Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Südsudan:
Stand 11.07.2011
Aktuelle Hinweise
Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen nach Südsudan wird derzeit abgeraten.
Südsudan hat zum 9. Juli 2011 seine Unabhängigkeit erklärt. Im Umfeld der Unabhängigkeit kann es zu Spannungen und ggf. Störungen der öffentlichen Ordnung im Land kommen. Vor diesem Hintergrund rät das Auswärtige Amt, die Lageentwicklung aufmerksam zu verfolgen, insbesondere im Bereich unmittelbar nördlich und südlich der Grenze zwischen Nord- und Südsudan.
Von Reisen in die Regionen Jonglei, Unity State, Upper Nile, Warrap wird wegen aktueller militärischer Auseinandersetzungen, politischer Spannungen sowie immer wieder bewaffneter, ethnischer und Stammesauseinandersetzungen dringend abgeraten.
Reisende sollten vor Einreise die aktuellen politischen und sicherheitsrelevanten Entwicklungen verfolgen.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Es wird empfohlen, Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden, Kontakt zur Deutschen Botschaft in Dschuba zu halten und deren Rat zu befolgen.
Geschäftsreisenden wird empfohlen, die Reiseplanung eng mit den südsudanesischen Geschäftspartnern abzustimmen und die Deutsche Botschaft zu informieren.
Reisen über Land
Die Infrastruktur in Südsudan ist in vielerlei Hinsicht unzureichend. Versorgungsmängel (u. a. Treibstoffknappheit) sind weit verbreitet. Daher ist eine sorgfältige Planung von Reisen sehr wichtig. So sind Reisen außerhalb des Großraums der Hauptstadt Dschuba wegen mangelnder Infrastruktur und aufgrund von Sicherheitsgefährdungen oft nur eingeschränkt möglich.
Die Unfallgefahr bei Fahrten über Land darf wegen der schlechten Straßen, fehlender Markierungen und der nicht selten unorthodoxen Fahrweise der Sudanesen nicht unterschätzt werden. Nachtfahrten sollten daher ganz vermieden werden. Mit Bandenüberfällen, aber auch mit willkürlichen Maßnahmen der Polizei oder anderer Sicherheitsorgane, muss gerechnet werden.
Eine Durchquerung des Landes ist weder in Nord-Süd- noch in Ost-West-Richtung gefahrlos möglich.
Bei Überlandfahrten in Südsudan wird empfohlen, sich zuvor mit UNDSS in Verbindung zu setzen und deren Empfehlungen hinsichtlich polizeilicher oder militärischer Eskortierung zu befolgen. In weiten Teilen können gewaltsam ausgetragene Stammes- und andere Konflikte Reisende, die sich nicht an die UNDSS-Vorgaben halten, in Gefahr bringen.
Nach der Unabhängigkeit von Südsudan bleiben zahlreiche Fragen ungelöst, die für die zukünftigen Beziehungen zwischen Nord- und Südsudan wichtig sind, beispielsweise die Grenzziehung, die Aufteilung der Öleinnahmen und die Entflechtung gemeinsamer Militäreinheiten aus Nord- und Südsudan. Diese Prozesse gehen mit Spannungen und gewaltsamen Konflikten einher.
In Südsudan bestehen außerhalb der größeren Städte vielerorts Gefahren durch gewaltsam ausgetragene Stammeskonflikte sowie durch Landminen. Im Grenzgebiet zu Uganda, der Zentralafrikanischen Republik und zur Demokratischen Republik Kongo kommt es vereinzelt zu Übergriffen durch marodierende Bewaffnete der ugandischen Lord's Resistance Army.
In Dschuba, der Hauptstadt von Südsudan, ist ein Anstieg der Kriminalität, oftmals unter Waffeneinsatz, zu verzeichnen.
Allgemeine Reiseinformationen
Verhalten in der Öffentlichkeit
Empfohlen wird weite, Arme und Beine bedeckende Kleidung, die auch gegen Moskitoattacken schützt. Kopfbedeckung ist nicht erforderlich, aber gegen Sonne und Staub gelegentlich sinnvoll.
Filmen und Fotografieren
Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden. Sehr vorsichtig sollte man außerdem beim Fotografieren von Frauen, uniformierten Personen und Bettlern sowie in Flüchtlingslagern sein und dies nie ohne Einwilligung tun.
FlugreisenFlugreisen innerhalb des Landes bieten verschiedene sudanesische Luftfahrtgesellschaften an. Hinsichtlich des Wartungszustandes der Maschinen liegen keine sachkundigen Erkenntnisse vor, jedoch muss aufgrund des Eindrucks von Reisenden davon ausgegangen werden, dass er nicht westlichen Standards entspricht.
Geld
Kreditkarten und ausländische Bankkarten können in Südsudan nicht verwendet werden. Reisende müssen Bargeld in ausreichender Menge zur Finanzierung ihres Aufenthaltes mitführen.
Reisegenehmigungen
Ungeachtet der offiziellen Aufhebung des Erfordernisses von Reisegenehmigungen für den gesamten Südsudan, ist die polizeiliche Praxis im Land uneinheitlich. Verschiedene Sicherheitsdienste verlangen fallweise, insbesondere für Jonglei, Unity State, Upper Nile, Bahr El Gazal und im Grenzgebiet zu Äthiopien, dennoch eine Genehmigung, die Reisende deshalb vorsorglich einzuholen versuchen sollten. Reiseerlaubnisse stellt das Tourismusministerium kostenlos aus.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Für die Einreise ist ein Reisepass erforderlich, der bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muss.
Visum
Für die Einreise nach Südsudan wird ein Visum benötigt, zuständig ist für Deutschland das südsudanesische Verbindungsbüro bzw. die Interessenvertretung in Brüssel. Die Regierung von Südsudan stellt über ihre Verbindungsbüros (beispielsweise in Nairobi) und an den Landgrenzen zu Südsudan Visa aus, die Reisen nach Südsudan ermöglichen. Ohne Visum eingereiste Ausländer laufen Gefahr, wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbestimmungen inhaftiert zu werden.
Alle Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei einem der o.a. Verbindungsbüros stellen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass Einreise- und Einfuhrbestimmungen sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern können.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von und pornographischen Zeitungen, Männermagazinen bzw. Zeitschriften mit freizügigen Abbildungen von Frauen und Männern und vergleichbaren Filmen u. ä. ist verboten.
Die Ausfuhr von Funden aus den antiken Grabungsstätten und geschützten Pflanzen und Tieren (u. a. Elfenbein, siehe auch Anhang zum Washingtoner Artenschutzabkommen) ist nicht erlaubt.
Die neuen Devisenbestimmungen erlauben inzwischen unlimitierten Besitz von Fremdwährung, ohne dass er deklariert werden muss.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei einem der Verbindungsbüros erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Einfuhr, Herstellung, Handel, Transport, Konsum, Besitz und Erwerb von Drogen und auch Trunkenheit und zu freizügige Kleidung wie sehr kurze Hosen, Bikinioberteil , können, insbesondere bei Frauen, nach dem sudanesischen Strafgesetz und dem Public Order Law mit hohen Strafen (Haft, Geldstrafen, prinzipiell sogar mit Auspeitschen) geahndet werden. Gleiches gilt für Prostitution, Ehebruch und Homosexualität. Gleichfalls verboten ist der Besitz und Vertrieb pornographischer Materialien. In diesem Zusammenhang finden bei Einreise in den Sudan unregelmäßig Überprüfungen von Mobiltelefonen und Laptops statt, die gegebenenfalls beschlagnahmt werden.
Zum Filmen und Fotografieren benötigt man eine Erlaubnis des Ministry of Tourism and National Heritage. Das Fotografieren und Filmen von Militäreinrichtungen, Uniformierten und strategisch bedeutenden Objekten (Ministerien, militärische und polizeiliche, sowie andere öffentliche Einrichtungen aller Art, Bahnhöfe, Brücken, Flugplätze, selbst Friedhöfe) ist auch bei Besitz einer Fotografiererlaubnis verboten und kann mit empfindlichen Strafen geahndet werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
In den letzten Monaten ist es im Süden des Landes bislang zu mindestens 40 neuen Poliofällen gekommen. Der Impfschutz gegen Kinderlähmung wird empfohlen.
Vor allem im Süden des Landes (u.a. Upper Nile State) treten immer wieder epidemieartig Maserninfektionen auf. Reisende sollten ihren Masernimpfschutz überprüfen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) in Deutschland lautet: Zwei Masern-Mumps-Röteln-Impfungen in der frühen Kindheit. Erwachsene, bei denen keine MMR – Impfung dokumentiert ist, sollten eine Schutzimpfung erhalten.
Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen.
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 9 Monate bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet gefordert, siehe auch www.who.int
Der Süd-Sudan gilt als Gelbfiebergebiet, eine Gelbfieberimpfung ist hier empfohlen. Ein Impfnachweis kann auch bei der Ausreise (Khartum, Juba) verlangt werden.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten (Pertussis), insbesondere auch gegen Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (A, C, Y, W 135).
Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
In Südsudan gibt es ein ganzjährig hohes Malariarisiko. In den Hochrisikogebieten ist eine Malariaprophylaxe dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z. B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen, körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), ganztägig (Dengue, s. u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen und ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV/AIDS
HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches lebensgefährliches Risiko bergen. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
Im Süden des Landes kommt es zu Schlafkrankheitsinfektionen (westlicher Teil Zentraläquatorias und Westäquatoria). Die Schlafkrankheit wird durch große Fliegen (Tsetse) mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u. a. Vorsicht bei Fahren mit offenen Jeeps) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
Schistosomiasis
Die Gefahr einer Infektion mit der Schistosomiasis (Bilharziose) – einer durch Schnecken als Zwischenwirt übertragenen Wurmerkrankung – besteht landesweit in allen Süßwassergewässern (Flüsse und Seen). Baden in diesen Gewässern sollte deshalb grundsätzlich unterlassen werden.
Dengue
Dengue, eine von Stechmücken übertragene virale fiebrige Erkrankung, existiert landesweit in auch von der Malaria, von der es sich klinisch nicht eindeutig differenzieren lässt, heimgesuchten Landesteilen. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme. Eine Impfung existiert nicht.
Meningitis
Die bakterielle Hirnhautentzündung mit hauptsächlicher Übertragung in den Monaten Dezember bis Mai tritt vorwiegend im Süden des Landes auf. Entsprechend der Reiseform und Reisezeit kann eine Impfung (Kombinationsimpfstoff gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY) auch bei einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen indiziert sein.
Viszerale Leishmaniasis (Kala-Azar)
Erneut werden im Süden des Landes (Upper Nile, Jonglei) vermehrt Fälle von der endemisch vorkommenden viszeralen Leishmaniasis gemeldet. Bei diesem Subtyp der Erkrankung handelt es sich um eine die inneren Organe befallende tödlichen Infektion. Schutz vor der vorwiegend Dämmerungs- und nachtaktiven Überträgermücke beachten!
Gifttiere
In allen tropischen Ländern kommen eine Reihe teilweise gefährlicher Giftschlangen vor, deren Biss schwere Körperschäden incl. Todesfolge bewirken kann, dennoch sind Schlangenbisse ungewöhnlich und erfolgen selten unprovoziert! Der Mensch steht nicht auf dem Speisezettel der Giftschlange. Viele Schlangen sind nachtaktiv, daher nachts möglichst nicht im Freien umherlaufen. Nicht in Erdlöcher oder -spalten, unter Steine bzw. Reisig, Zweige und ähnlich unübersichtliches Material greifen. Werden Schlangen angetroffen, sollte ein gebührender Abstand eingehalten werden. Keinesfalls sollten sie angefasst, gefangen oder provoziert werden. Auch kommen einige recht giftige Spinnen- und Skorpionarten, daneben auch andere Tiere mit potentiell starker Giftwirkung (z. B. bestimmte z. T. auffällig gefärbte Schmetterlingsraupen, Hundertfüßer, Ameisen u. a.) vor. Auch diese Tiere sollten nicht angefasst oder gereizt werden, ansonsten gilt auch hier: Vorsicht, wohin man greift, wohin man tritt und wohin man sich setzt oder legt. Vor Benutzung von Bettdecken und -laken, Kleidungsstücken, Schuhwerk, Kopfbedeckungen evtl. vorhandene giftige "Untermieter" durch sorgfältiges Ausschütteln entfernen.
Weitere Tropen- und Infektionserkrankungen kommen vor, allerdings in sehr unterschiedlicher Gefährdung für den Reisenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Durch den langjährigen Bürgerkrieg sind vor allem im Süden des Landes weiterhin große Teile der medizinischen Infrastruktur zerstört. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch oder Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden daher dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise www.dtg.org oder www.frm-web.de
Gruß
Birgitt




