Auswärtiges AmtAuswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 02.07.2012
Letzte Änderung:
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Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Ende 2011 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 334 Autobahnkilometer, weitere 433 Kilometer befinden sich im Bau. Die 3 ausgebauten Autobahnabschnitte befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 km vor Constanta) und zwischen Câmpia Turzii und Gilau (erster Teilabschnitt der Transilvanien-Autobahn). Ein 4. Abschnitt, von Bukarest nach Ploieşti, soll voraussichtlich bis Ende 2012 freigegeben werden. Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand!
Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.
In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.
Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.
Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter http://www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.
Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.
Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest http://www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.
Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
http://www.mai-dga.ro/index.php?l=en&t=139
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!
Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.
Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.
Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.
Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.
Erdbeben
Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
ReisedokumenteAnmerkungen
- Reisepass: Ja
- vorläufiger Reisepass: Ja
- Personalausweis: Ja
- vorläufiger Personalausweis: Ja
- Kinderreisepass: Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.
Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher speziell für rumänische Minderjährige gültige Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.
Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter http://www.bmelv.de
Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Rumäniens klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.
Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.
Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter http://www.customs.ro
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Rumäniens in Deutschland oder den rumänischen Zollbehörden erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.
Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.
Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.
Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.
Prostitution ist generell verboten.
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.
Medizinische Hinweise
Aktuell, West-Nil-Fieber
Wie in den Vorjahren kommt es auch jetzt wieder zu West-Nil-Virusinfektionen in Rumänien. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten). Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A (= infektiöse Gelbsucht) sowie bei Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen) und bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Hepatitis B, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit; Saison: April – Oktober) und Tollwut.
Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.
Hygiene
Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.
Gruß
Birgitt


