber hat im internationalen Reiseverkehr eine lebenslange Gültigkeit.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe auch www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), ggf. gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Influenza und Pneumokokken.

Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Krankheit (ACWY - Konjugatimpfstoff) und gegen Tollwut (s. u.) empfohlen.

Malaria
Ein hohes Risiko besteht im Norden (nördliches Okavango-Delta, Chobe Nationalpark mit Oberzentrum Kasana, Ghanzi, Ngamiland, Tutume Distrikt, Moremi-Wildreservat) in der Regenzeit von November bis Mai. In der Trockenzeit von Juni bis Oktober ist das Risiko dort geringer.
Von November bis Mai besteht auch ein geringes Malariarisiko in den weiter östlich und südöstlich gelegenen Landesteilen in den Grenzgebieten zu Simbabwe (Regionen Bobirwa und Selebi-Phikwe) einschließlich Francistown und Palapye.

Die südlichen Landesteile einschließlich Gaborone und Tshane sind malariafrei.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft, insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) sinnvoll.

Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
  • körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.

HIV/AIDS
Nach vorliegenden Daten von UNAIDS (2015) sind etwa 22% der Erwachsenen zwischen 15 und 49 Jahren HIV-positiv, in städtischen Bereichen und in den bekannten Hochriskogruppen auch mehr. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie Ihre Gesundheit während Ihres Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie folgende Hinweise: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, ggfs. Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten
Schistosomiasis (Bilharziose)

In fast allen Süßwassergewässern Botswanas ist die Bilharziose endemisch (z. B. Limpopo und Molopo River, entlang des Okavango und des Chobeflusses). Das Baden, Tauchen und jeder andere Wassersport in Seen und Flüssen (auch im Sambesi) sollte unbedingt vermieden werden.

Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Botswana ist grundsätzlich besser als in vielen anderen Ländern des Kontinents. Trotzdem ist sie mit südafrikanischen oder europäischen Verhältnissen nicht zu vergleichen. Bedenken Sie immer die Größe des Landes und die spärliche Besiedlung. Daher sind die Wege von einem Unfallort in eine Klinik immer langwierig. Besonders in den Touristenzentren Kasane und Maun ist eine medizinische Versorgung im Krankheitsfall nur sehr eingeschränkt erhältlich. Bitte informieren Sie sich daher vorher über Behandlungsmöglichkeiten vor Ort, wenn Sie mit Vorerkrankungen auf Reise gehen. Ein ausreichender und auch in Botsuana gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Rückholversicherung sind dringend empfohlen. Das in Maun ansässige Rettungsunternehmen Okavango Air Rescue (http://www.okavangorescue.com) bietet einen für den Urlaub im nördlichen Botswana zeitlich befristeten Service (kostenpflichtig) an.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben, beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de/.
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Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Botswana 04.05.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Botsuana:
Stand 04.05.2017

Letzte Änderung:
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige


Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit gültigem Visum für Botsuana, s.u.
  • Personalausweis: Nein
  • Vorläufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein und sollten noch mindestens vier freie Seiten haben. Bei Reisen in mehrere Länder der Region sollten möglichst noch mehr Seiten frei sein, da auch diese oft auf die Mindestseitenzahl achten. Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Hinweis für Reisen mit Minderjährigen:
Die südafrikanischen „Immigration Regulations 2014 enthalten u.a. neue Regelungen für Reisen von und mit Minderjährigen, die auch Reisende aus und nach Botsuana betreffen (namentlich Transit über Flughafen Johannesburg).
Nähere Informationen befinden sich in den Reise- und Sicherheitshinweisen zu Südafrika.

Für Botsuana gilt – unabhängig von Südafrika – seit dem 01.10.2016, dass für Kinder unter 18 Jahren Original oder beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde mitzuführen ist, aus der die Eltern des Kindes hervorgehen. Bei Einreise mit nur einem Elternteil oder anderen Erwachsenen als den Eltern ist eine beglaubigte Vollmacht des anderen Elternteils bzw. des/der Sorgeberechtigten vorzulegen. Sind die aus der Geburtsurkunde hervorgehenden Eltern nicht sorgeberechtigt, muss außerdem der gerichtliche Sorgerechtsbeschluss oder sonstiger amtlicher Nachweis des Sorgerechts im Original oder beglaubigter Kopie mitgeführt werden (alle Unterlagen ggfs. mit amtlicher Übersetzung ins Englische).
Weitere Informationen dazu sowie die entsprechenden Vordrucke finden Sie in der Pressemitteilung des botsuanischen Innenministeriums.

Ab dem 1. Juni 2017 erhebt Botsuana eine Besuchersteuer in Höhe von 30,- US-Dollar pro Person von Reisenden mit Wohnsitz außerhalb der SADC-Region („Southern African Development Community“). Die Steuer ist vor Einreise an den Grenzstationen zu entrichten und kann an Geldautomaten entweder in bar oder per Kreditkarte gezahlt werden. Sie gilt für einen 30-tägigen Aufenthalt mit mehrfachen Einreisen. Bei längerem Aufenthalt muss sie ggfs. erneut gezahlt werden. Nähere Informationen dazu findet man bei Botswana Tourism.

Weitere Fragen können nur die zuständigen botsuanischen Behörden, alternativ die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin verbindlich beantworten.

Visum
Eine Einreiseerlaubnis für touristische Zwecke wird bei Einreise gebührenfrei an den Grenzstationen erteilt. Der Aufenthalt ist eingeschränkt auf maximal 90 Tage pro Kalenderjahr.

Nach aktuellen Informationen der botsuanischen Einwanderungsbehörde setzt abweichend hiervon die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ein gültiges Visum voraus. Man kann sich nicht darauf verlassen, dass in diesem Fall ein Visum an der botsuanischen Grenze erteilt wird. Mit vorläufigem Reisepass sollte daher ein Visum bereits vor der Einreise beantragt werden.

Für jegliche Art von Arbeitsaufnahme – einschließlich unbezahlter Tätigkeiten wie Freiwilligendienste, Entwicklungshilfe, Praktika u. ä. – ist unbedingt eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung bereits vor der Einreise einzuholen. Touristenvisa werden für diese Aufenthaltszwecke nicht umgeschrieben oder verlängert.

Verbindliche Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erteilt die Botschaft der Republik Botsuana in Berlin.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
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