Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 01.06.2026

Aktuelle Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

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Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 01.06.2026

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:USA / Vereinigte Staaten:
Stand 27.08.2012

Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Der Tropensturm "Isaac" bewegt sich derzeit als Hurrikan der Kategorie 1 auf die US-amerikanische Küste des Golfs von Mexiko zu und wird am 28./29. August 2012 voraussichtlich auf Land treffen In den Bundesstaaten Florida, Louisiana, Mississippi und Alabama wurde der Notstand ausgerufen. Reisende sollten die aktuellen Nachrichtenmeldungen aufmerksam verfolgen, ausreichend Vorräte an Wasser, Lebensmitteln und Bargeld bereithalten und den Anweisungen von Sicherheitsbehörden unbedingt Folge leisten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u. a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.

Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus
Die US-Regierung bekräftigt ihre Warnung vor Attentaten und ruft zu besonderer Vorsicht auf.
Für alle Flüge in die USA gelten verschärfte Sicherheitsmaßnahmen. Reisende sollten bei Reiseantritt ausreichend Zeit (mindestens 3 Stunden) einplanen, um diese Kontrollen rechtzeitig vor dem Abflug passieren zu können.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft, welche Gegenstände im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des „Department of Homeland Security“ unter http://www.dhs.gov und bei der nachgeordneten „Transportation Security Administration“ unter http://www.tsa.gov/travelers/index.shtm
Kriminalität
Achten Sie stets auf Ihre Wertgegenstände. Geld, Tickets und andere Wertgegenstände sollten an einem sicheren Ort, z. B. Hotel Safe, aufbewahrt werden. Auch in den USA sollten Wertsachen nicht in einem geparkten Wagen zurückgelassen werden. Vor allem an Flugplätzen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen gilt: Vorsicht vor Taschendieben! Für alle Fälle empfiehlt es sich, von allen wichtigen Dokumenten einschl. Flugticket Kopien zu fertigen und getrennt aufzubewahren.
In den USA ist es vergleichsweise leicht, in den Besitz von Waffen zu gelangen. Sollten Sie Opfer eines bewaffneten Überfalls werden, versuchen Sie nicht, sich zu wehren!
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Mai bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.
Ähnliches gilt im Mittleren Westen für Gefahren durch Tornados zwischen März und Juli. Bei allen diesen Naturkatastrophen wird dringend empfohlen, ausreichende Vorräte an Wasser, Lebensmittel anzulegen und gegebenenfalls Benzin mit sich zu führen und den Anweisungen der Sicherheitsbehörden unbedingt Folge zu leisten.
Reisende sollten die regionalen Wettervorhersagen verfolgen und die Hinweise der lokalen Sicherheitsbehörden beachten.
Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.
In den Monaten Juni bis November kommt es in Kalifornien aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen immer wieder zu Busch- und Waldbränden, die oft nur schwer unter Kontrolle gebracht werden können. Auch in anderen Bundesstaaten insbesondere im Süden und Südwesten der USA können Busch- und Waldbrände auftreten. Reisende sollten auf entsprechende Meldungen in den Medien und ggf. Hinweise der lokalen Behörden achten.

Allgemeine Reiseinformationen
Besonderheiten bei der Einreise
Seit dem 1. November 2010 gelten für USA-Flüge neue Regelungen im Rahmen des sog. „Secure Flight“-Programms der US -Transportsicherheitsbehörde, um die Sicherheit auf internationalen und inneramerikanischen Flügen zu erhöhen.
Für die Ausstellung von Flugtickets bzw. Bordkarten ab 1. November 2010 benötigen Fluggesellschaften oder Reiseveranstalter von allen Flugreisenden folgende Angaben :
  • vollständiger Name (einschließlich aller im Reisepass aufgeführten Vornamen),
  • das Geburtsdatum und
  • das Geschlecht
Fehlen diese Daten, können die US-Behörden die Buchung abweisen und die Ausstellung von Bordkarten untersagen. Die Regelung ist unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung und gilt für:
  • alle internationalen Flüge in die und aus den USA,
  • alle Flüge US-amerikanischer Fluggesellschaften,
  • alle inneramerikanischen Flüge.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) unter http://www.tsa.gov/secureflight
Seit dem 30. September 2004 gelten neue Bestimmungen für die Einreise in die USA. Von jedem Reisenden, d.h. auch von den nicht-visapflichtigen Besuchern, werden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtphoto erstellt. Zu Einzelheiten siehe "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige". Weitere Informationen können auf der Internetseite des Department of Homeland Security unter http://www.dhs.gov/us-visit eingesehen werden.
Seit dem 5. März 2003 sind die europäischen Fluggesellschaften gesetzlich verpflichtet, den Einreisebehörden der USA Flug- und Reservierungsangaben ihrer Passagieren zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich zu diesen Reservierungsdaten wird seit Oktober 2005 bei der Einreise die Adresse (Straßenname und Hausnummer, Stadt, Bundesstaat, Postleitzahl) verlangt, an der sich der Passagier während seiner Reise in die USA aufhalten wird (bei Rundreisen gilt die erste Adresse). Reisenden, die keine Adressenangaben machen, kann die Einreise verweigert werden.
Seit dem 1. Januar 2003 werden die Gepäckstücke sämtlicher Flugpassagiere auf Explosivstoffe durchleuchtet. Die Transport Security Administration (TSA) weist Flugreisende darauf hin, die Koffer nicht mehr abzuschließen, um manuelle Nachkontrollen zu ermöglichen. Die TSA hat das Recht, alle Gepäckstücke zu öffnen, verschlossene auch gewaltsam. In jedem Fall wird ein Hinweiszettel über die erfolgte Kontrolle im Koffer hinterlegt, in dem auf Haftungsausschluss bei Beschädigung oder Verlust einzelner Inhalte hingewiesen wird.
Aufgrund der Besonderheiten der eingesetzten Geräte empfiehlt die TSA einige Umstellungen beim Kofferpacken. So sollten Geschenke nicht mehr verpackt und Bücher nur noch nebeneinander eingepackt werden. Lebensmittel sollten im Handgepäck verstaut werden (Achtung, zollrechtliche Vorschriften beachten!). Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Kontrollen und weit gehenden Einschränkungen.
Laptops oder andere elektronische Datenträger dürfen von den US-Grenzbehörden zur Verhinderung von Straftaten durchsucht werden.
In Ausnahmefällen kann es bei Ein- oder Ausreise dazu kommen, dass auch körperbezogene Durchsuchungen erfolgen.
Informationen zum Thema Einreise in die USA können Reisende auf der Webseite der amerikanischen Botschaft unter http://german.germany.usembassy.gov/faqs/reisen/ abrufen. Wertvolle Informationen sind auch auf der Website von U.S. Customs & Border Protection unter https://help.cbp.gov/app/answers/list abrufbar.
Geld / Kreditkarten
Eine Kreditkarte ist nahezu unverzichtbar. In den USA werden fast alle Kreditkarten akzeptiert. Mit Kreditkarte und PIN-Nummer kann an Geldautomaten auch Bargeld abgehoben werden.
Nicht so stark verbreitet wie in Deutschland ist die bargeldlose Zahlung mit der EC/Maestro-Karte an elektronischen Kassen.
In Deutschland hat die Umstellung der EC-Karten auf Chiptechnik begonnen. EC-Karten mit V-Pay-Logo können in den USA nicht gelesen werden und eine Geldabhebung ist mit diesen neuen Karten nicht mehr möglich
Deshalb wird die Mitnahme von ausreichend Reiseschecks in US-Dollar empfohlen. Reiseschecks werden auch in vielen Hotels und Geschäften akzeptiert. Der Umtausch von Euro- Bargeld ist nicht bei allen Banken möglich, sondern zumeist – gegen Gebühr – auf Wechselstuben beschränkt, die sich nicht überall finden. Banküberweisungen von Deutschland in die USA können mehrere Tage in Anspruch nehmen und sind oft mit erheblichen Gebühren verbunden.
Straßenverkehr / Mietwagen
Wenn Sie Autofahrer sind, informieren Sie sich über die amerikanischen Verkehrsregeln. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind niedriger als in Deutschland. Strafen bei Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder Alkohol am Steuer können hart sein - hohe Geldbußen oder sogar Gefängnis drohen!
Bei Anmietung von Wagen an Flughäfen: Autovermietungen sind verpflichtet, Touristen auf mögliche Gefahren hinzuweisen. Bestehen Sie daher auf Stadtplan und Broschüren zu Verhaltensweisen, die zu beachten sind.
Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht. Informationen über die Führerscheinregelungen der einzelnen US-Bundestaaten sind über den Link http://www.statelocalgov.net/50states-public-works.cfm auf den Webseiten des jeweiligen Departments of Transportation verfügbar.
Für Mietwagen besteht zumeist bis zu einer bestimmten Schadenssumme eine Haftpflicht-versicherung. Nicht versicherbar ist der in den USA mögliche "Strafschadensersatz" ("punitive damages"), der bei vorsätzlich verursachten Schäden fällig werden kann. Verurteilungen zu "Strafschadensersatz" können sehr hohe Geldbeträge erreichen. Diese Verurteilungen werden zwar in Deutschland nicht vollstreckt; in den USA sind jedoch Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen aus einem solchen Urteil - auch bei eventuellen zukünftigen USA-Aufenthalten - stets möglich.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
US Visa Waiver Programm
Deutsche Staatsangehörige nehmen am Visa Waiver-Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:
  • im Besitz eines zur Teilnahme berechtigenden Reisedokuments (siehe nachfolgende Tabelle) sind,
  • mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
  • ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
  • im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).
Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis.
Auch die Erfüllung der obigen Kriterien zur Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.
Wenn Sie aus einem anderen Grund in die USA reisen oder eine der o.g. Voraussetzungen nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:
  • vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
  • den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
  • an einem Austauschprogramm teilnehmen,
  • eine Forschungsarbeit durchführen,
  • in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
  • nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien),
  • keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).
Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.
Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!).
Reisedokumente/Visum
Jeder Reisende, auch Kinder jeglichen Alters, benötigt ein eigenes Reisedokument. Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.
Mit folgenden Dokumenten ist die visumfreie Einreise für deutsche Staatsangehörige im Rahmen des US „Visa Waiver“ Programms möglich:
Reisedokumente Einreise möglich / Bedingungen
Reisepass Ja
vorläufiger Reisepass Nein, Visum erforderlich
Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
vorläufiger Personalausweis Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Kinderreisepass Ja, wenn Kinderreisepass ein Foto enthält und vor dem 26.10 .2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder – z.B. durch nachträgliches Einbringen eines Fotos – verändert wurde, ansonsten: Visum erforderlich
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) Nein, Visum erforderlich
Anmerkungen Bitte beachten Sie die Ausführungen zum US-Visa Waiver Programm, zum Elektronischen System zur Reiseerlaubnis (ESTA) und zum US-Visumverfahren
Kindereinträge im Reisepass eines Elternteils sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Jedes Kind benötigt ein eigenes Ausweisdokument.
Faustregel: Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ausschließlich alle regulären (bordeauxroten) deutschen Reisepässe
Dabei ist weiterhin folgendes zu beachten:
- der Pass muss in jedem Fall eine maschinenlesbare Zone enthalten
- Pässe, die ab dem 26.10.2005 ausgestellt wurden müssen über ein digitales Foto verfügen
- bei Pässen, die ab dem 26.10.2006 ausgestellt wurden muss es sich um elektronische Pässe mit einem digitalen Chip handeln, der biometrische Daten zum Passinhaber enthält.

Zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms berechtigen ferner Kinderreisepässe, die ein Foto enthalten und die vor dem 26.10.2006 ausgestellt und seitdem nicht verlängert oder verändert wurden.
Mit dem vorläufigen (grünen, höchstens ein Jahr gültigen) Reisepass oder mit einem seit dem 26.10.2006 ausgestellten, verlängerten oder veränderten Kinderreisepass benötigen Sie ein Visum.
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)
Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet unter
https://esta.cbp.dhs.gov
eine elektronische Einreiseerlaubnis („Electronic System for Travel Authorization“-ESTA-) einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.
Die ESTA-Beantragung ist ab dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14 US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.
Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:
  • Wechsel des Reisepasses
  • Änderung des Namens
  • Wechsel der Staatsangehörigkeit
  • Wechsel des Geschlechts
  • Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o.a. ESTA-Webseite)
Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.
Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.
Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.
Bei Benutzung von Suchmaschinen im Internet werden als Suchergebnis für „ESTA“ meist zunächst Seiten kommerzieller Anbieter ausgeworfen, die auf den ersten Blick wie offizielle Regierungsseiten wirken und Informationen über ESTA oder die Einholung der ESTA-Genehmigung kostenpflichtig anbieten. Es ist empfehlenswert, für einen Zugang zu ESTA den offiziellen Link der US-Regierung
https://esta.cbp.dhs.gov
direkt in das Internetbrowserfenster einzugeben.
Umfassende englischsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über den auf der ESTA-Startseite unten veröffentlichten Link.
Informationen über ESTA in deutscher Sprache erhalten Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Berlin unter http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta und http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/esta/faqs
Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin http://german.germany.usembassy.gov/visa/
Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“ unter http://www.dhs.gov/trip eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.
Deutsche Staatsangehörige, die in Irak, Iran, Kuba, Libyen, Nordkorea, Sudan, Syrien, aber auch in anderen Ländern wie Afghanistan oder Pakistan wohnen oder dort geboren sind, müssen bei der Einreise in die USA mit verstärkten Kontrollen und mit einer längeren Bearbeitungszeit für U.S. Visa rechnen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.ice.gov
Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes klären. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.

Besondere Zollvorschriften
Hinweise zu den aktuellen Zollvorschriften finden Sie unter http://www.cbp.gov/xp/cgov/travel/
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls http://www.zoll.de einsehen oder telefonisch erfragen.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Sollten Sie wegen des Verdachts einer Straftat in Polizeigewahrsam genommen werden, müssen Sie mit einem Verfahren rechnen, das sich in manchen Punkten erheblich von dem in Deutschland unterscheidet. Strafverfolgungsmaßnahmen und Strafmaß des US-amerikanischen Rechtssystems sind zum Teil erheblich härter als in der Bundesrepublik Deutschland.
Im Falle einer Verhaftung haben Sie gem. Art. 36 der Wiener Konsularrechtskonvention das Recht zu verlangen, dass die zuständige deutsche Auslandsvertretung informiert wird. Hierauf sollten Sie bestehen. Die deutschen Auslandsvertretungen können Sie dann konsularisch betreuen (Exekutive Befugnisse gegenüber amerikanischen Stellen haben sie aber nicht, können also beispielsweise nicht Ihre Freilassung anordnen. Sie können auch nicht Ihre Verteidigung übernehmen, Sie jedoch erforderlichenfalls zum Beispiel dabei unterstützen, einen geeigneten Rechtsanwalt zu finden).
Auf folgende Punkte wird besonders hingewiesen:
Rauschmittel
Schon der Besitz geringster Mengen von Rauschmitteln, auch wenn es sich um Mittel oder Mengen handelt, deren Besitz in Deutschland eventuell nicht strafrechtlich verfolgt wird, zieht ausnahmslos eine lebenslange Einreisesperre nach sich und kann zu langjährigen Haftstrafen führen. Hinzu kommen sehr hohe Zollforderungen, schnell über Hunderttausende US-D. Bereits bei der Einreise in die USA (auch wenn es sich "nur" um einen Transit handelt, also ein Umsteigen auf dem Flughafen) werden strenge Kontrollen durchgeführt.
Unerlaubte Aufenthaltsverlängerung und Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
Nehmen Sie keine Arbeit an, um sich ein Reisetaschengeld zu verdienen, es sei denn, Sie haben eine Arbeitserlaubnis. Illegale Arbeitsaufnahme kann zu Gefängnisstrafen und Ausweisung führen. Bleiben Sie nicht länger in den USA, als es Ihre in Ihren Pass geheftete Einreisekarte erlaubt.
Alkoholgenuss
in der Öffentlichkeit ist fast überall verboten. Schon das sichtbare Tragen alkoholischer Getränke ist normalerweise strafbar. Dies gilt auch für Nationalparks o. ä. Alkohol darf nicht an unter 21jährige abgegeben werden. Eventuell müssen Sie per Ausweis beweisen, dass Sie schon 21 Jahre alt sind.
Rauchverbote
werden in den USA häufiger verhängt als bei uns in Deutschland. Es wird empfohlen, die Rauchverbote unbedingt einzuhalten, da auch hier Ordnungsstrafen drohen können.
Nacktbaden
Auch wenn die Gesetze in den einzelnen Bundesstaaten, die Nacktheit generell als "indecent exposure" unter Strafe stellen, rar geworden sind, sollte unbedingt beachtet werden, dass Nacktbaden und selbst das Umziehen am Strand als Erregung öffentlichen Ärgernisses aufgefasst werden und daher zu Unannehmlichkeiten führen kann. Nur an einigen wenigen Stränden ist Nacktbaden zulässig oder wird zumindest geduldet. An allen anderen Stränden sollte Nacktbaden - am besten auch von Kleinkindern - unterlassen werden. Gleiches gilt für das Baden "oben ohne" - nicht nur von erwachsenen Frauen, sondern auch von kleinen Mädchen.
Kinderpornographie und -missbrauch
Kinderpornographie und –missbrauch werden in den USA strengstens verfolgt und geahndet. Schon möglicherweise geringe Verdachtsmomente werden von einer wachsamen Bevölkerung an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Insofern sollte das Fotografieren nicht vollständig bekleideter Kinder (auch der eigenen z.B. im Garten oder in der Badewanne) unterlassen werden! Die Grenzen zwischen harmlosen Familienfotos und strafbaren "sexuell suggestiven" Fotos verlaufen in den Augen der Ermittlungsbeamten fließend. Eine Anzeige (durch Nachbarn oder ein mit der Filmentwicklung beauftragtes Fotogeschäft) kann langwierige Ermittlungsverfahren, im schlimmsten Fall sogar Gefängnisstrafen nach sich ziehen.
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen
Sexuelle Handlungen an Minderjährigen – auch in gegenseitigem Einvernehmen – werden in vielen Fällen mit langer Haft bestraft. Je nach Bundesstaat variiert die Altersgrenze, unterhalb derer keine wirksame Einwilligung in sexuelle Handlungen erklärt werden kann. Dies kann dazu führen, dass beispielsweise ein 18-Jähriger mit 17-jähriger Freundin oder ein 16-Jähriger mit 15-jähriger Freundin als Sexualstraftäter verurteilt wird.
Öffentliches Stillen
Das Stillen von Babys in der Öffentlichkeit wird zwar mittlerweile in wohl allen Bundesstaaten von den "indecent exposure"-Strafvorschriften ausgenommen, sollte wie das Nacktbaden am besten jedoch zumindest in Restaurants und Bars bzw. in weniger "liberalen" Gegenden unterlassen werden.
Verletzung der Aufsichtspflicht
In den USA kann das Unbeaufsichtigtlassen von Kindern bestimmter Altersstufen strafbar sein und geahndet werden. Dies sollten auch Touristen, die ihre Kinder etwa nur kurz im Hotel oder im Auto zurücklassen wollen, unbedingt beachten. Zwar setzen nur wenige Bundesstaaten diesbezüglich feste Altersgrenzen fest (z.B. Maryland, wo das Alleinlassen von Kindern unter 8 Jahren unter Strafe gestellt ist; oder Illinois, wo Kinder unter 14 Jahren nicht für "unangemessen lange" Zeit allein gelassen werden dürfen). In allen anderen Staaten kommen meist lokale Richtlinien zur Anwendung, bei denen das Mindestalter unbeaufsichtigter Kinder generell zwischen 12-13 Jahren schwankt, und es auch auf die Dauer des Alleinseins ankommt. Grundsätzlich gilt daher, dass Kinder unter 8 Jahren nie, Kinder unter 12 oder 13 Jahren nur kürzeste Zeit unbeaufsichtigt gelassen werden sollten.
Prostitution
In vielen Bundesstaaten der USA ist es strafbar, mit Prostituierten geschlechtlich zu verkehren. Schon das Ansprechen einer Prostituierten kann strafbar sein.
Stalking
In den USA ist das wiederholte Verfolgen oder die wiederholte Belästigung einer anderen Person, "Stalking" genannt, strafbar.
... und zu guter Letzt
Sollten Sie einen Strafzettel ("Ticket") für falsches Parken, überhöhte Geschwindigkeit oder Ähnliches erhalten haben: Bitte zahlen Sie! In Einzelfällen kann es sonst bei künftigen Einreisen oder Aufenthalten Unannehmlichkeiten geben.. Für Auskünfte sind die US-Behörden zuständig. Wenden Sie sich direkt an die Stelle, die das Ticket ausgestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn Sie die USA verlassen haben, ohne zu zahlen. Die deutschen Auslandsvertretungen in den USA haben keine Möglichkeit, in diesen Fällen behilflich zu sein.
Amerikanische Polizisten erwarten, dass Autofahrer, die sie zum Anhalten auffordern, im Fahrzeug sitzen bleiben, das Fenster herabrollen und beide Hände sichtbar auf das Lenkrad legen. Aussteigen o. ä. empfinden sie als Bedrohung und reagieren gegebenenfalls mit Selbstverteidigungsmaßnahmen.

Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering (Übertragung durch infizierte Mücken) dennoch wird für den Aufenthalt im Freien die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 28.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:USA / Vereinigte Staaten:
Stand 28.08.2012
(Unverändert gültig seit: 28.08.2012)

Letzte Änderung:
Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Der Tropensturm "Isaac" bewegt sich derzeit auf die US-amerikanische Küste des Golfs von Mexiko zu und wird am 28./29. August 2012 voraussichtlich als Hurrikan der Kategorie 2 auf Land treffen. In den Bundesstaaten Florida, Louisiana, Mississippi und Alabama wurde der Notstand ausgerufen. Evakuierungen wurden angeordnet. Straßen sind gesperrt, Hotels geschlossen und zahlreiche Flüge gestrichen. Der Schienenverkehr ist teilweise eingestellt. Reisenden wird dringend geraten die aktuellen Nachrichtenmeldungen aufmerksam zu verfolgen, und den Anweisungen von Sicherheitsbehörden unbedingt Folge leisten. Wer sich noch in der Region aufhält sollte unbedingt ausreichend Vorräte an Wasser, Lebensmitteln und Bargeld bereithalten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u. a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 30.08.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:USA / Vereinigte Staaten:
Stand 30.08.2012

(Unverändert gültig seit: 30.08.2012)
Letzte Änderung: Aktueller Hinweis


Aktueller Hinweis
Der Tropensturm "Isaac" hat die US-amerikanische Küste des Golfs von Mexiko erreicht. Er beeinträchtigt weiterhin weite Landstriche in Louisiana, Mississippi und Alabama durch schwere Regenfälle, Überschwemmungen und Stromausfälle. Reisenden wird geraten, die aktuellen Nachrichtenmeldungen aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von Sicherheitsbehörden unbedingt Folge leisten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u. a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 04.09.2012

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: USA / Vereinigte Staaten:
Stand 04.09.2012 (Unverändert gültig seit: 04.09.2012)
Letzte Änderung: Aktuelle Hinweise - West-Nil-Fieber/ Hanta-Virus / Medizinische Hinweise - Hanta-Virus
Aktuelle Hinweise
Der Tropensturm "Isaac" hat die US-amerikanische Küste des Golfs von Mexiko erreicht. Er beeinträchtigt weiterhin weite Landstriche in Louisiana, Mississippi und Alabama durch schwere Regenfälle, Überschwemmungen und Stromausfälle. Reisenden wird geraten, die aktuellen Nachrichtenmeldungen aufmerksam zu verfolgen und den Anweisungen von Sicherheitsbehörden unbedingt Folge leisten. Stets aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u. a. unter http://www.nhc.noaa.gov abrufbar.
Derzeit treten (bei insgesamt weiterhin relativ geringer Fallzahl) vermehrt Infektionen sowohl mit dem West-Nil-Virus als auch mit dem Hantavirus auf. Nähere Hinweise nicht nur zu diesen Erkrankungen finden sich im Medizinischen Teil dieser Seite sowie auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde „Center for Disease Control and Prevention“ unter http://www.cdc.gov.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes http://www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B.
Bei Langzeitaufenthalten Impfauflagen für die Anmeldung an Schulen, Kindergärten, Universitäten beachten (ggf. vor Einreise erfragen!) Das komplette deutsche Standardimpfprogramm des Robert-Koch-Institutes einschließlich der Meningokokken-Impfung muss im Zweifel nachgewiesen werden und sollte deshalb vor Ausreise komplettiert werden.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
West-Nil-Fieber (West Nile Virus)
ist eine Viruserkrankung, die seit 1999 auch verstärkt in den USA auftritt. Von Gebieten an der Ostküste hat sich das West Nile Virus über weite Regionen bis nach Kalifornien an die Westküste der USA ausgebreitet. Die Wahrscheinlichkeit, sich in den USA mit dem West Nile Virus zu infizieren ist gering. Die Übertragung erfolgt durch infizierte Mücken. Für den Aufenthalt im Freien wird die Anwendung von Mückenschutz empfohlen (langärmelige Kleidung und mückenabwehrende Hautmittel). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nicht statt.
Hantavirus
Die insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit (aktueller Schwerpunkt im Yosemite Nationalpark) durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm-Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen.
In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS).
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt.
Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht.
Weitere tagesaktuelle Informationen, Karten und Gesundheitshinweise, nicht nur zu diesen Erkrankungen, finden Reisende auch auf der Internetseite der amerikanischen Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control) unter http://www.cdc.gov/ncidod/dvbid/westnile/index.htm
In den USA sind die ärztliche und apparative Versorgung sowie Hygiene, Medikamentenversorgung etc. i.d.R. kein Problem. Der Reisende sollte aber die großen Entfernungen nicht unterschätzen, die evtl. bis zum nächsten Krankenhaus zu überwinden sind. Behandlungen sind teuer und erfolgen gegen Vorkasse oder jedenfalls direkte Bezahlung. Eine Krankenversicherung unter Einschluss der USA ist dringend empfohlen ebenso wie eine belastbare Kreditkarte. Häufig ist es günstiger (wenn medizinisch möglich) nach Deutschland zurückzufliegen und sich hier behandeln zu lassen.
Auswärtige Amt
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 26.10.2012

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:USA / Vereinigte Staaten:
Stand 26.10.2012
(Unverändert gültig seit: 26.10.2012)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Aufgrund des Wirbelsturms "Sandy" ist bis voraussichtlich 31. Oktober 2012 an der gesamten Ostküste der USA mit Einschränkungen im Verkehr und öffentlichen Leben zu rechnen. Die genaue Entwicklung des Wirbelsturms ist bisher nicht vorhersehbar. Bitte verfolgen Sie daher die aktuellen Informationen der Wetter- und Katastrophenschutzdienste, z.B. unter
www.weather.gov oder www.fema.gov.

Es wird gebeten, den Anweisungen der lokalen Behörden Folge zu leisten.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 04.11.2014

Beitrag von Birgitt »

Auswärtiges Amt hat geschrieben:USA / Vereinigte Staaten:
Stand 04.11.2014
(Unverändert gültig seit: 04.11.2014)

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Aktuelle Hinweise


Aktuelle Hinweise
Die US Behörden haben mit Wirkung vom 03.11.2014 den Fragenkatalog zur Beantragung der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA – s. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige) erweitert. Ab sofort müssen Antragsteller weitere Angaben zu Namen, Personalausweisnummer, Geburtsort und Erreichbarkeit machen. Vor dem 03.11.2014 gestellte Anträge sind von diesen Änderungen nicht betroffen.
Auswärtiges Amt

Gruß
Birgitt
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 20.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: USA / Vereinigte Staaten:
Stand 20.01.2016 (Unverändert gültig seit: 20.01.2016)

Letzte Änderung:
Medizinische Hinweise


Aktuelle Hinweise

Zika-Virus-Infektion
In Puerto Rico wird aktuell eine Zunahme von durch Mücken übertragbare Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings insbesondere für schwangere Reisende eine Gefahr darstellen können.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Zika-Viren gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Infektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen (s.u). Schwangere sollten generell von vermeidbaren Reisen in Zika-Endemie-Gebiete absehen.

Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... -Virus.pdf).
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 28.01.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
USA / Vereinigte Staaten:

Stand 28.01.2016 (Unverändert gültig seit: 28.01.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise
Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen.

Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.
Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden für den o.g. Personenkreis ab sofort ungültig. Doppelstaater mit bislang gültiger ESTA-Genehmigung, bei denen diese Eigenschaft den US-Behörden aufgrund des ESTA-Antrages bekannt ist, werden von den US-Behörden per e-mail über die Aufhebung ihrer ESTA-Genehmigungen informiert.
Dieser Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand für die Einreise in die USA ein Visum beantragen.
Dem o.a. Personenkreis wird daher dringend empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.
Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der og. vier Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak).

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise
Zika-Virus-Infektion
In Lateinamerika und der Karibik, inkl. Puerto Rico und den US Virgin Islands, wird aktuell eine Zunahme von durch Mücken übertragbare Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings insbesondere für schwangere Reisende eine Gefahr darstellen können.
Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Zika-Viren gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Infektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen (s.u). Schwangere sollten generell von vermeidbaren Reisen in Zika-Endemie-Gebiete absehen.
Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... -Virus.pdf).
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 08.02.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
USA / Vereinigte Staaten:

Stand 08.02.2016 (Unverändert gültig seit: 08.02.2016)

Letzte Änderung:
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Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

In Lateinamerika und der Karibik, inkl. Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen können.
Schwangeren wird daher empfohlen, von vermeidbaren Reisen in ZIKA-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen. (Näheres siehe Medizinische Hinweise).

Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen.

Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.
Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden für den o.g. Personenkreis ab sofort ungültig. Doppelstaater mit bislang gültiger ESTA-Genehmigung, bei denen diese Eigenschaft den US-Behörden aufgrund des ESTA-Antrages bekannt ist, werden von den US-Behörden per e-mail über die Aufhebung ihrer ESTA-Genehmigungen informiert.

Dieser Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand für die Einreise in die USA ein Visum beantragen.
Dem o.a. Personenkreis wird daher dringend empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.
Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der og. vier Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak).

Medizinische Hinweise
Aktuelle Hinweise

Zika-Virus-Infektion
In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen können. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren (in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) und dem Robert-Koch-Institut) von vermeidbaren Reisen in ZIKA-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da das Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.

Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... stiche.pdf

Eine sexuelle Übertragbarkeit erscheint nicht ausgeschlossen. Der Gebrauch von Kondomen bis 28 Tage nach einer möglichen Exposition stellt bis zur wissenschaftlichen Klärung eine sinnvolle Vorsorgemaßnahme dar.

Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf folgendem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/serv ... -Virus.pdf).
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
USA / Vereinigte Staaten:

Stand 19.02.2016 (Unverändert gültig seit: 19.02.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


In Lateinamerika und der Karibik, inkl. Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen können.
Schwangeren wird daher empfohlen, von vermeidbaren Reisen in ZIKA-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen. (Näheres siehe Medizinische Hinweise).

Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen.

Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Am 18.02.2016 wurde dieser Länderkreis um Libyen, Jemen und Somalia erweitert. Hiervon ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.

Der o. a. Personenkreis muss nach derzeitigem Kenntnisstand für die Einreise in die USA ab sofort ein Visum beantragen; bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden ggf. ungültig.

Betroffenen wird daher dringend empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.
Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der o.g. sieben Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak).
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
USA / Vereinigte Staaten:

Stand 15.03.2016 (Unverändert gültig seit: 15.03.2016)

Letzte Änderung:
Aktuelle Hinweise


In Lateinamerika und der Karibik, inkl. Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellen können.
Schwangeren wird daher empfohlen, von vermeidbaren Reisen in ZIKA-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen. (Näheres siehe Medizinische Hinweise).

Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden ggf. ungültig.

Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind ebenfalls von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Am 18.02.2016 wurde dieser Länderkreis um Libyen, Jemen und Somalia erweitert. Hiervon ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.

Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der o.g. sieben Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak). So werden bei ESTA-Neuanträgen inzwischen auch Daten bzgl. früherer Reisen nach Irak, Iran, Syrien und Sudan abgefragt, aufgrund derer über die Erteilung eines sogenannten Waivers entschieden werden soll. Wie lange eine solche Prüfung im Einzelfall dauert und in welchem Umfang derartige Ausnahmegenehmigungen tatsächlich erteilt werden können, ist derzeit noch unklar.

Betroffenen wird daher bis auf Weiteres empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.
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Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
USA / Vereinigte Staaten:

Stand 04.05.2016 (Unverändert gültig seit: 04.05.2016)

Letzte Änderungen:
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Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Am 21.01.2016 ist ein Gesetz umgesetzt worden, das u.a. folgende Änderungen des Visa Waiver Programms vorsieht:
Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen, sind von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Bisher erteilte ESTA-Genehmigungen werden ggf. ungültig.

Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien oder Sudan aufgehalten haben, sind ebenfalls von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen. Am 18.02.2016 wurde dieser Länderkreis um Libyen, Jemen und Somalia erweitert. Hiervon ausgenommen sind lediglich Reisende, die sich in einem dieser Länder im öffentlichen Auftrag als Vollzeit-Bedienstete der Bundesregierung oder als Streitkräfteangehörige aufgehalten haben.

Die US-Regierung prüft derzeit noch, inwieweit möglicherweise weitere Personen, die sich nach dem 01.03.2011 in einem der o.g. sieben Länder aufgehalten haben, nach einer Einzelfallprüfung von den nun in Kraft getretenen Verschärfungen ausgenommen werden können (wie z.B. Journalisten, Mitarbeiter von NGOs, internationalen, regionalen Organisationen, Geschäftsreisende nach Iran und Irak). So werden bei ESTA-Neuanträgen inzwischen auch Daten bzgl. früherer Reisen nach Irak, Iran, Syrien und Sudan abgefragt, aufgrund derer über die Erteilung eines sogenannten Waivers entschieden werden soll. Wie lange eine solche Prüfung im Einzelfall dauert und in welchem Umfang derartige Ausnahmegenehmigungen tatsächlich erteilt werden können, ist derzeit noch unklar.

Betroffenen wird daher bis auf Weiteres empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA, in jedem Falle jedoch vor Antritt einer Reise in die USA und unabhängig vom Bestehen einer ESTA-Reisegenehmigung, Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum zu beantragen.

Medizinische Hinweise

Aktuelle Hinweise

Zika-Virus-Infektion
In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche

Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren und Frauen, die schwanger werden können, Kondomgebrauch für 6 Monate empfohlen. Es ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, ggf. nach Rückkehr generell seinen Sexualpartner für den o.g. Zeitraum durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Zika-Virus.pdf.
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 02.08.2016

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Das Auswärtige Amt hat geschrieben:
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Stand 02.08.2016 (Unverändert gültig seit: 02.08.2016)

Letzte Änderungen:
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Aktuelle medizinische Hinweise
Zika-Virus-Infektion

In Lateinamerika und der Karibik, inklusive Puerto Rico und den US Virgin Islands wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung.

Die Möglichkeit einer lokalen Übertragung des Virus ist in den USA grundsätzlich gegeben. Im Bereich der Stadt Miami /Florida muss nun erstmals von einer lokalen Übertragung der Zikaviruserkrankung ausgegangen werden. Entsprechende Fälle wurden berichtet.

Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist.

Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche

Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren und Frauen, die schwanger werden können, Kondomgebrauch für 6 Monate empfohlen. Es ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, ggf. nach Rückkehr generell seinen Sexualpartner für den o.g. Zeitraum durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Zika-Virus.pdf.

Da eine sexuelle Übertragbarkeit möglich ist, wird nach einer möglichen Exposition in den Ausbruchgebieten bei Sexualverkehr mit Schwangeren Kondomgebrauch für die Dauer der Schwangerschaft empfohlen.
Frauen sollten für 2 Monate nach Rückkehr aus den Ausbruchsgebieten eine Schwangerschaft verhindern. Für männliche Reiserückkehrer ist darüber hinaus zu überlegen, ob die Dauer des Aufenthaltes und das persönliche Risikoprofil vor Ort es rechtfertigen, nach Rückkehr seinen Sexualpartner generell für die Dauer von 2 Monaten durch Kondomgebrauch zu schützen. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion finden Sie auf dem Merkblatt des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts Merkblatt Zika-Virus-Infektion
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 01.09.2016

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Stand 01.09.2016 (Unverändert gültig seit: 01.09.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Hinweise
Der Tropensturm Lester im Pazifik wurde vom National Hurricane Center (NHC) als Hurrikan der Stufe 4 (zweithöchste Stufe) eingestuft. Er könnte in der Nacht auf Samstag (3.09.2016) bei ungünstigem Verlauf auf Hawaii treffen, wo es schon durch einen vorherigen Tropensturm zu heftigen Regenfällen mit Überflutungsgefahr kommt. Reisenden wird empfohlen, die lokale Medienberichterstattung, die Hinweise des NHC und die Reise- und Sicherheitshinweise aufmerksam zu verfolgen.

Bezüglich geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen bzw. für Personen, die auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Syrien oder Sudan besitzen, wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Einreisebestimmungen“ hingewiesen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja, aber nur mit Visum
Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Vorläufiger Personalausweis: Nein, für US-Reisen nicht zugelassen
Kinderreisepass: Ja, aber nur mit Visum
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) : Ja, Visum erforderlich

Anmerkungen:
Das Reisedokument muss für die gesamte Aufenthaltsdauer (also bis mindestens einschließlich Tag der Ausreise aus den USA) gültig sein.

Visumfreie Einreise (US Visa Waiver Programm)
Deutsche Staatsangehörige nehmen grundsätzlich am „Visa Waiver“ Programm der USA teil und können als Touristen, Geschäftsreisende oder zum Transit im Regelfall bis zu einer Dauer von neunzig Tagen ohne Visum in die USA einreisen, wenn sie:

· im Besitz eines elektronischen Reisepasses (sog. ePass mit integriertem Chip,
ausgestellt ab November 2005) sind,
· mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen,
· ein Rück- oder Weiterflugticket (welches - außer für Personen mit festem
Wohnsitz in diesen Ländern - nicht in Kanada, Mexiko
oder den Karibikinseln enden darf), gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen
ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können und
· im Besitz einer elektronischen Einreiseerlaubnis sind („Electronic System for
Travel Authorization“-ESTA-, siehe unten stehende Erläuterungen).

Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt oder verlängert wurden, sowie alle Kinderausweise sind für die visumsfreie Einreise, also die Teilnahme am Visa Waiver Programm für die USA nicht berechtigt.

Kinder, die mit einem Kinderreisepass oder Kinderausweis reisen, benötigen ein Visum für die Einreise in die Vereinigten Staaten. Minderjährige benötigen einen eigenen regulären (elektronischen) Reisepass (e-Reisepass), um am Visa Waiver Programm teilnehmen und visumfrei reisen zu können.

Auch die Einreise auf dem Landweg von Kanada oder Mexiko ist im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms möglich. Bei Einreise auf dem Landweg entfällt die Pflicht der Vorlage eines Rück- oder Weiterflugtickets sowie der elektronischen Einreiseerlaubnis (ESTA).

Von der Teilnahme am Visa Waiver Programm ausgeschlossen sind:

• Doppelstaater, die auch die Staatsangehörigkeit von Iran, Irak, Syrien oder Sudan besitzen.
• Reisende, die sich nach dem 01.03.2011 in Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Jemen und Somalia aufgehalten haben (Ausnahmen in ausgesuchten Einzelfällen möglich, vor allem für Regierungsbedienstete und Angehörige des Militärs, die sich im offiziellen Auftrag der Bundesregierung in diesen Ländern aufgehalten haben; Abfrage hierzu erfolgt im Rahmen des ESTA-Antrags online).

Betroffenen wird empfohlen, bei entsprechenden Reiseplänen in die USA ggf. Kontakt mit der zuständigen US-amerikanischen Auslandsvertretung in Deutschland aufzunehmen und bei Bedarf ein US-Visum (s. unten) zu beantragen.
Die Teilnahme am „Visa Waiver“ Programm begründet keinen Anspruch auf Einreise in die USA. Die endgültige Entscheidung über die Einreise trifft der zuständige US-Grenzbeamte.

Bei der visumfreien Einreise wird die tatsächlich erlaubte Aufenthaltsdauer vom US-Grenzbeamten individuell festgelegt. Eine spätere Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung – wenn sich beispielsweise Ihre Ausreise durch unvorhergesehene Umstände verzögert – ist nicht möglich! Falls Sie mit einem Visum eingereist sind, kann jedes Büro der Einreisebehörde USCIS eine Verlängerung des Aufenthalts genehmigen! Der Tag, an dem Sie spätestens die USA wieder verlassen müssen, wird bei der Einreise in den Pass eingestempelt ("admitted until xx-xx-xx". Beachten Sie bitte das amerikanische Datumsformat - der Monat wird zuerst genannt, dann der Tag: '3-10' ist der 10. März, nicht der 3. Oktober!)
Electronic System for Travel Authorization (ESTA)

Seit dem 12. Januar 2009 müssen alle Reisenden, die im Rahmen des „Visa Waiver“ Programms (VWP) in die USA reisen, vor der beabsichtigten Einreise zwingend via Internet eine elektronische Einreiseerlaubnis
„Electronic System for Travel Authorization“-ESTA- einholen. Die Beantragung über Dritte (z.B. Reisebüro) ist möglich. Die US-Botschaft in Berlin warnt auf ihrer Website in diesem Zusammenhang vor nicht ordnungsgemäß zugelassenen Drittanbietern im Internet, die für Informationen im Zusammenhang mit ESTA und für das Einreichen von Anträgen, im Namen von VWP-Reisenden, eine Gebühr erheben. Diese Gewerbeunternehmen werden weder von dem US-Ministerium für Innere Sicherheit (Department of Homeland Security, DHS) noch von der US-Regierung unterstützt, noch sind diese Behörden hiermit assoziiert oder auf irgendeine Weise verbunden. Die Nutzung eines privaten Dienstleistungsanbieters, zur Beantragung der Reisegenehmigung über ESTA, führt zu keiner Beschleunigung der Erteilun g einer Reisegenehmigung.

Die einmal erteilte Einreiseerlaubnis gilt für beliebig viele Einreisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Die zuständigen US-Behörden empfehlen, den Antrag gemäß ESTA nach Möglichkeit mindestens 72 Stunden vor Reiseantritt zu stellen.

Die ESTA-Beantragung ist seit dem 8. September 2010 gebührenpflichtig. Es werden 14,- US-$ erhoben, die Bezahlung erfolgt per Kreditkarte (MasterCard, VISA, American Express, Discover) im Internet. Alternativ kann die Bezahlung auch über Dritte (z.B. Reisebüro) erfolgen.

Nur bei folgenden Sondersituationen muss auch vor Ablauf von zwei Jahren eine neue „Travel Authorization“ beantragt werden:

• Wechsel des Reisepasses
• Änderung des Namen
• Wechsel des Geschlechts
• Wenn sich Ihre Antwort auf eine der im ESTA-Antragsformular gestellten mit ja oder nein zu beantwortenden Fragen geändert hat (siehe hierzu die o. a. ESTA-Webseite)

Die Webseite mit dem elektronischen Antragsformular ist in deutscher und 20 weiteren Sprachen verfügbar. In aller Regel erhält der Antragsteller innerhalb kurzer Zeit eine Antwort. Es wird empfohlen, die Erlaubnis auszudrucken und bei Reisen mit sich zu führen. Im Falle einer Ablehnung durch ESTA kann die Reise zunächst nicht angetreten werden. Sie müssen sich in einem solchen Fall zur Beantragung eines Visums an die zuständige US-Auslandsvertretung wenden. Erst im Rahmen der Visumbeantragung werden Ihnen ggf. auch die Gründe für die Ablehnung der elektronischen Einreiseerlaubnis mitgeteilt. Auf keinen Fall sollte nach einer Visumablehnung eine Einreise nur mit einer ESTA-Genehmigung versucht werden. Mit großer Wahrscheinlichkeit ist in solchen Fällen mit einer Zurückweisung des Reisenden an der US-Grenze zu rechnen.

Bitte beachten Sie, dass auch bei Vorliegen einer Einreiseerlaubnis nach diesem neuen elektronischen Verfahren (wie auch bei Vorliegen eines gültigen US-Einreisevisums) die abschließende Entscheidung über die Einreise weiterhin den US-Grenzbeamten vorbehalten bleibt.

Hinweis zur korrekten Angabe der Seriennummer des deutschen Reisepasses beim elektronischen ESTA-Formular: Einzelne ESTA-Nutzer haben anstelle der Ziffer „0“ (Null) den Buchstaben „O“ angegeben. Dies kann zu Problemen bei der Einreise führen. Bitte beachten Sie, dass der Buchstabe „O“ für die Seriennummer der deutschen Reisepässe nicht verwendet wird.

Eine „Identitätsnummer“ gibt es für deutsche Staatsangehörige nicht. In dieser Kategorie ist die Nummer des Personalausweises anzugeben.

Umfassende englisch- und auch deutschsprachige Informationen zum ESTA-Verfahren erhalten Sie über die ESTA-Startseite oder folgenden Links:
ESTA-Informationen der US-Botschaft Berlin
US State Department Visa-Waiver-Program und ESTA-Häufig gestellte Fragen

Visum
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Visa Waiver-Programm nicht erfüllen, ist grundsätzlich ein Visum erforderlich – zum Beispiel wenn Sie:

· vorhaben, in den USA einer bezahlten oder unbezahlten Arbeit nachzugehen (auch Au Pair oder auch bei nur vorübergehend in den USA ausgeführten Tätigkeiten, z.B. Journalisten),
· den Besuch einer Ausbildungsstätte planen (auch einer Sprachschule),
· an einem Austauschprogramm teilnehmen,
· eine Forschungsarbeit durchführen,
· in den USA heiraten und dort anschließend wohnen wollen,
· nicht mit einem regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittel einreisen (z.B. Segler, Piloten; gilt auch für Überseeterritorien)
· keine elektronische Einreiseerlaubnis erhalten haben (siehe unten stehende Erläuterungen).

Das Visum ist bei der zuständigen US-Botschaft bzw. dem zuständigen US-Generalkonsulat zu beantragen.

Weitere Hinweise
Ausführliche grundsätzliche Hinweise zu den US-Einreisebestimmungen und zum Visumverfahren finden Sie auf der Website der US-Botschaft Berlin.

Sollten bei Ihrer Einreise in die USA Probleme aufgetreten sein, können Sie sich nach Ihrer Rückkehr an das Department of Homeland Security (DHS) wenden. Das DHS hat ein „Traveler Redress Inquiry Program (DHS TRIP)“eingerichtet, welches die zentrale Anlaufstelle für Fragen und Anträge auf Abhilfe bei Problemen im Zusammenhang mit Einreisen in die USA ist. Nutzer von TRIP müssen ein Online-Formular ausfüllen und dort Angaben zur Person und Art der negativen Reiseerfahrung machen, wegen der sie Abhilfe oder Auskunft erbitten.

Grundsätzlich wird Reisenden empfohlen, den Reisepass bzw. eine Kopie des Reisepasses, aus dem der legale Aufenthalt in den USA hervorgeht (Einreisestempel, ggf. Visum), ständig mit sich zu führen. In einigen Staaten, wie beispielsweise Lousiana, ist dies Pflicht.

Alle weitergehenden Fragen über Ihre Einreise in die USA sollten Sie rechtzeitig vor Abreise mit der zuständigen amerikanischen Auslandsvertretung klären.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Auswärtige Amt
The one who follows the crowd will usually go no further than the crowd. Those who walk alone are likely to find themselves in places no one has ever been before.

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Alexander
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Reise-/Sicherheitshinweis USA/Vereinigte Staaten 05.10.2016

Beitrag von Alexander »

Das Auswärtige Amt hat geschrieben: USA / Vereinigte Staaten:

Stand 05.10.2016 (Unverändert gültig seit: 05.10.2016)

Letzte Änderungen:
Aktuelle Hinweise

Hurricane Matthew nimmt Kurs auf die Ostküste der USA. In den US-Bundesstaaten Florida und South Carolina, sowie in Teilen North Carolinas und Georgias, wurde der Ausnahmezustand ausgerufen. Die US-Behörden erwarten, dass der Hurrikan ab dem 06.10. 2016 abends (lokale Zeit) das US-Festland erreichen wird. Reisenden wird empfohlen, aktuelle Entwicklungen in den Medien sowie Meldungen des National Hurricane Centers (http://www.nhc.noaa.gov/) zu verfolgen und entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Bezüglich geltender Einschränkungen bei der visumfreien Einreise in die USA (Visa Waiver Programm) im Zusammenhang mit früheren Reisen nach Irak, Iran, Syrien, Sudan, Somalia, Libyen und Jemen bzw. für Personen, die auch die Staatsangehörigkeit von Irak, Iran, Syrien oder Sudan besitzen, wird auf die Ausführungen im Abschnitt „Einreisebestimmungen“ hingewiesen.
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