Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 29.07.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 29.07.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 02.07.2012

Letzte Änderung:
- vollständige Überarbeitung


Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Rumänien besteht derzeit kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Die Hauptroute Arad, Deva, Sibiu ist akzeptabel, aber nur eine zweispurig ausgebaute Landstraße, teilweise mit Standstreifen. Ende 2011 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 334 Autobahnkilometer, weitere 433 Kilometer befinden sich im Bau. Die 3 ausgebauten Autobahnabschnitte befinden sich zwischen Bukarest und Pitesti bzw. zwischen Bukarest und Konstanza/Constanta bis Cernavoda (ca. 60 km vor Constanta) und zwischen Câmpia Turzii und Gilau (erster Teilabschnitt der Transilvanien-Autobahn). Ein 4. Abschnitt, von Bukarest nach Ploieşti, soll voraussichtlich bis Ende 2012 freigegeben werden. Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand!

Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter http://www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest http://www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
http://www.mai-dga.ro/index.php?l=en&t=139
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.

Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Erdbeben
Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente
  • Reisepass: Ja
  • vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
  • Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt): Ja, für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr; ab dem 10. Lebensjahr ist ein Lichtbild erforderlich.
Anmerkungen
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.

Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher speziell für rumänische Minderjährige gültige Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person, so ist Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht eines Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist. Wegen weiterer Einzelheiten kontaktieren Sie bitte rechtzeitig vor Ihrer Reise die rumänischen Behörden.
Für Reisen mit Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter http://www.bmelv.de

Weitere Informationen können bei den rumänischen Auslandsvertretungen in Deutschland erfragt werden.

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Rumäniens klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000 EUR Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Homepage des rumänischen Zolls unter http://www.customs.ro
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Rumäniens in Deutschland oder den rumänischen Zollbehörden erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Militärische Einrichtungen dürfen nicht fotografiert werden. Das Fotografierverbot ist in der Regel durch ein Verbotsschild kenntlich gemacht.
Wird gegen einen Ausländer ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, so können die Strafverfolgungsbehörden ein Ausreiseverbot verhängen, das erst nach Klärung des Sachverhalts wieder aufgehoben wird. Dies kann Wochen oder Monate in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, in diesen Fällen mit einer deutschen Auslandsvertretung Kontakt aufzunehmen.

Bei Drogendelikten (Produktion, Besitz, Inverkehrbringen, Anbau von Betäubungsmitteln und toxischen Stoffen) drohen Haftstrafen zwischen 3 und 25 Jahren.

Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung werden ebenfalls mit empfindlichen Strafen geahndet. Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen kann Strafen zwischen 3 und 18 Jahren nach sich ziehen.

Prostitution ist generell verboten.

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss (es gilt die 0,0 Promillegrenze) ist mit Haft zwischen 5 und 15 Jahren bedroht, fahrlässige Tötung in anderen Fällen mit Haft zwischen 1 und 5 Jahren. In aller Regel wird bei Verkehrsunfällen zunächst ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Nach Änderungen des rumänischen Strafgesetzbuchs können seit dem 12.10.2006 auch juristische Personen strafrechtlich belangt werden.

Medizinische Hinweise
Aktuell, West-Nil-Fieber
Wie in den Vorjahren kommt es auch jetzt wieder zu West-Nil-Virusinfektionen in Rumänien. Es handelt sich dabei um eine von Viren hervorgerufen und von Mücken auf den Menschen übertragbaren Erkrankung. Sie kann zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), in schweren Fällen aber auch zum Tod führen. Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Man sollte sich gegen Mückenstiche - beispielsweise mit langärmeliger Kleidung, der Verwendung von Repellentien, Aussprühen der Schlafzimmer mit Insektiziden, Mückengittern vor den Fenstern - schützen.

Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden (z.B. gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten). Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus eine Impfung gegen Hepatitis A (= infektiöse Gelbsucht) sowie bei Langzeitaufenthalten (> 4 Wochen) und bei besonderer Exposition eine Impfung gegen Hepatitis B, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME – eine durch Zeckenstiche übertragbare Viruskrankheit; Saison: April – Oktober) und Tollwut.

Besonders Reisende mit Vorerkrankungen oder besonderen Risiken sollten rechtzeitig vor der Einreise einem Reise-/Tropenmediziner zur Beratung aufsuchen.

Hygiene
Bei Essen in Restaurants sollte auf die hygienischen Verhältnisse geachtet werden. Vom Genuss ungefilterten Leitungswassers wird abgeraten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 31.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 31.08.2012

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen – Taxis


Allgemeine Reiseinformationen
Taxis

Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Bei Ankunft am Flughafen Otopeni in Bukarest werden Touristen und ausländische Geschäftsleute häufig von illegalen sog. Taxischleppern angesprochen. Es wird dringend davon abgeraten, auf solche Taxiangebote einzugehen. Legale Taxis sind am Flughafen in ausreichender Anzahl am Taxistand vorhanden.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 04.09.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: Rumänien:
Stand 04.09.2012

Letzte Änderung
- Medizinische Hinweise


Medizinische Hinweise
Impfschutz

Es besteht keine vorgeschriebene Impfpflicht.

Folgende Standardimpfungen werden empfohlen:
Diphtherie, Tetanus, Polio, Pertussis (Keuchhusten) (als 4er-Kombinationsimpfung möglich). Generelle Kinder-Impfungen: gemäß aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.

Zusätzliche Reiseimpfungen:
Hepatitis A und bei geplantem Langzeitaufenthalt kombinierte Impfung gegen Hepatitis AB.
Zumindest saisonal (April bis Oktober) ist die FSME -Zeckenimpfung zusätzlich sinnvoll. Der direkte Tierkontakt sollte generell strikt vermieden werden wegen Tollwutgefahr und die Tollwut-Impfung sollte erfolgen.

Rechtzeitig mindestens 6 Wochen vor Abreise nach Rumänien sollte eine persönliche Rücksprache mit einem Reisemediziner erfolgen, der die anstehenden Reiseimpfungen individuell (Dauer, individuelle Vorerkrankungen sowie den Reisestil etc.) mit Ihnen bespricht, da z. B. die Tollwutgrundimmunisierung aus drei aufeinander folgenden Impfungen besteht und generell der Impfschutz durch das Immunsystem erst ca. 10 Tage nach Impfung besteht.

Sonstige Hinweise
Vorsicht vor nicht in Läden verkauftem Fleisch (Gefahr des Trichinenbefalls).

Hygiene
Leitungswasser ohne Trinkwasserqualität, sollte gefiltert werden. Von daher empfiehlt sich der generelle Genuss von abgepacktem Flaschenwasser mit festem Schraubverschluss.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 15.05.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 15.05.2013

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- Allgemeine Reiseinformationen (Straßenverkehr; Kriminalität; Taxis)


Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch.

Ende 2012 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 506 Autobahnkilometer, weitere 300 Kilometer befinden sich im Bau. Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:
  • A1 Bucuresti–Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Simeria–Deva (Soimus); Timisoara–Arad (insg. 196,4 km in Betrieb)
  • A2 Bucuresti–Constanta (in Betrieb)
  • A3 Bucuresti (Cretuleasca)–Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii–Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)
  • A4 Ovidiu–Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19,7 km in Betrieb)
Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.

Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schne everwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem [/b]Führerscheinentzug[/b] und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
http://www.mai-dga.ro/
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.

Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. In jüngster Zeit wurden öfter Bankautomaten manipuliert, bei deren Benutzung daher erhöhte Aufmerksamkeit geboten ist. Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Bei Ankunft am Flughafen Otopeni in Bukarest werden Touristen und ausländische Geschäftsleute häufig von illegalen sog. Taxischleppern angesprochen. Es wird dringend davon abgeraten, auf solche Taxiangebote einzugehen. Legale Taxis sind am Flughafen in ausreichender Anzahl am Taxistand vorhanden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 09.09.2013

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 09.09.2013

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen (Straßenhunde)


Allgemeine Reiseinformationen
Straßenhunde

Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 21.08.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 21.08.2014

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch.

Ende 2012 gab es laut Auskunft der Nationalen Behörde für Straßenverwaltung in Rumänien insgesamt 506 Autobahnkilometer, weitere 300 Kilometer befinden sich im Bau. Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:
  • A1 Bucuresti–Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Simeria–Deva (Soimus); Timisoara–Arad (insg. 196,4 km in Betrieb)
  • A2 Bucuresti–Constanta (in Betrieb)
  • A3 Bucuresti (Cretuleasca)–Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii–Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)
  • A4 Ovidiu–Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19,7 km in Betrieb)
Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.

Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden. Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehunge n zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
http://www.mai-dga.ro/
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt. Die sogenannten deutschen Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), die für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen ausgestellt werden, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtli che Folgen.

Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt.
Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.
Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.
Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Erdbeben
Rumänien liegt in einem Gebiet mit erhöhter Erdbebengefährdung. Zwar sind Erdbeben selten und verursachen gewöhnlich keine Schäden. Jedoch ist jederzeit unvorhergesehen auch ein größeres Erdbeben möglich.

Straßenhunde
Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.
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Beiträge: 35240
Registriert: Di 2. Aug 2005, 22:52
Wohnort: NRW / Südl. Rheinland
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 14.09.2015

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 14.09.2015

Letzte Änderung:
- Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr

Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Zahlreiche Autobahnabschnitte befinden sich derzeit im Bau.

Folgende Streckenabschnitte sind in Betrieb:
  • A1 Bucuresti – Pitesti; Selimbar–Sura Mica (Ringstraße Sibiu); Sibiu - Orastie (außer dem Abschnitt zwischen Saliste und Cunta); Orastie - Deva; Deva - Lugoj (nur 27 km im Betrieb); Lugoj - Timisoara (nur 10 km im Betrieb); Timisoara – Nadlac (insg. 362,44 km km in Betrieb)
  • A2 Bucuresti – Constanta
  • A3 Bucuresti (Cretuleasca) – Ploiesti (Barcanesti); Campia Turzii – Cluj-Napoca (Gilau) (insg. 107,3 km in Betrieb)
  • A4 Ovidiu - Agigea (Ringstraße Constanta) (insg. 19, 7 km in Betrieb)
Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben allerdings keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen.

Auf den übrigen Strecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden.

Am Grenzübergang zu Bulgarien Giurgiu/Ruse kann es zurzeit zu Verzögerungen aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E85) kommen. Ausweichübergang ist Calafat/Vidin.

Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand! Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert, eine umsichtige Fahrweise ist deshalb auch bei geringem Verkehrsaufkommen wichtig. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann u. a. an den Grenzübergängen (auch gegen Euro), diversen Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro erworben werden. Am 1. Oktober 2010 wurde die sogenannte elektronische Straßennutzungsgebühr eingeführt. Der Käufer erhält nun keinen Aufkleber mehr, sondern eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.
Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von 2 Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
http://www.mai-dga.ro/.
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z. B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Wichtig ist, dass auch die Reisenden selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, in dem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld zahlen, selbst wenn sie damit eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zu erreichen hoffen!

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt. Die roten deutschen Kfz-Händlerkennzeichen und die sogenannten Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), ausgestellt für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat st rafrechtliche Folgen.

Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt.

Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Es empfiehlt es sich, in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.

Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Erdbeben
Rumänien liegt in einem Gebiet mit grundsätzlich erhöhter Erdbebengefährdung. Auch wenn diese selten sind und gewöhnlich keine Schäden verursachen, ist jederzeit auch ein größeres Erdbeben möglich.

Straßenhunde
Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.
Auswärtiges Amt

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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 01.03.2016

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 01.03.2016

Letzte Änderungen:
Allgemeine Reiseinformationen


Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverhältnisse / Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet. Reisende sollten sich mit aktuellem Kartenmaterial informieren.

Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben zudem noch keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen. Auf den übrigen Überlandstrecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden.

Am Grenzübergang zu Bulgarien Giurgiu/Ruse kann es weiterhin, insbesondere bei erhöhtem Verkehrsaufkommen an langen Wochenenden und in der Ferienzeit, zu Verzögerungen aufgrund von Bauarbeiten an der Donaubrücke 1 (an der Europastr. E 85) kommen.
Ausweichgrenzübergang ist Calafat/Vidin.

Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand; Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Im Vergleich der EU-Länder nimmt Rumänien bei der Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle einen der vorderen Plätze ein. Besondere Vorsicht wird empfohlen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, müssen eine Straßenbenutzungsgebühr entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann an den Grenzübergängen (auch gegen €), Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter www.roviniete.ro/de erworben werden. Seit 1. Oktober 2010 erhält der Käufer keinen Aufkleber mehr, sondern nur noch eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von zwei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Website der Deutschen Botschaft Bukarest www.bukarest.diplo.de kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Homepage der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden:
www.mai-dga.ro
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Reisende können selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld für eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zahlen.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei (Notrufnummer 112) zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt. Die roten deutschen Kfz-Händlerkennzeichen und die sogenannten Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), ausgestellt für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.

Kriminalität
Vor Taschendieben und Trickbetrügern wird gewarnt. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten, mit der Kreditkarte oder EC-Karte zu zahlen oder Bankgebühren für Geldabhebung in Kauf zu nehmen. Manipulation von Bankautomaten kommt vor, daher ist bei der Benutzung erhöhte Aufmerksamkeit geboten.

Reisende sollten an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen, U-Bahn, Bus etc. besonders auf ihre Wertsachen achten.

Es wird zudem empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern und in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,40 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.

Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Besuche von Konzerten und Clubs
Bei Besuchen von Konzerten/Nachtclubs und ähnlichen Veranstaltungsorten wird empfohlen, sich über Fluchtwege und Notausgänge des Gebäudes zu informieren.

Erdbeben
Rumänien liegt in einem Gebiet mit grundsätzlich erhöhter Erdbebengefährdung. Auch wenn diese selten sind und gewöhnlich keine Schäden verursachen, ist jederzeit auch ein größeres Erdbeben möglich. Eine Reihe von Gebäuden in der touristisch stark frequentierten Bukarester Altstadt gilt als nicht erdbebensicher, zahlreiche davon werden gastronomisch genutzt. Die Stadt Bukarest veröffentlicht eine Liste der Gebäude, die als gefährdet gelten, unter folgendem Link: www.pmb.ro

Straßenhunde
Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 28.04.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 28.04.2016

Letzte Änderungen:
- Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Lt. Mitteilung der rumänischen Grenzpolizei wird die Überwachung der Grenzen über die orthodoxen Osterfeiertage (1./2. Mai 2016) und der damit verbundenen ansteigenden Reisetätigkeit noch weiter intensiviert, so dass es zu Staus an den Grenzen kommen kann. Die Grenzpolizei stellt Informationen über Wartezeiten an den einzelnen Grenzübergängen zur Verfügung unter: http://www.politiadefrontiera.ro/traficonline/
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 02.02.2017

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand 02.02.2017

Letzte Änderungen:
- Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
In ganz Rumänien kommt es in größeren Städten zu zahlreichen Demonstrationen gegen ein umstrittenes Anti-Korruptions-Gesetz. In Bukarest nahmen an den ersten Februartagen Hunderttausende teil und es kam dabei auch zu Ausschreitungen. Es ist nicht auszuschließen, dass die Proteste anhalten und es zu weiteren Ausschreitungen kommt.

Reisenden wird empfohlen, die Lage in den Medien zu verfolgen und Menschenansammlungen zu meiden.
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 16.03.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand: 16.03.2018

Letzte Änderungen:
- Landesspezifische Sicherheitshinweise
- Allgemeine Reiseinformationen
- Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
- Besondere Zollvorschriften
- Medizinische Hinweise


Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Reisende sollten vor allem an von Touristen besuchten Orten, Flughäfen (auch im Sicherheitsbereich), Bahnhöfen und in öffentlichen Verkehrsmitteln gut auf ihre Wertgegenstände, insbesondere Reisedokumente und Bargeld, achten. Gerade hier kommt es vermehrt zu Taschendiebstählen und Trickbetrügereien. Es wird empfohlen, Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe) zu deponieren, den Bargeldbestand klein zu halten und möglichst mit der Kredit- oder Bankkarte zu zahlen.

Fahrzeug-Diebstähle kommen gelegentlich vor, wobei höherwertige Pkw mit ausländischem Kennzeichen bevorzugte Ziele sind. Es wird zudem empfohlen, mit Wohnmobilen und Campingwagen nur bewachte Campingplätze anzusteuern und in geparkten Fahrzeugen Gegenstände nicht sichtbar liegen zu lassen.

Naturkatastrophen
Rumänien liegt in einer seismisch aktiven Zone, weshalb es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam .

Krisenvorsorgeliste
Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die Sicherheitslage im Reiseland informiert.

Weltweiter Sicherheitshinweis
Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

Allgemeine Reiseinformationen
Straßenverkehr
Das Verkehrsaufkommen (überwiegend LKW im Transitverkehr) auf den Fernstraßen ist hoch. Zahlreiche Autobahnabschnitte sind weiterhin unvollendet. Reisende sollten sich mit aktuellem Kartenmaterial informieren.

Einige der in Betrieb genommenen Strecken haben zudem noch keine Ausfahrten, Raststätten oder Tankstellen. Auf den übrigen Überlandstrecken muss mit sehr unterschiedlicher Fahrbahnqualität und häufigen Bauarbeiten gerechnet werden.

Informationen über eventuelle Staubildungen gibt es bei der rumänischen Grenzpolizei .

Vorsicht vor Schlaglöchern, Asphaltverwerfungen und Unterspülungen am Fahrbahnrand; Gefahrenstellen sind oftmals schlecht ausgeschildert. Auf die gelegentlich rücksichtslose Fahrweise vor allem von Motorradfahrern, Bussen und LKWs wird hingewiesen. Fahrten nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden, da mangelhaft gesicherte Baustellen, Fußgänger, Radfahrer und langsame Fuhrwerke, die zudem schlecht oder gar nicht beleuchtet sein können, eine zusätzliche Gefährdung darstellen. Im Winter ist insbesondere auf Nebenstraßen mit zum Teil erheblichen Behinderungen durch Schnee und Schneeverwehungen zu rechnen. Autofahrer sollten auf ausreichenden Versicherungsschutz achten.

In Rumänien gilt im Straßenverkehr die 0,0 Promillegrenze. Die Geschwindigkeitsbegrenzung liegt innerhalb von Ortschaften bei 50 km/h; auf Autobahnen sind 130 km/h, auf Schnell- und Europastraßen 100 km/h sowie auf allen anderen außerstädtischen Straßen 90 km/h erlaubt (alle Angaben gelten für PKW). Auf Autobahnen, Schnellstraßen („Drumurile expres“) und Europastraßen ist auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.

Seit Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung sind im Fahrzeug ein Feuerlöscher und zwei Warndreiecke mitzuführen. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t ist zudem das Mitführen einer reflektierenden Warnweste Pflicht. Sie muss bei Pannen u.ä. getragen werden.

Bei winterlichen Straßenverhältnissen gilt eine Winterreifenpflicht.

Vignettenpflicht
Für Fahrzeuge (ausgenommen Motorräder), die das rumänische Nationalstraßennetz benutzen, ist eine Straßenbenutzungsgebühr zu entrichten. Dazu ist der Kauf einer Vignette - der so genannten Rovinieta - notwendig. Sie kann an den Grenzübergängen (auch gegen €), Tankstellen und online auch in deutscher Sprache unter http://www.roviniete.ro/de erworben werden. Der Käufer erhält keinen Aufkleber, sondern nur eine einfache Quittung über die Zahlung. Die Fahrzeugdaten werden in einer Datenbank gespeichert, die von der Polizei bei Kontrollen abgefragt werden kann.

Bei nicht vorhandener Rovinieta werden hohe Geldbußen verhängt.

Bei einem Unfall mit Personenschaden muss die Polizei zum Unfallort gerufen werden. Ist lediglich Blechschaden entstanden, ist es nicht erforderlich, die Polizei einzuschalten. Die Unfallstelle ist zu räumen. Ist zwischen den Unfallparteien klar, wer der Unfallverursacher ist, muss innerhalb von 24 Stunden bei der Versicherung des Unfallverursachers durch beide Parteien die Aufnahme des Unfallprotokolls erfolgen. Erfolgt keine Einigung, ist das Unfallprotokoll innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Polizeidienststelle aufzunehmen. Dazu müssen beide Parteien anwesend sein. Die von der Kfz-Versicherung bzw. Polizei ausgestellte Bescheinigung wird zur Kfz-Reparatur benötigt.

Die roten deutschen Kfz-Händlerkennzeichen und die sogenannten Kfz-Kurzzeitkennzeichen (schwarze Schrift und gelbes Schild am Rand), ausgestellt für eine maximale Gültigkeitszeit von fünf Tagen, sind in Rumänien nicht zugelassen. Ein Zuwiderhandeln hat strafrechtliche Folgen.

Polizeikontrollen, Korruptionsrisiko
Bei Begleichen von Geldstrafen wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung ist darauf zu achten, dass die Verkehrspolizei eine Quittung ausstellt. Wird die Strafe vor Ort oder innerhalb von zwei Arbeitstagen bei den zuständigen Stellen beglichen, wird lediglich die Hälfte der Mindeststrafe fällig.

Auch kleinere Verkehrsverstöße können schnell zu einem Führerscheinentzug und zur Verhängung eines nur für Rumänien geltenden Fahrverbotes führen. Auf der Webseite der deutschen Botschaft in Bukarest kann ein Merkblatt zum Thema „Führerscheinentzug“ abgerufen werden.

Das rumänische Innenministerium hat eine kostenlose Hotline für die Anzeige von Korruptionsfällen eingerichtet: 0800 806 806. Auf der Webseite der Antikorruptionsabteilung kann über ein Kontaktformular in englischer Sprache Anzeige erstattet werden.
Es sollten möglichst genaue Angaben zu dem Vorfall (z.B. Kennnummer und Name des Beamten) gemacht werden.
Reisende können selbst zur Korruptionsbekämpfung beitragen, indem sie sich entsprechenden Versuchen und Angeboten verweigern und kein Extra-Geld für eine schnellere Erledigung ihrer Anliegen zahlen.

Taxis
Bei der Benutzung von Taxis sollte vor dem Einsteigen auf den Preisaufkleber auf Fahrer-/Beifahrertür geachtet werden. Die meisten haben einen Tarif von ungefähr 1,47 Lei/km. Einzelne seriöse Gesellschaften verlangen auch weitaus höhere Preise von 3,50 Lei/km.

Taxifahrer sind gesetzlich verpflichtet, den Taximeter einzuschalten. Es empfiehlt sich, Geldscheine in kleineren Einheiten mitzuführen, da Taxifahrer häufig nicht wechseln können.

Am Flughafen Otopeni können Taxis über einen automatisierten Terminal gerufen werden. Der Fahrgast erhält eine Bestellquittung mit Angabe der zugeteilten Wagennummer. Angebote illegaler Taxischlepper, die Touristen und ausländische Geschäftsleute direkt ansprechen, sollten dagegen nicht angenommen werden.

Unterkünfte
Von "wildem" Camping oder Zelten wird abgeraten, es sollten nur die ausgewiesenen Plätze benutzt werden. Von der Aufbewahrung von Nahrungsmitteln im Zelt wird abgeraten, da es in der Vergangenheit öfter zu Angriffen wilder Tiere - insbesondere von Bären auf Nahrungssuche - gekommen ist.

Besuche von Konzerten und Clubs
Bei Besuchen von Konzerten/Nachtclubs und ähnlichen Veranstaltungsorten wird empfohlen, sich über Fluchtwege und Notausgänge des Gebäudes zu informieren.

Besuche von Restaurants in der Bukarester Altstadt
Eine Reihe von Gebäuden in der touristisch stark frequentierten Bukarester Altstadt gilt als nicht erdbebensicher, zahlreiche davon werden gastronomisch genutzt. Die Stadt Bukarest veröffentlicht eine Liste der Gebäude, die als gefährdet gelten, unter folgendem Link: http://www.pmb.ro .

Straßenhunde
Eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer kann von teilweise aggressiven Straßenhunden sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum ausgehen. Es wird empfohlen, insbesondere von Hunderudeln Abstand zu halten.

Geld/Kreditkarten
Bargeld sollte nur in Banken und Wechselstuben getauscht werden. Geldautomaten sind ähnlich weit verbreitet wie in Deutschland. Bei der Benutzung von Geldautomaten und generell bei der Zahlung mit Kreditkarten sollten die auch in Deutschland ratsamen Vorsichtsmaßnahmen gegen Betrug (Ausspähen der Geheimzahl, Manipulation der Geldautomaten, Kopieren der Geldkarte) beachtet werden.

Versorgung im Notfall
Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Die Gültigkeitsdauer des Reisedokuments muss den Ausreisetag einschließen.

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z. T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Hinweise für Reisen von Minderjährigen mit doppelter Staatsangehörigkeit
Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

Seit Oktober 2016 benötigen rumänische Minderjährige, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, bei der Ausreise aus Rumänien in ihren Wohnsitzstaat, der mit Nachweisen belegt sein muss, nicht mehr die Zustimmung des anderen Elternteils.

Wegen weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der Botschaft von Rumänien in Berlin oder der rumänische Grenzbehörde empfohlen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Devisen ist zwar in unbegrenzter Höhe möglich, jedoch besteht bei Ein- und Ausreise ab 10.000,- € Meldepflicht. Diese Summe kann sich kurzfristig ändern. Devisen sollten in offiziellen Wechselstuben (nicht auf der Straße) getauscht werden.

Jagd- und Schusswaffen (zur Nutzung als Sportwaffen) sowie die dazugehörige Munition müssen beim Grenzübertritt deklariert werden. Dies gilt auch für Gaspistolen, die in Deutschland von Volljährigen genehmigungsfrei erworben und mitgeführt werden können. Die Einfuhr aller anderen Waffen und von Munition ist verboten. Die Nichtbeachtung wird strafrechtlich verfolgt.

Für weitere Einzelheiten beachten Sie bitte auch die Hinweise auf der Webseite des rumänischen Zolls.

Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Großbritannien, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, gilt folgende Regelung:
Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.

Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise sind nicht vorgeschrieben Es wird empfohlen, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen (siehe http://www.rki.de ). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten) und Polio (Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), ggfs. Pneumokokken und Influenza.

Als Reiseimpfung wird Hepatitis A empfohlen, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, FSME und Tollwut.

Tollwut
In Rumänien gibt es gelegentlich Fälle von Tollwut bei Tieren oder beim Menschen. Tollwut ist bei Ausbruch der Erkrankung immer tödlich. Auch bei gültigem Impfschutz muss nach einem verdächtigen Biss oder einem Haut- oder Schleimhaut-kontakt mit Speichel des verletzten Tiers umgehend (nochmals) gegen Tollwut geimpft werden. Ungeimpfte brauchen dann zusätzlich Tollwut-Immunglobulin.

Medizinische Versorgung
Die öffentliche rumänische Gesundheitsversorgung unterschreitet deutsche Standards zum Teil erheblich. Die Kosten für private medizinische Versorgung in Rumänien, die grundsätzlich hohen Standard hat, wird von deutschen Krankenversicherungen teilweise nicht oder nur zum Teil übernommen. Bitte setzen Sie sich bei weiteren Fragen mit Ihrer Krankenversicherung in Verbindung.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen erfahrenen Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie schon reichlich Reiserfahrung haben (siehe z.B.: http://www.dtg.org ).
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Re: Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 22.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand: 22.08.2018

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise (Aktuelles: West-Nil-Feber)


Medizinische Hinweise
Aktuelles: West-Nil-Fieber

2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus Rumänien sind mehr als 30 menschliche Fälle und ein Todesfall gemeldet worden.

Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt des Auswärtigen Amts

Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.
Auswärtiges Amt
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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 30.08.2018

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:Rumänien:
Stand: 30.08.2018

Letzte Änderungen:
- Medizinische Hinweise (Aktuelles: West-Nil-Fieber)


Medizinische Hinweise
Aktuelles: West-Nil-Fieber

2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen. Aus Rumänien sind mehr als 50 menschliche Fälle und ein Todesfall gemeldet worden. Allein in der Woche vom 17.-23. August 2018 sind in Rumänien 25 neue Fälle erfasst worden.

Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt West-Nil-Fieber.

Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung gibt es nicht. Expositionsprophylaxe, s.u., ist die einzige Schutzmöglichkeit.
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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 10.08.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien
Stand 10.08.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Reisedokumente)
- Gesundheit (Impfschutz)


Einreise und Zoll
Reisedokumente

Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
  • Reisepass: Ja
  • Vorläufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Ja
  • Vorläufiger Personalausweis: Ja
  • Kinderreisepass: Ja
Wichtig: Reisedokumente müssen für die gesamte Dauer des Aufenthaltes einschließlich des Ausreisetages gültig sein. Die Ausreise aus Rumänien mit einem abgelaufenen Reisedokument ist nicht möglich.

Gesundheit
Impfschutz

Bei der Einreise nach Rumänien sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
  • Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des Robert-Koch-Instituts auf dem aktuellen Stand befinden.
  • Als Reiseimpfungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und Polio, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, FSME und Tollwut empfohlen.
  • Beachten Sie die Anwendungshinweise und Hilfen für die Indikationsstellung im Merkblatt Reise-Impfempfehlungen .
  • Aktuelle, detaillierte Reiseimpfempfehlungen für Fachkreise bietet die DTG.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Rumänien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis Rumänien 22.10.2021

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:Rumänien
Stand 22.10.2021

Letzte Änderungen:
- Einreise und Zoll (Minderjährige)


Einreise und Zoll
Minderjährige

Minderjährige, die neben der deutschen auch die rumänische Staatsangehörigkeit haben, werden von den rumänischen Behörden als rumänische Staatsangehörige angesehen und müssen daher die für rumänische Minderjährige gültigen Reisebestimmungen erfüllen. Reist ein solcher Minderjähriger allein oder in Begleitung einer nicht sorgeberechtigten Person aus Rumänien aus, so ist grundsätzlich eine Vollmacht des oder der Sorgeberechtigten erforderlich. Die Vollmacht des anderen Elternteils wird benötigt, wenn ein Minderjähriger in Begleitung nur eines Sorgeberechtigten reist.

Rumänische Minderjährige, die ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben, benötigen bei der Ausreise aus Rumänien in ihren Wohnsitzstaat, der mit Nachweisen belegt sein muss, nicht die Zustimmung des anderen Elternteils.

Wegen weiterer Einzelheiten wird die rechtzeitige Kontaktaufnahme vor der Reise mit der Botschaft von Rumänien in Berlin oder der rumänische Grenzbehörde empfohlen.
Auswärtiges Amt

Hinweise zum Corona-Virus in Rumänien siehe:
Reisebeschränkungen durch Coronavirus

Gruß
Birgitt
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